Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Abgeordneter) entschuldigt bis einschließlich
Becker-Inglau, Ingrid SPD 15. 11. 96
Berger, Hans SPD 15. 11. 96
Borchert, Jochen CDU/CSU 15. 11. 96
Bredehorn, Günther F.D.P. 15. 11. 96
Graf von Einsiedel, PDS 15. 11. 96
Heinrich
Frick, Gisela F.D.P. 15. 11. 96
Glos, Michael CDU/CSU 15. 11. 96
Dr. Hartenstein, Liesel SPD 15. 11. 96
Hirche, Walter F.D.P. 15. 11. 96
Dr. Jacob, Willibald PDS 15. 11. 96
Jung (Düsseldorf), SPD 15. 11. 96
Volker
Klein (München), CDU/CSU 15. 11. 96
Hans
Krautscheid, Andreas CDU/CSU 15. 11. 96
Lemke, Steffi BÜNDNIS 15. 11. 96
90/DIE
GRÜNEN
Dr. Maleuda, PDS 15. 11. 96
Günther
Mosdorf, Siegmar SPD 15. 11. 96
Pfeiffer, Angelika CDU/CSU 15. 11. 96
Dr. Probst, Albert CDU/CSU 15. 11. 96*
Dr. Scheer, Hermann SPD 15. 11. 96*
Schöler, Walter SPD 15. 11. 96
Dr. Skarpelis-Sperk, SPD 15. 11. 96
Sigrid
Dr. Stoltenberg, CDU/CSU 15. 11. 96
Gerhard
Thiele, Carl-Ludwig F.D.P. 15. 11. 96
Tippach, Steffen PDS 15. 11. 96
Tröger, Gottfried CDU/CSU 15. 11. 96
Voigt (Frankfurt), SPD 15. 11. 96 **
Karsten D.
Wieczorek (Duisburg), SPD 15. 11. 96
Helmut
* für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates
** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung
Anlagen zum Stenographischen Bericht
Anlage 2
Zu Protokoll gegebene Rede zum
Plenarprotokoll 13/138 vom 14. 11. 1996
zu Zusatztagesordnungspunkt 9
(Flankenvereinbarung)
Friedbert Pflüger (CDU/CSU): Wir ratifizieren
heute die sogenannte „Flankenvereinbarung", eine Änderung des Vertrages über die Abrüstung Konventioneller Streitkräfte in Europa (KSE). Meine Fraktion erfüllt das mit großer Genugtuung, da es lange Zeit gar nicht sicher war, ob es gelingen würde, die unterschiedlichen Interessen von Russen, Ukrainern, Türken und der übrigen KSE-Staaten im Kaukasus anzugleichen. Rußland und die Ukraine hatten geltend gemacht, daß sich nach dem Zerfall der Sowjetunion die Sicherheitslage in dieser Region drastisch verändert habe, was eine Nachbesserung des KSE-Vertrages von November 1990 erforderte.
Am 31. Mai 1996 ist es nach langen Verhandlungen - unter aktiver Teilnahme Deutschlands - gelungen, eine Vereinbarung zu erzielen. Rußland und die Ukraine dürfen in der entsprechenden Grenzregion mehr Kampffahrzeuge, Kampfpanzer und Artilleriewaffen stationieren als zuvor. Sie dürfen allerdings die 1990 festgelegten nationalen Höchstgrenzen nicht überschreiten. Gleichzeitig hat die KSE-Staatengemeinschaft das Recht zu zusätzlichen Inspektionen erhalten.
Der Wert der Flankenvereinbarung liegt darin, daß sie die Stärke der KSE-Vereinbarung zeigt. Keine der beteiligten Staaten hatte ein Interesse, diesen bahnbrechenden Vertrag konventioneller Abrüstung sechs Jahre nach der Unterzeichnung zu brechen. Im Gegenteil: Gerade auch in Rußland zeigte sich neben dem Wunsch nach Nachbesserungen vor allem auch der klare Wille, das gesamte Vertragswerk nicht zu gefährden. Umgekehrt war es richtig, daß die übrigen KSE-Vertragsstaaten auf die legitimen Änderungswünsche aus Moskau eingingen und sie nicht als Versuch interpretierten, quasi durch die Hintertür das Vertragsregime zu verlassen.
Es kommt nun darauf an, den KSE-Prozeß auch in Zukunft in seiner Schlüsselrolle in der europäischen Sicherheitspolitik zu festigen. Das geht nicht durch Stillstand, sondern durch Anpassung an die veränderte Situation und Verbesserung seiner Funktionsweise. Es geht darum, die Höchstgrenzen nach Möglichkeit weiter zu senken, die Seestreitkräfte in das Regime einzubeziehen und einvernehmlich die Frage zu klären, welche Auswirkungen die NATO- Öffnung für den KSE-Prozeß haben wird. Dabei wissen alle Beteiligten, daß rechtlich gesehen der NATO-Beitritt ehemaliger Warschauer-Pakt-Länder für den KSE-Vertrag unerheblich ist. Schließlich basiert der KSE-Vertrag gemäß seiner Präambel auf dem Prinzip der Bündnisfreiheit. Auf der Außerordentlichen KSE-Konferenz im Juli 1992 in Oslo ist zudem ausdrücklich festgehalten worden, daß die Zugehörigkeit zu den geographischen Vertragsgruppen und
zu militärischen Bündnissen nicht mehr miteinander verknüpft ist. Ein NATO-Beitritt stellt keinen automatischen Wechsel der Vertragsgruppe dar.
Dennoch wäre es blauäugig zu verschweigen, daß es unabweisbare politische Wechselwirkungen zwischen NATO-Öffnung und KSE-Anpassung gibt. Aus dem KSE-Prozeß sollten keine zusätzlichen Schwierigkeiten oder Hindernisse für die Aufnahme neuer Staaten in die NATO entstehen, vielmehr sollte der KSE-Vertrag dazu beitragen, daß die NATO-Erweiterung in Rußland nicht als Bedrohung seiner Sicherheit angesehen wird. Darüber wird in den nächsten Monaten ausführlich zu sprechen sein.
Wichtig ist und bleibt: Der KSE-Vertrag ist der zentrale Dreh- und Angelpunkt der Abrüstung auf unserem Kontinent und damit ein Instrument der Stabilitäts- und Friedenssicherung. Wir müssen auch in Zukunft sorgsam mit dem Vertragswerk umgehen und es bei allen Anpassungsnotwendigkeiten in seinem Kern bewahren.
Anlage 3
Zu Protokoll gegebene Reden
zu Zusatztagesordnungspunkt 10
(a - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung
des Mutterschutzrechts, b - Antrag: Gleichstellung
von Hausangestellten im Mutterschutzgesetz)
Maria Eichhorn (CDU/CSU): Was lange währt,
wird endlich gut. Dieser Satz ist heute bei der Verabschiedung der Änderungen zum Mutterschutzgesetz angebracht. Aber es hat sich gelohnt, die Geduld nicht zu verlieren. Hätten wir den Gesetzentwurf der Bundesregierung schon früher verabschiedet, wäre es nicht möglich gewesen, den Kündigungsschutz für schwangere Hausangestellte mit dem Kündigungsschutz sonstiger schwangerer Arbeitnehmerinnen gleichzustellen.
Ich verhehle nicht, daß es bis zuletzt Diskussionen um die Verbesserung des Kündigungsschutzes für schwangere Hausangestellte in meiner Fraktion gegeben hat. Ich bin aber überzeugt, daß diese Regelung, so wie wir sie heute beschließen, notwendig und richtig ist.
Die Mutterschutzregelungen für Hausangestellte stammen aus den 50er Jahren, sie sind überholt. Nach mehr als 40 Jahren hat sich die Arbeits- und Beschäftigungssituation im Privathaushalt deutlich verändert. Das Dienstmädchen gehört der Vergangenheit an.
Heute beschäftigen wir in Privathaushalten die Zugehfrau, die Tagesmutter, die Hauswirtschafterin und die Haushälterin mit sehr unterschiedlichen Beschäftigungszeiten. Nur noch eine ganz kleine Zahl der Hausangestellten sind Vollzeitbeschäftigte, die überwiegende Zahl der Haushalte beschäftigt Teilzeitkräfte.
Bei der Beschäftigung im Familienhaushalt besteht vor allem bei der Betreuung von Kindern oder pflege. bedürftigen Angehörigen ein engeres familiäres Arbeitsverhältnis als auf einem Arbeitsplatz im Betrieb. Dieses Vertrauensverhältnis zwischen den Familienangehörigen und der Hausangestellten wird durch eine Schwangerschaft nicht beeinträchtigt. Daher ist auch kein geringerer mutterschutzrechtlicher Kündigungsschutz berechtigt.
Sollte es zu außergewöhnlichen Problemen kommen, hat der Arbeitgeber des Privathaushalts immer noch die Möglichkeit, bei der zuständigen Behörde zu beantragen, daß ausnahmsweise die Kündigung für zulässig erklärt wird.
Die Änderung wird sich beschäftigungspolitisch nicht negativ auswirken, wie manche befürchten. Die Fachverbände, die seit Jahren die Gleichstellung fordern, erwarten, daß durch die Beseitigung der Diskriminierung der hauswirtschaftliche Beruf für junge Frauen wieder attraktiver wird. Beschäftigungsprobleme gibt es für hauswirtschaftlich Ausgebildete derzeit nicht, im Gegenteil, hauswirtschaftliche Fachkräfte sind gesucht.
Durch die Änderung des § 9 Mutterschutzgesetz entstehen dem Arbeitgeber keine finanziellen Nachteile. In Zukunft werden ihm die Mutterschutzkosten voll erstattet. Bereits heute werden diese Kosten bis zu 80 % von der zuständigen gesetzlichen Krankenkasse ersetzt.
Heute geht es um die Schaffung qualifizierter Arbeitsplätze im Privathaushalt. Es sollen sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse entstehen.
Die Regelungen im Jahressteuergesetz zur Absetzbarkeit der Aufwendungen für Haushaltshilfen und zur Einführung des Haushaltsscheckverfahrens unterstreichen dieses. Es geht nicht um das Dienstmädchenprivileg - ich hoffe, daß diese Formulierung der Vergangenheit angehört -, sondern um zukunftsorientierte Arbeitsplätze im Dienstleistungsbereich, die im Vermittlungsverfahren gesichert werden müssen.
Hier geht mein Appell an Sie, meine Damen und Herren von der SPD, im Vermittlungsausschuß für die Sicherung und den Ausbau dieser Arbeitsplätze zu sorgen.
Zu einem qualifizierten Arbeitsplatz im Privathaushalt gehört selbstverständlich auch, daß der Kündigungsschutz wie bei anderen schwangeren Arbeitnehmerinnen gesichert ist und damit auch garantiert wird, daß die Frau anschließend Erziehungsgeld und Erziehungsurlaub in Anspruch nehmen kann. Was in Unternehmen und auch Kleinbetrieben mittlerweile zur Selbstverständlichkeit geworden ist, darf für den Privathaushalt nicht in Frage gestellt werden.
Darüber hinaus ist es unsere besondere, nicht zuletzt durch das Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung zu § 218 vorgegebene Aufgabe, die Rahmenbedingungen für schwangere Frauen und für Familien zu verbessern. Wir nehmen diese Aufgabe
sehr ernst. Und beim Mutterschutzgesetz ist der. Handlungsbedarf offensichtlich.
Weil der Bedarf an hauswirtschaftlichen Dienstleistungen insbesondere bei berufstätigen Eltern sowie bei älteren Menschen zunehmen wird, konnten wir nicht außer acht lassen, daß dieser Personenkreis zeitweise auch am Wochenende auf die Mitarbeit der Haushaltshilfe angewiesen ist. Deshalb gilt für den Familienhaushalt - wie für viele andere Arbeitsbereiche -, daß Schwangere am Sonntag oder Feiertag beschäftigt werden können, wenn sie dafür einen freien Tag in der Woche als Ausgleich erhalten.
Ich begrüße, daß mit der heutigen Verabschiedung der Änderungen im Mutterschutzrecht auch die Ungleichbehandlung von hauswirtschaftlicher und sonstiger Tätigkeit im Familienhaushalt für Teilzeitkräfte beseitigt wird. Es ist nicht einzusehen, warum teilzeitbeschäftigte Hausangestellte, die hauswirtschaftliche Arbeiten übernehmen, vom Anspruch auf Mutterschaftsgeld ausgeschlossen werden sollen.
Ich unterstreiche die von Frau Bundesministerin Nolte angesprochene Verbesserung, daß bei Frühgeburten Mütter nicht mehr auf einen Teil der ihnen sonst gesetzlich zustehenden Schutzfristen verzichten müssen. Damit erhalten diese Mütter einen ergänzenden Schutz in einer für Mutter und Kind schwierigen Phase.
Mit der Verabschiedung des Gesetzentwurfs werden darüber hinaus die notwendigen Anpassungen an die EG-Mutterschutzrichtlinie vorgenommen.
Ich freue mich, daß mit der heutigen Verabschiedung der Änderung zum Mutterschutzrecht ein Anliegen, für das ich mich seit Jahren engagiert habe, endlich umgesetzt wird. Mein herzlicher Dank gilt allen, die uns besonders unterstützt haben, um die letzten Hürden zu nehmen.
Ich freue mich auch darüber, daß diese Änderung einvernehmlich erfolgt. Jahrelange Diskussionen werden damit erfolgreich zu Ende geführt.
Dr. Marliese Dobberthien (SPD): Eine berufstätige
Frau, lange verheiratet, wünscht sich sehnlichst ein Kind. Nach langen Jahren wird sie endlich schwanger. Die Freude ist groß - bis der Arzt ihr verbietet, weiterhin zu arbeiten, und zwar noch vor Beginn der Mutterschutzfrist. Normalerweise kein finanzielles Problem, dank des in langen Kämpfen errungenen Mutterschutzgesetzes. Seine Philosophie lautet: „Gesundheitliche Probleme sind schwierig genug - finanzielle dürfen nicht hinzutreten". Daher braucht keine schwangere Arbeitnehmerin, sei sie Sekretärin, Bandarbeiterin oder Friseuse, bei einem Beschäftigungsverbot finanzielle Einbußen befürchten.
Nicht aber unsere Arbeitnehmerin. Sie erhält keine Lohnfortzahlung. Dabei war das Geld fest für die Erstausstattung des Kindes eingeplant. Unsere Schwangere kann die Welt nicht mehr verstehen. 13 Jahre hat sie in Vollzeit gearbeit. Stets hat sie pünktlich ihre Steuern und Sozialabgaben gezahlt. Und jeder fand: „Kinder sind unsere Zukunft". Seit einiger Zeit arbeitet sie jedoch nur noch halbtags.
Und nun muß sie feststellen, daß ihr die Lohnfortzahlung verweigert wird - völlig im Einklang mit geltendem Recht. Unglaublich, etwa ein konstruierter Fall?
Mitnichten, erreichte uns doch jüngst die Petition einer jungen Mutter, in der sie genau schildert, wie es ihr ergangen ist. Ursache ist, daß diese Frau nicht in einer Fabrik oder einer Behörde arbeitet, sondern in einem Familienhaushalt. Nach geltendem Mutterschutzgesetz werden Hausangestellte, wenn sie einem Beschäftigungsverbot unterliegen, von der Lohnfortzahlung ausgeschlossen.
Das jedoch ist nicht die einzige Benachteiligung, die Hausangestellte erleiden. Auch mit dem Kündigungsschutz ist es nicht weit her. Trotz Schwangerschaft darf ihnen nach Ablauf des fünften Schwangerschaftsmonats gekündigt werden - auch völlig legal. Alle anderen Arbeitnehmerinnen sind während der Schwangerschaft und 8 Wochen nach der Geburt vor Kündigungen geschützt. Aus gutem Grund. Nicht so Hausangestellte. Jährlich verlieren schätzungsweise 2 500 bis 3 000 schwangere Hausangestellte ihren Arbeitsplatz während der Schwangerschaft. In einer Zeit, in der Frauen besonders schutzbedürftig sind, in der sie sich vorbereiten, für ein Kind zu sorgen, läßt es der Gesetzgeber zu, daß diese Frauen auf die Straße gesetzt werden. „Auf die Straße gesetzt" gilt manchmal nicht nur im übertragenen Sinn, sondern wörtlich. Denn wenn Frauen im Haushalt ihres Arbeitgebers wohnen, verlieren sie mit der Kündigung möglicherweise nicht nur Job und Einkommen, sondern auch noch ihre Unterkunft.
Einer solchen antiquierten frauenfeindlichen Gesetzesregelung gilt es endlich ein Ende zu setzen. Der Geist vergangener Zeiten, als Hausangestellte noch Dienstmädchen waren, als ihnen eine eigenständige Lebensplanung verwehrt wurde, als sie sich in ihren Wünschen und Lebensführung den Vorstellungen des Hausherren anpassen mußten, dieser Geist muß vertrieben werden.
Es ist ungeheuerlich, daß erst heute, im Jahre 1996, diese diskriminierenden Bestandteile des Mutterschutzgesetzes gestrichen werden sollen. Dabei ist allen politischen Kräften, die dies hätten ändern können, der Sachverhalt seit längerem klar. Wir haben jedenfalls schon in der vergangenen Legislaturperiode 1992 einen entsprechenden Antrag eingebracht. Passiert ist aber herzlich wenig. Mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln verschleppten die Regierungsfraktionen den Antrag der SPD, bis er mit Ende der letzten Legislaturperiode der Diskontinuität zum Opfer fiel. Immer wieder wurde das Versprechen gemacht, demnächst würde die Regierung einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen. Fast eine unendliche Geschichte.
Doch dann kam die Wende. Die Bundesregierung legte Ende letzten Jahres einen Gesetzentwurf mit mutterschutzrechtlichen Verbesserungen für Hausangestellte vor. Der wesentliche Punkt, nämlich die volle Einbeziehung in den Kündigungsschutz, fehlte jedoch. Also mußten wir wieder drängen, bohren, nachhaken. Wiederum brachten wir einen entsprechenden Antrag ein. Lange Zeit schien es, als würde
auch dieser Antrag das gleiche Schicksal wie jener der vorangegangenen Legislaturperioden erfahren. Die Beratung wurde immer wieder vertagt - bis Ende letzter Woche. Nun mußte auf einmal alles schnell gehen. Am Mittwoch dieser Woche berieten die Ausschüsse, zwei Tage später - heute also - Beratung in 2. und 3. Lesung.
Das schönste aber war, daß die Regierungsfraktionen endlich ein Einsehen hatten. Es ist dem Wirken der Frauen zu verdanken, daß der Durchbruch gelang. Endlich wieder eine fraktionsübergreifende große Frauenkoalition, trotz nörgelnder konservativer und liberaler Männer aus dem Wirtschaftsausschuß. Die mutterschutzrechtliche Gleichstellung hätte zwar schon viel früher erfolgen können, aber besser später als nie! Nach 4 Jahren langer, zäher Diskussion sind nun auch Regierungsfraktionen bereit, der SPD zu folgen und das ist gut so — zum Wohle schwangerer Hausangestellter.
Aber trotz aller Freude und Einigkeit: der Gesetzentwurf weist auch Schwächen auf. Vätern hätte gestattet werden sollen, den Erziehungsurlaub bereits während der Mutterschutzfrist ihrer Frau zu nehmen. Und die Verknüpfung des Kündigungsschutzes mit der Ausweitung des sogenannten „Dienstmädchenprivilegs" ist falsch. Denn die steuerliche Begünstigung derjenigen, die Hausangestellte beschäftigen, kommt nur den Besserverdienenden zugute. Von der Verdoppelung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Hausangestellten auf 24 000,- DM profitieren nur Großverdiener. Kein normaler Arbeitnehmerhaushalt wird die Begünstigung in Anspruch nehmen können. Wir Sozialdemokraten und Sozialdemokratinnen wollen lieber Dienstleistungsschecks nach französischem Vorbild fördern, statt die Hausarbeit bei reichen Leuten.
Heute ist aber entscheidend, daß im Mutterschutzgesetz die Diskriminierung von Hausangestellten aufgehoben wurde. Auf Initiative und Drängen der SPD konnte der Durchbruch erzielt werden - zum Wohle schwangerer Hausangestellter.
Rita Grießhaber (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Seit 1992 gibt es eine EG-Richtlinie zum Mutterschutz, die eigentlich schon 1994 in nationales Recht hätte umgesetzt werden müssen. Jetzt ist die Koalition im Zeitdruck, da die Richtlinie veröffentlicht ist und die Bundesregierung auf Schadensersatz wegen Nichteinhaltung verklagt werden kann.
Die jetzt zur Abstimmung stehenden Anträge sind insbesondere ein Erfolg der Frauen der CDU. Es ist ja außerordentlich selten und deshalb um so erfreulicher, daß Fraueninteressen sich in der Bundesrepublik durchsetzen können. Die Zufriedenheit wird auch durch Einstimmigkeit im Ausschuß noch einmal bestätigt.
Das vorliegende Gesetz bietet Verbesserungen in folgenden Bereichen:
bessere Schutzfristen für Mütter nach Frühgeburten,
höhere Erstattung von Mutterschutzkosten für Kleinbetriebe,
Freistellungsregelungen für ärztliche Untersuchung auch für Frauen, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind,
Lohnfortzahlung bei Beschäftigungsverboten,
Möglichkeit für Mütter, nach Totgeburt vor Ende der Schutzfrist wieder zu arbeiten.
Daß dies alles nicht selbstverständlich ist, zeigt die Stellungnahme des Wirtschaftsausschusses. Hier frage ich mich, welch fragwürdiges Frauenbild dort vertreten wird. Wie verträgt sich das Votum mit dem von der Regierung propagierten Schutz des ungeborenen Lebens, wenn sich der Wirtschaftsausschuß darüber beklagt, daß schwangere Frauen Kündigungsschutz genießen bzw. keine schweren Arbeiten verrichten dürfen? Wahrscheinlich ist dem Wirtschaftsausschuß entgangen, daß inzwischen das Bundesarbeitsgericht eindeutig die besonderen Kündigungsschutzinteressen werdender Mütter geschützt hat und Arbeitgebern, die diesen Kündigungsschutz umgehen wollen, Grenzen gesetzt hat.
Ganz nebenbei stellt der Wirtschaftsausschuß auch noch den Kündigungsschutz während des Erziehungsurlaubs in Frage. Das ist lächerlich. Kinder müssen und können sich auch im Kindergarten auf neue Betreuerinnen einstellen, warum sollte das im eigenen Zuhause nicht gehen?
Es ist dreist, wie der Wirtschaftsausschuß das tut, ein Junktim zwischen Kündigungsschutz für Hausangestellte und steuerlichen Vergünstigungen, wie sie im Jahressteuergesetz vorgesehen sind, zu fordern. Der Kündigungsschutz ist ein Gebot der Gleichstellung von Arbeitnehmerinnen, ein soziales Recht, das nichts, aber auch gar nichts mit der steuerlichen Abzugsfähigkeit solcher Tätigkeiten zu tun hat.
Das Beschwören der Gefahr von Beschäftigungshindernissen für Hausangestellte ist nicht stichhaltig. Wo kämen wir hin, wenn wir illegale Beschäftigungsverhältnisse dadurch bekämpften, daß arbeitnehmerrechtliche Gleichbehandlungsgrundsätze auf gegeben würden?
Bisher gibt es während der Dauer des Mutterschutzes keine Möglichkeit für den Vater, Erziehungsurlaub zu nehmen. Der Ausschuß hat einen Prüfauftrag an die Bundesregierung beschlossen, um Möglichkeiten der Abänderung dieser Regelung auszuloten. Wir sollten unseren Blick dabei vor allem auf die skandinavischen Länder richten. Besonders Norwegen hat sehr gute Erfahrungen mit Vaterurlaub gemacht, von denen wir gut lernen können. Ich hoffe, das findet Berücksichtigung in dem beschlossenen Prüfauftrag und hilft uns bei der Vergrößerung der Chancen für frischgebackene Väter.
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (F.D.P.): Am
Ende einer langen Sitzungswoche beraten wir heute in zweiter und in dritter Lesung das Gesetz zur Änderung des Mutterschutzrechts. Ich freue mich darüber, daß es gelungen ist - für viele überraschend -, diesen Punkt kurzfristig auf die Tagesordnung zu setzen.
Zwei Gründe sprechen für den zügigen Abschluß des Gesetzgebungsverfahrens noch in diesem Jahr: Erstens Brüssel und zweitens das Jahressteuergesetz 1997.
Zu 1. Vorrangiges Ziel der Gesetzesänderung ist die Umsetzung der EG-Mutterschutzrichtlinie vom 19. Oktober 1992 in nationales Recht. Diese Richtlinie fordert die sachlich und politisch unumstrittene Präzisierung der Verpflichtungen des Arbeitgebers zur Vermeidung von Gefährdungen der Schwangeren an ihrem Arbeitsplatz. Sie erfordert ferner unproblematische Klarstellungen bei der ausnahmsweise zulässigen Kündigung gegenüber der Schwangeren und - ebenfalls unstreitig - eine Regelung der Freistellung nicht krankenversicherter Frauen für Vorsorgeuntersuchungen.
Die Bundesregierung ist seit Ende 1994 mit der Umsetzung der Richtlinie im Verzug - die EU hat kürzlich das Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet und dies in ihrem Amtsblatt veröffentlicht.
Damit kann jede Frau die Bundesrepublik auf Schadenersatz verklagen, wenn sie geltend machen kann, durch die nicht rechtzeitige Umsetzung der EG-Mutterschutzrichtlinie einen Schaden erlitten zu haben.
Zu 2. Mit der Verabschiedung des Jahressteuergesetzes 1997 im Bundestag ist die steuerliche Absetzbarkeit der Lohnzahlungen an Hausangestellte von 12 000 DM auf 24 000 DM verbessert worden. Spätestens mit dieser Regelung, die den Privathaushalt an einen gewerblichen Betrieb annähert, entfällt jede Rechtfertigung, im Mutterschutzgesetz die Hausangestellten gegenüber sonstigen Arbeitnehmerinnen weiter zu benachteiligen. Selbst wenn diese Regelung im Bundesrat keinen Bestand haben sollte, was ich nicht hoffe, ist es an der Zeit, die nicht mehr zeitgemäßen Schlechterstellungen der Beschäftigten in Privathaushalten zu beseitigen.
Schon der Regierungsentwurf setzte hier ein deutliches Zeichen, indem er Sonderregelungen für schwangere Hausangestellte, die mit hauswirtschaftlichen Tätigkeiten beschäftigt sind, bei der Sonn- und Feiertagsarbeit abschaffte und auch Teilzeitbeschäftigte im Haushalt einen Anspruch auf Lohnfortzahlung bei mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverboten einräumte.
Bis in die gestrigen Ausschußberatungen hinein umstritten war dagegen, ob das Sonderkündigungsrecht für vollerwerbstätige schwangere Hausangestellte gestrichen werden soll. Nach dieser Regelung kann schwangeren Hausangestellten nach Ablauf des 5. Schwangerschaftsmonats gekündigt werden. Auch wenn zum Ausgleich bis zum Beginn der Mutterschutzfrist eine Sonderunterstützung zu Lasten des Bundes in Höhe des bisherigen Arbeitsentgeltes gewährt wird, mutet diese Sonderregelung jedoch wie ein Relikt aus dem vorigen Jahrhundert an. Ich lasse hier offen, ob es jemals gerechtfertigt war, wegen des besonders engen familiären Vertrauensverhältnisses im Falle der Schwangerschaft eine Kündigung zuzulassen. In einer modernen Dienstleistungsgesellschaft, wie wir Liberalen sie anstreben, ist jedenfalls kein Raum mehr für eine - auch verfassungsrechtlich problematische Ungleichbehandlung von schwangeren Hausangestellten mit allen anderen Arbeitnehmerinnen. Denn Arbeitsplätze im Haushalt sind vollwertige Arbeitsplätze.
Dies nehmen die Wirtschaftspolitiker offensichtlich nur zögernd zur Kenntnis, obwohl sie immer wieder auf das ungenutzte Beschäftigungspotential in Privathaushalten hinweisen und das Entstehen von 100 000 bis 300 000 neuen Arbeitsplätzen bei verbesserten steuerlichen Rahmenbedingungen prognostizieren. Bei diesen Größenordnungen kann man doch wahrlich nicht von einem Beschäftigungshemmnis sprechen, wenn für wenige hundert bis maximal einige tausend junge Frauen, die während ihres Arbeitsverhältnisses im Privathaushalt schwanger werden, der Kündigungsschutz auf das sonst in der Wirtschaft übliche Niveau angehoben wird.
Ich freue mich für die betroffenen jungen Frauen, daß es den Familienpolitikerinnen und Familienpolitikern fraktionsübergreifend gelungen ist, die Bedenken der Wirtschaftspolitiker so weit zurückzudrängen - ich nehme Bezug auf eine Protokollnotiz in der Ausschußempfehlung -, daß wir die Gesetzesänderung heute mit großer Mehrheit beschließen können. Schließlich können auch die Wirtschaftspolitiker Erfolge vorweisen: An Stelle des im Gesetzentwurf vorgesehenen völligen Verbots der Sonn- und Feiertagsarbeit können nunmehr schwangere Hausangestellte auch an Wochenenden beschäftigt werden, wenn sie an anderen Tagen Ruhezeiten erhalten. Auf diese Weise erreichen wir die nötige Flexibilität bei der Beschäftigung in Privathaushalten, die nötige Kinderbetreuung, Pflege und hauswirtschaftliche Dienstleistungen auch an den Wochenenden ermöglicht. Insgesamt werden die Änderungen im Mutterschutzgesetz das Entstehen neuer Beschäftigungsverhältnisse in Privathaushalten fördern und nicht als neues Beschäftigungshemmnis erscheinen.
Heidemarie Lüth (PDS): Die nun angestrebte Regelung hat wie viele eine lange Geschichte, sollte die EG-Richtlinie doch bereits 1994 umgesetzt werden. Es sei auch hervorgehoben, daß die durchzusetzende Richtlinie mutterschutzrechtliche Mindestvorschriften enthält, die die Mitgliedstaaten umzusetzen haben.
Der mit den Änderungen nun vorliegende Entwurf - als Entwurf aller Fraktionen - hat im Ausschuß auch die Zustimmung der Abgeordnetengruppe der PDS gefunden. Die Frauenpolitikerinnen der Koalition haben sich offenbar gegen die Wirtschafts- und Finanzpolitiker der eigenen Koalition durchgesetzt. Mit dem Entwurf wird Forderungen aus der Diskussion um den § 218 entsprochen wie Forderungen des Bundesverfassungsgerichts von 1993.
Durch die kündigungsschutzrechtliche Gleichstellung und die Möglichkeit, Erziehungsurlaub und Erziehungsgeld zu bekommen, haben die in privaten Haushalten arbeitenden Frauen die Möglichkeit,
endlich gleiche Rechte wahrzunehmen wie ihre Kolleginnen in anderen Bereichen.
Kritische Bemerkungen gibt es aus der Sicht der Abgeordnetengruppe der PDS zu folgenden Punkten:
1. Der Entwurf kommt, siehe EG-Richtlinie, zwei Jahre zu spät. Die nun zur Abstimmung stehenden Regelungen hätten in den vergangenen Jahren schon vielen Frauen das Ja zum Kind erleichtern können.
2. Gesetzliche Veränderungen werden gekoppelt an die steuerliche Absetzbarkeit der Kosten für Hausangestellte von 24 000 DM. Die Absetzbarkeit im Jahressteuergesetz 97 wird geradezu als Junktim für die Abschaffung der Kündigungsmöglichkeit schwangerer Hausangestellter betrachtet.
3. In die Veränderungen einbezogen sind auch Änderungen in § 10 des Lohnfortzahlungsgesetzes. Die Umlage im Umlageverfahren „U 2" wird von 0,5 bis 0,1 % der Gesamtbruttolohnsumme erhöht. Dafür erhalten Privathaushalte und Arbeitgeber, die bis zu 20 Beschäftigte haben, die ehemals anteilig zu zahlenden 20 % der Kosten für den Mutterschutz erstattet. Das ist keine Belastung, sondern eine Entlastung der Arbeitgeberhaushalte - klar auf Kosten aller Versicherten in den zuständigen gesetzlichen Krankenkassen, die dann die vollen Mutterschutzkosten tragen. Es ist eine Umverteilung von unten nach oben mit dem Nebeneffekt, daß davon in diesem Fall die betroffenen Mütter einen Vorteil haben.
4. Die jetzige Regelung, daß schwangeren und stillenden Frauen z. B. auch in privaten Haushalten die Arbeit an Sonn- und Feiertagen zugemutet werden kann, wenn ihnen in jeder Woche einmal eine ununterbrochene Ruhezeit von 24 Stunden im Anschluß an eine Nachtruhe gewährt wird, bleibt kritikwürdig.
Aus Frauensicht besonders hervorzuheben ist, daß es nun auch den erhöhten Kündigungsschutz für die in Privathaushalten angestellten Frauen im Rahmen des Mutterschutzes geben wird. Es bleibt zu hoffen, daß das auch so umgesetzt wird, da schon Stimmen laut wurden, erhöhter Kündigungsschutz ist kontraproduktiv für die Anstellung von Frauen.
In der Umsetzung der Gleichstellung von Frauen und Männern im Erwerbsleben sind die heute zu beschließenden Fortschritte ein wichtiger Schritt. Es wären sicher Verbesserungen im Mutterschutzgesetz möglich, wenn der Entscheid für Kinder jungen Frauen und Männern erleichtert werden soll: Zu reden wäre über die Aufhebung der Kürzung der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall für Schwangere, die ja vor einigen Wochen im Sparpaket durch die Koalition beschlossen wurde. Zu reden wäre über eine Verlängerung des Mutterschutzes überhaupt. Zu reden wäre über eine andere Gestaltung der Arbeitszeiten von Schwangeren und stillenden Müttern - in verschiedenen Gewerben wie auch in privaten Haushalten.
Wir stimmen dem Entwurf zu, weil in ihm der Forderung nach Mindestvorschriften der EG-Mutterschutz-Richtlinie entsprochen wird. Wie der Zustand vorher war, wird dadurch deutlich, daß noch nicht einmal den Mindestvorschriften entsprochen wurde.
Claudia Nolte, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Schon heute hat das deutsche Mutterschutzgesetz ein hohes Schutzniveau. Und in Verbindung mit dem Bundeserziehungsgeldgesetz steht es im Vergleich zu anderen EU-Staaten gut da. Damit dies so bleibt, müssen wir auf entsprechende Entwicklungen die notwendigen Anpassungen vornehmen. Deshalb beschließen wir heute die Novellierung des Mutterschutzgesetzes, die zum einen die Umsetzung von Mindestvorschriften der EG-Mutterschutz-Richtlinie vorsieht.
So die Gleichstellung von sozial- und privatversicherten schwangeren Arbeitnehmerinnen beim Freistellungsanspruch ohne Entgeltkürzung für notwendige ärztliche Vorsorgeuntersuchungen, und die grundsätzliche Gleichstellung der Hausangestellten mit den übrigen Arbeitnehmerinnen beim Mutterschutz, indem das bisherige Verbot der Sonntagsarbeit und der Mehrarbeit für schwangere Hausangestellte beseitigt wird. Teilzeitbeschäftigte schwangere Hausangestellte bekommen zudem künftig bei Beschäftigungsverboten eine Lohnfortzahlung.
Über die notwendige Novellierung der EG-Mutterschutz-Richtlinie hinaus verbessern wir die Schutzfristen für Frauen nach Frühgeburten. Ihre psychische und physische Belastung ist besonders groß. Sie brauchen eine entsprechend längere Erholungsphase. Deshalb ist künftig die Schutzfrist um den Zeitraum verlängert, um den sich die Mutterschutzfrist vor der Frühgeburt verkürzt hat. Von der Gesetzesänderung profitieren rund 25 000 Frauen jährlich einschließlich zahlreicher Mütter mit Zwillingen oder Drillingen.
Daß wir die Schutzvorschriften für die Arbeitnehmerschaft den rechtlichen, wirtschaftlichen und medizinischen Entwicklungen anzupassen haben, ist wichtig. Aber wir müssen darauf achten, daß sich die Schutzvorschriften nicht gegen die Arbeitnehmerinnen kehren. Und wir müssen genauso darauf achten, daß durch die Verbesserung der Schutzvorschriften keine neuen finanziellen Belastungen für die privaten Haushalte und die Unternehmen entstehen.
Lange diskutiert haben wir deshalb über die Streichung des alten eingeschränkten Kündigungsschutzes für vollbeschäftigte schwangere Hausangestellte. Ich begrüße sehr, daß das Parlament beschlossen hat, die bisherige Sonderregelung in § 9 des Mutterschutzgesetzes nicht mehr aufrechtzuerhalten.
Gerade die hauswirtschaftlichen Tätigkeiten werden künftig in unserer Dienstleistungsgesellschaft eine zunehmend wichtigere Rolle spielen. Es wäre geradezu paradox, qualifizierten Hausangestellten mit mutterschutzrechtlichen Sondervorschriften oder anderen Benachteiligungen Steine in den Weg zu legen.
Um die Angestelltenverhältnisse im Haushalt zu fördern, hat die Bundesregierung das Jahressteuergesetz 1997 auf den Weg gebracht. Unser Jahressteuergesetz wird doppelte Wirkung zeigen: Auf der einen Seite geben wir den Familien die Möglichkeit, neue qualifizierte Arbeitsplätze in ihren Haushalten zu schaffen. Auf der anderen Seite sichern wir die Angestellten ab, da sie nun sozialversicherungspflichtig arbeiten.
Durch das Jahressteuergesetz verdoppelt sich der bisherige Höchstbetrag der jährlich abziehbaren Aufwendungen für eine Haushaltsangestellte von 12 000 DM auf 24 000 DM (Art. 12); entfallen die bisherigen Voraussetzungen für den steuerlichen Abzug hinsichtlich der Kinderbetreuung oder Pflege (Art. 12); erleichtern wir durch das (fakultative) Haushaltsscheckverfahren die Abrechnung im Bereich der Sozialversicherung (Art. 23).
Jetzt muß die SPD im Vermittlungsausschuß Farbe bekennen, ob sie mitmacht bei dem Beschäftigungsprogramm „Privathaushalt", ob sie für sozial abgesicherte und beitragspflichtige Beschäftigungsverhältnisse in Privathaushalten steht.
50 000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Familienhaushalt zahlen 1997 rund 230 Mio. DM Mehreinnahmen an Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung. Auch dies ist sicherlich ein Argument, das für sozialpflichtige Beschäftigungsverhältnisse in Privathaushalten spricht.
Zur Entlastung der Betriebe haben wir die Kostenerstattung im geltenden Umlageverfahren auf 100 Prozent erhöht. Damit entlasten wir die Kleinbetriebe noch mehr als bisher von den Mutterschutzkosten. Die gesetzlich festgeschriebenen 100 Prozent sind auch nicht mehr durch das Satzungsrecht der Krankenkassen veränderbar. Der Umlagesatz von ca. 0,1 Prozent der Bruttolohnsumme dürfte nur sehr geringfügig steigen.
Die Bundesvereinigung der Fachverbände des Deutschen Handwerks hat diese Verbesserung ausdrücklich begrüßt. Denn die Branchen und Betriebe mit höherem Frauenanteil werden dadurch stärker entlastet. Und gleichzeitig erhöhen sich auch die Einstellungs- und Beschäftigungschancen von Frauen im Handwerk, speziell in gewerblich-technischen Berufen.
Kleinbetriebe machen nicht nur 90 Prozent aller deutschen Unternehmen aus. Sie sind zusammen mit den mittelständischen Betrieben auch die wichtigsten Motoren für Wachstum und Arbeitsplätze in Deutschland. Deshalb sind die verbesserten Beschäftigungschancen für Frauen in diesen Bereichen dank des geänderten mutterschutzrechtlichen Umlageverfahrens ein wirklich hoffnungsvolles Signal.
Gleichstellung schwangerer Hausangestellter, verbesserter Mutterschutz für Mütter nach Frühgeburten, 100prozentige Kostenerstattung in Kleinbetrieben, das sind die Kennzeichen eines modernen Mutterschutzes in einer modernen Dienstleistungsgesellschaft. Ich bitte Sie, dem Antrag im Interesse der Frauen zuzustimmen.
Anlage 4
Zu Protokoll gegebene Reden
zu Zusatztagesordnungspunkt 11
(Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertragswerk
vom 17. Dezember 1994 über die Energiecharta)
Kurt-Dieter Grill (CDU/CSU): Mit der Annahme
des Gesetzes zum Vertragswerk der Europäischen Energiecharta leistet die Bundesrepublik Deutschland ihren Beitrag zum Inkrafttreten eines bedeutenden europäischen Vertragswerkes.
Gemeinsam mit allen anderen Mitgliedern der EU werden wir dieses Vertragswerk für eine globale Energiepartnerschaft wirksam werden lassen. Die Energiecharta ist aus der Sicht der CDU/CSU der Start in eine gemeinsame Zukunft für die Energiewirtschaft auf der Basis nichtwirtschaftlicher Regeln.
Für mich ist die Energiepolitik mit ihrer zentralen Bedeutung für wirtschaftliche und damit zugleich für politische Stabilität eine unabdingbare Klammer der Ost-West-Energiekooperation.
Die Ziele des Vertragswerkes:
1. Erhöhung der Energieeffizienz;
2. Ressourcen- und Umweltschonung, gerade in den osteuropäischen Reformstaaten;
3. Modernisierung der Energiewirtschaften in Mittel- und Osteuropa sowie den Staaten der früheren Sowjetunion;
4. Liberalisierung des Handels im Energiebereich;
5. Gewährleistung eines ungestörten Transits, insbesondere bei den leistungsgebundenen Energien, und
6. Garantie eines hohen Investitionsschutzes bei ausländischen Investoren.
Dies sind die Kernelemente einer beispielhaften Zusammenarbeit zum Wohle der Menschen in Europa.
Für die umfassende Wirkung des Vertrages wäre es wichtig, daß sowohl Rußland wie auch die USA der Energiecharta beitreten. Mit einer darüber hinausgehenden Beteiligung anderer Länder wie der Türkei, Kanadas oder der Mittelmeeranrainer könnte durch die Energiecharta ein Grundgesetz der globalen Zusammenarbeit auf dem Energiesektor entstehen.
Die CDU/CSU wird dem Gesetz zustimmen, weil auch dies ein Beitrag zu einer umweltverträglichen klimaschonenden Energiepolitik ist.
Rolf Hempelmann (SPD): Der frühere niederländische Ministerpräsident Ruud Lubbers hatte, als er die Energie-Charta anregte, eine richtige Idee: die Energiekooperation Westeuropas mit unseren in Zukunft wichtigsten Energielieferanten in Osteuropa zu intensivieren und auszubauen. Das heute zu diskutierende Vertragswerk ist ein Rahmen für diese Kooperation, der der Ausfüllung bedarf. Wir haben jetzt ein
Büro in Brüssel hochrangig besetzt - endlich auch einmal mit einem Deutschen in zentraler Position -, aber wir haben doch relativ wenig Projekte. Dabei gäbe es in Osteuropa enorm viel zu tun.
In die Schlagzeilen geraten immer wieder die Umweltverschmutzungen bei der Öl- und Gasförderung, die riesige Landstriche betreffen, die völlig veraltete Fördertechnik, die enorme Energieverschwendung im Wärmesektor, der völlig veraltete Kraftwerkspark und die mit westlichen Sicherheitsanforderungen nicht vergleichbaren osteuropäischen Kernkraftwerke.
Betroffen macht mich immer wieder, daß die russische Regierung den Bergleuten ihre Löhne nicht zahlt, zuläßt, daß sie unter lebensgefährlichen Bedingungen arbeiten müssen, von einer längerfristigen Arbeitsplatzperspektive ganz zu schweigen. Der erbärmliche Zustand der Energieversorgung in Osteuropa von der Förderung der Rohstoffe bis hin zur Weiterverarbeitung ist auch unter Klimaschutzgesichtspunkten kaum erträglich. Rußland hat eine CO2-Emission pro Kopf und Jahr von etwa 16 Tonnen, wie die Enquete-Kommission „Schutz der Erdatmosphäre" für das Jahr 1990 ausgewiesen hat. Selbst wenn dies infolge des Wirtschaftsverfalls stärker zurückgegangen sein sollte, so liegt Rußland doch weltweit hinter den USA an zweiter Stelle. Ähnliche Werte sind für Polen, Tschechien, die Slowakei und für die GUS-Nachfolgestaaten zu nennen.
Aus Sicht der SPD muß deshalb im Rahmen der Energie-Charta ein zentraler Schwerpunkt die internationale Kooperation im Feld der Energieeinsparung und bei Umweltschutzmaßnahmen sein.
Sie alle kennen den Vorschlag der Weltbank, über eine langfristige Energieeffizienzstrategie in den GUS-Staaten auf Kernenergie zu verzichten, wenn die westliche Welt etwa 30 Milliarden Dollar dafür einsetzt. Bis heute ist dieser Vorschlag nicht aufgegriffen worden, obwohl er zwei Dinge miteinander verbindet: Energieeinsparung und Klimaschutz sowie die Verringerung der nuklearen Sicherheitsrisiken in Osteuropa. Eine solche Strategie würde auch den Transfer westlichen Know-hows bei Energieeinsparmaßnahmen, im modernen Kraftwerkssektor, beim Leitungsbau im Energiesparbereich, bei den Nutzern von Energie voranbringen. Das würde westeuropäische Arbeitsplätze sichern können und zur Modernisierung der osteuropäischen Wirtschaft im Sinne einer höheren Energieeffizienz beitragen.
Mir sind bis heute keine konkreten Projekte - sei es multilateral, sei es bilateral - bekannt, die diesen Energieeffizienzpfad verfolgen, der doch im Rahmen der Energie-Charta möglich und erwünscht ist. Woran liegt das? Wegen der riesigen Energieverschwendung in Osteuropa ist Energiesparen eine der sinnvollsten Investitionen in eine zu modernisierende Wirtschaft. Sie müßte sich auch leicht finanzieren lassen, da, wie wir alle wissen, Rußland eines der rohstoffreichsten Länder der Welt ist und den Transfer von Know-how und von westeuropäischem Kapital mit Energielieferungen langfristig bezahlen könnte. Wenn wir nicht vollständig von unsicheren politischen Energielieferanten abhängig werden wollen, müssen wir unsere Kooperation mit Osteuropa ausbauen, insbesondere mit Rußland. Dies ist von strategischer Bedeutung, um den heute noch ausreichend diversifizierten Bezug von Energielieferungen für unseren Energiebedarf langfristig zu sichern.
Wie Sie alle wissen, will die SPD in keinem Falle auf heimische Energiequellen verzichten. Wir brauchen unsere heimische Stein- und Braunkohle, wir brauchen unser heimisches Gas. Die SPD hält an der Politik der Sicherung eines Versorgungssockels mit heimischen Energiequellen unverändert fest. Wir hoffen, daß in den anstehenden Energiegesprächen die Koalition endlich wieder zu diesen bewährten Prinzipien einer verantwortungsvollen nationalen Energiepolitik zurückkehrt - auch deshalb, weil nur so deutscher Technologieexport aus dem Bergbaubereich in Richtung Osteuropa möglich sein wird.
Wir Sozialdemokraten wissen aber auch, daß unser Energiebedarf, insbesondere unsere Abhängigkeit von Öl und Gas, nur mit Hilfe von langfristigen Energielieferverträgen abgesichert werden kann. Deshalb sind die Bestimmungen der Energie-Charta über die Liberalisierung des Handels sinnvoll. Wir sind dafür, diesen Handel auszuweiten zum Zwecke der eigenen Versorgungssicherheit, aber auch um den osteuropäischen Ländern, insbesondere Rußland, beim Aufbau einer funktionierenden Marktwirtschaft in der Energieversorgung zu helfen. Die dramatische Arbeitslosigkeit dort kann etwas abgemildert werden, wenn langfristig stabile Energielieferbeziehungen bestehen.
Die Energie-Charta darf aber nicht zum Zwecke von Dumping-Angeboten von osteuropäischem Gas und osteuropäischer Kohle mißbraucht werden. Ich habe die Arbeitsbedingungen der russischen Bergarbeiter angesprochen. Wir müssen uns dagegen wehren, daß die Liberalisierung des Energiehandels einhergeht mit der Ausbeutung der im Energiesektor Beschäftigten in Osteuropa. Es wäre eine menschenverachtende Politik Europas, wenn wir unseren Energiehunger auf Kosten der Lebens- und Arbeitsbedingungen der russischen Kumpels sichern wollten. Der Bundestag muß deshalb über solche Projekte, falls sie denn in Gang gesetzt werden können, genauestens unterrichtet sein.
Nach Auffassung der SPD müssen wir die EnergieCharta grundsätzlich ebenso für Projekte der Energieeinsparung und des Umweltschutzes wie für Projekte nutzen, die langfristig unseren Energiebedarf sichern helfen. Es bleibt aber SPD-Politik, daß wir aus Klimaschutzgründen unseren Energieverbrauch absolut senken müssen. Ich warne davor, sich über internationale Verträge die Ressourcen ins Land zu holen und gleichzeitig auf die möglichen Energieeinsparmaßnahmen hier zu verzichten. Ich bedauere, daß die Bundesregierung bis heute alle längerfristigen Projekte für ein umfassendes Klima- und Energiesparprogramm abgelehnt hat, die Förderung von erneuerbaren Energien zurückfährt und eine Novelle zum Energierecht vorgeschlagen hat, bei der Umweltschutz, Energieeinsparung, Least-Cost-Planning und die Förderung umweltverträglicher Energietechnologien absolut zu kurz kommen.
Wir haben die Liberalisierung des europäischen Binnenmarktes begrüßt unter der Prämisse einer vollen Reziprozität. Diese droht, bei Verabschiedung der Richtlinie durch das Europäische Parlament, nicht eingehalten zu werden, weil die Länder mit starken Monopolen ihre Märkte nicht ausreichend öffnen wollen. Energiewettbewerb darf aber keine Einbahnstraße werden. Der europäische Energiemarkt darf sich nicht nur in Deutschland abspielen. Das gilt in Richtung Frankreich ebenso wie in Richtung Polen, Tschechien und anderer osteuropäischer Staaten.
Wir werden es nicht zulassen, daß weitere Arbeitsplätze im Energiesektor durch unfairen Wettbewerb von außen in ihrer Existenz bedroht werden. Wir werden deshalb bei der nationalen Energierechtsreform auf fairen Wettbewerb, auf ausreichenden Umweltschutz und auf die Sicherung der kommunalen Energieversorgung achten. Wir alle wissen, daß ein europäischer Energiebinnenmarkt nicht in einem Schritt und in wenigen Jahren entstehen kann. Wir treten jedoch dafür ein, daß dieser gemeinsame europäische Energiebinnenmarkt nach Osten hin offen ist, jedoch unter der Leitidee der Umweltverträglichkeit und Energieeinsparung stehen muß.
Die begrenzten fossilen Ressourcen und der wachsende Energiehunger der Dritten Welt zwingen dazu, daß die modernen Industriestaaten alle Möglichkeiten zu einer sparsamen Verwendung von Energie ausnutzen. Nur wenn wir uns diesem Ziel verpflichten, wozu die Einhaltung der CO2-Reduktionsziele zählt, handeln wir verantwortlich gegenüber anderen Ländern und nachfolgenden Generationen. Ich wünsche mir deshalb, daß auch die Energie-Charta im Sinne von Umwelt-, Klimaschutz- und Energieeinsparung mit Leben gefüllt wird und die internationalen Kooperationen hier ihren Schwerpunkt haben.
Für die Verwirklichung solcher Projekte müssen wir über intelligente Finanzierungsmöglichkeiten nachdenken, damit das westeuropäische Know-how schnellstmöglich in die zu reformierenden Volkswirtschaften Osteuropas gelangen kann. Jede westeuropäische Vorleistung, die mit Energielieferung bezahlt werden kann, wird sich im Interesse beider Seiten auszahlen. Ich möchte deshalb die Bundesregierung auffordern, uns hierfür konkrete Vorschläge zu machen. Als Voraussetzung für solche Kooperationen ist deshalb die Energie-Charta ein geeigneter Rahmen.
Michaele Hustedt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Ohne Vorwarnung hat die Bundesregierung das Gesetz zur Energiecharta als Vorlage ohne Beratung eingebracht. Dann wurde das Gesetz am 17. Oktober in erster Lesung ohne Debatte in die Ausschüsse überwiesen. Und die Bundesregierung wollte auch in der zweiten und dritten Lesung keine Debatte. Offensichtlich sollte die Ratifizierung dieser Energiecharta still und heimlich über die Bühne gehen. Auf Grund ihrer Bedeutung für die europäische Energiepolitik ist das jedoch nicht zu akzeptieren, und deshalb haben wir auf einer Debatte bestanden.
Mit der Energiecharta wurde die Chance verpaßt, in Europa den Weg in eine nachhaltige und umweltfreundliche Energiepolitik zu beschreiten. An der
Schwelle zum 21. Jahrhundert steht die europäische Energiepolitik vor großen Herausforderungen, denen die Charta nicht genügt. Die Verpflichtungen zum Klimaschutz erfordern eine drastische Senkung des Energiekonsums. Wenn der Treibhauseffekt wirksam eingedämmt werden soll, ohne daß wir uns verstärkt atomaren Risiken aussetzen, müssen wir den fossilen Energieträger 01, Kohle und Gas konsequent Schritt für Schritt durch die erneuerbaren Energieträger Sonne, Wind, Wasser und Biomasse ersetzen. Die Energiepolitik der Bundesrepublik Deutschland, der Europäischen Union, aber auch der GUS und der anderen Länder Mittel- und Osteuropas wird diesen Anforderungen nicht gerecht: Der Energierechtsnovelle von Minister Rexrodt und der Energiecharta liegt einzig und allein derselbe Leitgedanke zugrunde: Energie möglichst billig bereitzustellen.
Umweltschutz verkommt zu Präambelsprechblasen, die Energieverschwendungswirtschaft wird ungebremst vorangetrieben. Mit den Klimaschutzzielen sind diese Vorhaben also nicht zu vereinbaren.
Mit Hilfe der Energiecharta sollen die Rohstoffe des Ostens und von Nordafrika, vor allem die Gas- und Ölressourcen, für die westliche Industrie erschlossen werden. Der Umweltschutz wird in der Energiecharta zwar auch erwähnt, spielt aber de facto keine Rolle. So fordert die Energiecharta zwar die Beachtung der Umweltauswirkungen von Investitionsvorhaben. Aber soviel Umweltschutz wollten die Verfasser der Charta dann doch nicht und haben den Umweltartikel 19 dahin gehend wieder eingeschränkt, daß nur Umweltmaßnahmen durchgeführt werden, die „kostengünstig" sind. Im Zweifelsfall wird der Umweltschutz also immer gegen die Profitinteressen der Unternehmen verlieren. Und das Risiko der Atomenergie in Ost und West - ein besonders wichtiger Aspekt der europäischen Energiepolitik - wird in der Charta überhaupt nicht thematisiert.
Eine Energiecharta, die tatsächlich den Aufbruch des Kontinents in eine zukunftsfähige und nachhaltige Energieversorgung einläutet, müßte eine ganz andere Schwerpunktsetzung beinhalten. Erstens muß sie den Charakter einer Energie-Spar-Charta bekommen. In der EU und noch stärker in den Staaten Mittel- und Osteuropas und der GUS liegen gewaltige Einsparpotentiale brach. Allein 30 bis 40 Prozent der in der EU verbrauchten Energien können bis zum Jahr 2010 durch bereits heute verfügbare Techniken eingespart werden - und das ohne Kostensteigerung. In den östlichen Staaten erreichen die Einsparpotentiale 50 bis 75 Prozent.
Zweitens muß die Charta eine Solar-EnergieCharta werden. Sie sollte die massive Förderung der umweltfreundlichen Energien in den Mittelpunkt stellen, nicht die der klimaschädlichen.
Drittens muß die Charta flankiert werden durch eine Energiesteuer. Viele EU-Staaten haben ja schon Ökosteuern eingeführt. Die EU sollte sich schnellstmöglich dafür entscheiden und im Zuge der Eingliederung der osteuropäischen Staaten diese Schritt für Schritt ebenfalls dazu veranlassen.
Alsbald sollten Protokolle zur paneuropäischen Förderung von erneuerbaren Energieträgern und von Maßnahmen zur rationellen Energienutzung beschlossen werden. Wir hoffen, die Bundesregierung setzt sich für entsprechende Protokolle ein. Bislang haben wir kein diesbezügliches Engagement der Bundesregierung festgestellt.
Es wird Sie nach diesen Ausführungen nicht wundem, daß Bündnis 90/Die Grünen dem Gesetz zur Energiecharta nicht zustimmen kann. Wir fordern auch die SPD auf, bei ihrem Votum aus dem Wirtschaftsausschuß zu bleiben und das Gesetz abzulehnen. Die Energiecharta ist auch nicht mit den energiepolitischen Zielstellungen der SPD vereinbar.
Paul K. Friedhoff (F.D.P.): Mit der heutigen Beratung des Gesetzes zu dem Vertragswerk vom 7. Dezember 1994 über die Energiecharta gibt der Deutsche Bundestag grünes Licht zur Beschleunigung des Ratifizierungsprozesses in Europa. Dieser Schritt ist notwenig, um ein abgestimmtes Verfahren mit unseren Partnern in der EU noch in diesem Jahr auf den Weg zu bringen. Die F.D.P.-Bundestagsfraktion begrüßt deshalb die heutige abschließende Beratung.
Mit dem Vertragswerk über die Energiecharta verabschieden wir ein Regelwerk, mit dem die Schaffung einer gesamteuropäischen Energiewirtschaft erreicht werden soll. Neben der Bundesrepublik Deutschland zeichnen weitere 50 Staaten den Vertrag. Dazu gehören ebenso wie die Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion auch Japan, die USA und Australien.
Treibende Kraft und wesentlicher Vertragspartner ist jedoch ohne Zweifel die Europäische Gemeinschaft. Sie hat die große Bedeutung des Energiesektors für die wirtschaftliche Entwicklung der mittel- und osteuropäischen Transformationsländer erkannt, die unabdingbare Voraussetzung für ihren Beitritt in die EU ist.
Der Energiesektor trägt heute wesentlich zur Stabilisierung der Wirtschaftsentwicklung und damit auch der politischen Situation ist Osteuropa bei. Der Energiesektor dient westlichen Unternehmen als Einstiegsfeld für ihr Engagement auf den östlichen Märkten. Der Energiesektor ist Vorreiter für die weitere zukünftige Zusammenarbeit in anderen Wirtschaftsbereichen.
Mit dem Beitritt zur Energiecharta trägt die Bundesregierung zur weiteren Handelsliberalisierung im Energiebereich bei und erleichtert so den Zugang zu den Ressourcenländern. Dies kann im Hinblick auch auf die Versorgungssicherheit und die Gestaltung eines zukünftigen Energiemixes für Deutschland von erheblicher Bedeutung sein.
Die F.D.P. befürwortet eine Energiepolitik, die über den nationalen Tellerrand hinausguckt und globale Aspekte vor Augen hat. Die Energiecharta ist ein wichtiger Schritt dazu, sie ist ein internationales Regelwerk.
Das Abkommen bietet weitere, dringend erforderliche Chancen für den verantwortungsbewußten Umgang mit der Energie, für die Förderung von Investitionen im Energiebereich. Wir brauchen die Überholung überalteter Energieanlagen und die Neuinstallierung effizienter, umweltschonender Verfahren nicht nur in Osteuropa. Dies gilt insbesondere für die zum Teil maroden Leitungsnetze für leitungsgebundene Energieträger und für die dringend sanierungs- und ersatzbedürftigen Kraftwerke in der ehemaligen Sowjetunion.
Die F.D.P. und hier insbesondere ihre Außenminister haben bereits vor Jahren - maßgeblich auf dem G-7-Treffen in München - auf die Nachrüstung der Kernkraftwerke gedrängt. Die erforderlichen Arbeiten sind durch staatliche Gelder und durch Kooperation mit der deutschen Industrie erfolgreich angelaufen. Die Energiecharta bietet eine weitere wichtige Basis für die Fortsetzung dieser Arbeiten.
Mit der Verabschiedung der Energiecharta ist eine neue internationale Organisation gegründet worden. Dies war erforderlich, um den Nachfolgestaaten der ehemaligen GUS-Staaten eine Plattform zu schaffen, auf der sie als gleichberechtigte Partner auftreten werden.
Ein unabhängiges Charta-Sekretariat war notwendig und mußte gegründet werden. Die F.D.P. begrüßt die Arbeit dieses Büros. Wir unterstützen seine Arbeit. Sie dient als Basis zur weiteren verantwortungsbewußten Zusammenarbeit mit unseren osteuropäischen Partnern.
Rolf Köhne (PDS): Das Vorhaben, die Zusammenarbeit auf dem Energiesektor - insbesondere im gesamteuropäischen Rahmen - auf vertragliche Grundlagen zu stellen, ist löblich. Dies gebieten insbesondere die ökologischen Auswirkungen von Energieerzeugung und -verbreitung.
Anders als in der „Denkschrift" der Bundesregierung - S. 130 ff. der Drucksache 13/5742 - suggeriert - Reihenfolge der Stabsstriche bei Idee und Zielsetzung -, kam jedoch nur ein simples Investitionsschutz- und Deregulierungsabkommen heraus, sozusagen ein Einfallstor, westeuropäischer Energiekonzerne in die Energierohstoffmärkte Osteuropas, paradoxerweise - oder auch nicht paradox - unter Aufrechterhaltung der Steinkohle-Subventionspraxis Westeuropas.
In der - im Streitfall allein bindenden - Energiecharta werden „Umweltaspekte" unter ferner liefen, Teil IV - Andere Bestimmungen, abgehandelt. In diesem Teil geht es nur um unverbindliches „Besteben" - während beispielsweise für Entschädigung für Verluste, Art. 12, und Kriterien für Enteignung, Art. 13, nicht nur Verbindlichkeit, sondern Ausnahmslosigkeit verankert wurden, Art. 24 -, welches auch noch unter dem Vorbehalt der „Kostengünstigkeit" steht.
Die zweifellos interessanten Vorschläge und Festlegungen im „Energiechartaprotokoll über Energieeffizienz und damit verbundene Umweltaspekte" - S. 104 ff. - sind letztlich wertlos, als bei Unstimmig-
keiten die - rein markt- und dabei profitorientierte - Charta Priorität hat.
Bemerkenswerterweise traten USA und Kanada der Charta nicht bei, womit auch das Argument, sie sei Keimzelle für eine globale Energieordnung und müsse daher als Minimalkonsens unterstützt werden, hinfällig ist.
Dr. Norbert Lammert, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister für Wirtschaft: Der Vertrag, der Ihnen heute zur Zustimmung vorliegt, stellt die Zusammenarbeit zwischen Ost und West im Energiebereich auf eine neue Grundlage. Er füllt völkerrechtlich verbindlich aus, was in der 1991 unterzeichneten „Europäischen Energiecharta" als politische Absichtserklärung zur verbesserten Ost-West-Energiekooperation angelegt war.
Bemerkenswert am Energiecharta-Vertrag ist:
Er ist das erste Wirtschaftsabkommen nach Ende des Kalten Krieges, das alle Republiken der ehemaligen Sowjetunion, die ehemaligen Staatshandelsländer Mittel- und Osteuropas, die Europäischen Gemeinschaften und ihre Mitgliedstaaten sowie nichteuropäische Mitgliedstaaten der OECD (die Türkei, Japan und Australien) verbindet.
Mit dem Vertrag über die Energiecharta ist es gelungen, erstmals für einen bestimmten Sektor ein multilaterales Abkommen über Handel und Investitionen abzuschließen, an dem sowohl Mitglieder als auch Nichtmitglieder von OECD und WTO teilnehmen.
Er ist der erste multilaterale Vertrag, der verbindliche internationale Schiedsgerichtsbarkeit als allgemeine Regel vorsieht.
Investitionsschutz, Handelsliberalisierung, Transiterleichterungen und Streitschlichtungsverfahren sind die tragenden Säulen des Vertrages.
Zum Vertragswerk gehört auch das „Protokoll über Energieeffizienz und damit verbundene Umweltaspekte". Es ist der Initiative der deutschen Verhandlungsdelegation mit zu verdanken, daß es zu dieser Vereinbarung über eine verstärkte Ost-WestZusammenarbeit beim Umweltschutz, bei der Steigerung der Energieeffizienz und bei Ressourcenschonung gekommen ist. Dieses Energiechartaprotokoll liegt Ihnen ebenfalls zur Billigung vor.
Das neue Vertragswerk erhöht die Sicherheit der westlichen Energieversorgung. Das ist wichtig und war ein zentrales Motiv für die Initiative zu den Verhandlungen, die ja von Westeuropa ausging.
Es wäre aber eine zu sehr verengte Sichtweise, allein darin die Bedeutung des Vertragswerks zu sehen. Entscheidend für den Erfolg der Verhandlungen waren vielmehr die gemeinsamen Interessen von West und Ost.
Beide Seiten sind daran interessiert, daß der Energiesektor als Schlüsselbereich zur beschleunigten wirtschaftlichen Entwicklung und damit zur politischen Stabilität in den mittel- und osteuropäischen Reformländern beiträgt, daß dafür die Wege für verstärkte Kooperationen im Energiebereich auf Unternehmensebene geebnet werden und daß es zu einer Modernisierung der Unternehmen in den Reformstaaten kommt. Das wiederum erfordert klare und verläßliche Rechtsgrundlagen für Investoren und Geschäftsleute, einschließlich Kapitaltransfergarantien, Enteignungsschutz und Vereinbarung von fairen Verfahren zur Schlichtung von Streitigkeiten.
Die Einführung rechtsstaatlicher und marktwirtschaftlicher Prinzipien in der Energiewirtschaft wird ohne Zweifel nicht auf diesen Sektor beschränkt bleiben. Wettbewerb und Preisdisziplin, Transparenz und Diskriminierungsverbot, Eigentumsschutz und Respektierung unternehmerischer Entscheidungen, um nur einige Prinzipien des Vertrages zu nennen, werden sich stabilisierend und wachstumsfördernd auf die gesamte Volkswirtschaft der Länder im Übergang auswirken.
Gemeinsames Interesse besteht auch daran, in den Reformländern die noch weiterhin ineffiziente Nutzung von Energieressourcen - von der Produktion über Transport und Umwandlung bis zum Endverbraucher - zu beenden. Die Verminderung der schädlichen Auswirkungen dieser Energieverschwendung auf die Umwelt steht dabei im Vordergrund. Aber auch das Ziel, die so eingesparten Energiemengen zusätzlich exportieren zu können, um die Devisen für die Bezahlung auch der importierten Energieeinspartechnologien zu verdienen, ist ein vernünftiges Motiv für eine verstärkte Zusammenarbeit.
Insgesamt ist es nicht übertrieben zu sagen, daß mit diesem Vertrag eine gesamteuropäische Energiegemeinschaft gegründet worden ist, erweitert noch um Japan und Australien. Angesichts der Bedeutung dieses Vertrages, den bisher bereits 16 Staaten ratifiziert haben, und des Effizienzprotokolls unter den Aspekten Energieversorgung, Investitionsschutz, Handelserleichterung, Außenpolitik und Umweltschutz, bitte ich für die Bundesregierung um Zustimmung des Bundestages zu diesem Vertragswerk.
Anlage 5
Zu Protokoll gegebene Reden
zu Tagesordnungspunkt 14
(a - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Pflege-Versicherungsgesetzes, b - Große Anfrage;
Stand der Umsetzung der Pflegeversicherung)
Birgit Schnieber-Jastram (CDU/CSU): Man kann
der PDS ja nun wirklich manches vorwerfen, sicherlich jedoch keine allzu zwanghafte Bindung an die nüchternen Zwänge der Sachpolitik. Gerade im sozialen Bereich prahlen ihre Vertreter so ausgiebig mit den Spendierhosen, daß Sozialpolitiker anderer Parteien angesichts dieser Freizügigkeit der blanke Neid überkommt.
Allerdings währt die Herrlichkeit nur solange, bis jedem klar wird, daß es sich bei den Spendierhosen
der PDS um des Kaisers neue Kleider handelt. Denn die PDS wirft mit immer neuen Milliardenforderungen um sich, weil sie ohnehin weiß, daß sie für die Beträge nie politisch die Verantwortung übernehmen muß.
Als Vertreter dieser Partei vor nicht allzu langer Zeit politische Macht besaßen und in wissenschaftlichen Beiräten mitmischten, da zumindest sah die Wirklichkeit für die Bedürftigen anders aus. Im Pflegesystem der ehemaligen DDR fühlte man sich ins 19. Jahrhundert zurückversetzt, und wer diese Zustände erlebt hat, der wird die Errungenschaften der Pflegeversicherung nicht hoch genug preisen können.
Deshalb hat es schon etwas reichlich Bigottes, meine Damen und Herren von der PDS, wenn Sie hier Verbesserungen innerhalb der bestehenden Pflegeversicherung in Milliardenhöhe fordern. Sie führen sich als soziales Gewissen auf, obwohl viele Millionen in diesem Lande wissen, daß Sozialismus und Sozialpolitik außer dem Wortstamm nichts gemeinsam haben. Sie spielen hier die Rolle des vermeintlichen Wohltäters, weil Sie wissen, daß Sie für die Folgen nie geradestehen müssen. Glauben Sie denn wirklich, die Sorgen und Nöte pflegebedürftiger Menschen in diesem Land durch einen Ausflug ins Wolkenkuckucksheim beheben zu können?
Nehmen Sie doch lieber die Antwort der Bundesregierung auf Ihre Anfrage zur Hand; dort können Sie nachlesen, was sich durch die Pflegeversicherung real für die Pflegebedürftigen verbessert hat: Rund 1,1 Millionen Pflegebedürftige sind Bezieher ambulanter Pflegeleistungen, 400 000 erhalten Pflege in stationären Einrichtungen. Viele ältere Menschen, speziell im stationären Bereich, sind von der Sozialhilfe unabhängig geworden.
Natürlich ist nicht alles eitel Sonnenschein, und daß noch Verbesserungen möglich sind, hat nie jemand bestritten. Aber das derzeit Machbare ist umgesetzt, eine großartige Leistung aller Beteiligten, wie ich meine. Tun Sie nun doch nicht so, als wäre das Glas zu einem Viertel noch leer und nichts erreicht! Das Glas ist dreiviertelvoll, und eine Menge ist erreicht!
Nun jedoch zu Ihren Vorschlägen im einzelnen: Der Gesetzgeber hat sich bei der Vorbereitung der Pflegeversicherung bewußt für einen Mindestbedarf an Pflege entschieden. Geringfügiger Bedarf kann in der Regel von den Betroffenen selbst abgedeckt werden, so daß die Solidargemeinschaft hier noch nicht gefordert ist. Natürlich kann man die Voraussetzung für Pflegeleistungen noch weiter absenken. Nur: Das kostet Milliardenbeträge. Man kann selbstverständlich auch, wie in einem Ihrer grandiosen letzten Anträge, jedem in Deutschland lebenden Menschen eine Grundversorgung von 1 425 DM garantieren, was beiläufig nur 175 Milliarden DM kostet. Aber hoffentlich sind Sie sich auch bewußt, daß diese Beträge auch von den Beitragszahlern aufgebracht werden müssen. Wenn Sie Arbeitnehmer und Arbeitgeber mit immer neuen Kosten belasten, ist das der sicherste Weg, den Sozialstaat Deutschland in den Ruin zu treiben.
In genau dieselbe Kerbe schlägt auch Ihr Vorschlag, die Kompensation des Arbeitgeberanteils in der Pflegeversicherung rückgängig machen zu wollen. Gerade in einer Zeit, in der alle Anstrengungen unternommen werden, die Lohnnebenkosten zu senken, um die Wirtschaft konkurrenzfähig zu halten, ist dieser Vorschlag absolut abwegig und unsinnig. Das ist übelster und zudem noch schlecht getarnter Populismus. Was wollen Sie damit eigentlich bezwecken? Daß die Zahl der Arbeitslosen steigt, damit Sie dies dann um so lauter beklagen können? Ein anderes Motiv kann ich mir nicht vorstellen.
Es ist doch Quatsch, wenn Sie behaupten, seit 1960 seien Arbeitsplätze in Deutschland „in nennenswertem Umfang nicht geschaffen worden". In Westdeutschland - von der wirtschaftlichen Lage in der ehemaligen DDR brauchen wir in diesem Zeitraum wohl nicht zu reden - gab es 1994 rund 6 Millionen Erwerbspersonen mehr als im letzten Vollbeschäftigungsjahr 1973. Von 1982 bis 1994 sind netto 2,3 Millionen Arbeitsplätze neu entstanden, und da reden Sie von „keinem nennenswerten Umfang"!
Zugegebenermaßen ist es uns, durch die Kosten der Wiedervereinigung und die zunehmende Globalisierung der Märkte bislang nicht gelungen, der Wirtschaft den Aufschwung zu ermöglichen, der für genügend neue Arbeitsplätze nötig ist. Aber diesen notwendigen Aufschwung schaffen wir bestimmt nicht, indem wir der Wirtschaft neue Belastungen auferlegen.
Was nun Ihren letzten Vorschlag im Rahmen Ihres Antrages anbetrifft, so ist dies der einzige, der wenigstens zur Diskussion einlädt. Tatsächlich kann man überlegen, den Begriff der ausgebildeten Pflegefachkräfte auf staatlich anerkannte Heilpädagogen oder vergleichbare Gruppen, die behinderte Menschen versorgen, auszudehnen. So hat der Gesetzgeber bewußt für die ambulante Pflege Behinderter die Heilerziehungspfleger als Pflegefachkräfte anerkannt, weil in der Ausbildung dieser Berufsgruppen auch ein pflegerischer Anteil enthalten ist. Dies ist jedoch im Fall der Heilpädagogen nicht der Fall. Im Interesse der Pflegebedürftigen erscheint es mir auch weiterhin richtig, eine weitere Öffnung dieses anerkannten Berufskreises zu unterlassen.
Liebe Kollegen, der Antrag der PDS ist eine nette populistische Sozialutopie. Die reale Pflegeversicherung, wie sie besteht und von der Koalition geformt worden ist, ist hingegen bereits kurz nach Ihrem Inkrafttreten eine unverzichtbare Säule des Sozialstaates geworden.
Uwe Lühr (F.D.P.): Die 55 Fragen in der Großen Anfrage der PDS wurden ausführlich beantwortet und - wo notwendig - in beigefügten Anlagen erschöpfend erläutert. Die Antwort macht deutlich, daß es keineswegs die vom Fragesteller behaupteten gravierenden Probleme bei der Umsetzung der Pflegeversicherung gibt.
Selbstverständlich gab es Anlaufschwierigkeiten sowohl bei der ersten Stufe im April letzten Jahres als bei der zweiten Stufe, der Heimpflege, zum 1. Juli
diesen Jahres. Das ist aber bei einem so komplexen Vorhaben wie der Einrichtung eines völlig neuen Zweiges der Sozialversicherung etwas ganz Normales. In der Tat ist die sehr unterschiedliche Begutachtungspraxis des Medizinischen Dienstes bei den stationär Pflegebedürftigen überraschend. Wenn in Bayern, Hessen und im Rheinland knapp 33 Prozent der Pflegebedürftigen in Pflegestufe III eingeordnet wurden, in Sachsen aber nur 12 Prozent, dann ist das allerdings kein Beweis der Benachteiligung der Bürger in den neuen Bundesländern, wie die PDS gerne glauben machen möchte. In Westfalen-Lippe waren es nur überraschende 15 Prozent. Die Ursachenforschung für diese Unterschiede ist noch nicht abgeschlossen. Die bisherigen Erklärungsansätze scheinen nicht auszureichen.
Deshalb kann man der Bundesregierung nur zustimmen, wenn sie feststellt, daß weitere Maßnahmen zur Vereinheitlichung der Begutachtung erforderlich sind. Kurz bevor mit der Antwort auf die Große Anfrage gerechnet werden mußte, bringt die PDS noch schnell einen Gesetzentwurf ein, der den konkret formulierten oder zwischen den Zeilen der Frage zu lesenden Unterstellungen noch eins obendrauf setzt: Eine Pflegestufe 0, damit schon allein für den zweimaligen hauswirtschaftlichen Einsatz in der Woche ab 300 DM monatlich gezahlt werden können.
Im Gesetzentwurf der PDS wird versucht, in traditioneller Manier die Sehnsucht nach der staatlichen Rundum-Sicherheit in allen individuellen Lebenslagen zu stillen. Die PDS gibt subtil vor, mit ihrem Entwurf eigentlich die ursprünglichen Ziele der Koalitionsfraktionen umzusetzen. Das kann allerdings nicht verfangen.
Suggeriert der Begriff Pflegestufe 0 schon die Zweckentfremdung der Mittel der Pflegeklasse, dann ist dieser Eindruck mit der möglichen Beschränkung der Hilfen auf die hauswirtschaftliche Versorgung zwingend. Das ist dann tatsächlich eine Leistungslücke im Gesetz: die Raumpflege auf Verordnung des Medizinischen Dienstes. Und die Finanzierung ist aus Sicht der PDS auch ganz einfach: Die von ihr geschätzten Mehrkosten von etwa 2,8 Milliarden DM sind ohne Beitragserhöhung zu finanzieren. Die Arbeitgeber sowie die Bezieher höherer Einkommen werden solidarisch und real zur Finanzierung der Pflegeversicherung herangezogen.
Gerade unsere ostdeutschen Arbeitgeber, insbesondere im aufstrebenden Mittelstand, dürften ihre Begeisterung kaum noch bremsen können ob solcher bahnbrechenden Vorschläge. Das ist nicht Arbeitskostensenkung, das trägt bei zur Arbeitsplatzvernichtung.
Als Mitglied der F.D.P.-Bundestagsfraktion kann ich wahrlich nicht sagen, wie das der Bundesarbeitsminister stets zu tun pflegt, daß die Pflegeversicherung das Glanzstück der sozialen Absicherung überhaupt ist. Nein, Sie wissen, daß wir das Ziel der Absicherung des Pflegefallrisikos genauso wollten wie alle in diesem Hause - ausgenommen die PDS. Nur wollten wir eine andere Finanzierung. Dennoch bleibt die Pflegeversicherung auch für uns eine großartige solidarische Leistung unseres Sozialsystems. Allerdings ist es keine Vollkaskoversicherung. Auch hier ist Eigenverantwortung gefragt - ein Begriff, der im Antrag der PDS nicht vorkommt.
Die PDS kommt mit ihrem Gesetzentwurf zur Änderung des Pflegeversicherungsgesetzes vom 19. Juni 1996 reichlich spät. Bereits im Frühjahr dieses Jahres, genauer: am 23. Mai 1996 hat nämlich der Bundestag mit großer Mehrheit dem Vermittlungsergebnis zum Ersten SGB-XI-Änderungsgesetz zugestimmt.
Eine der Forderungen der PDS - die Einbeziehung der Behinderten in vollstationären Einrichtungen der Behindertenhilfe in den Leistungsbereich der Pflegeversicherung - war im Vermittlungsergebnis enthalten und ist auch so beschlossen worden. Erstaunlicherweise hat die PDS dieses Vermittlungsergebnis abgelehnt. Wegen dieses nicht nachvollziehbaren, widersprüchlichen Verhaltens und weil die gewünschte Regelung bereits Gesetz ist, empfinde ich es - gelinde gesagt - als Zumutung, vom Parlament zu verlangen, sich am Ende einer langen Sitzungswoche mit einem völlig abwegigen und überholten Gesetzentwurf zu beschäftigen. Ein Verzicht auf die erste Beratung und die Rücknahme der Gesetzesvorlage hätte den parlamentarischen Gepflogenheiten entsprochen.
Rudolf Kraus, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Arbeit: Die Pflegeversicherung ist ein großer Erfolg. Die Zahlen sprechen für sich: Rund 1,2 Millionen Pflegebedürftige erhalten heute Leistungen bei der Pflege zu Hause: 380 000 Menschen in der Pflegestufe I mit 400 DM Pflegegeld oder bis zu 750 DM Sachleistungen im Monat; 581 000 Menschen in der Pflegestufe II mit 800 DM Pflegegeld oder Sachleistungen bis zu 1 800 DM; 139 000 Menschen in der Pflegestufe III mit 1 300 DM Pflegegeld oder Pflegesachleistungen bis zu 2 800 DM.
Der größte Erfolg der Pflegeversicherung liegt aber darin, daß die Zahl der Anträge auf stationäre Unterbringung zurückgeht. Die Pflegeversicherung stärkt die Familien, damit sie ihre Aufgaben erfüllen können. Und dies entspricht dem Willen vieler Pflegebedürftiger: Sie lassen sich lieber in vertrauter Umgebung von vertrauten Menschen pflegen.
Pünktlich zum 1. Juli ist die 2. Stufe der Pflegeversicherung in Kraft getreten. Damit haben wir unser Ziel erreicht: Die Pflegeversicherung ist komplett. In diesem Bereich hat der Medizinische Dienst bis zum 30. September 1996 113 000 Heimbewohner der Pflegestufe I mit 2 000 im Monat, 175 000 Heimbewohner der Pflegestufe II mit 2 500 DM im Monat und 129 000 Heimbewohner der Pflegestufe III mit 2 800 DM im Monat zugeordnet.
Die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) haben rund 92 Prozent der in Auftrag gegebenen Begutachtungen erledigt. Das sind Fakten, meine Damen und Herren.
Rund 30 Milliarden DM jährlich stellt die Pflegeversicherung für einen Bereich zur Verfügung, für den die Sozialhilfe bisher 14 Milliarden DM gezahlt
und dabei ihre Leistungen von der Bedürftigkeit der Betroffenen abhängig gemacht hat. Durch die Pflegeversicherung endet für viele Pflegebedürftige und ihre Familien eine Situation, die - vor allem nach erfülltem Arbeitsleben - als unverdient und demütigend empfunden wurde. Die mit stationärer Pflegebedürftigkeit bislang allzuoft verbundene Abhängigkeit von der Sozialhilfe wird in ganz erheblichem Umfang reduziert.
Durch die Leistungen der Pflegeversicherung wird die Sozialhilfe in Höhe von mehr als 10 Milliarden DM jährlich entlastet. Das Otto-Blume-Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik hat in einem Gutachten im Auftrag des BMG die Einsparungen in der Sozialhilfe durch die Pflegeversicherung mit 10,4 Milliarden DM für 1997 errechnet. Diese Berechnung deckt sich mit unseren Vorausschätzungen: Wir sind von 10 bis 11 Milliarden DM jährlich ausgegangen.
Entschieden möchte ich der immer wieder öffentlich vorgetragenen Behauptung widersprechen, Menschen, die an Demenz, also Altersverwirrung leiden, würden nicht ausreichend berücksichtigt. Tatsache ist - das hat eine Untersuchung der Medizinischen Dienste in Thüringen, Westfalen-Lippe und Rheinland-Pfalz auf der Grundlage von 160 000 Gutachten zu Hause lebender Pflegebedürftiger ergeben -, daß Demenz die häufigste Diagnose in allen drei Pflegestufen ist. Hirnorganische und psychische Erkrankungen stellen in den Pflegestufen I und II über 30 Prozent der pflegebegründenden Erkrankungen dar, in der Pflegestufe III sogar 50 Prozent. Das alles sind Tatsachen, über die niemand hinweggehen kann.
Erfreulich ist auch, daß die Pflegeversicherung finanziell auf festen Füßen steht. Die Pflegeversicherung wird bis Ende 1996 ein Finanzpolster von über 8 Milliarden DM haben. Auch für das Jahr 1997 ist von einer weiterhin positiven Finanzentwicklung auszugehen. Trotz dieser erfreulichen Entwicklung ist nicht die rechte Zeit für Begehrlichkeiten. Der Überschuß wird als Sicherheitsreserve für die Zukunft, insbesondere für künftig notwendige Anpassungen der Leistungen benötigt. Die Pflegeversicherung braucht Handlungsspielraum, um die Herausforderungen vor allem durch die demographische Entwicklung meistern zu können.
Die Pflegeversicherung funktioniert, die Finanzen sind solide kalkuliert. Das schließt aber nicht aus, daß es Unzulänglichkeiten und einzelne Fehlentwicklungen geben kann, die dann, wenn sie erkannt werden, beseitigt werden müssen. Neue Erkenntnisse, die sich immer wieder ergeben, müssen berücksichtigt werden, damit die Pflegeversicherung bestmögliche Hilfe leisten kann. Vor einigen Monaten haben wir deshalb im 1. SGB XI-Änderungsgesetz Anpassungen vorgenommen, deren Notwendigkeit sich aus unseren Erfahrungen mit der 1. Stufe der Pflegeversicherung ergeben hatte.
Nun gilt es, auch Erfahrungen mit der zum 1. Juli 1996 in Kraft getretenen 2. Stufe zu sammeln. Wenn sich auf Grund dieser Erfahrungen Veränderungsbedarf an der einen oder anderen Stelle ergibt, so werden wir uns zu gegebener Zeit solchen Notwendigkeiten im Interesse der Pflegebedürftigen und im Interesse der Pflegeversicherung selbstverständlich nicht verschließen.
Anlage 6
Amtliche Mitteilungen
Der Bundesrat hat in seiner 704. Sitzung am 8. November 1996 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen:
- Gesetz zur Änderung des Bundesjagdgesetzes und des Waffengesetzes
- Gesetz zur sozialrechtlichen Behandlung von einmalig gezahltem Arbeitsentgelt
- Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs
- Gesetz zur Änderung des Zustimmungsgesetzes zum Wismut-Vertrag
- Gesetz zur Anpassung der wohngeldrechtlichen Überleitungsregelungen für das in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannte Gebiet (Wohngeldüberleitungsgesetz - WoGÜG)
- Gesetz zu dem Übereinkommen vom 20. September 1994 über nukleare Sicherheit (Gesetz zu dem Übereinkommen über nukleare Sicherheit)
- Gesetz zu dem Abkommen vom 30. März 1994 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Staat Kuwait über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen
- Gesetz zu dem Vertrag vom 28. Februar 1992 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Litauen über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen
- Gesetz zu dem Vertrag vom 21. Januar 1994 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Namibia über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen
- Gesetz zu dem Vertrag vom 30. Januar 1995 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Peru über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen
- Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes und anderer Gesetze (Umsatzsteuer-Änderungsgesetz 1997)
Zu dem letztgenannten Gesetz hat der Bundesrat folgende Entschließung gefaßt:
Der Bundesrat stellt zu Artikel 1 Nr. 3 Buchst. b und Artikel 2 Nr. 1 des Gesetzes fest, daß die Änderungen des § 3 a UStG und des § 1 UStDV im Zusammenhang mit den Telekommunikationsleistungen auf der Grundlage von Bleichlautenden Anträgen aller EU-Mitgliedstaaten nach Artikel 27 der 6. EG-Umsatzsteuer-Richtlinie erheblichen Zweifel deshalb begegnen, weil diese Vorschrift nicht die Aufgabe hat, das Verfahren zur Änderung von EU-Richtlinien zu ersetzen oder vorwegzunehmen. Da der Bundesrat an dem Verfahren nach Artikel 27 der 6. EG-Umsatzsteuer-Richtlinie nicht beteiligt ist, hat er - anders als bei Richtlinienvorschlägen - keine Möglichkeit zur rechtzeitigen Stellungnahme. Die Bundesregierung wird deshalb aufgefordert, künftig keine Anträge nach Artikel 27 der 6. EG-Umsatzsteuer-Richtlinie mehr zu stellen, die im Ergebnis einer Änderung einer Richtlinie mit Wirkung für alle Mitgliedstaaten gleichkommen.
Die jetzt gefundene Lösung führt dazu, daß Telekommunikationsdienstleistungen innerhalb der EU, die an Leistungsempfänger mit Sitz im Drittlandsgebiet ausgeführt werden, gem. § 3 a Abs. 3 UStG nur im Drittlandsgebiet steuerbar sind, so daß es zu einer völlig uneinsichtigen Nichtbelastung mit Umsatzsteuer bei Privatpersonen aus Drittländern kommt, wenn diese im Gemeinschaftsgebiet telefonieren oder andere Telekommunikationsdienstleistungen in Anspruch nehmen.
Der Bundesrat fordert die Bundesregierung daher auf, bei den anstehenden Beratungen auf EU-Ebene einer Richtlinie zur endgültigen Regelung des Ortes der Telekommunikationsdienstleistungen nur zuzustimmen, wenn sichergestellt wird, daß bei Nichtunternehmern der Ort der Nutzung der Telekommunikationsdienstleistung für die Steuerbarkeit maßgeblich ist.
Der Vorsitzende des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft, Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung hat mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht:
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung „Stärkung und Modernisierung der beruflichen Bildung"
Drucksache 13/4213 -
Unterrichtung durch die Bundesregierung
11. Bericht des Ausschusses für die Hochschulstatistik für den Zeitraum 1. Juni 1992 bis 31. Dezember 1995 Drucksachen 13/4433, 13/4726 Nr. 1.2 -
Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EU- Vorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische Parlament zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat.
Auswärtiger Ausschuß
Drucksache 13/5550 Nr. 1.8 Drucksache 13/5555 Nr. 1.13 Drucksache 13/5555 Nr. 1.14 Drucksache 13/5555 Nr. 1.16
Rechtsausschuß
Drucksache 13/2306 Nr. 2.57 Haushaltsausschuß
Drucksache 13/4678 Nr. 2.38 Drucksache 13/5555 Nr. 2.55 Drucksache 13/5555 Nr. 2.57 Drucksache 13/5555 Nr. 2.69
Ausschuß für Wirtschaft
Drucksache 13/4678 Nr. 2.47 Drucksache 13/5555 Nr. 1.4
Drucksache 13/5555 Nr. 1.7 Drucksache 13/5555 Nr. 1.11 Drucksache 13/5555 Nr. 1.20 Drucksache 13/5555 Nr. 2.1 Drucksache 13/5555 Nr. 2.7 Drucksache 13/5555 Nr. 2.11 Drucksache 13/5555 Nr. 2.12 Drucksache 13/5555 Nr. 2.13 Drucksache 13/5555 Nr. 2.15 Drucksache 13/5555 Nr. 2.23 Drucksache 13/5555 Nr. 2.30 Drucksache 13/5555 Nr. 2.43 Drucksache 13/5555 Nr. 2.47 Drucksache 13/5555 Nr. 2.51 Drucksache 13/5555 Nr. 2.52 Drucksache 13/5555 Nr. 2.56 Drucksache 13/5555 Nr. 2.59 Drucksache 13/5555 Nr. 2.61 Drucksache 13/5555 Nr. 2.65 Drucksache 13/5555 Nr. 2.73 Drucksache 13/5555 Nr. 2.93 Drucksache 13/5555 Nr. 2.95 Drucksache 13/5555 Nr. 2.99 Drucksache 13/5555 Nr. 2.102
Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Drucksache 13/5295 Nr. 1.9 Drucksache 13/5555 Nr. 2.2 Drucksache 13/5555 Nr. 2.3 Drucksache 13/5555 Nr. 2.4 Drucksache 13/5555 Nr. 2.8 Drucksache 13/5555 Nr. 2.9 Drucksache 13/5555 Nr. 2.17 Drucksache 13/5555 Nr. 2.18 Drucksache 13/5555 Nr. 2.72 Drucksache 13/5555 Nr. 2.78 Drucksache 13/5687 Nr. 2.8 Drucksache 13/5687 Nr. 2.27 Drucksache 13/5687 Nr. 2.37 Drucksache 13/5866 Nr. 1.6
Ausschuß für Gesundheit Drucksache 13/4636 Nr. 2.2
Ausschuß für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau Drucksache 13/5555 Nr. 1.3
Ausschuß für Bildung, Wissenschaft, Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung
Drucksache 13/4466 Nr. 2.48
Drucksache 13/4466 Nr. 2.55
Drucksache 13/5555 Nr. 2.45
Ausschuß für die Angelegenheiten der Europäischen Union
Drucksache 13/1799 Nr. 3.1
Drucksache 13/4636 Nr. 1.3