Rede von: Unbekanntinfo_outline
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben in den letzten Jahren den Posthaushalt immer etwa zur gleichen Stunde, manchmal erst um Mitternacht, verabschiedet. Es herrschte immer eine ruhige, manche meinen: vielleicht sogar langweilige Atmosphäre. Insofern schadet es dem Fortgang überhaupt nicht, wenn die Sache heute einmal etwas pfeffrig dargestellt wird. Herr Kollege Bury ist ja dafür bekannt, daß er nicht nur innerhalb seiner Partei sagt, es müssen endlich einmal die Jungen, die Mittleren, die Enkel und die Urenkel ran. Er nimmt diese Debatte zum Anlaß, das eine oder andere hier pointiert anzusprechen.
Ich will überhaupt nicht verhehlen, daß es im Augenblick einige Probleme gibt, die wir in der nächsten Zeit noch zu lösen haben werden. Das hindert mich aber nicht, mich bei all denjenigen zu bedanken, die den Börsengang der Telekom in der letzten Woche positiv qualifiziert haben. Sie haben ihn zu Recht positiv qualifiziert, denn diese Börseneinführung ist ein wichtiges unternehmensgeschichtliches Datum für die Deutsche Telekom AG.
Ich darf um der geschichtlichen Wahrheit willen die Sozialdemokraten an den 12. Dezember 1992 erinnern, als deren Fraktion - an dem Punkt habe ich das Ministerium übernommen - den einstimmigen
Beschluß gefaßt hat, daß eine Umwandlung der Unternehmen der Deutschen Bundespost in Aktiengesellschaften nicht in Frage komme und man allenfalls mit der Umwandlung in öffentliche Anstalten einverstanden sein könne. Daran darf ich doch einmal in aller Bescheidenheit ganz ruhig erinnern.
Sie haben sich dann, jedenfalls 123 Abgeordnete Ihrer Fraktion, eines Besseren belehrt. Ich habe einen Teil sicherlich überzeugen können, andere nur überredet. Für das Stimmergebnis war das gleichgültig, weil ja die Stimmen gezählt und nicht gewogen werden. In jedem Fall war dieser Börsengang ein Vertrauensbeweis für den Wirtschaftsstandort Deutschland.
Verbunden mit der Privatisierung des Unternehmens ist aber auch eine Liberalisierung der Märkte. Privatisierung und Liberalisierung sind zwei Seiten derselben Medaille. Wir haben jetzt den gesetzlichen Rahmen: Das Telekommunikationsgesetz ist am 1. August in Kraft getreten.
Wir haben eine Reihe der Verordnungen bereits verabschiedet. Wir haben mit der Erteilung von Lizenzen im Bereich des Festnetzes begonnen. Es sind bereits elf Lizenzen erteilt. Inzwischen wird bereits an den Lizenzen für den Sprachtelefondienst gearbeitet.
Es ist hier die Lizenz- und Frequenzgebührenverordnung angesprochen worden, die natürlich unter Haushaltsgesichtspunkten von einer gewissen Bedeutung ist. In dieser Verordnung werden die gebührenpflichtigen Tatbestände sowie die Höhe der Gebühren bestimmt, die mit der Zuteilung einer Frequenz bzw. Lizenz fällig werden.
In der öffentlichen Diskussion sind vor allem die Gebühren für die Lizenzen der Klassen 3 und 4; das sind die Lizenzen für den Sprachtelefondienst und für die Übertragungswege. Sie bewegen sich in einem Rahmen von 2 000 DM bis zu 40 Millionen DM, je nach wirtschaftlichem Wert. Sie, Herr Kollege Kiper, haben nur die Obergrenze genannt. Diese Obergrenze orientiert sich an den im Ausland üblichen Gebühren und am Verwaltungsaufwand unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Wertes der einzelnen Lizenz.
An einer Formel zur Berechnung der konkreten Gebühren wird derzeit noch gearbeitet. Um Rechtsklarheit zu haben, soll diese Formel in die Verordnung einfließen. Jedermann soll wissen, wie hoch die Gebühren für eine bestimmte Lizenz sind.