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    Plenarprotokoll 13/130 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 130. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 16. Oktober 1996 Inhalt: Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung (Bericht der Bundesregierung über die im Kalenderjahr 1993 erbrachten Versorgungsleistungen im öffentlichen Dienst sowie über die Entwicklung der Versorgungsausgaben in den nächsten 15 Jahren - Versorgungsbericht; Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes) . . 11703 A Manfred Kanther, Bundesminister BMI 11703 B Otto Schily SPD 11704 B Manfred Kanther, Bundesminister BMI 11704 C Fritz Rudolf Körper SPD 11706 C Manfred Kanther, Bundesminister BMI 11706 D Marianne Klappert SPD 11708 B Jochen Borchert, Bundesminister BML 11708 C Wolfgang Behrendt SPD 11709 A Jochen Borchert, Bundesminister BML 11709 A Ulrike Höfken BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 11709 D Jochen Borchert, Bundesminister BML 11709 D Meinolf Michels CDU/CSU 11710 A Jochen Borchert, Bundesminister BML 11710 A Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde (Drucksache 13/5771 vom 11. Oktober 1996) 11710 B Anzahl der vom Konkurs des Reiseveranstalters MP Travel-Line betroffenen Reisenden; Schadenersatzansprüche MdlAnfr 5, 6 Dr. Eckhart Pick SPD Antw PStSekr Rainer Funke BMJ 11710 C, 11712 B ZusFr Dr. Eckhart Pick SPD . . 11710 D, 11712 C ZusFr Lilo Blunck SPD . . . . 11711B, 11713 B ZusFr Susanne Kastner SPD . . 11711 C, 11712 D ZusFr Marianne Klappert SPD 11711 C ZusFr Horst Kubatschka SPD . . 11711 D, 11713 A ZusFr Antje-Marie Steen SPD . 11712A, 11712 C ZusFr Monika Ganseforth SPD 11712 A ZusFr Dr. Dietrich Sperling SPD . . . 11713 B ZusFr Ulrich Irmer F.D.P 11713 C Einzelgenehmigungen für nach dem 30. Juli 1996 in Betrieb gehende Blockheizkraftwerke MdlAnfr 7, 8 Monika Ganseforth SPD Antw PStSekr Hansgeorg Hauser BMF . 11714 A, 11715 A ZusFr Monika Ganseforth SPD 11714 B, 11715 B ZusFr Rolf Köhne PDS 11714D, 11715 C ZusFr Dr. Dietrich Sperling SPD . . . . 11715 D ZusFr Horst Kubatschka SPD 11716 A Reform der europäischen Weinmarktordnung MdlAnfr 9 Klaus Hagemann SPD Antw PStSekr Wolfgang Gröbl BML . . 11716 B ZusFr Klaus Hagemann SPD 11716 D Anschlußverwendung für Soldaten des 3. IFOR-Kontingents; Urlaubsgewährung MdlAnfr 12, 13 Gerd Höfer SPD Antw PStSekr'in Michaela Geiger BMVg 11717 A, 11717 C ZusFr Gerd Höfer SPD . . . . 11717 B, 11717 C Abriß denkmalgeschützter Substanz in Dessau für den Bau des Umweltbundesamtes MdlAnfr 16, 17 Steffi Lemke BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Antw PStSekr Walter Hirche BMU . . 11718 A, 11718 B ZusFr Steffi Lemke BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 11718 D Verfolgung oder Diskriminierung jüdischer Bürger in Rußland; Auswanderungs- und Anerkennungsgründe MdlAnfr 20, 21 Horst Sielaff SPD Antw StMin Helmut Schäfer AA 11720 B, 11720 D ZusFr Horst Sielaff SPD . . . . 11720B, 11720 D Konditionen für Beitragszahlungen, u. a. Verbesserung der Budgetkontrolle, an die Vereinten Nationen MdlAnfr 24, 25 Gernot Erler SPD Antw StMin Helmut Schäfer AA 11721 B, 11722 A ZusFr Gernot Erler SPD . . . . 11721C, 11722 C Einrichtung einer neuen Abteilung im Presse- und Informationsamt der Bundesregierung MdlAnfr 26, 27 Wilhelm Schmidt (Salzgitter) SPD Antw StSekr Peter Hausmann BK 11723 B, 11725 A ZusFr Wilhelm Schmidt (Salzgitter) SPD . 11723 D, 11725 A ZusFr Dr. Dietrich Sperling SPD 11724 C, 11725 C ZusFr Eduard Oswald CDU/CSU . . . . 11724 D Auflösung der Unterabteilungsleiterebene im Presse- und Informationsamt der Bundesregierung MdlAnfr 28, 29 Hans-Peter Kemper SPD Antw StSekr Peter Hausmann BK 11725 D, 11726 B ZusFr Hans-Peter Kemper SPD . 11726 A, 11726 C Gespräch zwischen dem Chef des Bundeskanzleramtes, Friedrich Bohl, dem Staatssekretär im Bundespresseamt, Peter Hausmann, und seinem Stellvertreter, Wolfgang Gibowski MdlAnfr 30, 31 Dr. Dietrich Sperling SPD Antw BuMin Friedrich Bohl BK . 11726 D, 11727 B ZusFr Dr. Dietrich Sperling SPD 11726 D, 11727 B ZusFr Dr. Peter Struck SPD 11727 D ZusFr Wilhelm Schmidt (Salzgitter) SPD 11728 A ZusFr Hans-Peter Kemper SPD 11728 B Kritik an der Arbeit von Regierungssprecher Hausmann und seines Stellvertreters MdlAnfr 32, 33 Dr. Peter Struck SPD Antw BuMin Friedrich Bohl BK . 11728 C, 11730 B ZusFr Dr. Peter Struck SPD . . 11728C, 11730 B ZusFr Dr. Dietrich Sperling SPD 11729A, 11730 D ZusFr Wilhelm Schmidt (Salzgitter) SPD 11729 C ZusFr Rolf Köhne PDS 11730 A Nachbesserung des Referentenentwurfs für ein neues Energiewirtschaftsgesetz MdlAnfr 35 Albert Schmidt (Hitzhofen) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Antw PStSekr Dr. Norbert Lammert BMWi 11731 A ZusFr Albert Schmidt (Hitzhofen) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 11731 C ZusFr Michaela Hustedt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 11732 B ZusFr Ulrike Höfken BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 11732 C ZusFr Rolf Köhne PDS 11732 D ZusFr Ursula Schönberger BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 11733 A ZusFr Jutta Müller (Völklingen) SPD . 11733 C ZusFr Franziska Eichstädt-Bohlig BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 11734 A Nächste Sitzung 11734 C Berichtigung 11734 Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 11735* A Anlage 2 Ausbau der Infrastruktur in den Spandauer Ortsteilen Gatow und Kladow auf Grund des Zuzugs von Bundesbediensteten MdlAnfr 1 - Drs 13/5771 - Wolfgang Behrendt SPD SchrAntw StSekr'in Christa Thoben BMBau 11735* C Anlage 3 Finanzhilfen für zurückkehrende Exilchilenen zum Aufbau einer dauerhaften Existenz MdlAnfr 2, 3 - Drs 13/5771 - Elke Ferner SPD SchrAntw PStSekr Klaus-Jürgen Hedrich BMZ 11735* C Anlage 4 Neuregelung der Berechnung der Versorgungsbezüge von wegen Dienstunfähigkeit aus dem Dienst ausscheidender Beamten MdlAnfr 4 - Drs 13/5771 - Dr. Elke Leonhard SPD SchrAntw PStSekr Dr. Horst Waffenschmidt BMI 11736* Anlage 5 Kritik des Präsidenten des Arbeitgeberverbandes Gesamtmetall an der Haltung der Bundesregierung im Streit um die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall; Verluste für die vom Streik betroffenen Unternehmen Lohnfortzahlung bei Krankheit MdlAnfr 10, 11 - Drs 13/5771 - Iris Gleicke SPD SchrAntw PStSekr Rudolf Krause BMA . 11736' B Anlage 6 Sicherstellung der Arzneimittelversorgung der Bevölkerung bei Katastrophen MdlAnfr 14 - Drs 13/5771 - Dr. Egon Jüttner CDU/CSU SchrAntw PStSekr'in Dr. Sabine Bergmann-Pohl BMG 11737* A Anlage 7 Wegfall der Pflege-Personalregelung in den Krankenhäusern MdlAnfr 15 - Drs 13/5771 - Petra Ernstberger SPD SchrAntw PStSekr'in Dr. Sabine Bergmann-Pohl BMG 11737* B Anlage 8 Entschädigung für naturschutzbedingte Eigentumsbeschränkungen bei der Neuregelung des Naturschutzrechts MdlAnfr 18, 19 - Drs 13/5771 - Ulrich Heinrich F.D.P. SchrAntw PStSekr Walter Hirche BMU . 11737* C Anlage 9 Intervention der deutschen Vertretung in Libyen betr. Bau einer Giftgasfabrik, deutsche Lieferungen für C-Waffen-Fabrikation in Libyen bzw. Atomwaffenproduktion im Irak MdlAnfr 22, 23 - Drs 13/5771 - Norbert Gansel SPD SchrAntw StMin Helmut Schäfer AA . . 11738* A Anlage 10 Bestellung von Mittelstandsbeauftragten im Zuge des Lateinamerika-Konzepts; Finanzierung MdlAnfr 34 - Drs 13/5771 - Dr. Elke Leonhard SPD SchrAntw PStSekr Dr. Norbert Lammert BMWi 11738* C Anlage 11 Nachbesserung des Referentenentwurfs für ein neues Energiewirtschaftsgesetz MdlAnfr 36 - Drs 13/5771 - Albert Schmidt (Hitzhofen) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN SchrAntw PStSekr Dr. Norbert Lammert BMWi 11739* A Anlage 12 Beratung der Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes im Bundeskabinett; Entflechtung der Stromkonzerne MdlAnfr 37, 38 - Drs 13/5771 - Michaele Hustedt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN SchrAntw PStSekr Dr. Norbert Lammert BMWi 11739* B Anlage 13 Auswirkungen der auf europäischer und nationaler Ebene geplanten Strompreissenkungen auf den Stromverbrauch; Verabschiedung einer europäischen CO2Energiesteuer, eines europäischen Einspeisungsgesetzes und einer europäischen Energieeinsparrichtlinie und Einführung einer nationalen Energiesteuer MdlAnfr 39, 40 - Drs 13/5771 - Franziska Eichstädt-Bohlig BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN SchrAntw PStSekr Dr. Norbert Lammert BMWi 11739* C Anlage 14 Regelungen für Stadtwerke und Energiedurchleitungen im neuen Energiewirtschaftsgesetz MdlAnfr 41, 42 - Drs 13/5771 - Ursula Schönberger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN SchrAntw PStSekr Dr. Norbert Lammert BMWi 11740* A Anlage 15 Gewährung von Anpassungsgeld bei der Schließung von Untertageschächten in den neuen Bundesländern MdlAnfr 43 - Drs 13/5771 - Gerhard Jüttemann PDS SchrAntw PStSekr Dr. Norbert Lammert BMWi 11740* D Anlage 16 Verbot des Exports von entmilitarisierten Robur-Lkw nach Nordkorea; Ausgleichsmaßnahmen für die Baltic Transport GmbH MdlAnfr 44, 45 - Drs 13/5771 - Dr. Christine Lucyga SPD SchrAntw PStSekr Dr. Norbert Lammert BMWi 11741* A Anlage 17 Erarbeitung einer Lärmschutz -Verordnung für den Bau und Betrieb des Transrapid MdlAnfr 46 - Drs 13/5771 - Wolfgang Behrendt SPD SchrAntw PStSekr Johannes Nitsch BMV 11741* C Anlage 18 Fahrgastprognosen für den Transrapid; Erörterungstermin im Rahmen des Raumordnungsverfahrens MdlAnfr 47, 48 - Drs 13/5771 - Gila Altmann (Aurich) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN SchrAntw PStSekr Johannes Nitsch BMV 11741* D Anlage 19 Zuwiderhandlungen gegen § 2 des Binnenschiffahrtsaufgabengesetzes (BinSchAufgG); Verfolgung von Kabotageverstößen MdlAnfr 49, 50 - Drs 13/5771 - Waltraud Lehn SPD SchrAntw PStSekr Johannes Nitsch BMV 11742* A Anlage 20 Gesamtausbautiefe (Sicherheitszuschlag und Abladetiefe) der Donau zwischen Straubing und Vilshofen MdlAnfr 51, 52 - Drs 13/5771 - Horst Kubatschka SPD SchrAntw PStSekr Johannes Nitsch BMV 11742* C 130. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 16. Oktober 1996 Beginn: 13.00 Uhr
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    Berichtigung Nachtrag zum Plenarprotokoll 13/128: Auf dem Titelblatt, linke Spalte, ist unter Anlage 6 bei dem Namen Rolf Köhne statt „SPD" „PDS" zu lesen. Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Altmann (Pommelsbrunn), BÜNDNIS 16. 10. 96 Elisabeth 90/DIE GRÜNEN Andres, Gerd SPD 16. 10. 96 * Augustin, Anneliese CDU/CSU 16. 10. 96 Borchert, Jochen CDU/CSU 16. 10. 96 Braune, Tilo SPD 16. 10. 96 Dreßler, Rudolf SPD 16. 10. 96 Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 16. 10. 96 * Dr. Götzer, Wolfgang CDU/CSU 16. 10. 96 Haack (Extertal), SPD 16. 10. 96 Karl-Hermann Dr. Hauchler, Ingomar SPD 16. 10. 96 Homburger, Birgit F.D.P. 16. 10. 96 Horn, Erwin SPD 16. 10. 96 ** Dr. Hoyer, Werner F.D.P. 16. 10. 96 Irber, Brunhilde SPD 16. 10. 96 Dr. Kinkel, Klaus F.D.P. 16. 10. 96 Lenzer, Christian CDU/CSU 16. 10. 96 * Dr. Meyer (Ulm), SPD 16. 10. 96 Jürgen Möllemann, Jürgen W. F.D.P. 16. 10. 96 Müller (Düsseldorf), SPD 16. 10. 96 Michael Neuhäuser, Rosel PDS 16. 10. 96 Reuter, Bernd SPD 16. 10. 96 Rübenkönig, Gerhard SPD 16. 10. 96 Schlauch, Rezzo BÜNDNIS 16. 10. 96 90/DIE GRÜNEN Verheugen, Günter SPD 16. 10. 96 Wallow, Hans SPD 16. 10. 96 Wieczorek (Duisburg), SPD 16. 10. 96 Helmut Zierer, Benno CDU/CSU 16. 10. 96 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Antwort der Staatssekretärin Christa Thoben auf die Frage des Abgeordneten Wolfgang Behrendt (SPD) (Drucksache 13/5771 Frage 1): Durch welche Maßnahmen wird die Bundesregierung sicherstellen, daß die soziale, werkehrliche und sonstige Infrastruktur in den Spandauer Ortsteilen Gatow und Kladow aufgrund des Zuzugs von Bundesbediensteten entsprechend ausgebaut wird? Der Gemeinsame Ausschuß hat sich am 31. Mai 1996 darauf verständigt, die notwendige Infrastruktur und deren Kosten grundstücksbezogen festzustellen. Eine einvernehmliche Lösung über die Beteiligung des Bundes an den festgestellten Kosten der Infrastruktur soll in Kürze erfolgen. Zur werkehrlichen Erschließung der Ortsteile Gatow und Kladow hat die Berliner Verkehrsverwaltung ein Verkehrsgutachten in Auftrag gegeben, das 1997 vorliegen wird. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Klaus-Jürgen Hedrich auf die Fragen der Abgeordneten Elke Ferner (SPD) (Drucksache 13/5771 Fragen 2 und 3): Wie werden die Gelder, die die Bundesregierung zur Verfügung stellt, um zurückkehrenden Exilchilenen beim Aufbau einer neuen Existenz zu helfen, vergeben, und trifft es zu, daß diese Gelder über chilenische Banken laufen, die für die Vergabe derartig hohe Zinsen fordern, daß viele der Empfänger ihre Existenz bereits wieder verloren haben? Wie stellt die Bundesregierung sicher, daß die Gelder an zurückkehrende Exilchilenen so vergeben werden, daß der Aufbau einer dauerhaften Existenz in Chile möglich wird? Zu Frage 2: Die Bundesrepublik und die Republik Chile haben durch die Auflage eines gemeinsamen Kreditsonderfonds die Gründung von KMU-Unternehmen für Rückkehrer aus der Bundesrepublik gefördert. Mit der Darlehensvergabe wurden die Deutsche Ausgleichsbank (DtA) und die Banco del Estado de Chile (BECH) beauftragt. Beide Banken haben hierfür einen Darlehensvertrag abgeschlossen, in dem die Kreditkonditionen festgelegt wurden. Die erhobenen Kreditzinsen lagen entsprechend dem Programmziel generell unterhalb der in Chile üblichen Zinssätze. Die Konkursquote der geförderten Unternehmen lag bei 14,2 Prozent. Zu Frage 3: Die Gelder werden auf der Basis einer Richtlinie zum Darlehensvertrag, die mit dem BMZ abgestimmt wurde, vergeben. Die Bundesregierung reduziert das Risiko solcher Existenzgründungen durch Zusatzmaßnahmen aus einem nichtrückzahlbaren Finanzierungsbeitrag (z. B. Fortbildungskurse, Beratung, Kreditaufstockung, Modifizierung der Kreditkonditionen, Kreditgarantiefonds). Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Horst Waffenschmidt auf die Frage der Abgeordneten Dr. Elke Leonhard (SPD) (Drucksache 13/5771 Frage 4): Plant die Bundesregierung eine Neuregelung der Berechnung der Versorgungsbezüge von Beamten, die wegen Dienstunfähigkeit aus dem Dienst ausscheiden, und welche konkreten Auswirkungen (Angabe von Rechenmodellen) wird dies, sofern eine Änderung vorgesehen ist, für Beamte haben, die wegen Dienstunfähigkeit aus dem Dienst ausscheiden müssen? Der Entwurf eines Dienstrechtlichen Reformgesetzes sieht als versorgungsrechtliche Sofortmaßnahme zur Erschwerung von Frühpensionierungen folgendes vor: Die allgemeine Antragsaltersgrenze wird von 62 auf 63 Jahre angehoben. Bei Inanspruchnahme der Antragsaltersgrenze ist derzeit keine Kürzung der Versorgung vorgesehen. Ab 1. Januar 1998 wird jedoch ein Versorgungsabschlag erhoben, der den Versorgungsbezug dauerhaft - beginnend mit 0,6 v. H. - um bis zu 3,6 v. H. für jedes Jahr des vorzeitigen Eintritts in den Ruhestand mindert. Um nach Möglichkeit Versetzungen in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit zu vermeiden, soll der Grundsatz „Rehabilitation vor Versorgung" stärker als bisher angewendet werden. Bei Frühpensionierungen wegen dauernder Dienstunfähigkeit wird die Versorgung grundsätzlich nur noch aus der erreichten Dienstaltersstufe, nicht mehr fiktiv aus dem Endgrundgehalt berechnet. Eine Ausnahme soll lediglich bei einem Dienstunfall/einer Dienstbeschädigung gelten. Rechenbeispiel: Bei einem Beamten der Besoldungsgruppe A 8, der mit 35 Jahren dienstunfähig wird, würde nach dem Gesetzentwurf nicht mehr die Endstufe seiner Besoldungsgruppe, sondern die 7. Stufe zugrunde gelegt, was seinen Versorgungsbezug auf Dauer um rd. 200 DM vermindert. Der Entwurf befindet sich z. Zt. im Vermittlungsverfahren. Im Zusammenhang mit dem kürzlich vorgestellten Versorgungsbericht sind weitere Maßnahmen genannt worden (z. B. Kürzung der Zurechnungszeit) die im weiteren Verfahren zu prüfen sind. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rudolf Krause auf die Fragen der Abgeordneten Iris Gleicke (SPD) (Drucksache 13/5771 Fragen 10 und 11): Wie reagiert die Bundesregierung auf die als scharfe Kritik an der Haltung der Bundesregierung im Streit um die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall verstandene Äußerung des Präsidenten des Arbeitgeberverbandes Gesamtmetall, Werner Stumpfe, in den ARD-Tagesthemen am 7. Oktober 1996, er fühle sich von der Politik an einigen Stellen „verlassen"; es sei ein „einmaliger Vorgang", daß die Bundesregierung ein Gesetz über die parlamentarischen Hürden bringe und dann die Arbeitgeber davor warne, dieses Gesetz „in der Praxis auch tatsächlich umzusetzen"? Wie hoch schätzt die Bundesregierung den durch die aktuelle Auseinandersetzung um die Kürzung der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall entstandenen Schaden für die betroffenen Unternehmen? Zu Frage 10: Die Kritik des Präsidenten des Arbeitgeberverbandes Gesamtmetall ist unverständlich. Die Position der Bundesregierung zur inzwischen in Kraft getretenen Änderung der Regelungen zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist stets unverändert geblieben, sie gab zu keinem Zeitpunkt Anlaß zu Zweifeln an der mit der Änderung verfolgten politischen Zielsetzung. Die Bundesregierung hat stets betont, daß die gesetzliche Neuregelung notwendig ist, um die im internationalen Vergleich zu hohen gesetzlichen Lohnzusatzkosten zu senken. Die Entgeltfortzahlung belastet die Unternehmen insgesamt mit jährlich rd. 60 Milliarden DM. Dieser Kostenblock darf kein Tabu sein, wenn das Ziel tatsächlich erreicht werden soll, unsere viel zu hohe Arbeitslosigkeit mittelfristig auf ein vertretbares Maß zu reduzieren. Mit der Absenkung der gesetzlich vorgeschriebenen Entgeltfortzahlung auf 80 v. H. erhalten die Tarifparteien, Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Gestaltungsspielraum, urn zu der für die Überwindung der Arbeitslosigkeit notwendigen Kostenentlastung der Unternehmen zu kommen. Ebenso hat die Bundesregierung zu keinem Zeitpunkt einen Zweifel daran gelassen, daß mit der Absenkung der gesetzlich vorgeschriebenen Entgeltfortzahlung nicht in bestehende tarifvertragliche Regelungen eingegriffen wird. Politische Geschäftsgrundlage der Änderungen der Entgeltfortzahlung war und ist vielmehr, daß im Hinblick auf die verfassungsrechtlich geschützte Tarifautonomie weder in bestehende noch in künftige Tarifverträge eingegriffen wird. Daß ein solcher Eingriff nicht erfolgt, findet seinen Niederschlag auch in den Regelungen des Entgeltfortzahlungsgesetzes selbst wie in der Begründung zu seiner Änderung. Der von der Bundesregierung immer wieder bekundete Respekt vor der Tarifautonomie ging und geht allerdings - auch das hat die Bundesregierung wiederholt unmißverständlich zum Ausdruck gebracht - mit der Erwartung einher, daß Arbeitgeber und Gewerkschaften den erweiterten Spielraum durch intelligente und tragfähige Lösungen ausfüllen und beim Aushandeln dieser Lösungen die Spielregeln beachten, deren Einhaltung unsere Rechtsordnung von allen Beteiligten verlangt. Aus Sicht der Bundesregierung ist es nach allem nicht nachvollziehbar, wenn ihre Aufforderung zur Einhaltung dieser Spielregeln als Warnung fehlinterpretiert wird, die Einschränkung der Entgeltfortzahlung in der Praxis nicht umzusetzen. Zu Frage 11: Der Bundesregierung ist nicht bekannt, in welcher Höhe den Unternehmen, die von den aktuellen Auseinandersetzungen um die Kürzung der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall betroffen sind, ein Schaden entstanden ist. Ihr liegen auch keine Zahlen vor, die als Grundlage für eine seriöse Schätzung herangezogen werden können. Anlage 6 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Sabine Bergmann-Pohl auf die Frage des Abgeordneten Dr. Egon Jüttner (CDU/CSU) (Drucksache 13/5771 Frage 14): Welche Folgerungen zieht die Bundesregierung aus den in der Resolution der Deutschen Gesellschaft für Katastrophenmedizin e. V. anläßlich der 8. Jahrestagung in Berlin am 31. August 1996 aufgestellten und dem Bundeskanzler übersandten Forderungen, um die Arzneimittelversorgung der Bevölkerung bei Großschadensereignissen und Katastrophen sicherzustellen? Zu der von der Deutschen Gesellschaft für Katastrophenmedizin e. V. am 31. August 1996 in Berlin verabschiedeten Resolution, mit der u. a. „ein neues, gemeinsames Konzept von Bund und Ländern zur Notfallbevorratung mit Arzneimitteln und Sanitätsmaterial ..." gefordert wird, ist folgendes zu bemerken: Für die Bewältigung von Katastrophen und anderen Großschadensereignissen im Frieden, eine Aufgabe, die herkömmlich mit dem Begriff „friedensmäßiger Katastrophenschutz" umschrieben wird, sind nach dem Grundgesetz allein und ausschließlich die Länder zuständig. Im Rahmen dieser Zuständigkeit haben die Länder eigenverantwortlich und auf eigene Kosten auch darüber zu entscheiden, ob es im Interesse einer wirksamen Bekämpfung der Großkatastrophen erforderlich ist, hierfür spezielle Arzneimittelvorräte und Sanitätsmittel anzulegen. Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, eine Änderung dieser Kompetenzverteilung herbeizuführen. Anlage 7 Antwort der Parl. Staatssekretärin Di. Sabine Bergmann-Pohl auf die Frage der Abgeordneten Petra Ernstberger (SPD) (Drucksache 13/5771 Frage 15): Aufgrund welcher Tatsachen hat die Bundesregierung die erst am 1. Januar 1993 in Kraft getretene Pflegepersonalregelung (PPR) abgeschafft, und welche konkreten Vorstellungen hat die Bundesregierung nach Aufhebung der PPR in den Krankenhäusern, die flexible Anpassung der Personalentwicklung an die Leistungsentwicklung zu sichern? Die Bundesregierung hat die PPR nicht abgeschafft, sie kann sie auch nicht abschaffen, da dies dem Gesetz- oder Verordnungsgeber vorbehalten ist. Richtig ist, daß .der Verordnungsgeber die PPR, von den Dokumentationspflichten abgesehen, für das Jahr 1996 ausgesetzt hat; dafür war vor allem folgendes entscheidend: Auf Grundlage einer repräsentativen Erhebung ist der Gesetzgeber im Jahre 1992 davon ausgegangen, daß in dem vierjährigen Übergangszeitraum von 1993 bis 1996 aufgrund der PPR rd. 13 000 zusätzliche Personalstellen entstehen würden. Tatsächlich sind in nur drei Jahren, nämlich von 1993 bis 1995, fast 21 000 neue Stellen in den Krankenhäusern geschaffen worden. Hätte der Verordnungsgeber die Aussetzung der PPR nicht vorgenommen, so wäre das Soll von 13 000 Stellen in dem vierjährigen Übergangszeitraum um mehr als 100 Prozent überschritten worden; vier Jahre PPR hätten zu rd. 27 000 neuen Stellen geführt. Darüber hinaus haben sich die Zweifel, ob die Festschreibung einheitlicher Kriterien zur Personalbemessung über eine bundesweit gültige Verordnung die Situation des einzelnen Krankenhauses sachgerecht abbilden kann, nicht nur bei der Bundesregierung, sondern auch bei den Krankenhausdirektoren, der DKG und den Krankenkassen verstärkt. Um dem gesteckten Reformziel „Vorfahrt für die Selbstverwaltung" Rechnung zu tragen, ist vorgesehen, die PPR aufzuheben. Damit legt der Gesetzgeber die Verantwortung für die leistungsgemäße Personalausstattung in der Pflege in die Hände der Selbstverwaltung zurück. Die weitere Anwendung der Maßstäbe der PPR im Rahmen von vertraglichen Vereinbarungen ist der Selbstverwaltung in Zukunft grundsätzlich möglich. Im übrigen können individuelle Gegebenheiten in den Krankenhäusern im Rahmen der Budgetverhandlungen berücksichtigt werden. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Walter Hirche auf die Fragen des Abgeordneten Ulrich Heinrich (F.D.P.) (Drucksache 13/5771 Fragen 18 und 19): Weshalb hat die Bundesregierung in ihrem Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege zur Umsetzung gemeinschaftsrechtlicher Vorschriften und zur Anpassung anderer Rechtsvorschriften in der vom Bundeskabinett am 27. August 1996 verabschiedeten Fassung auf eine Entschädigungsverpflichtung der Länder für naturschutzbedingte Eigentumsbeschränkungen - wie sie z. B. in ihrem Vorentwurf vom Mai 1995 noch enthalten war - verzichtet? Wie wird sichergestellt, daß die Länder Regelungen über Entschädigungen bei Enteignungen oder für erhebliche Nutzungsbeschränkungen (ausgleichspflichtige Eigentumsinhaltsbestimmungen) erlassen? Der Bund hat eine Kompetenz zur eigenständigen Regelung des Rechts der Enteignung nur im Bereich der ausschließlichen und konkurrierenden Gesetzgebung. Das ergibt sich aus Artikel 74 Abs. 1 Nr. 14 GG. Daraus folgt, daß der Bund im Bereich des Naturschutzes und der Landschaftspflege (Rahmenkompetenz nach Artikel 75 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 GG) derartige Regelungen nicht erlassen kann. Im Hinblick darauf haben die Verfassungsressorts der Bundesregierung auf eine Streichung der Verpflichtung der Länder, Entschädigungsregelungen zu erlassen, gedrungen. Sie war in Vorentwürfen zur Novellierung des BNatSchG noch enthalten. Nach der Neufassung der Kompetenztitel durch das Gesetz zur Änderung des GG vom 27. Oktober 1994 hat der Bund das Gesetzgebungsrecht aber nur noch dann, „wenn und soweit die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet oder die Wahrung der Rechts- oder Wirtschaftseinheit im gesamtstaatlichen Interesse eine bundesgesetzliche Regelung erforderlich macht" . Diese Voraussetzungen wurden nicht als erfüllt angesehen. Das noch geltende BNatSchG enthält in § 4 Satz 2 eine Verpflichtung der Länder, geeignete Entschädigungsregelungen zu erlassen. Dieser Verpflichtung sind alle Länder nachgekommen. Außerdem unter- 11738* Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 130. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Oktober 1996 liegen auch die Länder der Junktim-Klausel des Artikels 14 Abs. 3 Satz 2 GG (Die Enteignung „darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt"). Ohne solche Bestimmungen wären enteignende Vorschriften bzw. Vorschriften, die Enteignungen zulassen, verfassungswidrig und damit nichtig. Um einen anderen Fall handelt es sich bei der in § 57 des Entwurfs des BNatSchG vorgesehenen Verpflichtung der Länder, Ausgleichsregelungen für naturschutzbedingte Nutzungsbeschränkungen in der Land- und Forstwirtschaft zu erlassen. Bei derartigen Nutzungsbeschränkungen handelt es sich nicht um Fälle der Enteignung oder entsprechender Maßnahmen, sondern um Inhaltsbestimmungen des Eigentums im Rahmen der Sozialpflichtigkeit gemäß Artikel 14 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 GG, für die - nach der Novelle - Entschädigungen gezahlt werden sollen. Anlage 9 Antwort des Staatsministers Helmut Schäfer auf die Fragen des Abgeordneten Norbert Gansel (SPD) (Drucksache 13/5771 Fragen 22 und 23): Trifft es zu, daß das Auswärtige Amt auf Weisung des Bundeskanzlers bei der libyschen Regierung im Hinblick auf mögliche Verletzungen deutscher Gesetze vorstellig geworden ist im Zusammenhang mit dem Bau einer Giftgasfabrik, und welches Ergebnis haben diese Vorstellungen gebracht? Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den neuerlich bekanntgewordenen Zulieferungen aus der Bundesrepublik Deutschland zur Entwicklung und Produktion chemischer Waffen in Libyen und atomarer Waffen im Irak? Zu Frage 22: Im Zusammenhang mit der illegalen Ausfuhr von hochmodernen Prozeßrechnern nach Libyen hat das Auswärtige Amt den deutschen Botschafter in Tripolis beauftragt, gegenüber der libyschen Regierung zu erklären, daß die Bundesregierung mit Befremden und großer Sorge die Meldungen über die nach deutschem Recht illegalen Lieferungen nach Libyen zur Kenntnis genommen habe und von der libyschen Regierung eine Mitwirkung bei der Aufklärung sowie eine befriedigende Erklärung zu dem Vorgang erwarte. Der Stellvertretende Außenminister Al-Obeidi und der Leiter der Europaabteilung des libyschen Außenministeriums erklärten bei zwei Gesprächen am 21. August 1996 und 25. August 1996 die Bereitschaft ihres Landes, bei der Aufklärung der Angelegenheiten zu kooperieren, unterstrichen jedoch, daß Libyen weder Kapazitäten zur Produktion von Massenvernichtungswaffen besitze noch die Absicht habe, solche zu erlangen. Zu Frage 23: Die Bundesregierung hat zu den neuerlich bekanntgewordenen Zulieferungen aus der Bundesrepublik Deutschland zur Entwicklung und Produktion chemischer Waffen in Libyen einen schriftlichen Bericht an den Wirtschaftsausschuß übermittelt, der in dessen Sitzung am 25. September 1996 erörtert wurde. Außerdem hat die Bundesregierung weitere Berichte für die Sitzungen des Auswärtigen Ausschusses am 25. September und 9. Oktober sowie für die Sitzung des Innenausschusses am 25. September 1996 vorbereitet, die wegen Vertagung jeweils nicht zur Sprache kamen. Zusammenfassend läßt sich feststellen, daß jedem Exportkontrollsystem Grenzen gesetzt sind. Noch so strenge Strafbewehrungen können Verstöße nicht mit absoluter Sicherheit verhindern. Die Bundesregierung hat seit Jahren durch Entsendung von Experten in das zur Aufklärung der irakischen nuklearen Bestrebungen eingesetzte IAEO Action Team an der Aufklärung dieses Programmes mitgewirkt. Der Generalbundesanwalt hat ein Ermittlungsverfahren wegen Landesverrat gegen einen Beschuldigten eingeleitet, der seit dem 14. Dezember 1995 mit Haftbefehl gesucht wird. Im Lichte der Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens prüft die Bundesregierung laufend, ob aus den Erkenntnissen Konsequenzen für den Geheimschutz in der deutschen Wirtschaft zu ziehen sind. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Norbert Lammert auf die Frage der Abgeordneten Dr. Elke Leonhard (SPD) (Drucksache 13/5771 Frage 34): Wie will die Bundesregierung die Bestellung von Mittelstandsbeauftragten für die aufstrebenden Länder Lateinamerikas (vgl. Kapitel 2 Abs. 3 Nr. 2 des Lateinamerika-Konzepts der Bundesregierung) mit einem Budget von jeweils lediglich 100 500 DM für 1996 und 1997 umsetzen, und/oder stehen alternative bzw. additive Möglichkeiten zur angemessenen Mittelausstattung zur Verfügung? Die Bundesregierung fördert das Engagement der mittelständischen Wirtschaft in Lateinamerika mit ihrem Instrumentarium, insbesondere durch ein verbessertes Service-Angebot der deutschen Auslandshandelskammern sowie eine verstärkte Unterrichtung über die Chancen in Lateinamerika durch die BfAI-Korrespondenten. Die Auslandshandelskammern, auch in Lateinamerika, sind insgesamt vor allem für den Mittelstand tätig. Um den deutschen Mittelstand noch besser als bisher über die Märkte in Lateinamerika zu unterrichten, bedarf es weiterer personeller Verstärkungen und erhöhter Sachkompetenz der Mitarbeiter. Deshalb werden auch an ausgewählten Auslandshandelskammern in Lateinamerika z. B. sog. Umwelt-Area-Manager eingesetzt. Im Januar 1996 hat an der Auslandshandelskammer in Sao Paulo, Brasilien, ein Umwelt-Area-Manager seine Tätigkeit aufgenommen. Ab 1997 wird jeweils ein UmweltArea-Manager in Mexiko und Argentinien eingesetzt. Die Umwelt-Area-Manager vertreten mittelständische Interessen vor Ort und helfen kleineren und mittleren Unternehmen insbesondere im Bereich der Umwelttechnik. Der Haushaltsansatz 1997 für die drei Umwelt-Area-Manager in Lateinamerika sieht insgesamt Mittel in Höhe von ca. 700 000 DM vor. Im übrigen hat die Bundesregierung die Lateinamerika-Konferenz im Jahre 1995 (Buenos Aires) und im Jahre 1996 (Köln) gefördert. Für die Lateinamerika-Konferenz im kommenden Jahr in Peru sind ebenfalls Fördermittel eingeplant. Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 130. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Oktober 1996 11739* Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Norbert Lammert auf die Fragen des Abgeordneten Albert Schmidt (Hitzhofen) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 13/5771 Frage 36): Aus welchen Gründen hat das Bundesministerium für Wirtschaft die in der EU-Elektrizitätsbinnenmarkt-Richtlinie formulierten Vorgaben hinsichtlich Entflechtung der Energieversorgungsunternehmen und Transparenz nicht in die Referentenentwürfe zur Reform des Energiewirtschaftsgesetzes integriert, und wird sie von den gemäß der Richtlinie vorgesehenen Vorrangregelungen für umweltfreundlich produzierten Strom Gebrauch machen? Der Gesetzentwurf stellt im Grundsatz bereits die Umsetzung der Binnenmarkt-Richtlinie Strom dar, die jetzt dem europäischen Parlament zur Zustimmung vorliegt. Es ist zu erwarten, daß sie rechtzeitig Anfang 1997 in Kraft treten kann. Welche Ergänzungen des Gesetzentwurfs evtl. zur vollständigen Umsetzung dieser Richtlinie erforderlich werden, wird im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen sein. Dabei geht es auch um die Richtlinien-Bestimmungen über die Trennung im Management und bei der Rechnungslegung sowie die Transparenz bei den Durchleitungsentgelten. Den Fragen der Markttransparenz und des Netzzugangs kommt dabei besonderes Gewicht zu, damit gleiche Marktchancen für umweltschonend erzeugten Strom - insbesondere auch auf Basis-Kraft-Wärme-Kopplung und erneuerbarer Energien - gewährleistet sind. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Norbert Lammert auf die Fragen der Abgeordneten Michaele Hustedt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 13/5771 Fragen 37 und 38): Wann wird die Bundesregierung die geplante Energierechtsnovelle im Kabinett behandeln, und welche Gründe gibt es dafür, daß die Energierechtsnovelle noch nicht, wie vom Bundesminister für Wirtschaft, Dr. Günter Rexrodt, geplant, im Kabinett behandelt wurde? Wie steht die Bundesregierung zu aus den Reihen der Energieversorgungsunternehmen geäußerten Wünschen nach Verschiebung der vom Bundesminister für Wirtschaft, Dr. Günter Rexrodt, geplanten Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes um zwei Jahre, um ausreichend Zeit zur Einarbeitung der Vorgaben aus der EU-Elektrizitäts-Richtlinie zu haben, und wird die Bundesregierung die in der EU-Elektrizitäts-Richtlinie vorgegebene Entflechtung der Stromkonzerne in den nationalen Gesetzentwurf übernehmen? Die intensiven Beratungen der Energierechtsreform, die Bundeswirtschaftsminister Dr. Günter Rexrodt im April vorgeschlagen hat, mit betroffenen Wirtschaftszweigen und Verbrauchern sowie mit Ländern und Kommunen haben sich bis in den Herbst hinein hingezogen. Die Verabschiedung der Reform durch das Kabinett, die nach unseren ersten Planungen bereits kurz vor bzw. nach der Sommerpause stattfinden sollte, mußte daher verschoben werden. Der Gesetzentwurf soll in Kürze vom Bundeskabinett beschlossen werden. Eine Verschiebung der Reform im Hinblick auf die notwendige Umsetzung der Binnenmarkt-Richtlinie Strom ist nicht beabsichtigt. Eine Verschiebung wäre auch nicht sachgerecht. Mit dem Gesetzentwurf zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts wird die Richtlinie im Grundsatz bereits umgesetzt, da der Entwurf die wesentlichen Anforderungen der Richtlinie erfüllt. Soweit zu einer Umsetzung der Richtlinie auch im Detail Ergänzungen des Gesetzentwurfs notwendig werden sollten, können sie im weiteren Gesetzgebungsverfahren eingebracht werden. Das gilt auch für Regelungen in der Richtlinie über Transparenz und die Trennung im Rechnungswesen und im Management. Die Bundesregierung ist im übrigen selbstverständlich bereit, kommunale Anliegen im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zu prüfen und ggf. aufzugreifen. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Norbert Lammert auf die Fragen der Abgeordneten Franziska EichstädtBohlig (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 13/5771 Fragen 39 und 40): Hält die Bundesregierung die durch die Energierechtsnovellen auf europäischer und nationaler Ebene geplanten Strompreissenkungen für ein aus Umwelt- und Klimaschutzsicht positives Signal, und hat die Europäische Kommission oder die Bundesregierung Berechnungen über den aufgrund der Preissenkungen zu erwartenden höheren Stromverbrauch angestellt? Wird die Bundesregierung dafür eintreten, parallel zur EU- Elektrizitäts-Richtlinie eine europäische CO2-Energiesteuer, ein europäisches Stromeinspeisungsgesetz und eine europäische Energieeinsparrichtlinie zu verabschieden, und wann wird die Bundesregierung eine nationale Energiesteuer, wie sie in vielen EU-Mitgliedsländern bereits besteht, einführen? Es kann nicht unser Ziel sein, die Monopole der Energieversorgungsunternehmen einschließlich der daraus erzielten Renditen zu sichern, nur damit der Strom- und Gasverbrauch durch ein überhöhtes Preisniveau begrenzt wird. Vielmehr gilt es, durch Wettbewerb den notwendigen Druck zu erzeugen, damit die Strom- und Gasversorgungsunternehmen ihre Rationalisierungsreserven konsequent ausschöpfen, um so zu wettbewerbsfähigen Strom- und Gaspreisen in Deutschland beizutragen. Dies ist Ziel der vorgeschlagenen Energierechtsreform. Sie ist im Interesse des Industriestandortes Deutschland dringend erforderlich. Mit einer Reduzierung des Energieverbrauchs durch Abwanderung industrieller Erzeugung in Ausland ist niemandem geholfen. Zwischen der sowohl national als auch EU-weit beabsichtigten wettbewerblichen Öffnung der Strom- und Gasmärkte und den Umwelt- und Klimaschutzzielen besteht kein Widerspruch. Mehr Wettbewerb ist vielmehr die Voraussetzung für mehr Umweltschutz. Der vom Wettbewerb ausgehende Modernisierungs- und Innovationsdruck auf die Unternehmen kommt - z. B. durch Investitionen in moderne, besonders effiziente Kraftwerke - auch der Umwelt zugute. Die Bundesregierung setzt sich weiterhin für eine Harmonisierung der Energiebesteuerung in der EU unter CO2/Energiegesichtspunkten ein und unterstützt grundsätzlich den Ansatz, die Steuersätze für Mineralöle, insbesondere Kraftstoffe, noch stärker zu harmonisieren, und diese Lösung unter CO2/Energiegesichtspunkten ökologisch sinnvoll und wettbewerbsneutral auch auf andere Energieträger zu übertragen. Die Selbstverpflichtungsaktion der deutschen Wirtschaft zur Klimavorsorge muß dabei voll berücksichtigt werden. Aus wettbewerbspolitischen und ökologischen Gründen ist ein EU-weites Vorgehen notwendig. Nationale Alleingänge lehnt die Bundesregierung ab. Energieeinsparung und die verstärkte Nutzung erneuerbarer Energien sind wichtige energie- und umweltpolitische Themen. Die Politik der Bundesregierung setzt hier auf ein Bündel von Maßnahmen, zu denen bei der Energieeinsparung z. B. Maßnahmen im Gebäudebereich gehören, wo ein besonders hohes Einsparpotential besteht. Die Bundesregierung unterstützt auch Maßnahmen auf europäischer Ebene, wenn gewährleistet ist, daß diese marktwirtschaftlich orientiert sind. Außerdem dürfen solche Maßnahmen nicht zu überzogener Bürokratie und Regulierung führen und müssen dem Subsidiaritätsprinzip Rechnung tragen. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Norbert Lammert auf die Fragen der Abgeordneten Ursula Schönberger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 13/5771 Fragen 41 und 42): Wie beurteilt die Bundesregierung Prognosen, nach denen im Falle der vom Bundesministerium für Wirtschaft geplanten Energierechtsänderung binnen zehn Jahren aufgrund ungleicher Wettbewerbsbedingungen nur noch ein Drittel der heutigen Stadtwerke existieren wird, und wie will die Bundesregierung faire Wettbewerbsbedingungen herstellen, in denen nicht nur die heutigen Stadtwerke, sondern auch Neuanbieter eine Marktchance erhalten? Hält die Bundesregierung die Umkehrung der Beweislast im Falle der Stromdurchleitung für ein geeignetes Mittel, für alle Marktteilnehmer gleiche Marktchancen zu erhalten, und was hat das Bundesministerium für Wirtschaft dazu bewogen, für die nationale Energierechtsnovelle auf den gemäß EU-Richtlinie vorgegebenen Durchleitungstatbestand zu verzichten? Prognosen, wonach die Refom das Aus für die meisten Stadtwerke bedeute, sind unbegründet und schwer nachvollziehbar. Es trifft nicht zu, daß die Energierechtsreform einseitig zu Lasten der Stadtwerke ginge. Ziel der Reform ist es, Wettbewerb bei Strom und Gas mit gleichen Marktchancen für alle Anbieter zu schaffen. Gerade im kommunalen Lager mehren sich die Stimmen, die auf die Leistungsfähigkeit von Stadtwerken hinweisen und sich mit Selbstbewußtsein auf den Wettbewerb einstellen. Leistungsfähige und gut geführte Stadtwerke werden sich im Wettbewerb behaupten können. Sie erhalten - wie alle anderen Verteilerunternehmen auch - zusätzliche Chancen durch Bezugsalternativen. Sie haben darüber hinaus spezifische Vorteile, die sie gezielt im Wettbewerb ausnutzen können. Dazu gehört vor allem die Kombination von Verbrauchernähe, kommunalem Querverbund, umfassendem Dienstleistungsangebot und planerischen Kompetenzen. Der Marktzutritt neuer Unternehmen wird durch die Reform wesentlich erleichtert. Dies geschieht zunächst ganz generell dadurch, daß die geschlossenen Versorgungsgebiete bei Strom und Gas beseitigt werden. Darüber hinaus wird die Genehmigungspflicht für die erstmalige Aufnahme der Versorgung im neuen Energiewirtschaftsgesetz wesentlich eingeschränkt. Der neue wettbewerbliche Ordnungsrahmen gilt für alle Unternehmen gleichermaßen. Instrumente des Wettbewerbs sind Durchleitungen über vorhandene Netze und zusätzlicher Leitungsbau, soweit ökologisch vertretbar. Durch den Wegfall des Gebietsschutzes wird die Durchleitung ein wesentlich schlagkräftigeres Instrument. Auf der Basis des allgemeinen kartellrechtlichen Mißbrauchs- und Behinderungsverbotes können Durchleitungen auch gegen den Willen eines Netzinhabers durchgesetzt werden. Mit der Entscheidung des Gesetzgebers gegen das geschlossene Versorgungsgebiet entfällt dabei ein wesentlicher Einwand gegen die Durchleitung. Auch in derartigen kartellrechtlichen Verfahren kann der Netzinhaber die Durchleitung nicht ohne Begründung ablehnen. Vielmehr hat er die relevanten Sachverhalte, die in seiner Sphäre liegen und deren Aufklärung ihm leichter möglich und zumutbar sind, darzulegen und ggf. auch zu beweisen. Beim Verzicht auf einen speziellen Durchleitungstatbestand hat eine wesentliche Rolle gespielt, daß die energiekartellrechtlichen Sondervorschriften für Strom und Gas ganz entfallen und Strom- und Gaswirtschaft allen anderen Wirtschaftszweigen gleichgestellt werden. Zudem steht mit dem allgemeinen Mißbrauchs- und Behinderungsverbot im Kartellrecht ein geeignetes Instrument zur Verfügung, um Durchleitungen auch gegen den Willen des Netzinhabers durchsetzen zu können. Die Bundesregierung ist jedoch davon überzeugt, daß sich mit Streichung der kartellrechtlichen Ausnahmevorschriften ein leistungsfähiger Durchleitungsmarkt entwickeln wird. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Norbert Lammert auf die Frage des Abgeordneten Gerhard Jüttemann (PDS) (Drucksache 13/5771 Frage 43): Welche Gründe gab es dafür, Anfang der 90er Jahre bei der Reduzierung bzw. Schließung von Untertageschächten in den neuen Bundesländern - wie z. B. im Mansfelder Land für Kupferschiefer, in der Wismut für Uranerz oder in Thüringen für Kalisalz - keine Richtlinie über die Gewährung von Anpassungsgeld zu erlassen, wie das 1988 und in Neuauflage 1994 für den Steinkohlebergbau in den alten Bundesländern geschah? Das nach den Richtlinien des BMWi gewährte Anpassungsgeld ist eine Leistung, die seit 1972 der sozialen Flankierung des Umstrukturierungsprozesses der Unternehmen des Steinkohlebergbaus dient. Mit dem Anpassungsgeld für ältere Bergleute sollen Entlassungen von jüngeren Arbeitnehmern in den Arbeitsmarkt vermieden werden. Es ist unmittelbar an eine Stillegungs- oder Rationalisierungsmaß- Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 130. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Oktober 1996 11741* nahme des Steinkohlebergbau betreibenden Unternehmens gebunden. Zur Bewältigung des Umstrukturierungsprozesses der Unternehmen in den neuen Bundesländern wurde für den Zeitraum vom 3. Oktober 1990 bis zum 31. Dezember 1992 für alle 55jährigen Arbeitnehmer als entsprechendes Instrument das Altersübergangsgeld eingesetzt. Hiermit ist auch der Anpassungsprozeß im Bergbau in den neuen Ländern - insbesondere was die älteren Arbeitnehmer betrifft - erfolgreich flankiert worden. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Norbert Lammert auf die Fragen der Abgeordneten Dr. Christine Lucyga (SPD) (Drucksache 13/5771 Fragen 44 und 45): Ist die Bundesregierung angesichts der existenzbedrohenden Situation der in Rostock ansässigen Baltic Transport GmbH (s. „Berliner Zeitung" vom 15. August 1996) bereit, von dem nachträglich ausgesprochenen Exportverbot von entmilitarisierten Robur-Lkws nach Nordkorea abzurücken, oder welche Gründe liegen vor, weiterhin an dem Verbot festzuhalten? Ist die Bundesregierung im Falle des Festhaltens an dem Exportverbot für diese Fahrzeuge bereit, der Baltic Transport GmbH (s. „Berliner Zeitung" vom 15. August 1996) insoweit entgegenzukommen, auf die Kosten für die Entmilitarisierung der noch nicht abgeholten Fahrzeuge, die von einer Firma durchgeführt wurde, bei der der Bund die überwiegenden Anteile hält, wie auch auf die angefallenen Standgebühren zu verzichten, um dadurch die Existenz der Firma und damit auch Arbeitsplätze noch retten zu können? Zu Frage 44: Die Bundesregierung sieht auch nach nochmaliger Prüfung keine Möglichkeit, die getroffene Entscheidung, die Ausfuhr der Robur-Lkw nach Nordkorea zu untersagen, zurückzunehmen. Die Gründe, die zu dieser Entscheidung geführt haben, bestehen unverändert fort. Nordkorea, das diese Fahrzeuge für militärische Zwecke zu nutzen beabsichtigt, hat seine aggressive Einstellung gegenüber Südkorea nicht verändert; dies zeigt erneut der jüngste U-Boot-Zwischenfall. Zu Frage 45: Nach Auffassung der Bundesregierung sind bei Durchführung eines Einzeleingriffs alle damit verbundenen Aufwendungen etc. grundsätzlich dem Bereich des unternehmerischen Risikos zuzurechnen; das AWG sieht für den Fall eines Einzeleingriffs gemäß § 2 Abs. 2 einen Entschädigungsanspruch der Betroffenen nicht vor. Möglichkeiten eines finanziellen Entgegenkommens sind primär zwischen den beteiligten Firmen zu klären. Dabei ist zu berücksichtigen, daß die in der Frage erwähnte Verkaufsfirma zwischenzeitlich an eine private Unternehmensgruppe veräußert wurde. Das Bundesministerium für Wirtschaft ist selbstverständlich bereit, solche Gespräche im Rahmen seiner Möglichkeiten zu begleiten. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Johannes Nitsch auf die Frage des Abgeordneten Wolfgang Behrendt (SPD) (Drucksache 13/5771 Frage 46): Treffen Berichte der Nachrichtenagentur ADN zu, wonach die Bundesregierung für den Bau und Betrieb des Transrapid eine Verordnung zum Lärmschutz erarbeitet und dabei erwägt, einen „Schienenbonus" einzuarbeiten? Die Bundesregierung erarbeitet analog zur seit Jahren in Kraft befindlichen Berechnungsvorschrift für den Schall des Rad/Schiene-Systems auch eine solche für den Schall des Magnetschwebebahnsystems Transrapid. Da dieses Magnetschwebebahnsystem völlig berührungslos zwischen Fahrzeug und Fahrweg arbeitet, sind die Schallemissionen vergleichsweise gering. Deshalb soll auch für den Transrapid der sog. Schienenbonus angewandt werden. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Johannes Nitsch auf die Fragen der Abgeordneten Gila Altmann (Aurich) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 13/5771 Fragen 47 und 48): Treffen Informationen der Sender Radio Schleswig-Holstein und NDR 3 Aktuell zu, wonach die Bundesregierung eine neue Studie zu den Fahrgastprognosen für den Transrapid in Auftrag gegeben hat, diese Studien bzw. Zwischenergebnisse bereits vorliegen und als neue Prognose ein Fahrgästeaufkommen von um die 8 Millionen Fahrgäste pro Jahr ergeben haben? Für wann ist der Erörterungstermin zum Transrapid geplant, und wie schätzt die Bundesregierung die Realisierbarkeit dieses Termins angesichts des von Umweltverbänden wie dem Deutschen Naturschutzring (DNR) und dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) sowie Bürgerinitiativen als von Mängeln behaftet kritisierten Raumordnungsverfahrens ein? Zu Frage 47: Eine neue Studie zu den Fahrgastprognosen für den Transrapid wurde nicht durch die Bundesregierung, sondern durch die Magnetschnellbahn-Planungsgesellschaft in Auftrag gegeben. Zwischen- und Endergebnisse liegen noch nicht vor. Zu Frage 48: Erörterungstermine finden derzeit im Rahmen des Raumordnungsverfahrens statt. Dieses Verfahren wird durch die räumlich betroffenen Bundesländer durchgeführt. Fragen hinsichtlich der Termine sind daher nicht an die Bundes-, sondern an die jeweiligen Landesregierungen zu richten. 11742* Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 130. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Oktober 1996 Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Johannes Nitsch auf die Fragen der Abgeordneten Waltraud Lehn (SPD) (Drucksache 13/5771 Fragen 49 und 50): Sieht die Bundesregierung gesetzgeberischen Handlungsbedarf, um eine Zuwiderhandlung gegen § 2 des Binnenschiffahrtsaufgabengesetzes wonach das Befahren von Bundeswasserstraßen erlaubnispflichtig ist, wirkungsvoller bestrafen zu können als bisher? Wie begründet die Bundesregierung, daß die Wasser- und Schiffahrtsdirektionen bekanntgewordene Kabotageverstöße nicht verfolgt haben, weil die betreffenden Ausrüstungsverhältnisse zwischen den betreffenden deutschen Reedereien und den ausländischen Unternehmern zwischenzeitlich aufgelöst wurden? Zu Frage 49: Nein! Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die Ahndungsmöglichkeiten nach dem Binnenschifffahrtsaufgabengesetz ausreichend sind. Zu Frage 50: Die Wasser- und Schiffahrtsdirektionen Nord und Ost haben in Ausübung Ihres Ermessens wegen der Besonderheiten der beiden Kabotagefälle in Anwendung des Opportunitätsprinzips ausnahmsweise von einer Weiterverfolgung der Kabotagefälle abgesehen. Ausschlaggebend dafür war, daß die beiden polnischen Unternehmer - ihren Wohnsitz in Deutschland haben; - im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften von den zuständigen Behörden eine Daueraufenthaltserlaubnis und eine Gewerbeerlaubnis erhalten hatten, womit sie in vollem Umfang dem deutschen Steuer-, Abgaben- und Sozialversicherungsrecht unterlagen; - die von ihnen angemieteten Binnenschiffe in einem deutschen Binnenschiffsregister eingetragen sind und dementsprechend im Rahmen der Strukturbereinigung der EU zur Leistung von Abwrackbeiträgen in den deutschen Abwrackfonds herangezogen werden; - davon ausgegangen sind, daß für sie eine Erlaubnispflicht nach § 2 Abs. 1 Binnenschiffahrtsaufgabengesetz nicht in Betracht komme. Eine Vergleichbarkeit dieses Sachverhaltes mit dem des unzulässigerweise Kabotage treibenden nichtdeutschen Staatsangehörigen mit Wohn- oder Firmensitz im Ausland ist nicht gegeben, so daß sich eine differenzierte Betrachtungsweise durchaus rechtfertigte. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Johannes Nitsch auf die Fragen des Abgeordneten Horst Kubatschka (SPD) (Drucksache 13/5771 Fragen 51 und 52): An welchen Bundeswasserstraßen, Flüssen oder sonstigen Gewässern in der Bundesrepublik Deutschland wird für die Bestimmung der möglichen Abladetiefe jeweils von welchen Sicherheitszuschlägen ausgegangen, die zusammen mit der Abladetiefe der Gesamttiefe entsprechen? Welcher Sicherheitszuschlag ist nach Ansicht der Bundesregierung an der Donau zwischen Straubing und Vilshofen zusätzlich zu der Abladetiefe zugrunde zu legen, und von welcher Gesamtausbautiefe geht die Bundesregierung dementsprechend bei einer Abladetiefe von 2,50 m aus? Zu Frage 51: Der bei Ausbauplanungen einzurechnende Abstand zwischen dem fahrenden Schiff und der Flußsohle ist von mehreren Faktoren abhängig: Art des Gewässers (stehendes/fließendes Gewässer) Schiffsformation (Einzelfahrer/Schub- und Koppelverband) Fahrgeschwindigkeit der Schiffe/Verbände Fahrtrichtung bei Flüssen (Berg- oder Talfahrt) Querschnitt des Gewässers (Tiefe und Breite) Art der Sohle (Kies-/Felssohle) Art der Schiffsladung (Gefahrgut/sonstige Ladung) Zu Frage 52: Die Bundesregierung legt ihren Donauausbauplanungen für die Sicherheitsabstände die Auswertung der gängigen Schiffahrtspraxis an der Donau und an vergleichbaren Wasserstraßen zugrunde. Zusätzlich wird hierzu der Rat der Bundesanstalt für Wasserbau sowie namhafter Wasserbauprofessoren eingeholt. Für die staugestützte Lösung ergeben sich aufgrund der unter 1. genannten Einflußfaktoren Sicherheitszuschläge zwischen 20 und 40 cm, welches eine Ausbautiefe von 2,9 m erforderlich macht. Für flußbauliche Alternativen mit zusätzlich sohlstabilisierenden Elementen führen die genannten Einflußfaktoren zu örtlich unterschiedlichen, aber insgesamt deutlich höheren Sicherheitszuschlägen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Burkhard Hirsch


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Haben Sie noch eine Zusatzfrage?


Rede von Gerd Höfer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Können Sie aus dieser Umfrage - genauso wie ich - erkennen, daß Sie im Vorfeld eines Parlamentsbeschlusses schon bestimmte Fragen geregelt haben, die eigentlich der parlamentarischen Zustimmung bedurft hätten?

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Michaela Geiger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Nein, das kann ich nicht erkennen. Ich habe Ihnen gesagt, daß Entscheidungen immer ausdrücklich an einen Bundestagsbeschluß gebunden sind. Daß wir gewisse Vorsorge treffen müssen, werden Sie verstehen. Wir können keine unvorbereiteten Soldaten in einen eventuellen Einsatz entsenden.