Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch wenn die PDS versucht, einen anderen Eindruck zu erwecken: Allein die Tatsache, daß man einen solchen Antrag vorlegt, heißt nicht, daß man sich mehr für die ostdeutschen Bergleute engagiert als andere in diesem Hause.
Es gibt, auch wenn der Antrag teilweise einen anderen Eindruck zu erwecken versucht, Knappschaftsausgleichsleistungen und Anpassungsgeld in
Andrea Fischer
Ost und West. Das Problem liegt bei den Zugangsvoraussetzungen. Die meisten ostdeutschen Bergleute erfüllen sie, bis auf eine spezielle Gruppe: Diese Personen erfüllen nicht die Voraussetzungen der Bergmannsvollrente, was wiederum die Voraussetzung dafür ist, daß man Knappschaftsausgleichsleistung bekommen kann.
Man braucht eine Wartezeit von 25 Jahren und muß in dieser Zeit 15 Jahre unter Tage gearbeitet haben. Das ist, nebenbei bemerkt, eine günstigere Regelung als im Westen; dort muß der Bergmann 25 Jahre unter Tage gearbeitet haben. Neben diesen beiden Bedingungen, die erfüllt sein müssen, müssen die Bergleute Ende dieses Jahres noch jünger als 55 Jahre sein.
Wenn man annimmt, daß der Bergmann frühestens mit 16 Jahren angefangen hat zu arbeiten - 25 Jahre Wartezeit plus fünf Jahre für die Grubenschließung -, dann ist er zwischen 46 und 49 Jahre alt. Ich halte es - da möchte ich mich dem Kollegen Urbaniak anschließen - für sinnvoller, für Leute dieses Alters Arbeitsplätze zu schaffen, als das Hauptaugenmerk darauf zu richten, welche Rentenleistung sie bekommen.
Jetzt möchte ich noch auf den Punkt hinweisen, der hier schon mehrfach eine Rolle gespielt hat: daß die Knappschaftsausgleichsleistung bislang nur für den Untertagebau gilt. Die Bergleute im Tagebau bekommen das Anpassungsgeld erst mit 55, das ihnen ermöglichen soll, die Zeit, bis sie 60 sind - dann bekommen sie eine Rente -, zu überbrücken. Deswegen brauchen sie die Zwischenfinanzierung nicht, um die es hier jetzt geht.
Das heißt - auch das hat der Kollege Urbaniak gerade gesagt -, was da so lapidar steht, man möge diese Regelung auf den Osten ausdehnen, bedeutet, die Regelung des Anpassungsgeldes auf Bergbauarten jenseits des Steinkohlebergbaus auszudehnen. Die Zahl der Berechtigten ist damit vollkommen unklar. Sie dürfen versichert sein, daß wir im Vorfeld dieser Debatte versucht haben, diesbezüglich etwas herauszufinden - eine Mühe, der Sie sich nicht unterzogen haben.
Jetzt komme ich dazu, warum ich so ärgerlich bin über diesen Antrag: Wenn wir eine Lösung suchen wollen für das Problem, das wir gerade beschrieben haben, dann hat man zwei Möglichkeiten: Entweder führt man das Anpassungsgeld im Osten ein - das hat unabschätzbare finanzielle Folgen -,
oder man weitet die Übergangsregelung des RentenÜberleitungsgesetzes aus. Auch das hat, wie wir wissen, unabsehbare Folgen; denn dann könnten noch ganz viele andere Gruppen diesen Anspruch stellen. Es ist hochkompliziert, abzuschätzen, welche Folgen das haben wird.
Was mich an diesem Antrag so richtig wütend macht, ist, daß er so „hingerotzt" ist. Wenn es Ihnen wirklich ein Anliegen ist, eine Lösung für die Bergleute zu finden, von denen Sie hier sprechen, dann stellt sich die Frage, wieso Sie sich, nicht die Mühe gemacht haben, darzulegen, wie es gehen könnte, wie die Regelung aussehen könnte und welches die Folgen wären. Dann hätten sich die anderen dazu verhalten müssen. Aber so macht man doch keine Oppositionspolitik.
Sie meinen es nicht ernst mit den ostdeutschen Bergleuten. Einen solchen Antrag kann doch jeder schnell hinschreiben.
- Ich ärgere mich darüber. In dem Moment, in dem wir Ihnen nicht einfach blind folgen, unterstellen Sie uns, wir wollten die ostdeutschen Bergleute verraten. Überhaupt nicht! Wir haben uns unglaubliche Mühe gemacht herauszufinden, welches die angemessene Lösung wäre. Es ist hochkompliziert. Wir werden im Ausschuß darüber zu reden haben.
Wenn Sie hier solche Anträge stellen, dann müssen Sie sich etwas mehr Mühe geben, um unter Beweis zu stellen, daß die ostdeutschen Bergleute Ihnen wirklich etwas wert sind.