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    Plenarprotokoll 13/150 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 150. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 15. Januar 1997 Inhalt: Tagesordnungspunkt 1: Fragestunde (Drucksache 13/6691 vom 10. Januar 1997) 13529B Privatisierung des Westerländer Flughafens MdlAnfr 2 Egbert Nitsch (Rendsburg) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Antw PStSekr'in Irmgard Karwatzki BMF 13529 B ZusFr Jürgen Koppelin F.D.P 13529 D Höhe von Zwangsgeldern wegen Nichtumsetzung von EG-Richtlinien; zur Zahlung vorgesehene Haushaltstitel MdlAnfr 3 Michael Müller (Düsseldorf) SPD Antw PStSekr Dr. Norbert Lammert BMWi 13530 A ZusFr Michael Müller (Düsseldorf) SPD 13530 B ZusFr Ernst Schwanhold SPD 13530 C ZusFr Anke Fuchs (Köln) SPD 13530 D Auferlegung von Zwangsgeldern wegen Nichtumsetzung von drei EG-Umwelt- und Naturschutzrichtlinien MdlAnfr 10 Michael Müller (Düsseldorf) SPD Antw PStSekr Ulrich Klinkert BMU . . . 13531 B ZusFr Michael Müller (Düsseldorf) SPD . 13531 D Übermittlung des Gutachtens zur Asbestsanierung des Berliner Palasts der Republik an den Bundestag MdlAnfr 14, 15 Peter Conradi SPD Antw PStSekr Joachim Günther BMBau . 13532D, 13533 B ZusFr Peter Conradi SPD . . . 13532D, 13533 B ZusFr Hanns-Peter Hartmann PDS . . . 13533 C Zusatztagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bundesregierung zur Mitteilung der Bundesanstalt für Arbeit über den erneuten Anstieg der Arbeitslosenzahlen sowie zum erheblichen Rückgang der Arbeitsplätze in der Bundesrepublik Deutschland Dr. Heidi Knake-Werner PDS 13533 D Johannes Singhammer CDU/CSU . . 13534 D Renate Jäger SPD 13536 A Marieluise Beck (Bremen) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 13537 A Paul K. Friedhoff F.D.P 13538 A Dr. Norbert Blüm, Bundesminister BMA 13539 C Anke Fuchs (Köln) SPD 13541 C Birgit Schnieber-Jastram CDU/CSU . . 13542 D Dr. Günter Rexrodt, Bundesminister BMWi 13543 D Ernst Schwanhold SPD 13546 B Ernst Hinsken CDU/CSU 13547 B Dr. Gregor Gysi PDS 13548 C Manfred Grund CDU/CSU 13550 B Konrad Gilges SPD 13551 B Wolfgang Vogt (Düren) CDU/CSU . . 13552 B Nächste Sitzung 13553 C Berichtigung 13553 Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 13555*A Anlage 2 Redetext des Abgeordneten Erwin Marschewski (CDU/CSU) zum Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes zu Artikel 10 Grundgesetz (Vgl. Nachtrag zum Plenarprotokoll 13/148, Seite 13475 A, Anlage 10) 13555B Anlage 3 Unterstützung der eigenständigen Einheit innerhalb der Bereitschaftspolizei beim Erwerb der technischen Ausstattung MdlAnfr 1 - Drs 13/6691 - Frederick Schulze CDU/CSU SchrAntw PStSekr Eduard Lintner BMI . 13556 * A Anlage 4 Kostenlose Militärhilfe (Lkw, Panzer, Luftfahrzeuge, Schiffe usw.) an Polen MdlAnfr 4, 5 - Drs 13/6691 - Dr. Egon Jüttner CDU/CSU SchrAntw PStSekr'in Michaela Geiger BMVg 13556 * B Anlage 5 Notablassungen von Flugtreibstoff; Gefahren für die Bevölkerung; Informationspflicht MdlAnfr 8, 9 - Drs 13/6691 - Dr. Elke Leonhard SPD SchrAntw PStSekr Johannes Nitsch BMV 13556* C Anlage 6 Bearbeitung von Anträgen auf Erteilung von Frequenzen für Wireless-Local-LoopAnwendungen durch das Bundesministerium für Post und Telekommunikation MdlAnfr 11, 12 - Drs 13/6691 - Jörg Tauss SPD SchrAntw PStSekr Dr. Paul Laufs BMPT . 13557 * B Anlage 7 Auswirkungen der israelischen Absperrungsmaßnahmen auf die Entwicklungszusammenarbeit mit den palästinensischen Gebieten MdlAnfr 13 - Drs 13/6691 - Hans Wallow SPD SchrAntw PStSekr Klaus-Jürgen Hedrich BMZ 13557 *D Anlage 8 Arbeitsmarktpolitischer Effekt des geplanten Baus des Hans-Arp-Museums in Remagen-Rolandseck MdlAnfr 16 - Drs 13/6691 - Hans Wallow SPD SchrAntw PStSekr Joachim Günther BMBau 13558A 150. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 15. Januar 1997 Beginn: 13.00 Uhr
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    Berichtigung 149. Sitzung, Seite 13528 A, Anlage 6: Bei der abgedruckten Vorlage Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über den Stand der Abwicklung des Fonds für Wiedergutmachungsleistungen an jüdische Verfolgte ist statt der Drucksache 13/8542 „12/8542" zu lesen. Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Behrendt, Wolfgang SPD 15.1.97 * Berger, Hans SPD 15.1.97 Borchert, Jochen CDU/CSU 15.1.97 Formanski, Norbert SPD 15.1.97 Dr. Götzer, Wolfgang CDU/CSU 15.1.97 Gröbl, Wolfgang CDU/CSU 15.1.97 Dr. Hauchler, Ingomar SPD 15.1.97 Dr. Heuer, Uwe-Jens PDS 15.1.97 Kronberg, Heinz-Jürgen CDU/CSU 15.1.97 Limbach, Editha CDU/CSU 15.1.97 Müller (Völklingen), SPD 15.1.97 Jutta Oesinghaus, Günther SPD 15.1.97 Reschke, Otto SPD 15.1.97 Dr. Schäfer, Hansjörg SPD 15.1.97 Tröger, Gottfried CDU/CSU 15.1.97 Tröscher, Adelheid SPD 15.1.97 Wimmer (Neuss), Willy CDU/CSU 15.1.97 Zierer, Benno CDU/CSU 15.1.97 * * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Der im Nachtrag zum Plenarprotokoll 13/148, Seite 13475 A, unter Anlage 10 abgedruckte Redetext zum Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes zu Artikel 10 des Grundgesetzes war nicht von der Abgeordneten Ilse Falk (CDU/CSU) eingereicht worden, sondern vom Abgeordneten Erwin Marschewski (CDU/CSU) Erwin Marschewski (CDU/CSU): Die Anpassung des Instrumentariums zur Verbrechensbekämpfung ist im Rechtsstaat eine ständige Aufgabe. Die heutige Änderung des G-10-Gesetzes belegt dies beispielhaft. Es handelt sich hierbei um eine unverzichtbare Novelle. Mit ihr werden die Möglichkeiten des Bundesnachrichtendienstes, der Verfassungsschutzbehörden und des militärischen Abschirmdienstes gesichert, dem Brief- oder Postgeheimnis unterliegende Sachen zu öffnen. Anlagen zum Stenographischen Bericht Es geht um eine Anpassung der Rechtsnormen, die die Überwachung des Postverkehrs sicherstellen. Wir müssen dies tun bei Gefahren für den Bestand oder die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland, bei Verstößen gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz, bei internationalem Terrorismus und bei internationalem Rauschgifthandel. Denn Dienstleistungen, die in der Vergangenheit durch die Deutsche Bundespost erbracht wurden, werden künftig in zunehmendem Maße von einer Vielzahl größerer und kleinerer privater Unternehmen erledigt. Nach geltender Rechtslage sind diese Privaten noch nicht zur Mitwirkung an Überwachungsmaßnahmen verpflichtet. Diese Lücke wollen wir schließen. Die Regelungen des Entwurfs bedeuten also weder eine Verengung noch eine Erweiterung der Befugnisse der Dienste nach dem G-10-Gesetz. Vielmehr werden die bislang nicht zur Mitwirkung an Überwachungsmaßnahmen verpflichteten privaten Unternehmer der Post gleichgestellt. Zugleich werden Auskunftspflichten geregelt: Den zur Überwachung berechtigten Stellen muß Auskunft über Postfachnummern gegeben werden. Und schließlich werden die privaten Unternehmer verpflichtet, ihr Personal einer Sicherheitsüberprüfung unterziehen zu lassen, wenn es bei Überwachungsmaßnahmen mitwirken soll. Keine der Regelungen gibt Anlaß zu der Befürchtung, in Zukunft seien mehr Überwachungsmaßnahmen zu erwarten als bisher. Um so mehr werbe ich um Ihrer aller Zustimmung zu dem Entwurf. Wir müssen gewährleisten, daß neue gesellschaftliche und technische Entwicklungen die Arbeit unserer Sicherheitsbehörden nicht erschweren. Denn es geht damm, der organisierten Kriminalität das Handwerk zu legen, den Drogenhändlern, den Geldwäschern und dem illegalen Handel mit Atommaterial. Wir müssen den Behörden die notwendigen gesetzlichen Möglichkeiten geben, um Kriminalität, Gewalt und Extremismus wirksam zu bekämpfen! Das hier vorliegende Änderungsgesetz zum G-10-Gesetz stellt bloß ein Mosaiksteinchen auf diesem Weg dar. Die Notwendigkeit weiterer Änderungen ist heute schon erkennbar. Schließlich gab es in den letzten Jahren nicht nur im Postdienstbereich, sondern erst recht im Fernmeldeverkehr erhebliche Veränderungen: der Marktöffnung folgende Aktivitäten privater Unternehmen und eine rasante technische Entwicklung. Deswegen: Lücken bei der Überwachung moderner Telekommunikationssysteme schließen! Insbesondere sind Ermächtigungsnormen für Maßnahmen der Fernmeldeüberwachung in der StPO, im Außenwirtschaftsgesetz und im G-10-Gesetz zu erweitern: Ausdehnung auf corporate-networks, Rechtsgrundlagen für Überwachung von Mail- und Voice-Boxen, Debit-Karten, Roaming-Abkommen, satellitengestützte Kommunikationssysteme, KryptoGesetz. Ich lade die Opposition - wie zum Teil bereits bei den Beratungen zu dem heute gelesenen Entwurf - ein, mit uns gemeinsam diese Aufgabe anzugehen. Denn ich meine, die gemeinsamen Beratungen mit der SPD zu den Änderungsanträgen des Bundesrates waren konstruktiv. Ich hoffe, daß sich daher ein Vermittlungsverfahren erübrigt. Die Verbesserung der Verbrechensbekämpfung muß Thema des Jahres 1997 sein. Wir alle, Regierung und Opposition, müssen uns dieser wichtigen Aufgabe gemeinsam stellen. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Frage des Abgeordneten Frederick Schulze (CDU/CSU) (Drucksache 13/6691 Frage 1): In welchem Umfang beabsichtigt die Bundesregierung zukünftig die eigenständige Einheit innerhalb der Bereitschaftspolizei beim Erwerb der notwendigen technischen Ausstattung zu unterstützen? Der Bund beschafft auf seine Kosten Führungs- und Einsatzmittel (FEM) zur Ausstattung der Bereitschaftspolizeien der Länder. Hierfür stehen aus dem Haushalt 1997 DM 34 Mio. zur Verfügung. Damit wird erreicht, daß die geschlossenen Einheiten der Bereitschaftspolizeien der Länder untereinander und zum Bundesgrenzschutz kompatibel und somit die Voraussetzungen für erfolgreiche Einsätze im größeren Rahmen gegeben sind. Grundlage hierfür bilden die bestehenden bilateralen Verwaltungsabkommen des Bundes mit den Ländern und die für die Ausstattung der Einheiten bindende Ausstattungsnachweisung. Das von der Ständigen Konferenz der Innenminister und Senatoren der Länder am 21./22. November 1996 im Rahmen der Reform der Bereitschaftspolizeien verabschiedete neue Musterverwaltungsabkommen und die neue Ausstattungsnachweisung bilden die Grundlage für neue bilaterale Verhandlungen in diesem Jahr. Damit wird sichergestellt, daß die Länder auch weiterhin mit zeitgemäßen Führungs- und Einsatzmitteln durch den Bund ausgestattet werden. Anlage 4 Antwort der Parl. Staatssekretärin Michaela Geiger auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Egon Jüttner (CDU/CSU) (Drucksache 13/6691 Fragen 4 und 5): In welchem Umfang (Anzahl und Wert) hat die Bundesrepublik Deutschland seit dem 1. Januar 1990 bis jetzt kostelose Militärhilfe in Form von Lkws, Panzern, Luftfahrzeugen, Schiffen etc. an Polen geleistet? Trifft der am 20. Dezember 1996 in der „Frankfurter Rundschau" aus dem polnischen Magazin „Nie" wiedergegebene Bericht zu, wonach das Bundesministerium der Verteidigung den polnischen Streitkräften die Lieferung von 1 000 Jeeps und zwei ostseetauglichen U-Booten in Aussicht gestellt hat? Zu Frage 4: Das Bundesministerium der Verteidigung hat auf der Grundlage von entsprechenden Vereinbarungen mit dem Verteidigungsministerium der Republik Polen folgendes Material aus Beständen der ehemaligen NVA unentgeltlich an die polnischen Streitkräfte abgegeben: - Sanitätsmaterial - 18 Kampfhubschrauber Mi-24 - 31 Strahltriebwerke MIG-21/23 Abgabewerte für dieses Material wurden nicht festgesetzt. Zu Frage 5: Das Bundesministerium der Verteidigung hat in der Vergangenheit die Lieferung von Jeeps (VW-Iltis) und U-Booten an die polnischen Streitkräfte erwogen und darüber Gespräche mit dem Verteidigungsministerium der Republik Polen geführt. Das Vorhaben wird nicht mehr verfolgt. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Johannes Nitsch auf die Fragen der Abgeordneten Dr. Elke Leonhard (SPD) (Drucksache 13/6691 Fragen 8 und 9): Über welche Fakten hinsichtlich der Häufigkeit, regionalen Streuung und des durchschnittlichen Umfangs (in t) von sog. fuel dumps (Notablassen von Flugtreibstoff) verfügt die Bundesregierung, und welche konkreten Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung auf Grund interner und externer Gutachten, um sicherzustellen, daß von ihnen keine Gefahren für die Bevölkerung und die Umwelt ausgehen? Welche Informationspflichten gibt es bei derartigen Vorfällen, und kann es als sicher gelten, daß die Aufsichtsbehörden über alle fuel dumps informiert sind? Zu Frage 8: Nach den der Bundesregierung vorliegenden Fakten über Treibstoffschnellablaß ist eine regional schwerpunktmäßige Zuordnung nicht gegeben. Die Menge des abgelassenen Treibstoffes bewegt sich jeweils zwischen 3,5 und 70 t. Nach Auskunft der Deutschen Lufthansa AG geschieht das Ablassen von Treibstoff bei einer Fluggeschwindigkeit von ca. 450-500 km/h über Schnellablaßventile, wobei die Gesamtrate für das Treibstoffablassen im Bereich von ca. 1 660 kg/Min. liegt. Bei diesen Daten beträgt die Verteilung ca. 0,2 kg/m Flugstrecke. Erfahrungsgemäß verteilt sich Treibstoff in Abhängigkeit von der Flughöhe auf eine erhebliche Breite. Wenn nur eine Breite von 1 000 m unterstellt wird, ergibt sich somit eine Verteilung von 0,2 g/qm Grundfläche. Nach dem Studium des National Research Council von Kanada ergaben Versuche mit Wasser, daß schon bei einer Geschwindigkeit von 100 km/h das Wasser nach Austreten aus den Ventilen sofort zerstäubt und bei einer Flughöhe von 600 m völlig verdunstet. Da sich Düsentreibstoff ca. 6mal schneller verflüchtigt als Wasser, wurde ermittelt, daß Treibstoff schon bei Flughöhen ab 300 m nicht mehr den Boden erreicht. Um eventuellen Gefahren für die Bevölkerung und die Umwelt zu begegnen, ist deshalb die Flugsicherung angewiesen, soweit es die Notsituation zuläßt, für einen kontrollierten Treibstoffablaß den Luftfahrzeugführern Mindestflughöhen von über 5 000 ft (ca. 1 525 m) über Grund für das Ablassen von Kerosin zuzuweisen. Zu Frage 9: Der Luftfahrzeugführer ist verpflichtet, die ihn kontrollierende Flugsicherungsstelle über den beabsichtigten Treibstoffschnellablaß zu unterrichten. Die Flugsicherung legt dem Bundesministerium für Verkehr halbjährlich eine Aufstellung der entsprechenden Meldungen vor. Flüge nach Sichtflugregeln (z. B. Allgemeine Luftfahrt), die nicht von der Flugsicherung kontrolliert werden, sind in den Aufstellungen nicht erfaßt. Da es sich hierbei in den meisten Fällen um kleineres Fluggerät handelt, das nicht über Kraftstoffschnellablaßsysteme verfügt, können diese Luftfahrzeuge bei der Beantwortung der Frage ausgeklammert werden. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Paul Laufs auf die Fragen des Abgeordneten Jörg Tauss (SPD) (Drucksache 13/ 6691 Fragen 11 und 12): Trifft es zu, daß seit Monaten beim Bundesministerium für Post und Telekommunikation Anträge auf die Erteilung von Frequenzen für Wireless-Local-Loop-Anwendungen unbearbeitet liegen, und wenn ja, warum? Welche Frequenzbereiche sind vom Bundesministerium für Post und Telekommunikation für die Durchführung von Feldversuchen vorgesehen? Zu Frage 11: Es trifft nicht zu, daß Anträge auf Zuteilung von Frequenzen einschließlich Versuchsfunkfrequenzen für den drahtlosen Teilnehmeranschluß (Wireless Local Loop - WLL) seit Monaten beim BMPT unbearbeitet liegen. Dagegen trifft es zu, daß das BMPT unter Hinweis auf ein noch zu entwickelndes Frequenznutzungskonzept für WLL, dessen Veröffentlichung im 1. Quartal 1997 vorgesehen ist und das insbesondere die für WLL-Anwendungen vorgesehenen Frequenzbereiche bzw. deren Frequenznutzungsparameter beinhalten wird, alle Zuteilungsanträge für Versuchsfunknetze positiv in den Fällen beschieden hat, in denen die beantragten Frequenzen in Deutschland für die vorgesehenen Nutzungen exklusiv verfügbar waren oder die Verträglichkeit mit anderen Frequenznutzungen im selben Band sichergestellt ist. Zu Frage 12: Im Entwurf des Frequenznutzungskonzeptes für WLL-Anwendungen sind in Deutschland folgende Frequenzen bzw. Frequenzbereiche vorgesehen: I. 1880-1900 MHz für DECT-Anwendungen II. 1900-1920 MHz bei Bedarf Erweiterungsbereich für DECT nach Freiräumung von existierenden RichtfunkNutzungen (nach dem Jahr 2000) III. 3,4-3,6 GHz für Anwendungen des Punktzu-Multipunkt (PMP) - Richtfunks IV. 26 GHz für Anwendungen des Punktzu-Punkt (PP) - oder PMP-Richtfunks Weitere Frequenzbereiche, wie beispielsweise ein Richtfunkband bei 2,5 GHz werden gegenwärtig auf ihre Nutzungsmöglichkeiten für den drahtlosen Teilnehmeranschluß untersucht. Für dieses Band hat jedoch das BMPT zusätzliche Anforderungen, die sich beispielsweise aus Frequenzbedarfen zukünftiger Mobilfunksysteme einer dritten Generation entwikkeln werden, schon heute zu berücksichtigen. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Klaus-Jürgen Hedrich auf die Frage des Abgeordneten Hans Wallow (SPD) (Drucksache 13/6691 Frage 13): Wie haben sich seit dem Frühjahr 1996 die Auswirkungen der israelischen Absperrungsmaßnahmen um die Gebiete der palästinensischen Selbstverwaltung auf die Projekte der Entwicklungszusammenarbeit mit den palästinensischen Gebieten entwickelt? Durch die israelischen Abschließungsmaßnahmen ist die Bewegungsmöglichkeit zwischen dem GazaStreifen und der West-Bank erheblich eingeschränkt worden. Dieses behinderte auch die Entscheidungsfindung der Verwaltung der palästinensischen Autonomiebehörde in bezug auf Entwicklungsvorhaben. Dies, aber auch z. B. die Knappheit von Baumaterialien (Zement), führte zur Verlangsamung der Umsetzung von vereinbarten Entwicklungsvorhaben. Experten und Gutachter waren ebenfalls in ihrer Bewegungsfreiheit behindert, bzw. mußten zeitweise aus Sicherheitsgründen ihre Tätigkeit von der Wohnung aus ausüben. Geplante Maßnahmen (z. B. Seminare) mußten kurzfristig örtlich verlagert werden, was i. d. R. zu Kostensteigerungen führte, oder fielen aus. Trotz der Behinderungen geht die Bundesregierung jedoch davon aus, daß die vereinbarten Maßnahmen weitgehend planmäßig verwirklicht werden können. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Joachim Günther auf die Frage des Abgeordneten Hans Wallow (SPD) (Drucksache 13/6691 Frage 16): Welchen arbeitsmarktpolitischen Effekt verspricht sich die Bundesregierung von dem in Remagen-Rolandseck geplanten Hans-Arp-Museum, dessen Bau mit Ausgleichsmitteln in Höhe von 13 Millionen DM aus der Bonn-Berlin-Vereinbarung mitgetragen werden soll, und sieht die Bundesregierung die Museumspläne durch juristische Auseinandersetzungen um einen Teil der für das Museum vorgesehenen Arp-Sammlung als gefährdet an (siehe „Süddeutsche Zeitung" vom 17./18. August 1996, DIE WELT vom 19. August 1996)? Neben der zukunftsorientierten Wirtschaftsförderung und dem Ausbau des Wissenschaftsbereichs kommt der Stärkung des Kulturbereichs im Rahmen der Umstrukturierung der Region Bonn besondere Bedeutung zu. Die Ausgleichsvereinbarung sieht dafür einen Betrag von 100 Millionen DM vor. Das ArpMuseum in Rolandseck wird die Museumslandschaft der Bundesstadt Bonn nach Süden abrunden und damit einen wichtigen Faktor insbesondere für die weitere touristische Entwicklung der Region bilden. Gerade die weichen Standortfaktoren wie z. B. ein breites Spektrum kultureller Angebote sind für Unternehmensansiedlungen wichtig und haben somit einen nicht zu unterschätzenden Stellenwert für die Umstrukturierung der Region. Die Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz hat mitgeteilt, daß die juristische Auseinandersetzung um einen Teil der Arp-Sammlung keine Auswirkung auf das Museumsvorhaben habe; die für die Sammlung vorgesehenen Objekte befänden sich mittlerweile in Rolandseck.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Antje Vollmer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Herr Kollege, jetzt müssen Sie zum Schluß kommen.


Rede von Wolfgang Vogt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

(C)

Von einer vergleichbaren Aufräumaktion ist die SPD noch weit entfernt.
Auch in dem Punkt hat er recht. Er erinnert an den 100. Geburtstag von Ludwig Erhard 1997 und schreibt:
Die SPD sollte sich an seine - also an Ludwig Erhards -
Lehren erinnern. Sie sollte heute einen modernisierten Erhard gegen seine eigene Partei verteidigen - und damit die Wähler überzeugen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Antje Vollmer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Herr Kollege, ich muß Ihnen jetzt das Wort entziehen.