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    Plenarprotokoll 13/135 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 135. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 7. November 1996 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag des Abgeordneten Dr.-Ing. Joachim Schmidt (Halsbrücke) 12035 A Erweiterung und Abwicklung der Tagesordnung 12035 A Absetzung des Punktes 13 von der Tagesordnung 12035 D Begrünung einer Delegation von Ministern und Abgeordneten aus der Volksrepublik China 12117 D Zusätzliche Ausschußüberweisung . . 12119 B Zur Geschäftsordnung Werner Schulz (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 12035 D Joachim Hörster CDU/CSU 12037 A Rudolf Bindig SPD 12037 D Jörg van Essen F.D.P. 12038 D Dr. Dagmar Enkelmann PDS 12039 A Tagesordnungspunkt 3: a) - Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Jahressteuergesetzes 1997 (Drucksachen 13/4839, 13/5951, 13/5952, 13/5953) 12039 C - Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Jahressteuergesetzes 1996 (steuerliches Reisekostenrecht) (Drucksachen 13/4542, 13/5951, 13/5952, 13/5954, 13/5955, 13/5956, 13/5957) 12039 D - Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Dr. Antje Vollmer, Albert Schmidt (Hitzhofen), weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Sicherung der künstlerischen und kulturellen Vielfalt bei Auftritten von Künstlern und Künstlerinnen, die ihren Wohnsitz im Ausland haben (EinkommensteuerÄnderungsgesetz) (Drucksachen 13/ 4750, 13/5951, 13/5952, 13/5954, 13/ 5955, 13/5956, 13/5957) 12039 D - Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Christine Scheel, Franziska Eichstädt-Bohlig, weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung der Vermögensteuer und der Erbschaftsteuer (Drucksachen 13/4838, 13/5951, 13/ 5952, 13/5954, 13/5955, 13/5956, 13/ 5957) 12040 A - Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung der Vermögensteuer und der Erbschaftsteuer (Drucksachen 13/5504, 13/5951, 13/5952, 13/5954, 13/5955, 13/5956, 13/5957) . . . . 12040 A b) Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses - zu dem Antrag der Fraktion der SPD: Arbeitsplätze schaffen, Arbeitskosten senken, die Wirtschaft ökologisch modernisieren - zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Dr. Uwe-Jens Rössel, weiterer Abgeordneter und der Gruppe der PDS: Den Reichtum umverteilen - Für eine gerechte Ausgestaltung der Erbschaftsbesteuerung - zu dem Antrag der Fraktion der SPD: Aktionsprogramm gegen Wirtschaftskriminalität und Steuerhinterziehung - zu dem Antrag der Abgeordneten Werner Schulz (Berlin), Christine Scheel, Margareta Wolf (Frankfurt) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Solidaritätszuschlag weiter notwendig (Drucksachen 13/3230, 13/4845, 13/ 4859, 13/4871, 13/5951, 13/5952) . . 12040 B Gerda Hasselfeldt CDU/CSU 12040 D Dr. Barbara Hendricks SPD 12043 B Christine Scheel BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 12047 A Carl-Ludwig Thiele F.D.P. . . . 12049D, 12055 C Hans Büttner (Ingolstadt) SPD . . . 12050 C Peter Conradi SPD 12051 C Dr. Barbara Hendricks SPD 12052 B Joachim Poß SPD 12054 D Dr. Barbara Höll PDS 12056 B Dr. Theodor Waigel, Bundesminister BMF 12058 A Detlev von Larcher SPD 12058 D Dr. Uwe-Jens Rössel PDS 12059 C Christine Scheel BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 12062 C Dr. Uwe-Jens Rössel 12063 B Ingrid Matthäus-Maier SPD 12064 A Hans-Peter Repnik CDU/CSU 12065 D Ingrid Matthäus-Maier SPD 12067 D Dr. Barbara Hendricks SPD 12068 B Nicolette Kressl SPD 12069 B Jürgen Sikora CDU/CSU 12070 D Horst Schild SPD 12071 C Carl-Ludwig Thiele F.D.P. 12072B Elke Wülfing CDU/CSU 12073 A Namentliche Abstimmung über den Entwurf eines Jahressteuergesetzes 1997, Drucksachen 13/4839, 13/5951, 13/5952 120748 Ergebnis 12074 C Namentliche Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD, Drucksache 13/5975 12074 B Ergebnis 12077 D Werner Schulz (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Erklärung nach § 31 GO) . . 12077 A Namentliche Abstimmung über Nr. 1 des Entschließungsantrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 13/5978 12077 B Ergebnis 12081 A Tagesordnungspunkt 4: a) - Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Reform der Arbeitsförderung (Arbeitsförderungs-Reformgesetz) (Drucksachen 13/4941, 13/5935, 13/5936, 13/5937, 13/5973) 12083 C - Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Ottmar Schreiner, Adolf Ostertag, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Arbeits- und Strukturförderungsgesetzes (Drucksachen 13/1440, 13/ 5935, 13/5936, 13/5937, 13/5973) . 12083 C - Zweite und dritte Beratung des von der Abgeordneten Dr. Heidi Knake-Werner und der Gruppe der PDS eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes (Drucksachen 13/ 983, 13/5935, 13/5936, 13/5937, 13/ 5973) 12083 C b) Beratung des Antrags der Gruppe der PDS: Arbeit und soziale Gerechtigkeit fördern - Grundsätze und Ziele eines Gesetzes zur Erneuerung des Arbeitsförderungsgesetzes (Drucksache 13/ 5959) 12083 D Heinz Schemken CDU/CSU 12084 A Ottmar Schreiner SPD 12085 D Manfred Grund CDU/CSU 12086 B Dr.-Ing. Paul Krüger CDU/CSU . . . . 12087 A Marieluise Beck (Bremen) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 12090 A Dr. Gisela Babel F.D.P 12092 B Ottmar Schreiner SPD . . . . 12093 C, 12105 D Dr. Heidi Knake-Werner PDS 12094 C Dr. Peter Ramsauer CDU/CSU 12096 C Dr. Christine Bergmann, Senatorin (Berlin) 12098 B, 12101 D Manfred Grund CDU/CSU . . 12101B, 12107 D Uwe Lühr F.D.P 12102 B Dr. Norbert Blüm, Bundesminister BMA 12103 B Wilhelm Schmidt (Salzgitter) SPD . . 12107 A Adolf Ostertag SPD 12109 C Julius Louven CDU/CSU 12111 D Petra Bläss (Erklärung nach § 31 GO) . 12113 C Namentliche Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Drucksache 13/5971 12114 D Ergebnis 12115 A Namentliche Abstimmung über das Arbeitsförderungs-Reformgesetz, Drucksachen 13/4941, 13/5935, 13/5936 . . . 12117 C Ergebnis 12123 C Tagesordnungspunkt 15: Überweisungen im vereinfachten Verfahren a) Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Uwe-Jens Heuer, Maritta Böttcher, weiteren Abgeordneten und der Gruppe der PDS eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesrückerstattungsgesetzes (Drucksache 13/5803) 12118A b) Erste Beratung des von den Abgeordneten Erwin Marschewski, Dr. Rupert Scholz und der Fraktion der CDU/CSU sowie den Abgeordneten Detlef Kleinert (Hannover), Jörg van Essen und der Fraktion der F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zu Artikel 10 Grundgesetz (Drucksache 13/5753) . 12118 A c) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zu Artikel 10 Grundgesetz (Drucksache 13/5890) 12118 B d) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Zollverwaltungsgesetzes und anderer Gesetze (Drucksache 13/5737) 12118 B e) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Soldatenbeteiligungsgesetzes (Drucksache 13/5740) 12118 B f) Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung des Gesetzes zur Förderung der Einstellung derlandwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit vom 21. Februar 1989 (Drucksache 13/5965) 12118 C g) Antrag der Abgeordneten Dr. Gerald Thalheim, Anke Fuchs (Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Produzierende Milcherzeuger stärken (Drucksache 13/5751) . . . . 12118 C Zusatztagesordnungspunkt 2: Weitere Überweisungen im vereinfachten Verfahren a) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung und Vereinheitlichung sachenrechtlicher Fristen (Drucksache 13/5982) 12118 C b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern 1996/1997 (Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 1996/1997) (Drucksache 13/5983) 12118 D c) Erste Beratung des Antrags der Abgeordneten Angelika Beer, Amke Dietert-Scheuer, Dr. Uschi Eid und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Rücknahme der Hermes-Bürgschaft für Rüstungslieferungen an die Türkei (Drucksache 13/5786) 12118 D d) Antrag der Abgeordneten Dr.-Ing. Dietmar Kansy, Peter Götz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Hildebrecht Braun (Augsburg), Horst Friedrich, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der F.D.P.: Städteförderung — neue Schwerpunkte und Perspektiven (Drucksache 13/5960) . . . 12118 D e) Antrag der Abgeordneten Reinhold Hemker, Brigitte Adler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Forderungen zum Welternährungsgipfel vom 13. bis 17. November 1996 in Rom (Drucksache 13/5809) . . . . 12119 A f) Antrag der Abgeordneten Ulrike Höfken, Dr. Uschi Eid, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Position der Bundesregierung zum Welternährungsgipfel vom 13. bis 17. November 1996 in Rom (Drucksache 13/5964) 12119 A Tagesordnungspunkt 16: Abschließende Beratungen ohne Aussprache a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes (Drucksachen 13/4774, 13/5860) . . . 12119 B b) Beschlußempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses zu dem Antrag des Bundesministeriums der Finanzen: Einwilligung gemäß § 64 Abs. 2 der Bundeshaushaltsordnung in die Veräußerung der ehemaligen Bismarck-und Bose-Bergmann-Kaserne in Wentorf bei Hamburg (Drucksachen 13/ 5452, 13/5792) 12119C c) Beschlußempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses zu dem Antrag des Bundesministeriums der Finanzen: Einwilligung gemäß § 64 Abs. 2 der Bundeshaushaltsordnung in die Veräußerung einer Teilfläche der ehemaligen Wildermuth-Kaserne in Böblingen an das Land Baden-Württemberg (Drucksachen 13/5340, 13/5793) . . . 12119 D d) Beschlußempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses zu dem Antrag des Bundesministeriums der Finanzen: Einwilligung gemäß § 64 Abs. 2 der Bundeshaushaltsordnung in die Veräußerung bundeseigener Grundstücke in Frankfurt am Main, ehemals US-genutztes IG Farben-Hochhausgelände (Teilfläche) (Drucksachen 13/5470, 13/ 5794) 12119 D e) Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgabe bis zur Höhe von 22 631 000 DM bei Kapitel 60 03 Titel 646 01 - Erstattung an Rentenversicherungsträger für Aufwendungen gemäß § 290 a des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (Drucksachen 13/5279, 13/ 5550 Nr. 1.12, 13/5789) 12120 A f) Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Haushaltsführung 1996 Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 11 02 Titel 682 01 - Erstattung von Fahrgeldausfällen - (Drucksachen 13/ 5514, 13/5550 Nr. 1.15, 13/5790) . . . 12120 B g) Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 11 12 apl Titel 68107 - Arbeitnehmerhilfe - (Drucksachen 13/5319, 13/5550 Nr. 1.13, 13/5791) 12120 B h) Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Haushalts- und Wirtschaftsführung 1996; überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 06 02 - Allgemeine Bewilligungen - Titel 684 15 - Einmalige Zuwendung an eine zentrale Organisation zur Unterstützung von Staatsangehörigen des ehemaligen Jugoslawien, die die Bundesrepublik Deutschland aus humanitären Gründen aufgenommen hat - bis zur Höhe von 39 375 TDM (Drucksachen 13/5563, 13/5655 Nr. 5, 13/5830) 12120 C i) bis 1) Beschlußempfehlungen des Petitionsausschusses: Sammelübersichten 151, 152, 153 und 154 zu Petitionen (Drucksachen 13/5821, 13/5822, 13/ 5823, 13/5824) 12120 C m) Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 155 zu Petitionen (Führungszeugnis für Kriegsdienstverweigerer im Anerkennungsverfahren) (Drucksache 13/5825) . . 12121 A Zusatztagesordnungspunkt 3: Weitere abschließende Beratung ohne Aussprache Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 15. Dezember 1994 über die Sicherheit von Personal der Vereinten Nationen und beigeordnetem Personal (Drucksachen 13/2837, 13/5872) 12121 B Zusatztagesordnungspunkt 4: Antrag der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und F.D.P.: Zur Lage in Zaire - die humanitäre Katastrophe muß verhindert werden (Drucksache 13/5981) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 5: Antrag der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und F.D.P.: Initiativen zur Beendigung der Gewalt und der Schaffung eines dauerhaften Friedens in Burundi (Drucksache 13/5815) 12121B Alois Graf von Waldburg-Zeil CDU/CSU 12121 C Günter Verheugen SPD 12125 D Dr. Uschi Eid BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 12126 D Christa Nickels BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 12127 D Dr. Uschi Eid BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 12128B, 12132 B Ulrich Irmer F.D.P 12129 C Dr. Irmgard Schwaetzer F.D.P 12130 D Klaus-Jürgen Hedrich CDU/CSU . . . 12131 D Dr. Winfried Wolf PDS 12132 D Dr. Klaus Kinkel, Bundesminister AA . 12133 D Dr. R. Werner Schuster SPD 12136 A Dr. Christian Ruck CDU/CSU 12137 D Tagesordnungspunkt 5: a) Beschlußempfehlung und Bericht des Verteidigungsausschusses zu der Unterrichtung durch die Wehrbeauftragte: Jahresbericht 1995 (37. Bericht) (Drucksachen 13/3900, 13/5400) . . . 12139 B b) Beschlußempfehlung und Bericht des Verteidigungsausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Winfried Nachtwei, Angelika Beer und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Fortsetzung der Bundeswehrreduzierung und Verzicht auf Umstrukturierung der Bundeswehr für weltweite Kampfeinsätze (Drucksachen 13/2499, 13/ 4122) 12139 C c) Beschlußempfehlung und Bericht des Verteidigungsausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Andrea Lederer, Heinrich Graf von Einsiedel und der weiteren Abgeordneten der PDS: Abschaffung der Wehrpflicht (Drucksachen 13/580, 13/5661) 12139 C d) Beschlußempfehlung und Bericht des Verteidigungsausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Winfried Nachtwei, Angelika Beer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Abschaffung der Wehrpflicht (Drucksachen 13/3552, 13/5662) 12139 C e) Antrag der Abgeordneten Manfred Müller (Berlin), Heinrich Graf von Einsiedel, weiterer Abgeordneter und der Gruppe der PDS: Abschaffung der Wehrpflicht (Drucksache 13/4461) . . 12139 D Dr. Peter Struck SPD (zur GO) 12139 D Michaela Geiger, Parl. Staatssekretärin BMVg (zur GO) 12140 A Joachim Hörster CDU/CSU (zur GO) . 12140 A Claire Marienfeld, Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages 12140 B Michaela Geiger, Parl. Staatssekretärin BMVg 12142 C Dieter Heistermann SPD 12144 A Volker Rühe, Bundesminister BMVg . 12146 B Walter Kolbow SPD 12146 D Dieter Heistermann SPD 12147 A Winfried Nachtwei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 12148 B Günther Friedrich Nolting F.D.P. . . . 12150 D Konrad Gilges SPD 12152 D Gerhard Zwerenz PDS 12153 C Jürgen Augustinowitz CDU/CSU . . . 12155 A Brigitte Schulte (Hameln) SPD 12156 B Bernd Siebert CDU/CSU 12159 A Walter Kolbow SPD 12160 B Dr. Klaus Rose CDU/CSU 12161 D Tagesordnungspunkt 6: Große Anfrage der Abgeordneten Dr. Hansjörg Schäfer, Lydia Westrich, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Auswirkungen des Truppenabbaus bei den alliierten Streitkräften und des Verkaufs von nicht benötigten militärischen Liegenschaften auf die Wirtschaftsstruktur und den Arbeitsmarkt in den betroffenen Regionen (Drucksachen 13/4747, 13/5455) . . . 12163 C Dr. Hansjörg Schäfer SPD 12163 D Dietmar Schlee CDU/CSU 12165 C Christian Sterzing BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 12167 B Walter Hirche F.D.P 12168 D Eva Bulling-Schröter PDS 12170 D Dr. Klaus-Dieter Uelhoff CDU/CSU . . 12171 D Lydia Westrich SPD 12174 A Ludwig Stiegler SPD 12176 A Dr. Klaus-Dieter Uelhoff CDU/CSU . . 12176 C Irmgard Karwatzki, Parl. Staatssekretärin BMF 12177 A Tagesordnungspunkt 7: Große Anfrage der Abgeordneten Horst Schmidbauer (Nürnberg), Iris Follak, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Hepatitis-C-Infektionen durch „Anti-D"-Impfprophylaxe in der früheren DDR (Drucksachen 13/1649, 13/2732) 12178 C Horst Schmidbauer (Nürnberg) SPD . 12178 D Dr. Sabine Bergmann-Pohl, Parl. Staatssekretärin BMG 12180 A Monika Knoche BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 12181 C Dr. Dieter Thomae F.D.P 12182 D Dr. Ruth Fuchs PDS 12183A Dr. Harald Kahl CDU/CSU 12184 B Richard Schuhmann (Delitzsch) SPD . 12186 B Tagesordnungspunkt 8: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaus im Kohlenbergbau (Fünftes Bergarbeiterwohnungsbauänderungsgesetz) (Drucksache 13/ 5963) 12187 C Dr. Klaus Töpfer, Bundesminister BMBau 12187 D Norbert Formanski SPD 12188 D Minister Dr. Michael Vesper (Nordrhein- Westfalen) 12190 B Dr. Klaus Töpfer CDU/CSU 12191 A Klaus-Jürgen Warnick PDS 12191 D Tagesordnungspunkt 9: Große Anfrage der Abgeordneten Christina Schenk, Dr. Heidi Knake-Werner, weiterer Abgeordneter und der Gruppe der PDS: Erhalt, Nutzung und Weiterentwicklung des hohen Qualifikationspotentials ostdeutscher Frauen (Drucksachen 13/3824, 13/5481) . . 12192 C Christina Schenk PDS 12192 C Zusatztagesordnungspunkt 6: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Dokument vom 31. Mai 1996 zur Änderung des Vertrags vom 19. November 1990 über konventionelle Streitkräfte (Flankenvereinbarung) (Drucksache 13/5889) 12194 A Nächste Sitzung 12194 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 12195* A Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Manfred Kolbe, Reiner Krziskewitz, Wolfgang Dehnel (alle CDU/CSU) zur Abstimmung über das Arbeitsförderungs-Reformgesetz (Tagesordnungspunkt 4) . 12195* B Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 8 (Gesetzentwurf: Fünftes Bergarbeiterwohnungsbauänderungsgesetz) Hannelore Rönsch CDU/CSU 12195* C Hildebrecht Braun F.D.P 12196* B Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 9 (Große Anfrage: Erhalt, Nutzung und Weiterentwicklung des hohen Qualitätspotentials ostdeutscher Frauen) Monika Brudlewsky CDU/CSU 12197* B Renate Jäger SPD 12200* C Annelie Buntenbach BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 12201*C Uwe Lühr F.D.P 12202* B Rudolf Kraus, Parl.Staatssekretär BMA 12203* B Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 6 (Gesetzentwurf: Flankenvereinbarung) Dr. Friedbert Pflüger CDU/CSU 12204* B Uta Zapf SPD 12205* C Angelika Beer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 12206* D Dr. Olaf Feldmann F.D.P 12207* C Gerhard Zwerenz PDS 12208* A Dr. Werner Hoyer, Staatsminister AA . 12208* C 135. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 7. November 1996 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Bühler (Bruchsal), CDU/CSU 07. 11.96* Klaus Dr. Jacob, Willibald PDS 07. 11. 96 Klein (München), Hans CDU/CSU 07. 11. 96 Neumann (Berlin), Kurt fraktionslos 07. 11. 96 Schlauch, Rezzo BÜNDNIS 07. 11. 96 90/DIE GRÜNEN Schoppe, Waltraud BÜNDNIS 07. 11. 96 90/DIE GRÜNEN Simm, Erika SPD 07. 11. 96 Teuchner, Jella SPD 07. 11. 96 Tippach, Steffan PDS 07. 11. 96 Wieczorek (Duisburg), SPD 07. 11. 96 Helmut Willner, Gert CDU/CSU 07. 11.96 ' für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Manfred Kolbe, Reiner Krziskewitz, Wolfgang Dehnel (alle CDU/CSU) zur Abstimmung über das Arbeitsförderungs-Reformgesetz (Tagesordnungspunkt 4) Dem Gesetz stimmen wir erst zu, nachdem jetzt sichergestellt ist, daß durch das Arbeitsförderungs-Reformgesetz (AFRG) keine haushaltsmäßigen Kürzungen bei ABM, § 249 h und FuU präjudiziert werden. Vielmehr stellt der Entschließungsantrag sicher, daß eine Reduzierung der Anzahl der geförderten Personen nur bei einem entsprechenden Rückgang der Arbeitslosigkeit erfolgt. Damit ist gewährleistet, daß die Angleichung Ost/West in der Arbeitsmarktpolitik nur entsprechend der Arbeitsentwicklung erfolgt. Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt (Gesetzentwurf: Fünftes Bergarbeiterwohnungsbauänderungsgesetz) Hannelore Rönsch (Wiesbaden) (CDU/CSU): Das Wirtschaftswunder der Bundesrepublik Deutschland nach dem Kriege ist eng mit dem Einsatz des Energieträgers Kohle verbunden. Eine gute Wirtschafts- und Sozialpolitik wäre in den 50er Jahren ohne eine gute Kohlepolitik gar nicht denkbar gewesen. Den Leistungen unserer Bergleute in den Nachkriegsjahren gilt noch heute unser aller Respekt; denn sie haben hart gearbeitet. Es war deshalb eine gute und vor allem sozial gerechte Entscheidung, für die Bergleute und ihre Familien damals ein zusätzliches Wohnungsbauprogramm aufzulegen. Für manchen Bergmann mag dies ein Grund für seine Berufsentscheidung gewesen sein. So gehört der Bergarbeiterwohnungsbau auch zur Geschichte des Bergbaus dazu. Gemessen an der Bedeutung der Kohle war es auch richtig, daß die Bürger, die ja vom Aufschwung und der Kohle als Verbraucher profitierten, dieses soziale Wohnungsprogramm mit der Kohleabgabe finanzierten. Dies liegt nun 40 Jahre zurück. In diesen 40 Jahren wurde beim Neubau und der Modernisierung der Bergmannswohnungen viel erreicht. Über 220 000 Wohnungen wurden gebaut und manche Zechensiedlung modernisiert. Ich denke, wir können stolz auf das bisher Erreichte sein. Wenn wir heute über die Zukunft dieses Wohnungsbauprogramms debattieren, dürfen wir aber auch die Entwicklung beim Bergbau und bei der Energienutzung der Kohle nicht vergessen. Der Anteil der Kohle am privaten Stromverbrauch beträgt heute noch etwa 30 Prozent. Andere Energieträger sind in den Vordergrund getreten, neue regenerative Energien hinzugekommen. Als die Kohleabgabe erhoben wurde, hatte Deutschland noch über 600 000 Beschäftigte im Bergbau. Heute sind es noch etwa 95 000 Bergarbeiter. Sicher, es gibt noch viele Bergmänner im Ruhestand, und gerade sie haben ein Leben in sozialer Sicherheit verdient. Deshalb ist die Modernisierung dieser Wohnungen eine wichtige soziale Aufgabe. Aber werden wir in den nächsten Jahren noch viele neue Bergmannswohnungen brauchen? Diese Überlegungen haben die Bundesregierung zu Recht veranlaßt, über die Zukunft des Bergarbeiterwohnungsbaus nachzudenken. Bundesminister Töpfer hat die Beweggründe der Bundesregierung auch deutlich vorgetragen. Ich möchte zwei Punkte hervorheben. Erstens. Nach dem Gesetzentwurf können alle laufenden Baumaßnahmen fertiggestellt werden. Selbst wenn eine Baumaßnahme erst in diesen Tagen bewilligt wird, kann sie noch zu Ende geführt werden. Zweitens. Die Einnahmen und Rückflüsse aus dem Bundestreuhandvermögen sollen ab 1997 in den Bundeshaushalt fließen. Der Bund wird den Ländern daraus allerdings Finanzhilfen zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus zur Verfügung stellen. Bis zum Jahr 2000 sind dies Mittel in Höhe von 850 Millionen DM. Der Bergarbeiterwohnungsbau ist eine besondere Form des sozialen Wohnungsbaus gewesen. Deshalb spricht auch nichts gegen eine Integration der Mittel in diesen Haushaltstitel. Es ist auch ein großer Erfolg für den Bundesbauminister, daß die Rückflüsse in einem solch großen Rahmen für den sozialen Wohnungsbau genutzt werden sollen. Nun haben die Länder die volle Umwidmung der Mittel für den sozialen Wohnungsbau gefordert. Dies wird in unseren Beratungen gewiß eine große Rolle spielen. Aber angesichts der notwendigen Sparmaßnahmen in den Bundes- und in den Länderhaushalten liegt doch schon eine sehr gute Lösung vor. Wenn es Sorgen gibt, die bestehenden Bergmannswohnungen könnten nun verfallen, so ist diese Sorge unbegründet. Denn zukünftig sollen im sozialen Wohnungsbau besonders Modernisierungsmaßnahmen gefördert werden. Hier wären die Länder dann gefordert, Mittel des sozialen Wohnungsbaus gerade für die Sanierung von Wohnungen in Zechensiedlungen einzusetzen. Dies wird die CDU/ CSU-Bundestagsfraktion dann auch sehr nachhaltig einfordern. Die Länder, in denen noch viele Bergleute tätig sind, vor allem Nordrhein-Westfalen, werden den Neubau von Bergmannswohnungen dann über den sozialen Wohnungsbau fördern können. Den Bergarbeitern sollten wir daher schon heute sagen: Lassen Sie sich nicht verunsichern! Sozialwohnungen für Bergarbeiter werden auch weiterhin gebaut. Nur haben die Länder dann in Zukunft eine größere Verantwortung, und dies entspricht durchaus ihrem gewachsenen Selbstbewußtsein. Hildebrecht Braun (Augsburg) (F.D.P.): Es ist keine Frage: Das Bundessondervermögen, das in den 50er Jahren angesammelt wurde, um Bergarbeitern billige Wohnungen zur Verfügung stellen zu können, war außerordentlich sinnvoll: Unser Land brauchte Bergarbeiter, die dafür sorgten, daß die Menschen von Berchtesgaden bis Flensburg im Winter nicht froren und daß die Lampen brannten. Ohne die Sonderförderung wäre es nicht möglich gewesen, in ausreichender Zahl qualifizierte Männer zu finden, die unter Tage gearbeitet hätten. Seit Jahrzehnten ist nun der Bedarf an Bergleuten zurückgegangen, zum Teil, weil mit weniger Leuten angesichts neuer Techniken viel mehr Kohle gefördert wurde, andererseits, weil Kohle als Energieträger von anderen Energien zum Teil abgelöst wurde. Es ist daher natürlich sinnvoll, eine Sonderförderung für Bergleute und ihre Familien auf ihre Notwendigkeit zu überprüfen. In unserer Zeit brauchen wir zum Beispiel Polizisten in Großstädten dringend, die sich bei ihrem Gehalt die teuren Wohnungen dort nicht leisten können. Also brauchen wir dort eine Sonderförderung, damit die Sicherheit in unseren Großstädten gesichert bleibt. Oder wir brauchen Pflegekräfte in unseren Krankenhäusern und Altenheimen, die wir oft nur dann bekommen können, wenn wir ihnen verbilligte Wohnungen anbieten können. Um es klar zu sagen: Diese Polizisten oder diese Altenpfleger und Pflegerinnen sind die Bergleute unserer Zeit. Für sie müssen wir die Mittel einsetzen, die vor 40 Jahren angesammelt wurden, um eben den damals besonders Bedürftigen, nämlich den Bergleuten, den Zuzug ins Revier zu erleichtern. Aber wie Provisorien oft die größte Lebensdauer haben, so haben staatliche Sonderhilfen die Tendenz, als gottgegeben und selbstverständlich auf Dauer angesehen zu werden. Dieses Denken ist falsch. Angesichts der bekannten Finanzknappheit der öffentlichen Kassen muß jede Sonderförderung jederzeit darauf überprüft werden, ob sie noch und insbesondere noch in der bisherigen Höhe wirklich benötigt wird. Aus diesem Grund war es überfällig, daß das Bundestreuhandvermögen für die Bergarbeiterwohnungen überprüft wurde. Heute gibt es keinen Grund mehr dafür, warum Bergarbeiter und ihre Familien bei ihrem Einkommen mehr gefördert werden müßten als Menschen in anderen Berufssparten, die dasselbe Einkommen haben. Nein, wir müssen unsere Mittel dort konzentrieren, wo sie am nötigsten sind, eben gegenwärtig bei den Polizisten und den Altenpflegerinnen - ohne zwei besonders wichtige Berufsgruppen zu nennen, die in Großstädten besondere Probleme haben. Wir sind hier zwar nicht bei der Haushaltsdebatte, und schon gar nicht machen wir uns jetzt gemeinsam Gedanken darüber, wie das öffentliche Finanzwesen neu geordnet werden sollte. Ich will Ihnen aber meine feste politische Überzeugung nicht verschweigen: Ich meine, daß es an der Zeit ist, endlich auch zu den öffentlichen Haushalten eine Bilanz zu erstellen, aus der sich alle Vermögenspositionen ergeben. Hätten wir diese Bilanz, so würden zum Beispiel Sondervermögen jährlich daraufhin überprüft, inwieweit sie dem Unternehmenszweck Bundesrepublik Deutschland noch genauso dienen, wie dies ehedem zum Zeitpunkt ihrer Gründung der Fall war. Um es kurz und bündig zu sagen: Dieses Gesetz ist überfällig. Wir brauchen keine gesonderte Förderung für die Zukunft der Bergleute mehr. Sie sind bei einem gegebenen Einkommen nicht mehr und nicht weniger förderwürdig als alle anderen Menschen in unserem Land, die ein bestimmtes Einkommen haben. Wenn wir durch das heute beratene Gesetz in die Lage versetzt werden, den allgemeinen Aufga- ben des sozialen Wohnungsbaus in unserem Land besser zu dienen, dann ist dies gut und verdient die Zustimmung eigentlich aller Abgeordneten. Wenn Herr Vesper von den Grünen behauptet, der Bund mache sich quasi an fremdes Vermögen heran, so irrt er: Das in dem Treuhandvermögen aufgelaufene Vermögen von zirka 2,5 Milliarden DM wurde in erster Linie von den Verbrauchern der Kohle als Abgabe erbracht. Verbraucher gab es im ganzen Land, unabhängig davon, ob die jeweilige Region Zechen kannte oder nicht. Es ist daher nicht mehr als recht und billig, wenn dieses Vermögen angesichts der stark zurückgehenden Zahl der Bergleute und angesichts der sozialen Probleme in ganz Deutschland allen zugute kommt, die vom sozialen Wohnungsbau abhängig sind. Der vorliegende Gesetzentwurf begünstigt die Länder in besonderer Weise: Es werden in den kommenden vier Jahren mehr als 1 Milliarde Mark an die Länder gegeben. Dieser Betrag ist mehr als doppelt so hoch wie die Erträge aus dem Sondervermögen des Bundestreuhandvermögens in diesem Zeitraum. Das bedeutet, daß die Länder somit ohne rechtliche Verpflichtung des Bundes an der Substanz dieses Vermögens beteiligt werden. Die Länder täten gut daran, diese Tatsache mit Dank zu akzeptieren, statt dem Bund Vorhaltungen zu machen. Machen wir es kurz: Das Gesetz ist richtig. Das Gesetz ist gut. Wir stimmen ihm natürlich zu. Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 9 (Große Anfrage: Erhalt, Nutzung und Weiterentwicklung des hohen Qualifikationspotentials ostdeutscher Frauen) Monika Brudlewsky (CDU/CSU): Die PDS hat eine große Anfrage gestellt, die 61 Fragen umfaßte, und die Bundesregierung hat diese Fragen beantwortet. Und es wäre auch gut, wenn diese Antworten - und nicht nur die Fragen - bundesweit bekanntgemacht würden, weil damit doch einiges geradegerückt würde, was durch die Fragestellung in Schieflage gerät. Nun hatte ich zwar nicht angenommen, daß die PDS als Fragestellerin mit allen Antworten zufrieden sein wird. Aber die Debatte heute zeigt, daß man die Antworten gar nicht hören wollte. Man benutzte heuchlerisch die Sorgen der Frauen aus den neuen Bundesländern, um damit auf deren Rücken Politik zu machen. Aber dennoch will ich auf die Probleme eingehen: Mit rund 92 Prozent lag die Erwerbstätigkeit der Frauen in der ehemaligen DDR wesentlich höher als in den alten Bundesländern, da hier die Frauen sich im Gegensatz zur DDR häufiger für die Familie bewußt entscheiden konnten und wollten. Auch der Ausbildungsgrad verteilte sich in der DDR unterschiedlich, auch im Niveau. Allerdings möchte ich hier meinen Einwand gegen die doch schönmalerischen und verherrlichenden Zustände der DDR, wie Sie in der PDS-Anfrage geschildert werden, anbringen. Die freie Ausbildungs- und Berufswahl stand nicht in der persönlichen Freiheit des einzelnen oder seiner Eltern, sondern es wurde nach Prozenten ausgewählt, wer eine erweiterte Oberschule und wer eine Universität besuchen durfte. Zu 70-80 Prozent mußten Arbeiter- und Bauernkinder bedacht werden. Kinder von Akademikern, der sogenannten Intelligenz, wurden nur in geringem Prozentsatz ausgewählt. Hier herrschten strenge Vorausetzungen für den Zensurendurchschnitt. Bei der Auswahl wurden vorrangig natürlich Kinder von Parteifunktionären bedacht. Hier waren die Zensuren dann eher zweitrangig. Und es war einfach Tatsache, die bei den Ausführungen der PDS zu diesem Antrag mit keinem Wort erwähnt wird, daß es Grundvoraussetzung für eine höhere Schule oder Universität war, möglichst eine sozialistische Persönlichkeit zu sein. Leistung und Qualifikation, die heute oft gefordert werden, spielten im Gegensatz zur Gesinnung und Wohlverhalten gegenüber der Partei, für die Ausbildung und den weiteren beruflichen Werdegang eine weitaus untergeordnete Rolle. Wohin solche falschen Auswahlkriterien eine Volkswirtschaft treiben können, wissen wir nach dem Zusammenbruch des Sozialismus alle noch zu genau. Schließlich liegen hier auch Ursachen der heutigen Arbeitslosigkeit, nämlich Unfähigkeit der Spitzen des Staates, die Wirtschaft so zu gestalten, daß wir uns auf dem internationalen Markt behaupten konnten. Das beste Beispiel ist der Zusammenbruch unserer Betriebe, die häufig zu 80-90 Prozent in der Sowjetunion lieferten, aber sonst kaum in der Welt einen Absatzmarkt fanden, als nämlich die Sowjetunion zusammenbrach. Berufstätig zu sein war das Normale für jede Frau in der DDR. So verwundern die Zahlen von 90 Prozent berufstätiger Frauen auch nicht. Es war sehr selten, daß eine Frau sich entschloß, länger als die übliche Zeit zur Erziehung ihrer Kinder zu Hause zu bleiben. Solchen Frauen wurde oft unterstellt, daß sie etwas exzentrisch seien. Sie wurden abschätzig als Heimchen am Herd beurteilt und fühlten sich oft gesellschaftlich isoliert. Der hohe Beschäftigungsgrad der Frauen war politisch gewollt und volkswirtschaftlich unverzichtbar. Aber es konnten sich auch nur wenige Frauen leisten, nicht zu arbeiten. Der Verdienst der Männer reichte bei weitem nicht aus, den Lebensunterhalt einer Familie zu bestreiten. Man mußte jahrelang sparen, um Möbel oder gar ein Auto anzuschaffen. 14 Jahre Wartezeit auf einen Trahi brauchte man zum Sparen. Folglich entsprang der Entschluß der meisten Frauen zu arbeiten nicht ihrem freien Entschluß und ihren Neigungen, son-dem sie mußten es schlichtweg tun. Das sind doch Fakten! Diese Vorbemerkungen seien mir erlaubt, um den verklärenden Blick derer etwas zu schärfen, die da meinen, Frau in der DDR gewesen zu sein wäre das Erstrebenswerteste der Welt gewesen. Am gravierendsten litten alle unter der Unterdrückung der persönlichen Freiheit; da waren sich Männer und Frauen einig. Und wer heute anders redet, hat einiges vergessen. Nach der Wende bestand trotzt schulischer und beruflicher Bildungsabschlüsse ein hoher Qualifizierungsbedarf bei den meisten Frauen. Ich möchte hier nur den Umgang mit Computern in dem Zusammenhang erwähnen. Die wenigsten bei uns hatten schon einmal einen Computer gesehen oder bedient, geschweige denn, damit gearbeitet. Innerhalb weniger Monate mußten sich fast alle Büros, Arztpraxen, Autowerkstätten usw. auf die Arbeit mit dem Computer umstellen. Wir waren für den abgeschotteten Markt in der Planwirtschaft sicher ausgezeichnet qualifiziert, aber für den freien Wettbewerb reichte es oft dann doch nicht. Hinzu kamen Berufsbilder und Qualifikationen, die, wenn man dahinterschaute, in keinster Weise diesen Bezeichnungen entsprachen. Sehr viele Hochschulabschlüsse oder Fachschulabschlüsse waren inhaltlich sozialistisch geprägt. Wir hatten Unmengen von Pionierleiterinnen, FDJ-Leiterinnen, Hochschulabsolventinnen für MarxismusLeninismus! Wir alle, vor allem auch wir Ostdeutschen und insbesondere die Frauen, wissen um die schwierige Lage in der ehemaligen DDR kurz vor der Wende. Wir wissen, daß dieser Staat mit all seinen äußerlich so schön scheinenden sozialpolitischen Maßnahmen kurz vor dem Ruin stand, eben wegen dieser Leistungen, die wir uns gar nicht leisten konnten. Das wird ja nie dazu gesagt. Es ist darum auch im höchsten Grade unehrlich, die Frauen ständig weiter zu verunsichern. Es ist ein Anliegen dieser Partei, unsere Menschen nicht zur Ruhe kommen zu lassen. Da soll wieder allen eingeredet werden, daß die Frauen seit der Wende aus hochqualifizierten Tätigkeiten herausgedrängt wurden. Sicher gibt es Einzelbeispiele. Aber Frauen waren auch in der ehemaligen DDR überwiegend nicht in den hohen Positionen, wie uns eingeredet werden soll, sondern mehrheitlich in Dienstleistungsberufen, am Fließband und in frauentypischen Berufen und meist nicht in der Chefetage tätig, es sei denn als Sekretärin! Gleichberechtigung, die hatten wir nicht. Gleichberechtigung stand im Parteiprogramm und in der Zeitung. Auch in der DDR gab es typische Frauenberufe, die schlechter bezahlt waren als gleichwertige Männerberufe. Auch in Spitzenpositionen von Staat, Partei und Gesellschaft, in Wissenschaft und Wirtschaft waren Frauen kaum vertreten, sondern diese Positionen waren auch in der DDR den Männern vorbehalten. Wie wenig Gesetze und Verordnungen zur Gleichberechtigung beitragen, das zeigen die Erfahrungen aus der DDR. Der Frauenreport 90 der Gleichstellungsbeauftragten der letzten DDR-Regierung etwa hat noch die völlig ungleiche Verteilung von Familienarbeit in den Familien der DDR ausgewiesen. Trotz der hohen Erwerbstätigkeit in der ehemaligen DDR zeigten Umfragen, daß das Rollendenken und das Rollenverhalten zwischen Frauen und Männern im Osten sogar noch stärker ausgeprägt waren als im Westen. Obwohl Männer in der DDR gesetzlich zur partnerschaftlichen Aufgabenübernahme im Haushalt verpflichtet waren, blieb die Arbeit für die Familie weitestgehend den Frauen überlassen. Wir Frauen waren dadurch allerdings belastbarer und sind heute noch häufig flexibler. Es gehört auch zu den Wahrheiten, daß die DDR eine soziale Infrastruktur aufgebaut und unterhalten hat, die sie sich eigentlich nicht leisten konnte. Die DDR stand am Ende vor dem wirtschaftlichen und sozialen Bankrott. Der Zusammenbruch der DDR hat viele trügerische Scheinwelten zum Einsturz gebracht und nicht nur das politische und wirtschaftliche System der ehemaligen DDR grundlegend verändert, sondern auch die individuelle Lebenslage der Familien und hier insbesondere auch der Frauen. Arbeitslosigkeit war in der ehemaligen DDR ein Fremdwort, aber jeder von uns kann sich noch an die Zustände in unseren Betrieben erinnern, wann die Ersatzteile ausgingen und wieviel Zwangspausen gemacht werden mußten. Die verdeckte Arbeitslosigkeit war doch, wenn wir ehrlich sind, sehr hoch, vor allem, je näher wir der Wende kamen. Der Abbau betrieblicher Sozialeinrichtungen und die Ausdünnung des flächendeckenden Krippenangebotes waren nach dem Zusammenbruch des Systems die Folge. Daß Frauen überproportional von Arbeitslosigkeit betroffen sind, hat seine Gründe schlicht und einfach darin, daß sie in bestimmten Wirtschaftsbereichen tätig waren, wie Textil- und Bekleidungsindustrie oder in der Landwirtschaft - um nur einige zu nennen -, die einem besonders harten Wettbewerb ausgesetzt sind und auch im Westen bereits früher zu Strukturkrisen geführt hatten. Auch zu erwähnen sind die Mitarbeiterinnen in den neuen Bundesländern in kommunalen Behörden. Diese Behörden waren überbesetzt, weil z. B. drei Frauen das erledigen mußten, was heute z. B. eine Frau mit Hilfe eines Computers besser und schneller erledigen kann. Natürlich ist die Bundesregierung an Erhalt und Weiterentwicklung des hohen Qualifikationspotentials der ostdeutschen Frauen interessiert. Darum hat die Bundesregierung bereits in der Frühphase des deutsch-deutschen Einigungsprozesses gezielte Anstöße gegeben und Maßnahmen entwickelt. Neben Förderung von Fortbildungen und Umschulungen durch die Bundesanstalt für Arbeit wurden z. B. im Juni 1990 im Rahmen der Konzertierten Aktion Weiterbildung ein Kolloquium unter dem Leitmotiv „Qualifizieren statt entlassen" durchgeführt und 1992 an der Uni Potsdam zu Bildungschancen und Beschäftigungsperspektion für Frauen in den neuen Bundesländern. Die Bundesregierung hat auf die Herausforderung der Arbeitslosigkeit mit zahlreichen Arbeitsförderprogrammen, mit Beratungsangeboten und Modellprojekten, besonders für Frauen, frühzeitig reagiert. So hat der Aspekt der Frauenförderung in der Arbeitsmarktpolitik einen zuvor nicht gekannten Stellenwert. Dadurch haben wir auf dem sogenannten zweiten Arbeitsmarkt mit den Instrumenten der Arbeitsmarktpolitik für Frauen viel erreicht. Dazu zählt der § 249 h, dazu zählt ebenso die Änderung des AFG § 2 Nr. 5, in dem festgelegt wurde, daß Frauen entsprechend ihrem Anteil an Arbeitslosen gefördert werden müssen. Nach Inkrafttreten 1993 hat sich diese Regelung bestens bewährt. So lag der Frauenanteil bei den ABM vor 4 Jahren in den neuen Bundesländern bei 35 Prozent, im September 1996 schon bei 66 Prozent. Der Anteil der Frauen in beruflicher Bildung lag im September bei 64,1 Prozent. Dieser hohe Anteil beweist das hohe persönliche Engagement der meisten Frauen bei uns, die sich trotz der schwierigen Lage zu diesen Qualifizierungsmaßnahmen entschließen. Und es ist einfach zynisch, wenn man zum einen diese ABM- oder Weiterbildungschancen für Frauen abqualifiziert, dann aber Geschrei anhebt, wenn bei diesen Maßnahmen Abstriche gemacht werden sollen, um andere, bessere Maßnahmen jetzt zu unterstützen. Seit 1991 hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eine Vielzahl von Projekten unterstützt, speziell für Frauen. Die Antworten der Bundesregierung auf die Anfrage erläutert diese ganze Bandbreite der Projekte und Maßnahmen im einzelnen ausführlich. Besonders zu erwähnen sind in diesem Zusammenhang die in den neuen Ländern durchgeführten Konferenzen zum Thema „Konzertierte Aktion Frauenerwerbstätigkeit in den neuen Ländern", sowie das „Sonderprogramm zur beruflichen Wiedereingliederung von Frauen". Darüber hinaus haben die Arbeitsämter Eingliederungsbilanzen zu erstellen, sozusagen eine Controlling-Maßnahme in der Verwaltung, die Aufschluß über die Wirksamkeit und Effektivität der einzelnen Maßnahmen gibt. Und um nur einmal eine Zahl zu nehmen: In den Jahren 1992 bis 1994 gab es in den neuen Bundesländern ein Beschäftigungszuwachs von rund 255 000 Arbeitsplätzen zu verzeichnen. Frauen hatten hieran mit knapp 56 Prozent - absolut plus 142 000 - überdurchschnittlich Anteil. Als Wachstumsbranchen kristallisierte sich bei den Frauen vor allem natürlich der Dienstleistungsbereich unter Einschluß von Banken und Versicherungen heraus. Der hier zu beobachtende Anstieg an Beschäftigung kam Frauen zu 36 Prozent - absolut plus 167 000 - zugute. Eine Studie der Hans-Böckler-Stiftung stellt darüber hinaus fest: Ich zitiere: Frauen aus den neuen Bundesländern halten mehrheitlich an ihrem Wunsch nach kontinuierlicher, vollzeitiger Erwerbsarbeit fest. Sie ziehen sich nicht vom Arbeitsmarkt zurück, nehmen zum Erhalt ihrer Qualifikation an Weiterbildungs- und Umschulungsmaßnahmen teil und sind - trotz des Abbaus von Kindergarten-Plätzen - nicht ohne weiteres bereit, sich mit Teilzeitstellen abzufinden. Hierzu muß aber gesagt werden, daß die Frauen oft befürchten, durch die Teilzeitarbeit bei eventuell später eintretender Arbeitslosigkeit eben dann weitaus weniger eben nur ein der Teilzeitarbeit angemessenes Arbeitslosengeld bzw. -hilfe zu bekommen. Um hier einmal die Vergangenheit wieder zu beleuchten: Das war in der DDR etwas anderes. Viele Frauen, besonders die mit kleinen Kindern oder mit zu pflegenden Angehörigen, bemühten sich oft vergeblich um eine Teilzeitarbeit. Ganz aufzuhören ging nicht, weil das Haushaltsbudget dann zu niedrig gewesen wäre. Aber es war äußerst schwierig und oft nur mit sehr guten Beziehungen verbunden, als Frau eine Teilzeitarbeit zu bekommen. Die Förderung von Teilzeitarbeit ist nach wie vor ein wichtiger Beitrag für die Wiedereingliederung und Gleichberechtigung von Frauen in der Arbeitswelt. Teilzeitarbeit sollte auch bei Fachkräften und in Führungsetagen als Chance für flexiblere Arbeitsformen gesehen werden und zur Selbstverständlichkeit werden. Die Frau darf bei eventueller späterer Arbeitslosigkeit nicht beim Arbeitslosengeld schlechtergestellt werden. Die Reform des Arbeitsförderungsgesetzes trägt diesem Ansinnen Rechnung und hat entsprechende Maßnahmen vorgesehen. Es wird bei den aktiven Arbeitsförderungsmaßnahmen zusehends darauf Wert gelegt, daß sie mit den Aufgaben in der Familie vereinbar sind. Ein anderer Aspekt, der meines Erachtens viel zu wenig bekannt ist, ist die Bereitschaft vieler Frauen, aufgrund ihres persönlichen Könnens und ihrer langjährigen Arbeitserfahrung den Sprung in die Selb- ständigkeit zu wagen. Der Verband deutscher Unternehmerinnen stellte dazu am 21. Juni 1995 auf seiner Jahresversammlung fest: Nie waren die Chancen für Frauen so groß wie heute, auch wenn anderswo das Gegenteil behauptet wird. Zur Zeit wird im Westen Deutschlands jedes dritte Unternehmen von Frauen gegründet, im Osten liegt der Anteil der Frauen sogar höher als der Anteil der männlichen Unternehmensgründer. Auch auf diese Entwicklung hat die Bundesregierung mit verschiedenen Fördermodellen reagiert, die diese Entwicklung unterstützen sollen. Existenzgründerinnen sind häufig erfolgreicher als männliche Kollegen! Frauen sind in freien Berufen auf dem Vormarsch: 1994 waren 58 Prozent der Beschäftigten in freien Berufen Frauen, allerdings nur 20 Prozent Inhaber, 69 Prozent Angestellte, 82 Prozent Auszubildende. Und der Frauenanteil steigt ständig kontinuierlich, gerade auch in den neuen Bundesländern. Die Bundesregierung weist in den Antworten auf die Anfrage auch die Behauptung zurück, die Arbeitsämter drängten ostdeutsche Frauen vorrangig in sozialpflegende, psychologische oder beratende Tätigkeiten bei der Vermittlung ab. Arbeitsämter können nur dorthin vermitteln, wo auch entsprechend Arbeitsplätze angeboten werden. Im übrigen haben sie bei der Vermittlung die berufliche Vorbildung sowie den bisherigen beruflichen Einsatz der Arbeitslosen durchaus zu beachten. Dieses Gesamtkonzept ist konkretisiert und weiterentwickelt worden durch das Programm für mehr Wachstum und Beschäftigung. Von der Schaffung neuer Arbeitsplätze hoffen wir, daß besonders auch Frauen profitieren. Die Bundesregierung hat nun ausführliche Antworten auf die 61 Fragen der PDS gegeben. Es wäre müßig, wollte ich jetzt auf die erneute Anfrage mit den hoffentlich allen bekannten Antworten der Bundesregierung hier antworten. Bohrend bemüht man sich von seiten der PDS, die Bundesregierung mit diesen Fragen in die Enge zu treiben. Aber die Antworten auf alle 61 Fragen sind sachlich, ehrlich und konstruktiv. Immer wieder wird zum Ausdruck gebracht, daß man von seiten der Bundesregierung bemüht ist, den in den neuen Bundesländern erforderlichen wirtschaftlichen Umstrukturierungsprozeß durch die Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sowie durch den Einsatz erheblicher finanzieller Mittel weiterhin zu unterstützen und zur Schaffung neuer wettbewerbsfähiger Arbeitsplätze beizutragen. Wir haben gerade heute - vor einigen Stunden erst - mit der AFR-Arbeitsförderungsreform ein Gesetz verabschiedet, welches sicher hilft, einen Schritt auf diesem Wege weiterzugehen. Aber das hat die PDS scheinheilig wieder abgelehnt mit allen Registern der Schwarzmalerei. Alles oder nichts! So kommen wir nicht weiter! Diese Reform wird eine von vielen Möglichkeiten werden, neue Arbeitsplätze zu ermöglichen. Und es wird vor allem - trotz aller üblichen Unkenrufe - gerade den Frauen in den neuen Bundesländern zugute kommen. - Man sollte den Frauen in den neuen Bundesländern den Mut, den sie noch immer haben, durch solche aufgesetzte Debatte, wie diese, nicht nehmen. Renate Jäger (SPD): Mahatma Gandhi hat einmal gesagt: „Die Frau soll sich genau so unabhängig fühlen wie der Mann." Ich würde das gern erweitern: Sie muß sich genauso unabhängig fühlen können wie der Mann. Und wenn ich frage „Kann sie das in dieser Gesellschaft?", dann lautet meine Antwort Schlichtweg nein. Nein - sie kann es nicht. Auch wenn die Bundesregierung in ihrer Antwort stolz die Wahlfreiheit für Frauen in den alten Bundesländern preist, ist die Unabhängigkeit der Frau noch lange nicht realisiert. Die Wahlfreiheit zwischen Beruf oder Familie ist schon gegeben, aber wenn Beruf - dann möglichst ohne Kinder oder wenn Familie - dann möglichst ohne Beruf. Die Wahlfreiheit, sich für beides zu entscheiden, war und ist durch die Rahmenbedingungen, insbesondere durch fehlende und bezahlbare Kinderbetreuung, stark eingeschränkt. Aber eines muß der Objektivität halber gesagt werden: Der Rahmen, sich als Frau für beides zu entscheiden, war wohl in der DDR vorhanden. Und die Mehrheit der Frauen nutzte ihn, weil Berufstätigkeit eben auch eine sinngebende Funktion hat. Der Beruf als sinngebendes Element im Leben wird bei Männern überhaupt nicht in Frage gestellt - aber bei der Frau. Das hohe Niveau der Erwerbstätigkeit von Frauen in den neuen Ländern ist nach Auffassung der Bundesregierung nur auf den gesellschaftlichen Druck und die ökonomischen Zwänge zurückzuführen, die in der ehemaligen DDR geherrscht haben. Nun ist aber der gesellschaftliche Druck doch schon 6 Jahre vorbei, und die Frauen wollen immer noch berufstätig sein! Vielleicht gibt es neben dem sinngebenden Element auch jetzt noch ökonomische Zwänge zur Erwerbsarbeit? Könnte es nicht auch sein, daß die steigende Erwerbsneigung der Frauen in den alten Ländern auch auf beides zurückzuführen ist? Arbeit als Sinngebung - und bei anderen auch aus ökonomischen Zwängen? Die Anerkennung dieser Faktoren ist unter anderem eine Voraussetzung für eine erfolgreiche Gleichstellungspolitik. Das hohe Niveau der Erwerbstätigkeit von Frauen in den neuen Ländern würde die Bundesregierung schon gerne bis zum Niveau der alten Länder herunterfahren. Fast erlösend stellt sie in ihrer Antwort fest - ich zitiere -: „So schrumpfte die Zahl der arbeitslos gemeldeten Frauen 1995 gegenüber dem Vorjahr um 11 Prozent. " Und sie stellt weiter fest, daß die Erwerbsquote der Frauen zwischen 1993 und 1995 seit der Einheit wieder um 0,6Prozent angestiegen ist. Da frage ich mich doch, wo die 10,4 Prozent geblieben sind. Resigniert? Irgendwie rausgeflogen aus der Statistik? Werden diese die Demokratie als Wähler noch stützen? Das sollte eine Regierung doch interessieren. Da es in dieser Debatte um die qualifizierten und hochqualifizierten Frauen in Ostdeutschland geht, müssen wir auch einen Blick auf die Entwicklung der ostdeutschen Forschungslandschaft werfen. Auch wenn die SPD die in den Fragen sichtbare Tendenz der Fragestellerin PDS nicht mittragen kann, daß der Staat allein verantwortlich sei für die Schaffung von Arbeitsplätzen, so trifft für diesen Bereich aber staatliche Verantwortung zu. Durch einen massiven Personalabbau, der nach der Evaluierung aller ostdeutschen Forschungseinrichtungen durch eine ministeriehe Arbeitsgruppe stattgefunden hat, gibt es neben einer großen Zahl hochqualifizierter arbeitsloser Frauen auch eine hohe Quote nicht beschäftigter männlicher Akademiker. Die ostdeutsche Forschungslandschaft wurde so geschrumpft, daß auf 100 000 Einwohner noch 118 in der Forschung Beschäftigte kommen, denen in den alten Ländern 433 gegenüberstehen. Damals versprach die Bundesregierung, auch die Forschungseinrichtungen in den alten Bundesländern zu evaluieren, was - von einigen wenigen Ausnahmen abgesehen - nicht erfolgt ist. Wenn nach Auffassung der Bundesregierung im Wissenschaftsbereich durch Personalabbau zu sparen ist, dann wäre es doch wohl gerechter, solche Einrichtungen auszuwählen, in denen durch eine Evaluierung noch kein Abbau stattgefunden hat. Statt dessen müssen ungerechterweise die Einrichtungen in den neuen Ländern gleichermaßen jährlich 1,5 Prozent an Personal abbauen. Anstatt einen Beitrag zur Wiederherstellung des Gleichgewichts in Ost und West zu leisten, gesellt die Bundesregierung den ohnehin schon massenweise entlassenen Akademikerinnen und Akademikern weitere hinzu. In ihrer Antwort rührt die Bundesregierung die Frauenförderung in dem von der Koalition heute beschlossenen AFRG. Wenn positiv festzustellen ist, daß sich derzeit ein relativ hoher Frauenanteil in Fortbildungs- und Umschulungsmaßnahmen befindet, dann geht die heute beschlossene Angleichung der Arbeitsförderung Ost an das Westnivau, die den Wegfall von 1/4 bis 1/7 dieser Maßnahme betrifft, doch wieder zu Lasten von Frauen, die davon mehrheitlich betroffen sind. Die SPD spricht im Zusammenhang mit Fortbildung und Umschulung nicht von einer „Dequalifikation" von Frauen, wie die PDS das tut. Wir wollen, daß diese Maßnahmen in vollem Umfang erhalten bleiben, solange die Arbeitslosenzahlen nicht zurückgehen. Von seiten der Bundesregierung ist aber größerer Wert auf noch sachgerechtere, den zukünftigen Ersatzchancen entsprechendere Qualifizierungsmaßnahmen zu legen so wie wir Sozialdemokraten in unserem Arbeits- und Strukturförderungsgesetz durch eine enge Verzahnung der Arbeitsmarktpolitik mit der regionalen Wirtschafts- und Strukturpolitik vorgeschlagen haben. Alles in allem zieht sich durch die Antwort der Bundesregierung leider noch ein sehr konservatives Bild der Frau. Lassen sie mich abschließend ein Beispiel berichten: Ein aus den alten Ländern kommender Geschäftsführer eines großen, bundesweit agierenden Immobilienunternehmens, das nach der Wende auch eine Niederlassung in Dresden einrichtete, stellte dort unter anderem zwei alleinerziehende Mütter mit einem Kind und zwei Kindern ein - wenn auch nicht ganz ohne leise Bedenken. Zu seiner Überraschung mußte dieser Geschäftsführer feststellen, daß diese Frauen nach kurzer Zeit seine zuverlässigsten, umsichtigsten und verantwortungsvollsten Mitarbeiter in der Firma waren. Auch in den alten Bundesländern waren ihm vorher unter den männlichen Mitarbeitern noch keine besseren begegnet. Ich kann daher allen Konservativen nur empfehlen: Lassen Sie ihre Vorurteile endlich fallen, damit ihr Geist und ihre Seele offen sind für eine zeitgemäße Gleichstellungspolitik, eine Gleichstellungspolitik, die unsere Gesellschaft nur bereichern kann. Annelie Buntenbach (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Obwohl der Erwerbsanteil der Frauen in Ostdeutschland von 48,8 Prozent im Jahr 1989 auf 44,2 Prozent abgesunken ist, kann man - jedenfalls meint das die Bundesregierung - von einer Entfeminisierung des Arbeitsmarktes in den fünf neuen Ländern nicht sprechen. Hier im Westen liegt die Erwerbsquote von Frauen nämlich noch niedriger - im April 1995 bei 41,4 Prozent. Diese Interpretation ist verblüffend: Statt die Westquote als echtes frauenpolitisches Armutszeugnis zu begreifen, wird eben dieses Armutszeugnis zum Argument gemacht, das offensichtliche Problem im Osten abzuweisen. Die Erklärung für den hohen Frauenanteil an der Erwerbslosigkeit in Ostdeutschland - der Frauenanteil an den Langzeitarbeitslosen liegt sogar bei 78 Prozent - ist ebenfalls verblüffend. Ich zitiere: „Was das statistisch ausgewiesene hohe Niveau der Erwerbstätigkeit der Frauen in der ehemaligen DDR anbetrifft, so beruht dies zu einem großen Teil auf einer nicht dokumentierten verdeckten Arbeitslosigkeit, die in diesem Umfang so bei Männern nicht gegeben war. Der wirtschaftliche Umstrukturierungsprozeß hat das ganze Ausmaß dieses Phänomens sichtbar gemacht." Ich würde das so übersetzen: Daraus, daß jetzt so viele Frauen in den fünf neuen Ländern arbeitslos sind, schließt die Bundesregierung, daß die Frauen vor dem Fall der Mauer in der DDR sehr viel sinnlose Dinge getan haben, sonst wären ja jetzt nicht so viele von ihnen arbeitslos. Anscheinend haben Männer sinnvollere Arbeit geleistet, was sich nach der gleichen obskuren Logik daran zeigt, daß die Arbeitslosigkeit relativ geringer ist. Das einzige, was diese Antwort der Bundesregierung zeigt, die si- cherlich von Männern verfaßt wurde, ist, daß Männer die Tätigkeit von Männern immer höher schätzen als die von Frauen, auch wenn diese, wie in der ehemaligen DDR, hochqualifiziert sind, und daß Männern dieser Drang von Frauen in das Erwerbsleben, weg von Haus und Herd, eher unheimlich ist und wohl an ideologischer Beeinflussung liegen muß. Ich gehe vielmehr davon aus, daß Frauen von andauernder Massenarbeitslosigkeit besonders betroffen sind, weil sich im ersten Arbeitsmarkt nur noch olympiareife Mannschaften halten können. Und ich sage bewußt „Mannschaften", weil nicht allein diejenigen herausgedrängt werden, die ein Handikap im klassischen Sinne haben und deswegen das Tempo nicht halten können, sondern weil zu den Handikaps, die einen für die Teilnahme an der Olympiade disqualifizieren, auch die Gebährfähigkeit gehört genau wie längere Krankheit, Alter, mangelnde Berufserfahrung usw. Aufgabe der Politik ist es, hier gegenzusteuern und für Menschen mit unterschiedlichen Lebensbedingungen gleiche Entfaltungschancen herzustellen. Diesen Anspruch hat die Bundesregierung inzwischen aufgegeben. Mit dem AFRG, das hier heute morgen durch die 3. Lesung gegangen ist, haben Sie sich von einer gestaltenden Arbeitsförderung verabschiedet. Und wenn Sie in Ihrer Antwort auf die Große Anfrage eben dieses AFRG immer wieder als Mittel zur Verbesserung der Situation von Frauen in Ostdeutschland benennen, liegen Sie doppelt falsch: Sie verschlechtern mit diesem Gesetz die Arbeitsmarktsituation im Osten insgesamt, und Sie verschlechtern die Situation von Frauen besonders, indem nach der frauenfeindlichen Neuregelung des Kündigungsschutzes jetzt von der Zielgruppenförderung nur noch butterweiche Formulierungen übrigbleiben. Der Anspruch der Frauen auf gleiche Teilhabe an bezahlter Erwerbsarbeit, und zwar nicht nur als Mitverdienerin in bad jobs, droht unter den Bedingungen von Massenerwerbslosigkeit einmal mehr auf der Strecke zu bleiben. Diesen Anspruch umzusetzen, dafür bedarf es des besonderen politischen Engagements, das die Regierung trotz zahlreicher Vorschläge aus den Reihen der Opposition nach wie vor vermissen läßt. Uwe Lühr (F.D.P.): In ihrer Anfrage zu „Erhalt, Nutzung und Weiterentwicklung des hohen Qualifikationspotentials ostdeutscher Frauen" zieht die PDS neben entsprechend aufbereiteter Anträge eine weitere Stimme aus dem Register „Spalten statt vereinen". Das probate Mittel dazu ist diesmal die Große Anfrage, aus der ich Ihnen ein paar Zitate nicht ersparen kann. Da heißt es unter anderem: Auffassungen, nach denen insbesondere die ostdeutschen Frauen einen immensen Nachholbedarf an Qualifizierung hätten, der durch Fortbildung und Umschulung auszugleichen sei, fehlt demzufolge jegliche Grundlage .. . In Ostdeutschland findet eine Entfeminisierung des Arbeitsmarktes statt. Seit 1990 'werden ostdeutsche Frauen massenhaft aus dem Bereich der Erwerbsarbeit herausgedrängt .. . In Fortbildung und Umschulung erfolgen in breitem Umfange Prozesse der Dequalifikation .. . Frauen wurden und werden häufig in Maßnahmen gelenkt, die nicht bedarfs- und marktorientiert sind .. . Diese ideologisch verquasten Zitate in ihrer verräterischen Sprache ließen sich fortsetzen, aber schon diese kleine Auswahl - denke ich - zeigt recht deutlich, daß es der PDS nicht auf Antworten auf ihre Fragen ankommt, sondern auf die Verfestigung von Vorurteilen. Natürlich weiß auch die PDS, daß viele Frauen nach der Wende ihren Arbeitsplatz hauptsächlich deswegen verloren haben, weil sie insbesondere in Wirtschaftsbereichen eingesetzt waren, die nach der Wende einem besonderen Rationalisierungsdruck unterworfen waren, insbesondere in der Textil- und Bekleidungsindustrie, Nahrungsmittel- und Zigarettenindustrie, der Chemie- und Leichtindustrie und vor allem der Landwirtschaft. Natürlich sind auch der PDS die Daten bekannt, nach denen der Anteil der Frauen an den Erwerbstätigen im Jahr 1989 bei 48,8 Prozent lag, bis 1995 zwar ein Absinken auf 44,2 Prozent festzustellen ist, aber der Frauenanteil unter den Erwerbstätigen damit immer noch höher ist als in der alten Bundesrepublik. Das Beklagen von „Entfeminisierung des ostdeutschen Arbeitsmarktes" ist daher nichts weiter als eine gezielte Desinformation. So ist der PDS natürlich auch bekannt, daß in einigen Bereichen arbeitslos gewordenen Frauen völlig neue Qualifikationen vermittelt werden mußten, die in der DDR-Planwirtschaft nicht erforderlich waren. Im übrigen können die Arbeitsämter nur dorthin vermitteln, wo Arbeitsplätze angeboten werden. Nach dem Gesetz haben sie bei der Vermittlung sowohl die berufliche Vorbildung wie auch die bisherige berufliche Tätigkeit der Arbeitslosen zu beachten. Aber Faktén und objektive Daten wären der PDS eh nur hinderlich bei der Verfolgung ihrer Zielsetzung, die Mauer in den Köpfen möglichst vieler Menschen zu stabilisieren. Die PDS setzt auf „mentale Einheitsgegner" , die, wie die Kommission für die Erforschung des sozialen und politischen Wandels in den neuen Bundesländern in ihrer Bilanz feststellt, den überwiegenden Teil der PDS-Wähler bilden, und nicht etwa die sogenannten Protestwähler. Wir brauchen Arbeitsplätze in Ost und West! Uns geht es um den Zugang der Frauen in Ost und West zum ersten Arbeitsmarkt. Unternehmer, Kammern, Handwerker, Freiberufler und Selbständige wissen exakt Gründe zu nennen, die an der Schaffung oder auch am Erhalt von Arbeitsplätzen hindern. Mit un- serem „Wachstums- und Beschäftigungsförderungsprogramm" ist genau da angesetzt. Mit der Reform der Arbeitslosenversicherung, die wir heute morgen beschlossen haben, wird ein wichtiger Teil gesetzgeberisch ergänzt. Und natürlich bleibt die spezifische Förderung des Zugangs von Frauen zum Arbeitsmarkt im Arbeitsförderungsgesetz erhalten: Im neuen § 8 heißt es: Die Leistungen der aktiven Arbeitsförderung sollen die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt fördern. Zur Verbesserung der beruflichen Situation von Frauen ist durch sie auf die Beseitigung bestehender Nachteile sowie auf die Überwindung des geschlechtsspezifischen Ausbildungs- und Arbeitsmarktes hinzuwirken. Frauen sollen entsprechend ihrem Anteil an den Arbeitslosen gefördert werden. Die Leistungen der aktiven Arbeitsförderung sollen in ihrer zeitlichen, inhaltlichen und organisatorischen Ausgestaltung die Lebensverhältnisse von Frauen und Männern berücksichtigen, die aufsichtsbedürftige Kinder betreuen und erziehen oder pflegebedürftige Angehörige betreuen, oder nach diesen Zeiten wieder in die Erwerbstätigkeit zurückkehren wollen. Die Ausnutzung von Qualifikation ist doch eine grundsätzliche Frage und keine spezifische für die neuen Länder. Gute Ausbildung breiter Schichten kann leider auch dazu führen, daß nicht alle im erlernten Beruf arbeiten können. Man denke zum Beispiel an hohe Akademikerarbeitslosigkeit im Westen. Wer beschäftigt werden kann, bestimmt allein der Arbeitsmarkt. Die beste Frauenpolitik ist eine gezielte Bekämpfung der Arbeitslosigkeit generell und die Schaffung von Dauerarbeitsplätzen verbunden mit gezielter Frauenförderung - Beispiel Frauenförderung im öffentlichen Dienst und in großen Betrieben - und Erhalt bzw. Schaffung von Kinderbetreuungseinrichtungen. Frauenpolitik für Frauen in den neuen Bundesländern muß dabei insbesondere berücksichtigen, daß zum Selbstverständnis der Frauen nach wie vor in erster Linie die Erwerbstätigkeit und nicht die Rolle der Mutter und Hausfrau gehört. Rudolf Kraus, Parl. Staatssekretär beim Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung: Lassen Sie mich zunächst meiner tiefen Verwunderung Ausdruck geben: Die Bundesregierung soll wieder einmal auf die Anklagebank gesetzt werden; und zwar ausgerechnet von den Nachfahren jener SED-Politiker die für den katastrophalen Zustand der DDRMißwirtschaft verantwortlich waren. Sie, meine Damen und Herren von der sogenannten PDS, sollten sich hier nicht als Feuerwehr aufspielen, wo Sie doch selbst den Brand gelegt haben. Die Bundesregierung wird sich von Ihnen nicht hindern lassen, die gewaltige Erblast von 40 Jahren Sozialismus Schritt für Schritt zu beseitigen. Die Große Anfrage, die hier zur Debatte steht, geht von falschen Tatsachen aus. Sie suggeriert ein falsches Bild unseres Wirtschaftssystems, und sie nimmt einfach nicht zur Kenntnis, wie viele Verbesserungen durch diese Bundesregierung bereits erreicht worden sind. Zum einzelnen: Der Text der Großen Anfrage geht von einer angeblichen „Entfeminisierung„ des Arbeitsmarktes in den neuen Bundesländern aus. Diese Behauptung ist eindeutig falsch. Hinter der hohen Frauenerwerbsquote in der DDR waren auch verdeckte Arbeitslosigkeit und hoher ideologischer und gesellschaftlicher Druck verborgen. Der wirtschaftliche Umstrukturierungsprozeß hat das ganze Ausmaß dieses Phänomens deutlich gemacht. Niemand möchte hier in Abrede stellen, daß auch heute eine eigene Berufstätigkeit für die meisten Frauen in den neuen Ländern von zentraler Bedeutung ist. Sie sind jedoch auch heute noch in hohem Maße auf dem Arbeitsmarkt vertreten. Der Anteil der Frauen an den Erwerbstätigen lag nach der Berufstätigenerhebung der DDR im Jahr 1989 bei 48,8 Prozent. Bis 1995 war zwar ein Absinken auf 44,2 Prozent festzustellen, damit war der Frauenanteil unter den Erwerbstätigen aber immer noch höher als im früheren Bundesgebiet mit 41,4 Prozent. Ich habe noch niemanden gehört, der den westdeutschen Arbeitsmarkt deshalb als „entfeminisiert" bezeichnet hätte. Es trifft weiter nicht zu, daß wir bei den ostdeutschen Frauen einen hohen Verlust an Qualifikationspotential zu verzeichnen hätten. Von 1991 bis September 1996 haben rund 1,7 Millionen ostdeutscher Frauen an der von der Bundesanstalt für Arbeit geförderten Maßnahmen der beruflichen Fortbildung oder Umschulung teilgenommen. Dies entspricht rund 60 Prozent aller geförderten Personen in den neuen Ländern. Dabei wurde an die vorhandenen beruflichen Fertigkeiten und Kenntnisse der Frauen angeknüpft. Natürlich mußten viele Frauen in den neuen Bundesländern weiterqualifiziert werden. Das war - anders als es die Fragesteller darstellen - unbedingt notwendig. Viele Frauen mußten sich auf neue Tätigkeiten einstellen. Ihre teils veralteten Ausbildungen mußten auf den neuesten technischen Stand gebracht und auf die Anforderungen einer Wirtschaft abgestellt werden, die dem freien Wettbewerb ausgesetzt ist. Soweit dennoch Qualifikationen ostdeutscher Frauen ungenutzt bleiben, ist dies auf das allgemeine Defizit an Arbeitsplätzen zurückzuführen. Darüber sollte am wenigsten die PDS mäkeln, die als Fortsetzungspartei der SED für den Zustand des Arbeitsmarktes in Ostdeutschland die Hauptverantwortung trägt. Die Große Anfrage geht im übrigen von einem falschen Bild unseres Wirtschaftssystems aus. Die Bundesregierung ist keine Arbeitsplatzbeschaffungsma- schine, die nach Belieben neue Arbeitsplätze schaffen kann. Genausowenig kann sie Druck auf Arbeitgeber ausüben, Frauen statt Männer einzustellen. Was wir machen können, ist, die Rahmenbedingungen für die Schaffung von neuen Arbeitsplätzen zu verbessern. Diesem Ziel haben wir uns mit unserer Wirtschafts-, Finanz- und Arbeitsmarktpolitik gerade in den neuen Ländern verschrieben. Durch massiven Einsatz der arbeitsmarktpolitischen Instrumente des AFG haben wir die Wettbewerbsfähigkeit der Frauen am Arbeitsmarkt in den letzten Jahren einen entscheidenden Schritt weitergebracht. Darüber hinaus sind durch zahlreiche Modellprojekte, Kolloquien und andere Veranstaltungen Arbeitgeber über die hohe Qualifikation ostdeutscher Frauen informiert worden. Die Bundesregierung wird ihren Kampf gegen die nach wie vor zu hohe Arbeitslosigkeit in den neuen Bundesländern offensiv fortsetzen - das gilt gerade für die Frauenarbeitslosigkeit. Das heute zur zweiten und dritten Beratung anstehende ArbeitsförderungsReformgesetz enthält zusätzliche Grundlagen für eine noch intensivere Frauenförderung. Darüber hinaus müssen wir weiterhin die Bereitschaft in den Unternehmen fördern, neue Arbeitsplätze verstärkt mit Frauen zu besetzen. Dies ist der beste Weg, Qualifikationsverlust zu vermeiden. An diesem Ziel werden wir auch in Zukunft festhalten. Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Reden zu Zusatztagesordnungspunkt 6 (Gesetzentwurf: Flankenvereinbarung) Dr Friedrich Pflüger (CDU/CSU): In den letzten zehn Jahren haben wir einen Prozeß der Abrüstung erlebt, wie es ihn in der Geschichte nie zuvor gegeben hat. Standen sich während des Kalten Krieges waffenstarrende Blöcke gegenüber, wurde seit 1989 eine neue Epoche der Kooperation und Abrüstung eingeleitet. Bei den atomaren, vor allem aber bei den konventionellen Waffen kam es zu einer zuvor nicht für möglich gehaltenen Verschrottung. Einen Meilenstein markierte der Vertrag über Konventionelle Streitkräfte in Europa (KSE), der zur Vernichtung von insgesamt fast 50 000 angriffsfähigen Waffensystemen zwischen Atlantik und Ural führte, davon allein 8 700 durch Deutschland, das damit stärker abrüstete als jeder andere NATO-Staat und das seine Verpflichtungen schon im Mai letzten Jahres, sechs Monate vor Ablauf der vertraglich gesetzten Frist, erfüllte. Dies gilt auch für die Truppenstärke: Standen zum Zeitpunkt der Wiedervereinigung noch 700 000 deutsche Soldaten unter Waffen, sind es heute nur noch 340 000 Mann, also in sechs Jahren eine Reduzierung von über 50 Prozent. Von 800 000 ausländischen Soldaten, die auf deutschem Boden stationiert waren, sind gerade 140 000 geblieben. Das sind Erfolge, von denen die „Friedensbewegung" zu Beginn der achtziger Jahre nicht einmal zu träumen wagte. Wer sich diese wenigen, hier nur exemplarisch aufgezeigten Fakten vergegenwärtigt, muß sich fragen, in welcher Welt die Grünen denn leben, wenn sie in einem Antrag zum Jahresabrüstungsbericht schreiben: Nach dem Ende des Ost-West-Konfliktes bestand die Chance substantieller Abrüstung. Zunächst - so der Antrag unter Federführung der Kollegin Beer, hatte es den Anschein, als ob diese ergriffen wurde.... Inzwischen ist es deutlich geworden, daß es sich bei diesem Prozeß um einen Rüstungskontrollprozeß im traditionellen Sinn gehandelt hat. Daher so die Grünen, könne man „nicht von einem Abrüstungsprozeß sprechen". Die PDS geht in ihrem Antrag zum Jahresabrüstungsbericht sogar so weit zu behaupten: In der Substanz und in ihren Fähigkeiten blieben die militärischen Potentiale weitgehend unangetastet. 50 000 angriffsfähige Großwaffensysteme allein im konventionellen Bereich wurden auf Grund des KSEVertrags zerstört. Das ist nun wirklich mehr als Rüstungskontrolle. Wir haben eine Vernichtung von Waffen erlebt, wie es sie auf friedlichem Wege nie zuvor gegeben hat. Dies sollten endlich auch die Grünen und die PDS zur Kenntnis nehmen. Der KSE-Vertrag, dessen Vitalität durch den Zusammenbruch der Sowjetunion bedroht war, konnte durch die Ende Mai dieses Jahres ausgehandelte Regelung über die sogenannte Flankenproblematik bewahrt und den neuen Verhältnissen angepaßt werden. Der Vertrag wurde am 19. November 1990 noch von 22 Staaten unterzeichnet, doch gibt es durch den Kollaps der UdSSR mittlerweile 30 Mitgliedstaaten und ein radikal verändertes politisches Umfeld. Die Forderung Rußlands und der Ukraine, die Bestimmungen, die Stationierungsbegrenzungen in bestimmten Grenzregionen zum Inhalt haben, neu zu regeln, war daher durchaus verständlich. Wichtig war aber, zugleich die legitimen Sicherheitsinteressen der Nachbarstaaten, z. B. der Türkei, angemessen zu berücksichtigen. Bei diesem Verhandlungsprozeß, der durch den Ende Mai gefundenen Kompromiß erfolgreich abgeschlossen werden konnte, hatte nicht zuletzt die Bundesregierung entscheidenden Anteil. Zudem zeigten alle Vertragsstaaten, auch die von der neuen Regelung betroffenen Länder Rußland und Ukraine, Kooperationsbereitschaft, Verantwortungs- bewußtsein und den Willen, mit dem KSE-Vertrag die Grundlage der konventionellen Sicherheit in Europa zu erhalten. Die neue Regelung sieht vor, daß Rußland seine Waffenbestände in einer verkleinerten Grenzregion stationieren kann, also eine größere materielle und personelle Konzentration an seinen Grenzen erhält. Der Ukraine wurde zugestanden, auf - kostspielige - Truppenverlegungen verzichten zu dürfen. Rußland und die Ukraine haben sich im Gegenzug dazu verpflichtet, mehr Inspektionen zu gestatten bzw. in besonderer Weise die anderen Vertragsstaaten über Bestandsveränderungen zu informieren. Natürlich hat es auch andere Schwierigkeiten gegeben. Man erinnere sich bloß an die Probleme Weißrußlands, das auf Grund finanzieller Engpässe seine Reduzierungsverpflichtungen nicht einhalten konnte, oder an den Versuch Rußlands, Waffen hinter den Ural zu bringen und damit dem Wirkungskreis des KSE-Vertrags zu entziehen. Aber entscheidend ist doch letztlich, daß für all diese Probleme Lösungen gefunden wurden, daß der Dialog nie abriß, so daß letztlich durch die von allen Seiten signalisierte Gesprächs- und Kooperationsbereitschaft, aber auch durch die zahlreichen Verifikationen das gegenseitige Vertrauen zwischen den Vertragspartnern gestärkt wurde. Ich möchte an dieser Stelle auch einmal den Soldaten der Bundeswehr Dank sagen. Das Verifikationszentrum der Bundeswehr in Geilenkirchen hat - ebenso wie die Diplomatie - eine schwierige Aufgabe übernommen und sie glänzend gemeistert. Dieser Erfolg darf uns nun aber nicht dazu verleiten, selbstzufrieden in Untätigkeit zu verfallen. Obwohl der KSE-Vertrag großangelegte Überraschungsangriffe in Europa unmöglich gemacht hat, darf er nicht der Endpunkt der Entwicklung sein. Der konventionelle Abrüstungsprozeß in Europa muß seine Dynamik behalten. Die vertragliche Verankerung weiterer Waffen- und Truppenreduzierungen ist nicht nur möglich, sondern nötig. Schon heute liegen viele Staaten unter den Höchstgrenzen des KSE-Vertrags, und dies sowohl hinsichtlich der Waffenbestände als auch der Truppenstärke. So dürften zum Beispiel auf dem gesamten vom KSE-Vertrag erf aß-ten Gebiet etwa 5,8 Millionen Soldaten stationiert sein. Tatsächlich sind es aber 1,4 Millionen weniger. Der konventionelle Abrüstungsprozeß hat eine Eigendynamik entwickelt. Sie ist zugegebenermaßen nicht zuletzt auf Grund der enormen wirtschaftlichen Schwierigkeiten im ehemaligen Ostblock noch fragil. Aber es lohnt sich allemal, die bisherigen Erfolge nicht gering zu schätzen und den Prozeß sorgfältig zu pflegen und weiterzuführen. Neben der Überlegung, wie die bereits geregelten Waffensysteme vertraglich noch weiter reduziert und auch die Personalstärken auf einem noch niedrigerem „level" festgeschrieben werden können, ist es wichtig, in einen zukünftigen KSE-II-Vertrag auch Waffensysteme oder ganze Truppenteile, wie zum Beispiel die Seestreitkräfte, einzubeziehen, die bisher noch keiner Regelung unterworfen sind. Darüber hinaus müssen wir uns aber auch noch stärker um regionale Rüstungskontrolle und Abrüstung sowie um vertrauens- und sicherheitsbildende Maßnahmen bemühen. Bisher kam es vor allem darauf an, das KSE-I-Abkommen nicht mit immer neuen Forderungen zu befrachten, sondern solide umzusetzen und zu implementieren. Jetzt muß neue Initiative entfaltet und neue Dynamik entfacht werden. Der KSE-Vertrag und die im Mai gefundene Flankenvereinbarung sind bedeutende Schritte, doch weitere müssen folgen. Wenn am 15. Dezember - hoffentlich - alle Vertragsstaaten die neue Flankenvereinbarung ratifiziert haben, ist es notwendig, sich neue Ziele zu setzen. Abrüstung und regionale Rüstungskontrolle, die zukünftig größere Bedeutung haben wird, sowie vertrauens- und sicherheitsbildende Maßnahmen dulden keine Stagnation. Uta Zapf (SPD): Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt die Verständigung der KSE-Vertragsparteien über die sogenannte Flankenvereinbarung. Damit ist ein kontroverser Punkt, der die Umsetzung des Vertrages über konventionelle Abrüstung belastet hat, aus der Welt, und der Weg ist frei geworden, über weitere Abrüstungsschritte im konventionellen Bereich zu sprechen. Die Veränderung des ursprünglichen Vertrages stellt keinen Präzedenzfall dar, der andere Staaten einladen könnte, an der Substanz des Vertragswerkes zu rütteln. Es gab auch zuvor schon Anpassungen, mit denen versucht wurde, der neuen sicherheitspolitischen Lage in Europa gerecht zu werden. Ein Vertrag, der ursprünglich zwischen den Mitgliedern zweier gegeneinander gerichteter Militärbündnisse ausgehandelt worden war, wäre kaum umsetzbar gewesen, wenn nicht die Tatsache, daß das eine Bündnissystem aufgelöst und die Sowjetunion in viele Einzelstaaten aufgeteilt wurde, durch Textergänzungen Berücksichtigung gefunden hätte. Trotz dieser positiven Aspekte und trotz unserer Zustimmung zu dem heute vorgelegten Gesetzentwurf, haben wir Kritik sowohl an der Substanz der jetzigen Flankenregelung als auch an der Art, wie sie zustande gekommen ist. Die Flankenregelung erlaubt der russischen Föderation unter anderem in der Region Pskow, das heißt in unmittelbarer Nachbarschaft zu den baltischen Republiken, die Anzahl schwerer konventioneller Waffen zu erhöhen. Angesichts der Spannungen, die es zwischen Rußland und Estland, aber auch zwischen Rußland und Lettland gibt, kann es nicht unser Interesse sein, Rußland in die Lage zu versetzen, eine militärische Drohkulisse in dieser Region aufzubauen. Es gibt offene Fragen zum Grenzverlauf zwischen Estland und Rußland, die russische Föderation ist nicht bereit, die Geburtsurkunde des estnischen Staates, den Vertrag von Tartu, anzuerkennen, und es gibt ein Konfliktpotential im Zusammenhang mit Minderheitenrechten und Staatsbürgerschaftsfragen. Dies alles hätte Berücksichtigung finden müssen, als darüber entschieden wurde, die sogenannte Nordflanke der russischen Föderation für zusätzliche konventionelle Waffen zu öffnen. Der Hinwies aus den skandinavischen Staaten, daß sie sich durch eine solche Regelung nicht bedroht fühlten, und die Erkenntnis, daß es Rußland bei der veränderten Flankenregelung vor allem um die südlichen Regionen gehe, ändert nichts daran, daß die Interessen und die Bedrohungswahrnehmungen der baltischen Republiken in die Verhandlungen über die Vertragsänderung hätten miteinbezogen werden müssen. Gerade von der Bundesregierung, die sich gerne als Fürsprecher der baltischen Unabhängigkeit ausgibt, hätte erwartet werden müssen, daß sie hier tätig wird. Nach allen mir vorliegenden Informationen wurden die Festlegungen über die Nordflanke und das Pskow-Gebiet allein von den USA mit Rußland ausgehandelt. Hier hätte die Bundesregierung das Feld jedoch nicht allein den USA überlassen dürfen. Wir erwarten, daß die Bundesregierung in Zukunft ihre Verantwortung für die Stärkung dieses Vertrages und für die Fortentwicklung des konventionellen Abrüstungsprozesses in Europa engagierter wahrnimmt. Wir begrüßen, daß über die Lösung der Flankenproblematik hinaus weitere wichtige Verabredungen bei der Überprüfungskonferenz getroffen worden sind. Rußland hat sich zur Abrüstung von weiteren 14 500 Waffensystemen östlich des Urals bereit erklärt und wird diesen Prozeß auch der Verifikation unterwerfen. Darüber hinaus hat die Konferenz einen Anpassungsprozeß des KSE-Vertrages verabredet, der die Wirksamkeit des Vertrages auch in einer sich wandelnden europäischen Sicherheitsarchitektur künftig gewährleisten soll. Für diesen Anpassungs- oder Modernisierungsprozeß müssen Umfang und Parameter möglichst schnell definiert werden. Wir begrüßen die Absicht, das Verifikationsregime zu stärken. Wenn dies gelingen soll, muß auch der Open-Skies-Vertrag ratifiziert und endlich in Kraft gesetzt werden. Die Bundesregierung ist aufgefordert, mit noch größerem Engagement bei den betroffenen Ländern sich für die Ratifizierung des OpenSkies-Vertrages einzusetzen. Um der beschlossenen NATO-Osterweiterung Rechnung zu tragen, halten wir es für unausweichlich, neue Verhandlungen über konventionelle Abrüstung umgehend aufzunehmen. In diesem Verhandlungsprozeß müssen neue Waffenkategorien mit einbezogen werden. Der Deutsche Bundestag hat bereits im Juni 1994 verlangt, daß die Bereiche der maritimen Rüstung und der qualitativen Rüstungskontrolle sowie Personalobergrenzen in neue Abrüstungsverhandlungen einbezogen werden müssen. Wir fordern, daß die Bundesregierung hier Initiativen ergreift. Wir teilen nicht die Auffassung der Bundesregierung, daß von Seestreitkräften „keine destabilisierende Wirkung" ausgehe und daß allenfalls vertrauens- und sicherheitsbildende Maßnahmen realisierbar seien. In diese neuen Abrüstungsverhandlungen sollten unserer Ansicht nach dringend auch Kleinwaffen und Minen einbezogen werden. Die Erfahrungen aus dem Krieg im ehemaligen Jugoslawien und anderswo belegen, daß diese Waffenkategorien eine zunehmend zentrale Bedeutung in zukünftigen Konflikten zukommt. Ein Schwerpunkt in diesem Zusammenhang muß regionale Abrüstung und Rüstungskontrolle sein. Wir wissen, daß hier noch viel Überzeugungsarbeit zu leisten ist. Hierzu fordern wir die Bundesregierung nachdrücklich auf. Bereits 1992 auf dem KSZE-Gipfel in Helsinki wurde ein Sofortprogramm des Forums für Sicherheitskooperation verabredet, das die Ausarbeitung regionaler Maßnahmen einschließlich Reduzierungen und Begrenzungen, wo nötig, vorsieht. Hier liegen so gut wie keine konkreten Verhandlungsergebnisse vor. Es kann auch nicht angehen, daß die Staatengemeinschaft sich aus der Verantwortung stiehlt und auf Initiativen aus den Regionen selbst wartet. Wer Konfliktprävention betreiben will, muß diesen regionalen Maßnahmen Priorität einräumen. Die Erkenntnis, die auch die Bundesregierung in ihrem „Bericht zum Stand und Problemen der Implementierung des KSE-Vertrages" ausspricht, daß das Vorhandensein überdimensionierter Arsenale auch kleinerer konventioneller Waffen in Spannungsgebieten im erheblichen Maße zur Destabilisierung beiträgt, zwingt in einem weiteren Bereich, im Bereich der Rüstungsexportkontrolle, zu neuem Denken. Nur leider redet hier die Bundesregierung wieder einmal völlig anders, als sie handelt. Die angeblich so restriktive Haltung der Bundesregierung in Fragen von Rüstungsexporten sind angesichts der europäischen Richtlinien und Praxis Makulatur. Hier besteht dringender Handlungsbedarf, gesamteuropäisch und darüber hinaus Initiativen in der Rüstungsexportkontrolle zu ergreifen. Dazu fordern wir die Bundesregierung nachdrücklich auf. Angelika Beer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): An dem Vertrag zur Flankenregelung läßt sich die Ambivalenz von Rüstungskontrolle und Abrüstung gut herausarbeiten. Denn einerseits wurde, was eindeutig zu begrüßen ist, eine einvernehmliche Vereinbarung zwischen Rußland und den anderen Teilnehmern des KSE-Regimes abgeschlossen und damit das Regime erst einmal gerettet. Zum anderen aber ist dadurch die konstruktive Bearbeitung regionaler Konflikte und Sicherheitsprobleme nur verschoben, aber nicht gelöst worden. Die konventionelle Abrüstung ist keinen Schritt weitergekommen. Die Flankenregelung folgt immer noch der Logik des Blockdenkens, ist daher als rüstungskontrollpolitisches Instrument nicht mehr zeitgemäß. Auf der Überprüfungskonferenz zum KSE-Vertrag war die Haltung des Westens nicht dynamisch, son-dem statisch. Die Bundesregierung ist jetzt gefordert, ein abrüstungsorientiertes Konzept zu entwikkeln. Wenn ich mir jedoch ansehe, wie zur Zeit über die Nichtweiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen in der Bundesregierung, den Koalitionsparteien und dem westlichen Bündnis diskutiert wird, dann sehe ich das Gegenteil. Denn die Methoden bleiben die des Kalten Krieges. Es werden neue Bedrohungen ausgemacht, Feindbilder aufgebaut und schon wieder militärische Gegenmaßnahmen geplant. Die Rüstungsindustrie wird sich darüber freuen. Wir wissen dank der SDI-Diskussion, wie teuer und ineffektiv eine Raketenabwehr funktioniert und daß dahinter weniger sicherheitspolitische als ökonomische Interessen stehen. Sinnvoll wäre eine vorbeugende Herangehensweise, die Staaten gegebenenfalls auch mit diplomatischem und wirtschaftlichem Druck in Regelwerke einbindet, um Proliferation einzudämmen oder zu verhindern. Notwendig ist die Bereitschaft, die Abrüstung auch durch einseitige Schritte voranzutreiben. Die Gefährdung des KSE-Regimes ist jedoch durch die Einigung über die Flankenregelung nicht beendet. Weitere Gefahr droht aus der NATO-Osterweiterung, denn durch sie kann die komplizierte europäische Sicherheitskonstruktion unterminiert werden. Die Frage, wie Rüstungsobergrenzen in Zukunft verteilt sein werden, nachdem sich der eine Block aufgelöst hat und der andere umrüstet, ist noch ungelöst. Sollen die NATO-Obergrenzen gleichbleiben oder werden die Zahlen verändert, d. h. mit den Beitrittskandidaten dem Westen zugeschoben? Diese Lage ist offen, und eine offene Situation bietet die Chance für konstruktive Veränderungen. Die Flankenregelung muß auch im Zusammenhang mit der Türkei bewertet werden. Denn diese ist ein weiteres sicherheitspolitisches Problem in der Region. Erstens führt sie im Südosten einen Krieg gegen die kurdische Bevölkerung, zweitens hat sie permanent militärische Spannungen mit dem NATO-Partner Griechenland. Und drittens hat die Türkei darüber hinaus regionale Vormachtambitionen in den GUS-Raum hinein. Sie hat daher den Abschluß der Flankenregelung lange hinausgezögert. Nur auf Druck der Vereinigten Staaten hat sie sie schließlich widerwillig akzeptiert. Ob Rußland real eine Bedrohung ist, darf auf Grund der wirtschaftlichen Probleme angezweifelt werden. Wir wissen aber, wie Bedrohungsvorstellungen wirken. Dazu braucht es keine reale Bedrohung. Die NATO muß daher auf ihren Partner Türkei einwirken. Die Türkei muß ihre Hegemonialpolitik in dieser instabilen Region beenden und weitergehende Abrüstungsschritte akzeptieren. Wie ich schon erwähnt habe, wurde durch die Flankenregelung keiner der regionalen politischen Konflikte gelöst. Rußland darf jetzt im Süden mehr Waffen stationieren als ursprünglich im KSE-Vertrag vorgesehen. Doch nicht nur Rußland steht jetzt in der Pflicht. Auch der Westen muß seinerseits Initiativen ergreifen, um die politischen Konflikte in der südlichen Flankenregion schlichten zu helfen. Eine Beschränkung auf militärische Stabilisierung kann nicht genügen. Ich fasse zusammen: Auch wenn durch die Flankenregelung russische Sicherheitsbedürfnisse respektiert wurden, bleibt doch ein bitterer Beigeschmack. Denn die Abrüstung in Europa stockt. Es sind die westlichen Staaten, die die Möglichkeit hätten, initiativ zu werden, ganz schlicht und einfach, weil sie in der günstigeren sicherheitspolitischen Lage sind. Aus diesem Grund sind einseitige Vorleistungen notwendig, die demonstrieren, ob die NATO-Rede von kooperativer Sicherheit lediglich eine Leerformel ist. Im konventionellen Bereich bedeutet das einen substantiellen Abrüstungsschritt durch die Abschaffung der Wehrpflicht und den sofortigen Stopp der Umstrukturierung zur Krisenreaktion, d. h. den Aufbau von Interventionsarmeen. Dr. Olaf Feldmann (F.D.P.): Der KSE-Vertrag ist ein Eckpfeiler der europäischen Sicherheit. Er hat sich bewährt. Seine Hauptaufgabe ist, Überraschungsangriffe oder große Offensivoperationen in Europa auszuschließen. Der KSE-Vertrag hat eine deutliche Truppenreduzierung ermöglicht. Diese hat zu einer Entlastung unserer Volkswirtschaften geführt. Das ist ein großer Erfolg unserer Abrüstungspolitik. Die F.D.P. begrüßt, daß die Vertragspartner des KSE-Vertrages eine gemeinsame Lösung für die Flankenproblematik gefunden haben. Dies haben wir schon mehrfach gefordert. Damit haben die KSEStaaten ihre Kooperationsfähigkeit unter Beweis gestellt, obwohl es skeptische Stimmen gab. Der KSEVertrag hat eine wichtige Bewährungsprobe bestanden. Die westlichen Staaten haben einer Verkleinerung der Flankenregion zugestimmt. Rußland und die Ukraine haben sich zu zusätzlichen Inspektionen und Informationen bereit erklärt. Damit wurde ein fairer Kompromiß erzielt. Dieser wird den Sicherheitsinteressen Rußlands und den Stationierungsproblemen der Ukraine gerecht. Für den Westen werden Transparenz und Information über Truppenstärke und -stationierung verbessert. Die Vertragsänderungen dienen damit den Sicherheitsinteressen aller Beteiligten. Die Ratifikation der neuen Flankenvereinbarung ist ein positives Signal für den weitergehenden Anpassungsprozeß des KSE-Vertrages, der auf dem OSZE-Gipfel in Lissabon Anfang Dezember eingeleitet werden soll. Deutschland hat größtes Interesse, den Abrüstungsprozeß in Europa weiter voranzutreiben. Des- halb stimmt die F.D.P. dem vorliegenden Gesetzentwurf zu. Gerhard Zwerenz, (PDS):Wir unterstützen den vorliegenden Gesetzentwurf. Die vorgesehene Modifikation der Flankenregelung des KSE-Vertrages war nötig, um diesen wichtigen Abrüstungsvertrag zu bewahren. Es war vernünftig, daß die NATO Rußland und der Ukraine in dieser Frage entgegengekommen ist - allein schon, um ein Ausscheren Rußlands zu verhindern. In der Sache war das russische Anliegen insoweit verständlich, daß die KSE-Regelungen die Russische Föderation in der Tat erheblich benachteiligen, vor allem vor dem Hintergrund der gänzlich veränderten sicherheitspolitischen Landschaft nach 1990. Es war tatsächlich unbillig, daß die Türkei nach dem KSE-Vertrag kräftig hochrüsten und modernisieren durfte, wichtige Teile ihrer Region aus dem Vertragsregime ausnehmen durfte, während Rußland allerlei Restriktionen ausgesetzt war. Inwieweit die nunmehr erlaubte Stationierung zusätzlicher Panzer und Artilleriewaffen in der Kaukasus-Region Rußland mehr Sicherheit bringt, bleibt indes fraglich. Die Erfahrungen in Afghanistan und Tschetschenien belegen eher, daß man mit Waffengewalt weder den sogenannten islamischen Fundamentalismus noch separatistische Bestrebungen niederringen kann. Leider scheint die russische Militärdoktrin hier von NATO-Strategien inspiriert: Gegen neue Bedrohungen aus dem Süden, aus dem vielbeschworenen „Krisenbogen von Marokko bis zum Indischen Ozean" will man sich militärisch wappnen. Diese kurzsichtige wie unsinnige Politik machen wir nicht mit. Die Neufassung der Flankenregelung des KSEVertrages war eine tagespolitisch wichtige Frage, insgesamt jedoch von untergeordneter Bedeutung. Die russische Seite hat in jüngster Zeit mehrfach von der Notwendigkeit der „Modernisierung" des KSEVertrages insgesamt gesprochen - und dies im Zusammenhang mit der geplanten Osterweiterung der NATO. Auch dies ein legitimes und richtiges Anliegen. Kein Mensch kann darüber hinweggehen, daß für den KSE-Vertrag das Gruppenprinzip konstitutiv war: Es ging um Paritäten zwischen den damaligen Konfliktparteien Ost und West. Zwar sind die vertraglich festgelegten Höchstgrenzen in Oslo 1992 in nationale Obergrenzen umdefiniert worden, das ändert nichts daran, daß eine NATO-Erweiterung ohne substantielle Abrüstung auf seiten des „Westens" von Rußland als Affront empfunden werden muß. Wenn die Waffen früherer Warschauer-Pakt-Staaten jetzt dem NATO-Bündnis zugeschlagen werden, so sieht sich die Russische Föderation ein weiteres Mal düpiert und ins Hintertreffen geraten. Wir halten die NATO-Osterweiterung für falsch, für überflüssig und für gefährlich. Darüber reden wir im Moment nicht. Aber wenn wir hier über die Anpassung des KSE-Vertrages sprechen, so darf das Thema eines Folgevertrages, der die konventionelle Abrüstung fortschreibt und vertieft, nicht ausgespart bleiben. Wenn wir jüngste Signale aus Brüssel richtig deuten, so tut sich jetzt wenigstens etwas. Die NATO will angeblich über ein neues Verhandlungsmandat mit sich reden lassen. Warten wir es ab. Bisher war keinerlei Bereitschaft zu weiteren Waffenreduzierungen zu erkennen. Und dies, obwohl die NATO ja unter dem Strich nach dem KSE-Vertrag kaum abrüsten mußte und jetzt vor allem am Zuge wäre. Auch die Bundesregierung hat bisher gemauert. Einer Anfrage der Kollegin Katrin Fuchs von der SPD hat die Regierung vor kurzem beschieden, daß man keine Notwendigkeit sehe, die Militärpotentiale in Europa neu auszubalancieren. Eine Initiative der Regierung sei daher nicht zu erwarten. Leider, kann ich dazu nur sagen. Ich will daher die Gelegenheit nutzen, noch einmal auf unseren detaillierten Antrag für einen neuen Abrüstungsvertrag vom 11. März hinzuweisen. Leider haben die Koalitionsfraktionen und die SPD diesen Antrag barsch abgelehnt. Vielleicht, und ich hoffe es, muß er bald doch wieder aus der Ablage herausgeholt werden. Dr. Werner Hoyer Staatsminister im Auswärtigen Amt: Der KSE-Vertrag ist und bleibt eine zentrale Grundlage für die Sicherheit in Europa. Er hat seine außerordentliche politische, sicherheitspolitische und rüstungskontrollpolitische Wirkungskraft in den letzten Jahren eindrucksvoll bewiesen. Ihn zu bewahren ist im Interesse aller Beteiligten, nicht zuletzt Deutschlands. Dieser Vertrag schließt zuverlässig aus, daß es in Europa erneut zu einem konventionellen Rüstungswettlauf kommen könnte. Die Gefahr eines groß angelegten Überraschungsangriffs hat er praktisch beseitigt. Sein Beispiel wirkt in andere Regionen hinein. Die 30 Vertragsstaaten haben auf der ersten KSEÜberprüfungskonferenz im Mai diesen Jahres in Wien die bisherige Wirkungsweise des KSE-Vertrages überprüft. Zu Recht haben sie gemeinsam festgestellt: Der KSE-Vertrag muß Eckpfeiler der Sicherheit in Europa bleiben. Der erfolgreiche Ausgang der KSE-Überprüfungskonferenz einschließlich der Öffnung hin zu einer Modernisierung des Vertrags und seiner Anpassung an die sich entwickelnden europäischen Sicherheitsstrukturen wurde vor allem durch eine Einigung der 30 Vertragsstaaten zur Lösung der Flankenproblematik ermöglicht. Die Bundesregierung hat die näheren Hintergründe der Flankenproblematik und den Inhalt der Flankenvereinbarung in der Ihnen vorliegenden Denkschrift zum Gesetzentwurf ausführlich erläutert. Die wichtigsten Punkte sind: Die Flankenproblematik schwelte seit Ende 1993. Rußland und die Ukraine führten seitdem Klage über eine nach ihrer Auffassung durch Auflösung des Warschauer Paktes und Zerfall der Sowjetunion entstandene Ungleichbehandlung. Beide Vertragsstaaten wiesen darauf hin, daß nur sie aufgrund der Flankenregelung im KSE-Vertrag besondere regionale Stationierungsbeschränkungen auf ihrem Territorium zu beachten hätten. Rußland sah dadurch vor allem seine Sicherheitsinteressen im Kaukasus gefährdet. Die Ukraine verwies auf die hohen Kosten, die mit einer Verlegung von Truppenteilen aus der Flankenregion in andere Teile des Landes verbunden gewesen wären. Das Flankenproblem wurde schließlich einvernehmlich und unter Beachtung der Interessen aller Vertragsstaaten gelöst. Die Flankenvereinbarung ist ein fairer Ausgleich zwischen dem Bestreben Rußlands und der Ukraine einerseits, mehr vertraglich begrenzte Waffensysteme in der Flankenregion stationieren zu dürfen, und den berechtigten Interessen der übrigen Vertragsstaaten andererseits, möglicherweise destabilisierende regionale Kräftekonzentrationen in ihrer Nachbarschaft zu verhindern. Alle Vertragsstaaten haben bei der Lösung der Flankenproblematik verantwortungsbewußte Kooperationsfähigkeit bewiesen. Sie wurden damit der Bedeutung des KSE-Vertrages für die europäische Sicherheitsarchitektur gerecht. Die Bundesregierung hat sich stets für einen fairen Interessenausgleich in der Flankenfrage eingesetzt und begrüßt die am 31. Mai 1996 getroffene Vereinbarung. Die Flankenvereinbarung sieht vor, daß sie erst dann uneingeschränkt in Kraft treten kann, wenn alle Vertragsstaaten ihre endgültige Zustimmung erteilt haben. Als Stichtag wurde der 15. Dezember 1996 vereinbart. Danach müßte die Flankenvereinbarung erneut überprüft werden. Die Bundesregierung appelliert an alle Vertragsstaaten, der Flankenvereinbarung termingerecht ihre endgültige Zustimmung zu geben. Die Vertragsstaaten werden demnächst in einen übergreifenden Anpassungsprozeß des KSE-Vertrages eintreten. Es besteht jedoch breites Einvernehmen, daß die vorliegende Flankenregelung bei diesem Prozeß Bestand behalten soll. Sie ist ein wichtiges Element zur Sicherung der Überlebensfähigkeit des Vertrags. Daher ist sie auch im Interesse der Bundesrepublik Deutschland.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Rita Süssmuth


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Zur Entgegnung hat das Wort der Kollege Thiele.


Rede von Carl-Ludwig Thiele
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (F.D.P.)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Zu dem letzten Wort des Kollegen Poß kann die Präsidentin vielleicht etwas sagen, dazu möchte ich nichts sagen.
Ich habe den Herrn Sachverständigen Prof. Dr. Arndt erstmalig in der Anhörung kennengelernt. Ich kannte ihn zuvor nicht. Ich weiß nicht, Herr Poß, ob es richtig ist, einen Sachverständigen in der Form mit der Bemerkung „Geld macht sinnlich" abzuqualifizieren,

(Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)

wie Sie das gerade getan haben. Ich habe Zweifel, ob das der richtige Weg ist, wie Parlamentarier mit geladenen Sachverständigen des Finanzausschusses umgehen sollten.

(Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU Zuruf von der CDU/CSU: Schämen würde ich mich!)

Es ist durchaus so, daß nicht jedem die Antwort eines Sachverständigen immer gefällt. Das ist vollkommen richtig; das geht mir mitunter auch so. Aber ich halte die Art, eine solche Abqualifizierung vorzunehmen, nicht für sachgerecht.
Zur Sache: Das Verfassungsgericht hat einen klaren Grundsatz aufgestellt. Es ist schon erstaunlich, wann gesagt wird, die Sätze des Verfassungsgerichtes sind zu respektieren, und wann gesagt wird, sie sind nicht zu respektieren. Nach unserer Auffassung ist ein Spruch des Bundesverfassungsgerichts immer zu akzeptieren. Das ist zumindest unser Verfassungsverständnis.

(Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)

Das Bundesverfassungsgericht führt aus - Zitat -:
Die Vermögensteuer darf nur so bemessen werden, daß sie in ihrem Zusammenwirken mit den sonstigen Steuerbelastungen die Substanz des Vermögens, den Vermögensstamm,
- das ist also die Eigentumsgarantie -
unberührt läßt und aus den üblicherweise zu erwartenden möglichen Erträgen ... (Sollerträge) bezahlt werden kann. Andernfalls führte eine Vermögensbesteuerung im Ergebnis zu einer schrittweisen Konfiskation, die den Steuerpflichtigen dadurch übermäßig belasten und seine Vermögensverhältnisse grundlegend beeinträchtigen würde.
Auf die Ausführungen der beiden Verfassungsrechtler habe ich vorhin hingewiesen. Dazu möchte ich mich nicht mehr äußern. Ich möchte nur noch auf einen zusätzlichen Punkt hinweisen: Gerade der Sachverständige Professor Schön

(Joachim Poß [SPD]: Er ist kein Verfassungsrechtler!)

- ist er sehr wohl - hat in seinem Gutachten aus meiner Sicht überzeugend dargelegt, daß eine Unterscheidung zwischen privater und betrieblicher Vermögensteuer gar nicht machbar sei. Wie will ich zwischen diesen Steuern genau differenzieren? Dazu fehlen Vorschläge von Ihrer Seite. Wenn ich über-

Carl-Ludwig Thiele
haupt zu einer Differenzierung käme, bestände immer noch die Frage, ob diese Differenzierung nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 des Grundgesetzes verstößt, den das Bundesverfassungsgericht genutzt hat, um diese Entscheidung im Interesse der Steuerpflichtigen zu treffen; denn wie sagt das Bundesverfassungsgericht im Kern: Der Staat darf dem Bürger nicht mehr als die Hälfte dessen wegnehmen, was er selbst erarbeitet hat.
Für diese Klarstellung bin ich dankbar; ebenso die Steuerpflichtigen in diesem Lande. Wenn jemand diesen Sachverhalt anders sieht, möge er das erklären und den Steuerpflichtigen in unserem Lande darlegen.

(Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Rita Süssmuth


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich nehme nicht Stellung zu dem Ausdruck „Geld macht sinnlich". Ich möchte unabhängig davon, ob es sich nun um Gutachter oder um Kolleginnen und Kollegen im Deutschen Bundestag handelt, sagen: Wir müssen wieder sorgfältiger unsere Worte abwägen, damit wir nicht immer wieder an die Grenze der persönlichen Diffamierung kommen. Wenn wir alle darauf achten würden, kämen wir ein Stück weiter.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Das Wort hat jetzt die Kollegin Dr. Barbara Höll.