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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 13/138 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 138. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 14. November 1996 Inhalt: Nachträgliche Glückwünsche zum Geburtstag der Abgeordneten Ingrid Holzhüter 12319 A Entsendung der Abgeordneten Werner Schulz (Berlin) und Dr. Guido Westerwelle als ordentliche Mitglieder sowie der Abgeordneten Dr. Angelika Köster-LoBack und Dr. Max Stadler als stellvertretende Mitglieder in das Kuratorium der Stiftung „Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland" 12319 B Wahl des Abgeordneten Konrad Felber in den Beirat beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR 12319 B Erweiterung und Abwicklung der Tagesordnung 12319 B Absetzung des Punktes 12 a (Naturschutzgesetz) und 12b von der Tagesordnung 12320 A Begrüßung des Präsidenten der Nationalversammlung der Republik Mali, Professor Dr. Ali Nouhoum Diallo, und seiner Delegation 12320 B Begrüßung der Vizepräsidentin der Französischen Assemblée Nationale, Madame Catala 12385 A Tagesordnungspunkt 2: a) Große Anfrage der Abgeordneten Dr. Uwe Jens, Anke Fuchs (Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Innovationspolitik in Deutschland (Drucksachen 13/2159, 13/3602) 12320 C b) Antrag der Abgeordneten Wolfgang Thierse, Jörg Tauss, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Deutschlands demokratischer Weg in die Informationsgesellschaft (Drucksache 13/5197) 12320 C c) Antrag der Abgeordneten Dr. Manuel Kiper, Elisabeth Altmann (Pommelsbrunn) und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Ein ökologischer, sozialer und demokratischer Weg in die Informationsgesellschaft III (Schutz und Entfaltung selbstbestimmter Nutzung) (Drucksache 13/5777) 12320 C d) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft, Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung zu dem Antrag der Abgeordneten Wolfgang Bierstedt, Gerhard Jüttemann, weiterer Abgeordneter und der Gruppe der PDS: Demokratische und soziale Antworten auf die Herausforderungen der neuen Informationstechnologien (Drucksachen 13/2740,13/4429) 12320 D Wolfgang Thierse SPD 12321 A Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn) CDU/ CSU 12324 D Hanna Wolf (München) SPD 12327 B Dr. Manuel Kiper BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 12328 A Dr.-Ing. Karl-Hans Laermann F.D.P. . . 12330 C Wolfgang Bierstedt PDS 12332 B Dr. Günter Rexrodt, Bundesminister BMWi 12334 B Ernst Schwanhold SPD 12334 D Hans Martin Bury SPD 12335 C Dr. Uwe Jens SPD 12337 A Dr. Christian Ruck CDU/CSU 12339 B Dr. Jürgen Rüttgers, Bundesminister BMBF 12341 C Doris Odendahl SPD 12342 D Edelgard Bulmahn SPD 12343 B Edelgard Bulmahn SPD 12344 C Jörg Tauss SPD 12345 A Dr. Michael Meister CDU/CSU 12347 B Tagesordnungspunkt 3: Ausländerdebatte a) - Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Erwin Marschewski, Wolfgang Zeitlmann und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Dr. Max Stadler, Cornelia Schmalz-Jacobsen und der Fraktion der F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung straf-, ausländer- und asylverfahrensrechtlicher Vorschriften (Drucksache 13/4948) - Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines ... Gesetzes zur Änderung des Ausländergesetzes (Drucksache 13/ 191) - Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Ausländergesetzes (Drucksache 13/767) - Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Christina Schenk, Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Ausländergesetzes (Drucksache 13/1104) - Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Irmingard Schewe-Gerigk, Kerstin Müller (Köln) und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Ausländergesetzes (Drucksache 13/1194) - Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Cern Özdemir, Kerstin Müller (Köln) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Ausländergesetzes (Drucksache 13/1426) - Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines ... Gesetzes zur Änderung des Asylverfahrensgesetzes (Drucksache 13/3331) - Zweite und dritte Beratung des von der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Ausländergesetzes (Drucksache 13/3626) - Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Ausländergesetzes (Drucksache 13/ 4981) - Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Ausländergesetzes (Drucksache 13/ 189) - Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines ... Gesetzes zur Änderung des Ausländergesetzes (Drucksache 13/ 190) - Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes/ EWG (Drucksachen 13/3941, 13/4340, 13/ 5986, 13/5993, 13/5994, 13/5995, 13/ 5996, 13/5997) 12349 B b) Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses - zu dem Antrag der Fraktion der SPD: Besonderer Aufenthaltsstatus für Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlinge - zu dem Antrag der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS: Abschiebestopp für algerische Flüchtlinge - zu dem Antrag der Abgeordneten Kerstin Müller (Köln), Christa Nikkels und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Verhinderung von Abschiebungen in den Sudan - zu dem Antrag der Abgeordneten Kerstin Müller (Köln), Amke DietertScheuer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Schutz für Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlinge - zu dem Antrag der Abgeordneten Kerstin Müller (Köln) Amke Dietert-Scheuer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Altfallregelung für seit langem hier lebende Asylsuchende - zu dem Antrag der Abgeordneten Kerstin Müller (Köln), Amke DietertScheuer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Menschenrechtlich orientierte Asyl- und Flüchtlingspolitik - zu dem Antrag der Abgeordneten Cem Özdemir, Christa Nickels, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Beschränkung der Abschiebungshaft von Ausländerinnen und Ausländern (Drucksachen 13/741, 13/1891, 13/ 2361, 13/3430, 13/3877, 13/4379, 13/ 107, 13/5986) 12350 A c) - Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Ausländergesetzes und des Asylverfahrensgesetzes (Drucksache 13/809) - Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Ausländergesetzes (Drucksache 13/ 1188) - Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Asylverfahrensgesetzes (Drucksachen 13/1189, 13/4685, 13/4690) . . 12350 C d) Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Kerstin Müller (Köln) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Aufenthaltsrecht für Flüchtlinge mit langem Aufenthalt - Änderung von § 100 des Ausländergesetzes (Altfallregelung) (Drucksachen 13/ 2550 (neu), 13/4685) 12350 D e) Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Cem Özdemir, Kerstin Müller (Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIEGRÜNEN: Bleiberecht für vietnamesische Vertragsarbeitnehmerinnen und Vertragsarbeitnehmer der ehemaligen DDR in Deutschland (Drucksachen 13/231, 13/1745) 12351 A f) Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses - zu dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Verhinderung der Abschiebung von Flüchtlingen aus den Nachfolgestaaten des ehemaligen Jugoslawien, die dem Kriegsdienst entflohen sind - zu dem Antrag der Fraktion der SPD: Abschiebestopp für Kriegsdienstverweigerer und Deserteure aus Rest-Jugoslawien (Serbien und Montenegro) (Drucksachen 13/90 (neu), 13/ 830, 13/2261) 12351 A g) Beschlußempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Freimut Duve, Rudolf Bindig, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Koordinierung der Aufnahme von Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlingen in der Europäischen Union - Schaffung eines Europäischen Flüchtlingskommissariats (Drucksachen 13/4084, 13/6058) . 12351 B h) Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses zu dem Antrag der Fraktion der SPD: Herausnahme von Ghana aus der Liste der sicheren Herkunftsstaaten (Drucksachen 13/3329, 13/5075) 12351 C i) Große Anfrage der Abgeordneten Christa Nickels, Amke Dietert-Scheuer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Praxis und Auswirkungen des Asylverfahrens bei Einreise auf dem Luftwege (sog. Flughafenverfahren) insbesondere für minderjährige unbegleitete Flüchtlinge (Drucksachen 13/ 2530, 13/4861) 12351 C j) Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses - zu dem Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. - zu dem Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung zur Friedensvereinbarung in Bosnien (Drucksachen 13/3220, 13/3136, 13/4592) . . . . 12351 C k) Antrag der Abgeordneten Klaus Francke, Karl Lamers und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Dr. Eberhard Brecht, Freimut Duve und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Ulrich Irmer, Dr. Irmgard Schwaetzer und der Fraktion der F. D. P.: Lage der Kosovo-Albaner (Drucksache 13/5705) 12351 D in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 2: Antrag der Abgeordneten Gerd Poppe, Amke Dietert-Scheuer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Lage der Albaner im Kosovo (Drucksache 13/5752) 12352 A in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 3: Antrag der Abgeordneten Andrea Gysi, Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS: Schutz der Menschenwürde bosnischer Bürgerkriegsflüchtlinge und Umsetzung des zivilen Teiles des Daytoner Abkommens (Drucksache 13/6085) 12352 A Erwin Marschewski CDU/CSU 12352 B Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast SPD . . 12354 C Erwin Marschewski CDU/CSU . . . 12356 A Kerstin Müller (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 12358 D, 12371 B Cornelia Schmalz-Jacobsen F.D.P 12360 D, 12364 A Kerstin Müller (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 12360 B Gerald Häfner BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 12361 D Ulla Jelpke PDS 12362 D Erika Steinbach CDU/CSU 12365 A Gerhard Bökel, Staatsminister (Hessen) 12366 C, 12371D Otto Schily SPD 12368A, 12379 B Dr. Helmut Lippelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 12368 C Eckart von Klaeden CDU/CSU 12372 B Cern Özdemir BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 12373 B Dr. Guido Westerwelle F.D.P. . . 12375 C, 12376 D, 12381 C Dieter Wiefelspütz SPD 12376 D Wolfgang Zeitlmann CDU/CSU . . . 12377 A Dieter Wiefelspütz SPD 12378 B Manfred Kanther, Bundesminister BMI 12379 A Cem Özdemir BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 12380 A Vizepräsidentin Dr. Antje Vollmer . . . 12381 C Namentliche Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung straf-, ausländer- und asylverfahrensrechtlicher Vorschriften 12382 C Ergebnis 12382 D Namentliche Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 13/6104 12382 C Ergebnis 12386 B Namentliche Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD auf Drucksache 13/6107 12389 A Ergebnis 12381 C Tagesordnungspunkt 16: Überweisungen im vereinfachten Verfahren a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten und andere Gesetze (Drucksache 13/5418) . . 12393 D b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Beschränkung der Haftung Minderjähriger (Minderjährigenhaftungsbeschränkungsgesetz) (Drucksache 13/5624) 12393 D c) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 4. November 1995 zur Änderung des Vierten AKP-EG-Abkommens von Lomé sowie zu den mit diesem Abkommen in Zusammenhang stehenden weiteren Übereinkünften (Drucksache 13/5903) 12394 A d) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 13. Dezember 1995 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Simbabwe über den Luftverkehr (Drucksache 13/5904) 12394 A e) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Rechtspflege-Anpassungsgesetzes (Drucksache 13/6039) 12394 B f) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von § 152 des Bundessozialhilfegesetzes (Drucksache 13/6089) . 12394 B g) Antrag der Abgeordneten Ulrike Höfken, Steffi Lemke und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Verbot der Käfighaltung von Legehennen (Drucksache 13/4039) 12394 B h) Antrag der Abgeordneten Marion Caspers-Merk, Michael Müller (Düsseldorf), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Eckpunkte für eine Altautoverordnung (Drucksache 13/5984) 12394 C i) Antrag der Abgeordneten Marion Caspers-Merk, Dr. Angelica Schwall-Düren, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Eckpunkte für eine Altreifenverordnung (Drucksache 13/ 5985) 12394 C j) Antrag der Abgeordneten Siegfried Vergin, Wolfgang Thierse, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Erinnerung und Gedenken an den Aufstand in der DDR am 17. Juni 1953 (Drucksache 13/6048) 12394 C Zusatztagesordnungspunkt 4: Weitere Überweisung im vereinfachten Verfahren Antrag der Abgeordneten Petra Bläss, Dr. Heidi Knake-Werner und der Gruppe der PDS: Sozialversicherungspflicht für jede bezahlte Arbeitsstunde (Drucksache 13/6090) 12394 D Tagesordnungspunkt 17: Abschließende Beratungen ohne Aussprache a) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 3. November 1994 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik über die gemeinsame Staatsgrenze (Drucksachen 13/5020, 13/5852) . . . 12395 A b) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Internationalen Naturkautschuk-Übereinkommen von 1995 (Drucksachen 13/5019, 13/5861, 13/ 5862) 12395 A c) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Veräußerung von Teilzeitnutzungsrechten an Wohngebäuden (Teilzeit-Wohnrechtegesetz) (Drucksachen 13/4185, 13/5865) 12395 B d) Beschlußempfehlung und Bericht des Ältestenrates zu dem Antrag der Abgeordneten Jella Teuchner, Ludger Volmer sowie weiterer Abgeordneter: Bonn-Berlin-Umzug verschieben - Staatsfinanzen konsolidieren (Drucksachen 13/5581,13/5859) 12395 C e) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau - zu dem Antrag der Abgeordneten Dr.-Ing. Dietmar Kansy, Peter Götz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Hildebrecht Braun (Augsburg), Dr. Klaus Röhl und der Fraktion der F.D.P.: Umsetzung der HABITAT II-Empfehlungen - zu dem Antrag der Abgeordneten Volkmar Schultz (Köln), Ingrid Bekker-Inglau, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Siedlungspolitik mit der Agenda von HABITAT II in Einklang bringen - zu dem Antrag der Abgeordneten Franziska Eichstädt-Bohlig, Dr. Angelika Köster-Loßack, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Einlösung der Versprechen von Rio auf der VNKonferenz HABITAT II in Istanbul - zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung - zu dem Entschließungsantrag des Abgeordneten Klaus-Jürgen Warnick und der Gruppe der PDS zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Siedlungsentwicklung und Siedlungspolitik - Nationalbericht Deutschland (Habitat II) (Drucksachen 13/4951, 13/4966, 13/4919, 13/3679, 13/4370, 13/6059) 12395 D f) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über den Stand der Verhandlungen in der Internationalen Walfangkommission (IWC), insbesondere hinsichtlich der Überprüfung des weltweiten Verbots des kommerziellen Walfangs (Moratorium) (Drucksachen 13/3969, 13/4401 Nr. 3, 13/5943) 12396 C g) Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Haushaltsführung 1996; Einwilligung in eine planmäßige Ausgabe bei Kapitel 11 12 Titel 616 31 - Zuschuß an die Bundesanstalt für Arbeit (Drucksachen 13/5699 [neu], 13/5770 Nr. 5, 13/5853) 12396 D h) Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Haushaltsführung 1996; überplanmäßige Ausgaben bei Kapitel 11 12 Titel 681 01 - Arbeitslosenhilfe (Drucksachen 13/ 5698, 13/5770 Nr. 4, 13/5854) . . . . 12396 D i) Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 156 zu Petitionen (Drucksache 13/5988) . . . . 12397 A j) Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 157 zu Petitionen (Drucksache 13/5989) . . . . 12397 B Zusatztagesordnungspunkt 5: Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 29. Mai 1996 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Russischen Föderation zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (Drucksachen 13/5686, 13/ 6062) 12397 B Tagesordnungspunkt 4: a) - Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Heimgesetzes (Drucksache 13/2347, 13/6068) - Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines ... Gesetzes zur Änderung des Heimgesetzes (Drucksache 13/372, 13/6068) 12397 C b) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zu dem Antrag der Abgeordneten Irmingard Schewe-Gerigk, Andrea Fischer (Berlin), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Neuorientierung der Politik für ältere Menschen - grundlegende Reform des Heimgesetzes (Drucksachen 13/1322, 13/6068) 12397 D Anke Eymer CDU/CSU 12398 A Lisa Seuster SPD 12399 A Irmingard Schewe-Gerigk BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 12400 D Sabine Leutheusser-Schnarrenberger F.D.P. 12401 C Heidemarie Lüth PDS 12402 C Gertrud Dempwolf, Parl. Staatssekretärin BMFSFJ 12403 A Dr. Edith Niehuis SPD 12404 A Tagesordnungspunkt 5: a) Große Anfrage der Fraktion der SPD: Finanzlage der Rentenversicherung (Drucksachen 13/4161, 13/5336) . . . 12404 D b) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung - zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über die gesetzliche Rentenversicherung, insbesondere über die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben, der Schwankungsreserve sowie des jeweils erforderlichen Beitragssatzes in den künftigen 15 Kalenderjahren gemäß § 154 SGB VI (Rentenversicherungsbericht 1995) - Gutachten des Sozialbeirats zum Rentenversicherungsbericht 1995 - zu dem Antrag der Fraktion der SPD: Aktuelle Finanzlage der Rentenversicherung - zu dem Entschließungsantrag der Abgeordneten Andrea Fischer (Berlin) und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN zur Erklärung der Bundesregierung zur aktuellen Lage der Rentenversicherung (Drucksachen 13/2017, 13/2973 Nr. 1, 13/3606, 13/3630, 13/5030) 12404 D c) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über die gesetzliche Rentenversicherung, insbesondere über die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben, der Schwankungsreserve sowie des jeweils erforderlichen Beitragssatzes in den künftigen 15 Kalenderjahren gemäß § 154 SGB VI (Rentenversicherungsbericht 1996) - Gutachten des Sozialbeitrats zum Rentenversicherungsbericht 1996 (Drucksache 13/5370) . . 12405 A Dr. Norbert Blüm, Bundesminister BMA 12405 B Rudolf Dreßler SPD 12407 B Andrea Fischer (Berlin) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 12409 C Dr. Maria Böhmer CDU/CSU 12410 D Rudolf Dreßler SPD 12411 B Peter Dreßen SPD 12412 B Andrea Fischer (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 12413 B Dr. Gisela Babel F.D.P 12415 B Petra Bläss PDS 12417 C Andreas Storm CDU/CSU 12418 D Ulrike Mascher SPD 12420 B Andreas Storm CDU/CSU 12423 A Johannes Singhammer CDU/CSU . . 12423 D Tagesordnungspunkt 6: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung des Zivilschutzes (Zivilschutzneuordnungsgesetz) (Drucksachen 13/4980, 13/6101) 12425 B Erwin Marschewski CDU/CSU 12425 C Hans-Peter Kemper SPD 12426 D Manfred Such BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 12428 D Dr. Max Stadler F D P. 12429 C Maritta Böttcher PDS 12430 B Eduard Lintner, Parl. Staatssekretär BMI 12430 D Günter Graf (Friesoythe) SPD . . . 12431 B Tagesordnungspunkt 7: Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes (Drucksachen 13/5061, 13/ 6102) 12432 B Beatrix Philipp CDU/CSU 12432 C Dr. Hans-Hinrich Knaape SPD . . . 12434 A Horst Schmidbauer (Nürnberg) SPD . 12434 D Beatrix Philipp CDU/CSU 12435 D Marina Steindor BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 12437 A Dr. Dieter Thomae F.D.P 12437 D Dr. Ruth Fuchs PDS 12438 B Dr. Sabine Bergmann-Pohl, Parl. Staatssekretärin BMG 12439 A Zusatztagesordnungspunkt 6: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur stärkeren Berücksichtigung der Schadstoffemissionen bei der Besteuerung von Personenkraftwagen (Kraftfahrzeugsteueränderungsgesetz 1997) (Drucksachen 13/ 4918, 13/5360, 13/6112) 12440 A b) Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Rainder Steenblock, Elisabeth Altmann (Pommelsbrunn), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Umlegung der Kraftfahrzeugsteuer auf die Mineralölsteuer (Drucksachen 13/2420, 13/6112) 12440 A in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 7: Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Dr. Dagmar Enkelmann und der Gruppe der PDS: Nichterhebung der Kfz-Steuer für überzählige Kraftfahrzeuganhänger abschaffen (Drucksachen 13/827, 13/3645) 12440 B Wolfgang Schulhoff CDU/CSU 12440 C Detlev von Larcher SPD . . . . 12442 C, 12451 B Gila Altmann (Aurich) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 12445 A Horst Friedrich F.D.P. 12446 C Dr. Barbara Höll PDS 12447 D Dr. Angela Merkel, Bundesministerin BMU 12449 A Heide Mattischeck SPD 12451 C Dr. Renate Hellwig CDU/CSU 12453 D Tagesordnungspunkt 8: a) Große Anfrage der Abgeordneten Ludger Volmer, Angelika Beer, Dr. Helmut Lippelt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Aufgaben und Entwicklungsperspektiven der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) und der Politik der Bundesregierung (Drucksachen 13/4482, 13/ 5622) 12455 C b) Antrag der Abgeordneten Ludger Volmer, Angelika Beer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Der Weg zu einem Sicherheitsmodell für Europa im 21. Jahrhundert: Die OSZE reformieren und weiterentwickeln (Drucksache 13/5888) 12455 C c) Antrag der Abgeordneten Andrea Gysi, Heinrich Graf von Einsiedel, weiterer Abgeordneter und der Gruppe der PDS: Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) und Europäische Friedensordnung (Drucksache 13/5800) 12455 C d) Antrag der Abgeordneten Uta Zapf, Gert Weisskirchen (Wiesloch), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Für eine Stärkung der OSZE (Drucksache 13/6092) 12455 D Freimut Duve SPD 12455 D Willy Wimmer (Neuss) CDU/CSU . . . 12457 B Ludger Volmer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 12458 D Ulrich Irmer F.D.P 12459 C Dr. Helmut Haussmann F.D.P 12460 C Gerhard Zwerenz PDS 12461 B Dr. Friedbert Pflüger CDU/CSU . . . 12462 A Uta Zapf SPD 12463 D Dr. Karl-Heinz Hornhues CDU/CSU . 12464 D Dr. Friedbert Pflüger CDU/CSU . . 12465 B Helmut Schäfer, Staatsminister AA . . 12466 D Tagesordnungspunkt 15: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung der Altschulden für gesellschaftliche Einrichtungen, zur Änderung des Gesetzes über den Erblastentilgungsfonds und zur Änderung des Investitionsförderungsgesetzes Aufbau Ost (Drucksache 13/6088) 12469 A Dr.-Ing. Paul Krüger CDU/CSU 12469 B Dr. Christine Lucyga SPD 12470 C Vera Lengsfeld BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 12472 B Jürgen Türk F.D.P 12473 B Dr. Christine Lucyga SPD 12473 B Reiner Krziskewitz CDU/CSU . . . . 12473 C Dr. Uwe-Jens Rössel PDS 12474 C Rolf Schwanitz SPD 12475 B Hansgeorg Hauser, Parl. Staatssekretär BMF 12476 C Tagesordnungspunkt 9: a) Antrag der Abgeordneten Halo Saibold, Elisabeth Altmann (Pommelsbrunn), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Regierungsprogramm für einen zukunftsfähigen Tourismus (Drucksache 13/5213) 12477 D b) Antrag der Abgeordneten Halo Saibold und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Institutionelle Stärkung ei- ner zukunftsfähigen Tourismusentwicklung (Drucksache 13/5785) . . . 12477 D in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 8: Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Fremdenverkehr und Tourismus zu dem Antrag der Abgeordneten Halo Saibold und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Imagekampagne „Urlaub in Deutschland" (Drucksachen 13/1016, 13/5026) . . 12478 A Halo Saibold BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 12478 A Klaus Brähmig CDU/CSU 12479 C Susanne Kastner SPD 12481 D Dr. Olaf Feldmann F.D.P 12483 D Dr. Heinrich L. Kolb, Parl. Staatssekretär BMWi 12484 B Tagesordnungspunkt 10: a) Antrag der Abgeordneten Wolfgang Behrendt, Marion Caspers-Merk, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Schutz der stratosphärischen Ozonschicht und Bekämpfung des anthropogenen Treibhauseffektes durch Beendigung von Produktion und Einsatz teilhalogenierter FCKW (Drucksache 13/5806) 12485 C b) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit - zu dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P.: Weiterentwicklung der nationalen und internationalen Maßnahmen zum Schutz der Ozonschicht - zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Liesel Hartenstein, Michael Müller (Düsseldorf), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Schutz der stratosphärischen Ozonschicht und Bekämpfung des anthropogenen Treibhauseffektes durch Beendigung des Einsatzes von FCKW - zu dem Antrag der Abgeordneten Michaele Hustedt, Dr. Jürgen Rochlitz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Maßnahmen zum Schutz der Ozonschicht (Drucksachen 13/3158, 13/2498, 13/3125, 13/5241) 12485 C Zusatztagesordnungspunkt 9: Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Dokument vom 31. Mai 1996 zur Änderung des Vertrags vom 19. November 1990 über konventionelle Streitkräfte (Flankenvereinbarung) (Drucksachen 13/5889, 13/6111) . . 12486 C Nächste Sitzung 12486 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 12487* A Anlage 2 Erklärung des Abgeordneten Rolf Schwanitz (SPD) zur namentlichen Abstimmung über den Entwurf eines von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Gesetzes zur Reform der Arbeitsförderung (Arbeitsförderungs-Reformgesetz) (Drucksachen 13/4941, 13/5935, 13/5936) 12487* B Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 10 a und 10 b (Anträge zu Maßnahmen und zum Schutz der Ozonschicht) Wolfgang Behrendt SPD 12487* C Dr. Peter Paziorek CDU/CSU 12489* B Michaele Hustedt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 12490* B Birgit Homburger F D P. 12491* B Eva Bulling-Schröter PDS 12492* B Ulrich Klinkert, Parl. Staatssekretär BMU 12492* D Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Reden zu Zusatztagesordnungspunkt 9 (Flankenvereinbarung) Uta Zapf SPD 12494* B Angelika Beer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 12495* B Dr. Olaf Feldmann F.D.P 12496* B Gerhard Zwerenz PDS 12496* D Helmut Schäfer, Staatsminister im Auswärtigen Amt 12497* A 138. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 14. November 1996 Beginn: 9.00 Uhr
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    * *) Der Redetext lag bis Redaktionsschluß nicht vor. * * *) Anlage 4 Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Berger, Hans SPD 14. 11. 96 Bredehorn, F.D.P. 14. 11. 96 Günther Frick, Gisela F.D.P. 14. 11. 96 Hirche, Walter F.D.P. 14. 11. 96 Dr. Jacob, Willibald PDS 14. 11. 96 Klein (München), CDU/CSU 14. 11. 96 Hans Köhler (Hainspitz), CDU/CSU 14. 11.96 Hans-Ulrich Dr. Lammert, CDU/CSU 14. 11. 96 Norbert Lemke, Steffi BÜNDNIS 14. 11. 96 90/DIE GRÜNEN Pfeiffer, Angelika CDU/CSU 14. 11. 96 Dr. Probst, Albert CDU/CSU 14. 11. 96 * Dr. Scheer, Hermann SPD 14. 11. 96 * Tippach, Steffen PDS 14. 11. 96 Tröger, Gottfried CDU/CSU 14. 11. 96 Vosen, Josef SPD 14. 11. 96 Wieczorek (Duisburg), SPD 14. 11. 96 Helmut * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Erklärung des Abgeordneten Rolf Schwanitz (SPD) zur namentlichen Abstimmung über den Entwurf eines von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Gesetzes zur Reform der Arbeitsförderung (Arbeitsförderungs-Reformgesetz) - Drucksachen 13/4941, 13/5935, 13/5936 - am 7. November 1996 (135. Sitzung, Seite 12124) Mein Name ist in der Abstimmungsliste unter den Ja-Stimmen vermerkt. Ich erkläre: Mein Votum lautet nein. Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 10a und 10 b (Anträge zu Maßnahmen und zum Schutz der Ozonschicht) Wolfgang Behrendt (SPD): In den vergangenen Jahren ist unbestritten trotz aller Schwierigkeiten der Schutz der Ozonschicht nicht unerheblich vorangetrieben worden, und dies wollen wir hier ausdrücklich anerkennen. Andererseits muß festgestellt werden, daß der in den letzten Jahren zu beobachtende Abbau der stratosphärischen Ozonkonzentration sich unverändert fortsetzt. Er nimmt mittlerweile dramatische Ausmaße an. Die jüngsten Meldungen der Weltmeteorologie-Organisation aus Genf und die Meßergebnisse über den Ozonabbau im südpolaren Frühling sind alarmierend: Über der Südhalbkugel ist ein Ozonloch von der doppelten Größe Europas zu beobachten. Vor allem über Australien, Neuseeland, Chile und Argentinien führt dies zu einer massiven Erhöhung der ultravioletten Strahlung. In den südlichen Bereichen dieser Länder kann bereits ein kurzzeitiger Aufenthalt zur Gefahr werden. Auch über der Nordhalbkugel hat die Zerstörung der Ozonschicht längst einen bedrohlichen Umfang angenommen. Im März dieses Jahres wurden über Teilen Skandinaviens und Großbritanniens bereits Verluste von nahezu der Hälfte des lebenswichtigen Höhenozons festgestellt. Die Risiken und Gefahren sind weitgehend bekannt: Augenerkrankungen, Krebs und Schwächung der Körperabwehr sind einige der gesundheitlichen Risiken. Wie jüngste Untersuchungen zeigen, besteht die Gefahr einer Zunahme von malignen Melanomen vor allem bei Kindern und Jugendlichen, und das nicht, weil sie sich ungeschützt der Sonne aussetzen, sondern weil selbst durch die Kleidung schädliche Sonnenstrahlung Auswirkungen zeigt. (Bei einer Untersuchung in Bochum wird von 4 % Erkrankungen ausgegangen). Die Konsequenz: Verantwortungsbewußte Textilhersteller sehen bei Kinderkleidung den Lichtschutzfaktor 30 vor. Darüber hinaus bestehen für die Welternährung erhebliche Risiken durch das Ozonoch. 1 Prozent mehr UV-Strahlung schmälert die Ernteerträge um 1 Prozent. Vor allem die Fruchtbarkeit von Pflanzen und das empfindliche Meeresplankton werden nachhaltig geschädigt. Gemessen an der Größe der Bedrohung bleiben die politischen, ökonomischen und ökologischen Konsequenzen, die sowohl national als auch international gezogen wurden, weit hinter dem Notwendigen zurück. Die derzeitige Lage ist durch Stagnation gekennzeichnet. Stillstand aber können wir uns angesichts der Bedrohung nicht länger leisten. Er ist nicht akzeptabel. Längst wissen wir: Für den arktischen und europäischen Ozonschwund sind in erster Linie Flurchlorkohlenwasserstoffe - FCKWs - verantwortlich. Auch wenn die ärgsten Ozonkiller - FCKWs und Halone - inzwischen weitgehend weltweit geächtet sind, besteht dennoch kein Grund zur Selbstzufriedenheit, und es gibt keinen Anlaß, sich bequem zurückzulehnen, auch nicht in der Bundesrepublik. Es ist richtig, daß die fünf wichtigsten FCKWs und drei Halone aus dem Verkehr gezogen worden sind. Aber dies ist noch lange nicht genug. Denn in zunehmendem Maße machen sich teilhalogenierte FCKWs, sogenannte H-FCKWs, die Ende der 80er Jahre als kurzfristige Übergangsstoffe für die harten FCKWs vorgesehen waren, an ihr zerstörerisches Werk. Diese H-FCKWs sind zwar schwächer, aber dennoch am Ozonabbau beteiligt und werden auch hierzulande kräftig weiter produziert. Ihr Verbrauch liegt nach wie vor bei rund 10 000 Tonnen. Ihre weitere Verwendung wird die Regeneration der Ozonschicht um Jahre verzögern. Diese fragwürdigen Ersatzstoffe werden unverständlicherweise weiter verwendet und produziert, obwohl in nahezu allen Anwendungsbereichen umweltfreundliche und wirtschaftlich tragbare Alternativen existieren. Ein Verwendungsverbot dieser für Ozonschicht und Weltklima gefährlichen Chemikalien erst im Jahr 2015 - so wie es die EU vorsieht - wird verheerende Konsequenzen haben. Dies ist keine übertriebene Panikmache von seiten der Opposition. Daß es auch anders geht, zeigen eindrucksvoll Länder wie Österreich, Luxemburg, Dänemark oder Schweden. Hier wurden die Zeichen der Zeit erkannt und inzwischen kurzfristige Verwendungsbeschränkungen erlassen. Nicht so in der sich mit ihren hohen Umweltschutzstandards rühmenden Bundesrepublik. Mit einer Ausnahme können teilhalogenierte FCKWs - also HFCKWs - in Deutschland noch fast zwei Jahrzehnte verwendet, produziert und gehandelt werden, nicht auf dem Schwarzmarkt, sondern völlig legal. Es ist nicht verständlich, warum die Bundesrepublik nicht mit gleicher konsequenter Entschlossenheit wie die genannten Länder vorangeht und somit auch anderen Staaten ein deutliches Signal setzt. Warum, meine Damen und Herren von der Regierungskoalition, wird beispielsweise in Schweden der H-FCKWEinsatz zur Herstellung von Dämmstoffen 18 Jahre früher als in der Bundesrepublik verboten sein? Wir verkennen nicht, daß es Selbstverpflichtungserklärungen einiger Betriebe - auf den H-FCKW-Einsatz freiwillig zu verzichten - gibt. Einige Unternehmen haben aus eigener Initiative gehandelt und in den vergangenen Jahren klimafreundliche Schäumungs- und Kühlverfahren entwickelt. Sie zeigen mehr Verantwortungsbewußtsein als diese Bundesregierung. Doch die Selbstverpflichtungserklärungen - dieser bequeme und beliebte Weg der Bundesregierung, sich vor der gesetzgeberischen Verantwortung zu drücken - reichen nicht aus und bieten zu viele Nischen. Die Selbstverpflichtungserklärungen drohen sogar ins Leere zu laufen, wenn der Gesetzgeber nun nicht nachzieht und für einheitliche Marktbedingungen sorgt. Statt aber einheitliche Bedingungen zu schaffen, werden Unternehmen mit öffentlichen Mitteln gefördert, die diesen Selbstverpflichtungserklärungen zuwiderhandeln (Polyglas, Sachsen-Anhalt). Wenn Sie hier wirklich Abhilfe schaffen wollen, dann novellieren sie die FCKW-Halon-Verbotsverordnung, wie von uns vorgeschlagen. Schaffen Sie die Voraussetzungen dafür, daß HFCKW als Treibmittel zur Herstellung von Dämmstoffen und als Kältemittel in Neuanlagen ab dem 1. Januar 1998 nur dann noch zum Einsatz kommt, wenn keine umweltfreundlichen Alternativen zur Verfügung stehen. Die Bundesregierung darf sich nicht vor ihrer politischen Verantwortung drücken. Ich denke, jedem von uns müßte angesichts der Fakten klar sein, daß wir Grund genug haben, schnell und konsequent zu handeln. Wir brauchen eine drastische Verkürzung der Ausstiegsfristen und eine striktre Begrenzung der Ausnahmeregelungen, und das ist möglich. Es gibt heute praktisch in allen Bereichen Ersatzstoffe, auch im Bereich der Medizin. Und warum wollen Sie nicht eine regelmäßige Inspektion, Wartung und Instandsetzung von gewerblichen Kälteanlagen rechtsverbindlich festschreiben, um insbesondere dem Problem der Leckagen im Normalbetrieb zu begegnen? Die Leckagerate bei Kälteanlagen muß endlich deutlich gesenkt werden. Eine Selbstverpflichtungserklärung der Industrie, wie sie im Koalitionsantrag angestrebt wird, reicht hierfür nicht aus. Auch Ihr Prüfauftrag an das Umweltbundesamt ist ohne ausreichende Wirkung, da er weder Fristen noch gegebenenfalls zu ergreifende Maßnahmen beinhaltet. Noch ein letzter Punkt. Immer noch werden auch in der Bundesrepublik jährlich beachtliche Mengen des Schädlingsbekämpfungsmittels Methylbromid auf die Felder gebracht, eine Chemikalie, von der wir genau wissen, daß ihr spezifisches Ozonzerstörungspotential höher ist als das von Chlorverbindungen. Auch hier bringt die Bundesregierung nicht den Mut auf, zumindest national endlich ein Verbot auszusprechen, so wie dies beispielsweise unsere niederländischen Nachbarn getan haben. Der Antrag der Koalitionsfraktionen versteckt sich vielmehr hinter schwammigen Verzichtsformulierungen. Ein nationales und EU-weites Verbot ist - das sollten auch Sie beherzigen - dringend erforderlich. Wir werden dem Antrag der Koalitionsfraktionen nicht zustimmen, weil die im Antrag aufgestellten Forderungen nicht ausreichen. Sie werden den eingetretenen Stillstand nicht überwinden. Sie werden keine wirksame Bekämpfung zum Schutz der Ozonschicht erreichen. Wenn die hochindustrialisierten Länder nicht mit gutem Beispiel vorangehen, so besteht die Gefahr, daß gerade Entwicklungsländer erst einmal in die FCKW-Produktion einsteigen, anstatt gleich umweltfreundliche Ersatzstoffe zu verwenden. Hierfür hätte man in Wien mit der Aufstockung des multilateralen Fonds die Grundlagen schaffen können. Dies ist aber bedauerlicherweise nicht gelungen. Ich fordere sie, meine Kolleginnen und Kollegen von der Regierungskoalition, auf: Bringen Sie mit uns gemeinsam den Schutz der Ozonschicht voran. Lassen Sie uns alle denkbaren Maßnahmen ergreifen, die zeigen, daß die Bundesrepublik bereit ist, ihrer Verpflichtung nachzukommen. Das Loch im lebenswichtigen Ozonschild darf sich nicht noch weiter vergrößern. Um dies abzuwenden, fordern wir: - die regelmäßige Inspektion, Wartung und Instandsetzung von Kälteanlagen; - die Senkung der Leckagerate durch eine entsprechende Rechtsverordnung; - kein Einsatz von FCKWs im Kalte-, Schaum- und Aerosolbereich, wenn umweltverträgliche Alternativen zur Verfügung stehen; - ein Verbot von Methylbromid und die Schließung der Lücken im Chemikaliengesetz; - eine Veränderung der FCKW-Halon-Verbotsverordnung, so daß H-FCKWs ab Januar 1998 nur dann zur Herstellung von Dämmstoffen und als Kältemittel zum Einsatz kommen, wenn keine Alternativen zur Verfügung stehen; - last but not least: Machen wir Schluß mit der Verwendung aller H-FCKWs bis zum Jahr 2000. Ich fordere Sie auf: Stellen Sie sich Ihrer politischen Verantwortung! Beenden Sie die Stagnation und handeln Sie endlich! Dr. Peter Paziorek (CDU/CSU): Der Schutz der lebenserhaltenden Ozonschicht ist eine der vordringlichsten umweltpolitischen Aufgaben. Diese Pflicht folgt aus unserem umweltpolitischen Generationenvertrag. Die heutige Generation darf nicht durch ihr Wirken der nachfolgenden Generation irreparable Schäden an der Umwelt übergeben. Ich glaube, hinsichtlich des Ziels sind wir uns im Bundestag über alle Fraktionsgrenzen einig: Trotz der Erfolge in der Vergangenheit muß der Schutz der Ozonschicht verbessert werden. Die neuesten Meldungen sind besorgniserregend. Über der Antarktis ist nach Angaben der Weltmeteorologieorganisation (WMO) die Ozonschicht inzwischen vollständig verschwunden. Die Ausdehnung des Ozonlochs belief sich auf nahezu 19 Millionen Quadratkilometer, was der Größe des gesamten nordamerikanischen Kontinent entspricht. Die aktuelle gemessene Zerstörung der Ozonschicht gehöre zu den schwersten jemals gemessenen und sei mit einer Dauer von 50 Tagen genauso schlimm wie 1993 und 1995, so die WMO. Wir dürfen dabei nicht die Hoffnung hegen, daß sich diese Ausdehnung auf das Gebiet über der Antarktis beschränken wird. In den nächsten Jahren wird es zu einer weiteren Ausdünnung der Ozonschicht über Europa und dem nordamerikanischen Kontinent kommen. Für jedes Prozent weniger Ozon in der Erdatmosphäre wird die Intensität der ultravioletten Sonnenstrahlung um 1,3 % ansteigen. Ursache des starken Ozonabbaus sind die weiter zunehmenden Konzentrationen von chlorhaltigen Fluorkohlenwasserstoffen (FCKW) und chlor- und bromhaltigen Halonen in der Atmosphäre. Was ist bisher international und national vereinbart worden? FCKW dürfen seit dem 1. Januar 1996 in den Industrieländern nicht mehr produziert werden, die Ha-lone sind schon seit 1994 verboten. Ein Ausstiegsfahrplan auch für die teilhalogenierten Stoffe (HFCKW) wurde beschlossen. Sie sollen ab 2004 stufenweise abgebaut werden. Die als FCKW-Ersatz entwickelten H-FCKW tragen noch in geringem Maße zur Ausdünnung der Ozonschicht bei, allerdings in einem bedeutend geringerem Maße, und zwar bis zu 90 % niedriger in ihren Wirkungen als die FCKWs. Bis jetzt waren auch nicht die nationalen Verbotsmaßnahmen umstritten, die insbesondere durch den Umweltminister Töpfer initiiert worden sind. Dies gilt vor allen Dingen für die umweltpolitisch vorbildliche FCKW-Halon-Verbotsverordnung, die international gesehen in einmaliger Weise in Deutschland die Beendigung des Einsatzes dieser Stoffe zum 1. Januar 1995 vorgeschrieben hat. Wie soll es weitergehen? Die Opposition setzt losgelöst von internationalen Abstimmungsfragen auf vordergründige Verbotslösungen. Wir dagegen, die Koalitionsfraktionen, setzen auf Überzeugungsarbeit und Selbstverpflichtungen, weil nur so Umweltpolitik und Arbeitsplatzsicherheit zu vereinbaren sind. In keinem anderen Staat der Welt wurde ein umfassenderes Konzept zum Ausstieg aus den die Ozonschicht schädigenden Stoffen umgesetzt als in Deutschland. Hersteller und Anwender haben mit ihren freiwilligen, die Fristen der FCKW-Verordnung noch unterbietenden Zusagen eindrucksvoll bewiesen, daß man hier in Deutschland auch in diesen Fragen erfolgreich Umweltpolitik nach dem Kooperationsprinzip praktizieren kann. Und da wir mit diesem nationalen Kooperationsprinzip im Wege der Selbstverpflichtungen international eine Vorreiterrolle erfolgreich wahrgenommen haben, wollen wir auf diesem Wege fortfahren und nicht die Verbotsstrategien der Opposition übernehmen. Jeder internationale Bericht dokumentiert die internationale Führungsrolle Deutschlands bei dem Verzicht auf FCKW und Halone. Hersteller und Anwender haben hier freiwillig Fristen der FCKW-Verordnung hinsichtlich des Ausstieges noch unterschritten. Es ist nun dringend notwendig, daß bis Ende dieses Jahres die EU-Kommission einen Vorschlag zur Überarbeitung der bisherigen EU-Regelung vorlegt. So ist z. B. nach dem geltenden deutschen Recht die Verwendung des Hauptvertreters der Ersatzstoffgruppe, des H-FCKW R22 in Deutschland nur noch bis zum 1. Januar 2000 erlaubt. Die EU-FCKW-Verordnung normiert dagegen einen gestuften Ausstiegsplan bei allen H-FCKW bis zum Jahre 2015. Herstellungsverbote sind für die H-FCKW bisher im EG-Recht auch nicht normiert. Wir haben es bisher bei den schon gegebenen kurzen deutschen Ausstiegsfristen unter dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes abgelehnt, weitergehende Verkürzungen bei den Fristen vorzunehmen, wenn es gleichzeitig bei den langen Ausstiegsfristen der EU verbleibt. Es hat nämlich überhaupt keinen Zweck, daß bei einer Verkürzung der Ausstiegsfristen in Deutschland die hier nicht mehr verwendeten H-FCKW-Mengen dann auf Grund der verlängerten EU-Fristen in anderen EU-Staaten verwendet werden könnten und damit die Belastung der Ozonschicht gleichstark bliebe. Für den Fall, daß die nationalen Ausstiegspläne ergänzt würden durch den Erlaß eines Verbotes des Inverkehrbringens der H-FCKW Stoffe, ist zu bedenken, daß dies unter Umständen bei der bisherigen Rechtslage von der Europäischen Kommission nicht zu tolerieren ist. Es muß somit unser Ziel sein, dafür zu sorgen, daß EU-weit ein Ausstieg für das Jahr 2000 angestrebt wird. Zusätzlich sollte für Deutschland positiv herausgestellt werden, daß die bei dem Ausstiegskonzept rechtlich festgeschriebenen Verbrauchsmengen in unserem Land bei weitem nicht ausgeschöpft worden sind. Teilweise sind die zugelassenen Verbrauchshöchstmengen um 50 % unterschritten worden. Wir müssen somit international darauf drängen, daß es zu einer Verringerung der jeweiligen Verbrauchshöchstmengen kommt. Gleichzeitig müssen wir uns dafür einsetzen, daß der Ausstiegstermin, der zur Zeit in der EG-Verordnung für das Jahr 2015 vorgesehen ist, auf ein eindeutig früheres Datum vorgezogen wird. Die EU muß ihre Ausstiegspolitik bei den OzonVorläufersubstanzen forcieren. Ohne eine konsequente EU-Politik wird manche an sich begrüßenswerte nationale Maßnahme Stückwerk bleiben. Michaele Hustedt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vom 18. bis 29. November findet in Costa Rica die achte Weltkonferenz zum Schutz der Ozonschicht statt. Zur Entwarnung besteht dabei nicht der geringste Anlaß. Während das Ozonloch über den Polen immer größer wird, hat sich auch über Deutschland die Ozonschicht um 20 % ausgedünnt. Damit wächst exponentiell die Gefahr von Hautkrebserkrankungen und Ernteverlusten. Doch ersten Erfolgen auf internationaler Ebene zum FCKW-Verbot folgt jetzt der Stillstand. Dabei ist die Bundesregierung einer der Bremser. Zentrale Bedeutung in Costa Rica wird einer deutlichen Verbesserung der Finanzausstattung des Multilateral Fund, aus dem FCKW-Halon-Ausstiegsmaßnahmen in Entwicklungsländern finanziert werden, zukommen. Hier feilscht die Bundesregierung zukunftsvergessen, um ihre Verpflichtungen zu senken: Statt der vorgeschlagenen - und viel zu geringen - 496 Millionen Dollar/Jahr möchte sich Deutschland - im Gegensatz zu England, Holland, Österreich, einer Reihe skandinavischer Staaten und Kanada - nur an 455 Millionen Dollar beteiligen (Deutscher UN-Anteil 10,4 %). Absolut unverzichtbar ist außerdem ein möglichst schnelles Verbot von Methylbromid. Wenn in Deutschland behauptet wird, daß man keine FCKW-Killer mehr einsetze, so stimmt auch dies nicht. Die fortgesetzte Nutzung von FCKW in Asthmasprays in Deutschland belastet die Atmosphäre nach wie vor mit 1 000 Tonnen Ozonkiller pro Jahr. Das, obwohl Alternativen vorhanden sind, die in Skandinavien flächendeckend eingesetzt werden. Dramatisch sind jedoch auch die immer deutlicher werdenden Zusammenhänge zwischen Zerstörung der Ozonschicht und Treibhauseffekt: Schon seit längerem ist bekannt, daß das Wachstum von Pflanzen an Land und in den Meeren durch die verstärkte VVB-Strahlung reduziert wird und sich dadurch der Treibhauseffekt verstärkt. Die Bundesregierung setzt auf die Umstellung auf Schadstoffe der zweiten Generation. Die FKW-Fluorverbindungen zerstören zwar nicht die Ozonschicht, aber tragen zum Treibhauseffekt bei. Sie haben ein Treibhauspotential, welches 165 000 mal größer ist als das des Kohlendioxids. Prognosen gehen von einem Anstieg des weltweiten Verbrauchs von FKW 134 a auf 300 000 t pro Jahr weltweit aus. Das entspräche dem Treibhauspotential der gesamten CO2-Emission in Deutschland. Hier wird der Teufel mit dem Beelzebub ausgetrieben. Das kann doch nicht Ihre Strategie sein! Als dramatisch werden sich auch die Erkenntnisse des Deutschen Wetterdienstes in Hohenpeißenberg erweisen, denen zufolge der Treibhauseffekt wiederum wesentlicher Verursacher der Ausdünnung der Ozonschicht in unseren Breiten ist. Es besteht sogar die Möglichkeit, daß über die Hälfte der Zerstörung der stratosphärischen Ozonschicht über unseren Köpfen auf die Erwärmung der Erdatmosphäre zurückzuführen ist. Ursache dafür ist, daß der Treibhauseffekt die atmosphärische Zirkulation nachhaltig stört, wodurch die Ausbreitung des stratosphärischen Ozons vom Äquator in unsere Breiten behindert und als Folge die Schutzschicht gegen zerstörerische UV-B-Strahlen immer dünner wird. Dies ist ein verhängnisvoller Teufelskreis, an dem die Bundesregierung doppelt beteiligt ist: durch ihre ablehnende Haltung zur Verschärfung der FCKWHalonen-Verbotsverordnung und durch ihre Weigerun, eine aktive Klimaschutzpolitik zu betreiben. Bündnis 90/Die Grünen fordert die Bundesregierung deshalb auf, sich neben dem vollständigen Verbot von ozonschichtzerstörenden Gasen wie FCKW, HFCKW und Methylbromid endlich auch für die Erreichung des eigenen Klimaschutzzieles einzusetzen. Anstatt aber Schritt für Schritt konsequent die Probleme anzugehen und die Gesellschaft auf eine nachhaltige Wirtschaftsweise umzustellen, wird im neoliberalen Mainstream die Bewahrung unserer Lebensgrundlagen kurzfristigen ökonomischen Interessen geopfert. Umweltschutz ist kein Luxus, den wir uns jetzt in wirtschaftlich härteren Zeiten nicht mehr leisten können. Im Gegenteil: Unsere Wirtschafts- weise ist der Luxus, denn er zerstört die Basis jeglichen Wirtschaftens. Doch die Bundesregierung verdrängt das Problem und steckt wie Vogel Strauß den Kopf in den Sand. Es ist kein Geheimnis, daß das Wirtschaftsministerium am liebsten sofort das Ziel zur Reduktion der CO2-Emission kippen möchte. Gleichzeitig werden aus rechten Kreisen immer mehr Stimmen laut, die sich von jeglicher aktiven Klimaschutzpolitik verabschieden wollen. Eckhard Fuhr formuliert es in der FAZ so: Inzwischen darf gefragt werden, ob es überhaupt sinnvoll sei, die „Klimakatastrophe" verhindern zu wollen, und ob die politischen Anforderungen nicht besser darauf zu richten wären, mit - auch dramatischen - Klimaveränderungen leben zu lernen, was die Menschheit in ihrer bisherigen Geschichte ja auch konnte ... Daß Arten die Kapazitäten ihres Lebensraumes bis zur Neige ausschöpfen und Populationen dann katastrophisch zusammenbrechen, ist in dieser Sicht der Alltag der Naturgeschichte und nicht eine menschliche Perversion. Ist der Mensch wirklich nicht besser als die Tiere? Kann auch der Mensch die Konsequenzen seines Handelns für die gesamte Population bzw. Gesellschaft nicht überblicken und beeinflussen? Sind wir unserer selbstzerstörerischen Lebensweise hilflos ausgeliefert? Diese Fragen werden sich in den nächsten Jahrzehnten beantworten. Auch in Deutschland haben wir jetzt wieder wirtschaftlich härtere Zeiten. Die satten, fetten Jahre sind vorbei. Wir sind somit da angekommen, wo ärmere Industrieländer immer schon waren und von denen wir in selbstgefälliger Pose mehr Umweltschutz eingefordert haben. Immer noch ist Deutschland eines der reichsten Länder der Welt. Aber anscheinend ist das Brett, das wir Umweltpolitiker bohren müssen, wieder dicker geworden. Ich möchte hier ganz deutlich warnen: Wenn dieses Verdrängen und Abdrängen des Schutzes der Ozonschicht, der Verhinderung des Treibhauseffektes und des Umweltschutzes insgesamt nicht bald beendet wird, wird Deutschland außenpolitisch als Lügner und Hochstapler dastehen. Und Deutschland wird eine große Mitschuld daran tragen, daß es auf der Klimaschutzkonferenz in Kyoto und der Ozonloch-Konferenz in Costa Rica nicht zu den Problemen angemessenen Beschlüssen kommt. Den Kopf in den Sand zu stecken wird nicht helfen. Die Herausforderung ist benannt. Trotz wirtschaftlich härterer Zeiten muß es in Deutschland Fortschritte für den Umweltschutz geben. Costa Rica wird die nächste Bewährungsprobe sein. Birgit Homburger (F.D.P.): In einer Woche findet die achte Konferenz der Vertragsstaaten des Montrealer Protokolls statt. Das Montrealer Protokoll wurde vor gut neun Jahren erstellt. Die Anfänger des Montrealer Protokolls waren aus damaliger Sicht sicher unbefriedigend. Der rasch fortschreitende Abbau der Ozonschicht verlangte nach mehr. Jetzt ist daraus ein dynamischer Prozeß geworden, der die technische Entwicklung enorm vorangetrieben hat. Mittlerweile ist das Montrealer Protokoll von über 150 Staaten ratifiziert und mehrfach verschärft worden. Wir haben dadurch den schrittweisen Ausstieg der Industriestaaten aus der FCKW-Produktion erreicht. Deutschland hatte hierbei eine enorme Schrittmacherfunktion. In der EU wurde Ende letzten Jahres die FCKW-Produktion eingestellt, in Deutschland dagegen schon gut anderthalb Jahre zuvor. Das alles hat zur Folge, daß der Chlorgasanstieg in der Atmosphäre sich meßbar verlangsamt. Verläuft die Entwicklung wie von Fachleuten erwartet, so wird die Konzentration ab Anfang des nächsten Jahrzehnts abnehmen. Wir konnten auf der siebten Vertragsstaatenkonferenz des Montrealer Übereinkommens zum Schutz der Ozonschicht weitere Erfolge verbuchen. Die Industrieländer haben den Ausstieg aus der Produktion von Methylbromid bis zum Jahre 2010 beschlossen. Auf diesen Lorbeeren dürfen wir uns aber nicht ausruhen; denn noch ist eine Abnahme der Ozonschicht zu verzeichnen. Wie die Weltmeteorologieorganisation meldet, ist über dem Südpolargebiet das Ozon zwischen 14 und 22 Kilometern Höhe vollständig zerstört. Leider haben die Entwicklungsländer im letzten Jahr einer Verkürzung des Ausstiegsdatums für FCKW nicht zugestimmt. Dabei wäre es gerade in den Entwicklungsländern wichtig, daß sie bei sich die neuen Technologien mit modernen Ersatzstoffen gleich einsetzen; denn durch den großen Nachholbedarf der Entwicklungsländer würden sonst die Bemühungen der Industrieländer um den Schutz der Erde vor der Zunahme der schädlichen und gefährlichen UV-Strahlung zunichte gemacht. Die Ausstiegsfrist bis zum Jahre 2010 ist zu lang, zumal Ersatzstoffe zur Verfügung stehen. Die Entwicklungsländer schaden sich mit dieser Entscheidung auch selbst, denn ihre Produkte mit Ozonkillern werden nicht wettbewerbsfähig sein. Auch die Ausstiegsfrist für teilhalogenierte H-FCKW für die Entwicklungsländer bis zum Jahre 2040 ist viel zu lang. Dem Montrealer Fonds kommt in diesem Zusammenhang eine bedeutende Rolle zu. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit hat finanzielle Mittel für diesen Fonds bereitgestellt, und auch die USA haben jetzt endlich beschlossen, diesen Fonds aufzustocken. Ich möchte zum Schluß noch ein Spezialproblem der Verwendung von FCKW ansprechen, das in der Diskussion des Umweltausschusses ebenso eine Rolle gespielt hat wie in den vergangenen Tagen, die Verwendung von FCKW für Asthma-Sprays. Zur Debatte steht, ob für FCKW-haltige Dosieraerosole ein Verbot ausgesprochen werden soll, da es zwischenzeitlich einem Anbieter von Medikamenten gelungen ist, sein Medikament auf Ersatzstoffe umzustellen. Ich halte ein solches Verbot aus verschiedenen Gründen für unangemessen. Erstens sind gerade Asthma-Erkrankungen ein sehr sensibler Bereich, in dem Medikamente zur Verfügung stehen müssen, die im Umgang problemlos sind und sofort schnell wirken. Die Medikamente haben im Übrigen unterschiedliche Wirkstoffzusammensetzungen und nicht jeder Patient kann problemfrei auf ein bestimmtes Medikament eingestellt werden. Es ist zwar zu begrüßen, daß ein Anbieter mit seinen Anstrengungen bereits Erfolg hat und mit seinem Medikament auf dem Markt ist. Dies rechtfertigt jedoch nicht, einen Zwang zur Umstellung der anderen Medikamente vorzuschreiben, da in Abwägung von Gesundheits- und Umweltaspekten in diesem Bereich die therapeutische Wirkung von Medikamenten den Vorrang hat. Zweitens ist bekannt, daß die Hersteller von Asthma-Sprays in der Bundesrepublik Deutschland, die in der sogenannten AIDA zusammengeschlossen sind, bereits seit einiger Zeit Forschungsanstrengungen unternehmen und die anderen Firmen dieser Gruppe voraussichtlich 1997 bzw. spätestens 1998 eine Zulassung für FCKW-freie Asthma-Sprays beantragen werden. Im übrigen hat zwischenzeitlich auch der internationale Verband der FCKW-haltigen Asthma-Spray-Hersteller eine internationale Selbstverpflichtung angeboten. Unter diesen Gesichtspunkten halte ich ein Verbot bzw. eine zusätzliche Vorschrift für unnötig. Eva Bulling-Schröter (PDS): Pünktlich zur Beratung der vorliegenden Anträge meldet die Nachrichtenagentur IPS, daß sämtliches Ozon in der Atmosphäre zwischen 14 und 22 Kilometern über dem Südpolargebiet zerstört ist. Nach Angaben der Weltmeteorologieorganisation ist die Ozonschicht in einem Gebiet von der Größe des nordamerikanischen Kontinents völlig verschwunden. Selbst über der Schweiz sind seit den sechziger Jahren dauerhaft acht bis zehn Prozent des Ozons verschwunden. Nach dem Ausstieg der Industriestaaten aus der FCKW-Produktion ist der Ausstoß von FCKW drastisch gesunken. Doch noch immer werden Ozonkiller produziert und verkauft und verwendet, und nicht nur in den Ländern des Südens, wo nach dem diesjährigen Auslaufen des Hilfsfonds zur Umstellung der FCKW-Produktion die Konversion wohl ins Stokken geraten wird. In Wien war die Weiterführung dieses Fonds im letzten Jahr kein Thema. Mit dem Ersatz von FCKW durch halogenierte FCKW wurde Schwefel durch Salzsäure ersetzt. Nur ein Fünftel so ozonschädlich wie die FCKW gehören sie doch immer noch zu den Ozonkillern. Schließlich trägt nicht nur das außerhalb der Industriestaaten oder illegal produzierte FCKW weltweit mit über 20 Prozent zum Treibhauseffekt bei. Für rund ein Viertel dieses Anteils sind die H-FCKW verantwortlich. Selbstverständlich stehen für die meisten Anwendungen auch Ersatzstoffe für H-FCKW zur Verfügung. Bloß damit läßt sich nicht so viel Geld machen. Wie Greenpeace ausgerechnet hat, verdient die chemische Industrie weltweit etwa drei Milliarden Dollar im Jahr an Ozonkiller-Produkten. Der US-Konzern DuPont kassierte allein 5,3 Milliarden Dollar. Dafür gehen 13,7 Prozent des Ozonschwunds auf seine Produkte zurück. Auch Hoechst hat in den letzten zehn Jahren von den Ozonkillern gut profitiert. Der Frankfurter Konzern setzte Produkte für 1,13 Milliarden Dollar um. Zwar wurde die FCKW-Herstellung im Mai 1994 geschlossen. Aber H-FCKW gibt es dort weiterhin zu kaufen. Ein Kunde wird die Bundesregierung sein. Denn der Bund will bei einigen Berliner Neubauten für die Bundesregierung und das Parlament nicht auf H-FCKW verzichten. Dämmschaum aus halogenisiertem FCKW kann dort als Baustoff verwendet werden. Damit bleibt der Bund bei seinen Baumaßnahmen an der Spree weit hinter den in Berlin und Bonn geltenden Öko-Richtlinien zurück, denn in über 200 anderen Städten und in fünf Bundesländern ist die Verwendung dieser Materialien längst ausgeschlossen. Alternativen werden sich ohne ein im Chemikaliengesetz verankertes sofortiges Produktions- und Verwendungsverbot für FCKW kaum durchsetzen lassen. Noch Anfang 1997 soll in der Nähe von Halle ein Dämmstoffwerk der spanischen Firma Poliglas in Betrieb gehen, welches zu 20 Prozent H-FCKW als Aufschäummittel benutzt. Nur der Druck von Greenpeace, nicht der der Bundesregierung, hat die Firma letztlich dazu bewogen, bis zur Jahrtausendwende aus der H-FCKW-Verwendung auszusteigen. Ulrich Klinkert, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit: Es ist unbestritten, daß das Ozonloch auch in diesem Jahr über der Antarktis weiter gewachsen ist, und es ist vermutlich leider auch richtig, daß wir noch bis nach dem Jahr 2000 mit neuen Alarmmeldungen über das weitere Anwachsen des Ozonlochs konfrontiert werden. Erst nach der Jahrhundertwende ist mit einem Rückgang der Zerstörung der Ozonschicht zu rechnen. Aber schon jetzt beweist das Montrealer Protokoll seine Wirksamkeit, da bereits schon jetzt ein Rückgang der Konzentration der ozonschichtschädigenden Stoffe in der unteren Stratosphäre zu verzeichnen ist. Das Niveau der Vor-FCKW-Zeit in den 30er Jahren wird die Ozonschicht nach vorsichtigen Schätzungen in der Mitte des 21. Jahrhunderts wieder erreicht haben. All dies ist mehr als besorgniserregend, und insofern habe ich Verständnis für die mit dem Antrag der SPD zum Ausdruck gebrachte, alle Parteien umfassende Sorge um den Erhalt unserer Umwelt. Es herrscht hier im Hause Einigkeit darüber, daß der Schutz der Ozonschicht auch weiterhin eines der dringlichsten Umweltprobleme unserer Zeit ist. Differenzen gibt es hinsichtlich des einzuschlagenden Weges. Sie setzen wieder einmal auf das innovationshemmende Ordnungsrecht. Die Bundesregierung setzt dagegen auf die die Phantasie der Betroffenen freisetzenden „freiwilligen" Selbstverpflichtungen, ohne jedoch - wie die Vergangenheit mit der FCKW-Halon-Verbots-Verordnung mit ihrem R-22Ausstiegstermin gezeigt hat - auf ordnungspolitische Vorgaben ganz zu verzichten. Hier gibt es viele Erfolge. Besonders stolz bin ich darauf, daß viele wichtige Impulse hin zu einer umweltfreundlichen Kältetechnik von Unternehmen in den neuen Bundesländern ausgegangen sind. Ich nenne hier nur die sächsische Firma Foron, die mit der Entwicklung des FCKW- und H-FKW-freien Kühlschranks eine Art Revolution ausgelöst hat. Diese Entwicklung, die so schnell gar nicht ordnungspolitisch zu steuern gewesen wäre, führte - aus Marktzwängen - dazu, daß jetzt nahezu die gesamte deutsche Haushaltskältegeräteproduktion auf diese Technik umgestellt ist. Auch ausländische Unternehmen produzieren speziell für Deutschland Haushaltskältegeräte mit Kohlenwasserstoffen als Kälte- und Treibmittel. Ausdrücklich sei erwähnt, daß bereits im Sommer 1992 die deutschen Kältegerätehersteller den Verzicht auf den Einsatz von teilhalogenierten FCKW erklärt haben. Weitere Erfolgsmeldungen aus den neuen Ländern sind die Errichtung erster Supermärkte mit Kohlenwasserstoffen als Kältemittel und einem zwischengeschalteten Kälteträger. Inwieweit diese Technologie sich insgesamt durchsetzen kann, hängt von der Höhe der Investitionskosten und dem Energieverbrauch ab. Aber auch aus den alten Bundesländern sind Ausstiegserfolge zu vermelden. Anfang Februar dieses Jahres haben die beiden größten Hersteller von XPS-Schäumen - einem häufig im Hochbau eingesetzten Dämmstoff - verbindlich erklärt, bis Mitte 1998 bei 80 % ihrer Produkte und bis zum 1. Januar 2000 bei der gesamten Produktionspalette aus der Verwendung von teilhalogenierten FCKW auszusteigen. Gestatten Sie an dieser Stelle eine Bemerkung zu dem im SPD-Antrag erwähnten spanischen Unternehmen, das in Sachsen-Anhalt, in einem neuen Bundesland, das von einer rot-grünen Landesregierung regiert wird, XPS-Schäume produziert. Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt hat sich intensiv um die Ansiedlung dieses Betriebes bemüht, der eine Vielzahl von Arbeitsplätzen garantiert. Zum Anfang wird dieses Unternehmen, wie auch die beiden großen Hersteller, teilhalogenierte FCKW verwenden, um dann zeitgleich mit den Großen auf CO2 umzusteigen. Dies hat das Unternehmen zumindest gegenüber dem sachsen-anhaltinischen Wirtschaftsstaatssekretär Dr. Behrend erklärt. Ich vertraue darauf, daß auch eine SPD-geführte Landesregierung darauf besteht, daß ihr von der Industrie gegebene Zusicherungen auch eingehalten werden. Mit den Selbstverpflichtungen verschwinden weitere 40 % der in Deutschland verwendeten teilhalogenierten FCKW-Menge vom Markt. Wenn man weiterhin berücksichtigt, daß in unserem Land - laut Greenpeace - nur 50 % der zulässigen teilhalogenierten FCKW-Menge genutzt werden und zusätzlich über den Verwendern von R 22 das DamoklesSchwert eines Verwendungsverbotes in Altanlagen nach dem 1. Januar 2000 schwebt, sieht die Bundesregierung keine Notwendigkeit, der Forderung der SPD nach einem nationalen Verbot zu folgen. Dies auch vor dem Hintergrund, daß in Deutschland eingesparte teilhalogenierte FCKW aufgrund der bestehenden EG-Regelung in anderen EU-Staaten verwendet werden dürfen. Eine nationale Regelung würde damit zu keiner Senkung des Jahresverbrauchs in der EU führen und wäre folglich mit keinen positiven Auswirkungen auf die Ozonschicht verbunden. Zur weiteren Erläuterung an dieser Stelle noch einige Zahlen. Im Jahr 1989 wurden in der Bundesrepublik Deutschland ca. 45 000 Tonnen neu produzierter FCKW verwendet. Greenpeace schätzt die im Vorjahr verbrauchte Menge neu produzierter teilhalogenierter FCKW auf ca. 11 000 Tonnen. Hinzu kommen - dies soll nicht verschwiegen werden - ca. 1 000 Tonnen vollhalogenierter FCKW zur Produktion lebensnotwendiger Asthmasprays. Hinsichtlich der Belastung der Ozonschicht bedeutet dies einen Rückgang um mehr als 96 %. Auch hinsichtlich des von den jetzt eingesetzten Stoffen ausgehenden Beitrags zum Treibhauseffekt sind insgesamt Rückgänge in Höhe von mehr als 85 % zu verzeichnen. Es gibt sicherlich wenig Umweltbereiche, in denen innerhalb einer so kurzen Zeit ein so starker Rückgang der Umweltbelastung zu verzeichnen ist. Zurück zum Antrag der SPD-Fraktion: Aufnehmen wird die Bundesregierung jedoch - d. h., sie hat es bereits getan - die Forderung nach einer Verschärfung der entsprechenden EG-Regelung. Nur über eine Änderung der „EG-Verordnung über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen" kann das Ziel einer Verbesserung des Schutzes der Ozonschicht erreicht werden. Die Europäische Kommission beabsichtigt, bis Ende 1996 einen Vorschlag zur Änderung der geltenden Verordnung vorzulegen. Die Bundesregierung wird sich an der Diskussion hierüber konstruktiv beteiligen. Die Anpassung der Verordnung an die derzeit in der Bundesrepublik Deutschland bestehenden Ausstiegstermine, d. h. den 1. Januar 2000, und die Anpassung der zulässigen Verbrauchshöchstmenge an den tatsächlich erforderlichen Bedarf werden ein wesentliches Verhandlungsziel der Bundesregierung sein. Angesichts der Bestimmungen der Verordnung zur Verbrauchshöchstmenge an teilhalogenierten FCKW ist es erforderlich, diese Menge EU-weit zu reduzieren und damit einen EU-weiten Beitrag zur Entlastung der Ozonschicht zu leisten. Wichtig ist auch, die Liste der zugelassenen Verwendungen von teilhalogenierten FCKW weiter einzuschränken. Wenn deutsche Unternehmen auf den Einsatz dieser Stoffe als Lösungsmittel verzichten können, so sollte dies auch Unternehmen in anderen EU-Staaten möglich sein. Es ist jedoch anzunehmen, daß ein möglicher Ausstiegstermin 2000 auf EU-Ebene nur schwer durchsetzbar sein wird. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund des Verhaltens der Nicht-EU-Vertragsstaaten des Montrealer Protokolls. In den USA und in Japan ist ein vorzeitiger Verzicht auf teilhalogenierte FCKW kein Thema. Eine Vertreterin der US-EPA hat Ende Oktober in Washington während einer internationalen Konferenz zu FCKW- und Halon-Ersatzstoffen und -technologien erklärt, daß das Ziel der US- Regierung die Einhaltung der bestehenden Regelungen im Montrealer Protokoll sei. Zur Erinnerung: Das Montrealer Protokoll sieht eine Verbrauchshöchstmenge von 2,8 % und einen Ausstieg zum 1. Januar 2020 vor. Von einem vorzeitigen Ausstieg war keine Rede. Die Bundesregierung hat bereits anläßlich der 7. Vertragsstaatenkonferenz zum Montrealer Protokoll in Wien im Dezember 1995 erklärt, daß sie einer Verringerung der Verbrauchshöchstmenge zustimmen könnte. Gleichzeitig hat sie mitgeteilt, daß sie jeden Ausstiegstermin zwischen 2000 und 2010 mittragen könne. Hierin und in einer Fortführung des Montreal-Protokoll-Prozesses muß also der Schwerpunkt unserer Aktivitäten liegen. Ich hoffe, daß die Haushaltsexperten des Deutschen Bundestages heute zu einer weisen Lösung kommen, die es ermöglicht, daß die Bundesregierung bei der 8. Vertragsstaatenkonferenz zum Montrealer Protokoll in der nächsten Woche in Costa Rica eine Aufstockung des Multilateralen Fonds des Protokolls von 455 Millionen US-Dollar auf 496 Millionen US-Dollar für den nächsten Dreijahreszeitraum unterstützen kann. Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Reden zu Zusatztagesordnungspunkt 9 (Flankenvereinbarung) Uta Zapf (SPD): Wir reden heute um Mitternacht in gerade mal 30 Minuten über die Änderung eines Vertrages, der die sicherheitspolitische Landschaft in ganz Europa dramatisch verbessert hat. Der KSE-Vertrag hat dazu beigetragen, daß 50 000 Waffensysteme, Kampfpanzer, gepanzerte Kampffahrzeuge, Angriffshubschrauber, Kampfflugzeuge und Artillerie aus Europa verschwunden sind - sie sind vernichtet worden. Zusätzlich wurden die Personalbestände um fast 25 % gesenkt. Folge: Heute leben wir in einem sicherheitspolitischen Umfeld, das einen Überraschungsangriff unmöglich macht und die Fähigkeit der Armeen zur raumgreifenden Offensive beseitigt hat. Die im Vertrag vereinbarten Verifikationsmaßnahmen, der Datenaustausch und die Inspektionen führten zu Vertrauensbildung und Transparenz im militärischen Bereich. Der Bestand des Vertrages wurde trotz dramatisch geänderter politischer Lage durch den Zusammenbruch des Warschauer Paktes, die Auflösung der Sowjetunion und die deutsche Wiedervereinigung nicht gefährdet. Textanpassungen haben die neu entstandene politische Situation berücksichtigt und den Vertrag in der Substanz erhalten. Heute ratifizieren wir die im Mai ausgehandelten Veränderungen bei der Flankenregelung. Wir begrüßen das Zustandekommen dieser Vertragsänderung. Dennoch ein paar kritische Anmerkungen. Ich wiederhole im wesentlichen, was ich am 7. November 1996 bereits zu Protokoll gegeben habe. Trotz dieser positiven Aspekte und trotz unserer Zustimmung zu dem heute vorgelegten Gesetzentwurf, haben wir Kritik sowohl an der Substanz der jetzigen Flankenregelung als auch an der Art, wie sie zustande gekommen ist. Die Flankenregelung erlaubt der russischen Föderation unter anderem in der Region Pskow, das heißt in unmittelbarer Nachbarschaft zu den baltischen Republiken, die Menge schwerer konventioneller Waffen zu erhöhen. Angesichts der Spannungen, die es zwischen Rußland und Estland, aber auch zwischen Rußland und Lettland gibt, kann es nicht unser Interesse sein, Rußland in die Lage zu versetzen, eine militärische Drohkulisse in dieser Region aufzubauen. Offene Fragen gibt es zum Grenzverlauf zwischen Estland und Rußland, die russische Föderation ist nicht bereit, die Geburtsurkunde des estnischen Staates, den Vertrag von Tartu, anzuerkennen, und es gibt ein Konfliktpotential im Zusammenhang mit Minderheitenrechten und Staatsbürgerschaftsfragen. Dies alles hätte Berücksichtigung finden müssen, als darüber entschieden wurde, die sogenannte Nordflanke der russischen Föderation für zusätzliche konventionelle Waffen zu öffnen. Der Hinweis aus den skandinavischen Staaten, daß sie sich durch eine solche Regelung nicht bedroht fühlten, und die Erkenntnis, daß es Rußland bei der veränderten Flankenregelung vor allem um die südlichen Regionen gehe, ändert nichts daran, daß die Interessen und die Bedrohungswahrnehmungen der baltischen Republiken in die Verhandlungen über die Vertragsänderung hätten mit einbezogen werden müssen. Gerade von der Bundesregierung, die sich gerne als Fürsprecher der baltischen Unabhängigkeit ausgibt, hätte erwartet werden müssen, daß sie hier tätig wird. Wir begrüßen, daß über die Lösung der Flankenproblematik hinaus weitere wichtige Verabredungen bei der Überprüfungskonferenz getroffen worden sind. Rußland hat sich bereit erklärt zur Abrüstung von weiteren 14 500 Waffensystemen östlich des Urals und wird diesen Prozeß auch der Verifikation unterwerfen. Darüber hinaus hat die Konferenz einen Anpassungsprozeß des KSE-Vertrages verabredet, der die Wirksamkeit des Vertrages auch in einer sich wandelnden europäischen Sicherheitsarchitektur künftig gewährleisten soll. Für diesen Anpassungs- oder Modernisierungsprozeß müssen Umfang und Parameter möglichst schnell definiert werden. Wir begrüßen die Absicht, das Verifikationsregime zu stärken. Wenn dies gelingen soll, muß der Openskies-Vertrag ratifiziert und in Kraft gesetzt werden. Die Bundesregierung ist aufgefordert, mit noch größerem Engagement bei den betroffenen Ländern sich für die Ratifizierung des Open-skies-Vertrages einzusetzen. Um der beschlossenen NATO-Osterweiterung Rechnung zu tragen, halten wir es für unausweichlich, neue Verhandlungen über konventionelle Abrüstung umgehend aufzunehmen. In diesem Verhandlungsprozeß müssen neue Waffenkategorien mit einbezogen werden. Der Deutsche Bundestag hat bereits im Juni 1994 verlangt, daß die Bereiche der maritimen Rüstung und der qualitativen Rüstungskontrolle sowie Personalobergrenzen in neue Abrüstungsverhandlungen einbezogen werden müssen. Wir fordern, daß die Bundesregierung hier Initiativen ergreift. Wir teilen nicht die Auffassung der Bundesregierung, daß von Seestreitkräften „keine destabilisierende Wirkung" ausgeht und daß allenfalls vertrauens- und sicherheitsbildende Maßnahmen realisierbar sind. In diese neuen Abrüstungsverhandlungen sollten unserer Ansicht nach dringend Kleinwaffen und Minen einbezogen werden. Die Erfahrungen aus dem Krieg im ehemaligen Jugoslawien und anderswo belegen, daß diesen Waffenkategorien eine zunehmend zentrale Bedeutung in zukünftigen Konflikten zukommt. Ein künftiger Schwerpunkt in diesem Zusammenhang muß regionale Abrüstung und Rüstungskontrolle sein. Wir wissen, daß hier noch viel Überzeugungsarbeit zu leisten ist. Hierzu fordern wir jedoch die Bundesregierung nachdrücklich auf. Bereits 1992 auf dem KSZE-Gipfel in Helsinki wurde ein Sofortprogramm des Forums für Sicherheitskooperation verabredet, das die Ausarbeitung regionaler Maßnahmen einschließlich Reduzierungen und Begrenzungen, wo nötig, vorsieht. Hier liegen so gut wie keine konkreten Verhandlungsergebnisse vor. Es kann auch nicht angehen, daß die Staatengemeinschaft sich aus der Verantwortung stiehlt und auf Initiativen aus den Regionen selbst wartet. Wer Konfliktprävention betreiben will, muß diesen regionalen Maßnahmen Priorität einräumen. Die Erkenntnis, die auch die Bundesregierung in ihrem „Bericht zum Stand und Problemen der Implementierung des KSE-Vertrages" ausspricht, daß das Vorhandensein überdimensionierter Arsenale auch kleinerer konventioneller Waffen in Spannungsgebieten im erheblichen Maße zur Destabilisierung beiträgt, zwingt auch in einem weiteren Bereich, im Bereich der Rüstungsexportkontrolle, zu neuem Denken. Nur leider redet hier die Bundesregierung wieder einmal völlig anders, als sie handelt. Die angeblich so restriktive Haltung der Bundesregierung in Fragen von Rüstungsexport sind angesichts der europäischen Richtlinien und Praxis Makulatur. Hier besteht dringender Handlungsbedarf, gesamteuropäisch und darüber hinaus Initiativen in der Rüstungsexportkontrolle zu ergreifen. Dazu fordern wir die Bundesregierung nachdrücklich auf. Angelika Beer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): An dem Vertrag zur Flankenregelung läßt sich die Ambivalenz von Rüstungskontrolle gut herausarbeiten. Denn einerseits wurde, was eindeutig zu begrüßen ist, eine einvernehmliche Vereinbarung zwischen Rußland und den anderen Teilnehmern des KSE-Regime abgeschlossen und damit das konventionelle Rüstungskontrollregime für Europa erst einmal gerettet. Zum anderen aber sind dadurch die konstruktive Bearbeitung regionaler Konflikte und Sicherheitsprobleme nur verschoben, sie sind aber nicht gelöst worden. Die konventionelle Abrüstung ist keinen Schritt weitergekommen. Die Flankenregelung folgt immer noch der Logik des Blockdenkens und ist daher als rüstungskontrollpolitisches Instrument nicht mehr zeitgemäß. Auf der Überprüfungskonferenz zum KSE-Vertrag war die Haltung des Westens nicht dynamisch, sondern statisch. Die Bundesregierung ist jetzt gefordert, ein abrüstungsorientiertes Konzept zu entwickeln. Die Ergebnisse der Reduzierung sollten optimistisch stimmen. Denn die Obergrenzen sind von den Vertragspartnern im allgemeinen nicht ausgeschöpft. Das wäre ein guter Ausgangspunkt, um niedrigere Obergrenzen zu vereinbaren. Wenn ich mir jedoch ansehe, wie zur Zeit über die Nichtweiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen in der Bundesregierung, in den Koalitionsparteien und dem westlichen Bündnis diskutiert wird, dann sehe ich das Gegenteil. Denn die Methoden bleiben die des Kalten Krieges. Es werden Bedrohungen ausgemacht, Feindbilder aufgebaut und schon wieder militärische Gegenmaßnahmen geplant. Die Rüstungsindustrie wird sich darüber freuen. Wir wissen dank der SDI-Diskussion, wie teuer und ineffektiv eine Raketenabwehr ist und daß dahinter weniger sicherheitspolitische als ökonomische Interessen stehen. Sinnvoll wäre eine vorbeugende Herangehensweise, die Staaten gegebenenfalls auch mit diplomatischem und wirtschaftlichem Druck in Regelwerke einbindet, die Proliferation eindämmt oder verhindert. Notwendig ist die Bereitschaft, auch durch einseitige Schritte die Abrüstung voranzutreiben. Die Gefährdung des KSE-Regimes ist jedoch durch die Einigung über die Flankenregelung noch nicht beendet. Weitere Gefahren droht ihm aus der NATOOsterweiterung, denn durch sie kann die komplizierte europäische Sicherheitskonstruktion unterminiert werden. Die Frage, wie Rüstungsobergrenzen in Zukunft verteilt sein werden, nachdem sich der eine Block aufgelöst hat und der andere umrüstet, ist noch ungelöst. Sollen die NATO-Grenzen gleichbleiben, oder werden die Zahlen verändert, das heißt mit den Beitrittskandidaten dem Westen zugeschoben? Diese Lage ist offen, und eine offene Situation bietet die Chance für konstruktive Veränderungen, aber auch die Gefahr einer neuen Aufrüstung. Die Flankenregelung muß auch im Zusammenhang mit der Türkei bewertet werden. Denn diese ist ein weiteres sicherheitspolitisches Problem in der Region: Erstens führt sie im Südosten einen Krieg ge- gen die kurdische Bevölkerung, zweitens hat sie permanent militärische Spannungen mit dem NATO-Partner Griechenland. Und drittens hat die Türkei darüber hinaus regionale Vormachtambitionen in den GUS-Raum hinein. Sie hat daher den Abschluß der Flankenregelung lange hinausgezögert. Nur auf Druck der Vereinigten Staaten hat sie sie schließlich widerwillig akzeptiert. Ob Rußland real eine Bedrohung ist, darf auf Grund der wirtschaftlichen Probleme angezweifelt werden. Wir wissen aber, wie Bedrohungsvorstellungen wirken. Dazu braucht es keine reale Bedrohung. Die NATO muß daher auf ihren Partner Türkei einwirken. Die Türkei muß ihre Hegemonialpolitik in dieser instabilen Region beenden und weitergehende Abrüstungsschritte akzeptieren. Wie ich schon erwähnt habe: Durch die Flankenregelung wurde keiner der regionalen politischen Konflikte gelöst. Rußland darf jetzt im Süden mehr Waffen stationieren, als ursprünglich im KSE-Vertrag vorgesehen. Doch nicht nur Rußland steht jetzt in der Pflicht. Auch der Westen muß seinerseits Initiativen ergreifen, um die politischen Konflikte in der südlichen Flankenregion schlichten zu helfen. Eine Beschränkung auf militärische Stabilisierung kann nicht genügen. Ich fasse zusammen: Auch wenn durch die Flankenregelung russische Sicherheitsbedürfnisse respektiert wurden, bleibt doch ein bitterer Beigeschmack. Denn die Abrüstung in Europa stockt. Es sind die westlichen Staaten, die die Möglichkeit hätten, initiativ zu werden, ganz schlicht und einfach, weil sie in der günstigeren sicherheitspolitischen Lage sind. Aus diesem Grund sind einseitige Vorleistungen notwendig. Die NATO muß beweisen, daß ihre Rede von kooperativer Sicherheit keine Leerformel ist. Im konventionellen Bereich bedeutet das einen substantiellen Abrüstungsschritt durch die Abschaffung der Wehrpflicht und den sofortigen Stopp der Umstrukturierung zur Krisenreaktion, das heißt, des Aufbaus von Interventionsarmeen. Wir stimmen dem Vertrag mit Bauchschmerzen zu, da er zumindest eine positive Entwicklung nicht blockiert und auf die russischen Sicherheitsbedürfnisse eingeht. Das genügt jedoch nicht. Ich möchte daher noch einmal betonen, daß erstens eine Weiterentwicklung des KSE-Regimes dringend notwendig ist und daß zweitens die westlichen Staaten mit wirtschaftlicher Unterstützung und auch mit diplomatischem Druck darauf dringen müssen, daß Rußland seine Sicherheitsprobleme friedlich löst. Dr. Olaf Feldmann (F.D.P.): Wir wollen die Flankenvereinbarung des KSE-Vertrags fristgerecht ratifizieren. Deshalb steht dieses eigentlich unstrittige Thema heute zum zweiten Mal binnen acht Tagen auf der Tagesordnung. In der Sache gilt unverändert: Der KSE-Vertrag hat sich bewährt. Er hat eine deutliche Truppenreduzierung ermöglicht und so zu einer Entlastung unserer Volkswirtschaften geführt. Das ist ein großer Erfolg unserer Abrüstungspolitik. Er ist echte Abrüstung, nicht nur Rüstungskontrolle. Die F.D.P. begrüßt, daß die Vertragspartner des KSE-Vertrages eine gemeinsame Lösung für die Flankenproblematik gefunden haben. Damit haben die KSE-Staaten ihre Kooperationsfähigkeit unter Beweis gestellt. Der KSE-Vertrag hat eine wichtige Bewährungsprobe bestanden. Die westlichen Staaten haben einer Verkleinerung der Flankenregion zugestimmt, Rußland und die Ukraine haben zusätzliche Inspektionen akzeptiert. Damit wurde ein fairer Kompromiß erzielt. Dieser wird den Sicherheitsinteressen Rußlands und den Stationierungsproblemen der Ukraine gerecht. Für den Westen werden Transparenz und Information über Truppenstärke und -stationierung verbessert. Die Vertragsänderungen dienen damit den Sicherheitsinteressen aller Beteiligten. Die Ratifikation der neuen Flankenvereinbarung ist ein positives Signal für den weitergehenden Anpassungsprozeß des KSE-Vertrages, der auf dem OSZE-Gipfel in Lissabon Anfang Dezember eingeleitet werden soll. Deutschland hat größtes Interesse, den Abrüstungsprozeß in Europa weiter voranzutreiben. Ein nächster Schritt könnte ein weitergehendes KSE-2-Abkommen sein. Voraussetzung dafür ist der Erfolg von KSE 1 und der neuen Flankenvereinbarung. Deshalb stimmt die F.D.P. dem vorliegenden Gesetzentwurf zu. Gerhard Zwerenz (PDS): Da wir vor genau einer Woche zu dieser Materie unsere Auffassungen kundgetan haben, kann ich mich kurz fassen. Es gibt in der Sache ja auch eine einheitliche Meinung hier im Haus: Der vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung soll angenommen werden. Die Modifikation des KSE-Vertrages ist notwendig geworden, um den Vertrag in seiner Substanz zu erhalten. Auch wenn dieser Abrüstungsvertrag unter anderen sicherheitspolitischen Rahmenbedingungen zustande gekommen ist, auch wenn sich die rüstungspolitischen Realitäten seitdem geändert haben, bleibt der Vertrag ein wichtiger Stabilitätsfaktor in Europa. Seine Regelungen, gerade auch die dort vereinbarten Überprüfungsmechanismen, sind auch für künftige Verhandlungen von Bedeutung. Die Tatsache, daß die heute in Europa vorhandenen Waffenbestände zum Teil erheblich unter den KSE-Obergrenzen liegen, verdeutlicht aber, daß der KSE-Rahmen längst nicht mehr ausreichend ist und daß jetzt über neue, vertraglich abzusichernde Abrüstungsschritte verhandelt werden muß. Das ist der Kernpunkt. Die konventionelle Abrüstung stagniert, zugleich geht die Modernisierung der Waffen unaufhörlich weiter. Das wollen wir ändern. Dafür haben wir hier sehr konkrete Vorschläge unterbreitet. Die Anpassung des KSE-Vertrages, die wir heute vornehmen, ist das eine. Die Initiative für einen weitergehenden Vertrag, KSE 2 also, das andere. Ich hoffe, daß wir darüber demnächst hier sprechen. Helmut Schäfer, Staatsminister im Auswärtigen Amt: Mit Genugtuung haben wir anläßlich der ersten Lesung dieses Gesetzentwurfs zur Flankenvereinbarung in der vergangenen Woche breiten Konsens aller Parteien innerhalb des Deutschen Bundestages feststellen können: Die Flankenvereinbarung trägt wesentlich dazu bei, den KSE-Vertrag als Eckpfeiler der europäischen Sicherheitsarchitektur zu stärken. Der KSE-Vertrag hat eine deutliche Truppenreduzierung ermöglicht und die Gefahr von Überraschungsangriffen und großangelegten Offensivoperationen in Europa praktisch beseitigt. Deshalb müssen wir alles tun, um die Vitalität des KSE-Vertrages zu erhalten. Bereits die Vertragsväter wußten, daß ein derart komplexes Vertragswerk der regelmäßigen Überarbeitung bedarf. Sie legten deshalb bereits im KSE-Vertrag selbst Mechanismen zu seiner Weiterentwicklung an. Dies sind die vertraglich vorgesehenen Überprüfungskonferenzen, außerordentlichen Konferenzen und schließlich Anderungskonferenzen. Auf der ersten KSE-Überprüfungskonferenz im Mai dieses Jahres in Wien haben die 30 Vertragsstaaten erneut die Bedeutung des KSE-Vertrages für die Stabilität in Europa bestätigt, aber auch Anpassungsbedarf festgestellt. Der erfolgreiche Ausgaben der KSE-Überprüfungskonferenz wurde vor allem durch eine Einigung der 30 Vertragsstaaten zur Lösung der Flankenproblematik ermöglicht. Die Bundesregierung hat sich stets besonders in dieser Frage engagiert und den Weg zur endgültigen Klärung mitgestaltet. Die Inkraftsetzung der Flankenvereinbarung ist wichtige Voraussetzung dafür, daß sich die Vertragsstaaten der schwierigen Aufgabe der weiteren Anpassung des KSE-Vertrages stellen können. Lassen Sie mich noch einmal die wichtigsten Aspekte der Flankenproblematik wiederholen: Die Flankenproblematik beschäftigt die Vertragsstaatengemeinschaft seit Ende 1993. Rußland und die Ukraine führten Klage über eine nach ihrer Auffassung durch Auflösung des Warschauer Paktes und Zerfall der Sowjetunion entstandene ungerechtfertigte Ungleichbehandlung. Beide Vertragsstaaten wiesen darauf hin, daß nur sie auf Grund der Flankenregelung im KSE-Vertrag besondere regionale Stationierungsbeschränkungen auf ihrem Territorium zu beachten hätten. Während die Ukraine im wesentlichen auf die hohen Kosten, die mit einer Verlegung von Truppenteilen aus der Flankenregion in andere Teile des Landes verbunden gewesen wären, verwies, sah Rußland vor allem seine Sicherheitsinteressen im Kaukasus gefährdet. Das Flankenproblem wurde schließlich einvernehmlich und unter Beachtung der Interessen aller Vertragsstaaten gelöst. Einige Staaten, die im Norden an das Anwendungsgebiet grenzen, jedoch nicht den KSE-Regeln unterliegen, haben gegen die Flankenvereinbarung kritische Einwände erhoben. Doch auch für diese Staaten gilt, daß der KSE-Vertrag einen wichtigen Beitrag zu ihrer Sicherheit leistet. Die großen Militärpotentiale Europas sind in einer Weise begrenzt und transparent, die historisch ohne Beispiel ist. Die Flankenvereinbarung trägt russischen und ukrainischen Wünschen Rechnung, mehr vertraglich begrenzte Waffensysteme in der Flankenregion stationieren zu dürfen. Sie stellt zugleich sicher, daß auch zukünftig destabilisierende regionale Kräftekonzentrationen in der Flankenregion des KSE-Vertrages praktisch unmöglich sind. Die Flankenvereinbarung konnte nur durch eine ausgewogene Anwendung der Kernelemente des Vertrages gelingen. Obergrenzen für bestimmte Räume wurden mit zusätzlichen Informationsverpflichtungen verknüpft, die mit zusätzlichen Inspektionen vor Ort auf ihre Korrektheit geprüft werden können. Die Bundesregierung hat sich stets für einen fairen Interessenausgleich in der Flankenfrage eingesetzt und begrüßt die am 31. Mai 1996 getroffene Vereinbarung. Die Flankenvereinbarung sieht vor, daß sie erst dann uneingeschränkt in Kraft treten kann, wenn alle Vertragsstaaten ihre endgültige Zustimmung erteilt haben. Als Stichtag wurde der 15. Dezember 1996 vereinbart. Danach müßte die Flankenvereinbarung erneut überprüft werden. Die Bundesregierung appelliert an alle Vertragsstaaten, der Flankenvereinbarung termingerecht ihre endgültige Zustimmung zu geben. Die Vertragsstaaten werden demnächst in einen übergreifenden Anpassungsprozeß des KSE-Vertrages eintreten. Es besteht jedoch breites Einvernehmen, daß die vorliegende Flankenregelung bei diesem Prozeß Bestand haben soll. Sie ist ein wichtiges Element zur Sicherung der Überlebensfähigkeit des Vertrags. Daher ist sie auch im Interesse der Bundesrepublik Deutschland.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Antje Vollmer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Ich schließe damit die Aussprache.
    Wir kommen zur Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Zivilschutzes. Das sind die Drucksachen 13/4980 und 13/6101. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf in der Ausschußfassung zustimmen wollen, um das Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen? - Der Gesetzentwurf ist damit in zweiter Beratung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen angenommen worden bei Enthaltung der SPD und der PDS gegen die Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen.
    Dritte Beratung
    und Schlußabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. - Wer stimmt dagegen? - Stimmenthaltungen? - Der Gesetzentwurf ist mit dem eben festgestellten Mehrheitsverhältnis angenommen.
    Ich rufe den Tagesordnungspunkt 7 auf:
    Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes
    - Drucksache 13/5061 - (Erste Beratung 116. Sitzung)

    Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuß)

    - Drucksache 13/6102 -
    Berichterstattung:
    Abgeordneter Horst Schmidbauer (Nürnberg)

    Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die Aussprache eine halbe Stunde vorgesehen. - Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist so beschlossen.
    Ich eröffne die Aussprache und erteile als erster der Abgeordneten Beatrix Philipp das Wort.


Rede von Beatrix Philipp
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wer - wie ich - in der Frage des Arzneimittelgesetzes intensives Aktenstudium betrieben hat, wird feststellen - die meisten von Ihnen werden es aus eigener Erfahrung wissen -, daß sich durch alle Beratungen, die seit 1976 im Gesundheitsausschuß und im Plenum des Deutschen Bundestages stattgefunden haben, eine Meinung wie ein roter Fadèn zieht, nämlich die Beteuerung aller Fraktionen, natürlich besonders der Gesundheitspolitiker und Gesundheitspolitikerinnen, daß die Therapiewahl und Therapiefreiheit, das heißt, die Vielfalt der Behandlungsweisen und -methoden erhalten bleiben müssen.

(Dr. Dieter Thomae [F.D.P.]: In der Tat!)

In dem vorliegenden Gesetzentwurf, den die Koalitionsfraktionen eingebracht haben, geht es um einen Teilaspekt des bisher immer gemeinsam vertretenen Anliegens, nämlich den Erhalt der Mittel der besonderen Therapierichtungen auch nach dem Jahre 2004.

(Dr. Dieter Thomae [F.D.P.]: Richtig!)

Es ist hier nicht der Ort und die Stunde, um festzustellen, warum in der praktischen Umsetzung des immer wieder gemeinsam betonten Willens Schwierigkeiten aufgetreten sind. Die furchtbaren Erfahrungen mit Contergan und den Blutprodukten haben zwar - zu Recht - zu einer Bewußtseinsschärfung und dem festen Vorsatz geführt, daß sich so etwas nie wiederholen darf und daß alles Menschenmögliche getan werden muß, um es nicht wieder zu solchen Katastrophen kommen zu lassen.
Daraus allerdings den Schluß zu ziehen, daß die Mittel der besonderen Therapierichtungen, die zweifellos, wenn überhaupt, nur sehr geringe Nebenwirkungen haben, so zu behandeln seien, als seien sie gerade erst neu entwickelt worden und nicht schon seit zig Jahren auf dem Markt, mag zwar deutscher Gründlichkeit entsprechen, ist jedoch nicht schlüssig. Im Gegenteil: Dies bindet Ressourcen im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, die an anderer Stelle, etwa bei völlig neuen Mitteln, dringend gebraucht werden.
Sicherlich gibt es auch Hersteller - damit greife ich ein gestern im Gesundheitsausschuß von der SPD angeführtes Argument auf -, deren Nachzulassungsunterlagen unvollständig bzw. nicht in Ordnung sind. Aber das dürften Ausnahmen sein. Denn welcher Hersteller, der eine Nachzulassung beantragt hat,

Beatrix Philipp
wird sich nicht von selbst bemühen, die Unterlagen komplett zu haben, die er braucht? Grundsätzlich das Gegenteil zu unterstellen bzw. zu behaupten - wie dies selbst Vertreter des BfArM im Rahmen der Expertenanhörung im Wasserwerk getan haben -, halte ich schlicht für abwegig. Kurz: Es muß andere Gründe geben, warum es zu dem Antragsstau und zu den zweifellos langen Wartezeiten kommt, bis ein Mittel nachzugelassen ist. Darüber werden wir an anderer Stelle reden müssen. Diverse Maßnahmen, Hemmnisse abzubauen, sind ja bereits auf den Weg gebracht.
In dem vorliegenden Gesetzentwurf geht es um die Schaffung der Voraussetzungen, die den Erhalt der Mittel der besonderen Therapierichtungen möglich machen.

(Zuruf von der CDU/CSU: So ist es!)

Es geht um Arzneimittel, die zum Teil seit hundert Jahren auf dem Markt sind. Der Grundgedanke geht auf eine Idee zurück, deren 200. Jahrestag im September 1996 in der Frankfurter Paulskirche begangen wurde.

(Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: So ist das!)

Ich denke an die Homöopathie, deren weltweite Verbreitung dort eindrucksvoll dargestellt wurde, eine Tradition, auf die wir stolz sein sollten und die sogar als Tradition in den sonst oft einschränkenden EU-Richtlinien besondere Erwähnung gefunden hat. So heißt es in der Richtlinie 92/73 des Rates vom 22. September 1992 - ich zitiere -:
Vor allem den Mitgliedstaaten mit homöopathischer Tradition muß jedoch die Möglichkeit gelassen werden, besondere Regeln zur Bewertung der Ergebnisse der Versuche zur Sicherheit und Wirksamkeit dieser Arzneimittel anzuwenden.
Diese Mittel der besonderen Therapierichtungen - zu denen zählen homöopathische, pflanzliche und anthroposophische Mittel - unterliegen selbstverständlich dem Arzneimittelgesetz und bestimmten Qualitätsanforderungen und -kriterien sowie natürlich auch bestimmten Standards; daran will auch niemand etwas ändern. In der Bevölkerung erfreuen sich gerade diese Mittel zunehmender Beliebtheit und Akzeptanz. Das dürfte eigentlich niemandem entgangen sein. So ergab die im April 1996 durchgeführte Befragung von 1 006 Personen durch das Emnid-Institut, daß 97 Prozent der Befragten gute oder sehr gute Erfahrungen mit der Anwendung pflanzlicher Arzneimittel haben und sie sicherlich auch erhalten wissen wollen. Die „Wirtschaftswoche" dieser Woche berichtet, daß 80 Prozent der niedergelassenen Ärzte mehr oder weniger regelmäßig naturheilkundliche Medikamente und Therapien verschreiben.
Schließlich sollte allen Kritikern zu denken geben, daß ein großer Pharmakonzern vor nicht allzu langer Zeit das erste pflanzliche Arzneimittel auf den Markt gebracht hat - sicherlich nicht, um in seinem Sortiment und unter seinem guten Namen ein Placebo zu
vertreiben, für das manche die Naturheilmittel halten.
Ein Weiteres. Es gibt kaum eine Debatte in diesem Haus, in der nicht vom Standort Deutschland, vom Erhalt bzw. der Schaffung von Arbeitsplätzen gesprochen wird. Deshalb mache ich auch in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam: Die hier zur Debatte stehenden Mittel werden zum allergrößten Teil in mittelständischen Firmen hergestellt.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Das ist zwar kein gesundheitspolitischer oder medizinischer Grund, aber er ist zu beachten.
Eine wie auch immer begründete und durchgeführte Marktbereinigung des Arzneimittelmarktes - da gibt es Aussagen, die von einer ausreichenden Zahl von 2 500 oder 1 500 Arzneimitteln sprechen - bedeutete den Verlust von Tausenden von Arbeitsplätzen.
Wenn also, meine Damen und Herren, Therapiefreiheit für den Arzt, freie Therapiewahl für den Patienten, Therapievielfalt und der Arbeitsplatzerhalt für den Standort Deutschland gemeinsame Ziele sind, wenn es uns mit dem Erhalt der Mittel der besonderen Therapierichtungen ernst ist, dann ist es notwendig, dem hier vorliegenden Gesetzentwurf zuzustimmen.
Denn Faktum ist - daraus leitet sich ein Teil der Begründung unseres Gesetzentwurfs ab - folgendes. Von den in der Nachzulassung befindlichen ursprünglich 31 715 Anträgen für Mittel der besonderen Therapierichtungen sind bis zum 31. März 1996 112 - 112! - Zulassungen erteilt worden. Bei den zu registrierenden homöopathischen Arzneimitteln ohne Indikationsanspruch sind die Zahlen ähnlich: Von 24 234 Anträgen sind 324 Registrierungen erfolgt. Insgesamt liegen also noch knapp 30 000 Anträge vor. Über 11 000 sind überhaupt noch nicht bearbeitet worden.
Heute stellt sich also die Aufgabe - ich gebe zu: wieder einmal -: Das Institut braucht nicht nur mehr Zeit, das dürfte eigentlich allen klar sein. Die Aufgabe heißt auch, verläßliche Kriterien für das Bundesinstitut herzustellen und für die Hersteller vorzugeben, um einerseits mit dem Antragsstau fertig zu werden, oder sich andererseits in die sogenannte 2004-Lösung zu begeben.
Meine Damen und Herren, langer Rede kurzer Sinn: Die Verschiebung von 1995/96 auf 1999, das Hinausschieben des Datums, bis zu dem die Arzneimittelhersteller die Entscheidung treffen müssen, ob sie bei ihrem Antrag auf Nachzulassung bzw. Nachregistrierung bleiben oder darauf verzichten, dient folgenden Zielen.
Erstens. Die in der fünften AMG-Novelle beschlossenen Kriterien für die Nachzulassung der Mittel der besonderen Therapierichtungen bedürfen einer Revision, die zwar EG-konform ist, aber nicht darüber hinausgehen soll.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Antje Vollmer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Frau Kollegin Philipp - -