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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 13/136 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 136. Sitzung Bonn, Freitag, den 8. November 1996 Inhalt: Tagesordnungspunkt 10: Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes (Drucksachen 13/4950, 13/5942) . . 12211 A Ulrich Junghanns CDU/CSU 12211 B Dr. Gerald Thalheim SPD 12213 C Hans-Ulrich Köhler (Hainspitz) CDU/ CSU 12214 D Peter Harry Carstensen (Nordstrand) CDU/CSU 12215 B, 12221 D Ulrich Junghanns CDU/CSU 12215 D, 12216 D Christel Deichmann SPD . . 12216 D, 12224 A Steffi Lemke BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 12218 B Jürgen Türk F.D.P 12219 C Ernst Bahr SPD 12220 B, 12223 C Dr. Günther Maleuda PDS 12221 B Dr. Michael Luther CDU/CSU 12222 D Dr. Gerald Thalheim SPD 12223 B Wieland Sorge SPD 12225 A Jürgen Türk F.D.P 12225 C Wolfgang Gröbl, Parl. Staatssekretär BML 12226 C Namentliche Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drucksache 13/5974) 12228 B Ergebnis 12228 C Namentliche Abstimmung über das Vierte Gesetz zur Änderung des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes (Drucksachen 13/ 4950, 13/5942) 12231 A Ergebnis 12234 A Tagesordnungspunkt 11: a) - Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes (Drucksache 13/4356) - Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Dr. Uwe-Jens Heuer, Ulla Jelpke, Dr. Gregor Gysi und der Gruppe der PDS eingebrachten Entwurfs eines Vierten Ge- setzes zur Änderung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes (Drucksachen 13/ 4359, 13/5816) 12231 B b) Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses zu der Unterrichtung durch den Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik: Zweiter Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik -1995 (Drucksachen 13/1750, 13/5816) 12231 C Hartmut Büttner (Schönebeck) CDU/CSU 12231 D Markus Meckel SPD 12233 C Rolf Schwanitz SPD 12236 B Gerald Häfner BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 12237 D Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast SPD . 12239 A Dr. Rainer Ortleb F.D.P 12239 D Dr. Uwe-Jens Heuer PDS 12240 B Tagesordnungspunkt 12: Antrag der Abgeordneten Hans Martin Bury, Ernst Schwanhold, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Stärkung des Kapitalmarktes Deutschland, Förderung des Aktiensparens und Verbesserung der Risikokapitalversorgung (Drucksache 13/3784) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 7: Antrag der Abgeordneten Margareta Wolf (Frankfurt), Antje Hermenau, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Für eine neue Innovationskultur - Stärkung des Risikokapitalmarktes (Drucksache 13/5962) 12241 C Hans Martin Bury SPD 12241 D Hansgeorg Hauser, Parl. Staatssekretär BMF 12244 C Margareta Wolf (Frankfurt) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 12246 B Paul K. Friedhoff F.D.P 12248 B Dr. Uwe-Jens Rössel PDS 12249 C Ernst Schwanhold SPD 12250 D Dagmar Wöhrl CDU/CSU 12252 C Wolfgang Steiger CDU/CSU 12254 D Hans Martin Bury SPD 12256 A Dr. Heinrich L. Kolb, Parl. Staatssekretär BMWi 12256 D Tagesordnungspunkt 14: Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft zu dem Antrag der Abgeordneten Rita Grießhaber, Dr. Angelika Köster-Loßack, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Kein Import von Kinderspielzeug aus chinesischen Arbeitslagern (Drucksachen 13/3054, 13/5079) 12258 B Rita Grießhaber BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 12258 C Hermann Gröhe CDU/CSU 12259 C Rudolf Bindig SPD 12260 C Jürgen Türk F.D.P 12261 D Hans-Peter Hartmann PDS 12262 C Erich G. Fritz CDU/CSU 12263 A Dr. Heinrich L. Kolb, Parl. Staatssekretär BMWi 12264 A Gerd Poppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 12264 D Rudolf Bindig SPD 12265 A Nächste Sitzung 12265 C Berichtigung 12265 Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 12267* A Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Manfred Kolbe und Angelika Pfeiffer (beide CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes (Tagesordnungspunkt 10) 12267* D Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Arnulf Kriedner (CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes (Tagesordnungspunkt 10) 12267' D Anlage 4 Amtliche Mitteilungen 12268* A 136. Sitzung Bonn, Freitag, den 8. November 1996 Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigung 133. Sitzung, Seite 11989, Anlage: In der Liste der entschuldigten Abgeordneten, rechte Spalte, ist der Name „Marx, Dorle" zu streichen, da die Abgeordnete anwesend war. Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Braune, Tilo SPD 8. 11.96 Grotz, Claus-Peter CDU/CSU 8. 11. 96 Dr. Hirsch, Burkhard F.D.P. 8. 11. 96 Dr. Jacob, Willibald PDS 8. 11. 96 Klein (München), Hans CDU/CSU 8. 11. 96 Dr. Kohl, Helmut CDU/CSU 8. 11. 96 Dr. Graf Lambsdorff, Otto F.D.P. 8. 11. 96 Leidinger, Robert SPD 8. 11. 96 Möllemann, Jürgen W. F.D.P. 8. 11. 96 Mosdorf, Siegmar SPD 8. 11. 96 Neumann (Berlin), Kurt fraktionslos 8. 11. 96 Dr. Rochlitz, Jürgen BÜNDNIS 8. 11. 96 90/DIE GRÜNEN Schlauch, Rezzo BÜNDNIS 8. 11. 96 90/DIE GRÜNEN Schönberger, Ursula BÜNDNIS 8. 11. 96 90/DIE GRÜNEN Schoppe, Waltraud BÜNDNIS 8. 11. 96 90/DIE GRÜNEN Simm, Erika SPD 8. 11. 96 Teuchner, Jella SPD 8. 11. 96 Tippach, Steffen PDS 8. 11. 96 Vosen, Josef SPD 8. 11. 96 Wieczorek (Duisburg) SPD 8. 11. 96 Helmut Willner, Gert CDU/CSU 8. 11.96 Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Manfred Kolbe und Angelika Pfeiffer (beide CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes (Tagesordnungspunkt 10) Dem Entwurf eines 4. Gesetzes zur Änderung des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes können wir nicht zustimmen. Anlagen zum Stenographischen Bericht In Übereinstimmung mit dem Sächsischen Staatsminister für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten, Dr. Rolf Jähnichen, unterstützen wir zwar eine angemessene Verlängerung der Verjährungsfrist und die erleichterte Abberufung von Liquidatoren, lehnen aber das im Entwurf vorgesehene neue Feststellungsverfahren aus grundsätzlichen Erwägungen heraus ab. Als Vertreter ländlicher Wahlkreise haben wir uns gemeinsam mit unseren Mitarbeitern in vielen Einzelfällen um eine gerechte Vermögensauseinandersetzung bemüht. Hier gibt es in der Tat noch Fälle, wo nach unserem Eindruck insbesondere rechtsunkundige und ältere ehemalige LPG-Mitglieder nicht gerecht und fair behandelt worden sind. Diesen insbesondere durch eine bessere Beratung und stärkere Aufsicht zu ihren Rechten zu verhelfen, bleibt weiterhin unser Anliegen. Umgekehrt ist es aber auch nach Ansicht der Befürworter des Entwurfs verfehlt, von generellen, flächendeckenden Unregelmäßigkeiten bei der Vermögensauseinandersetzung auszugehen. Dann macht es aber keinen Sinn, ein neues gerichtliches Sammelverfahren einzuführen und somit die Vermögensauseinandersetzung nach fünf Jahren praktisch noch einmal neu aufzurollen. Ein solches neues Verfahren ist nämlich mit dem Risiko verbunden, die Weiterentwicklung vieler ordnungsgemäß auseinandergesetzter landwirtschaftlicher Betriebe in den östlichen Bundesländern zu behindern, da bei nicht abgeschlossenen Vermögensauseinandersetzungen deren Förderung und Kreditwürdigkeit und dadurch eventuell viele Arbeitsplätze gefährdet werden. Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Arnulf Kriedner (CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes (Tagesordnungspunkt 10) Durch die 4. Novelle zum Landwirtschaftsanpassungsgesetz werden nach meiner Ansicht bei den Wiedereinrichtern bzw. den aus früheren Landwirtschaftsproduktionsgenossenschaften ausgeschiedenen Mitgliedern Erwartungen geweckt, die in der Praxis nicht eintreten werden. Der neu formulierte § 64 i enthält eine Regelung, die im Verfahrensweg kaum zu verwirklichen ist, bei der jedoch befürchtet werden muß, daß sie zu langdauernden Rechtsstreitigkeiten mit einer erheblichen Rechtsunsicherheit für die jeweils beklagten Gesellschaften führen würde. Die in der Novelle beabsichtigte Fristverlängerung und auch die Abberufung von Liquidatoren erscheint mit schlüssig; diesen Änderungen des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes kann ich zustimmen. Da mir jedoch die vorgenannten Argumente gegen die geplante Neufassung schwerwiegend erscheinen, enthalte ich mich hinsichtlich der gesamten 4. Novelle zum Landwirtschaftsanpassungsgesetz der Stimme. Anlage 4 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 703. Sitzung am 18. Okober 1996 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen: Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes (AAÜG-Änderungsgesetz - AAÜG-ÄndG) Gesetz über Europäische Betriebsräte (Europäische Betriebsräte-Gesetz - EBRG) Gesetz zur Änderung des Altschuldenhilfe-Gesetzes Gesetz zu dem Abkommen vom 22. November 1995 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Dänemark zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bei den Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie bei den Nachlaß-, Erbschaft- und Schenkungsteuern und zur Beistandsleistung in Steuersachen (Deutsch-dänisches Steuerabkommen) Gesetz zu dem Abkommen vom 16. November 1995 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sozialistichen Republik Vietnam zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen Gesetz zu dem Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit vom 9. Februar 1995 zwischen den Europäischen Gemeinschaften sowie ihren Mitgliedstaaten einerseits und Kirgisistan andererseits Gesetz zu dem Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit vom 14. Juni 1994 zwischen den Europäischen Gemeinschaften sowie ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits Gesetz zu dem Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit vom 6. März 1995 zwischen den Europäischen Gemeinschaften sowie ihren Mitgliedstaaten einerseits und Weißrußland andererseits Gesetz zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes. Zu den zwei letztgenannten Gesetzen hat der Bundesrat folgende Entschließungen gefaßt: Zum Gesetz zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) Der Bundesrat geht mit dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung davon aus, daß aufgrund der Entwicklungen im Abwasserbereich in den letzten Jahren sich die in § 7 a WHG genannten Technikniveaus „allgemein anerkannte Regeln der Technik" und „Stand der Technik" weitgehend angenähert haben und deshalb in der künftigen Rechtsverordnung keine erhöhten Anforderungen an die kommunale Abwasserbehandlung festgeschrieben werden. Auch aus der neuen Festlegung auf die „beste verfügbare Technik" ergibt sich keine Erhöhung der Anforderungen. Letztere sind in der derzeit gültigen Fassung des Anhangs 1 zur Rahmen-Abwasserverwaltungsvorschrift zu § 7 a WHG zutreffend und ausreichend wiedergegeben. Der Bundesrat ist übereinstimmend mit dem Deutschen Bundestag der Auffassung, daß durch diese Novellierung des Wasserhaushaltsgesetzes keine Gebührenerhöhungen bei der kommunalen Abwasserbehandlung begründet werden können. Zum Dreizehnten Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes Der Bundesrat begrüßt die im Dreizehnten Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes erfolgte Neufassung der für die Wahlkreiseinteilung zu beachtenden Grundsätze; er verbindet damit die Erwartung, daß der Deutsche Bundestag das Wahlgebiet für die Zeit ab der 15. Legislaturperiode noch in der laufenden Legislaturperiode dementsprechend einteilt. Der Bundesrat bedauert jedoch, daß der Deutsche Bundestag bei dieser Gelegenheit keine weitergehenden Vorkehrungen getroffen hat, um für die 14. Legislaturperiode der verfassungsrechtlichen Problematik des Entstehens von Überhangmandaten wirksam zu begegnen. Der in § 3 Abs. 2 Satz 3 Nr. 3 Bundeswahlgesetz enthaltene föderative Gesichtspunkt, nach dem die Zahl der Wahlkreise in den einzelnen Ländern deren Anteil an der Gesamtbevölkerung entsprechen soll, wird nur unzureichend berücksichtigt. Der Bundesrat hätte es begrüßt, wenn vor diesem Hintergrund Vorkehrungen für einen die Wahlrechtsgleichheit respektierenden Ausgleich von Überhangmandaten getroffen worden wären. Die Beratungen im Deutschen Bundestag haben gezeigt, daß entsprechende gesetzgeberische Gestaltungsmöglichkeiten zur Verfügung gestanden haben. Der Bundesrat hat nur mit Blick auf die bevorstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über den Normenkontrollantrag der Niedersächsischen Landesregierung auf die Anrufung des Vermittlungsausschusses verzichtet. Er erwartet, daß spätestens nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts die Beratungen über die Frage des Ausgleichs von Überhangmandaten wiederaufgenommen werden. Die Gruppe der PDS hat mit Schreiben vom 6. November 1996 ihren Antrag „Sofortiges Verbot der Verwendung von Polyvinylchlorid-isolierten Kabeln und Leitungen, Verbot der Herstellung von PVC Kunststoffen" - Drucksache 13/4716 -zurückgezogen. Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Auswärtiger Ausschuß Unterrichtung durch die Delegation der Interparlamentarischen Gruppe der Bundesrepublik Deutschland über die Außerordentliche Tagung des Interparlamentarischen Rates vom 30. August bis 1. September 1995 aus Anlaß des 50. Geburtstages der Vereinten Nationen in New York - Drucksachen 13/2334, 13/2643 Nr. 2 - Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates über die Tagung der Parlamentarischen Versammlung des Europarates vom 22. bis 26. Januar 1996 in Straßburg - Drucksachen 13/4201, 13/4726 Nr. 1.1- Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Versammlung der Westeuropäischen Union über die Sondertagung der Versammlung am 22./23. Februar 1996 in London - Drucksachen 13/4271, 13/4469 Nr. 2 - Finanzausschuß Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht über die Entwicklung der Konvergenz in der Europäischen Union im Jahre 1995 - Drucksache 13/4101- Ausschuß für Wirtschaft Unterrichtung durch die Bundesregierung Fünfundzwanzigster Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" für den Zeitraum 1996-1999 (2000) -Drucksachen 13/4291, 13/4588 Nr. 2 - Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht zur Lage der deutschen Luft- und Raumfahrtindustrie - Drucksachen 13/4244, 13/4401 Nr. 8 - Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Bericht des Ausschusses für Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung (20. Ausschuß) gemäß § 56a der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages zur Technikfolgenabschätzung (TA) hier: „Grundwasserschutz und Wasserversorgung" - Drucksache 12/8270 - Ausschuß für Fremdenverkehr und Tourismus Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung zu den Auswirkungen der rechtlichen Gestaltung der Insolvenzabsicherung gemäß Artikel 1 des Gesetzes zur Durchführung der Richtlinie des Rates vom 13. Juni 1990 über Pauschalreisen auf die Entwicklung des Wettbewerbs im Bereich der Sicherungsgelder sowie auf die wirtschaftliche Situation der Anbieter im Reisemarkt unter besonderer Berücksichtigung des Mittelstandes - Drucksachen 13/3766, 13/4034 Nr. 1- Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EU-Vorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische Parlament zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat. Auswärtiger Ausschuß Drucksache 13/4137 Nr. 2.22 Finanzausschuß Drucksache 13/5687 Nr. 2.30 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 13/5295 Nr. 1.17 Ausschuß für Verkehr Drucksache 13/5555 Nr. 2.29 Drucksache 13/5555 Nr. 2.39 Drucksache 13/5555 Nr. 2.58 Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 13/3668 Nr. 2.30 Ausschuß für Bildung, Wissenschaft, Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung Drucksache 13/4678 Nr. 2.2 Drucksache 13/4678 Nr. 2.31 Drucksache 13/4678 Nr. 2.37 Drucksache 13/4678 Nr. 2.43 Drucksache 13/4921 Nr. 2.24 Drucksache 13/4921 Nr. 2.25 Drucksache 13/5295 Nr. 1.13 Drucksache 13/5295 Nr. 1.18 Drucksache 13/5555 Nr. 2.19 Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Drucksache 13/5295 Nr. 1.3 Ausschuß für die Angelegenheiten der Europäischen Union Drucksache 13/5555 Nr. 1.9 Drucksache 13/5555 Nr. 1.15
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Uwe-Jens Heuer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (PDS)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (PDS)

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das spezifische Problem unserer heutigen Diskussion und Entscheidung ist nicht nur im Gesetzentwurf der PDS-Bundestagsgruppe, sondern auch im Gesetzentwurf von CDU/ CSU, F.D.P. und SPD zutreffend benannt worden. Es geht, wie es hier heißt, um die Eingliederung „weniger belasteter" ehemaliger Mitarbeiter des MfS und um „die Förderung des Rechtsfriedens".
    Zu den Realitäten, die den Rechtsfrieden in diesem Zusammenhang gestört haben, gehört eine Reihe von Umständen und Versäumnissen. Dazu gehört auch, daß wirkliche Opfer nicht nur halbherzig, sondern angemessen entschädigt werden. Aber das ist nicht Aufgabe dieses Gesetzes. Dazu gehört, daß es zehntausende Entlassungen wegen Tätigkeit für das MfS ohne eine wirkliche Nachprüfung der geforderten Unzumutbarkeit gab. Dazu gehört auch, daß Auskünfte der Bundesbehörden in vielen Fällen a priori Schuld und Entlassung begründet haben und daß es weder handhabbare Kriterien noch Verjährungsfristen gibt.
    Als eine Lösung wird im Entwurf von CDU/CSU, F.D.P. und SPD jetzt sinngemäß formuliert, daß dann, wenn die Tätigkeit für das MfS vor dem 1. Januar 1976 endgültig beendet war, im Rahmen der Personalüberprüfung keine Mitteilung mehr gemacht wird. Immerhin wurde Ähnliches schon im Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für Datenschutz gefordert. Dort wurde darauf hingewiesen, daß selbst eine Verurteilung wegen Totschlags nach 15 Jahren im Bundeszentralregister getilgt wird.
    Herr Büttner und andere haben hier schon auf das Problem der Verfassungswidrigkeit der jetzigen Regelung hingewiesen. Ich bewerte auch die vorgeschlagene Ergänzung als positiv, daß in Fällen der Geringfügigkeit einer MfS-Mitarbeit keine Mitteilungen gemacht werden. Allerdings sieht der Entwurf auch Verschärfungen vor, so insbesondere die Überprüfung auch von Mitarbeitern der Fraktionen und der Abgeordneten.
    Was in meinen Augen bedauerlicherweise noch immer fehlt, ist die in unserem Gesetzentwurf vorgesehene Fixierung eines Kriterienkatalogs - auch dazu hat der Kollege Büttner gesprochen -, der Verzicht auf Regelanfragen und die Installierung einer Beschwerdestelle.
    Wir meinen, daß tatsächlich die Gefahr besteht, daß der Chef der Bundesbehörde eine Stellung bekommt, die heute als „Cäsarenstellung" bezeichnet wurde. Es ist richtig, daß wir dies mit der Regelung verhindern möchten.
    Ich meine aber, daß sich Herr Gauck selbst immer wieder in diese Gefahr begibt. Er hat jetzt bei einem Interview mit dem „Tagesspiegel" am 20. Oktober 1996 vom Gerede „mancher" Politiker gesprochen, das eine „Gefahr für den inneren Frieden" darstelle. Er hat von einem „Gnadenfieber" gesprochen. Er hat die Ostpolitik der 70er und 80er Jahre attackiert und deren linksliberale Repräsentanten mit den von ihm ausgemachten angeblichen 20 000 bis 30 000 einstigen IMs im Westen in Verbindung gebracht. Ich sehe in diesem Auftreten des Chefs dieser Bundesbehörde ein Problem.
    Er hat jetzt in einem „Spiegel" -Gespräch im Heft 45 dieses Jahres mit Herrn Castorf davon gesprochen - das wird das letzte sein, was ich hier sage -, daß uns die Bedrohtheit von uns Pastoren und Künstlern besser machte. Er sagte: „Diktatur macht krank. Sie macht einige luzide, und einige macht sie groß. Sie macht einige sogar zu Märtyrern und zum Heiligen." Ich meine, hier ist ein für

    Dr. Uwe-Jens Heuer
    die Demokratie gefährliches Sendungsbewußtsein zu diagnostizieren.

    (Beifall bei der PDS)



Rede von Dr. Rita Süssmuth
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Ich schließe die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und F.D.P. zur Änderung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes auf den Drucksachen 13/4356 und 13/5816 in der Ausschußfassung.
Dazu liegt ein Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 13/5972 vor, über den wir zuerst abstimmen. Wer stimmt für den Änderungsantrag? - Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen? - Damit ist der Änderungsantrag mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und F.D.P. sowie von Teilen der PDS bei zwei Enthaltungen abgelehnt.
Wer stimmt für den Gesetzentwurf in der Ausschußfassung? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Damit ist der Gesetzentwurf in zweiter Beratung mit den Stimmen der CDU/CSU, F.D.P. und der SPD gegen die Stimmen vom Bündnis 90/Die Grünen und bei Enthaltung der PDS angenommen.
Wir kommen zur
dritten Beratung
und Schlußabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. - Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen? - Damit ist der Gesetzentwurf mit dem gleichen Stimmenverhältnis angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Gruppe der PDS zur Änderung des StasiUnterlagen-Gesetzes auf Drucksache 13/4359. Der Innenausschuß empfiehlt auf Drucksache 13/5816 unter Buchstabe b, den Gesetzentwurf abzulehnen. Ich lasse über den Gesetzentwurf der PDS auf Drucksache 13/4359 abstimmen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Damit ist der Gesetzentwurf in zweiter Beratung mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, F.D.P. und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der PDS abgelehnt.
Damit entfällt nach unserer Geschäftsordnung die weitere Beratung.
Wir kommen zur Beschlußempfehlung des Innenausschusses zum Zweiten Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für die Unterlagen dés Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik auf den Drucksachen 13/1750 und 13/5816. Der Ausschuß empfiehlt Kenntnisnahme. Wer stimmt für diese Beschlußempfehlung? - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist diese Beschlußempfehlung einstimmig angenommen.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 12 und Zusatzpunkt 7 auf:
12. Beratung des Antrags der Abgeordneten Hans Martin Bury, Ernst Schwanhold, Anke Fuchs (Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
Stärkung des Kapitalmarktes Deutschland, Förderung des Aktiensparens und Verbesserung der Risikokapitalversorgung
- Drucksache 13/3784 —
Überweisungsvorschlag:
Finanzausschuß
Ausschuß für Wirtschaft (federführend)

Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung
Ausschuß für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau Ausschuß für Bildung, Wissenschaft, Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung
ZP7 Beratung des Antrags der Abgeordneten Margareta Wolf (Frankfurt), Antje Hermenau, Kristin Heyne, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Für eine neue Innovationskultur - Stärkung des Risikokapitalmarktes
- Drucksache 13/5962 -
Überweisungsvorschlag:
Ausschuß für Wirtschaft (federführend)

Finanzausschuß
Ausschuß für Bildung, Wissenschaft, Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung
Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache anderthalb Stunden vorgesehen. - Dazu höre ich keinen Widerspruch. Dann verfahren wir entsprechend.
Ich eröffne die Aussprache. Als erster spricht der Kollege Hans Martin Bury.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Hans Martin Bury


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Countdown läuft. In zehn Tagen ist es soweit: Die Deutsche Telekom geht an die Börse. Beim größten internationalen Going Public aller Zeiten sollen Aktien im Marktwert von 12,5 bis 15 Milliarden DM plaziert werden. Ob dieser 18. November 1996 zugleich eine Sternstunde des deutschen Finanzmarktes wird, ist noch offen, auch wenn vieles für einen Erfolg der T-Aktie spricht.
    Große Erwartungen wurden im Vorfeld mit der Telekom-Emission verknüpft; denn der Erfolg des Börsengangs hat auch entscheidenden Einfluß auf das Standing deutscher Kreditinstitute am und den Zugang deutscher Unternehmen zum internationalen Kapitalmarkt.
    Die Deutsche Bank hat in diesem Zusammenhang völlig zu Recht darauf hingewiesen, daß bei diesem Vorhaben „die internationalen Scheinwerfer auf Deutschland gerichtet" sind. Der designierte neue Vorstandsvorsitzende der Deutschen Bank, Rolf E. Breuer, bezeichnenderweise in Personalunion auch Aufsichtsratsvorsitzender der Deutschen Börse, sprach sogar von der „letzten Chance für den deutschen Aktienmarkt".
    Die Deutsche Telekom hat ihre Hausaufgaben gemacht. Das Angebot von Preisnachlässen und Halte-

    Hans Martin Bury
    boni sowie das Konzept zur Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind Schritte in die richtige Richtung. Eine eindrucksvolle Werbekampagne hat die T-Aktie zudem zu einem Volksthema gemacht. Ob die T-Aktie auch zu einer Volksaktie wird, werden die nächsten Wochen zeigen.
    Immerhin 3 Millionen Menschen haben sich beim Aktien-Informations-Forum der deutschen Telekom registrieren lassen. Dies ist eine erstaunliche Zahl in einem Land, das der oberste Börsianer, Herr Breuer, mit Recht als „Aktienentwicklungsland" bezeichnet.
    Der Grad der Börsenkapitalisierung liegt in Deutschland mit nur 27 Prozent weit hinter den Werten anderer Industrieländer. In den USA beträgt die Börsenkapitalisierung 93 Prozent, in der Schweiz 116 Prozent und in Großbritannien sogar 128 Prozent. Das Mißverhältnis zwischen der Bedeutung und Leistungsfähigkeit des Industriestandortes Deutschland und der des Finanzplatzes Deutschland nimmt immer weiter zu.
    Meine Damen und Herren von der Regierungskoalition, der Zustand des Kapitalmarktes Deutschland, die strukturellen Defizite der deutschen Börse und der dramatische Mangel an Risikokapital sind Folge der verfehlten Politik dieser Bundesregierung.

    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der PDS Widerspruch bei der CDU/ CSU)

    Sie sind Ursachen für die Struktur- und Innovationskrise der deutschen Wirtschaft.
    Politisch gilt es, vier große Defizite zu beseitigen. Zum einen muß die Aktienanlage gefördert und attraktiver gemacht werden. Wenn das Vertrauen sowohl inländischer Kleinanleger als auch institutioneller ausländischer Anleger in den deutschen Kapitalmarkt gestärkt werden soll, ist es jedoch vor allem erforderlich, die Transparenz der Märkte zu erhöhen. Der dominierende Einfluß der Großbanken auf die Börse und auf deutsche Industrieunternehmen muß beschränkt, und die Rechte der Aktionäre müssen gestärkt werden.
    Mit dem von der SPD-Bundestagsfraktion eingebrachten Entwurf eines Transparenz- und Wettbewerbsgesetzes liegen dem Bundestag entsprechende Vorschläge vor. Der von der Bundesregierung angekündigte eigene Gesetzentwurf zum Thema Bankenmacht und Unternehmenskontrolle steht bekanntlich immer noch aus.

    (Ernst Schwanhold [SPD]: Wie lange wollt ihr eigentlich noch warten?)

    Die „Kleine Aktienrechtsreform", wie das Ganze jetzt heißen soll, entpuppt sich ohnehin immer mehr als Scheinreform mit lediglich kosmetischem Inhalt, getreu dem Motto: Es muß etwas geschehen, aber es darf nichts passieren!
    Ohnehin scheint die Koalition die Aktienrechtsänderung nicht dazu zu nutzen, um Maßnahmen zur Modernisierung des Finanzmarktes und zur Verbesserung des Anlegerschutzes für Aktionäre durchzusetzen. Denen will die CDU/CSU statt dessen jetzt auch noch die Kursgewinne besteuern, obwohl Kursgewinne angesichts der in Deutschland seit Jahren sehr zurückhaltenden Dividendenpolitik der Unternehmen den entscheidenden Anreiz darstellen, Aktien zu kaufen. Wer Kursgewinne besteuern will, kommt zumindest um eine umfassende Reform der Kapitalertragsbesteuerung nicht herum.
    Durch ihre zögerliche Haltung, sowohl bei der unmittelbaren Aktienförderung als auch bei der Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Finanzmarkt Deutschland, wird diese Bundesregierung immer mehr zum Malus bei Neuemissionen in Deutschland.
    Liebe Kolleginnen und Kollegen!
    Nur über wachsende Investitionen, durch eine wachsende Wirtschaft wird es ein wachsendes Angebot an Arbeitsplätzen geben. Dabei ist die Kapitalbildung die Voraussetzung für die notwendige Modernisierung unserer Wirtschaft.
    So lautet die Erkenntnis von Bundeskanzler Helmut Kohl. Das Zitat stammt aus seiner Regierungserklärung vom 4. Mai 1983.
    Heute, nach 14 Jahren Regierung Kohl, nach 14 Jahren Stillstand und Rückschritt, sind die Finanzierungsprobleme der mittelständischen Wirtschaft schlimmer denn je.

    (Ernst Schwanhold [SPD]: Leider!)

    Die Eigenkapitalquoten deutscher Unternehmen sind auf durchschnittlich unter 18 Prozent abgerutscht, die Pleitenwelle steigt von Jahr zu Jahr. Seit 1982 hat sich die Zahl der Unternehmensinsolvenzen in Deutschland mehr als verdoppelt. 400 000 Arbeitsplätze werden allein in diesem Jahr durch Unternehmenspleiten verlorengehen.
    Das ist die Bilanz der Wirtschaftspolitik der Regierung Kohl; eine Fortsetzung dieser Politik kann sich unser Land nicht länger leisten.

    (Beifall bei der SPD)

    Wir wollen durch die Einführung einer Mittelstandsbörse ein neues, speziell auf kleine und mittlere Unternehmen zugeschnittenes Börsensegment schaffen. Merkmale der Mittelstandsbörse sind im besonderen ein erheblich erleichterter Zugang für kleine und mittlere Unternehmen sowie ein an internationalem Standard orientiertes Maß an Transparenz und Information. Die Antragstellung zur Zulassung soll neben der durch Kreditinstitute auch durch Wertpapierhandelshäuser erfolgen. Wertpapierhandelshäuser und Kreditinstitute sollen den Handel an der Mittelstandsbörse als Liquiditätshändler begleiten und sicherstellen, daß die Marktteilnehmer mit den notwendigen Unternehmensdaten und Informationen versorgt werden.
    Unternehmer, die in Deutschland den Gang an die Börse wagen wollen, sind derzeit darauf angewiesen, eine Bank zu finden, die die Börseneinführung übernimmt. Die Praxis zeigt, daß viele Banken daran kaum Interesse haben. In diesem Jahr sind in Deutschland bislang neun Unternehmen an die Börse geführt worden. Zum Vergleich: In London wa-

    Hans Martin Bury
    ren es allein im letzten Jahr 285 Unternehmen, die an der Börse plaziert wurden, und die US-amerikanische Computerbörse NASDAQ vermeldet in diesem Jahr bereits mehr als 650 Neuemissionen - Deutschland hat neun Unternehmen dieses Jahr an die Börse geführt, die USA mehr als 650!
    Die Unternehmen, die die Notierung an der NASDAQ suchen, sind überwiegend jung, dynamisch und innovativ, Unternehmen mit neuen Ideen und Produktionsverfahren, Unternehmen, die den Strukturwandel vorantreiben und neue, zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen. Solche Unternehmen gibt es auch in Deutschland, aber hierzulande findet man innovative Unternehmen häufiger vor dem Konkursrichter als auf dem Kurszettel der Börse.

    (Beifall bei der SPD)

    Bei uns sind Unternehmen, die von den Banken an die Börse geführt werden, durchschnittlich bereits 55 Jahre alt, in den USA dagegen nur 14 Jahre, und in Großbritannien sind sie acht Jahre jung.
    Wie in der Politik sind es aber auch in der Wirtschaft die Youngsters, die den Wandel vorantreiben.

    (Heiterkeit bei der SPD)

    Immer mehr junge, dynamische Unternehmen suchen den direkten Weg an den amerikanischen Risikokapitalmarkt. Oftmals handelt es sich dabei um führende Unternehmen aus Deutschlands dünner High-Tech-Gründerszene. Hat ein innovatives und wachstumstarkes Unternehmen aber erst den Fuß in die Vereinigten Staaten oder nach Großbritannien gesetzt, ist die Gefahr groß, daß der Finanzierung auch ganze Unternehmensteile folgen. Der Verlust von Innovation und Arbeitsplätzen im Inland ist die schmerzliche Folge.
    Wir begrüßen ausdrücklich die Initiative der deutschen Börse zur Schaffung eines „Neuen Marktes" . Ein neues Börsensegment mit einem erleichterten Zugang ist ein Schritt in die richtige Richtung. Der „Neue Markt" wird aber die in ihn gesetzten Erwartungen nur erfüllen können, wenn endlich Maßnahmen zur Förderung des Aktiensparens ergriffen werden.
    Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Deutschen sind risikofreudig. Egal, wie obskur die Gesellschaft oder die Anlageform ist - wenn die in Aussicht gestellte Rendite stimmt oder eine Steuervergünstigung winkt, kennen Deutschlands Sparer keine Hemmungen. Jahr für Jahr werden in Deutschland Milliardenbeträge in hochspekulative Anlagemodelle des grauen Kapitalmarkts einbezahlt. Die wachsende Zahl von Betrugsfällen hat an dieser Risikobereitschaft bislang nichts geändert.
    Dennoch wird bei der Diskussion um die Zurückhaltung der Deutschen bei der Aktienanlage immer wieder ihre angebliche Risikoscheu als Begründung bemüht - ein wenig überzeugendes Argument. Die Gründe liegen eher in der mangelnden Information über die Kapitalanlage Aktie und in der Benachteiligung der Aktie gegenüber anderen Anlageformen. Die Aktie ist ein Risikopapier, kein Zweifel. Aber in der Diskussion um die Aktie wird gerne unterschlagen, daß die Kehrseite von Risiko Chance heißt. Hier sind natürlich die Emittenten gefordert. Das Beispiel Deutsche Telekom AG zeigt, wieviel Werbung, Information und Öffentlichkeitsarbeit ausrichten können.

    (Beifall des Abg. Ernst Schwanhold [SPD])

    Besonders erfreulich ist dabei auch der Ansatz, Kleinanleger bei der Emission bevorzugt zu bedienen; ein Beispiel, das nach unserer Überzeugung Schule machen sollte.
    Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir wollen die Möglichkeiten der Altersvorsorge verbessern. Dazu muß vor allem die gesetzliche Altersvorsorge gestärkt und auf ein zukunftstaugliches Fundament gestellt werden. Ich persönlich denke hier auch an eine schrittweise Ergänzung der Umlagefinanzierung durch Kapitaldeckungsanteile. Außerdem müssen die Möglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge beispielsweise durch Pensionsfonds verbessert werden. Schließlich kann die Aktie in der individuellen Altersvorsorge eine wichtige Rolle einnehmen.
    Nach geltendem Einkommensteuergesetz genießt einzig die Kapitallebensversicherung eine umfassende Förderung aus öffentlichen Haushaltsmitteln. Heute fließen mehr als 20 Prozent des privaten Geldvermögens in die Lebensversicherungen, obwohl deren Rendite vergleichsweise mager ist. Es kann kein Zweifel bestehen, daß der große Erfolg des Produktes Kapitallebensversicherung in Deutschland hauptsächlich auf die steuerliche Privilegierung zurückzuführen ist.
    Der Kollege Lambsdorff - ich bedaure, daß er bei dieser Debatte nicht dabei ist, denn er ist zweifellos ein Kenner der Materie Lebensversicherung -

    (Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Hat er so viele Aufsichtsratsmandate?)

    ging am 1. Oktober in einer Podiumsdiskussion bei der Friedrich-Ebert-Stiftung so weit, zu behaupten, die Kapitallebensversicherung werde es ohne ihr Steuerprivileg nicht mehr geben. Eine interessante Argumentation!
    Klar ist: Die einseitige Privilegierung der Kapitallebensversicherung führt zu einer gigantischen Fehlallokation des Anlagekapitals.

    (Beifall bei der SPD)

    So erreicht das private Geldvermögen zwar Jahr für Jahr neue Höchststände, der Anteil der in Produktivkapital angelegten Mittel nimmt dagegen kontinuierlich ab. Gerade mal jeder neunzehnte Spargroschen der Bundesbürger wird derzeit unmittelbar in Produktivkapital für deutsche Unternehmen investiert. Lediglich 4,5 Millionen Bundesbürger -5,5 Prozent der Bevölkerung - besitzen in Deutschland Aktien. Davon sind 1,3 Millionen Belegschaftsaktionäre, deren Zahl jedoch auf Grund der von der Bundesregierung verschlechterten Rahmenbedingungen rückläufig ist. In den USA ist dagegen jeder fünfte Aktienbesitzer, in Schweden sogar jeder dritte.
    Nach Schätzungen von Experten belaufen sich die durch die Subventionierung der Kapitallebensversicherung verursachten Steuermindereinnahmen pro

    Hans Martin Bury
    Jahr auf rund 20 Milliarden DM - eine Verschwendung von Steuermitteln. Würde nur ein Bruchteil dieses Betrages für die Förderung des Aktiensparens aufgebracht, könnten Milliardenbeträge für den deutschen Aktienmarkt mobilisiert werden.
    Nach unserem Vorschlag soll jeder Sparer künftig im Rahmen eines steuerlich begünstigten Vorsorgesparens - VS - bei freier Wahl der Anlageform - Aktien, Anleihen, Investmentfonds etc. - seine private Altersvorsorge ansparen können. Die Erträge auf diesem Vorsorgesparkonto sind bei Einhaltung einer zwölfjährigen Mindestanlagedauer und laufender Beitragszahlung bis zu einem Höchstbetrag steuerfrei. Diese Neuregelung bei der privaten Altersvorsorge wird zu einem Wettbewerb der Anlageformen führen. Ich bin davon überzeugt, daß dieser Wettbewerb dem Aktiensparen zugute kommen wird.

    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

    Wir wollen außerdem die Beteiligung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am Produktivkapital verstärken; denn das rasante Wachstum des gesamten Geldvermögens der Deutschen darf nicht darüber hinwegtäuschen, daß die Verteilung dieses Vermögens immer ungerechter wird. Um die Beteiligung breiter Bevölkerungsschichten und hier vor allem der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am Produktivkapital zu erhöhen, wollen wir den Freibetrag für die Überlassung von Vermögensbeteiligungen an Arbeitnehmer deutlich erhöhen. Außerdem sollen der förderungsfähige jährliche Höchstbetrag für vermögenswirksame Leistungen - VL - und die Einkommensgrenzen für den Anspruch auf Gewährung der Arbeitnehmersparzulage angehoben werden.
    Darüber hinaus müssen auch institutionelle Anleger zur verstärkten Bereitstellung von Risikokapital motiviert werden. Hierzu sollen einerseits deren gesetzliche Anlagemöglichkeiten überprüft und erweitert werden. Auf der anderen Seite müssen aktuelle Fehlentwicklungen im Kapitalmarkt korrigiert werden.
    Dazu zählt vor allem die bestehende Struktur des Anteilsbesitzes von Banken und Versicherungen an Industrie- und Dienstleistungsunternehmen. Dieser Anteilsbesitz nimmt zwar kontinuierlich zu, das Kapital wird jedoch überwiegend in den großen deutschen Unternehmen geparkt - in den Blue chips -, statt es als Risikokapital für mittelständische Technologieunternehmen, für Existenzgründer, für stark wachsende junge Unternehmen zur Verfügung zu stellen.
    Meine Damen und Herren von der Koalition, Ihre Politik führt zum Wachstum - zum Wachstum von Pleiten, zum Wachstum von Schulden, zum Wachstum der Arbeitslosigkeit, zur Mehrung des Reichtums weniger und der Nöte vieler.
    Wir verbinden Maßnahmen zur Mobilisierung von Risikokapital, verbesserte Rahmenbedingungen zur Finanzierung von Innovationen und Investitionen mit einem Konzept zur Beteiligung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am Produktivkapital und einer Förderung des Aktiensparens zu einem wirklichen Programm für mehr Wachstum und mehr Beschäftigung in Deutschland.

    (Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der PDS)