Rede:
ID1313600000

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 98
    1. und: 6
    2. der: 5
    3. des: 4
    4. den: 3
    5. -: 3
    6. die: 3
    7. Die: 2
    8. ist: 2
    9. wir: 2
    10. Fraktionen: 2
    11. Drucksache: 2
    12. für: 2
    13. Aussprache: 2
    14. Sitzung: 1
    15. eröffnet.Guten: 1
    16. Morgen,: 1
    17. liebe: 1
    18. Kolleginnen: 1
    19. Kollegen!: 1
    20. Nach: 1
    21. kurzer: 1
    22. Unterbrechung: 1
    23. sind: 1
    24. wieder: 1
    25. beieinander.Ich: 1
    26. rufe: 1
    27. Tagesordnungspunkt: 1
    28. 10: 1
    29. auf:Zweite: 1
    30. dritte: 1
    31. Beratung: 1
    32. von: 1
    33. CDU/CSU: 1
    34. F.D.P.: 1
    35. eingebrachten: 1
    36. Entwurfs: 1
    37. eines: 1
    38. Vierten: 1
    39. Gesetzes: 1
    40. zur: 1
    41. Änderung: 1
    42. Landwirtschaftsanpassungsgesetzes-: 1
    43. 13/4950: 1
    44. Beschlußempfehlung: 1
    45. Bericht: 1
    46. Ausschusses: 1
    47. Ernährung,: 1
    48. Landwirtschaft: 1
    49. Forsten: 1
    50. 13/5942: 1
    51. -Berichterstattung:Abgeordnete: 1
    52. Ulrich: 1
    53. Junghanns: 1
    54. Dr.: 1
    55. Gerald: 1
    56. ThalheimDazu: 1
    57. liegt: 1
    58. ein: 1
    59. gemeinsamer: 1
    60. Änderungsantrag: 1
    61. SPD: 1
    62. Bündnisses: 1
    63. 90/Die: 1
    64. Grünen: 1
    65. vor,: 1
    66. über: 1
    67. im: 1
    68. Anschluß: 1
    69. an: 1
    70. namentlich: 1
    71. abstimmen: 1
    72. werden.: 1
    73. Gruppe: 1
    74. PDS: 1
    75. hat: 1
    76. einen: 1
    77. Entschließungsantrag: 1
    78. eingebracht.Nach: 1
    79. einer: 1
    80. interfraktionellen: 1
    81. Vereinbarung: 1
    82. eine: 1
    83. Stunde: 1
    84. vorgesehen.: 1
    85. Es: 1
    86. gibt: 1
    87. keinen: 1
    88. Widerspruch.: 1
    89. Wir: 1
    90. verfahren: 1
    91. so.Ich: 1
    92. eröffne: 1
    93. Aussprache.: 1
    94. Als: 1
    95. erster: 1
    96. spricht: 1
    97. Kollege: 1
    98. Junghanns.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 13/136 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 136. Sitzung Bonn, Freitag, den 8. November 1996 Inhalt: Tagesordnungspunkt 10: Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes (Drucksachen 13/4950, 13/5942) . . 12211 A Ulrich Junghanns CDU/CSU 12211 B Dr. Gerald Thalheim SPD 12213 C Hans-Ulrich Köhler (Hainspitz) CDU/ CSU 12214 D Peter Harry Carstensen (Nordstrand) CDU/CSU 12215 B, 12221 D Ulrich Junghanns CDU/CSU 12215 D, 12216 D Christel Deichmann SPD . . 12216 D, 12224 A Steffi Lemke BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 12218 B Jürgen Türk F.D.P 12219 C Ernst Bahr SPD 12220 B, 12223 C Dr. Günther Maleuda PDS 12221 B Dr. Michael Luther CDU/CSU 12222 D Dr. Gerald Thalheim SPD 12223 B Wieland Sorge SPD 12225 A Jürgen Türk F.D.P 12225 C Wolfgang Gröbl, Parl. Staatssekretär BML 12226 C Namentliche Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drucksache 13/5974) 12228 B Ergebnis 12228 C Namentliche Abstimmung über das Vierte Gesetz zur Änderung des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes (Drucksachen 13/ 4950, 13/5942) 12231 A Ergebnis 12234 A Tagesordnungspunkt 11: a) - Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes (Drucksache 13/4356) - Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Dr. Uwe-Jens Heuer, Ulla Jelpke, Dr. Gregor Gysi und der Gruppe der PDS eingebrachten Entwurfs eines Vierten Ge- setzes zur Änderung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes (Drucksachen 13/ 4359, 13/5816) 12231 B b) Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses zu der Unterrichtung durch den Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik: Zweiter Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik -1995 (Drucksachen 13/1750, 13/5816) 12231 C Hartmut Büttner (Schönebeck) CDU/CSU 12231 D Markus Meckel SPD 12233 C Rolf Schwanitz SPD 12236 B Gerald Häfner BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 12237 D Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast SPD . 12239 A Dr. Rainer Ortleb F.D.P 12239 D Dr. Uwe-Jens Heuer PDS 12240 B Tagesordnungspunkt 12: Antrag der Abgeordneten Hans Martin Bury, Ernst Schwanhold, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Stärkung des Kapitalmarktes Deutschland, Förderung des Aktiensparens und Verbesserung der Risikokapitalversorgung (Drucksache 13/3784) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 7: Antrag der Abgeordneten Margareta Wolf (Frankfurt), Antje Hermenau, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Für eine neue Innovationskultur - Stärkung des Risikokapitalmarktes (Drucksache 13/5962) 12241 C Hans Martin Bury SPD 12241 D Hansgeorg Hauser, Parl. Staatssekretär BMF 12244 C Margareta Wolf (Frankfurt) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 12246 B Paul K. Friedhoff F.D.P 12248 B Dr. Uwe-Jens Rössel PDS 12249 C Ernst Schwanhold SPD 12250 D Dagmar Wöhrl CDU/CSU 12252 C Wolfgang Steiger CDU/CSU 12254 D Hans Martin Bury SPD 12256 A Dr. Heinrich L. Kolb, Parl. Staatssekretär BMWi 12256 D Tagesordnungspunkt 14: Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft zu dem Antrag der Abgeordneten Rita Grießhaber, Dr. Angelika Köster-Loßack, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Kein Import von Kinderspielzeug aus chinesischen Arbeitslagern (Drucksachen 13/3054, 13/5079) 12258 B Rita Grießhaber BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 12258 C Hermann Gröhe CDU/CSU 12259 C Rudolf Bindig SPD 12260 C Jürgen Türk F.D.P 12261 D Hans-Peter Hartmann PDS 12262 C Erich G. Fritz CDU/CSU 12263 A Dr. Heinrich L. Kolb, Parl. Staatssekretär BMWi 12264 A Gerd Poppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 12264 D Rudolf Bindig SPD 12265 A Nächste Sitzung 12265 C Berichtigung 12265 Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 12267* A Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Manfred Kolbe und Angelika Pfeiffer (beide CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes (Tagesordnungspunkt 10) 12267* D Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Arnulf Kriedner (CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes (Tagesordnungspunkt 10) 12267' D Anlage 4 Amtliche Mitteilungen 12268* A 136. Sitzung Bonn, Freitag, den 8. November 1996 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Berichtigung 133. Sitzung, Seite 11989, Anlage: In der Liste der entschuldigten Abgeordneten, rechte Spalte, ist der Name „Marx, Dorle" zu streichen, da die Abgeordnete anwesend war. Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Braune, Tilo SPD 8. 11.96 Grotz, Claus-Peter CDU/CSU 8. 11. 96 Dr. Hirsch, Burkhard F.D.P. 8. 11. 96 Dr. Jacob, Willibald PDS 8. 11. 96 Klein (München), Hans CDU/CSU 8. 11. 96 Dr. Kohl, Helmut CDU/CSU 8. 11. 96 Dr. Graf Lambsdorff, Otto F.D.P. 8. 11. 96 Leidinger, Robert SPD 8. 11. 96 Möllemann, Jürgen W. F.D.P. 8. 11. 96 Mosdorf, Siegmar SPD 8. 11. 96 Neumann (Berlin), Kurt fraktionslos 8. 11. 96 Dr. Rochlitz, Jürgen BÜNDNIS 8. 11. 96 90/DIE GRÜNEN Schlauch, Rezzo BÜNDNIS 8. 11. 96 90/DIE GRÜNEN Schönberger, Ursula BÜNDNIS 8. 11. 96 90/DIE GRÜNEN Schoppe, Waltraud BÜNDNIS 8. 11. 96 90/DIE GRÜNEN Simm, Erika SPD 8. 11. 96 Teuchner, Jella SPD 8. 11. 96 Tippach, Steffen PDS 8. 11. 96 Vosen, Josef SPD 8. 11. 96 Wieczorek (Duisburg) SPD 8. 11. 96 Helmut Willner, Gert CDU/CSU 8. 11.96 Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Manfred Kolbe und Angelika Pfeiffer (beide CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes (Tagesordnungspunkt 10) Dem Entwurf eines 4. Gesetzes zur Änderung des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes können wir nicht zustimmen. Anlagen zum Stenographischen Bericht In Übereinstimmung mit dem Sächsischen Staatsminister für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten, Dr. Rolf Jähnichen, unterstützen wir zwar eine angemessene Verlängerung der Verjährungsfrist und die erleichterte Abberufung von Liquidatoren, lehnen aber das im Entwurf vorgesehene neue Feststellungsverfahren aus grundsätzlichen Erwägungen heraus ab. Als Vertreter ländlicher Wahlkreise haben wir uns gemeinsam mit unseren Mitarbeitern in vielen Einzelfällen um eine gerechte Vermögensauseinandersetzung bemüht. Hier gibt es in der Tat noch Fälle, wo nach unserem Eindruck insbesondere rechtsunkundige und ältere ehemalige LPG-Mitglieder nicht gerecht und fair behandelt worden sind. Diesen insbesondere durch eine bessere Beratung und stärkere Aufsicht zu ihren Rechten zu verhelfen, bleibt weiterhin unser Anliegen. Umgekehrt ist es aber auch nach Ansicht der Befürworter des Entwurfs verfehlt, von generellen, flächendeckenden Unregelmäßigkeiten bei der Vermögensauseinandersetzung auszugehen. Dann macht es aber keinen Sinn, ein neues gerichtliches Sammelverfahren einzuführen und somit die Vermögensauseinandersetzung nach fünf Jahren praktisch noch einmal neu aufzurollen. Ein solches neues Verfahren ist nämlich mit dem Risiko verbunden, die Weiterentwicklung vieler ordnungsgemäß auseinandergesetzter landwirtschaftlicher Betriebe in den östlichen Bundesländern zu behindern, da bei nicht abgeschlossenen Vermögensauseinandersetzungen deren Förderung und Kreditwürdigkeit und dadurch eventuell viele Arbeitsplätze gefährdet werden. Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Arnulf Kriedner (CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes (Tagesordnungspunkt 10) Durch die 4. Novelle zum Landwirtschaftsanpassungsgesetz werden nach meiner Ansicht bei den Wiedereinrichtern bzw. den aus früheren Landwirtschaftsproduktionsgenossenschaften ausgeschiedenen Mitgliedern Erwartungen geweckt, die in der Praxis nicht eintreten werden. Der neu formulierte § 64 i enthält eine Regelung, die im Verfahrensweg kaum zu verwirklichen ist, bei der jedoch befürchtet werden muß, daß sie zu langdauernden Rechtsstreitigkeiten mit einer erheblichen Rechtsunsicherheit für die jeweils beklagten Gesellschaften führen würde. Die in der Novelle beabsichtigte Fristverlängerung und auch die Abberufung von Liquidatoren erscheint mit schlüssig; diesen Änderungen des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes kann ich zustimmen. Da mir jedoch die vorgenannten Argumente gegen die geplante Neufassung schwerwiegend erscheinen, enthalte ich mich hinsichtlich der gesamten 4. Novelle zum Landwirtschaftsanpassungsgesetz der Stimme. Anlage 4 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 703. Sitzung am 18. Okober 1996 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen: Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes (AAÜG-Änderungsgesetz - AAÜG-ÄndG) Gesetz über Europäische Betriebsräte (Europäische Betriebsräte-Gesetz - EBRG) Gesetz zur Änderung des Altschuldenhilfe-Gesetzes Gesetz zu dem Abkommen vom 22. November 1995 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Dänemark zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bei den Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie bei den Nachlaß-, Erbschaft- und Schenkungsteuern und zur Beistandsleistung in Steuersachen (Deutsch-dänisches Steuerabkommen) Gesetz zu dem Abkommen vom 16. November 1995 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sozialistichen Republik Vietnam zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen Gesetz zu dem Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit vom 9. Februar 1995 zwischen den Europäischen Gemeinschaften sowie ihren Mitgliedstaaten einerseits und Kirgisistan andererseits Gesetz zu dem Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit vom 14. Juni 1994 zwischen den Europäischen Gemeinschaften sowie ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits Gesetz zu dem Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit vom 6. März 1995 zwischen den Europäischen Gemeinschaften sowie ihren Mitgliedstaaten einerseits und Weißrußland andererseits Gesetz zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes. Zu den zwei letztgenannten Gesetzen hat der Bundesrat folgende Entschließungen gefaßt: Zum Gesetz zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) Der Bundesrat geht mit dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung davon aus, daß aufgrund der Entwicklungen im Abwasserbereich in den letzten Jahren sich die in § 7 a WHG genannten Technikniveaus „allgemein anerkannte Regeln der Technik" und „Stand der Technik" weitgehend angenähert haben und deshalb in der künftigen Rechtsverordnung keine erhöhten Anforderungen an die kommunale Abwasserbehandlung festgeschrieben werden. Auch aus der neuen Festlegung auf die „beste verfügbare Technik" ergibt sich keine Erhöhung der Anforderungen. Letztere sind in der derzeit gültigen Fassung des Anhangs 1 zur Rahmen-Abwasserverwaltungsvorschrift zu § 7 a WHG zutreffend und ausreichend wiedergegeben. Der Bundesrat ist übereinstimmend mit dem Deutschen Bundestag der Auffassung, daß durch diese Novellierung des Wasserhaushaltsgesetzes keine Gebührenerhöhungen bei der kommunalen Abwasserbehandlung begründet werden können. Zum Dreizehnten Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes Der Bundesrat begrüßt die im Dreizehnten Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes erfolgte Neufassung der für die Wahlkreiseinteilung zu beachtenden Grundsätze; er verbindet damit die Erwartung, daß der Deutsche Bundestag das Wahlgebiet für die Zeit ab der 15. Legislaturperiode noch in der laufenden Legislaturperiode dementsprechend einteilt. Der Bundesrat bedauert jedoch, daß der Deutsche Bundestag bei dieser Gelegenheit keine weitergehenden Vorkehrungen getroffen hat, um für die 14. Legislaturperiode der verfassungsrechtlichen Problematik des Entstehens von Überhangmandaten wirksam zu begegnen. Der in § 3 Abs. 2 Satz 3 Nr. 3 Bundeswahlgesetz enthaltene föderative Gesichtspunkt, nach dem die Zahl der Wahlkreise in den einzelnen Ländern deren Anteil an der Gesamtbevölkerung entsprechen soll, wird nur unzureichend berücksichtigt. Der Bundesrat hätte es begrüßt, wenn vor diesem Hintergrund Vorkehrungen für einen die Wahlrechtsgleichheit respektierenden Ausgleich von Überhangmandaten getroffen worden wären. Die Beratungen im Deutschen Bundestag haben gezeigt, daß entsprechende gesetzgeberische Gestaltungsmöglichkeiten zur Verfügung gestanden haben. Der Bundesrat hat nur mit Blick auf die bevorstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über den Normenkontrollantrag der Niedersächsischen Landesregierung auf die Anrufung des Vermittlungsausschusses verzichtet. Er erwartet, daß spätestens nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts die Beratungen über die Frage des Ausgleichs von Überhangmandaten wiederaufgenommen werden. Die Gruppe der PDS hat mit Schreiben vom 6. November 1996 ihren Antrag „Sofortiges Verbot der Verwendung von Polyvinylchlorid-isolierten Kabeln und Leitungen, Verbot der Herstellung von PVC Kunststoffen" - Drucksache 13/4716 -zurückgezogen. Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Auswärtiger Ausschuß Unterrichtung durch die Delegation der Interparlamentarischen Gruppe der Bundesrepublik Deutschland über die Außerordentliche Tagung des Interparlamentarischen Rates vom 30. August bis 1. September 1995 aus Anlaß des 50. Geburtstages der Vereinten Nationen in New York - Drucksachen 13/2334, 13/2643 Nr. 2 - Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates über die Tagung der Parlamentarischen Versammlung des Europarates vom 22. bis 26. Januar 1996 in Straßburg - Drucksachen 13/4201, 13/4726 Nr. 1.1- Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Versammlung der Westeuropäischen Union über die Sondertagung der Versammlung am 22./23. Februar 1996 in London - Drucksachen 13/4271, 13/4469 Nr. 2 - Finanzausschuß Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht über die Entwicklung der Konvergenz in der Europäischen Union im Jahre 1995 - Drucksache 13/4101- Ausschuß für Wirtschaft Unterrichtung durch die Bundesregierung Fünfundzwanzigster Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" für den Zeitraum 1996-1999 (2000) -Drucksachen 13/4291, 13/4588 Nr. 2 - Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht zur Lage der deutschen Luft- und Raumfahrtindustrie - Drucksachen 13/4244, 13/4401 Nr. 8 - Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Bericht des Ausschusses für Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung (20. Ausschuß) gemäß § 56a der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages zur Technikfolgenabschätzung (TA) hier: „Grundwasserschutz und Wasserversorgung" - Drucksache 12/8270 - Ausschuß für Fremdenverkehr und Tourismus Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung zu den Auswirkungen der rechtlichen Gestaltung der Insolvenzabsicherung gemäß Artikel 1 des Gesetzes zur Durchführung der Richtlinie des Rates vom 13. Juni 1990 über Pauschalreisen auf die Entwicklung des Wettbewerbs im Bereich der Sicherungsgelder sowie auf die wirtschaftliche Situation der Anbieter im Reisemarkt unter besonderer Berücksichtigung des Mittelstandes - Drucksachen 13/3766, 13/4034 Nr. 1- Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EU-Vorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische Parlament zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat. Auswärtiger Ausschuß Drucksache 13/4137 Nr. 2.22 Finanzausschuß Drucksache 13/5687 Nr. 2.30 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 13/5295 Nr. 1.17 Ausschuß für Verkehr Drucksache 13/5555 Nr. 2.29 Drucksache 13/5555 Nr. 2.39 Drucksache 13/5555 Nr. 2.58 Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 13/3668 Nr. 2.30 Ausschuß für Bildung, Wissenschaft, Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung Drucksache 13/4678 Nr. 2.2 Drucksache 13/4678 Nr. 2.31 Drucksache 13/4678 Nr. 2.37 Drucksache 13/4678 Nr. 2.43 Drucksache 13/4921 Nr. 2.24 Drucksache 13/4921 Nr. 2.25 Drucksache 13/5295 Nr. 1.13 Drucksache 13/5295 Nr. 1.18 Drucksache 13/5555 Nr. 2.19 Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Drucksache 13/5295 Nr. 1.3 Ausschuß für die Angelegenheiten der Europäischen Union Drucksache 13/5555 Nr. 1.9 Drucksache 13/5555 Nr. 1.15
Rede von Dr. Rita Süssmuth
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Die Sitzung ist eröffnet.
Guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach kurzer Unterbrechung sind wir wieder beieinander.
Ich rufe den Tagesordnungspunkt 10 auf:
Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes
- Drucksache 13/4950 - (Erste Beratung 116. Sitzung)

Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (10. Ausschuß)

- Drucksache 13/5942 -
Berichterstattung:
Abgeordnete Ulrich Junghanns Dr. Gerald Thalheim
Dazu liegt ein gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und des Bündnisses 90/Die Grünen vor, über den wir im Anschluß an die Aussprache namentlich abstimmen werden. Die Gruppe der PDS hat einen Entschließungsantrag eingebracht.
Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die Aussprache eine Stunde vorgesehen. - Es gibt keinen Widerspruch. Wir verfahren so.
Ich eröffne die Aussprache. Als erster spricht der Kollege Junghanns.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Ulrich Junghanns


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Sehr geehrte Frau Präsidentin! Vor meiner Rede bin ich als Berichterstatter veranlaßt, Ihnen, meine Damen und Herren, und damit zu Protokoll einen technischen Hinweis zu geben. Ich bitte, das ohne Zeitanrechnung zu gestatten.
    Dieser technische Hinweis betrifft die im Ausschußbericht, Drucksache 13/5942, dargestellte Synopse zum Gesetzestext. Auf der Seite 10 muß in der Spalte „Beschlüsse des 10. Ausschusses" § 64 i Abs. 2 wie folgt lauten:
    Der Widerruf bedarf der Schriftform. Er muß spätestens drei Monate nach dem Eintritt der Rechtskraft der Feststellung erklärt werden. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung.
    Da ist ein Satz, der aus der ersten Fassung erhalten werden soll, nicht mit in die Spalte der Beschlußfassung übernommen worden. Ich bitte dafür um Verständnis.
    Ich möchte jetzt mit meinem Beitrag beginnen.
    Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Koalitionsfraktionen bringen heute das Vierte Gesetz zur Änderung des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes in zweiter und dritter Lesung ein. Es sieht drei Änderungen vor: Erstens. Zukünftig sollen schon 5 Prozent oder 5 Mitglieder der LPG in Liquidation die gerichtliche Abberufung des Liquidators aus wichtigem Grund beantragen können. Zweitens. Die Verjährungsfrist für Abfindungsansprüche soll um fünf Jahre verlängert werden. Drittens. Die Durchsetzung bestehender Abfindungsansprüche wird verfahrensmäßig durch die Bündelung von Einzelrechtsstreiten in einem sogenannten Sammelverfahren erleichtert.
    Ich meine, zu Recht hat dieses Gesetz eine sehr intensive und naturgemäß kontroverse Diskussion unter allen Betroffenen erfahren. Zu Recht sind nach sehr gründlichen Beratungen im Parlament mit Sachverständigen und Praktikern gegenüber dem Entwurf gravierende Änderungen vorgenommen worden. Jedoch zu Unrecht und unangemessen hat diese Debatte Lautstärken, Konfrontationen, ja Drohungen zutage treten lassen, die dieser komplizierten Materie in keiner Weise entsprechen.

    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der F.D.P.)

    Wortführer beider Parteien, die an der Vermögensauseinandersetzung beteiligt sind, haben sich in den Worten vergriffen. Ich verzichte auf Beispiele. Es lohnt sich hinzuschauen, wer da fernab von jeder Sachlichkeit solche Feuer schürt. Das Sprichwort

    Ulrich Junghanns
    „Getroffene Hunde bellen" zwingt sich einem da regelrecht auf.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Vor diesem Hintergrund teils böswilliger Unterstellungen und Behauptungen möchte ich für unsere CDU/CSU-Fraktion festhalten: Nicht das Gesetz an sich, wie die Gegner der 4. Novelle es landauf, landab glaubhaft machen wollen, stört den dörflichen Frieden. Da verkehrt man, meine ich, vielleicht ganz bewußt Ursache und Wirkung.
    Wir hegen - das möchte ich betonen - kein pauschales Mißtrauen gegenüber bisherigen Vermögensauseinandersetzungen; die Rahmenbedingungen waren und sind schwer genug. Aber jeder, der nur etwas mit dieser Materie konfrontiert ist, kann nicht verleugnen, daß genügend, eigentlich zu viele Vorwürfe und Belege für fragwürdige Praktiken in der Vermögensauseinandersetzung nie abgerissen sind. Vielleicht sind sie leiser geworden. Wer dieses als Indiz für Zufriedenheit wertet, der irrt. Es sind zu oft Indizien für Resignation.
    Absicht ist deshalb, erstens die Position der Anspruchsberechtigten ausschließlich verfahrensrechtlich, insbesondere durch Fristverlängerung und Verfahrensbündelung, zu stärken. Logisch ist, daß allein mit einer Fristverlängerung die Stimmen lauter werden, die Unrecht sehen oder erleben. Wer dieses Verlangen nach Rechtsstaatlichkeit auf der Seite der gesetzlich Anspruchsberechtigten als Angriff auf den dörflichen Frieden wertet, der muß einmal sagen, was er eigentlich will.
    Zweitens. Eine Seite redet vom Schüren unerfüllbarer Erwartungen durch dieses Gesetz, weil eher überbilanziert worden sei; die andere Seite spricht von dreistelligen Millionenbeträgen, deren Ausschüttung nun erzwungen werden könnte. Ich sage voraus, meine Damen und Herren, daß in dieser Generalität keiner recht haben und behalten wird. Mit der 4. Novelle wird keinem Anspruchsberechtigten eine Mark mehr als der ihm gesetzlich zustehende Anspruch am Eigenkapital versprochen.

    (Beifall bei der CDU/CSU Horst Sielaff [SPD]: Was soll das Ganze dann?)

    Dieser ist nur betriebskonkret zu ermitteln und kann mehr oder weniger sein.

    (Horst Sielaff [SPD]: Das sind interessante Aussagen!)

    Kurz gesagt: An den materiellen Rechten nach dem LAG wird nichts geändert, Herr Sielaff. Wie bisher, so gilt auch weiterhin, daß nur so viel als Anspruch oder auf der Seite der Anteilseigner als Anteil bestimmt werden kann, wie das Eigenkapital hergibt. Diejenigen, die sich im gerichtlichen Streit gegenüberstehen, bedingen einander auch. Wenn überhaupt, dann können Ansprüche nur gegenüber wirtschaftlichen Unternehmen durchgesetzt werden; bei Konkurs verlieren beide Parteien.
    Damit verbunden - ich muß darauf eingehen - wurde schließlich im Stile eines herbeigeredeten Ost-West-Konfliktes intensiv gemutmaßt, die Koalitionsfraktionen unternähmen nun den letzten Versuch, die ohnehin ungeliebten ostdeutschen Agrarstrukturen zu zerstören.

    (Horst Sielaff [SPD]: Der Verdacht drängt sich auf!)

    Eigentlich ist das so absurd und so billig, daß man nur mit dem Kopf schütteln kann.
    Wenn es stimmt, meine Damen und Herren, was wir fraktionsübergreifend in diesem Haus feststellen, daß die ostdeutsche Landwirtschaft, die sich noch im schweren Wandel von plan- zu marktwirtschaftlichen Strukturen befindet, eine vergleichbar erfolgreiche Entwicklung nimmt,

    (Dr. Gregor Gysi [PDS]: Eben!)

    dann ist das in erster Linie dem Können und dem Engagement der Landwirte zu verdanken, die die Arbeit leisten

    (Dr. Gregor Gysi [PDS]: Das ist wohl wahr!) und die unternehmerischen Risiken schultern.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Wir wissen das zu würdigen. Gleichwohl ist das aber auch Bestätigung für die Agrarpolitik der Koalition und der Bundesregierung für unsere jungen Bundesländer.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. Ulrich Heinrich [F.D.P.]: Die richtigen Rahmenbedingungen sind hier gegeben worden! Horst Sielaff [SPD]: Das ist ja nun Unsinn!)

    Unsere Bundeslandwirtschaftsminister, vornehmlich Jochen Borchert, und die Koalition haben - erinnern Sie sich! - mit den Ländern und mit der Europäischen Union günstige Übergangskonditionen ausgehandelt. Dabei muß aber klar sein: Verantwortung und Hilfe für die Strukturen in den neuen Bundesländern, ob als juristische Personen oder als Familienbetriebe, und eine ordnungsgemäße Vermögensauseinandersetzung sind für uns zwei Seiten einer Medaille. Das muß klargestellt sein.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Die jüngst wiederum in Brüssel erreichte Verlängerung der Übergangsregelung bezüglich der Milchquoten und der Rinderprämien und hinsichtlich der Verschiebung der Flächenabsenkung aus früheren Überziehungen strafen alle diese Vernichtungsvorwürfe Lügen. Es ist verlogen, wenn das so geschildert wird.
    Meine Damen und Herren, wir als Gesetzgeber sind und werden in einer Vermögensauseinandersetzung nicht Sachwalter einer Streitpartei sein können oder wollen. Entgegen allen konfrontationsgestylten öffentlichen Darstellungen gibt es Einvernehmen zwischen Koalition und Opposition, den neuen Bundesländern und den Bauernverbänden zur Absenkung des Quorums in der Liquidatorenfrage. Alle wollen eine Fristverlängerung. Vor Ort brauchen die Beteiligten Zeit. Hinzu kommt, daß die gerichtliche Klärung der Bemessungsgrundlage bis 1995 dauerte, was die Wahrnehmung der Rechte beeinträchtigt hat.

    Ulrich Junghanns
    Erst an diesem Punkt gehen die Unterschiede los. Die Opposition will eine Fristverlängerung von drei Jahren, wir wollen eine von fünf Jahren. Unsere Fraktionen folgen in diesem Punkt dem einvernehmlichen Votum zweier Sachverständiger, der Richter Wenzel und Sell. Des weiteren wird bezüglich des Sammelverfahrens ein Zwischentermin nach zwei Jahren eingezogen.
    Damit bin ich beim Hauptknackpunkt, dem Sammelverfahren. Bis vorgestern glaubte ich, daran scheiden sich die Geister. SPD und Bündnis 90/Die Grünen hatten, wie im Ausschußbericht nachlesbar, dieses Verfahren kategorisch abgelehnt. Heute sehe ich in einem neuen Antrag, daß das gar nicht mehr so ist.

    (Horst Sielaff [SPD]: So neu ist der gar nicht! Siegfried Hornung [CDU/CSU]: Die sind auf dem Wege der Besserung!)

    Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich meine, dieses Taktieren, das nach der Devise abläuft, das zum eigenen Antragspunkt zu machen, was in der Koalition einmal streitig war, ist überhaupt nicht erfolgversprechend. Wir können das nur zurückweisen; denn diese Leimspur werden wir nicht betreten. Vielmehr bin ich zuversichtlich, daß Sie nach dieser ersten Lernphase auch zu der Überzeugung kommen, zu der wir gekommen sind und was auch in Ihren Kreisen diskutiert wird: Was auf dem Tisch liegt, ist akzeptabel.
    Als Hilfestellung für alle möchte ich kurz skizzieren, was mit dem Sammelverfahren beabsichtigt wird. Was bislang Kann-Vorschrift war, soll nun SollVorschrift sein: die Bündelung des Verfahrens. Wenn Klageführer das Verfahren beantragt haben, können bis zum letzten Tag der mündlichen Verhandlung weitere Anspruchsberechtigte beitreten. Kostenrisiken, die bis dato das größte Hemmnis bei der Rechtswahrnehmung waren, werden so minimiert. Auch wird durch das Sammelverfahren erreicht, daß auf Grund der geringeren Zahl der Einzelverfahren die Unternehmen weniger belastet werden. Auf der Grundlage des festgestellten Kapitals wird die Durchsetzung des Einzelanspruchs erleichtert, und es sind keine weiteren gerichtlichen Auseinandersetzungen zwingend.
    Meine Damen und Herren, alles in allem sind damit auch Widerrufsregelungen klar geregelt, die uns und allen Beteiligten die Gelegenheit geben, im Vorfeld den gerichtlichen Weg zu umgehen. Roß und Reiter müssen benannt werden. Eine unzufriedene Minderheit kann keine zufriedene Mehrheit in ein ungewolltes Verfahren hineinziehen. Damit ist die Sorge der Grünen ausgeräumt.
    Kurzum, dieses Sammelverfahren ist ein Instrument, das, wenn man eine Fristverlängerung beabsichtigt, prozeßökonomisch nur sinnvoll erscheint. Es ist kein Instrument für böswillige oder querulatorische Prozeßanzetteleien, vor denen ich nur warnen kann. Es ist ein Instrument, das dann greift, wenn trotz offenkundiger Mängel der normale außergerichtliche Weg zu keiner Heilung einer falschen Vermögensauseinandersetzung führt.
    Ich möchte auch noch einmal darauf eingehen, daß es aus verschiedenen Verbandskreisen andere Vorstellungen gab. Es wurde vorgeschlagen, Aufsichtsräte einzuziehen oder neue Schiedsgremien einzurichten. All diese Vorschläge wurden gründlich erörtert, aber auch verworfen; denn im Streitfall kann der Gerichtsweg nicht ausgeschlossen werden. Alle bisherigen Erfahrungen bestätigen, daß einzig die Gerichte die Autorität verkörpern, die letztendlich Akzeptanz findet.
    Mir bleibt abschließend, namens der Koalitionsfraktionen hier noch einmal an die Verantwortlichen zu appellieren, die Mittel aus dem Hilfsfonds Ost einzig und noch wirksamer dafür einzusetzen, daß das grundlegende Problem der Vermögensauseinandersetzung Schritt um Schritt zum auftragsgemäßen Abschluß des LAG geführt wird.
    Ich danke Ihnen für Ihr Zuhören.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)