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ID1314805900

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 13/148 (Zu diesem Plenarprotokoll folgt ein Nachtrag) Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 148. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 12. Dezember 1996 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag des Abgeordneten Alfred Dregger 13327 A Eintritt des Abgeordneten Detlef Helling in den Deutschen Bundestag 13327 A Erweiterung und Abwicklung der Tagesordnung 13404 C Absetzung von Tagesordnungspunkten 13404 D Tagesordnungspunkt 4: a) Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung: Aktuelle Fragen der Europapolitik, insbesondere Vorschau auf die Tagung des Europäischen Rates in Dublin am 13./14. Dezember 1996 . . 13328 B b) Antrag der Fraktion der SPD: Forderungen an den Europäischen Rat in Dublin am 13./14. Dezember 1996 zur Oberprüfung des Vertrages von Maastricht (Drucksache 13/6495) 13328 B in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 2: Antrag der Abgeordneten Kristin Heyne, Marieluise Beck (Bremen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIEGRÜNEN: Europäischer Pakt für zukunftsfähiges Wirtschaften (Drucksache 13/6490) . . . . 13328 B Dr. Helmut Kohl, Bundeskanzler . . . 13328 C Rudolf Scharping SPD 13333 D Dr. Alfred Dregger CDU/CSU 13338 A Joseph Fischer (Frankfurt) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 13340 D Dr. Helmut Haussmann F.D.P 13343 B Manfred Müller (Berlin) PDS 13346 B Oskar Lafontaine, Ministerpräsident (Saarland) 13348 B Dr. Helmut Haussmann F.D.P. . . . 13349 B Dr. Theodor Waigel, Bundesminister BMF 13354 B Kristin Heyne BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 13357 D Sabine Leutheusser-Schnarrenberger F.D.P. 13359 C Dr. Jürgen Meyer (Ulm) SPD 13361 B Hermann Gröhe CDU/CSU 13362 B Hanns-Peter Hartmann PDS 13363 C Dr. Gerd Müller CDU/CSU 13364 B Michael Stübgen CDU/CSU 13366 B Tagesordnungspunkt 5: a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege, zur Umsetzung gemeinschaftsrechtlicher Vorschriften und zur Anpassung anderer Rechtsvorschriften (Drucksache 13/6441) 13368A b) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (Drucksache 13/4247) . . . 13368 A c) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes hinsichtlich der Umsetzung der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Drucksache 13/6442) 13368 B d) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit - zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung - zu dem Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Umwelt 1994 -Politik für eine nachhaltige, umweltgerechte Entwicklung (Drucksachen 12/8451, 13/788, 13/2803) 13368 B e) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Umweltgutachten 1996 des Rates von Sachverständigen für Umweltfragen zur Umsetzung der dauerhaft-umweltgerechten Entwicklung (Drucksache 13/4108) 13368 C f) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Sondergutachten „Konzepte einer dauerhaft-umweltgerechten Nutzung ländlicher Räume" des Rates von Sachverständigen für Umweltfragen (Drucksache 13/4109) 13368 C g) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung zum Jahresgutachten 1995 Welt im Wandel: Wege zur Lösung globaler Umweltprobleme des wissenschaftlichen Beirates der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen (Drucksache 13/5146) 13368 D h) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit - zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung - zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung zur Umsetzung des Übereinkommens über die biologische Vielfalt in der Bundesrepublik Deutschland - zu dem Antrag der Abgeordneten Marina Steindor, Marieluise Beck (Bremen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Übereinkommen über die biologische Vielfalt und Notwendigkeit internationaler Regelungen zum Umgang mit Gen- und Biotechnologie (Drucksachen 13/2707, 13/2750, 13/ 2667, 13/5052) 13368 D i) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit - zu der Verordnung der Bundesregierung: Zustimmungsbedürftige Verordnung über die Entsorgung von Altautos und die Anpassung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften - zu dem Antrag der Abgeordneten Marion Caspers-Merk, Michael Müller (Düsseldorf), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Eckpunkte für eine Altautoverordnung - zu dem Antrag der Abgeordneten Marion Caspers-Merk, Dr. Angelica Schwall-Düren, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Eckpunkte für eine Altreifenverordnung (Drucksachen 13/5998, 13/6091 Nr. 2.2, 13/5984, 13/5985, 13/6517) 13369 A j) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu der Verordnung der Bundesregierung: Zustimmungsbedürftige Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen (Verpackungsverordnung) (Drucksachen 13/5999, 13/ 6091 Nr. 2.3, 13/6518) 13369 B Dr. Angela Merkel, Bundesministerin BMU 13369 C Michaele Hustedt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 13371A, 13380 A Gila Altmann (Aurich) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 13372 C Marion Caspers-Merk SPD 13372 D Ulrike Mehl SPD 13374 A Michaele Hustedt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 13376B, 13387 B Birgit Homburger F.D.P. . . . . 13378 D, 13399 B Jürgen Koppelin F.D.P 13382 B Eva Bulling-Schröter PDS 13383 D Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach) CDU/ CSU 13385A, 13388 A Michael Müller (Düsseldorf) . 13388 C, 13302 D Vera Lengsfeld BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 13390 D Dr. Norbert Rieder CDU/CSU 13391 D Dr. Angelica Schwall-Düren SPD . . . 13393 C Steffen Kampeter CDU/CSU 13395 A Marion Caspers-Merk SPD . . 13396D, 13400 A Dr. Gerhard Friedrich CDU/CSU . . . . 13400 C Vizepräsident Hans-Ulrich Klose . . . . 13387 D Zusatztagesordnungspunkt 3: Vereinbarte Debatte zu Substanzsteuern 13404 D Hans-Peter Repnik CDU/CSU 13404 D Dr. Peter Struck SPD 13409 C Dr. Guido Westerwelle F.D.P. . . . . 13411 C Kerstin Müller (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 13414 A Carl-Ludwig Thiele F.D.P. 13416 C Dr. Gregor Gysi PDS 13419 D Namentliche Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und der F.D.P. auf Drucksache 13/6555 13422 B Ergebnis 13422 C Namentliche Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD auf Drucksache 13/6522 13422 B Ergebnis 13425A, 13426B, 13429 C Namentliche Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 13/ 6523 13422 C Ergebnis 13426 C Zusatztagesordnungspunkt 4: Beratung und Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Jahressteuergesetz 1997 (Drucksachen 13/4839, 13/5951, 13/ 5952, 13/6151, 13/6530) 13425 A Zusatztagesordnungspunkt 5: Beratung und Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Ergänzung des Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetzes (Wachstums- und Beschäftigungsförderungs-Ergänzungsgesetz) (Drucksachen 13/4611, 13/5089, 13/5108, 13/5327, 13/5446, 13/5528, 13/ 5536, 13/6133) 13425 B Zusatztagesordnungspunkt 6: Beratung und Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Reform der Arbeitsförderung (Arbeitsförderungs-Reformgesetz) (Drucksachen 13/4941, 13/5935, 13/5936, 13/6379, 13/6444) 13425 C Zusatztagesordnungspunkt 7: Beratung und Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem ... Gesetz zur Änderung der Strafprozeßordnung (Drucksachen 13/ 2576, 13/5743, 13/6084, 13/6134) . . . 13425 D Zusatztagesordnungspunkt 8: Beratung und Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Dritten Gesetz zur Änderung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes (Drucksachen 13/4356, 13/5816, 13/6380, 13/ 6443) 13426 A Zusatztagesordnungspunkt 14: Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Begrenzung der Bezügefortzahlung bei Krankheit (Drucksachen 13/ 4613, 13/5074, 13/5327, 13/5448, 13/ 5529, 13/5537, 13/5640, 13/6064, 13/ 6098, 13/6532) 13426 A Zusatztagesordnungspunkt 15: Beratung und Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Vierten Gesetz zur Änderung des Landwirtschafts-Anpassungsgesetzes (Drucksachen 13/4950, 13/5942, 13/6378, 13/6533) 13428 D Zusatztagesordnungspunkt 9: Wahl des Vizepräsidenten des Bundesrechnungshofes 13429 A Ergebnis 13435 D Tagesordnungspunkt 15: Überweisungen im vereinfachten Verfahren a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung der Bundesnotarordnung und anderer Gesetze (Drucksache 13/4184) 13432 A b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Bekämpfung der Korruption (Drucksache 13/6424) 13432 A c) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR (Drucksache 13/6496) 13432 A d) Antrag der Abgeordneten Dietmar Schütz (Oldenburg), Ilse Janz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Verbot der Treibnetzfischerei in der Europäischen Union (Drucksache 13/5775) 13432 B e) Antrag der Abgeordneten Dirk Fischer (Hamburg), Dr. Dionys Jobst und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Horst Friedrich, Lisa Peters und der Fraktion der F.D.P.: Weißbuch über Harmonisierungsdefizite bei Verkehrsdienstleistungen (Drucksache 13/ 6403) 13432 B f) Antrag der Abgeordneten Robert Antretter, Karsten D. Voigt (Frankfurt), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Gemeinsame Delegation der Vertreter des Deutschen Bundestages für die Parlamentarische Versammlung des Europarates und für die Versammlung der WEU (Drucksache 13/6503) 13432 C Zusatztagesordnungspunkt 10: Antrag der Abgeordneten Franziska Eichstädt-Bohlig, Helmut Wilhelm (Amberg), Oswald Metzger, Werner Schulz (Berlin) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Städtebauförderung als gemeinschaftliche Aufgabe erhalten und verstärken (Drucksache 13/6491) 13432 C Tagesordnungspunkt 16: Abschließende Beratungen ohne Aussprache a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Soldatenbeteiligungsgesetzes (Drucksachen 13/5740, 13/6148) . . . 13432 D b) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern 1996/1997 (Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 1996/1997) (Drucksachen 13/5983, 13/6422, 13/6432) . . 13433 A c) Zweite Beratung und Schlußabstimmug des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 14. Juli 1993 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Russischen Föderation über den Luftverkehr (Drucksachen 13/4630, 13/ 6358) 13434 C d) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 12. Dezember 1995 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Wasserwirtschaft an den Grenzgewässern (Drucksachen 13/ 5720, 13/6489) 13434 D e) Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung des Gesetzes zur Förderung der Einstellung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit vom 21. Februar 1989 (Drucksachen 13/5965, 13/6470, 13/ 6471) 13435 A f) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über die stärkere Nutzung der Normung in der Gemeinschaftspolitik (Drucksachen 13/3938 Nr. 2.20, 13/6365) 13435 C g) Beschlußempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Präsidentin des Bundesrechnungshofes als Vorsitzende des Bundesschuldenausschusses: Bericht des Bundesschuldenausschusses über seine Tätigkeit sowie die Verwaltung der Bundesschuld im Jahre 1995 (Drucksachen 13/5208, 13/5550 Nr. 1.7, 13/6174) 13435 D h) Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Haushaltsführung 1996; überplanmäßige Ausgaben bei Kapitel 17 04 Titel 681 23 - Sonderleistungen des Bundes nach Maßgabe des Unterhaltssicherungsgesetzes (Drucksachen 13/5925, 13/6091 Nr. 1.5, 13/6433) 13436 A i) Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Haushalts- Führung 1996; überplanmäßige Ausgaben bei Kapitel 11 13 Titel 656 04 - Zuschüsse zu den Beiträgen zur Rentenversicherung der in Werkstätten beschäftigten Behinderten (Drucksachen 13/5884, 13/6091 Nr. 1.2, 13/6434) . . 13436A j) Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Haushaltsführung 1996; überplanmäßige Ausgaben bei Kapitel 11 13 Titel 646 09 - Erstattung von Aufwendungen der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte auf Grund der Überführung von Zusatzversorgungssystemen in die Rentenversicherung in den neuen Ländern (einschl. ehemaliges Ost-Berlin) (Drucksachen 13/5924, 13/6091 Nr. 1.4, 13/6435) 13436 B k) Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Haushaltsführung 1996; überplanmäßige Ausgaben bei Kapitel 11 12 Titel 68105 - Altersübergangsgeld für Empfänger in den neuen Bundesländern (einschl. ehemaliges Ost-Berlin) (Drucksachen 13/5898, 13/6091 Nr. 1.3, 13/6436) . . 13436 C 1) Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Haushaltsführung 1996; überplanmäßige Ausgabe bis zur Höhe von 22 514 600 DM bei Kapitel 60 06 Titel 836 01 - Erhöhung des Kapitalanteils an der Europäischen Investitionsbank (Drucksachen 13/ 5938, 13/6091 Nr. 1.6, 13/6437) . . . . 13436 C m) Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 166 zu Petitionen (Drucksache 13/6405) . . . . 13436 D Peter Conradi (Erklärung nach § 31 GO) 13433 B Peter Conradi zur GO 13434 A Dr. Gerald Thalheim SPD (Erklärung nach § 31 GO) 13435 B Zusatztagesordnungspunkt 11: Weitere abschließende Beratungen ohne Aussprache a-d) Beschlußempfehlungen des Petitionsausschusses: Sammelübersichten 168, 169, 170, 171 zu Petitionen (Drucksachen 13/6513, 13/6514, 13/6515, 13/6516) 13437 A e) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Post und Telekommunikation zu der Verordnung der Bundesregierung: Zustimmungsbedürftige Telekommunikations-Universaldienstleistungsverordnung (Drucksachen 13/6196, 13/ 6352 Nr. 2.2, 13/6512) 13437 B f) Beschlußempfehlung und Bericht des Haushaltsauschusses zu dem Antrag des Bundesministeriums der Finanzen: Einwilligung gemäß § 64 Abs. 2 der Bundeshaushaltsordnung in die Veräußerung bundeseigener Grundstücke in Frankfurt am Main, ehemals US-genutztes IG Farben Hochhausgelände (Teilfläche ehemalige Junior-Highschool) (Drucksachen 13/6183, 13/6520) 13437 C Zusatztagesordnungspunkt 16: Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung: Antrag auf Genehmigung zur Durchführung eines Strafverfahrens (Drucksache 13/6551) 13437 D Zusatztagesordnungspunkt 17: Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung: Antrag auf Genehmigung zur Durchführung eines Strafverfahrens (Drucksache 13/6552) . . . . 13438 A Tagesordnungspunkt 8: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau (Fünftes Bergarbeiterwohnungsbauänderungsgesetz) (Drucksachen 13/5963, 13/6505) 13438 A Norbert Königshofen CDU/CSU . . . 13438 B Norbert Formanski SPD 13439B Franziska Eichstädt-Bohlig BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 13441 A Hildebrecht Braun (Augsburg) F.D.P. . 13441 C Norbert Formanski SPD 13442 A Klaus-Jürgen Warnick PDS 13443 B Joachim Günther, Parl. Staatssekretär BMBau 13444 A Iris Gleicke SPD 13444 C Tagesordnungspunkt 9: Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr zu dem Antrag der Abgeordneten Albert Schmidt (Hitzhofen), Rainder Steenblock und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Optimierung des Schienennetzausbaus zwischen Würzburg/Nürnberg und Augsburg/München (Drucksachen 13/4389, 13/6421) 13445 D in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 12: Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr zu dem Antrag der Abgeordneten Albert Schmidt (Hitzhofen), Elisabeth Altmann (Pommelsbrunn) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wirtschaftlichkeit der ICE-Strecke Nürnberg-Ingolstadt-München (Drucksachen 13/4962, 13/6511) 13445 D Dr. Dionys Jobst CDU/CSU 13446 B Heide Mattischeck SPD 13447 D Hildebrecht Braun (Augsburg) F.D.P. 13448 B Albert Schmidt (Hitzhofen) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 13449D, 13451 D Horst Friedrich F.D.P. 13450D, 13452 B Rolf Köhne PDS 13453 A Manfred Carstens, Parl. Staatssekretär BMV 13453 C, 13455 B Elke Ferner SPD 13454 D Hildebrecht Braun (Augsburg) F.D.P. (Erklärung nach § 31 GO) 13455 C Tagesordnungspunkt 12: Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Fremdenverkehr und Tourismus zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Rolf Olderog, Dr. Winfried Pinger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Dr. Olaf Feldmann, Roland Kohn und der Fraktion der F.D.P.: Tourismus in die Dritte Welt (Drucksachen 13/3142, 13/6485) 13456 C Tagesordnungspunkt 10: Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zu Artikel 10 Grundgesetz (Drucksachen 13/5753, 13/5890,13/6502) 13457 A Tagesordnungspunkt 11: Unterrichtung durch die Bundesregierung: Dritter Bericht der Bundesregierung über die Gleichstellungsstellen in Bund, Ländern und Kommunen (Drucksache 13/4021) 13457 C Hanna Wolf (München) SPD 13457 D Irmingard Schewe-Gerigk BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 13459 D Christina Schenk PDS 13460 C Gertrud Dempwolf, Parl. Staatssekretärin BMFSFJ 13461B, 13463 C Siegrun Klemmer SPD 13463 A Tagesordnungspunkt 13: Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Uwe-Jens Heuer, Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung des Bannmeilengesetzes und zur Änderung des Versammlungsgesetzes und des Strafgesetzbuches (Drucksache 13/2768) 13463 D Dr. Uwe-Jens Heuer PDS 13464 A Nächste Sitzung 13465 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 13467* A Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Ulrich Petzold und Reiner Krziskewitz (beide CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD auf Drucksache 13/6521 zur vereinbarten Debatte zu Substanzsteuern (Zusatztagesordnungspunkt 3) 13467* C Anlage 3 Erklärung der Abgeordneten Margareta Wolf (Frankfurt) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zum ... Gesetz zur Änderung der Strafprozeßordnung (Zusatztagesordnungspunkt 7) 13467* C Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Herbert Lattmann (CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern 1996/1997 (Tagesordnungspunkt 16 b) . . 13467* D Anlage 5 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Rudolf Bindig und Peter Dreßen (beide SPD) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern 1996/1997 (Tagesordnungspunkt 16 b) 13468* A Anlage 6 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Editha Limbach (CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern 1996/1997 (Tagesordnungspunkt 16 b) . . 13468* B Anlage 7 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Christel Deichmann, Kurt Palis und Matthias Weisheit (alle SPD) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung des Gesetzes zur Förderung der Einstellung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit vom 21. Februar 1989 (Tagesordnungspunkt 16 e) . . . . 13468* C Anlage 8 Erklärung der Abgeordneten Kerstin Müller gemäß § 10 Abs. 2 Satz 2 der Gemeinsamen Geschäftsordnung des Bundestages und des Bundesrates für den Ausschuß nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu den Zusatztagesordnungspunkten 8 (Stasi-UnterlagenGesetz), 5 (Wachstums- und Beschäftigungsförderungs-Ergänzungsgesetz), 6 (Arbeitsförderungs-Reformgesetz), 7 (Gesetz zur Änderung der Strafprozeßordnung), 15 (Änderung des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes) 13469* B Anlage 9 Verzeichnis der Mitglieder des Bundestages, die an der Wahl des Vizepräsidenten des Bundesrechnungshofes teilgenommen haben 13471* B 148. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 12. Dezember 1996 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Bahr, Ernst SPD 12. 12. 96 Bühler (Bruchsal), CDU/CSU 12. 12. 96 * * Klaus Büttner (Ingolstadt), SPD 12. 12. 96 Hans Dreßler, Rudolf SPD 12. 12. 96 Eppelmann, Rainer CDU/CSU 12. 12. 96 Frick, Gisela F.D.P. 12. 12. 96 Fritz, Erich G. CDU/CSU 12. 12. 96 Dr. Götzer, Wolfgang CDU/CSU 12. 12. 96 * * * Großmann, Achim SPD 12. 12. 96 Ibrügger, Lothar SPD 12. 12. 96 * * * Jelpke, Ulla PDS 12. 12. 96 Dr. Graf Lambsdorff, F.D.P. 12. 12. 96 Otto Dr. Lippelt, Helmut BÜNDNIS 12. 12. 96 90/DIE GRÜNEN Marx, Dorle SPD 12. 12. 96 Nickels, Christa BÜNDNIS 12. 12. 96 90/DIE GRÜNEN Poß, Joachim SPD 12. 12. 96 Dr. Probst, Albert CDU/CSU 12. 12. 96 * Dr. Rexrodt, Günter F.D.P. 12. 12. 96 Schreiner, Ottmar SPD 12. 12. 96 Dr. Skarpelis-Sperk, SPD 12. 12. 96 Sigrid Tippach, Steffen PDS 12. 12. 96 Tröger, Gottfried CDU/CSU 12. 12. 96 Vosen, Josef SPD 12. 12. 96 Wallow, Hans SPD 12. 12. 96 Dr. Wegner, Konstanze SPD 12. 12. 96 Wieczorek (Duisburg), SPD 12. 12. 96 Helmut Dr. Wolf, Winfried PDS 12. 12. 96 *für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates * * für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union * * * für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Ulrich Petzold und Reiner Krziskewitz (beide CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD auf Drucksache 13/6521 zur vereinbarten Debatte zu Substanzsteuern (Zusatztagesordnungspunkt 3) Die Abschaffung der Gewerbekapitalsteuer in den alten Bundesländern und ihre Nichteinführung in den neuen Bundesländern ist für uns ein zentrales Anliegen. Solange eine vollständige Abschaffung nicht realisiert wird, sollte der jetzige Zustand der Nichterhebung in den neuen Bundesländern beibehalten werden. Der Entschließungsantrag Drucksache 13/6521 der SPD verknüpft dieses richtige Anliegen unzulässigerweise mit der Vermögensteuer und wird deshalb von uns abgelehnt. Anlage 3 Erklärung der Abgeordneten Margareta Wolf (Frankfurt) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zum ... Gesetz zur Änderung der Strafprozeßordnung (Zusatztagesordnungspunkt 7) Namens meiner Fraktion erkläre ich, daß meine Fraktion für die Beschlußempfehlung des Vermittlungsausschusses auf Drucksache 13/6134 stimmt -... Gesetz zur Änderung der Strafprozeßordnung. Ich bedauere die Unklarheit unseres Abstimmungsverhaltens. Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Herbert Lattmann (CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern 1996/1997 (Tagesordnungspunkt 16 b) Ich stimme dem Gesetzentwurf nicht zu. Am 13. Juni 1996 hat der Deutsche Bundestag einmütig einen interfraktionellen Antrag verabschiedet, der fordert, daß den Amts- und Mandatsträgern in Deutschland bei ihrer Einkommensentwicklung in der laufenden Tarifrunde ein den Bundestagsabgeordneten vergleichbares Opfer abverlangt werden soll. Diesem Beschluß lag die Überzeugung zugrunde, daß die Zurückhaltung bei der Einkommensentwicklung sich nicht dauerhaft allein auf die Mitglieder des Deutschen Bundestages und der Bundesregierung beschränken kann. Es sollte auch jenen Damen und Herren insbesondere an der Spitze der Bundesländer oder aus der Wissenschaft, die sich zu diesem Thema mit wohlfeilen Ratschläge hervortun, Gelegenheit gegeben werden, sich an ihren eigenen Ansprüchen messen zu lassen. Der vorliegende Gesetzentwurf mißachtet den Bundestagsbeschluß vom 13. Juni 1996. Deshalb kann ich ihm nicht zustimmen. Vielmehr bin ich der Überzeugung, daß ein Parlament nicht ernstgenommen wird, wenn es seine eigenen Beschlüsse nicht ernst nimmt. Anlage 5 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Rudolf Bindig und Peter Dreßen (beide SPD) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern 1996/1997 (Tagesordnungspunkt 16 b) Wir werden dem Gesetzentwurf über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern 1996/1997 nicht zustimmen, da das Gesetz und die Beschlußempfehlung nicht dem gemeinsam vom Bundestag gefaßten Beschluß (Drucksache 13/4895) vom 13. Juni entsprechen, wonach in der laufenden Tarifrunde auch die höheren Besoldungsgruppen in Bund und Land (B-, R- und C-Gruppen), d. h. „alle, die im Bund, in den Ländern, in den Gemeinden und öffentlichen Einrichtungen Verantwortung tragen", einen Beitrag an „Zurückhaltung und Sparsamkeit" erbringen sollen. Einem korrigierten Gesetz, welches für die unteren und mittleren Einkommen eine Anpassung vorsieht, werden wir zustimmen. Anlage 6 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Editha Limbach (CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern 1996/1997 (Tagesordnungspunkt 16 b) Ich stimme dem Gesetzentwurf nicht zu. Am 13. Juni 1996 hat der Deutsche Bundestag einmütig einen interfraktionellen Antrag verabschiedet, der fordert, daß den Amts- und Mandatsträgern in Deutschland bei ihrer Einkommensentwicklung in der laufenden Tarifrunde ein den Bundestagsabgeordneten vergleichbares Opfer abverlangt werden soll. Diesem Beschluß lag die Überzeugung zugrunde, daß sich die Zurückhaltung bei der Einkommensentwicklung nicht dauerhaft allein auf die Mitglieder des Deutschen Bundestages und der Bundesregierung beschränken kann. Meine Einwendungen richten sich nicht gegen die Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamten schlechthin, sondern beziehen sich insbesondere auf diejenigen, die an der Spitze von Verwaltungen, Bundesländern und Wissenschaft tätig sind. Der vorliegende Gesetzentwurf mißachtet den Bundestagsbeschluß vom 13. Juni 1996. Deshalb kann ich ihm nicht zustimmen. Anlage 7 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Christel Deichmann, Kurt Palis und Matthias Weisheit (alle SPD) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung des Gesetzes zur Förderung der Einstellung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit vom 21. Februar 1989 (Tagesordnungspunkt 16 e) Wir stimmen dem Gesetz zu, weil wir davon überzeugt sind, daß das „Gesetz zur Förderung der Einstellung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit (FELEG)" erhebliche Bedeutung als flankierende Maßnahme zur EU-Agrarreform hat. Mit der Reform von 1992 sollen die erheblichen Überschüsse auf den Agrarmärkten und die erheblichen Kosten für den EU-Haushalt zurückgeführt werden. Wir stimmen dem Gesetz zu, weil eine soziale Abfederung für Inhaber kleinerer landwirtschaftlicher Betriebe und für ältere landwirtschaftliche Arbeitnehmer unverzichtbar ist, die als Gruppe mit sehr niedrigen Einkommen als erste unter die Räder des Strukturwandels geraten. Wir stimmen dem Gesetz zu, weil Landwirte, die ihren Hof „strukturverbessernd" abgeben, mit 55 Jahren eine „Produktionsaufgaberente" erhalten können; und landwirtschaftliche Arbeitnehmer über 55 Jahre, deren Arbeitsplatz aufgrund EU-Maßnahmen wie Flächenstillegung verlorengeht, ein „Ausgleichsgeld " bekommen. Die EU-Agrarreform läuft bis 1999. Es ist nicht einsehbar, warum die einzige nennenswerte flankierende Maßnahme, die auch landwirtschaftlichen Arbeitnehmern zugute kommt, vorzeitig gestrichen werden soll. Wir stimmen dem Gesetz zu, in der Hoffnung, daß sich besonders unsere Ausschuß-Kollegen von der F.D.P. an die Rede des Kollegen Heinrich am 12. September in diesem Haus anläßlich der ersten Lesung des Haushaltes 1997 erinnern, in der er aus- drücklich betonte, daß das FELEG als strukturverbessernde Maßnahme eindeutig Vorrang hat bei der Verteilung der knappen Haushaltsmittel gegenüber jeglichen nach dem Gießkannenprinzip verteilten Maßnahmen. Mit einer Ablehnung unseres Gesetzesvorschlages würde ein bewährtes Instrument der Strukturpolitik und der sozialen Abfederung aus rein fiskalischen Gründen beendet. Der „künftige Weg", mit dem Minister Borchert gestartet war, wird erneut verlassen. Geldmangel als Argument ist nicht stichhaltig angesichts der Tatsache, daß Gießkannenförderungen weiterhin unangetastet bleiben. Offenbar fehlt der Koalition die politische Kraft zu wirklicher Strukturpolitik. Agrarpolitik wird durch den federführenden Staatssekretär gegen alle fachlichen Bedenken reduziert auf den Weg des geringsten Widerstandes. Wir stimmen dem Gesetz zu, weil den direkten Mehrkosten der Verlängerung von etwa 50 bis 60 Millionen DM im Jahr Einsparungen bei den Renten wegen Erwerbsunfähigkeit für Landwirte und Minderausgaben der Bundesanstalt für Arbeit für ansonsten arbeitslose Landarbeiter gegenüberstehen. Wir stimmen dem Gesetz zu, weil die Sozialversicherungskassen durch das Gesetz entlastet würden. Unter dem Strich blieben nur etwa 20 bis 30 Millionen DM Mehrkosten, die in einem Agrarhaushalt von über 12 Milliarden DM aufzubringen sein sollten. Anlage 8 Erklärung der Abgeordneten Kerstin Müller gemäß § 10 Abs. 2 Satz 2 der Gemeinsamen Geschäftsordnung des Bundestages und des Bundesrates für den Ausschuß nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu den Zusatztagesordnungspunkten 8 (Stasi-Unterlagen-Gesetz), 5 (Wachstums- und Beschäftigungsförderungs-Ergänzungsgesetz), 6 (Arbeitsförderungs-Reformgesetz), 7 (Gesetz zur Änderung der Strafprozeßordnung), 15 (Änderung des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes) Der Vermittlungsausschuß hat abschließend über eine Reihe von Gesetzentwürfen befunden, zu denen ich jetzt in einem Zug etwas sagen möchte. Erstens. Das Dritte Änderungsgesetz zum StasiUnterlagen-Gesetz (StUG): Die zwei für uns zentralen Kritikpunkte an dieser dritten Novelle des Stasi-Unterlagen-Gesetzes bestehen auch nach Beratung im VA fort: 1. Die Einführung einer sogenannten Stichtagsregelung, das heißt Mitteilungen der Gauck-Behörde über eine Stasi-Mitarbeit bis zum 31. Dezember 1985 sollen künftig unterbleiben, wenn nach diesem Stichtag keine Stasi-Mitarbeit nachweisbar ist. Ausnahmen zu dieser Regelung sind nur für den höheren Dienst und bei Verstößen gegen Grundsätze der Menschlichkeit vorgesehen. Zwar tritt diese Stichtagsregelung nach dem Vermittlungsausschuß-Ergebnis erst ab August 1998 in Kraft - insofern hatte der Einspruch des Bundesrats einen kleinen Teilerfolg -, aber befriedigend ist dieses Ergebnis natürlich überhaupt nicht. 2. Es wurde versäumt, neben den inoffiziellen Mitarbeitern auch die hauptamtlichen Mitarbeiter der Stasi aus der sogenannten K 1 mit einzubeziehen. Die K 1 war eine Einheit der Kriminalpolizei der DDR. Und es ist inzwischen gerichtlich durch das sächsische Oberverwaltungsgericht festgestellt, daß diese hauptamtlichen Mitarbeiter der K 1 tatsächlich Stasi-Leute waren. Diese Tatsache wird auch von keiner Fraktion bestritten. Allein in Sachsen wurden aber 351 ehemalige K 1Mitarbeiter in den Polizeidienst übernommen. Das ist in den übrigen neuen Bundesländern nicht viel anders. Wir meinen: Die K 1-Mitarbeiter sollten im StasiUnterlagengesetz wie alle anderen Stasi-Leute behandelt werden. Es ist sehr bedauerlich, daß mein entsprechender Änderungsantrag zum Gesetz keine Mehrheit im Vermittelungsausschuß gefunden hat. Die Aufnahme der Stichtagsregelung und die Ablehnung der Einbeziehung der K 1 in das Stasi-Unterlagen-Gesetz machen deutlich: Sie, meine Damen und Herren von der Koalition und der SPD, wollen einen Schlußstrich unter die deutsch-deutsche Vergangenheit ziehen. Die vorliegende Änderung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes ist nichts anderes als eine schleichende Teilamnestie. Dadurch wird der Rechtsfrieden gerade nicht gefördert, sondern beeinträchtigt. Wir stehen dafür nicht zur Verfügung! Wir werden daher das Vermittlungsergebnis ablehnen. Uns geht es dabei nicht um eine „Abrechnung" mit den Tätern - ob eine ehemalige Stasi-Mitarbeit berufliche Konsequenzen hat, ist eine ganz andere Frage - nein, uns geht es um die Opfer. Sie haben auch weiterhin ein Recht darauf zu erfahren, ob zum Beispiel vielleicht ihr Vorgesetzter Stasi-Mitarbeiter war oder nicht. Uns geht es darum, daß diese Gesellschaft weiter gemeinsam die deutsch-deutsche Vergangenheit aufarbeitet. Wir wollen die Fehler von 1945 und danach nicht wiederholen. Zweitens. Zum Wachstums- und Beschäftigungsförderungs-Ergänzungsgesetz (WFEG): Unsere prinzipielle Kritik an dem arbeitsmarkt- und sozialpolitischen Sparpaket kennen Sie. Auch das WFEG ist ein wenig überzeugendes Sammelsurium von Sparvorschlägen. Das Hauptproblem der Sozialversicherungssysteme - ihr Finanzierungsproblem - wird dabei überhaupt nicht gelöst! Der Verkauf des Immobilienvermögens der Arbeiterrentenversicherung ist geradezu absurd. Um kurzfristig zusätzliche 500 Millionen DM einzunehmen, wird - ohne Gegenrechnung - auf die langfristigen Einkünfte aus Vermietung und Ver- pachtung verzichtet. Die von Ihnen angestrebte Dekkelung der Ausgaben für das Verwaltungsvermögen ist schlicht eine Luftbuchung. Am sinnvollsten ist noch die im Entwurf angestrebte Begrenzung der Verwaltungsausgaben der Rentenversicherungsträger. Denn in den Verwaltungen der Rentenversicherungsträger werden schon seit langem Einsparpotentiale vermutet. Nur eine Regelung in diesem Gesetz ist wirklich sinnvoll: die Einführung der Rentenversicherungspflicht für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse, sogenannte 590-DM-Jobs, im Falle einer Nebentätigkeit. Und - meine sehr geehrten Damen und Herren von der CDU/CSU - es ist wirklich bedauerlich: An diesem Punkt ist das ganze Gesetz an der F.D.P. gescheitert! Sie wissen es genau: Ohne die F.D.P. hätten wir gemeinsam zu einem wirklichen Vermittlungsergebnis kommen können. Aber wie so oft: Selbst kleinste Reformvorschläge scheitern an der Blockadehaltung der F.D.P. Meine Damen und Herren von der CDU/CSU, solange dringende Reformen in der Sozial-, in der Arbeitsmarkt- und in der Steuerpolitik an dieser Partei hängen, ist ein Ende des Reformstaus nicht absehbar, nicht einmal in Ihrem Sinne. Vor allem wegen der zu begrüßenden Einführung der Rentenversicherungspflicht für 590-DM-Jobs wird sich meine Fraktion bei der Abstimmung zum Gesamtergebnis des Vermittlungsausschusses zu diesem Gesetz enthalten. Drittens. Arbeitsförderungs-Reformgesetz (AFRG): Es ist hier im Bundestag viel über die sogenannte Reform des AFG diskutiert worden. Wir haben an unserer grundsätzlichen Kritik nichts zurückzunehmen. Mit diesem Entwurf werden notwendige Sozialstandards weiter abgebaut. Sie setzen nicht auf Solidarität, sondern auf Spaltung. Und Sie werden die Arbeitslosigkeit noch erhöhen. Vor allem in Ostdeutschland wird dieses Gesetz katastrophale Auswirkungen haben. Der größte Teil Ihrer Einsparungen bei der Bundesanstalt für Arbeit soll nach Ihren Vorstellungen im Osten aufgebracht werden. Das Kürzungsvolumen allein bei den AB-Maßnahmen und im Bereich Fortbildung und Umschulung steigt im Jahr 2000 auf 8,3 Milliarden DM. Das ist fast die Hälfe der Einsparungen, die Sie insgesamt für die Bundesanstalt vorgesehen haben. Damit wird es im Osten 200 000 bis 300 000 Arbeitslose mehr geben. Deshalb lehnen wir auch weiterhin Ihren als Reform getarnten Entwurf ab. Der Änderungsvorschlag des Vermittlungsausschusses will demgegenüber die Instrumente der aktiven Arbeitsmarktpolitik im bisherigen Umfang erhalten. Und vor allen Dingen wollten wir die schlimmsten Folgen Ihres Gesetzentwurfs für die neuen Länder verhindern. Besonders hervorheben möchte ich dabei die vorgesehene Verlängerung der Regelungen zu einer hunderprozentigen Lohnkostenfinanzierung für die AB-Maßnahmen in Ostdeutschland bis zum 31. Dezember 1997. Außerdem fordern wir in dem Antrag auch die Aufhebung der zum 1. Juli 1996 in Kraft getretenen Zugangsbeschränkungen für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) nach § 249h AFG. Liebe ostdeutschen Kolleginnen und Kollegen von der F.D.P. und CDU, Sie selbst haben immer wieder öffentlich auf die schlimmen Folgen des AFRG in Ostdeutschland hingewiesen. Wir machen Ihnen hier mit diesem Antrag ein Angebot: Lassen Sie uns gemeinsam wenigstens die schlimmsten Auswirkungen des Gesetzes in Ostdeutschland verhindern. Wenn Ihnen wirklich an einer fairen Regelung in dieser Frage gelegen ist, müssen Sie diesem Vorschlag des-Vermittlungsausschusses zustimmen. Meine Fraktion wird das jedenfalls tun. Viertens. Zur geplanten Einführung einer Hauptverhandlungshaft: Mit dem Änderungsgesetz zur StPO soll zur Sicherung der Hauptverhandlung im beschleunigten Verfahren ein neuer Haftgrund eingeführt werden. Diese sogenannte Hauptverhandlungshaft soll bis zu einer Woche in den Fällen möglich sein, in denen eine Entscheidung im beschleunigten Verfahren „wahrscheinlich" und „zu befürchten ist" . In der Praxis greift das beschleunigte Verfahren vor allen Dingen bei Verdacht auf Straftaten der kleineren und mittleren Kleinkriminalität. Wir lehnen diese sogenannte Hauptverhandlungshaft ab. Es gibt kein Regelungsbedürfnis für eine solche Vorschrift, dafür aber ausreichend verfassungsrechtliche Bedenken. Sie wollen die Hauptverhandlungshaft aus reinen Zweckmäßigkeitserwägungen einführen, sei es zur „Förderung des beschleunigten Verfahrens " oder wegen eines wie auch immer gearteten Abschrekkungseffektes. Aber empirische Grundlagen für ihre Novelle fehlen genauso wie eine einleuchtende rechtsdogmatische Begründung. Ihr Gesetzentwurf hat zudem die absurde Konsequenz, daß bei Bagatellstraftaten häufiger inhaftiert wird als bei schwerwiegenden Straftaten; denn Beschuldigte, denen Straftaten mit viel höherer Straferwartung vorgeworfen werden, sind in vielen Fällen - völlig zu Recht - nicht in Haft. Damit stellt Ihr Gesetzesentwurf ganz klar einen Verstoß gegen den Gleichheits- und Verhältnismäßigkeitsgrundsatz dar. Außerdem soll die geplante Hauptverhandlungshaft auch zu vorbeugenden Zwecken eingesetzt werden. Das verstößt gegen die Unschuldsvermutung „im Zweifel für den Angeklagten". Diese Diskussion ist einschließlich der vorgebrachten Argumente nicht neu. Schon bei dem 1994 im Vermittlungsausschuß verhandelten Entwurf zum Verbrechensbekämpfungsgesetz war die sogenannte Hauptverhandlungshaft Gegenstand unserer Kritik. Damals verzichteten Sie darauf, um das „Ja" der SPD zum Verbrechensbekämpfungsgesetz zu erhalten. Seitdem sind Ihre Argumente nicht richtiger und unsere Argumente nicht falscher geworden. Deshalb unterstützen wir den Aufhebungsantrag des Vermittlungsausschusses. Fünftens. Vierte Novelle zum Landwirtschaftsanpassungsgesetz: Mit dem ursprünglichen Entwurf der vierten Novelle zum Landwirtschaftsanpassungsgesetz wurden alte Wunden wieder aufgerissen: die Entschädigung der ehemaligen Beschäftigten und Mitglieder der sogenannten Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (LPG). Diese vierte Novelle beinhaltete dabei im wesentlichen drei Vorhaben: 1. Eine Verlängerung der Verjährungsfrist für Ansprüche ausgeschiedener Mitglieder der sogenannten Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften der DDR von fünf auf zehn Jahre. 2. Die erleichterte Abberufung von Liquidatoren durch fünf Prozent oder fünf Mitglieder einer LPG in Liquidation. 3. Die Einführung eines neu eingerichteten Verfahrens zur rückwirkenden Feststellung des LPG-Eigenkapitals. Gerade der letzte Punkt ist völlig zu Recht auf die entschiedene Kritik sämtlicher ostdeutscher Landwirtschaftsminister/innen gestoßen. Damit hätte das Gesetz insgesamt zu einer Beschädigung der LPG-Nachfolgeorganisationen führen können, die sich in der Regel inzwischen zu voll funktionierenden Agrarbetrieben entwickelt haben. Deshalb begrüße ich um so mehr die nun im VA vereinbarte Streichung des Feststellungsverfahrens. Damit wurde dem Anrufungsbegehren des Bundesrates und einem gemeinsamen rot-grünen Antrag im Landwirtschaftsausschuß voll Genüge getan. Meine Fraktion wird deshalb dem Ergebnis des Vermittlungsausschusses zustimmen. Anlage 9 Verzeichnis der Mitglieder des Bundestages, die an der Wahl des Vizepräsidenten des Bundesrechnungshofes teilgenommen haben CDU/CSU Ulrich Adam Peter Altmaier Anneliese Augustin Jürgen Augustinowitz Dietrich Austermann Heinz-Günter Bargfrede Franz Peter Basten Dr. Wolf Bauer Brigitte Baumeister Meinrad Belle Dr. Sabine Bergmann-Pohl Hans-Dirk Bierling Dr. Joseph-Theodor Blank Renate Blank Dr. Heribert Blens Peter Bleser Dr. Norbert Blüm Friedrich Bohl Dr. Maria Böhmer Jochen Borchert Wolfgang Börnsen (Bönstrup) Wolfgang Bosbach Dr. Wolfgang Bötsch Klaus Brähmig Rudolf Braun (Auerbach) Paul Breuer Monika Brudlewsky Georg Brunnhuber Hartmut Büttner (Schönebeck) Dankward Buwitt Manfred Carstens (Emstek) Peter H. Carstensen (Nordstrand) Wolfgang Dehnel Hubert Deittert Gertrud Dempwolf Albert Deß Renate Diemers Wilhelm Dietzel Werner Dörflinger Hansjürgen Doss Dr. Alfred Dregger Maria Eichhorn Wolfgang Engelmann Heinz Dieter Eßmann Horst Eylmann Anke Eymer Ilse Falk Jochen Feilcke Ulf Fink Dirk Fischer (Hamburg) Leni Fischer (Unna) Klaus Francke (Hamburg) Herbert Frankenhauser Dr. Gerhard Friedrich Hans-Joachim Fuchtel Michaela Geiger Norbert Geis Dr. Heiner Geißler Michael Glos Wilma Glücklich Dr. Reinhard Göhner Peter Götz Joachim Gres Kurt-Dieter Grill Wolfgang Gröbl Hermann Gröhe Claus-Peter Grotz Manfred Grund Horst Günther (Duisburg) Carl-Detlev Freiherr von Hammerstein Gottfried Haschke (Großhennersdorf) Gerda Hasselfeldt Otto Hauser (Esslingen) Hansgeorg Hauser (Rednitzhembach) Klaus-Jürgen Hedrich Helmut Heiderich Manfred Heise Detlef Helling Dr. Renate Hellwig Ernst Hinsken Peter Hintze Josef Hollerith Dr. Karl-Heinz Hornhues Siegfried Hornung Joachim Hörster Hubert Hüppe Peter Jacoby Susanne Jaffke Georg Janovsky Helmut Jawurek Dr. Dionys Jobst Dr.-Ing. Rainer Jork Michael Jung (Limburg) Ulrich Junghanns Dr. Egon Jüttner Dr. Harald Kahl Bartholomäus Kalb Steffen Kampeter Dr.-Ing. Dietmar Kansy Manfred Kanther Irmgard Karwatzki Volker Kauder Peter Keller Eckart von Klaeden Dr. Bernd Klaußner Ulrich Klinkert Dr. Helmut Kohl Hans-Ulrich Köhler (Hainspitz) Manfred Kolbe Norbert Königshof en Eva-Maria Kors Hartmut Koschyk Manfred Koslowski Thomas Kossendey Rudolf Kraus Wolfgang Krause (Dessau) Andreas Krautscheid Arnulf Kriedner Heinz-Jürgen Kronberg Dr.-Ing. Paul Krüger Reiner Krziskewitz Dr. Hermann Kues Werner Kuhn Dr. Karl A. Lamers (Heidelberg) Karl Lamers (Königswinter) Dr. Norbert Lammert Helmut Lamp Armin Laschet Herbert Lattmann Dr. Paul Laufs Karl-Josef Laumann Werner Lensing Christian Lenzer Peter Letzgus Editha Limbach Walter Link (Diepholz) Eduard Lintner Dr. Manfred Lischewski Wolfgang Lohmann (Lüdenscheid) Julius Louven Sigrun Löwisch Heinrich Lummer Dr. Michael Luther Erich Maaß (Wilhelmshaven) Dr. Dietrich Mahlo Erwin Marschewski Günter Marten Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn) Wolfgang Meckelburg Rudolf Meinl Dr. Michael Meister Dr. Angela Merkel Friedrich Merz Rudolf Meyer (Winsen) Hans Michelbach Meinolf Michels Dr. Gerd Müller Elmar Müller (Kirchheim) Engelbert Nelle Bernd Neumann (Bremen) Johannes Nitsch Claudia Nolte Dr. Rolf Olderog Friedhelm Ost Eduard Oswald Norbert Otto (Erfurt) Dr. Gerhard Päselt Dr. Peter Paziorek Hans-Wilhelm Pesch Ulrich Petzold Anton Pfeifer Angelika Pfeiffer Dr. Gero Pfennig Dr. Friedbert Pflüger Beatrix Philipp Dr. Winfried Pinger Ronald Pofalla Dr. Hermann Pohler Ruprecht Polenz Marlies Pretzlaff Dr. Bernd Protzner Dieter Pützhofen Thomas Rachel Hans Raidel Dr. Peter Ramsauer Rolf Rau Helmut Rauber Peter Rauen Otto Regenspurger Christa Reichard (Dresden) Klaus Dieter Reichardt (Mannheim) Dr. Bertold Reinartz Erika Reinhardt Hans-Peter Repnik Roland Richter Roland Richwien Dr. Norbert Rieder Dr. Erich Riedl (München) Klaus Riegert Dr. Heinz Riesenhuber Franz Romer Hannelore Rönsch (Wiesbaden) Heinrich-Wilhelm Ronsöhr Dr. Klaus Rose Kurt J. Rossmanith Adolf Roth (Gießen) Norbert Röttgen Dr. Christian Ruck Volker Rühe Dr. Jürgen Rüttgers Roland Sauer (Stuttgart) Ortrun Schätzle Dr. Wolfgang Schäuble Hartmut Schauerte Heinz Schemken Karl-Heinz Scherhag Gerhard Scheu Norbert Schindler Ulrich Schmalz Bernd Schmidbauer Christian Schmidt (Fürth) Dr.-Ing. Joachim Schmidt (Halsbrücke) Andreas Schmidt (Mülheim) Hans-Otto Schmiedeberg Hans Peter Schmitz (Baesweiler) Michael von Schmude Birgit Schnieber-Jastram Dr. Andreas Schockenhoff Dr. Rupert Scholz Reinhard Freiherr von Schorlemer Dr. Erika Schuchardt Wolfgang Schulhoff Dr. Dieter Schulte (Schwäbisch Gmünd) Gerhard Schulz (Leipzig) Frederick Schulze Diethard Schütze (Berlin) Clemens Schwalbe Wilhelm-Josef Sebastian Horst Seehofer Marion Seib Wilfried Seibel Heinz-Georg Seiffert Rudolf Seiters Johannes Selle Bernd Siebert Jürgen Sikora Johannes Singhammer Bärbel Sothmann Margarete Späte Carl-Dieter Spranger Wolfgang Steiger Erika Steinbach Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten Dr. Gerhard Stoltenberg Andreas Storm Max Straubinger Matthäus Strebl Michael Stübgen Egon Susset Dr. Rita Süssmuth Michael Teiser Dr. Susanne Tiemann Dr. Klaus Töpfer Dr. Klaus-Dieter Uelhoff Gunnar Uldall Wolfgang Vogt (Düren) Dr. Horst Waffenschmidt Alois Graf von Waldburg-Zeil Dr. Jürgen Warnke Kersten Wetzel Hans-Otto Wilhelm (Mainz) Gert Willner Bernd Wilz Willy Wimmer (Neuss) Matthias Wissmann Simon Georg Wittmann (Tännesberg) Dagmar Wöhrl Michael Wonneberger Elke Wülfing Peter Kurt Würzbach Cornelia Yzer Wolfgang Zeitlmann Benno Zierer Wolfgang Zöller SPD Brigitte Adler Gerd Andres Robert Antretter Hermann Bachmaier Ernst Bahr Doris Barnett Klaus Barthel Ingrid Becker-Inglau Wolfgang Behrendt Hans Berger Hans-Werner Bertl Friedhelm Julius Beucher Rudolf Bindig Arne Börnsen (Ritterhude) Anni Brandt-Elsweier Tilo Braune Dr. Eberhard Brecht Edelgard Bulmahn Ursula Burchardt Hans Martin Bury Marion Caspers-Merk Wolf-Michael Catenhusen Peter Conradi Dr. Herta Däubler-Gmelin Karl Diller Dr. Marliese Dobberthien Peter Dreßen Freimut Duve Ludwig Eich Peter Enders Gernot Erler Petra Ernstberger Annette Faße Elke Ferner Lothar Fischer (Homburg) Gabriele Fograscher Iris Follak Norbert Formanski Dagmar Freitag Anke Fuchs (Köln) Katrin Fuchs (Verl) Arne Fuhrmann Monika Ganseforth Norbert Gansel Konrad Gilges Iris Gleicke Günter Gloser Uwe Göllner Günter Graf (Friesoythe) Angelika Graf (Rosenheim) Dieter Grasedieck Karl Hermann Haack (Extertal) Hans-Joachim Hacker Klaus Hagemann Manfred Hampel Christel Hanewinckel Alfred Hartenbach Dr. Liesel Hartenstein Klaus Hasenfratz Dr. Ingomar Hauchler Dieter Heistermann Reinhold Hemker Rolf Hempelmann Dr. Barbara Hendricks Monika Heubaum Uwe Hiksch Reinhold Hiller (Lübeck) Stephan Hilsberg Gerd Höfer Jelena Hoffmann (Chemnitz) Frank Hofmann (Volkach) Ingrid Holzhüter Erwin Horn Eike Hovermann Wolfgang Ilte Barbara Imhof Brunhilde Irber Gabriele Iwersen Renate Jäger Jann-Peter Janssen Ilse Janz Dr. Uwe Jens Volker Jung (Düsseldorf) Sabine Kaspereit Susanne Kastner Ernst Kastning Hans-Peter Kemper Klaus Kirschner Marianne Klappert Siegrun Klemmer Hans-Ulrich Klose Dr. Hans-Hinrich Knaape Walter Kolbow Fritz Rudolf Körper Nicolette Kressl Volker Kröning Thomas Krüger Horst Kubatschka Eckart Kuhlwein Konrad Kunick Christine Kurzhals Dr. Uwe Küster Werner Labsch Brigitte Lange Detlev von Larcher Waltraud Lehn Robert Leidinger Dr. Elke Leonhard Klaus Lohmann (Witten) Christa Lörcher Erika Lotz Dr. Christine Lucyga Dieter Maaß (Herne) Winfried Mante Ulrike Mascher Christoph Matschie Ingrid Matthäus-Maier Heide Mattischeck Markus Meckel Ulrike Mehl Herbert Meißner Angelika Mertens Dr. Jürgen Meyer (Ulm) Ursula Mogg Siegmar Mosdorf Michael Müller (Düsseldorf) Jutta Müller (Völklingen) Christian Müller (Zittau) Volker Neumann (Bramsche) Gerhard Neumann (Gotha) Dr. Edith Niehuis Dr. Rolf Niese Doris Odendahl Günter Oesinghaus Leyla Onur Manfred Opel Adolf Ostertag Kurt Palis Albrecht Papenroth Dr. Willfried Penner Dr. Martin Pfaff Georg Pfannenstein Dr. Eckhart Pick Rudolf Purps Karin Rehbock-Zureich Margot von Renesse Renate Rennebach Otto Reschke Bernd Reuter Dr. Edelbert Richter Günter Rixe Reinhold Robbe Gerhard Rübenkönig Marlene Rupprecht Dr. Hansjörg Schäfer Gudrun Schaich-Walch Dieter Schanz Bernd Scheelen Dr. Hermann Scheer Siegfried Scheffler Horst Schild Otto Schily Dieter Schloten Günter Schluckebier Horst Schmidbauer (Nürnberg) Ulla Schmidt (Aachen) Dagmar Schmidt (Meschede) Wilhelm Schmidt (Salzgitter) Regina Schmidt-Zadel Heinz Schmitt (Berg) Dr. Emil Schnell Walter Schöler Ottmar Schreiner Gisela Schröter Dr. Mathias Schubert Richard Schuhmann (Delitzsch) Brigitte Schulte (Hameln) Reinhard Schultz (Everswinkel) Volkmar Schultz (Köln) Ilse Schumann Dr. R. Werner Schuster Dietmar Schütz (Oldenburg) Dr. Angelica Schwall-Düren Ernst Schwanhold Rolf Schwanitz Bodo Seidenthal Lisa Seuster Horst Sielaff Erika Simm Johannes Singer Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast Wieland Sorge Wolfgang Spanier Dr. Dietrich Sperling Jörg-Otto Spiller Antje-Marie Steen Ludwig Stiegler Dr. Peter Struck Joachim Tappe Jörg Tauss Dr. Bodo Teichmann Jella Teuchner Dr. Gerald Thalheim Wolfgang Thierse Franz Thönnes Uta Titze-Stecher Adelheid Tröscher Hans-Eberhard Urbaniak Siegfried Vergin Günter Verheugen Ute Vogt (Pforzheim) Karsten D. Voigt (Frankfurt) Hans Georg Wagner Wolfgang Weiermann Reinhard Weis (Stendal) Matthias Weisheit Gunter Weißgerber Gert Weisskirchen (Wiesloch) Jochen Welt Hildegard Wester Lydia Westrich Inge Wettig-Danielmeier Dr. Norbert Wieczorek Heidemarie Wieczorek-Zeul Dieter Wiefelspütz Dr. Wolfgang Wodarg Verena Wohlleben Hanna Wolf (München) Heide Wright Uta Zapf Dr. Christoph Zöpel Peter Zumklev BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Gila Altmann (Aurich) Elisabeth Altmann (Pommelsbrunn) Marieluise Beck (Bremen) Volker Beck (Köln) Angelika Beer Matthias Berninger Annelie Buntenbach Amke Dietert-Scheuer Franziska Eichstädt-Bohlig Dr. Uschi Eid Andrea Fischer (Berlin) Joseph Fischer (Frankfurt) Rita Grießhaber Gerald Häfner Antje Hermenau Kristin Heyne Ulrike Höfken Michaele Hustedt Dr. Manuel Kiper Monika Knoche Dr. Angelika Köster-Loßack Vera Lengsfeld Oswald Metzger Kerstin Müller (Köln) Winfried Nachtwei Egbert Nitsch (Rendsburg) Cern Özdemir Gerd Poppe Simone Probst Dr. Jürgen Rochlitz Christine Scheel Irmingard Schewe-Gerigk Rezzo Schlauch Albert Schmidt (Hitzhofen) Wolfgang Schmitt (Langenfeld) Ursula Schönberger Waltraud Schoppe Werner Schulz (Berlin) Christian Sterzing Manfred Such Dr. Antje Vollmer Ludger Volmer Helmut Wilhelm (Amberg) Margareta Wolf (Frankfurt) F.D.P. Ina Albowitz Dr. Gisela Babel Hildebrecht Braun (Augsburg) Günther Bredehorn Jörg van Essen Dr. Olaf Feldmann Paul K. Friedhoff Horst Friedrich Rainer Funke Hans-Dietrich Genscher Dr. Wolfgang Gerhardt Joachim Günther (Plauen) Dr. Karlheinz Guttmacher Dr. Helmut Haussmann Ulrich Heinrich Walter Hirche Dr. Burkhard Hirsch Birgit Homburger Dr. Werner Hoyer Ulrich Irmer Dr. Klaus Kinkel Detlef Kleinert (Hannover) Roland Kohn Dr. Heinrich L. Kolb Jürgen Koppelin Dr.-Ing. Karl-Hans Laermann Sabine LeutheusserSchnarrenberger Uwe Lühr Günther Friedrich Nolting Dr. Rainer Ortleb Lisa Peters Dr. Klaus Röhl Helmut Schäfer (Mainz) Cornelia Schmalz-Jacobsen Dr. Edzard Schmidt-Jortzig Dr. Hermann Otto Sohns Dr. Max Stadler Carl-Ludwig Thiele Dr. Dieter Thomae Jürgen Türk Dr. Wolfgang Weng (Gerlingen) Dr. Guido Westerwelle PDS Wolfgang Bierstedt Petra Bläss Maritta Böttcher Eva Bulling-Schröter Heinrich Graf von Einsiedel Dr. Ludwig Elm Dr. Dagmar Enkelmann Dr. Ruth Fuchs Dr. Gregor Gysi Hanns-Peter Hartmann Dr. Uwe-Jens Heuer Dr. Barbara Höll Dr. Willibald Jacob Gerhard Jüttemann Dr. Heidi Knake-Werner Rolf Köhne Rolf Kutzmutz Dr. Christa Luft Heidemarie Lüth Dr. Günther Maleuda Manfred Müller (Berlin) Rosel Neuhäuser Dr. Uwe-Jens Rössel Christina Schenk Klaus-Jürgen Warnick Gerhard Zwerenz Nachtrag zum Plenarprotokoll 13/148 Deutscher Bundestag Nachtrag zum Stenographischen Bericht 148. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 12. Dezember 1996 Inhalt: Anlage 10 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 10 (Gesetzentwurf: Änderung des Gesetzes zu Artikel 10 Grundgesetz) Ilse Falk CDU/CSU 13475* A Ute Vogt (Pforzheim) SPD 13475* D Rezzo Schlauch BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 13476* B Dr. Max Stadler F D P. 13476* C Gerhard Jüttemann PDS 13477* B Anlage 11 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 11 (Dritter Bericht der Bundesregierung über die Gleichstellungsstellen in Bund, Ländern und Kommunen) Ilse Falk CDU/CSU 13477* D Sabine Leutheusser-Schnarrenberger F.D.P 13479* C Anlage 12 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 12 (Beschlußempfehlung: Tourismus in die Dritte Welt) Dr. Rolf Olderog CDU/CSU 13480* D Gabriele Fograscher SPD 13481* D Margareta Wolf (Frankfurt) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 13483* B Jürgen Türk F.D.P 13484* A Christina Schenk PDS 13484* D Brunhilde Irber SPD 13485* A Halo Saibold BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 13486* B Dr. Heinrich L. Kolb, Parl. Staatssekretär BMWi 13487* A Anlage 13 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 13 (Gesetzentwurf: Zur Änderung des Bannmeilengesetzes und zur Änderung des Versammlungsgesetzes und des Strafgesetzbuches) Andreas Schmidt (Mülheim) CDU/CSU . 13488* A Gerald Häfner BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 13488* C Dr. Guido Westerwelle F.D.P. . . . . . 13489 * C Anlage 10 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 10 (Gesetzentwurf: Änderung des Gesetzes zu Artikel 10 Grundgesetz) Ilse Falk (CDU/CSU): Die Anpassung des Instrumentariums zur Verbrechensbekämpfung ist im Rechtsstaat eine ständige Aufgabe. Die heutige Änderung des G-10-Gesetzes belegt dies beispielhaft. Es handelt sich hierbei um eine unverzichtbare Novelle. Mit ihr werden die Möglichkeiten des Bundesnachrichtendienstes, der Verfassungsschutzbehörden und des militärischen Abschirmdienstes gesichert, dem Brief- oder Postgeheimnis unterliegende Sachen zu öffnen. Es geht um eine Anpassung der Rechtsnormen, die die Überwachung des Postverkehrs sicherstellen. Wir müssen dies tun bei Gefahren für den Bestand oder die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland, bei Verstößen gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz, bei internationalem Terrorismus und bei internationalem Rauschgifthandel. Denn Dienstleistungen, die in der Vergangenheit durch die Deutsche Bundespost erbracht wurden, werden künftig in zunehmendem Maße von einer Vielzahl größerer und kleinerer privater Unternehmen erledigt. Nach geltender Rechtslage sind diese Privaten noch nicht zur Mitwirkung an Überwachungsmaßnahmen verpflichtet. Diese Lücke wollen wir schließen. Die Regelungen des Entwurfs bedeuten also weder eine Verengung noch eine Erweiterung der Befugnisse der Dienste nach dem G-10-Gesetz. Vielmehr werden die bislang nicht zur Mitwirkung an Überwachungsmaßnahmen verpflichteten privaten Unternehmer der Post gleichgestellt. Zugleich werden Auskunftspflichten geregelt: Den zur Überwachung berechtigten Stellen muß Auskunft über Postfachnummern gegeben werden. Und schließlich werden die privaten Unternehmer verpflichtet, ihr Personal einer Sicherheitsüberprüfung unterziehen zu lassen, wenn es bei Überwachungsmaßnahmen mitwirken soll. Keine der Regelungen gibt Anlaß zu der Befürchtung, in Zukunft seien mehr Überwachungsmaßnahmen zu erwarten als bisher. Um so mehr werbe ich urn Ihrer aller Zustimmung zu dem Entwurf. Wir müssen gewährleisten, daß neue gesellschaftliche und technische Entwicklungen die Arbeit unserer Sicherheitsbehörden nicht erschweren. Denn es geht darum, der organisierten Kriminalität das Handwerk zu legen, den Drogenhändlern, den Geldwäschern und dem illegalen Handel mit Atommaterial. Wir müssen den Behörden die notwendigen gesetzlichen Möglichkeiten geben, um Kriminalität, Gewalt und Extremismus wirksam zu bekämpfen! Das hier vorliegende Änderungsgesetz zum G-10-Gesetz stellt bloß ein Mosaiksteinchen auf diesem Weg dar. Anlagen zum Stenographischen Bericht Die Notwendigkeit weiterer Änderungen ist heute schon erkennbar. Schließlich gab es in den letzten Jahren nicht nur im Postdienstbereich, sondern erst recht im Fernmeldeverkehr erhebliche Veränderungen: der Marktöffnung folgende Aktivitäten privater Unternehmen und eine rasante technische Entwicklung. Deswegen: Lücken bei der Überwachung moderner Telekommunikationssysteme schließen! Insbesondere sind Ermächtigungsnormen für Maßnahmen der Fernmeldeüberwachung in der StPO, im Außenwirtschaftsgesetz und im G-10-Gesetz zu erweitern: Ausdehnung auf corporate-networks, Rechtsgrundlagen für Überwachung von Mail- und Voice-Boxen, Debit-Karten, Roaming-Abkommen, satellitengestützte Kommunikationssysteme, KryptoGesetz. Ich lade die Opposition - wie zum Teil bereits bei den Beratungen zu dem heute gelesenen Entwurf - ein, mit uns gemeinsam diese Aufgabe anzugehen. Denn ich meine, die gemeinsamen Beratungen mit der SPD zu den Änderungsanträgen des Bundesrates waren konstruktiv. Ich hoffe, daß sich daher ein Vermittlungsverfahren erübrigt. Die Verbesserung der Verbrechensbekämpfung muß Thema des Jahres 1997 sein. Wir alle, Regierung und Opposition, müssen uns dieser wichtigen Aufgabe gemeinsam stellen. Ute Vogt (Pforzheim) (SPD): Das G-10-Gesetz ermöglicht im Einzelfall schwere Eingriffe in das grundgesetzlich geschützte Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis. Daher muß bei jeder Gesetzesänderung an erster Stelle die Abwägung stehen, ob weitergehende Eingriffe überhaupt zu rechtfertigen wären. Beim vorliegenden Entwurf fällt diese Abwägung leicht. Denn es geht bei den vorgesehenen Änderungen ja gerade nicht um die Ausweitung von Überwachungsmöglichkeiten. Vielmehr soll das G-10-Gesetz lediglich an die neuen Bedingungen auf dem Post-und Telekommunikationsmarkt angepaßt werden. Und es gibt aus unserer Sicht keinen Grund, die privaten Anbieter von Verpflichtungen freizuhalten, die die Bundespost bisher nach dem G-10-Gesetz zu erfüllen hatte. Daher werden wir den vorgeschlagenen Änderungen zustimmen. Eine sinnvolle Erleichterung für die künftig verpflichteten Unternehmen ist es dabei, daß eine Sicherheitsüberprüfung des beteiligten Personals künftig nur noch im Bedarfsfall stattfinden muß. Denn in der Tat wäre die bisherige Verpflichtung, daß sicherheitsüberprüftes Personal vorgehalten werden muß, insbesondere für kleinere Unternehmen eine überflüssige Auflage gewesen. Diese Erleichterung rechtfertigt aus unserer Sicht auf jeden Fall auch, daß die Überprüfungstiefe verringert wird und der Geheimschutz künftig auf der Stufe „Vertraulich - nur für den Dienstgebrauch" festgelegt ist. Ebenfalls sinnvoll ist der Vorschlag des Bundesrates, die Entschädigungsregelungen für die Durchführung von Überwachungsmaßnahmen anzupassen. Denn es ist nur gerecht, wenn diese Entschädigung nicht anders berechnet wird, als dies zum Beispiel bei Entschädigungen von Zeugen, Sachverständigen oder auch für Überwachungsmaßnahmen nach der Strafprozeßordnung der Fall ist. Ausdrücklich möchte ich aber an dieser Stelle darauf hinweisen, daß wir es ablehnen, die Mitteilungspflichten gegenüber betroffenen Bürgerinnen und Bürgern in irgendeiner Weise einzuschränken. Denn Überwachungsmaßnahmen nach dem G-10-Gesetz sind für die Betroffenen schwerwiegende Eingriffe in die Grundrechte, die sie als einzelne gegenüber der öffentlichen Gewalt haben. Und dies bedeutet die Verpflichtung, jeden betroffenen Bürger und jede betroffene Bürgerin sobald wie möglich über eine durchgeführte Maßnahme zu informieren. Deshalb halten wir jegliche Frist, die eine Verjährung der Meldepflicht bedeuten würde, für nicht vertretbar. Für unsere Zustimmung zur vorliegenden Änderung war es demnach Voraussetzung, daß eine solche Verjährungsfrist auch im künftigen G-10-Gesetz nicht auftaucht. Abschließend möchte ich in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, daß ich mir vielmehr eine Mindestfrist wünschen würde, nach deren Ablauf der Betroffene auf jeden Fall informiert werden muß. Denn bei der heutigen Praxis scheint es mir eher so, daß die Unterrichtung über eine durchgeführte Überwachungsmaßnahme auch unnötig lange hinausgezögert werden kann, und zwar schlicht mit dem Hinweis auf eine mögliche Gefährdung des Überwachungszwecks. Eine mögliche Verbesserung dieser Meldepflicht sollten wir auf jeden Fall im Hinterkopf behalten. Möglicherweise wird sie dann bei anderen Mehrheitsverhältnissen hier im Hause umsetzbar. Dem heute vorgelegten Entwurf zur Änderung des G-10-Gesetzes stimmt die SPD-Fraktion zu. Rezzo Schlauch (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Der vorliegende Gesetzentwurf zieht ausschließlich die Konsequenz aus der Privatisierung des Postverkehrs und aktualisiert den schon im Rahmen des G10-Gesetzes geltenden Eingriffsrahmen. Da bei dieser Anpassung keine weiteren Einschränkungen individueller Bürgerrechte vorgesehen werden, also nichts draufgesattelt wird, werden wir Bündnisgrünen uns enthalten. Davon unberührt bleibt, daß wir sowohl was die Größe des BND als auch was die Arbeitswesen an. geht fundamentale Kritik haben. Es würde die Diskussion um dieses Anpassungsgesetz überfrachten, eine grundsätzliche Diskussion über den BND zu führen; auch auf dem Hintergrund, daß wir die Hoffnung haben und erste Anzeichen ja schon wahrnehmbar sind, daß mit dem neuen Präsidenten auch eine transparente Amtsführung einzieht. Die Frage einer effektiveren parlamentarisierten Kontrolle, die Frage, welcher Umfang und ob überhaupt ein Bundesnachrichtendienst notwendig ist, ist heute nicht zu erörtern; sie muß einer Grundsatzdiskussion vorbehalten bleiben. Dr. Max Stadler (F.D.P.): Das Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses wurde 1968 erlassen. Es gestattet unter bestimmten engen Voraussetzungen Eingriffe in das Grundrecht des Art. 10 des Grundgesetzes. Die Überwachungsmaßnahmen werden von einem parlamentarischen Gremium kontrolliert, der Rechtsweg gegen Anordnung und Vollzug von Beschränkungsmaßnahmen ist jedoch ausgeschlossen. Damit war natürlich die Frage des Verhältnisses zur Rechtsweggarantie nach Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes aufgeworfen. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, daß das G 10 verfassungskonform ist. In einem Sondervotum war damals jedoch die Befürchtung geäußert worden, mit dem G 10 liege ein Einstieg in die Entwertung der Rechtsweggarantie vor. „Principiis obsta" lautete die Mahnung des dissentierenden Verfassungsrichters an den Gesetzgeber. Diese Vorgeschichte im Gedächtnis behaltend, geht man als Liberaler an jede Erweiterung der Überwachungsmöglichkeiten im Rahmen des G 10 mit der gebotenen Vorsicht heran. Die vorliegende Novelle ist jedoch notwendig. Bestimmte Postdienstleistungen werden schon jetzt zunehmend von privaten Unternehmen wahrgenommen. Die Deutsche Bundespost war zur Mitwirkung an Überwachungsmaßnahmen nach dem G 10 verpflichtet. Wenn man es - wie dies der Gesetzgeber im Jahr 1968 grundsätzlich entschieden hat - überhaupt für richtig hält, den Postverkehr zu überwachen, dann kann es für die Verpflichtung, an Überwachungsmaßnahmen mitzuwirken, nicht darauf ankommen, wer die Postdienstleistung erbringt. Die zunehmende Öffnung der Postdienstleistungsmärkte für private Unternehmen macht es demnach erforderlich, diese privaten Unternehmen in die Pflicht zur Mitwirkung an Maßnahmen nach dem G 10 einzubeziehen. Genaugenommen handelt es sich hei dem vorliegenden Entwurf nicht um eine Ermächtigung zur Ausweitung von Maßnahmen nach dem G 10. Vielmehr verlagert sich der postalische Verkehr teilweise von der ehemaligen Behörde Post auf andere Unternehmen, die demgemäß in den Anwendungsbereich des G 10 einbezogen werden müssen, ohne daß eine Mehrung der Kontrollmaßnahmen damit einhergehen müßte. Aus diesem Grund hat sich die F.D.P. entschlossen, gemeinsam mit der Unionsfraktion den vorliegenden Gesetzentwurf in den Bundestag einzubringen. Auch die SPD-Fraktion hat die Notwendigkeit der Gesetzesänderung anerkannt und im Innenausschuß zugestimmt. Den im Gesetzgebungsverfahren vom Bundesrat geforderten Änderungen konnten wir jedoch nur in einer Rechtsförmlichkeitsfrage sowie in dem Anliegen entgegenkommen, aus Gründen der Gleichbehandlung die Entschädigung bei G 10-Maßnahmen nicht über das Maß hinaus zu leisten, wie es bei entsprechenden strafprozessualen Maßnahmen nach dem Zeugen- und Sachverständigen-Entschädigungsgesetz der Fall wäre. Die weiteren Änderungswünsche des Bundesrates haben wir nicht übernommen. Für die F.D.P.-Fraktion war dabei die Frage von besonderer Bedeutung, wie die Mitteilungspflicht an den Betroffenen einer Überwachungsmaßnahme gemäß § 5 Abs. 5 G 10 künftig ausgestaltet werden soll. Nach dieser Vorschrift sind Beschränkungsmaßnahmen den Betroffenen nach ihrer Einstellung mitzuteilen, wenn eine Gefährdung des Zwecks der Beschränkung ausgeschlossen werden kann. Läßt sich dies aber noch nicht sicher beurteilen, unterleibt die Mitteilung zunächst. Nach der bis 1994 gültigen Fassung brauchte nach Ablauf eines fünfjährigen „Schwebezustandes" der Betroffene über die Überwachungsmaßnahme überhaupt nicht mehr informiert zu werden. Durch das Verbrechensbekämpfungsgesetz ist diese Fünfjahresfrist gestrichen worden. Aus Gründen der Praktikabilität hat der Bundesrat verlangt, den alten Rechtszustand, der bis 1994 galt, wiederherzustellen. Dem konnte sich die F.D.P.-Fraktion - und mit uns Union und SPD - nicht anschließen. Der Sächsische Verfassungsgerichtshof hat am 14. Mai 1995 entschieden: „Die Benachrichtigung des Betroffenen ist nur dann verzichtbar, wenn die Geheimhaltung zum Schutz anderer, gleichwertiger, mit dem Interesse des Betroffenen gleichwertigen und mit Verfassungsrang ausgestatteten Rechtsgütern erforderlich ist." Aus dieser Entscheidung wird deutlich, welch hoher Rang der Mitteilungspflicht an Betroffene zukommt. Hier muß ausnahmsweise der Gedanke der Verwaltungsvereinfachung zurückstehen. Wir halten es für die rechtsstaatlich gebotene Lösung, dabei zu bleiben, daß auch nach Ablauf von fünf Jahren Betroffene eine Mitteilung über Überwachungsmaßnahmen erhalten müssen. Somit liegt insgesamt ein Gesetzentwurf vor, der auf praktische Veränderungen im Bereich der Postdienstleistungsmärkte mit rechtsstaatlich einwandfreien Mitteln reagiert. Die F.D.P.-Fraktion stimmt dem Gesetz zu. Gerhard Jüttemann (PDS): Zunächst möchte ich Ihnen versichern, daß auch die PDS die Änderung des G-10-Gesetzes für dringend erforderlich hält. Der Grund dafür liegt auf der Hand: die flächendekkende Schnüffelei von Polizei und Verfassungsschutz in den Bereichen Post und Telekommunikation. So wurden im vergangenen Jahr 3 600 Telefone von der Polizei abgehört, wobei Daten von einer halben Million Menschen erfaßt worden sind. Das geheimgehaltene Ausmaß der Telefonüberwachung durch den Verfassungsschutz wird diese Zahlen vermutlich noch weit in den Schatten stellen. Hinzugerechnet werden muß noch die unglaubliche Zahl von 36 Millionen Auslandsgesprächen jährlich - das sind zirka 4 000 pro Tag -, die durch den Bundesnachrichtendienst aufgezeichnet werden. Knapp anderthalb Millionen dieser Gespräche werden anschließend ausgewertet. Diese alarmierenden Zahlen verdeutlichen, daß die Änderung des G-10-Gesetzes nicht nur empfehlenswert ist, sondern ein dringendes Gebot demokratischer Veränderung darstellt. Die Autoren des Gesetzentwurfs verfolgen jedoch leider genau die entgegengesetzte Absicht: Sie wollen die völlig überflüssige und undemokratische Geheimdienstüberwachung nicht zurückfahren, sondern ausbauen. Als Ziel des Gesetzentwurfs wird die Wiederherstellung der Überwachbarkeit des Postverkehrs genannt. Es geht also darum, sämtliche privaten Kurier- und Transportunternehmen, die auf dem künftig immer weiter liberalisierten Postmarkt Dienstleistungen übernehmen, in die Postüberwachung einzubinden. Die notwendige Folge dieser Gesetzesnovelle wird damit die flächendeckende Ausweitung von Sicherheitsüberprüfungen sämtlichen neu einzustellenden Personals in diesen Firmen sein. Zu befürchten ist jedoch darüber hinaus, daß eine Praxis zum Alltag wird, die zwar illegal ist, vor einigen Jahren aber nichtsdestoweniger auch bei Siemens und der BASF stattgefunden hat: die kontinuierliche präventive Kooperation privater Unternehmen mit dem Verfassungsschutz und dem Bundesministerium des Innern. Warum die geheimdienstliche Überwachung des Postverkehrs überhaupt notwendig ist, wird im Gesetzentwurf nicht begründet. Kriminalitätsbekämpfung kann der Grund nicht sein, dazu bedarf es keiner Geheimdienste; das wissen Sie so gut wie ich. Nein, Sie setzen diese angebliche Notwendigkeit einfach voraus wie eine ewig währende Wahrheit. Warum? Stellen Sie sich doch einmal diese Frage, und versuchen Sie, mittels neuen Denkens zu neuen Antworten zu gelangen. Dann werden Sie vielleicht feststellen, daß diese Überwachung in Wirklichkeit so überflüssig ist wie ein Kropf und wie Ihr Gesetzentwurf. Weil damit statt der Demokratie die Demokratiedefizite in diesem Land verstärkt werden. Anlage 11 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 11 (Dritter Bericht der Bundesregierung über die Gleichstellungsstellen in Bund, Ländern und Kommunen) Ilse Falk (CDU/CSU): Die Bundesregierung berichtet nach 1989 und 1993 zum dritten Mal über die Ent- wicklung und Erfahrungen der Gleichstellungseinrichtungen in Bund, Ländern und Kommunen. Der uns vorliegende Bericht beschreibt die Maßnahmen zur Vernetzung kommunaler Gleichstellungsstellen und stellt die positive Wirkung dieser Vernetzung für eine bessere Verständigung und effektivere Zusammenarbeit der Gleichstellungsstellen in Bund, Ländern und Kommunen dar. Ebenso wird über die Weiterentwicklung der Gleichstellungsstellen in Bund, Ländern und Kommunen berichtet. Auf Initiative der Bundesregierung wurde im November 1993 die Vernetzungsstelle für kommunale Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte beim Institut Frau und Gesellschaft in Hannover eingerichtet. Dieses Netzwerk für rund 1 470 kommunale Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte ist Anlaufstelle für die kommunalen Gleichstellungsstellen, die Landesarbeitsgemeinschaften und die Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros. Die überparteiliche Vernetzungsstelle leistet gute Arbeit und wird ihrem Auftrag in vollem Umfang gerecht. Sie hat sich als ein wichtiges integratives Instrument erwiesen in der Durchsetzung von mehr Gleichberechtigung und Frauenförderung, in der Stärkung informeller und formeller Beziehungen und im Austausch - besonders auch zwischen alten und neuen Bundesländern - sowie in der Verstetigung und Verbesserung der Gleichstellungsarbeit auf allen hierarchischen Ebenen. Eine intensive Öffentlichkeitsarbeit hat dazu beigetragen, die Arbeit der Vernetzungsstelle und der kommunalen Gleichstellungsstellen einer breiten Öffentlichkeit bekannt zu machen. In dem uns heute vorliegenden Entschließungsantrag der SPD wird die Bundesregierung aufgefordert, die Vernetzungsstelle „weiterhin finanziell zu fördern und Mittel in dem Umfang zur Verfügung zu stellen, die neben den bisherigen Tätigkeiten auch weitere notwendige Arbeiten wie praxisbezogene Untersuchungen und die Vernetzung im Internet, ermöglichen" . Fakt ist, daß die Vernetzungsstelle von der Bundesregierung seit 1993 als Modellprojekt für drei Jahre gefördert wurde. Ende Oktober 1996 lief die Förderung aus; das BMFSFJ hat jedoch einer Verlängerung um zwei Monate, bis 31. Dezember 1996, zugestimmt. Damit ist derzeit die Zukunft der Stelle nicht gesichert. Die BAG kommunaler Frauenbüros hat sich mit einem Appell und der dringenden Bitte um Unterstützung und Förderung an die Frauenministerinnen-Konferenz GFMK gewandt. Zur Erhaltung der Vernetzungsstelle wurde eine Bund-Länder-Finanzierung mit kommunaler Beteiligung gefordert. Einige Länder wären zu einer Mischfinanzierung bereit gewesen, eine Einigung konnte jedoch nicht erzielt werden. Auch der Landesfrauenrat Baden-Württemberg hat sich für die Erhaltung der Vernetzungsstelle ausgesprochen. Er hat die Landesregierung aufgefordert, gemeinsam mit den anderen Ländern und dem Bund ein Finanzierungskonzept zu entwickeln. Soweit zu der derzeitigen Situation. In der Begründung eines Antrags der SPD zum Haushaltsgesetz 1997/Einzelplan 17 im Ausschuß Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 25. September 1996, der das gleiche Anliegen wie der heutige Entschließungsantrag verfolgte, heißt es: „Die Vernetzungsstelle kommunaler Frauen- und Gleichstellungsbeauftragter hat einen wichtigen Beitrag zur Arbeit der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten bundesweit geleistet. Durch die vorgesehene Streichung der Mittel würden die für die Gleichstellungsarbeit notwendigen Möglichkeiten von Information und qualifizierter Beratung verloren gehen. " Das hohe Lob, das die SPD damit der Vernetzungsstelle kommunaler Frauen- und Gleichstellungsbeauftragter zollt, ist ein Beweis für den Erfolg dieses vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend geförderten Modellprojektes. Modellprojekte sind aber nun einmal von vornherein zeitlich begrenzt. Sie haben den Sinn und das Ziel der Erprobung eines Musters - quasi im kleineren Maßstab. Wenn der Versuch gelingt, wie offenbar in diesem Fall, wird das Modell als tauglich und vorbildlich eingestuft. Wer daraus die Forderung ableitet, wer das Modell finanziert, ist auch weiter für seinen Fortbestand zuständig, hat das Wesen eines Modellprojektes nicht ganz begriffen. Das Interesse an der Vernetzungsstelle, so die SPD weiter, sei „nicht regional, sondern bundesweit". Genau so ist es, meine Damen und Herren, das Interesse ist überregional, das heißt, in allen Ländern gleichermaßen vorhanden. Die LAGs und die BAG kommunaler Frauenbüros profitieren von der Vernetzungsstelle und mit ihnen die Gleichstellungsbeauftragten in den Kommunen. Länder und Kommunen und mit ihnen auch der Bund müssen dafür Sorge tragen, die Finanzierung zu sichern, wenn sie diese wichtige Anlaufstelle erhalten wollen. Dafür gibt es sicher, wenn man genug Ideen hat, ganz unkonventionelle Wege, die nicht nur die kommunalen Kassen belasten. Im übrigen gilt es, die finanzielle Last auf möglichst viele Schultern zu verteilen, denn das verringert logischerweise den Beitrag des einzelnen. Insofern teile ich die Auffassung der SPD nicht, daß die Fortführung und der weitere Ausbau der Vernetzungsstelle alleinige Aufgabe des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sein kann, und lehne daher für meine Fraktion den Antrag der SPD ab. Der uns heute vorliegende dritte Bericht der Bundesregierung über die Gleichstellungsstellen gibt uns aber Gelegenheit, einen Blick auf die derzeitige Situation der Gleichstellungsarbeit und ihrer Beauftragten zu werfen. Er verdeutlicht, daß seit dem letzten, 1993 erschienenen Bericht wesentliche frauenpolitische Fortschritte erzielt worden sind: Am 1. September 1994 trat das neue Gesetz zur Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern in Kraft. Seit dem 15. November 1994 gilt im Grundgesetz, Art. 3 Abs. 2 die Ergänzung: „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. " Die Institutionalisierung der kommunalen Gleichstellungsstellen ist durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 26. Oktober 1994 untermauert worden, das die obligatorische Bestellung von Gleichstellungsbeauftragten für mit dem Recht auf kommunale Selbstverwaltung vereinbar erklärt hat. Inzwischen haben sich Frauenbeauftragte nicht nur in Kommunen, Kreisen und Ländern, sondern auch in Institutionen und Unternehmen etabliert. Das am 1. September 1994 in Kraft getretene Frauenfördergesetz verpflichtet jede Dienststelle mit mehr als 200 Beschäftigten zur Bestellung einer Frauenbeauftragten. Die Gleichstellungsbeauftragten in den obersten Bundesbehörden, der Verwaltung und den Gerichten des Bundes sowie nachgeordneten Institutionen überwachen u. a. die Erfüllung der Gleichstellungsgesetze und arbeiten Frauenförderpläne für ihre Dienststellen aus. Die Frauenbeauftragten der obersten Bundesbehörden haben sich zum Informations- und Erfahrungsaustausch in einem interministeriellen Arbeitskreis (IMA) unter der Leitung des BMFSFJ zusammengeschlossen. Im Bereich der Länder hat sich in den vergangenen Jahren die gesetzliche Verankerung der Frauenförderung verbessert und die Anzahl der Gleichstellungsgesetze - ob verabschiedet oder in der parlamentarischen Beratung - weiter erhöht. Die Landesgleichstellungsstellen weisen sehr unterschiedliche organisatorische Strukturen auf, die von einem eigenständigen Ministerium bis hin zu einer den Ministerpräsidenten zugeordneten Stabsstelle reichen. Anfang 1996 besaßen rund 76 Prozent der kreisangehörigen Kommunen mit über 20 000 Einwohnerinnen und Einwohnern eine haupt- oder nebenamtlich angestellte Gleichstellungsbeauftragte. Erhebliche Unterschiede sind allerdings bei den rechtlichen Grundlagen, der Besoldung und Organisationsform sowie den Kompetenzen der kommunalen Gleichstellungsstellen zu verzeichnen. Es ist also festzustellen, daß auf vielen Ebenen erhebliche Fortschritte in der Umsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern erreicht worden sind. Das ist positiv und sollte ermutigen, in den Bemühungen um die weitere Etablierung von Gleichstellungsstellen und vor allem der Angleichung der Organisationsstrukturen und Kompetenzen nicht nachzulassen. Die erreichte Institutionalisierung von Gleichstellungsstellen darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, daß es im gesellschaftlichen Bewußtsein nach wie vor schwierig ist, den Nutzen von Gleichstellungsarbeit und Frauenförderung zu verdeutlichen. Besonders in Zeiten knapper Kassen und allgemeiner Sparzwänge scheint es leichter durchsetzbar, sich den gesetzlichen Vorgaben in diesem Bereich zu entziehen. Finanzielle Argumente allein sollten aber nicht - wie kürzlich im Falle einer niedersächsischen Gemeinde - dazu ausreichen, kommunale Frauenbeauftragte ihres Amtes zu entheben oder auch gar nicht erst zu bestellen. Die Verantwortlichen in Kommunen, Kreisen und Ländern müssen sich dann die Frage gefallen lassen, wie ernst sie den Auftrag zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern in ihrem jeweiligen Bereich nehmen. Wenn die Bestellung einer Frauenbeauftragten als lästige Aufgabe angesehen wird, wenn sich die Stellenbeschreibung auf Pflichten beschränkt, die der kommunalen Verwaltung angenehm sind, wenn die Rechte und Möglichkeiten der Gleichstellungsbeauftragten von vornherein nicht ihrem Auftrag entsprechend formuliert werden, braucht man sich nicht zu wundern, wenn der Stelleninhaberin, die man damit bekommt, bald mangelnde Kompetenz und Qualifikation vorgeworfen werden. Oder andersherum betrachtet: Es ist doch interessant festzustellen, daß überall dort, wo in kommunalen Verwaltungen ein offenes Klima für Frauenbelange herrscht, sich auch engagierte Frauen finden, die erfolgreiche Gleichstellungsarbeit leisten. An dieser Stelle, meine Damen und Herren, sind wir alle aufgefordert, mit dafür zu sorgen, daß der Auftrag und die Arbeit von Frauenbeauftragten im gesellschaftlichen Bewußtsein gestärkt werden und Unterstützung finden. Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (F.D.P.): In seinem am 7. März 1996 vorgelegten Bericht über die Gleichstellungsstellen in Bund, Ländern und Kommunen hat die Bundesregierung dem Auftrag des Deutschen Bundestages vom 21. April 1994 Folge geleistet und eine detaillierte Aufstellung über die vom Bundesministerium für Frauen und Jugend getroffenen Maßnahmen zur zentralen Vernetzung kommunaler Gleichstellungsstellen vorgelegt. Schwerpunktmäßig wird in dem Bericht der Bundesregierung auf die zentrale Vernetzung für eine bessere Verständigung und effektivere Zusammenarbeit der kommunalen Gleichstellungsstellen eingegangen sowie - neben einer Bestandsaufnahme - die Weiterentwicklung der Gleichstellungsstellen in Bund, Ländern und Kommunen dargelegt. Mit der Schaffung der Vernetzungsstelle für kommunale Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte wurde ein in die Zukunft weisendes Instrument geschaffen, das bundesweit die Arbeit von Gleichstellungsstellen verknüpft. Im Grundgesetz, Art. 3 Abs. 2, steht: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt." Diese Einrichtung trägt dazu bei, diesen Grundgesetzartikel mit Leben zu füllen und den Verfassungsauftrag zu erfüllen, die Gleichberechtigung zu fördern. Solange die Gleichberechtigung noch ein Ziel ist und die Wirklichkeit teilweise gravierend davon abweicht, wird die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten notwendig und die Vernetzungsstelle ein wichtiges Hilfsmittel sein. Eine Umfrage der LAG (Landesarbeitsgemeinschaft der bayerischen Gleichstellungsstellen) Bayern hat ergeben, daß die Vernetzungsstelle u. a. auch sehr rege als Datenbank genutzt wird. Von bayeri- schen Gleichstellungsstellen erarbeitetes Material wird im Gegenzug der Vernetzungsstelle zur Verfügung gestellt. Dieses Beispiel illustriert: Nutznießer der Vernetzungsstelle sind die ca. 1 500 kommunalen Gleichstellungs- und Frauenbeauftragten. Zwischen ihnen ein Netzwerk zum Erfahrungs- und Informationsaustausch zu schaffen war der Grund, im Wege einer Modellförderung - auf die üblichen drei Jahre befristet - aus Bundesmitteln die Vernetzungsstelle zu fördern. Diese drei Jahre sind im Oktober 1996 abgelaufen. Von Anfang an wurde den Ländern und Kommunen klar gemacht, daß sie für die Anschlußfinanzierung zuständig sind. Doch nichts geschah. Jetzt ist das Geschrei groß, weil der Bund aus haushaltsrechtlichen Gründen seine Förderung einstellen muß. Es geht zwar nur um 400 000 DM jährlich, doch rechtfertigt auch diese Summe keinen Verstoß gegen die verfassungsrechtliche Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern. Hierzu fordert jedoch die SPD durch ihren Fraktionsvorsitzenden auf, wenn sie in ihrem Antrag eine institutionelle Förderung der Vernetzungsstelle fordert. Eine institutionelle Förderung ist aber nur bei bestehender Bundeskompetenz möglich. Die Zuständigkeiten des Bundes für eine Vernetzung kommunaler Gleichstellungsstellen kann ich jedoch beim besten Willen nicht erkennen. Vielmehr sind die Länder und Kommunen gefordert, den Erhalt dieser Einrichtungen zu sichern. Vor allem die SPD-regierten Länder müßten hier ihren wortreichen Erklärungen Taten folgen lassen. Soweit ich sehe, ist von ihnen nur Niedersachsen zu einer Mitfinanzierung bereit - hoffentlich nicht nur, weil die Vernetzungsstelle ihren Sitz in Hannover hat. Schließlich müssen sich auch die Kommunen fragen lassen, wieviel ihnen die sinnvolle Servicearbeit für ihre Gleichstellungs- und Frauenbeauftragten wert ist. Bei Kosten von 400 000 DM entfiele bei 1 500 Vernetzungsstellen - zusammengeschlossen in einem Verein - auf jede Kommune ein Beitrag von rechnerisch ca. 270 DM jährlich, wobei eine Staffelung, z. B. nach Einwohnerzahlen, gerechter wäre. Gleichstellungsstellen und Frauenbüros sind zu einem zentralen Faktor für die Gleichberechtigungsarbeit „vor Ort" geworden. Die rechtlich verbindliche Verankerung der Gleichberechtigungspolitik hat seit Ende der 80er Jahre entscheidende Fortschritte gemacht. Entstanden für den öffentlichen Dienst von Bund und Ländern, seit Mitte der 80er Jahre zunächst nur Richtlinien zur Regelung der Frauenförderung, sind heute in fast allen Bundesländern Landesgleichstellungsgesetze verabschiedet. Auf Bundesebene ist das Zweite Gleichberechtigungsgesetz seit dem 1. September 1994 in Kraft. Eines sollte uns allerdings bei aller Gesetzgebung klar sein: Wir werden auf Dauer keine inhaltliche und gesellschaftlich akzeptierte Gleichstellung von Frauen und Männern erreichen, wenn wir dies mittels der Quote durchsetzen müssen. Wir können Gleichberechtigung nicht staatlich verordnen. Zur Zeit können wir nur noch nicht auf das „Vehikel" Gleichberechtigungspolitik verzichten, noch ist unsere Gesellschaft leider nicht so weit. Dennoch: Gleichberechtigung heißt Chancengleichheit. Wir brauchen keine Quotenregulierung, wir müssen Rahmenbedingungen schaffen, die es Frauen und Männern ermöglichen, z. B. Familie und Beruf selbstbestimmt und sinnvoll zu verbinden. Familienarbeit und Erwerbsarbeit müssen die gleiche gesellschaftliche Anerkennung genießen. Das Ziel, Chancengleichheit für Frauen ohne starre Quoten und zusätzliche Vorschriften und Regelungen zu erreichen, ist realisierbar, wenn sich Frauen und Männer diesem Ziel gleichermaßen verpflichtet fühlen. Quoten zielen nicht auf die Ursachen der Defizite bei der Gleichstellung ab. Derzeit sind über 53 Prozent der Frauen in Deutschland erwerbstätig. Dies ist ein deutliches Signal dafür, daß Frauen Berufstätigkeit als einen wichtigen Bestandteil ihres Selbstverständnisses sehen. Auch unter dem Aspekt der Bevölkerungsentwicklung in Deutschland in den nächsten 20 bis 30 Jahren kommt der Erwerbstätigkeit von Frauen eine wachsende Bedeutung zu. Wir müssen - statt einer Quote - nach wie vor bestehende Hemmnisse für die Beschäftigung von Frauen in bestimmten Berufszweigen abbauen. Wir brauchen umfassende und frühzeitige Informationen und Beratung über Berufsmöglichkeiten außerhalb der „traditionellen" Frauenberufe. Dies gilt insbesondere mit dem Blick auf die neuen Länder, in denen ein großes Potential in technischen Berufen gut ausgebildeter Frauen vorhanden ist. So wichtig und richtig die Gleichstellungsstellen in Bund, Ländern und Kommunen derzeit noch sind: Unser langfristiges Ziel muß es sein, diese Einrichtungen überflüssig zu machen. Anlage 12 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 12 (Beschlußempfehlung: Tourismus in die Dritte Welt) Dr. Rolf Olderog (CDU/CSU): Der Ferntourismus in die Länder der Dritten Welt wächst und wächst. Allein aus Deutschland kamen 1995 über 2,5 Millionen Touristen in die Zielländer Asiens, Lateinamerikas einschließlich der Karibik sowie Zentral- und Südafrikas. Wir können diese Entwicklungen sich selbst überlassen oder uns bemühen, sie planvoll, auf vernünftige Ziele ausgerichtet sowie sensibel und rücksichtsvoll zu steuern. Nach unserer Überzeugung enthält der Ferntourismus gleichermaßen Chancen wie Risiken. Die Chancen liegen insbesondere im wirtschaftlichen Bereich. Unbestreitbar sind die wirtschaftlichen positiven Beiträge zur Entwicklung und Modernisierung dieser Länder. In einer öffentlichen Anhörung unserer Fraktion von in- und ausländischen Experten zu dieser Frage gab es dazu von allen Seiten uneingeschränkt positive Antworten. Ich habe bereits zur ersten Lesung unseres Antrages auf das Beispiel Kenia hingewiesen. Dieses für Touristen so attraktive Land mit einer großen Vielfalt an Attraktionen von faszinierenden Safaris über Baden, Wassersport bis hin zum Bergsteigen bietet direkt und indirekt in der Tourismuswirtschaft 120 000 Arbeitsplätze und damit Einkommen für über 700 000 Menschen. Zu diesem Thema ist insbesondere die Studie des Deutschen Institutes für Entwicklungspolitik über die Auswirkungen des Tourismus in Entwicklungsländern zu nennen. Sie weist nach, daß der Ferntourismus in vielen Entwicklungsländern hohe Deviseneinnahmen und eine entscheidende Erleichterung der Zahlungsbilanzsituation bewirkt, einen substantiellen Beitrag zum staatlichen Steueraufkommen leistet und vor allem zahlreiche Arbeitsplätze direkt und indirekt in vor- und nachgeordneten Wirtschaftsbereichen sichert, wie insbesondere in der Konsumgüterproduktion, der Landwirtschaft und im Handwerk. Kenia ist im übrigen auch ein gutes Beispiel dafür, daß ein umweltverträglicher Tourismus darüber hinaus Chancen für die Sicherung von Naturpotentialen bietet. Hier ist eindrucksvoll zu beobachten, wie der Lebensraum freilebender Tiere in großflächigen Gebieten geschützt wird, indem entsprechende Nationalparks durch eine touristische Nutzung unter Beachtung von Kapazitätsobergrenzen bewahrt und finanziert werden. Natürlich sind auch die Risiken nicht zu übersehen. Sie liegen im sozio-kulturellen und im ökologischen Bereich der Entwicklungsländer. Der Tourismus bringt Menschen völlig unterschiedlicher Kulturen unmittelbar zusammen. Häufig bewirkt der Tourismus mit seinen Veränderungen einen Einschnitt in das Leben der einheimischen Bevölkerung. Das kann zum Verlust bzw. zur Einschränkung traditioneller Existenzgrundlagen sowie zur Auflösung traditioneller Familienstrukturen und Wertesysteme führen. Besonders erschreckende Beispiele stellen der wachsende Sextourismus und die damit verbundene Kinderprostitution dar. Ihnen sagen wir unseren konsequenten Kampf an. Risiken können darüber hinaus auch im ökologischen Bereich liegen. Gefährdet sind empfindliche Ökosysteme wie natürliche Gewässer, Lagunen, Korallenriffe oder Hochgebirgslandschaften. Unser Antrag nennt ausdrücklich Goa als Beispiel dafür, daß in einzelnen Orten, in denen Luxushotels mit einem übermäßigen Wasser- und Energieverbrauch stehen, die Dorfbevölkerung nur noch eine Stunde pro Tag Wasser bekommt und auch die Elektrizität rationiert wird. Bei Abwägungen von Chancen und Risiken glauben wir, daß die positiven Gesichtspunkte überwiegen. Wir halten eine staatlich flankierte unternehmerische Planung für eine angepaßte sozial verantwortliche und umweltverträgliche Tourismusstruktur für notwendig. Außerdem mangelt es vielen Touristen an einem verantwortungsbewußten und rücksichtsvollen Verhalten in den Gastländern. Häufig wissen sie nicht hinreichend um Eigenart, Sitten, Gewohnheiten und Probleme des Gastlandes und müssen dafür sensibilisiert werden. Mitverantwortung tragen auch die Reiseveranstalter. Sie dürfen soziale, kulturelle und ökologische Aspekte bei ihren Unternehmungen nicht vernachlässigen und sich nicht ausschließlich am eigenen ökonomischen Nutzen orientieren. Uns ist auch wichtig, daß Wünsche und Anregungen oder Protest in der einheimischen Bevölkerung gehört und beachtet werden. Touristen und Reiseveranstalter ebenso wie Regierungen, Behörden und Unternehmen der Empfängerländer tragen gemeinsam Verantwortung für eine langanhaltende positive Tourismusentwicklung der Länder der Dritten Welt. Wir müssen uns immer wieder bewußt machen: Reisen in Entwicklungsländer sind ein wertvolles und erhaltenswertes Gut. Sie sind gefährdet, wenn wir sie gedankenlos als selbstverständliche Konsumartikel behandeln. Deutschland als eines der wichtigsten touristischen Entsendeländer trägt eine besondere Verantwortung. Dementsprechend hat die Bundesregierung auch die Problematik des Dritte-Welt-Tourismus konzeptionell umfassend aufbereitet und durch viele politische Maßnahmen zu einer verantwortlichen Gestaltung der Entwicklung beigetragen. Deutschland kann in der internationalen Zusammenarbeit durch die konsequente Förderung eines sozial verantwortlichen und umweltverträglichen Tourismus eine Vorreiterrolle übernehmen. Gabriele Fograscher (SPD): Wer über die Vorteile des Tourismus spricht, darf auch zu den Nachteilen, die aus ihm erwachsen, nicht schweigen. Tatsache ist, daß viele Branchen und auch die bereisten Länder durchaus von der weltweiten Reisetätigkeit profitieren. Tatsache ist aber auch, daß der Tourismus negative Auswirkungen für Natur und Umwelt und vor allem für die dort lebenden Menschen mit sich bringt, insbesondere, wenn es sich um Tourismus in unterentwickelte Länder handelt. Eine besonders menschenverachtende Nebenerscheinung des Ferntourismus ist die wachsende Zahl von sogenannten Sextouristen. Das erschreckende Ausmaß kommerzieller sexueller Ausbeutung von Kindern machte der Weltkongreß Ende August in Stockholm deutlich. Dabei haben viele der Länder, die auf den Ausbau des Tourismus als Entwicklungspotential setzen, die UN-Kinderkonvention unterschrieben. Danach hat jedes Kind Anspruch auf umfassenden Schutz vor allen Formen der sexuellen Ausbeutung und des sexuellen Mißbrauchs. Armut, fehlende Bildung und Ausbildung, mangelnde Gesundheitsvorsorge und Familienplanung sind die Ursachen für Kinderprostitution in Entwicklungsländern. Hinzu kommen frauendiskriminierende Strukturen in den Gastgeberländern. Dies darf aber keine Rechtfertigung für die sexuelle Ausbeutung von Kindern, die mit lebenslangen psychischen und physischen Schäden verbunden ist, sein. Zu der Lebensperspektive von Kinderprostituierten formulierte eine junge Prostituierte erschreckend treffend: „Mit 10 bist du erwachsen, mit 20 eine alte Frau und mit 30 tot." Dieser Satz drückt all das aus, was Kinderprostituierte von ihrem Leben zu erwarten haben. Trotz der hohen Aufmerksamkeit für dieses Thema gab es erst zwei Fälle, in denen ein Deutscher in der Bundesrepublik wegen Kindesmißbrauch im Ausland zur Verantwortung gezogen wurde. Eine erschreckend niedrige Zahl, denn nach Schätzungen von UNICEF sind weltweit rund 2 Millionen Kinder zur Prostitution gezwungen. Brot für die Welt spricht sogar von fast 10 Millionen Kinderprostituierten. Mit Sextourismus ist das Aidsproblem eng verknüpft. Allein in Süd- und Südostasien, wo zirka 1 Million Kinderprostituierte leben und arbeiten, gibt es nach allgemeinen Schätzungen zirka 3 Millionen HIV-positive Menschen. Die dort lebende junge Generation hat keine Zukunft mehr, und die Aidsepidemie stellt zusätzlich ein großes Entwicklungshemmnis dar. Die zu erwartenden Dimensionen der Aids-epidemie werden auch erhebliche sozio-ökonomische Auswirkungen haben, denn die Krankheit ergreift vor allem junge und ökonomisch produktive Erwachsene. Viele Sextouristen greifen in der irrigen Annahme, die Infektionsgefahr zu umgehen, auf immer jüngere Kinder zurück. Sicherlich kann man den Tourismus in die Entwicklungsländer allein nicht für diese schreckliche Ausbeutung von Kindern, Mädchen sowie Jungen, und die Ausbreitung von Aids verantwortlich machen. Doch ist es zuviel verlangt, wenn die Tourismusbranche, die ja hohe Gewinne erzielt, einen Teil der Verantwortung mitträgt? Ist es doch oft die fatale wirtschaftliche Abhängigkeit vom Tourismus, die viele Frauen und Kinder in den Entwicklungsländern in die Prostitution zwingt. Als ersten Schritt in die richtige Richtung möchte ich aus dem Winterreisekatalog 1996/1997 von Meiers Weltreisen für Lateinamerika und die Karibik zitieren. Dort heißt es unter der Überschrift: „Unser Einsatz gegen Kinderprostitution" : „Schattenseiten - auch diese gibt es in jedem Urlaubsland und manche lassen das traumhafte Urlaubsziel für Betroffene zum Alptraum werden. So sind an vielen anderen Orten dieser Welt Kinder in die Prostitution gezwungen. Und dieser Markt funktioniert wie jeder andere: Nachfrage schafft Angebot. In diesem Sexgeschäft werden gigantische Gewinne gemacht - den Preis dafür zahlen die Kinder, seelisch und körperlich. ... Deshalb hat Meiers Weltreisen nach Gesprächen mit terre des hommes eine bilaterale Vereinbarung unterzeichnet und kommuniziert nun auch mit Hotels in den Reiseländern, mit dem Ziel, diese ebenfalls zur aktiven Bekämpfung dieses Problems zu gewinnen - denn ein Kind hat Anspruch auf Schutz, ganz gleich, in welchem Teil der Welt es lebt. Bitte unterstützen auch Sie, daß die Rechte der Kinder eingehalten werden - gemeinsam können wir uns dafür stark machen. " Leider ist diese Information und Aufklärung der Reisenden nicht in allen Katalogen für Fernreisen in Entwicklungsländer zu finden. Doch, so sind die Erfahrungen des eben zitierten Reiseveranstalters, ist es so, daß viele Kunden auf Grund dieser Informationen jetzt Anzeige erstatten würden. Das sei früher nicht der Fall gewesen. Die Bekämpfung von Ursachen wie z. B. der Armut ist Aufgabe des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Trotz der Haushaltskürzungen muß es Aufgabe des BMZ sein, im Rahmen seiner Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit Aufklärung zu betreiben. Im Rahmen des Einzelplanes 23 muß mehr Geld für die tourismusbezogene Aufklärungsarbeit vorgesehen werden, das heißt zum einen die Schulung der Reiseleiter und zum anderen die Sensibilisierung der deutschen Touristen für die Folgen des Sextourismus, insbesondere des Kindesmißbrauchs im Ausland. Ob das Sponsoring einer ARD-Serie durch CarlDieter Spranger mit den 276 000 DM das Ziel der Aufklärung und der Sensibilisierung der Bevölkerung über die Problematik in Entwicklungsländern erreicht, halte ich für fragwürdig. Leider wird die Realität nicht dem entsprechen, was der BMZ-Vertreter in der Serie erklärte: „Wir haben Unsinn gemacht, wir werden das auch wieder in Ordnung bringen", denn das BMZ ist nicht in der Lage, das zu reparieren, was durch fehlgeleitete Entwicklung im Tourismusbereich angerichtet wird. Wir brauchen die Kooperation zwischen den Zielländern des Tourismus und den Industrieländern. Kinderschänder sind flexibel. Zielorte von Sextouristen ändern sich. Galt noch vor kurzem Südostasien als Mekka für Kindersextouristen, findet nun eine Bewegung hin zum Markt in Lateinamerika statt. Der Grund dafür ist einfach: Viele asiatische Regierungen greifen neuerdings härter gegen Kinderschänder durch. Dagegen negieren die meisten lateinamerikanischen Staaten den Kindesmißbrauch in ihrem Land noch vehement. Hier kann der Kunde bedenkenlos und frei seinen Wünschen nach „anschmiegsamen lokalen Schönheiten", „Lolitas", „Barbies für Daddy" in „für Familien nicht geeigneten" Hotels nachgehen. Kindesmißbrauch ist kein Kavaliersdelikt. Es ist nicht nur Aufgabe verantwortungsvoller Politik, von der Angebotsseite her dem Markt entgegenzuwirken, sondern auch, auf seiten der Nachfrager konkrete Maßnahmen zu ergreifen. Freiwillige Selbstverpflichtungen von Reiseveranstaltern wie z. B. Meiers Weltreisen sind sinnvoll, aber es müssen auch rechtliche Maßnahmen umgesetzt werden. Die seit 1993 geltenden Gesetze, nach denen Freiheitsstrafen von 6 Monaten bis 10 Jahren für Täter, die sich sexuell an Kindern vergehen, gegen Beobachter, Auftraggeber oder Vermittler sexueller Handlungen mit Kindern verhängt werden können, müssen strenger angewandt werden. Auch die strenge Handlungsgrundlage, daß Exhibitionismus und die Verwendung von Kindern für die Herstellung von pornographischem Material oder die Vorführung desselben vor Kindern sowie alleine nur der Versuch all dessen, strafbar sind, muß konsequenter umgesetzt werden. Wir brauchen den Einsatz von Verbindungsbeamten, konkrete Handlungsanweisungen für die deutschen Botschaften, Rechtshilfeabkommen, „Heilbarkeit" von Verfahrensfehlern und die Möglichkeit der Verfolgung von Herstellern und Verbreitern von kinderpornographischen Darstellungen über die modernen Medien. Es kann der Tourismusbranche nicht alleine überlassen werden, die sexuelle Ausbeutung von Kindern einzudämmen, doch sollte sie hierbei eine entscheidende Rolle spielen, denn Selbstverpflichtungen scheinen der beste Weg des Tourismus zu sein, bestehende Gesetze zu ergänzen. Alibimaßnahmen helfen den betroffenen Kindern nicht. Liebe Kolleginnen und Kollegen, machen Sie die Sorge um die Zukunft der Kinder unserer einen Welt auch zu Ihrem eigenen Thema und stimmen Sie für unseren Änderungsantrag. Er enthält Maßnahmen für einen ökologisch und ökonomisch verträglichen und menschen- und menschenrechtsachtenden Tourismus in die dritte Welt. Das Thema des sexuellen Mißbrauchs darf nicht totgeschwiegen werden. Es muß zu einer Ächtung des sexuellen Mißbrauchs und zu einer Ächtung der Kinderschänder bei uns kommen. Wir müssen uns einer ernsthafteren Bekämpfung der Ursachen bei uns und in den betroffenen Ländern annehmen. Margareta Wolf (Frankfurt) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die CDU betont in ihrem Antrag die positiven Auswirkungen des Tourismus für viele Länder. Oberflächlich gesehen hat sie recht. Schaut man jedoch genauer hin, dann stellt man fest, daß die beeindruckenden Zahlen über die Wirtschaftskraft des Tourismus der Bevölkerung fast nichts bringen. In den meisten Fällen leidet die Bevölkerung mehr unter dem Tourismus, als davon zu profitieren. In Costa Rica zum Beispiel wurden mehr als 95 % aller touristisch attraktiven Grundstücke in Küstennähe von costaricanischen und europäischen Investoren aufgekauft. Die Bevölkerung ist jetzt besitzlos und von der Nutzung ihres Landes ausgeschlossen. Wer von den hohen Deviseneinnahmen durch den Tourismus redet, darf nicht verschweigen, wem diese Devise zufließen: Bei den Last-minute-Billigangeboten wird der größte Teil des Reisepreises von den Fluggesellschaften eingenommen. So bleiben zum Beispiel in der Dominikanischen Republik nur acht bis zehn Mark pro Tag und Gast für Unterkunft, Verpflegung und Service. Für die Angestellten fällt dann ein beschämend niedriger Hungerlohn ab. Wenn die CDU in ihrem Antrag der Bevölkerung empfiehlt, sich auf ihre Rolle als Gastgeber besser vorzubereiten, kann ich das in diesem Zusammenhang nur als zynisch empfinden. Eine unrühmliche Rolle im Tourismus spielen nicht nur die Reiseveranstalter, sondern mitunter auch autoritäre Regimes in den Entwicklungsländern. Burma ist ein Beispiel dafür, wie Diktatoren die Kriegskasse für die menschenverachtende Unterdrückung der Bevölkerung mit Hilfe des Tourismus füllen wollen. Über hunderttausend Menschen in Burma müssen in brutaler Zwangsarbeit die Infrastruktur des Landes und die Sehenswürdigkeiten für die Touristinnen und Touristen präparieren. Das Verhalten der Bundesregierung gegenüber dem Regime in Burma ist bezeichnend für die Kinkelsche Außenpolitik: In einem Reisehinweis des Auswärtigen Amtes für Burma empfiehlt die Bundesregierung lediglich, von „Kampfhandlungen mit Aufständischen betroffene Gebiete" nicht zu besuchen. Das in diplomatische Formeln verpackte Motto „Touristen, sucht euch einen sicheren Platz in der burmesischen Sonne abseits der Schußlinie" ist ein Skandal! Notwendig wäre die Unterstützung der Oppositionsführerin Auung San Suu Kyi, die von Reisen nach Burma so lange abrät, wie das jetzige Regime an der Macht ist. Aus aktuellem Anlaß fordere ich die Bundesregierung deshalb auf, sich bei Neckermann und Condor dafür einzusetzen, daß diese ihre Reiseangebote nach Burma endlich einstellen. Wenn die Menschen in den Entwicklungsländern vom Tourismus wirklich profitieren sollen, dann ist es mit ein paar symbolischen Projekten nicht getan. Wir fordern eine grundlegende Umorientierung des internationalen Tourismus. Die Zahl der Flugreisen muß wegen der akuten Klimagefährdung reduziert werden. Ein „weiter so" darf es angesichts der Prognosen über die nochmalige Verdoppelung des Flugverkehrs in den nächsten fünf bis acht Jahren nicht geben. Gleichzeitig müssen die Reisen zugunsten der Menschen und der Umwelt qualitativ aufgewertet werden. Ein menschlicherer internationaler Tourismus kann aber von den Kommunen in den Entwicklungsländern nicht allein gegen die großen Tourismuskonzerne durchgesetzt werden. Diese Länder brauchen deshalb Unterstützung bei der Tourismusplanung. Wir fordern die Bundesregierung auf, die Mittel dafür im Rahmen der institutionellen Hilfe der Entwicklungszusammenarbeit bereitzustellen. Noch viel wichtiger ist aber, daß der ruinöse Unterbietungswettbewerb zwischen den Destinationen mit Hilfe internationaler Abkommen in geregelte Bahnen gelenkt wird. Die World Tourism Organization und die World Trade Organization sind der geeignete Rahmen dafür. Die Charta von Lanzarote bietet die richtigen inhaltlichen Ansatzpunkte, muß aber endlich umgesetzt werden. Die Bundesregierung wird mit ihrer Untätigkeit in diesem Bereich ihrer verfassungsrechtlich verankerten Aufgabe nicht gerecht. Sie darf sich nicht länger aus der Verantwortung stehlen. Denn wir sind es den Menschen in den Entwicklungsländern schuldig, daß wir sie und ihre Heimat nicht länger rücksichtslos ausbeuten. Jürgen Türk (F.D.P.): Die Debatte zum Tourismus in die dritte Welt kann heute nur reduziert geführt werden. Das liegt sicherlich an der Wahl der Stunde, aber auch an der Kürze der Zeit. Das Thema ist bedeutend genug, um intensiv beraten zu werden und das nicht nur von den Fachpolitikern aus dem Ausschuß für Tourismus. Welch hohe Bedeutung die Länder der dritten Welt haben, ist gerade in dieser Woche deutlich geworden. Zur Eröffnung der WTO-Ministerkonferenz in Singapur sind dazu deutliche Worte gefallen. Dem Welthandel gehört die Zukunft. Dabei spielen die großen multinationalen Unternehmen eine wesentliche Rolle, aber auch die Entwicklungsstaaten. Insbesondere der asiatische Raum besticht durch hohe Wachstumsraten und wird auch in Zukunft von weiteren Schritten der Handelsliberalisierung profitieren. Wir brauchen sie dringend. Die F.D.P. unterstützt deshalb die Forderungen des Bundeswirtschaftsministers zum Abbau weltweiter Handelsschranken und zur Weiterentwicklung der WTO. Dazu gehört auch die stärkere Befassung mit tourismuspolitischen Themen. Die Tourismuspolitik muß noch stärker als bisher in die internationale Zusammenarbeit eingebunden werden. Der notwendige hohe Stellenwert, den sie zweifelsohne für die Länder der dritten Welt hat, ist noch nicht bei allen Mitgliedstaaten gesichert. Unsere Aufgabe ist die stärkere Integration der Zielländer des Dritte-WeltTourismus im Rahmen der World Trade Organization (WTO) und der World Tourism Organization. Der Handel ist ein bewährter Weg, die Länder der dritten Welt an die Standards der entwickelten Staaten heranzuführen und das Wachstum in ihren Ländern zu beschleunigen. Der Handel kann jedoch nicht das einzige Mittel sein. Den Ländern der dritten Welt müssen weitere Wege eröffnet werden. Der Tourismus kann dabei eine Brücke schlagen. Bei den Beratungen im Ausschuß ist dies von allen Mitgliedern bestätigt worden. Zahlen sprechen dabei eine deutliche Sprache: Einige Länder der dritten Welt bestreiten schon heute mehr als 20 % ihres Etats aus Einnahmen aus dem Tourismus. Für den Outgoing-Tourismus geben die Deutschen jährlich zirka 67 Milliarden DM aus. Da nur 17 Milliarden DM wieder durch ausländische Gäste nach Deutschland zurückfließen, kann davon ausgegangen werden, daß ein erheblicher Teil der überschüssigen 50 Milliarden DM in den Ländern der dritten Welt verbleibt. Zum voreiligen Jubeln ist es aber zu früh. Denn die Vergangenheit hat gezeigt, daß nicht überall sorgfältig mit den eingenommenen Mitteln umgegangen worden ist. Vielerorts sind sie auch nur bei einigen wenigen Investoren gelandet und haben die Einkommensschere in der dortigen Bevölkerung eher vergrößert. Dem Großteil der Menschen in den einzelnen Ländern haben sie wenig genutzt. Dies sollte jedoch unser Ziel sein. Denn die Förderung des dortigen Tourismus ist gelebte Entwicklungspolitik. Damit sie in den richtigen Bahnen verläuft, haben F.D.P. und CDU/CSU die Bundesregierung in einem 17Punkte-Katalog aufgefordert, insbesondere die Zusammenarbeit mit den Entwicklungsländern durch Beratung zu intensivieren und sich dafür einzusetzen, daß der Wirtschaftsfaktor Tourismus sinnvoll in ein Entwicklungskonzept eingebettet wird. Die Berücksichtigung soziokultureller und ökologischer Fragen ist dabei für die F.D.P. selbstverständlich. Die F.D.P. hat sich bereits in den vergangenen Legislaturperioden intensiv mit dem Thema Sextourismus befaßt. Die Frauen der Koalitionsfraktionen sind es gewesen, die zur Aufklärung des Sachverhaltes beigetragen haben und den Deutschen Bundestag für dieses Thema sensibilisiert haben. Wir fordern die Bundesregierung daher auf, noch stärker als bisher gegen den sexuellen Mißbrauch insbesondere von Kindern unter 14 Jahren anzugehen. Deutsche sollten für Delikte, die sie in den Ländern der dritten Welt begangen haben, auch in Deutschland zur Verantwortung gezogen werden können. Der Gestaltungsrahmen der Tourismuspolitik für die Länder der dritten Welt ist groß. Die F.D.P. ist bereit, konstruktiv an dieser großen Aufgabe mitzuwirken. Christina Schenk (PDS): Ich will heute auf einen sehr wichtigen Punkt beim Tourismus in die sogenannte dritte Welt eingehen: den Sextourismus. Die gnadenlose Ausbeutung von Frauen und Kindern ist in den Zielländern zu einem wichtigen Wirtschaftsfaktor geworden und deshalb mit bloßen Appellen nicht bekämpfbar. Nach Angaben von UNICEF werden weltweit rund zwei Millionen Kinder sexuell ausgebeutet - um hier einmal die Dimensionen klarzumachen. Die Armut der Frauen und Kinder wird ausgenutzt - zum einen vom westeuropäischen Sextouristen und zum anderen von den Zielländern selbst. Die Bundesregierung könnte durch eine entsprechende Entwicklungspolitik, die eine wirksame Armutsbekämpfung einschließen müßte, dazu beitragen, diese Situation zu verändern. Es sind fast ausschließlich männliche Touristen aus den Industrieländern, die in bestimmte Urlaubsländer reisen, um sexuelle Dienstleistungen preisgünstig zu kaufen. Die Mehrzahl der Sextouristen kommt aus Westeuropa und Nordamerika, zu den Reisezielen gehören unter anderem Thailand, die Philippinen und Sri Lanka, also Länder der sogenannten dritten Welt. Angesichts dieser Situation ist es völlig unzureichend, wenn die Regierungskoalition in ihrem Antrag lediglich fordert, darauf hinzuwirken, daß sich Reiseveranstalter vom Sextourismus distanzieren. Die SPD fordert in diesem Punkt wenigstens verbindliche Verpflichtungen. Ich möchte Ihnen hier nur ein Beispiel von Jetreisen aus den Jahren 1986 und 1987 nennen. Für einen bestimmten Urlaubsort wurde mit dem Satz geworben: „Beliebtes Ziel für Junggesellen mit interessanter Atmosphäre". Viele andere große und kleine Reiseveranstalter warben und werben mit ähnlich verklausulierten Sprüchen für Prostitution von Kindern und Frauen. Nach massiven Protesten vor allem durch Frauenorganisationen empfehlen jetzt zumindest die großen Reiseunternehmen nicht mehr offen die Inanspruchnahme sexueller Dienstleistungen. Allerdings verurteilen erst einige wenige Veranstalter Sextourismus öffentlich und mit dem gebotenen Nachdruck. Kinderprostitution und Sextourismus haben zwei Seiten: die des Angebots und die der Nachfrage. Die Nachfrage entsteht hier in den Industrieländern: Weiße, relativ gut verdienende Männer, sehr viele aus der Bundesrepublik - häufig Ehemänner und Väter -, reisen in arme und ärmste Länder, um dort hilflose Kinder zu kaufen und zu benutzen. Und genau bei der in dieser Gesellschaft entstehenden Nachfrage müssen wir ansetzen, wenn Sextourismus erfolgreich bekämpft werden soll. Das muß der zentrale Anknüpfungspunkt werden. Brunhilde Irber (SPD): Immer mehr Länder der sogenannten dritten Welt sehen sich heute von der Entwicklung der Weltwirtschaft abgekoppelt und suchen ihr Heil im Tourismus. Dieser Trend gleicht einer Epidemie, wie ein Blick durch die Tourismuspresse zeigt: Zentralamerika: Tourismus soll die Nöte lindern; Kuba: Tourismus statt Zucker; Vietnam: Luxus zum Sonderpreis; Tunesien: Mut zur Masse; Afrika: Der schwarze Kontinent faßt langsam Fuß usw. usw. Selbst die Welttourismus-Organisation, die ja nun sicher nicht als tourismusfeindlich gilt, warnt davor, daß die Boombranche immer aufs neue die Sünden der Vergangenheit wiederholt. Um nur ja nicht den Zug der Zeit zu verpassen, lassen die Regierungen dem Aufbau des Tourismus freien Lauf und verzichten auf eine planvolle Entwicklung. Nachhaltiger Tourismus ist bisher nur ein Lippenbekenntnis. Eine unkontrollierte Expansion des Tourismussektors droht aber langfristig das häufig einzige Entwicklungspotential der Entwicklungsländer zu zerstören. Wo Investoren nach Belieben schalten und walten können, entstehen standardisierte „Wegwerfdestinationen", wie zum Beispiel die Dominikanische Republik. Dieser Region wird von Tourismusexperten nach dem schnellen Aufstieg ein ebenso schneller Niedergang vorausgesagt. Zugleich zeigt das Beispiel der Dominikanischen Republik auch, wie empfindlich Urlauber auf Ereignisse in exotischen Feriengebieten reagieren: Seit dem Absturz des Birgenair-Jets Anfang Februar sind die Buchungszahlen um 30 Prozent zurückgegangen. Eine planvolle, auf Nachhaltigkeit zielende Tourismusentwicklung schafft Handlungsbedarf für die deutsche Entwicklungs- und Wirtschaftspolitik. Da in immer mehr Entwicklungsländern der Tourismus zum wichtigsten Wirtschaftssektor wird, muß die Bundesregierung ihre Zurückhaltung gegenüber einer Tourismusförderung im Rahmen der Entwicklungshilfe aufgeben. Entwicklungsminister Spranger steht hier durch seine Ankündigung am Rande des Gipfeltreffens der Regierungschefs Mittelamerikas im Mai diesen Jahres im Wort. Die Bundesregierung kann und muß die wirtschaftliche Zusammenarbeit als Instrument nutzen, Schwellen- und Entwicklungsländern beim Aufbau einer umwelt- und sozialverträglichen Tourismuswirtschaft zu helfen. Hierzu gehören Hilfen bei der Ausarbeitung von Masterplänen mit Raumordnungs- und Flächennutzungsplänen, Ausbildung von Hotelpersonal und Managementkräften, Transfers von umweltfreundlicher Technologie und Unterstützung bei der Vermarktung des so geschaffenen touristischen Produkts. Zu einer planvollen und zukunftsgerichteten Entwicklung gehört, daß der Tourismus in die übrige Wirtschaft des Landes sinnvoll integriert wird, um eine einseitige Abhängigkeit zu vermeiden oder wenigstens zu mindern. Es muß darauf geachtet werden, daß die direkt betroffene Bevölkerung von der Tourismusentwicklung entsprechend profitiert und dabei die kulturelle Identität gewahrt wird. Daneben kann und muß auch hier in Deutschland einiges getan werden: Erst kürzlich ist in einem Artikel in der „Zeit" kritisiert worden, daß viele Urlauber mit mangelhaften Informationen in das fremde Land geschickt werden. Durch eine verstärkte Zusammenarbeit mit den Reisebüros und den Fluggesellschaften könnten die im Auftrag des BMZ erarbeiteten länderkundlichen Hefte und Filme an die Reisenden gelangen. Für eine für beide Seiten, die Reisenden und die sogenannten Bereisten, verträgliche Begegnung kommt den Reiseleitern ein besonderes Gewicht zu. Deshalb muß bei der Schaffung des neuen Berufsbildes „Reiseleiter" ein besonderes Augenmerk auf eine spezielle Schulung für Reisen in Entwicklungsländer gelegt werden. Darüber hinaus fordern wir die Bundesregierung auf, sich bei der Kultusministerkonferenz dafür einzusetzen, daß die Belange der dritten Welt in entsprechenden Unterrichtseinheiten behandelt werden. Auf diese Weise können die Touristen der Zukunft für die Probleme ihrer künftigen Reiseländer sensibilisiert werden. Der entwicklungspolitischen Bildungsarbeit muß wieder mehr Gewicht beigemessen werden, und die entsprechenden Haushaltsansätze müssen aufgestockt werden. Auch die hiesige Tourismuswirtschaft muß ihren Teil zu einer besseren Tourismusentwicklung in den von ihr vermarkteten Destinationen beitragen. Ich möchte an dieser Stelle noch einmal die Forderung nach Schaffung eines Gütesiegels für umwelt- und sozialverträgliche touristische Angebote wiederholen, die ja auch von der Kollegin Saibold aufgegriffen wurde. Dieses Gütesiegel soll von einer Jury aus Vertretern der Tourismusbranche, von Dritte-Welt-Orga- nisationen wie terre des hommes, sowie Mitgliedern des Parlaments, des BMZ und des BMWi vergeben werden. Die Vergabe dieses Gütesiegels muß an die Einhaltung und Erfüllung der folgenden Eckpunkte geknüpft werden: 1. Kooperation mit kleinen landestypischen Hotels sowie Zusammenarbeit mit lokalen Handwerks- und Zulieferbetrieben, dies schafft Arbeitsplätze und Wohlstand. 2. Ressourcenschonung, Naturschutz, Verzicht auf die Bereisung ökologisch sensibler Gebiete, die genau auszuweisen sind. 3. gerechte Bezahlung, soziale Absicherung, Aus- und Fortbildung des einheimischen Personals. 4. Information und Aufklärung der Reisenden, Qualifizierung der Reiseleiter, Gestaltung des touristischen Besuchsprogramms unter Achtung kultureller Traditionen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der Koalition, Sie haben vor einem Jahr mit Ihrem Antrag das Thema de Dritte-Welt-Tourismus wieder auf die Tagesordnung gerufen. Bis heute sind Sie jedoch die Antworten schuldig geblieben, wie die Forderungen des Antrags von der Bundesregierung umgesetzt werden sollen. Wir halten das Thema für zu wichtig und zu ernst, um es bei ein paar „Man-sollte-dochErklärungen" bewenden zu lassen. Deshalb haben wir Sozialdemokraten den Änderungsantrag eingebracht. Wenn Sie die Aussagen Ihres eigenen Antrages wirklich ernst nehmen, sollten Sie sich den hier skizzierten Ansätzen für eine nachhaltige Tourismusförderung nich verschließen und unserem Antrag zustimmen. Halo Saibold (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die CDU betont in ihrem Antrag die positiven Auswirkungen des Tourismus für viele Länder - oberflächlich gesehen hat sie recht, schaut man jedoch genauer hin, dann stellt man fest, daß die beeindrukkenden Zahlen über die Wirtschaftskraft des Tourismus der Bevölkerung fast nichts bringen. In den meisten Fällen leidet die Bevölkerung mehr unter dem Tourismus, als daß sie davon profitiert. In Costa Rica zum Beispiel wurden mehr als 95 % aller touristisch attraktiven Grundstücke in Küstennähe von costaricanischen und europäischen Investoren aufgekauft. Die Bevölkerung ist jetzt besitzlos und von der Nutzung ihres Landes ausgeschlossen. Wer von den hohen Deviseneinnahmen durch den Tourismus redet, darf nicht verschweigen, wem diese Devisen zufließen: Bei den Last-minute-Billigangeboten wird der größte Teil des Reisepreises von den Fluggesellschaften eingenommen. So bleiben zum Beispiel in der Dominikanischen Republik nur acht bis zehn Mark pro Tag und Gast für Unterkunft, Verpflegung und Service. Für die Angestellten fällt dann ein beschämend niedriger Hungerlohn ab. Wenn die CDU in ihrem Antrag der Bevölkerung empfiehlt, sich auf ihre Rolle als Gastgeber besser vorzubereiten, kann ich das in diesem Zusammenhang nur als zynisch empfinden. Eine unrühmliche Rolle im Tourismus spielen nicht nur die Reiseveranstalter, sondern mitunter auch autoritäre Regimes in den Entwicklungsländern: Burma ist ein Beispiel dafür, wie Diktatoren die Kriegskasse für die menschenverachtende Unterdrückung der Bevölkerung mit Hilfe des Tourismus füllen wollen. Über hunderttausend Menschen in Burma müssen in brutaler Zwangsarbeit die Infrastruktur des Landes und die Sehenswürdigkeiten für die Touristinnen und Touristen präparieren. Das Verhalten der Bundesregierung gegenüber dem Regime in Burma ist bezeichnend für die Kinkelsche Außenpolitik: In einem Reisehinweis des Auswärtigen Amtes für Burma empfiehlt die Bundesregierung lediglich, von „Kampfhandlungen mit Aufständischen betroffene Gebiete" nicht zu besuchen. Das in diplomatische Formeln verpackte Motto: „Touristen, sucht euch einen sicheren Platz in der burmesischen Sonne abseits der Schußlinie" ist ein Skandal! Notwendig wäre die Unterstützung der Oppositionsführerin Auung San Suu Kyi, die von Reisen nach Burma solange abrät, wie das jetzige Regime an der Macht ist. Aus aktuellem Anlaß fordere ich die Bundesregierung deshalb auf, sich bei Neckermann und Condor dafür einzusetzen, daß diese ihre Reiseangebote nach Burma endlich einstellen. Wenn die Menschen in den Entwicklungsländern vom Tourismus wirklich profitieren sollen, dann ist es mit ein paar symbolischen Projekten nicht getan. Wir fordern eine grundlegende Umorientierung des internationalen Tourismus: Die Zahl der Flugreisen muß wegen der aktuten Klimagefährdung reduziert werden. Ein „weiter so" kann es angesichts der Prognosen über die nochmalige Verdoppelung des Flugverkehrs in den nächsten fünf bis acht Jahren nicht geben. Gleichzeitig müssen die Reisen zugunsten der Menschen und der Umwelt qualitativ aufgewertet werden. Ein menschlicherer internationaler Tourismus kann aber von den Kommunen in den Entwicklungsländern nicht alleine gegen die großen Tourismuskonzerne durchgesetzt werden. Diese Länder brauchen deshalb Unterstützung bei der Tourismusplanung. Wir fordern die Bundesregierung auf, die Mittel dafür im Rahmen der institutionellen Hilfe der Entwicklungszusammenarbeit bereitzustellen. Viel wichtiger ist aber noch, daß der ruinöse Unterbietungswettbewerb zwischen den Destinationen mit Hilfe internationaler Abkommen in geregelte Bahnen gelenkt wird. Die World Tourism Organization und die World Trade Organization sind der geeignete Rahmen dafür. Die Charta von Lanzarote bietet die richtigen inhaltlichen Ansatzpunkte, muß aber endlich umgesetzt werden. Die Bundesregierung wird mit ihrer Untätigkeit in diesem Bereich ihrer verfassungsrechtlich verankerten Aufgabe nicht gerecht. Sie darf sich nicht länger aus der Verantwortung stehlen; denn wir sind es den Menschen in den Entwicklungsländern schuldig, daß wir sie und ihre Heimat nicht länger rücksichtslos ausbeuten. Dr. Heinrich L. Kolb, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft: Die Diskussion des vorliegenden Antrages der Koalitionsfraktionen „Tourismus in die Dritte Welt" hat gezeigt, wie vielschichtig die Probleme sind, die bei Reisen in die Dritte Welt zu beachten sind. Sie hat meines Erachtens aber auch gezeigt, daß die Einwirkungsmöglichkeiten der Bundesregierung nicht nur aufgrund der finanziellen Restriktionen sehr begrenzt sind. Trotzdem dürfen wir in dem Bemühen, die Probleme bewußt zu machen nicht nachlassen. Insbesondere durch gute Kooperation mit den Regierungen der Gastgeberländer müssen gemeinsame Lösungen gefunden werden, um einen ökologischen und sozialverträglichen Tourismus zu erreichen. Wichtig ist natürlich auch die Verbesserung der Information der einheimischen Bevölkerung in den Gastgeberländern über die Vor- und Nachteile des Tourismus sowie über die Verhaltensweisen von Urlaubern aus Industrieländern. Touristen - nicht nur deutsche - lassen nach wie vor noch oft ein verantwortungsbewußtes und rücksichtsvolles Verhalten in den Gastländern vermissen. Eine stärkere Sensibilisierung für Eigenarten, Sitten und Probleme der bereisten Länder ist wünschenswert und kann durch eine gute Reisevorbereitung erheblich verbessert werden. Der Tourismus in Entwicklungsländern wird auch weiterhin expandieren. Diese Entwicklung kann und wird die Bundesregierung nicht verhindern. Im übrigen steht außer Frage, daß Tourismus ein wichtiger Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung sein kann. Er schafft Arbeitsplätze im Hotel- und Gastgewerbe und anderen Dienstleistungsbereichen und ist eine wichtige Einnahmequelle für Devisen. Tourismus kann vielfach auch zur Entwicklung und Verbesserung der Infrastruktur beitragen, da teure und meist dringend notwendige Investitionen für Straßen, Flughäfen, Energie- und Wasserversorgung sonst nicht durchgeführt würden. Investitionen im Tourismussektor ziehen oft weitere Investitionen in anderen Wirtschaftssektoren nach wie zum Beispiel in der Bauwirtschaft, im Transportwesen, im Gastgewerbe oder der landwirtschaftlichen, handwerklichen oder industriellen Produktion. Ich möchte damit die in dem vorliegenden Antrag aufgezeigten Gefahren des Tourismus in die Dritte Welt nicht beiseite schieben; sie verdienen Beachtung. Dies gilt ganz besonders im Hinblick auf negative Umweltauswirkungen und soziokulturelle Probleme. Auf die Probleme im einzelnen werde ich nicht weiter eingehen, weil sie ausreichend diskutiert wurden und insofern allen hier bekannt sind. Ich möchte an dieser Stelle nur noch ein Wort zum Sextourismus und zur Kinderprostitution sagen, weil ich fürchte, daß wir kurzfristig an dieser traurigen Realität nur wenig ändern können. Mit dem 27. Strafrechtsänderungsgesetz haben wir zumindest die Voraussetzungen geschaffen, Veränderungen zu bewirken. Wir werden bei der Lösung des Problems Sextourismus und Kinderprostitution aber immer sehr stark auf die Kooperation mit den Behörden der betroffenen Länder angewiesen bleiben. Wir haben Fortschritte in der internationalen Zusammenarbeit bei der Strafverfolgung dieser Delikte erzielt. Allerdings sind den deutschen Strafverfolgungsbehörden bisher nur wenige Fälle von sexuellem Mißbrauch an ausländischen Kindern durch Deutsche zur Kenntnis gelangt. Dennoch gibt es erste Verurteilungen, und ich hoffe, daß potentielle Täter nicht nur durch drohende Strafen abgeschreckt werden, sondern daß auch Aufklärungsprogramme und die gesellschaftliche Ächtung der Kinderprostitution abschreckende Wirkung haben. Wir müssen mit allen Kräften darauf hinwirken, daß Deutsche, die im Ausland Kinder sexuell mißbrauchen, im Inland auch tatsächlich zur Verantwortung gezogen werden. Reiseveranstalter, Reisebüros und Fluggesellschaften müssen sich eindeutig und öffentlich von dieser Form des Tourismus distanzieren und ihn nicht durch ihre Serviceleistung direkt oder indirekt unterstützen. Der Forderungskatalog an die Bundesregierung enthält viele gute Ansätze, unterstellt aber in vielen Punkten Einflußmöglichkeiten, die tatsächlich nicht gegeben sind. Die Bundesregierung wird den eingeschlagenen Weg der Förderung eines sozialverantwortlichen und umweltverträglichen Tourismus konsequent weitergehen. Die entwicklungspolitischen Maßnahmen der Bundesregierung orientieren sich an den Wünschen der Empfängerländer. Eine erfolgreiche Realisierung von Verbesserungsmaßnahmen im Tourismus kann nur im Dialog und in der Zusammenarbeit erreicht werden. Besondere Verantwortung liegt bei den politischen Entscheidungsträgern der touristischen Empfängerländer. Sie müssen realisieren, daß Tourismus mittel- und langfristig nur dann für die Entwicklung ihres Ländes sinnvoll und von wirtschaftlichem Nutzen ist, wenn er von der Bevölkerung akzeptiert und mitgetragen wird. Dies setzt eine verbesserte Information, Aufklärung und Ausbildung der Einheimischen sowie eine verantwortliche und langfristige Planung touristischer Entwicklung voraus, die auch ökologische und soziokulturelle Belange berücksichtigt. Durch Gespräche und gezielte Öffentlichkeitsarbeit wird die Bundesregierung weiter bei allen Beteiligten darauf hinwirken, die Risiken und Gefahren, die der Tourismus in Entwicklungsländern - trotz aller positiven Entwicklungsmöglichkeiten - beinhaltet, bewußt zu machen. Wir müssen in den Medien, bei Vertretern der Tourismuswirtschaft und auch bei den Touristen selbst eine noch stärkere Sensibilisierung für die Probleme des Dritte-WeltTourismus erreichen, denn nur durch eine Bewußtseinsänderung bei den beteiligten Akteuren im internationalen Tourismus, nämlich Regierungen, Reiseveranstaltern, Hotel- und Gastronomiegewerbe, Transportunternehmen, Reisebüros und -agenturen, Reisenden und Bereisten werden wir die in dem vorliegenden Antrag aufgezeigten Probleme lösen können. Anlage 13 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 13 (Gesetzentwurf: Zur Änderung des Bannmeilengesetzes und zur Änderung des Versammlungsgesetzes und des Strafgesetzbuches) Andreas Schmidt (Mülheim) (CDU/CSU): Einmal mehr müssen wir uns auf Wunsch der Gruppe PDS in diesem Hohen Hause mit einer völlig überflüssigen Gesetzesinitiative befassen: Diesmal geht es der PDS um die Abschaffung der Bannmeile. Das Bannmeilengesetz bezweckt nach nahezu einhelliger Auffassung in Literatur und Rechtsprechung den besonderen Schutz der Arbeits- und Funktionsfähigkeit des Parlaments. Im wesentlichen geht es dabei um den Schutz der Abgeordneten vor physischer Gewalt und dem sogenannten „Druck von der Straße". Die Bannmeilenregelung dient der Freiheit der Meinungsbildung der Abgeordneten und ist deshalb Ausdruck der repräsentativen Demokratie und des freien Abgeordnetenmandats. Gerade einigen Damen und Herren aus der PDSGruppe müßte an sich noch bewußt sein, wie es sich in einem Staat lebt, in dem die Parlamentarier im Grunde nur noch Beschlüsse vollzogen, die an anderer Stelle vorgedacht wurden. Genau so verwerflich ist es, zuzulassen, daß das Parlament zum Spielball einer Politik der Straße wird. Eine überregional geltende Bannmeilenregelung gibt es in Deutschland seit 1920, als es blutige Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit der Beratung des Betriebsrätegesetzes im Umfeld der Nationalversammlung gab. Nun beziehen sich die Antragsteller in ihrer Begründung für die Abschaffung der Bannmeile im wesentlichen auf die Äußerungen des Münchener Polizeivizepräsidenten Hillebrand zur Anhörung des Geschäftsordnungsausschusses im Zusammenhang mit einer vergleichbaren Gesetzesinitiative der damaligen Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der 12. Wahlperiode. Ich zitiere: „Kundgebungen innerhalb von Bannmeilen verlaufen fast ausnahmslos friedlich. " Dem halte ich entgegen die Vorgänge in Zusammenhang mit der Asyldebatte im Deutschen Bundestag am 26. Mai 1993. Etwa 8 000 Demonstranten blockierten an den Grenzen der Bannmeile den freien Zugang zum Parlament, Abgeordnete und Mitarbeiter wurden verletzt. Mir ist noch in lebhafter Erinnerung, daß unser Kollege Peter Bleser bei dem Versuch, das Plenum zu erreichen, von Chaoten unter den Demonstranten mit der Faust geschlagen wurde und ein Stück eines Zahnes verlor. Seine durch Farbbeutelwürfe beschmierte Kleidung sollte Mahnung genug sein, die Abgeordneten des Deutschen Bundestages im Umfeld des Plenums eben nicht dem sogenannten „Druck von der Straße" auszusetzen. Die gegenwärtige Bannmeilenregelung, die von einem generellen Verbot von Demonstrationen ausgeht, aber Ausnahmen zuläßt, ist richtig und angemessen. Das hat nichts damit zu tun, einem politischen Diskurs aus dem Weg gehen zu wollen; die Bannmeile gewährleistet erst einen freien Meinungsaustausch in diesem Hause. Die Erfahrung lehrt, daß auch aus friedlichen Demonstrationen heraus Chaoten ihr Unwesen treiben können. Für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion kündige ich den entschiedenen Widerstand gegen jeden Versuch an, auf die Beseitigung der Bannmeilenregelung hinzuarbeiten. Wir werden aber Gelegenheit haben, dies in den nun folgenden Ausschußberatungen zu vertiefen. Ich danke Ihnen. Gerald Häfner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Demokratie ist anstrengend. Aber es gibt zur Demokratie keine Alternative. Keine andere Staatsform ist eher geeignet, Freiheit, Toleranz und die Rechte jedes einzelnen Menschen zu sichern, Irrtümer und Unrecht zu vermeiden und den Willen der Bürger zu erfüllen, als die Demokratie. Wir sollten das nie vergessen. Wir sollten nie vergessen, daß wir nicht um unserer selbst willen Mitglieder dieses Hauses sind, sondern um der vielen tausend, ja Millionen Menschen willen, die uns gewählt haben und in deren Namen und Interesse wir Tag für Tag ringen, um die bestmögliche Entscheidung für die vielen Probleme unseres Gemeinwesens zu finden! Warum aber sperren wir dann die Bürger aus? Warum haben wir Angst vor den Menschen, die zu kennen und zu vertreten doch unsere vornehme Aufgabe ist? Warum, frage ich Sie, schotten wir uns immer noch ab? Die Bannmeile ist ein Anachronismus. In einer modernen Demokratie hat sie keinen Platz, keine Berechtigung. Ein offenes, selbstbewußtes demokratisches Parlament hat keine Angst vor den Bürgern. Es schottet sich nicht ab oder sperrt die Bürger aus. Es lädt sie ein, hört ihnen zu, ist, wo möglich, zur Diskussion bereit. Hier, im „Raumschiff Bonn", werden wir Abgeordneten doch überhaupt nicht mehr mit normalen Bürgern und ihren Anliegen konfrontiert. Innerhalb der riesigen Bannmeile rund um das Parlaments- und Regierungsviertel ist jede öffentliche Versammlung unter freiem Himmel unter Strafe verboten. Deshalb gibt es kaum ein sterileres Parlamentsviertel als das unsere. Die Bannmeile sagt, die Mehrheit sei selbstverständliche demokratische Tradition. Und sie sei unverzichtbar. Beides ist falsch. Die Bannmeile war immer schon undemokratisch. Erfunden wurde sie in England im 19. Jahrhundert - zu einer Zeit, als die Arbeiterschaft und weite Teile der übrigen Bevölkerung noch gar kein Wahlrecht hatten. Sie sollte diese rechtlos gestellten, überwiegenden Teile der Bevölkerung daran hindern, nun wenigstens vor dem Parlament durch Demonstrationen ihrem politischen Willen Ausdruck zu verleihen. Wer behauptet, die Bannmeile sei zum Schutz des Parlaments unverzichtbar, ist entweder unredlich oder nicht informiert. Oder können Sie mir erklären, weshalb dann Frankreich, Italien, Spanien und Portugal, die Niederlande, die Schweiz, Dänemark, Norwegen, Schweden, Finnland, die USA und fast alle langjährigen, selbstbewußten Demokratien auf dieser Erde ohne dieses Relikt des horror populi, einer antiparlamentarischen Angst vor dem Volk, auskommen? In Amerika habe ich sogar Demonstrationen im Foyer des Parlaments selbst erlebt - und niemand sah dadurch das politische System, die Funktionsfähigkeit des Parlamentes oder gar die Gewissens- und Entscheidungsfreiheit des einzelnen Abgeordneten gefährdet. Um das Parlament und seine Mitglieder und Mitarbeiter vor Beeinträchtigungen zu schützen, brauchen wir kein Bannmeilengesetz. Dazu reicht das heute schon bestehende Versammlungs- und Ordnungsrecht völlig aus. Das Argument, man wolle verhindern, daß Abgeordnete dem „Druck der Straße" ausgesetzt werden, scheint mir besonders verlogen zu sein. Was soll das denn sein, der „Druck der Straße"? Daß ein Abgeordneter noch einmal nachdenkt, bevor er abstimmt, weil er auf dem Weg dorthin an Transparenten vorbeigekommen und mit Bürgern diskutiert hat, die ihn berührt haben - was wäre daran denn so schlecht? Aber daß ein Mitglied dieses Hauses wegen einer friedlichen, genehmigten Demonstration vor dem Parlament nicht mehr den Mut finden sollte, in diesem seiner Überzeugung entsprechend abzustimmen, das scheint mir eine solch hanebüchene Vorstellung zu sein, daß sie, wenn man sie ernst nähme, noch ganz andere, wesentlich tiefere Zweifel an der Funktionsfähigkeit jeder repräsentativen Demokratie wecken müßte. Denn es ist ja gerade die Pflicht jedes Abgeordneten, die verschiedenen Standpunkte zu den von ihm zu entscheidenden Fragen zu kennen und zu prüfen. Vor allem aber: was ist das bißchen „Druck der Straße" gegen die massive und permanente Präsenz organisierter Interessenverbände, die hier in Bonn durch Tausende von Lobbyisten ihren Einfluß ausüben - in den Büros, in der Kantine, auf den Gängen, bis in den Vorraum des Plenarsaales und ohne daß es für sie irgendeine Bannmeile gäbe? Die Distanz zu den Bürgerinnen und Bürgern ist hier, in der Hauptstadt, ohnehin schon viel zu groß, die zu den Lobby- verbänden viel zu gering geworden. In einer lebendigen Demokratie wollen und müssen Bürgerinnen und Bürger mehr sein als bloße Zuschauer. Sie sind der Souverän, dessen Wille von den Verfassungsorganen vollzogen werden soll, in deren Namen und in deren Auftrag Parlament und Bundesbehörden überhaupt erst tätig werden können. Eine Demokratie, die diesen Namen verdient, darf deshalb die Bürgerinnen und Bürger nicht aus ihrem Zentrum aussperren, sondern muß sie ermuntern, sich einzubringen, ihre Meinung zu äußern, auch dort, wo ihre gewählten Vertreterinnen und Volksvertreter agieren, am Sitz des Parlamentes. Der Umzug nach Berlin bietet eine großartige Chance für ein offeneres, lebendigeres Parlament: kein abgehobenes Raumschiff, sondern ein Forum auch der Bürgerinnen und Bürger dieser Republik. Deshalb plädieren wir für die Aufhebung des undemokratischen und anachronistischen Bannmeilengesetzes und für ein demokratisches, offenes Parlament ohne Bannmeile am zukünftigen deutschen Parlaments- und Regierungssitz Berlin. Dr. Guido Westerwelle (F.D.P.): Nach dem Bannmeilengesetz sind die Gesetzgebungsorgane des Bundes und das Bundesverfassungsgericht von Bannkreisen umgeben. Um ihre Sitze werden Schutzzonen errichtet, die dem Ziel dienen, die freie Willensbildung dieser Verfassungsorgane zu gewährleisten. Die Bannmeile ist dazu da, die Urteilsfähigkeit des Parlaments zu stärken und die physische Integrität der Abgeordneten zu schützen. Sie ist ein Instrumentarium zum geregelten Miteinander des durch Demonstrationen geäußerten Bürgerwillens, den die Politiker zur Kenntnis zu nehmen haben, und der unvoreingenommenen Sachdebatte des Parlaments, das in Offenheit und Öffentlichkeit Argumente zu prüfen und zu gewichten hat. Das Demonstrationsrecht, eines der wichtigsten Grundrechte in der Demokratie, bleibt unangetastet. Durch die Bannmeile wird nicht ein einziger Bürger daran gehindert, seine Meinung zu äußern und sie an die Verfassungsorgane heranzutragen. Es geht uni zwei gleichwertige grundlegende Rechte: um das Grundrecht der Bürger auf Meinungsäußerung in der Demonstration und um das Recht der Mitglieder der Verfassungsorgane auf freie Willensbildung nach den besseren Argumenten. Deswegen sollen Demonstrationen durch die Bannmeile auch vom Deutschen Bundestag ferngehalten werden. In der Begründung des von der PDS eingebrachten Gesetzentwurfs zur Aufhebung des Bannmeilengesetzes heißt es: „Ein Normzweck, wie etwa der Schutz der Gesetzgebungsorgane und des Bundesverfassungsgerichts vor dem ,Druck der Straße', kann nicht geltend gemacht werden. Eine derartige Auffassung entspricht dem obrigkeitsstaatlichen Denken des 19. Jahrhunderts." Das ist falsch. Im 19. Jahrhundert hat es vereinzelt in den deutschen Ländern Bannmeilen gegeben. Sie wurden durch das Reichsvereinsgesetz von 1908 aufgehoben. Der Obrigkeitsstaat hat sie also abgeschafft. Es wäre ja auch merkwürdig, wenn ausgerechnet der Obrigkeitsstaat durch eine Bannmeile die freie Willensbildung eines Parlaments hätte sichern wollen. In Deutschland wurde die Bannmeile von einem demokratischen Parlament 1920 wieder eingeführt, nachdem der damalige Reichstagspräsident die Reichswehr zur Hilfe holen mußte, um die Erstürmung des Reichstags bei der Beratung eines Gesetzes über Betriebsräte zu verhindern. Das Ergebnis waren 45 Tote und 169 Verletzte. Im Dritten Reich hatte sich das Problem erledigt, da brauchte man wirklich keine Bannmeile. Nach dem Krieg wurde 1948 in Berlin als erstem deutschen Bundesland die Bannmeile wieder eingeführt. Vorausgegangen war dem damals, daß bei einer Beratung über die Folgen der Währungsreform eine „Volksmenge" Teile des in Ostberlin liegenden Berliner Stadthauses besetzt hatte, und die dortige Polizei machte keine Anstalten, sie daran zu hindern. Nordrhein-Westfalen war dann das zweite Land, in dem die Bannmeile wieder eingeführt wurde, danach in allen westdeutschen Ländern außer Schleswig-Holstein. Auch in jüngster Zeit hat sich die Bannmeilengesetzgebung hinreichend flexibel und ebenso notwendig gezeigt: Ohne die Bannmeilengesetzgebung wäre es bei den Asyldemonstrationen am 26. Mai 1993 vielen Abgeordneten nicht möglich gewesen, ungehindert ihrer Aufgabe im Parlament nachzugehen. Gerade als Bonner Abgeordneter erinnere ich an diesen Tag. Bei der Bannmeile geht es nicht, wie die PDS schreibt, um „undemokratische Machtfülle", sondern um die Gewährleistung und den Schutz von Demokratie. Die Bannmeile ist kein Relikt des Obrigkeitsstaates. Sie ist ein Bestandteil der parlamentarischen Kultur unseres demokratischen Staates.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Gisela Altmann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Könnten Sie, Frau Dr. Merkel, mir noch einmal erklären, worin Sie den Vorteil dieser Altautoverordnung sehen, wenn mehr als 40 Millionen Autos von der kostenlosen Rücknahme ausgeschlossen sind, wenn Autos, die älter als zwölf Jahre sind, auch weiterhin ausgeschlossen sein werden, wenn es keine konsequente Festlegung der Verwertungsreihenfolge gibt, also Wiederverwendung, stoffliche Verwertung und energetische Verwertung, und wenn die umweltpolitischen Ziele zur Minimierung nicht festgelegt sind? Wie wollen Sie da Ihr gerade formuliertes Ziel erreichen? Laufen Sie nicht statt dessen Gefahr, daß eine Verschiebung der Autos in die Ostblockstaaten, also keine Verwertung, stattfindet und damit das Risiko bzw. die Umweltziele auch nur verschoben und nicht minimiert werden?


Rede von Hans-Ulrich Klose
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Frau CaspersMerk, bitte.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Marion Caspers-Merk


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Frau Dr. Merkel, wenn Ihre Regelung so prima ist, wie kommt es dann, daß der Wirtschaftsausschuß Änderungen an dem Verordnungsentwurf vorgenommen hat und dieser nun zurück ins Kabinett muß? Wie kommt es, daß andere europäische Länder, zum Beispiel die Niederlande, Schweden, Norwegen, und jetzt auch die EU-Richtlinie dieselbe Philosophie vertreten wie Ihr Sachverständigenrat?

    (Steffen Kampeter [CDU/CSU]: Die haben keine Automobilindustrie!)

    - Schweden hat eine relativ große Automobilindustrie, auch wenn Sie das nicht wissen, Herr Kollege Kampeter.
    Diese Länder legen alle dieselbe Philosophie wie Ihr eigener Sachverständigenrat zugrunde. Er hat nämlich gefordert, alle Autos kostenlos zurückzunehmen und das Ganze beim Neukauf einzuberechnen. Wie kommt es, daß Sie mit Ihrer Meinung alleine dastehen, wenn man Experten anhört und die EU- Richtlinie zugrunde legt, und daß vor allen Dingen die europäischen Nachbarländer es anders machen?