Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich
Bahr, Ernst SPD 11. 12. 96
Bühler (Bruchsal), Klaus CDU/CSU 11. 12. 96* *
Büttner (Ingolstadt), Hans SPD 11. 12. 96
Diller, Karl SPD 11. 12. 96
Dreßler, Rudolf SPD 11. 12. 96
Eppelmann, Rainer CDU/CSU 11. 12. 96
Fritz, Erich G. CDU/CSU 11. 12. 96
Dr. Götzer, Wolfgang CDU/CSU 11. 12. 96***
Großmann, Achim SPD 11. 12. 96
Ibrügger, Lothar SPD 11. 12. 96 * * *
Jelpke Ulla PDS 11. 12. 96
Klose, Hans-Ulrich SPD 11. 12. 96
Dr. Graf Lambsdorff, Otto F.D.P. 11. 12. 96
Dr. Leonhard, Elke SPD 11. 12. 96
Möllemann, Jürgen W. F.D.P. 11. 12. 96
Nickels, Christa BÜNDNIS 11. 12. 96
90/DIE
GRÜNEN
Poß, Joachim SPD 11. 12. 96
Dr. Probst, Albert CDU/CSU 11. 12. 96 *
Dr. Rexrodt, Günter F.D.P. 11. 12. 96
Dr. Rochlitz, Jürgen BÜNDNIS 11. 12. 96
90/DIE
GRÜNEN
Scheel, Christine BÜNDNIS 11. 12. 96
90/DIE
GRÜNEN
Scheelen, Bernd SPD 11. 12. 96
Schreiner, Ottmar SPD 11. 12. 96
Schütze (Berlin), CDU/CSU 11. 12. 96
Diethard W.
Dr. Skarpelis-Sperk, SPD 11. 12. 96
Sigrid
Tröger, Gottfried CDU/CSU 11. 12. 96
Wallow, Hans SPD 11. 12. 96
Dr. Wegner, Konstanze SPD 11. 12. 96
Wieczorek (Duisburg), SPD 11. 12. 96
Helmut
Wöhrl, Dagmar CDU/CSU 11. 12. 96
Wolf (Frankfurt), BÜNDNIS 11. 12. 96
Margareta 90/DIE
GRÜNEN
* für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates
**für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union
*** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung
Anlagen zum Stenographischen Bericht
Anlage 2
Der im Plenarprotokoll 13/146, Seite 13258 B,
bei Anlage 3 abgedruckte Redetext der Abgeordneten
Hannelore Rönsch (Wiesbaden) (CDU/CSU)
zum Bericht der Bundesregierung über Maßnahmen
zur Bekämpfung der Obdachlosigkeit
ist durch den nachfolgenden Redetext zu ersetzen
Hannelore Rönsch (Wiesbaden) (CDU/CSU): Seit
1990 wurden in der Bundesrepublik Deutschland über 3 Millionen neue Wohnungen fertiggestellt. Meldungen über explodierende Mietpreise finden sich nicht mehr, statt dessen berichtet die Immobilienbranche über stagnierende Mieten auch im mittleren Preisbereich. Dies ist eine gute Nachricht für alle Mieter. Trotz dieses Wettbewerbsvorteils gegenüber den Vermietern sind der freie und der soziale Mietwohnungsbau aber auch heute noch lukrativ. Und das ist gut so.
Denn ein ausreichendes Wohnungsangebot ist die wichtigste Voraussetzung, um Menschen in dringenden Wohnungsnotfällen zu helfen. Dies betrifft Wohnungslose, unmittelbar von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen oder Familien und solche, die in unzumutbaren Wohnverhältnissen leben und sich besseren Wohnraum nicht beschaffen können. Wer von uns aus größeren Städten kommt, kennt dieses Problem nur allzu gut. Gerade nun, vor dem Winter, sind die zuständigen Städte und Gemeinden aufgefordert, alle ihnen zur Verfügung stehenden präventiven oder schnell abhelfenden Maßnahmen zu ergreifen. Denn Wohnungslosigkeit läßt sich vermeiden.
Alle politischen und gesellschaftlichen Verantwortungsträger dürfen diesen vielen Einzelschicksalen gegenüber nicht tatenlos bleiben. Die Vermeidung von Wohnungsnot, die Bekämpfung von Obdachlosigkeit sind eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung. Wir wissen: Obdachlosigkeit entsteht nicht plötzlich. Vielmehr steht sie in der Regel am Ende einer häufig unglücklichen Verkettung von persönlichen Rückschlägen: Trennung oder Scheidung, Verlust des Arbeitsplatzes oder als Folge von Langzeitarbeitslosigkeit meist im Zusammenwirken mit einer Überschuldung. Auch immer mehr Kinder geraten in solche Notsituationen. Ich denke, dies ist das letzte Signal, daß unsere Gesellschaft schnell Abhilfe leisten muß.
Die Bereitstellung von jeweils 50 Millionen DM aus Mitteln des sozialen Wohnungsbaus für die Bekämpfung der Obdachlosigkeit durch den Bund in den Jahren 1995 und 1996 war schon ein ermutigendes Zeichen. Ich bin sehr froh, daß sich die beteiligten Stellen darauf geeinigt haben, mit diesen Geldern keine Notunterkünfte zu errichten. Eine Integration in kleinere Wohnprojekte ist mit Sicherheit der richtige Weg, diesen Mitbürgern wieder Vertrauen in staatliche Hilfe und Halt zu geben. Übersehen werden darf allerdings auch nicht, daß Obdachlose häufig zusätzliche Betreuung brauchen oder gar Therapien, um überhaupt wieder Tritt zu fassen. Die Nachfrage nach solchen sozialen Wohnungsbaumaßnahmen ist jedenfalls groß. Es ist für die Kommunen des-
halb auch sinnvoll, daß die Mittel nicht in Jahresfrist verfallen und daß sie für den Haushalt 1997 vom Bund erneut bereitgestellt werden.
Es war für die Betroffenen wegen der wirklichen Ernsthaftigkeit des Problems auch wichtig, daß sich Union, F.D.P. und SPD im vergangenen Jahr auf einen gemeinsamen Antrag zur Bekämpfung der Obdachlosigkeit verständigen konnten. Der Forderung des Deutschen Bundestages nach einem Bericht über Maßnahmen und Gesetzesänderungen zur Bekämpfung der Vermeidung von Obdachlosigkeit auf Bundesebene ist die Bundesregierung fristgerecht nachgekommen. Die Unterrichtung der Bundesregierung weist sehr ausführlich auf eine Fülle von Maßnahmen hin, die bereits ergriffen wurden oder demnächst anstehen.
So wurde im Rahmen der Sozialhilfereform § 15 a des Bundessozialhilfegesetzes geändert. Dies betrifft die Zahlung rückständiger Mieten, die nun gezahlt werden sollen, wenn dies gerechtfertigt und notwendig ist und ansonsten Wohnungslosigkeit droht. Es ist gut, daß wir hier vom freien Ermessen der Verwaltung abgehen. Diese Hilfen können im Notfall auch direkt an den Vermieter gezahlt werden. So werden Familien davor bewahrt, vorübergehend in Pensionen oder Hotels abgeschoben zu werden. Bei der Überarbeitung der Regelsatzverordnung wurde daneben auch die Möglichkeit eröffnet, Kautionen und andere Sicherheitsleistungen für Mieter von den Kommunen übernehmen zu lassen, sollten sie dem Abschluß des Mietvertrages zustimmen. Für viele Familien ist dies wirkliche Hilfe. Im übrigen bewahrt es auch die Kommunen vor langfristig höheren Kosten.
Einen guten Fortschritt gibt es auch bei der Meldung von Räumungsklagen. So wurde § 15a Abs. 2 BSHG dahin gehend geändert, daß das zuständige Gericht bei einer Räumungsklage im Falle der Kündigung wegen Zahlungsverzuges nun rechtzeitig die Sozialhilfeträger informiert. Damit wird hoffentlich zukünftig vermieden, daß Bedürftige im Räderwerk gerichtlicher Verfahren hängenbleiben. Zu Recht hat sich die Koalition bei der Sozialhilfereform auch darum bemüht, bei den Hilfen für Wohnungsnotfälle ein feste Zuständigkeitsverteilung in der kommunalen Verwaltung zu erreichen. Dies haben die Länder wegen der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern abgelehnt. Offen ist, ob sie die versprochene Klärung nun auch wirklich selbst vornehmen. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion appelliert deshalb an die Länder, hier eine sichere Kompetenzverteilung zu schaffen. Die Unsicherheit bei den Betroffenen, ob der Staat überhaupt helfen will, ließe sich so zerstreuen. Gerade Nichtseßhafte bekommen dann eher einen festen Wohnsitz, eine meldefähige Anschrift und überhaupt erst die Chance auf einen Arbeitsplatz.
Gespannt bin ich auf die Ergebnisse der zahlreichen laufenden Modellprojekte und Berichte, die nach Lösungen zur Bekämpfung von Obdachlosigkeit suchen. Auch die Reformen im Baurecht und im sozialen Mietrecht sollten in dieser Hinsicht Problemlösungen anbieten. Bei den kommenden Beratungen wird der Deutsche Bundestag zu einer gründlichen Diskussion Gelegenheit haben.
Insgesamt läßt sich feststellen: Die Bundesregierung hat ihre Aufgabe zur Unterrichtung des Parlamentes sehr ernst genommen und gründlich gearbeitet. Gleichwohl muß die Bekämpfung der Obdachlosigkeit als langfristige Aufgabe angesehen werden. Hier auch die Länder und Kommunen immer wieder an ihre Pflichten zu erinnern, dieses Selbstbewußtsein sollte der Bundestag voll in Anspruch nehmen.
Anlage 3
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Heinrich L. Kolb auf die Frage des Abgeordneten Wolfgang Behrendt (SPD) (Drucksache 13/6446 Frage 5):
Plant die Bundesregierung angesichts des polnischen Interesses eine Beteiligung am polnischen Ecofund, an dem bereits die USA, die Schweiz und Frankreich beteiligt sind, und teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß deutsche Unternehmen beim Zugang zum polnischen Umweltmarkt im Vergleich zu USFirmen aufgrund der bisherigen Nichtbeteiligung häufig das Nachsehen haben?
Das Bundesministerium für Wirtschaft prüft derzeit zusammen mit den anderen beteiligten Ressorts Möglichkeiten für eine deutsche Beteiligung am Polnischen Ökofonds. Die bisherige Prüfung hat bereits ergeben, daß angesichts des außerordentlich hohen Beitrags Deutschlands zur Schuldenerleichterung Polens (Erlaß von rund 4,5 Milliarden DM) sowie der angespannten Haushaltslage ein weiterer Schuldenerlaß nicht in Betracht kommen kann. In die derzeitige Prüfung ist auch die deutsche Wirtschaft einbezogen, die wegen des großen Marktes für Umweltschutzinvestitionen in Polen ein hohes Interesse an einer deutschen Beteiligung am Polnischen Ökofonds hat. Die Bundesregierung wird diese Prüfung zusammen mit der Wirtschaft so rasch wie möglich abschließen.
Anlage 4
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Michaela Geiger auf die Frage des Abgeordneten Ludwig Stiegler (SPD) (Drucksache 13/6446 Frage 6):
Wie ist der aktuelle Stand der Vorbereitungen für den Aufbau der neuen sechsten Inspektion an der Heeresunteroffiziersschule II in Weiden, und ab wann kann mit der Unteroffiziersausbildung begonnen werden?
Der Aufstellung der sechsten Inspektion an der Heeresunteroffizierschule II in Weiden - wie auch zwei weiterer Inspektionen an den Heeresunteroffizierschulen I in Münster und IV in Delitzsch - zur Durchführung der neukonzipierten Ausbildung zum Unteroffizier kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht zugestimmt werden, weil die Ist- und Aufkommenszahlen diesen Bedarf noch nicht rechtfertigen. Der Bundesrechnungshof teilt diese Einschätzung.
Die sechste Inspektion der Heeresunteroffizierschule II wird im Stärke- und Ausrüstungsnachweis zwar kodiert ausgewiesen, die Dienstposten sind jedoch noch gesperrt. Wenn der tatsächliche und längerfristige Jahresausbildungsbedarf nachgewiesen
Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 147. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. Dezember 1996 13311*
wird, kann die sechste Inspektion an der Heeresunteroffizierschule II in Weiden aufgestellt werden.
Mit der neukonzipierten Ausbildung zum Unteroffizier wird an den drei Heeresunteroffizierschulen im Januar 1997 begonnen werden.
Anlage 5
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Gertrud Dempwolf auf die Fragen des Abgeordneten Wolfgang Spanier (SPD) (Drucksache 13/6446 Fragen 7 und 8):
Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Anzahl der Kinder und Jugendlichen, die in der Bundesrepublik Deutschland auf der Straße leben, und worauf stützt sich diese Schätzung?
Welche besonderen Maßnahmen unternimmt oder plant die Bundesregierung, um diesen Kindern und Jugendlichen zu helfen, und von welchen speziellen Hilfsmaßnahmen bzw. Projekten einzelner Länder und Kommunen hat die Bundesregierung Kenntnis?
Zu Frage 7:
Die Anzahl junger Menschen, die in der Bundesrepublik Deutschland auf der Straße leben, läßt sich sehr schwer beziffern. Statistische Erhebungen liegen hierzu nicht vor.
Die Bundesregierung schätzt die Anzahl der jungen Menschen, die für längere Zeit auf der Straße leben, auf 5 000 bis 7 000. Dabei handelt es sich in der großen Mehrheit um Jugendliche und junge Erwachsene. Grundlage dieser Schätzung ist eine qualitative Studie des Deutschen Jugendinstitutes, München. Im Rahmen der inhaltlichen Auswertung der Befragung von Experten aus Jugendhilfe, Polizei, Sozial- und Gesundheitswesen u. a. zu deren Erfahrungen und Einschätzungen über die betroffenen jungen Menschen ergibt sich das Bild über die o. g. ungefähre Größenordnung dieser Personengruppe.
Zu Frage 8:
Zur fachlichen Fortentwicklung der Angebote und Leistungen in der Kinder- und Jugendhilfe hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend mehrere Vorhaben begonnen:
- Das BMFSFJ fördert seit 1994 das Forschungsprojekt „Straßenkarrieren von Kindern und Jugendlichen" des Deutschen Jugendinstituts. Die genaue Kenntnis der Lebenslagen dieser Minderjährigen und der Lebenswelt „Straße" ist eine Voraussetzung dafür, Wege der sozialen Wiedereingliederung aufzuzeigen und bedarfsgerechte Angebote entwickeln zu können. Damit verbunden ist die Fortentwicklung von Konzeptbausteinen, die eine interdisziplinäre Zusammenarbeit auf örtlicher Ebene fördern und die zumindest verhindern helfen, daß sich „Straßenkarrieren" mit den Folgen der Verelendungen und dauerhaften Ausgrenzungen zwangsläufig verfestigen. Ein Zwischenbericht mit den ersten Ergebnissen des Projektes liegt
vor.
- Auf Initiative des BMFSFJ wurde 1995 das Aktionsprogramm „Lebensort Straße: Jugendliche in besonderen Problemlagen" gestartet. Dieses Programm soll dazu beitragen, daß die kommunalen
Hilfsangebote für junge Menschen, die auf der Straße leben, weiterentwickelt, stärker aufeinander abgestimmt und zielgenauer auf die Probleme der Betroffenen zugeschnitten werden. An den Standorten Hamburg, Dresden, Karlsruhe und dem Ruhrgebiet soll bei einer dreijährigen Laufzeit die Jugendhilfe vor Ort angeregt werden, durch individuelle Hilfen den stufenweisen Aufstieg aus den Szenen zu erleichtern.
- Gefördert werden weiterhin diverse Modellvorhaben zur Unterstützung konkreter Praxisprojekte: z. B. „Orientierungshaus" für Straßenkinder/Trebegänger als niedrigschwelliges Angebot und Notübernachtungsstelle mit der Möglichkeit zu weitergehenden Hilfen und betreutem Wohnen (Halle), Umsetzung eines wohngruppenpädagogischen Konzeptes „Gerechte Gemeinschaften" (Hamburg).
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat (unmittelbar und über die Aktivitäten in den Projekten) vielfältigen Kontakt zu zahlreichen Trägern der öffentlichen und freien Kinder- und Jugendhilfe, die Hilfsmaßnahmen und Projekte zugunsten der betroffenen jungen Menschen durchführen. Die Initiativen des Bundes zielen auf die Anregung von kommunalen, regionalen und bundesweiten Diskussionen zur Übertragbarkeit und Umsetzung der in den Modellvorhaben erzielten Ergebnisse und Erfahrungen.
Anlage 6
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Cornelia Yzer auf die Fragen des Abgeordneten Ernst Hinsken (CDU/CSU) (Drucksache 13/6446 Fragen 13 und 14):
Sind der Bundesregierung Presseberichte (PNP vom 4. Dezember 1996) bekannt, daß in Ostbayern über 1 100 freie Lehrstellen wegen Mangel an Nachfragern nicht besetzt werden können, und welche Möglichkeiten gibt es, hiergegen etwas zu tun?
Teilt die Bundesregierung die Meinung, daß es unverständlich wäre, solche Betriebe, die Ausbildungsplätze bereitstellen, aber mangels Nachfrage nicht besetzen können, mit einer Ausbildungsplatzabgabe zu belegen?
Zu Frage 13:
Nach der Statistik der Berufsberatung zum Ende des Vermittlungsjahres 1995/96 am 30. September 1996 standen im Landesarbeitsamtsbezirk Südbayern den 1 832 noch nicht vermittelten Bewerbern/innen 5 729 freie Ausbildungsplätze gegenüber. Aktuellere Daten werde ich Ihnen kurzfristig zuleiten. Zum Ausgleich von regionalen Ungleichgewichten auf dem Ausbildungsstellenmarkt kommt der Förderung der Mobilität besondere Bedeutung zu. Die Bundesanstalt für Arbeit unterstützt die regionale Mobilität von Auszubildenden neben der Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe durch Informationen über überregionale Ausbildungsangebote im Rahmen der Berufsberatung. Das Verfahren zu überregionalen Ausgleichvermittlung ist in den vergangenen beiden Jahren neu gestaltet und wesentlich verbessert worden. Die für eine bundesweite Ausbildungsvermittlung gemeldeten Ausbildungsstellen stehen allen Arbeits-
ämtern im computergestützten Ausbildungsvermittlungssystem (COMPAS) zur Verfügung. Hiermit können zur Einleitung der überregionalen Vermittlungsbemühungen die jeweiligen Daten des interessierten Bewerbers an das in Frage kommende Arbeitsamt des Ausbildungsbetriebes übermittelt werden.
Zu Frage 14:
Die Bundesregierung teilt diese Auffassung. Eine Ausbildungsplatzabgabe wäre ein empfindlicher Eingriff in das duale System mit gravierenden Folgen für seine Struktur.
Anlage 7
Antwort
des Staatsministers Bernd Schmidbauer auf die Frage des Abgeordneten Dr. Helmut Lippelt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 13/6446 Frage 15):
Könnte, wenn nach Auskunft der Bundesregierung (siehe Antwort auf meine Frage 42 in Drucksache 13/6355) es keinen Brief der Bundesregierung an die kolumbianische Staatsanwaltschaft gegeben haben soll, in dem sie den Agenten Werner Mauss als Vermittler zur Guerilla stützt und die kolumbianischen Behörden auffordert, „wieder Vertraulichkeit einkehren zu lassen", es dann eine allgemeine Mitteilung in Form eines an kolumbianische Behörden übersandten „Non-papers" oder einer Presseerklärung oder eines „To whom it may concern" gewesen sein, und in welchem Zusammenhang wurde eine solche Mitteilung abgegeben?
Der Inhalt des von der kolumbianischen Zeitung „El Expectador" zitierten angeblichen Briefes der Bundesregierung entspricht einer von der Bundesregierung vorbereiteten Formulierung für eine Erklärung des Regierungssprechers. Dieser Text wurde auch der deutschen Botschaft in Bogota übermittelt. Er könnte der Anlaß für die Veröffentlichung in Kolumbien sein. Wie es dort zu der Deutung kam, daß es sich um einen Brief der Bundesregierung handele, ist mir nicht bekannt.
Anlage 8
Antwort
des Staatsministers Bernd Schmidbauer auf die Fragen des Abgeordneten Gert Weisskirchen (Wiesloch) (SPD) (Drucksache 13/6446 Fragen 27 und 28):
Seit wann ist der Bundesregierung das Schreiben der argentinischen Firma Techint bekannt, das im SPIEGEL Nr. 49/1996 auszugsweise abgedruckt worden ist?
Hat Staatsminister Bernd Schmidbauer mit dem Privatdetektiv Werner Mauss über dessen Beteiligung an dem Freikauf von Mitarbeitern der Firma Techint in Kolumbien Gespräche geführt, und hat Staatsminister Bernd Schmidbauer in diesem Zusammenhang dem argentinischen Botschafter Keller Sarmiento Vorschläge unterbreitet, wie in dem im SPIEGEL abgedruckten Schreiben der argentinischen Firma Techint vom 31. Mai 1996 behauptet wird?
Zu Frage 27:
Das in der Frage erwähnte angebliche Schreiben der argentinischen Firma Techint ist der Bundesregierung erstmals durch die Veröffentlichung im „Spiegel", Nr. 49/1996 auszugsweise bekanntgeworden.
Zu Frage 28:
Wie bereits in der Fragestunde vom 4. Dezember 1996 erläutert, hat es bilaterale Gespräche zwischen Techint und Herrn Mauss bezüglich des Freikaufs von Mitarbeitern der Firma Techint gegeben. Ich habe bereits letzte Woche gesagt, daß Behauptungen, ich hätte Vorschläge zur Zahlung eines Lösegeldes oder die anderen im „Spiegel" dargestellten Vorschläge unterbreitet, nicht zutreffen.
Richtig ist vielmehr, daß argentinische Regierungsstellen Gespräche mit mir geführt haben, daß die Firma Techint dabei war und bei diesen Gesprächen die Gesamtsituation diskutiert wurde.
Anlage 9
Antwort
des Staatsministers Bernd Schmidbauer auf die Fragen der Abgeordneten Anni Brandt-Elsweier (SPD) (Drucksache 13/6446 Fragen 31 und 32):
Seit wann ist Staatsminister Bernd Schmidbauer bekannt, daß in Kolumbien Geldzahlungen an Terroristen auch im Zusammenhang mit dem Freikauf von Geiseln strafbar sind, es sei denn, daß der Freikauf im konkreten Fall mit Zustimmung der kolumbianischen Behörden erfolgt?
Welche Kontakte hat es zwischen Stellen in der Bundesregierung und kolumbianischen Stellen im Zusammenhang mit einer Befreiung bzw. einem Freikauf zugunsten der entführten Frau Schoene gegeben, und gab es Ratschläge des Bundeskanzleramtes an das Ehepaar Mauss, inwieweit die kolumbianische Regierung über Geiselbefreiungsaktionen informiert werden sollte?
Zu Frage 31:
Mir war im Frühjahr 1995 im Zusammenhang mit dem Entführungsfall Ruttnig bekanntgeworden, daß der Freikauf von Geiseln in Kolumbien grundsätzlich strafbar ist, daß aber etwas anderes für Angehörige des Entführten gilt, wenn die Entführung und die privaten Bemühungen um die Freilassung den kolumbianischen Behörden mitgeteilt werden. Eine Zustimmung der kolumbianischen Behörden zur Erreichung der Straffreiheit für einen Freikauf ist nach meiner Kenntnis nicht erforderlich.
Im Fall Ruttnig wurde die kolumbianische Regierung durch ein Schreiben der Firma Mannesmann vom 16. Februar 1995 über die Entführung und die Bemühungen des Unternehmens, sich nach besten Kräften für die Befreiung seines Mitarbeiters einzusetzen, unterrichtet. Dieses Schreiben wurde mit einem Begleitschreiben von mir am 17. Februar 1995 von Vertretern der deutschen und österreichischen Botschaft im kolumbianischen Außenministerium übergeben. Der Vertreter des kolumbianischen Außenministeriums sagte zu, die an Präsident Samper gerichteten Schreiben dorthin weiterzuleiten und äußerte Verständnis für die Sorge der Bundesregierung.
Der Wortlaut der Schreiben war inzwischen dem Auswärtigen Amt, dem Bundeskanzleramt und der Firma Mannesmann, die mit Vollmacht der Angehörigen des Entführten tätig war, abgestimmt.
Zu Frage 32:
Am 16. August 1996 berichtete die Botschaft Bogotá an das AA, „offiziell noch nicht bestätigten Meldungen zufolge" sei die deutsche Staatsangehörige Frau Schoene entführt worden. Noch am selben Tag erfolgte die Bestätigung durch die BASF-Niederlassung in Medellin. Auf Weisung des AA unterrichtete die Botschaft am 17. August 1996 kolumbianische Polizei- und Militärstellen und forderte sie auf, alles zu tun, um die Entführte zu befreien. Am 28. August führte der Lateinamerikabeauftragte des Auswärtigen Amtes ein Gespräch mit dem kolumbianischen Botschafter in Bonn über den Entführungsfall und forderte die kolumbianische Regierung erneut auf, für die Freilassung von Frau Schoene Sorge zu tragen.
Nach Auskunft der Firma BASF sind die zuständigen kolumbianischen Dienststellen auch darüber unterrichtet worden, daß private Vermittler eingeschaltet und Gespräche zur Lösung des Falles geführt wurden.
Die Deutsche Botschaft in Bogotá stand Herrn Schoene während der gesamten Zeitdauer der Entführung als Ansprechpartner zur Verfügung.
Anlage 10
Antwort
des Parl. Staatsministers Bernd Schmidbauer auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Peter Struck (SPD) (Drucksache 13/6446 Fragen 33 und 51):
Bestätigt Staatsminister Bernd Schmidbauer seine Darstellung in der Fragestunde vom 4. Dezember 1996 über den Verlauf von Sondierungsgesprächen für einen runden Tisch zwischen Vertretern der kolumbianischen Regierung und der Guerillaorganisationen, daß die „Bildung dieses runden Tisches ... fest auf Anfang Dezember terminiert war", und sind seine Äußerungen in der Fragestunde so zu verstehen, daß er darüber „in einem sehr ausführlichen Gespräch" mit dem kolumbianischen Präsidenten gesprochen hat?
Welche Weisungen sind auf wessen Veranlassung vom Auswärtigen Amt an die Deutsche Botschaft in Kolumbien gegeben worden, die den Privatdetektiv Werner Mauss und seine Frau betreffen, und an welche Stellen der Bundesregierung haben Mitarbeiter der Deutschen Botschaft in Bogota Berichte im Zusammenhang mit der Entführung und dem Freikauf von Frau Schoene gerichtet?
Zu Frage 33:
Es stimmt, daß im Verlauf der Sondierungsgespräche eine erste Zusammenkunft in Form eines „Runden Tisches" für Anfang Dezember in Aussicht genommen wurde. Es ist richtig, daß ich auch mit Präsident Samper dieses Thema erörtert habe.
Zu Frage 51:
Das Auswärtige Amt hat auf Anregung des Bundeskanzleramtes die Deutsche Botschaft in Bogota angewiesen, dem Ehepaar Mauss bei dessen Bemühungen, die Freilassung von Frau Schoene zu erreichen, behilflich zu sein. Zu dieser Hilfe gehört die Ausstellung von zwei Reisepässen und einem konsularischen Schutzbrief. Die Berichterstattung der Botschaft richtete sich - wie üblich - an das Auswärtige Amt und das Bundeskanzleramt.
Anlage 11
Antwort
des Parl. Staatsministers Bernd Schmidbauer auf die Fragen des Abgeordneten Günter Verheugen (SPD) (Drucksache 13/6446 Fragen 34 und 35):
Wie war es dem Staatsminister Bernd Schmidbauer im Hinblick auf die Tatsache, daß er in der Fragestunde am 4. Dezember 1996 auf eine Frage von mir zu den in Anwesenheit des Privatagenten Werner Mauss geführten Gesprächen mit der kolumbianischen Regierung geantwortet hat: „Ich habe die humanitäre Seite in diesen Gesprächen vermieden und die Notwendigkeit, diese Fragen zu lösen, nicht erläutert, Herr Kollege Verheugen", und im Hinblick darauf, daß er auf eine Frage des Kollegen Frank Hofmann (Volkach) zu demselben Thema geantwortet hat: „Herr Kollege, wir haben bei diesem Gespräch auch die Geiseln in Kolumbien angesprochen", möglich, in seinen Gesprächen die humanitären Fragen zu vermeiden und gleichzeitig die Geiselfrage, die das humanitäre Thema ist, anzusprechen?
Ist die kolumbianische Regierung zu irgendeinem Zeitpunkt darüber informiert worden, daß der Privatagent Werner Mauss zur Lösung humanitärer Fragen eingesetzt wurde?
Zu Frage 34:
In der Antwort auf die Frage des Kollegen Hofmann habe ich am 4. Dezember 1996 bereits dargelegt, daß keine konkreten Fälle von Geiselnahmen angesprochen wurden. Das Thema Geiselnahmen hat insofern eine Rolle gespielt, als Einvernehmen darüber bestand, keine Gruppen in die Friedenssondierungen miteinzubeziehen, die noch deutsche Geiseln gefangenhalten.
Zu Frage 35:
Die Bundesregierung verfügt über keine eigenen Erkenntnisse darüber, zu welchem Zeitpunkt der kolumbianischen Regierung die Aktivitäten von Herrn Mauss bekannt geworden sind. Dies gilt auch bezüglich seiner Tätigkeit im Zusammenhang mit der Lösung humanitärer Fragen.
Anlage 12
Antwort
des Parl. Staatsministers Bernd Schmidbauer auf die Frage des Abgeordneten Manfred Such (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 13/6446 Frage 36):
Wann wurden - sofern geschehen - der Bundeskanzler, der Chef des Bundeskanzleramtes, Friedrich Bohl, und der Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Klaus Kinkel, jeweils über die Zusammenarbeit von Staatsminister Bernd Schmidbauer mit Werner Mauss zur Freilassung von Geiseln sowie zur Sondierung von Friedensgesprächen in Kolumbien informiert, und welche Anregungen oder Anordnungen zur Gestaltung dieser Zusammenarbeit haben sie gegebenenfalls daraufhin jeweils getroffen?
Der Bundeskanzler und Bundesminister Bohl wurden in allgemeiner Form über beide in der Frage angesprochenen Themenbereiche informiert. Über einzelne Modalitäten, wie z. B. die zeitweise Einbeziehung von Herrn Mauss in die Gespräche, wurde nicht gesprochen. Spezielle Anregungen oder Anweisungen hat es nicht gegeben.
Anlage 13
Antwort
des Staatsministers Bernd Schmidbauer auf die Frage der Abgeordneten Annelie Buntenbach (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 13/6446 Frage 37):
Trifft es zu, daß der Bundesnachrichtendienst (BND) - wie der „STERN" Nr. 50/1996 berichtet - bereits am 31. August 1993 von der Lieferung „über die Firma Vijay Fire Protection System Ltd. in Bombay/Indien" von Anlageteilen für die zweite Giftgasfabrik in Libyen wußte, aber weder Polizei noch Zolldienststellen über diese Erkenntnisse informierte, und wie bewertet die Bundesregierung zutreffendenfalls diese Untätigkeit des BND?
Die Meldung des „STERN", wonach der BND bereits am 31. August 1993 von der in Ihrer Frage genannten Lieferung wußte, ist falsch. Richtig ist zwar, daß im September 1993 beim BND ein Hinweis auf die Firma Vijay Fire Protection System Ltd. wegen angeblicher Lieferungen nicht näher bestimmter cw-relevanter Anlagenteile nach Libyen einging. Durch die vom BND daraufhin angestellten Recherchen konnte der Hinweis, der keine Angaben über den Zeitpunkt einer eventuellen Lieferung enthielt, nicht bestätigt werden. Er wurde deshalb als unglaubhaft eingestuft.
Diese Einstufung des BND wurde durch die später von Polizei, Zoll und Staatsanwaltschaft in Deutschland und in der Schweiz sichergestellten Beweise im Verfahren gegen den inzwischen verurteilten Hans Joachim Rose nicht in Frage gestellt.
Nach den Feststellungen der 8. Strafkammer des Landgerichts Stuttgart in seinem Urteil vom 1. Oktober 1996 im Verfahren gegen Hans Joachim Rose erfolgte die Lieferung der vom „STERN" genannten Gaswaschanlagen durch die indische Firma Vijay Export & Agencies.
Anlage 14
Antwort
des Staatsministers Bernd Schmidbauer auf die Frage des Abgeordneten Egbert Nitsch (Rendsburg) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 13/6446 Frage 38):
Seit wann ist der Bundesregierung bekannt, daß lt. „STERN" (Nr. 50 vom 5. Dezember 1996) die deutschen Rüstungshändler Hans Joachim Rose in Stuttgart und Roland F. Berger in Tripolis, Libyen, in Zusammenwirken mit der indischen Firma Vijay Fire Protection System Ltd., Bombay, Anlagen für eine weitere Giftgasfabrik in Libyen lieferten, und was hat die Bundesregierung nach dieser Kenntnisnahme unternommen?
Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß das vom „STERN" beschuldigte indische Unternehmen, Vijay Fire Protection Ltd., Bombay, Anlagen für eine Giftgasfabrik in Libyen geliefert hat.
Nach den Feststellungen der 8. Strafkammer des Landgerichts Stuttgart im Urteil gegen Hans Joachim Rose vom 1. Oktober 1996 handelt es sich bei dem
von Herrn Rose mit der Lieferung von Gaswaschanlagen nach Libyen beauftragten Unternehmen um die Firma Vijay Export & Agencies.
Anlage 15
Antwort
des Parl. Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Fragen des Abgeordneten Heinz Schmitt (Berg) (SPD) (Drucksache 13/6446 Fragen 39 und 40):
Wie ist der Stand der Verhandlungen beim Zusatzabkommen zum NATO-Truppen-Statut, und bis wann rechnet die Bundesregierung mit der Unterzeichnung dieses Abkommens durch alle Stationierungsstaaten?
Welche Gründe hat Belgien für seine Ankündigung, das Abkommen nicht zu unterzeichnen?
Zu Frage 39:
Das Abkommen zur Änderung des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut vom 3. August 1959 wurde am 18. März 1993 von allen Vertragsparteien unterzeichnet.
Zu Frage 40:
Belgien hat das Änderungsabkommen unterzeichnet.
Anlage 16
Antwort
des Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Fragen der Abgeordneten Dr. Elke Leonhard (SPD) (Drucksache 13/6446 Fragen 41 und 42):
Welche Maßnahmen trifft die Bundesregierung, um im Interesse eines leistungsfähigen Auswärtigen Dienstes die Nichtübernahme ganzer Ausbildungsjahrgänge zu vermeiden, durch die die Altersstruktur des Auswärtigen Dienstes in den verschiedenen Laufbahngruppen aus dem Gleichgewicht geraten würde?
Hält es die Bundesregierung, insbesondere mit Blick auf die avisierte Außenwirtschaftsförderung, für politisch verantwortbar, Auslandsvertretungen (Botschaften, Generalkonsulate) der Bundesrepublik Deutschland zu schließen, und wie gedenkt die Bundesregierung in der Frage der Zahl der Auslandsrepräsentanzen der Bundesrepublik Deutschland zukünftig zu verfahren?
Zu Frage 41:
Aller Voraussicht nach wird es möglich sein, die derzeit in Ausbildung befindlichen Bediensteten in den Auswärtigen Dienst zu übernehmen. Weitere Stellenkürzungen können dieses Ziel jedoch gefährden.
Zu Frage 42:
Wie Bundesaußenminister Kinkel im Deutschen Bundestag anläßlich der Haushaltsdebatte erklärt hat, steht das Auswärtige Amt nach den notwendigen Haushaltskürzungen im personellen Bereich mit dem Rücken zur Wand.
Im Augenblick wird geprüft, welche Konsequenzen dies im Hinblick auf eventuelle Schließungen von Botschaften und Konsulaten hat.
Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 147. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. Dezember 1996 13315'
Anlage 17
Antwort
des Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Frage des Abgeordneten Dr. Helmut Lippelt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 13/6446 Frage 43):
Wie schätzt die Bundesregiening das Schicksal der 22 Nigerianer in Hannover ein, deren Hungerstreik vom August 1996 wegen drohender Abschiebung gerade auch in Nigeria bekanntgeworden ist (siehe Presseartikel vom 30. Juli 1996 im „Nigerian Concord", auch unter namentlicher Nennung aller 22 in „This Day" vom 25. November 1996), dies vor dem Hintergrund, daß auch ihre Zusammenarbeit mit Prof. Wole Soyinka darin benannt wurde und dieser vom Regime als ihr wichtigster Gegner betrachtet wird, und stimmt die Behauptung, daß das Regime über interne, diplomatische oder geheimdienstliche Wege die deutsche Seite darauf hingewiesen habe, daß sie die Abschiebung dieser 22 Nigerianer wünsche?
In dem genannten Fall liegt die Entscheidung über aufenthaltsbeendende Maßnahmen gegenüber ausreisepflichtigen Ausländern in der Zuständigkeit des Landes Niedersachsen. Der Bundesregierung sind die Einzelheiten der Entscheidungen der niedersächsischen Innenbehörden nicht bekannt.
Die Bundesregierung nimmt zur Gefährdungssituation in Einzelfällen nur auf Anfrage von Behörden oder Gerichten im Wege der Amtshilfe Stellung. Das Auswärtige Amt hat seine aktuellen Erkenntnisse zur asyl- und abschiebungsrelevanten Situation in Nigeria in dem Lagebericht vom 19. November 1996 zusammengefaßt. Dieser Bericht wurde auch dem Innenministerium Niedersachsens übersandt. Der Bundesregierung sind von Seiten der nigerianischen Regierung keine Hinweise zugegangen, daß diese die Abschiebung der in der Frage genannten 22 Nigerianer wünsche.
Anlage 18
Antwort
des Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Frage der Abgeordneten Annelie Buntenbach (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 13/6446 Frage 44):
Was hat die Bundesregierung bisher unternommen, um von der Hacienda Bellacruz/Kolumbien vertriebene Bauern vor weiterer Bedrohung durch paramilitärische Einheiten zu schützen und zur Lösung des Landkonflikts und damit zur Befriedung des Landes beizutragen (vgl. Antwort der Bundesregierung auf Frage 6 des Abgeordneten Wolfgang Schmitt (Langenfeld) im Stenographischen Bericht der 144. Sitzung des Deutschen Bundestages vom 4. November 1996, S. 13046)?
In Ihrer Antwort auf die Anfrage von MdB Schmitt hatte die Bundesregierung bereits ihre Bereitschaft bekräftigt, über die deutsche Botschaft mit einzelnen Vertretern der von der Hacienda Bellacruz vertriebenen Bauern zu sprechen. Die Botschaft hat außerdem am 2. und 3. Dezember im Rahmen der EZ-Regierungsverhandlungen den kolumbianischen Gesprächspartnern ihre Besorgnis über das Schicksal der vertriebenen Bauern zum Ausdruck gebracht. Das kolumbianische Außenministerium hat daraufhin mitgeteilt, daß die Generalstaatsanwaltschaft zur Zeit den Fall der Hacienda Bellacruz untersuche. Das Außenministerium sagte zu, die Generalstaatsanwaltschaft offiziell zu bitten, die laufende Untersuchung auch auf die Morde an mehreren Personen aus dem Kreis der Vertriebenen zu erstrecken. Außerdem hat das Außenministerium die dortige Kriminalpolizei eingeschaltet mit der Bitte, die Möglichkeiten für einen wirksamen Schutz der Angehörigen der Mordopfer zu prüfen.
Anlage 19
Antwort
des Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Fragen der Abgeordneten Halo Saibold (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 13/6446 Fragen 45 und 46):
Warum spricht die Bundesregierung in ihrem Reisehinweis für Myanmar vom 15. Oktober 1996 davon, daß Burma ein Land mit geringem Sicherheitsrisiko ist, obwohl immer wieder davon berichtet wird, daß Touristen in Burma von den Sicherheitskräften festgenommen wurden?
Warum hat die Bundesregierung im Wissen um die Menschenrechtsverletzungen in Burma und im Wissen darum, daß die demokratische Opposition in Burma mit militärischen Mitteln unterdrückt wird, einen Reisehinweis für Burma veröffentlicht, in dem technische Hinweise (Gesundheit, Währung, Drogenbesitz) gegeben werden und mit keinem Wort auf die politische Lage in Burma eingegangen wird?
Zu Frage 45:
Der Reisehinweis des Auswärtigen Amtes vom 15. Oktober 1996 lautet: „Myanmar ist innerhalb der dem Tourismus zugänglichen Regionen ein Reiseland mit geringem Sicherheitsrisiko."
Dies besagt, daß die allgemeine Gefährdung ausländischer Reisender durch Kriminalität in ihren verschiedenen Formen im Vergleich zu anderen Ländern als gering beurteilt wird.
Es trifft zu, daß gelegentlich Touristen ohne greifbaren Anlaß in Konflikt mit den Sicherheitsbehörden Myanmars geraten. Die der deutschen Botschaft in Rangun in jüngerer Vergangenheit bekannt gewordenen zwei Fälle dieser Art rechtfertigten jedoch keine andere Einschätzung der Sicherheitslage.
Zu Frage 46:
Die Reisehinweise des Auswärtigen Amtes haben den Zweck, den Geschäftsreisenden oder Touristen zu dessen Schutz auf besondere Risiken und Gefährdungen krimineller, gesundheitlicher und sonstiger Art aufmerksam zu machen.
Sie beschränken sich deshalb auf sachlich-technische Aussagen.
Anlage 20
Antwort
des Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Fragen des Abgeordneten Dieter Heistermann (SPD) (Drucksache 13/6446 Fragen 47 und 48):
Erwartet die Bundesregierung nach Inkrafttreten des Chemiewaffenübereinkommens (CWÜK) Anfragen von Staaten, die dem Abkommen beigetreten sind, alte chemische Waffen aus deutscher Produktion, die im Hoheitsgebiet dieser Staaten lagern bzw. gefunden worden sind (z. B. Dänemark), zur Vernichtung zu übernehmen bzw. die Kosten ihrer Bergung und Vernichtung zu tragen?
13316e Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 147. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. Dezember 1996
Gibt es Überlegungen der Bundesregierung, mit denjenigen Vertragsstaaten des CWÜK, in denen sich alte chemische Waffen deutscher Produktion befinden, zu vertraglichen Regelungen nach Artikel IV (B) Abs. 18 des Anhangs 2 des CWÜK hinsichtlich der Vernichtung dieser alten Waffen zu kommen?
Zu Frage 47 und 48:
Nach den der Bundesregierung vorliegenden Erkenntnissen hat Deutschland keine chemischen Waffen im Ausland zurückgelassen, für deren Bergung oder Entsorgung die Bundesrepublik Deutschland aufgrund des Chemiewaffenübereinkommens in Anspruch genommen werden könnte. Sie erwartet daher keine entsprechenden Anfragen anderer Vertragsstaaten, und es gibt keine Überlegungen der Bundesregierung, vertragliche Regelungen in diesem Bereich vorzubereiten.
Anlage 21
Antwort
des Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Fragen des Abgeordneten Kurt Palis (SPD) (Drucksache 13/ 6446 Frage 49 und 50):
Sieht die Bundesregierung im Inkrafttreten des Chemiewaffenübereinkommens (CWÜK) im Frühjahr 1997 und in der damit beginnenden Zehnjahresfrist auch zur Vernichtung alter chemischer Waffen einen Anlaß, mit den Bundesländern über eine Regelung der Frage der Kostenübernahme für Bergung und Vernichtung zu verhandeln?
Wird sich die Bundesregierung an einer bundesweiten Erfassung von chemischen Rüstungsaltlasten, die zur Erfüllung der Bestimmungen des CWÜK (Meldung von Standorten innerhalb von 30 Tagen nach Inkrafttreten, laut Artikel III des Abkommens) notwendig ist, finanziell beteiligen?
Zu Frage 49:
Nein. Nach der verfassungsrechtlich vorgegebenen Aufgabenverteilung sind die Länder für die Beseitigung von Kampfmitteln und Kampfmittelresten aus der Zeit der beiden Weltkriege und grundsätzlich auch für deren Finanzierung zuständig. Der Bund erstattet den Ländern einen Teil dieser Kosten im Rahmen einer seit den Fünfziger Jahren bestehenden Staatspraxis. Nach der Staatspraxis ist zunächst der Verursacher verantwortlich. Kann dieser nicht festgestellt oder haftbar gemacht werden, ist der Bund verantwortlich für die Vernichtung chemischer Kampfstoffmunition auf bundeseigenen Grundstücken sowie zur Beseitigung von Gefahren, die von ehemals reichseigenen chemischen Kampfstoffen für Leben und Gesundheit von Menschen ausgehen. Der Bund hat sich desweiteren 1994 im Zusammenhang mit der Verabschiedung des Vertragsgesetzes zum Chemiewaffenübereinkommen grundsätzlich bereiterklärt, diejenigen Kosten zu übernehmen, die durch die Beseitigung chemischer Kampfmittel der früheren Besatzungsmächte verursacht werden. Die Bundesregierung sieht keinen Anlaß, von dieser Praxis abzuweichen.
Zu Frage 50:
Die Bundesregierung erstellt derzeit eine Bestandsaufnahme der nach dem Chemiewaffenübereinkommen zu meldenden alten chemischen Waffen. Sie geht davon aus, daß den beteiligten Stellen durch die Meldung der jeweils in ihrem Verantwortungsbereich liegenden Bestände an die Bundesregierung keine besonderen zusätzlichen Kosten entstehen.
Anlage 22
Antwort
des Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Frage des Abgeordneten Egbert Nitsch (Rendsburg) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 13/6446 Frage 52):
Ist die Bundesregierung bereit, nachdem sie ihr Engagement für Gefangene und Verfolgte in Kolumbien mehrfach verbal auch in der Fragestunde in der 144. Sitzung vom 4. Dezember 1996 betont hat, die Botschaft in Bogota zu bitten, nicht nur die Informationen der Bauernorganisation ANUC, sozusagen am Schreibtisch zur Kenntnis zu nehmen, sondern, wie bereits in der Frage 51 meines Kollegen Wolfgang Schmitt (Langenfeld) in der letzten Fragestunde zum Ausdruck kam, sich im direkten Gespräch mit den Bauemvertretem in den Räumen der Landreformbehörde INCORA in Bogota über die aktuelle Situation dieser zum Teil mit dem Tode bedrohten Bauernfamilien zu informieren?
In ihrer Antwort auf die Anfrage von MdB Schmitt hatte die Bundesregierung bereits ihre Bereitschaft bekräftigt, über die deutsche Botschaft mit einzelnen Vertretern der von der Hacienda Bellacruz vertriebenen Bauern zu sprechen. Die Botschaft hat außerdem am 2. und 3. Dezember im Rahmen der EZ-Regierungsverhandlungen den kolumbianischen Gesprächspartnern ihre Besorgnis über das Schicksal der vertriebenen Bauern zum Ausdruck gebracht. Das kolumbianische Außenministerium hat daraufhin mitgeteilt, daß die Generalstaatsanwaltschaft zur Zeit den Fall der Hacienda Bellacruz untersuche. Das Außenministerium sagte zu, die Generalstaatsanwaltschaft offiziell zu bitten, die laufende Untersuchung auch auf die Morde an mehreren Personen aus dem Kreis der Vertriebenen zu erstrecken. Außerdem hat das Außenministerium die dortige Kriminalpolizei eingeschaltet mit der Bitte, die Möglichkeiten für einen wirksamen Schutz der Angehörigen der Mordopfer zu prüfen.
Anlage 23
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Rudolf Kraus auf die Frage des Abgeordneten Ludwig Stiegler (SPD) (Drucksache 13/6446 Frage 53):
Trifft es zu, daß das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung eine Novellierung der Grenzgängerregelung anstrebt mit dem Ziel, nach einer Beschäftigungsdauer von fünf Jahren einen Rechtsanspruch auf Zulassung zum deutschen Arbeitsmarkt zu gewähren, und wie soll diese Regelung z. B. an der tschechischen Grenze gegenüber den arbeitslosen deutschen Arbeitnehmern gerechtfertigt werden?
Die Bundesregierung beabsichtigt nicht eine Novellierung der Grenzgängerregelung mit dem Ziel, tschechischen und polnischen Grenzgängern nach einer Beschäftigungsdauer von fünf Jahren einen Rechtsanspruch auf freien Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt zu gewähren.
Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 147. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. Dezember 1996 13317'
Anlage 24
Antwort
des Pari. Staatssekretärs Rudolf Kraus auf die Fragen der Abgeordneten Renate Jäger (SPD) (Drucksache 13/6446 Fragen 54 und 55):
Gilt bei Arbeitnehmern, die im Dezember dieses Jahres einen Kündigungsvertrag mit einer auf fünf Jahre bezogenen Abfindung und einer Kündigungsfrist von einem viertel bis zu einem halben Jahr unterzeichnen, im Falle einer Neuregelung, wie in § 140 des Arbeitsförderungsgesetzes vorgesehen, der Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung dahin gehend, daß gemäß der alten Regelung (bisher geltendes Recht) keine Anrechnung der Abfindung auf das Arbeitslosengeld erfolgt?
Würde im Falle der Einführung einer gesetzlichen Regelung nach § 140 des Arbeitsförderungsgesetzes bei Eintritt in die Arbeitslosigkeit eine Anrechnung der Abfindung auf das Arbeitslosengeld, unabhängig vom Zeitpunkt der Unterzeichnung eines Kündigungsvertrages, stattfinden?
Zu Frage 54:
Der Beschluß eines Gesetzes zur Reform der Arbeitsförderung (AFRG - BR-Drucksache 803/96), den der Deutsche Bundestag am 7. November 1996 gefaßt hat, sieht eine Neuregelung der Berücksichtigung von Abfindungen beim Arbeitslosengeld vor: Hiernach sollen Abfindungen, die der Arbeitslose wegen der Beendigung seines Arbeits- oder Beschäftigungsverhältnisses erhalten oder zu beanspruchen hat, auf die Hälfte des Arbeitslosengeldes angerechnet werden, soweit sie einen bestimmten Freibetrag überschreiten.
Übergangsregelungen sehen einen weiten Schutz des Vertrauens in den Fortbestand des geltenden Rechts vor. Danach gilt folgendes: Das bisherige Recht ist weiterhin anzuwenden 1. bei allen laufenden Ansprüchen auf Arbeitslosengeld, die vor dem Inkrafttreten des Arbeitsförderungs-Reformgesetzes entstanden sind; 2. bei allen Arbeitnehmern, die zwar erst nach dem Inkrafttreten des Reformgesetzes arbeitslos werden, also deren Beschäftigung nach diesem Zeitpunkt beendet wird, die aber in den letzten drei Jahren vor dem Tag, an dem der Anspruch entsteht, das ist in der Regel der Tag, an dem sie sich arbeitslos melden und Arbeitslosengeld beanspruchen, noch mindestens 1 Jahr (genau: 360 Kalendertage) vor dem Inkrafttreten des AFRG beitragspflichtig zur Bundesanstalt für Arbeit beschäftigt waren.
Im Ergebnis bedeutet dies: Für Arbeitnehmer, die vor dem Inkrafttreten der Neuregelung durchgehend beschäftigt waren und innerhalb von rd. zwei Jahren nach dem Inkrafttreten arbeitslos werden, sich unmittelbar daraufhin arbeitslos melden und Arbeitslosengeld beantragen, ist weiterhin das bisherige Recht zur Berücksichtigung von Abfindungen beim Arbeitslosengeld anzuwenden.
Darüber hinaus gelten auch für diese Änderung des AFG/SGB III die Vertrauensschutzregelungen, die in der Rentenversicherung bei der Einschränkung der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit getroffen worden sind.
Zu Frage 55:
Für die Beurteilung, ob neues oder altes Recht Anwendung findet, ist - wie bereits zur Vorfrage
ausgeführt - in erster Linie nicht der Zeitpunkt der Unterzeichnung eines Auflösungsvertrages oder der Kündigung, sondern der Zeitpunkt der Entstehung eines Anspruches auf Arbeitslosengeld maßgeblich.
Entsteht ein Anspruch auf Arbeitslosengeld nach Inkrafttreten des Arbeitsförderungs-Reformgesetzes, findet das neue Recht nur dann Anwendung, wenn die eben beschriebenen Vertrauensschutzregelungen nicht greifen.
Anlage 25
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Rudolf Kraus auf die Fragen des Abgeordneten Alfred Hartenbach (SPD) (Drucksache 13/6446 Fragen 56 und 57):
Welche Angaben liegen der Bundesregierung vor, ob Kurorte aus der Nutzung der Kureinrichtungen durch Kurgäste wirtschaftliche Nebenwirkungen gehabt haben, wie z. B. Hotelnutzung durch Familienbesuche, damit verknüpfte Umsätze in Gaststätten u. ä., die bei einer Kürzung der Aufenthaltsdauer von Kurgästen um ein Viertel sich ebenfalls vermindern werden?
Gedenkt die Bundesregierung für Standorte von Kureinrichtungen in strukturschwachen Räumen regionalpolitische Ausgleichsmaßnahmen zu fördern, um für den in diesen Orten bevorstehenden dauernden Wegfall von Arbeitsplätzen durch zeitweise oder dauerhafte Schließung von Einrichtungen einen Ausgleich zu schaffen?
Zu Frage 56:
Der Bundesregierung liegen Angaben hierüber nicht vor.
Die Annahme, eine Verkürzung der Leistungsdauer auf regelmäßig 3 Wochen würde zu einem Ausfall von 25 % der Besucher von Rehabilitanden und damit auch zu einer entsprechenden Umsatzeinbuße z. B. im Hotel- und Gastronomiebereich führen, verkennt, daß in der Rentenversicherung und der Krankenversicherung schon heute im beträchtlichen Umfang Rehabilitationsmaßnahmen von 3 Wochen durchgeführt werden und daß sich auch künftig an der Möglichkeit für eine über 3 Wochen hinausgehende Leistungsdauer nichts ändert, wenn die längere Leistungsdauer zur Erreichung des Rehabilitationserfolges notwendig ist. Im übrigen ist die Bundesregierung der Auffassung, daß Umsatzrückgänge dadurch ausgeglichen werden können, daß sich die Kureinrichtungen verstärkt bemühen, bisherige Rehabilitanden der Sozialversicherung als Selbstzahler zu gewinnen, soweit die Sozialversicherungsträger Leistungen nicht mehr finanzieren, weil die Leistungen aufgrund der medizinischen Beurteilung nicht erforderlich sind. Darüber hinaus können Umsatzeinbußen der Heilbäder und Kurorte durch stärkere touristische Öffnung ausgeglichen oder vermindert werden. In diesem Zusammenhang ist von Bedeutung, daß der Anteil der „Sozialkurgäste" an den Kurgästen bezogen auf die Anzahl der Kurtage insgesamt nur etwa 37 % beträgt und sich deshalb ein nicht kompensierbarer Rückgang nur entsprechend anteilig auswirkt.
Zu Frage 57:
Die Bundesregierung ist sich bewußt, daß ein Wegfall von Arbeitsplätzen in Kureinrichtungen strukturschwache Regionen besonders hart treffen würde. Spezifische Ausgleichsmaßnahmen für solche Standorte kommen allerdings angesichts der angespannten Haushaltslage nicht in Betracht. Im übrigen ist die Bewältigung regionaler Strukturprobleme nach der grundgesetzlichen Aufgabenteilung primär Sache der Länder. Sie sind zuerst gefordert, ihren Regionen bei der Bewältigung solcher Probleme zu helfen. Dies entspricht auch dem Subsidiaritätsprinzip.
Soweit die regionalen Strukturprobleme von den Ländern und ihren Regionen nicht aus eigener Kraft bewältigt werden können, steht in den strukturschwachen Regionen die Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GA) zur Verfügung.
Die Gemeinschaftsaufgabe soll strukturschwache Regionen in Westdeutschland und die Regionen in Ostdeutschland bei der Bewältigung ihrer Strukturprobleme unterstützen. Dazu gehört die Förderung von gewerblichen Investitionen zur Schaffung bzw. zur Sicherung von Arbeitsplätzen und die Förderung von wirtschaftsnahen kommunalen Infrastrukturinvestitionen. Für die Durchführung der Gemeinschaftsaufgabe sind die Länder alleinverantwortlich. Wenn strukturschwache Regionen durch den Wegfall von Arbeitsplätzen in Kureinrichtungen vor besondere regionale Strukturprobleme gestellt werden, können die Länder die Mittel verstärkt auf solche Problemregionen konzentrieren.
Darüber hinaus stehen in vielen strukturschwachen Regionen Mittel aus dem Regionalfonds der Europäischen Union zur Verfügung. Auch diese Mittel tragen dazu bei, regionale Strukturprobleme wirksam zu bewältigen und die wirtschaftlichen Entwicklungsmöglichkeiten strukturschwacher Regionen zu verbessern.
Es gibt also ausreichende Möglichkeiten, eventuell auftretende Härten an Kurstandorten zu flankieren.
Anlage 26
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Rudolf Kraus auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Dietrich Sperling (SPD) (Drucksache 13/6446 Fragen 58 und 59):
Hat die Bundesregierung Beispielsfälle von Kureinrichtungen modellhaft oder exemplarisch überprüft, die bei nichtkompensierter Minderung der Nutzung ihrer Kapazität aufgrund der Verringerung der Verweildauer bei Kuren von 28 auf 21 Tage Umsatzeinbußen von 25 % erwarten müssen?
Sind der Bundesregierung exemplarische oder modellhafte Berechnungen bekannt, wonach die direkten und indirekten Wirkungen einer nichtkompensierten Kürzung der Verweildauer von Kuren von 28 auf 21 Tage und Personalkostenanteilen an den Gesamtkosten von 60 % bei Kureinrichtungen und zuleistenden Unternehmen und 45 % bei zuliefernden Unternehmen zu Mindereinnahmen und Mehrausgaben öffentlicher Hände
und Sozialversicherungsträgern einschließlich der Bundesanstalt für Arbeit führen, die 90 % jener Ausgabenminderung ausmachen, die bei dem Versicherungsträger anfällt, der die Kosten der Nutzung der Kureinrichtung trägt?
Zu Frage 58:
Die Bundesregierung stimmt der Beurteilung zu, daß es bei Kureinrichtungen, die von Sozialversicherungsträgern belegt werden, zu Minderungen in der Auslastung der Einrichtung kommen kann. Diese werden jedoch nicht nur durch die Neuregelungen im Rehabilitations- und Kurbereich, sondern vor allem auch durch konjunkturell bedingte Antragsrückgänge verursacht. Die jeweiligen Anteile lassen sich nicht quantifizieren. Die Bundesregierung teilt jedoch nicht die Auffassung, daß es bei Kureinrichtungen durch die Verkürzung der Regeldauer medizinischer Rehabilitationsleistungen um eine Woche zu Umsatzeinbußen kommen muß. Ob es zu solchen Einbußen kommt, hängt zunächst davon ab, wie hoch der Anteil der Rehabilitanden mit einer von der Sozialversicherung finanzierten Leistung in Kureinrichtungen ist. In diesem Zusammenhang ist von Bedeutung, daß in den alten Bundesländern der Anteil der „Sozialkurgäste" an den Kurgästen insgesamt, bezogen auf die Anzahl der Kurtage, nur bei etwa 37 % liegt.
Entsprechend anteilige Auswirkungen ergeben sich bei einem Rückgang von medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen und Kuren der Sozialversicherung. Umsatzeinbußen aus einer solchen Regelung können durch Gewinnung der Rehabilitanden als Selbstzahler für die von der Sozialversicherung nicht mehr oder nicht mehr in diesem Umfang finanzierten Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahmen ausgeglichen werden. Gewinneinbußen können durch Nutzung von Wirtschaftlichkeitsreserven und Reduzierung der Gewinnmarge vermieden oder begrenzt werden.
Dabei verkennt die Bundesregierung nicht, daß Kureinrichtungen - je nach Belegungsgrad durch die Sozialversicherung - unterschiedlich stark betroffen sein können und sich auch regionale Auswirkungen ergeben können, wenn es nicht gelingt, sich aus einem Belegungsrückgang durch die Sozialversicherung ergebende Auswirkungen zu kompensieren. Die Einsparmaßnahmen im Rehabilitationsbereich sind nach Auffassung der Bundesregierung jedoch unverzichtbar, da sie sich stabilisierend auf die Beitragssätze zur Renten- und Krankenversicherung auswirken und damit direkt der Senkung der Lohnzusatzkosten dienen.
Zu Frage 59:
Die Bundesregierung kann solche Berechnungen nicht bestätigen. Selbst wenn es durch die gesetzlichen Maßnahmen im Rehabilitations- und Kurbereich zu Arbeitsplatzverlusten kommen sollte, so sind diesen die Effekte aus den Bemühungen zur Stabilisierung der Beitragssätze zur Kranken- und Rentenversicherung gegenzurechnen, die sich mit den anderen im Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz beschlossenen Maßnahmen ergeben.
Deutscher Bundestag — 13, Wahlperiode — 147, Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. Dezember 1996 13319*
Anlage 27
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Rudolf Kraus auf die Fragen der Abgeordneten Gudrun Schaich-Walch (SPD) (Drucksache 13/6446 Frage 60 und 61):
Würden die Versicherungsträger die Kureinrichtungen wegen der Kürzung der Verweildauer bei Kuren von 28 auf 21 Tage um 25 % weniger belegen, wie hoch würden die Minderausgaben der Versicherungsträger und damit die Mindereinnahmen der Kureinrichtungen sein?
Wie hoch sind im Durchschnitt die Personalkostenanteile von Kureinrichtungen, und um welchen Prozentsatz würden sie im Durchschnitt ihr Personal verringern müssen, wenn ihr Auslastungsgrad und damit ihre Einnahmen um 25 % sinken?
Zu Frage 60:
Mit dem durch das Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz beschlossenen Maßnahmenpaket, das insbesondere neben der Neuordnung der Regeldauer von medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen und Kuren eine Verlängerung des Abstandes zwischen zwei Rehabilitationsmaßnahmen von 3 auf 4 Jahre, erhöhte Zuzahlungen sowie die Anrechnung von 2 Maßnahmetagen pro Woche auf den Urlaub vorsieht, sollen die Ausgaben der Rentenversicherung für Rehabilitationsleistungen etwa auf das Niveau des Jahres 1993 zurückgeführt werden. Dies bedeutet, daß für 1997 rd. 7,5 Milliarden DM für Rehabilitationsausgaben der Rentenversicherung zur Verfügung stehen. Mit dieser Ausgabenbegrenzung wird insbesondere der außerordentliche Anstieg der Rehabilitationsausgaben in den alten Bundesländern um über 50 % allein in den Jahren 1990 bis 1995 auf ein vertretbares Maß zurückgeführt. In welchem Umfang sich aus der Verkürzung der Regeldauer Einsparungen ergeben, hängt insbesondere davon ab, in wieviel Fällen Maßnahmen auch länger als 3 Wochen dauern müssen und in welchem Umfang 3-WochenMaßnahmen im Rahmen des für Rehabilitationsausgaben zur Verfügung stehenden Gesamtbetrags geleistet werden können. Dies kann im voraus nicht abgeschätzt werden.
Die Neubestimmung der Regeldauer von medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen auf grundsätzlich 3 Wochen ist nicht gleichbedeutend mit Mindereinnahmen der Kureinrichtungen um 25 %. Ich nehme insoweit auf meine Antwort zur Frage 58 von Herrn Kollegen Dr. Sperling Bezug. Im übrigen sind die Aufwands- und Ertragsrechnungen der Betreiber privater Rehabilitationseinrichtungen nicht Gegenstand der Geschäftsstatistiken der Rentenversicherung. Dem Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung liegen deshalb hierüber keine Angaben vor.
Zu Frage 61:
Die Personalkosten privater Rehabilitationseinrichtungen sind der Bundesregierung nicht bekannt. In welchem Umfang eine Personalverringerung bei sinkendem Auslastungsgrad erforderlich ist, hängt davon ab, welche Wirtschaftlichkeitsreserven bestehen bzw. genutzt werden und in welchem Umfang private Rehabilitationseinrichtungen ihre Gewinnmargen reduzieren, um Entlassungen zu vermeiden.
Nach Auffassung der Bundesregierung müssen in der bevorstehenden Anpassungsphase alle Möglichkeiten genutzt werden, um Entlassungen zu vermeiden.
Anlage 28
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Rudolf Kraus auf die Fragen des Abgeordneten Ernst Schwanhold (SPD) (Drucksache 13/6446 Frage 62 und 63):
Erwartet die Bundesregierung aus der Kürzung der Verweildauer bei Kuren (von 28 auf 21 Tage in Kureinrichtungen) eine geringere Auslastung dieser Einrichtungen, oder wird eine zwangsläufige binnenwirtschaftliche Entwicklung für die betreffende Branche eine Kompensierung des zunächst verursachten Nachfrageausfalls herbeiführen?
Unterstellt man einen Nachfragerückgang um 25 %, um welchen Betrag würde der Umsatz von Kureinrichtungen schrumpfen, und wie groß ist der Personalbestand der Kureinrichtungen, der von einer solchen Entwicklung betroffen wäre?
Zu Frage 62:
Ziel der Neuregelungen im Rehabilitationsrecht der Rentenversicherung ist es, daß aus gesundheitlichen Gründen nicht oder noch nicht erforderliche Leistungen oder zur Erreichung des Rehabilitationserfolges nicht notwendige Leistungen der Rentenversicherung unterbleiben. Dies wird durch die Begrenzung der Rehabilitationsausgaben für das Jahr 1997 auf etwa die Ausgaben für das Jahr 1993 sichergestellt. Eine Quantifizierung, inwieweit die für das Jahr 1997 zu erwartenden Rückgänge bei den Rehabilitationsmaßnahmen der Rentenversicherung auf die gesetzlichen Neuregelungen zurückzuführen sind oder auf konjunkturell bedingten Antragsrückgängen beruhen, ist nicht möglich. Dies gilt erst recht für eine Prognose. Für die Bundesregierung steht bei der Neuregelung im Vordergrund, daß weiterhin jeder Versicherte, der medizinische Rehabilitationsleistungen benötigt, um im Erwerbsleben zu bleiben oder in das Erwerbsleben wieder eingegliedert zu werden, diese auch nach den Neuregelungen in demselben Umfang bzw. unter denselben Voraussetzungen wie bisher erhalten kann, wenn das Rehabilitationsziel nur so, d. h. durch eine über 3 Wochen hinausgehende oder eine erneute Maßnahme vor Ablauf von 4 Jahren, erreicht werden kann. Darüber hinaus tragen die Einsparungen im Rehabilitationsbereich dazu bei, einen noch höheren Beitragssatz in der Rentenversicherung insbesondere im Jahr 1997 zu vermeiden. Inwieweit der Nachfrageausfall durch Nutzung von Wirtschaftlichkeitsreserven und Alternativkonzepten der Kureinrichtungen kompensiert wird, hängt von den unternehmerischen Konzepten der Betreiber solcher Einrichtungen ab.
Zu Frage 63:
Ob bzw. inwieweit bei dem in Ihrer Frage unterstellten Nachfragerückgang um 25 % der Rehabilitationsmaßnahmen und Kuren der Sozialversicherung auch der Umsatz von Kureinrichtungen zurückgeht, hängt von den Initiativen und Konzepten ab, die von den Betreibern solcher Einrichtungen zur Kompensation eines möglichen Nachfrageausfalls entwickelt worden sind oder entwickelt werden müssen. Inso-
weit weist die Bundesregierung darauf hin, daß sich auch Betreiber von Rehabilitationseinrichtungen den Risiken einer Marktwirtschaft stellen müssen. Im übrigen beträgt der Anteil der auf Leistungsempfänger der Sozialversicherung entfallenden Kurtage an der Gesamtzahl der Kurtage in Heilbädern und Kurorten der alten Bundesländer nur etwa 37 %. Dabei verkennt die Bundesregierung nicht, daß die Auswirkungen für einzelne Rehabilitationseinrichtungen, aber auch für Heilbäder und Kurorte unterschiedlich stark sein können.
Anlage 29
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Rudolf Kraus auf die Fragen des Abgeordneten Adolf Ostertag (SPD) (Drucksache 13/6446 Fragen 64 und 65):
In welcher Höhe verändern sich Einnahmen und Ausgaben der öffentlichen Hände und der solidarischen Sicherungssysteme, wenn der Personalkostenanteil der für Kureinrichtungen leistungserbringenden Unternehmen wie bei den Kureinrichtungen um 60 % liegt und bei ihnen dieselben Folgen wie bei Kureinrichtungen eintreten, falls wegen Kürzung der Verweildauer von 28 auf 21 Tage deren Auslastung um 25 % sinkt?
Welche Informationen hat die Bundesregierung zum Umfang von (Waren-)Lieferungen Dritter an Kureinrichtungen, falls deren Auslastungsgrad um 25 % sinkt und welchen Personalkostenanteil haben diese liefernden Unternehmen, der dann bei entsprechender Personalminderung zu Einnahmeausfall und Zahlungsverpflichtung bei den öffentlichen Händen und den solidarischen Sicherungssystemen führt?
Zu Frage 64:
Dem Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung liegen keine Angaben über die Aufwands- und Ertragsrechnungen der Betreiber privater Rehabilitationseinrichtungen und von Zulieferbetrieben vor. Aussagen über Auswirkungen einer sinkenden Auslastung von Kur- und Rehabilitationseinrichtungen auf solche Aufwands- und Ertragsrechnungen sind deshalb nicht möglich.
Zu Frage 65:
Die Bundesregierung hat hierzu keine Informationen. Zu den Auswirkungen auf indirekt kurabhängige Wirtschaftssektoren insbesondere auf den Hotel- und Gaststättenbereich darf ich auf meine Antwort auf die Frage Nr. 56 des Kollegen Hartenbach Bezug nehmen. Im übrigen möchte ich an dieser Stelle nochmals darauf hinweisen, daß bei Verzicht auf die Einsparungen im Rehabilitationsbereich wegen höherer Beitragsbelastungen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht nur die Lohnzusatzkosten steigen, sondern auch die Nettoeinkommen der Arbeitnehmer sinken. Gesamtwirtschaftliche Folgen wären: Verschlechterte Standortbedingungen in Deutschland mit Arbeitsplatzverlusten sowie Kaufkraftentzug. Vorübergehend ungünstigeren Aussichten in einer Anpassungsphase stünde letztlich ein erheblich größerer volkswirtschaftlicher Schaden gegenüber.
Anlage 30
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Rudolf Kraus auf die Fragen der Abgeordneten Dorle Marx (SPD) (Drucksache 13/6446 Fragen 66 und 67):
Welchen Anteil an den Personalausgaben von Kureinrichtungen haben die Sozialabgaben von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, und um welchen Betrag würden die Einnahmen von Sozialversicherungsträgern sinken, wenn der Auslastungsgrad von Kureinrichtungen um 25 % schrumpft und die entsprechenden Folgemaßnahmen im Personalbereich unausweichlich sind?
Welche Mindereinnahmen an Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag haben öffentliche Hände zu erwarten, wenn aufgrund der Minderauslastung von Kureinrichtungen 25 % ihres Personals eingespart werden müssen?
Zu Frage 66:
Der Bundesregierung liegen keine Angaben über die Aufwands- und Ertragsrechnungen der Betreiber von privaten Rehabilitationseinrichtungen vor. Sie kann deshalb auch keine Aussagen darüber machen, wie sich eine Veränderung des Auslastungsgrads dieser Einrichtungen auf die Höhe der Personalkosten auswirkt.
Der Gesamtbeitrag zur Sozialversicherung beträgt derzeit etwa 41 % der Bruttoarbeitsentgelte der Beschäftigten. Wird in Rehabilitationseinrichtungen der Personalbestand um 25 % vermindert, hängt die Höhe der Beitragseinnahmen der Sozialversicherung davon ab, ob dieser Personenkreis in andere Beschäftigungsverhältnisse wechselt oder Leistungen der Bundesanstalt für Arbeit bezieht. In welchem Umfang sich entsprechende Auswirkungen ergeben, richtet sich nach den tatsächlichen Gegebenheiten.
Zu Frage 67:
Der Beitrag einzelner Wirtschaftsbereiche zum kassenmäßigen Steueraufkommen läßt sich mangels geeigneter Daten nicht ermitteln. Eine isolierte Betrachtung der steuerlichen Auswirkungen durch die Minderauslastung von Kureinrichtungen würde zudem ein unvollständiges Bild vermitteln. Gegenzurechnen wären auf jeden Fall die Auswirkungen der Verwendung der eingesparten Mittel. Entsprechende Entlastungen stärken die private Nachfrage und fördern den Investitionsstandort Deutschland. Im Ergebnis könnten mittelfristig nicht Minder-, sondern Mehreinnahmen bei Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag zu erwarten sein.
Anlage 31
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Rudolf Kraus auf die Fragen der Abgeordneten Erika Lotz (SPD) (Drucksache 13/6446 Fragen 68 und 69):
Wie hoch sind die Lohnersatzaufwendungen der Bundesanstalt für Arbeit, wenn der Auslastungsgrad von Kureinrichtungen um 25 % zurückgeht und daraus eine Personalkürzung um 25 % resultiert?
Um welche geschätzte Summe sinken Kommunaleinnahmen aus Kurtaxen, wenn sich die Zahl der Kurtage um 25 % mindert?
Zu Frage 68:
Der Bundesregierung liegen keine Daten darüber vor, in welchem Ausmaß Personalkürzungen bei Kureinrichtungen Arbeitslosigkeit und Inanspruchnahme von Lohnersatzleistungen nach sich ziehen. Daher kann die Frage nicht beantwortet werden.
Zu Frage 69:
Da Kurtaxen ortsabhängig erhoben werden, ist eine pauschale Schätzung von Mindereinnahmen bei den Kommunen infolge Reduzierung der Kurtage nicht möglich.
Prinzipiell wird der Beitrag für Kurtaxe bei stationären Rehabilitationsmaßnahmen und Kuren von den Sozialleistungsträgern im Rahmen der Pflegesätze mit übernommen, ist also Bestandteil der Sozialleistungen.
Für die Kurorte ist das Kurtaxaufkommen aus der Gästezahl insgesamt entscheidend. Insoweit muß berücksichtigt werden, daß sich ein Rückgang von Rehabilitationsmaßnahmen und stationären Kuren selbst dann nur anteilig auf das Kurtaxaufkommen auswirkt, wenn er durch Bemühungen der Kureinrichtungen und der Bäderwirtschaft nicht kompensiert werden kann. Im einzelnen darf ich hierzu auf meine Antwort zu der Frage Nr. 56 des Kollegen Hartenbach Bezug nehmen.
Anlage 32
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Rudolf Kraus auf die Fragen der Abgeordneten Adelheid Tröscher (SPD) (Drucksache 13/6446 Fragen 70 und 71):
Um welchen Betrag würden Mehrwertsteuereinnahmen sinken, wenn die Auslastung von Kureinrichtungen um 25 % zurückgeht?
In welchem Umfang mindern sich die (Dienst-)Leistungen Dritter an Kureinrichtungen, wenn deren Auslastungsgrad um 25 % zurückgeht?
Zu Frage 70:
Wie ich bereits in meiner Antwort auf die Frage Nr. 58 des Herrn Kollegen Dr. Sperling ausgeführt habe, teilt die Bundesregierung nicht die Auffassung, daß es durch die Neuregelungen zu Umsatzeinbußen kommen muß.
Hinsichtlich der angesprochenen steuerlichen Auswirkungen möchte ich darauf hinweisen, daß sich der Beitrag einzelner Wirtschaftsbereiche zum kassenmäßigen Steueraufkommen mangels geeigneter Daten nicht ermitteln läßt. Eine isolierte Betrachtung der steuerlichen Auswirkungen durch sinkende Auslastung von Kureinrichtungen würde zudem ein unvollständiges Bild vermitteln. Gegenzurechnen wären auf jeden Fall die Auswirkungen aus der Verwendung der durch niedrige Beitragssätze zur Renten- und Krankenversicherung eingesparten Mittel. Entsprechende Entlastungen stärken die private Nachfrage und fördern den Investitionsstandort Deutschland. Im Ergebnis könnten mittelfristig nicht Minder-, sondern Mehreinnahmen bei der Mehrwertsteuer zu erwarten sein.
Zu Frage 71:
Ob und ggf. in welchem Umfang sich (Dienst-) Leistungen Dritter bei geringerer Auslastung von Kureinrichtungen mindern, hängt von den Gegebenheiten des Einzelfalls, insbesondere von der Art der jeweiligen Dienstleistung ab.
Anlage 33
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Rudolf Kraus auf die Frage des Abgeordneten Horst Schmidbauer (Nürnberg) (SPD) (Drucksache 13/6446 Frage 72):
Trifft es zu, daß durch die politischen Vorgaben im Rahmen des von der Bundesregierung vorgelegten „Programms für mehr Wachstum und Beschäftigung" die Rentenversicherungsträger Verträge für rd. 12 000 Reha-Betten gekündigt haben oder noch kündigen, und trifft es des weiteren zu, wie der „Gelbe Dienst" vom 9. Dezember 1996 meldet, daß der Chef des Bundeskanzleramtes, Friedrich Bohl, versucht, entgegen diesen Kündigungen Belegungsverträge der Rentenversicherungsträger mit der Reha-Med in Königstein durchzusetzen?
Es trifft zu, daß die Träger der Rentenversicherung bisher bereits etwa 13 500 Betten in vertraglich in Anspruch genommenen Rehabilitationseinrichtungen aufgegeben haben und daß weitere Bettenreduzierungen beabsichtigt sind. Der Umfang weiterer Bettenreduzierungen wird insbesondere davon abhängig sein, in welchem Umfang im Jahr 1997 Anträge auf medizinische Leistungen zur Rehabilitation gestellt werden. In den ersten 10 Monaten des Jahres 1996 sind die Anträge auf solche Leistungen der Rentenversicherung vor allem aus konjunkturellen Gründen um 12,4 % zurückgegangen. Darüber hinaus wird der Umfang weiterer Bettenreduzierungen in vertraglichen Rehabilitationseinrichtungen von der Bereitschaft der Rentenversicherungsträger abhängen, die sich aus einer rückläufigen Inanspruchnahme der Rehabilitationseinrichtungen ergebenden Auswirkungen unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit gleichgewichtig auf eigene und vertraglich in Anspruch genommene Rehabilitationseinrichtungen zu verteilen. Die Bundesregierung wird im Rahmen ihrer Möglichkeiten hierauf hinwirken.
Die zitierte Meldung des „Gelben Dienstes" vom 9. November 1996 trifft nicht zu.
Anlage 34
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Walter Hirche auf die Fragen der Abgeordneten Ulrike Mehl (SPD) (Drucksache 13/6446 Fragen 73 und 74):
Welche Umstrukturierungen im Bereich „Artenschutz" des Bundesamtes für Naturschutz plant die Bundesregierung, und welche Verbesserungen sollen sich daraus für den Bereich „Wissenschaftliche Grundlagen des Artenschutzvollzugs" hinsichtlich der Personalausstattung und der inhaltlichen Bearbeitung ergeben?
Wie wird die Bundesregierung künftig die nach eigener Auskunft auf meine Fragen 40 bis 43 in Drucksache 13/214 seit der Neugründung des Bundesamtes für Naturschutz „ enger und effizienter geworden(e)" Arbeit im Bereich des Artenschutzes auf-
13322' Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 147. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11, Dezember 1996
rechterhalten, und welche Änderungen der Arbeitsschwerpunkte sind mit der Neustrukturierung geplant?
Es gibt, auch entsprechend dem Beschluß des Bundeskabinetts vom 7. Februar 1996 zur Verringerung und Straffung von Bundesbehörden, im Bundesamt für Naturschutz Überlegungen zu einer Straffung der Aufbauorganisation unter Nutzung von Synergien. Die Überlegungen des Bundesamtes für Naturschutz, die die seit Gründung des Amtes gemachten Erfahrungen, insbesondere auch im Bereich des Artenschutzes, berücksichtigen sollen, sind noch nicht in einen definitiven Organisationsvorschlag eingeflossen und dementsprechend noch nicht mit dem Ministerium erörtert.
Anlage 35
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Walter Hirche auf die Fragen des Abgeordneten Eckart Kuhlwein (SPD) (Drucksache 13/6446 Fragen 75 und 76):
Welche Projekte und Umweltforschungsprogramme des Umweltbundesamtes wurden vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit abgelehnt oder finanziell gekürzt, und womit wurden diese Maßnahmen begründet?
Gibt es interne Anweisungen und Verfahrenswege des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit gegenüber dem Umweltbundesamt, um kritische fachliche Stellungnahmen in der Öffentlichkeit zu verhindern, und wie werden solche Maßnahmen ggf. begründet?
Zu Frage 75:
Die Haushaltsmittel für die Umweltforschung sind im Einzelplan 16, Kapitel 1602, Titel 53707 und 53411 eingestellt. Die dort veranschlagten Ausgaben für Untersuchungen auf den Gebieten Umweltschutz und Naturschutz dienen dazu, den aus den Fachaufgaben des BMU erwachsenden Beratungs- und Forschungsbedarf zu decken („ressortakzessorische Forschung"). Die dem BMU nachgeordneten Behörden verfügen über keine eigenen Forschungsmittel. Das Umweltbundesamt wirkt ebenso wie das Bundesamt für Naturschutz bei der Erstellung des jährlichen Umweltforschungsplans des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit mit. Beiden nachgeordneten Behörden obliegt darüber hinaus die Vergabe und Betreuung der Vorhaben. Insofern kann von einer Absenkung oder finanziellen Kürzung von Forschungsprogrammen des Umweltbundesamtes durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit nicht die Rede sein.
Planung und Abwicklung der Ressortforschung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) erfolgt auf der Grundlage eines jährlich zu erstellenden Umweltforschungsplans des BMU (UFOPLAN). Die Vergabe und Betreuung der geplanten Vorhaben ist Sache der nachgeordneten Behörden, denen zu diesem Zweck die im Haushalt des Ministeriums veranschlagten Projektmittel zur Bewirtschaft zugewiesen werden. Der Umweltforschungsplan wird zwischen dem Ministerium und den nachgeordneten Behörden
abgestimmt, wobei die abschließende Entscheidung in einem alljährlichen Leitungsgespräch getroffen wird, zu dem das Ministerium die nachgeordneten Behörden einlädt. Das Umweltbundesamt hat - wie in den Vorjahren - im Oktober dem Ministerium einen ersten Entwurf des UFOPLAN 97 mit den aus seiner Sicht durchzuführenden Forschungsvorhaben vorgelegt. Auch in diesem Jahr konnte zwischen dem Ministerium und dem Umweltbundesamt weitgehend Einigkeit über die geplanten Vorhaben und deren Priorität erzielt werden. Verbleibende unterschiedliche Bewertungen bei einzelnen Vorhaben wurden abschließend in einem Leitungsgespräch erörtert, das am 6. Dezember 1996 stattfand. In diesem Gespräch wurde Einvernehmen über den UFOPLAN 97 erzielt, der in Kürze veröffentlicht werden wird.
Zu Frage 76: Nein.
Das Umweltbundesamt ist eine oberste Bundesbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. Dem Bundesumweltministerium obliegt gemäß Art. 65 GG die Ressortverantwortung einschließlich der Fach- und Rechtsaufsicht über das Umweltbundesamt. Insofern trägt die Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit die Verantwortung dafür, daß sich die Arbeit des Umweltbundesamtes auf der Grundlage der im Gesetz über die Errichtung des Umweltbundesamtes festgelegten Aufgabenzuweisung vollzieht.
Anlage 36
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Walter Hirche auf die Fragen des Abgeordneten Christoph Matschie (SPD) (Drucksache 13/6446 Fragen 77 und 78):
Treffen Zeitungsmeldungen zu, daß das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit sämtliche Sach- und Personalausschreibungen des Umweltbundesamtes kontrolliert und das Bundesministerium sogar an Einstellungsgesprächen der Behörde beteiligt ist?
Auf der Basis welcher Anweisung erfolgen die Kontrolle und Disziplinierung des Umweltbundesamtes, und wer hat dafür die Vorgaben gemacht?
Für Sach- und Personalausschreibungen im Verhältnis zum Umweltbundesamt ebenso wie im Verhältnis zum Bundesamt für Naturschutz und zum Bundesamt für Strahlenschutz gelten die üblichen Grundsätze der Fach- und Rechtsaufsicht, wie sie von den Bundesressorts gegenüber den ihnen nachgeordneten obersten Bundesbehörden regelmäßig Beachtung finden.
Das Umweltbundesamt ist eine obere Bundesbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, dem gem. Art. 65 des GG die Ressortverantwortung auch für Personalangelegenheiten obliegt. Ein Teil dieser Aufgaben ist durch den Delegationserlaß vom 1. Mai 1989 auf das Umweltbundesamt übertragen worden. Dieser Erlaß gilt für alle Behörden des Geschäftsbereichs des BMU, also auch für das
Bundesamt für Naturschutz und das Bundesamt für Stahlenschutz.
Wesentlicher Inhalt des Erlasses ist, daß das Ministerium bestimmte Zuständigkeiten im Personalbereich den Leitern der nachgeordneten Behörden überträgt. Die Delegation erfaßt grundsätzlich Personalmaßnahmen für Beamte des einfachen, mittleren und gehobenen Dienstes sowie - mit Einschränkungen - Angestellte und Arbeiter. Nicht oder nur teilweise delegiert sind Personalmaßnahmen für den höheren Dienst und vergleichbare Angestellte.
Ein Präzisierungsbedarf zu der Zusammenarbeit des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und der Behörden im Geschäftsbereich des BMU ergab sich in letzter Zeit daraus, daß eine verstärkte Koordinierung von Personalmaßnahmen der nachgeordneten Behörden im höheren Dienst durch das BMU erforderlich ist - vor allem vor dem Hintergrund der gemeinsam durch das BMU und seine nachgeordneten Behörden zu erbringenden Stelleneinsparungen.
Zu diesem Zweck wurde in einem Gespräch mit dem Präsidenten der nachgeordneten Behörden eine bessere Einbindung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit bei Einstellungsverfahren für den höheren Dienst im Geschäftsbereich festgelegt, wie es im übrigen bei den meisten Bundesressorts schon immer Praxis ist. Dazu gehört die verstärkte Beteiligung bei der Erstellung von Ausschreibungen wie die Bestätigung, daß das BMU an Auswahlgesprächen teilnehmen kann.
Anlage 37
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Walter Hirche auf die Fragen der Abgeordneten Dr. Angelica Schwall-Düren (SPD) (Drucksache 13/6446 Fragen 79 und 80):
Ist es richtig, daß im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit eine Liste von Mitarbeitern des Umweltbundesamtes (UBA) existiert, die sich fachlich-kritisch zu umweltpolitischen Vorlagen und Entscheidungen der Bundesregierung geäußert haben?
Werden dem UBA vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Kontakte und Gespräche zu Abgeordneten des Deutschen Bundestages untersagt, und wenn ja, mit welcher Begründung?
Beide Teilfragen sind mit Nein zu beantworten. Die Geschäftsordnung des Umweltbundesamtes regelt die Verfahrensweise innerhalb des Umweltbundesamtes über die Erteilung von Auskünften.
Für den Geschäftsverkehr nachgeordneter Behörden mit parlamentarischen Gremien gilt generell, daß Antworten und Berichte über das jeweilige verantwortliche Ministerium vorzulegen sind, es sei denn, es handelt sich um die Zuleitung von Informationsmaterial. Entsprechend sind die jeweiligen Stellungnahmen auch mit dem jeweils zuständigen Ministerium abzustimmen.
Anlage 38
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Walter Hirche auf die Fragen des Abgeordneten Michael Müller (Düsseldorf) (SPD) (Drucksache 13/6446 Fragen 81 und 82):
Was sind die Motive des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, das Umweltbundesamt künftig stärker zu kontrollieren (vgl. den Bericht „Bonner Leine" im SPIEGEL Nr. 49/1996), und ist dies die generelle Auffassung der Bundesregierung, Bundesbehörden zur reinen Legitimation für politische Entscheidungen zu benutzen?
Hält das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit es für einen Beitrag zur Glaubwürdigkeit und Seriosität, dem Umweltbundesamt die Möglichkeit zu nehmen, fachlich begründete Stellungnahmen ohne vorherige Einflußnahme durch das Bundesministerium abzugeben?
Dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit obliegt die Fachaufsicht über das Umweltbundesamt (Art. 65 GG).
Es kann in diesem Zusammenhang keine Rede davon sein, daß das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit das Umweltbundesamt künftig stärker kontrollieren will. Vielmehr geht es um eine kontinuierliche Verbesserung der Zusammenarbeit in den einzelnen Fachbereichen.
Ich unterstreiche nochmals, daß die politische Verantwortung für den gesamten Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit einschließlich des Umweltbundesamtes bei der Bundesministerin liegt. Für die Zusammenarbeit des Ministeriums zu seinen nachgeordneten Behörden gelten insofern die Regeln, wie sie in Bund und Ländern allgemein für das Verhältnis zwischen Ministerien und nachgeordneten Behörden gelten.
Anlage 39
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Paul Laufs auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Jürgen Meyer (Ulm) (SPD) (Drucksache 13/6446 Fragen 83 und 84):
Wird der Bund seine Rechte als Aktionär aus den Beteiligungen an der Deutschen Postbank AG oder die Möglichkeiten der bankenrechtlichen Aufsicht über das Kreditwesen dahin gehend nutzen, sich für die Einstellung der aktuell von der Deutschen Postbank AG in 70148 Stuttgart mit folgendem Text betriebenen Werbung (Anlage zu den Kontoauszügen ihrer Kunden), - „Postbank Euro-Termingeld: Ihr Geld arbeitet für Sie in Luxemburg. Sehr geehrte Damen und Herren, Sie kennen sicher die Situation: Auf Ihrem Postbank Girokonto sammelt sich ein stattliches Guthaben an, das sie vorübergehend nicht benötigen. Warum schicken Sie es nicht mal kurzfristig auf Reisen? Ab 200 000 DM kann Ihr Geld für Sie in Luxemburg arbeiten. Unsere erfahrenen Finanzexperten sorgen dafür, daß es für Sie auf internationalen Finanzmärkten gut verdient. Die Reisedauer legen sie selbstverständlich vorher fest: von einer Woche bis zu zwölf Monaten. Rufen Sie einfach Ihren Postbank Finnen-Service an. Dort erfahren Sie auch unsere aktuellen Konditionen." - einzusetzen, und, falls dies der Fall ist, welche konkreten Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung insoweit zu ergreifen?
Wird sich der Bund in seinen vorbezeichneten Funktionen ebenfalls dafür einsetzen, daß die Deutsche Postbank AG zukünftig in ihrem gesamten Unternehmensbereich keine Werbung mit einem derartigen (unter Frage 83 genannten) Inhalt oder einer entsprechenden Zielrichtung betreibt - wenn nein, aus welchen Gründen, und wenn ja, durch welche konkreten Maßnahmen?
13324* Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 147. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. Dezember 1996
Zu Frage 83:
Die Bundesregierung sieht weder aus Sicht des Eigentümers noch unter Gesichtspunkten der Bankaufsicht Veranlassung, die zitierte Werbeaktion der Deutschen Postbank AG zu beanstanden.
Die in Rede stehende Werbung der Deutschen Postbank AG weist einen ausgewählten Kundenkreis auf ein marktgerechtes Produkt auf einem europäischen Finanzplatz hin, der wegen der günstigen geschäftlichen Rahmenbedingungen - insbesondere im Hinblick darauf, daß es dort keine Mindestreservepflicht und weniger strenge Eigenkapital- und Liquiditätsvorschriften für die Banken gibt - zu den interessantesten Finanzplätzen Europas gehört.
Um von den genannten günstigen Rahmenbedingungen profitieren zu können, hat die Deutsche Postbank AG im Jahre 1993 in Luxemburg eine Tochtergesellschaft gegründet. In den Entscheidungsprozeß über die Zulässigkeit dieser Gründung war auch die Bundesregierung eingebunden.
Es würde dem Grundgedanken einer Freizügigkeit des Kapitalverkehrs auf dem europäischen Markt zuwider laufen, der Deutschen Postbank AG den fairen Wettbewerb zur Erhaltung ihrer Konkurrenzfähigkeit auf dem EG-Binnenmarkt nicht zuzugestehen. Schließlich sind in Luxemburg über 200 ausländische Banken, darunter auch zahlreiche deutsche öffentlich-rechtliche Kreditinstitute vertreten. Wenn es generell Ziel der deutschen Politik ist, die europäische Intergration zu fördern, gehört dazu auch die Freiheit des Kapitalverkehrs.
Zu Frage 84:
Aufgrund der in der vorhergehenden Frage geschilderten Bewertung der Sachlage wird die Bundesregierung weder in ihrer Funktion als Aktionär noch unter bankaufsichtsrechtlichen Gesichtspunkten auf die Deutsche Postbank AG bezüglich ihrer Werbestrategie Einfluß nehmen.
Anlage 40
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Paul Laufs auf die Frage des Abgeordneten Peter Dreßen (SPD) (Drucksache 13/6446 Frage 85):
Wie ist die Ausdünnung des Postfilialnetzes mit dem Infrastrukturauftrag der Bundesregierung vereinbar, wenn bei den geplanten Schließungen von Postfilialen durch die Deutsche Post AG trotz der Bereitschaft örtlicher Interessenten zur Übernahme einer Postagentur solche Agenturen nicht eingerichtet werden sollen, wie es z. B. im Fall der Postfiliale in Jechtingen (Gemeinde Sasbach) der Fall ist?
Die Gestaltung ihres Filialnetzes obliegt grundsätzlich der Deutschen Post AG. Grundlage hierfür sind die Organisationsvorgaben des Unternehmens, die im Einklang mit dem vom Deutschen Bundestag im Jahr 1981 einstimmig gefaßten Beschluß zur Postversorgung auf dem Lande stehen. Auf diese Organisationsvorgaben verweist auch die amtliche Begründung zu der vom 1. Januar 1996 an geltenden PostKundenschutzverordnung.
Zum konkreten Fall der Postfiliale Sasbach 3 in Jechtingen teilt die Deutsche Post AG mit, daß die Aufhebung dieser Filiale beabsichtigt war. Nach der letzten Auslastungsprüfung wird dies jedoch derzeit nicht weiter verfolgt. Auf längere Sicht hängt jedoch der Fortbestand dieser Filiale von der örtlichen Nachfrageentwicklung ab.
Anlage 41
Antwort
des Bundesministers Dr. Klaus Töpfer auf die Fragen des Abgeordneten Klaus-Jürgen Warnick (PDS) (Drucksache 13/6446 Fragen 86 und 87):
Unter welchen Voraussetzungen hält die Bundesregierung den Abschluß des Übergangsprozesses der ostdeutschen Mieten ins Vergleichsmietensystem zum 1. Januar 1998 für möglich, und welche weiteren Regelungen und Maßnahmen (Gesetze, Verordnungen, wissenschaftliche Untersuchungen, Öffentlichkeitsarbeit usw.) plant die Bundesregierung unter Berücksichtigung der Forderungen und Vorschläge des deutschen Mieterbundes e. V. sowie der wohnungswirtschaftlichen Verbände für den Übergang der Mieten in Ostdeutschland ins Vergleichsmietensystem?
Inwieweit sind aus Sicht der Bundesregierung zur Bestimmung der Ortsüblichkeit der Miete die (flächendeckende) Erstellung von Mietspiegeln in den ostdeutschen Ländern auf der Grundlage eines Mietspiegelgesetzes erforderlich, und in welchen ostdeutschen Städten und Gemeinden werden nach Kenntnis der Bundesregierung Mietspiegel zum 1. Januar 1997 bzw. zum 1. Juli 1997 bzw. zum 1. Januar 1998 in Kraft gesetzt sein?
Zu Frage 86:
Für die volle Anwendbarkeit des Vergleichsmietensystems in den neuen Bundesländern zum 1. Januar 1998 hält die Bundesregierung keine weiteren Sonderregelungen für erforderlich. In vielen Fällen sind die vorhandenen Mieterhöhungsspielräume noch nicht einmal ausgeschöpft worden. Auch nach Einführung des Vergleichsmietensystems sind daher nennenswerte Mieterhöhungen nicht zu erwarten. Den Übergang in das dann bundeseinheitliche Vergleichsmietensystem wird die Bundesregierung im Rahmen ihrer Zuständigkeiten in geeigneter Form durch Informationen begleiten.
Zu Frage 87:
Eine flächendeckende Erstellung von Mietspiegeln in den neuen Ländern hält die Bundesregierung nicht für erforderlich, da die ortsübliche Vergleichsmiete auch durch das Gutachten eines öffentlich bestellten oder vereidigten Sachverständigen sowie den Hinweis auf entsprechende Entgelte für mindestens drei vergleichbare Wohnungen nachgewiesen werden kann. Auch nach geltendem Recht können - wie in den alten Ländern - Mietspiegel aufgestellt werden, ohne daß es dazu eines Mietspiegelgesetzes bedarf. Zur Erleichterung der erstmaligen Aufstellung von Mietspiegeln in den neuen Ländern beabsichtigt die Bundesregierung, den Kommunen und Verbänden der Mieter und Vermieter in Kürze Hinweise zur Aufstellung von Mietspiegeln zur Verfügung zu stellen. Die Entscheidung über die Aufstellung eines Mietspiegels obliegt jedoch ausschließlich den Gemeinden bzw. Interessenverbänden der Mie-
ter und Vermieter. Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, in diese Entscheidungsfreiheit einzugreifen.
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, ob und welche Gemeinden zu den in der Frage genannten Terminen über Mietspiegel verfügen werden.
Anlage 42
Antwort
des Bundesministers Dr. Klaus Töpfer auf die Fragen des Abgeordneten Otto Reschke (SPD) (Drucksache 13/6446 Fragen 88 und 89):
Wurden inzwischen vom Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau, Dr. Klaus Töpfer, zur Erarbeitung einer Klageschrift ein Anwalt oder andere beauftragt und zur gerichtlichen Geltendmachung der Schadenersatzforderungen des Bundes in Höhe von 452 Millionen DM für die durch das Hochwasserereignis im Dezember 1993 entstandenen Schäden am „Schürmann-Bau" - wie von Bundesminister Dr. Klaus Töpfer am 26. September 1996 im Haushaltsausschuß angekündigt - bereits Klage gegen die als Schädiger angesehene holländische Baufirma mit welcher Schadenersatzforderung eingereicht?
Wann ist mit der Vorlage einer abgeschlossenen Sanierungs- und Weiterbauplanung für den „Schürmann-Bau" zu rechnen, die jeweils in ihrem Leistungsumfang den vom Haushaltsausschuß am 26. September 1996 beschlossenen Kostenobergrenzen entsprechen, und müssen für die Weiterbauplanung neue Verträge mit Architekten und Ingenieuren abgeschlossen werden?
Zu Frage 88:
Nein. Es liegt nahe, den bereits im selbständigen Beweisverfahren beauftragten Anwalt auch mit der Durchführung des Hauptverfahrens zu betrauen, da im Beweisverfahren anfallende Gebühren auf das Hauptsacheverfahren angerechnet werden können. Die Verhandlungen mit dem Anwalt sind jedoch noch nicht abgeschlossen, da über ein von diesem geltend gemachtes Honorar für seine bisherige außergerichtliche Tätigkeit bislang kein Einvernehmen erzielt wurde.
Der Bund hat unabhängig von der Frage der anwaltlichen Vertretung den für einen Schadensersatzprozeß maßgeblichen Sachverhalt aufbereitet und damit eine wesentliche Voraussetzung für den Klageantrag geschaffen.
Zu Frage 89:
Die Sanierungsplanung hat einen Stand erreicht, der es erlaubt, die im Anschluß an den Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bieter Anfang Januar 1997 zur Angebotsabgabe aufzufordern.
Grundlage der Sanierungsplanung ist das bereits im November 1995 mit den niederländischen Rohbauunternehmen, dem Architekten und den Privatgutachtern des Bundes einvernehmlich abgestimmte Sanierungskonzept. Dieses Konzept ist in der Zwischenzeit zur Planungsreife entwickelt worden.
Die vom BMF genehmigte 1. Teil-Haushaltsunterlage-Bau für die Sanierung der Untergeschosse entspricht dem vom Haushaltsausschuß festgesetzten Fertigstellungshöchstpreis für die Sanierung i. H. v. 150 Millionen DM.
Die Weiterbauplanung wird voraussichtlich Ende 1997 soweit vorangeschritten sein, daß auf dieser Grundlage die Bauleistungen EU-weit ausgeschrieben werden können.
Im Rahmen der Weiterbauplanung wird die bisher vom Architekten gefertigte Planung auf die Einhaltung der Kostenobergrenze hin erneut überprüft, da der Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages die im Rahmen der Vorplanung vom Architekten erarbeitete Kostenschätzung als Fertigstellungshöchstpreis festgelegt hat.
Das mit dem Architekten bestehende Vertragsverhältnis wird an die veränderten Umstände angepaßt. Die Fachplanerleistungen sollen insgesamt einem Generalfachplaner in Auftrag gegeben werden; diese Leistungen werden EU-weit ausgeschrieben.
Anlage 43
Antwort
des Bundesministers Dr. Klaus Töpfer auf die Fragen des Abgeordneten Rudolf Purps (SPD) (Drucksache 13/6446 Fragen 90 und 91):
Plant der Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau, Dr. Klaus Töpfer, die Aufträge für die Sanierungsleistungen am „Schürmann-Bau" an nur ein Unternehmen zu vergeben, und plant Bundesminister Dr. Klaus Töpfer, die Leistungen für den Weiterbau an einen Generalunternehmer zu vergeben?
Wann ist mit einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs über die Zulässigkeit des vom Bund beantragten Revisionsverfahrens wegen gerichtlich geltend gemachter Schadenersatzansprüche eines Bonner Unternehmens an den Bund zu rechnen, und welche weiteren Schadenersatzforderungen Dritter an den Bund bestehen in Sachen „Schürmann-Bau" noch?
Zu Frage 90:
Die Sanierungsleistungen für die Neubauten an der Kurt-Schumacher-Straße sind im Rahmen zweier nicht offener Verfahren (Wasserhaltung und Lagesicherung, Instandsetzung der Untergeschosse) EUweit bekanntgemacht worden. Welche bzw. welches Unternehmen den Auftrag erhält, hängt vom Abschluß der Verfahren ab.
Die Leistungen für den Weiterbau sollen in einem Paket an einen Generalunternehmer vergeben werden.
Zu Frage 91:
Es ist nicht bekannt, wann der Bundesgerichtshof über die Annahme der Revisionen entscheiden wird.
Darüber hinaus haben 18 Baufirmen bzw. Arbeitsgemeinschaften und 6 Ingenieurbüros Forderungen im Zusammenhang mit dem Hochwasserschaden an den Bund gerichtet. Die Forderungen sind dem Grunde und der Höhe nach streitig. Mit einer Vielzahl der Firmen führt der Bund Verhandlungen mit dem Ziel einer vergleichsweisen Einigung; dabei konnten die angemeldeten Forderungen zum Teil deutlich reduziert werden.
13326* Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 147. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. Dezember 1996
Anlage 44
Antwort
des Bundesministers Dr. Klaus Töpfer auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Rolf Niese (SPD) (Drucksache 13/6446 Fragen 92 und 93):
Wann lief die Frist für die europaweite Ausschreibung der Sanierung des „Schürmann-Baus" ab, von der der Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau, Dr. Klaus Töpfer, am 26. September 1996 im Haushaltsausschuß berichtete, sie laufe in 37 Tagen ab, und wann ist mit der Vergabe und dem Beginn der Sanierungsarbeiten zu rechnen?
Hat sich an der europaweiten Ausschreibung der Sanierung für den „Schürmann-Bau" auch die als Schädiger angesehene holländische Baufirma beteiligt, und wenn ja, wie bewertet Bundesminister Dr. Klaus Töpfer dieses Angebot vor dem Hintergrund der Entscheidung der Bundesregierung, gegen diese Baufirma die gesamten Sanierungskosten zusammen mit den weiteren Schadenersatzansprüchen einzuklagen?
Zu Frage 92:
Die Bekanntmachung der Bauleistungen für den Bereich „Wasserhaltung und Lagesicherung" ist am 18. September 1996 an das Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften versandt worden. Der Tag nach Absendung der Bekanntmachung ist für den Beginn der bemessenen Teilnahmefrist (mindestens 37 Kalendertage) maßgeblich. Die Teilnahmefrist ist am 31. Oktober 1996 abgelaufen.
Die Bekanntmachung der Bauleistungen für den Bereich „Instandsetzung der Untergeschosse" ist am 14. Oktober 1996 abgesandt worden. Die Teilnahmefrist endete hier am 29. November 1996.
Auf die Bekanntmachungen hin sind für das erste Paket 22 bzw. für das zweite Paket 34 Bewerbungen eingegangen. Die Eignung der Bewerber wird derzeit überprüft. Nach Abschluß dieses Verfahrensschritts werden geeignete Bewerber am 3. Januar 1997 zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die Möglichkeit einer einheitlichen Vergabe der Sanierungsleistungen hängt vom Abschluß der beiden Vergabeverfahren ab.
Mit der Vergabe der Bauleistungen für die Sanierung ist in der zweiten Hälfte März 1997 zu rechnen.
Zu Frage 93:
Die Frage kann nicht beantwortet werden, da die Namen der Bewerber gem. § 17 Nr. 6 der Verdingungsordnung für Bauleistungen - Teil A - geheimzuhalten sind.
Anlage 45
Antwort
des Bundesministers Dr. Klaus Töpfer auf die Fragen des Abgeordneten Hans Wallow (SPD) (Drucksache 13/6446 Fragen 94 und 95):
Welche geschätzten Mehrkosten pro Sitzungswoche sind nach Einschätzung der Bundesregierung für den Bundeshaushalt (u. a. für die Sicherstellung der Präsenz der Bundesregierung in Berlin) mit der Umsetzung des Beschlusses des Altestenrates vom 28. November 1996 zu erwarten, wonach der Deutsche Bundestag seine Plenartätigkeit in Berlin im Frühjahr 1999 auch dann aufnehmen soll, wenn die für die Arbeitsfähigkeit des Deutschen Bundestages erforderlichen Bauten im Spreebogen noch nicht fertiggestellt sind und daher die vorhandenen Räumlichkeiten in Bonn genutzt werden?
Welche Kosten entstehen nach Einschätzung der Bundesregierung für den Fall, daß in Berlin bis zur Herstellung der vollen Arbeitsfähigkeit des Deutschen Bundestages provisorische Übergangsquartiere bezogen werden sollten, und zu welchem Zeitpunkt ist nach jetzigem Kenntnisstand mit der Bezugsfertigkeit von Alsen-, Dorotheen- und Luisenblock zu rechnen?
Zu Frage 94:
Die Frage behandelt vorrangig Belange des Deutschen Bundestages, zu denen die Bundesregierung nicht Stellung nehmen kann.
Zu Frage 95:
Eine derartige Einschätzung ist der Bundesregierung nicht möglich, da hier vorrangige Belange des Deutschen Bundestages berührt sind.