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ID1313206500

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 13/132 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 132. Sitzung Bonn, Freitag, den 18. Oktober 1996 Inhalt: Absetzung des Punktes 20 von der Tagesordnung 11963 C Zusatztagesordnungspunkt 4: Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bundesregierung zur Zukunft der SKET Schwermaschinenbau GmbH Magdeburg als einem der letzten industriellen Großunternehmen in den neuen Ländern Wolfgang Bierstedt PDS 11919 B Hartmut Büttner (Schönebeck) CDU/CSU 11920 C Dr. Uwe Küster SPD 11921 C Steffi Lemke BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 11922 D Paul K. Friedhoff F.D.P 11923 C Dr. Günter Rexrodt, Bundesminister BMWi 11924 D Wolfgang Thierse SPD 11926 A Gunnar Uldall CDU/CSU 11927 A Ernst Schwanhold SPD 11927 D Ulrich Petzold CDU/CSU 11928 D Dr. Gregor Gysi PDS 11929 C Hartmut Schauerte CDU/CSU 11931 A Rudolf Scharping SPD 11932 C Clemens Schwalbe CDU/CSU 11933 D Zur Geschäftsordnung Dr. Peter Struck SPD 11934 D Andreas Schmidt (Mülheim) CDU/CSU 11935 B Jörg van Essen F.D.P. 11935 C Vizepräsident Hans-Ulrich Klose . . . 11935 D Zusatztagesordnungspunkt 5: Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung zu den Anträgen der Fraktion der SPD: Erweiterung des Untersuchungsauftrages des 2. Untersuchungsausschusses (Drucksachen 13/4698, 13/5233, 13/5843) . . 11936 B Tagesordnungspunkt 17: Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur sozialrechtlichen Behandlung von einmalig gezahltem Arbeitsentgelt (Drucksachen 13/5062, 13/5826) . . 11937 A Wolfgang Bierstedt PDS (Erklärung nach § 31 G0) 11936 C Dr. Peter Ramsauer CDU/CSU 11937 B Hans Büttner (Ingolstadt) SPD 11939 A Andrea Fischer (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 11940 D Dr. Gisela Babel F.D.P 11941 D Petra Bläss PDS 11942 C Horst Günther, Parl. Staatssekretär BMA 11943 B Tagesordnungspunkt 21: Antrag der Abgeordneten Petra Bläss, Dr. Ruth Fuchs, weiterer Abgeordneter und der Gruppe der PDS: Anpassungsgeld und Knappschaftsausgleichsleistung für Bergleute in den neuen Bundesländern (Drucksache 13/5592) . . 11944 C Gerhard Jüttemann PDS . . . . 11944 C, 11947 A Wolfgang Engelmann CDU/CSU 11945 C, 11947 B Gerhard Jüttemann PDS 11945 D Hans-Eberhard Urbaniak SPD 11947 D Andrea Fischer (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 11948 D Uwe Lühr F.D.P 11949 D Tagesordnungspunkt 19: a) - Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Anpassung der wohngeldrechtlichen Oberleitungsregelungen für das in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannte Gebiet: (Wohngeldüberleitungsgesetz) (Drucksachen 13/5587, 13/5729, 13/ 5831, 13/5832, 13/5833) - Zweite und dritte Beratung des von dem Abgeordneten Klaus-Jürgen Warnick und der Gruppe der PDS eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Anpassung der wohngeldrechtlichen Überleitungsregelungen (Wohngeldüberleitungsgesetz) (Drucksachen 13/5512, 13/5831, 13/5832, 13/5833) 11950 C b) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau - zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung - zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Wohngeld- und Mietenbericht - zu dem Antrag der Abgeordneten Achim Großmann, Robert Antretter, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Anpassung des Wohngeldes an erhöhte Mieten - zu dem Antrag der Abgeordneten Franziska Eichstädt-Bohlig, Andrea Fischer (Berlin), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Das Wohngeld bedarfsgerecht reformieren - die Abhängigkeit vom Wohngeld senken (Drucksachen 13/4254, 13/4968, 13/ 620, 13/5578, 13/5831) 11950 D Rolf Rau CDU/CSU 11951 A Iris Gleicke SPD 11952 B Franziska Eichstädt-Bohlig BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 11953 C Hildebrecht Braun (Augsburg) F.D.P. . 11954 C Franziska Eichstädt-Bohlig BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 11955 B Klaus-Jürgen Warnick PDS 11956 C Herbert Frankenhauser CDU/CSU . . 11957 C Wolfgang Spanier SPD 11958 C Hildebrecht Braun (Augsburg) F.D.P. 11959 A Joachim Günther, Parl. Staatssekretär BMBau 11960 D Zusatztagesordnungspunkt 6: Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Begrenzung der Bezügefortzahlung bei Krankheit (Drucksachen 13/4613, 13/5074, 13/5327, 13/5448, 13/5529, 13/5537, 13/5640) 11963 A Nächste Sitzung 11963 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 11964* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 11964* D 132. Sitzung Bonn, Freitag, den 18. Oktober 1996 Beginn: 8.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Altmann (Pommelsbrunn), BÜNDNIS 18. 10. 96 Elisabeth 90/DIE GRÜNEN Andres, Gerd SPD 18. 10. 96* Augustin, Anneliese CDU/CSU 18. 10. 96 Dr. Böhmer, Maria CDU/CSU 18. 10. 96 Borchert, Jochen CDU/CSU 18. 10. 96 Braune, Tilo SPD 18. 10. 96 Dr. Brecht, Eberhard SPD 18. 10. 96 Bulmahn, Edelgard SPD 18. 10. 96 Conradi, Peter SPD 18. 10. 96 Deichmann, Christel SPD 18. 10. 96 Eymer, Anke CDU/CSU 18. 10. 96 Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 18. 10. 96 * Formanski, Norbert SPD 18. 10. 96 Funke, Rainer F.D.P. 18. 10. 96 Genscher, Hans-Dietrich F.D.P. 18. 10. 96 Haack (Extertal), SPD 18. 10. 96 Karl Hermann Hempelmann, Rolf SPD 18. 10. 96 Homburger, Birgit F.D.P. 18. 10. 96 Hornung, Siegfried CDU/CSU 18. 10. 96 * Dr. Hoyer, Werner F.D.P. 18. 10. 96 Ibrügger, Lothar SPD 18. 10. 96 Irber, Brunhilde SPD 18. 10. 96 Dr. Jacob, Willibald PDS 18. 10. 96 Dr. Kinkel, Klaus F.D.P. 18. 10. 96 Klinkert, Ulrich CDU/CSU 18. 10. 96 Kossendey, Thomas CDU/CSU 18. 10. 96 Leidinger, Robert SPD 18. 10. 96 Lengsfeld, Vera BÜNDNIS 18. 10. 96 90/DIE GRÜNEN Lenzer, Christian CDU/CSU 18. 10. 96* Neuhäuser, Rosel PDS 18. 10. 96 Dr. Pfaff, Martin SPD 18. 10. 96 Dr. Rappe (Hildesheim), SPD 18. 10. 96 Hermann Reschke, Otto SPD 18. 10. 96 Reuter, Bernd SPD 18. 10. 96 Schaich-Walch, Gudrun SPD 18. 10. 96 Dr. Scheer, Hermann SPD 18. 10. 96* Schlauch, Rezzo BÜNDNIS 18. 10. 96 90/DIE GRÜNEN Schmidt-Zadel, Regina SPD 18. 10. 96 Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Schmitt (Langenfeld), BÜNDNIS 18. 10. 96 Wolfgang 90/DIE GRÜNEN Schmitz (Baesweiler), CDU/CSU 18. 10. 96 Hans Peter Schütz (Oldenburg), SPD 18. 10. 96 Dietmar Schuhmann, Richard SPD 18. 10. 96 Tröger, Gottfried CDU/CSU 18. 10. 96 Verheugen, Günter SPD 18. 10. 96 Vosen, Josef SPD 18. 10. 96 Wallow, Hans SPD 18. 10. 96 Weißgerber, Gunter SPD 18. 10. 96 Dr. Weng (Gerlingen), F. D.P. 18. 10. 96 Wolfgang Wieczorek (Duisburg), SPD 18. 10. 96 Helmut Würzbach, Peter Kurt CDU/CSU 18. 10. 96 Zierer, Benno CDU/CSU 18. 10. 96 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EU-Vorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische Parlament zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat. Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 13/4678 Nr. 2.13 Drucksache 13/4921 Nr. 2.18 Drucksache 13/5056 Nr. 2.12 Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 13/4466 Nr. 2.8 Drucksache 13/4678 Nr. 2.39 Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Drucksache 13/5555 Nr. 2.16 Drucksache 13/5555 Nr. 2.28 Drucksache 13/5555 Nr. 2.33 Drucksache 13/5555 Nr. 2.35 Drucksache 13/5555 Nr. 2.48 Drucksache 13/5555 Nr. 2.54 Drucksache 13/5555 Nr. 2.62 Drucksache 13/5555 Nr. 2.67 Drucksache 13/5555 Nr. 2.97 Ausschuß für Post und Telekommunikation Drucksache 13/3668 Nr. 2.36 Drucksache 13/3668 Nr. 2.51 Drucksache 13/4921 Nr. 2.17 Ausschuß für die Angelegenheiten der Europäischen Union Drucksache 13/4678 Nr. 1.2
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Horst Günther


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Frau Bläss, wenn der DGB angekündigt hat, gegen das Gesetz beim Verfassungsgericht zu Felde zu ziehen, dann müssen wir dieses Gesetz erst beschließen; denn sonst kann der DGB das nicht. Deshalb bitte ich um Zustimmung.
    Das Bundesverfassungsgericht hat, wenn es hierzu aufgerufen wird, zu prüfen, ob die Gesetze, die dieses Parlament beschließt, mit dem Grundgesetz in Einklang stehen. Wenn es bei dieser Prüfung zu dem Ergebnis kommt, daß die erlassenen Rechtsnormen in verfassungsrechtlich verbriefte Rechte eingreifen, kann es diese Normen verwerfen oder, wenn dies geboten ist, dem Gesetzgeber die Gelegenheit geben, seine Regelung im Lichte der Entscheidung zu überdenken und eine andere Gestaltung zu wählen.
    Mit einem solchen Gestaltungsauftrag des Bundesverfassungsgerichts haben wir es hier zu tun. Das ist überhaupt nichts Ungewöhnliches. Ungewöhnlich ist nur die Schärfe, mit der diese Diskussion hier und teilweise auch in der Presse geführt wird.
    Worüber wir streiten und was auch in den sehr eingehenden Ausschußberatungen zu kontroversen Diskussionen geführt hat, ist die Frage, welche Gestaltungsmöglichkeiten die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Januar 1995 dem Gesetzgeber läßt. Dabei wird aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts teilweise gefolgert, in allen Zweigen der Sozialversicherung müsse künftig eine strenge Äquivalenz zwischen der tatsächlichen Beitragsentrichtung eines einzelnen Versicherten und der Leistung bestehen, die er im Versicherungsfalle beanspruchen kann.
    Wer der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts eine solch enge Betrachtungsweise entnimmt, wird in der Tat nicht umhinkommen, künftig Leistungen egal welchen Zweiges der Sozialversicherung ohne Rücksicht auf Verluste allein danach auszurichten, was an Beiträgen gezahlt worden ist. Für die Anhänger dieser Auslegung würde dem Gesetzgeber vorwiegend nur noch die Rolle des Vollstreckers bleiben, der sich darauf zu beschränken hat, mißliebige Zufälligkeiten durch mehr oder weniger geschickte rechts- und verwaltungstechnische Maßnahmen auszuschließen, und dies mit gewaltigen finanziellen, aber auch strukturellen Auswirkungen in den Sozialversicherungssystemen.
    Wir sind davon überzeugt, daß das nicht die Auffassung des Bundesverfassungsgerichts ist, sondern daß das Bundesverfassungsgericht es zuläßt, daß der Gesetzgeber die Differenzierungen vornimmt, die auf Grund des sozialen Schutzzweckes und auf Grund des Charakters des jeweiligen in den einzelnen Sozialversicherungsbereichen versicherten Risikos erforderlich sind.
    Wir sind überzeugt davon, daß dieser Schutzzweck einer übertriebenen Anwendung des Äquivalenzprinzips in der Sozialversicherung entgegenstehen kann, weil dessen uneingeschränkte Anwendung zu wenig sinnvollen Ergebnissen führen würde.
    Das Bundesverfassungsgericht selbst hat dies in anderen Entscheidungen betont. Aber auch namhafte Sachverständige, anerkannte Juristen, haben im Anhörungsverfahren einen Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers bestätigt.
    Der vorliegende Gesetzentwurf folgt dieser Linie: In der Arbeitslosenversicherung ist Maßstab des Arbeitslosengeldes das Arbeitsentgelt, das der Arbeitslose bei Aufnahme einer neuen Beschäftigung verdienen könnte. Letzteres ist sogar AFG-Norm; es wird nur nicht angewandt, weil es zu kompliziert ist. Deshalb wird von dem vorangegangenen Verdienst ausgegangen. Schon heute ist aber Recht, daß das Entgelt angesetzt werden müßte, das er verdienen könnte.
    Im übrigen: Dazu zählen betriebliche Sonderzahlungen nicht.

    (Hans Büttner [Ingolstadt] [SPD]: Wieso?)

    Ich nenne nur zwei Beispiele aus der Praxis. Erstens. In der Metallindustrie, Kollege Büttner, haben Arbeitnehmer erst dann Anspruch auf eine Jahressonderzahlung, wenn sie dem Betrieb mindestens sechs Monate angehören.
    Zweitens. In der chemischen Industrie haben Arbeitnehmer, die nach dem 30. September des lauf enden Kalenderjahres eingetreten sind, keinen An-

    Parl. Staatssekretär Horst Günther
    Spruch auf eine Jahressonderzahlung. - Die Liste der Beispiele ließe sich beliebig fortsetzen.
    In der gesetzlichen Krankenversicherung soll nach dem vorliegenden Gesetzentwurf eine Sonderzahlung künftig berücksichtigt werden, wenn tatsächlich festgestellt werden kann, daß der Arbeitnehmer sie wegen der eingetretenen Arbeitsunfähigkeit nicht erhält. Gleiches soll für weitere kurzfristige Lohnersatzleistungen aus anderen Zweigen der Sozialversicherung, etwa beim Übergangsgeld für Rehabilitanden, gelten.
    Daß dies insgesamt verfassungsmäßig begründbar ist, hat der Bundesjustizminister auf Bitten des federführenden Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung nochmals ausdrücklich bestätigt. Und was verfassungsmäßig begründbar ist, ist auch verfassungskonform.
    Meine Damen und Herren, in dem vorliegenden SPD-Antrag steht ganz hinten - ich denke, in der Hoffnung, daß das niemand mehr liest -, unter Punkt 6:
    Als weitere Lösung wäre denkbar, Einmalentgelte in pauschalierter Form zu berücksichtigen, indem dem jeweiligen Leistungsempfänger ggfs. ein zusätzliches Krankengeld, Übergangsgeld, Arbeitslosengeld etc. dann gezahlt wird, wenn eine solche Zahlung durch den Eintritt des Versicherungsfalls ausfällt.
    Genau das machen wir, nur nicht pauschal, sondern konkret. Insoweit ist unser Gesetz begründbar. Es ist verfassungsrechtlich in Ordnung.
    Ich bitte Sie, dem Gesetz zuzustimmen. Vielen Dank.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)



Rede von Dr. Burkhard Hirsch
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Ich schließe die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung, und zwar zunächst über den von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Gesetzentwurf zur sozialrechtlichen Behandlung von einmalig gezahltem Arbeitsentgelt. Das sind die Drucksachen 13/5062 und 13/ 5826. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf in der Ausschußfassung zustimmen wollen, um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Dann stelle ich fest, daß der Gesetzentwurf in zweiter Beratung mit den Stimmen der Koalition gegen die Stimmen der Opposition angenommen worden ist.
Dann treten wir ein in die
dritte Beratung
und Schlußabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Dann stelle ich fest, daß der Gesetzentwurf in dritter Beratung mit gleicher Mehrheit angenommen worden ist.
Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD auf Drucksache 13/5827. Wer diesem Entschließungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Dann stelle ich fest, daß der Entschließungsantrag mit den Stimmen der Koalition gegen die Stimmen der Opposition abgelehnt worden ist.
Ich rufe den Tagesordnungspunkt 21 auf:
Beratung des Antrags der Abgeordneten Petra Bläss, Dr. Ruth Fuchs, Gerhard Jüttemann, weiterer Abgeordneter und der Gruppe der PDS Anpassungsgeld und Knappschaftsausgleichsleistung für Bergleute in den neuen Bundesländern
- Drucksache 13/5592 -
Überweisungsvorschlag:
Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung (federführend) Ausschuß für Wirtschaft
Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die Aussprache eine halbe Stunde vorgesehen. - Ich sehe und höre keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen.
Ich eröffne die Aussprache und erteile dem Abgeordneten Gerhard Jüttemann das Wort.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Gerhard Jüttemann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (PDS)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (PDS)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im westdeutschen Steinkohlenbergbau gibt es seit 1988 eine Richtlinie, nach der Bergleute, die 25 Jahre oder mehr unter Tage arbeiteten, die Möglichkeit haben, ab dem 50. Lebensjahr Anpassungsgeld und anschließend Knappschaftsausgleichsleistung zu erhalten. Für ostdeutsche Bergleute gelten bis Ende dieses Jahres infolge des RentenÜberleitungsgesetzes ähnliche Regelungen, die den Bezug einer Bergmannsvollrente ab dem 50. Lebensjahr nach DDR-Recht und - nach einer Sonderregelung - ab dem 55. Lebensjahr den Bezug von Knappschaftsausgleichsleistungen ermöglichen.
    Die westdeutsche Regelung ist 1994 neu aufgelegt worden und gilt weiter; die ostdeutsche Regelung läuft ersatzlos aus, mit katastrophalen sozialen Folgen für die Betroffenen. Was liegt nun also näher, als die Frage zu stellen: Warum sollen die westdeutschen Regelungen nicht auch in Ostdeutschland gelten? Wir haben diese Frage der Bundesregierung gestellt. In der bemerkenswerten Antwort heißt es, daß zur Bewältigung des Umstrukturierungsprozesses der Unternehmen in den neuen Bundesländern von Oktober 1990 bis Ende 1992 für alle 55jährigen Arbeitnehmer als entsprechendes Instrument das Altersübergangsgeld eingesetzt wurde. Damit sei - ich zitiere - der Anpassungsprozeß im Bergbau in den neuen Ländern, insbesondere was die älteren Arbeitnehmer betrifft, erfolgreich flankiert worden.

    (Zuruf von der PDS: Skandalös!)

    Welcher Anpassungsprozeß eigentlich? Gemeint ist doch wohl, daß mit dem ostdeutschen Bergbau kurzer Prozeß gemacht wurde, daß er plattgemacht wurde. Warum solche Scheu, die Dinge beim Namen zu nennen? Flankiert wurde dieser Prozeß bis Ende 1992 von den Regelungen des Altersübergangsgel-

    Gerhard Jüttemann
    des; das ist richtig, aber nicht das Entscheidende. Entscheidend für den sozialen Schutz der älteren Bergleute war eben auch, daß bis Ende 1996 durch das Renten-Überleitungsgesetz die Regelungen der DDR für den Bezug einer Bergmannsvollrente mit vollendetem 50. Lebensjahr weitergeführt werden. Das scheinen die Damen und Herren im Bundeswirtschaftsministerium gar nicht zu wissen. Oder warum sonst nehmen sie in ihrer schriftlichen Antwort darauf nicht Bezug?
    Zum Jahresende aber läuft diese Regelung nun ersatzlos aus. Danach ist das soziale Nichts geplant, das mit Arbeitslosenhilfe beginnt und mit Sozialhilfe endet. Warum das im Osten und eine soziale Regelung im Westen? Die Bundesregierung hat sich vor der Antwort gedrückt.
    Es soll nun keiner damit kommen, daß die westdeutsche Regelung ja nur für den Steinkohlenbergbau gelte, der in einer Strukturkrise steckt. Worin steckt denn der ostdeutsche Bergbau? Vielleicht in der Konjunktur? Zehntausende Arbeitsplätze sind in den vergangenen Jahren in den Untertageschächten von Kupferschiefer im Mansfelder Land, von Uranerz bei Wismut, von Kalisalz und Spat in Thüringen und Sachsen-Anhalt vernichtet worden. Es wird der Bundesregierung nicht gelingen, so zu tun, als wisse sie auch das nicht. Wenn Sie sich schon dauernd mit der deutschen Einheit schmücken, dann schaffen Sie doch wenigstens endlich gleiche Bedingungen für alle.

    (Lachen bei Abgeordneten der CDU/CSU)

    Unser Antrag liegt auf dem Tisch; es steht nichts anderes darin, als daß Bergleute Ost nicht anders als Bergleute West behandelt werden sollen,

    (Andrea Fischer [Berlin] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das stimmt nicht!)

    anstatt sie sozial zu verraten und zu verkaufen. Denn ausgeschiedene Bergleute haben auf dem Arbeitsmarkt noch weniger Chancen als andere Arbeitsuchende. Sie gelten infolge der schweren Untertagearbeit als verbraucht und damit als Gesundheitsrisiko. Darum sind sie auf eine sozialverträgliche Ausstiegsregelung angewiesen. Glauben Sie mir: Ich weiß, wovon ich spreche. Ich war zuletzt Betriebsratsvorsitzender einer Kaligrube, und ich weiß, wie hart die Arbeit ist und wie die Menschen unter ihren Zukunftsängsten leiden.

    (Beifall bei der PDS)

    Wir brauchen gesetzliche Regelungen, keine Versprechen. Was Versprechen von Regierenden bewirken, das können Sie am Standort Bischofferode, bei SKET Magdeburg und anderswo in ostdeutschen Landen in Augenschein nehmen. Ich hoffe folgendes: Wenn Sie die Einheit ehrlich gestalten wollen, wenn Sie die Menschen dafür gewinnen wollen, dann sollten Sie auch einmal einem solchen Antrag zustimmen oder ähnliche Regelungen schaffen, damit diese Kollegen nicht ins Nichts fallen.
    Ich danke.

    (Beifall bei der PDS sowie der Abg. Erika Lotz [SPD])