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    Plenarprotokoll 13/136 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 136. Sitzung Bonn, Freitag, den 8. November 1996 Inhalt: Tagesordnungspunkt 10: Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes (Drucksachen 13/4950, 13/5942) . . 12211 A Ulrich Junghanns CDU/CSU 12211 B Dr. Gerald Thalheim SPD 12213 C Hans-Ulrich Köhler (Hainspitz) CDU/ CSU 12214 D Peter Harry Carstensen (Nordstrand) CDU/CSU 12215 B, 12221 D Ulrich Junghanns CDU/CSU 12215 D, 12216 D Christel Deichmann SPD . . 12216 D, 12224 A Steffi Lemke BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 12218 B Jürgen Türk F.D.P 12219 C Ernst Bahr SPD 12220 B, 12223 C Dr. Günther Maleuda PDS 12221 B Dr. Michael Luther CDU/CSU 12222 D Dr. Gerald Thalheim SPD 12223 B Wieland Sorge SPD 12225 A Jürgen Türk F.D.P 12225 C Wolfgang Gröbl, Parl. Staatssekretär BML 12226 C Namentliche Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drucksache 13/5974) 12228 B Ergebnis 12228 C Namentliche Abstimmung über das Vierte Gesetz zur Änderung des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes (Drucksachen 13/ 4950, 13/5942) 12231 A Ergebnis 12234 A Tagesordnungspunkt 11: a) - Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes (Drucksache 13/4356) - Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Dr. Uwe-Jens Heuer, Ulla Jelpke, Dr. Gregor Gysi und der Gruppe der PDS eingebrachten Entwurfs eines Vierten Ge- setzes zur Änderung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes (Drucksachen 13/ 4359, 13/5816) 12231 B b) Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses zu der Unterrichtung durch den Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik: Zweiter Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik -1995 (Drucksachen 13/1750, 13/5816) 12231 C Hartmut Büttner (Schönebeck) CDU/CSU 12231 D Markus Meckel SPD 12233 C Rolf Schwanitz SPD 12236 B Gerald Häfner BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 12237 D Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast SPD . 12239 A Dr. Rainer Ortleb F.D.P 12239 D Dr. Uwe-Jens Heuer PDS 12240 B Tagesordnungspunkt 12: Antrag der Abgeordneten Hans Martin Bury, Ernst Schwanhold, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Stärkung des Kapitalmarktes Deutschland, Förderung des Aktiensparens und Verbesserung der Risikokapitalversorgung (Drucksache 13/3784) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 7: Antrag der Abgeordneten Margareta Wolf (Frankfurt), Antje Hermenau, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Für eine neue Innovationskultur - Stärkung des Risikokapitalmarktes (Drucksache 13/5962) 12241 C Hans Martin Bury SPD 12241 D Hansgeorg Hauser, Parl. Staatssekretär BMF 12244 C Margareta Wolf (Frankfurt) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 12246 B Paul K. Friedhoff F.D.P 12248 B Dr. Uwe-Jens Rössel PDS 12249 C Ernst Schwanhold SPD 12250 D Dagmar Wöhrl CDU/CSU 12252 C Wolfgang Steiger CDU/CSU 12254 D Hans Martin Bury SPD 12256 A Dr. Heinrich L. Kolb, Parl. Staatssekretär BMWi 12256 D Tagesordnungspunkt 14: Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft zu dem Antrag der Abgeordneten Rita Grießhaber, Dr. Angelika Köster-Loßack, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Kein Import von Kinderspielzeug aus chinesischen Arbeitslagern (Drucksachen 13/3054, 13/5079) 12258 B Rita Grießhaber BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 12258 C Hermann Gröhe CDU/CSU 12259 C Rudolf Bindig SPD 12260 C Jürgen Türk F.D.P 12261 D Hans-Peter Hartmann PDS 12262 C Erich G. Fritz CDU/CSU 12263 A Dr. Heinrich L. Kolb, Parl. Staatssekretär BMWi 12264 A Gerd Poppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 12264 D Rudolf Bindig SPD 12265 A Nächste Sitzung 12265 C Berichtigung 12265 Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 12267* A Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Manfred Kolbe und Angelika Pfeiffer (beide CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes (Tagesordnungspunkt 10) 12267* D Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Arnulf Kriedner (CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes (Tagesordnungspunkt 10) 12267' D Anlage 4 Amtliche Mitteilungen 12268* A 136. Sitzung Bonn, Freitag, den 8. November 1996 Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigung 133. Sitzung, Seite 11989, Anlage: In der Liste der entschuldigten Abgeordneten, rechte Spalte, ist der Name „Marx, Dorle" zu streichen, da die Abgeordnete anwesend war. Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Braune, Tilo SPD 8. 11.96 Grotz, Claus-Peter CDU/CSU 8. 11. 96 Dr. Hirsch, Burkhard F.D.P. 8. 11. 96 Dr. Jacob, Willibald PDS 8. 11. 96 Klein (München), Hans CDU/CSU 8. 11. 96 Dr. Kohl, Helmut CDU/CSU 8. 11. 96 Dr. Graf Lambsdorff, Otto F.D.P. 8. 11. 96 Leidinger, Robert SPD 8. 11. 96 Möllemann, Jürgen W. F.D.P. 8. 11. 96 Mosdorf, Siegmar SPD 8. 11. 96 Neumann (Berlin), Kurt fraktionslos 8. 11. 96 Dr. Rochlitz, Jürgen BÜNDNIS 8. 11. 96 90/DIE GRÜNEN Schlauch, Rezzo BÜNDNIS 8. 11. 96 90/DIE GRÜNEN Schönberger, Ursula BÜNDNIS 8. 11. 96 90/DIE GRÜNEN Schoppe, Waltraud BÜNDNIS 8. 11. 96 90/DIE GRÜNEN Simm, Erika SPD 8. 11. 96 Teuchner, Jella SPD 8. 11. 96 Tippach, Steffen PDS 8. 11. 96 Vosen, Josef SPD 8. 11. 96 Wieczorek (Duisburg) SPD 8. 11. 96 Helmut Willner, Gert CDU/CSU 8. 11.96 Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Manfred Kolbe und Angelika Pfeiffer (beide CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes (Tagesordnungspunkt 10) Dem Entwurf eines 4. Gesetzes zur Änderung des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes können wir nicht zustimmen. Anlagen zum Stenographischen Bericht In Übereinstimmung mit dem Sächsischen Staatsminister für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten, Dr. Rolf Jähnichen, unterstützen wir zwar eine angemessene Verlängerung der Verjährungsfrist und die erleichterte Abberufung von Liquidatoren, lehnen aber das im Entwurf vorgesehene neue Feststellungsverfahren aus grundsätzlichen Erwägungen heraus ab. Als Vertreter ländlicher Wahlkreise haben wir uns gemeinsam mit unseren Mitarbeitern in vielen Einzelfällen um eine gerechte Vermögensauseinandersetzung bemüht. Hier gibt es in der Tat noch Fälle, wo nach unserem Eindruck insbesondere rechtsunkundige und ältere ehemalige LPG-Mitglieder nicht gerecht und fair behandelt worden sind. Diesen insbesondere durch eine bessere Beratung und stärkere Aufsicht zu ihren Rechten zu verhelfen, bleibt weiterhin unser Anliegen. Umgekehrt ist es aber auch nach Ansicht der Befürworter des Entwurfs verfehlt, von generellen, flächendeckenden Unregelmäßigkeiten bei der Vermögensauseinandersetzung auszugehen. Dann macht es aber keinen Sinn, ein neues gerichtliches Sammelverfahren einzuführen und somit die Vermögensauseinandersetzung nach fünf Jahren praktisch noch einmal neu aufzurollen. Ein solches neues Verfahren ist nämlich mit dem Risiko verbunden, die Weiterentwicklung vieler ordnungsgemäß auseinandergesetzter landwirtschaftlicher Betriebe in den östlichen Bundesländern zu behindern, da bei nicht abgeschlossenen Vermögensauseinandersetzungen deren Förderung und Kreditwürdigkeit und dadurch eventuell viele Arbeitsplätze gefährdet werden. Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Arnulf Kriedner (CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes (Tagesordnungspunkt 10) Durch die 4. Novelle zum Landwirtschaftsanpassungsgesetz werden nach meiner Ansicht bei den Wiedereinrichtern bzw. den aus früheren Landwirtschaftsproduktionsgenossenschaften ausgeschiedenen Mitgliedern Erwartungen geweckt, die in der Praxis nicht eintreten werden. Der neu formulierte § 64 i enthält eine Regelung, die im Verfahrensweg kaum zu verwirklichen ist, bei der jedoch befürchtet werden muß, daß sie zu langdauernden Rechtsstreitigkeiten mit einer erheblichen Rechtsunsicherheit für die jeweils beklagten Gesellschaften führen würde. Die in der Novelle beabsichtigte Fristverlängerung und auch die Abberufung von Liquidatoren erscheint mit schlüssig; diesen Änderungen des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes kann ich zustimmen. Da mir jedoch die vorgenannten Argumente gegen die geplante Neufassung schwerwiegend erscheinen, enthalte ich mich hinsichtlich der gesamten 4. Novelle zum Landwirtschaftsanpassungsgesetz der Stimme. Anlage 4 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 703. Sitzung am 18. Okober 1996 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen: Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes (AAÜG-Änderungsgesetz - AAÜG-ÄndG) Gesetz über Europäische Betriebsräte (Europäische Betriebsräte-Gesetz - EBRG) Gesetz zur Änderung des Altschuldenhilfe-Gesetzes Gesetz zu dem Abkommen vom 22. November 1995 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Dänemark zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bei den Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie bei den Nachlaß-, Erbschaft- und Schenkungsteuern und zur Beistandsleistung in Steuersachen (Deutsch-dänisches Steuerabkommen) Gesetz zu dem Abkommen vom 16. November 1995 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sozialistichen Republik Vietnam zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen Gesetz zu dem Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit vom 9. Februar 1995 zwischen den Europäischen Gemeinschaften sowie ihren Mitgliedstaaten einerseits und Kirgisistan andererseits Gesetz zu dem Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit vom 14. Juni 1994 zwischen den Europäischen Gemeinschaften sowie ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits Gesetz zu dem Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit vom 6. März 1995 zwischen den Europäischen Gemeinschaften sowie ihren Mitgliedstaaten einerseits und Weißrußland andererseits Gesetz zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes. Zu den zwei letztgenannten Gesetzen hat der Bundesrat folgende Entschließungen gefaßt: Zum Gesetz zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) Der Bundesrat geht mit dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung davon aus, daß aufgrund der Entwicklungen im Abwasserbereich in den letzten Jahren sich die in § 7 a WHG genannten Technikniveaus „allgemein anerkannte Regeln der Technik" und „Stand der Technik" weitgehend angenähert haben und deshalb in der künftigen Rechtsverordnung keine erhöhten Anforderungen an die kommunale Abwasserbehandlung festgeschrieben werden. Auch aus der neuen Festlegung auf die „beste verfügbare Technik" ergibt sich keine Erhöhung der Anforderungen. Letztere sind in der derzeit gültigen Fassung des Anhangs 1 zur Rahmen-Abwasserverwaltungsvorschrift zu § 7 a WHG zutreffend und ausreichend wiedergegeben. Der Bundesrat ist übereinstimmend mit dem Deutschen Bundestag der Auffassung, daß durch diese Novellierung des Wasserhaushaltsgesetzes keine Gebührenerhöhungen bei der kommunalen Abwasserbehandlung begründet werden können. Zum Dreizehnten Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes Der Bundesrat begrüßt die im Dreizehnten Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes erfolgte Neufassung der für die Wahlkreiseinteilung zu beachtenden Grundsätze; er verbindet damit die Erwartung, daß der Deutsche Bundestag das Wahlgebiet für die Zeit ab der 15. Legislaturperiode noch in der laufenden Legislaturperiode dementsprechend einteilt. Der Bundesrat bedauert jedoch, daß der Deutsche Bundestag bei dieser Gelegenheit keine weitergehenden Vorkehrungen getroffen hat, um für die 14. Legislaturperiode der verfassungsrechtlichen Problematik des Entstehens von Überhangmandaten wirksam zu begegnen. Der in § 3 Abs. 2 Satz 3 Nr. 3 Bundeswahlgesetz enthaltene föderative Gesichtspunkt, nach dem die Zahl der Wahlkreise in den einzelnen Ländern deren Anteil an der Gesamtbevölkerung entsprechen soll, wird nur unzureichend berücksichtigt. Der Bundesrat hätte es begrüßt, wenn vor diesem Hintergrund Vorkehrungen für einen die Wahlrechtsgleichheit respektierenden Ausgleich von Überhangmandaten getroffen worden wären. Die Beratungen im Deutschen Bundestag haben gezeigt, daß entsprechende gesetzgeberische Gestaltungsmöglichkeiten zur Verfügung gestanden haben. Der Bundesrat hat nur mit Blick auf die bevorstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über den Normenkontrollantrag der Niedersächsischen Landesregierung auf die Anrufung des Vermittlungsausschusses verzichtet. Er erwartet, daß spätestens nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts die Beratungen über die Frage des Ausgleichs von Überhangmandaten wiederaufgenommen werden. Die Gruppe der PDS hat mit Schreiben vom 6. November 1996 ihren Antrag „Sofortiges Verbot der Verwendung von Polyvinylchlorid-isolierten Kabeln und Leitungen, Verbot der Herstellung von PVC Kunststoffen" - Drucksache 13/4716 -zurückgezogen. Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Auswärtiger Ausschuß Unterrichtung durch die Delegation der Interparlamentarischen Gruppe der Bundesrepublik Deutschland über die Außerordentliche Tagung des Interparlamentarischen Rates vom 30. August bis 1. September 1995 aus Anlaß des 50. Geburtstages der Vereinten Nationen in New York - Drucksachen 13/2334, 13/2643 Nr. 2 - Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates über die Tagung der Parlamentarischen Versammlung des Europarates vom 22. bis 26. Januar 1996 in Straßburg - Drucksachen 13/4201, 13/4726 Nr. 1.1- Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Versammlung der Westeuropäischen Union über die Sondertagung der Versammlung am 22./23. Februar 1996 in London - Drucksachen 13/4271, 13/4469 Nr. 2 - Finanzausschuß Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht über die Entwicklung der Konvergenz in der Europäischen Union im Jahre 1995 - Drucksache 13/4101- Ausschuß für Wirtschaft Unterrichtung durch die Bundesregierung Fünfundzwanzigster Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" für den Zeitraum 1996-1999 (2000) -Drucksachen 13/4291, 13/4588 Nr. 2 - Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht zur Lage der deutschen Luft- und Raumfahrtindustrie - Drucksachen 13/4244, 13/4401 Nr. 8 - Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Bericht des Ausschusses für Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung (20. Ausschuß) gemäß § 56a der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages zur Technikfolgenabschätzung (TA) hier: „Grundwasserschutz und Wasserversorgung" - Drucksache 12/8270 - Ausschuß für Fremdenverkehr und Tourismus Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung zu den Auswirkungen der rechtlichen Gestaltung der Insolvenzabsicherung gemäß Artikel 1 des Gesetzes zur Durchführung der Richtlinie des Rates vom 13. Juni 1990 über Pauschalreisen auf die Entwicklung des Wettbewerbs im Bereich der Sicherungsgelder sowie auf die wirtschaftliche Situation der Anbieter im Reisemarkt unter besonderer Berücksichtigung des Mittelstandes - Drucksachen 13/3766, 13/4034 Nr. 1- Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EU-Vorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische Parlament zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat. Auswärtiger Ausschuß Drucksache 13/4137 Nr. 2.22 Finanzausschuß Drucksache 13/5687 Nr. 2.30 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 13/5295 Nr. 1.17 Ausschuß für Verkehr Drucksache 13/5555 Nr. 2.29 Drucksache 13/5555 Nr. 2.39 Drucksache 13/5555 Nr. 2.58 Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 13/3668 Nr. 2.30 Ausschuß für Bildung, Wissenschaft, Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung Drucksache 13/4678 Nr. 2.2 Drucksache 13/4678 Nr. 2.31 Drucksache 13/4678 Nr. 2.37 Drucksache 13/4678 Nr. 2.43 Drucksache 13/4921 Nr. 2.24 Drucksache 13/4921 Nr. 2.25 Drucksache 13/5295 Nr. 1.13 Drucksache 13/5295 Nr. 1.18 Drucksache 13/5555 Nr. 2.19 Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Drucksache 13/5295 Nr. 1.3 Ausschuß für die Angelegenheiten der Europäischen Union Drucksache 13/5555 Nr. 1.9 Drucksache 13/5555 Nr. 1.15
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    Rede von Rudolf Bindig


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Vor fast genau einem Jahr haben wir uns hier mit einem besonders düsteren Kapitel des chinesischen Herrschaftssystems befaßt, der Existenz des chinesischen Archipel Gulag, des Laogai-Systems. In den Laogai-Lagern, den „Reform durch Arbeit"-Lagern, werden aus den verschiedensten Gründen Millionen von Gefangenen festgehalten, unter denen nach Angaben chinesischer Dissidenten zirka hunderttausend politische Gefangene sind. Die Gefangenen müssen unter menschenunwürdigen Bedingungen leben und arbeiten. Wir haben uns darüber unterhalten, daß in diesen Lagern in Zwangsarbeit eine Palette von Produkten hergestellt wird, die in den wirtschaftlichen Kreislauf in China eingebracht werden und für den Export bestimmt sind, mit dem Ziel, Devisen zu verdienen.
    Besonders kraß wird der Gegensatz zwischen der Produktionsweise in Zwangsarbeitslagern und dem Verwendungszweck der erzeugten Güter empfunden, wenn es sich um Kinderspielzeug handelt. Weihnachtsbaumschmuck und Teddybären auf deutschen Gabentischen, die unter sklavenartigen Bedingungen hergestellt worden sind - das rüttelt auf bei den Bürgern im Land und auch hier im Parlament.
    Für den Bereich „Kinderspielzeug aus chinesischen Arbeitslagern" ist aus den Beratungen in den Fachausschüssen ein gemeinsamer Antrag hervorgegangen, mit dem Titel „Verhinderung von Spielzeugimporten aus chinesischen Straflagern" . Gemeinsam wollen wir die Bundesregierung auffordern, zu prüfen, ob es zutrifft, daß entgegen offizieller chinesischer Darstellung doch Spielzeug in die Bundesrepublik Deutschland exportiert wird, das in Arbeitslagern produziert worden ist. Die Bundesregierung soll ferner berichten, wie konsequent die Selbstverpflichtungsvorgaben des Europäischen Dachverbands der Spielwarenhersteller von den europäischen und deutschen Importeuren eingehalten werden und wie die Einhaltung überprüft wird. Bei verifizierbaren Verstößen gegen die Selbstverpflichtung soll die Bundesregierung in der Europäischen Union Schritte zur Unterbindung von Spielzeugimporten aus chinesischen Arbeitslagern ergreifen.
    Die Empfehlung geht deutlich über das hinaus, was zur Frage des Imports von Spielwaren aus chinesischer Zwangsproduktion bisherige Praxis im Bundeswirtschaftsministerium gewesen ist. Dort hat man sich bisher passiv verhalten und abgewartet, ob dem Bundeswirtschaftsministerium „verifizierbare Verstöße" zugetragen werden. Selbst sorgfältig recherchierten Berichten wie dem ARD-Fernsehbericht „Laogai" des Westdeutschen Rundfunks ist man mit Skepsis und eher mit einer Abwehrhaltung begeg-

    Rudolf Bindig
    net. So wurde mir aus dem Bundeswirtschaftsministerium mitgeteilt, daß es nicht leicht sei, dem ARD-Bericht verwertbare und belastbare Beweise zu entnehmen, daß die darin gezeigten Erzeugnisse ihren Ursprung tatsächlich in Straflagern haben. Es handele sich durchweg um Massengüter ohne jede Individualität, die sich nicht eindeutig einer bestimmten Produktionsstätte zuordnen ließen. Selbst sorgfältig recherchierte Nachweise werden so zurückgewiesen.
    Dies ist eine Verhaltensweise, die man auch das „Schützenpanzersyndrom" der Bundesregierung nennen kann.

    (Beifall des Abg. Dr. Helmut Lippelt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] Widerspruch bei Abgeordneten der CDU/CSU und der F.D.P.)

    So hat die Bundesregierung bei der Frage des Nachweises, ob in die Türkei gelieferte Schützenpanzer im Kampf gegen die Kurden und zur Unterdrückung der Bevölkerung in Ostanatolien verwendet werden, immer auf einer Beweislastumkehr der Art bestanden, daß von Kritikern zu 100 Prozent der Beweis einer Beteiligung eines aus deutscher Lieferung stammenden Schützenpanzers zu erbringen ist. Selbst eine hohe Anscheinsvermutung reichte der Bundesregierung nicht aus.
    Damit bei dem Spielzeug aus chinesischer Zwangsproduktion nicht ähnlich verfahren werden kann, hat der Bundestag die Bundesregierung aufgefordert, nunmehr selbst aktiv tätig zu werden und zu prüfen, ob es nicht doch zu einem Import von Spielzeug, das in Arbeitslagern produziert worden ist, in die Bundesrepublik Deutschland kommt. Wir hoffen und erwarten, daß die Bundesregierung auf Grund der Aufforderung aus dem Bundestag nunmehr wirklich aktiv wird und von sich aus allen Hinweisen nachgeht, daß sie selbst nach Belegen für den Import von Kinderspielzeug aus dem Laogai-System fahndet und nicht mehr wie bisher nur Hinweise an sich herantragen läßt und diesen mit abwehrender Skepsis begegnet.
    Bewußt sein muß uns allerdings, daß die heutige Beschlußempfehlung nur einen Teil des Problems umfaßt. In den Laogai-Lagern wird nämlich nicht nur Kinderspielzeug hergestellt, sondern es werden auch andere Produkte hergestellt,. nämlich Tee, Werkzeuge, Textilien, Chemikalien, Mineralien und Rohstoffe. Es kann nicht angehen, daß wir uns bei Kinderspielzeug anrühren lassen, weil hier der Gegensatz zwischen Zwangsarbeit und Kinderglück besonders scharf hervortritt, und bei weniger anrührenden Produkten die finstere Seite der Herkunft übergehen. Wer den Import von Kinderspielzeug aus den Zwangsarbeitslagern in China unterbinden will, muß bereit sein, dies für alle Produkte zu tun, die unter solchen Produktionsbedingungen erzeugt worden sind - in China und auch anderswo in der Welt.

    (Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der PDS)

    Im Verhältnis zu China muß es das Ziel bleiben, zwischen der Europäischen Union und China eine Vereinbarung zu treffen, wie sie mit dem „Memorandum of Understanding on Prohibiting Import and Export Trade in Prison Labor Products" zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Volksrepublik China abgeschlossen worden ist. Dieses Memorandum verbietet den Ex- und Import von Produkten aus Gefangenenarbeit und sieht Regelungen zur Überprüfung und Kontrolle in Zweifelsfällen vor.
    Sollte ein solches Abkommen mit China nicht erreicht werden können, so müßte beim nachgewiesenen Export von Produkten aus Zwangsproduktion einseitig von der EU-Verordnung 3281/94 Gebrauch gemacht werden, welche für solche Fälle die Rücknahme von Zollpräferenzen vorsieht, oder von Art. XX des WTO/GATT-Abkommens, der es auch einzelnen Ländern - wie Deutschland - erlaubt, „Maßnahmen hinsichtlich der in Strafvollzugsanstalten hergestellten Waren" zu ergreifen.
    Wenn sich die heutige Entschließung des Bundestages auch nur auf den Teilbereich des Kinderspielzeuges bezieht, so bleibt doch die Erwartung, daß die Bundesregierung durch diesen Impuls angestoßen wird, sich des Problems nun endlich in seiner ganzen Breite anzunehmen.

    (Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der PDS)

    Die Handelspolitik pflegt immer sehr reserviert zu reagieren, wenn die Forderung nach Sozial- oder Ökostandards laut wird, unter denen Produkte zu erzeugen sind, die für den Ex- bzw. Import vorgesehen sind. Dieses kann allerdings keinesfalls für Waren gelten, welche aus Zwangsarbeitslagern stammen. Es ist überhaupt erstaunlich, wie wenig die menschenrechtliche und soziale Seite der Produktion im Handel beachtet wird. Es ist selbstverständlich, bestimmte technische Anforderungen, wie zum Beispiel VDE-Sicherheit, oder ökologische Anforderungen, wie zum Beispiel das Vorhandensein eines Katalysators, an die Produkte zu stellen. Aber hinsichtlich der Arbeitsbedingungen für die Menschen, welche die Produkte herstellen, werden kaum Anforderungen gestellt. Das allermindeste ist es da, daß wir nicht erlauben, daß Produkte im Umlauf sind und mit Produkten Geld verdient wird, an denen Schweiß, Tränen und Blut hängen.

    (Beifall bei der SPD und der PDS)

    Dieser ersten Initiative des Bundestages in bezug auf das Kinderspielzeug müssen deshalb noch weitere und umfassendere folgen.

    (Beifall im ganzen Hause)



Rede von Dr. Antje Vollmer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Als nächster spricht der Kollege Türk.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Jürgen Türk


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (F.D.P.)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Zum Abschluß dieser wahrlich turbulenten Plenarwoche demonstrieren wir mit dem Antrag über das Importverbot von Kinderspielzeug aus chinesischen Arbeitslagern, daß wir uns in einer Sache auch einig sein können. Das tut zur Abwechslung mal wieder ganz gut.

    Jürgen Türk
    Alle Fraktionen fordern die Überprüfung der schwerwiegenden Behauptung, daß die Volksrepublik China in Straflagern produziertes Kinderspielzeug nach Deutschland exportiert; und sie fordern - weiter gehend als der zuerst vorliegende Antrag der Grünen -, dieser Einfuhr bei Verstößen nicht nur in Deutschland, sondern in der gesamten EU einen Riegel vorzuschieben.
    Andere Länder, andere Sitten. Diese Kurzformel ist die neue alte Begründung für die Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten eines Landes bei Menschenrechtsfragen. Das Exportverbot von Kinderspielzeug aus Zwangsarbeit in Strafgefangenenlagern hat nichts mit der Verhinderung von freiem Welthandel oder mit Protektionismus zu tun. Die Freiheit im Welthandel findet gerade dort ihre Begrenzung, wo sie auf Kosten der Unfreiheit von Menschen beruht.

    (Beifall bei der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

    Dies darf aber nicht nur für Kinderspielzeug gelten - das wurde schon gesagt -, sondern muß für alle Produkte aus Zwangsarbeit gelten.
    Wir geben der Bundesregierung einen Auftrag zur Überprüfung der schwerwiegenden Behauptung des Imports von Kinderspielzeug aus chinesischen Zwangslagern. Diesen Prüfauftrag, auch wenn er schwer auszuführen ist - das müssen wir ehrlicherweise sagen -, wünscht im übrigen auch der deutsche Spielwarenhandel.
    Wir fordern in unserem Antrag die Überprüfung der Selbstverpflichtungsvorgaben des europäischen Dachverbandes der Spielzeugwarenhersteller und deren Einhaltung bei Importen. Es muß im Selbstinteresse der Spielzeugwarenhersteller liegen, alles Erdenkliche zu tun, damit dieser Vorwurf aus der Welt geschafft wird und bei Verstößen rigoros vorgegangen werden kann.
    Die Verluste durch Spielzeug, an dem im wahrsten Sinne des Wortes Blut klebt, sind für die Spielzeughersteller und -importeure um ein Vielfaches größer als die vermeintlich schnell gemachte Mark durch diese Produkte, wenn das Vertrauen der Kunden damit verlorengeht.
    Sollte sich die Behauptung über den Spielwarenexport aus chinesischen Zwangslagern bestätigen, so darf das Einfuhrverbot nicht nur für Deutschland, sondern muß für die gesamte EU gelten: nicht nur, weil eine EU-Verordnung diesen Handel untersagt, nicht nur, weil durch Umdeklarieren in einem anderen EU-Land sonst keine Chance mehr auf Verhinderung der Einfuhr nach Deutschland besteht, sondern weil ein vereintes Europa mindestens bei Menschenrechten die gleiche Sprache sprechen sollte. Darum halte ich den Hinweis auf die europäische Ebene im Antrag für besonders wichtig.
    Vielen Dank.

    (Beifall im ganzen Hause)