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    Plenarprotokoll 13/152 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 152. Sitzung Bonn, Freitag, den 17. Januar 1997 Inhalt: Tagesordnungspunkt 11: a) Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Jürgen Rochlitz, Gila Altmann (Aurich), weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Schutz des Bodens (Drucksache 13/5203) 13709 A b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Schutz des Bodens (Drucksache 13/6701) 13709 B in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 13: Antrag der Abgeordneten Eva BullingSchröter, Dr. Günther Maleuda, weiterer Abgeordneter und der Gruppe der PDS: Eckpunkte für ein Gesetz zum Schutz des Bodens (Drucksache 13/ 6715) 13709 B Dr. Angela Merkel, Bundesministerin BMU 13709 C Dr. Angelica Schwall-Düren SPD . . . 13712 D, 13727 B Dr. Jürgen Rochlitz BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 13715 C Birgit Homburger F D P. 13717 B Wolfgang Bierstedt PDS 13719 C Christa Reichard (Dresden) CDU/CSU . 13721 A Ursula Burchardt SPD 13723 A Steffen Kampeter CDU/CSU . . 13725 A, 13727 D Ulrike Mehl SPD 13728 B Tagesordnungspunkt 12: a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes (Drucksache 13/6617) 13729 D b) Antrag der Fraktion der SPD: Einsetzung einer Gemeinsamen Kommission zur Reform der Gemeindefinanzen (Drucksache 13/5776 [neu]) 13729 D c) Unterrichtung durch den Bundesrat: Einsetzung einer Gemeinsamen Kommission zur Reform der Gemeindefinanzen (Drucksache 13/5760) . . . 13720 D Hansgeorg Hauser, Parl. Staatssekretär BMF 13730 A Jochen Welt SPD 13731 D Gisela Frick F.D.P. 13733 C Joachim Poß SPD 13734 B, 13741 B Christine Scheel BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 13735D, 13740 B Gisela Frick F.D.P. 13736 D Dr. Uwe-Jens Rössel PDS 13738 C Wolf-Michael Catenhusen SPD . . . 13739 B Hansgeorg Hauser (Rednitzhembach) CDU/CSU 13739 D Johannes Selle CDU/CSU 13740 B Dieter Grasedieck SPD 13742 B Heinz-Georg Seiffert CDU/CSU . . . 13744 A Zusatztagesordnungspunkt 14: Aktuelle Stunde betr. Visumspflicht für Kinder und Jugendliche aus NichtEU-Staaten 13745 D Cem Özdemir BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 13746 A Erwin Marschewski CDU/CSU 13747 A Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast SPD . . 13747 D Cornelia Schmalz-Jacobsen F.D.P. . . 13749 A Manfred Kanther, Bundesminister BMI 13750 C Dietmar Schlee CDU/CSU 13752 A Angelika Beer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 13753 A Ruprecht Polenz CDU/CSU 13754 A Nächste Sitzung 13755 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 13757 A* Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 14 (Aktuelle Stunde zur Visumspflicht für Kinder und Jugendliche aus Nicht-EU-Staaten) Ulla Jelpke PDS 13757 C * Anlage 3 Amtliche Mitteilungen 13758 B * 152. Sitzung Bonn, Freitag, den 17. Januar 1997 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Bachmaier, Hermann SPD 17. 1. 97 Behrendt, Wolfgang SPD 17. 1. 97 * Berger, Hans SPD 17. 1. 97 Borchert, Jochen CDU/CSU 17. 1. 97 Caspers-Merk, Marion SPD 17. 1. 97 Duve, Freimut SPD 17. 1. 97 Ernstberger, Petra SPD 17. 1. 97 Eßmann, Heinz Dieter CDU/CSU 17. 1. 97 Francke (Hamburg), CDU/CSU 17. 1. 97 Klaus Freitag, Dagmar SPD 17. 1. 97 Gloser, Günter SPD 17. 1. 97 Glücklich, Wilma CDU/CSU 17. 1. 97 Dr. Götzer, Wolfgang CDU/CSU 17. 1. 97 Gröbl, Wolfgang CDU/CSU 17. 1. 97 Frhr. von Hammerstein, CDU/CSU 17. 1. 97 Carl-Detlev Dr. Hauchler, Ingomar SPD 17. 1. 97 Dr. Heuer, Uwe-Jens PDS 17. 1. 97 Janovsky, Georg CDU/CSU 17. 1. 97 Kronberg, Heinz-Jürgen CDU/CSU 17. 1. 97 Krüger, Thomas SPD 17. 1. 97 Limbach, Editha CDU/CSU 17. 1. 97 Mattischeck, Heide SPD 17. 1. 97 Möllemann, Jürgen W. F.D.P. 17. 1. 97 Müller (Völklingen), SPD 17. 1. 97 Jutta Neumann (Bremen), CDU/CSU 17. 1. 97 Bernd Oesinghaus, Günther SPD 17. 1. 97 Dr. Pfennig, Gero CDU/CSU 17. 1. 97 Dr. Rappe (Hildesheim), SPD 17. 1. 97 Hermann Reschke, Otto SPD 17. 1. 97 Dr. Schäfer, Hansjörg SPD 17. 1. 97 Schaich-Walch, Gudrun SPD 17. 1. 97 Schily, Otto SPD 17. 1. 97 Schumann, Ilse SPD 17. 1. 97 Stiegler, Ludwig SPD 17. 1. 97 Tippach, Steffen PDS 17. 1. 97 Tröger, Gottfried CDU/CSU 17. 1. 97 Tröscher, Adelheid SPD 17. 1. 97 Wimmer (Neuss), Willy CDU/CSU 17. 1. 97 Zierer, Benno CDU/CSU 17. 1. 97 * * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zu Zusatztagesordnungspunkt 14 (Aktuelle Stunde zur Visumspflicht für Kinder und Jugendliche aus Nicht-EU-Staaten) Ulla Jelpke (PDS): Rund 800 000 in der BRD lebende Kinder und Jugendliche müssen nach diesem Kantherschen Blitzerlaß zu den Ausländerbehörden und um die Legalisierung ihres bisher völlig rechtmäßigen Aufenthalts bitten. Die meisten sind hier geboren, alle wachsen hier auf. Ihnen wird erneut amtlicherseits vorgeführt, daß sie nicht dazugehören zu dieser Gesellschaft, daß sie Ausländer sind, Ausgegrenzte, Unerwünschte. Hunderttausende von Kindern und Jugendlichen, die in den Herkunftsländern ihrer hier lebenden Eltern wohnen, können diese künftig nicht spontan besuchen, sie brauchen ein Visum. Lange, kostenträchtige, für viele Kinder schwer zu bewältigende Reisen stehen an, um bei den wenigen Auslandsvertretungen den jetzt plötzlich notwendigen Sichtvermerk zu erhalten. Die Sprüche der Unionsfraktion über die „Familie" als „Keimzelle" christlich-abendländischer Zivilisation klingen mir deutlich in den Ohren. Allerdings sind damit offenkundig nur Keimzellen deutschen Blutes gemeint. Die Zusammenführung nicht-deutscher Familien wird jedenfalls erneut erschwert. Die Begründung für die neue Visa-Verordnung für alleinreisende Kinder und Jugendliche aus den ehemaligen Anwerbestaaten ist genauso hanebüchen wie die Verordnung selbst. Die wachsende Zahl unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge zieht Innenminister Kanther heran, um seine erneute Abschottungsmaßnahme gegen unerwünschte Einwanderinnen und Einwanderer zu legitimieren. Dabei werden diese Kinder von den Grenzbehörden ohnehin in einer Art und Weise behandelt, die wichtigen Kinderschutzbestimmungen und der UN-Kinderrechtskonvention zuwiderläuft. Zwischen Waffenschränken und Uniformspinden werden sie etwa auf dem Frankfurter Flughafen in einem sogenannten Kinderzimmer aufbewahrt, wenn sie nicht sofort abgeschoben werden konnten. Herr Kanther, Sie sind es gewesen, der interfraktionelle Gespräche zur Besserstellung minderjähriger unbegleiteter Flüchtlinge immer wieder torpediert hat. Die PDS setzt sich hingegen gemeinsam mit vielen Nicht-Regierungsorganisationen für kindgerechte Asylverfahren ein. Die Visa-Verordnung steht in einer Linie mit anderen Maßnahmen, die Sie, Herr Minister Kanther und Ihre Fraktion, in jüngerer Zeit ergriffen haben und die geeignet sind, Fremdenfeindlichkeit und Rassismus in diesem Land nicht abebben zu lassen. Im letzten Herbst verkündeten die Generalsekretäre von CDU und CSU, ein Tabuthema aufgreifen zu wollen: die sogenannte Ausländerkriminalität. Seit- dem werden Sie, Herr Minister Kanther, nicht müde, Nicht-Deutsche als Drahtzieher organisierter Kriminalität zu denunzieren und dies mit zweifelhaften Statistiken und Zahlen vermeintlich zu belegen. Sie scheuen nicht mal davor zurück, die - ich zitiere - „vernünftige Meinung des ganzen Volkes " (wörtliches Zitat in der „jw" vom 11. 12. 1996) zum Maßstab der Justiz bei der Verfolgung Nicht-Deutscher zu erheben. Der Kollege Penner hat vor wenigen Monaten hier im Parlament deutliche Worte gefunden, als er die Nähe dieser Wortwahl zum nationalsozialistisch besetzten „gesunden Volksempfinden" geißelte. „Es darf keine sprachliche Brücke zu jener Zeit der Rechtsbarbarei geben", sagte Kollege Penner im Juni 1996, „weil sonst der politische Brückenschlag zu jener Zeit der Rechtsbarbarei ins Haus stünde". Die CSU hat die vielen tausend Arbeitsmigrantinnen und -migranten hier zu Sündenböcken für die wachsende Massenarbeitslosigkeit erklärt und plädiert für ein Arbeitsverbot. Damit erneuern diese angeblichen Christsozialen das in Deutschland schon einmal so verhängnisvolle Bild von den Anderen, den angeblich Fremden, die für Krisen verantwortlich gemacht werden. Die CSU juckt es nicht, daß diese Migrantinnen und Migranten keinem hier Ansässigen den Arbeitsplatz wegnehmen. Was zählt, ist die fremdenfeindliche Stimmungsmache. Und um Ängste in der Bevölkerung weiter zu schüren, lanciert das Kanther-Ministerium auch noch eine bislang unveröffentlichte Zukunftsstudie an die Nachrichtenagenturen, die ein Anwachsen des Anteils Nicht-Deutscher an der Gesamtbevölkerung von derzeit gut 8 auf über 13 Prozent vorhersagt. Dieses angebliche Problem wäre übrigens leicht zu lösen, Kollege Kanther. Stimmen Sie endlich einer Modernisierung des Staatsbürgerschaftsrechts zu, schaffen Sie das Blut-und-Boden-Recht ab, und geben Sie all jenen die Möglichkeit zum Erwerb des deutschen Passes, die ihren Lebensmittelpunkt hier haben und deutsche Staatsbürgerinnen oder -bürger werden wollen. Die Botschaft dieser Visa-Verordnung ist klar. Die Union will ihren Bundestagswahlkampf mit ausländerfeindlichen Parolen bestreiten, um die Deutschen angesichts von Massenarbeitslosigkeit und Wirtschaftskrise zusammenzuschweißen und bei der Unionsstange zu halten. Die SPD in Bund und in den Ländern wäre gut beraten, sich nicht auf diese Strategie einzulassen und die Verordnung im Bundesrat scheitern zu lassen. Ansonsten wird sie sich den Vorwurf der Kumpanei in diesem schmutzigen Unionsgeschäft vorwerfen lassen müssen. Anlage 3 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 707. Sitzung am 19. Dezember 1996 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen, einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen bzw. einen Einspruch gemäß Artikel 77 Abs. 3 GG nicht einzulegen: - Drittes Gesetz zur Änderung des Stasi-UnterlagenGesetzes (3. StUÄndG) - Gesetz zur Änderung des Mutterschutzrechts - Sechstes Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes - Gesetz zur Änderung von § 152 des Bundessozialhilfegesetzes - Gesetz zur Änderung des Ausländergesetzes - Viertes Gesetz zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes/EWG - Gesetz über die Veräußerung von Teilzeitnutzungsrechten an Wohngebäuden (Teilzeit-Wohnrechtegesetz - TzWrG) - Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1997 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1997) - Gesetz zu dem Vertrag vom 3. November 1994 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik über die gemeinsame Staatsgrenze - Gesetz zu der Änderung vom 31. August 1995 des Übereinkommens über die Internationale Fernmeldesatellitenorganisation „INTELSAT" - Gesetz zu der Änderung vom 18. Mai 1995 des Übereinkommens zur Gründung der Europäischen Fernmeldesatellitenorganisation „EUTELSAT" - Gesetz zu dem Europa-Mittelmeer-Abkommen vom 17. Juli 1995 zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Tunesischen Republik andererseits - Gesetz zu dem Internationalen NaturkautschukÜbereinkommen von 1995 - Gesetz zu dem Vertragswerk vom 17. Dezember 1994 über die Energiecharta - Gesetz zur Änderung des Zollverwaltungsgesetzes und anderer Gesetze - Zweites Gesetz zur Änderung des Rechtspflege-Anpassungsgesetzes (RpflAnpG) und anderer Gesetze - Viertes Gesetz zur Änderung des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes - Zweites Gesetz zur Änderung des Heimgesetzes - Eigentumsfristengesetz (EFG) - Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1997 (Haushaltsgesetz 1997) - Jahressteuergesetz (JStG) 1997 Zu den vier letztgenannten Gesetzen hat der Bundesrat die folgenden Entschließungen gefaßt: Entschließung des Bundesrates zum Zweiten Gesetz zur Änderung des Heimgesetzes Das vom Deutschen Bundestag beschlossene Zweite Gesetz zur Änderung des Heimgesetzes berücksichtigt das wesentliche Anliegen des vom Bundesrat eingebrachten Gesetzentwurfes - Drucksache 1086/94 (Beschluß) -, in dem es Kurzzeitpflegeeinrichtungen dem Heimgesetz und somit der Heimaufsicht unterstellt. Damit wird grundsätzlich die Möglichkeit eröffnet, gegen Mißstände in solchen Einrichtungen gezielt einzuschreiten. Allerdings fehlt den Heimaufsichtsbehörden zur Zeit noch das Instrumentarium für ihre Tätigkeit in Kurzzeitpflegeeinrichtungen, da nach Artikel 1 Nr. 2 des Gesetzes besondere Mindestanforderungen in einer eigenen Rechtsverordnung zu regeln sind. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, unverzüglich diese Rechtsverordnung vorzulegen, da nur so die Gesetzesänderung die gewünschte Wirkung erzielen kann. Entschließung des Bundesrates zum Eigentumsfristengesetz (EFG) 1. Der Bundesrat bedauert, daß das vom Bundestag verabschiedete Eigentumsfristengesetz nicht auch die im Bundesratsentwurf (BR-Drucks. 681/96; BT-Drucks. 13/5982) vorgesehene Verlängerung der Frist in Art. 233 § 13 Abs. 1 Satz 1 EGBGB enthält. Damit wird den neuen Ländern die Möglichkeit genommen, weiterhin in einem vereinfachten Verwaltungsverfahren die Ansprüche des Landesfiskus bei der Abwicklung der Bodenreform geltend zu machen. Die Folge ist, daß dadurch die neuen Länder - entgegen den sonstigen Bekundungen der Bundesregierung - in jedem Fall zu einem bürokratisch äußerst aufwendigen Verfahren gezwungen werden. Der Bundesrat ruft dennoch nicht den Vermittlungsausschuß zu diesem Gesetz an, weil wegen des sonst zum Jahresende drohenden Ablaufs der anderen Fristen erhebliche Rechtsnachteile für die davon Betroffenen in den neuen Ländern eintreten würden. 2. Der Bundesrat appelliert an den Bundestag, über den Entwurf des Nutzerschutzgesetzes (BR-Drucks. 184/ 95; BT-Drucks. 13/2022) so schnell wie möglich abschließend zu beraten und zu entscheiden. Rechtssicherheit für redliche Erwerber und die bisherigen Investitionen für Zwecke des Gemeingebrauchs sowie des komplexen Wohnungsbaus müssen gewährleistet bleiben. Künftige Investitionen zur Wohnraummodernisierung in den neuen Ländern sind, soweit dies geht, zu unterstützen. Dazu bedarf es dringend ergänzender gesetzlicher Regelungen. Ferner unterstreicht der Bundesrat, daß die neueren Urteile des Bundesgerichtshofes zum Erwerb aus Volkseigentum nach Inkrafttreten der Kommunalverfassung der DDR in besonderer Weise die Notwendigkeit von Heilungsvorschriften aufgezeigt haben. 3. Der Bundesrat nimmt die in letzter Zeit geführte öffentliche Auseinandersetzung sowie Äußerungen aus der Mitte der Bundesregierung zum Anlaß, darauf hinzuweisen, daß die Gemeinsame Erklärung der beiden deutschen Staaten zur Regelung offener Vermögensfragen vom 15. Juni 1990 ein vertragsfester Bestandteil des Einigungsvertrages ist, dessen Einhaltung von den neuen Ländern geltend gemacht werden kann. Hierzu gehört auch, daß die Enteignungen auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage (1945-49) nicht mehr rückgängig zu machen sind. Der Bundesrat fordert den Deutschen Bundestag und die Bundesregierung auf, im Interesse von Rechtssicherheit und Rechtsfrieden dafür Sorge zu tragen, daß der sozial verträgliche Interessenausgleich bei den offenen Vermögensfragen auch in Zukunft gewährleistet ist. Entschließung des Bundesrates zum Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1997 (Haushaltsgesetz 1997) 1. Der Bundesrat weist hinsichtlich des Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1997 (Haushaltsgesetz 1997) auf folgendes hin: a) Der Bundesrat hat bereits in seiner Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1997 (Haushaltsgesetz 1997) hervorgehoben, daß die Maßnahmen des „Sparpakets" vielfach lediglich den Bundeshaushalt auf Kosten der Länder und Kommunen entlasten. Durch die Maßnahmen wird eine Konsolidierung des öffentlichen Gesamthaushalts nicht erreicht. b) Für 1997 ist weiterhin mit einer besorgniserregend hohen Arbeitslosigkeit zu rechnen. Dieser dramatischen Situation auf dem Arbeitsmarkt wird der Haushalt 1997 nicht gerecht. Während nach Aussagen des Präsidenten der Bundesanstalt für Arbeit 9,3 Milliarden DM als Zuschuß benötigt werden, beträgt der Ansatz - nachdem im Haushaltsentwurf keine Mittel vorgesehen waren - nur 4,1 Milliarden DM. Für die Arbeitslosenhilfe werden 1996 voraussichtlich ca. 24 Milliarden DM gebraucht werden. Die Aufstockung des bisherigen Ansatzes (16,5 Milliarden DM) um 1,3 Milliarden DM trägt der Entwicklung des Arbeitsmarktes nicht hinreichend Rechnung. Die Erhöhung der Ansätze ändert im übrigen nichts daran, daß im Bereich der Arbeits- und Sozialpolitik erneut zu Lasten von Ländern und Gemeinden gespart werden soll. Denn dem Haushalt 1997 liegen nach wie vor u. a. folgende - noch im Gesetzgebungsverfahren befindliche - Maßnahmen zugrunde: - Wegfall der originären Arbeitslosenhilfe; - Wegfall der Erstattung von Fahrgeldausfällen für Schwerbehinderte im Schienenpersonennahverkehr; - Neuregelung zur Altersgrenze der über ein Jahr hinausgehenden Anspruchsdauer beim Arbeitslosengeld; - Änderung der Bemessung des Arbeitslosengeldes; - Reduzierung des Umfangs der arbeitsmarktpolitischen Leistungen in den neuen Ländern auf das Förderniveau in den alten Ländern; - Absenkung der Arbeitslosenhilfe; - Herausnahme von Leistungen aus dem Pflichtkatalog der Krankenkassen, wie insbesondere häusliche Pflege. Weitere Lastenverlagerungen auf Länder und Kommunen sind durch die pauschale Kürzungsvorgabe von 1 Milliarden DM bei den Ermessensleistungen der Bundesanstalt für Arbeit zu erwarten. Diese Vorgabe wird Kürzungen durch die Bundesanstalt für Arbeit auch in den Bereichen Fortbildung, Umschulung und Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen nach sich ziehen. Hierdurch wird die Situation auf dem Arbeitsmarkt weiter verschärft, womit höhere Belastungen auf die Länder und ihre Kommunen zukommen. c) Die Umsetzung der globalen Minderausgaben in den Einzelplänen wird auch zu Kürzungen der Investitionen, der Finanzhilfen des Bundes für die Länder und der Mittel für Gemeinschaftsaufgaben führen: - die zusätzliche globale Minderausgabe für den Einzelplan 30 i. H. von 167 Millionen DM wird auch die Projektförderung von Forschung und Entwicklung betreffen; - die für den Einzelplan 10 beschlossene globale Minderausgabe i. H. von rund 240 Millionen DM soll allein aus den Mitteln für die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" erbracht werden. Die veranschlagten globalen Minderausgaben werden sich auf die Entwicklung des Wirtschaftswachstums nachteilig auswirken und - soweit eine Komplementärfinanzierung der Länder vorgesehen ist - über die Kürzungen im Bundeshaushalt hinaus negative Folgen haben, da die Länder die fehlenden Mittel nicht ersetzen können. 2. Der Rückzug des Bundes aus der Förderung der maritimen Wirtschaft beschleunigt sich. Während die Haushalte der Küstenländer für diesen Zweck immer stärker belastet werden, will die Bundestagsmehrheit die Ansätze für das Zinszuschußprogramm für Reeder, die Wettbewerbshilfe, die Finanzbeiträge an die Seeschiffahrt sowie die Ausgaben für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben von insgesamt ca. 587 Millionen DM 1996 auf ca. 409 Millionen DM senken. Außerdem droht der vollständige Wegfall der Finanzbeiträge an die Seeschiffahrt im Zuge der Durchsetzung der globalen Minderausgabe. Damit werden binnen Jahresfrist fast 40 % (ca. 218 Millionen DM) der Bundesausgaben für die maritime Wirtschaft gestrichen. Wenn der Bund die maritime Wirtschaft durch Mittelentzug auszehrt, werden die Küstenländer nicht dazu in der Lage sein, dieses auszugleichen. Aufgrund der fortdauernden Subventionspraxis anderer Staaten gerät die deutsche maritime Wirtschaft in eine Existenzkrise. 3. Im übrigen verweist der Bundesrat auf seinen Beschluß vom 27. September 1996 - Drucksache 500/96 (Beschluß) -. Entschließung des Bundesrates zum Jahressteuergesetz (JStG) 1997 Der Bundesrat erwartet, daß die Bundesregierung bis zum 30. Juni 1997 einen Gesetzentwurf vorlegt - zur Abschaffung der Vermögensteuer auf Betriebsvermögen, - zur Abschaffung der Gewerbekapitalsteuer mit der Maßgabe einer grundgesetzlichen Absicherung der Gewerbeertragsteuer bei gemeindegenauem Ersatz der wegfallenden Steuereinnahmen durch Beteiligung der Gemeinden an der Umsatzsteuer sowie - zur verfassungskonformen Neuregelung der Besteuerung privater Vermögen. Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Auswärtiger Ausschuß - Unterrichtung durch die deutsche Delegation der Parlamentarischen Versammlung der OSZE über die Fünfte Jahrestagung der Parlamentarischen Versammlung der OSZE vom 5. bis 9. Juli 1996 in Stockholm -Drucksachen 13/5391, 13/5844 Nr. 1- - Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Versammlung der Westeuropäischen Union über die Tagung der Versammlung vom 3. bis 6. Juni 1996 in Paris - Drucksachen 13/5324, 13/5655 Nr. 1- - Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit der Westeuropäischen Union für die Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni 1996 - Drucksachen 13/5463, 13/5655 Nr. 2 - - Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates über die Tagung der Parlamentarischen Versammlung des Europarates vom 24. bis 28. Juni 1996 in Straßburg - Drucksachen 13/5543, 13/5770 Nr. 2 -Ausschuß für Wirtschaft - Unterrichtung durch die Bundesregierung Dritter Bericht der Bundesregierung über die Aktivitäten des Gemeinsamen Fonds für Rohstoffe und der einzelnen Rohstoffabkommen - Drucksachen 13/4655, 13/4906 Nr. 2 - Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten - Unterrichtung durch die Bundesregierung Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" für den Zeitraum 1996 bis 1999 - Drucksachen 13/4349, 13/4588 Nr. 4 - - Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über die künftige Gestaltung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" hier: Rahmenplan 1997 bis 2000 - Drucksache 13/5562 - Ausschuß für Familie, Senioren, Frauen und Jugend - Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung zur Gemeinschaftsverpflegung der Zivildienstleistenden - Drucksachen 13/3173, 13/3528 Nr. 1.6 - Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EU-Vorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische Parlament zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat. Rechtsausschuß Drucksache 13/1338 Nr. 1.3 Drucksache 13/1338 Nr. 1.4 Drucksache 13/4466 Nr. 2.4 Drucksache 13/4466 Nr. 2.33 Finanzausschuß Drucksache 13/4466 Nr. 2.53 Drucksache 13/5555 Nr. 2.94 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 13/4514 Nr. 2.6 Drucksache 13/4921 Nr. 1.7 Drucksache 13/4921 Nr. 1.8 Drucksache 13/4921 Nr. 2.5 Drucksache 13/4921 Nr. 2.6 Drucksache 13/4921 Nr. 2.7 Drucksache 13/4921 Nr. 2.8 Drucksache 13/4921 Nr. 2.12 Drucksache 13/4921 Nr. 2.13 Drucksache 13/4921 Nr. 2.14 Drucksache 13/4921 Nr. 2.16 Drucksache 13/4921 Nr. 2.19 Drucksache 13/4921 Nr. 2.26 Drucksache 13/5056 Nr. 1.1 Drucksache 13/5056 Nr. 2.6 Drucksache 13/5056 Nr. 2.10 Drucksache 13/5837 Nr. 1.11 Drucksache 13/6152 Nr. 2.7 Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Drucksache 13/4678 Nr. 2.32 Drucksache 13/4678 Nr. 2.48 Drucksache 13/4921 Nr. 2.15 Drucksache 13/4921 Nr. 2.21 Drucksache 13/4921 Nr. 2.28 Drucksache 13/5555 Nr. 2.25 Drucksache 13/5555 Nr. 2.32 Drucksache 13/5555 Nr. 2.34 Drucksache 13/5555 Nr. 2.44 Drucksache 13/5555 Nr. 2.46 Drucksache 13/5555 Nr. 2.47 Drucksache 13/5555 Nr. 2.53 Drucksache 13/5555 Nr. 2.66 Drucksache 13/5555 Nr. 2.71 Drucksache 13/5555 Nr. 2.74 Drucksache 13/5555 Nr. 2.77 Drucksache 13/5555 Nr. 2.81 Drucksache 13/5555 Nr. 2.83 Drucksache 13/5555 Nr. 2.86 Drucksache 13/5555 Nr. 2.98 Drucksache 13/6357 Nr. 2.9 Ausschuß für Verkehr Drucksache 13/4678 Nr. 2.7 Drucksache 13/4678 Nr. 2.41 Drucksache 13/5555 Nr. 1.5 Drucksache 13/5555 Nr. 2.37 Drucksache 13/5837 Nr. 1.7 Drucksache 13/5837 Nr. 1.10 Ausschuß für Post und Telekommunikation Drucksache 13/6152 Nr. 1.2 Ausschuß für Bildung, Wissenschaft, Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung Drucksache 13/4921 Nr. 2.4 Drucksache 13/5555 Nr. 3 Drucksache 13/5687 Nr. 2.42 Drucksache 13/5837 Nr. 1.13 Drucksache 13/6152 Nr. 2.3 Drucksache 13/6152 Nr. 2.6 Ausschuß für die Angelegenheiten der Europäischen Union Drucksache 13/4678 Nr. 2.1 Drucksache 13/4921 Nr. 1.5
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    Rede von Wolfgang Bierstedt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (PDS)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (PDS)

    Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Kollegin Homburger, auch wenn ich Ihren Ausführungen nicht zustimme, möchte ich mir trotzdem gestatten - so viel Zeit sollte sein -, Ihnen noch gute Besserung zu wünschen, vielleicht auch im Namen des gesamten Hauses.

    (Beifall bei der PDS und der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)

    Sehr geehrte Frau Hellwig, indem ich Sie persönlich anspreche, reagiere ich auf einen Zwischenruf, der mir vorhin nicht entgangen ist. Sie sagten dort: Wir kommen ohne Bodennutzung nicht aus. Das ist natürlich richtig. Darin besteht zwischen uns zumindest Konsens. Aber ich denke schon, es kommt darauf an, wie man den Boden nutzt. In diese Bemerkung sollte vielleicht auch ein wenig der Schutzgedanke Eingang finden.

    (Dr. Renate Hellwig [CDU/CSU]: Richtig! Aber nicht ohne Nutzung!)

    - Da besteht Konsens.
    Zehn Jahre nach der Verabschiedung der Bodenschutzkonzeption der Bundesregierung, nach nicht weniger als nunmehr sechs steckengebliebenen Gesetzentwürfen, liegt nun der siebente Entwurf eines Gesetzes zum Schutz des Bodens vor. Was lange währt, wird gut, könnte man meinen, doch leider wird das Ergebnis des hier vorliegenden Gesetzentwurfs dem Ziel, den Boden ebenso wie Wasser und Luft unter Schutz zu stellen, kaum gerecht. Inzwischen verwundert dies allerdings niemanden mehr, zumindest auf der linken Seite des Hauses. Es schaffen zwar in dieser Legislaturperiode mehr Umweltgesetze und Umweltverordnungen den Weg ins Parlament, aber sie scheitern, und zwar nicht mehr wie bei Herrn Töpfer schon im Vorfeld. Dies nur deshalb, weil bei deren Erarbeitung offensichtlich der Industrie- und Landwirtschaftslobby das Recht der ersten Nacht zusteht. Überall dort, wo tatsächlich zum Schutz der Böden substantielle Neuregelungen gefordert wären, endet der Regierungsentwurf oder kippt ins Unverbindliche ab.
    Der Zweck des Gesetzes soll eine nachhaltige Sicherung und Wiederherstellung der Bodenfunktion gewährleisten. Zweck verfehlt, drängt sich dem Betrachter auf, denn die Bereiche mit dem höchsten Druck auf die Qualität und Nutzung der Böden werden vom Gesetz überhaupt nicht berührt. Durch § 3 des Regierungsentwurfes werden die Anwendungs-

    Wolfgang Bierstedt
    bereiche des Bundesbodenschutzgesetzes radikal eingeschränkt. Ausgenommen sind beispielsweise die gesetzlichen Vorschriften, die durch das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz, das Gentechnikgesetz, das Bundeswaldgesetz, die Vorschriften über die Beförderung gefährlicher Güter und das Düngemittel- und Pflanzenschutzmittelrecht geregelt sind. Gleiches gilt für die Bereiche Kernenergie, ionisierende Strahlung und den Umgang mit Kampfmitteln.
    Auch der Flächenklau im Straßen- und Schienenbau wird ausgeklammert. Völlig unverständlich, denn gerade hier wird doch ungezügelt Boden versiegelt und kontaminiert.
    Wenn die Bundesregierung in § 24 das Verteidigungsministerium für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen in bezug auf den Bodenschutz auf militärisch genutzten Flächen verantwortlich macht, dann wird hier doch wohl der Bock zum Gärtner gemacht.
    Meine Damen und Herren, im Regierungsentwurf des Bodenschutzgesetzes sollen schädliche Bodenveränderungen nicht tatsächlich saniert, sondern nur für die Wirtschaft wieder nutzbar gemacht werden. Dieser feine Unterschied wird dazu führen, daß beispielsweise bei industrieller Nachnutzung vergiftete Böden weiter vergiftet bleiben - wenn auch in einem etwas geringerem Umfang - oder gar mit weiteren Schadstoffen aufgefüllt werden können. Die langfristigen Auswirkungen für die Bodenqualität und das Grundwasser sind anscheinend uninteressant.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Daß gerade Sie das nach 40 Jahren DDR sagen!)

    - Also, wenn Sie die DDR ansprechen, kann ich darauf nur erwidern: Natürlich hat es in der DDR eine ganze Reihe von Problemen gegeben. Aber eines hat es auf jeden Fall nicht gegeben: Wegen der Mißwirtschaft konnten wir gar nicht so viele Schadstoffe in den Boden einbringen, weil die Industrie gar nicht so viel produzieren konnte.

    (Heiterkeit bei der PDS und der CDU/CSU)

    - Wenn wir es gewollt hätten, hätten wir es schon gemacht, aber das gab es einfach nicht.
    Die Durchsetzung des Verursacherprinzips wird somit, nebenbei bemerkt, völlig illusionär.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Elf Jahre SEDMitglied!)

    Altlasten können einfach weiter vererbt werden. Schließlich ist der letzte Eigentümer oder Nutzer, der eine empfindlichere Nutzung vorsieht, der Angeschmierte. Nach dem Entwurf muß er die Zeche zahlen, wenn der ursprüngliche Sünder nicht mehr feststellbar oder nicht mehr existent ist.
    Wir fordern seitens der PDS wie der Naturschutzbund Deutschland, dessen Kritik am Bodenschutzgesetz im wesentlichen die Grundlage unseres Antrages bietet, daß die Überwachungs- und Prüfwerte zur Festlegung der Sanierungsziele unabhängig von der späteren Nutzung bestimmt werden. Im übrigen benennen wir wenigstens die Lobbyorganisationen, von denen wir uns beeinflussen lassen.
    Aber weiter im Text des Regierungsentwurfs. Wir können mit der Philosophie der Gefahrenabwehr dort nicht mitgehen, wo der Vorsorgegedanke geboten ist. Böden und Altlasten sollen nach dem Willen der Bundesregierung nur dann und insoweit saniert werden, als von ihnen Gefahren ausgehen. So können sich aus scheinbar harmlosen Bodenbelastungen gefährliche Zeitbomben akkumulieren, die oft nicht entschärft werden. In diesem Zusammenhang werden im übrigen der Vertuschung und Verharmlosung Tür und Tor geöffnet.
    Wir meinen, daß der Begriff der schädlichen Bodenveränderung so zu erweitern ist, daß er nicht nur nachhaltige Schädigungen des Bodens, die mit der derzeitigen Nutzung nicht vereinbar sind, erfaßt werden. Einzubeziehen sind auch ökologische Schädigungen, die zunächst noch nicht nachhaltig sind, die aber Kumulierungseffekte haben.
    Im Entwurf der Bundesregierung wird die gute fachliche Praxis in der Landwirtschaft im § 17 ohne die Bereiche Düngemittel und Pestizide definiert. Dann hätte man sich allerdings die Definition auch sparen können, denn die größten Belastungen der Böden gehen ja wohl von der Giftspritze und dem Düngestreuer aus. Die entsprechenden Stoffe dürften deshalb nur in dem Umfange eingesetzt werden, wie sie innerhalb einer Vegetationsperiode schadlos von den Pflanzen aufgenommen werden können, ohne daß es zu einer Anreicherung im Boden oder zu Auswaschungen in das Grundwasser kommen kann. Die zahnlose Düngemittelverordnung kann hier wohl kaum verbindliche Rechtsvorschriften direkt im Bodenschutzgesetz ersetzen.
    Die Gruppe der PDS unterstützt nachdrücklich die Forderung von Umweltverbänden und übrigens auch von Bündnis 90/Die Grünen nach einer Entsiegelungspflicht für alle Flächen, bei denen die Versiegelung nicht unbedingt notwendig ist. Wer ein Grundstück überbaut hat, soll es nach der Nutzung wieder in seinen ursprünglichen Zustand zurückversetzen. Unsere Böden sollen wieder atmen, ihre natürlichen Funktionen als Filter, Puffer und Wasserreservoir ausüben können. Eine Versiegelungsabgabe der Länder wäre zusätzlich ein fiskalisches Instrument, um den ungezügelten Flächenverbrauch zu bremsen.
    Der BUND stellt in bezug auf den ungezügelten Flächenfraß fest - ich zitiere:
    Der Naturverbrauch wächst schneller als die Bevölkerung. Das heißt, wir leben in immer größeren Wohnungen, erhöhen unseren Raumbedarf für Fabriken und Büros und fahren auf immer breiteren Straßen.
    Wir stellen an dieser Stelle erneut die Frage: Ist das die Nachhaltigkeit, von der die Bundesregierung gern redet? Weiter stellen wir die Frage, ob der vorliegende Gesetzentwurf zum Bundesbodenschutzgesetz geeignet ist, einen Schritt in Richtung nachhaltige Entwicklung zu gehen.
    Eine Antwort lieferte zusammenfassend Anfang der Woche der Vorsitzende der IG Bau, Agrar und Umwelt Klaus Wiesehügel, der den Gesetzentwurf

    Wolfgang Bierstedt
    der Bundesregierung wie folgt bewertete: Ziel völlig verfehlt. - Ich denke, dieser Aussage ist nichts hinzuzufügen.

    (Beifall bei der PDS, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)



Rede von Dr. Antje Vollmer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Das Wort hat
jetzt die Abgeordnete Christa Reichard.

(Steffen Kampeter [CDU/CSU]: Jetzt kommt wenigstens ein vernünftiger Beitrag!)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Christa Reichard


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Endlich und erstmalig in der deutschen Geschichte liegt der Entwurf für ein Gesetz zum Schutz des Bodens auf dem Tisch des Deutschen Bundestages. Im Namen meiner Fraktion möchte ich die Vorlage des Entwurfs ausdrücklich begrüßen und insbesondere die Leistungen von Frau Minister Merkel und ihrem Ministerium würdigen.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Die Reaktionen auf den Entwurf reichen von der totalen Ablehnung über differenzierte Änderungswünsche bis hin zur grundsätzlichen Zustimmung. Dies ist bei einer so überaus komplizierten Gesetzesmaterie gar nicht verwunderlich. - Warum ist denn die Materie so schwierig, meine Damen und Herren?
    Der Boden ist ein kostbares Gut. Diese Aussage wurde zunächst ausschließlich ökonomisch betrachtet. Nach Wasser und Luft, den beiden von der Umweltgesetzgebung schon seit langem erfaßten Umweltmedien, hat das Umweltmedium Boden erst jetzt die Chance, in seiner ganzen Bedeutungsbreite unter Schutz gestellt zu werden. Wie uns der Wert einer Sache immer erst dann richtig bewußt wird, wenn sie uns verlorenzugehen droht, trat die vielfältige Bedrohung und Bedeutung des Bodens als Teil der natürlichen Lebensgrundlage des Menschen erst dann so richtig ins Bewußtsein, als sich die Grenzen seiner Belastbarkeit zeigten.
    Ein weiterer Grund für die späte und komplizierte Gesetzgebung ist wohl auch, daß der Boden nie in dem Maße als Allgemeingut betrachtet wurde wie Luft und Wasser. Es gab immer einen Eigentümer oder Pächter, und eine Bodenschädigung wirkt sich wenigstens kurzfristig weniger gemeinschaftsschädigend aus als eine Verschmutzung von Wasser und Luft. Besonders der besiedelte und kultivierte Boden ist seit altersher umstrittenes und problembeladenes Objekt juristischer, nationalökonomischer und sozialreformerischer Bemühungen. Um Boden gab es Nachbarschaftsstreitigkeiten über Generationen hinweg, um Boden wurden Kriege geführt.
    „Wieviel Erde braucht der Mensch?" Unter diesem Titel hat Tolstoi eine seiner bedeutenden Erzählungen gestellt, in denen die ambivalente Bedeutung des Bodens für den Menschen deutlich wird.
    Für die, die die Erzählung nicht kennen, trage ich sie hier kurz vor: Ein Mann, dem der Boden gehören soll, den er von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang umlaufen kann, wählt eine so große Fläche, daß er, als er sie umlaufen hatte, vor Erschöpfung tot zusammenbricht, so daß schließlich zwei Quadratmeter Boden für sein Grab ausreichen. - In dieser Erzählung wird eine weitere Dimension deutlich: Der Boden ist auf das engste mit Leben und Tod verbunden.
    Meine Damen und Herren, haben Sie sich schon einmal bewußt gemacht, daß der Boden, über den wir laufen, zum großen Teil aus den in Jahrmillionen gestorbenen Lebewesen besteht? Die Menschen haben dies schon früh erkannt. Betrachten Sie nur den biblischen Bericht von der Erschaffung des Menschen: Von der Erde bist du genommen, und zur Erde kehrst du zurück. Wir sprechen von der Mutter Erde und vom Mutterboden. Es wird als bedrohlich empfunden, wenn man den Boden unter den Füßen verliert. Reanimierte Menschen berichten von dem schrecklichen Gefühl, ins Bodenlose zu fallen. Wir alle sollten uns des Bodens in einer angemessenen Ehrfurcht annehmen, denn er ist nicht nur Verfügungsmasse für menschliches Handeln.
    Unter dem Boden verstehen wir die obere Schicht der Erdkruste einschließlich der flüssigen und gasförmigen Bestandteile. Er kann sich nur - wie schon mehrfach betont - begrenzt erneuern und ist nicht vermehrbar. Der Boden hat ein Langzeitgedächtnis, und eingetretene Schäden sind nicht oder nur mit erheblichem Aufwand reparabel.
    Der Boden bildet die Grundlage für die menschliche Existenz, aber auch für die Existenz von Tieren und Pflanzen. Er ist Träger menschlicher Aktivitäten, für Wohnhäuser und Verkehrswege, für Ver- und Entsorgungseinrichtungen, für Büros und Betriebe, für Freizeit und Sport.
    Der Boden ist aber auch eine Art Museum der Menschheits- und Naturgeschichte. Bei Ausgrabungen werden immer wieder neue Erkenntnisse über das Leben der Menschen und über die Natur aus längst vergangenen Zeiten gewonnen. Die Funde aus Gräbern und Abfallgruben unserer Vorfahren sind bekanntermaßen besonders interessant für Archäologen. Was mögen wohl unsere Nachfahren aus unseren Deponien über uns erfahren?
    Der Boden ist auch eine Schatzkammer. Er birgt eine Reihe von Bodenschätzen.
    All diese Funktionen des Bodens sind aber, wie wir schon heute mehrfach hörten, nicht ohne Widersprüche. Die Nutzungsfunktionen beschränken oder verhindern die natürlichen Funktionen. So ist auch der Zweck des vorliegenden Gesetzentwurfs, nachhaltig die Funktionen des Bodens zu sichern, nicht so ganz einfach zu erreichen. Wir finden besonders beim Boden das klassische Spannungsfeld zwischen ökonomischen, ökologischen und sozialen Ansprüchen, das sich nicht durch eine einseitige Betrachtung auflösen läßt, wie dies die vorliegenden Entwürfe der Grünen und der PDS leider tun wollen.
    D e n Boden gibt es gar nicht. Es gibt nur eine Vielzahl ganz verschiedenartiger Böden, die sich im Zusammenwirken von Wetter, Immissionen, Vegetation und menschlichen Einflüssen verändern.

    Christa Reichard (Dresden)

    Boden ist voller Leben; er ist naturwissenschaftlich hochkompliziert und bietet noch vielen Forschern Studienmöglichkeiten. So sind bisher überhaupt erst schätzungsweise 5 Prozent der Bodenmikroorganismen bekannt.
    Die Beschaffenheit des Bodens hat wiederum einen wesentlichen Einfluß auf die Beschaffenheit des Grundwassers, aber auch auf die Natur. Er ist in vielfältiger Weise in die Kreisläufe der Natur eingebunden. Er bildet natürliche Puffer, Filter und Speicher. Er nimmt Einfluß auf Wasserhaushalt und Klima. Er bildet die Produktionsgrundlage für Nahrungs- und Futtermittel. Er ist Standort und Reproduktionsbasis für natürliche Rohstoffe.
    Bodengefährdungen stehen im engen Zusammenhang mit anderen Aspekten der Umweltgefährdung. Bodenschutz ist damit auch Bestandteil des Städtebaurechts und des Naturschutzrechts. Er spielt im Immissionsschutzrecht ebenso eine Rolle wie im Wasserhaushaltsrecht, im Bergrecht und im Chemikalienrecht.
    Das Umweltprogramm der Bundesregierung nannte erstmalig im Jahre 1971 den Bodenschutz neben dem Schutz von Wasser und Luft als dritte umweltpolitische Aufgabe. Das Bodenschutzkonzept der Bundesregierung von 1985 rückte dann die zwei bodenpolitischen Zielsetzungen in den Mittelpunkt seiner Betrachtungen: die Verringerung der Stoffeinträge und die Minderung des Landverbrauchs. Dieses Programm wurde 1988 durch einen Maßnahmenkatalog fortgeschrieben.
    Ein eigenes Gesetz zum Schutz des Bodens wurde vom Rat der Sachverständigen für Umweltfragen noch vor zehn Jahren für überflüssig gehalten. Statt dessen sollte der Bodenschutz stärker in anderen Fachgesetzen beachtet werden, was dann auch geschah.
    Der Meinungsumschwung kam wohl mit dem Anwachsen der Altlastenproblematik insbesondere nach der deutschen Vereinigung. Es fehlten Kriterien zur Bestimmung der Gefährlichkeit von Altlasten und handhabbare Instrumente, um diesen Gefahren zu begegnen. Seitdem wird in mehreren Etappen an einem Bodenschutzgesetz gearbeitet.
    Ein erstes Problem ergab sich daraus, daß die Mütter und Väter des Grundgesetzes den Bodenschutz als staatliche Aufgabe noch nicht berücksichtigt hatten und so die verfassungsrechtliche Begründung für die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern beim Bodenschutz lange umstritten war, zumal einige Länder - Baden-Württemberg, Sachsen und Berlin - inzwischen Landesgesetze zum Schutz des Bodens erlassen hatten.
    Der Gesetzentwurf der Bundesregierung vom September 1996 wurde im Bundesrat im November des vergangenen Jahres beraten. Die Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrates liegt seit Dienstag dieser Woche vor. Es ist unsere Absicht, den vorliegenden Gesetzentwurf zügig, aber auch angemessen gründlich zu beraten, so daß das Bundesbodenschutzgesetz so bald wie möglich in Kraft treten kann.
    Zum Aufbau und konkreten Inhalt des umfangreichen Gesetzes möchte ich mich hier und heute nicht im einzelnen äußern, sondern nur auf einige der meistdiskutierten Konfliktpunkte verweisen.
    Ich muß gestehen, daß mir der jahrelange Kompetenzstreit zwischen Bund und Ländern zur Bodenschutzgesetzgebung nicht bis ins letzte Detail verständlich ist. Allerdings sehe ich schon die erheblichen Schwierigkeiten, die sich vor allem an den Schnittstellen zur Gesetzgebung der anderen Umweltmedien und zu bereits vorhandenen Gesetzen ergeben. Der vorliegende Entwurf im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebung war im Zusammenhang mit dem Naturschutzrecht und Wasserhaushaltsrecht mit Bundesrahmenkompetenz, Abfall- und Immissionsschutzrecht wiederum mit konkurrierender Gesetzgebung so auszugestalten, daß er auch noch praktikabel und handhabbar ist.
    Ein zweiter Diskussionsschwerpunkt ist das sogenannte untergesetzliche Regelwerk bzw. die Tatsache, daß dieses bisher noch nicht abschließend vorliegt. Da werden unter anderem Vorsorge-, Prüf- und Maßnahmewerte festgelegt, die von erheblicher Bedeutung für den Umfang der Sanierungsmaßnahmen und die entsprechenden Kosten sein werden.
    Die Bundesregierung hat zugesagt, dieses Regelwerk bis zum zweiten Durchgang im Bundesrat vorzulegen. Dies ist sowohl für die Länder als auch für alle Betroffenen aus Wirtschaft, Land und Forstwirtschaft wichtig. Ich hoffe, es kann auch so umgesetzt werden.
    Ein weiterer Vorwurf bezieht sich auf die Berücksichtigung der Nutzungsfunktionen des Bodens neben den Schutzfunktionen und eine starke Konzentration auf die Altlastenproblematik. Ich halte eine ausgewogene Betrachtung von Nutzung und Schutz für die einzig realistische und menschengemäße.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Der Mensch hat den Auftrag, die Erde zu nutzen und zu bearbeiten. Dabei ist eine Reihe von Schäden verursacht worden, deren Auswirkungen den Menschen lange Zeit nicht bewußt waren. Nun sind die Schäden aber leider vorhanden. Wie sich jeder Arzt erst einmal um die Heilung der akuten Erkrankung bemüht und dann Patienten den vorbeugenden Gesundheitsschutz empfiehlt, soll das Gesetz Instrumente an die Hand geben, entsprechende Prioritäten zu setzen.
    Genau wie es nach schweren Erkrankungen bleibende Schäden geben kann, wird auch eine Sanierung auf Kinderspielplatzniveau überall nicht möglich und auch nicht erforderlich sein. Eine Sanierung von Altlastenstandorten auf das zur Gefahrenabwehr und die zukünftige Nutzung orientierte Maß erscheint mir als wirtschaftlich vernünftig und ökologisch vertretbar.
    Auch international ist es dringend notwendig, dem Schutz und der nachhaltigen Nutzung des Bodens verstärkte Aufmerksamkeit zuzuwenden. Dem globalen Bodenschutz muß ein vergleichbarer interna-

    Christa Reichard (Dresden)

    tionaler Stellenwert erkämpft werden, wie dies für den Klimaschutz weitgehend gelungen ist.
    Frau Merkel will über die Europäische Union das Thema „Erhaltung der Bodenressourcen und Entwicklung nachhaltiger Bodennutzungen" auf die Tagesordnung der globalen Umweltdiskussion setzen. Sie möchte dabei erreichen, daß verstärkt die Wechselbeziehungen zwischen ökonomischen und sozialen Aufgaben sowie der Erhaltung der Bodenressourcen mit den Anforderungen zum Schutz unseres Klimas und der Wasserressourcen gesehen werden. Dabei möchte ich ihr im Namen meiner Fraktion ebenso wie für die Umsetzung der Bundes-Bodenschutzgesetzgebung unsere volle Unterstützung zusagen.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)