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    12. Bundesregierung.: 1
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    Plenarprotokoll 13/136 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 136. Sitzung Bonn, Freitag, den 8. November 1996 Inhalt: Tagesordnungspunkt 10: Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes (Drucksachen 13/4950, 13/5942) . . 12211 A Ulrich Junghanns CDU/CSU 12211 B Dr. Gerald Thalheim SPD 12213 C Hans-Ulrich Köhler (Hainspitz) CDU/ CSU 12214 D Peter Harry Carstensen (Nordstrand) CDU/CSU 12215 B, 12221 D Ulrich Junghanns CDU/CSU 12215 D, 12216 D Christel Deichmann SPD . . 12216 D, 12224 A Steffi Lemke BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 12218 B Jürgen Türk F.D.P 12219 C Ernst Bahr SPD 12220 B, 12223 C Dr. Günther Maleuda PDS 12221 B Dr. Michael Luther CDU/CSU 12222 D Dr. Gerald Thalheim SPD 12223 B Wieland Sorge SPD 12225 A Jürgen Türk F.D.P 12225 C Wolfgang Gröbl, Parl. Staatssekretär BML 12226 C Namentliche Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drucksache 13/5974) 12228 B Ergebnis 12228 C Namentliche Abstimmung über das Vierte Gesetz zur Änderung des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes (Drucksachen 13/ 4950, 13/5942) 12231 A Ergebnis 12234 A Tagesordnungspunkt 11: a) - Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes (Drucksache 13/4356) - Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Dr. Uwe-Jens Heuer, Ulla Jelpke, Dr. Gregor Gysi und der Gruppe der PDS eingebrachten Entwurfs eines Vierten Ge- setzes zur Änderung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes (Drucksachen 13/ 4359, 13/5816) 12231 B b) Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses zu der Unterrichtung durch den Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik: Zweiter Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik -1995 (Drucksachen 13/1750, 13/5816) 12231 C Hartmut Büttner (Schönebeck) CDU/CSU 12231 D Markus Meckel SPD 12233 C Rolf Schwanitz SPD 12236 B Gerald Häfner BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 12237 D Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast SPD . 12239 A Dr. Rainer Ortleb F.D.P 12239 D Dr. Uwe-Jens Heuer PDS 12240 B Tagesordnungspunkt 12: Antrag der Abgeordneten Hans Martin Bury, Ernst Schwanhold, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Stärkung des Kapitalmarktes Deutschland, Förderung des Aktiensparens und Verbesserung der Risikokapitalversorgung (Drucksache 13/3784) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 7: Antrag der Abgeordneten Margareta Wolf (Frankfurt), Antje Hermenau, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Für eine neue Innovationskultur - Stärkung des Risikokapitalmarktes (Drucksache 13/5962) 12241 C Hans Martin Bury SPD 12241 D Hansgeorg Hauser, Parl. Staatssekretär BMF 12244 C Margareta Wolf (Frankfurt) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 12246 B Paul K. Friedhoff F.D.P 12248 B Dr. Uwe-Jens Rössel PDS 12249 C Ernst Schwanhold SPD 12250 D Dagmar Wöhrl CDU/CSU 12252 C Wolfgang Steiger CDU/CSU 12254 D Hans Martin Bury SPD 12256 A Dr. Heinrich L. Kolb, Parl. Staatssekretär BMWi 12256 D Tagesordnungspunkt 14: Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft zu dem Antrag der Abgeordneten Rita Grießhaber, Dr. Angelika Köster-Loßack, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Kein Import von Kinderspielzeug aus chinesischen Arbeitslagern (Drucksachen 13/3054, 13/5079) 12258 B Rita Grießhaber BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 12258 C Hermann Gröhe CDU/CSU 12259 C Rudolf Bindig SPD 12260 C Jürgen Türk F.D.P 12261 D Hans-Peter Hartmann PDS 12262 C Erich G. Fritz CDU/CSU 12263 A Dr. Heinrich L. Kolb, Parl. Staatssekretär BMWi 12264 A Gerd Poppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 12264 D Rudolf Bindig SPD 12265 A Nächste Sitzung 12265 C Berichtigung 12265 Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 12267* A Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Manfred Kolbe und Angelika Pfeiffer (beide CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes (Tagesordnungspunkt 10) 12267* D Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Arnulf Kriedner (CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes (Tagesordnungspunkt 10) 12267' D Anlage 4 Amtliche Mitteilungen 12268* A 136. Sitzung Bonn, Freitag, den 8. November 1996 Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigung 133. Sitzung, Seite 11989, Anlage: In der Liste der entschuldigten Abgeordneten, rechte Spalte, ist der Name „Marx, Dorle" zu streichen, da die Abgeordnete anwesend war. Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Braune, Tilo SPD 8. 11.96 Grotz, Claus-Peter CDU/CSU 8. 11. 96 Dr. Hirsch, Burkhard F.D.P. 8. 11. 96 Dr. Jacob, Willibald PDS 8. 11. 96 Klein (München), Hans CDU/CSU 8. 11. 96 Dr. Kohl, Helmut CDU/CSU 8. 11. 96 Dr. Graf Lambsdorff, Otto F.D.P. 8. 11. 96 Leidinger, Robert SPD 8. 11. 96 Möllemann, Jürgen W. F.D.P. 8. 11. 96 Mosdorf, Siegmar SPD 8. 11. 96 Neumann (Berlin), Kurt fraktionslos 8. 11. 96 Dr. Rochlitz, Jürgen BÜNDNIS 8. 11. 96 90/DIE GRÜNEN Schlauch, Rezzo BÜNDNIS 8. 11. 96 90/DIE GRÜNEN Schönberger, Ursula BÜNDNIS 8. 11. 96 90/DIE GRÜNEN Schoppe, Waltraud BÜNDNIS 8. 11. 96 90/DIE GRÜNEN Simm, Erika SPD 8. 11. 96 Teuchner, Jella SPD 8. 11. 96 Tippach, Steffen PDS 8. 11. 96 Vosen, Josef SPD 8. 11. 96 Wieczorek (Duisburg) SPD 8. 11. 96 Helmut Willner, Gert CDU/CSU 8. 11.96 Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Manfred Kolbe und Angelika Pfeiffer (beide CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes (Tagesordnungspunkt 10) Dem Entwurf eines 4. Gesetzes zur Änderung des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes können wir nicht zustimmen. Anlagen zum Stenographischen Bericht In Übereinstimmung mit dem Sächsischen Staatsminister für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten, Dr. Rolf Jähnichen, unterstützen wir zwar eine angemessene Verlängerung der Verjährungsfrist und die erleichterte Abberufung von Liquidatoren, lehnen aber das im Entwurf vorgesehene neue Feststellungsverfahren aus grundsätzlichen Erwägungen heraus ab. Als Vertreter ländlicher Wahlkreise haben wir uns gemeinsam mit unseren Mitarbeitern in vielen Einzelfällen um eine gerechte Vermögensauseinandersetzung bemüht. Hier gibt es in der Tat noch Fälle, wo nach unserem Eindruck insbesondere rechtsunkundige und ältere ehemalige LPG-Mitglieder nicht gerecht und fair behandelt worden sind. Diesen insbesondere durch eine bessere Beratung und stärkere Aufsicht zu ihren Rechten zu verhelfen, bleibt weiterhin unser Anliegen. Umgekehrt ist es aber auch nach Ansicht der Befürworter des Entwurfs verfehlt, von generellen, flächendeckenden Unregelmäßigkeiten bei der Vermögensauseinandersetzung auszugehen. Dann macht es aber keinen Sinn, ein neues gerichtliches Sammelverfahren einzuführen und somit die Vermögensauseinandersetzung nach fünf Jahren praktisch noch einmal neu aufzurollen. Ein solches neues Verfahren ist nämlich mit dem Risiko verbunden, die Weiterentwicklung vieler ordnungsgemäß auseinandergesetzter landwirtschaftlicher Betriebe in den östlichen Bundesländern zu behindern, da bei nicht abgeschlossenen Vermögensauseinandersetzungen deren Förderung und Kreditwürdigkeit und dadurch eventuell viele Arbeitsplätze gefährdet werden. Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Arnulf Kriedner (CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes (Tagesordnungspunkt 10) Durch die 4. Novelle zum Landwirtschaftsanpassungsgesetz werden nach meiner Ansicht bei den Wiedereinrichtern bzw. den aus früheren Landwirtschaftsproduktionsgenossenschaften ausgeschiedenen Mitgliedern Erwartungen geweckt, die in der Praxis nicht eintreten werden. Der neu formulierte § 64 i enthält eine Regelung, die im Verfahrensweg kaum zu verwirklichen ist, bei der jedoch befürchtet werden muß, daß sie zu langdauernden Rechtsstreitigkeiten mit einer erheblichen Rechtsunsicherheit für die jeweils beklagten Gesellschaften führen würde. Die in der Novelle beabsichtigte Fristverlängerung und auch die Abberufung von Liquidatoren erscheint mit schlüssig; diesen Änderungen des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes kann ich zustimmen. Da mir jedoch die vorgenannten Argumente gegen die geplante Neufassung schwerwiegend erscheinen, enthalte ich mich hinsichtlich der gesamten 4. Novelle zum Landwirtschaftsanpassungsgesetz der Stimme. Anlage 4 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 703. Sitzung am 18. Okober 1996 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen: Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes (AAÜG-Änderungsgesetz - AAÜG-ÄndG) Gesetz über Europäische Betriebsräte (Europäische Betriebsräte-Gesetz - EBRG) Gesetz zur Änderung des Altschuldenhilfe-Gesetzes Gesetz zu dem Abkommen vom 22. November 1995 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Dänemark zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bei den Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie bei den Nachlaß-, Erbschaft- und Schenkungsteuern und zur Beistandsleistung in Steuersachen (Deutsch-dänisches Steuerabkommen) Gesetz zu dem Abkommen vom 16. November 1995 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sozialistichen Republik Vietnam zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen Gesetz zu dem Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit vom 9. Februar 1995 zwischen den Europäischen Gemeinschaften sowie ihren Mitgliedstaaten einerseits und Kirgisistan andererseits Gesetz zu dem Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit vom 14. Juni 1994 zwischen den Europäischen Gemeinschaften sowie ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits Gesetz zu dem Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit vom 6. März 1995 zwischen den Europäischen Gemeinschaften sowie ihren Mitgliedstaaten einerseits und Weißrußland andererseits Gesetz zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes. Zu den zwei letztgenannten Gesetzen hat der Bundesrat folgende Entschließungen gefaßt: Zum Gesetz zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) Der Bundesrat geht mit dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung davon aus, daß aufgrund der Entwicklungen im Abwasserbereich in den letzten Jahren sich die in § 7 a WHG genannten Technikniveaus „allgemein anerkannte Regeln der Technik" und „Stand der Technik" weitgehend angenähert haben und deshalb in der künftigen Rechtsverordnung keine erhöhten Anforderungen an die kommunale Abwasserbehandlung festgeschrieben werden. Auch aus der neuen Festlegung auf die „beste verfügbare Technik" ergibt sich keine Erhöhung der Anforderungen. Letztere sind in der derzeit gültigen Fassung des Anhangs 1 zur Rahmen-Abwasserverwaltungsvorschrift zu § 7 a WHG zutreffend und ausreichend wiedergegeben. Der Bundesrat ist übereinstimmend mit dem Deutschen Bundestag der Auffassung, daß durch diese Novellierung des Wasserhaushaltsgesetzes keine Gebührenerhöhungen bei der kommunalen Abwasserbehandlung begründet werden können. Zum Dreizehnten Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes Der Bundesrat begrüßt die im Dreizehnten Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes erfolgte Neufassung der für die Wahlkreiseinteilung zu beachtenden Grundsätze; er verbindet damit die Erwartung, daß der Deutsche Bundestag das Wahlgebiet für die Zeit ab der 15. Legislaturperiode noch in der laufenden Legislaturperiode dementsprechend einteilt. Der Bundesrat bedauert jedoch, daß der Deutsche Bundestag bei dieser Gelegenheit keine weitergehenden Vorkehrungen getroffen hat, um für die 14. Legislaturperiode der verfassungsrechtlichen Problematik des Entstehens von Überhangmandaten wirksam zu begegnen. Der in § 3 Abs. 2 Satz 3 Nr. 3 Bundeswahlgesetz enthaltene föderative Gesichtspunkt, nach dem die Zahl der Wahlkreise in den einzelnen Ländern deren Anteil an der Gesamtbevölkerung entsprechen soll, wird nur unzureichend berücksichtigt. Der Bundesrat hätte es begrüßt, wenn vor diesem Hintergrund Vorkehrungen für einen die Wahlrechtsgleichheit respektierenden Ausgleich von Überhangmandaten getroffen worden wären. Die Beratungen im Deutschen Bundestag haben gezeigt, daß entsprechende gesetzgeberische Gestaltungsmöglichkeiten zur Verfügung gestanden haben. Der Bundesrat hat nur mit Blick auf die bevorstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über den Normenkontrollantrag der Niedersächsischen Landesregierung auf die Anrufung des Vermittlungsausschusses verzichtet. Er erwartet, daß spätestens nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts die Beratungen über die Frage des Ausgleichs von Überhangmandaten wiederaufgenommen werden. Die Gruppe der PDS hat mit Schreiben vom 6. November 1996 ihren Antrag „Sofortiges Verbot der Verwendung von Polyvinylchlorid-isolierten Kabeln und Leitungen, Verbot der Herstellung von PVC Kunststoffen" - Drucksache 13/4716 -zurückgezogen. Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Auswärtiger Ausschuß Unterrichtung durch die Delegation der Interparlamentarischen Gruppe der Bundesrepublik Deutschland über die Außerordentliche Tagung des Interparlamentarischen Rates vom 30. August bis 1. September 1995 aus Anlaß des 50. Geburtstages der Vereinten Nationen in New York - Drucksachen 13/2334, 13/2643 Nr. 2 - Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates über die Tagung der Parlamentarischen Versammlung des Europarates vom 22. bis 26. Januar 1996 in Straßburg - Drucksachen 13/4201, 13/4726 Nr. 1.1- Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Versammlung der Westeuropäischen Union über die Sondertagung der Versammlung am 22./23. Februar 1996 in London - Drucksachen 13/4271, 13/4469 Nr. 2 - Finanzausschuß Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht über die Entwicklung der Konvergenz in der Europäischen Union im Jahre 1995 - Drucksache 13/4101- Ausschuß für Wirtschaft Unterrichtung durch die Bundesregierung Fünfundzwanzigster Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" für den Zeitraum 1996-1999 (2000) -Drucksachen 13/4291, 13/4588 Nr. 2 - Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht zur Lage der deutschen Luft- und Raumfahrtindustrie - Drucksachen 13/4244, 13/4401 Nr. 8 - Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Bericht des Ausschusses für Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung (20. Ausschuß) gemäß § 56a der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages zur Technikfolgenabschätzung (TA) hier: „Grundwasserschutz und Wasserversorgung" - Drucksache 12/8270 - Ausschuß für Fremdenverkehr und Tourismus Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung zu den Auswirkungen der rechtlichen Gestaltung der Insolvenzabsicherung gemäß Artikel 1 des Gesetzes zur Durchführung der Richtlinie des Rates vom 13. Juni 1990 über Pauschalreisen auf die Entwicklung des Wettbewerbs im Bereich der Sicherungsgelder sowie auf die wirtschaftliche Situation der Anbieter im Reisemarkt unter besonderer Berücksichtigung des Mittelstandes - Drucksachen 13/3766, 13/4034 Nr. 1- Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EU-Vorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische Parlament zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat. Auswärtiger Ausschuß Drucksache 13/4137 Nr. 2.22 Finanzausschuß Drucksache 13/5687 Nr. 2.30 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 13/5295 Nr. 1.17 Ausschuß für Verkehr Drucksache 13/5555 Nr. 2.29 Drucksache 13/5555 Nr. 2.39 Drucksache 13/5555 Nr. 2.58 Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 13/3668 Nr. 2.30 Ausschuß für Bildung, Wissenschaft, Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung Drucksache 13/4678 Nr. 2.2 Drucksache 13/4678 Nr. 2.31 Drucksache 13/4678 Nr. 2.37 Drucksache 13/4678 Nr. 2.43 Drucksache 13/4921 Nr. 2.24 Drucksache 13/4921 Nr. 2.25 Drucksache 13/5295 Nr. 1.13 Drucksache 13/5295 Nr. 1.18 Drucksache 13/5555 Nr. 2.19 Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Drucksache 13/5295 Nr. 1.3 Ausschuß für die Angelegenheiten der Europäischen Union Drucksache 13/5555 Nr. 1.9 Drucksache 13/5555 Nr. 1.15
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Erich G. Fritz


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Handelsfragen - das ist in dieser Debatte schon mehrfach deutlich geworden - können nicht von anderen politischen Zielen abgekoppelt werden. Es gibt nicht eine Welt des Handels, eine für Menschenrechte, eine für Arbeitsverhältnisse, eine andere für Umweltfragen, sondern es gibt sozusagen nur das ganze Leben.
    Auf der anderen Seite dürfen die Handelsfragen nicht in der Weise überfrachtet werden, daß man alles über den Handel abwickeln will. Dann ist er nämlich bald nicht mehr möglich. Man muß nach Lösungswegen suchen, die auf der einen Seite den nationalen Standpunkt in solchen Fragen ganz deutlich machen, die auf der anderen Seite aber vor allen Dingen dazu beitragen, daß das multilaterale System funktioniert und weiter ausgebaut wird. Man muß dafür sorgen, daß die globalen Verhältnisse im Handelssystem so gestaltet werden, daß auf Dauer Erscheinungen wie jene, die wir hier behandeln, beseitigt werden.
    Bilaterale Wege sind immer weniger geeignet, erfolgreiche Beiträge zur Lösung von Problemen zu liefern. Einseitige nationale Maßnahmen sind so gut wie aussichtslos. Deshalb ist auch in Richtung China Schritt für Schritt in multilateralen Vereinbarungen der Versuch zu unternehmen, dieses Land einzubinden. Was wir hier tun, ist dazu ein wichtiger Beitrag. Es ist auch in der deutschen Öffentlichkeit spektakulär. Es ist etwas, woran man Diskussionen neu entzünden kann.
    Daneben brauchen wir ganz zielstrebige und in jedem einzelnen Punkt bewußte Schritte. Deshalb glaube ich, daß der Weg, alles dafür zu tun, mit China zu reden, es dahin zu führen, daß es Mitglied der Welthandelsorganisation, WTO, werden kann, richtig ist. Heute müssen viel größere Hoffnungen auf diese Veränderungen gesetzt werden als auf alte politische Rezepte, wie wir sie aus der Zeit der bipolaren Welt kennen.
    Hier wurden bereits Art. 20 des GATT und die europäische Regelung angesprochen. Ich will darauf nicht noch einmal eingehen. Es gibt also Möglichkeiten, auf der Basis von internationalen Regularien bei
    Importen aus Straflagern entsprechend tätig zu werden. Es ist gut, daß es dieses Instrument gibt. Deshalb haben wir es in dem Antrag als Ultima ratio aufgeführt, auch als Aufforderung an die Bundesregierung, dieses Thema ernst zu nehmen. Wir haben in der Debatte vor einem Jahr gesagt: Wir wollen diesen Sachverhalten ernsthaft nachgehen. Ich glaube, das haben wir in der Zwischenzeit in gemeinsamen Diskussionen getan.
    Der bessere und nach meiner Auffassung auf Dauer wirksamere Weg besteht allerdings darin, die Akteure des Welthandels und vor allem die Konsumenten aufzuklären, sie sensibel zu machen und sie zu einem anderen Verhalten zu ermuntern. Deshalb bin ich sehr froh, daß wir diesen gemeinsamen Weg gefunden haben. Wir wollen auf diesem Weg der Selbstverpflichtung und ihrer Kontrolle vorangehen, um bei dieser Gelegenheit Erfahrungen zu sammeln, ob es denn wirklich realistisch ist, das, was man sich mit dem Komitee zur Überprüfung vor Ort vorgenommen hat, auf privater Basis durchzuführen. Das ist nach meiner Kenntnis etwas Neues. Es ist eine sehr spannende Geschichte, ob wir andere Vorgehensweisen finden.
    Es wird immer darauf hingewiesen, daß die Amerikaner in dieser Hinsicht sehr streng sind. In den USA gibt es die Diskussion, daß man sehr sorgfältig unterscheiden müsse zwischen der Arbeit in Straflagern generell, was gar nicht zu Importrestriktionen führen müsse, und den Arbeitsverhältnissen in den Lagern. Die ILO unterscheidet dies in ihrer Konvention ebenso.
    Ich glaube, gerade in Richtung China sollten wir diese Unterscheidung nicht treffen. Eine derartige Unterscheidung kann man nur vornehmen, wenn ein auf der Basis eines rechtsstaatlichen Verfahrens Verurteilter eine Strafe auf sich nehmen muß. Aber das, was in China vor sich geht, hat mit alldem nichts zu tun. Dort herrscht reine Willkür.

    (Beifall im ganzen Hause)

    Ich meine, es ist gut, daß wir gemeinsame Positionen gefunden haben. Das gilt generell für die Frage der Menschenrechte.
    Ich möchte davor warnen - das klang hier heute ein wenig an -, in diesem Parlament folgende Form der Arbeitsteilung zu praktizieren. Damit meine ich gar nicht unbedingt diejenigen, die dazu gesprochen haben. Frau Grießhaber ist viel zu anständig, um so etwas zu tun. Häufig klingt in der öffentlichen Diskussion durch, die einen seien sozusagen für die hohe Moral und die Menschenrechte zuständig, die anderen für die Arbeitsplätze. Ich glaube, die Diskussion dürfen wir so nicht führen. Sie macht das Parlament auch unglaubwürdig.
    Natürlich ist richtig, daß wir eine hohe moralische Position haben. Aber geben Sie bitte denjenigen, die das tägliche Geschäft des Umgangs mit diesen Regimen pflegen müssen, den Spielraum, von Fall zu Fall zu entscheiden, was möglich ist. Denn natürlich können wir Resolutionen machen, aber Sie können im Umgang mit dem Regime vor Ort und bei Auftragsabschlüssen nicht jeweils Resolutionen verfassen

    Erich G. Fritz
    oder große Statements halten, sondern Sie müssen darauf drängen, daß jedesmal ein wenig verbessert wird.
    Sehen wir uns an, wie schnell sich jetzt das entwikkelt hat, was mit dem WTO-Prozeß in Richtung Arbeits- und Umweltstandards begonnen hat. Vor einem Jahr hätten wir alle zusammen noch nicht geglaubt, daß diese Dinge in Singapur auf der Tagesordnung stehen würden. Ich setze in diese Sache sehr viel Vertrauen und glaube, daß das Wort vom Wandel durch Handel nicht eine leere Floskel ist, sondern daß wir durch die Einbindung jeweils einen Schritt weiterkommen.
    Das ist ein langer Prozeß, aber wir müssen diesen Weg gehen, weil er erfolgversprechend ist und dafür sorgt, daß die Verhältnisse auch in China besser werden.
    Herzlichen Dank.

    (Beifall im ganzen Hause)



Rede von Dr. Antje Vollmer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Als letzter hat der Parlamentarische Staatssekretär Kolb das Wort für die Bundesregierung.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Heinrich L. Kolb


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, die bisherigen Beratungen dieses Antrags haben Übereinstimmung darüber gezeigt, daß wir einen Import von Spielwaren, die in chinesischen Straflagern hergestellt wurden, nicht dulden können. Ich will zu Beginn ganz deutlich sagen: Wir wollen kein Geschäft mit der Notlage von Menschen machen, die in solchen Lagern unter schwierigsten Umständen leben müssen. Diese Haltung - eigentlich eine Selbstverständlichkeit - wird auch von allen mir bekannten Wirtschaftsvertretern und Verbänden geteilt.
    Auch auf internationaler Ebene zeichnet sich eine einhellige Ablehnung der Importe aus Arbeitslagern ab. Ich verweise hierzu nur auf Resolutionen Nr. 29 und 105 der ILO und auf die bereits im Antrag zitierte EU-Verordnung 3281/94.
    Die Bundesregierung begrüßt daher auch nachdrücklich die Initiative des Deutschen Verbandes der Spielwarenindustrie. Er hat bekanntlich seine Mitglieder veranlaßt, die Selbstverpflichtung einzugehen, kein Spielzeug aus chinesischen Straflagern zu importieren.
    Wichtig ist, Frau Kollegin Grießhaber: Bisher konnte in der Bundesrepublik noch kein Spielzeugimport aus chinesischen Straflagern nachgewiesen werden. Ich möchte aber gleichwohl heute erneut unterstreichen - ich habe das bereits früher gesagt -: Die Bundesregierung wird auch in Zukunft jedem konkreten Hinweis nachgehen und, falls er sich als zutreffend erweisen sollte, alles tun, um solche Importe zu verhindern.
    Diese Haltung der Bundesregierung ist im übrigen auch der chinesischen Regierung bekannt, die ihrerseits darauf hingewiesen hat, daß sie den Export von
    Produkten, die in Straflagern hergestellt wurden, verboten hat.
    Ein Importverbot - das streben Sie an - für solche Waren ist im Rahmen des Art. 20 des GATT zwar grundsätzlich möglich, aber man muß sehen, daß die Zuständigkeit hierfür bei der Europäischen Union liegt. Das heißt, ein Importverbot könnte durch Deutschland allein nicht verhängt werden. Voraussetzung für ein EU-Importverbot sind in jedem Fall konkrete und nachprüfbare Beweise. Hieran fehlt es bisher.
    Sie können sicher sein, daß die Bundesregierung zusammen mit ihren Partnern in der Europäischen Union und den USA die Situation auch weiterhin sehr genau beobachten und den zuständigen Ausschüssen des Deutschen Bundestages hierüber entsprechend dem Petitum des vorliegenden interfraktionellen Antrags berichten wird. Das schließt insbesondere auch die Frage der Einhaltung und Überprüfung der erwähnten Selbstverpflichtung ein.
    Liebe Kolleginnen und Kollegen, Frau Grießhaber hat dem deutschen Botschafter in Peking, wenn ich das richtig verstanden habe, mangelhaftes Demokratieverständnis und eine Brüskierung des Parlamentes vorgeworfen. Ich weise diese Vorwürfe nachdrücklich zurück. Ich nehme an, daß sich diese Vorwürfe, Frau Kollegin Grießhaber, auf eine verzerrende Wiedergabe der Äußerungen von Botschafter Seitz in der Presse stützen.
    Ich möchte an dieser Stelle eindeutig feststellen: Botschafter Seitz hat sich bei dem Treffen des AsienPazifik-Ausschusses der deutschen Wirtschaft in Neu-Delhi keineswegs von der Tibet-Resolution des Deutschen Bundestages distanziert, sondern in seinem Vortrag lediglich die chinesische Sichtweise zur Entwicklung des bilateralen Verhältnisses während dieses Jahres referiert, und das in einer Weise, daß niemand hieraus falsche Schlüsse ziehen könnte, der sich ernsthaft die Mühe macht, die Äußerungen so zur Kenntnis zu nehmen, wie sie in Neu-Delhi tatsächlich gemacht worden sind. Daß die chinesische Führung der Resolution dieses Hauses kritisch gegenübersteht, wird niemanden überraschen.