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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 13/143 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 143. Sitzung Bonn, Freitag, den 29. November 1996 Inhalt: Tagesordnungspunkt II: Dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1997 (Haushaltsgesetz 1997) (Drucksachen 13/5200, 13/5836, 13/ 6001 bis 13/6025, 13/6026, 13/6027) . 12949 A Hans Georg Wagner SPD 12949 B Dr. Theodor Waigel, Bundesminister BMF 12952 D Antje Hermenau BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 12957 B Dr. Hermann Otto Solms F.D.P. . . . . 12960 B Dr. Christa Luft PDS 12963 B Kurt J. Rossmanith CDU/CSU 12965 B Ingrid Matthäus-Maier SPD . . 12967 C, 12973 A Carl-Detlev Freiherr von Hammerstein CDU/CSU 12969 A Jürgen Koppelin F.D.P 12972 D Hans-Peter Repnik CDU/CSU 12973 C Wolf-Michael Catenhusen SPD (zur GO) 12976 D Rudolf Seiters CDU/CSU 12977 A Dr. Christoph Zöpel SPD 12977 D Dr. Helmut Lippelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 12978 D Ulrich Irmer F.D.P 12979 B Dr. Gregor Gysi PDS 12980 A Dr. Christoph Zöpel SPD (Erklärung nach § 30 GO) 12981 B Namentliche Abstimmung 12982 B Ergebnis 12983 D Zusatztagesordnungspunkt 2: Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung der Altschulden für gesellschaftliche Einrichtungen, zur Änderung des ErblastentilgungsfondsGesetzes und zur Änderung des Investitionsförderungsgesetzes Aufbau Ost (Drucksachen 13/6088, 13/6336) . . . 12982 C Irmgard Karwatzki, Parl. Staatssekretärin BMF 12982 D Manfred Hampel SPD 12986 A Reiner Krziskewitz CDU/CSU . . . 12986 D Jürgen Türk F.D.P 12987 B Manfred Kolbe CDU/CSU 12987 D Dr. Uwe-Jens Rössel PDS 12988 B Arnulf Kriedner CDU/CSU 12989 A Nächste Sitzung 12989 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 12991* A Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zu Zusatztagesordnungspunkt 2 (Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Altschulden für gesellschaftliche Einrichtungen, zur Änderung des Erblastentilgungsfonds-Gesetzes und zur Änderung des Investitionsförderungsgesetzes Aufbau Ost) Werner Schulz (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 12991* B Anlage 3 Amtliche Mitteilungen 12992* A 143. Sitzung Bonn, Freitag, den 29. November 1996 Beginn: 8.30 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Eid, Uschi BÜNDNIS 29. 11. 96 90/DIE GRÜNEN Frick, Gisela F.D.P. 29. 11. 96 Gysi, Andrea PDS 29. 11. 96 Dr. Haussmann, Helmut F.D.P. 29. 11. 96 Dr. Knake-Werner, Heidi PDS 29. 11. 96 Krüger, Thomas SPD 29. 11. 96 Dr. Graf Lambsdorff, Otto F.D.P. 29. 11. 96 Lehn, Waltraud SPD 29. 11. 96 Lemke, Steffi BÜNDNIS 29. 11. 96 90/DIE GRÜNEN Rupprecht, Marlene SPD 29. 11. 96 Dr. Schäfer, Hansjörg SPD 29. 11. 96 Scherhag, Karl-Heinz CDU/CSU 29. 11. 96 Schumann, Ilse SPD 29. 11. 96 Tippach, Steffen PDS 29. 11. 96 Tröger, Gottfried CDU/CSU 29. 11. 96 Wallow, Hans SPD 29. 11. 96 Wieczorek (Duisburg), SPD 29. 11. 96 Helmut Wittich, Berthold SPD 29. 11. 96 Wohlleben, Verena SPD 29. 11. 96 Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zu Zusatztagesordnungspunkt 2 (Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Altschulden für gesellschaftliche Einrichtungen, zur Änderung des Erblastentilgungsfonds-Gesetzes und zur Änderung des Investitionsförderungsgesetzes Aufbau Ost) Werner Schulz (Berlin) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die Übernahme der Altschulden in die Rechtsverhältnisse der Bundesrepublik ist von der juristischen Grundlage her überaus fragwürdig. Namhafte Rechtswissenschaftler vertreten die Auffassung, daß die sogenannten DDR-Altschulden willkürlich zustande gekommen sind, daß ihre Übertragung in die Bundesrepublik rechtlich nicht begründbar war und ist und daß daher die Forderungen der Gläubigerbanken substanzlos sind. Zu diesem Ergebnis ist Professor Harms in einem Gutachten für den Deutschen Städtetag gekommen. Anlagen zum Stenographischen Bericht Der Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern sagt in seinem Gutachten hierzu das gleiche. Ich zitiere die Schlußfolgerung: „Hieraus folgt, daß den Kommunen hinsichtlich der Finanzierung der staatlichen bzw. gesellschaftlichen Einrichtungen keine Verbindlichkeiten entstanden sind. " Klarer geht es nicht. Meine Damen und Herren, sie wissen oder Sie könnten zumindest wissen, daß im Gegensatz zu Westdeutschland die ostdeutschen Kommunen zu DDR-Zeiten über keine nennenswerten eigenen Einnahmen verfügten. Die meisten Ausgaben von Städten, Gemeinden und Kreisen wurden aus dem zentralen Staatshaushalt der DDR bestritten. Auch die Entscheidungen über den Bau „gesellschaftlicher Einrichtungen" - das ist ein Sammelbegriff, der Kulturhäuser bis hin zu Luftschutzbunkern erfaßt -, wurden zentral getroffen und durch entsprechende Zuweisungen finanziert. Nur im Zeitraum Anfang der 70er bis Mitte der 80er Jahre erfolgte die Finanzierung dieser Einrichtungen größtenteils über Kredite. Es entstanden damit auf dem Papier Verbindlichkeiten gegenüber der Staatsbank der DDR. Durch die Wirtschafts- und Währungsunion wurden diese Verbindlichkeiten der DDR als Kreditverpflichtungen der Kommunen im Verhältnis 2 : 1 in die bundesrepublikanische Ordnung übertragen. Die Kommunen hatten zu keinem Zeitpunkt die freie Entscheidung über die Investitionen in diese Einrichtungen. Die Verteilung der Altschulden auf die Kommunen in neuen Ländern ist von Zufälligkeiten und Willkürlichkeiten geprägt. Daher ist im Ergebnis die Belastung der Kommunen extrem unterschiedlich. Die Zuordnung von Vermögenswerten zu den Altschulden ist in vielen Fällen äußerst zweifelhaft und ungeklärt, häufig sind die Einrichtungen in einem desolaten Zustand oder gar nicht mehr vorhanden. Die Belastungen mit Altschulden hat zu einer teilweise erheblichen Einschränkung der Handlungsspielräume der betroffenen Körperschaften geführt. Die Altschulden haben damit den Aufbau in den neuen Ländern nachhaltig behindert. Sollten die Kommunen genötigt werden, die Altschulden in der einen oder anderen Weise zu bedienen, wird dadurch ihre Investitionsfähigkeit und also ihre Fähigkeit, Anstöße zur Schaffung neuer Arbeitsplätze zu geben, stark eingeschränkt. Der Gesetzentwurf, der heute hier zur Beratung vorliegt, soll einen Rechtsstreit vermeiden helfen. So weit, so gut. In der Sache ist er jedoch nicht gerechtfertigt. Zwar hat der Bund immerhin auf die Hälfte der Forderungen verzichtet, zwar sind die ostdeutschen Kommunen von der direkten Schuldenlast befreit, aber zumindest der Länderanteil wird zu einem wesentlichen Teil auf Kosten anderer Aufbau-OstMittel finanziert. Es geht zu Lasten von Mitteln, die die Länder nach dem Investitionsförderungsgesetz Aufbau Ost erhalten, und zu Lasten der Förderung kultureller und gemeinnütziger Aufgaben mit Mitteln des DDR-Parteivermögens. Und schließlich werden die Kommunen indirekt über die Länder letztendlich ebenfalls zur Kasse gebeten für Schulden, die sie nie gemacht haben. Nun könnte man sagen, mit dem nun vorliegenden Gesetz sei vielleicht nicht der große Wurf gelungen, aber immerhin, die Kommunen seien die Schuldenlast los, und der Rechtsfrieden sei wiederhergestellt. So ist es aber offenbar nicht. Noch vor zwei Tagen hat der Haushaltsausschuß mit heißer Nadel Änderungswünsche des thüringischen Ministerpräsidenten eingearbeitet. Doch die teilweise grundsätzlichen und teilweise interessenbedingten Einwände Berlins sind offenbar nicht ausgeräumt und lassen sich auch nicht ohne weiteres vom Tisch wischen. Machen wir uns also darauf gefaßt, daß der leidige Dauerstreit um die kommunalen Altschulden auch mit dem heutigen Tag nicht zu einem einvernehmlichen Abschluß kommt, sondern demnächst im Bundesrat oder vor Gericht seine Fortsetzung findet. Anlage 3 Amtliche Mitteilungen Die Abgeordneten Vera Lengsfeld, Elisabeth Altmann (Pommelsbrunn), Dr. Uschi Eid, Wolfgang Schmitt (Langenfeld), Waltraud Schoppe und Helmut Wilhlem (Amberg) haben ihre Unterschrift zu dem Antrag Kaschmir-Konflikt, Drucksache 13/5273 zurückgezogen. Damit ist das gemäß § 76 Abs. 1 der Geschäftsordnung erforderliche Quorum nicht mehr gegeben. Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Auswärtiger Ausschuß - Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit der Westeuropäischen Union für die Zeit vom 1. Juli bis 31. Dezember 1995 - Drucksachen 13/3827, 13/4401 Nr. 1 - Ausschuß für die Angelegenheiten der Europäischen Union - Unterichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über ihre Bemühungen zur Stärkung der gesetzgeberischen Befugnisse des Europäischen Parlaments - Drucksachen 13/4212, 13/4588 Nr. 1- - Unterrichtung durch die Bundesregierung 56. Bericht der Bundesregierung über die Integration der Bundesrepublik Deutschland in die Europäische Union (Berichtszeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 1995) - Drucksachen 13/4176, 13/4401 Nr. 6 -
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Christoph Zöpel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Aha!

    (Lachen und Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Ich darf mich bei Ihnen sehr herzlich bedanken.

    (Joseph Fischer [Frankfurt] [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Christoph, sag': Mir wurde unterstellt!)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Erstens. Herr Kollege Irmer hat mir - und damit den anderen Antragstellern - unterstellt, die Ziffer 3 unseres Antrages, in der von „normalen diplomatischen Beziehungen" die Rede ist, unterstelle der Bundesregierung, sie unterhalte weiterreichende Beziehungen zum Iran. Ich stelle hiermit fest: Ich unterstelle das nicht.

    (Lachen und Widerspruch bei der CDU/ CSU und der F.D.P.)

    Das heißt: Sie können diesem Antrag problemlos zustimmen, wenn Sie nicht selbst glauben, daß die Bundesregierung Beziehungen zum Iran unterhält, die die Normalität überschreiten.
    Zweitens. Herr Irmer hat mir - und damit den anderen Antragstellern - unterstellt, wir unterstellten der Bundesregierung, sie wolle Rüstungsexporte in dieses Land. Wir unterstellen das nicht. Sie können unserem Antrag problemlos zustimmen, weil wir das nicht unterstellen. Ihre Unterstellungen mir gegenüber, auf Grund derer die Regierungsfraktionen nicht zustimmen können, sind hinfällig.
    Ich füge im übrigen hinzu - ich wurde angesprochen -: Wie viele andere auch werde ich mich bei Ihrem Antrag der Stimme enthalten.

    (Beifall bei Abgeordneten der SPD)



Rede von Hans-Ulrich Klose
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den von den Fraktionen der SPD und des Bündnisses 90/Die Grünen eingebrachten Entschließungsantrag auf Drucksache 13/ 6351. Wer stimmt für diesen Entschließungsantrag? - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Ich stelle fest: Der Entschließungsantrag ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bei Stimmenthaltung der PDS abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. auf Drucksache 13/6354. Wer stimmt zu? - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Ich stelle fest: Der Entschließungsantrag ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen von Bündnis 90/

Vizepräsident Hans-Ulrich Klose
Die Grünen und der PDS bei Stimmenthaltung der SPD angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der SPD auf Drucksache 13/6345 (neu); dieser Antrag ist vorhin verteilt worden. Wer stimmt für diesen Entschließungsantrag? - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Ich stelle fest: Der Entschließungsantrag ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der SPD-Fraktion bei Stimmenthaltung von Bündnis 90/Die Grünen und der PDS abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD auf Drucksache 13/6353. Wer stimmt für diesen Entschließungsantrag? - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Ich stelle fest: Der Entschließungsantrag ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Opposition abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 13/6314. Wer stimmt für diesen Entschließungsantrag? - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Der Entschließungsantrag ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der SPD-Fraktion gegen die Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen bei Stimmenthaltung der PDS abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 13/6348. Wer stimmt für diesen Entschließungsantrag? - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Der Entschließungsantrag ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der SPD-Fraktion gegen die Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen bei Stimmenthaltung der PDS abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Gruppe der PDS auf Drucksache 13/6339. Wer stimmt für diesen Entschließungsantrag? - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Der Entschließungsantrag ist gegen die Stimmen der PDS mit den Stimmen aller anderen Fraktionen abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Gruppe der PDS auf Drucksache 13/6341. Wer stimmt für diesen Entschließungsantrag? - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Der Entschließungsantrag ist gegen die Stimmen der PDS mit den Stimmen aller anderen Fraktionen abgelehnt.
Wir kommen damit zur Schlußabstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1997. Das sind die Drucksachen 13/5200, 13/5836, 13/6001 bis 13/6025, 13/ 6026, 13/6027 und 13/6350.
Die Fraktion der CDU/CSU verlangt eine namentliche Abstimmung. Ich bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, die vorgesehenen Plätze einzunehmen. Sind alle Urnen besetzt? - Das ist der Fall.
Ich eröffne die Abstimmung. -
Ist noch ein Mitglied des Hauses anwesend, das seine Stimme nicht abgegeben hat? - Ich frage noch einmal, ob irgend jemand anwesend ist, der seine Stimme nicht abgegeben hat. - Das scheint nicht der Fall zu sein.
Ich schließe die Abstimmung und bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, mit der Auszählung zu beginnen. Das Ergebnis der Abstimmung wird Ihnen später bekanntgegeben.*)
Wir setzen jetzt die Beratungen fort. Ich rufe den Zusatzpunkt 2 auf:
Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung der Altschulden für gesellschaftliche Einrichtungen, zur Änderung des Erblastentilgungsfonds-Gesetzes und zur Änderung des Investitionsförderungsgesetzes Aufbau Ost
- Drucksache 13/6088 - (Erste Beratung 138. Sitzung)

Beschlußempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuß)

- Drucksache 13/6336 -
Berichterstattung: Abgeordnete Karl Diller
Oswald Metzger Dankward Buwitt Dr. Wolfgang Weng (Gerlingen)

Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die Aussprache eine halbe Stunde vorgesehen. - Widerspruch höre ich nicht. Dann ist so beschlossen.
Ich würde jetzt gern die Aussprache eröffnen; man beachte den Konjunktiv. Ich kann das aber erst tun, wenn einigermaßen geregelte Verhältnisse hier im Plenum hergestellt sind. Ich bitte also alle diejenigen, die den Mittelgang und die übrigen Gänge besetzt halten, sich entweder zu setzen oder das Plenum zu verlassen.
Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat die Parlamentarische Staatssekretärin Irmgard Karwatzki.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Irmgard Karwatzki


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bereits vor gut zwei Wochen haben wir über das Thema Altschulden für gesellschaftliche Einrichtungen und den Entwurf des Altschuldenregelungsgesetzes hier im Bundestag diskutiert. Um eine einvernehmliche Lösung mit den Ländern zu erreichen, hat der Bund in den vergangenen Tagen nochmals eine Reihe von Zugeständnissen gemacht, die in dem heute zu beschließenden Entwurf berücksichtigt sind.
    Ich habe die Erwartung und Überzeugung, daß die Länder im Bundesrat dem Entwurf, wie er jetzt vorliegt, zustimmen können und werden; denn, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, „Altschulden und kein Ende" könnte formuliert werden. Ich bin der
    *) Seite 12983 D

    Parl. Staatssekretärin Irmgard Karwatzki
    Meinung, wir sollten den Knoten endlich durchschlagen.
    Nach den Verhandlungen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden am 2. Oktober haben in der anschließenden Pressekonferenz alle Teilnehmer, insbesondere die Ländervertreter, von einem Durchbruch gesprochen. Niemand konnte zu diesem Zeitpunkt damit rechnen, daß die dann noch erforderlichen Abstimmungen so langwierig und mühsam sein würden. Ich habe Verständnis für die schwierige Lage der Länder. Angesichts der sehr unterschiedlichen Interessenlagen zwischen den einzelnen Ländern und der unterschiedlichen Zusammensetzungen der Länderparlamente werden die verschiedenen Aspekte der Altschuldenproblematik unterschiedlich gewichtet. Es ist verständlich, wenn die Suche nach einem fairen, ausgewogenen und für alle Beteiligten vertretbaren Kompromiß durch diese Konstellation nicht gerade leichter wird. Nachdrücklich möchte ich aber den Vorwurf zurückweisen, der Bund zwinge den Ländern etwas auf. Wer von einer Zwangsverpflichtung der Länder durch den Bund spricht, macht es sich angesichts der komplizierten Interessenlage zwischen Bund, Ländern und Gemeinden zu einfach.
    Wichtiges Ziel einer gesetzlichen Regelung der Altschuldenfrage ist es, langwierige Rechtsstreitigkeiten zwischen den Gebietskörperschaften zu vermeiden.
    In der Diskussion um die Altschuldenfrage wurde bis zuletzt gefordert, die Schulden einfach zu streichen. Leider kann kein Zweifel bestehen, daß es sich um echte Kredite und nicht nur um fiktive Buchungsposten handelt, die durch einen Federstrich gelöscht werden könnten. Wenn es so einfach wäre, liebe Kolleginnen und Kollegen, müßten wir uns keine Gedanken über die Finanzierung der jährlich anfallenden Zinsen und Tilgungsleistungen machen.
    Es liegt heute auch ein Antrag zur Abstimmung vor, die Altschulden in den Erblastentilgungsfonds zu übertragen und ihre Bedienung ausschließlich dem Bund anzulasten. Dieser Antrag ist nicht zielführend, da damit alte Maximalforderungen wiederholt und die inzwischen erreichten Verhandlungsergebnisse völlig ignoriert werden.

    (Zuruf von der CDU/CSU: So ist es!)

    Natürlich mag man es bedauern, wenn zur Lösung des Altschuldenproblems Mittel aus dem Investitionsförderungsgesetz Aufbau Ost eingesetzt werden. Der Aufbau einer modernen und leistungsfähigen Infrastruktur in den neuen Ländern ist eine wichtige Voraussetzung für einen selbsttragenden Wachstumsprozeß in den neuen Ländern. Die Verwendung der Mittel für diesen Zweck entspricht jedoch dem ausdrücklichen Vorschlag der Ländermehrheit. Von zwei Ländern wird der Einsatz von Mitteln aus dem Investitionsförderungsgesetz nicht mitgetragen. Im Rahmen des finanzverfassungsrechtlich Zulässigen bietet die jetzige Gesetzesformulierung diesen Ländern aber die Wahlmöglichkeit, ihren Beitrag zur Annuität unmittelbar an den Bund zu leisten.
    Ich vermag auch die Bedenken nicht zu teilen, die gegen den Einsatz des Parteivermögens in diesem Zusammenhang vorgebracht werden. Nach meiner Kenntnis ist dies der Wunsch aller neuen Länder. Dem wollte sich der Bund nicht verschließen.
    Es war ein langer Weg von den ersten Gesprächen mit Länder- und Gemeindevertretern über die Altschuldenfrage bis zu der heutigen abschließenden Beratung einer gesetzlichen Lösung hier im Bundestag. Ich bin davon überzeugt, daß wir eine faire, aber auch sachgerechte Regelung gefunden haben.
    Die Gesamtlast der Altschulden, zu der nach Auffassung aller Beteiligten auch die Zinseszinsen und die Refinanzierungskosten gehören, wird im Erblastentilgungsfonds innerhalb einer Generation getilgt. Mit der Übernahme der Hälfte der jährlichen Zins- und Tilgungsaufwendungen leistet der Bund seinen Beitrag zu einer fairen Lastenteilung.
    Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte abschließend an alle Länder appellieren, auch ihrerseits Solidarität untereinander zu üben. Wenn das Altschuldenregelungsgesetz endgültig in Kraft getreten ist, kann man sicher davon sprechen, daß damit ein besonders schwieriges Kapitel im Zusammenhang mit der deutschen Einheit abgeschlossen und einer guten Lösung zugeführt ist.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)