Gleich dazu, Herr Koppelin, oder machen wir das in der nächsten Runde?
Ich möchte Ihnen das gerne erläutern, Herr Kollege. 100 000 Arbeitslose kosten 4 Milliarden DM. Das heißt, wenn es mir gelingt, 100 000 Menschen mehr in Arbeit zu bringen,
dann bringt das den öffentlichen Kassen 4 Milliarden DM. Deswegen habe ich Ihnen - man könnte ja meinen, daß Sie wissen, was ich heute vortragen will - zehn Gesetzentwürfe und Anträge der SPD im Deutschen Bundestag mitgebracht,
mit denen wir - sie enthalten konkret ausgearbeitete Vorschläge - die Arbeitslosigkeit bekämpfen wollen.
Ich nenne Ihnen als erstes Beispiel das Entsendegesetz.
- Bleiben Sie ruhig stehen, Herr Kollege, wenn ich Ihnen das gerade erläutere. - Über ein Jahr haben Sie unseren Gesetzentwurf blockiert, der besagt, daß Briten und Portugiesen sehr wohl auf deutschen Bau-
stellen arbeiten dürfen, aber doch bitte nicht zu Dumpinglöhnen.
Sie haben mit Ihrer Blockade beim Entsendegesetz dafür gesorgt, daß Zigtausende von Bauarbeitern arbeitslos sind. Nur, weil Sie nicht mitmachen wollten!
- Er hat sich zwar schon wieder gesetzt, weil ihm das nicht gefällt; aber jetzt, Herr Koppelin, darf ich meine zehn Beispiele hier vortragen. Bitte melden Sie sich dann wieder.
Zweites Beispiel: die Lohnnebenkosten runter. Wir haben im Bundestag einen Antrag zur ökologischen Steuerreform eingebracht, weil das Problem in diesem Lande die maßlose Belastung der menschlichen Arbeit und der menschlichen Leistung ist. Wir haben einmal eine Aufstellung gemacht, meine Damen und Herren. Nehmen Sie die gesamten Steuern und Sozialabgaben, dann kommen Sie im Jahr 1995 immerhin auf 1,4 Billionen DM. Davon nehme ich die Umsatzsteuer, die Mehrwertsteuer, weg, weil der Verbraucher sie bezahlt. Dann bleiben rund 80 Prozent. Von diesen 80 Prozent wiederum - ich darf Ihnen das einmal vorlesen; das ist alles unbestritten - entfallen durch Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer über 62 Prozent auf die menschliche Arbeit, unter 10 Prozent auf den Faktor Kapital und unter 10 Prozent auf den Faktor Natur. Angesichts dessen sage ich Ihnen: Wer nicht endlich mit uns zusammen bereit ist, die Lohnnebenkosten zu senken und auf der anderen Seite die Energie zu verteuern, der versündigt sich an den Arbeitslosen in diesem Lande.
Drittes Beispiel, meine Damen und Herren, auch im Bundestag als Antrag eingebracht: ein 100 000-
Dächer-Solarenergieprogramm. Warum? Weil das die Energie der Zukunft ist, weil andere Länder das tun. Wir haben ein lächerlich kleines Programm von wenigen tausend Förderfällen. Die Japaner hatten ein 100 000-Dächer-Solarenergieprogramm, und deswegen sind sie weiter. Aber ich sage Ihnen: Nicht das Land wird im Jahr 2000 die Nase vorn haben, das die besten U-Boote und Panzer exportiert, sondern das, das die besten Umweltschutz- und Energieeinspartechnologien exportieren kann.
- Herr Rüttgers, jetzt lassen Sie mich das erst ausführen. Sie besitzen nämlich immer die Dreistigkeit zu sagen, wir hätten keine Alternativen. Wir haben sie im Bundestag eingebracht.
Ingrid Matthäus-Maier
- Sie wissen, ich lasse immer Zwischenfragen zu, aber heute erst nach den zehn Beispielen, damit Sie nicht mehr die Dreistigkeit haben, so etwas zu behaupten.
Viertes Beispiel: Wir brauchen eine Teilzeitoffensive. In anderen Ländern, zum Beispiel in Holland, gibt es das längst. Wir müssen die Teilzeitoffensive psychologisch, aber auch durch Gesetzesvorschläge unterstützen.
Übrigens: Sie haben sicher gemerkt, daß das, was ich bisher vorgeschlagen habe, überhaupt kein Geld kostet. Sie behaupten immer das Gegenteil. Das alles, zum Beispiel das Entsendegesetz, sind Maßnahmen, die überhaupt kein Geld kosten.
Unser Antrag, zur Vermeidung von Arbeitslosigkeit eine Teilzeitbeihilfe zu zahlen, um Teilzeitarbeit zu unterstützen, liegt bis heute in den Ausschüssen. Dazu sagen Sie nein. In den Ausschüssen liegt unser Antrag, für Beamte eine Einstellungsteilzeit zu schaffen. Auch das haben Sie bisher abgelehnt.
Fünftes Beispiel: Überstunden. Herr Jagoda von der Bundesanstalt für Arbeit sagte dieser Tage, es sei doch ein Unding, daß wir die höchste Arbeitslosigkeit seit Jahrzehnten haben und gleichzeitig mit 2 Milliarden Überstunden den Rekord an Überstunden halten. Das beste Mittel, das zu ändern, wäre ein „Bündnis für Arbeit" gewesen. Das aber haben Sie mutwillig zerschlagen.
Warum nehmen Sie, wenn es dazu schon nicht kommt - das haben Sie zu verantworten -, nicht unseren Entwurf eines Arbeitszeitgesetzes, in dem Möglichkeiten zur Reduzierung der Überstunden enthalten sind, in die Hand? Dann wären wir alle ein Stück weiter.
Sechstes Beispiel: innovative Forschungs- und Technologiepolitik. Unser Antrag mit konkreten Einzelforderungen liegt auf dem Tisch. Er wird von Ihnen in den Ausschüssen blockiert.
Siebtes Beispiel: Wir wissen, daß bei den Sozialversicherungen, auch bei der Rentenversicherung, Riesenlöcher existieren. Warum denn? Weil Sie sich bis heute weigern, die 590-DM-Billigjobs in die Sozialversicherung aufzunehmen.
Bis weit in die Union hinein lesen wir, daß Sie das für ein Unding halten. Dieses Instrument war einmal gedacht, um Spitzen bei den Unternehmen mit Aushilfskräften abzubauen, für Studenten während des Semesters. Es wurde doch nicht dazu geschaffen, daß Millionen von Arbeitnehmern heute mit Billigjobs ohne Sozialversicherung abgespeist werden.
Unser Entwurf eines Gesetzes zur Beseitigung des Mißbrauchs der Geringfügigkeitsgrenze in der Sozialversicherung schmort in den Ausschüssen.
Achtes Beispiel: Scheinselbständigkeit. Wir treffen die Situation an - dies kostet die Sozialversicherungen Milliarden DM im Jahr -, daß immer mehr traditionelle Arbeitnehmerberufe, zum Beispiel Fahrer oder Kellner, zu Berufen mit Scheinselbständigkeit gemacht werden, und zwar zu einem einzigen Zweck: damit sie ihre Arbeitnehmerrechte verlieren und der Arbeitgeber nicht in die Rentenversicherung einzahlen muß.
Unser Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Scheinselbständigkeit liegt im Bundesrat. Ich weiß, daß viele von Ihnen gerne zustimmen würden, aber es nicht können.
Neuntes Beispiel: Der Anteil der aktiven Arbeitsmarktpolitik geht unter Ihnen ununterbrochen zurück. Das ist ein schlimmer Fehler. Gerade in Zeiten hoher Arbeitslosigkeit muß es ein Gleichgewicht zwischen passiver und aktiver Arbeitsmarktpolitik geben. Unser Entwurf eines Arbeits- und Strukturförderungsgesetzes, im Bundestag eingebracht, ist von Ihnen abgelehnt worden.
Letztes Beispiel: überbetrieblicher Leistungsausgleich für die Schaffung von mehr Lehrstellen. Darauf haben Sie sich nun eingeschossen. Was heißt das? Jedes Jahr warten Zehntausende von Jugendlichen - übrigens nicht nur sie, sondern auch ihre besorgten Eltern - darauf, daß sie einen Ausbildungsplatz bekommen. Jedes Jahr ist es so, daß Tausende endgültig keinen bekommen.
Wir haben eine Ausbildungsplatzumlage, Sie können auch sagen: einen Ausbildungsplatzausgleich vorgeschlagen. Denn es ist heute doch so, daß die große Masse der Unternehmen - rund zwei Drittel - gar nicht mehr ausbildet und daß die Last der Ausbildung fast ausschließlich auf dem Handwerk liegt. Wir danken dem Handwerk dafür. Ich gratuliere dem neuen Handwerkspräsidenten zur Übernahme seines Amtes.
Was können Sie eigentlich dagegen haben, wenn wir auf gesetzgeberischer Ebene eine Regelung treffen, wie es sie beim Bauhandwerk oder bei den Schornsteinfegern gibt, wie mein Kollege Uwe Göllner immer sagt? Die haben in ihrer Kammer und in ihrer Innung längst ein Umlagemodell. Ich halte das für einen guten Vorschlag.
Sie sagen: Das sollen die Unternehmen freiwillig machen. Das wollen auch wir ja gern. Aber sollen wir in einer Zeit, in der sogar der Herr Bundeskanzler die Unternehmen angreift, weil sie freiwillig nicht mehr Arbeitsplätze schaffen, immer noch auf freiwillige Vereinbarungen setzen, obwohl damit in der Praxis offensichtlich keine Arbeitsplätze geschaffen wur-
Ingrid Matthäus-Maier
den? Ich sage Ihnen: Machen Sie endlich mit bei unserem Vorschlag. •
Herr Koppelin, haben Sie noch eine Frage? Ich nehme an, nicht.
Diese zehn Beispiele, die ich erwähnt habe, zeigen eines: Diese Koalition lehnt das alles ab. Das ist verantwortungslos gegenüber den Menschen. Das ist schädlich. Sie sind eine Neinsagerkoalition. Machen Sie mit uns endlich konstruktive Politik für die Arbeitslosen in diesem Lande.
Sie kommen daher und beschweren sich - manchmal weinerlich und manchmal aggressiv -, wir würden Ihren Vorschlägen nicht zustimmen. Ich habe aber längst gemerkt, was Sie damit meinen: Sie wollen immer unser Ja zu Ihren Bedingungen. Wie kommen wir dazu?
Sie haben die Mehrheit im Bundestag. Die SPD hat die Mehrheit im Bundesrat. Da kann keiner dem anderen Bedingungen aufdiktieren. Da müssen wir zu Kompromissen kommen. Verweigern Sie sich nicht länger.
Was Sie gerade in diesen Tagen bei der Vermögensteuer zeigen, das macht deutlich, das Sie Ihre Konditionen, Ihre Bedingungen durchsetzen wollen. Sie erwecken den Eindruck, als sei die SPD auf eine Art Einigung eingegangen. Kindergeld wird erhöht, sagen wir, Vermögensteuer wird abgeschafft, sagen Sie, und Sie behaupten, wir hätten dem zugestimmt. Dazu kann ich Ihnen nur zweierlei sagen: Auf die Durchsetzung der Erhöhung des Kindergeldes zum 1. Januar 1997, die wir erkämpft haben, sind wir stolz. Sie können machen, was Sie wollen: Es wird erhöht.
Aber es gilt auch umgekehrt. Ein Ja der SPD zu Ihren unsozialen Vermögensteuerplänen wird es weder im Bund noch im Land geben.
Denn wenn eine Bundesregierung wie Sie die älteren Frauen später in Rente schickt und damit die Jugendarbeitslosigkeit erhöht, wenn eine Bundesregierung wie Sie die Lohnfortzahlung kürzt, wenn eine Bundesregierung wie Sie jeden Tag mit neuen Abkassiermodellen im Gesundheitswesen daherkommt, wenn eine Bundesregierung wie Sie Geld für aktive Arbeitsmarktförderung kürzt, wenn eine solche Bundesregierung gleichzeitig behauptet, sie habe Milliarden, um den Reichen und Superreichen die private Vermögensteuer zu schenken, dann gehört einer solchen Bundesregierung der politische Führerschein entzogen.
Zu der Vermögensteuerdiskussion stellen Sie sechs Behauptungen auf. Fünf sind falsch, eine ist richtig.
Behauptung Nummer eins: Das Bundesverfassungsgericht verlange die Abschaffung. Das ist falsch. Im Karlsruher Beschluß heißt es: „Das Konzept der geltenden Vermögensteuer entspricht diesen Anforderungen. "
Ihre Behauptung Nummer zwei: Die Verwaltungskosten seien so hoch, daß es sich bei der Vermögensteuer nicht lohne. Das ist falsch. Nach Ihren eigenen Aussagen betragen die Verwaltungskosten 300 Millionen DM. Bei einem Aufkommen von insgesamt 9,3 Milliarden DM ist das durchaus akzeptabel.
Behauptung Nummer drei: In Europa erhebe praktisch keiner eine Vermögensteuer. Das ist falsch. Ihr eigenes Informationsblatt, das der Bundesregierung, vom 30. Juni 1996 schreibt - ich zitiere nur die Aussagen zur privaten Vermögensteuer, denn Sie wissen, daß es uns darum geht -:
Eine private Vermögensteuer gibt es in Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Luxemburg, den Niederlanden, Schweden, Schweiz und Spanien.
Bevor Sie hier einen solchen Unsinn erzählen, lesen Sie einmal diese Ausführungen der Bundesregierung.
Behauptung Nummer vier: Der SPD-Entwurf sei verfassungswidrig. Das ist falsch. An dieser Behauptung merken Sie, daß wir hier nicht tatenlos herumsitzen, wenn Sie die Vermögensteuer abschaffen wollen. Wir haben einen Gesetzentwurf - da fällt mir ein, den habe ich vergessen, aber der ist so dick und Sie wissen, daß er in den Ausschüssen liegt - zur Beibehaltung und Reform einer ordentlichen Vermögensteuer eingebracht. Dieser ist natürlich verfassungskonform, denn wir folgen den Ansprüchen des Bundesverfassungsgerichts.
Wir sagen zum Beispiel: Das normale Einfamilienhaus bleibt vermögensteuerfrei. Wir sehen Freibeträge das sollen Sie sich einmal ansehen, weil Sie sonst doch immer „Klassenkampf" rufen - für den einen Ehepartner in Höhe von 300 000 DM, für den zweiten Ehepartner ebenfalls in Höhe von 300 000 DM - das sind zusammen 600 000 DM - und für die Kinder jeweils in Höhe von 200 000 DM vor. Das heißt, daß nach den Vorstellungen der SPD bei einer Familie mit zwei Kindern 1 Million DM vermögensteuerfrei bleiben. Also erzählen Sie nicht immer diesen Unsinn, unser Konzept sei nicht verfassungskonform. Es ist es.
Ingrid Matthäus-Maier
Behauptung Nummer fünf von Ihrer Seite: Die Abschaffung der Vermögensteuer schaffe Arbeitsplätze. Das ist falsch. Man muß zwischen der betrieblichen Vermögensteuer und der Vermögensteuer auf Privatvermögen unterscheiden. Wir haben das x-mal getan; das wissen Sie. Mein Partei- und mein Fraktionsvorsitzender haben es am Mittwoch hier im Bundestag nochmals angeboten, zwischen der privaten und der betrieblichen Vermögensteuer zu unterscheiden, das wissen Sie.
Selbst wenn wir die betriebliche Vermögensteuer abschaffen, schafft das nach meiner Überzeugung nicht sehr viele Arbeitsplätze. Warum? Dafür gibt es zwei Gründe, die ich hier deutlich machen will:
Erstens. Der Anteil der Unternehmensteuern ist in den letzten Jahren dramatisch gesunken, und die Arbeitslosigkeit hat dramatisch zugenommen. Ihr dauerndes Gerede: Laßt uns nur Unternehmensteuern senken, dann sinkt die Arbeitslosigkeit, ist per se schon dummes Zeug.
Zweitens. Nehmen Sie die neuen Bundesländer: In den neuen Bundesländern gibt es keine Vermögensteuer, keine Gewerbekapitalsteuer, und es gibt riesige Abschreibungsmöglichkeiten. Trotzdem kommt der Aufschwung dort nicht in Gang. Daran sehen Sie, daß Ihre Gleichung „Unternehmensteuern runter, dann läuft das Ganze" dummes Zeug ist.
Trotzdem sind wir bereit - ich wiederhole das Angebot -, auf die betriebliche Vermögensteuer und die Gewerbekapitalsteuer zu verzichten, wenn Sie endlich davon ablassen, auch die private Vermögensteuer abzuschaffen. Meine Damen und Herren, was ist das für ein Angebot von einer Opposition!
Ich frage mich: Was müssen Sie ideologisch verbohrt sein, wenn Ihnen die Abschaffung der privaten Vermögensteuer wichtiger ist als die Abschaffung von zwei ertragsunabhängigen Steuern für die deutsche Wirtschaft.
Behauptung Nummer sechs der Koalition: Die SPD könne sich mit ihrem Widerstand gegen die Vermögensteuer auf den Kopf stellen, sie werde trotzdem 1997 nicht mehr erhoben. Meine Damen und Herren, mit dieser Behauptung haben Sie leider Recht. Warum? - Weil im Beschluß von Karlsruhe steht:
Der Gesetzgeber ist verpflichtet, eine Neuregelung bis spätestens 31. Dezember 1996 zu treffen. Längstens bis zu diesem Zeitpunkt ist das bisherige Recht weiterhin anwendbar.
Zwei Dinge sind hier bedeutsam; hören Sie gut zu: Erstens. Sie sind verpflichtet, Sie kommen Ihrer Pflicht zu einer Reform der Vermögensteuer nicht
nach, wie sie hier in der Entscheidung von Karlsruhe niedergelegt ist.
Zweitens. Wenn Sie Ihrer Pflicht nicht nachkommen und sich Kohl und Waigel weigern, dann kann sie ab 1997 nicht mehr erhoben werden, aber nicht deshalb, weil die SPD eingeknickt ist oder weil sie sich abgefunden hat - wie Sie in Hintergrundgesprächen verbreiten wollen; das steht heute leider in der Zeitung -, sondern weil wir über Ihre Blockadehaltung bei der Vermögensteuer nicht hinwegkommen. Wir jedenfalls werden die Abschaffung der Vermögensteuer bis zum Schluß bekämpfen.
Zusammenfassend sind wir der Ansicht: Erstens. Ihr Bundeshaushalt ist unsolide und basiert auf Luftbuchungen. Zweitens. Er verschärft die Arbeitslosigkeit, statt sie zu senken. Drittens. Er ist perspektivlos für die Zukunft unserer Kinder. Viertens. Er ist sozial ungerecht.
Wer das Eintreten für soziale Gerechtigkeit in diesem Land als Sozialneid diffamiert, der weiß nicht, wie es in den Portemonnaies der Arbeitnehmer aussieht, und deswegen werden wir Ihrem Haushalt nicht zustimmen.