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    Plenarprotokoll 13/152 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 152. Sitzung Bonn, Freitag, den 17. Januar 1997 Inhalt: Tagesordnungspunkt 11: a) Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Jürgen Rochlitz, Gila Altmann (Aurich), weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Schutz des Bodens (Drucksache 13/5203) 13709 A b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Schutz des Bodens (Drucksache 13/6701) 13709 B in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 13: Antrag der Abgeordneten Eva BullingSchröter, Dr. Günther Maleuda, weiterer Abgeordneter und der Gruppe der PDS: Eckpunkte für ein Gesetz zum Schutz des Bodens (Drucksache 13/ 6715) 13709 B Dr. Angela Merkel, Bundesministerin BMU 13709 C Dr. Angelica Schwall-Düren SPD . . . 13712 D, 13727 B Dr. Jürgen Rochlitz BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 13715 C Birgit Homburger F D P. 13717 B Wolfgang Bierstedt PDS 13719 C Christa Reichard (Dresden) CDU/CSU . 13721 A Ursula Burchardt SPD 13723 A Steffen Kampeter CDU/CSU . . 13725 A, 13727 D Ulrike Mehl SPD 13728 B Tagesordnungspunkt 12: a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes (Drucksache 13/6617) 13729 D b) Antrag der Fraktion der SPD: Einsetzung einer Gemeinsamen Kommission zur Reform der Gemeindefinanzen (Drucksache 13/5776 [neu]) 13729 D c) Unterrichtung durch den Bundesrat: Einsetzung einer Gemeinsamen Kommission zur Reform der Gemeindefinanzen (Drucksache 13/5760) . . . 13720 D Hansgeorg Hauser, Parl. Staatssekretär BMF 13730 A Jochen Welt SPD 13731 D Gisela Frick F.D.P. 13733 C Joachim Poß SPD 13734 B, 13741 B Christine Scheel BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 13735D, 13740 B Gisela Frick F.D.P. 13736 D Dr. Uwe-Jens Rössel PDS 13738 C Wolf-Michael Catenhusen SPD . . . 13739 B Hansgeorg Hauser (Rednitzhembach) CDU/CSU 13739 D Johannes Selle CDU/CSU 13740 B Dieter Grasedieck SPD 13742 B Heinz-Georg Seiffert CDU/CSU . . . 13744 A Zusatztagesordnungspunkt 14: Aktuelle Stunde betr. Visumspflicht für Kinder und Jugendliche aus NichtEU-Staaten 13745 D Cem Özdemir BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 13746 A Erwin Marschewski CDU/CSU 13747 A Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast SPD . . 13747 D Cornelia Schmalz-Jacobsen F.D.P. . . 13749 A Manfred Kanther, Bundesminister BMI 13750 C Dietmar Schlee CDU/CSU 13752 A Angelika Beer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 13753 A Ruprecht Polenz CDU/CSU 13754 A Nächste Sitzung 13755 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 13757 A* Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 14 (Aktuelle Stunde zur Visumspflicht für Kinder und Jugendliche aus Nicht-EU-Staaten) Ulla Jelpke PDS 13757 C * Anlage 3 Amtliche Mitteilungen 13758 B * 152. Sitzung Bonn, Freitag, den 17. Januar 1997 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Bachmaier, Hermann SPD 17. 1. 97 Behrendt, Wolfgang SPD 17. 1. 97 * Berger, Hans SPD 17. 1. 97 Borchert, Jochen CDU/CSU 17. 1. 97 Caspers-Merk, Marion SPD 17. 1. 97 Duve, Freimut SPD 17. 1. 97 Ernstberger, Petra SPD 17. 1. 97 Eßmann, Heinz Dieter CDU/CSU 17. 1. 97 Francke (Hamburg), CDU/CSU 17. 1. 97 Klaus Freitag, Dagmar SPD 17. 1. 97 Gloser, Günter SPD 17. 1. 97 Glücklich, Wilma CDU/CSU 17. 1. 97 Dr. Götzer, Wolfgang CDU/CSU 17. 1. 97 Gröbl, Wolfgang CDU/CSU 17. 1. 97 Frhr. von Hammerstein, CDU/CSU 17. 1. 97 Carl-Detlev Dr. Hauchler, Ingomar SPD 17. 1. 97 Dr. Heuer, Uwe-Jens PDS 17. 1. 97 Janovsky, Georg CDU/CSU 17. 1. 97 Kronberg, Heinz-Jürgen CDU/CSU 17. 1. 97 Krüger, Thomas SPD 17. 1. 97 Limbach, Editha CDU/CSU 17. 1. 97 Mattischeck, Heide SPD 17. 1. 97 Möllemann, Jürgen W. F.D.P. 17. 1. 97 Müller (Völklingen), SPD 17. 1. 97 Jutta Neumann (Bremen), CDU/CSU 17. 1. 97 Bernd Oesinghaus, Günther SPD 17. 1. 97 Dr. Pfennig, Gero CDU/CSU 17. 1. 97 Dr. Rappe (Hildesheim), SPD 17. 1. 97 Hermann Reschke, Otto SPD 17. 1. 97 Dr. Schäfer, Hansjörg SPD 17. 1. 97 Schaich-Walch, Gudrun SPD 17. 1. 97 Schily, Otto SPD 17. 1. 97 Schumann, Ilse SPD 17. 1. 97 Stiegler, Ludwig SPD 17. 1. 97 Tippach, Steffen PDS 17. 1. 97 Tröger, Gottfried CDU/CSU 17. 1. 97 Tröscher, Adelheid SPD 17. 1. 97 Wimmer (Neuss), Willy CDU/CSU 17. 1. 97 Zierer, Benno CDU/CSU 17. 1. 97 * * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zu Zusatztagesordnungspunkt 14 (Aktuelle Stunde zur Visumspflicht für Kinder und Jugendliche aus Nicht-EU-Staaten) Ulla Jelpke (PDS): Rund 800 000 in der BRD lebende Kinder und Jugendliche müssen nach diesem Kantherschen Blitzerlaß zu den Ausländerbehörden und um die Legalisierung ihres bisher völlig rechtmäßigen Aufenthalts bitten. Die meisten sind hier geboren, alle wachsen hier auf. Ihnen wird erneut amtlicherseits vorgeführt, daß sie nicht dazugehören zu dieser Gesellschaft, daß sie Ausländer sind, Ausgegrenzte, Unerwünschte. Hunderttausende von Kindern und Jugendlichen, die in den Herkunftsländern ihrer hier lebenden Eltern wohnen, können diese künftig nicht spontan besuchen, sie brauchen ein Visum. Lange, kostenträchtige, für viele Kinder schwer zu bewältigende Reisen stehen an, um bei den wenigen Auslandsvertretungen den jetzt plötzlich notwendigen Sichtvermerk zu erhalten. Die Sprüche der Unionsfraktion über die „Familie" als „Keimzelle" christlich-abendländischer Zivilisation klingen mir deutlich in den Ohren. Allerdings sind damit offenkundig nur Keimzellen deutschen Blutes gemeint. Die Zusammenführung nicht-deutscher Familien wird jedenfalls erneut erschwert. Die Begründung für die neue Visa-Verordnung für alleinreisende Kinder und Jugendliche aus den ehemaligen Anwerbestaaten ist genauso hanebüchen wie die Verordnung selbst. Die wachsende Zahl unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge zieht Innenminister Kanther heran, um seine erneute Abschottungsmaßnahme gegen unerwünschte Einwanderinnen und Einwanderer zu legitimieren. Dabei werden diese Kinder von den Grenzbehörden ohnehin in einer Art und Weise behandelt, die wichtigen Kinderschutzbestimmungen und der UN-Kinderrechtskonvention zuwiderläuft. Zwischen Waffenschränken und Uniformspinden werden sie etwa auf dem Frankfurter Flughafen in einem sogenannten Kinderzimmer aufbewahrt, wenn sie nicht sofort abgeschoben werden konnten. Herr Kanther, Sie sind es gewesen, der interfraktionelle Gespräche zur Besserstellung minderjähriger unbegleiteter Flüchtlinge immer wieder torpediert hat. Die PDS setzt sich hingegen gemeinsam mit vielen Nicht-Regierungsorganisationen für kindgerechte Asylverfahren ein. Die Visa-Verordnung steht in einer Linie mit anderen Maßnahmen, die Sie, Herr Minister Kanther und Ihre Fraktion, in jüngerer Zeit ergriffen haben und die geeignet sind, Fremdenfeindlichkeit und Rassismus in diesem Land nicht abebben zu lassen. Im letzten Herbst verkündeten die Generalsekretäre von CDU und CSU, ein Tabuthema aufgreifen zu wollen: die sogenannte Ausländerkriminalität. Seit- dem werden Sie, Herr Minister Kanther, nicht müde, Nicht-Deutsche als Drahtzieher organisierter Kriminalität zu denunzieren und dies mit zweifelhaften Statistiken und Zahlen vermeintlich zu belegen. Sie scheuen nicht mal davor zurück, die - ich zitiere - „vernünftige Meinung des ganzen Volkes " (wörtliches Zitat in der „jw" vom 11. 12. 1996) zum Maßstab der Justiz bei der Verfolgung Nicht-Deutscher zu erheben. Der Kollege Penner hat vor wenigen Monaten hier im Parlament deutliche Worte gefunden, als er die Nähe dieser Wortwahl zum nationalsozialistisch besetzten „gesunden Volksempfinden" geißelte. „Es darf keine sprachliche Brücke zu jener Zeit der Rechtsbarbarei geben", sagte Kollege Penner im Juni 1996, „weil sonst der politische Brückenschlag zu jener Zeit der Rechtsbarbarei ins Haus stünde". Die CSU hat die vielen tausend Arbeitsmigrantinnen und -migranten hier zu Sündenböcken für die wachsende Massenarbeitslosigkeit erklärt und plädiert für ein Arbeitsverbot. Damit erneuern diese angeblichen Christsozialen das in Deutschland schon einmal so verhängnisvolle Bild von den Anderen, den angeblich Fremden, die für Krisen verantwortlich gemacht werden. Die CSU juckt es nicht, daß diese Migrantinnen und Migranten keinem hier Ansässigen den Arbeitsplatz wegnehmen. Was zählt, ist die fremdenfeindliche Stimmungsmache. Und um Ängste in der Bevölkerung weiter zu schüren, lanciert das Kanther-Ministerium auch noch eine bislang unveröffentlichte Zukunftsstudie an die Nachrichtenagenturen, die ein Anwachsen des Anteils Nicht-Deutscher an der Gesamtbevölkerung von derzeit gut 8 auf über 13 Prozent vorhersagt. Dieses angebliche Problem wäre übrigens leicht zu lösen, Kollege Kanther. Stimmen Sie endlich einer Modernisierung des Staatsbürgerschaftsrechts zu, schaffen Sie das Blut-und-Boden-Recht ab, und geben Sie all jenen die Möglichkeit zum Erwerb des deutschen Passes, die ihren Lebensmittelpunkt hier haben und deutsche Staatsbürgerinnen oder -bürger werden wollen. Die Botschaft dieser Visa-Verordnung ist klar. Die Union will ihren Bundestagswahlkampf mit ausländerfeindlichen Parolen bestreiten, um die Deutschen angesichts von Massenarbeitslosigkeit und Wirtschaftskrise zusammenzuschweißen und bei der Unionsstange zu halten. Die SPD in Bund und in den Ländern wäre gut beraten, sich nicht auf diese Strategie einzulassen und die Verordnung im Bundesrat scheitern zu lassen. Ansonsten wird sie sich den Vorwurf der Kumpanei in diesem schmutzigen Unionsgeschäft vorwerfen lassen müssen. Anlage 3 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 707. Sitzung am 19. Dezember 1996 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen, einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen bzw. einen Einspruch gemäß Artikel 77 Abs. 3 GG nicht einzulegen: - Drittes Gesetz zur Änderung des Stasi-UnterlagenGesetzes (3. StUÄndG) - Gesetz zur Änderung des Mutterschutzrechts - Sechstes Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes - Gesetz zur Änderung von § 152 des Bundessozialhilfegesetzes - Gesetz zur Änderung des Ausländergesetzes - Viertes Gesetz zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes/EWG - Gesetz über die Veräußerung von Teilzeitnutzungsrechten an Wohngebäuden (Teilzeit-Wohnrechtegesetz - TzWrG) - Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1997 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1997) - Gesetz zu dem Vertrag vom 3. November 1994 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik über die gemeinsame Staatsgrenze - Gesetz zu der Änderung vom 31. August 1995 des Übereinkommens über die Internationale Fernmeldesatellitenorganisation „INTELSAT" - Gesetz zu der Änderung vom 18. Mai 1995 des Übereinkommens zur Gründung der Europäischen Fernmeldesatellitenorganisation „EUTELSAT" - Gesetz zu dem Europa-Mittelmeer-Abkommen vom 17. Juli 1995 zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Tunesischen Republik andererseits - Gesetz zu dem Internationalen NaturkautschukÜbereinkommen von 1995 - Gesetz zu dem Vertragswerk vom 17. Dezember 1994 über die Energiecharta - Gesetz zur Änderung des Zollverwaltungsgesetzes und anderer Gesetze - Zweites Gesetz zur Änderung des Rechtspflege-Anpassungsgesetzes (RpflAnpG) und anderer Gesetze - Viertes Gesetz zur Änderung des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes - Zweites Gesetz zur Änderung des Heimgesetzes - Eigentumsfristengesetz (EFG) - Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1997 (Haushaltsgesetz 1997) - Jahressteuergesetz (JStG) 1997 Zu den vier letztgenannten Gesetzen hat der Bundesrat die folgenden Entschließungen gefaßt: Entschließung des Bundesrates zum Zweiten Gesetz zur Änderung des Heimgesetzes Das vom Deutschen Bundestag beschlossene Zweite Gesetz zur Änderung des Heimgesetzes berücksichtigt das wesentliche Anliegen des vom Bundesrat eingebrachten Gesetzentwurfes - Drucksache 1086/94 (Beschluß) -, in dem es Kurzzeitpflegeeinrichtungen dem Heimgesetz und somit der Heimaufsicht unterstellt. Damit wird grundsätzlich die Möglichkeit eröffnet, gegen Mißstände in solchen Einrichtungen gezielt einzuschreiten. Allerdings fehlt den Heimaufsichtsbehörden zur Zeit noch das Instrumentarium für ihre Tätigkeit in Kurzzeitpflegeeinrichtungen, da nach Artikel 1 Nr. 2 des Gesetzes besondere Mindestanforderungen in einer eigenen Rechtsverordnung zu regeln sind. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, unverzüglich diese Rechtsverordnung vorzulegen, da nur so die Gesetzesänderung die gewünschte Wirkung erzielen kann. Entschließung des Bundesrates zum Eigentumsfristengesetz (EFG) 1. Der Bundesrat bedauert, daß das vom Bundestag verabschiedete Eigentumsfristengesetz nicht auch die im Bundesratsentwurf (BR-Drucks. 681/96; BT-Drucks. 13/5982) vorgesehene Verlängerung der Frist in Art. 233 § 13 Abs. 1 Satz 1 EGBGB enthält. Damit wird den neuen Ländern die Möglichkeit genommen, weiterhin in einem vereinfachten Verwaltungsverfahren die Ansprüche des Landesfiskus bei der Abwicklung der Bodenreform geltend zu machen. Die Folge ist, daß dadurch die neuen Länder - entgegen den sonstigen Bekundungen der Bundesregierung - in jedem Fall zu einem bürokratisch äußerst aufwendigen Verfahren gezwungen werden. Der Bundesrat ruft dennoch nicht den Vermittlungsausschuß zu diesem Gesetz an, weil wegen des sonst zum Jahresende drohenden Ablaufs der anderen Fristen erhebliche Rechtsnachteile für die davon Betroffenen in den neuen Ländern eintreten würden. 2. Der Bundesrat appelliert an den Bundestag, über den Entwurf des Nutzerschutzgesetzes (BR-Drucks. 184/ 95; BT-Drucks. 13/2022) so schnell wie möglich abschließend zu beraten und zu entscheiden. Rechtssicherheit für redliche Erwerber und die bisherigen Investitionen für Zwecke des Gemeingebrauchs sowie des komplexen Wohnungsbaus müssen gewährleistet bleiben. Künftige Investitionen zur Wohnraummodernisierung in den neuen Ländern sind, soweit dies geht, zu unterstützen. Dazu bedarf es dringend ergänzender gesetzlicher Regelungen. Ferner unterstreicht der Bundesrat, daß die neueren Urteile des Bundesgerichtshofes zum Erwerb aus Volkseigentum nach Inkrafttreten der Kommunalverfassung der DDR in besonderer Weise die Notwendigkeit von Heilungsvorschriften aufgezeigt haben. 3. Der Bundesrat nimmt die in letzter Zeit geführte öffentliche Auseinandersetzung sowie Äußerungen aus der Mitte der Bundesregierung zum Anlaß, darauf hinzuweisen, daß die Gemeinsame Erklärung der beiden deutschen Staaten zur Regelung offener Vermögensfragen vom 15. Juni 1990 ein vertragsfester Bestandteil des Einigungsvertrages ist, dessen Einhaltung von den neuen Ländern geltend gemacht werden kann. Hierzu gehört auch, daß die Enteignungen auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage (1945-49) nicht mehr rückgängig zu machen sind. Der Bundesrat fordert den Deutschen Bundestag und die Bundesregierung auf, im Interesse von Rechtssicherheit und Rechtsfrieden dafür Sorge zu tragen, daß der sozial verträgliche Interessenausgleich bei den offenen Vermögensfragen auch in Zukunft gewährleistet ist. Entschließung des Bundesrates zum Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1997 (Haushaltsgesetz 1997) 1. Der Bundesrat weist hinsichtlich des Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1997 (Haushaltsgesetz 1997) auf folgendes hin: a) Der Bundesrat hat bereits in seiner Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1997 (Haushaltsgesetz 1997) hervorgehoben, daß die Maßnahmen des „Sparpakets" vielfach lediglich den Bundeshaushalt auf Kosten der Länder und Kommunen entlasten. Durch die Maßnahmen wird eine Konsolidierung des öffentlichen Gesamthaushalts nicht erreicht. b) Für 1997 ist weiterhin mit einer besorgniserregend hohen Arbeitslosigkeit zu rechnen. Dieser dramatischen Situation auf dem Arbeitsmarkt wird der Haushalt 1997 nicht gerecht. Während nach Aussagen des Präsidenten der Bundesanstalt für Arbeit 9,3 Milliarden DM als Zuschuß benötigt werden, beträgt der Ansatz - nachdem im Haushaltsentwurf keine Mittel vorgesehen waren - nur 4,1 Milliarden DM. Für die Arbeitslosenhilfe werden 1996 voraussichtlich ca. 24 Milliarden DM gebraucht werden. Die Aufstockung des bisherigen Ansatzes (16,5 Milliarden DM) um 1,3 Milliarden DM trägt der Entwicklung des Arbeitsmarktes nicht hinreichend Rechnung. Die Erhöhung der Ansätze ändert im übrigen nichts daran, daß im Bereich der Arbeits- und Sozialpolitik erneut zu Lasten von Ländern und Gemeinden gespart werden soll. Denn dem Haushalt 1997 liegen nach wie vor u. a. folgende - noch im Gesetzgebungsverfahren befindliche - Maßnahmen zugrunde: - Wegfall der originären Arbeitslosenhilfe; - Wegfall der Erstattung von Fahrgeldausfällen für Schwerbehinderte im Schienenpersonennahverkehr; - Neuregelung zur Altersgrenze der über ein Jahr hinausgehenden Anspruchsdauer beim Arbeitslosengeld; - Änderung der Bemessung des Arbeitslosengeldes; - Reduzierung des Umfangs der arbeitsmarktpolitischen Leistungen in den neuen Ländern auf das Förderniveau in den alten Ländern; - Absenkung der Arbeitslosenhilfe; - Herausnahme von Leistungen aus dem Pflichtkatalog der Krankenkassen, wie insbesondere häusliche Pflege. Weitere Lastenverlagerungen auf Länder und Kommunen sind durch die pauschale Kürzungsvorgabe von 1 Milliarden DM bei den Ermessensleistungen der Bundesanstalt für Arbeit zu erwarten. Diese Vorgabe wird Kürzungen durch die Bundesanstalt für Arbeit auch in den Bereichen Fortbildung, Umschulung und Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen nach sich ziehen. Hierdurch wird die Situation auf dem Arbeitsmarkt weiter verschärft, womit höhere Belastungen auf die Länder und ihre Kommunen zukommen. c) Die Umsetzung der globalen Minderausgaben in den Einzelplänen wird auch zu Kürzungen der Investitionen, der Finanzhilfen des Bundes für die Länder und der Mittel für Gemeinschaftsaufgaben führen: - die zusätzliche globale Minderausgabe für den Einzelplan 30 i. H. von 167 Millionen DM wird auch die Projektförderung von Forschung und Entwicklung betreffen; - die für den Einzelplan 10 beschlossene globale Minderausgabe i. H. von rund 240 Millionen DM soll allein aus den Mitteln für die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" erbracht werden. Die veranschlagten globalen Minderausgaben werden sich auf die Entwicklung des Wirtschaftswachstums nachteilig auswirken und - soweit eine Komplementärfinanzierung der Länder vorgesehen ist - über die Kürzungen im Bundeshaushalt hinaus negative Folgen haben, da die Länder die fehlenden Mittel nicht ersetzen können. 2. Der Rückzug des Bundes aus der Förderung der maritimen Wirtschaft beschleunigt sich. Während die Haushalte der Küstenländer für diesen Zweck immer stärker belastet werden, will die Bundestagsmehrheit die Ansätze für das Zinszuschußprogramm für Reeder, die Wettbewerbshilfe, die Finanzbeiträge an die Seeschiffahrt sowie die Ausgaben für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben von insgesamt ca. 587 Millionen DM 1996 auf ca. 409 Millionen DM senken. Außerdem droht der vollständige Wegfall der Finanzbeiträge an die Seeschiffahrt im Zuge der Durchsetzung der globalen Minderausgabe. Damit werden binnen Jahresfrist fast 40 % (ca. 218 Millionen DM) der Bundesausgaben für die maritime Wirtschaft gestrichen. Wenn der Bund die maritime Wirtschaft durch Mittelentzug auszehrt, werden die Küstenländer nicht dazu in der Lage sein, dieses auszugleichen. Aufgrund der fortdauernden Subventionspraxis anderer Staaten gerät die deutsche maritime Wirtschaft in eine Existenzkrise. 3. Im übrigen verweist der Bundesrat auf seinen Beschluß vom 27. September 1996 - Drucksache 500/96 (Beschluß) -. Entschließung des Bundesrates zum Jahressteuergesetz (JStG) 1997 Der Bundesrat erwartet, daß die Bundesregierung bis zum 30. Juni 1997 einen Gesetzentwurf vorlegt - zur Abschaffung der Vermögensteuer auf Betriebsvermögen, - zur Abschaffung der Gewerbekapitalsteuer mit der Maßgabe einer grundgesetzlichen Absicherung der Gewerbeertragsteuer bei gemeindegenauem Ersatz der wegfallenden Steuereinnahmen durch Beteiligung der Gemeinden an der Umsatzsteuer sowie - zur verfassungskonformen Neuregelung der Besteuerung privater Vermögen. Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Auswärtiger Ausschuß - Unterrichtung durch die deutsche Delegation der Parlamentarischen Versammlung der OSZE über die Fünfte Jahrestagung der Parlamentarischen Versammlung der OSZE vom 5. bis 9. Juli 1996 in Stockholm -Drucksachen 13/5391, 13/5844 Nr. 1- - Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Versammlung der Westeuropäischen Union über die Tagung der Versammlung vom 3. bis 6. Juni 1996 in Paris - Drucksachen 13/5324, 13/5655 Nr. 1- - Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit der Westeuropäischen Union für die Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni 1996 - Drucksachen 13/5463, 13/5655 Nr. 2 - - Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates über die Tagung der Parlamentarischen Versammlung des Europarates vom 24. bis 28. Juni 1996 in Straßburg - Drucksachen 13/5543, 13/5770 Nr. 2 -Ausschuß für Wirtschaft - Unterrichtung durch die Bundesregierung Dritter Bericht der Bundesregierung über die Aktivitäten des Gemeinsamen Fonds für Rohstoffe und der einzelnen Rohstoffabkommen - Drucksachen 13/4655, 13/4906 Nr. 2 - Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten - Unterrichtung durch die Bundesregierung Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" für den Zeitraum 1996 bis 1999 - Drucksachen 13/4349, 13/4588 Nr. 4 - - Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über die künftige Gestaltung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" hier: Rahmenplan 1997 bis 2000 - Drucksache 13/5562 - Ausschuß für Familie, Senioren, Frauen und Jugend - Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung zur Gemeinschaftsverpflegung der Zivildienstleistenden - Drucksachen 13/3173, 13/3528 Nr. 1.6 - Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EU-Vorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische Parlament zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat. Rechtsausschuß Drucksache 13/1338 Nr. 1.3 Drucksache 13/1338 Nr. 1.4 Drucksache 13/4466 Nr. 2.4 Drucksache 13/4466 Nr. 2.33 Finanzausschuß Drucksache 13/4466 Nr. 2.53 Drucksache 13/5555 Nr. 2.94 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 13/4514 Nr. 2.6 Drucksache 13/4921 Nr. 1.7 Drucksache 13/4921 Nr. 1.8 Drucksache 13/4921 Nr. 2.5 Drucksache 13/4921 Nr. 2.6 Drucksache 13/4921 Nr. 2.7 Drucksache 13/4921 Nr. 2.8 Drucksache 13/4921 Nr. 2.12 Drucksache 13/4921 Nr. 2.13 Drucksache 13/4921 Nr. 2.14 Drucksache 13/4921 Nr. 2.16 Drucksache 13/4921 Nr. 2.19 Drucksache 13/4921 Nr. 2.26 Drucksache 13/5056 Nr. 1.1 Drucksache 13/5056 Nr. 2.6 Drucksache 13/5056 Nr. 2.10 Drucksache 13/5837 Nr. 1.11 Drucksache 13/6152 Nr. 2.7 Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Drucksache 13/4678 Nr. 2.32 Drucksache 13/4678 Nr. 2.48 Drucksache 13/4921 Nr. 2.15 Drucksache 13/4921 Nr. 2.21 Drucksache 13/4921 Nr. 2.28 Drucksache 13/5555 Nr. 2.25 Drucksache 13/5555 Nr. 2.32 Drucksache 13/5555 Nr. 2.34 Drucksache 13/5555 Nr. 2.44 Drucksache 13/5555 Nr. 2.46 Drucksache 13/5555 Nr. 2.47 Drucksache 13/5555 Nr. 2.53 Drucksache 13/5555 Nr. 2.66 Drucksache 13/5555 Nr. 2.71 Drucksache 13/5555 Nr. 2.74 Drucksache 13/5555 Nr. 2.77 Drucksache 13/5555 Nr. 2.81 Drucksache 13/5555 Nr. 2.83 Drucksache 13/5555 Nr. 2.86 Drucksache 13/5555 Nr. 2.98 Drucksache 13/6357 Nr. 2.9 Ausschuß für Verkehr Drucksache 13/4678 Nr. 2.7 Drucksache 13/4678 Nr. 2.41 Drucksache 13/5555 Nr. 1.5 Drucksache 13/5555 Nr. 2.37 Drucksache 13/5837 Nr. 1.7 Drucksache 13/5837 Nr. 1.10 Ausschuß für Post und Telekommunikation Drucksache 13/6152 Nr. 1.2 Ausschuß für Bildung, Wissenschaft, Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung Drucksache 13/4921 Nr. 2.4 Drucksache 13/5555 Nr. 3 Drucksache 13/5687 Nr. 2.42 Drucksache 13/5837 Nr. 1.13 Drucksache 13/6152 Nr. 2.3 Drucksache 13/6152 Nr. 2.6 Ausschuß für die Angelegenheiten der Europäischen Union Drucksache 13/4678 Nr. 2.1 Drucksache 13/4921 Nr. 1.5
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Birgit Homburger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (F.D.P.)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben in den letzten
    Jahren bereits häufig über den Bodenschutz und die Altlastensanierung debattiert. Wir waren uns hier im Haus auch einig, daß wir ein Bundes-Bodenschutzgesetz brauchen. Deshalb freue ich mich, daß es uns heute möglich ist, diesen Entwurf der Bundesregierung in erster Lesung im Plenum zu diskutieren.
    Bislang haben nur wenige Bundesländer eigene Bodenschutzgesetze. Das Wichtigste für uns ist, daß es jetzt endlich bundeseinheitliche Regelungen zum Schutz des Bodens und zur Sanierung von Altlasten geben wird. Um Vorsorge leisten zu können, werden Anforderungen an das Auf- und Einbringen von Materialien auf oder in den Boden gestellt. Ebenso werden Vorsorgewerte festgelegt, die durch Immissionen nicht überschritten werden dürfen.
    Zur Gefahrenabwehr wird eine Sanierungspflicht für Böden festgeschrieben, von denen eine Gefahr für Mensch und Umwelt ausgeht. Dies erstreckt sich auch auf Gewässerverunreinigungen, die vom Boden ausgehen. Jeder hat sich so zu verhalten, daß durch seine Bodennutzung keine Gefahr für den Boden ausgeht. Ebenso müssen Grundstückseigentümer und -besitzer dafür sorgen, daß von ihren Grundstükken keine Gefahr für den Boden ausgeht.
    Sanierungsverfahren für Gewässer können in Zukunft effektiver und schneller durchgeführt werden. Im Bodenschutzgesetz werden auch Maßnahmen zur Sanierung von Gewässern geregelt, denn häufig sind durch Bodenkontaminationen auch Gewässer betroffen. Die Gewässersanierung erfolgte bislang nach unterschiedlichen landesrechtlichen Vorschriften; jetzt gibt es bundeseinheitlich Regelungen.
    Um der fortschreitenden Bodenversiegelung entgegenzutreten, ist außerdem vorgesehen, daß der Boden dauerhaft nicht mehr genutzter Flächen entsiegelt werden muß, sofern die Versiegelung im Widerspruch zu den Festsetzungen des Planungsrechts steht.
    Ganz besonderer Wert wird in diesem Bodenschutzgesetz auf die Sanierung von Altlasten - wie zum Beispiel bei stillgelegten Deponien, wilden Abfallablagerungen und ehemaligen Industriestandorten - gelegt, was ich für wesentlich und wichtig halte. Die zuständigen Landesbehörden müssen altlastenverdächtige Flächen erfassen, untersuchen und bewerten. Von den Sanierungspflichtigen kann die Vorlage eines Sanierungsplans verlangt werden. Ein solcher Sanierungsplan schafft Transparenz und leistet einen wichtigen Beitrag zur Akzeptanz der notwendigen Sanierungsmaßnahmen bei den Betroffenen. Das hat auch die Frau Ministerin eben schon ausgeführt, als sie erklärt hat, daß bisher jemand, der an drei Standorten saniert hat, auch drei Sanierungspläne nach unterschiedlichen Kriterien erstellen mußte.
    Der Sanierungsplan, der in der Regel von Sachverständigen erstellt wird, muß unter anderem eine Zusammenfassung der Gefährdungsabschätzung sowie eine Darstellung der Sanierungsziele und -maßnahmen enthalten.
    Auch die Landwirtschaft wird in das Gesetz einbezogen. Bodenverdichtungen und Bodenabträge sind

    Birgit Homburger
    zu vermeiden; Feldgehölze, Raine und Ackertrassen sind zu erhalten. Die Fruchtfolge soll vielfältig gestaltet werden.
    Die Grundsätze der guten fachlichen Praxis der Landwirtschaft werden definiert. Das ist ein ganz wesentlicher Punkt, der weit über das Bundes-Bodenschutzgesetz hinaus Auswirkungen auf den Naturschutz hat, gerade im Zusammenhang mit dem im Moment in Beratung befindlichen Naturschutzgesetz. Ich denke, wir sollten in Zusammenarbeit nicht nur mit dem Umweltausschuß, sondern auch mit dem Bauausschuß die Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Bereichen - dem Bodenschutzgesetz, dem Naturschutzgesetz und auch dem Raumordnungsgesetz, das sich ebenfalls gerade in der Beratung befindet - beobachten und die Vorschriften im Rahmen der Beratungen abgleichen.


Rede von Dr. Antje Vollmer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Frau Kollegin, nehmen Sie doch einfach einmal einen Schluck Wasser; wir merken alle, daß Sie schwer erkältet sind.

(Zuruf von der CDU/CSU: Sonst ist sie nämlich zumindest schneller!)

Ich glaube, Sie brauchen einmal eine Pause zum
Durchatmen. Ich rechne es auch nicht auf die Zeit an.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Birgit Homburger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (F.D.P.)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Danke. - Das Gesetz komplettiert durch einheitliche Sanierungsgenehmigungsverfahren die Regelungen zur Verfahrensbeschleunigung. Das ist ein ganz wesentlicher Punkt dieses Gesetzgebungsvorhabens. Zusätzlich werden auf Grund erhöhter Rechtssicherheit bei der Altlastensanierung Investitionen erleichtert, wodurch auch Arbeitsplätze geschaffen werden. Im übrigen werden einheitliche Grenzwerte die endlosen Gutachterstreitigkeiten und die unterschiedliche Behördenpraxis bei den Sanierungsanforderungen beenden. Damit erhalten planende Kommunen und auch Investoren Rechtssicherheit.
    Es ist, ganz im Gegensatz zu dem, was Sie sagen, Herr Kollege Rochlitz, richtig, daß die Sanierungsziele nutzungsbezogen definiert werden. So erleichtern wir nämlich zum Beispiel die Nutzbarmachung von Industriebrachen an Stelle der teuren und ökologisch schädlichen Erschließung immer neuer Gewerbe- und Industriegebiete auf der grünen Wiese.

    (Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)

    Es macht überhaupt keinen Sinn, alle Böden auf denselben Stand „herunterzusanieren", so wie Sie das in § 4 Abs. 1 Ihres Gesetzentwurfes definieren: Danach muß das Ziel „die Wiederherstellung der natürlichen Bodenfunktionen" sein. Ich denke, daß es völlig ausreicht, zum Beispiel eine Industriebrache so zu sanieren, daß darauf ohne Gefährdung der Menschen und der Umwelt weiter gearbeitet werden kann. Das bedeutet im Vergleich zu dem, was Sie fordern, erheblich geringere finanzielle Aufwendungen. Außerdem ist es, denke ich, sachgerecht.

    (Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)

    Mit dem Regierungsentwurf liegt ein überzeugendes Konzept zum Schutz des Bodens vor. Frau Kollegin Schwall-Düren, so weit entfernt ist der Bundesrat in seiner Auffassung nicht. Er hat die Konzeption des Gesetzentwurfes im Grundsatz bestätigt. Dabei hat er drei wesentliche Punkte genannt. Er möchte, daß das Gesetz gleichzeitig mit dem untergesetzlichen Regelwerk in Kraft tritt. Dann hat er gesagt, daß er die untergesetzlichen Rechtsnormen inklusive der Anhänge im zweiten Durchgang der Beratung des Gesetzes dabeihaben will und daß die Finanzierungsfragen noch gelöst werden müssen. Im übrigen sind die einzelnen Punkte, die der Bundesrat zum Gesetzentwurf der Bundesregierung anmerkt, sehr kleine Punkte. Über vieles davon kann gesprochen werden. Aber es ist beileibe nicht so, wie Sie es hier darzustellen versucht haben, daß wir nämlich beim Bundesrat mit diesem Gesetzentwurf überhaupt keine Chance hätten.
    Was nun die Frage der Finanzierung angeht, die der Bundesrat stellt, so sind die Sorgen der Bundesländer vor finanziellen Mehrbelastungen ein bißchen überzogen; denn das Gesetz wird, so wie ich es dargestellt habe, kostensenkend wirken. Das kostentreibende Chaos, das wir derzeit bei der Altlastensanierungspraxis haben, wird durch bundeseinheitliche Regelungen beendet.
    Bundeseinheitliche Sanierungsgrenzwerte werden auch den Grenzwertwettlauf der Länder, Gutachter und Behörden stoppen. Der Sanierungsplan mit Konzentrationswirkung wird den Bürokratieaufwand reduzieren; denn bisher laufen ja oft ordnungsrechtliche, also wasser- und abfallrechtliche, Verfahren nebeneinander. Schließlich werden durch den nutzungsbezogenen Ansatz der Sanierungsaufwand und die Zahl der Verdachtsflächen deutlich verringert werden. Das heißt also, daß wir alles in allem sehen werden, daß die Befürchtungen nicht so gravierend sein können.
    Mißt man den Gesetzentwurf der Grünen allerdings an den Positionen des Bundesrates, Herr Rochlitz, dann hätte er überhaupt keine Chance. Er kann auch bei uns keine Zustimmung finden. Zwar lehnt er sich an den Regierungsentwurf an, aber die grünen Zutaten haben ihn sozusagen verdorben.

    (Heiterkeit bei der F.D.P. und der CDU/ CSU)

    Erstens. Sie wollen das Bundes-Bodenschutzgesetz als Rahmengesetz gestalten. Das heißt, Sie wollen 16 zusätzliche und dann natürlich auch wieder unterschiedliche Landes-Bodenschutzgesetze initiieren. Damit ignorieren Sie den Ruf aller Beteiligten nach Verringerung der Regelungsdichte, nach Vereinfachung und nach bundeseinheitlichen Regelungen. Warum haben wir denn das ganze Verfahren überhaupt in Gang gesetzt? Maßgeblich doch deswegen, weil wir erkannt haben, daß wir bundeseinheitliche Regelungen brauchen, die verläßlich und kalkulierbar sind. Daran gehen Sie völlig vorbei, wenn Sie 16 Ländergesetze machen wollen.
    Zweitens. Sie wollen auch in diesem Punkt wieder die Abgabenlast erhöhen und den Bürger mit einer

    Birgit Hamburger
    Versiegelungsabgabe schröpfen. Ihr Motto ist anscheinend auch hier wie bei jedem Gesetzentwurf: Beim Staat ist das Geld der Bürgerinnen und Bürger besser aufgehoben. Die Liberalen sind da anderer Meinung, wie Sie wissen.
    Drittens. Sie brauchen die zusätzlichen Einnahmen, die Sie vorschlagen, natürlich, weil Sie mit Ihrem Gesetzentwurf Kosten in die Höhe treiben. Ihre Sanierungsziele sind eben nicht nutzungsbezogen; das habe ich gerade erläutert. Damit treiben Sie den Sanierungsaufwand hoch. Den Ländern übertragen Sie zusätzliche Aufgaben wie die Erstellung von gebietsbezogenen Bodenschutzplänen, die Unterschutzstellung von sogenannten Bodenbelastungsgebieten usw. Da wundert es natürlich nicht, daß Sie dafür mehr Geld brauchen.
    Viertens. Sie ersetzen Eigenverantwortung wieder einmal durch staatliche Bevormundung. Wenn es nach Ihnen ginge, würde die Naturschutzbehörde dem Landwirt vorschreiben, wann er mit einfacher und wann er mit Zwillingsbereifung auf den Acker fahren darf. Sie wollen allmächtige Behörden, die in jede Bodennutzung hineinreden dürfen. Sie überfordern den Staat, weil er es überhaupt nicht leisten kann, alle Einzelanforderungen festzulegen, und Sie entmündigen damit auch die Menschen in unserem Land.

    (Dr. Jürgen Rochlitz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Jetzt haben Sie aber ein Schauermärchen erzählt!)

    - Das können Sie alles nachlesen. Es ist alles problemlos mit Angabe von Paragraphen und Absätzen nachweisbar. Die Tatsache, Herr Kollege Rochlitz, daß Sie das in Ihrer Begründung nicht ausführen, heißt ja nicht, daß es nicht in Ihrem Gesetzentwurf stünde.
    Fünftens. Sie mißbrauchen das Bodenschutzgesetz als ein Antiverkehrsgesetz. Per Gesetz erklären Sie alle Randstreifen an stark befahrenen Straßen zu Verdachtsflächen. Sie verbieten einfach jeden weiteren Flächenverbrauch durch Verkehrswegebau. Das ist Utopie.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Sehr wahr!)

    Der Bundesrat bekräftigt dagegen ausdrücklich die Abgrenzung des Bodenschutzgesetzes zum Verkehrsfachrecht. Ihr Gesetz hätte bei den von Ihrem Wunschkoalitionspartner SPD geführten Ländern überhaupt keine Chance.
    Sechstens wollen Sie wieder einmal den Bund zur Kasse bitten. Bonn soll jetzt für die Sanierung der Rüstungsaltlasten und der militärischen Altlasten aufkommen. Dazu kann man nur sagen, daß nicht nur der Bund, sondern auch die Länder Rechtsnachfolger des Dritten Reiches sind. Deshalb ist die Kostenteilung zwischen Bund und Ländern für diese Altlasten richtig.

    (Beifall bei der F.D.P.)

    Ich komme zum Schluß, Frau Präsidentin.
    Das Fazit zu Ihrem Gesetzentwurf, Herr Rochlitz: Die Grünen sind und bleiben die staatsgläubigste
    Partei. Ihr Leitbild ist nicht der mündige Bürger, sondern der gehorsame Untertan, der klaglos alle bürokratischen Vorgaben hinnimmt. Jedes Ihrer Gesetze setzt in preußischer Tradition auf Behördenvollmacht. Ich kann Ihnen nur sagen: Liberale, wirklich Liberale werden diesen Rückfall in bürokratische Bevormundung auch im Umweltschutz immer bekämpfen.

    (Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)