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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 13/131 (Zu diesem Protokoll folgt ein Nachtrag) Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 131. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 17. Oktober 1996 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag des Abgeordneten Herbert Meißner 11743 A Fraktionszugehörigkeit des Abgeordneten Kurt Neumann (Berlin) 11743 A Benennung des Abgeordneten Michael Jung (Limburg) als neues stellvertretendes Mitglied im Regulierungsrat beim Bundesminister für Post und Telekommunikation 11743 B Erweiterung und Abwicklung der Tagesordnung 11743 B Absetzung der Punkte 18a und b von der Tagesordnung 11743 C Nachträgliche Ausschußüberweisung . 11743 D Tagesordnungspunkt 3: a) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Berufsbildungsbericht 1996 (Drucksache 13/4555) 11743 D b) Große Anfrage der Abgeordneten Maritta Böttcher, Rolf Kutzmutz und der Gruppe der PDS: Situation der beruflichen Aus- und Weiterbildung in der Bundesrepublik Deutschland (Drucksachen 13/2791, 13/5675) 11743 D Dr. Jürgen Rüttgers, Bundesminister BMBF 11744 A Wolfgang Thierse SPD 11747 B Dr. Jürgen Rüttgers CDU/CSU 11748A, 11761 D Frederick Schulze CDU/CSU 11750 A Dr.-Ing. Rainer Jork CDU/CSU 11750 D Hannelore Rönsch (Wiesbaden) CDU/ CSU 11751 B Peter Dreßen SPD 11751 C Antje Hermenau BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 11752 D Dr. Karlheinz Guttmacher F.D.P. . . . 11755 A Maritta Böttcher PDS 11757 A Werner Lensing CDU/CSU 11758 C Jörg Tauss SPD 11759 C Franz Thönnes SPD 11760 A Günter Rixe SPD 11760 C Karl-Heinz Scherhag CDU/CSU . . 11762 A Josef Hollerith CDU/CSU 11763 A Edelgard Bulmahn SPD 11764 A Werner Lensing CDU/CSU 11764 D Klaus Barthel SPD 11765 C Karl-Heinz Scherhag CDU/CSU . . . 11766 C Günter Rixe SPD 11767 C Franz Thönnes SPD 11768 B Dr.-Ing. Rainer Jork CDU/CSU . . . 11769 C Tagesordnungspunkt 4: Antrag der Abgeordneten Joachim Poß, Ingrid Matthäus-Maier, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Einkommensteuerreform zum 1. Januar 1998 in Kraft setzen (Drucksache 13/ 5510) 11770 D Joachim Poß SPD 11770 D Carl-Ludwig Thiele F.D.P. 11773 A Hans-Peter Repnik CDU/CSU 11775 B Otto Schily SPD 11775 C Ingrid Matthäus-Maier SPD 11767 C Joachim Poß SPD 11777C, 11782 C Dr. Uwe-Jens Rössel PDS 11778 D Detlev von Larcher SPD 11779 B Dr. Barbara Hendricks SPD 11779 D Christine Scheel BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 11780 B Elke Wülfing CDU/CSU 11782 B Volker Kröning SPD 11783 A Hansgeorg Hauser (Rednitzhembach) CDU/CSU 11783C . Dr. Guido Westerwelle F D P. 11783 D Jörg-Otto Spiller SPD 11784 C Christine Scheel BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 11784 D Dr. Barbara Höll PDS 11787 C Dr. Theodor Waigel, Bundesminister BMF 11789 B Rudolf Scharping SPD 11792 A Friedrich Merz CDU/CSU . . . 11794 C, 11797 B Ernst Schwanhold SPD 11796 D Hans Michelbach CDU/CSU 11797 B Tagesordnungspunkt 22: Überweisungen im vereinfachten Verfahren a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu der Änderung vom 18. Mai 1995 des Übereinkommens zur Gründung der Europäischen Fernmeldesatellitenorganisation „EUTELSAT" (Drucksache 13/5716) 11798 C b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu der Änderung vom 31. August 1995 des Übereinkommens über die Internationale Fermeldesatellitenorganisation „INTELSAT" (Drucksache 13/5719) 11798 C c) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 15. November 1995 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Namibia über den Luftverkehr (Drucksache 13/5717) 11798 D d) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Revision des Übereinkommens vom 20. März 1958 über die Annahme einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung der Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen und über die gegenseitige Anerkennung der Genehmigung (Drucksache 13/5718) 11798 D e) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 12. Dezember 1995 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Wasserwirtschaft an den Grenzgewässern (Drucksache 13/5720) 11798 D f) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Anhangs 1 des Zusatzprotokolls I zu den Genfer Rotkreuz-Abkommen von 1949 (Drucksache 13/5738) 11799 A g) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertragswerk vom 17. Dezember 1994 über die Energiecharta (Drucksache 13/5742) 11799 A h) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1997 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1997) (Drucksache 13/5741) 11799 A Tagesordnungspunkt 23: Abschließende Beratungen ohne Aussprache a) Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs (Drucksachen 13/5585, 13/5804) 11799 B b) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Zustimmungsgesetzes zum WismutVertrag (Drucksachen 13/4789, 13/5765) 11799 C c) Beschlußempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Antje Hermenau, Kristin Heyne, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Mögliche zweckwidrige Verwendung von Steuergeldern durch die Förderung eines Berufsbildungsprojektes in Montevideo (Uruguay) (Drucksachen 13/5008, 13/5659) . . . 11799 D d) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft zu der Verordnung der Bundesregierung: Aufhebbare Neunundachtzigste Verordnung der Ausfuhrliste - Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung (Drucksachen 13/5550 Nr. 2.1, 13/5764) . . . 11800 A e) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft zu der Verordnung der Bundesregierung: Aufhebbare Einhundertdreißigste Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste - Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz (Drucksachen 13/5229, 13/5550 Nr. 2.2, 13/5766) 11800 A f) Beschlußempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses zu dem Antrag des Bundesministeriums der Finanzen: Einwilligung gemäß § 64 Abs. 2 der Bundeshaushaltsordnung in die Veräußerung eines Grundstücks in BerlinMitte (Drucksachen 13/5039, 13/5660) 11800 B g) Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Haushaltsführung 1996; Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 10 04 Titel 682 04 - Von der EU nicht übernommene Marktordnungsausgaben - bis zur Höhe von 34 174 000 DM (Drucksachen 13/4804, 13/4906 Nr. 4, 13/5763) 11800 C h) Beschlußempfehlung des Rechtsausschusses: Übersicht 6 über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache 13/5762) . . 11800 C i) Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 45 zu Petitionen (Entschädigung für gesundheitliche Schäden während der Zeit des Zweiten Weltkrieges in einem nationalsozialistischen Konzentrationslager) (Drucksache 13/1582) 11800 D j) Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 150 zu Petitionen (Weiterer Aufenthalt für abgelehnte Asylbewerber aus Zaire) (Drucksache 13/5748) 11801 A k) bis n) Beratung der Beschlußempfehlungen des Petitionsausschusses: Sammelübersichten 146, 147, 148 und 149 zu Petitionen (Drucksachen 13/5744, 13/5745, 13/5746, 13/5747) 11801 B Zusatztagesordnungspunkt 1: Weitere abschließende Beratung ohne Aussprache Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Fremdenverkehr und Tourismus zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für einen Beschluß des Rates - Erstes Mehrjahresprogramm zur Förderung des europäischen Tourismus „PHILOXENIA" (1997-2000) (Drucksachen 13/ 5555 Nr. 2.40, 13/5820) 11801 C Zusatztagesordnungspunkt 2: Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bundesregierung zur Vorschlägen zur Besteuerung von Renten, Kürzungen bei Witwenrenten und Heraufsetzung des Rentenalters 11801 D Ulrike Mascher SPD 11801 D Dr. Heiner Geißler CDU/CSU 11802 D Andrea Fischer (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 11804 A Dr. Gisela Babel F.D.P 11805 A Petra Bläss PDS 11806 B Dr. Norbert Blüm, Bundesminister BMA 11807 B Gerd Andres SPD 11809 B Julius Louven CDU/CSU 11810 D Doris Barnett SPD 11812 A Friedrich Merz CDU/CSU 11812 D Erika Lotz SPD 11813 D Volker Kauder CDU/CSU 11814 D Ottmar Schreiner SPD 11815 C Wolfgang Vogt (Düren) CDU/CSU . . 11817 A Tagesordnungspunkt 5: a) Große Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Börnsen (Bönstrup), Ulrich Adam, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Hildebrecht Braun (Augsburg), Paul K. Friedhoff, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der F.D.P.: Maritime Wirtschaft (Drucksachen 13/4085, 13/5596) 11817 D b) Antrag der Abgeordneten Konrad Kunick, Elke Ferner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Sicherung der Standortbedingungen der deutschen maritimen Verkehrswirtschaft (Drucksache 13/3917) 11817 D c) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Wirtschafts- und Sozialausschuß und den Ausschuß der Regionen - Die Gestaltung der maritimen Zukunft Europas - Ein Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit der maritimen Wirtschaft (Drucksachen 13/4638 Nr. 2.9, 13/5678) 11817 D Wolfgang Börnsen (Bönstrup) CDU/CSU 11818 A Konrad Kunick SPD 11820B, 11822 C Erich Maaß (Wilhelmshaven) CDU/CSU . 11822 A Gila Altmann (Aurich) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 11822 D Jürgen Koppelin F.D.P 11824 A Rolf Kutzmutz PDS 11825 C Manfred Carstens, Parl. Staatssekretär BMV 11826 B Gila Altmann (Aurich) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 11827 A Werner Kuhn CDU/CSU 11827 D Ernst Schwanhold SPD 11829 A Dr. Günter Rexrodt, Bundesminister BMWi 11830 A Tagesordnungspunkt 6: Beschlußempfehlung und Bericht des Sportausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: 8. Sportbericht der Bundesregierung (Drucksachen 13/1114, 13/4910) 11831 C Engelbert Nelle CDU/CSU 11831 D Tagesordnungspunkt 7: Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 125 zu Petitionen (Waffenembargo gegenüber Indonesien verhängen) (Drucksache 13/4882) 11832 C in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 3: Antrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Zur Lage in Ost-Timor (Drucksache 13/5799) . . 11832 D Andreas Krautscheid CDU/CSU 11832D, 11838 B Volker Neumann (Bramsche) SPD . . . 11834 B Steffen Tippach PDS 11835 A Angelika Beer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 11836B, 11838 D Otto Graf Lambsdorff F.D.P 11839 A Steffen Tippach PDS 11840 A Helmut Schäfer, Staatsminister AA . . 11840 D Tagesordnungspunkt 8: Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Eckhart Pick, Dr. Herta Däubler-Gmelin, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung der Arbeitnehmerhaftung (Drucksache 13/2195) 11842 D Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten CDU/ CSU 11843 A Dr. Eckart Pick SPD 11844 B Annelie Buntenbach BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 11846 A Detlef Kleinert (Hannover) F.D.P. . . . . 11846 D Dr. Uwe-Jens Heuer PDS 11847 C Horst Günther, Parl. Staatssekretär BMA 11848 C Tagesordnungspunkt 9: Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht über den Verhandlungsgegenstand des Menschenrechtsübereinkommens zur Biomedizin (früher Bioethik-Konvention) (Drucksache 13/5435) 11849 B Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Bundesminister BMJ 11849 C Robert Antretter SPD 11850 B Hubert Hüppe CDU/CSU 11852 B Peter Altmaier CDU/CSU 11853 A Dr. Herta Däubler-Gmelin SPD . . . 11854 C Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 11855A, 11857 C Wolf-Michael Catenhusen SPD 11856 A Christa Nickels BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 11856 D Detlef Kleinert (Hannover) F.D.P. . . . 11858 A Wolfgang Bierstedt PDS 11858 D Sigrun Löwisch CDU/CSU 11859 D Tagesordnungspunkt 10: Unterrichtung durch die Parlamentarische Kontrollkommission (PKK): Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß § 6 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes (Berichtszeitraum: Juni 1994 bis Juni 1996) (Drucksache 13/5157) 11861 A Dr. Wilfried Penner SPD 11861 A Wolfgang Zeitlmann CDU/CSU . . . 11862 B Norbert Gansel SPD 11863 A Manfred Such BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 11864 C Dr. Burkhard Hirsch F D P. 11865 C Ulla Jelpke PDS 11866 D Tagesordnungspunkt 11: Unterrichtung durch das Gremium gemäß § 9 Abs. 1 des Gesetzes zu Artikel 10 des Grundgesetzes (G 10-Gremium): Bericht gemäß § 3 Abs. 10 des Gesetzes zu Artikel 10 des Grundgesetzes (G 10) über die Durchführung der Maßnahmen nach § 3 dieses Gesetzes (Berichtszeitraum 1. Dezember 1994 bis 31. Mai 1996) (Drucksache 13/5224) . 11867 C Dr. Herta Däubler-Gmelin SPD 11867 D Horst Eylmann CDU/CSU 11868 D Manfred Such BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 11869 D Dr. Max Stadler F D P. 11870 C Ulla Jelpke PDS 11871 B Tagesordnungspunkt 12: a) Große Anfrage der Abgeordneten Marion Caspers-Merk, Lilo Blunck, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Umsetzung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (Drucksachen 13/1971,13/3368) 11871 D b) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu dem Antrag des Abgeordneten Dr. Jürgen Rochlitz und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Abfallvermeidung organisieren - Gesundheitsgefahren aus Abfallverbrennungsanlagen minimieren (Drucksachen 13/4352,13/5023) . . . 11871 D c) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Jürgen Rochlitz, Michaele Hustedt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Kriterien für die oberirdische Ablagerung von Abfällen - Novellierung von TA Abfall und TA Siedlungsabfall (Drucksachen 13/2496,13/ 5024) 11872 A d) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu dem Antrag des Abgeordneten Dr. Jürgen Rochlitz und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Verwertungsbeschränkungen für Schlacken aus Verbrennungsanlagen für Siedlungsabfälle (Drucksachen 13/1235,13/5025) 11872 B e) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Liesel Hartenstein, Michael Müller (Düsseldorf), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Bundeseinheitliche Regelung des untertägigen Versatzes von Abfällen in Bergwerken (Drucksachen 13/2758,13/5051) 11872 B f) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit - zu dem Antrag der Abgeordneten Marion Caspers-Merk, Michael Müller (Düsseldorf), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Eckpunkte zur Novellierung der Verpakkungsverordnung - zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Liesel Hartenstein, Michael Müller (Düsseldorf), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Erlaß einer Getränkemehrwegverordnung - zu dem Antrag der Abgeordneten Gila Altmann (Aurich), Dr. Jürgen Rochlitz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Erlaß einer Altautoverordnung - zu dem Antrag des Abgeordneten Dr. Jürgen Rochlitz und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Verordnung über die Vermeidung, Verringerung und Verwertung von Abfällen gebrauchter elektrischer und elektronischer Geräte (Elektronikschrott-Verordnung) - zu dem Antrag des Abgeordneten Dr. Jürgen Rochlitz und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ersatz der Verpackungsverordnung durch eine Verpackungsvermeidungs- und Mehrwegverordnung (Drucksachen 13/2818, 13/2855, 13/3334, 13/4351, 13/4354, 13/5158) 11872 C Marion Caspers-Merk SPD 11872 D Steffen Kampeter CDU/CSU 11875 A Dr. Jürgen Rochlitz BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 11876 B Dr. Jürgen Rochlitz BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 11878 A Steffen Kampeter CDU/CSU 11878 D, 11884 A, 11887 A Michaele Hustedt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 11879 A Dr. Rainer Ortleb F.D.P 11880 A Eva Bulling-Schröter PDS 11881 A Dr. Liesel Hartenstein SPD 11882 A Walter Hirche, Parl. Staatssekretär BMU 11884 D Dr. Liesel Hartenstein SPD 11886 D Tagesordnungspunkt 13: Antrag der Abgeordneten Dr.-Ing. Dietmar Kansy, Dr. Michael Meister, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Hildebrecht Braun (Augsburg), Dr. Klaus Röhl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der F.D.P.: Aktionsprogramm zur CO2-Minderung und Energieeinsparung im Gebäudebereich (Drucksache 13/5761) 11889 A Tagesordnungspunkt 14: a) Antrag der Abgeordneten Gila Altmann (Aurich), Ulrike Höfken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Bedrohung der Meere und Zerstörung der Küsten durch Ölkatastrophen (Drucksache 13/3884) . 11889 B b) Antrag der Abgeordneten Gila Altmann (Aurich), Angelika Beer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Sofortmaßnahmen gegen die Verseuchung der Meere durch illegale Öleinleitungen - Maßnahmen zur überwachten Entsorgung von Altölen und Ölschlämmen an Land (Drucksache 13/4237) 11889 B c) Antrag der Abgeordneten Dietmar Schütz (Oldenburg), Annette Faße, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Schutz vor Öltankunfällen und Umweltschäden in europäischen Gewässern (Drucksache 13/5155) . . 11889 C d) Antrag der Abgeordneten Dietmar Schütz (Oldenburg), Annette Faße, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Schutz der Nordsee durch Schiffsölentsorgung in Seehäfen (Drucksache 13/5756) 11889 C e) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit - zu dem Antrag der Fraktion der SPD: Geplante Versenkung der Shell-Ölplattform und glaubwürdiger europäischer Nordseeschutz - zu dem Antrag der Abgeordneten Michaele Hustedt, Dr. Jürgen Rochlitz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das Meer ist keine Müllhalde (Drucksachen 13/1738, 13/3211, 13/5159) 11889 D Tagesordnungspunkt 15: Erste Beratung des von den Abgeordneten Volker Beck (Köln), Marieluise Beck (Bremen), weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts (Drucksache 13/2728) . 11890 A Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 11890 B Dr. Dietrich Mahlo CDU/CSU 11892 A Albert Schmidt (Hitzhofen) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 11892 D Margot von Renesse SPD 11893 D Hildebrecht Braun (Augsburg) F.D.P. . 11895 C Christina Schenk PDS 11896 C Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Bundesminister BMJ 11897 C Tagesordnungspunkt 16: Antrag der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und F.D.P.: Förderung des Friedensprozesses in der Westsahara (Drucksache 13/5725) 11898 C Nächste Sitzung 11898 D Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten . 11899* A 131. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 17. Oktober 1996 Beginn: 9.00 Uhr
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    *) Die Redetexte werden in einem Nachtrag als Anlage 4 abgedruckt. Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Altmann (Pommelsbrunn), BÜNDNIS 17. 10. 96 Elisabeth 90/DIE GRÜNEN Andres, Gerd SPD 17. 10. 96 * Augustin, Anneliese CDU/CSU 17. 10. 96 Dr. Böhmer, Maria CDU/CSU 17. 10. 96 Borchert, Jochen CDU/CSU 17. 10. 96 Braune, Tilo SPD 17. 10. 96 Bulmahn, Edelgard SPD 17. 10. 96 Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 17. 10. 96 * Dr. Götzer, Wolfgang CDU/CSU 17. 10. 96 Haack (Extertal), SPD 17. 10. 96 Karl Hermann Homburger, Birgit F.D.P. 17. 10. 96 Horn, Erwin SPD 17. 10. 96 ** Dr. Hoyer, Werner F.D.P. 17. 10. 96 Ibrügger, Lothar SPD 17. 10. 96 Irber, Brunhilde SPD 17. 10. 96 Dr. Jacob, Willibald PDS 17. 10. 96 Dr. Kinkel, Klaus F.D.P. 17. 10. 96 Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Lengsfeld, Vera BÜNDNIS 17. 10. 96 90/DIE GRÜNEN Lenzer, Christian CDU/CSU 17. 10. 96 * Dr. Meyer (Ulm), SPD 17. 10. 96 Jürgen Möllemann, Jürgen W. F.D.P. 17. 10. 96 Neuhäuser, Rosel PDS 17. 10. 96 Dr. Rappe (Hildesheim), SPD 17. 10. 96 Hermann Reuter, Bernd SPD 17. 10. 96 Schlauch, Rezzo BÜNDNIS 17. 10. 96 90/DIE GRÜNEN Schmitz (Baesweiler), CDU/CSU 17. 10. 96 Hans Peter Verheugen, Günter SPD 17. 10. 96 Wallow, Hans SPD 17. 10. 96 Wieczorek (Duisburg), SPD 17. 10. 96 Helmut Zierer, Benno CDU/CSU 17. 10. 96 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Nachtrag zum Plenarprotokoll 13/131 Deutscher Bundestag Nachtrag zum Stenographischen Bericht 131. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 17. Oktober 1996 Inhalt: Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 13 (Antrag: Aktionsprogramm zur CO2-Minderung und Energieeinsparung im Gebäudebereich) Dr. Michael Meister CDU/CSU 11901* A Norbert Formanski SPD 11902* C Jutta Müller (Völklingen) SPD 11903* C Helmut Wilhelm (Amberg) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 11904* A Dr. Klaus Röhl F.D.P 11904* C Klaus-Jürgen Warnick PDS 11905* B Joachim Günther, Parl. Staatssekretär BMBau 11906* B Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 14 (a - Antrag: Bedrohung der Meere und Zerstörung der Küsten durch Ölkatastrophen, b - Antrag: Sofortmaßnahmen gegen die Verseuchung der Meere durch illegale Öleinleitungen - Maßnahmen zur überwachten Entsorgung von Altölen und Ölschlämmen an Land, c - Antrag: Schutz vor Öltankerunfällen und Umweltschäden in europäischen Gewässern, d - Antrag: Schutz der Nordsee durch Schiffölentsorgung in Seehäfen, e - Beschlußempfehlung zu den Anträgen: Geplante Versenkung der Shell-Ölplattform und glaubwürdiger europäischer Nordseeschutz sowie Das Meer ist keine Müllhalde) Wolfgang Börnsen (Bönstrup) CDU/CSU 11907* C Annette Faße SPD 11909* B Ulrike Mehl SPD 11910* B Gila Altmann (Aurich) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 11911* A Lisa Peters F.D.P. 11911* D Eva Bulling-Schröter PDS 11913* A Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 16 (Antrag: Förderung des Friedensprozesses in der Westsahara) Dr. Andreas Schockenhoff CDU/CSU . . 11913* C Dr. Eberhard Brecht SPD 11914* C Dr. Helmut Lippelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 11915* D Dr. Burkhard Hirsch FD P. 11916* C Steffen Tippach PDS 11916* D Helmut Schäfer, Staatsminister AA . . 11917* C Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 13 (Antrag: Aktionsprogramm zur CO2-Minderung und Energieeinsparung im Gebäudebereich) Dr. Michael Meister (CDU/CSU): Im Rahmen der Vereinbarungen der Vertragsstaatenkonferenzen zur Klimaschutzpolitik hat sich die Bundesrepublik Deutschland das ehrgeizige Ziel gesetzt, bis zum Jahre 2005 die Emissionen des Treibhausgases CO2 um mindestens 25 Prozent, bezogen auf das Jahr 1990, zu verringern. Die Bundesrepublik hat auch auf diesem Feld des Umweltschutzes international eine Vorreiterrolle inne und kann in der Reduzierung von Schadstoffemissionen beachtliche Erfolge aufweisen. So konnte allein im Zeitraum zwischen 1990 und 1995 der Ausstoß von CO2 um 12,7 Prozent gesenkt werden. Für die gesamte Bundesrepublik bedeutet dies eine Reduzierung von 2 Tonnen CO2 pro Kopf und Jahr. Gerade der Baubereich hat in der Vergangenheit einen überproportionalen Beitrag zur Reduzierung der Luftschadstoffe geleistet. Dies unterstreichen einige wenige Beispiele: Der Heizwärmebedarf im Neubau wurde durch die Anpassungen unter anderem der Wärmeschutzverordnung und der Heizungsanlagenverordnung auf etwa 20 Prozent des Heizwärmebedarfs von 1970 reduziert. Durch die Weiterentwicklung der wärmetechnischen Standards konnte der Anteil der CO2-Emissionen aus dem Wohnungsbau zwischen 1987 und 1994 um rund 16 Prozent gesenkt werden. Grundlage unserer Klimaschutzpolitik ist das Konzept der ökologischen und sozialen Marktwirtschaft. Wir wollen die Kräfte des Marktes auch für den Klimaschutz nutzen. Dieser Ansatz kennt Gebote und Verbote nicht als Ordnungsprinzip, sondern nur zur wirkungsvollen Abwehr unmittelbarer Gefahren. Wir setzen auf die Verantwortung des einzelnen, die auch durch entsprechende staatliche Anreize mobilisiert werden soll. Die bereits erreichten Reduktionsschritte sind eine klare Bestätigung unseres politischen Ansatzes. Gerade der Baubereich ist ein hervorragendes Beispiel, in welch hohem Maße staatliche Anreize privates Kapital für umweltverträgliches Verhalten mobilisieren können. Für das zu Beginn diesen Jahres auch für die alten Bundesländer aufgelegte Zinsverbilligungsprogramm für energetische Maßnahmen im Baubereich konnte die eigentlich für das gesamte Jahr 1996 vorgesehene Fördertranche bereits nach sechs Monaten vergeben werden. Über dieses Zinsverbilligungsprogramm wurde zum 30. Juni bereits die wärmetechnische Sanierung von 77 019 Wohnungen gefördert. Es ist vor diesem Hintergrund außerordentlich begrüßenswert, daß dieses Programm mit Hilfe von Mitteln der MW so aufgestockt werden konnte, daß für 1996 insgesamt 3 Milliarden DM bereitstehen. Wir setzen uns dafür ein, daß einschließlich der in 1996 bereitgestellten Mittel ein Gesamtkreditvolumen von 5 Milliarden DM erreicht wird. Weitere Anstrengungen zur Reduzierung des Energieverbrauchs im Wohnungsbau sind ökologisch notwendig und wirtschaftlich sinnvoll. Bei der Heizung der Gebäude (Raumwärme und Warmwasser) werden jährlich rund 270 Millionen Tonnen an Kohlendioxidemissionen freigesetzt. Dies entspricht rund 30 Prozent der gesamten CO2-Emissionen. Die derzeit geltende Wärmeschutzverordnung schreibt für den Neubau einen maximalen Heizenergieverbrauch von 90 Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr vor. Rund 2/3 der 36 Millionen Wohneinheiten im Bestand müssen als energetisch dringend sanierungsbedürftig gelten, sie verbrauchen zwischen 150 und 400 Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr. Die Enquete-Kommission zum Schutz der Erdatmosphäre beziffert das CO2-Einsparpotential in ihrem Abschlußbericht von 1994 mit rund 100 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr. Zur Erreichung des Reduktionsziels müssen zusätzlich zum Ersatz abgehender Gebäude durch Neubauten jährlich etwa 800 000 Altbauwohnungen energetisch modernisiert werden. Die Modernisierung von Altbaubeständen ist in erheblichem Umfang auch ein Beitrag für die Belebung und Stützung der Konjunktur. Ausgehend vom dargestellten energetischen Modernisierungsbedarf ergibt sich ein Investitionsvolumen von rund 26 Milliarden DM. Schätzt man den hiervon ausgehenden Beschäftigungseffekt ab, so können etwa 60 000 Arbeitsplätze neu geschaffen und 150 000 bestehende Arbeitsplätze gesichert werden. Wärmetechnische Modernisierungen im Gebäudebestand sind in Verbindung mit den ohnehin erforderlichen Instandsetzungen auch wirtschaftlich sinnvoll. Vor diesem Hintergrund bringt die CDU/CSU-Fraktion heute ihr Aktionsprogramm zur CO2-Minderung und Energieeinsparung im Gebäudebereich ein. Dieses Aktionsprogramm hebt zum einen darauf ab, die qualitativen Kriterien der wärmetechnischen Standards sinnvoll weiter zu entwickeln. Zum anderen soll es aber auch Probleme in der Praxis aufnehmen und diesen abhelfen. Hinsichtlich der qualitativen Kriterien wollen wir eine weitere Novelle der Wärmeschutzverordnung, in der die Anforderungen an Gebäudeneubauten für die Reduzierung des Energieverbrauchs auf den heute als „Niedrigenergiehausbauweise" bezeichneten Standard, das heißt 40 bis 70 Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr angehoben werden, die Weiterentwicklung des Wärmepasses zum Energiepaß, damit das Ziel der Wärmeschutzverordnung, die Reduzierung des Energieverbrauchs, durch die Einbeziehung der Anlagentechnik noch effektiver erreicht werden kann. Der dadurch ermittelte Jahresenergiebedarf eines Gebäudes ist ein geeignetes Kriterium, um einen nachvollziehbaren Vergleichsmaßstab für die energetische Situation eines Gebäudes zu erhalten, durch Standardisierungen die Grundlage für Energiekennziffern zu erhalten, die auch die Wertveränderungen von Gebäuden dokumentieren und den administrativen Aufwand zur Kontrolle von Fördermaßnahmen bzw. der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften erleichtern und eine Grundlage für die Planung und Strukturierung von Sanierungsmaßnahmen im Gebäudebestand zu erhalten. Wichtig ist für uns auch, daß sich alle Beteiligten rechtzeitig auf die neue Stufe des energiesparenden Bauens einstellen können. Deshalb halten wir es für sinnvoll, die neuen Anforderungen der Wärmeschutzverordnung so bald wie möglich zu konkretisieren und das Verordnungsgebungsverfahren rasch einzuleiten. Die Bundesländer sind gefordert, endlich eine wirksamere Überwachung der gesetzlichen Vorgaben sicherzustellen. Wir benötigen auch hier einheitliche Landesbauordnungen und Kontrolle vor Ort. Diese Vor-Ort-Kontrolle muß nicht den Aufbau von Bürokratie bedeuten. Die freiwillige Selbstkontrolle des Handwerks, etwa über das Instrument der Fachunternehmerbescheinigung, erscheint uns als probates Mittel, den Zielkonflikt von Umsetzung der wärmetechnischen Standards und Entbürokratisierung zu lösen. Die Möglichkeiten des energiesparenden Bauens werden oft auf Grund immer noch unzureichender Information nicht erkannt. Energiesparendes Bauen muß noch stärker zu den selbstverständlichen Grundlagen jeder Planungsarbeit und zu den obligatorischen Bestandteilen der Ausbildung werden. Dies gilt für die Studienordnungen für Architekten und Bauingenieure. Energiesparendes Bauen muß auch in den Aus- und Weiterbildungen der Handwerksfachorganisationen noch stärker berücksichtigt werden. Dieses besondere Leistungsangebot könnte durch eine Zertifikatslösung, etwa unter der Überschrift „Fachbetrieb für energiesparendes Bauen", dokumentiert werden. Energiesparendes Bauen erfordert auch eine Intensivierung der Öffentlichkeitsarbeit unter stärkerer Nutzung moderner Informations- und Kommunikationsmittel. Selbst Fachleute können die Vielfalt an Förderinstrumenten kaum mehr übersehen und für ihre Klienten die beste Förderung herausfinden. Deshalb erscheint es sinnvoll, Fachverbänden und sonstigen Multiplikatoren ständig aktualisierte Informationsmöglichkeiten über Datenbanken zur Verfügung zu stellen. Zur Mobilisierung des CO2-Sparpotentials kann der Ausbau der Drittmittelfinanzierung als ein neueres Standbein zur Unterstützung von Energieeinsparmaßnahmen wichtige Beiträge leisten. Verschiedene Projekte zeigen bereits, wie eine Zusammenarbeit zwischen Energieabnehmer und Energieversorger aussehen kann. Die Vergabe günstiger Kredite für wärmetechnische Modernisierung wäre auch ein wichtiges neues Geschäftsfeld für Kreditinstitute. Mit ihrer Selbstverpflichtung, bei den Baumaßnahmen für Parlament und Regierung in Berlin 15 Prozent des Energiebedarfs durch regenerative Energien zu decken, hat die Bundesregierung deutliche Zeichen gesetzt. Auch das Eigenheimzulagengesetz unterstützt die Verwendung regenerativer Energien durch eine Sonderzulage. Das Förderprogramm der Bundesregierung für erneuerbare Energien wird in hohem Maße in Anspruch genommen. Dies zeigt, daß die Bundesregierung und die sie tragenden Fraktionen mit einem vielfältigen Bündel an Einzelmaßnahmen darangehen, das CO2-Einsparziel zu erreichen. Unser heute in erster Lesung beratenes Aktionsprogramm ist deshalb auch eine erneute Einladung an die Mitglieder dieses Hauses, in einen Ideenwettbewerb zur Mobilisierung des CO2-Einsparpotentials im Gebäudebereich einzutreten. Unser Antrag ist die Grundlage dieses Ideenwettbewerbs. Für deren Erarbeitung möchte ich allen Mitgliedern der Arbeitsgruppe der CDU/CSU-Fraktion und der F.D.P. meinen herzlichen Dank sagen. Norbert Formanski (SPD): Zu Recht wird im Antrag der Regierungskoalition festgestellt, daß im Baubereich erhebliche CO2-Sparpotentiale vorhanden sind. In Gesamtdeutschland werden bei der Heizung von Gebäuden (Raumwärme und Warmwasser) jährlich 270 Tonnen Kohlendioxid freigesetzt. Die Enquetekommission „Schutz der Erdatmosphäre" bezifferte das Einsparpotential im Gebäudesektor auf mindestens 50 Prozent, in besonderen Fällen auf bis zu 90 Prozent. Mit Ihren windelweichen Empfehlungen und Prüfungsaufträgen kommen Sie diesem Ziel kein Stück näher - ein weiteres Kapitel aus dem Stück „Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht naß". Bereits 1990 hat das Bundeskabinett beschlossen, die Kohlendioxid-Emissionen in den alten Bundesländern um mindestens 25 Prozent und in den neuen Bundesländern um einen noch deutlich höheren Prozentsatz zu reduzieren. Seitdem wird über Klimaschutzmaßnahmen geredet, es wurde aber so gut wie nichts getan. Von den Beschlüssen der Bundesregierung ist außer einer von vielen Seiten als unzureichend kritisierten Wärmeschutzverordnung nichts umgesetzt worden. So kommt auch die Prognos AG in ihrem Gutachten für den Bundeswirtschaftsminister zu dem Ergebnis, daß das Klimaschutzziel in Deutschland weit verfehlt wird. Eine politische Weichenstellung ist nicht in Sicht. Statt dessen werden die zentralen Themen ökologische Steuerreform, Energieeinspargesetz und die gezielte Förderung eines 100 000-Dächer-Solarprogramms tabuisiert. Statt nur Empfehlungen und Prüfaufträge abzugeben, hätten Sie sich in Ihrem Antrag mit dem heute technisch Machbaren auseinandersetzen sollen. Konkrete Empfehlungen und vor allem die Antwort auf die Frage, wie kann das Machbare und Wünschenswerte auch umgesetzt werden, fehlen völlig. Dabei wäre sicherlich die Lektüre des Antrags „Programm Energieeinsparung in Gebäuden" der SPD-Bundestagsfraktion hilfreich gewesen. Denn um die technisch vorhandenen Energiesparpotentiale im Gebäudesektor zum Klimaschutz und zur Energieeinsparung zu mobilisieren, haben wir schon 1992 fi- nanzielle Anreize für folgende Maßnahmen gefordert: - Einbau von zentralen Wärmeerzeugungsanlagen mit einer Leistung bis zu 12 kW, - Einbau von Brennwertgeräten einschließlich der Abgas- und Neutralisationsanlagen, - Einbau von Anlagen zur Wärmespeicherung und Wärmerückgewinnung für die Raumheizung und die Warmwasserbereitung, - Einbau von Solaranlagen für Licht, Raumheizung und Warmwasserbereitung, - Einbau von brennstoffbetriebenen Wärmepumpen einschließlich Abgasanlagen, - Maßnahmen zur Wärmedämmung und Isolierung. Das sind zum Beispiel konkrete Vorschläge. Bis zum 31. Dezember 1991 konnten diese Maßnahmen mit bis zu zehn Prozent jährlich steuerlich abgeschrieben werden. Wir fordern einen sechsprozentigen Abzug von der Steuerschuld von maximal 30 000 DM Energiesparinvestitionen über fünf Jahre. Falls keine entsprechende Steuerschuld vorliegt, wird der Abzugsbetrag als Zuschuß ausbezahlt. Mit diesen finanziellen Mitteln schaffen wir die Anreize, tatsächlich in die Schonung der Umwelt zu investieren, und wir schaffen obendrein zusätzliche Arbeitsplätze. Einige der aufgezählten Punkte konnten wenigstens als Ökokomponente für den Eigenheimbereich aufgrund unserer Initiative umgesetzt werden. Ein kleiner Anfang im Eigenheimzulagengesetz wurde gemacht. Hier hätten Sie nachlegen müssen, zum Beispiel für den Mietwohnungsbau. Ohne eine bessere Aus- und Fortbildung der Architekten können Gebäude in bezug auf Kosten, Energieverbrauch und Raumklima nicht optimal erstellt oder renoviert werden. Auch wenn es lobenswert ist, daß die Bundesregierung eine Verbesserung der Ausbildung der Planer in Richtung Energieeinsparung und Kostenoptimierung verlangt, so ist es doch grotesk, wenn die Bundesregierung bisher dabei nur auf die Ansprache des Bundesbauministers 1995 vor den Dekanen der Architektur-Fakultäten verweisen kann (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Umsetzung der Wärmeschutznovelle'' von Monika Ganseforth im August 1996). Auch bleiben die Möglichkeiten, die der Wärmepaß bzw. der Wärmebedarfsausweis bietet, ungenutzt. Der tatsächliche Heizenergiebedarf muß ermittelt werden und als Faktor in den Mietspiegel einfließen. Ganz traurig sieht es aus, wenn es um die vorgesehene Verschärfung der Wärmeschutz-Verordnung geht. Der Bundesrat hatte verlangt, daß bis zum 1. Januar 1997 der Regierungsentwurf vorliegen soll. Sie fordern nunmehr die Novellierung zum 1. Januar 1999. Zwei weitere versäumte Jahre! Es bleibt dabei, Ihr Antrag enthält zwar viel weiße Salbe, aber so gut wie nichts Konkretes, um CO2 wirklich zu vermindern. Jutta Müller (Völklingen) (SPD): „Bei den CO2- Emissionen ist gegenüber dem Wert von 1990 bis 2005 ein Rückgang um 10,5 Prozent und bis 2020 nochmals ein geringfügiger Rückgang um 3 Prozent zu erwarten. Der ganz überwiegende Teil der Reduktion ist auf die wirtschaftlichen Einbrüche in den neuen Bundesländern zu Beginn der 90er Jahre zurückzuführen. " Dieser Satz stammt aus der PrognosStudie zu den Energiemärkten, die im Dezember 1995 im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums erstellt wurde. Nun ist es ja eigentlich erfreulich, daß sich mittlerweile sogar die Koalitionsfraktionen darüber Gedanken machen, daß mit der derzeitigen Politik die vollmundigen Ankündigungen des Bundeskanzlers in Rio oder in Berlin nicht einzuhalten sind. Natürlich ist es somit auch zu begrüßen, daß wir uns hier noch einmal mit CO2-Minderung und Energieeinsparung im Gebäudebereich beschäftigen, da dort in der Tat noch große Einsparpotentiale zu mobilisieren sind. Nur liebe Kolleginnen und Kollegen, mit Placeboanträgen, Absichtserklärungen, Prüfaufträgen usw. werden Sie in der Sache nichts erreichen. Sie betreiben Symbolpolitik, zumal Sie in anderen Bereichen, die hier eine große Rolle spielen, völlig entgegengesetzt handeln. Sie sind eben nicht bereit, eine Wende in der Verkehrspolitik herbeizuführen. Ich nenne nur die Stichworte Verkehrsvermeidung und Verkehrsverlagerung auf Schiene und Schiffe usw. Sie streben bei der nationalen Umsetzung der EU-Richtlinie zum Binnenmarkt für Strom Regelungen an, welche die Kraft-Wärme-Kopplung, also die Fernwärme, extrem benachteiligen, die Stadtwerke in den Ruin treiben und erneuerbare, CO2-freie Energien vom Markt verdrängen. Es gibt noch eine Reihe von anderen Bereichen, die ich hier aus Zeitgründen nicht nennen kann. Aber gerade die Frage der Beratung ist ja im Hinblick auf Energieeinsparung im Gebäudebereich nun ein sehr wichtiger Punkt. Hier haben sich in den letzten Jahren vor allem die kommunalen Stadtwerke hervorgetan und spezialisiert. Eine Energiepolitik, die auf gnadenlosen Preiswettbewerb ohne Berücksichtigung der Umweltstandards ausgerichtet ist, wird keine Anreize zur Energieeinsparung bringen. Ziel einer vernünftigen, an Umweltzielen ausgerichteten Politik darf es nicht sein, die Preise zu senken. Wir müssen das Ziel haben, Rechnungen zu senken. Nur so werden wir bei den Verbräuchen etwas erreichen. Außerdem möchte ich noch auf ein weiteres Dilemma in Ihrem Antrag hinweisen, nämlich das Investor-Nutzer-Dilemma. Wenn der Hauseigentümer die Investitionen zur Energieeinsparung zu bezahlen hat, der Mieter aber bei den monatlichen Energiekosten den Nutzen hat, tut sich zunächst einmal nichts. Zinsverbilligte Darlehen gehen hier ins Leere. Genauso denke ich, daß es unnötig ist, weitere Forschungsaktivitäten im Bereich der Solarenergie zu fordern. Geforscht haben wir genug. Hier fehlt es an vernünftigen Markteinführungsprogrammen. Dies hat ja auch dazu geführt, daß der letzte Solaranlagenhersteller das Land verlassen hat. Wir haben bereits vor der Sommerpause einen entsprechenden Gesetzentwurf eingebracht. Wir schlagen Ihnen ein 100 000-Dächer-Programm vor. Unterstützen Sie uns! Zum Schluß also noch einmal: Wir begrüßen ein Aktionsprogramm zur CO2-Minderung und Energieeinsparung im Gebäudebereich. Wir halten aber Ihre Instrumente für zu lasch und weitgehend unwirksam. Hören Sie auf, Symbolpolitik zu betreiben, und diskutieren sie mit uns in den Ausschüssen über konkrete Maßnahmen! Lassen Sie uns ein Aktionsprogramm beschließen, daß sich an folgenden Geboten orientiert: Sorge dafür, daß die Preise die ökologische Wahrheit sagen! Macht das Kostengünstigste zuerst! Investiere in Effizienz! Sorge für fairen Wettbewerb! Belohne das wünschenswerte Verhalten, nicht das Gegenteil! Besteuere das weniger Wünschenswerte, nicht das Erwünschte! Ein solches Programm ließe sich dann sinngemäß auch auf andere relevante Politikbereiche übertragen. Nur wenn wir viele Bereiche vernetzen, kommen wir dem Ziel Klimaschutz näher. Helmut Wilhelm (Amberg) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ginge es nach dem Titel der CDU/CSU-F.D.P.- Initiative, müßte bei einem Grünen wahre Freude aufkommen. Nach Lektüre des sogenannten Aktionsprogramms aber fällt man dann sofort wieder in die politische Realität dieser Regierungskoalition zurück. Es handelt sich bei der Koalitionsinitiative mitnichten um ein Aktionsprogramm, sondern um eine peinliche und obendrein unberechtigte Selbstbeweihräucherung. Denn das CO2-Minderungsziel der ersten Klimarahmenkonvention von Berlin 1996 wird nicht etwa - wie behauptet - nur wegen des Anstiegs der Verkehrsleistungen im Personen- und Güterverkehr weit verfehlt. Abgesehen davon, daß diese Koalition wohl beraten wäre, auch im Verkehrsbereich durch Förderung des Schienenverkehrs statt des Autowahns energie- und klimapolitische Zeichen zu setzen, hat die Umweltpolitik ohnedies eine schwere ordnungspolitische Schlagseite. Obwohl nämlich die Regierungskoalition das Problem sehr wohl erkennt, wie sich aus Absatz II ergibt, fordert sie vornehmlich andere auf, tätig zu werden, bevor sie selbst etwas zu tun gedenkt. Zudem hat die Wärmeschutzverordnung bei weitem nicht das festgeschrieben, was als Niedrigenergiestandard längst Stand der Technik ist. Außerdem fehlen Lösungen für den Altbaubereich und Anreize für Mieterinitiativen. Gerade hier lägen die größten Einsparpotentiale. Das Versagen der Bundesregierung sei an zwei Beispielen verdeutlicht: Erstens. Eine Vorbildrolle des Bundes bei eigenen Bauten sucht man vergeblich. Zweitens. Ökonomische Anreize zum Energiesparen und zur rationellen Energienutzung bleiben aus, wie zum Beispiel das Fehlen einer CO2-/Energiesteuer zeigt, durch die dem ökologisch kontraproduktiven niedrigen Energiepreisniveau, das dem der späten 60er Jahre entspricht, nicht entgegengesteuert wird. Im Gegenteil: Minister Waigel hat sogar anläßlich der Finanzministerratssitzung im Oktober 1995 einer Minimallösung einer CO2-/Energiesteuer die Zustimmung versagt. Besonders apart ist dann noch, daß die Forschungs- und Entwicklungsmittel im Bereich rationeller Energieverwendung und der Solarenergienutzung im Haushalt 1997 gegenüber dem Vorjahr um 16 Prozent gekürzt wurden - weiterer Kommentar überflüssig. Dr. Klaus Röhl (F.D.P.): Bei der Verwertung von kohlenstoffhaltigen Energieträgern entstehen in der Bundesrepublik in Industrie, im Verkehrsbereich, im Bauwesen, in den Haushalten und sonstigen Bereichen große Mengen Kohlendioxid. In Deutschland werden allein bei der Erzeugung von Raumwärme und der Bereitung von Warmwasser jährlich 270 Millionen Tonnen an Kohlendioxidemissionen freigesetzt. Dies sind 30 Prozent der gesamten CO2Emissionen. Damit liegt dieser Teil der CO2-Emissionen sogar höher als der des Verkehrsbereichs. In den privaten Haushalten liegt der auf Wärme- und Warmwassererzeugung entfallende Energieanteil sogar bei etwa 80 Prozent. Die Mobilisierung dieser erheblichen Sparpotentiale im Wohn- und Baubereich, die wir in unserem Antrag betonen, dient dem Ziel der Bundesregierung, die Kohlendioxidemissionen bis zum Jahre 2005 um 25 Prozent im Vergleich zu 1990 zu reduzieren. Deshalb hat der Gesetzgeber bisher bereits zahlreiche Aktionen und Programme für einen effizienten Energieeinsatz eingebracht. Dazu gehört unter anderem die mehrfache Anpassung der Wärmeschutzverordnung (WSchv) im Sinne verschärfter Anforderungen, zuletzt im November 1994. Bei den Anforderungen der neuen Wärmeschutzverordnung, ab 1. Januar 1995 wirksam, handelt es sich im wesentlichen - bei neuen Gebäuden - um Vorsorgemaßnahmen, die in den nächsten Jahren voll zum Tragen kommen. Sie enthält aber auch Anforderungen, die bei Ersteinbau, Ersatz oder Erneuerung von Bauteilen bestehender Gebäude einzuhalten sind. Bundesregierung und Bundesrat sind sich einig, daß die Wärmeschutzverordnung noch in diesem Jahrzehnt weiterentwickelt werden soll. Wir fordern die Bundesregierung auf zu prüfen, ob der für alle Neubauten geforderte Wärmebedarfsausweis bei einer weiteren Novellierung der Wärmeschutzverordnung, unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und Verwaltungsvereinfachungskriterien, zu einem Energiepaß weiterentwickelt werden kann. Die Wärmeschutzverordnung nimmt als Grundlage der Anforderungen den Jahresheizwärmebedarf. Das Ziel der Verordnung, den Energieverbrauch über die Senkung des Energiebedarfs zu reduzieren, könnte nach Expertenmeinung noch effektiver erreicht werden, wenn zukünftig in diese Bilanz die sich ständig weiterentwickelnde Anlagentechnik stärker einbezogen würde. Ein darauf basierender Energiepaß würde als Kernpunkt weiterhin den Jahresenergiebedarf eines Gebäudes abbilden. Uns muß aber trotz aller Energieeinsparungsmaßnahmen klar sein, daß Energiesparen nur ein endliches, ein begrenztes Kohlendioxid-Minderungspotential ist. Wir betonen weiterhin, daß eine CO2-Minderung und Energieeinsparung im Gebäudebereich auch der Stützung und Belebung des Arbeitsmarktes dient. Von 36 Millionen bestehenden Wohneinheiten kommen zirka 50 Prozent für eine energetische Modernisierung in Frage. Davon entfallen etwa zwei Drittel auf die alten Bundesländer und ein Drittel auf die neuen Bundesländer. Hier müssen, zur Erreichung des 25-Prozent-Reduktionsziels, tatsächlich, außer dem Ersatz abgehender Gebäude durch Neubauten, pro Jahr etwa 800 000 Altbauwohnungen zusätzlich energetisch modernisiert werden. Diese Modernisierung würde die Konjunktur in großem Umfang stützen. Bei dem Modernisierungsbedarf von rund 800 000 Wohneinheiten ergibt sich ein Investitionsvolumen von zirka 26 Milliarden DM. Damit können etwa 60 000 Arbeitsplätze neu geschaffen und 150 000 bestehende gesichert werden. Wir fordern die Bundesregierung hiermit auf, dafür Sorge zu tragen, daß die Aufgaben der CO2-Reduktion und der rationellen Energieverwendung im Gebäudebereich mit den Aufgaben des kostensparenden Bauens konform gehen. Dazu empfehlen wir, daß die Drittmittelfinanzierung als neueres Standbein der Unterstützung von Energiesparmaßnahmen und des Einsatzes erneuerbarer Energien ausgebaut wird. Bezüglich des privaten Haus- und Wohnungsbaus muß durch den Abbau staatlicher Subventionen die Anlage von privatem Kapital wieder interessant gemacht werden. Weiterhin fordern wir, auf die Bundesländer dahin gehend einzuwirken, daß Energiesparinformationen in der Ausbildung von Architekten und Bauingenieuren fester Bestandteil werden. Dazu gehört ebenso eine begleitende Aufklärungsarbeit in der Öffentlichkeit. So haben sich Bundesregierung und Bundestag zum Beispiel verpflichtet, bei den Baumaßnahmen für Parlament und Regierung in Berlin 15 Prozent des Energiebedarfs durch regenerative Energien zu decken. Damit sind in der Öffentlichkeit deutlich energetische Akzente gesetzt worden. Zur Erreichung dieser Ziele sind in allen relevanten Politikbereichen zusätzliche Anstrengungen nötig. Die Fraktion der F.D.P. hat ihre Zielsetzungen in dem vorliegenden Antrag dargelegt. Klaus-Jürgen Warnick (PDS): Die Verantwortung für die Sicherung der Lebensgrundlagen gegenwärtiger und künftiger Generationen, die Überwindung des Gegensatzes zwischen dem Ressourcenverbrauch der wesetlichen Industrieländer und dem der „Dritten Welt" - ja überhaupt für die Bewohnbarkeit unseres Planeten - erfordert innezuhalten und umzudenken. Nach meiner Auffassung müssen Lebensqualität und Ökologie kein Gegensatz sein. Wohlverstandene Lebensqualität ist durchaus mit dem Schutz der Natur in Einklang zu bringen, soweit dem nicht Profitmaximierung, überzogenes Anspruchsdenken und Renommiersucht entgegenstehen. Wir haben die Möglichkeit, von den Fehlern auf wohnungs- und umweltpolitischem Gebiet sowohl der DDR als auch der früheren Bundesrepublik zu lernen. Leider - und das wird auch im Nationalbericht der Bundesregierung zur HABITAT-II-Konferenz deutlich - gibt es zwischen den auch von der Bundesregierung formulierten Erkenntnissen und den Schlußfolgerungen für die praktische Politik extreme Widersprüche. Sind sie einer Verantwortungslosigkeit und Ignoranz gegenüber dem eigenen Volk und anderen Völkern sowie den kommenden Generationen geschuldet oder einfach Resultat von Unfähigkeit bzw. Dummheit? Auch der heute vorliegende Koalitionsantrag für ein weiteres Aktionsprogramm degeneriert bei genauerem Hinschauen zu einem Schaufensterantrag, mit dem verdeckt werden soll, daß die Regierung nicht gewillt ist, eine Wende hin zu einer ökologischen und sozialen Politik zu vollziehen. Auf Grund meiner geringen Redezeit dazu nur einige Stichpunkte: Ein wachsender Wohnflächenverbrauch, zunehmende Bodenversiegelung und die Erhöhung des Pkw-Verkehrs in Folge falscher Siedlungs- und Verkehrspolitik konterkarieren alle Bemühungen für energiesparende Bauweisen. Trotzdem wird durch die Regierung mit viel Steuergeld, Hand in Hand mit den Banken, Bausparkassen und Immobilienfirmen, der Drang zum freistehenden Einfamilienheim propagiert und noch weiter hochgepuscht. Auch in diesem Kontext hat das Eigenheimzulagegesetz trotz dem begrüßenswerten Öko-Bonus gravierende Mängel. Anstatt den kommunalen und genossenschaftlichen Wohnungsunternehmen in Ostdeutschland mit ihrem wahrlich problematischen Erbe die Chance zu geben, ihre Kräfte auf eine ökologische Sanierung der Wohnungen und Wohnumfelder zu konzentrieren, zwingen Sie ihnen, sowie den darin lebenden Menschen, eine wohnungspolitisch unsinnige Zwangsprivatisierung auf und lassen die Unternehmen mit zahlreichen ungeklärten Vermögensfragen im Regen stehen. Eine ökologische Sanierung muß sozialverträglich bleiben und darf nicht dazu führen, daß einkommensschwache Personen aus ihren Wohnungen herausmodernisiert werden. Deswegen bedarf es einer noch zielgerichteteren öffentlichen Förderung an Stelle der gießkannenartigen Mittelverteilung an Besserverdienende über fantastische Abschreibungsund Steuersparmodelle. Nach weitgehend übereinstimmenden Schätzungen von Verbänden und wissenschaftlichen Institutionen müssen über längere Zeiträume pro Jahr mindestens 500 000 Wohnungen neu gebaut werden, um das Wohnungsdefizit zu beseitigen und den Abgang verschlissener Wohnungen auszugleichen. Genauso wichtig ist die Bestandserhaltung und -pflege durch eine umfassende ökologische und sozial vertretbare Sanierung und Modernisierung in einer Größenordnung von mindestens 3 Prozent jährlich sowie durch Wohnumfeldverbesserungen, besonders in Großsied- lungen. Wie sich die CO2-Emissionen in der Bundesrepublik in den nächsten Jahren und Jahrzehnten entwickeln werden, hängt auch davon ab, wie diese Aufgabe gelöst wird. Es macht auch wenig Sinn, über Energieeinsparungen im Baubereich nachzudenken, wenn die Bundesrepublik auf der anderen Seite zuläßt, daß innovative Techniken wie die Solarenergie ungenügend gefördert werden, Solarzellenhersteller in Deutschland keine Zukunft mehr sehen und deshalb ins Ausland abwandern. Hätte die Bundesregierung für die Förderung alternativer Energieerzeugung ebensoviel Geld eingesetzt wie für Atomkraft und die Sicherung der Monopolstellung der großen deutschen Energieerzeuger, wären wir im Klimaschutz weltweit schon ein großes Stück weiter. Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, daß das deutsche Finanzkapital wesentlich mehr Interesse an einer möglichst hohen und sicheren Rendite mit Hilfe bestehender herkömmlicher Energieerzeugungsanlagen als an einer Investition in alternative Energien hat. Und dieses Kapital wird dabei durch die Politik der Bundesregierung hervorragend unterstützt, anstatt es durch entsprechende Gesetze in ökologisch dringend notwendige Investitionen zu zwingen. Die Senkung der CO2-Emissionen und des Energieverbrauchs ist jedenfalls machbar, auch über die durch die Bundesrepublik eingegangenen internationalen Verpflichtungen hinaus. Dafür ist nach Auffassung der Demokratischen Sozialisten notwendig: erstens energiesparendes Bauen durch energiesparende Bebauungsformen wie Niedrigenergiehäuser, Reihenhäuser und mehrgeschossige Bauten; zweitens eine energie- und wärmetechnische Nachrüstung bestehender Gebäude; drittens die Verwendung ökologischer Baustoffe; viertens ein behutsamer ökologischer Stadtumbau, die Erschließung ungenutzter Flächen im Innenbereich anstelle extensiver Stadterweiterungen und fünftens Verkehrsvermeidung - Stichwort „Stadt der kurzen Wege" -, autofreie bzw. -arme Wohngebiete, die Förderung und der Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs sowie durchgängige Radwegenetze. Ein solches ökologisches Wohnungs- und Städtebauprogramm bedarf einer langfristig gesicherten Finanzierung. Dazu ist notwendig, alle gegenwärtig wirkenden Instrumente der indirekten und direkten Finanzierung und Subventionierung des Wohnungs- und Städtebaus einer kritischen Bewertung zu unterziehen. Es ist zu prüfen, ob sie geeignet sind, diese Ziele zu unterstützen und nicht anderen, insbesondere ordnungspolitischen Vorstellungen zu dienen. Joachim Günther, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau: Zum ursprünglichen Anliegen der Energiesparpolitik - der Schonung der natürlichen Ressourcen - tritt heute der Klimaschutz. Der Deutsche Bundestag hat in der 11. und 12. Legislaturperiode eine Enquete-Kommission „Schutz der Erdatmosphäre" eingesetzt, die wichtige Grundlagen für unser Handeln im Bereich des Klimaschutzes erarbeitet hat. Die Bundesregierung hat sich den Aufgaben nicht verschlossen, die die Enquete-Kommission benannt hat, und bereits im Jahre 1990 eine Interministerielle Arbeitsgruppe beauftragt, ein Gesamtkonzept zur CO2-Reduktion zu erstellen und sich dabei am Ziel einer 25%igen Minderung bis zum Jahre 2005 zu orientieren. Auf den Gebäudebereich entfällt ein bedeutender Teil des Energieverbrauchs: Etwa 37 Prozent des gesamten Endenergieverbrauchs in der Bundesrepublik werden für die Bereitstellung von Raumwärme und Warmwasser benötigt. Daraus resultiert die Aufgabe im Gebäudebereich: Erschließung eines Minderungspotentials von rund 100 Millionen Tonnen energiebedingten CO2-Emissionen. Dabei sind zwei Handlungsfelder grundsätzlich zu unterscheiden: Zum einen der Neubaubereich. Hier gilt es, Vorsorge zu treffen, damit die heute wirtschaftlich und in Breite verfügbaren Techniken zur Emissionsminderung und Energieeinsparung bei Neubauten zum Einsatz kommen. Gebäude sind langlebige Wirtschaftsgüter; alles, was an Energiesparmaßnahmen nicht unmittelbar bei ihrer Errichtung vorgesehen wird, kann später allenfalls mit großem Aufwand und hohen Kosten nachgerüstet werden. Es gilt also, heute durch vernünftige Energiespar-Investitionen die Emissionen und den Ressourcenverbrauch von morgen zu vermeiden! Mit der Neufassung wichtiger Vorschriften - hervorzuheben sind hier die neue Wärmeschutzverordnung und die neue Heizungsanlagen-Verordnung - hat die Bundesregierung das Ihre dazu getan, und zwar sehr rasch im Anschluß an die Aufarbeitung der Problematik durch die Enquete-Kommission „Schutz der Erdatmosphäre" . Zum anderen der Gebäudebestand: Hier sind deutliche Potentiale zur CO2-Minderung zu erschließen. Dies ist aber nur sehr bedingt durch staatliche Vorgaben zu erreichen, vor allem deshalb, weil die Gebäude sehr verschieden sind und weil in erheblichen Teilbereichen - insbesondere beim baulichen Wärmeschutz - zudem grundsätzliche rechtliche Bedenken einer generellen „Nachrüstungspflicht" entgegenstehen. Ich meine gleichwohl, daß die Bundesregierung hier den richtigen Weg gewählt hat: Die bedingten Anforderungen der Wärmeschutzverordnung wirken zusammen mit den Nachrüstungsanforderungen in der Heizungsanlagen-Verordnung sowie mit der novellierten Kleinfeuerungsanlagenverordnung. Wie im vorliegenden Antrag der Koalitionsfraktionen gut herausgearbeitet wird, gilt es jetzt, diesen Vorschriften verstärkt zur Geltung zu verhelfen. Bezüglich der Anforderungen der Wärmeschutzverordnung für Maßnahmen an bestehenden Gebäuden kann man die Situation bildhaft so darstellen: Gute „Spielregeln" für das energiegerechte Modernisieren liegen vor. Es kommt jetzt darauf an, daß in ausreichendem Maße „Spiele ausgetragen" werden (sprich, daß Modernisierungsmaßnahmen durch die Gebäudeeigentümer ergriffen werden) und daß die „Schiedsrichter" die Befolgung der Regeln durchsetzen. Zum einen hat die Bundesregierung im Osten wie im Westen erhebliche Anstrengungen unternommen, vermehrt Investitionen zur energetischen Modernisierung von Gebäuden anzuregen. In den neuen Bundesländern besteht wegen des erheblichen Rückstandes an Modernisierungs- und Erhaltungsinvestitionen schon seit Jahren ein breit angelegtes Angebot der Bundesregierung zur Modernisierungsförderung im Gebäudebestand. Die Auswertungen zeigen eindeutig, daß ein erheblicher Teil der geförderten Maßnahmen auch (oder sogar ausschließlich) der Energieeinsparung und Emissionsminderung dienen. Auch in den alten Bundesländern gibt es seit Beginn dieses Jahres ein entsprechendes Programm, bei dem - allerdings ausschließlich die Verbesserung des Wärmeschutzes älterer Gebäude sowie für die Installation von energiesparenden Heizkesseln - zinsgünstige Kredite gewährt werden. Derzeit steht für die Jahre 1996 und 1997 ein Kreditvolumen von insgesamt 3 Milliarden DM zur Verfügung; dies reicht zur Sanierung von etwa 180 000 Wohnungen, zumal die Kreditnehmer im Durchschnitt nur etwa 60 % der tatsächlich getätigten Investitionen über diese verbilligten Kredite abdecken. Kurz gesagt: Bereits vergleichsweise geringe Fördersummen lösen - dank des eigenen Engagements der Bürger - große Investitionen aus. Großer Nachholbedarf besteht allerdings bei den „Schiedsrichtern", und dies gilt auch für den Neubau. Der Antrag der Koalitionsfraktionen bringt es auf den Punkt: seitens der Länder müssen neue Wege gefunden werden, um im Gebäudebereich den energiesparrechtlichen Vorschriften zur Geltung zu verhelfen. Klimaschutz ist zu wichtig, um den Verstoß gegen Wärmeschutz- und Heizungsanlagen-Verordnung als „Kavaliersdelikt" zu werten. Dabei muß es nicht unbedingt die Baupolizei sein, die das energiesparende Bauen durchsetzt. Ich meine, die Mehrzahl der Bürger ist verantwortungsbewußt genug. Es könnte ausreichen, beim Neubau dem Wärmebedarfsausweis durch landesrechtliche Vorschriften zum Durchbruch zu verhelfen und damit Transparenz im energiesparenden Bauen zu schaffen. Im Gebäudebestand könnte über eine Einbindung der Fachunternehmer nachgedacht werden. Phantasie ist gefragt. Entbürokratisierung und Klimaschutz sind keine gegensätzlichen Ziele. Auch der Aus- und Fortbildung der Planer und der Handwerker kommt große Bedeutung zu. Immer noch wird dabei zu wenig an das energiesparende Bauen gedacht. Wenn der Planer von vornherein auf ein einergiesparendes Gebäude hinarbeitet, ist ein Niedrigenergiehaus wegen der günstigen Betriebskosten häufig unter dem Strich auch das wirtschaftlichste Gebäude. Ich bitte Sie, dem vorliegenden Antrag zuzustimmen, damit neue Impulse in die richtige Richtung gesetzt werden. Denn es gibt noch viel zu tun, wenn wir unser ehrgeiziges Ziel im Klimaschutz erreichen wollen. Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 14 (a - Antrag: Bedrohung der Meere und Zerstörung der Küsten durch Ölkatastrophen, b - Antrag: Sofortmaßnahmen gegen die Verseuchung der Meere durch illegale Öleinleitungen - Maßnahmen zur überwachten Entsorgung von Altölen und Ölschlämmen an Land, c - Antrag: Schutz vor Öltankerunfällen und Umweltschäden in europäischen Gewässern, d - Antrag: Schutz der Nordsee durch Schiffsölentsorgung in Seehäfen, e - Beschlußempfehlung zu den Anträgen: Geplante Versenkung der Shell-Ölplattform und glaubwürdiger europäischer Nordseeschutz sowie Das Meer ist keine Müllhalde Wolfgang Bömsen (Bönstrup) (CDU/CSU): Mit den Antragstellern teilen wir die Sorge um das Ökosystem Nordsee - aber das ist auch fast die einzige Gemeinsamkeit. Wer Altöl illegal ins Meer verklappt, handelt kriminell. Er schadet den Menschen, fügt Flora und Fauna unermeßliche Zerstörung zu, tötet Tausende von Seevögeln, zerstört Ferien- und Erholungsgebiete. Der Ölverschmutzung in der Nord- wie Ostsee müssen wir einen Riegel vorschieben. Das ist leichter gesagt, als getan. 1. Die bisherigen Bemühungen der Bundesregierung sind anerkennenswert. Das gilt erstens für die Überwachung beider Meere. Die Schaffung des Koordinationsverbundes Küstenwache vor zwei Jahren hat zu einer weitgehenden Konzentration der Kontrollkräfte geführt. Dies schreckt Umweltsünder ab, doch nur zum Teil, die Aufgriffe von nur 7 bis 8 Prozent machen dies deutlich. Derzeit stehen 28 Seefahrzeuge, sieben Hubschrauber des Bundesgrenzschutzes und zwei, teilweise mit modernster Technik ausgerüstete, Flugzeuge für die Ermittlung von Öl- und Umweltsündern zur Verfügung. Der Koordinierungsverbund mit zwei Meldeköpfen ohne die echte Einbindung der Behörden der fünf Bundesländer ist noch keine Coast Guard. Alle Aufgaben in einem Amt gebündelt, so sagen Experten, könnten die Kontrolle optimieren. Daneben ist eine verstärkte Aufklärung durch Satelliten erforderlich. 2. Hilfreich ist die angelaufene Überwachungskooperation mit den Nachbarstaaten Dänemark und den Niederlanden. 3. Förderlich war auch die Initiative des Bundes im Rahmen eines drei Jahre andauernden Pilotprojektes zur kostenlosen Altölaufnahme in deutschen Häfen. Als man das Entsorgungsprogramm 1988 begann, haben die betroffenen Bundesländer in einer Bundesratsentschließung anerkannt, daß es sich um eine ländereigene finanzielle Verpflichtung handelt, der Bund nur eine Anschubfinanzierung leistet. Am 31. Mai 1991 lief der erfolgreiche Versuch aus. Wie angekündigt, zog sich der Bund aus dem Projekt zurück. Allein Niedersachsen hat zu seinem Wort gestanden und bis heute die kostenlose Ölentsorgung gewährleistet. Hamburg und Mecklenburg leisten eine Teilfinanzierung. Bremen hat die Entsorgungshilfe zum 1. Januar 1996 eingestellt, und SchleswigHolstein hat die Schiffe seit 1991 voll zur Kasse gefordert. Mit dem Eintritt der Grünen in die Regierung hat es dort keine Änderung in der Altölfrage gegeben. Mit dem Ende der kostenlosen Entsorgung nahm die Entsorgungsmenge drastisch ab. Waren es 1990 noch 160 000 Kubikmeter, fiel die Menge auf 90 000 Kubikmeter im Jahr 1995. Gleichzeitig stieg die Zahl der illegalen Öleinleitungen erheblich. Wenn alle Bundesländer so wie Niedersachsen sich an die 1988 getroffene Vereinbarung gehalten hätten, wäre es zu weniger Ölsünden in Nord- und Ostsee gekommen. Der Länder-Wortbruch hat der Umwelt geschadet. Rechtlich ist die Sachlage auch klar, die Häfen fallen in Länderzuständigkeit. Trotzdem mahnt SchleswigHolstein Bonn an. Doch das Schwarze-Peter-Spiel dient nicht der Sache. Notwendig ist kurzfristig ein von allen Ostseeanrainern akzeptiertes harmonisiertes Finanzierungssystem für die kostenfreie Entsorgung von Altöl. Werden dabei die Entsorgungskosten in allen Anrainerstaaten in die Hafengebühren integriert, wird eine Wettbewerbsverzerrung vermieden. Ein Bonus ist den Booten mit Doppelhülle zu geben und denen, die Diesel und nicht Schweröl benutzen. Diese Konzepte setzen ein gemeinsames Vorgehen aller Ostseeländer voraus. Durchaus realistisch und umsetzbar ist diese Forderung, da die Ostsee bereits zum Sondergebiet erklärt wurde und Auffanglager vorhanden sein müssen. Schwieriger wird eine kurzfristige Lösung für die Nordsee. Allein für den Schiffsmüll ist sie bisher Sondergebiet. Es war unter anderem die Bundesregierung, die auf der 4. Nordseeschutz-Konferenz mit Nachdruck für eine Ausweitung des Schutzumfanges eingetreten ist. Andere EU-Staaten haben sich dem widersetzt, so daß erst im kommenden Jahr eine MARPOL-Erweiterung möglich wird. Mit dem Status eines Sondergebietes ausgestattet ist die Chance wesentlich größer, daß es auch hier gelingt, zu einer gemeinsamen Ölabnahmestrategie zu kommen, für die gesamte Nordsee, entsprechend dem Ostsee-Modell. Doch weitere Kontrollen machen dieses Konzept nicht überflüssig. Wegen der oft hohen Hafengebühren scheuen manche Reeder längere Liegezeiten, die durch das Ölabpumpen entstehen können, verlassen mit den oft giftigen Rückständen den Hafen und „entsorgen auf See". Der dreijährige deutsche Versuch hat gezeigt: Die illegale Ölentsorgung bei Nacht und Nebel wird drastisch eingeschränkt. Das ist der richtige Weg. Wir haben die Parlamente der Ost- und Nordsee-Anrainer für diese Lösung zu gewinnen. Unabhängig davon bleiben unsere Küstenländer aufgefordert, zu ihren Aussagen zu stehen und die kostenlose Altölentsorgung fortzusetzen. Die hier vorgelegten Forderungen der Bündnisgrünen gehen weit darüber hinaus, sie sind wirklichkeitsfremd, fachlich falsch, praxisfern - aber publikumswirksam. Da fordert man die Einführung von schwarzen Listen, um Ölsündern das Handwerk zu legen, dabei gibt es sie seit mehr als 16 Monaten bereits. In einer EU-weiten praktizierten Hafenstaatenkontrollrichtlinie werden sie umgesetzt. Da fordert man eine Verbesserung der Sicherheitskontrollen für Personen und Sachen auf den Schiffen, ohne sich vorher zu erkundigen, daß in einer internationalen Regelung diese Problematik bereits seit Monaten ratifiziert ist und am 1. Februar 1997 völkerrechtlich in Kraft tritt. Da fordert man einen Ausbau der Lotsenannahmepflicht in kritischen Gewässern und mißachtet, daß es bereits eine Revierlotsenverordnung an der deutschen Nordseeküste zur Annahme von Seelotsen gibt, die auch selbstverständlich für Tankschiffe gilt. Da fordert man ein Durchfahrverbot für Tanker in ökologisch kritischen Gewässern, z. B. dem Nationalpark Wattenmeer, und verschweigt, daß ein solcher Schiffsverkehr im Bereich des Nationalparks gesetzlich bereits ausgeschlossen ist. Aber es kommt noch toller. Da erwartet man von der Bundesregierung ein Durchfahrverbot für Tanker in deutschen und europäischen Gewässern, die keine Doppelhülle haben, ohne zu berücksichtigen, daß auf der gesamten Welt zur Zeit gut 6 000 Tanker fahren, davon 350 mit einer Doppelhülle. Würde es nach dem Willen der Grünen gehen, würde Europa damit vom Hauptenergie- und Rohstoffträger Öl abgeschnitten. Prächtig macht es sich, auch ein neues Haftungsrecht für Ölsünder zu fordern. Vor fünf Monaten sind gerade erst die seit 1992 im Londoner Protokoll aufgenommenen Veränderungen völkerrechtlich in Kraft getreten. Sie führen zu einer erheblich erweiterten internationalen Haftungs- und Entschädigungsverschärfung. Schiffseigner müssen statt früher 31 Millionen jetzt bis zu 132 Millionen DM in der Haftung leisten, beim Entschädigungsbetrag statt 132 Millionen jetzt 297 Millionen DM und in der zweiten Stufe 440 Millionen DM. Ersetzt werden Personen-, Sach- und Umweltschäden. Auch Schäden durch illegale Tankerreinigung auf See unterliegen dem Abkommen. So ermittelt die Flensburger Staatsanwaltschaft zur Zeit gegen den Juni-Ölsünder vor der Sylter Küste. Es geht um ein unter russischer Flagge fahrendes Öltankschiff, das erst in Santa Panagia in Süditalien aufgegriffen wer- den konnte. Die Auswertung der Beweise dauert noch an. Sollte die Tat zutreffen, haftet der Eigner, wenn nicht, dann der neue Entschädigungsfonds. Die Beseitigung der Meeresverunreinigung und die Reinigung der Strände hat Kosten in Höhe von fast 5 Millionen DM verursacht. Der Schaden, den die Natur und Umwelt genommen haben, ist viel größer und läßt sich materiell überhaupt nicht beziffern. Trotzdem ist unser Strafrecht gegenüber Umweltfrevlern in aller Schärfe anzuwenden. Auch hier läuft die Forderung der Grünen ins Leere. Vor zwei Jahren ist der Strafrahmen erheblich ausgeweitet und verschärft worden. Er reicht in leichten Fällen von bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren in schweren Fällen. Der Antrag der Grünen ist von A bis Z voller Fehler, unseriös und populistisch. Er ist eine Zumutung für unser Parlament. Sachbetonter im Ansatz ist der Antrag der Sozialdemokraten. Sie sehen Handlungsbedarf für ein Sondergebiet Nordsee. Aber auch ihnen muß man sagen, der Antrag ist bereits im vergangenen Jahr durch die Bundesumweltministerin Angela Merkel eingebracht worden. Auch beim Thema Strafmaß muß an das neue Recht erinnert werden. Offene Türen rennt man auch mit der Anregung für ein EU-weites Gebührensystem für die Schiffsentsorgung ein. Bei der geforderten Zwischenlösung beim Altölproblem geht es um die Worttreue der - vorwiegend SPD-regierten - norddeutschen Länder. Sie haben zu handeln, sie haben eine kostenlose Schiffsölentsorgung zu gewährleisten, nicht der Bund. Die Jagd auf Ölsünder ist mühsam. Das Konzept der Bundesregierung ist im Grundsatz richtig, weil es praxisnah ist, umsetzbar und auf Internationalität abgestellt ist. Zum Schluß möchte ich noch einmal deutlich feststellen: Es besteht eindeutig Handlungsbedarf, um den Ölsündern das Handwerk zu legen. Neben einer optimierten Kontrolle gehört nach meiner Meinung die Einführung einer zumindest europaweiten einheitlichen Zwangsentsorgung des Altöls in den Häfen dazu, entweder über höhere Hafengebühren oder auf andere Weise. Entscheidend ist, daß illegale Ölableitungen unterbunden werden. Annette Faße (SPD): In den Jahren 1988 bis 1991 führte das BMU mit den Bundesländern ein Demonstrationsvorhaben zur kostenlosen Schiffsölentsorgung durch, um die ständige Ölverseuchung der Nordsee durch die Einleitung von Schiffsölen zu bekämpfen. Damit wurden bis 1991 in den deutschen Seehäfen die vom MARPOL-Übereinkommen vorgeschriebenen Voraussetzungen für eine effektive Entsorgung der betriebsbedingten Ölrückstände geschaffen. Der Erfolg des Projektes ist rückblickend unzweifelhaft. Dies zeigt sich deutlich an der Zunahme der entsorgenden Schiffe bzw. der Menge der entsorgten Schiffsöle in diesem Zeitraum. Im Jahre 1990 waren es beispielsweise 160 000 Kubikmeter. Durch die Übernahme der Kosten durch BMU und Länder von zirka 10 bis 15 Millionen DM pro Jahr wurde der Anreiz der illegalen Entsorgung verringert. Mit dem Auslaufen des Demonstrationsvorhabens zog sich der Bund aus der Finanzierung zurück. Nur Niedersachsen übernimmt noch die Entsorgungskosten in voller Höhe, Hamburg bezuschußt bis 1 600 DM pro Schiff. Mecklenburg-Vorpommern bezahlt 50 Prozent der Kosten bei voller Übernahme von Summen unter 500 DM, Schleswig-Holstein und Bremen geben keinerlei Zuschüsse. Die Folgen dieser Politik sind unübersehbar: Die Menge der entsorgten Schiffsöle nahm von 160 000 Kubikmetern im Jahr 1990 auf 90 000 Kubikmeter im Jahr 1995 ab. Die Zahl der registrierten Öleinleitungen und der Ölverseuchungen nahm im selben Zeitraum deutlich zu und hat inzwischen sogar einen traurigen Höchststand erreicht. Zuletzt - das wird Ihnen allen noch in Erinnerung sein - wurden im Juni dieses Jahres die Ostfriesischen Inseln von einer der bislang schwersten Ölverschmutzungen heimgesucht. Als deren Ursache gilt eine illegale Tankwäsche. Daher ist es wohl nicht von der Hand zu weisen, zwischen dem Aussteigen des Bundes aus der Finanzierung und der Verunreinigung der Nordsee einen Zusammenhang herzustellen. Um die Nordsee zu schützen, müssen deshalb nationale und internationale Maßnahmen zur Neuregelung ergriffen werden. Das Ziel kann nur sein, eine europaweit einheitliche Regelung herbeizuführen. Bis zu einer derartigen Vereinbarung müssen allerdings Übergangsregelungen getroffen werden. Es besteht also akuter Handlungsbedarf, um die zunehmende Ölverseuchung der Nordsee wirksamer als bisher zu bekämpfen. Die Bundesregierung hat bisher versäumt, sowohl für eine langfristige wie für eine kurzfristige nationale und internationale Lösung ein Zeichen zu setzen. Die Regierungsvertreter meinen, auch ohne zusätzliche Mittel eine Lösung finden zu können. Das wurde in der letzten Woche durch die Ablehnung des Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in den Haushaltsberatungen des Verkehrsausschusses deutlich. Wie und wann nun eine Lösung erfolgen soll, steht in den Sternen. Allein der Hinweis auf die Kostenübernahme der Luftüberwachung durch den Bund kann in diesem Zusammenhang nicht genügen. Genausowenig können die notwendigen Maßnahmen allein in die Verantwortung der Länder übergeben werden. Vielmehr steht eindeutig fest: Der Bund als Verantwortlicher für den Nordseeschutz und als Verhandlungs- und Vertragspartner der relevanten internationalen Organisationen und Organe - wie IMO, EU und INK-Staaten - sowie als Nutznießer der Wirtschaftsfaktoren Nordsee und Hafenwirtschaft steht mit in der Pflicht. Daher fordern wir die Bundesregierung auf, sich erstens mit Nachdruck bei der Internationalen Schiffahrtsorganisation (IMO) dafür einzusetzen, daß die Nordsee - wie bereits die Ostsee - als „Sondergebiet" nach MARPOL eingestuft wird, damit die heute außerhalb der 12-Meilen-Zone von der Küste in begrenztem Umfang immer noch le- galen Öleinleitungen im gesamten Nordseegebiet verboten werden; zweitens die Überwachung der Nordsee und hier insbesondere die Luftüberwachung der Hauptschiffahrtsrouten deutlich zu verbessern - dazu gehören auch technisch bessere Nachtsichtgeräte - und die Kontrolltätigkeit in den Häfen bei der geregelten Entsorgung zu verstärken; drittens die Sanktionsmöglichkeiten bei illegalen Öleinleitungen drastisch zu verbessern und die finanzielle Höchstrafe für illegale Öleinleitungen auf mindestens 100 000 DM zu erhöhen; viertens zusammen mit den Nordseeanrainern in der EU und mit Norwegen Verhandlungen über ein Abkommen zur einheitlichen Entsorgung von Schiffsölen aufzunehmen; fünftens bis zum Inkrafttreten dieser internationalen Vereinbarungen unverzüglich eine Übergangsregelung zusammen mit den deutschen Küstenländern zu schaffen und in einem Bund-Länder-Sofortprogramm die kostenlose Ölentsorgung für diesen befristeten Zeitraum wieder aufzunehmen - die Kosten für die Entsorgung werden hälftig von den Küstenländern und vom Bund aufgebracht -; sechstens zu prüfen, in welcher Weise auch bei dieser Zwischenlösung die Reeder gemäß dem Verursacherprinzip an den Kosten für die Schiffsölentsorgung zu beteiligen sind. Es ist unstrittig, daß eine einheitliche Lösung gefunden werden muß, denn der ökonomische und ökologische Schaden, der durch illegale Einleitungen entsteht, ist höher als die Übernahme der Kosten durch alle Beteiligten. Ulrike Mehl (SPD): Wir haben heute eine Reihe von Anträgen zu debattieren, die sich alle mit konkreten Maßnahmen des Meeresschutzes befassen, und dies, obwohl zur Zeit keine offen sichtbare Katastrophe ins Haus steht. Das sage ich für diejenigen, die immer behaupten, wir befaßten uns nur dann mit dieser Thematik, wenn es spektakuläre Ereignisse gebe. Die Bedeutung des Themas spiegelt sich allerdings nicht in der Gesamtdebattenzeit wieder. Das Gegenteil ist der Fall: Die SPD-Fraktion hat in den letzten Jahren eine ganze Reihe von Anträgen zum Meeresschutz in den Bundestag eingebracht, die in der Regel von CDU/CSU und F.D.P. abgelehnt worden sind. Ich bin sehr gespannt darauf, wie die Koalitionsfraktionen nun auf unseren Antrag „Schutz vor Öltankerunfällen und Umweltschäden" reagieren wird. Darin fordern wir unter anderem folgende Regelungen: Wir brauchen erstens zwischen Ost- und Nordseeanrainerstaaten und EU eine Vereinbarung, wonach Schiffe, die nicht dem vereinbarten internationalen Schutzstandards entsprechen - zum Beispiel Doppelhüllentanker -, Einlaufverbot in die Häfen erhalten; zweitens ein internationales Sicherheitskonzept für den Tankerverkehr. Dazu gehört auch eine einheitliche Arbeitssprache an Bord und in der Schiff-LandKommunikation sowie die Standardisierung des Informationsaustausches im Tankerverkehr. Drittens die Hafenstaatkontrollrechte müssen von 25 % für alle Schiffe auf 100 % für alle Tanker erhöht werden. Viertens brauchen wir eine Ausweitung der Haftung auf alle ökonomischen und ökologischen Schäden bei Unfällen sowie die Festlegung einer unbegrenzten Haftung und Ausweitung der Haftung auf die Versender und Empfänger von Gütern und auf die Flaggenstaaten der Reeder. Wenn sie diesen Antrag auch ablehnen, dann ist wiederholt bewiesen, daß sie in der Umweltpolitik nur Fensterreden halten. Beim Schutz der Meere ist besonders deutlich, daß theoretisches Wissen über Ökosysteme einerseits und praktische Maßnahmen zur Verhinderung von Katastrophen andererseits immer weiter auseinanderklaffen. Von vorbeugendem Ökosystemschutz will ich gar nicht erst reden. Forschungsbemühungen über ökologische Zusammenhänge sind absolut notwendig, und man kann froh sein, daß so etwas trotz dieser Bundesregierung noch stattfindet. Nur nützt das alles nichts, wenn aus den gewonnenen Erkenntnissen keine Konsequenzen gezogen werden. Statt dessen wird „toter Mann" gespielt und gehofft, daß so bald kein Schiffsunglück in der Deutschen Bucht passiert und die schleichende Vergiftung der Meere nicht zu plötzlich zutage tritt. Sonst hätten wir wieder die Katastrophen-Debatte im Bundestag. Obwohl wir wissen, daß der Gütertransport, noch dazu mit höchst gefährlichen Gütern, auf dem Wasserweg drastisch zunimmt - und damit die Gefährdung insbesondere des Wattenmeeres ebenfalls -, wird hier offenbar auf das Prinzip Hoffnung gesetzt. Das heißt, Sie hoffen, daß ein Unglück wie mit der „Sea Empress" nicht vorkommt. Ich hoffe das auch, aber Hoffen allein ist keine vorbeugende Maßnahme. Es ist absolut kontraproduktiv, wenn die Regierungskoalition uns bei den Debatten zu diesem Thema immer erzählt, das sei doch alles nicht so schlimm, man solle nicht unnötig dramatisieren. Das Meer ist bis zum Stehkragen belastet mit Schadstofffrachten aus Verkehr, Landwirtschaft, Siedlung und Industrie. Das Ökosystem Meer antwortet bereits deutlich meßbar mit schwarzen Flecken, ungewöhnlichen Algenblüten oder plötzlichem Muschelsterben, was von Ihnen gerne mit dem Argument der einmaligen Zufälligkeit vom Tisch gewischt wird. Ich räume ein, daß eine ganze Reihe von zu treffenden Regelungen nur schwer zu erreichen sind, weil sie auf internationaler Ebene durchgesetzt werden müssen. Wer das aber erreichen will, muß sich mit aller Macht für den notwendigen Schutz einsetzen - und dazu hat die Mehrheit im Bundestag, dank unserer Anträge, wiederholt Gelegenheit. Ich möchte abschließend noch ausdrücklich betonen, daß wir mit Nachdruck die Forderung der Schutzgemeinschaft Deutsche Nordseeküste auf Einrichtung einer Küstenwacht, ähnlich der amerikanischen Coast Guard, unterstützen. Die Sicherheit der Menschen in den Küstenregionen und die Erhaltung unserer Ökosysteme muß in einer kompetenten und schlagkräftigen Hand gebündelt werden. Wir werden demnächst dazu eine parlamentarische Initiative starten. Auch hier sehen wir der tatkräftigen Unterstützung der umweltbewegten Koalitionsmehrheit entgegen. Gila Altmann (Aurich) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wir reden hier zu später Stunde über Öl, das die Meere verseucht. Es gibt keinen besonderen Anlaß, wie bei einer Ölkatastrophe. Dann ist die Öffentlichkeit aufgeschreckt, gruselt sich vor den Bildern der verölten Tiere und der versauten Strände. Der Ruf nach durchgreifenden Vorsorgemaßnahmen verhallt dann irgendwann, wenn neue Katastrophen die Informationsbörse überfluten. Passieren kann das jederzeit, auch ohne Sturm: Die International Maritime Organization - IMO - schätzt, daß bereits ein Drittel der Tanker unter Billigflagge fährt, meist ohne die nötigen technischen Sicherheitsstandards und Qualifikation der Mannschaft. Unterbesetzt, schlecht ausgebildet und bezahlt, oft ohne die nötigen Sprachkenntnisse sind an drei Vierteln aller Unfälle inzwischen Billigflaggentanker beteiligt. Die Lage wird sich in den nächsten Jahren noch verschärfen. 3 000 Großtanker sind über 30 Jahre alt und gehören auf den Schrott. Und dann gibt es noch die schleichende Ölverseuchung, die niemand mehr so recht wahrnimmt, wenn es denn nicht so dick kommt wie im letzten Sommer. Dabei werden Jahr für Jahr 80 000 t hochgiftige Ölschlämme ins Meer gepumpt, die bei der Verbrennung von Schweröl, dem sogenannten Bunker-C-Öl als Restbestände anfallen. 25 000 Seevögel verenden jedes Jahr qualvoll an den Folgen - diese Größenordnung entspricht exakt der der letzten Tankerkatastrophe - nur völlig unspektakulär und außerhalb der 12-Meilen-Zone sogar ganz legal. Grund dafür: die Reedereien können viel Geld sparen, durchschnittlich 300 000 DM pro Jahr und Schiff, und das Risiko ist gleich null. Auf Grund des See- und internationalen Völkerrechts ist die Strafverfolgung faktisch unmöglich, selbst wenn der Verursacher identifiziert wird. Deshalb laufen verschärfte Strafandrohungen ins Leere. Aufgrund dieser Sondersituation wurde 1988 in Kooperation von Bund und Ländern im Rahmen eines Pilotprojektes ein praktikables System für die Entsorgung von Ölabfällen geschaffen. Der Erfolg war durchschlagend. 165 000 t wurden an Land entsorgt. Unverständlicherweise zogen sich der Bund 1991 zurück, ebenso fast alle Länder, mit dem Erfolg, daß sich der Anteil des an Land entsorgten Öls halbierte und der Anteil der ölverschmierten Seevögel wieder dramatisch anstieg. Dieser Sommer war einer der traurigen Höhepunkte; Ölklumpen an der norddeutschen Küste begleiteten die Tourismussaison. Obwohl die Fakten auf dem Tisch liegen, die Summe mit 10 bis 15 Millionen DM pro Jahr angesichts der Auswirkungen relativ gering ist, schiebt der Bund die Verantwortung von sich weg und verweist auf die Länder, auf die EU und auf die internationale Ebene. Nach § 2ff. Seeaufgabengesetz von 1987 ist der Bund für die Sicherheit des Seeverkehrs und der von ihm ausgehenden Gefahren zuständig. Was für eine Philosophie steckt eigentlich dahinter? Natürlich brauchen wir internationale Vereinbarungen für sichere Tanker, die kein Schweröl mehr verbrennen, damit keine Ölschlämme mehr anfallen. Auf dem Weg dahin gibt es viele Zwischenschritte, wie zum Beispiel der Kostenanlastung der Entsorgung. Aber darauf können wir nicht warten. In der Zwischenzeit geht das Meer den Bach runter, und die Küstenregionen gehen vor die Hunde. Wir haben einen Antrag innerhalb der Haushaltberatungen eingebracht, damit der Bund 10 Millionen DM einstellen soll. Diese Summe würde sich um die Beteiligung der Länder reduzieren. Niedersachsen hat bereits Geld für 1997 eingestellt, Hamburg erstattet die Hälfte. Die Argumentation, die Länder würden sich finanziell verabschieden, wenn der Bund in Vorleistung tritt, ist nichts weiter als eine Schutzbehauptung. Sie geht an der Realität vorbei, denn die Küstenländer haben ein ureigenstes Interesse an dem Erhalt ihrer Küsten. Das Ausmaß für Mensch und Natur, aber auch für die regionale Tourismuswirtschaft, oft die Haupteinnahmenquelle, wird dramatisch unterschätzt. Fassen wir zusammen: Die folgenden zentralen Forderungen müssen weiterhin im Mittelpunkt der Debatte stehen: Erstens. Erstellung eines nationalen Konzeptes zur Harmonisierung der finanziellen Abwicklung der Schiffsentsorgung entsprechend der Entschließung des Deutschen Bundestages von Dezember 1995. Zweitens. Umsetzung einer zunehmenden Beteiligung der Verursacher an den Entsorgungskosten. Drittens. Initiativen zur Regelung der zulässigen Schiffstreibstoffe und Abgasemissionen. Viertens. Kurzfristige Bereitstellung von 10 Millionen DM zur Sicherung der bisherigen Strukturen der Ölentsorgung. Die Bundesregierung darf sich in diesen Fragen nicht aus der Verantwortung stehlen und diese auf die Küstenländer abwälzen. Ziel aller Maßnahmen muß es sein, den höchstmöglichen Standard in der Schiffstechnik und in der Qualifikation der Schiffsbesatzungen zu erreichen; das schützt nicht nur die Umwelt, das schafft auch Arbeitsplätze auf den Werften, in den Häfen und in der Seefahrt. Nirgends wird der Zusammenhang zwischen Ökologie und Ökonomie so deutlich wie in der Seeschiffahrt. Im Umgang mit kleinen ökologischen Räumen wie zum Beispiel dem Wattenmeer zeigt sich die Verantwortung für das gesamte Ökosystem. Einer Gesellschaft, die diese Zerstörung tatenlos zuläßt, fehlt es auch an der Sensibilität, die Verantwortung für kommende Generationen zu übernehmen. Deshalb fordere ich Sie an dieser Stelle auf: Setzen wir uns alle gemeinsam dafür ein, daß man eines Tages sagen kann: Die Nordsee ist sauber und die Öltanker sind sicher, und niemand dabei glaubt, das ist wieder eine neue Lügengeschichte von Käpten Blaubär. Lisa Peters (F.D.P.): Heute sind insgesamt sieben Drucksachen zu behandeln, die unterschiedliche Merkmale aufweisen, aber in der Zusammenfassung den Schutz unserer Küsten, der Nordsee und der Meere insgesamt zum Inhalt haben. Es sind viele Ar- gumente aufgeführt, die richtig und unverzichtbar sind und sicher auch von den meisten Mitgliedern des Hauses getragen wurden und werden. Wir haben nur unterschiedliche Ansatzpunkte, arbeiten mit abweichenden Schuldzuweisungen, kommen zu verschiedenen Zukunftsvorstellungen und somit auch politischen Entscheidungen. Ich denke, die Ursachen für die Verschmutzungen der Küsten und Meere sind seit langem erkannt, auch von den Koalitionspartnern und der Bundesregierung. Das muß immer wiederholt werden, weil Fakten und Tatsachen einfach nicht zur Kenntnis genommen werden: Unsere Flüsse und Meere werden zunehmend mehr befahren und genutzt. Das ist politisch so gewollt. Sowohl der Welthandel als auch die zunehmenden Schiffsverkehre im Freizeitbereich bringen Arbeitsplätze. Arbeitsplätze sind das, was wir brauchen; hätten wir sie, würden sich 50 Prozent der Debatten auch in dieser Woche im Deutschen Bundestag erübrigen. Ich will micht nicht lange mit der Vergangenheit aufhalten, will meinen Blick auf die Gegenwart, vor allem aber auf die Zukunft konzentrieren. Es ist bekannt, daß die Einträge von Schadstoffen unterschiedliche Ursachen haben. Dabei spielen unsere Kläranlagen, aber auch die Einträge aus der Landwirtschaft, eine Rolle. Wir müssen uns nicht um Prozentzahlen streiten. Alle wollen diese Einträge vermindern, wir arbeiten daran. Hier in Bonn wird es oft nicht wahrgenommen: Auch die Mandatsträger in den Kommunen arbeiten intensiv an der Verminderung der Einträge, die von Klärwerken produziert werden. Hier wird sehr viel Geld eingesetzt. Und auch ein Landwirt streut nicht mit vollen Händen teuren Mineraldünger aus. Auch der Düngewert der Gülle für den Boden hat sich schon bei uns herumgesprochen. Man „fährt sie nicht einfach auf den Akker" . Sie können gewiß sein, daß bei der qualifizierten Ausbildung der Landwirte und Landwirtinnen die „gute fachliche Praxis" beherrscht wird. Aber gegen Wind und Wetter sind auch wir machtlos. Wenn sie in kurzer Zeit 40 mm Niederschläge haben, läßt sich leider ein Eintrag in das Gewässersystem auch bei gutem Ansatz und bestem Willen nicht vermeiden. Die „Schwarzen Flecken" an unserer Küste haben auch etwas mit sehr unterschiedlichen Witterungsbedingungen zu tun. Allerdings, wenn man es verstehen will, muß man noch Sonne, Regen und Wind wahrnehmen können und einen Bezug zur Natur haben. Nun zu den „seeseitigen Fakten". Auch hier ist in der Vergangenheit viel geschehen. Die effektive kostenlose Entsorgung der Ölrückstände - begrenzt auf drei Jahre von Mitte 1988 bis Mitte 1991 - hat sich bewährt. Es wurde zu jeweils 50 Prozent vom Bund und den Küstenländern finanziert. Da aber die Länder grundsätzlich auf ihrer „Hafenhoheit" bestehen, müßten sie ein eigenes großes Interesse an der optimalen Entsorgung der Ölrückstände haben. Dabei verweise ich auf die heutige Debatte „Maritime Wirtschaft" . Aber leider, die meisten Länder haben sich schon aus der Verantwortung gezogen bzw. finanzieren noch mit gewissen Beträgen. Hier muß ich Niedersachsen positiv hervorheben, noch wird Öl aus Seeschiffen in den niedersächsischen Häfen kostenlos entsorgt. Naturgemäß laufen aber nur wenige Seeschiffe unsere niedersächsischen Häfen an. Hamburg, Bremen und Bremerhaven könnten dort mehr bewirken. Noch immer gibt es in den Verkehrsressorts keine einheitliche Haltung der Küstenländer. Das ist bedauerlich und hindert die Bundesregierung daran, auf europäischer Ebene entsprechende Verhandlungen zur einheitlichen Hafenentsorgung führen zu können. Ich appelliere an die Landesregierungen in den Hansestädten, an Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen, die Zeichen der Zeit zu erkennen und hier gemeinsam vorzugehen. Man kann nicht alles auf den Bund schieben, wie es in den Anträgen gefordert wird! Wir müssen auch in Europa gemeinsame Regelungen anstreben. Ich fürchte nur, daß dies weder kurz- noch mittelfristig zu realisieren ist. Wir haben eine Vielzahl von Staaten, die an das Mittelmeer angrenzen; mit allen muß verhandelt werden. Ich denke, die Bundesregierung ist bei den Verhandlungen Vorreiter, mahnt dauernd wieder an. Außerdem ist das Haftungsrecht verschärft worden. Am 31. Mai 1996 ist das vereinbarte internationale Haftungs- und Entschädigungssystem für Ölverschmutzungsschäden in Kraft getreten. Mehr ist zur Zeit nicht durchzusetzen. Am 1. Februar 1997 tritt voraussichtlich ein internationales Übereinkommen über Normen in der Ausbildung und die Erteilung von Befähigungszeugnissen für Seeleute im Wachdienst in Kraft. Ich verspreche mir durch diese Regelung eine Verbesserung im Umgang mit der Umwelt. Es kann auch den Verantwortlichen auf den Schiffen auf Dauer nicht gleichgültig sein, was mit unserer Umwelt passiert. Auch denke ich, daß die Kontrollen per Flugzeug, die seit 1993 unternommen werden, etwas bringen. Zur Zeit führt ein Flugzeug - Do 28 - diese Kontrollen durch. Damit noch mehr Überwachung vonstatten gehen kann, wird ein weiteres Flugzeug angemietet und 1998 ein zweites fest in den Dienst gestellt. Die besten Gesetze und Verordnungen nützen nichts, wenn die Überwachung nicht möglich ist! Nun kurz zur Entsorgung von Ölplattformen: Die Aktionen, die zur geplanten Versenkung der „Brent Spar" gelaufen sind, waren gut und richtig. Sie haben das Bewußtsein dafür, daß das Meer nicht als Entsorgungszentrum zu betrachten ist, bei den Bürgern und Bürgerinnen geschärft! Auch in diesem Punkt hat die Bundesregierung massiv Einfluß auf die Regierung von Großbritannien genommen. Da in Zukunft viele Plattformen entsorgt werden müssen, gibt es hier ein größeres Arbeitsbeschaffungsprogramm. Ideen sind gefragt, Wettbewerb angesagt. Zusammengefaßt kann man sagen, daß das Mitdenken für die Umwelt und damit für unsere Zukunft gestärkt worden ist. Es ist aber noch viel zu tun, auch im Bereich der Fischerei. Dort werden wir in Zukunft wohl restriktiver vorgehen müssen. Nur gemeinsam, zusammen mit den norddeutschen Bundesländern, können wir etwas in Europa erreichen. Meere müssen uns in Zukunft mehr verbinden, wir alle müssen erkennen, daß man das Wasser nicht nur nutzen und ausnutzen kann. Wasser in jeder Form, besonders das Trinkwasser, ist für das Leben der Menschen, Tiere und Pflanzen auf dieser Welt das wichtigste Element. Eva Bulling-Schröter (PDS): Zur Zeit befahren etwa 3 500 Großtanker die Meere und bedrohen die Lebensräume Meer und Küste. Wir alle kennen die Bilder von ölverklebten Seevögeln. Die Havarie des Öltankers „Sea Empress" in diesem Frühjahr ist nur ein Beispiel. Der Tanker brach auseinander - in der Zufahrt zu einem der größten Ölhäfen Europas! Das Schiff hatte nur eine einfache Außenhaut, das Öl konnte sofort ungehindert auslaufen, es waren keine Schlepper zur Stelle. Aber keine Panik auf der Titanic. Die Herren von der Regierungsbank ruhen sich auf den Fortschritten aus, die die neuen internationalen Abkommen zur Sicherheit der Seeschiffahrt angeblich gebracht haben. Bloß nicht selber aktiv werden! Volle Kraft voraus in die nächste Katastrophe, heißt die Devise. Dabei hat doch selbst der Große Bruder Amerika inzwischen gehandelt: Seit dem „Exxon-Valdez " -Unglück dürfen in den USA nur noch Tanker mit doppelter Außenhaut einlaufen. Warum versucht das Kabinett Kohl nicht, eine ähnliche Regelung für Nord- und Ostseehäfen durchzusetzen? Statt dessen verlassen Sie sich auf den Klabautermann, oder - was so ähnlich ist - auf einen internationalen Minimalkonsens des IMO-Beschlusses, der alle Sicherheitsvorschriften nur auf neu gebaute Schiffe anwenden will. Noch immer dürfen alte Kähne aus den 70er Jahren durch die Gegend schippern. „Großvaterklauseln" nennt man diese Inkonsequenz der Verträge. So heißt das im beschönigenden deutschen Juristenchinesisch, wenn schrottreife Tankschiffe bis ins nächste Jahrtausend hinein noch die Umwelt gefährden. Doch das ist nur die Spitze des Eisbergs. Ein Fall für die Juristen wäre auch die Seeräubermethode, mit der sich die Reeder den Bußgeldverfahren und anderen sicherheitstechnischen Maßnahmen entziehen: Sie flaggen alte Schrottschiffe aus in Billigflaggenländer. Und das wird auch so bleiben, es sei denn, wir setzen es durch, daß auf die Schiffe das Recht des Hafenstaates angewandt wird. Denn gegenwärtig kann jede fortschrittliche Regelung mühelos untergraben werden: Fast jedes Strafverfahren wegen Umweltdelikten ziehen die Flaggenländer an sich. Meist enden die Untersuchungen damit, daß die Reeder eine marginale Geldsumme zahlen müssen. So ist es unmöglich, Umweltsünder und ihre Profitinteressen empfindlich zu treffen. Aber damit nicht genug. Die Bundesregierung sitzt nicht nur aus, sie wird auch noch aktiv - bloß: in der falschen Richtung. Das Programm zur kostenlosen Entsorgung von Schiffsaltöl in deutschen Häfen wurde ersatzlos gestrichen. Seitdem wird unerklärlicherweise etwa ein Drittel weniger Öl zur Entsorgung in den Häfen abgegeben als vorher. Tja - wo mag das eine Drittel Öl geblieben sein? Es wird wohl nicht für quietschende Türscharniere verwandt worden sein. Wir schließen uns den Forderungen im Antrag der Bündnisgrünen an. Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 16 (Antrag: Förderung des Friedensprozesses in der Westsahara) Dr. Andreas Schockenhoff (CDU/CSU): Die wichtigste Voraussetzung für Frieden - das gilt überall - ist zunächst einmal die Einsicht der Konfliktparteien, daß sie aus einem friedlichen Ausgleich ihrer Interessen Vorteile erzielen können. Wo diese Einsicht fehlt, ist der Friedensprozeß entweder gefährdet, wie dies gegenwärtig im Nahen Osten der Fall ist, oder er beginnt gar nicht ernsthaft, wie dies gegenwärtig in der Westsahara, im Land der Saharauis, der Fall ist. Der Deutsche Bundestag befaßt sich heute zum zweiten Mal innerhalb eines Jahres mit einem interfraktionellen Antrag zur Förderung des Friedensprozesses in der Westsahara. Hatte die Debatte im Februar noch am Ziel „Verwirklichung des WestsaharaFriedensplans der Vereinten Nationen" festgehalten, so müssen wir jetzt erkennen: Dieser Friedensplan ist angesichts des fehlenden Friedenswillens der Polisario und der marokkanischen Regierung auf absehbare Zeit ohne Chance. Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat im Sommer entschieden, das Beobachtungspersonal weitgehend abzuziehen und das Militärpersonal um 20 Prozent zu reduzieren. Die Vereinten Nationen sahen sich aufgrund der Uneinsichtigkeit der Konfliktparteien außerstande, ein 1991 vereinbartes Referendum über die Zukunft der Westsahara durchzusetzen. Es hilft uns bei diesem Konflikt auch nicht, wenn wir uns auf die Verantwortung Spaniens für die unvorbereitete Beendigung der Kolonialherrschaft zu Beginn des Jahres 1976 berufen. Es ist eine Tatsache: Die ehemals spanische Kolonie Westsahara wurde 1976 unvorbereitet aus dem spanischen Herrschaftsbereich entlassen. Marokko hat das Machtvakuum genutzt und seine Truppen einmarschieren lassen. Gleichzeitig wurden zehntausende marokkanische Bürger gedrängt, in die Region auszuwandern. Andererseits hat die 1973 gegründete Polisario 1976 im südalgerischen Exil die demokratische arabische Republik Sahara ausgerufen. Von 1979 bis 1991 tobte ein Guerillakrieg, und seit mittlerweile fünf Jahren versucht die UNO ein Referendum durchzuführen, das einerseits an den Marokkanern scheitert, die 220 000 Menschen mit abstimmen lassen wollen, die seit 1975 zugewandert sind. Andererseits reden die Saharauis von bis zu 160 000 Flüchtlingen, die in den südalgerischen Flüchtlingslagern auf die Rückkehr in ihre Heimat warten. Dies wird dann wieder von Marokko bestritten. Wir Deutsche sollten uns als Mitglied der Europäischen Union bewußt sein: Hier geht es nicht um irgendein Volk, das irgendwo in der Sahara sitzt und uns im Grunde nichts angeht. Es geht bei diesem Konflikt um eine wichtige Nachbarregion der Europäischen Union. Es geht um einen Konflikt, der unsere Nachbarn im Maghreb unmittelbar betrifft, schließlich sind die Algerier diejenigen, die Polisario unterstützen. Und Marokko ist das Land im Maghreb, das Stabilität und friedlichen Interessensausgleich mit der Europäischen Union ganz groß schreibt. Wir sollten aber gegenüber den Konfliktparteien den Eindruck vermeiden, ein Friedensschluß in der Region sei vor allem in unserem Interesse. Der Friedensschluß und der friedliche Interessenausgleich ist zuallererst im Interesse der betroffenen Menschen. Er ist auch im Interesse Marokkos, weil ein Wiederaufflammen des militärischen Konflikts die wirtschaftliche Leistungskraft des Maghreb-Königreiches nachhaltig schwächen würde. Er ist auch im Interesse der Saharauis, die über 100 000 Menschen, die gegenwärtig in Flüchtlingslagern in Südalgerien leben, endlich eine Lebensperspektive eröffnen müssen. Sicherlich, der Friedensschluß steht noch in weiter Ferne, aber jetzt muß es zumindest darum gehen, einen ersten Kontakt zwischen den Konfliktparteien zu ermöglichen, um einige der wichtigsten und drängendsten humanitären Aspekte des Konfliktes zu losen. Rund 2 000 Marokkaner sind gegenwärtig als Kriegsgefangene bei der Polisario. Manche von ihnen befinden sich seit 20 Jahren in Kriegsgefangenschaft. Die Polisario hat mehrfach ihre Bereitschaft erklärt, einen Kriegsgefangenenaustausch vorzunehmen. Sie hat unter internationaler Vermittlung zumindest 200 Kriegsgefangene, die gesundheitlich stark beeinträchtigt waren, den Marokkanern übergeben. Aber die Marokkaner weigern sich, einen offiziellen Kriegsgefangenenaustausch vorzunehmen. Der könnte aber ein erster Schritt sein, die Sprachlosigkeit zu überwinden, die die gegenwärtige Situation kennzeichnet. Ich weiß nicht, was die Alternative zum Ausgleich zwischen den Konfliktparteien sein soll. Sicherlich, die Polisario kann rund 25 000 Kämpfer mobilisieren. Es fehlen der Polisario aber nach dem Ende der Sowjetunion Lieferanten für die erforderlichen militärischen Mittel. Ein nicht mehr sozialistisches Algerien hat genug mit sich selbst zu tun, als daß es eine sozialistische Polisario unterstützen könnte, gegen das Nachbarland einen Guerillakrieg zu führen. Die Situation auf der Gegenseite scheint zunächst einfacher: Marokko kann gegenwärtig in der Westsahara über die zweitgrößten Phosphatvorkommen der Welt verfügen und hat guten Zugang zu den Eisen- und Kupfererzen, die reichlich in der Westsahara vorhanden sind. Es ist aber die Frage, ob in einer solchen dünnbesiedelten Landschaft nicht die Gefahr permanenter Sabotageakte so groß ist, daß letztendlich kein wirklicher Gewinn aus den vorhandenen Bodenschätzen erzielt werden kann. Europa hat mit der Barcelona-Konferenz einen wichtigen Meilenstein für die Durchsetzung einer kohärenten Mittelmeerpolitik gesetzt. Hier ist eine der Situationen, wo diese gemeinsame Mittelmeerpolitik sich konkretisieren muß. Es wird darum gehen, gegenüber den Marokkanern, aber auch gegenüber den algerischen Schutzherren der Polisario deutlich zu machen, daß die Europäische Union angesichts des Konflikts um Westsahara nicht bereit sein wird, einfach zum „business as usual" überzugehen. Der Deutsche Bundestag wird dies mit dem heutigen Beschluß unterstreichen. Sicherlich, Resolutionen sind kein Ersatz für Politik, sie können aber eine gute Grundlage für vernünftiges politisches Handeln sein. Dr. Eberhard Brecht (SPD): Manche Konflikte dieser Welt verhalten sich wie Vulkane: Nach einem gewaltigen Ausbruch von lebensvernichtender Gewalt erstarrt die eben noch bewegte Oberfläche, auf der sich langsam neues Leben ansiedelt. Doch nach dieser Periode des fragüen Friedens registrieren Vulkanologen plötzlich wieder seismische Aktivitäten, die einen erneuten Ausbruch von Gewalt ankündigen. Im Gegensatz zu Vulkanologen wird von uns Politikern erwartet, solche rezidivierenden Konflikte nicht nur zu analysieren und vorherzusagen, sondern sie nach Möglichkeit auch abzuwenden. Diesem Ziel dient der von der SPD-Fraktion initiierte und von allen anderen Fraktionen mitgetragene Antrag zum Westsahara-Konflikt. Auch im Fall dieses Konfliktes kam nach dem Waffenstillstand und der Akzeptanz des UNO-Friedensplans durch die Konfliktparteien die Hoffnung auf, der Vulkan der Gewalt käme zum Erlöschen. Doch derzeit deutet alles auf einen erneuten Ausbruch der Kämpfe hin. Es ist schwierig zu erkennen, wie der tote Punkt beim Friedensprozeß überwunden werden kann, solange die beiden Konfliktparteien auf ihren unversöhnlichen Positionen beharren. Die Ergebnislosigkeit der bisherigen Bemühungen der UNO, der USA und anderer vergrößern die Resignation der internationalen Gemeinschaft. Die UN-Friedensmission MINURSO wurde bereits personell und materiell verkleinert. Der Sicherheitsrat hat den UN-Generalsekretär bereits aufgefordert, für den Fall des Ausbleibens greifbarer Fortschritte bei der Umsetzung des Friedensplans ein detailliertes Programm für den etappenweisen Abzug der MINURSO-Kräfte auszuarbeiten. Gleichzeitig wachsen die Befürchtungen bei den Beteiligten und den Nachbarstaaten, daß nach einem vollständigen Abzug von MINURSO die Kampfhandlungen wieder aufgenommen werden. Zwar wurde vor einigen Wochen bekannt, daß die Polisario und Marokko direkte Gespräche geführt haben; über den Inhalt der Gespräche ist aber bisher wenig nach außen gedrungen. Man wird sich deshalb nicht darauf verlassen können, daß diese Kontakte den Friedensprozeß wieder in Gang bringen werden. Deshalb ist es wichtig, daß sich der Bundestag erneut mit dem Westsahara-Konflikt befaßt. Die zeitliche Plazierung dieser Debatte ist jedoch der Ernsthaftigkeit des Themas nicht angemessen. Dennoch bin ich dankbar, daß der von mir initiierte Antrag zugunsten eines neuen Friedensversuchs nicht nur von der SPD-Fraktion, sondern auch von den anderen Fraktionen dieses Hauses Unterstützung fand. Wir fordern heute gemeinsam die Bundesregierung auf, im Rahmen der EU und ihres in Barcelona institutionalisierten Mittelmeerdialogs aktiv zu werden. Ich hoffe, daß die Bundesregierung auf den Willen des Parlaments entschieden reagiert und es nicht bei allgemeinen Beschwörungsformeln beläßt. Es gibt Handlungsbedarf, in humanitärer wie in politischer Hinsicht. Lassen Sie mich diesen Handlungsbedarf in vier Punkten erläutern. Zunächst möchte ich einen humanitären Skandal ansprechen. Die Delegation des UNO-Unterausschusses, die im April dieses Jahres Gespräche in der Westsahara und Marokko führte, war sich einig: Für die etwa 2 000 Gefangenen in den Lagern der Polisario muß dringend etwas getan werden. Nach einem Besuch in einem Kriegsgefangenenlager waren wir alle empört: Wir trafen auf gefangene Marokkaner, die zum Teil seit 18 Jahren auf ihre Freilassung warten. Manche von ihnen waren 80 Jahre und älter! Nach humanitärem Völkerrecht hätten alle Kriegsgefangenen unmittelbar nach dem Ende der aktiven Feindseligkeiten zu ihren Familien zurückgebracht werden müssen. Die Polisario ist im Prinzip wohl bereit, sie auch jenseits des ins Stocken geratenen Friedensplans freizugeben. Marokko aber will sie als Gefangene der Polisario nicht anerkennen und austauschen. Und solange die Friedensaussichten schlecht sind, rückt die Lösung dieses humanitären Problems in weite Ferne. Deshalb wäre es sinnvoll, den Gefangenenaustausch aus dem Friedensplan herauszulösen. Das wäre nicht nur aus humanitären Gründen richtig; diese vertrauensbildende Maßnahme könnte auch ein erster Schritt sein, um die festgefahrenen Prozeduren des Friedensplans zu lockern und Gespräche zwischen Marokko und den Saharauis anzustoßen. Allen Mitgliedern der Delegation ist bewußt, daß das nur eine kleine Hoffnung ist. Aber es wäre immerhin ein Ansatzpunkt, um Bewegung in die erstarrten Fronten zu bringen. Unsere Pressekonferenz im Anschluß an die Reise diente dem Zweck, diesen Vorschlag in die Öffentlichkeit zu tragen und von der Bundesregierung zu fordern, hier aktiv zu werden. Darüber hinaus habe ich einen Brief an den Bundeskanzler geschrieben, in dem ich ihn gebeten habe, sich bei seiner Reise nach Marokko im Juni dieses Jahres für einen Kriegsgefangenenaustausch einzusetzen. Ich will meine Enttäuschung nicht darüber verhehlen, daß das Bundeskanzleramt mir zunächst nicht einmal geantwortet hat. Erst auf eine schriftliche Nachfrage erhielt ich die lapidare Antwort, der Bundeskanzler habe das Thema in Rabat angesprochen. Ich fordere die Bundesregierung von dieser Stelle noch einmal nachdrücklich auf, das hohe Ansehen unseres Landes in Marokko dafür zu nutzen, daß die 2 000 Männer mit Hilfe des IKRK repatriiert werden und zu ihren Frauen zurückkehren können. Mein zweiter Punkt bezieht sich auf den Kern des von den VN entwickelten Friedensplans: auf das Referendum. Der Streit über die Arbeit der Identifizierungskommission beherrscht die Diskussion über die Fortsetzung des Friedensprozesses. Er wird insbesondere über die Offenlegung der bisherigen Wahlantragsprüfungsergebnisse und über weitere 100 000 Anträge Marokkos, die kurz vor Ablauf der Antragsfrist abgegeben wurden, geführt. Da eine Einigung darüber nicht erzielt werden konnte, kam der Identifizierungsprozeß im August 1995 praktisch zum Erliegen. Es ist klar, daß dieser tote Punkt überwunden werden muß, um den Friedensprozeß wieder in Gang zu setzen. Aber wir sollten darüber nicht vergessen, daß der Friedensprozeß damit noch nicht beendet ist. Denn jede der beiden Seiten ist davon überzeugt, aus dem Referendum als Sieger hervorzugehen. Keine Konfliktpartei läßt die Bereitschaft erkennen, einen für sie ungünstigen Ausgang des Referendums hinzunehmen. Daraus ergibt sich mein dritter Punkt: Die internationale Staatengemeinschaft muß nicht nur mit neuen Initiativen versuchen, den Friedensprozeß wieder in Gang zu setzen und die Durchführung des Referendums zu Wege zu bringen, sie muß auch Vorkehrungen dafür treffen, daß ein negativer Ausgang des Referendums für jede der Konfliktparteien notfalls akzeptabel ist. In dieser Hinsicht ist, soweit ich sehe, bisher noch nicht weitergedacht worden. Hier besteht ein konzeptionelles Defizit, das umgehend behoben werden sollte. In unseren Gesprächen mit den Marokkanern gab es zumindest eine verbale Bereitschaft über weitgehende Autonomieregelungen für die Saharauis. Ob sich hier ein möglicher Ausweg aus einer drohenden Situation nach einem Referendum anbietet, wäre noch auszuloten. Das führt mich zum vierten Punkt: Es wäre hilfreich, wenn die EU im Rahmen ihres Dialogs mit den Mittelmeeranrainern, wie er in Barcelona begonnen wurde, eine Initiative zur Fortsetzung des Friedensprozesses in der Westsahara zustande brächte. Darauf zielt der Antrag, der heute die Grundlage unserer Aussprache ist. Vertreter der Polisario beklagten mir gegenüber das geringe Engagement der Europäischen Union. Unabhängig von dieser Sicht kann die EU, besonders nach der Konferenz in Barcelona, nicht tatenlos zusehen, wenn sich der Westsahara-Konflikt zuspitzt und die Gefahr einer Destabilisierung des Maghreb wächst. Es ist gar keine Frage: Europa hat ein vitales Interesse an Sicherheit und Stabilität ini der Region. Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf die Große Anfrage der SPD-Fraktion zur „Mittelmeerpolitik" (13/3037) zu Recht festgestellt, daß die Ziele ihrer Politik in der Region auch Stabilität und Frieden sind. Bei unseren Gesprächen haben sich Polisario und Marokko für ein stärkeres deutsches Engagement beim Westsahara-Konflikt ausgesprochen. Dieses stärkere Engagement fordert mit dem Antrag auch der Deutsche Bundestag. Dr. Helmut Lippelt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Es gibt Konflikte, die versteinern und zerstören die Zukunftschancen der Menschen. 150 000 Saharauis, ehemalige Einwohner von Spanisch-Westafrika, einer der letzten europäischen Kolonien, und deren Kinder, von den Einwanderern des von Marokko initiierten Grünen Marschs aus ihrer Heimat vertrieben und in einen zähen Guerillakrieg hineingedrängt, leben seit mehr als 20 Jahren jenseits eines zum Schutz vor ihnen aufgeschobenen Sandwalls in der Trostlosigkeit ödester Wüste, mit ihnen mehr als 1 000 inzwischen alt gewordene marokkanische Kriegsgefangene, von den Machthabern ihrer Heimat bewußt dem Vergessen überantwortet, damit die Schmach, daß so viele Marokkaner von den Saharauis gefangengenommen wurden und nur eine kleine Zahl Gefangener auf der Gegenseite aufweisbar ist, vor der Weltöffentlichkeit verborgen bleibt. Es gab die Hoffnung auf ein zwischen Marokko und der POLISARIO und der UNO-Vermittlung vereinbartes Referendum. Es gab einen mühsamen Identifizierungsprozeß, mit dem die historische Bevölkerung der Westsahara als Stimmbevölkerung rekonstruiert werden sollte und in dem über vier Jahre mehr als 60 000 als ursprüngliche Einwohner der Westsahara anerkannt wurden und der zu einem vorläufigen Ende kam, als die Saharauis sich der Massenanmeldung weiterer Marokkaner gegenübersahen, deren Herkunft für sie nicht zweifelsfrei feststellbar war. Jetzt hat die UNO die Konsequenz daraus gezogen. Sie hat die MINURSO, die friedenserhaltende Mission der UN, reduziert und die Vorbereitung des Referendums offiziell abgebrochen. Die marokkanische Regierung fühlt sich als Sieger, denn ihre Rechnung ist aufgegangen: Sie haben einem Referendum zugestimmt, aber die Bedingungen gesetzt. Die Geschichte und das Gezerre um die Bedingungen des Referendums ist niemandem außer den Beteiligten mehr verständlich. Die marokkanische Regierung sitzt am längeren Hebel. Ihr Angebot an die saharauische Bevölkerung in der Wüste ist: „Ihr könnt alle zurückkommen, der König wird Euch verzeihen. " Aber in der Wüste leben nicht nur vereinzelte Menschen, dort ist eine Gesellschaft entstanden, die sich unter mühsamsten Bedingungen selbst erhält, die in einigen von der Produktionsgrundlage des fehlenden fruchtbaren Bodens unabhängigen großen Hühnerfarmen sogar Eier für den Export produziert, die in kleinen mechanischen Werkstätten ihre Geländewagen für die Guerillaorganisationen repariert und fabriziert, die in größeren Schulkomplexen ihre Jugend erzieht und ausbildet. Die Frage, die sich Marokko stellen muß, ist, ob es bereit ist, eine Gesellschaft mit einem gehörigen Maß an Autonomie zu integrieren, ob es bereit ist, die absolute Monarchie mit föderativen Zügen auszustatten, so daß Fundamente für ein gemeinsames nachbarschaftliches Leben gelegt werden können. Wenn der Identifizierungsprozeß sabotiert, das Referendum praktisch auf den Sankt-Nimmerleinstag verschoben ist, müssen die europäischen Staaten drängen auf direkte Verhandlungen zwischen den Parteien. Sie müssen darauf drängen, nicht nur einzeln und für sich, sondern auch im Rahmen des Mittelmeerdialogs, an dem Marokko ein entscheidendes Interesse hat. So wie die Bedingung für die Aufnahme in europäische Gremien wie Europarat oder gar EU die Einigung und demokratische Behandlung der gegenseitigen Minderheitenfragen ist - wie zum Beispiel der ungarisch-rumänische Minderheitenvertrag als Vorbedingung zur Aufnahme in die EU -, so muß Marokko mitgeteilt werden, daß ein dauerhafter friedlicher Ausgleich mit den Saharauis Voraussetzung für die Teilnahme Marokkos an einer Kooperation Europa-Maghreb ist. Wir aber müssen unsere Bundesregierung dazu drängen, genau diesen Zusammenhang der marokkanischen Regierung klarzumachen, in der EU diesen Zusammenhang darzustellen, für Unterstützung zu werben und auf eine Lösung der durch die Dekolonialisierung Afrikas von Europa zu verantwortenden Folgeprobleme in einer auch für die Schwächeren akzeptablen Weise zu drängen. Dr. Burkhard Hirsch (F.D.P.): Wir reden von einem vergessenen Krieg. Man könnte sich fragen, ob er uns etwas angeht. Wir haben - unabhängig von unseren nationalen oder wirtschaftlichen Interessen - auch die Verpflichtung, dort zu Menschlichkeit und zur Versöhnung beizutragen, wo wir Einfluß nehmen können. Das Königreich Marokko hat die Westsahara besetzt und hat durch umfangreiche Investitionen zur Hebung des Lebensstandards in diesem Gebiet beigetragen. Das ist die eine Seite. Die andere Seite ist, daß es sich um eine faktische Annexion handelt, für die es nicht die geringsten Rechtstitel gibt. Viele Saharauis, die ihre Freiheit lieben, haben es vorgezogen, in die algerische Sahara auszuweichen und von dort einen fast aussichtslosen Kampf um ihre nationale Selbstbestimmung zu führen. Darum sollten erneut massive Anstrengungen unternommen werden, um den Plan der Vereinten Nationen doch noch zu verwirklichen, zu einer Volksabstimmung zu kommen, die die politische Zukunft des Landes entscheiden soll. Diese Volksabstimmung hat allerdings nur dann einen Sinn, wenn sich die Parteien gleichzeitig darüber einigen könnten, was mit den jeweils über 100 000 Menschen der einen oder anderen Seite werden soll, die diese Volksabstimmung verlieren, und die - ebenso wie die Gewinner - eine Zukunftsperspektive brauchen. Solche Überlegungen gibt es bisher kaum ansatzweise. Mit besonderer Empörung hat mich das Schicksal der 2 000 marokkanischen Kriegsgefangenen erfüllt, von denen wir 500 in einem Lager der Polisario besuchen konnten und die von ihrem eigenen Land, von Marokko, aus diplomatischen Gründen bisher nicht zurückgenommen werden. Es sind Männer, die teilweise seit 20 Jahren als Gefangene in einem Wüstenlager leben müssen und die immer noch glauben, daß ihr König sie nicht im Stich läßt. Das ist eine empörende Brutalität, die durch nichts gerechtfertigt werden kann und die man ununterbrochen und laut anklagen muß, bis diese Menschen endlich in ihre Heimat zurückkehren können. Wenn die Bundesregierung dazu beitragen könnte - und sich notfalls dazu entschließen könnte -, der Regierung des Königreichs Marokko ohne Umschweife zu sagen, daß sie sich einer sinnlosen Brutalität an ihren eigenen Soldaten schuldig macht, dann würde sie damit der Humanität einen großen Dienst erweisen. Wir stimmen der Resolution zu. Steffen Tippach (PDS): Die Forderungen des vorliegenden Antrages sind durchaus zu unterstützen. Auch die PDS ist der Ansicht, daß die Bundesregierung ihr gutes Ansehen sowohl beim marokkanischen Königshaus als auch bei der Vertretung der Sahauris, der Frente Polisario, zur Förderung des Friedensprozesses nutzen soll. Doch fehlt uns ein Verweis auf den UN-Friedensplan in diesem Antrag. Nach wie vor erscheint uns die konsequente Umsetzung des UN-Friedensplans von 1991 der richtige Weg zu sein, Frieden in der Westsahara zu schaffen. Reden wir doch mal Klartext: Bei den Konfliktparteien dieses Friedensprozesses handelt es sich um einen Unterdrückerstaat und ein unterdrücktes Volk. In der Westsahara geht es nach wie vor um Gerechtigkeit für die unter der Besatzungsmacht Marokko lebenden Saharauis. Seit 20 Jahren ist die Demokratische Arabische Republik Westsahara von marokkanischen Truppen besetzt. 70 Staaten der Welt haben sie anerkannt, sie ist Mitglied in der Organisation Afrikanischer Staaten, OAS. Diese historischen Tatsachen müssen in Friedensbemühungen einbezogen werden. Wenn Herr Kohl bei seinem Besuch in Marokko in Juni d. J. betont, die Bundesregierung sei neutral gegenüber dem stagnierenden Friedensprozeß in der Westsahara, ist das doch nur die halbe Wahrheit. Bezüglich der Westsahara verwechselt Herr Kohl vielleicht auch „Neutralität" mit „Desinteresse"? Bezüglich Marokko aber ergreift die Bundesregierung eindeutig Partei. Ein Beleg sind die 4,5 Millionen Mark militärische Ausstattungshilfe für die marokkanische Armee, die im aktuellen Haushalt vorgesehen sind. Wir haben in der Haushaltsdebatte die Streichung dieser Ausstattungshilfe gefordert, und das mit gutem Grund. Diese Militärhilfe - die übrigens auch andere europäische Regierungen zum Wohle ihrer jeweiligen Rüstungsindustrie leisten - hat nicht unwesentlich dazu beigetragen, daß das marokkanische Militär de facto die Autorität der Vereinten Nationen in der Westsahara außer Kraft setzen konnte. Marokko sei ein „Faktor der Stabilität in der nordafrikanischen Region", sagte Herr Kohl laut FAZ bei seinem Besuch im Juni. Welche Stabilität mag er gemeint haben? Hat Herr Kohl im Königspalast von Rabat vielleicht nach den Hunderten teilweise seit 1964 „verschwundenen " Saharauis und Marokkanern gefragt, die auch im diesjährigen Bericht von Amnesty International erwähnt werden? Sind sie ein „Faktor der Stabilität"? Hat Herr Kohl nach den Toten in Behördengewahrsam gefragt, nach den geheimen Haftzentren in Tazmamert oder Yal'at M'Gouna? Oder hat er die Einschränkung der Presse- und Meinungsfreiheit in Marokko kritisiert? Nein, für Gespräche mit der Opposition der Menschenrechtsgruppen war - wie meist zu solchen Anlässen - keine Zeit. Außerdem wolle man ja „neutral" gegenüber der marokkanischen Innenpolitik bleiben. „Faktor der Stabilität" bedeutet den Ausbau und die Intensivierung der wirtschaftlichen Beziehungen und die Stabilisierung des marokkanischen Königshauses. Das Schwellenland Marokko soll zum zuverlässigen Bollwerk gegen die in den kommenden Jahren zu erwartenden 30 Millionen afrikanischen Hungerflüchtlinge gerüstet werden. „ Sicherheit und Stabilität im westlichen Mittelmeerraum" nennt sich diese Politik. Deutschland spielt seinen Part in Marokko bei der demographischen Abschottung Europas. Bei den bekannten deutschen und europäischen Interessen besteht die Gefahr, daß Frieden und Gerechtigkeit für die Saharauis in der Westsahara in eine Nebenrolle geraten. Den Grundaussagen des Antrages stimmen wir zu. Allerdings sind wir der Ansicht, daß die Bundesregierung und die EU-Politik sich weniger für ihre aktuellen Mittelmeerinteressen als für eine Stärkung der UN-Mission in der Westsahara einsetzen sollte. Obwohl das keine Erwähnung findet in dem vorliegenden Antrag, wird die PDS zustimmen. Helmut Schäfer, Staatsminister im Auswärtigen Amt: Die Bundesregierung teilt die in dem vorliegenden interfraktionellen Antrag ausgedrückte Sorge über den blockierten Friedensprozeß in der Westsahara. Die Bilanz der letzten Monate fällt in der Tat wenig ermutigend aus. Viereinhalb Monate nach der Mandatsverlängerung von MINURSO durch den VN-Sicherheitsrat gibt es kaum Fortschritte bei der Umsetzung des VN-Friedensplanes. Die einzigen wirklich positiven Aspekte sind die Einhaltung des Waffenstillstands und das fortbestehende verbale Bekenntnis der Parteien zum Friedensprozeß und ihre grundsätzliche Gesprächsbereitschaft. Der Friedensprozeß insgesamt stagniert jedoch, da es weiterhin keine Einigung der Parteien auf die zu identifizierenden Wahlberechtigten für das Referendum über die Zukunft der Westsahara gibt. Vor diesem Hintergrund sah sich der VN-Sicherheitsrat bereits im Mai anläßlich der Verlängerung des Mandates der VN-Mission veranlaßt, den Identifizierungsprozeß für das Referendum vorläufig zu suspendieren und das damit befaßte Personal abzuziehen, während die mit der Waffenstillstandsbeobachtung betrauten Militärbeobachter vor Ort blieben. Diese Maßnahme war notwendig geworden, nachdem die beiden Konfliktparteien ihre Zusammenarbeit mit der Identifizierungskommission eingestellt hatten und eine Wiederaufnahme des Identifizierungsprozesses nicht abzusehen war. An dieser Situation hat sich bis heute nichts geändert, eine Einigung der Parteien bleibt trotz vielfältiger Bemühungen ungewiß. Die Bundesregierung hat in dieser Situation die Anstrengungen der Vereinten Nationen, den Friedensprozeß wieder in Gang zu setzen, nachhaltig unterstützt. Wir sind nach wie vor der Auffassung, daß den Vereinten Nationen eine zentrale Rolle bei der Lösung dieses Konfliktes zukommt. Es ist jedoch auch zu beobachten, daß die Parteien heute in die Vermittlungsbemühungen der Vereinten Nationen weniger Hoffnungen setzen als noch vor einigen Monaten. Die Vereinten Nationen, insbesondere der amtierende VN-Sondergesandte Jensen, bemühen sich seit Monaten intensiv um eine Wiederaufnahme des Identifizierungsprozesses und eine Wiederbelebung des Friedensprozesses. Die VN-Aktivitäten können von anderen Organisationen, wie z. B. der EU, durchaus flankierend unterstützt werden. Sie können sie jedoch nicht ersetzen. Vermittlungsbemühungen können nur dann erfolgreich sein, wenn beide Parteien kooperationswillig sind und insbesondere zur Zusammenarbeit mit der VN-Mission zurückkehren. Gleichzeitig müssen alternative vertrauensbildende Maßnahmen, wie z. B. Direktkontakte zwischen den Parteien, sondiert werden. Die Bundesregierung hat gegenüber beiden Seiten wiederholt zum Ausdruck gebracht, daß sie eine friedliche Lösung des Konfliktes erwartet und den VN-Fredensplan hierfür weiterhin als wichtige Basis betrachtet. Die Bundesregierung unterstützt insbesondere die im Antrag geäußerte Auffassung, daß die Frage der Kriegsgefangenen in der Westsahara aus humanitären Gründen prioritär gelöst werden muß. Sie setzt sich weiterhin für die vorrangige Behandlung dieses Problems im Rahmen der andauernden Friedensbemühungen der Vereinten Nationen ein. Das derzeitige Mandat der Mission läuft zum 30. November 1996 aus. Angesichts ausgebliebener Fortschritte sind international vereinzelt Stimmen laut geworden, die sich für einen gänzlichen Abzug der Mission aussprechen, wenn bis zu diesem Zeitpunkt nichts geschehen ist. Die Bundesregierung wird sich im VN-Sicherheitsrat jedoch für eine Verlängerung des Mandats der VN-Mission MINURSO aussprechen. Sie wird dies aus folgendem Grund tun: Ein vollständiger Abzug der Mission würde den Westsaharakonflikt nicht lösen, sondern die Parteien - ohne Perspektive für eine friedliche Einigung - wieder sich selber überlassen. Dies birgt die Gefahr eines Wiederauflebens der Kämpfe. Destabilisierende Auswirkungen auf die gesamte Region könnten die Folge sein. So hat uns z. B. Mauretanien in verschiedenen Gesprächen zu erkennen gegeben, daß es einen Abzug der Mission als den Beginn einer realen Bedrohung empfinden würde, nicht zuletzt wegen der zu erwartenden Flüchtlingsströme. Die internationale Staatengemeinschaft darf sich daher nicht aus den Bemühungen um eine politische Lösung des Westsaharakonfliktes zurückziehen. Die Bundesregierung wird sich in diesem Sinne weiter für eine Fortsetzung und Intensivierung der VN-Bemühungen einsetzen. Sie hat zudem daran mitgewirkt, daß die Aspekte vertrauensbildender Maßnahmen und der Aufruf zum Austausch von Kriegsgefangenen in der SR-Resolution Nr. 1064 verankert wurden - als Elemente, die eine Umsetzung des Friedensplanes deblockieren und beschleunigen könnten. Die Bundesregierung wird darüber hinaus an ihrer Politik der strikten Neutralität gegenüber den Konflliktparteien festhalten. Sie hat sich durch ihre Haltung Gesprächsmöglichkeiten mit beiden Seiten offengehalten, die ein Einwirken gerade in dieser kritischen Phase ermöglichen. Wir werden unsere Kontakte mit beiden Seiten in diesem Sinne fortsetzen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Antje Vollmer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Das Wort hat jetzt der Herr Kollege Kleinert.


Rede von Detlef Kleinert
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (F.D.P.)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Das ist ja gerade die Frage, wie dringlich dieses Vorhaben ist. Es sind nicht sehr viele Fälle von schreiendem Unrecht bekannt geworden. Bevor eine Angelegenheit zum Gericht geht und bevor der gelegentlich sicherlich anzutreffende, von Herrn Pick zitierte Drei-Instanzen-Zug stattfindet, gibt es Gespräche im Betrieb. Die meisten Fälle werden dort im Interesse des Arbeitsfriedens und aus wechselseitiger Rücksichtnahme auf die jeweiligen Interessen vernünftig geregelt. Auf diese Weise bleiben nur einige Fälle ungeregelt.

Detlef Kleinert (Hannover)

Das Beispiel mit der Stewardeß schien mir ein besonders schlechtes Beispiel zu sein. Wenn ein Bürger seinen Paß vergißt und so in eine ähnliche Lage kommt, dann zahlt er. Er findet dann keinen, der für seine Dusseligkeit bezahlt. Warum das im Fall der Stewardeß anders sein soll, leuchtet mir unter gar keinem Gesichtspunkt ein. Die Vergeßlichkeit im Hinblick auf den Reisepaß und die daraus resultierenden Kosten hängen doch nicht mit der Anstellung bei der Fluggesellschaft zusammen. Diese Kausalität ist nicht gegeben. Dieser Einzelfall muß aber noch sehr viel komplizierter gewesen sein, als Sie es in der Kürze der Zeit darstellen konnten. Lassen wir das auf sich beruhen.
Wir wollen Arbeitnehmer nicht durch eine überproportional strikte Anwendung von bürgerlichrechtlichen Regeln ruinieren, die für alle Bürger gelten und deshalb eigentlich auch in diesem Bereich gelten sollten. Früher gab es die Rechtsprechung hinsichtlich der gefahrgeneigten Tätigkeit. Diese Rechtsprechung ist mit dem Urteil des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 27. September 1994 aufgegeben und noch erheblich verfeinert und besser abgestuft worden. All das ist Ihnen bekannt.
Nach diesem Urteil stehen wir vor der Frage: Muß man von Anfang an die Verantwortung so klar wegnehmen, wie das in Ihrem Entwurf vorgeschlagen worden ist, oder soll man nicht doch in jedem Fall eine gewisse Verantwortung bei der handelnden Person belassen und nicht bei denen, die vom Geschehen viel weiter entfernt sind? Das ist die Frage, die nicht nur für das Arbeitsverhältnis, sondern für jeden etwa eintretenden Schaden gilt und deren Klärung deshalb in das BGB gehört.
Weil das so ist und man den Berichten der Rechnungshöfe immer wieder entnehmen kann, daß der Umgang mit fremder Leute Geld offenbar anders erfolgt als der Umgang mit Sachen, die einem selbst gehören oder für die man sich aus anderen, zum Beispiel haftungsrechtlichen Gründen verantwortlich fühlt, bin ich der Meinung, daß man auch in diesem Fall innerhalb des Systems bleiben und die Haftung bei dem Handelnden belassen sollte, sie allerdings mit dem Bundesarbeitsgericht in vernünftiger Weise relativieren und einzelfallgerecht einschränken sollte.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Das scheint mir eine Entwicklung in unserer Rechtskultur zu sein, die sehr beachtlich ist, und zwar zugunsten der Arbeitnehmer. Dabei sollten wir es doch belassen, wenn wir nicht - dies hätte sehr großen Charme - zu einer allgemeinen Kodifizierung des Arbeitsrechts kommen. Ob dem Bundesarbeitsgericht danach so zumute ist, wie man es gelegentlich bei Jubiläen hören kann, daran habe ich größte Zweifel. Denn das freie Schöpfen hat für die handelnden Persönlichkeiten auch etwas für sich.
Wir werden wohl aber nicht in die Verlegenheit kommen, das empirisch nachzuprüfen, weil Ihr Gesetzesentwurf zeigt, daß auch Sie nicht im geringsten bereit sind, alle anstehenden weiteren Themen im Sinne einer Kodifizierung, wie dies dem Einigungsvertrag vielleicht als Verpflichtung entnommen werden könnte, in Angriff zu nehmen. Sie haben sich vielmehr unter Übernahme Ihrer verdienstvollen, aber erfolglosen Entwürfe aus früheren Wahlperioden hier noch einmal vorgewagt, ohne dabei die sich einerseits durch das Urteil des Bundesarbeitsgerichts und andererseits durch den Einigungsvertrag ergebende neue Rechtslage in Betracht zu ziehen.
Bleiben wir also doch dabei, daß überall im menschlichen Leben ein gewisses Risiko vorhanden ist und mit Anstand getragen werden muß. Da, wo das zu Ungerechtigkeiten führt, soll es in Grenzen gehalten werden, so wie dies das Bundesarbeitsgericht mit seiner Rechtsprechung bereits tut.
Herzlichen Dank.

(Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Antje Vollmer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Uwe-Jens Heuer.