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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 13/132 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 132. Sitzung Bonn, Freitag, den 18. Oktober 1996 Inhalt: Absetzung des Punktes 20 von der Tagesordnung 11963 C Zusatztagesordnungspunkt 4: Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bundesregierung zur Zukunft der SKET Schwermaschinenbau GmbH Magdeburg als einem der letzten industriellen Großunternehmen in den neuen Ländern Wolfgang Bierstedt PDS 11919 B Hartmut Büttner (Schönebeck) CDU/CSU 11920 C Dr. Uwe Küster SPD 11921 C Steffi Lemke BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 11922 D Paul K. Friedhoff F.D.P 11923 C Dr. Günter Rexrodt, Bundesminister BMWi 11924 D Wolfgang Thierse SPD 11926 A Gunnar Uldall CDU/CSU 11927 A Ernst Schwanhold SPD 11927 D Ulrich Petzold CDU/CSU 11928 D Dr. Gregor Gysi PDS 11929 C Hartmut Schauerte CDU/CSU 11931 A Rudolf Scharping SPD 11932 C Clemens Schwalbe CDU/CSU 11933 D Zur Geschäftsordnung Dr. Peter Struck SPD 11934 D Andreas Schmidt (Mülheim) CDU/CSU 11935 B Jörg van Essen F.D.P. 11935 C Vizepräsident Hans-Ulrich Klose . . . 11935 D Zusatztagesordnungspunkt 5: Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung zu den Anträgen der Fraktion der SPD: Erweiterung des Untersuchungsauftrages des 2. Untersuchungsausschusses (Drucksachen 13/4698, 13/5233, 13/5843) . . 11936 B Tagesordnungspunkt 17: Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur sozialrechtlichen Behandlung von einmalig gezahltem Arbeitsentgelt (Drucksachen 13/5062, 13/5826) . . 11937 A Wolfgang Bierstedt PDS (Erklärung nach § 31 G0) 11936 C Dr. Peter Ramsauer CDU/CSU 11937 B Hans Büttner (Ingolstadt) SPD 11939 A Andrea Fischer (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 11940 D Dr. Gisela Babel F.D.P 11941 D Petra Bläss PDS 11942 C Horst Günther, Parl. Staatssekretär BMA 11943 B Tagesordnungspunkt 21: Antrag der Abgeordneten Petra Bläss, Dr. Ruth Fuchs, weiterer Abgeordneter und der Gruppe der PDS: Anpassungsgeld und Knappschaftsausgleichsleistung für Bergleute in den neuen Bundesländern (Drucksache 13/5592) . . 11944 C Gerhard Jüttemann PDS . . . . 11944 C, 11947 A Wolfgang Engelmann CDU/CSU 11945 C, 11947 B Gerhard Jüttemann PDS 11945 D Hans-Eberhard Urbaniak SPD 11947 D Andrea Fischer (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 11948 D Uwe Lühr F.D.P 11949 D Tagesordnungspunkt 19: a) - Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Anpassung der wohngeldrechtlichen Oberleitungsregelungen für das in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannte Gebiet: (Wohngeldüberleitungsgesetz) (Drucksachen 13/5587, 13/5729, 13/ 5831, 13/5832, 13/5833) - Zweite und dritte Beratung des von dem Abgeordneten Klaus-Jürgen Warnick und der Gruppe der PDS eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Anpassung der wohngeldrechtlichen Überleitungsregelungen (Wohngeldüberleitungsgesetz) (Drucksachen 13/5512, 13/5831, 13/5832, 13/5833) 11950 C b) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau - zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung - zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Wohngeld- und Mietenbericht - zu dem Antrag der Abgeordneten Achim Großmann, Robert Antretter, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Anpassung des Wohngeldes an erhöhte Mieten - zu dem Antrag der Abgeordneten Franziska Eichstädt-Bohlig, Andrea Fischer (Berlin), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Das Wohngeld bedarfsgerecht reformieren - die Abhängigkeit vom Wohngeld senken (Drucksachen 13/4254, 13/4968, 13/ 620, 13/5578, 13/5831) 11950 D Rolf Rau CDU/CSU 11951 A Iris Gleicke SPD 11952 B Franziska Eichstädt-Bohlig BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 11953 C Hildebrecht Braun (Augsburg) F.D.P. . 11954 C Franziska Eichstädt-Bohlig BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 11955 B Klaus-Jürgen Warnick PDS 11956 C Herbert Frankenhauser CDU/CSU . . 11957 C Wolfgang Spanier SPD 11958 C Hildebrecht Braun (Augsburg) F.D.P. 11959 A Joachim Günther, Parl. Staatssekretär BMBau 11960 D Zusatztagesordnungspunkt 6: Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Begrenzung der Bezügefortzahlung bei Krankheit (Drucksachen 13/4613, 13/5074, 13/5327, 13/5448, 13/5529, 13/5537, 13/5640) 11963 A Nächste Sitzung 11963 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 11964* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 11964* D 132. Sitzung Bonn, Freitag, den 18. Oktober 1996 Beginn: 8.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Altmann (Pommelsbrunn), BÜNDNIS 18. 10. 96 Elisabeth 90/DIE GRÜNEN Andres, Gerd SPD 18. 10. 96* Augustin, Anneliese CDU/CSU 18. 10. 96 Dr. Böhmer, Maria CDU/CSU 18. 10. 96 Borchert, Jochen CDU/CSU 18. 10. 96 Braune, Tilo SPD 18. 10. 96 Dr. Brecht, Eberhard SPD 18. 10. 96 Bulmahn, Edelgard SPD 18. 10. 96 Conradi, Peter SPD 18. 10. 96 Deichmann, Christel SPD 18. 10. 96 Eymer, Anke CDU/CSU 18. 10. 96 Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 18. 10. 96 * Formanski, Norbert SPD 18. 10. 96 Funke, Rainer F.D.P. 18. 10. 96 Genscher, Hans-Dietrich F.D.P. 18. 10. 96 Haack (Extertal), SPD 18. 10. 96 Karl Hermann Hempelmann, Rolf SPD 18. 10. 96 Homburger, Birgit F.D.P. 18. 10. 96 Hornung, Siegfried CDU/CSU 18. 10. 96 * Dr. Hoyer, Werner F.D.P. 18. 10. 96 Ibrügger, Lothar SPD 18. 10. 96 Irber, Brunhilde SPD 18. 10. 96 Dr. Jacob, Willibald PDS 18. 10. 96 Dr. Kinkel, Klaus F.D.P. 18. 10. 96 Klinkert, Ulrich CDU/CSU 18. 10. 96 Kossendey, Thomas CDU/CSU 18. 10. 96 Leidinger, Robert SPD 18. 10. 96 Lengsfeld, Vera BÜNDNIS 18. 10. 96 90/DIE GRÜNEN Lenzer, Christian CDU/CSU 18. 10. 96* Neuhäuser, Rosel PDS 18. 10. 96 Dr. Pfaff, Martin SPD 18. 10. 96 Dr. Rappe (Hildesheim), SPD 18. 10. 96 Hermann Reschke, Otto SPD 18. 10. 96 Reuter, Bernd SPD 18. 10. 96 Schaich-Walch, Gudrun SPD 18. 10. 96 Dr. Scheer, Hermann SPD 18. 10. 96* Schlauch, Rezzo BÜNDNIS 18. 10. 96 90/DIE GRÜNEN Schmidt-Zadel, Regina SPD 18. 10. 96 Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Schmitt (Langenfeld), BÜNDNIS 18. 10. 96 Wolfgang 90/DIE GRÜNEN Schmitz (Baesweiler), CDU/CSU 18. 10. 96 Hans Peter Schütz (Oldenburg), SPD 18. 10. 96 Dietmar Schuhmann, Richard SPD 18. 10. 96 Tröger, Gottfried CDU/CSU 18. 10. 96 Verheugen, Günter SPD 18. 10. 96 Vosen, Josef SPD 18. 10. 96 Wallow, Hans SPD 18. 10. 96 Weißgerber, Gunter SPD 18. 10. 96 Dr. Weng (Gerlingen), F. D.P. 18. 10. 96 Wolfgang Wieczorek (Duisburg), SPD 18. 10. 96 Helmut Würzbach, Peter Kurt CDU/CSU 18. 10. 96 Zierer, Benno CDU/CSU 18. 10. 96 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EU-Vorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische Parlament zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat. Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 13/4678 Nr. 2.13 Drucksache 13/4921 Nr. 2.18 Drucksache 13/5056 Nr. 2.12 Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 13/4466 Nr. 2.8 Drucksache 13/4678 Nr. 2.39 Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Drucksache 13/5555 Nr. 2.16 Drucksache 13/5555 Nr. 2.28 Drucksache 13/5555 Nr. 2.33 Drucksache 13/5555 Nr. 2.35 Drucksache 13/5555 Nr. 2.48 Drucksache 13/5555 Nr. 2.54 Drucksache 13/5555 Nr. 2.62 Drucksache 13/5555 Nr. 2.67 Drucksache 13/5555 Nr. 2.97 Ausschuß für Post und Telekommunikation Drucksache 13/3668 Nr. 2.36 Drucksache 13/3668 Nr. 2.51 Drucksache 13/4921 Nr. 2.17 Ausschuß für die Angelegenheiten der Europäischen Union Drucksache 13/4678 Nr. 1.2
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Wolfgang Engelmann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Bitte. Vizepräsident Dr. Burkhard Hirsch: Bitte schön.


Rede von Gerhard Jüttemann
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (PDS)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (PDS)
Herr Kollege Engelmann, Sie scheinen unseren Antrag nicht richtig gelesen zu haben. Wir fordern nicht eine Verlängerung des DDR-Rechts; wir fordern eine sozialverträgliche Lösung unter den gleichen Bedingungen, wie sie für die Bergleute in den alten Bundesländern gelten. Die Strukturkrise im Osten ist schlimmer als die Strukturkrise im Westen im Steinkohlenbergbau. Wir fordern Anpassungsgeld. Wir fordern ferner, daß die Beschäftigten auch dann, wenn sie nicht aus einem knappschaftlichen Betrieb kommen, Altersübergangsgeld erhalten.
Was ist Ihre Idee dazu? Haben Sie Konzepte? Ist es richtig, wenn man Menschen in Ost und West unterschiedlich behandelt?

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Wolfgang Engelmann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Jüttemann, hören Sie einmal zu; Sie können die ganze Zeit stehenbleiben.
    Das nach den Richtlinien des Bundeswirtschaftsministeriums gewährte Anpassungsgeld ist eine Leistung, die seit 1972 der sozialen Flankierung des Umstrukturierungsprozesses der Unternehmen des Steinkohlenbergbaus - ausschließlich des Steinkohlenbergbaus! - dient

    (Zuruf von der F.D.P.: So ist es!)

    und bis 1999 im gesamten Bundesgebiet gilt. Mit dem Anpassungsgeld für ältere Bergleute sollen Entlassungen von jüngeren Arbeitnehmern vermieden werden. Es ist immer unmittelbar an eine Stilllegungs- oder Rationalisierungsmaßnahme des Stein-

    Wolfgang Engelmann
    kohlenbergbau betreibenden Unternehmens gebunden.

    (Abg. Gerhard Jüttemann [PDS] nimmt Platz)

    - Sie stehen j a nicht mehr. (Zuruf von der PDS)

    Mit dem Anpassungsgeld können 50jährige Untertagebeschäftigte oder 55jährige Übertagebeschäftigte ausscheiden, wenn sie ihren Arbeitsplatz auf Grund einer der soeben dargestellten Maßnahmen verlieren. Das Anpassungsgeld gilt in den alten Bundesländern nicht für den sonstigen Bergbau.

    (Zuruf von der PDS: Peinlich, peinlich!)

    In den neuen Bundesländern war die Anwendung der APG-Richtlinie nicht notwendig, da in der ehemaligen DDR der Steinkohlenbergbau bereits 1978 eingestellt worden war. Deshalb konnte das Anpassungsgeld nicht wirksam werden.
    Zur sozialen Flankierung der Umstrukturierungsprozesse der Unternehmen in den neuen Ländern wurde für 55jährige Arbeitnehmer als entsprechendes Instrument das Altersübergangsgeld eingeführt. Diese Leistung konnte bekanntlich vom 3. Oktober 1990 bis zum 31. Dezember 1992 bezogen werden. Diese Maßnahme stand allen betroffenen Arbeitnehmern zur Verfügung. Zahlreiche Instrumente des Arbeitsförderungsgesetzes trugen ebenfalls dazu bei, ältere ausgeschiedene Bergleute sozialpolitisch zu begleiten.

    (Beifall bei der CDU/CSU Dr. Barbara Höll [PDS]: Ja, Bischofferode! Arbeitsplätze versprechen und nichts einhalten!)

    - Im Steinkohlenbergbau?
    Wir dürfen mit Befriedigung feststellen, daß auch der Anpassungsprozeß im Bergbau Ostdeutschlands
    - insbesondere bei den älteren Arbeitnehmern - erfolgreich flankiert worden ist. Der Umstrukturierungsprozeß im Bergbau im Osten ist zum überwiegenden Teil abgeschlossen, so daß kaum noch unternehmensbezogene Umstrukturierungsmaßnahmen zu erwarten sind, auf die sich eine dem Anpassungsgeld vergleichbare Regelung beziehen könnte. Eine Gewährung von APG wäre in den neuen Ländern, wie oben dargestellt, nicht sachgerecht und ist daher abzulehnen.
    Nun zur Knappschaftsausgleichsleistung. Sie hat den Zweck, die langjährig tätigen Untertagebergleute finanziell abzusichern, die wegen Strukturveränderungen und Rationalisierungsmaßnahmen im Bergbau ihre Arbeitsplätze in einem knappschaftlichen Betrieb aufgeben mußten, wenn sie zum Zeitpunkt des Arbeitsplatzverlustes das 55. Lebensjahr bereits vollendet haben, aber keinen Anspruch auf Knappschaftsrente wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit haben.
    Diese Regelung gilt auch für die Versicherten in den neuen Bundesländern. Außerdem kann die Knappschaftsausgleichsleistung von Bergleuten bezogen werden, die schon nach Vollendung des 50. Lebensjahres aus einem knappschaftlichen Betrieb ausgeschieden sind,

    (Gerhard Jüttemann [PDS]: Das läuft am Jahresende aus!)

    wenn sie bis zur Vollendung des 55. Lebensjahres Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer des Bergbaus bezogen haben.
    Für die neuen Länder gilt folgendes: Die Voraussetzungen für die Knappschaftsanpassungsleistung können in den neuen Bundesländern auch durch den Bezug einer Bergmannsvollrente erfüllt werden. Damit wird für diejenigen Bergleute, die zum Zeitpunkt der Wiedervereinigung 44 Jahre und älter waren, gewährleistet, daß sie mit 55 Jahren die Knappschaftsausgleichsleistungen erhalten können. Im Ergebnis werden also 11 Geburtsjahrgänge begünstigt. Ich bin der Meinung, daß dies eine sehr großzügige Vertrauensschutzregelung ist.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Ja, davon träumen andere!)

    Wie bei allen befristeten Regelungen muß auch hier die Frage des Stichtages behandelt werden. Hier ist der Stichtag der 31. Dezember 1996. Die im Einigungsvertrag vereinbarte Regelung für die Weitergeltung alten DDR-Rechts sah zunächst lediglich den 30. Juni 1995 vor. Im Renten-Überleitungsgesetz 1992 sind wir dann - im Konsens mit der SPD - noch weit über diese Vertrauensschutzregelung hinausgegangen und haben die Bestandsschutzgarantie auf Rentenansprüche erweitert, die bis zum 31. Dezember 1996 beginnen.
    Eine Verschiebung dieses Stichtages führt jedoch zu keiner Lösung, da es immer noch Fälle geben wird, die von dem neuen Stichtag betroffen wären. Noch viel weniger kann eine Regelung in Betracht kommen, die nur die Möglichkeit zur Gewährung von Bergmannsvollrenten über den 31. Dezember 1996 hinaus verlängert; denn dies wäre aus Gleichbehandlungsgründen gegenüber denjenigen Versicherten nicht zu rechtfertigen, für die der Stichtag weiterhin Bedeutung hat.
    Nach vorsichtigen Schätzungen der Wismut GmbH sind vom Auslaufen der alten DDR-Regelung zirka 800 Arbeitnehmer betroffen. Nicht vergessen dürfen wir, daß unabhängig von den versicherungsrechtlichen Ansprüchen beim Ausscheiden aus dem Betrieb auch Abfindungen gezahlt werden. Von der Wismut GmbH ist mir dies auf Anfrage mitgeteilt worden. Die Abfindung wird ohne die Voraussetzung eines bestimmten Alters gezahlt. Des weiteren wurde Bergleuten die Möglichkeit eröffnet, Zurechnungszeiten, die für den Bezug der Bergmannsvollrente ab dem 50. Lebensjahr nach altem DDR-Recht fehlten, bei untertägigen Sanierungsarbeiten in Schächten der Wismut GmbH zu erwerben.
    Der Wegfall der Bergmannsvollrente bedeutet nicht, daß es künftig an einer rentenrechtlichen Absicherung für 50jährige und ältere Bergleute vor Erreichen der Altersgrenze fehlt. Personen, die gesundheitlich beeinträchtigt sind, können eine Rente wegen Erwerbsminderung unter erleichterten Voraus-

    Wolfgang Engelmann
    setzungen erhalten. Darüber hinaus können diese Rente auch 50jährige und ältere Bergleute erhalten, die 25 Jahre unter Tage tätig waren und ihre bisherige knappschaftliche Tätigkeit nicht mehr ausüben können. Damit ist für diese Personen ein ausreichender Schutz in der Rentenversicherung gewährleistet.
    Sie erkennen selbst, daß viele Voraussetzungen geschaffen wurden, um für die Kumpel einen Fall in die soziale Unsicherheit und Ungewißheit zu vermeiden. Eine Verlängerung der Übergangsregelung für eine Bergmannsvollrente wäre weder systemgerecht, noch ist sie erforderlich.
    Wir können dem Antrag der PDS nicht zustimmen.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)