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    Plenarprotokoll 13/152 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 152. Sitzung Bonn, Freitag, den 17. Januar 1997 Inhalt: Tagesordnungspunkt 11: a) Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Jürgen Rochlitz, Gila Altmann (Aurich), weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Schutz des Bodens (Drucksache 13/5203) 13709 A b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Schutz des Bodens (Drucksache 13/6701) 13709 B in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 13: Antrag der Abgeordneten Eva BullingSchröter, Dr. Günther Maleuda, weiterer Abgeordneter und der Gruppe der PDS: Eckpunkte für ein Gesetz zum Schutz des Bodens (Drucksache 13/ 6715) 13709 B Dr. Angela Merkel, Bundesministerin BMU 13709 C Dr. Angelica Schwall-Düren SPD . . . 13712 D, 13727 B Dr. Jürgen Rochlitz BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 13715 C Birgit Homburger F D P. 13717 B Wolfgang Bierstedt PDS 13719 C Christa Reichard (Dresden) CDU/CSU . 13721 A Ursula Burchardt SPD 13723 A Steffen Kampeter CDU/CSU . . 13725 A, 13727 D Ulrike Mehl SPD 13728 B Tagesordnungspunkt 12: a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes (Drucksache 13/6617) 13729 D b) Antrag der Fraktion der SPD: Einsetzung einer Gemeinsamen Kommission zur Reform der Gemeindefinanzen (Drucksache 13/5776 [neu]) 13729 D c) Unterrichtung durch den Bundesrat: Einsetzung einer Gemeinsamen Kommission zur Reform der Gemeindefinanzen (Drucksache 13/5760) . . . 13720 D Hansgeorg Hauser, Parl. Staatssekretär BMF 13730 A Jochen Welt SPD 13731 D Gisela Frick F.D.P. 13733 C Joachim Poß SPD 13734 B, 13741 B Christine Scheel BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 13735D, 13740 B Gisela Frick F.D.P. 13736 D Dr. Uwe-Jens Rössel PDS 13738 C Wolf-Michael Catenhusen SPD . . . 13739 B Hansgeorg Hauser (Rednitzhembach) CDU/CSU 13739 D Johannes Selle CDU/CSU 13740 B Dieter Grasedieck SPD 13742 B Heinz-Georg Seiffert CDU/CSU . . . 13744 A Zusatztagesordnungspunkt 14: Aktuelle Stunde betr. Visumspflicht für Kinder und Jugendliche aus NichtEU-Staaten 13745 D Cem Özdemir BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 13746 A Erwin Marschewski CDU/CSU 13747 A Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast SPD . . 13747 D Cornelia Schmalz-Jacobsen F.D.P. . . 13749 A Manfred Kanther, Bundesminister BMI 13750 C Dietmar Schlee CDU/CSU 13752 A Angelika Beer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 13753 A Ruprecht Polenz CDU/CSU 13754 A Nächste Sitzung 13755 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 13757 A* Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 14 (Aktuelle Stunde zur Visumspflicht für Kinder und Jugendliche aus Nicht-EU-Staaten) Ulla Jelpke PDS 13757 C * Anlage 3 Amtliche Mitteilungen 13758 B * 152. Sitzung Bonn, Freitag, den 17. Januar 1997 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Bachmaier, Hermann SPD 17. 1. 97 Behrendt, Wolfgang SPD 17. 1. 97 * Berger, Hans SPD 17. 1. 97 Borchert, Jochen CDU/CSU 17. 1. 97 Caspers-Merk, Marion SPD 17. 1. 97 Duve, Freimut SPD 17. 1. 97 Ernstberger, Petra SPD 17. 1. 97 Eßmann, Heinz Dieter CDU/CSU 17. 1. 97 Francke (Hamburg), CDU/CSU 17. 1. 97 Klaus Freitag, Dagmar SPD 17. 1. 97 Gloser, Günter SPD 17. 1. 97 Glücklich, Wilma CDU/CSU 17. 1. 97 Dr. Götzer, Wolfgang CDU/CSU 17. 1. 97 Gröbl, Wolfgang CDU/CSU 17. 1. 97 Frhr. von Hammerstein, CDU/CSU 17. 1. 97 Carl-Detlev Dr. Hauchler, Ingomar SPD 17. 1. 97 Dr. Heuer, Uwe-Jens PDS 17. 1. 97 Janovsky, Georg CDU/CSU 17. 1. 97 Kronberg, Heinz-Jürgen CDU/CSU 17. 1. 97 Krüger, Thomas SPD 17. 1. 97 Limbach, Editha CDU/CSU 17. 1. 97 Mattischeck, Heide SPD 17. 1. 97 Möllemann, Jürgen W. F.D.P. 17. 1. 97 Müller (Völklingen), SPD 17. 1. 97 Jutta Neumann (Bremen), CDU/CSU 17. 1. 97 Bernd Oesinghaus, Günther SPD 17. 1. 97 Dr. Pfennig, Gero CDU/CSU 17. 1. 97 Dr. Rappe (Hildesheim), SPD 17. 1. 97 Hermann Reschke, Otto SPD 17. 1. 97 Dr. Schäfer, Hansjörg SPD 17. 1. 97 Schaich-Walch, Gudrun SPD 17. 1. 97 Schily, Otto SPD 17. 1. 97 Schumann, Ilse SPD 17. 1. 97 Stiegler, Ludwig SPD 17. 1. 97 Tippach, Steffen PDS 17. 1. 97 Tröger, Gottfried CDU/CSU 17. 1. 97 Tröscher, Adelheid SPD 17. 1. 97 Wimmer (Neuss), Willy CDU/CSU 17. 1. 97 Zierer, Benno CDU/CSU 17. 1. 97 * * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zu Zusatztagesordnungspunkt 14 (Aktuelle Stunde zur Visumspflicht für Kinder und Jugendliche aus Nicht-EU-Staaten) Ulla Jelpke (PDS): Rund 800 000 in der BRD lebende Kinder und Jugendliche müssen nach diesem Kantherschen Blitzerlaß zu den Ausländerbehörden und um die Legalisierung ihres bisher völlig rechtmäßigen Aufenthalts bitten. Die meisten sind hier geboren, alle wachsen hier auf. Ihnen wird erneut amtlicherseits vorgeführt, daß sie nicht dazugehören zu dieser Gesellschaft, daß sie Ausländer sind, Ausgegrenzte, Unerwünschte. Hunderttausende von Kindern und Jugendlichen, die in den Herkunftsländern ihrer hier lebenden Eltern wohnen, können diese künftig nicht spontan besuchen, sie brauchen ein Visum. Lange, kostenträchtige, für viele Kinder schwer zu bewältigende Reisen stehen an, um bei den wenigen Auslandsvertretungen den jetzt plötzlich notwendigen Sichtvermerk zu erhalten. Die Sprüche der Unionsfraktion über die „Familie" als „Keimzelle" christlich-abendländischer Zivilisation klingen mir deutlich in den Ohren. Allerdings sind damit offenkundig nur Keimzellen deutschen Blutes gemeint. Die Zusammenführung nicht-deutscher Familien wird jedenfalls erneut erschwert. Die Begründung für die neue Visa-Verordnung für alleinreisende Kinder und Jugendliche aus den ehemaligen Anwerbestaaten ist genauso hanebüchen wie die Verordnung selbst. Die wachsende Zahl unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge zieht Innenminister Kanther heran, um seine erneute Abschottungsmaßnahme gegen unerwünschte Einwanderinnen und Einwanderer zu legitimieren. Dabei werden diese Kinder von den Grenzbehörden ohnehin in einer Art und Weise behandelt, die wichtigen Kinderschutzbestimmungen und der UN-Kinderrechtskonvention zuwiderläuft. Zwischen Waffenschränken und Uniformspinden werden sie etwa auf dem Frankfurter Flughafen in einem sogenannten Kinderzimmer aufbewahrt, wenn sie nicht sofort abgeschoben werden konnten. Herr Kanther, Sie sind es gewesen, der interfraktionelle Gespräche zur Besserstellung minderjähriger unbegleiteter Flüchtlinge immer wieder torpediert hat. Die PDS setzt sich hingegen gemeinsam mit vielen Nicht-Regierungsorganisationen für kindgerechte Asylverfahren ein. Die Visa-Verordnung steht in einer Linie mit anderen Maßnahmen, die Sie, Herr Minister Kanther und Ihre Fraktion, in jüngerer Zeit ergriffen haben und die geeignet sind, Fremdenfeindlichkeit und Rassismus in diesem Land nicht abebben zu lassen. Im letzten Herbst verkündeten die Generalsekretäre von CDU und CSU, ein Tabuthema aufgreifen zu wollen: die sogenannte Ausländerkriminalität. Seit- dem werden Sie, Herr Minister Kanther, nicht müde, Nicht-Deutsche als Drahtzieher organisierter Kriminalität zu denunzieren und dies mit zweifelhaften Statistiken und Zahlen vermeintlich zu belegen. Sie scheuen nicht mal davor zurück, die - ich zitiere - „vernünftige Meinung des ganzen Volkes " (wörtliches Zitat in der „jw" vom 11. 12. 1996) zum Maßstab der Justiz bei der Verfolgung Nicht-Deutscher zu erheben. Der Kollege Penner hat vor wenigen Monaten hier im Parlament deutliche Worte gefunden, als er die Nähe dieser Wortwahl zum nationalsozialistisch besetzten „gesunden Volksempfinden" geißelte. „Es darf keine sprachliche Brücke zu jener Zeit der Rechtsbarbarei geben", sagte Kollege Penner im Juni 1996, „weil sonst der politische Brückenschlag zu jener Zeit der Rechtsbarbarei ins Haus stünde". Die CSU hat die vielen tausend Arbeitsmigrantinnen und -migranten hier zu Sündenböcken für die wachsende Massenarbeitslosigkeit erklärt und plädiert für ein Arbeitsverbot. Damit erneuern diese angeblichen Christsozialen das in Deutschland schon einmal so verhängnisvolle Bild von den Anderen, den angeblich Fremden, die für Krisen verantwortlich gemacht werden. Die CSU juckt es nicht, daß diese Migrantinnen und Migranten keinem hier Ansässigen den Arbeitsplatz wegnehmen. Was zählt, ist die fremdenfeindliche Stimmungsmache. Und um Ängste in der Bevölkerung weiter zu schüren, lanciert das Kanther-Ministerium auch noch eine bislang unveröffentlichte Zukunftsstudie an die Nachrichtenagenturen, die ein Anwachsen des Anteils Nicht-Deutscher an der Gesamtbevölkerung von derzeit gut 8 auf über 13 Prozent vorhersagt. Dieses angebliche Problem wäre übrigens leicht zu lösen, Kollege Kanther. Stimmen Sie endlich einer Modernisierung des Staatsbürgerschaftsrechts zu, schaffen Sie das Blut-und-Boden-Recht ab, und geben Sie all jenen die Möglichkeit zum Erwerb des deutschen Passes, die ihren Lebensmittelpunkt hier haben und deutsche Staatsbürgerinnen oder -bürger werden wollen. Die Botschaft dieser Visa-Verordnung ist klar. Die Union will ihren Bundestagswahlkampf mit ausländerfeindlichen Parolen bestreiten, um die Deutschen angesichts von Massenarbeitslosigkeit und Wirtschaftskrise zusammenzuschweißen und bei der Unionsstange zu halten. Die SPD in Bund und in den Ländern wäre gut beraten, sich nicht auf diese Strategie einzulassen und die Verordnung im Bundesrat scheitern zu lassen. Ansonsten wird sie sich den Vorwurf der Kumpanei in diesem schmutzigen Unionsgeschäft vorwerfen lassen müssen. Anlage 3 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 707. Sitzung am 19. Dezember 1996 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen, einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen bzw. einen Einspruch gemäß Artikel 77 Abs. 3 GG nicht einzulegen: - Drittes Gesetz zur Änderung des Stasi-UnterlagenGesetzes (3. StUÄndG) - Gesetz zur Änderung des Mutterschutzrechts - Sechstes Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes - Gesetz zur Änderung von § 152 des Bundessozialhilfegesetzes - Gesetz zur Änderung des Ausländergesetzes - Viertes Gesetz zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes/EWG - Gesetz über die Veräußerung von Teilzeitnutzungsrechten an Wohngebäuden (Teilzeit-Wohnrechtegesetz - TzWrG) - Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1997 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1997) - Gesetz zu dem Vertrag vom 3. November 1994 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik über die gemeinsame Staatsgrenze - Gesetz zu der Änderung vom 31. August 1995 des Übereinkommens über die Internationale Fernmeldesatellitenorganisation „INTELSAT" - Gesetz zu der Änderung vom 18. Mai 1995 des Übereinkommens zur Gründung der Europäischen Fernmeldesatellitenorganisation „EUTELSAT" - Gesetz zu dem Europa-Mittelmeer-Abkommen vom 17. Juli 1995 zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Tunesischen Republik andererseits - Gesetz zu dem Internationalen NaturkautschukÜbereinkommen von 1995 - Gesetz zu dem Vertragswerk vom 17. Dezember 1994 über die Energiecharta - Gesetz zur Änderung des Zollverwaltungsgesetzes und anderer Gesetze - Zweites Gesetz zur Änderung des Rechtspflege-Anpassungsgesetzes (RpflAnpG) und anderer Gesetze - Viertes Gesetz zur Änderung des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes - Zweites Gesetz zur Änderung des Heimgesetzes - Eigentumsfristengesetz (EFG) - Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1997 (Haushaltsgesetz 1997) - Jahressteuergesetz (JStG) 1997 Zu den vier letztgenannten Gesetzen hat der Bundesrat die folgenden Entschließungen gefaßt: Entschließung des Bundesrates zum Zweiten Gesetz zur Änderung des Heimgesetzes Das vom Deutschen Bundestag beschlossene Zweite Gesetz zur Änderung des Heimgesetzes berücksichtigt das wesentliche Anliegen des vom Bundesrat eingebrachten Gesetzentwurfes - Drucksache 1086/94 (Beschluß) -, in dem es Kurzzeitpflegeeinrichtungen dem Heimgesetz und somit der Heimaufsicht unterstellt. Damit wird grundsätzlich die Möglichkeit eröffnet, gegen Mißstände in solchen Einrichtungen gezielt einzuschreiten. Allerdings fehlt den Heimaufsichtsbehörden zur Zeit noch das Instrumentarium für ihre Tätigkeit in Kurzzeitpflegeeinrichtungen, da nach Artikel 1 Nr. 2 des Gesetzes besondere Mindestanforderungen in einer eigenen Rechtsverordnung zu regeln sind. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, unverzüglich diese Rechtsverordnung vorzulegen, da nur so die Gesetzesänderung die gewünschte Wirkung erzielen kann. Entschließung des Bundesrates zum Eigentumsfristengesetz (EFG) 1. Der Bundesrat bedauert, daß das vom Bundestag verabschiedete Eigentumsfristengesetz nicht auch die im Bundesratsentwurf (BR-Drucks. 681/96; BT-Drucks. 13/5982) vorgesehene Verlängerung der Frist in Art. 233 § 13 Abs. 1 Satz 1 EGBGB enthält. Damit wird den neuen Ländern die Möglichkeit genommen, weiterhin in einem vereinfachten Verwaltungsverfahren die Ansprüche des Landesfiskus bei der Abwicklung der Bodenreform geltend zu machen. Die Folge ist, daß dadurch die neuen Länder - entgegen den sonstigen Bekundungen der Bundesregierung - in jedem Fall zu einem bürokratisch äußerst aufwendigen Verfahren gezwungen werden. Der Bundesrat ruft dennoch nicht den Vermittlungsausschuß zu diesem Gesetz an, weil wegen des sonst zum Jahresende drohenden Ablaufs der anderen Fristen erhebliche Rechtsnachteile für die davon Betroffenen in den neuen Ländern eintreten würden. 2. Der Bundesrat appelliert an den Bundestag, über den Entwurf des Nutzerschutzgesetzes (BR-Drucks. 184/ 95; BT-Drucks. 13/2022) so schnell wie möglich abschließend zu beraten und zu entscheiden. Rechtssicherheit für redliche Erwerber und die bisherigen Investitionen für Zwecke des Gemeingebrauchs sowie des komplexen Wohnungsbaus müssen gewährleistet bleiben. Künftige Investitionen zur Wohnraummodernisierung in den neuen Ländern sind, soweit dies geht, zu unterstützen. Dazu bedarf es dringend ergänzender gesetzlicher Regelungen. Ferner unterstreicht der Bundesrat, daß die neueren Urteile des Bundesgerichtshofes zum Erwerb aus Volkseigentum nach Inkrafttreten der Kommunalverfassung der DDR in besonderer Weise die Notwendigkeit von Heilungsvorschriften aufgezeigt haben. 3. Der Bundesrat nimmt die in letzter Zeit geführte öffentliche Auseinandersetzung sowie Äußerungen aus der Mitte der Bundesregierung zum Anlaß, darauf hinzuweisen, daß die Gemeinsame Erklärung der beiden deutschen Staaten zur Regelung offener Vermögensfragen vom 15. Juni 1990 ein vertragsfester Bestandteil des Einigungsvertrages ist, dessen Einhaltung von den neuen Ländern geltend gemacht werden kann. Hierzu gehört auch, daß die Enteignungen auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage (1945-49) nicht mehr rückgängig zu machen sind. Der Bundesrat fordert den Deutschen Bundestag und die Bundesregierung auf, im Interesse von Rechtssicherheit und Rechtsfrieden dafür Sorge zu tragen, daß der sozial verträgliche Interessenausgleich bei den offenen Vermögensfragen auch in Zukunft gewährleistet ist. Entschließung des Bundesrates zum Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1997 (Haushaltsgesetz 1997) 1. Der Bundesrat weist hinsichtlich des Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1997 (Haushaltsgesetz 1997) auf folgendes hin: a) Der Bundesrat hat bereits in seiner Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1997 (Haushaltsgesetz 1997) hervorgehoben, daß die Maßnahmen des „Sparpakets" vielfach lediglich den Bundeshaushalt auf Kosten der Länder und Kommunen entlasten. Durch die Maßnahmen wird eine Konsolidierung des öffentlichen Gesamthaushalts nicht erreicht. b) Für 1997 ist weiterhin mit einer besorgniserregend hohen Arbeitslosigkeit zu rechnen. Dieser dramatischen Situation auf dem Arbeitsmarkt wird der Haushalt 1997 nicht gerecht. Während nach Aussagen des Präsidenten der Bundesanstalt für Arbeit 9,3 Milliarden DM als Zuschuß benötigt werden, beträgt der Ansatz - nachdem im Haushaltsentwurf keine Mittel vorgesehen waren - nur 4,1 Milliarden DM. Für die Arbeitslosenhilfe werden 1996 voraussichtlich ca. 24 Milliarden DM gebraucht werden. Die Aufstockung des bisherigen Ansatzes (16,5 Milliarden DM) um 1,3 Milliarden DM trägt der Entwicklung des Arbeitsmarktes nicht hinreichend Rechnung. Die Erhöhung der Ansätze ändert im übrigen nichts daran, daß im Bereich der Arbeits- und Sozialpolitik erneut zu Lasten von Ländern und Gemeinden gespart werden soll. Denn dem Haushalt 1997 liegen nach wie vor u. a. folgende - noch im Gesetzgebungsverfahren befindliche - Maßnahmen zugrunde: - Wegfall der originären Arbeitslosenhilfe; - Wegfall der Erstattung von Fahrgeldausfällen für Schwerbehinderte im Schienenpersonennahverkehr; - Neuregelung zur Altersgrenze der über ein Jahr hinausgehenden Anspruchsdauer beim Arbeitslosengeld; - Änderung der Bemessung des Arbeitslosengeldes; - Reduzierung des Umfangs der arbeitsmarktpolitischen Leistungen in den neuen Ländern auf das Förderniveau in den alten Ländern; - Absenkung der Arbeitslosenhilfe; - Herausnahme von Leistungen aus dem Pflichtkatalog der Krankenkassen, wie insbesondere häusliche Pflege. Weitere Lastenverlagerungen auf Länder und Kommunen sind durch die pauschale Kürzungsvorgabe von 1 Milliarden DM bei den Ermessensleistungen der Bundesanstalt für Arbeit zu erwarten. Diese Vorgabe wird Kürzungen durch die Bundesanstalt für Arbeit auch in den Bereichen Fortbildung, Umschulung und Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen nach sich ziehen. Hierdurch wird die Situation auf dem Arbeitsmarkt weiter verschärft, womit höhere Belastungen auf die Länder und ihre Kommunen zukommen. c) Die Umsetzung der globalen Minderausgaben in den Einzelplänen wird auch zu Kürzungen der Investitionen, der Finanzhilfen des Bundes für die Länder und der Mittel für Gemeinschaftsaufgaben führen: - die zusätzliche globale Minderausgabe für den Einzelplan 30 i. H. von 167 Millionen DM wird auch die Projektförderung von Forschung und Entwicklung betreffen; - die für den Einzelplan 10 beschlossene globale Minderausgabe i. H. von rund 240 Millionen DM soll allein aus den Mitteln für die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" erbracht werden. Die veranschlagten globalen Minderausgaben werden sich auf die Entwicklung des Wirtschaftswachstums nachteilig auswirken und - soweit eine Komplementärfinanzierung der Länder vorgesehen ist - über die Kürzungen im Bundeshaushalt hinaus negative Folgen haben, da die Länder die fehlenden Mittel nicht ersetzen können. 2. Der Rückzug des Bundes aus der Förderung der maritimen Wirtschaft beschleunigt sich. Während die Haushalte der Küstenländer für diesen Zweck immer stärker belastet werden, will die Bundestagsmehrheit die Ansätze für das Zinszuschußprogramm für Reeder, die Wettbewerbshilfe, die Finanzbeiträge an die Seeschiffahrt sowie die Ausgaben für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben von insgesamt ca. 587 Millionen DM 1996 auf ca. 409 Millionen DM senken. Außerdem droht der vollständige Wegfall der Finanzbeiträge an die Seeschiffahrt im Zuge der Durchsetzung der globalen Minderausgabe. Damit werden binnen Jahresfrist fast 40 % (ca. 218 Millionen DM) der Bundesausgaben für die maritime Wirtschaft gestrichen. Wenn der Bund die maritime Wirtschaft durch Mittelentzug auszehrt, werden die Küstenländer nicht dazu in der Lage sein, dieses auszugleichen. Aufgrund der fortdauernden Subventionspraxis anderer Staaten gerät die deutsche maritime Wirtschaft in eine Existenzkrise. 3. Im übrigen verweist der Bundesrat auf seinen Beschluß vom 27. September 1996 - Drucksache 500/96 (Beschluß) -. Entschließung des Bundesrates zum Jahressteuergesetz (JStG) 1997 Der Bundesrat erwartet, daß die Bundesregierung bis zum 30. Juni 1997 einen Gesetzentwurf vorlegt - zur Abschaffung der Vermögensteuer auf Betriebsvermögen, - zur Abschaffung der Gewerbekapitalsteuer mit der Maßgabe einer grundgesetzlichen Absicherung der Gewerbeertragsteuer bei gemeindegenauem Ersatz der wegfallenden Steuereinnahmen durch Beteiligung der Gemeinden an der Umsatzsteuer sowie - zur verfassungskonformen Neuregelung der Besteuerung privater Vermögen. Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Auswärtiger Ausschuß - Unterrichtung durch die deutsche Delegation der Parlamentarischen Versammlung der OSZE über die Fünfte Jahrestagung der Parlamentarischen Versammlung der OSZE vom 5. bis 9. Juli 1996 in Stockholm -Drucksachen 13/5391, 13/5844 Nr. 1- - Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Versammlung der Westeuropäischen Union über die Tagung der Versammlung vom 3. bis 6. Juni 1996 in Paris - Drucksachen 13/5324, 13/5655 Nr. 1- - Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit der Westeuropäischen Union für die Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni 1996 - Drucksachen 13/5463, 13/5655 Nr. 2 - - Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates über die Tagung der Parlamentarischen Versammlung des Europarates vom 24. bis 28. Juni 1996 in Straßburg - Drucksachen 13/5543, 13/5770 Nr. 2 -Ausschuß für Wirtschaft - Unterrichtung durch die Bundesregierung Dritter Bericht der Bundesregierung über die Aktivitäten des Gemeinsamen Fonds für Rohstoffe und der einzelnen Rohstoffabkommen - Drucksachen 13/4655, 13/4906 Nr. 2 - Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten - Unterrichtung durch die Bundesregierung Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" für den Zeitraum 1996 bis 1999 - Drucksachen 13/4349, 13/4588 Nr. 4 - - Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über die künftige Gestaltung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" hier: Rahmenplan 1997 bis 2000 - Drucksache 13/5562 - Ausschuß für Familie, Senioren, Frauen und Jugend - Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung zur Gemeinschaftsverpflegung der Zivildienstleistenden - Drucksachen 13/3173, 13/3528 Nr. 1.6 - Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EU-Vorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische Parlament zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat. Rechtsausschuß Drucksache 13/1338 Nr. 1.3 Drucksache 13/1338 Nr. 1.4 Drucksache 13/4466 Nr. 2.4 Drucksache 13/4466 Nr. 2.33 Finanzausschuß Drucksache 13/4466 Nr. 2.53 Drucksache 13/5555 Nr. 2.94 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 13/4514 Nr. 2.6 Drucksache 13/4921 Nr. 1.7 Drucksache 13/4921 Nr. 1.8 Drucksache 13/4921 Nr. 2.5 Drucksache 13/4921 Nr. 2.6 Drucksache 13/4921 Nr. 2.7 Drucksache 13/4921 Nr. 2.8 Drucksache 13/4921 Nr. 2.12 Drucksache 13/4921 Nr. 2.13 Drucksache 13/4921 Nr. 2.14 Drucksache 13/4921 Nr. 2.16 Drucksache 13/4921 Nr. 2.19 Drucksache 13/4921 Nr. 2.26 Drucksache 13/5056 Nr. 1.1 Drucksache 13/5056 Nr. 2.6 Drucksache 13/5056 Nr. 2.10 Drucksache 13/5837 Nr. 1.11 Drucksache 13/6152 Nr. 2.7 Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Drucksache 13/4678 Nr. 2.32 Drucksache 13/4678 Nr. 2.48 Drucksache 13/4921 Nr. 2.15 Drucksache 13/4921 Nr. 2.21 Drucksache 13/4921 Nr. 2.28 Drucksache 13/5555 Nr. 2.25 Drucksache 13/5555 Nr. 2.32 Drucksache 13/5555 Nr. 2.34 Drucksache 13/5555 Nr. 2.44 Drucksache 13/5555 Nr. 2.46 Drucksache 13/5555 Nr. 2.47 Drucksache 13/5555 Nr. 2.53 Drucksache 13/5555 Nr. 2.66 Drucksache 13/5555 Nr. 2.71 Drucksache 13/5555 Nr. 2.74 Drucksache 13/5555 Nr. 2.77 Drucksache 13/5555 Nr. 2.81 Drucksache 13/5555 Nr. 2.83 Drucksache 13/5555 Nr. 2.86 Drucksache 13/5555 Nr. 2.98 Drucksache 13/6357 Nr. 2.9 Ausschuß für Verkehr Drucksache 13/4678 Nr. 2.7 Drucksache 13/4678 Nr. 2.41 Drucksache 13/5555 Nr. 1.5 Drucksache 13/5555 Nr. 2.37 Drucksache 13/5837 Nr. 1.7 Drucksache 13/5837 Nr. 1.10 Ausschuß für Post und Telekommunikation Drucksache 13/6152 Nr. 1.2 Ausschuß für Bildung, Wissenschaft, Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung Drucksache 13/4921 Nr. 2.4 Drucksache 13/5555 Nr. 3 Drucksache 13/5687 Nr. 2.42 Drucksache 13/5837 Nr. 1.13 Drucksache 13/6152 Nr. 2.3 Drucksache 13/6152 Nr. 2.6 Ausschuß für die Angelegenheiten der Europäischen Union Drucksache 13/4678 Nr. 2.1 Drucksache 13/4921 Nr. 1.5
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Prof. Dr. Jürgen Rochlitz


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nach nunmehr zwölf Jahren und sieben Entwürfen hat es die Kohl-Regierung geschafft, einen Entwurf zu einem Bodenschutzgesetz vorzulegen. Doch ist das bereits ein Grund, der Kohlschen Umweltpolitik ausnahmsweise Beifall zu spenden? Wir und die Umwelt- und Naturschutzverbände meinen: nein. Guten Gewissens kann man diesem Gesetzentwurf aus ökologischer und sozialer Sicht nicht zustimmen. Nur wer wie der Kanzler die Umwelt durch eine Ludwigshafener Chemiebrille sieht, dann ein einziges Mal in seiner Dauerkanzlerschaft diese in Rio kurz ablegt, erkennt in diesem Entwurf einen umweltpolitischen Fortschritt. Den muß man dann aber als lediglich industriellen Interessen dienenden Beitrag der Gesetzgebung begreifen, der nicht weit von bloßer Sterbehilfe für Umwelt und Natur entfernt ist.
    Solch lobbyverpflichtete Umweltpolitik kennen wir inzwischen zur Genüge, zum Beispiel Beschleunigungsgesetze, durch die bei wichtigen Planungen die Umweltverträglichkeitsprüfungen abgeschafft wurden, oder im letzten Jahr die Novelle zum Bundes-Immissionsschutzgesetz, die das von gefährlichen Produktionsanlagen ausgehende Risiko leichtsinnigerweise in die Eigenverantwortung der Industrie legte.
    In dieser umweltgefährdenden Tradition steht auch der heute vorliegende Regierungsentwurf eines Bundes-Bodenschutzgesetzes. Ein Vertreter der Bayer AG meinte kürzlich auf einer Veranstaltung zum Boden: Boden ist ein kostbares Gut, aber bedenken Sie, auch Geld ist ein kostbares Gut. - So betrachtet dürfte des Kanzlers neuer Entwurf zumindest der Zustimmung der Industrielobby sicher sein. Denn mit Ihrem Bodenschutzgesetz und seinen zwölf Ausnahmebereichen, meine Damen und Herren von der Koalition, tun Sie keinem weh und den Verursachern aus Industrie, Landwirtschaft und dem öffentlichen Verkehrsflächenversiegler oder dem Militär schon gar nicht.
    Dies heißt: Mit diesem Bodenschutzgesetz bewirken Sie allenfalls öffentliche Aufmerksamkeit, aber keinen Bodenschutz, zumal dann, wenn Sie mit dem noch fehlenden untergesetzlichen Regelwerk nach Ihren eigenen Angaben, Frau Merkel, in erster Linie Kosten, Sanierungsaufwand und die Zahl der Altlastenflächen deutlich verringern wollen.

    Dr. Jürgen Rochlitz
    Was ist denn übriggeblieben von der ambitionierten Bodenschutzkonzeption von 1985, wenn de facto für die Verursacher von Bodenbelastungen doch alles beim alten bleibt? Wie meinte der Bundeskanzler noch in seiner diesjährigen Neujahrsansprache?
    Wir Deutsche können nicht einfach weitermachen wie bisher. Wer dies versucht, verspielt unsere Zukunft.
    Wie wahr, Herr Bundeskanzler! Doch wer, bitte schön, macht denn seit bald 15 Jahren einfach weiter wie bisher, wenn nicht Sie? Sie und Ihre Koalition sind doch Exponenten des ewigen Weiterwurstelns wie gehabt, nicht nur in der Umweltpolitik. Wo bitte, Herr Bundeskanzler, sind denn die nötigen Veränderungen, damit nicht einfach weitergemacht wird wie bisher? Wo gestehen Sie denn der Umweltpolitik in Ihrem Kabinett noch die dafür nötigen Gestaltungsspielräume zu? Wir brauchen Gestaltungsspielräume dafür, daß unsere Zukunft und die unserer Kinder eben nicht verspielt wird.
    Ist es nicht vielmehr so, daß dieser Kohl-Regierung Mut, Phantasie und ein Auge für die Notwendigkeiten auf allen Politikfeldern und nicht allein beim Bodenschutz längst abhanden gekommen sind? Schließlich kann das Bodenschutzgesetz nur ein Baustein der Bodenschutzpolitik sein. Was wir zusätzlich brauchen, ist ein Untersuchungs- und Sanierungsprogramm, das nicht nur den Böden hilft, sondern Arbeitsplätze sichert und vermehrt.
    Altlastenerkundung und -auflistung, Gefährlichkeitsbewertung und -gewichtung der drängendsten Probleme in einer bundesweiten Prioritätenliste sind dabei das mindeste, zu dem die Kohl-Regierung etwas beisteuern muß, um sukzessive das bundesweite Sanierungschaos aufzulösen.
    Der Gesetzentwurf der Kohl-Regierung zeigt dagegen eines überdeutlich: Es ist eng am Kabinettstisch. Die Umweltministerin bleibt eingekeilt zwischen den mächtigen Lobbyressorts Wirtschaft, Verkehr, Verteidigung und Landwirtschaft sowie eingeschüchtert von des Kanzlers Globalisierungs- und Deregulierungsträumen. So kann keine beherzte Umweltpolitik entstehen. Statt dessen haben wir nur halbherzige und löchrige Initiativen wie diesen Ausnahmetorso eines Bodenschutzgesetzes ohne Durchgriff und ohne die wichtigsten und notwendigsten Anwendungsbereiche.
    Aus diesem Geist stammt also im Regierungsentwurf die Herausnahme der Militärflächen, des Verkehrswegebaus und der atomaren Altlasten wie Wismut. Aus diesem Geist entstand wieder eine Klausel zugunsten der Landwirtschaft und daher auch die Abkehr von dem in der Bodenschutzkonzeption ehemals so hochgepriesenen Vorsorgeprinzip, das in der Umweltpolitik dieser Kohl-Regierung schon seit Jahren unauffindbar bleibt, vergraben in alten Töpferschen Schubladen.
    Heute müssen wir feststellen: Einer der wichtigsten Grundsätze der Umweltpolitik, das Vorsorgeprinzip mit seiner Risikobeachtung, stand den Globalisierern einfach im Weg. Daraus abzuleitende Sanierungskosten betrachten sie nur als den Wettbewerb behindernde Standortkosten.
    Kurzsichtig wie diese Standortpolitik insgesamt soll sich nun auch die Sanierungstiefe nur noch nach der unmittelbar danach folgenden Bodennutzung orientieren. Warum sollte sich auch die Politik über ihre Amtszeit hinaus Gedanken darüber machen, welche Nutzungsänderungen in 10, 15 Jahren oder später anstehen? Ihr sogenanntes Bodenschutzgesetz sieht statt grundsätzlicher und umfassender Sanierung für Wohnraum und Kinderspielplätze nur noch solche in reduzierter Form bis zur Parkplatzqualität vor. So kann der Boden mit seinen vielfältigen Funktionen nicht um seiner selbst willen geschützt werden. So ist ein Schutz des kaum vermehrungsfähigen Bodens nicht möglich, schon gar nicht ein Schutz vor weiterer unnötiger Inanspruchnahme von Bodenflächen.
    Wie bitter nötig hätte dieses letzte ungeschützte Umweltmedium dies, in dem sich alle Schadstoffe aus Luft, Wasser und Abfällen anreichern können und das ein Gedächtnis für den ihm angetanen Schaden aufweist, das über zig Kanzlerschaften hinausgeht. Wie bitter nötig wäre über die auf der ganzen Breite des Gesetzes trotz mehrfacher Ankündigung fehlenden untergesetzlichen Regelungen die Eindämmung des Bodenverbrauchs durch den unersättlichen Flächenfraß, der, wenn es ungebremst so weitergeht, unseren Enkeln keine freien Flächen mehr übriglassen wird.
    Gerade angesichts dieser Situation müssen wir beklagen, daß noch nie ein deutscher Kanzler im Ausland so sehr mit ökologischen Zielen und der deutschen Vorreiterrolle geprahlt und gleichzeitig die Umweltpolitik im Inland so geringgeachtet hat.
    Da nach unten tritt, was von oben getreten wird, setzt sich die Geringschätzung der Umweltpolitik durch den Kanzler auch noch vom Ministerium zum Umweltbundesamt fort. Noch nie wurde dem Berliner Amt so sehr der Boden entzogen wie derzeit im Vorfeld des Umzugs nach Dessau - auch dies im übertragenen Sinne die falsche Bodenpolitik. Von der vordersten Front der Umweltpolitik heißt es für das Umweltbundesamt zurückzutreten in des Kanzlers Reih und Glied.
    Aber die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen kritisiert nicht nur. Unbehelligt durch Industrie- und Landwirtschaftslobby hat die Fraktion einen alternativen Gesetzentwurf erarbeitet. Er liegt dem Haus seit Monaten vor und hat die Unterstützung der Umwelt- und Naturschutzverbände von BUND bis NABU bis hin zur Deutschen Bodenkundlichen Gesellschaft und anderen Bodenexperten. Im Gegensatz zum Entwurf der Bundesregierung wird der bündnisgrüne dem gerecht, was von einem Gesetz zum Bodenschutz zu erwarten ist - so weitgehend deren Tenor.
    Und richtig: Unser Entwurf fordert aktive Schutzpolitik im wahrsten Sinne des Wortes ein. Wenn Sie die konsequente Anwendung des Verursacher- und Vorsorgeprinzips wollen, wenn Sie den Schutz der Böden um ihrer selbst willen und damit für uns und

    Dr. Jürgen Rochlitz
    die kommenden Generationen wollen, dann sollten Sie nicht zögern und unserem Entwurf zustimmen.
    Nur er sieht die Entsiegelungspflicht ohne Wenn und Aber vor. Die Entsiegelung, soweit möglich und zumutbar, gehört bei der Kohl-Regierung dagegen in einen zögerlich schaurigen Wortschatz. Nur unser Entwurf sieht die Sanierungsverantwortung für Rüstungsaltlasten beim Bund vor. Wer sonst ist Rechtsnachfolger des Deutschen Reichs?
    Ebenso wichtig ist: Wir wollen den Bund nicht, wie es der Regierungsentwurf vorsieht, von seiner Verantwortung gegenüber der Altlastensanierung aus bundeseigenen Liegenschaften entlasten. Vielleicht hätte die Kohl-Regierung diesmal jemanden fragen sollen, der sich damit auskennt. Noch muß sich viel ändern, denn noch übt sich diese Regierung lieber in vatikanischer Politik: nur keine Veränderungen, sich nur nicht bewegen, nur keinen Rat von außen annehmen, zum Beispiel von den Sachverständigen; und dies, obwohl der Bundeskanzler in seiner Neujahrsansprache angekündigt hat: Wir werden unseren Platz nur noch behaupten, wenn wir die nötigen Veränderungen vornehmen.
    Meine Damen und Herren, selbst der Papst erweist dem Boden, auf dem er ankommt, durch seinen berühmten Kuß mehr Ehre als die Bundesregierung mit nur einem einzigen Paragraphen ihres Bodenschutzgesetzes.

    (Birgit Homburger [F.D.P.]: Daß ausgerechnet Sie den Papst in Anspruch nehmen!)

    Nicht wir, nicht die Oppositionsparteien werden dem Kanzler einen ökologischen Aschermittwoch bescheren. Die Umwelt selbst rächt sich heute schon. Sie rächt sich für das bedenkenlose Einbringen von Pestiziden und anderen Chemikalien in den Boden mit dramatisch ansteigenden Gesundheitsgefahren. Allergien aller Art, Schädigungen des Hormonhaushalts und erhöhte Krebsmortalität sowie Morbidität sind auch Folgen der weiträumig verteilten Schadstoffe aus Verkehr, Landwirtschaft und Industrie, die über die Böden in unsere Nahrung und schließlich in unser Trinkwasser gelangen.
    Wenn dem nicht konsequent gegengesteuert wird, wenn in der praktischen Umweltpolitik das Vorsorgeprinzip nicht mit Leben erfüllt wird, ist - zum Beispiel nach Hans Jonas - zu fürchten, daß uns die Natur unsere Versäumnisse auf ihre schreckliche härtere Weise spüren läßt. Es wäre mehr als schlichter Anstand und Vorsorge vor allen Dingen auch für kommende Generationen, wenn wir es nicht dazu kommen ließen.
    Danke schön.

    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der PDS)



Rede von Dr. Antje Vollmer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Das Wort hat jetzt die Kollegin Homburger.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Birgit Homburger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (F.D.P.)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben in den letzten
    Jahren bereits häufig über den Bodenschutz und die Altlastensanierung debattiert. Wir waren uns hier im Haus auch einig, daß wir ein Bundes-Bodenschutzgesetz brauchen. Deshalb freue ich mich, daß es uns heute möglich ist, diesen Entwurf der Bundesregierung in erster Lesung im Plenum zu diskutieren.
    Bislang haben nur wenige Bundesländer eigene Bodenschutzgesetze. Das Wichtigste für uns ist, daß es jetzt endlich bundeseinheitliche Regelungen zum Schutz des Bodens und zur Sanierung von Altlasten geben wird. Um Vorsorge leisten zu können, werden Anforderungen an das Auf- und Einbringen von Materialien auf oder in den Boden gestellt. Ebenso werden Vorsorgewerte festgelegt, die durch Immissionen nicht überschritten werden dürfen.
    Zur Gefahrenabwehr wird eine Sanierungspflicht für Böden festgeschrieben, von denen eine Gefahr für Mensch und Umwelt ausgeht. Dies erstreckt sich auch auf Gewässerverunreinigungen, die vom Boden ausgehen. Jeder hat sich so zu verhalten, daß durch seine Bodennutzung keine Gefahr für den Boden ausgeht. Ebenso müssen Grundstückseigentümer und -besitzer dafür sorgen, daß von ihren Grundstükken keine Gefahr für den Boden ausgeht.
    Sanierungsverfahren für Gewässer können in Zukunft effektiver und schneller durchgeführt werden. Im Bodenschutzgesetz werden auch Maßnahmen zur Sanierung von Gewässern geregelt, denn häufig sind durch Bodenkontaminationen auch Gewässer betroffen. Die Gewässersanierung erfolgte bislang nach unterschiedlichen landesrechtlichen Vorschriften; jetzt gibt es bundeseinheitlich Regelungen.
    Um der fortschreitenden Bodenversiegelung entgegenzutreten, ist außerdem vorgesehen, daß der Boden dauerhaft nicht mehr genutzter Flächen entsiegelt werden muß, sofern die Versiegelung im Widerspruch zu den Festsetzungen des Planungsrechts steht.
    Ganz besonderer Wert wird in diesem Bodenschutzgesetz auf die Sanierung von Altlasten - wie zum Beispiel bei stillgelegten Deponien, wilden Abfallablagerungen und ehemaligen Industriestandorten - gelegt, was ich für wesentlich und wichtig halte. Die zuständigen Landesbehörden müssen altlastenverdächtige Flächen erfassen, untersuchen und bewerten. Von den Sanierungspflichtigen kann die Vorlage eines Sanierungsplans verlangt werden. Ein solcher Sanierungsplan schafft Transparenz und leistet einen wichtigen Beitrag zur Akzeptanz der notwendigen Sanierungsmaßnahmen bei den Betroffenen. Das hat auch die Frau Ministerin eben schon ausgeführt, als sie erklärt hat, daß bisher jemand, der an drei Standorten saniert hat, auch drei Sanierungspläne nach unterschiedlichen Kriterien erstellen mußte.
    Der Sanierungsplan, der in der Regel von Sachverständigen erstellt wird, muß unter anderem eine Zusammenfassung der Gefährdungsabschätzung sowie eine Darstellung der Sanierungsziele und -maßnahmen enthalten.
    Auch die Landwirtschaft wird in das Gesetz einbezogen. Bodenverdichtungen und Bodenabträge sind

    Birgit Homburger
    zu vermeiden; Feldgehölze, Raine und Ackertrassen sind zu erhalten. Die Fruchtfolge soll vielfältig gestaltet werden.
    Die Grundsätze der guten fachlichen Praxis der Landwirtschaft werden definiert. Das ist ein ganz wesentlicher Punkt, der weit über das Bundes-Bodenschutzgesetz hinaus Auswirkungen auf den Naturschutz hat, gerade im Zusammenhang mit dem im Moment in Beratung befindlichen Naturschutzgesetz. Ich denke, wir sollten in Zusammenarbeit nicht nur mit dem Umweltausschuß, sondern auch mit dem Bauausschuß die Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Bereichen - dem Bodenschutzgesetz, dem Naturschutzgesetz und auch dem Raumordnungsgesetz, das sich ebenfalls gerade in der Beratung befindet - beobachten und die Vorschriften im Rahmen der Beratungen abgleichen.