Protokoll:
13130

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Metadaten
  • date_rangeWahlperiode: 13

  • date_rangeSitzungsnummer: 130

  • date_rangeDatum: 16. Oktober 1996

  • access_timeStartuhrzeit der Sitzung: 13:00 Uhr

  • av_timerEnduhrzeit der Sitzung: 15:40 Uhr

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 13/130 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 130. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 16. Oktober 1996 Inhalt: Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung (Bericht der Bundesregierung über die im Kalenderjahr 1993 erbrachten Versorgungsleistungen im öffentlichen Dienst sowie über die Entwicklung der Versorgungsausgaben in den nächsten 15 Jahren - Versorgungsbericht; Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes) . . 11703 A Manfred Kanther, Bundesminister BMI 11703 B Otto Schily SPD 11704 B Manfred Kanther, Bundesminister BMI 11704 C Fritz Rudolf Körper SPD 11706 C Manfred Kanther, Bundesminister BMI 11706 D Marianne Klappert SPD 11708 B Jochen Borchert, Bundesminister BML 11708 C Wolfgang Behrendt SPD 11709 A Jochen Borchert, Bundesminister BML 11709 A Ulrike Höfken BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 11709 D Jochen Borchert, Bundesminister BML 11709 D Meinolf Michels CDU/CSU 11710 A Jochen Borchert, Bundesminister BML 11710 A Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde (Drucksache 13/5771 vom 11. Oktober 1996) 11710 B Anzahl der vom Konkurs des Reiseveranstalters MP Travel-Line betroffenen Reisenden; Schadenersatzansprüche MdlAnfr 5, 6 Dr. Eckhart Pick SPD Antw PStSekr Rainer Funke BMJ 11710 C, 11712 B ZusFr Dr. Eckhart Pick SPD . . 11710 D, 11712 C ZusFr Lilo Blunck SPD . . . . 11711B, 11713 B ZusFr Susanne Kastner SPD . . 11711 C, 11712 D ZusFr Marianne Klappert SPD 11711 C ZusFr Horst Kubatschka SPD . . 11711 D, 11713 A ZusFr Antje-Marie Steen SPD . 11712A, 11712 C ZusFr Monika Ganseforth SPD 11712 A ZusFr Dr. Dietrich Sperling SPD . . . 11713 B ZusFr Ulrich Irmer F.D.P 11713 C Einzelgenehmigungen für nach dem 30. Juli 1996 in Betrieb gehende Blockheizkraftwerke MdlAnfr 7, 8 Monika Ganseforth SPD Antw PStSekr Hansgeorg Hauser BMF . 11714 A, 11715 A ZusFr Monika Ganseforth SPD 11714 B, 11715 B ZusFr Rolf Köhne PDS 11714D, 11715 C ZusFr Dr. Dietrich Sperling SPD . . . . 11715 D ZusFr Horst Kubatschka SPD 11716 A Reform der europäischen Weinmarktordnung MdlAnfr 9 Klaus Hagemann SPD Antw PStSekr Wolfgang Gröbl BML . . 11716 B ZusFr Klaus Hagemann SPD 11716 D Anschlußverwendung für Soldaten des 3. IFOR-Kontingents; Urlaubsgewährung MdlAnfr 12, 13 Gerd Höfer SPD Antw PStSekr'in Michaela Geiger BMVg 11717 A, 11717 C ZusFr Gerd Höfer SPD . . . . 11717 B, 11717 C Abriß denkmalgeschützter Substanz in Dessau für den Bau des Umweltbundesamtes MdlAnfr 16, 17 Steffi Lemke BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Antw PStSekr Walter Hirche BMU . . 11718 A, 11718 B ZusFr Steffi Lemke BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 11718 D Verfolgung oder Diskriminierung jüdischer Bürger in Rußland; Auswanderungs- und Anerkennungsgründe MdlAnfr 20, 21 Horst Sielaff SPD Antw StMin Helmut Schäfer AA 11720 B, 11720 D ZusFr Horst Sielaff SPD . . . . 11720B, 11720 D Konditionen für Beitragszahlungen, u. a. Verbesserung der Budgetkontrolle, an die Vereinten Nationen MdlAnfr 24, 25 Gernot Erler SPD Antw StMin Helmut Schäfer AA 11721 B, 11722 A ZusFr Gernot Erler SPD . . . . 11721C, 11722 C Einrichtung einer neuen Abteilung im Presse- und Informationsamt der Bundesregierung MdlAnfr 26, 27 Wilhelm Schmidt (Salzgitter) SPD Antw StSekr Peter Hausmann BK 11723 B, 11725 A ZusFr Wilhelm Schmidt (Salzgitter) SPD . 11723 D, 11725 A ZusFr Dr. Dietrich Sperling SPD 11724 C, 11725 C ZusFr Eduard Oswald CDU/CSU . . . . 11724 D Auflösung der Unterabteilungsleiterebene im Presse- und Informationsamt der Bundesregierung MdlAnfr 28, 29 Hans-Peter Kemper SPD Antw StSekr Peter Hausmann BK 11725 D, 11726 B ZusFr Hans-Peter Kemper SPD . 11726 A, 11726 C Gespräch zwischen dem Chef des Bundeskanzleramtes, Friedrich Bohl, dem Staatssekretär im Bundespresseamt, Peter Hausmann, und seinem Stellvertreter, Wolfgang Gibowski MdlAnfr 30, 31 Dr. Dietrich Sperling SPD Antw BuMin Friedrich Bohl BK . 11726 D, 11727 B ZusFr Dr. Dietrich Sperling SPD 11726 D, 11727 B ZusFr Dr. Peter Struck SPD 11727 D ZusFr Wilhelm Schmidt (Salzgitter) SPD 11728 A ZusFr Hans-Peter Kemper SPD 11728 B Kritik an der Arbeit von Regierungssprecher Hausmann und seines Stellvertreters MdlAnfr 32, 33 Dr. Peter Struck SPD Antw BuMin Friedrich Bohl BK . 11728 C, 11730 B ZusFr Dr. Peter Struck SPD . . 11728C, 11730 B ZusFr Dr. Dietrich Sperling SPD 11729A, 11730 D ZusFr Wilhelm Schmidt (Salzgitter) SPD 11729 C ZusFr Rolf Köhne PDS 11730 A Nachbesserung des Referentenentwurfs für ein neues Energiewirtschaftsgesetz MdlAnfr 35 Albert Schmidt (Hitzhofen) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Antw PStSekr Dr. Norbert Lammert BMWi 11731 A ZusFr Albert Schmidt (Hitzhofen) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 11731 C ZusFr Michaela Hustedt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 11732 B ZusFr Ulrike Höfken BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 11732 C ZusFr Rolf Köhne PDS 11732 D ZusFr Ursula Schönberger BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 11733 A ZusFr Jutta Müller (Völklingen) SPD . 11733 C ZusFr Franziska Eichstädt-Bohlig BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 11734 A Nächste Sitzung 11734 C Berichtigung 11734 Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 11735* A Anlage 2 Ausbau der Infrastruktur in den Spandauer Ortsteilen Gatow und Kladow auf Grund des Zuzugs von Bundesbediensteten MdlAnfr 1 - Drs 13/5771 - Wolfgang Behrendt SPD SchrAntw StSekr'in Christa Thoben BMBau 11735* C Anlage 3 Finanzhilfen für zurückkehrende Exilchilenen zum Aufbau einer dauerhaften Existenz MdlAnfr 2, 3 - Drs 13/5771 - Elke Ferner SPD SchrAntw PStSekr Klaus-Jürgen Hedrich BMZ 11735* C Anlage 4 Neuregelung der Berechnung der Versorgungsbezüge von wegen Dienstunfähigkeit aus dem Dienst ausscheidender Beamten MdlAnfr 4 - Drs 13/5771 - Dr. Elke Leonhard SPD SchrAntw PStSekr Dr. Horst Waffenschmidt BMI 11736* Anlage 5 Kritik des Präsidenten des Arbeitgeberverbandes Gesamtmetall an der Haltung der Bundesregierung im Streit um die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall; Verluste für die vom Streik betroffenen Unternehmen Lohnfortzahlung bei Krankheit MdlAnfr 10, 11 - Drs 13/5771 - Iris Gleicke SPD SchrAntw PStSekr Rudolf Krause BMA . 11736' B Anlage 6 Sicherstellung der Arzneimittelversorgung der Bevölkerung bei Katastrophen MdlAnfr 14 - Drs 13/5771 - Dr. Egon Jüttner CDU/CSU SchrAntw PStSekr'in Dr. Sabine Bergmann-Pohl BMG 11737* A Anlage 7 Wegfall der Pflege-Personalregelung in den Krankenhäusern MdlAnfr 15 - Drs 13/5771 - Petra Ernstberger SPD SchrAntw PStSekr'in Dr. Sabine Bergmann-Pohl BMG 11737* B Anlage 8 Entschädigung für naturschutzbedingte Eigentumsbeschränkungen bei der Neuregelung des Naturschutzrechts MdlAnfr 18, 19 - Drs 13/5771 - Ulrich Heinrich F.D.P. SchrAntw PStSekr Walter Hirche BMU . 11737* C Anlage 9 Intervention der deutschen Vertretung in Libyen betr. Bau einer Giftgasfabrik, deutsche Lieferungen für C-Waffen-Fabrikation in Libyen bzw. Atomwaffenproduktion im Irak MdlAnfr 22, 23 - Drs 13/5771 - Norbert Gansel SPD SchrAntw StMin Helmut Schäfer AA . . 11738* A Anlage 10 Bestellung von Mittelstandsbeauftragten im Zuge des Lateinamerika-Konzepts; Finanzierung MdlAnfr 34 - Drs 13/5771 - Dr. Elke Leonhard SPD SchrAntw PStSekr Dr. Norbert Lammert BMWi 11738* C Anlage 11 Nachbesserung des Referentenentwurfs für ein neues Energiewirtschaftsgesetz MdlAnfr 36 - Drs 13/5771 - Albert Schmidt (Hitzhofen) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN SchrAntw PStSekr Dr. Norbert Lammert BMWi 11739* A Anlage 12 Beratung der Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes im Bundeskabinett; Entflechtung der Stromkonzerne MdlAnfr 37, 38 - Drs 13/5771 - Michaele Hustedt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN SchrAntw PStSekr Dr. Norbert Lammert BMWi 11739* B Anlage 13 Auswirkungen der auf europäischer und nationaler Ebene geplanten Strompreissenkungen auf den Stromverbrauch; Verabschiedung einer europäischen CO2Energiesteuer, eines europäischen Einspeisungsgesetzes und einer europäischen Energieeinsparrichtlinie und Einführung einer nationalen Energiesteuer MdlAnfr 39, 40 - Drs 13/5771 - Franziska Eichstädt-Bohlig BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN SchrAntw PStSekr Dr. Norbert Lammert BMWi 11739* C Anlage 14 Regelungen für Stadtwerke und Energiedurchleitungen im neuen Energiewirtschaftsgesetz MdlAnfr 41, 42 - Drs 13/5771 - Ursula Schönberger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN SchrAntw PStSekr Dr. Norbert Lammert BMWi 11740* A Anlage 15 Gewährung von Anpassungsgeld bei der Schließung von Untertageschächten in den neuen Bundesländern MdlAnfr 43 - Drs 13/5771 - Gerhard Jüttemann PDS SchrAntw PStSekr Dr. Norbert Lammert BMWi 11740* D Anlage 16 Verbot des Exports von entmilitarisierten Robur-Lkw nach Nordkorea; Ausgleichsmaßnahmen für die Baltic Transport GmbH MdlAnfr 44, 45 - Drs 13/5771 - Dr. Christine Lucyga SPD SchrAntw PStSekr Dr. Norbert Lammert BMWi 11741* A Anlage 17 Erarbeitung einer Lärmschutz -Verordnung für den Bau und Betrieb des Transrapid MdlAnfr 46 - Drs 13/5771 - Wolfgang Behrendt SPD SchrAntw PStSekr Johannes Nitsch BMV 11741* C Anlage 18 Fahrgastprognosen für den Transrapid; Erörterungstermin im Rahmen des Raumordnungsverfahrens MdlAnfr 47, 48 - Drs 13/5771 - Gila Altmann (Aurich) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN SchrAntw PStSekr Johannes Nitsch BMV 11741* D Anlage 19 Zuwiderhandlungen gegen § 2 des Binnenschiffahrtsaufgabengesetzes (BinSchAufgG); Verfolgung von Kabotageverstößen MdlAnfr 49, 50 - Drs 13/5771 - Waltraud Lehn SPD SchrAntw PStSekr Johannes Nitsch BMV 11742* A Anlage 20 Gesamtausbautiefe (Sicherheitszuschlag und Abladetiefe) der Donau zwischen Straubing und Vilshofen MdlAnfr 51, 52 - Drs 13/5771 - Horst Kubatschka SPD SchrAntw PStSekr Johannes Nitsch BMV 11742* C 130. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 16. Oktober 1996 Beginn: 13.00 Uhr
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    Berichtigung Nachtrag zum Plenarprotokoll 13/128: Auf dem Titelblatt, linke Spalte, ist unter Anlage 6 bei dem Namen Rolf Köhne statt „SPD" „PDS" zu lesen. Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Altmann (Pommelsbrunn), BÜNDNIS 16. 10. 96 Elisabeth 90/DIE GRÜNEN Andres, Gerd SPD 16. 10. 96 * Augustin, Anneliese CDU/CSU 16. 10. 96 Borchert, Jochen CDU/CSU 16. 10. 96 Braune, Tilo SPD 16. 10. 96 Dreßler, Rudolf SPD 16. 10. 96 Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 16. 10. 96 * Dr. Götzer, Wolfgang CDU/CSU 16. 10. 96 Haack (Extertal), SPD 16. 10. 96 Karl-Hermann Dr. Hauchler, Ingomar SPD 16. 10. 96 Homburger, Birgit F.D.P. 16. 10. 96 Horn, Erwin SPD 16. 10. 96 ** Dr. Hoyer, Werner F.D.P. 16. 10. 96 Irber, Brunhilde SPD 16. 10. 96 Dr. Kinkel, Klaus F.D.P. 16. 10. 96 Lenzer, Christian CDU/CSU 16. 10. 96 * Dr. Meyer (Ulm), SPD 16. 10. 96 Jürgen Möllemann, Jürgen W. F.D.P. 16. 10. 96 Müller (Düsseldorf), SPD 16. 10. 96 Michael Neuhäuser, Rosel PDS 16. 10. 96 Reuter, Bernd SPD 16. 10. 96 Rübenkönig, Gerhard SPD 16. 10. 96 Schlauch, Rezzo BÜNDNIS 16. 10. 96 90/DIE GRÜNEN Verheugen, Günter SPD 16. 10. 96 Wallow, Hans SPD 16. 10. 96 Wieczorek (Duisburg), SPD 16. 10. 96 Helmut Zierer, Benno CDU/CSU 16. 10. 96 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Antwort der Staatssekretärin Christa Thoben auf die Frage des Abgeordneten Wolfgang Behrendt (SPD) (Drucksache 13/5771 Frage 1): Durch welche Maßnahmen wird die Bundesregierung sicherstellen, daß die soziale, werkehrliche und sonstige Infrastruktur in den Spandauer Ortsteilen Gatow und Kladow aufgrund des Zuzugs von Bundesbediensteten entsprechend ausgebaut wird? Der Gemeinsame Ausschuß hat sich am 31. Mai 1996 darauf verständigt, die notwendige Infrastruktur und deren Kosten grundstücksbezogen festzustellen. Eine einvernehmliche Lösung über die Beteiligung des Bundes an den festgestellten Kosten der Infrastruktur soll in Kürze erfolgen. Zur werkehrlichen Erschließung der Ortsteile Gatow und Kladow hat die Berliner Verkehrsverwaltung ein Verkehrsgutachten in Auftrag gegeben, das 1997 vorliegen wird. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Klaus-Jürgen Hedrich auf die Fragen der Abgeordneten Elke Ferner (SPD) (Drucksache 13/5771 Fragen 2 und 3): Wie werden die Gelder, die die Bundesregierung zur Verfügung stellt, um zurückkehrenden Exilchilenen beim Aufbau einer neuen Existenz zu helfen, vergeben, und trifft es zu, daß diese Gelder über chilenische Banken laufen, die für die Vergabe derartig hohe Zinsen fordern, daß viele der Empfänger ihre Existenz bereits wieder verloren haben? Wie stellt die Bundesregierung sicher, daß die Gelder an zurückkehrende Exilchilenen so vergeben werden, daß der Aufbau einer dauerhaften Existenz in Chile möglich wird? Zu Frage 2: Die Bundesrepublik und die Republik Chile haben durch die Auflage eines gemeinsamen Kreditsonderfonds die Gründung von KMU-Unternehmen für Rückkehrer aus der Bundesrepublik gefördert. Mit der Darlehensvergabe wurden die Deutsche Ausgleichsbank (DtA) und die Banco del Estado de Chile (BECH) beauftragt. Beide Banken haben hierfür einen Darlehensvertrag abgeschlossen, in dem die Kreditkonditionen festgelegt wurden. Die erhobenen Kreditzinsen lagen entsprechend dem Programmziel generell unterhalb der in Chile üblichen Zinssätze. Die Konkursquote der geförderten Unternehmen lag bei 14,2 Prozent. Zu Frage 3: Die Gelder werden auf der Basis einer Richtlinie zum Darlehensvertrag, die mit dem BMZ abgestimmt wurde, vergeben. Die Bundesregierung reduziert das Risiko solcher Existenzgründungen durch Zusatzmaßnahmen aus einem nichtrückzahlbaren Finanzierungsbeitrag (z. B. Fortbildungskurse, Beratung, Kreditaufstockung, Modifizierung der Kreditkonditionen, Kreditgarantiefonds). Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Horst Waffenschmidt auf die Frage der Abgeordneten Dr. Elke Leonhard (SPD) (Drucksache 13/5771 Frage 4): Plant die Bundesregierung eine Neuregelung der Berechnung der Versorgungsbezüge von Beamten, die wegen Dienstunfähigkeit aus dem Dienst ausscheiden, und welche konkreten Auswirkungen (Angabe von Rechenmodellen) wird dies, sofern eine Änderung vorgesehen ist, für Beamte haben, die wegen Dienstunfähigkeit aus dem Dienst ausscheiden müssen? Der Entwurf eines Dienstrechtlichen Reformgesetzes sieht als versorgungsrechtliche Sofortmaßnahme zur Erschwerung von Frühpensionierungen folgendes vor: Die allgemeine Antragsaltersgrenze wird von 62 auf 63 Jahre angehoben. Bei Inanspruchnahme der Antragsaltersgrenze ist derzeit keine Kürzung der Versorgung vorgesehen. Ab 1. Januar 1998 wird jedoch ein Versorgungsabschlag erhoben, der den Versorgungsbezug dauerhaft - beginnend mit 0,6 v. H. - um bis zu 3,6 v. H. für jedes Jahr des vorzeitigen Eintritts in den Ruhestand mindert. Um nach Möglichkeit Versetzungen in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit zu vermeiden, soll der Grundsatz „Rehabilitation vor Versorgung" stärker als bisher angewendet werden. Bei Frühpensionierungen wegen dauernder Dienstunfähigkeit wird die Versorgung grundsätzlich nur noch aus der erreichten Dienstaltersstufe, nicht mehr fiktiv aus dem Endgrundgehalt berechnet. Eine Ausnahme soll lediglich bei einem Dienstunfall/einer Dienstbeschädigung gelten. Rechenbeispiel: Bei einem Beamten der Besoldungsgruppe A 8, der mit 35 Jahren dienstunfähig wird, würde nach dem Gesetzentwurf nicht mehr die Endstufe seiner Besoldungsgruppe, sondern die 7. Stufe zugrunde gelegt, was seinen Versorgungsbezug auf Dauer um rd. 200 DM vermindert. Der Entwurf befindet sich z. Zt. im Vermittlungsverfahren. Im Zusammenhang mit dem kürzlich vorgestellten Versorgungsbericht sind weitere Maßnahmen genannt worden (z. B. Kürzung der Zurechnungszeit) die im weiteren Verfahren zu prüfen sind. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rudolf Krause auf die Fragen der Abgeordneten Iris Gleicke (SPD) (Drucksache 13/5771 Fragen 10 und 11): Wie reagiert die Bundesregierung auf die als scharfe Kritik an der Haltung der Bundesregierung im Streit um die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall verstandene Äußerung des Präsidenten des Arbeitgeberverbandes Gesamtmetall, Werner Stumpfe, in den ARD-Tagesthemen am 7. Oktober 1996, er fühle sich von der Politik an einigen Stellen „verlassen"; es sei ein „einmaliger Vorgang", daß die Bundesregierung ein Gesetz über die parlamentarischen Hürden bringe und dann die Arbeitgeber davor warne, dieses Gesetz „in der Praxis auch tatsächlich umzusetzen"? Wie hoch schätzt die Bundesregierung den durch die aktuelle Auseinandersetzung um die Kürzung der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall entstandenen Schaden für die betroffenen Unternehmen? Zu Frage 10: Die Kritik des Präsidenten des Arbeitgeberverbandes Gesamtmetall ist unverständlich. Die Position der Bundesregierung zur inzwischen in Kraft getretenen Änderung der Regelungen zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist stets unverändert geblieben, sie gab zu keinem Zeitpunkt Anlaß zu Zweifeln an der mit der Änderung verfolgten politischen Zielsetzung. Die Bundesregierung hat stets betont, daß die gesetzliche Neuregelung notwendig ist, um die im internationalen Vergleich zu hohen gesetzlichen Lohnzusatzkosten zu senken. Die Entgeltfortzahlung belastet die Unternehmen insgesamt mit jährlich rd. 60 Milliarden DM. Dieser Kostenblock darf kein Tabu sein, wenn das Ziel tatsächlich erreicht werden soll, unsere viel zu hohe Arbeitslosigkeit mittelfristig auf ein vertretbares Maß zu reduzieren. Mit der Absenkung der gesetzlich vorgeschriebenen Entgeltfortzahlung auf 80 v. H. erhalten die Tarifparteien, Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Gestaltungsspielraum, urn zu der für die Überwindung der Arbeitslosigkeit notwendigen Kostenentlastung der Unternehmen zu kommen. Ebenso hat die Bundesregierung zu keinem Zeitpunkt einen Zweifel daran gelassen, daß mit der Absenkung der gesetzlich vorgeschriebenen Entgeltfortzahlung nicht in bestehende tarifvertragliche Regelungen eingegriffen wird. Politische Geschäftsgrundlage der Änderungen der Entgeltfortzahlung war und ist vielmehr, daß im Hinblick auf die verfassungsrechtlich geschützte Tarifautonomie weder in bestehende noch in künftige Tarifverträge eingegriffen wird. Daß ein solcher Eingriff nicht erfolgt, findet seinen Niederschlag auch in den Regelungen des Entgeltfortzahlungsgesetzes selbst wie in der Begründung zu seiner Änderung. Der von der Bundesregierung immer wieder bekundete Respekt vor der Tarifautonomie ging und geht allerdings - auch das hat die Bundesregierung wiederholt unmißverständlich zum Ausdruck gebracht - mit der Erwartung einher, daß Arbeitgeber und Gewerkschaften den erweiterten Spielraum durch intelligente und tragfähige Lösungen ausfüllen und beim Aushandeln dieser Lösungen die Spielregeln beachten, deren Einhaltung unsere Rechtsordnung von allen Beteiligten verlangt. Aus Sicht der Bundesregierung ist es nach allem nicht nachvollziehbar, wenn ihre Aufforderung zur Einhaltung dieser Spielregeln als Warnung fehlinterpretiert wird, die Einschränkung der Entgeltfortzahlung in der Praxis nicht umzusetzen. Zu Frage 11: Der Bundesregierung ist nicht bekannt, in welcher Höhe den Unternehmen, die von den aktuellen Auseinandersetzungen um die Kürzung der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall betroffen sind, ein Schaden entstanden ist. Ihr liegen auch keine Zahlen vor, die als Grundlage für eine seriöse Schätzung herangezogen werden können. Anlage 6 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Sabine Bergmann-Pohl auf die Frage des Abgeordneten Dr. Egon Jüttner (CDU/CSU) (Drucksache 13/5771 Frage 14): Welche Folgerungen zieht die Bundesregierung aus den in der Resolution der Deutschen Gesellschaft für Katastrophenmedizin e. V. anläßlich der 8. Jahrestagung in Berlin am 31. August 1996 aufgestellten und dem Bundeskanzler übersandten Forderungen, um die Arzneimittelversorgung der Bevölkerung bei Großschadensereignissen und Katastrophen sicherzustellen? Zu der von der Deutschen Gesellschaft für Katastrophenmedizin e. V. am 31. August 1996 in Berlin verabschiedeten Resolution, mit der u. a. „ein neues, gemeinsames Konzept von Bund und Ländern zur Notfallbevorratung mit Arzneimitteln und Sanitätsmaterial ..." gefordert wird, ist folgendes zu bemerken: Für die Bewältigung von Katastrophen und anderen Großschadensereignissen im Frieden, eine Aufgabe, die herkömmlich mit dem Begriff „friedensmäßiger Katastrophenschutz" umschrieben wird, sind nach dem Grundgesetz allein und ausschließlich die Länder zuständig. Im Rahmen dieser Zuständigkeit haben die Länder eigenverantwortlich und auf eigene Kosten auch darüber zu entscheiden, ob es im Interesse einer wirksamen Bekämpfung der Großkatastrophen erforderlich ist, hierfür spezielle Arzneimittelvorräte und Sanitätsmittel anzulegen. Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, eine Änderung dieser Kompetenzverteilung herbeizuführen. Anlage 7 Antwort der Parl. Staatssekretärin Di. Sabine Bergmann-Pohl auf die Frage der Abgeordneten Petra Ernstberger (SPD) (Drucksache 13/5771 Frage 15): Aufgrund welcher Tatsachen hat die Bundesregierung die erst am 1. Januar 1993 in Kraft getretene Pflegepersonalregelung (PPR) abgeschafft, und welche konkreten Vorstellungen hat die Bundesregierung nach Aufhebung der PPR in den Krankenhäusern, die flexible Anpassung der Personalentwicklung an die Leistungsentwicklung zu sichern? Die Bundesregierung hat die PPR nicht abgeschafft, sie kann sie auch nicht abschaffen, da dies dem Gesetz- oder Verordnungsgeber vorbehalten ist. Richtig ist, daß .der Verordnungsgeber die PPR, von den Dokumentationspflichten abgesehen, für das Jahr 1996 ausgesetzt hat; dafür war vor allem folgendes entscheidend: Auf Grundlage einer repräsentativen Erhebung ist der Gesetzgeber im Jahre 1992 davon ausgegangen, daß in dem vierjährigen Übergangszeitraum von 1993 bis 1996 aufgrund der PPR rd. 13 000 zusätzliche Personalstellen entstehen würden. Tatsächlich sind in nur drei Jahren, nämlich von 1993 bis 1995, fast 21 000 neue Stellen in den Krankenhäusern geschaffen worden. Hätte der Verordnungsgeber die Aussetzung der PPR nicht vorgenommen, so wäre das Soll von 13 000 Stellen in dem vierjährigen Übergangszeitraum um mehr als 100 Prozent überschritten worden; vier Jahre PPR hätten zu rd. 27 000 neuen Stellen geführt. Darüber hinaus haben sich die Zweifel, ob die Festschreibung einheitlicher Kriterien zur Personalbemessung über eine bundesweit gültige Verordnung die Situation des einzelnen Krankenhauses sachgerecht abbilden kann, nicht nur bei der Bundesregierung, sondern auch bei den Krankenhausdirektoren, der DKG und den Krankenkassen verstärkt. Um dem gesteckten Reformziel „Vorfahrt für die Selbstverwaltung" Rechnung zu tragen, ist vorgesehen, die PPR aufzuheben. Damit legt der Gesetzgeber die Verantwortung für die leistungsgemäße Personalausstattung in der Pflege in die Hände der Selbstverwaltung zurück. Die weitere Anwendung der Maßstäbe der PPR im Rahmen von vertraglichen Vereinbarungen ist der Selbstverwaltung in Zukunft grundsätzlich möglich. Im übrigen können individuelle Gegebenheiten in den Krankenhäusern im Rahmen der Budgetverhandlungen berücksichtigt werden. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Walter Hirche auf die Fragen des Abgeordneten Ulrich Heinrich (F.D.P.) (Drucksache 13/5771 Fragen 18 und 19): Weshalb hat die Bundesregierung in ihrem Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege zur Umsetzung gemeinschaftsrechtlicher Vorschriften und zur Anpassung anderer Rechtsvorschriften in der vom Bundeskabinett am 27. August 1996 verabschiedeten Fassung auf eine Entschädigungsverpflichtung der Länder für naturschutzbedingte Eigentumsbeschränkungen - wie sie z. B. in ihrem Vorentwurf vom Mai 1995 noch enthalten war - verzichtet? Wie wird sichergestellt, daß die Länder Regelungen über Entschädigungen bei Enteignungen oder für erhebliche Nutzungsbeschränkungen (ausgleichspflichtige Eigentumsinhaltsbestimmungen) erlassen? Der Bund hat eine Kompetenz zur eigenständigen Regelung des Rechts der Enteignung nur im Bereich der ausschließlichen und konkurrierenden Gesetzgebung. Das ergibt sich aus Artikel 74 Abs. 1 Nr. 14 GG. Daraus folgt, daß der Bund im Bereich des Naturschutzes und der Landschaftspflege (Rahmenkompetenz nach Artikel 75 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 GG) derartige Regelungen nicht erlassen kann. Im Hinblick darauf haben die Verfassungsressorts der Bundesregierung auf eine Streichung der Verpflichtung der Länder, Entschädigungsregelungen zu erlassen, gedrungen. Sie war in Vorentwürfen zur Novellierung des BNatSchG noch enthalten. Nach der Neufassung der Kompetenztitel durch das Gesetz zur Änderung des GG vom 27. Oktober 1994 hat der Bund das Gesetzgebungsrecht aber nur noch dann, „wenn und soweit die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet oder die Wahrung der Rechts- oder Wirtschaftseinheit im gesamtstaatlichen Interesse eine bundesgesetzliche Regelung erforderlich macht" . Diese Voraussetzungen wurden nicht als erfüllt angesehen. Das noch geltende BNatSchG enthält in § 4 Satz 2 eine Verpflichtung der Länder, geeignete Entschädigungsregelungen zu erlassen. Dieser Verpflichtung sind alle Länder nachgekommen. Außerdem unter- 11738* Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 130. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Oktober 1996 liegen auch die Länder der Junktim-Klausel des Artikels 14 Abs. 3 Satz 2 GG (Die Enteignung „darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt"). Ohne solche Bestimmungen wären enteignende Vorschriften bzw. Vorschriften, die Enteignungen zulassen, verfassungswidrig und damit nichtig. Um einen anderen Fall handelt es sich bei der in § 57 des Entwurfs des BNatSchG vorgesehenen Verpflichtung der Länder, Ausgleichsregelungen für naturschutzbedingte Nutzungsbeschränkungen in der Land- und Forstwirtschaft zu erlassen. Bei derartigen Nutzungsbeschränkungen handelt es sich nicht um Fälle der Enteignung oder entsprechender Maßnahmen, sondern um Inhaltsbestimmungen des Eigentums im Rahmen der Sozialpflichtigkeit gemäß Artikel 14 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 GG, für die - nach der Novelle - Entschädigungen gezahlt werden sollen. Anlage 9 Antwort des Staatsministers Helmut Schäfer auf die Fragen des Abgeordneten Norbert Gansel (SPD) (Drucksache 13/5771 Fragen 22 und 23): Trifft es zu, daß das Auswärtige Amt auf Weisung des Bundeskanzlers bei der libyschen Regierung im Hinblick auf mögliche Verletzungen deutscher Gesetze vorstellig geworden ist im Zusammenhang mit dem Bau einer Giftgasfabrik, und welches Ergebnis haben diese Vorstellungen gebracht? Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den neuerlich bekanntgewordenen Zulieferungen aus der Bundesrepublik Deutschland zur Entwicklung und Produktion chemischer Waffen in Libyen und atomarer Waffen im Irak? Zu Frage 22: Im Zusammenhang mit der illegalen Ausfuhr von hochmodernen Prozeßrechnern nach Libyen hat das Auswärtige Amt den deutschen Botschafter in Tripolis beauftragt, gegenüber der libyschen Regierung zu erklären, daß die Bundesregierung mit Befremden und großer Sorge die Meldungen über die nach deutschem Recht illegalen Lieferungen nach Libyen zur Kenntnis genommen habe und von der libyschen Regierung eine Mitwirkung bei der Aufklärung sowie eine befriedigende Erklärung zu dem Vorgang erwarte. Der Stellvertretende Außenminister Al-Obeidi und der Leiter der Europaabteilung des libyschen Außenministeriums erklärten bei zwei Gesprächen am 21. August 1996 und 25. August 1996 die Bereitschaft ihres Landes, bei der Aufklärung der Angelegenheiten zu kooperieren, unterstrichen jedoch, daß Libyen weder Kapazitäten zur Produktion von Massenvernichtungswaffen besitze noch die Absicht habe, solche zu erlangen. Zu Frage 23: Die Bundesregierung hat zu den neuerlich bekanntgewordenen Zulieferungen aus der Bundesrepublik Deutschland zur Entwicklung und Produktion chemischer Waffen in Libyen einen schriftlichen Bericht an den Wirtschaftsausschuß übermittelt, der in dessen Sitzung am 25. September 1996 erörtert wurde. Außerdem hat die Bundesregierung weitere Berichte für die Sitzungen des Auswärtigen Ausschusses am 25. September und 9. Oktober sowie für die Sitzung des Innenausschusses am 25. September 1996 vorbereitet, die wegen Vertagung jeweils nicht zur Sprache kamen. Zusammenfassend läßt sich feststellen, daß jedem Exportkontrollsystem Grenzen gesetzt sind. Noch so strenge Strafbewehrungen können Verstöße nicht mit absoluter Sicherheit verhindern. Die Bundesregierung hat seit Jahren durch Entsendung von Experten in das zur Aufklärung der irakischen nuklearen Bestrebungen eingesetzte IAEO Action Team an der Aufklärung dieses Programmes mitgewirkt. Der Generalbundesanwalt hat ein Ermittlungsverfahren wegen Landesverrat gegen einen Beschuldigten eingeleitet, der seit dem 14. Dezember 1995 mit Haftbefehl gesucht wird. Im Lichte der Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens prüft die Bundesregierung laufend, ob aus den Erkenntnissen Konsequenzen für den Geheimschutz in der deutschen Wirtschaft zu ziehen sind. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Norbert Lammert auf die Frage der Abgeordneten Dr. Elke Leonhard (SPD) (Drucksache 13/5771 Frage 34): Wie will die Bundesregierung die Bestellung von Mittelstandsbeauftragten für die aufstrebenden Länder Lateinamerikas (vgl. Kapitel 2 Abs. 3 Nr. 2 des Lateinamerika-Konzepts der Bundesregierung) mit einem Budget von jeweils lediglich 100 500 DM für 1996 und 1997 umsetzen, und/oder stehen alternative bzw. additive Möglichkeiten zur angemessenen Mittelausstattung zur Verfügung? Die Bundesregierung fördert das Engagement der mittelständischen Wirtschaft in Lateinamerika mit ihrem Instrumentarium, insbesondere durch ein verbessertes Service-Angebot der deutschen Auslandshandelskammern sowie eine verstärkte Unterrichtung über die Chancen in Lateinamerika durch die BfAI-Korrespondenten. Die Auslandshandelskammern, auch in Lateinamerika, sind insgesamt vor allem für den Mittelstand tätig. Um den deutschen Mittelstand noch besser als bisher über die Märkte in Lateinamerika zu unterrichten, bedarf es weiterer personeller Verstärkungen und erhöhter Sachkompetenz der Mitarbeiter. Deshalb werden auch an ausgewählten Auslandshandelskammern in Lateinamerika z. B. sog. Umwelt-Area-Manager eingesetzt. Im Januar 1996 hat an der Auslandshandelskammer in Sao Paulo, Brasilien, ein Umwelt-Area-Manager seine Tätigkeit aufgenommen. Ab 1997 wird jeweils ein UmweltArea-Manager in Mexiko und Argentinien eingesetzt. Die Umwelt-Area-Manager vertreten mittelständische Interessen vor Ort und helfen kleineren und mittleren Unternehmen insbesondere im Bereich der Umwelttechnik. Der Haushaltsansatz 1997 für die drei Umwelt-Area-Manager in Lateinamerika sieht insgesamt Mittel in Höhe von ca. 700 000 DM vor. Im übrigen hat die Bundesregierung die Lateinamerika-Konferenz im Jahre 1995 (Buenos Aires) und im Jahre 1996 (Köln) gefördert. Für die Lateinamerika-Konferenz im kommenden Jahr in Peru sind ebenfalls Fördermittel eingeplant. Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 130. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Oktober 1996 11739* Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Norbert Lammert auf die Fragen des Abgeordneten Albert Schmidt (Hitzhofen) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 13/5771 Frage 36): Aus welchen Gründen hat das Bundesministerium für Wirtschaft die in der EU-Elektrizitätsbinnenmarkt-Richtlinie formulierten Vorgaben hinsichtlich Entflechtung der Energieversorgungsunternehmen und Transparenz nicht in die Referentenentwürfe zur Reform des Energiewirtschaftsgesetzes integriert, und wird sie von den gemäß der Richtlinie vorgesehenen Vorrangregelungen für umweltfreundlich produzierten Strom Gebrauch machen? Der Gesetzentwurf stellt im Grundsatz bereits die Umsetzung der Binnenmarkt-Richtlinie Strom dar, die jetzt dem europäischen Parlament zur Zustimmung vorliegt. Es ist zu erwarten, daß sie rechtzeitig Anfang 1997 in Kraft treten kann. Welche Ergänzungen des Gesetzentwurfs evtl. zur vollständigen Umsetzung dieser Richtlinie erforderlich werden, wird im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen sein. Dabei geht es auch um die Richtlinien-Bestimmungen über die Trennung im Management und bei der Rechnungslegung sowie die Transparenz bei den Durchleitungsentgelten. Den Fragen der Markttransparenz und des Netzzugangs kommt dabei besonderes Gewicht zu, damit gleiche Marktchancen für umweltschonend erzeugten Strom - insbesondere auch auf Basis-Kraft-Wärme-Kopplung und erneuerbarer Energien - gewährleistet sind. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Norbert Lammert auf die Fragen der Abgeordneten Michaele Hustedt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 13/5771 Fragen 37 und 38): Wann wird die Bundesregierung die geplante Energierechtsnovelle im Kabinett behandeln, und welche Gründe gibt es dafür, daß die Energierechtsnovelle noch nicht, wie vom Bundesminister für Wirtschaft, Dr. Günter Rexrodt, geplant, im Kabinett behandelt wurde? Wie steht die Bundesregierung zu aus den Reihen der Energieversorgungsunternehmen geäußerten Wünschen nach Verschiebung der vom Bundesminister für Wirtschaft, Dr. Günter Rexrodt, geplanten Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes um zwei Jahre, um ausreichend Zeit zur Einarbeitung der Vorgaben aus der EU-Elektrizitäts-Richtlinie zu haben, und wird die Bundesregierung die in der EU-Elektrizitäts-Richtlinie vorgegebene Entflechtung der Stromkonzerne in den nationalen Gesetzentwurf übernehmen? Die intensiven Beratungen der Energierechtsreform, die Bundeswirtschaftsminister Dr. Günter Rexrodt im April vorgeschlagen hat, mit betroffenen Wirtschaftszweigen und Verbrauchern sowie mit Ländern und Kommunen haben sich bis in den Herbst hinein hingezogen. Die Verabschiedung der Reform durch das Kabinett, die nach unseren ersten Planungen bereits kurz vor bzw. nach der Sommerpause stattfinden sollte, mußte daher verschoben werden. Der Gesetzentwurf soll in Kürze vom Bundeskabinett beschlossen werden. Eine Verschiebung der Reform im Hinblick auf die notwendige Umsetzung der Binnenmarkt-Richtlinie Strom ist nicht beabsichtigt. Eine Verschiebung wäre auch nicht sachgerecht. Mit dem Gesetzentwurf zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts wird die Richtlinie im Grundsatz bereits umgesetzt, da der Entwurf die wesentlichen Anforderungen der Richtlinie erfüllt. Soweit zu einer Umsetzung der Richtlinie auch im Detail Ergänzungen des Gesetzentwurfs notwendig werden sollten, können sie im weiteren Gesetzgebungsverfahren eingebracht werden. Das gilt auch für Regelungen in der Richtlinie über Transparenz und die Trennung im Rechnungswesen und im Management. Die Bundesregierung ist im übrigen selbstverständlich bereit, kommunale Anliegen im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zu prüfen und ggf. aufzugreifen. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Norbert Lammert auf die Fragen der Abgeordneten Franziska EichstädtBohlig (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 13/5771 Fragen 39 und 40): Hält die Bundesregierung die durch die Energierechtsnovellen auf europäischer und nationaler Ebene geplanten Strompreissenkungen für ein aus Umwelt- und Klimaschutzsicht positives Signal, und hat die Europäische Kommission oder die Bundesregierung Berechnungen über den aufgrund der Preissenkungen zu erwartenden höheren Stromverbrauch angestellt? Wird die Bundesregierung dafür eintreten, parallel zur EU- Elektrizitäts-Richtlinie eine europäische CO2-Energiesteuer, ein europäisches Stromeinspeisungsgesetz und eine europäische Energieeinsparrichtlinie zu verabschieden, und wann wird die Bundesregierung eine nationale Energiesteuer, wie sie in vielen EU-Mitgliedsländern bereits besteht, einführen? Es kann nicht unser Ziel sein, die Monopole der Energieversorgungsunternehmen einschließlich der daraus erzielten Renditen zu sichern, nur damit der Strom- und Gasverbrauch durch ein überhöhtes Preisniveau begrenzt wird. Vielmehr gilt es, durch Wettbewerb den notwendigen Druck zu erzeugen, damit die Strom- und Gasversorgungsunternehmen ihre Rationalisierungsreserven konsequent ausschöpfen, um so zu wettbewerbsfähigen Strom- und Gaspreisen in Deutschland beizutragen. Dies ist Ziel der vorgeschlagenen Energierechtsreform. Sie ist im Interesse des Industriestandortes Deutschland dringend erforderlich. Mit einer Reduzierung des Energieverbrauchs durch Abwanderung industrieller Erzeugung in Ausland ist niemandem geholfen. Zwischen der sowohl national als auch EU-weit beabsichtigten wettbewerblichen Öffnung der Strom- und Gasmärkte und den Umwelt- und Klimaschutzzielen besteht kein Widerspruch. Mehr Wettbewerb ist vielmehr die Voraussetzung für mehr Umweltschutz. Der vom Wettbewerb ausgehende Modernisierungs- und Innovationsdruck auf die Unternehmen kommt - z. B. durch Investitionen in moderne, besonders effiziente Kraftwerke - auch der Umwelt zugute. Die Bundesregierung setzt sich weiterhin für eine Harmonisierung der Energiebesteuerung in der EU unter CO2/Energiegesichtspunkten ein und unterstützt grundsätzlich den Ansatz, die Steuersätze für Mineralöle, insbesondere Kraftstoffe, noch stärker zu harmonisieren, und diese Lösung unter CO2/Energiegesichtspunkten ökologisch sinnvoll und wettbewerbsneutral auch auf andere Energieträger zu übertragen. Die Selbstverpflichtungsaktion der deutschen Wirtschaft zur Klimavorsorge muß dabei voll berücksichtigt werden. Aus wettbewerbspolitischen und ökologischen Gründen ist ein EU-weites Vorgehen notwendig. Nationale Alleingänge lehnt die Bundesregierung ab. Energieeinsparung und die verstärkte Nutzung erneuerbarer Energien sind wichtige energie- und umweltpolitische Themen. Die Politik der Bundesregierung setzt hier auf ein Bündel von Maßnahmen, zu denen bei der Energieeinsparung z. B. Maßnahmen im Gebäudebereich gehören, wo ein besonders hohes Einsparpotential besteht. Die Bundesregierung unterstützt auch Maßnahmen auf europäischer Ebene, wenn gewährleistet ist, daß diese marktwirtschaftlich orientiert sind. Außerdem dürfen solche Maßnahmen nicht zu überzogener Bürokratie und Regulierung führen und müssen dem Subsidiaritätsprinzip Rechnung tragen. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Norbert Lammert auf die Fragen der Abgeordneten Ursula Schönberger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 13/5771 Fragen 41 und 42): Wie beurteilt die Bundesregierung Prognosen, nach denen im Falle der vom Bundesministerium für Wirtschaft geplanten Energierechtsänderung binnen zehn Jahren aufgrund ungleicher Wettbewerbsbedingungen nur noch ein Drittel der heutigen Stadtwerke existieren wird, und wie will die Bundesregierung faire Wettbewerbsbedingungen herstellen, in denen nicht nur die heutigen Stadtwerke, sondern auch Neuanbieter eine Marktchance erhalten? Hält die Bundesregierung die Umkehrung der Beweislast im Falle der Stromdurchleitung für ein geeignetes Mittel, für alle Marktteilnehmer gleiche Marktchancen zu erhalten, und was hat das Bundesministerium für Wirtschaft dazu bewogen, für die nationale Energierechtsnovelle auf den gemäß EU-Richtlinie vorgegebenen Durchleitungstatbestand zu verzichten? Prognosen, wonach die Refom das Aus für die meisten Stadtwerke bedeute, sind unbegründet und schwer nachvollziehbar. Es trifft nicht zu, daß die Energierechtsreform einseitig zu Lasten der Stadtwerke ginge. Ziel der Reform ist es, Wettbewerb bei Strom und Gas mit gleichen Marktchancen für alle Anbieter zu schaffen. Gerade im kommunalen Lager mehren sich die Stimmen, die auf die Leistungsfähigkeit von Stadtwerken hinweisen und sich mit Selbstbewußtsein auf den Wettbewerb einstellen. Leistungsfähige und gut geführte Stadtwerke werden sich im Wettbewerb behaupten können. Sie erhalten - wie alle anderen Verteilerunternehmen auch - zusätzliche Chancen durch Bezugsalternativen. Sie haben darüber hinaus spezifische Vorteile, die sie gezielt im Wettbewerb ausnutzen können. Dazu gehört vor allem die Kombination von Verbrauchernähe, kommunalem Querverbund, umfassendem Dienstleistungsangebot und planerischen Kompetenzen. Der Marktzutritt neuer Unternehmen wird durch die Reform wesentlich erleichtert. Dies geschieht zunächst ganz generell dadurch, daß die geschlossenen Versorgungsgebiete bei Strom und Gas beseitigt werden. Darüber hinaus wird die Genehmigungspflicht für die erstmalige Aufnahme der Versorgung im neuen Energiewirtschaftsgesetz wesentlich eingeschränkt. Der neue wettbewerbliche Ordnungsrahmen gilt für alle Unternehmen gleichermaßen. Instrumente des Wettbewerbs sind Durchleitungen über vorhandene Netze und zusätzlicher Leitungsbau, soweit ökologisch vertretbar. Durch den Wegfall des Gebietsschutzes wird die Durchleitung ein wesentlich schlagkräftigeres Instrument. Auf der Basis des allgemeinen kartellrechtlichen Mißbrauchs- und Behinderungsverbotes können Durchleitungen auch gegen den Willen eines Netzinhabers durchgesetzt werden. Mit der Entscheidung des Gesetzgebers gegen das geschlossene Versorgungsgebiet entfällt dabei ein wesentlicher Einwand gegen die Durchleitung. Auch in derartigen kartellrechtlichen Verfahren kann der Netzinhaber die Durchleitung nicht ohne Begründung ablehnen. Vielmehr hat er die relevanten Sachverhalte, die in seiner Sphäre liegen und deren Aufklärung ihm leichter möglich und zumutbar sind, darzulegen und ggf. auch zu beweisen. Beim Verzicht auf einen speziellen Durchleitungstatbestand hat eine wesentliche Rolle gespielt, daß die energiekartellrechtlichen Sondervorschriften für Strom und Gas ganz entfallen und Strom- und Gaswirtschaft allen anderen Wirtschaftszweigen gleichgestellt werden. Zudem steht mit dem allgemeinen Mißbrauchs- und Behinderungsverbot im Kartellrecht ein geeignetes Instrument zur Verfügung, um Durchleitungen auch gegen den Willen des Netzinhabers durchsetzen zu können. Die Bundesregierung ist jedoch davon überzeugt, daß sich mit Streichung der kartellrechtlichen Ausnahmevorschriften ein leistungsfähiger Durchleitungsmarkt entwickeln wird. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Norbert Lammert auf die Frage des Abgeordneten Gerhard Jüttemann (PDS) (Drucksache 13/5771 Frage 43): Welche Gründe gab es dafür, Anfang der 90er Jahre bei der Reduzierung bzw. Schließung von Untertageschächten in den neuen Bundesländern - wie z. B. im Mansfelder Land für Kupferschiefer, in der Wismut für Uranerz oder in Thüringen für Kalisalz - keine Richtlinie über die Gewährung von Anpassungsgeld zu erlassen, wie das 1988 und in Neuauflage 1994 für den Steinkohlebergbau in den alten Bundesländern geschah? Das nach den Richtlinien des BMWi gewährte Anpassungsgeld ist eine Leistung, die seit 1972 der sozialen Flankierung des Umstrukturierungsprozesses der Unternehmen des Steinkohlebergbaus dient. Mit dem Anpassungsgeld für ältere Bergleute sollen Entlassungen von jüngeren Arbeitnehmern in den Arbeitsmarkt vermieden werden. Es ist unmittelbar an eine Stillegungs- oder Rationalisierungsmaß- Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 130. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Oktober 1996 11741* nahme des Steinkohlebergbau betreibenden Unternehmens gebunden. Zur Bewältigung des Umstrukturierungsprozesses der Unternehmen in den neuen Bundesländern wurde für den Zeitraum vom 3. Oktober 1990 bis zum 31. Dezember 1992 für alle 55jährigen Arbeitnehmer als entsprechendes Instrument das Altersübergangsgeld eingesetzt. Hiermit ist auch der Anpassungsprozeß im Bergbau in den neuen Ländern - insbesondere was die älteren Arbeitnehmer betrifft - erfolgreich flankiert worden. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Norbert Lammert auf die Fragen der Abgeordneten Dr. Christine Lucyga (SPD) (Drucksache 13/5771 Fragen 44 und 45): Ist die Bundesregierung angesichts der existenzbedrohenden Situation der in Rostock ansässigen Baltic Transport GmbH (s. „Berliner Zeitung" vom 15. August 1996) bereit, von dem nachträglich ausgesprochenen Exportverbot von entmilitarisierten Robur-Lkws nach Nordkorea abzurücken, oder welche Gründe liegen vor, weiterhin an dem Verbot festzuhalten? Ist die Bundesregierung im Falle des Festhaltens an dem Exportverbot für diese Fahrzeuge bereit, der Baltic Transport GmbH (s. „Berliner Zeitung" vom 15. August 1996) insoweit entgegenzukommen, auf die Kosten für die Entmilitarisierung der noch nicht abgeholten Fahrzeuge, die von einer Firma durchgeführt wurde, bei der der Bund die überwiegenden Anteile hält, wie auch auf die angefallenen Standgebühren zu verzichten, um dadurch die Existenz der Firma und damit auch Arbeitsplätze noch retten zu können? Zu Frage 44: Die Bundesregierung sieht auch nach nochmaliger Prüfung keine Möglichkeit, die getroffene Entscheidung, die Ausfuhr der Robur-Lkw nach Nordkorea zu untersagen, zurückzunehmen. Die Gründe, die zu dieser Entscheidung geführt haben, bestehen unverändert fort. Nordkorea, das diese Fahrzeuge für militärische Zwecke zu nutzen beabsichtigt, hat seine aggressive Einstellung gegenüber Südkorea nicht verändert; dies zeigt erneut der jüngste U-Boot-Zwischenfall. Zu Frage 45: Nach Auffassung der Bundesregierung sind bei Durchführung eines Einzeleingriffs alle damit verbundenen Aufwendungen etc. grundsätzlich dem Bereich des unternehmerischen Risikos zuzurechnen; das AWG sieht für den Fall eines Einzeleingriffs gemäß § 2 Abs. 2 einen Entschädigungsanspruch der Betroffenen nicht vor. Möglichkeiten eines finanziellen Entgegenkommens sind primär zwischen den beteiligten Firmen zu klären. Dabei ist zu berücksichtigen, daß die in der Frage erwähnte Verkaufsfirma zwischenzeitlich an eine private Unternehmensgruppe veräußert wurde. Das Bundesministerium für Wirtschaft ist selbstverständlich bereit, solche Gespräche im Rahmen seiner Möglichkeiten zu begleiten. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Johannes Nitsch auf die Frage des Abgeordneten Wolfgang Behrendt (SPD) (Drucksache 13/5771 Frage 46): Treffen Berichte der Nachrichtenagentur ADN zu, wonach die Bundesregierung für den Bau und Betrieb des Transrapid eine Verordnung zum Lärmschutz erarbeitet und dabei erwägt, einen „Schienenbonus" einzuarbeiten? Die Bundesregierung erarbeitet analog zur seit Jahren in Kraft befindlichen Berechnungsvorschrift für den Schall des Rad/Schiene-Systems auch eine solche für den Schall des Magnetschwebebahnsystems Transrapid. Da dieses Magnetschwebebahnsystem völlig berührungslos zwischen Fahrzeug und Fahrweg arbeitet, sind die Schallemissionen vergleichsweise gering. Deshalb soll auch für den Transrapid der sog. Schienenbonus angewandt werden. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Johannes Nitsch auf die Fragen der Abgeordneten Gila Altmann (Aurich) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 13/5771 Fragen 47 und 48): Treffen Informationen der Sender Radio Schleswig-Holstein und NDR 3 Aktuell zu, wonach die Bundesregierung eine neue Studie zu den Fahrgastprognosen für den Transrapid in Auftrag gegeben hat, diese Studien bzw. Zwischenergebnisse bereits vorliegen und als neue Prognose ein Fahrgästeaufkommen von um die 8 Millionen Fahrgäste pro Jahr ergeben haben? Für wann ist der Erörterungstermin zum Transrapid geplant, und wie schätzt die Bundesregierung die Realisierbarkeit dieses Termins angesichts des von Umweltverbänden wie dem Deutschen Naturschutzring (DNR) und dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) sowie Bürgerinitiativen als von Mängeln behaftet kritisierten Raumordnungsverfahrens ein? Zu Frage 47: Eine neue Studie zu den Fahrgastprognosen für den Transrapid wurde nicht durch die Bundesregierung, sondern durch die Magnetschnellbahn-Planungsgesellschaft in Auftrag gegeben. Zwischen- und Endergebnisse liegen noch nicht vor. Zu Frage 48: Erörterungstermine finden derzeit im Rahmen des Raumordnungsverfahrens statt. Dieses Verfahren wird durch die räumlich betroffenen Bundesländer durchgeführt. Fragen hinsichtlich der Termine sind daher nicht an die Bundes-, sondern an die jeweiligen Landesregierungen zu richten. 11742* Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 130. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Oktober 1996 Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Johannes Nitsch auf die Fragen der Abgeordneten Waltraud Lehn (SPD) (Drucksache 13/5771 Fragen 49 und 50): Sieht die Bundesregierung gesetzgeberischen Handlungsbedarf, um eine Zuwiderhandlung gegen § 2 des Binnenschiffahrtsaufgabengesetzes wonach das Befahren von Bundeswasserstraßen erlaubnispflichtig ist, wirkungsvoller bestrafen zu können als bisher? Wie begründet die Bundesregierung, daß die Wasser- und Schiffahrtsdirektionen bekanntgewordene Kabotageverstöße nicht verfolgt haben, weil die betreffenden Ausrüstungsverhältnisse zwischen den betreffenden deutschen Reedereien und den ausländischen Unternehmern zwischenzeitlich aufgelöst wurden? Zu Frage 49: Nein! Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die Ahndungsmöglichkeiten nach dem Binnenschifffahrtsaufgabengesetz ausreichend sind. Zu Frage 50: Die Wasser- und Schiffahrtsdirektionen Nord und Ost haben in Ausübung Ihres Ermessens wegen der Besonderheiten der beiden Kabotagefälle in Anwendung des Opportunitätsprinzips ausnahmsweise von einer Weiterverfolgung der Kabotagefälle abgesehen. Ausschlaggebend dafür war, daß die beiden polnischen Unternehmer - ihren Wohnsitz in Deutschland haben; - im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften von den zuständigen Behörden eine Daueraufenthaltserlaubnis und eine Gewerbeerlaubnis erhalten hatten, womit sie in vollem Umfang dem deutschen Steuer-, Abgaben- und Sozialversicherungsrecht unterlagen; - die von ihnen angemieteten Binnenschiffe in einem deutschen Binnenschiffsregister eingetragen sind und dementsprechend im Rahmen der Strukturbereinigung der EU zur Leistung von Abwrackbeiträgen in den deutschen Abwrackfonds herangezogen werden; - davon ausgegangen sind, daß für sie eine Erlaubnispflicht nach § 2 Abs. 1 Binnenschiffahrtsaufgabengesetz nicht in Betracht komme. Eine Vergleichbarkeit dieses Sachverhaltes mit dem des unzulässigerweise Kabotage treibenden nichtdeutschen Staatsangehörigen mit Wohn- oder Firmensitz im Ausland ist nicht gegeben, so daß sich eine differenzierte Betrachtungsweise durchaus rechtfertigte. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Johannes Nitsch auf die Fragen des Abgeordneten Horst Kubatschka (SPD) (Drucksache 13/5771 Fragen 51 und 52): An welchen Bundeswasserstraßen, Flüssen oder sonstigen Gewässern in der Bundesrepublik Deutschland wird für die Bestimmung der möglichen Abladetiefe jeweils von welchen Sicherheitszuschlägen ausgegangen, die zusammen mit der Abladetiefe der Gesamttiefe entsprechen? Welcher Sicherheitszuschlag ist nach Ansicht der Bundesregierung an der Donau zwischen Straubing und Vilshofen zusätzlich zu der Abladetiefe zugrunde zu legen, und von welcher Gesamtausbautiefe geht die Bundesregierung dementsprechend bei einer Abladetiefe von 2,50 m aus? Zu Frage 51: Der bei Ausbauplanungen einzurechnende Abstand zwischen dem fahrenden Schiff und der Flußsohle ist von mehreren Faktoren abhängig: Art des Gewässers (stehendes/fließendes Gewässer) Schiffsformation (Einzelfahrer/Schub- und Koppelverband) Fahrgeschwindigkeit der Schiffe/Verbände Fahrtrichtung bei Flüssen (Berg- oder Talfahrt) Querschnitt des Gewässers (Tiefe und Breite) Art der Sohle (Kies-/Felssohle) Art der Schiffsladung (Gefahrgut/sonstige Ladung) Zu Frage 52: Die Bundesregierung legt ihren Donauausbauplanungen für die Sicherheitsabstände die Auswertung der gängigen Schiffahrtspraxis an der Donau und an vergleichbaren Wasserstraßen zugrunde. Zusätzlich wird hierzu der Rat der Bundesanstalt für Wasserbau sowie namhafter Wasserbauprofessoren eingeholt. Für die staugestützte Lösung ergeben sich aufgrund der unter 1. genannten Einflußfaktoren Sicherheitszuschläge zwischen 20 und 40 cm, welches eine Ausbautiefe von 2,9 m erforderlich macht. Für flußbauliche Alternativen mit zusätzlich sohlstabilisierenden Elementen führen die genannten Einflußfaktoren zu örtlich unterschiedlichen, aber insgesamt deutlich höheren Sicherheitszuschlägen.
Gesamtes Protokol
Dr. Rita Süssmuth (CDU):
Rede ID: ID1313000000
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Sitzung ist eröffnet.
Ich rufe den Tagesordnungspunkt 1 auf:
Befragung der Bundesregierung
Die Bundesregierung hat als Themen der heutigen Kabinettssitzung mitgeteilt: erstens Bericht der Bundesregierung über die im Kalenderjahr 1993 erbrachten Versorgungsleistungen im öffentlichen Dienst sowie über die Entwicklung der Versorgungsausgaben in den nächsten 15 Jahren; zweitens Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes; drittens Initiative Telearbeit der Bundesregierung.
Das Wort für den fünfminütigen einleitenden Bericht hat der Bundesminister des Innern, Manfred Kanther.

Manfred Kanther (CDU):
Rede ID: ID1313000100
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Die Bundesregierung strebt an, daß es für alle Berufe in der Frage der Systeme der Altersversorgung schnellstmöglich Sicherheit gibt. Derzeit erweist sich eine Fülle von demographischen und auch besonderen Fragen in der gesamten Debatte um die Versorgungsproblematik als schwierig. Deshalb hat das Parlament einen Versorgungsbericht in Auftrag gegeben, der die speziellen Fragen des öffentlichen Dienstes behandeln soll, insbesondere das Thema der Pensionen für Beamte. Es ist aber immer darauf hinzuweisen, daß es sich auch um die Fragen der Zusatzversorgung der Angestellten und Arbeiter handelt.
Dabei gibt es eine Vielzahl von allgemeinen demographischen Problemen, die für alle Versorgungssysteme bestehen - ich will sie in der Kürze der Zeit nicht im einzelnen auflisten -, und die besondere Problematik des öffentlichen Dienstes, in dem sich die große Zahl von Neueinstellungen, die auf Grund gesellschaftspolitischer Wünsche der 60er und 70er Jahre vorgenommen wurden, natürlich eines Tages in Form von Pensionären und Versorgungsempfängern auf der Passivseite niederschlägt. Was heute Gehalt und Lohn kostet, kostet irgendwann Versorgung. Das ist eigentlich eine platte Selbstverständlichkeit. Aber die Tatsache, daß daraus hohe fiskalische Lasten entstehen, ist ebenso klar und bedarf der Untersuchung.
Das haben wir erstmals mit der Vorlage eines Entwurfs eines Versorgungsberichts getan, der die Zeit von 1993 bis 2008 en détail betrachtet, wie es das Parlament gewünscht hat. Die Arbeit an dem Versorgungsbericht hat nun ergeben, daß dieser Ausblick zeitlich unzureichend wäre. Wir wollten mit dieser Arbeit keinesfalls zu kurz springen. Als der Beschluß gefaßt wurde, war es notwendig, die Entwicklung zu betrachten; aber wann sich die höchsten Spitzen in der Versorgungsbelastung ergeben würden, konnte niemand voraussehen. Sie ergeben sich erst nach 2008. Die Spitze der Versorgungsaufwendungen wird in den Jahren 2020 bis 2025 erreicht werden.
Wir haben in einem sehr mühseligen Verfahren, das einen Vergleich zwischen dem voraussichtlichen Anstieg der Ausgaben und der Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts in dem vom Parlament bis 2008 festgesetzten Berichtszeitraum anstellt, errechnet, daß sich die Versorgungsaufwendungen um etwa 10 Prozent erhöhen werden. Das klingt zunächst nicht nach viel. Es liegt in der Sache auch jenseits mancher Tatarennachrichten, die darüber abgegeben worden sind; aber es stellt doch eine sehr erhebliche fiskalische Belastung für die Haushalte der Zukunft dar.
Wichtig ist, daß man hier anmerkt, daß diese Belastung unterschiedlich eintreten wird. Die Versorgungsaufwendungen der Kommunen werden einigermaßen gleich bleiben, die des Bundes werden sowohl durch die Personalpolitik der letzten Jahre und die Einsparmaßnahmen in den Stellenplänen als auch durch das Auslaufen der Versorgungsregelung für die sogenannten 131er stark rückläufig sein. Über den Daumen gepeilt, ist das Versorgungsproblem ein Problem der Länderhaushalte, weil die gesellschaftspolitischen Programme der 60er und 70er Jahre in den Bereichen Bildung, Sozialwesen, Krankenhaus und Umweltschutz im wesentlichen landespolitische Programme gewesen sind. Das heißt: Die Problematik kann nur und muß gemeinsam, insbesondere mit Blick auf die Landesrechtsetzung und die Landeshaushalte, bewältigt werden.

Bundesminister Manfred Kanther
Wir haben bis in das Jahr 2040 geblickt, in dem sich die Kurve der Aufwendungen wieder etwas neigt. Dazu wird für die öffentliche Debatte ein Vorschlag gemacht; dies sage ich jetzt als der Verantwortliche für den Entwurf des Berichtes. Es ist notwendig, die öffentliche Debatte auf die Erfordernisse von Einsparungen zu lenken.
In den Vorschlägen, die jetzt nicht Gegenstand der Beschlußfassung der Regierung sind, aber von mir in die Debatte gebracht werden, sind diese beiden Zeitabschnitte zu unterscheiden: wirksam bis 2008 können etwa 6 Milliarden DM aus einer Reihe von verschiedenen moderaten Einsparmöglichkeiten gewonnen werden. Von 2008 bis zur Höchstbelastung in den 20er Jahren des kommenden Jahrhunderts reichen diese Maßnahmen nicht aus. Deshalb habe ich den Vorschlag eines Selbstbeteiligungsmodells für die Beamten unterbreitet; Entsprechendes wäre für die Zusatzversorgung der Arbeiter und Angestellten zu bereden. Das ist eine Frage der Tarifverträge.
Wenn diese geringe Selbstbeteiligung rechtzeitig eingeführt wird - alle Versorgungsfragen können immer nur langfristig vernünftig geregelt werden -, könnte durch sie zum Beispiel eine Versorgungsrücklage aus kleinen Beiträgen der Beamten über einen Zeitraum von etwa 15 Jahren, beginnend im Jahr 2001, gebildet werden.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, das ist die Grundkonzeption, die beachtet werden muß. Ein unendliches Zahlenmaterial webt sich um sie herum. Viele Einzelheiten müssen wir, die Bundesregierung und die Fraktionen dieses Hauses, zusammen mit den Berufsverbänden und insbesondere mit den Ländern beraten. Wir müssen langfristig die Problematik der Kostensteigerung ins Auge fassen, damit nicht eines Tages kurzfristig brachiale Lösungen ergriffen werden müssen.
Meine Hoffnung ist, daß wir dies im Laufe des nächsten Jahres, zunmindest in dieser Legislaturperiode, bewältigen können. Die Arbeit daran werden wir unverzüglich aufnehmen. Ich lade Sie alle ein, daran fördernd mitzuwirken.
Danke sehr.

Dr. Rita Süssmuth (CDU):
Rede ID: ID1313000200
Danke schön, Herr Minister. Als erster Fragesteller hat der Kollege Schily das Wort.

Otto Schily (SPD):
Rede ID: ID1313000300
Herr Minister, Sie haben ja bedauerlicherweise unter Verstoß gegen das Gesetz den Versorgungsbericht zu spät vorgelegt. Das Gesetz verpflichtet dazu, den Versorgungsbericht zu Beginn der Legislaturperiode vorzulegen. Ich glaube, daß wir zum gegenwärtigen Zeitpunkt beim besten Willen nicht mehr vom Beginn der Legislaturperiode sprechen können. Das ist nicht nur eine formale Angelegenheit, sondern es stellt sich auch die Frage, wie all die von Ihnen beschriebenen Notwendigkeiten und die auf uns zukommenden Diskussionen in einem vernünftigen zeitlichen Rahmen gestaltet werden können. Insofern hat die Verspätung Auswirkungen und bringt die Politik ein wenig in Zeitnot.
Ich möchte Sie zunächst einmal fragen: Nach Art. 17 der Novelle zum Beamtenversorgungsgesetz von 1992 soll der Versorgungsbericht unter anderem die jeweils im Vorjahr erbrachten Versorgungsleistungen im öffentlichen Dienst enthalten. Wenn ein Versorgungsbericht im Jahre 1996 vorgelegt wird, wäre das das Jahr 1995. Es würde mich schon interessieren, ob wir die Zahlen für das Jahr 1995 von Ihnen noch nachgeliefert bekommen.
Das Weitere hängt mit der Situation in den neuen Bundesländern zusammen: Meinen Sie nicht, daß es notwendig wäre, wenigstens in der Perspektive auch Zahlen dafür zu nennen, wie die Projektionen in den neuen Bundesländern aussehen?
Sie haben ferner angesprochen - -

Dr. Rita Süssmuth (CDU):
Rede ID: ID1313000400
Darf ich einmal fragen: Gehört dies noch zur ersten Frage? - Sie haben ja noch Zusatzfragen.

Manfred Kanther (CDU):
Rede ID: ID1313000500
Herr Kollege Schily, wir haben - nicht zu spät - einen gründlichen Bericht vorgelegt. In der Republik gab es noch keine Erfahrungen mit der schwierigen Erfassung dieser Daten. Die Daten der Länder als der Hauptbetroffenen mußten verarbeitet werden.
Es gibt keinen vernünftigen Grund, den Bericht nicht sofort vorzulegen, wenn er fertig ist. Aber ich werde zu so einer schwierigen Materie nichts Halbfertiges vorlegen, damit die Leute auf die Barrikaden bringen und viele Fragen offenlassen, die ich erst jetzt beantworten kann.
In den Ländern wäre niemand, der den Versorgungsbericht großmächtig angemahnt hat, daran gehindert gewesen, die Zahlen, die er mir selbst zugetragen hat - denn andere Zahlen als die aus den Ländern standen mir nicht zur Verfügung -, zu einem Versorgungsbericht seines Landes zusammenzufassen.

(Joachim Hörster [CDU/CSU]: Das ist wahr!)

Das hat erstaunlicherweise niemand aus den Ländern getan; ich habe es aber getan. Insofern fühle ich mich in dieser Angelegenheit sehr wohl. Mit diesem Bericht kann man etwas anfangen. Er enthält die neuesten Zahlen; er verarbeitet natürlich auch die Zahlen aus dem Jahr 1995.
Es ist selbstverständlich, daß Sie jede Zahlenreihe, die Sie gesondert hinterfragen wollen, sofort erhalten werden. Das Statistische Bundesamt arbeitet daran, die Zahlen für jedes einzelne Land zu erarbeiten und dann den Ländern zur Verfügung zu stellen. Es ist ebenfalls selbstverständlich, daß wir das tun.
In Zeitnot geraten wir nicht, wenn wir die Angelegenheit vernünftig angehen, wenn wir es vor allem anders machen - mit Verlaub gesprochen, Herr Kollege -, als Sie und einige Ministerpräsidenten es derzeit mit dem anderen Teil des Reformpakets tun, nämlich mit der Dienstrechtsnovelle und dem Bezügefortzahlungsgesetz, die Sie beide mit immer dün-

Bundesminister Manfred Kanther
ner werdenden Argumenten im Vermittlungsausschuß blockieren. Jedesmal äußern Sie anschließend die Hoffnung, daß das Verfahren doch bitte weitergehe. Meine herzliche Bitte ist also, daß jeder, der in diesem Bereich Beschleunigung will - ich will das -, vor allem den anderen Teil des Reformpakets, der schon weit gediehen ist, durch ein beschleunigtes Verfahren fördert.
Wichtiger Aspekt: neue Bundesländer. Für den Betrachtungszeitraum bis 2008 besteht kein besonderes rechnerisches Problem, weil wegen der wenigen Beamten, die dann in die Versorgung eintreten, die Zahlen vernachlässigt werden können. Für die Zeit danach nimmt das Problem für die neuen Bundesländer zu.
Wir haben einen Sicherheitsaspekt eingebaut, Herr Kollege Schily, indem wir bei der Berechnung der Versorgungsquote, also des Verhältnisses zwischen Versorgungsausgaben auf der einen und Bruttoinlandsprodukt auf der anderen Seite, das stärker steigende Bruttoinlandsprodukt der neuen Bundesländer in der Berechnung außer acht gelassen haben. Das ist ein Sicherheitsfaktor, der uns in die Lage versetzt - wenn zu einem späteren Zeitpunkt, im Laufe der ersten Jahre des nächsten Jahrhunderts, in den neuen Ländern die ersten Beamten in die Reihe der Versorgungsempfänger eintreten -, diesen Anstieg ohne nennenswerte Änderung der zentralen Aussage des Versorgungsberichts zu berücksichtigen.
Ich sage noch einmal: bis 2008 Anstieg der Versorgungsquote um etwa 10 Prozent, bis 2025 um etwa 30 Prozent, wenn wir nicht dagegenhalten. Diese Aussage verändert sich durch das Hinzutreten von Versorgungsempfängern der neuen Länder nicht wesentlich. Wenn deren Angestellte und Arbeiter in die Zusatzversorgung eintreten, dann ergibt sich ein kleiner Ausschlag, ohne aber das Problem grundsätzlich zu verändern.

Dr. Rita Süssmuth (CDU):
Rede ID: ID1313000600
Zusatzfrage.

Otto Schily (SPD):
Rede ID: ID1313000700
Herr Minister, ich will mit Ihnen diese Diskussion nicht weiter fortsetzen. Es gibt eine gesetzliche Verpflichtung zur rechtzeitigen Vorlage des Versorgungsberichtes. Sie können nun manche Gründe nennen, daß Sie diese Verpflichtung nicht eingehalten haben, aber Sie haben den Bericht eben nicht rechtzeitig vorgelegt.
Im übrigen haben Sie Ihre Antwort zu einigen polemischen Ausfällen gegen die Bundesratsmehrheit und gegen die größte Oppositionsfraktion in diesem Hause genutzt. Ich möchte Ihnen sagen, Herr Minister: Sie müssen zur Kenntnis nehmen, daß in dem anderen Verfassungsorgan Bundesrat andere Mehrheiten herrschen und daß man dort seine eigene Meinungsbildung hat.
Ein Blockieren liegt nicht vor, wenn man Ihren Meinungen nicht folgt. Wir könnten genausogut sagen: Sie blockieren eine vernünftige Haltung in bestimmten Fragen, weil Sie nicht auf die Vorschläge eingehen, die aus dem Vermittlungsausschuß kommen. Aber auch dies brauchen wir nicht zu vertiefen.
Wir sollten diese Regierungsbefragung lieber dafür nutzen, Ihnen Gelegenheit zu geben, etwas zum Versorgungsbericht und dem Stand der Beratungen im Kabinett zu sagen.
Deshalb zu meinen Fragen: Sie selber haben den Aspekt der Versorgungsrücklage angesprochen. In bezug auf eine solche Rücklage wird geltend gemacht - zumal Sie selber ähnliche Konstruktionen auf Länderebene kritisiert haben -, daß es eigentlich viel besser wäre, die Nettokreditaufnahme zu senken, als einen solchen Fonds zu bilden. Dazu würde ich Ihre Meinung gerne hören.
Ferner haben Sie selber Einsparungsmaßnahmen angesprochen. Wie denkt die Bundesregierung über die Streichung der Ministerialzulage?
Meine dritte Ergänzungsfrage, die ich kurz hinzufügen möchte, weil sie eine Unterfrage in bezug auf die Sparmaßnahmen ist - Frau Präsidentin, das ist meine letzte Frage -, lautet: Sehen Sie nicht auch die Notwendigkeit - viele der Versorgungslasten sind ja durch gemeinsam getragene Personalaufstockungen in den Ländern zustande gekommen -, daß es im Verhältnis zwischen Bund und Ländern eines gewissen Finanzausgleichs bedürfte? Einen Vorschlag in diese Richtung hat der Vorsitzende des Deutschen Beamtenbundes, Herr Geyer, gemacht.

Dr. Rita Süssmuth (CDU):
Rede ID: ID1313000800
Herr Minister.

Manfred Kanther (CDU):
Rede ID: ID1313000900
Ich habe nichts verspätet vorgelegt. Die Definition, was „zu Beginn der Legislaturperiode " bedeutet, kann, da wir uns jetzt noch in der ersten Hälfte befinden, wirklich als müßig dahingestellt sein. Hätten Sie denn gerne einen schlechten Bericht früher gehabt? Das kann doch wohl nicht wahr sein. Die SPD-regierten Bundesländer hätten dies ganz sicher nicht gewollt. Die gesetzliche Verpflichtung ist also eingehalten.
Das Kabinett hat heute nicht über Maßnahmen diskutiert, sondern das Zahlenwerk zur Kenntnis genommen und den Bundesinnenminister beauftragt, dem Kabinett bis zur Osterpause einen erneuten Sachstandsbericht vorzulegen. Dazu wird gehören, daß in dieser Zeit alle Beteiligten intensiv angehört werden und ihre Vorschläge einbringen können. Das gilt in besonderem Maße natürlich für die Bundesländer als Hauptbetroffene. Dies wird sofort in Gang gesetzt.
Die Frage der Versorgungsrücklage ist ein neuer Gedanke.

(Otto Schily [SPD]: Also, ganz neu ist er ja nicht!)

Es liegt auf der Hand, daß es, wenn überall in unserer Gesellschaft neue Gedanken geäußert werden, dafür nicht nur Beifall gibt. Ich finde es aber berechtigt, daß wir, wenn wir rechtzeitig eine kleine Anstrengung aller Betroffenen im öffentlichen Dienst vornehmen und daraus eine große Rücklage ansparen können, die der Untertunnelung des Versor-

Bundesminister Manfred Kanther
gungsbergs dienen würde, einen neuen Vorschlag auf den Tisch bringen.
Ich lege Wert auf die Feststellung, daß gerade das Beamtenrecht solche Vorschläge trägt und daß nicht die gelegentlich behauptete Auffassung richtig ist, das Beamtenrecht müsse per Verfassung geändert oder aufgegeben werden, um innovationsfähig zu sein. Das Beamtenrecht ist innovationsfähig, wenn man Änderungen mutig anpackt.
Das Modell einer Versorgungsrücklage, das ich ins Gespräch gebracht habe, unterscheidet sich wesentlich von den beiden Modellen in Schleswig-Holstein oder Rheinland-Pfalz - hier von dem Ursprungsmodell, in dem Staatsgeld zur Seite gelegt wird, um daraus eine Rücklage zu bilden. Das kann jeder. Das ist nur eine Frage der jeweiligen Nettoneuverschuldung. Bei meinem Vorschlag wird die Rücklage aus Beiträgen der Betroffenen gebildet, indem ihre Gehalts- oder Pensionsanpassung gering - ich habe als Rechenbeispiel 0,2 Prozent angenommen - hinter dem Anstieg der Tarifeinkommen zurückbleibt. Man kann ja im öffentlichen Dienst die tariflichen und die gesetzlichen Einkommen glücklicherweise miteinander vergleichen, was in den Bereichen der Bau-, Chemie- oder Metallindustrie nicht möglich wäre. Es handelt sich also um eine völlig andere, von den Betroffenen gebildete Rücklage.
Die Frage nach dem Finanzausgleich mußte kommen. Daß aus dem Kreise der Betroffenen natürlich gerufen wird, die öffentliche Hand solle die ganze Last selber tragen, ist der traditionelle Ruf und ein Ruf wie überall in diesen Tagen. Die Lösung des Problems leidet aber gerade daran, daß die öffentliche Hand derzeit nicht mehr alle Lasten tragen kann und daß dieses Phänomen in Zukunft bei den Versorgungslasten besonders auftritt. Deshalb hat es keinen Sinn, nun nach Bundesgeld zur Entlastung von Landeskassen zu rufen. Der Auftrag an den Versorgungsbericht war, zu diesem Thema eine volkswirtschaftliche Gesamtrechnung herzustellen, und nicht Fragen des Finanzausgleichs zu klären. Das ist jetzt überhaupt nicht die Ebene, auf der wir das verhandeln können. Verhandeln müssen wir mit den Ländern das Dienst-, Besoldungs- und Versorgungsrecht; denn davon sind sie betroffen. Die Fragen des Finanzausgleichs sind ein völlig anderer Schuh.

Otto Schily (SPD):
Rede ID: ID1313001000
Und die Ministerialzulage?

Manfred Kanther (CDU):
Rede ID: ID1313001100
Richtig, verzeihen Sie. - Die Zulagen sind einer der Punkte, die wir überdenken müssen. Die Gewährung von Zulagen überhaupt, die Ruhegehaltsfähigkeit von Zulagen und die Dynamisierung von Zulagen sind ein breites und sehr unterschiedliches Feld. In dieses Feld gehört auch die Ministerialzulage, bei der auch ich - wenn dies die allgemeine Meinung sein sollte - durchaus Veränderungsbedarf erkennen kann. Aber es kommt sehr darauf an, wie man dies für die Betroffenen erträglich und den Vertrauensschutz beachtend macht und welche Schritte man wählt. Es hat keinen Sinn, beim öffentlichen Dienstrecht jene großen Aufräumer und Abräumer spielen zu wollen, die man an anderer Stelle nicht sein will.
Wir werden im Bereich der Zulagen das gesamte System durchforsten; da bin ich ganz sicher. Das wird ein Punkt sein, bei dem sich insbesondere die Länder einbringen müssen. Dann werden wir bei diesem Punkt ganz gewiß ein vernünftiges und einvernehmliches Ergebnis haben. Aber wir werden die unterschiedlichen Aspekte etwa bei der Ministerialzulage, der Polizeizulage oder den vielfältigen Zulagen für die Soldaten zu betrachten haben, die alle eine andere Motivation und Begründung haben und deshalb sorgfältig individuell betrachtet werden müssen.

(Otto Schily [SPD]: Eine sehr verschwommene Aussage!)


Dr. Rita Süssmuth (CDU):
Rede ID: ID1313001200
Als nächster der Kollege Rudolf Körper.

Fritz Rudolf Körper (SPD):
Rede ID: ID1313001300
Herr Kanther, leider konnte ich Ihren mündlichen Bericht hier nicht zur Kenntnis nehmen, weil die Innenausschußsitzung das nicht zuließ. Aber ich habe auf Grund Ihrer schriftlichen Vorlage eine Frage in bezug auf Ihr vorgeschlagenes „Anpassungsmodell", wie Sie es nennen. Dieses Anpassungsmodell sieht, wenn ich das richtig zur Kenntnis genommen habe, Beiträge vor, die Sie den betroffenen Beamtinnen und Beamten für einen bestimmten Zeitraum abverlangen; 0,2 Prozent ist die Größenordnung, die ich im Kopf habe.
Der erste Teil meiner Frage ist - da Sie gerade die sogenannten hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums nach Art. 33 Abs. 5 unseres Grundgesetzes und damit einhergehend die Frage der besonderen Alimentation sehr stark diskutieren -: Halten Sie das, was Sie quasi als Anpassungs- und Beitragsmodell vorschlagen, für mit diesen Grundsätzen vereinbar? Und der zweite Teil meiner Frage ist: Welche Konsequenzen ziehen Sie eigentlich aus dem vorliegenden Versorgungsbericht für die Personalpolitik der öffentlichen Hand in Gänze, insbesondere auch für das, was die Verhältnisse des Status anbelangt, das heißt, was das Verhältnis zwischen Beamten, Arbeitern und Angestellten angeht?

Dr. Rita Süssmuth (CDU):
Rede ID: ID1313001400
Herr Minister.

Manfred Kanther (CDU):
Rede ID: ID1313001500
Ein weites Feld! Ich versuche, das in Kürze zu beantworten.
Die Rechtsfrage, ob ein solches Anspar- und Rücklagenmodell verfassungsrechtlich zulässig ist, kann ich ohne Einschränkung mit Ja beantworten. Es liegt in der Hand des Gesetzgebers, die Beamtenbesoldung und -versorgung jedes Jahr neu zu regeln. So, wie er heute Anpassungen vornimmt, zum Beispiel auch im nächsten Jahr das gegenüber dem Tarifbereich verspätete Inkrafttreten zum 1. März statt zum 1. Januar, kann er das natürlich auch in Zukunft tun und kann dieses ersparte Geld der Beamten in eine Versorgungsrücklage überweisen, die über 15 Jahre gebildet wird, die - mit dem Rechenbeispiel

Bundesminister Manfred Kanther
0,2 Prozent - etwa 60 Milliarden DM umfassen könnte und die dann in den zehn Jahren danach abgeschmolzen werden würde, um den Versorgungsberg zu untertunneln.
Der Versorgungsberg würde von heute 1,2 Prozent Versorgungsquote auf 1,65 Prozent ansteigen - das wäre ein Anstieg von 30 Prozent -, wenn wir nichts täten. Deshalb müssen wir etwas tun. Die kleineren Maßnahmen ergeben etwa die Hälfte der notwendigen Einsparungsanstrengung, und aus der Untertunnelung des Versorgungsberges mittels der Rücklage würde die zweite Hälfte von den Betroffenen beigetragen werden. Das ist für den öffentlichen Dienst etwas ungewohnt; aber es ist ein moderater Vorschlag, der deshalb moderat sein kann, weil er langfristig wirkt, etwa von 2015 bis 2025. Wenn man diesen Gedanken zu Ende führt, ergibt sich, daß man später niemanden zu belasten braucht, da man es moderat regeln kann.
Ich strapaziere den berühmten Art. 33 Abs. 5 nie; so etwas werden Sie noch nie von mir gehört haben. Wenn eine Verfassungsbestimmung einer vernünftigen Anpassung und Reform im Wege stünde, dann müßte doch nicht die Reform unterbleiben; dann müßte vielmehr die Verfassung geändert werden.
Die viel spannendere Frage ist, ob die geltende Verfassung die Reform erlaubt. Dazu sage ich eindeutig: Ja. Es geht nicht darum, mal eben schnell die Verfassungsbestimmungen und auch das Beamtensystem umzureißen, ohne zu wissen, was danach kommt - bestenfalls eine einheitliche Tariflandschaft. Es kann aber doch nun wirklich niemand behaupten, daß die sich etwa durch besondere Mobilität oder durch eine vergrößerte Effizienz gegenüber dem Beamtenstatus auszeichnete.
Das bedeutet also: Meine Vorschläge bleiben im Rahmen des effizienten und richtigen Systems des öffentlichen Dienstes, das wir in Deutschland herangebildet haben. Meine Vorschläge erweisen dessen Reformfähigkeit.
Zur Rechtsfrage darf ich darauf verweisen, daß der Ihnen nahestehende Ministerpräsident Beck

(Fritz Rudolf Körper [SPD]: Nahestehend! Das ist richtig!)

sein Fonds-Modell flugs um eine, ich würde mal sagen, Kanther-Komponente erweitert hat. Nun will er bei den Beamten statt 0,2 Prozent 0,3 Prozent erheben. Im Rundfunk befragt, ob dies ein wesentlicher Unterschied sei, hat er gesagt: Ja. - Lassen Sie uns darüber reden, wie wesentlich er ist.

(Otto Schily [SPD]: Deswegen habe ich ja gesagt: Ihr Vorschlag ist nicht so neu!)

- Nein, er hat ihn nach mir gemacht; das ist das Neue.

(Otto Schily [SPD]: Na? Schleswig-Holstein!)

- Und Schleswig-Holstein bringt Landesmittel in einen Fonds ein, statt die Neuverschuldung zurückzuführen. Infolgedessen ist das ein Fonds aus Staatsgeldern, nicht aus Beamtengeldern, Herr Schily. Das ist ein ganz wesentlicher Unterschied.
Ich freue mich, wenn das Modell Rheinland-Pfalz um die von mir ins Gespräch gebrachte Komponente erweitert wird. Ich habe auch keine Sorge, daß es ein heftiges, durch Grundsatzgezerre gekennzeichnetes Gespräch mit den Ländern geben wird. Es wird vielmehr sachbezogen sein, wenn wir die gegenwärtigen Aufgeregtheiten von anderer Stelle hinter uns gelassen haben.
Zur Personalpolitik im Ganzen: Die Bundesregierung wird an dem bewährten System des öffentlichen Dienstrechts, einem vielgestaltigen Dienstrecht aus dem Tarifbereich für Arbeiter und Angestellte und dem Gesetzesbereich für Beamte, zum Vorteil für die Bürger festhalten. Das Beamtenrecht ist für die Bürger von Vorteil: Es verpflichtet zu einem besonderen Maß von Engagement. Das Beamtenrecht ist auch bei den Lehrern für die Eltern von Vorteil: Wir wollen nicht, daß Lehrer streiken können und den Eltern die Kinder vor die Tür stellen. Und Beamte können nicht streiken.
Ich halte es auch für notwendig, daß das Beamtenrecht immer wieder innovativ vorangeht, wie ich es gerade beschreibe, und daß wir im öffentlichen Dienstrecht nicht allein auf Tarifabschlüsse, also auf zwei Unterschriften, angewiesen sind. Gewiß ist es notwendig, soviel wie möglich Konsens mit den Berufsverbänden des öffentlichen Dienstes zu erzielen. Die Erfahrung aber zeigt, daß auch das gesetzgeberische Beispiel gelegentlich eine nützliche Schubkraft entwickelt. Deshalb ist ein vielgestaltiges Recht besser als ein unicolores.

Dr. Rita Süssmuth (CDU):
Rede ID: ID1313001600
Danke.

(Abg. Fritz Rudolf Körper [SPD] meldet sich zu einer weiteren Frage)

- Nein, wir haben zwei Minuten vor halb zwei.
Ich habe zum Beamten- und Versorgungsbericht keine Wortmeldungen mehr. Gibt es zu den beiden anderen Fragenkomplexen noch Wortmeldungen? - Ja, der Kollege Pick.

(Fritz Rudolf Körper [SPD]: Ich möchte noch eine Frage stellen!)

- Ist es eine kurze Frage? An sich haben Sie Ihre zwei Fragen schon gestellt. Wir sollten nicht zu der Praxis übergehen, immer mehrere Fragen in eine zu packen. Aber bitte!

Fritz Rudolf Körper (SPD):
Rede ID: ID1313001700
Frau Präsidentin, ich wußte schon immer, daß Sie sehr charmant zu mir sind.
Ganz kurz: Es gibt den Begriff der Versorgungsquote, den Sie, Herr Kanther, in Ihren Bericht eingefügt haben. Ist meine Information richtig, daß wir im Jahre 1975 eine Versorgungsquote von zirka 1,6 Prozent hatten und jetzt in der Gefahr sind, sie im Jahr 2008 wieder zu erreichen?

Dr. Rita Süssmuth (CDU):
Rede ID: ID1313001800
Herr Minister.


Manfred Kanther (CDU):
Rede ID: ID1313001900
Es ist richtig, daß wir 1975 schon einmal eine so hohe Versorgungsquote hatten. Ich nutze jede Gelegenheit, zur Versachlichung der Debatte beizutragen. Damals hat sich buchstäblich kein Mensch um diese Frage gekümmert. Die Frage der Versorgungsquote ist schlichtweg abgehakt worden. Es gab ein Jahr vorher den sogenannten Kluncker-Abschluß von plus 11 Prozent. Das zeigt, wie elementar wichtig die Abschlüsse für die Versorgungsseite sind.
Nun bekommt aber in einer anderen Situation, nämlich nicht mehr der vermeintlich immer voller öffentlicher Kassen, sondern der von gebeutelten öffentlichen Kassen und von schwerwiegenden demographischen Problemen, bei der immer weniger Junge im Dienst immer mehr Ältere, Rentner und Pensionäre, unterhalten müssen, die Sache eine andere Dimension. Was die Gesellschaft 1975 nicht hinterfragt und hingenommen hat, wird ihren Kassen im Jahre 2022 - dann wäre die Versorgungsquote wieder 1,65 Prozent - nicht mehr aufgeladen werden können. Deshalb betrachte ich nicht nur den Zeitraum bis zum Jahre 2008 - dann wäre die Versorgungsquote nur etwa 1,32 Prozent -, sondern ich betrachte einen darüber hinausgehenden Zeitraum.
Ich hätte es mir ja einfacher machen können. Ich hätte Ihren Auftrag mit einer Betrachtung bis zum Jahre 2008 umsetzen können und hätte erklären können: Die Probleme sind mäßig. Genau das habe ich nicht getan; vielmehr habe ich den Zeitraum betrachtet, in dem die Probleme wesentlich werden.

(Zuruf von der CDU/CSU: Verantwortlich gehandelt!)

Deshalb mußten auch entsprechende Vorschläge hinzugefügt werden, nicht weil sie das A und O für die weitere Debatte sein sollen, sondern weil sie zeigen sollen, daß die Bundesregierung und die Koalition entschlossen sind, an das Thema heranzugehen, weil es jetzt noch auf moderate Weise lösbar ist.
Danke.

(Zuruf von der CDU/CSU: Guter Bericht!)


Dr. Rita Süssmuth (CDU):
Rede ID: ID1313002000
Danke, Herr Minister.
Jetzt fragt Frau Abgeordnete Klappert. Zu welchem Komplex?

Marianne Klappert (SPD):
Rede ID: ID1313002100
Tierschutz.

(Zuruf von der CDU/CSU: Das sieht man doch!)

Herr Minister Borchert, ich habe voller Freude festgestellt, daß das Kabinett heute die Novelle zum Tierschutzgesetz verabschiedet hat. Es gibt ja durchaus Gemeinsamkeiten zwischen Ihnen und uns, zum Beispiel daß wir den Verkauf von Wirbeltieren an Personen unter 16 Jahren in Zukunft verbieten und die Bereiche ausdehnen wollen, in denen ein Sachkundenachweis erforderlich ist. Ich frage Sie: Ist in Ihrem Gesetzentwurf vorgesehen, daß die Haltung der landwirtschaftlichen Nutztiere verbessert werden soll, daß auch wissenschaftliche Erkenntnisse bei der Form der Tierhaltung Berücksichtigung finden? Ferner möchte ich Sie fragen, ob das Strafmaß in § 17 des Tierschutzgesetzes verschärft wird und, wenn nicht, warum nicht.

Dr. Rita Süssmuth (CDU):
Rede ID: ID1313002200
Herr Minister Borchert.

Jochen Borchert (CDU):
Rede ID: ID1313002300
Mit der Novelle, die die Bundesregierung heute verabschiedet hat, unterstreichen wir die große Bedeutung, die der Tierschutz hat. Wir haben das Tierschutzgesetz in den Bereichen weiterentwickelt, von denen ich hoffe, daß sie zwischen der Bundesregierung, dem Bundestag und dem Bundesrat unstrittig sind. Wir erhöhen das Alter für diejenigen Personen, die wechselwarme Wirbeltiere erwerben können, auf 16 Jahre; wir dehnen den Bereich der Tätigkeiten aus, für die eine Erlaubnis erforderlich ist. Dies setzen wir unter anderem auch mit der Tiertransportverordnung um.
In der Novelle zum Tierschutzgesetz ist nicht vorgesehen, die Haltungsverordnungen für landwirtschaftliche Nutztiere zu verändern. Hier habe ich den Eindruck, Frau Kollegin, daß wir darin übereinstimmen, daß dies in erster Linie eine Aufgabe ist, die wir auf der europäischen Ebene lösen müssen. Deswegen ist es unser Ziel, auf der europäischen Ebene die Haltungsverordnungen weiter zu verbessern. Wir bemühen uns zur Zeit darum, die Kälberhaltungsverordnung weiterzuentwickeln und die Übergangsfristen zu verkürzen, damit die weitergehenden Regelungen, die wir in Deutschland bereits getroffen haben, möglichst schnell auch auf der europäischen Ebene umgesetzt werden können.
Die Legehennenhaltungsverordnung - hier beziehe ich mich auf die Presseerklärung, die Sie ja für die SPD-Fraktion herausgegeben haben - wird mit dieser Novelle zum Tierschutzgesetz nicht verändert. Ich stimme Ihnen zu - das haben Sie in Ihrer Presseerklärung geschrieben -, daß dies auf der europäischen Ebene weiterentwickelt werden muß. Denn mit einem nationalen Alleingang würden wir auf der einen Seite europarechtlich in eine schwierige Situation kommen und auf der anderen Seite - auch hier stimme ich Ihnen zu - die Tierschutzproblematik ins Ausland verlagern.
Deswegen, denke ich, müssen wir uns gemeinsam bemühen, die Haltungsrichtlinie auf der europäischen Ebene zu verbessern. Ich hoffe, daß unser Drängen Erfolg hat und die Kommission möglichst schnell eine Überarbeitung der Legehennenhaltungsrichtlinie vorlegt.
Zu der letzten Frage: Das Strafmaß wird durch die beschlossene Novelle erhöht.

Dr. Rita Süssmuth (CDU):
Rede ID: ID1313002400
Frau Klappert, die Zeit für die Regierungsbefragung läuft uns davon. Darf ich Sie deshalb bitten, auf die Zusatzfrage zu

Präsidentin Dr. Rita Süssmuth
verzichten, damit wenigstens Herr Behrendt noch eine Frage stellen kann?

(Marianne Klappert [SPD]: Ja!) - Herr Behrendt.


Wolfgang Behrendt (SPD):
Rede ID: ID1313002500
Herr Minister, können Sie mir bitte erläutern, welche Regelungen der Gesetzentwurf angesichts der gentechnologischen Entwicklungen und Forschungen vorsieht, um die geschöpfliche Würde der Tiere zu garantieren?

Dr. Rita Süssmuth (CDU):
Rede ID: ID1313002600
Herr Minister.

Jochen Borchert (CDU):
Rede ID: ID1313002700
Auf Grund der bisherigen Erfahrungen wird das Tierschutzgesetz in wesentlichen Bereichen weiterentwickelt. Das geschieht unter anderem - darauf habe ich bereits hingewiesen -, indem wir den Personenkreis ausdehnen, der Sachkunde nachweisen muß. Die Erfahrung zeigt, daß es bei Personen, die die entsprechende Sachkunde haben, wesentlich weniger Verstöße gegen das Tierschutzgesetz gibt.

(Vorsitz : Vizepräsident Dr. Burkhard Hirsch)

Wir wollen den Schutz im Bereich der Erlaubnisse weiter ausbauen, zum Beispiel bei der Tiertransportverordnung. Mit der Verordnung wird in Zukunft geregelt, daß eine Erlaubnis vorliegen muß, daß ein Sachkundenachweis geführt wird.
Wir entwickeln das Tierschutzgesetz auch im Bereich der Kosmetika weiter. Bisher war das Verbot von Tierversuchen auf die dekorative Kosmetik beschränkt. Es wird auf die Kosmetik insgesamt ausgedehnt.
Wir dehnen den Schutz auch in dem Bereich aus, in dem Eingriffe und Behandlungen an Tieren durchgeführt werden, die zur Belastung von Tieren führen, aber keine Tierversuche darstellen. In Zukunft müssen solche Behandlungen gemeldet werden. Ich denke, dies ist ein entscheidender Ansatz, um den Tierschutz auch in diesem Bereich zu verbessern.
Zu diesen Aspekten gehört, daß wir im Bereich der wissenschaftlichen Forschung an der Regelung festhalten, die bisher strittig war, nämlich daß für sogenannte Finalversuche an Tieren ein Genehmigungsvorbehalt gilt.
Auf Grund der bisherigen Erfahrungen glaube ich, daß wir mit diesen Regelungen in einer Vielzahl von Bereichen den Tierschutz weiter ausbauen und damit unsere Verantwortung für das Mitgeschöpf Tier ernst nehmen.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1313002800
Die Zeit für die Befragung der Bundesregierung ist an sich abgelaufen.

(Wolfgang Behrendt [SPD]: Darf ich vielleicht eine Frage anschließen, die sich unmittelbar auf die gerade gegebene Antwort bezieht?)

- Bitte, wenn sie kurz ist.

Wolfgang Behrendt (SPD):
Rede ID: ID1313002900
Welche Konsequenzen wird die Bundesregierung hinsichtlich der, wie ich finde, unabdingbaren ethischen Überprüfbarkeit von Tierversuchen aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ziehen, das konstatiert hat, die ethische Überprüfung von Tierversuchen sei mit der Forschungsfreiheit unvereinbar?

Jochen Borchert (CDU):
Rede ID: ID1313003000
Wir haben in diesem Bereich an den bisherigen Regelungen festgehalten und werden die strikten Überprüfungen weiterhin durchführen.
Ich glaube, auch die Zahl der Tierversuche zeigt, daß wir auf dem richtigen Weg sind. Man muß sehen, daß von 1991 bis 1995 die Zahl der Versuchstiere um eine Million abgenommen hat. Ich glaube, daß die Überprüfung, ob Tierversuche ethisch verantwortbar sind, ob sie notwendig sind, zu einer strikten Einschränkung der Tierversuche führt und gleichzeitig intensiv die Suche danach verstärkt, ob Tierversuche durch alternative Verfahren ersetzt werden können.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1313003100
Die Zeit für die Befragung der Bundesregierung ist abgelaufen. Mir liegen aber noch zwei Fragen der Kollegin Höfken und des Kollegen Michels vor. Wenn sie zu demselben Komplex sind, lasse ich sie noch zu. Ist das der Fall? - Frau Höfken, bitte.

Ulrike Höfken-Deipenbrock (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1313003200
Ich möchte konkret an dem letzten Punkt ansetzen. Haben Sie damit eine Ausweitung der Definition von Tierversuchen, von Eingriffen zu Aus-, Fort- und Weiterbildungszwecken und von Tiertötungen zum Zwecke der Organ- und Gewebeentnahme vorgenommen?
Haben Sie einen Nachweis von Kenntnissen und Fähigkeiten auch für das Töten von wechselwarmen Tieren eingeführt?
Warum beschränken Sie die Anhebung der Altersgrenze für den Erwerb auf Wirbeltiere und lassen die wechselwarmen Tiere dabei außen vor?

Jochen Borchert (CDU):
Rede ID: ID1313003300
Es gibt keine neue Definition von Tierversuchen. Somit wird der Bereich der Tierversuche auch nicht ausgeweitet. Vielmehr bleiben wir bei der bisherigen Regelung.
Wir haben die Anzeigepflicht für den Bereich erweitert, innerhalb dessen Eingriffe und Behandlung an Tieren im Rahmen biomedizinischer oder labortechnischer Verfahren routinemäßig durchgeführt werden. Dies kann zur Belastung von Tieren führen, aber es handelt sich nicht um Tierversuche. Die Neuregelung mit dem Ziel der Angleichung an internationale Verfahren führt dazu, daß mit der Anzeigepflicht in diesem Bereich eine weitere Verbesserung des Tierschutzes erfolgt. Dies gilt für Herstellung,



Bundesminister Jochen Borchert
Gewinnung und Aufbewahrung von Stoffen, sofern diese für die verwendeten Tiere belastend sind.
Wir haben die Altersgrenze für den Erwerb von bestimmten Tieren auf 16 Jahre angehoben. Nach dem bisherigen Recht konnten wechselwarme Wirbeltiere bereits von Jugendlichen im Alter von 14 Jahren gekauft werden. Diese Grenze wird jetzt auf 16 Jahre angehoben. Ich glaube, daß wir auch damit dem Votum des Bundesrates aus der vergangenen Legislaturperiode Rechnung getragen haben.
Darüber hinaus wird der Bereich der Tätigkeiten, für die eine Sachkunde nachgewiesen werden muß, auf die Tötung von Tieren ausgedehnt. Dies dient dem Ziel, ein möglichst tierschutzgerechtes Verfahren gewährleisten zu können.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1313003400
Herr Kollege Michels, ist auch Ihre Frage zum Thema Tierschutz? - Bitte schön.

Meinolf Michels (CDU):
Rede ID: ID1313003500
Herr Minister, der Präsident des Deutschen Tierschutzbundes meint, daß durch diese Novellierung eventuell die Zahl der Tierversuche steigen könnte. Was sagen Sie dazu?
Die Bundesregierung will mit dieser Novellierung EG-Recht umsetzen. Was würde eine Ablehnung auf EG-Ebene diesbezüglich bedeuten?

Jochen Borchert (CDU):
Rede ID: ID1313003600
Die Zahl der Tierversuche wird mit der Novellierung nicht steigen. Wir bleiben bei der bisherigen Definition von Tierversuchen, wir bleiben bei den bisherigen Regelungen, so daß keinerlei Anhaltspunkte dafür vorliegen, daß die Zahl der Tierversuche steigen könnte. Ich bin sicher, daß die Tendenz der vergangenen Jahre sich auch in den nächsten Jahren fortsetzen wird, so daß die Zahl der Versuchstiere von Jahr zu Jahr weiter abnehmen wird.
Wenn wir die mit der Novellierung beabsichtigte Umsetzung von EG-Recht nicht rechtzeitig vollziehen, würden wir in diesen Bereichen gegen europäisches Recht verstoßen und damit für den betroffenen Personenkreis Rechtsunsicherheit schaffen. Es ist auch nicht auszuschließen, daß in Einzelfällen Regreßforderungen möglich sind, weil wir bestimmte Regelungen des europäischen Rechts nicht umgesetzt haben.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1313003700
Vielen Dank, Herr Minister. Ich beende die Befragung und rufe Tagesordnungspunkt 2 auf:
Fragestunde
- Drucksache 13/5771 -
Die Frage 1 des Kollegen Behrendt, die Fragen 2 und 3 der Kollegin Ferner und die Frage 4 der Kollegin Leonhard werden schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Wir kommen dann zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz. Zur Beantwortung der
Fragen steht der Parlamentarische Staatssekretär Rainer Funke zur Verfügung.
Ich rufe die Frage 5 des Kollegen Dr. Pick auf:
Wie viele Personen haben Ansprüche auf Schadenersatz gegen die Bundesrepublik Deutschland geltend gemacht, die im Zusammenhang mit dem Konkurs des Reiseveranstalters MP Travel-Line stehen, und wie ist die weitere Abwicklung der Verfahren vorgesehen?

Rainer Funke (FDP):
Rede ID: ID1313003800
Herr Kollege Professor Dr. Pick, gegenüber der Bundesrepublik Deutschland haben zur Zeit insgesamt zirka 7 800 Anspruchsteller Schadenersatzansprüche im Zusammenhang mit der verspäteten Umsetzung der EG-Pauschalreise-Richtlinie geltend gemacht. Wie viele dieser Fälle im Zusammenhang mit dem Konkurs des Reiseveranstalters MP Travel-Line stehen, läßt sich nicht sagen, weil viele Anspruchsteller pauschal Ansprüche geltend gemacht haben, ohne den Namen des Reiseveranstalters zu nennen.
Die Bundesregierung beabsichtigt, die geltend gemachten Schadenersatzansprüche wegen der verspäteten Umsetzung der Pauschalreise-Richtlinie zügig und möglichst ohne gerichtliche Entscheidung abzuwickeln. Dabei wird allerdings in jedem einzelnen Fall zu prüfen sein, ob und inwieweit die Voraussetzungen für den Ersatz des entstandenen Schadens vorliegen.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1313003900
Zusatzfrage.

Prof. Dr. Eckhart Pick (SPD):
Rede ID: ID1313004000
Ist die Bundesregierung bereit, im Rahmen der Prüfung des Einzelfalls auf eine unbürokratische Regelung dieser Fälle hinzuwirken, und betrifft das auch diejenigen, die jetzt noch keine Klagen beim Gericht, insbesondere in Bonn, anhängig gemacht haben?

Rainer Funke (FDP):
Rede ID: ID1313004100
Wir werden diese Ansprüche unbürokratisch bearbeiten. Ich habe bereits gesagt, es soll eine Regelung außerhalb des Gerichts erfolgen. Wir haben innerhalb unseres Hauses auch durch eine personelle Verstärkung dafür Sorge getragen, daß schnell und unbürokratisch entschieden werden kann. Natürlich sind wir nach der Bundeshaushaltsordnung verpflichtet, gründlich zu prüfen. Wir wollen das so schnell wie möglich und vor allem unbürokratisch tun. Man könnte zum Beispiel daran denken, daß minimale Schadenspositionen gegebenenfalls pauschal abgegolten werden könnten.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1313004200
Ihre zweite Zusatzfrage.

Prof. Dr. Eckhart Pick (SPD):
Rede ID: ID1313004300
Meine erste Frage war insofern noch nicht vollständig beantwortet, als ich gefragt habe, ob das auch für noch nicht anhängige Verfahren gilt.


Rainer Funke (FDP):
Rede ID: ID1313004400
Das gilt auch für nicht anhängige Verfahren. Wir haben bereits gegenüber einer Reihe von Antragstellern, die ihre Ansprüche lediglich beim Bundesjustizministerium geltend gemacht haben, auf die Einrede der Verjährung verzichtet. Diese werden natürlich genauso behandelt wie diejenigen, die ihre Verfahren beim Gericht anhängig gemacht haben.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1313004500
Ihre zweite Zusatzfrage.

Prof. Dr. Eckhart Pick (SPD):
Rede ID: ID1313004600
Ab wann rechnet die Bundesregierung den Beginn der Verjährung? Das ist in diesem Fall nicht ganz einfach. Ist sie bereit, generell auf die Einrede der Verjährung zu verzichten? Es ist ja höchst fraglich, ab wann die Frist in diesem Fall zu laufen beginnt.

Rainer Funke (FDP):
Rede ID: ID1313004700
Herr Kollege, wir wissen natürlich, daß die Frage der Verjährung problematisch ist. Ich glaube, es wird sich mehr um einen rechtstheoretischen Fall handeln. Wir werden das genau prüfen, und wir haben bislang gegenüber einer großen Zahl von Anspruchstellern auf die Einrede der Verjährung verzichtet. Wir werden trotz möglicherweise rechtstheoretischer Ausführungen eine Ausarbeitung darüber, nach welchen Grundsätzen die Verjährung eintreten könnte, erstellen, die wir Ihnen, Herr Professor Pick, gern zur Verfügung stellen.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1313004800
Zusatzfrage, Frau Kollegin Blunck.

Lieselott Blunck (SPD):
Rede ID: ID1313004900
Herr Staatssekretär, wären bei fristgerechter Umsetzung der EG-PauschalreiseRichtlinie dem Bundeshaushalt Kosten für Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe erspart geblieben, und hätten diese eingesparten Beträge nicht die Kosten der Projekte, die die SPD-Fraktion zum Bundeshaushalt 1997 beantragt hat - zum Beispiel zur Realisierung der Forderungen der Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände in bezug auf die Gesundheit und im Bereich der Energieeinsparungen -, einschließlich der Verpflichtungsermächtigungen für die Jahre 1998 und 1999 bei weitem gedeckt?

Rainer Funke (FDP):
Rede ID: ID1313005000
Frau Kollegin, es wird Sie vielleicht überraschen, aber ich kenne die Anträge der SPD- Fraktion nicht. Ich kann Ihnen aber sagen, wie die Schätzungen - das ist auch Bestandteil der nächsten Frage von Herrn Pick - über die Schadenshöhe aussehen. Wir haben natürlich noch keine genaue Übersicht darüber, wie hoch der Schaden ist. Wir rechnen mit einem Schaden in Höhe von 10 bis 15 Millionen DM, maximal 20 Millionen DM.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1313005100
Dann kommt die Zusatzfrage der Kollegin Kastner.

Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1313005200
Herr Staatssekretär, es soll noch weitere Richtlinien geben, die unseres Wissens nicht fristgerecht umgesetzt worden sind und bei denen eventuell noch Verurteilungen der Bundesregierung nachkommen können. Können Sie absehen, welche weiteren Schadenersatzansprüche auf die Bundesregierung in dieser Hinsicht noch zukommen können?

Rainer Funke (FDP):
Rede ID: ID1313005300
Frau Kollegin, diese Fragestellung geht weit über das hinaus, was Herr Kollege Pick in seiner Frage 5 angesprochen hat. Sie werden es mir auch nicht verübeln, wenn ich sage, daß die europäischen Richtlinien natürlich von vielen Stellen der Bundesregierung umzusetzen sind. Auch soweit das Bundesjustizministerium betroffen ist, gibt es Richtlinien, die nicht fristgerecht umgesetzt worden sind. Wir werden uns bemühen, hier eine möglichst schnelle Umsetzung vorzunehmen. Wir rechnen nicht mit Schadenersatzansprüchen.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1313005400
Es kommt die Zusatzfrage der Kollegin Klappert.

Marianne Klappert (SPD):
Rede ID: ID1313005500
Herr Staatssekretär, ich möchte da gerne weiterfragen: Wie viele Richtlinien sind bei uns konkret noch nicht umgesetzt worden? Bei wie vielen ist die Frist zur Umsetzung schon abgelaufen?

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1313005600
Verehrte Kollegin, da ist selbst bei großzügigster Auslegung nun wirklich kein Sachzusammenhang mehr zu erkennen.

(Susanne Kastner [SPD]: Doch!)

- Eine Sekunde. - Die ursprüngliche Frage lautete, wie viele Personen Schadenersatzansprüche geltend gemacht haben, die im Zusammenhang mit dem Konkurs eines bestimmten Reiseveranstalters stehen, und wie die weitere Abwicklung der Verfahren vorgesehen ist. Ich kann Ihre Zusatzfrage nicht zulassen.
Ich rufe die Zusatzfrage des Kollegen Kubatschka auf.

Horst Kubatschka (SPD):
Rede ID: ID1313005700
Herr Staatssekretär, können Sie sagen, wie viele Reiseveranstalter während der Umsetzungsfrist und vor der tatsächlichen Umsetzung in Konkurs gegangen sind, also wie viele Unternehmen betroffen sind? Wie viele Einzelfälle, wie viele Kunden sind betroffen?

Rainer Funke (FDP):
Rede ID: ID1313005800
Herr Kollege, zu der letzten Frage habe ich gesagt, daß wir aus dem von Ihnen genannten Zeitraum etwa 7 800 Anspruchsteller haben. Das betrifft im wesentlichen MP Travel-Line. Daneben gibt es, glaube ich, weitere 76 Reiseunternehmen, die in dieser Zeit in Konkurs gegangen sind; eines der größeren davon ist Marlo-Reisen. Die anderen

Parl. Staatssekretär Rainer Funke
können wir von den Namen und auch von der Zahl her vernachlässigen.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1313005900
Jetzt kommt die Zusatzfrage der Kollegin Steen.

Antje-Marie Steen (SPD):
Rede ID: ID1313006000
Herr Staatssekretär, im Zusammenhang auch mit der vorhergehenden Frage möchte ich die Bundesregierung fragen, ob sie das Volumen des Schadens, der eingetreten ist bzw. erstattet werden muß, einschätzen kann und in welcher Form diese Anträge behandelt werden. Gibt es eine Rangfolge, und sind die Anträge der Reiseunternehmen weniger vordringlich als die der Einzelpersonen?

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1313006100
Frau Kollegin, ich glaube, das ist eine Zusatzfrage zur Frage 6, die wir gleich behandeln werden. Wenn Sie sie vielleicht bis dahin zurückstellen würden.
Ich rufe die Zusatzfrage der Kollegin Ganseforth auf.

Prof. Monika Ganseforth (SPD):
Rede ID: ID1313006200
Herr Staatssekretär, ich wüßte aber doch gern, wie hoch von der Bundesregierung die Summe der Schadenersatzansprüche eingeschätzt wird, die dadurch entstanden sind, daß die Richtlinie nicht rechtzeitig umgesetzt worden ist.

Rainer Funke (FDP):
Rede ID: ID1313006300
Frau Kollegin, das hatte ich schon längst beantwortet. Ich hatte gesagt, wir rechnen mit maximal 20 Millionen DM.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1313006400
Ich rufe die Frage 6 des Kollegen Dr. Pick auf:
Wie hoch ist der von dem Konkurs des Reiseveranstalters MP Travel-Line betroffenen Reisenden im Durchschnitt geltend gemachte Schaden?
Bitte schön.

Rainer Funke (FDP):
Rede ID: ID1313006500
Herr Kollege, da die Zahl der Reisenden nicht feststeht, die ihre Ansprüche im Zusammenhang mit dem Konkurs des Reiseveranstalters MP Travel-Line geltend gemacht haben, läßt sich der im Durchschnitt geltend gemachte Schaden dieses Personenkreises nicht feststellen.
Aus 3 500 Schadensfällen, die - unabhängig vom Reiseveranstalter - mit elektronischer Datenverarbeitung gespeichert sind, läßt sich ein durchschnittlich geltend gemachter Schaden von 2 850 DM errechnen. Viele Anspruchsteller haben jedoch in ihren Anträgen auch Schäden Mitreisender - Ehepartner, Kinder und sonstiger Mitreisender - verfolgt. Der pro Person durchschnittlich geltend gemachte Schaden liegt nach unseren Schätzungen daher unter 2 850 DM.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1313006600
Ihre Zusatzfrage, bitte.

Prof. Dr. Eckhart Pick (SPD):
Rede ID: ID1313006700
Herr Staatssekretär, ist gewährleistet, daß die Abwicklung dieser Schäden noch in diesem Jahr erfolgt? Denn die Betroffenen warten seit Mitte 1993, als der Schaden eingetreten ist, auf eine Wiedergutmachung, obwohl sich der Rechtsstandpunkt der Bundesregierung nach diesem Zeitpunkt nicht als zutreffend herausgestellt hat.

Rainer Funke (FDP):
Rede ID: ID1313006800
Herr Kollege, wir haben die Voraussetzungen dafür geschaffen, daß schnell geprüft und dann auch rasch abgewickelt wird. Es mag im einzelnen etwas kompliziertere Fälle geben, bei denen Rückfragen gestellt und die Antworten rechtzeitig eingehen müssen. Wir haben sowohl personell als auch durch Datenverarbeitung die Voraussetzungen dafür geschaffen, daß wir schnell abwickeln können.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1313006900
Haben Sie noch eine Zusatzfrage? - Nein. Dann rufe ich die Zusatzfrage der Kollegin Steen auf. Würden Sie sie wiederholen?

Antje-Marie Steen (SPD):
Rede ID: ID1313007000
Herr Staatssekretär, ich hatte den Wunsch geäußert, etwas über den Umfang der zu erwartenden Schadenshöhe zu erfahren bzw. darüber, ob in dieser Schadenshöhe auch die Regulierung der Schäden enthalten ist, die die Reiseunternehmer bereits im Kulanzwege bei Einzelreisenden vorgenommen haben.

Rainer Funke (FDP):
Rede ID: ID1313007100
Wir haben die Fälle zu regeln, in denen Ansprüche an das Bundesjustizministerium gestellt werden. Im Hinblick darauf habe ich den maximalen Umfang von 20 Millionen DM genannt. Darüber hinausgehende Zahlen kann ich Ihnen leider nicht liefern.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1313007200
Dann rufe ich die Zusatzfrage von Frau Kollegin Kastner auf.

Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1313007300
Herr Staatssekretär, ich habe mit Freude zur Kenntnis genommen, daß die Bundesregierung die Schadenersatzansprüche schnell abwickeln will. Trotzdem: In diesem Fall gibt es eine Verjährungsfrist. Ist die Bundesregierung hinsichtlich der dreijährigen Verjährungsfrist bereit, Kulanz zu zeigen?

Rainer Funke (FDP):
Rede ID: ID1313007400
Ich habe vorhin, Frau Kollegin, auf die Frage des Kollegen Professor Pick zur Verjährungsfrage schon Stellung genommen. Hinsichtlich der Kulanz ist die Bundesregierung in einer schwierigen Situation; denn wir haben die Rechtsgrundlagen für Zahlungen zu beachten. Das wäre in diesem Fall die Ihnen bekannte Bundeshaushaltsordnung.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1313007500
Dann rufe ich die Zusatzfrage des Kollegen Kubatschka auf.


Horst Kubatschka (SPD):
Rede ID: ID1313007600
Herr Staatssekretär, durch das Nichthandeln der Regierung - man kann auch sagen: Versagen der Regierung - ist der Bundesrepublik Schaden entstanden. Welcher Schaden an Ansehen usw. ist der Reisebranche entstanden?

Rainer Funke (FDP):
Rede ID: ID1313007700
Der Reisebranche ist durch die Nichtumsetzung meines Erachtens kein Schaden entstanden. Denn auf Grund der Tatsache, daß in der Reisebranche auch schwarze Schafe - dazu hat sicherlich MP Travel-Line gehört - existieren, kann der Bundesregierung kein Vorwurf gemacht werden. Das sind allgemeine wirtschaftliche Vorkommnisse, die wir leider auch in anderen Branchen haben.
Im übrigen darf ich eine Bemerkung zurückweisen. Wer die Geschichte der mangelnden Umsetzung kennt, der wird auch wissen, daß es nicht nur die Bundesregierung gewesen ist, die die Richtlinie nicht umgesetzt hat. Durch ein nationales Gesetz setzt auch der Bundestag um. Ich kann mich noch sehr genau an Gespräche mit Bundestagsabgeordneten erinnern, die gemeint haben, daß wir diese Richtlinie überhaupt nicht umzusetzen hätten.

(Lilo Blunck [SPD]: Da müssen Sie in die andere Richtung gucken!)

- Ich habe den Kollegen Kubatschka angesehen; er hat mich gefragt.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1313007800
Zusatzfrage der Kollegin Blunck.

Lieselott Blunck (SPD):
Rede ID: ID1313007900
Das trifft auf die Beantwortung seiner Frage zu, aber nicht auf die Fragen bezüglich der Umsetzung der Richtlinie, Herr Staatssekretär.
Herr Staatssekretär, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist, muß man Vorsorge für spätere Zeiten treffen. Deswegen frage ich Sie: Wieweit trifft die Bundesregierung zum Beispiel dergestalt Vorsorge, daß uns Schadenersatzforderungen wegen der Nichtumsetzung der Richtlinie für Wertpapierdienstleistungen nicht dazu bringen werden, in der nächsten Zeit eine weitere Fragestunde mit Fragen zu Schadenersatzforderungen zu bestreiten?

Rainer Funke (FDP):
Rede ID: ID1313008000
Frau Kollegin, Ihre Zusatzfrage hat mit der Frage 6 überhaupt nichts zu tun.

(Lilo Blunck [SPD]: Darf ich also feststellen, daß die Bundesregierung keine Vorsorge trifft?)

- Frau Kollegin, das können Sie so nicht schlußfolgern. Das ist in dieser Form unzulässig.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1313008100
Zusatzfrage des Kollegen Dr. Sperling.

Dr. Dietrich Sperling (SPD):
Rede ID: ID1313008200
Herr Staatssekretär, da die Rechtsauffassung der Bundesregierung, die zu diesen Schadenersatzforderungen geführt hat, offenkundig falsch war, frage ich Sie - hoffentlich zulässig, Herr Präsident -, ob es sich um einen Präzedenzfall handelt, der dazu verpflichten würde, Schadensmöglichkeiten, die an anderen Stellen auftreten können, abzuwehren, und ob es eine zügige Prüfung sowie eine ganz schnelle Vorlage von die Präzedenzfallwirkung abwehrenden Vorgaben gibt.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1313008300
Herr Staatssekretär, hierzu muß ich sagen: So vorsichtig der Kollege Sperling dies formuliert hat - ich kann den Zusammenhang nicht ganz erkennen. Ich stelle Ihnen anheim, ob Sie antworten.

Rainer Funke (FDP):
Rede ID: ID1313008400
Ich möchte zumindest eines sagen: Dieses Urteil hat sicherlich eine gewisse Präzedenzwirkung. Es ist eine Fortentwicklung des Ihnen bekannten Francovich-Urteils, aus dem wir natürlich unsere Schlußfolgerungen zu ziehen haben.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1313008500
Zusatzfrage des Kollegen Irmer.

Ulrich Irmer (FDP):
Rede ID: ID1313008600
Ich möchte eine zulässige Zusatzfrage zu Frage 6 stellen.

(Zuruf von der SPD: Das entscheidet der Präsident, ob die zulässig ist! Weitere Zurufe von der SPD)

Wie hoch ist der Schaden pro Einzelfall, mit dem die Bundesregierung bei späteren Fällen von Nichtumsetzung einer Richtlinie rechnen muß?

(Zurufe von der SPD)

- Ich weiß nicht, ob ich mich verständlich ausgedrückt habe. Frage 6 lautet ja: „Wie hoch ist der ... im Durchschnitt geltend gemachte Schaden?" Dazu stelle ich die in meinen Augen zulässige Frage, wie hoch der Schaden im Durchschnitt sein wird, wenn die Bundesregierung in weiteren Fällen Richtlinien nicht umsetzt.

Rainer Funke (FDP):
Rede ID: ID1313008700
Das kann ich nicht beantworten. Das ist eine Rechnung mit mehreren Unbekannten.

(Ulrich Irmer [F.D.P.]: Das hatte ich vermutet, aber ich wollte die Frage stellen!)

Das können Sie von mir als Juristen nicht verlangen.

(Lachen bei der SPD Zuruf von der SPD: Aber von der Bundesregierung!)

- Das war eine scherzhafte Bemerkung; das haben Sie vielleicht gemerkt.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1313008800
Für Prophezeiungen ist die Bundesregierung nicht zuständig. Das ist ein Sachverhalt, an dem wir nichts ändern können.
Wir sind damit am Ende Ihres Geschäftsbereichs. Vielen Dank, Herr Staatssekretär.

Vizepräsident Dr. Burkhard Hirsch
Damit kommen wir zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen. Zur Beantwortung der Fragen steht der Parlamentarische Staatssekretär Hansgeorg Hauser zur Verfügung.
Wir kommen zur Frage 7 der Kollegin Professor Ganseforth:
Aus welchem Grund benötigen Blockheizkraftwerke (BHKW), wenn sie nach dem 30. Juli 1996 in Betrieb gehen, eine Einzelgenehmigung durch das örtliche Hauptzollamt bzw., wenn sie bereits in Betrieb sind, nachträglich bis zum 1. April 1997 eine solche Genehmigung?

Hansgeorg Hauser (CSU):
Rede ID: ID1313008900
Ihre Frage beantworte ich wie folgt: Die Erteilung einer Einzelerlaubnis an Stelle einer bloßen Anmeldung und damit verbundener allgemeiner Erlaubnis zum Betrieb eines Blockheizkraftwerks dient der Rechtssicherheit und der Rechtsklarheit.
Die mineralölsteuerrechtliche Begünstigung des Betriebes eines Blockheizkraftwerks setzt die Ortsfestigkeit der Anlage voraus und ist an die Bedingung geknüpft, daß mindestens 60 Prozent des Energiegehalts des verwendeten Mineralöls in Form von Wärmeenergie und mechanischer Energie genutzt werden.
Wenn nach Auffassung des zuständigen Hauptzollamtes eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt war, konnte bisher lediglich eine nicht rechtsbehelfsfähige Rechtsauskunft erteilt werden. War der Beteiligte anderer Auffassung, konnte er den Betrieb der Anlage mit steuerbegünstigtem Mineralöl zwar aufnehmen, mußte aber damit rechnen, nach § 13 Mineralölsteuergesetz wegen zweckwidriger Verwendung des Mineralöls mit Steuerbescheid in Anspruch genommen zu werden.
Die Ablehnung eines Antrags auf Erteilung einer förmlichen Einzelerlaubnis ist dagegen mit Einspruch anfechtbar. Damit besteht die Möglichkeit, bereits vor Aufnahme des Betriebs eines Blockheizkraftwerkes verbindlich klären zu lassen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Begünstigung vorliegen.
Für Betreiber von Blockheizkraftwerken, die vor Inkrafttreten der Änderungsverordnung in Betrieb genommen worden sind, gilt die allgemeine Erlaubnis bis zum 1. April 1997 fort, um es den Betroffenen zu ermöglichen, innerhalb dieser Übergangsfrist Anträge auf Erteilung einer förmlichen Einzelerlaubnis zu stellen. Dies ist aus Gleichbehandlungsgründen erforderlich.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1313009000
Ihre Zusatzfrage, bitte schön.

Prof. Monika Ganseforth (SPD):
Rede ID: ID1313009100
Herr Staatssekretär, wie hoch schätzt die Bundesregierung die Zahl der Anträge zu Altanlagen, und wie hoch wird die Zahl der Anträge ungefähr sein, die jährlich für Neuanlagen gestellt werden?

Hansgeorg Hauser (CSU):
Rede ID: ID1313009200
Mir liegen dazu lediglich Angaben über den Bestand der Blockheizkraftwerke in der Bundesrepublik vor. Dieser Bestand liegt derzeit bei rund 3 000 Anlagen. Ich kann Ihnen jetzt aber nicht aufschlüsseln, zu wie vielen davon noch Anträge gestellt werden müssen oder zu wie vielen schon Anträge gestellt wurden und wie viele neue Anträge im nächsten Jahr möglicherweise kommen werden. Ich kann Ihnen aber diese Frage gerne schriftlich beantworten, wenn Sie es wünschen.

(Monika Ganseforth [SPD]: Ja, danke schön!)


Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1313009300
Ihre zweite Frage, bitte schön.

Prof. Monika Ganseforth (SPD):
Rede ID: ID1313009400
Sie haben begründet, warum diese Anträge gestellt werden müssen. Jetzt möchte ich wissen, warum man nicht ein Verfahren anwenden kann, wie es zum Beispiel bei Landwirten angewandt wird. Warum ist man gegenüber den Hausbesitzern, die Blockheizkraftwerke einbauen oder eingebaut haben, so viel mißtrauischer, daß sie praktisch vor dem Einbau eines solchen kleinen Blockheizkraftwerkes einen Antrag beim Hauptzollamt stellen müssen, während man sich bei Landwirten damit begnügt, daß sie beim Bezug des Mineralöls, das nicht mit Steuern belastet ist, durch ihre Unterschrift bestätigen, daß sie Kenntnis davon erhalten haben, daß eine andere Verwendung strafbar ist? Warum wird nicht das gleiche Verfahren auch bei Hausbesitzern angewandt, warum ist man da mißtrauischer?

Hansgeorg Hauser (CSU):
Rede ID: ID1313009500
Ich denke nicht, daß es aus Mißtrauen geschieht, sondern es dient vor allen Dingen der Rechtssicherheit. Der Betreiber eines solchen Blockheizkraftwerkes hat damit von Anfang an die Sicherheit, daß es rechtlich in Ordnung ist, wie und wofür er das Mineralöl verwendet.
Die Steuerbegünstigung ist auch an die Ortsfestigkeit gebunden, wodurch ebenfalls dem Mißbrauch vorgebeugt wird. Es besteht also nicht die Möglichkeit, das Blockheizkraftwerk beweglich zu machen und für andere Zwecke einzusetzen. Insofern sehe ich da keinen Zusammenhang mit der Landwirtschaft. In der Landwirtschaft wird die generelle Erlaubnis erteilt, Diesel steuerbegünstigt zu verwenden. Hier besteht insofern also ein Unterschied.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1313009600
Dann komme ich zu der Zusatzfrage des Kollegen Köhne.

Rolf Köhne (PDS):
Rede ID: ID1313009700
Herr Staatssekretär, wie hoch ist bei den 3 000 Blockheizkraftwerken der Anteil an nicht ortsfesten Anlagen bzw. an Anlagen, die nicht eine 60prozentige Wärmenutzung erreichen, also den von Ihnen genannten Vorschriften nicht genügen?


Hansgeorg Hauser (CSU):
Rede ID: ID1313009800
Auch diese Frage kann ich Ihnen natürlich nicht beantworten, weil ich, wie gesagt, die Aufteilung der entsprechenden Anlagen nicht hier habe. Wenn aber eine solche Anlage nicht ortsfest ist, ist eine Mineralölsteuerbegünstigung nicht möglich. Damit kann eine solche Anlage auch nicht mineralölsteuerlich begünstigt werden. Handelt es sich um eine alte Anlage, würde sich spätestens bis zum 1. April 1997 herausstellen, daß diese Anlage nicht genehmigungsfähig ist.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1313009900
Dann rufe ich die Frage 8 der Kollegin Ganseforth auf:
Ist die Bundesregierung bereit, dieses Hemmnis gegen den Einsatz der wegen ihrer effizienten Energienutzung für den Klimaschutz wichtigen Anlagen zu beseitigen?
Bitte schön.

Hansgeorg Hauser (CSU):
Rede ID: ID1313010000
Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, diese Regelung zu beseitigen. Die Gründe dafür ergeben sich bereits aus der Antwort, die ich eben gegeben habe.
Die Bundesregierung betrachtet das Erfordernis einer Einzelerlaubnis auch nicht als Hemmnis für die Errichtung umweltpolitisch erwünschter KraftWärme-Kopplungsanlagen, da schon bisher solche Anlagen beim zuständigen Hauptzollamt angemeldet werden mußten. Der mit dem Antrag auf eine förmliche Einzelerlaubnis verbundene Aufwand für Verwaltung und Beteiligte ist nicht nennenswert gewachsen.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1313010100
Zusatzfrage.

Prof. Monika Ganseforth (SPD):
Rede ID: ID1313010200
Wenn die Bundesregierung das nicht als Hemmnis ansieht: Wie beurteilt sie dann, daß die Betreiber, diejenigen, die Blockheizkraftwerke in ihren Wohnungen und Häusern eingebaut haben oder das tun wollen, das Einholen einer Einzelgenehmigung als ein großes Hemmnis und als eine unnötige bürokratische Barriere empfinden? Wie beurteilen Sie, daß zum Beispiel die EnqueteKommission des Deutschen Bundestages zur Klimavorsorge festgestellt hat, daß in vielen Bereichen wirtschaftliche CO2-Einsparpotentiale an bürokratischen Hemmnissen scheitern? Wie beurteilt die Bundesregierung die Hemmnisse, die von den Betreibern genannt werden, unter diesem Gesichtspunkt? Ich denke, nicht nur das Parlament, sondern auch die Bundesregierung hat gesagt, sie möchte die Klimaschutzziele vorantreiben.

Hansgeorg Hauser (CSU):
Rede ID: ID1313010300
Frau Kollegin, ich teile grundsätzlich Ihre Meinung, daß man bei solchen Anlagen mit möglichst wenig Bürokratie auskommen sollte. Das ist absolut richtig. Aber wenn es sich um eine Verbesserung der Rechtssicherheit handelt, da ich auf meinen Antrag - eine Anzeige ist schon bisher für den steuerbegünstigten Betrieb einer solchen Anlage erforderlich gewesen - einen förmlichen Bescheid bekomme, dann dient das auch der Klarheit für den Betreiber und hilft ihm, weitere bürokratische Hemmnisse zu vermeiden. Ich denke, das ist in dieser Form eine vernünftige Maßnahme.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1313010400
Zweite Zusatzfrage.

Prof. Monika Ganseforth (SPD):
Rede ID: ID1313010500
Ich halte das nicht für vernünftig. - Was halten Sie von dem Kompromiß, den die Betreiber anbieten, sich mit einer Anzeige beim Hauptzollamt zu begnügen und nicht ein förmliches Genehmigungsverfahren einzuleiten?

Hansgeorg Hauser (CSU):
Rede ID: ID1313010600
Wenn die Anzeige eingereicht wird, hat der Betreiber nicht die Rechtssicherheit, die er mit einem förmlichen Bescheid bekommt. Deswegen ist das Verfahren mit dem Bescheid bzw. der nachträglichen Genehmigung vernünftiger.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1313010700
Dann rufe ich die Zusatzfrage des Kollegen Köhne auf.

Rolf Köhne (PDS):
Rede ID: ID1313010800
Herr Staatssekretär, halten Sie es nicht für ein bißchen schwach - so sage ich es einmal -, wenn Sie auf der einen Seite gar nicht wissen, ob es überhaupt Mißbrauch gibt, und auf der anderen Seite nicht die Absicht haben, dieses Hemmnis zu beseitigen? Wäre es nicht angebracht, erst einmal zu prüfen, ob es überhaupt Fälle von Nichteinhaltung dieser Vorschriften gibt, und dann zu überlegen, ob man dieses Hemmnis beseitigt, weil es gar keine Fälle gibt, in denen das zutrifft?

Hansgeorg Hauser (CSU):
Rede ID: ID1313010900
Mißbrauchsfälle sind sehr wohl festgestellt worden, beispielsweise dergestalt, daß es sich nicht um ortsfeste Anlagen handelt, die für andere Zwecke eingesetzt wurden. Insofern ist es sehr wohl richtig, daß ein förmlicher Bescheid darüber ergeht. Damit hat der Betreiber die Rechtssicherheit, daß das, was er macht, gesetzlich zulässig ist.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1313011000
Dann komme ich zu der Zusatzfrage des Kollegen Dr. Sperling.

Dr. Dietrich Sperling (SPD):
Rede ID: ID1313011100
Herr Staatssekretär, da Sie die Rechtssicherheit so hoch halten, frage ich Sie: Können Sie mir sagen, warum die Regierung so glücklich war, als diese Rechtssicherheit im Fall von Eigenheimbauten abgeschafft wurde und man sich häufig mit einem schlichten Anzeigeverfahren begnügt hat, und warum reden Sie nicht einmal mit dem Wirtschaftsminister über Deregulierung just in dem Bereich, in dem Sie mit dem Argument der Rechtssicherheit antworten? Er würde vermutlich zu einer anderen Auskunft kommen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)



Hansgeorg Hauser (CSU):
Rede ID: ID1313011200
Herr Kollege Sperling, ich habe hier selber erklärt, daß ich den Abbau von bürokratischen Hemmnissen durchaus befürworte.

(Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Aber Sie machen es nicht!)

Aber wenn ich Rechtssicherheit für den Bürger schaffen kann,

(Monika Ganseforth [SPD]: Der will das gar nicht!)

indem ich mit einem normalen Antrag, den ich sowieso stellen muß, einen rechtssicheren Bescheid verbinde, habe ich für den Bürger mehr getan, obwohl er nicht mehr Aufwand hat als vorher.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1313011300
Ich rufe die Zusatzfrage des Kollegen Kubatschka auf.

Horst Kubatschka (SPD):
Rede ID: ID1313011400
Herr Staatssekretär, sehen Sie die Möglichkeit, das Genehmigungsverfahren zu beschleunigen, und wie lange dauert in der Regel ein Genehmigungsverfahren?

Hansgeorg Hauser (CSU):
Rede ID: ID1313011500
Herr Kollege Kubatschka, ich kann Ihnen keine Auskunft geben, wie lange es zur Zeit dauert. Ich kann mich aber gerne dafür einsetzen, daß dieses Genehmigungsverfahren so schnell wie möglich abgeschlossen wird,

(Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Was auch immer das bedeutet!)

daß die zuständigen Behörden das Verfahren so einfach und so schnell wie möglich durchführen. Dafür kann ich mich einsetzen, kann Ihnen aber nicht sagen, wie lange es im Moment dauert.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1313011600
Wir sind dann am Ende dieses Geschäftsbereiches. Vielen Dank, Herr Staatssekretär.
Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Zur Beantwortung der Frage steht der Parlamentarische Staatssekretär Wolfgang Gröbl zur Verfügung.
Ich rufe die Frage 9 des Abgeordneten Klaus Hagemann auf:
Bis wann rechnet die Bundesregierung mit einer Reform der europäischen Weinmarktordnung, und welche Positionen vertritt die Bundesregierung im Interesse des Deutschen Weinbaus und der deutschen Winzer bei den derzeit noch zwischen den weinerzeugenden Ländern in der EU umstrittenen Punkten der geplanten neuen EU-Weinmarktordnung?

Wolfgang Gröbl (CSU):
Rede ID: ID1313011700
Herr Kollege Hagemann, ein Abschluß der Reform ist derzeit nicht abzusehen. Die Beratungen können erst nach Vorlage eines Berichtes zur Marktlage durch die Europäische Kommission fortgesetzt werden. Dieser Bericht steht noch aus.
Die im vorliegenden Kommissionsvorschlag vorgesehene Einbeziehung von Qualitätswein in marktdirigistische Regelungen wie Referenzmengen und Regionalprogramme und die damit verbundenen staatlichen Eingriffe in einen funktionierenden Markt lehnt die Bundesregierung ab. Die zu ergreifenden Maßnahmen müssen sich auf die Regionen und Bereiche beschränken, in denen die Probleme entstehen.
Ein Überangebot besteht nur bei Tafelwein. Im Bereich des Tafelweins muß das Marktgleichgewicht durch stärkere Anwendung marktwirtschaftlicher Maßnahmen herbeigeführt werden. Bei den önologischen Verfahren treten wir für die Beibehaltung des Status quo ein, das heißt keine Änderung der bisherigen Weinbauzonen, der Mindestalkoholgehalte und der Anreicherungsmöglichkeiten mit Saccharose in bisheriger Höhe. Auch die Festsetzung von Hektarhöchsterträgen im Bereich des Qualitätsweines muß, wie bisher, in der uneingeschränkten Zuständigkeit der Mitgliedstaaten verbleiben.
In der Ablehnung dieser wesentlichen Teile des Kommissionsvorschlages zur Weinmarktreform besteht zwischen dem Bundesrat, den Verbänden, dem Agrarausschuß des Deutschen Bundestages und der Bundesregierung Übereinstimmung. Eine Reform, die einseitig zu Lasten der deutschen Winzer ginge, ist für die Bundesrepublik Deutschland nicht akzeptabel.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1313011800
Jetzt kommen Ihre Zusatzfragen, wenn Sie welche stellen wollen.

Klaus Hagemann (SPD):
Rede ID: ID1313011900
Ja. - Herr Staatssekretär, welche positiven oder negativen Auswirkungen hat es denn für den deutschen Winzer bisher dadurch gegeben, daß die EU-Weinmarktordnung noch nicht geändert worden ist?

Wolfgang Gröbl (CSU):
Rede ID: ID1313012000
Die negativen Auswirkungen, die ich gerade angeführt habe und gegen die wir antreten, sind verhindert worden.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1313012100
Zweite Zusatzfrage, bitte schön.

Klaus Hagemann (SPD):
Rede ID: ID1313012200
Herr Staatssekretär, welche weiteren Bemühungen und Aktivitäten unternimmt denn die Bundesregierung, damit die Winzer in den nördlichsten Anbaugebieten innerhalb der EU - Sie sind vorhin schon einmal darauf eingegangen - in gewisser Weise geschützt werden und die Wirtschaftlichkeit gewährleistet ist? Was wollen Sie da weiterhin noch unternehmen?

Wolfgang Gröbl (CSU):
Rede ID: ID1313012300
Die Winzer sind bei dieser Bundesregierung gut aufgehoben, sie werden es auch in Zukunft sein - mög-

Parl. Staatssekretär Wolfgang Gröbl
lichst lange; darum wollen wir uns gemeinsam bemühen.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1313012400
Herr Staatssekretär, damit sind wir am Ende Ihres Geschäftsbereiches. Ich bedanke mich bei Ihnen.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung auf.
Die Fragen 10 und 11 der Abgeordneten Iris Gleicke werden schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Dann rufe ich den Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung auf. Zur Beantwortung steht die Parlamentarische Staatssekretärin Michaela Geiger zur Verfügung.
Ich rufe die Frage 12 des Kollegen Höfer auf:
Beabsichtigt der Bundesminister der Verteidigung, Soldaten des 3. IFOR-Kontingentes auf freiwillige Meldung eine Anschlußverwendung nach dem Auslaufen des Mandates am 20. Dezember 1996 zu ermöglichen?
Bitte schön.

Michaela Geiger (CSU):
Rede ID: ID1313012500
Herr Kollege Höfer, unter der Voraussetzung der parlamentarischen Zustimmung zu einem deutschen Beitrag zu einem IFOR-Folgeeinsatz beabsichtigt der Bundesminister der Verteidigung, unter anderem auch Soldaten des 3. IFOR-Kontingentes eine entsprechende Anschlußverwendung auf freiwilliger Basis zu ermöglichen.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1313012600
Sie können Zusatzfragen stellen. - Bitte schön.

Gerd Höfer (SPD):
Rede ID: ID1313012700
Frau Staatssekretärin, hat es zu dieser Möglichkeit inzwischen eine Umfrage bei den betroffenen Soldaten des 3. Kontingentes gegeben?

Michaela Geiger (CSU):
Rede ID: ID1313012800
Ja, die Umfrage läuft. Sie hat schon erste Ergebnisse gebracht. Es haben sich sehr viele Soldaten gemeldet.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1313012900
Haben Sie noch eine Zusatzfrage?

Gerd Höfer (SPD):
Rede ID: ID1313013000
Können Sie aus dieser Umfrage - genauso wie ich - erkennen, daß Sie im Vorfeld eines Parlamentsbeschlusses schon bestimmte Fragen geregelt haben, die eigentlich der parlamentarischen Zustimmung bedurft hätten?

Michaela Geiger (CSU):
Rede ID: ID1313013100
Nein, das kann ich nicht erkennen. Ich habe Ihnen gesagt, daß Entscheidungen immer ausdrücklich an einen Bundestagsbeschluß gebunden sind. Daß wir gewisse Vorsorge treffen müssen, werden Sie verstehen. Wir können keine unvorbereiteten Soldaten in einen eventuellen Einsatz entsenden.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1313013200
Keine weiteren Fragen.
Dann rufe ich die Frage 13 des Abg. Gerd Höfer auf:
Wenn ja, können diese Soldaten damit rechnen, zwischen Auslaufen ihres viermonatigen Einsatzes in Kroatien und einer neuen Verwendung Urlaub zu bekommen?
Bitte schön.

Michaela Geiger (CSU):
Rede ID: ID1313013300
Herr Abgeordneter, wie Ihnen der Minister bereits in der Sitzung des Verteidigungsausschusses am 9. Oktober 1996 gesagt hat, wird es für die betroffenen Soldaten eine angemessene Urlaubsregelung geben. Die Einzelheiten für diese Regelung werden derzeit noch im Ministerium ausgearbeitet.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1313013400
Ihre Zusatzfragen.

Gerd Höfer (SPD):
Rede ID: ID1313013500
Frau Staatssekretärin, ist den betroffenen Soldaten, die an dieser Umfrage teilgenommen haben und erhebliche Zweifel hinsichtlich der Urlaubsgewährung hatten, bekannt, daß durch die Entscheidung der Frage, ob sie Urlaub bekommen oder nicht - die damals nicht Bestandteil der Umfrage war -, ein erheblicher Einschnitt in ihre kurzfristige Lebensplanung erfolgt?

Michaela Geiger (CSU):
Rede ID: ID1313013600
Die Soldaten sind darauf hingewiesen worden, daß die Regelung noch etwas dauert. Dies liegt daran, daß es einen großen Unterschied macht, ob sich zum Beispiel 300 Soldaten oder über 1 000 Soldaten aus dem 3. Kontingent weiterverpflichten. Wir müssen mit genauen Zahlen rechnen und sehen, wie wir die Soldaten gestaffelt in den Urlaub schicken können.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1313013700
Ihre zweite Zusatzfrage.

Gerd Höfer (SPD):
Rede ID: ID1313013800
Frau Staatssekretärin, hat Ihr Ministerium schon Erkenntnisse, wann es zu einer Weiterverwendung der Soldaten kommt und wie lange dieser Einsatz dauern würde?

Michaela Geiger (CSU):
Rede ID: ID1313013900
Das wird alles der Bundestagsbeschluß regeln. Sie wissen, die Voraussetzungen sind: zunächst das UN-Mandat, dann die NATO-Beschlüsse und schließlich der Beschluß des Bundestages.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1313014000
Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Damit schließen wir diesen Geschäftsbereich ab.
Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.

Vizepräsident Dr. Burkhard Hirsch
Die Fragen 14 und 15 des Abgeordneten Jüttner und der Kollegin Ernstberger werden schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Ich rufe nun den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit auf. Zur Beantwortung steht der Parlamentarische Staatssekretär Hirche zur Verfügung.
Ich rufe die Frage 16 der Abgeordneten Lemke auf.
Trifft es zu, daß das Umweltbundesamt (UBA) bereits Anfang September 1996 die Stadt Dessau gebeten hat, darauf hinzuwirken, daß eine Abrißgenehmigung für denkmalgeschützte Substanz eingeräumt wird?

Walter Hirche (FDP):
Rede ID: ID1313014100
Herr Präsident, wenn die Fragestellerin einverstanden ist, würde ich die Fragen 16 und 17 gern zusammen beantworten.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1313014200
Sind Sie damit einverstanden? - Dann rufe ich noch die Frage 17 auf:
Trifft es außerdem zu, daß in einem Ressortgespräch zur Verlagerung des UBA nach Dessau im August 1996 unter Beteiligung des Bundesministeriums für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau, des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Übereinstimmung darüber bestand, daß im südlichen Bereich des Gasviertels in Dessau keine Beschränkungen durch den Denkmalschutz akzeptiert werden können und dahin gehend auf die Landes- und Kommunalbehörden eingewirkt werden soll, und wie sind diese Äußerungen mit der Aussage der Bundesregierung, „daß im Ergebnis der Realisierung des Bauvorhabens etwaige Anforderungen des Denkmalschutzes gewahrt werden" (Drucksache 13/ 4381), zu vereinbaren?

Walter Hirche (FDP):
Rede ID: ID1313014300
Wie in der Antwort auf die schriftliche Anfrage des Abgeordneten Helmut Wilhelm vom 7. Oktober dieses Jahres schon ausgeführt, ist über die Liegenschaft innerhalb des Stadtgebiets von Dessau für die Errichtung eines Dienstgebäudes für das Umweltbundesamt bisher noch nicht entschieden worden. Im Rahmen der Auswertung der Entscheidungsgrundlagen für die alternativen Standorte in Dessau-Alten und Dessau-Gasviertel ist im Hinblick auf die Funktionalität und die Kosten unter anderem auch die Frage des Denkmalschutzes von Bedeutung.
Bei der Beurteilung der Eignung der beiden Alternativstandorte gehen alle Beteiligten davon aus, daß die denkmalgeschützten Gebäude nördlich der Unruhstraße im Gasviertel, insbesondere der Wörlitzer Bahnhof, im Falle einer Entscheidung für den Standort Gasviertel in das Gelände des UBA einzubeziehen und zu sanieren wären.
Demgegenüber waren sich die Beteiligten in der zitierten Besprechung zwischen BMU, BMBau und BMF ebenso darüber einig, daß eine Einbeziehung des Flächen- bzw. Ensembledenkmals südlich der Unruhstraße unter funktionalen Aspekten sowie unter Kostengesichtspunkten so deutliche Nachteile für den Standort Gasviertel mit sich brächte, daß eine Standortentscheidung zugunsten des Gasviertels, das sowohl von der Stadt Dessau als auch vom Nutzer UBA eindeutig favorisiert wird, nicht möglich sein würde.
Auf diesen Sachverhalt hat das Umweltbundesamt die Stadt Dessau hingewiesen und sie gebeten, eine Entscheidung herbeizuführen, in welchem Umfang denkmalschutzrechtliche Beschränkungen im Gasviertel aufrechterhalten bleiben. Das Ergebnis der Entscheidungsfindung der Stadt Dessau wird in die Bewertung der beiden Liegenschaften Dessau-Alten und Dessau-Gasviertel und in die abschließende Entscheidung hierzu einfließen. Insofern besteht im übrigen auch kein Widerspruch zu der von Ihnen zitierten Antwort auf die Kleine Anfrage in Drucksache 13/4381 unter Nr. 9.
Insgesamt gesehen sind in den Entscheidungsprozeß sowohl über die konkrete Liegenschaft für das Umweltbundesamt in Dessau als auch über die sich daraus ergebenden Weiterungen für die konkrete Bauplanung nicht nur der Bund, sondern auch das Land Sachsen-Anhalt und ganz besonders die Stadt Dessau einbezogen. Die Bundesregierung geht davon aus, daß sich alle an diesem Entscheidungsprozeß Beteiligten nunmehr dafür einsetzen werden, zügig zu einer abschließenden Standortentscheidung zu gelangen, damit mit den konkreten Planungen - auch im Hinblick auf die Expo 2000 - begonnen werden kann.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1313014400
Frau Lemke, Sie haben vier Zusatzfragen. - Bitte schön.

Steffi Lemke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1313014500
Herr Staatssekretär, aus dem Schreiben des Umweltbundesamtes vom 6. September 1996 an den Oberbürgermeister der Stadt Dessau möchte ich mit Verlaub folgenden Passus zitieren:
Wir bitten Sie daher auch im Interesse der Stadt Dessau und im Interesse für einen ökologischen Neubau des Amtes am Standort Gas-Viertel darauf hinzuwirken, verbindliche Beschlüsse der Stadt herbeizuführen, die eine Abrißgenehmigung für die Gebäude 107/108 einem zukünftigen Nutzer des Gas-Viertels Umweltbundesamt einräumen.
Aus meiner Sicht ist das eine deutliche Bitte seitens des Umweltbundesamtes und damit der Bundesregierung für den Abriß von Gebäuden am zukünftigen Standort.
Gleichzeitig ist in diesem Schreiben ausgeführt, daß sich die erforderlichen Sanierungs- und Umbaukosten den Neubaukosten nähern, das heißt, unwesentlich darunter liegen. Herr Holzmann hat in der Stadtratssitzung, in der der Abriß der denkmalgeschützten Substanz im Gasviertel genehmigt worden ist, auch dargelegt, daß eine Ansiedlung des UBA im Gasviertel nicht denkbar ist, wenn die Abrißgenehmigung nicht erteilt wird. Können Sie mir zustimmen, daß das doch eine starke Einflußnahme seitens

Steffi Lemke
des UBA und damit der Bundesregierung auf die Stadt Dessau im Hinblick auf den Abriß denkmalgeschützter Substanz ist?

Walter Hirche (FDP):
Rede ID: ID1313014600
Frau Kollegin, vor dem Hintergrund der Bundeshaushaltsordnung und der Vorschriften, die im Zusammenhang mit Ausgabeentscheidungen, die die Bundesregierung zu verantworten hat, gegeben sind, ist es natürlich notwendig, vor einer Entscheidung alle Entscheidungshintergründe zu klären. Daß in diesem Zusammenhang die Frage, in welchem Umfang und zu welchem Preis Denkmalschutz - in diesem Fall in einer Stadt - zu berücksichtigen ist, eine Rolle spielt, dürfte außer Zweifel stehen.
Ich habe in meiner Antwort auf Ihre originären Fragen darauf hingewiesen, daß wir uns in einem Vorstadium der Entscheidung befinden. Wir haben in Dessau grundsätzlich zwei Standorte zur Verfügung: einen außerhalb der engeren Stadt und einen in der Stadt. Sowohl die Stadt Dessau als auch das Umweltbundesamt haben ein Interesse daran, den Standort möglichst in der Stadt zu wählen. Das hat damit zu tun, daß für die Bediensteten der Arbeitsplatz dann über den Bahnhof leichter zu erreichen wäre. Für die Stadt Dessau hätte dies auch städtebauliche Entwicklungsvorteile.
In diesem Zusammenhang spielt natürlich die Bewertung des Denkmals eine große Rolle. Sie kennen das im einzelnen vor Ort, während ich das nur aus den Unterlagen erfahren habe. Ich könnte mir aber vorstellen, daß Sie mir zustimmen, daß ein Unterschied zwischen den Bauten, die nördlich der Unruhstraße liegen und für die die Denkmalsqualität eindeutig gegeben ist, und den Bauten, die südlich der Unruhstraße liegen, besteht und daß deswegen die Anfrage, wie die Stadt damit umzugehen gedenkt, auf jeden Fall nicht nur gerechtfertigt, sondern vor dem Hintergrund von Kostenentscheidungen auch notwendig ist. Das ist erfolgt. Die endgültige Entscheidung aber - das darf ich gleich hinzufügen -, was mit den Gebäuden zu geschehen hat, wird nicht der Bund oder die Stadt treffen, sondern der Regierungspräsident, also das Land Sachsen-Anhalt.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1313014700
Ihre zweite Zusatzfrage.

Steffi Lemke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1313014800
Vorab möchte ich sagen: Auch ich setze mich dafür ein, daß das UBA im Gasviertel angesiedelt wird. Es gibt vor Ort meines Erachtens niemanden, der den Standort Alten favorisiert. Ich halte es für problematisch, wenn deshalb denkmalgeschützte Substanz abgerissen werden muß. Es ist im übrigen keine Anfrage des UBA gewesen, sondern eine Bitte, eine Abrißgenehmigung herbeizuführen.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1313014900
Frau Kollegin, darf ich Sie einen Augenblick unterbrechen.

Steffi Lemke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1313015000
Ich komme sofort zu meiner Frage.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1313015100
Sie müssen doch berücksichtigen, daß die meisten der Kolleginnen und Kollegen dieser Frage mit einem sehr starken örtlichen Bezug und diesen Details gar nicht folgen können. Ich wäre Ihnen wirklich dankbar, wenn Sie sich auf die Fragen konzentrieren würden.
Bitte schön.

Steffi Lemke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1313015200
Wie beurteilen Sie, Herr Hirche, das entsprechende Presseecho in der Region - falls Sie das verfolgt haben -, das zu der Stadtratsdebatte und den Äußerungen des Herrn Holzmann vor Ort geführt hat, in denen es nicht mehr nur um örtliche Belange ging, sondern die dazu geführt haben, daß die Umzugsbestrebungen des UBA insgesamt - die vor Ort sehr unterstützt werden - über diese Bitte um den Abriß denkmalgeschützter Substanz in Mißkredit geraten sind?

Walter Hirche (FDP):
Rede ID: ID1313015300
Frau Kollegin, ich habe in den Jahren meiner politischen Tätigkeit - das möchte ich als Vorbemerkung sagen - unter anderem einmal an einem Denkmalschutzgesetz mitgearbeitet und weiß seitdem, daß der Begriff Denkmal durchaus sehr unterschiedlich anzuwenden ist. Ich bitte zu beachten, daß - möglicherweise auch mit einer unter diplomatischen Gesichtspunkten nicht hundertprozentig glücklichen Formulierung - die konkrete Frage gestellt worden ist: Wie haltet ihr es mit der Denkmalqualität in diesem Bereich und in jenem Bereich? Dann muß man doch eine klare Antwort bekommen.
Wenn der Stadtrat von Dessau der Meinung gewesen wäre, daß die Atlbausubstanz Denkmalqualität hat, dann hätte er das zum Ausdruck gebracht. Aber es gab die erwähnte Beurteilung in einem Dialogverfahren. Hier ist kein Druck ausgeübt worden, es sei denn in einem Zusammenhang, nämlich daß allen Verantwortlichen in Dessau klar ist: Wenn wir jetzt nicht zu einer Entscheidung über die Frage des Standorts kommen, dann wird die darüber hinausgehende Planung, nämlich Dessau als eine Außenlösung in die Expo 2000 einzubeziehen und damit einen besonderen Entwicklungsbeitrag auch für Sachsen-Anhalt und Ostdeutschland zu leisten, kaputtgemacht. Wenn man solche Abwägungsgesichtspunkte hat, dann kann man nicht alles zu jeder Zeit und in jedem Umfang berücksichtigen, sondern muß zu einer Prioritätenentscheidung kommen. Diese Prioritätenentscheidung haben wir von der Stadt Dessau erbeten. Die Stadt Dessau ist dem nachgekommen. Ich kann daran nichts Unbilliges in diesem Dialog erkennen.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1313015400
Ihre dritte Frage.


Steffi Lemke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1313015500
Ist es richtig, daß die im Zuge des K-1-Gutachtens durchgeführten Untersuchungen zu dem Schluß gekommen sind, daß eine Sanierung und der erforderliche Umbau der Altbausubstanz - wenn auch unwesentlich - geringere Kosten als der Neubau verursachen würden?

Walter Hirche (FDP):
Rede ID: ID1313015600
Ich kann Ihnen, Frau Kollegin, jetzt nicht alle einzelnen Zahlen bestätigen. Ich will nur sagen, daß dieser Dialog deswegen geführt worden ist, weil dieser Standort bei einer völligen Restaurierung oder Einhaltung aller potentiellen Denkmalvorschriften auch im Südbereich von vornherein ausscheiden würde. Da wir zusammen mit der Stadt Dessau ein Interesse daran haben, das Amt möglichst inmitten der Stadt anzusiedeln, hat sich dieser Dialog ergeben.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1313015700
Die Fragen 18 und 19 werden schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Damit sind wir am Ende dieses Geschäftsbereichs. Vielen Dank, Herr Staatssekretär.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Auswärtigen Amtes auf. Zur Beantwortung der Fragen steht Staatsminister Schäfer zur Verfügung.
Ich rufe die Frage 20 des Kollegen Sielaff auf:
Werden derzeit in Rußland jüdische Bürgerinnen und Bürger verfolgt oder diskriminiert, und welche Gründe geben jüdische Auswanderer für ihre Auswanderung an?

Helmut Schäfer (FDP):
Rede ID: ID1313015800
Herr Kollege, russische Bürgerinnen und Bürger jüdischer Herkunft werden weder erkennbar als Minderheit verfolgt noch diskriminiert. Die Gründung eines Kongresses der russischen Juden im Januar 1996, bei der auch der stellvertretende Vorsitzende des Zentralrats der Juden in Deutschland, Herr Bloch, zugegen war, erfolgte unter Teilnahme russischer politischer Prominenz. Präsident Jelzin sandte ein Grußwort. Negative Reaktionen in Presse und Öffentlichkeit waren nicht zu verzeichnen.
Die Gründe für den Zuwanderungswunsch spielen im geregelten Verfahren keine Rolle und werden den Auslandsvertretungen von den Antragstellern im allgemeinen auch nicht mitgeteilt.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1313015900
Ihre Zusatzfrage, bitte schön.

Horst Sielaff (SPD):
Rede ID: ID1313016000
Herr Staatsminister, in welchem Ausmaß spielt denn bei dem Zuzug jüdischer Einwanderer nach Deutschland der Gesichtspunkt der Erhaltung der Lebensfähigkeit jüdischer Gemeinden in Deutschland eine Rolle?

Helmut Schäfer (FDP):
Rede ID: ID1313016100
Ich glaube, daß dieses Motiv seinerzeit, als es zu der Vereinbarung zwischen dem Zentralrat der Juden und dem Bundeskanzler bzw. den deutschen Ländern gekommen ist, eine sehr wichtige Rolle gespielt hat.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1313016200
Ihre zweite Zusatzfrage.

Horst Sielaff (SPD):
Rede ID: ID1313016300
Sie sagten eben, Herr Staatsminister, „gespielt hat". Sie sprechen also von der Vergangenheit. Spielt das auch gegenwärtig noch eine besondere Rolle?

Helmut Schäfer (FDP):
Rede ID: ID1313016400
„Gespielt hat" ist Perfekt. Das heißt: Es fängt in der Vergangenheit an und dauert noch immer an, Herr Kollege Sielaff.

(Dr. Dietrich Sperling [SPD]: Das ist in der englischen Grammatik so, nicht in der deutschen!)

- Sie haben recht, aber ich habe sie benutzt.

(Heiterkeit bei der SPD)


Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1313016500
Dann rufe ich die Frage 21 des Kollegen Sielaff auf:
Nach welchen Kriterien werden jüdische Einwanderer von deutschen Behörden in Rußland, Kasachstan, der Ukraine und anderen GUS-Staaten anerkannt?
Herr Staatssekretär.

Helmut Schäfer (FDP):
Rede ID: ID1313016600
Grundsätzlich muß der Antragsteller nachweisen, daß er Jude bzw. jüdischer Abstammung ist: Mindestens ein Elternteil muß jüdisch sein. Dies wird üblicherweise durch Vorlage von Personenstandsurkunden wie Inlandspaß, Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde im Original belegt.
Diese Kriterien sind in allen Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion identisch. Sie wurden mit dem Zentralrat der Juden in Deutschland abgestimmt; dessen Vorsitzender, Herr Bubis, hat ihnen ausdrücklich zugestimmt. Wenn die genannten Voraussetzungen vorliegen, übersendet die Auslandsvertretung den Antrag an das Bundesverwaltungsamt, das ihn an ein Bundesland weiterleitet. Erst nach Eingang der schriftlichen Aufnahmezusage des Bundeslandes wird das Einreisevisum erteilt.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1313016700
Ihre Zusatzfrage, bitte schön.

Horst Sielaff (SPD):
Rede ID: ID1313016800
Herr Staatsminister, ist es richtig, daß Israel bei der Anerkennung von Juden nur die weibliche Abstammungslinie berücksichtigt, und weicht die Bundesrepublik Deutschland von dieser üblichen Vorgehensweise ab?

Helmut Schäfer (FDP):
Rede ID: ID1313016900
Jetzt haben Sie mich in eine schwierige Situation gebracht; denn ich weiß wirklich nicht, ob Israel

Staatsminister Helmut Schäfer
Juden nur anerkennt, wenn die Mutter Jüdin war. Ich kann mich hier zu israelischen Bestimmungen nicht äußern; ich kenne sie wirklich nicht.
Ich kann nur sagen, daß dies bei uns so nicht gehandhabt wird. Es ist vielmehr so, wie ich es Ihnen gerade darzulegen versucht habe.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1313017000
Ihre zweite Zusatzfrage, bitte schön.

Horst Sielaff (SPD):
Rede ID: ID1313017100
Herr Staatsminister, wären Sie so freundlich, mir die Antwort auf diese Frage nachzureichen und vielleicht zu überprüfen, ob die Gegebenheit, falls es so ist, nicht ganz richtig wäre - auch angesichts dessen, daß gerade ein Grund in Ihrer Antwort war, daß Sie die jüdische Gemeinde als solche erhalten wollen?

Helmut Schäfer (FDP):
Rede ID: ID1313017200
Herr Kollege, wir werden in diesem sehr schwierigen Feld der Zuwanderung bzw. Einwanderung von Menschen jüdischer Herkunft aus der Ukraine, Rußland und anderen Teilen Mittel- und Osteuropas natürlich immer in einem latenten Konflikt - das Wort ist vielleicht übertrieben - bleiben, auch bezüglich der Auslegung, wie Sie sie in Israel vorfinden.
Sie wissen, daß die israelische Regierung wiederholt bemüht gewesen ist und die neue Regierung von neuem bemüht ist, die Auswanderung nach Möglichkeit nach Israel zu lenken, und gar nicht von der Idee begeistert war, daß Menschen dieser Herkunft bei uns bleiben wollen. Das ist ein altes Problem, das wir mit Israel immer wieder haben. Ich glaube aber, daß der Zentralrat der Juden mit der Entwicklung so, wie sie bisher gelaufen ist, recht zufrieden war.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1313017300
Keine weiteren Zusatzfragen? - Vielen Dank.
Die Fragen 22 und 23 des Kollegen Gansel werden schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Dann rufe ich die Frage 24 des Kollegen Gernot Erler auf:
Wie bewertet die Bundesregierung die Verweigerung bzw. Verzögerung von Zahlungsverpflichtungen und die Verknüpfung des Ausgleichs von Zahlungsverpflichtungen mit politischen Forderungen (Konditionierung) von Mitgliedsländern gegenüber den Vereinten Nationen, um dadurch eigene Vorstellungen bezüglich der Arbeitsweise und des Budgets der Weltorganisation zu erzwingen, wie dies gegenwärtig von der amerikanischen Regierung praktiziert wird (s. AFP-Meldung vom 10. Oktober 1996)?

Helmut Schäfer (FDP):
Rede ID: ID1313017400
Herr Kollege, die Bundesregierung hält Reformen der Vereinten Nationen für notwendig, lehnt es aber ab, sie durch Verzögerung bzw. Verweigerung und Konditionierung von Pflichtbeitragszahlungen zu erzwingen.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1313017500
Ihre Zusatzfrage, bitte.

Dr. h.c. Gernot Erler (SPD):
Rede ID: ID1313017600
Herr Staatsminister, in der Sitzung des UN-Finanzkomitees am vergangenen Mittwoch hat es Kritik an dieser amerikanischen Vorgehensweise gegeben. Ich gehe davon aus, daß es auch einen deutschen Vertreter in diesem UN-Finanzkomitee gibt. Nachdem bekanntgeworden ist, daß andere europäische Staaten, Kanada und China Kritik geübt haben: Welche Position hat denn der deutsche Vertreter im UN-Finanzkomitee zu der Vorstellung des amerikanischen Kongresses, die Pflichtzahlungen an Konditionen zu knüpfen, vorgetragen?

Helmut Schäfer (FDP):
Rede ID: ID1313017700
Wenn es denn einen Wortbeitrag des deutschen Vertreters in diesem Gremium gab - ich kenne ihn nicht, lasse das aber gerne überprüfen -, kann sich dieser nicht von dem entfernt haben, was ich Ihnen gerade gesagt habe, was unsere grundsätzliche Einstellung ist.
Es kann nicht angehen, daß - egal wer - ein Mitgliedsland der Vereinten Nationen sagt: Wir werden unseren Beitrag nur noch dann zahlen, wenn bestimmte Bedingungen so erfüllt werden, wie wir es gerne hätten. - Eine andere Haltung kann ein Vertreter unseres Landes in diesem Gremium eigentlich kaum eingenommen haben; denn sonst würde er sich in einen Gegensatz zu der Auffassung der Bundesregierung setzen.
Im übrigen verweise ich auf die Beantwortung einer Kleinen Anfrage der PDS, die am 9. Oktober erfolgte. Es ging um die Finanzkrise der UNO und die Haltung der Bundesregierung dazu. In dieser Antwort wird auch zu dieser Entwicklung ausdrücklich Stellung genommen.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1313017800
Ihre zweite Zusatzfrage.

Dr. h.c. Gernot Erler (SPD):
Rede ID: ID1313017900
Herr Staatsminister, können Sie dem Hohen Haus vielleicht sagen, in welcher Weise die deutsche Seite im Rahmen dieses Vorgangs, aber auch im Kontext der allgemeinen amerikanischen Zurückhaltung, die eigenen Finanzverpflichtungen einzuhalten - es geht hier mittlerweile immerhin um 1,5 Milliarden Dollar, was ja ein großes Problem für den gesamten UNO-Haushalt darstellt -, auf die amerikanische Seite dahin gehend einwirkt, daß eine Beeinträchtigung der Arbeit der Vereinten Nationen durch das Zurückhalten von Finanzmitteln nicht erfolgt?

Helmut Schäfer (FDP):
Rede ID: ID1313018000
Herr Kollege Erler, ich gehe davon aus, daß alle Vertreter der Bundesregierung in Gesprächen, die sie mit amerikanischen Partnern auch über die Frage der UNO führen, diesen Punkt immer wieder ansprechen. Ich jedenfalls kann das für mich in Anspruch nehmen, auch was öffentliche Vorträge in den Vereinigten Staaten angeht.
Vorige Woche war der Chef der UNDP, Herr Speth, bei uns zu Gast, dem ich das ebenfalls gesagt habe. Nachdem er gebeten hat, daß wir unsere Beiträge

Staatsminister Helmut Schäfer
nicht kürzen - was ja speziell in bezug auf seine Organisation im Rahmen der Haushaltskürzungen wahrscheinlich in einem geringen Umfang notwendig sein wird -, habe ich auf die enormen Mittel verwiesen, die die Vereinigten Staaten der UNO noch schuldig sind. Wir können nur hoffen, daß sich hier vielleicht nach der Wahl eine Veränderung andeutet. Es gibt ja auch seitens der Regierung Clinton einen Hinweis darauf, daß ein Teil der Schulden schon vor der Wahl beglichen werden soll. Wir hoffen, daß auch die anderen Verpflichtungen der Vereinigten Staaten im Laufe der nächsten Zeit erfüllt werden können. -

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1313018100
Keine weiteren Zusatzfragen. - Ich rufe die Frage 25 des Kollegen Erler auf:
Auf welche Weise versucht die Bundesregierung, ihre eigenen Vorstellungen von einer besseren Arbeitsweise und Budgetkontrolle der Vereinten Nationen durchzusetzen, und wird sie dabei auch auf konditionierte Beitragszahlungen als Druckmittel zurückgreifen?
Bitte schön.

Helmut Schäfer (FDP):
Rede ID: ID1313018200
Herr Kollege, die Bundesregierung wird die Pflichtbeiträge für die Vereinten Nationen weiterhin vollständig und verläßlich erbringen und diese Zahlungen nicht mit der Erfüllung von Bedingungen verknüpfen. Die Bemühungen der Bundesregierung, ihre eigenen Vorstellungen von einer besseren Arbeitsweise und Budgetkontrolle in den Vereinten Nationen einzubringen, manifestieren sich wie folgt: einmal durch unsere aktive Mitarbeit in der hochrangigen offenen Arbeitsgruppe der Generalversammlung der Vereinten Nationen zur Finanzreform, die 1994 auf deutsche Initiative während unserer damaligen EU-Präsidentschaft eingesetzt wurde, zweitens durch unsere maßgebliche Einflußnahme auf Empfehlungen des Beratenden Ausschusses für Verwaltungs- und Haushaltsfragen durch das deutsche Mitglied dieses Gremiums, Herrn Stöckl, und schließlich durch die Förderung des Effizienzrates in personeller und finanzieller Hinsicht.
Wir haben einen Experten des Auswärtigen Amtes abgeordnet und diesem Effizienzrat einen Zuschuß in Höhe von 10 000 Dollar zur Verfügung gestellt. Dieser Rat wurde während der 50. Generalversammlung vom Untergeneralsekretär für Verwaltung und Management ins Leben gerufen, um Managern in allen Bereichen des Sekretariats der Vereinten Nationen die praktische Umsetzung des Effizienzgrundsatzes zu vermitteln. In über 400 Fällen hat er dies bereits mit Erfolg praktiziert. Für die internationale Öffentlichkeit besonders sichtbar schlug sich die Anerkennung unseres Engagements 1994 in der Wahl des ehemaligen Leiters der Zentralabteilung des Auswärtigen Amtes, Herrn Paschke, zum Untergeneralsekretär und Leiter des Büros für interne Aufsichtsdienste der Vereinten Nationen nieder.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1313018300
Dann kommen die Zusatzfragen. Bitte schön, Herr Kollege Erler.

Dr. h.c. Gernot Erler (SPD):
Rede ID: ID1313018400
Herr Staatsminister, der amerikanische Kongreß hat ja nun einige Forderungen erhoben, die er leider mit einer Konditionierung verbunden hat. Die drei wichtigsten Punkte sind, daß die Vereinten Nationen im laufenden Haushalt 100 Millionen Dollar einsparen sollen, daß bis zur Vorlage des nächsten Budgets 10 Prozent des Personals eingespart werden sollen und daß das Budget 1998/99 2,6 Milliarden Dollar nicht überschreiten soll. Decken sich diese Forderungen des US-Kongresses inhaltlich in etwa mit den deutschen Vorstellungen, oder sind sie nicht miteinander vergleichbar?

Helmut Schäfer (FDP):
Rede ID: ID1313018500
Soweit mir bekannt ist, decken sie sich nicht. Natürlich wollen auch wir eine schlankere Administration. Ich glaube, es hat sich auch in der UNO durchgesetzt, daß es Reformen geben muß. Insofern sind solche Ansätze wie der amerikanische zu begrüßen, wenn es um die Reform der Institution als solcher geht, Ineffizienz beseitigt wird und wenn möglicherweise auch Kosten eingespart werden können. Aber ich glaube, es ist sehr schwer, jetzt Daten zu nennen, bis zu denen man solche Leistungen erbracht haben muß. Ich darf immer wieder daran erinnern, daß die Hauptausgaben der UN in dem ganz entscheidenden und auch außerordentlich teuren Bereich der Konfliktlösung liegen. Man kann nicht immer nur den Bereich der Verwaltung sehen, sondern man muß auch die immens gewachsenen Verpflichtungen der Vereinten Nationen sehen, die die Welt ja erfüllt sehen will.
Ich glaube, man muß die Gespräche mit den Vereinigten Staaten und mit Mitgliedern des Kongresses fortsetzen. Das sollte nicht nur auf der Ebene der Regierungen geschehen, sondern möglichst auch auf der Ebene der Parteien, um unseren Einfluß gebündelt gegenüber dem Kongreß und der Regierung geltend machen zu können.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1313018600
Ihre zweite Zusatzfrage, bitte.

Dr. h.c. Gernot Erler (SPD):
Rede ID: ID1313018700
Herr Staatsminister, die amerikanische Regierung und der amerikanische Kongreß haben mehrfach zum Ausdruck gebracht, daß sie den Generalsekretär Boutros-Ghali beschuldigen, er habe die notwendige Reform und Effizienzsteigerung der Vereinten Nationen nicht sachgerecht vorangebracht. Das geht so weit, daß man ihm die Unterstützung für seine Wiederwahl notfalls sogar durch ein Veto versagen will.
Wie sind die deutschen Erfahrungen im Kontext einer Effizienzsteigerung und einer Budgeteinschränkung der Vereinten Nationen mit dem amtierenden Generalsekretär?

Helmut Schäfer (FDP):
Rede ID: ID1313018800
Wir haben seit zwei Jahren, wie ich gerade ausgeführt habe, einen Untergeneralsekretär aus dem Auswärtigen Amt, Herrn Paschke, der vom Generalsekretär beauftragt ist, genau diese Reformen, die

Staatsminister Helmut Schäfer
bislang noch nicht zum Tragen kamen, durchzusetzen.
Ich glaube aber, man kann den Generalsekretär nicht allein für Entwicklungen in den Vereinten Nationen verantwortlich machen, die auch mit einer Art Peter-Prinzip zusammenhängen. Das finden wir auch woanders vor, auch bei der Verteidigung von Positionen und Posten durch die verschiedensten Staaten der Welt, auch der Dritten Welt. All das läßt sich nicht ganz einfach von heute auf morgen ändern.
Aber wir sind dabei - und insofern in der Zielsetzung mit den Amerikanern einig -, die Vereinten Nationen strukturell zu reformieren, damit sie wieder effizienter arbeiten und weniger kosten, wenn es irgendwie geht.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1313018900
Damit sind wir am Ende dieses Geschäftsbereichs. Vielen Dank, Herr Staatsminister.
Dann rufe ich den Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes auf. Zur Beantwortung steht zunächst Herr Staatssekretär Peter Hausmann zur Verfügung.
Ich rufe die Frage 26 des Kollegen Wilhelm Schmidt auf:
Wie verträgt sich die vollzogene Einrichtung einer neuen Abteilung im Presse- und Informationsamt der Bundesregierung mit dem propagierten Ziel des „schlanken Staates"?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1313019000
Herr Präsident! Herr Abgeordneter Schmidt, die Einrichtung einer neuen Abteilung ist Teil einer Reihe von Verbesserungsvorschlägen der Unternehmensberatungsfirma Arthur D. Little, die darauf abzielen, die Organisation des Bundespresseamtes im Zeitraum von 1996 bis 1999 in drei Phasen zu optimieren.
Die Vorschläge sehen unter anderem vor, daß aus vier Abteilungen und acht Unterabteilungen, die ich 1995 bei meinem Amtantritt vorfand, zukünftig fünf Abteilungen ohne Unterabteilungen werden. Dies führt schrittweise zu einer deutlichen Reduzierung auf zukünftig fünf Leitungsfunktionen, da eine Hierarchieebene entfallen wird.
Die Einrichtung der neuen Abteilung verfolgt das Ziel, dem Presse- und Informationsamt der Bundesregierung eine medial ausgerichtete Struktur zu geben, indem eine klare Trennung von inhaltlichen und technisch abzuwickelnden Aufgaben auch organisatorisch durchgeführt wird. Die Entscheidungswege werden so verkürzt und die Leitungsspannen der Abteilungsleiter erhöht.
Der Fortfall einer Hierarchieebene im Leitungsbereich führt zudem zu einem deutlichen Zeitgewinn und zu einer klaren Verantwortungszuordnung, die in dieser Form bislang nicht gegeben war. Abgesehen davon, daß, wie bereits dargelegt, der Fortfall einer Hierarchieebene an sich schon eine Verschlankung bedeutet, darf auch nicht aus den Augen verloren werden, daß das nur ein Teil der Reform ist.
Die Neuorganisation soll die Funktionsfähigkeit des Controllingsystems unterstützen. Dieses Controlling verfolgt drei Ziele; ich darf sie kurz nennen.
Erstens soll die Ablauf- und Aufbauorganisation flexibel gestaltet werden, so daß schnell auf neue Anforderungen reagiert werden kann.
Zweitens soll dadurch eine Kostentransparenz erreicht werden, um eine bessere Steuerung der finanziellen Ressourcen sicherzustellen.
Drittens sollen die Leistungen des Bundespresseamtes im Vergleich mit anderen Bundesverwaltungen, aber auch im Wettbewerb mit der Privatwirtschaft wirtschaftlich erbracht werden.
Die neue Organisationsstruktur stellt sicher, daß durch die organisatorische Trennung eine innerbetriebliche Leistungsverrechnung entsprechend dem in der Wirtschaft üblichen Verfahren durchgeführt werden kann. Eine saubere, am Produkt orientierte Kosten-Leistungs-Rechnung ist deutlich einfacher, wenn die Abteilungen untereinander bei der Ermittlung der Produktkosten einer wechselseitigen Kontrolle unterliegen. Nur auf diese Weise entsteht für jede Abteilung ein Anreiz, ihre Kosten auch im Vergleich mit privatwirtschaftlichen Alternativen möglichst niedrig zu halten.
Alle Erfahrungen in Wirtschaft und Verwaltung haben gezeigt, daß der wirkungsvolle Einsatz von Controllinginstrumenten nur dann gewährleistet ist - -

(Dr. Peter Struck [SPD]: Geht es noch länger, Herr Hausmann? Kurze Frage, kurze Antwort!)


Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1313019100
Das Wort hat der Staatssekretär. - Herr Hausmann, bitte fahren Sie fort.

(Dr. Peter Struck [SPD]: Aber nicht mehr lange, Herr Präsident!)


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1313019200
Sie werden gestatten, daß ich fortfahre. - Die Erfahrungen haben gezeigt, daß der wirkungsvolle Einsatz von Controllinginstrumenten nur dann gewährleistet ist, wenn die Kosten-Leistungs-Rechnung auf einer entsprechend optimierten Organisationsstruktur aufsetzt.
Ich möchte zum Schluß noch hinzufügen, daß das Bundespresseamt nicht der Erfinder von Überlegungen ist, Hierarchien breiter und flacher zu gestalten. Sowohl die Vorstellungen .des Arbeitskreises der Organisationsreferenten als auch des Bundesrechnungshofes und, soweit mir bekannt ist, auch einer Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung gehen in die gleiche Richtung.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1313019300
Ihre Zusatzfrage, bitte schön.

Wilhelm Schmidt (SPD):
Rede ID: ID1313019400
Herr Staatssekretär Hausmann, eine Vorbemerkung: Der Umfang

Wilhelm Schmidt (Salzgitter)

Ihrer Antwort steht offensichtlich in direktem Verhältnis zu dem Umfang der Kosten des Umstrukturierungskonzepts und dem Umfang des Widerstands, den Sie aus den Reihen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Presse- und Informationsamtes erfahren mußten.
Dies vorausgeschickt, will ich Sie fragen, ob in diesem Zusammenhang der Kosten-Nutzen-Effekt nicht vielleicht doch als schlecht zu bewerten ist. Denn Ihr Vorgänger Vogel zum Beispiel hat eine Abteilungsleiterstelle abgeschafft, ohne 1,5 Millionen DM für ein Gutachten auszugeben.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1313019500
Herr Kollege Schmidt, nehmen Sie damit nicht Ihre nächste Frage vorweg? - Aber bitte, Herr Staatssekretär.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1313019600
Herr Abgeordneter, natürlich ist das Geld gut angelegt. Die Summe ist auch nicht so hoch wie der Betrag, der zum Teil in den Zeitungen wiedergegeben worden ist.
Ich möchte auch bestreiten, daß dieses Vorhaben von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bundespresseamtes abgelehnt wird. Im Gegenteil, der Personalrat des Bundespresseamtes hat diese Organisationsreform ausdrücklich gelobt. Er war von Anfang an in diese Überlegungen mit einbezogen.
Ferner darf ich darauf hinweisen, daß das Bundespresseamt nach dem derzeitigen Stand der Haushaltsberatungen über drei B-9-Stellen - davon ist eine „kw" gestellt - sowie über vier B-6-Stellen verfügt. Einige meiner Mitarbeiter haben nun die Auffassung vertreten, daß durch die Beibehaltung der bisherigen Struktur eher die Möglichkeit besteht, zusätzliche B-9-Stellen zu erreichen. Ich halte diesen Optimismus nicht für angebracht.
Ich halte es vielmehr für realistischer und sinnvoller, davon auszugehen, daß das Haus auch in Zukunft keine neuen Stellen für Ministerialdirektoren erhalten wird. Insofern ist es folgerichtig, die Abteilungen neu zuzuschneiden. Bliebe das Bundespresseamt bei der bisherigen Struktur von vier Abteilungen und acht Unterabteilungen, so ergäbe sich rein theoretisch ein zusätzlicher Stellenbedarf von zwei B-9-Stellen und vier B-6-Stellen.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1313019700
Ihre zweite Frage, bitte schön.

Wilhelm Schmidt (SPD):
Rede ID: ID1313019800
Herr Staatssekretär Hausmann, ist denn die Tatsache, daß Sie jetzt antworten und Herr Bohl diese Antworten gespannt mitverfolgt, so zu werten, daß alle Antworten, die Sie im Zusammenhang des Gesamtkomplexes geben, der zu beantworten sein wird, in vollem Umfange auch vom Kanzler und vom Chef des Kanzleramtes getragen werden? Ich darf daran erinnern, daß dieses Thema - auch in der Öffentlichkeit - zu erheblichen Konflikten geführt hat, was das Verhältnis Ihrer
Mitarbeiter, insbesondere Ihres Vertreters zu Ihnen betrifft.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1313019900
Ich kann Ihre Frage, so glaube ich, mit einem klaren Ja beantworten.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1313020000
Dann die Zusatzfrage des Kollegen Dr. Sperling.

Dr. Dietrich Sperling (SPD):
Rede ID: ID1313020100
Herr Staatssekretär, darf ich aus dem Umfang Ihrer Antwort schließen, daß sie einem Phänomen folgt, das schon häufiger in der Umgebung des Bundespresseamtes aufgetreten ist, nämlich daß das Abspecken um so leichter fällt, je mehr es sich auf den Zuwachs des vorigen Jahres bezieht? Folglich müssen nachher lange Bemerkungen über den Erfolg eines Abspeckens gemacht werden, das gar nicht eingetreten ist, wenn man die Ausgangsbedingungen betrachtet. Dies ist in der Umgebung des Bundespresseamtes häufiger zu beobachten; wir haben vom Wolfgangsee jeweils entsprechende Erklärungen bekommen.
Der Zuwachs um eine Abteilungsleiterstelle, den Sie zuwege gebracht haben, war also zunächst eine Verdickung am Kopf, die mit dem Ziel vorgenommen wurde, nachher eine Verdünnung an einer Extremität pressewirksam verkünden zu können. Ist das richtig?

(Eduard Oswald [CDU/CSU]: Na ja! Dr. Peter Struck [SPD]: Das stimmt!)


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1313020200
Dem würde ich widersprechen; denn mit dieser zusätzlichen Abteilung wird keine zusätzliche Abteilungsleiterstelle geschaffen.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1313020300
Dann die Zusatzfrage des Kollegen Oswald.

(Dr. Peter Struck [SPD]: Edi, was ist los?)


Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1313020400
Ich möchte auch etwas fragen, Herr Kollege Struck.
Herr Staatssekretär, wie wurden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihres Hauses am gesamten Entscheidungsprozeß beteiligt? Das würde das Hohe Haus sicherlich interessieren.

(Dr. Dietrich Sperling [SPD]: Und zwar in seiner Gesamtheit!)


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1313020500
Herr Kollege Oswald, die Firma Arthur D. Little hat im Dezember letzten Jahres begonnen, eine Untersuchung im Bundespresseamt durchzuführen. Es wurden alle Abteilungen und alle Mitarbeiter durch umfangreiche Arbeitsplatzinterviews und Analysen am Arbeitsplatz einbezogen. Sie wurden durch Mitarbeiter, Zei-

Staatssekretär Peter Hausmann
tungen und Workshops auf dieses Projekt eingestellt.
Ich kann heute sagen, daß die Mehrheit der Mitarbeiter dieses Konzept voll mitträgt. Das zeigt sich auch an der positiven Begleitung durch den Personalrat. Ich glaube, wir sind auf einem Weg, der durchaus von einer breiten Mehrheit akzeptiert wird.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1313020600
Ich rufe die Frage 27 des Kollegen Wilhelm Schmidt auf:
Welchen Effizienzgewinn hat die Einrichtung einer zusätzlichen Abteilung gebracht?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1313020700
Herr Abgeordneter, das angestrebte Ziel und die dadurch möglichen Verbesserungen in der Aufbau- und Ablauforganisation wurden bereits bei der Beantwortung der letzten Frage dargestellt, als ich unter anderem darauf hingewiesen habe, daß durch den Fortfall einer Hierarchieebene ein - mitunter nicht ganz unbeträchtlicher - Zeitgewinn bei den Verwaltungsabläufen möglich ist.
Ein darüber hinausgehender Effizienzgewinn kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht ermittelt werden, da die Einrichtung der neuen Abteilung erstens noch nicht abgeschlossen ist und sich zweitens sowohl das Organisations- als auch das Controllingkonzept zur Zeit noch in der Phase der Implementierung befinden.
Umgekehrt läßt sich aber sagen: Ein wirkungsvolles Controllingkonzept ist nicht möglich, wenn nicht zuvor die organisatorischen Strukturen optimiert wurden. Nach Abschluß der Umorganisation und der Implementierung des Controllingsystems wird das Bundespresseamt - voraussichtlich als erstes Ressort - in der Lage sein, verläßliche Zahlen über die Kosten seiner Produkte zu ermitteln. Dies wäre bei Beibehaltung der bisherigen Organisationsstruktur in gleicher Weise nicht möglich bzw. deutlich schwieriger, da die wechselseitige Kontrolle der Abteilungen nicht gewährleistet wäre.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1313020800
Ihre Zusatzfrage, bitte schön.

Wilhelm Schmidt (SPD):
Rede ID: ID1313020900
Herr Staatssekretär Hausmann, sind Sie nicht auch der Auffassung, daß es durchaus Stimmen gibt, die angesichts dieser Form von neuen Strukturen möglicherweise mit Recht von einer Verlängerung der Entscheidungsprozesse und des Gangs der Dinge sprechen können, und haben Sie diese Stimmen berücksichtigt?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1313021000
Diese Stimmen wurden berücksichtigt, aber Sie kennen auch die Diskussion in ähnlichen Großorganisationen oder großen Unternehmen, die durch den Abbau von Hierarchiestufen entsprechende Effizienz- und Zeitgewinne zu verzeichnen hatten. Ich darf hier vielleicht an ein Modell erinnern, daß das Unternehmen Siemens durchgeführt hat, das ebenfalls Hierarchiestufen aufgelöst und abgebaut hat. Dadurch wurden beträchtliche Zeitgewinne erzielt.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1313021100
Herr Kollege Sperling, Ihre Zusatzfrage.

Dr. Dietrich Sperling (SPD):
Rede ID: ID1313021200
Herr Staatssekretär, können Sie dem Eindruck, der in der Presse vermittelt wurde, entgegenwirken, der besagt, daß mit dieser Umorganisation ein besonderer Effizienzgewinn in bezug auf die Hoffnungen bestimmter Spezies auf besonders schnelles Beförderungstempo erreicht wird?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1313021300
Herr Abgeordneter, Sie müßten diese Frage substantiieren. So pauschal ist sie von mir nicht beantwortbar. Ich kann nur dem allgemeinen Eindruck entgegentreten, hier würde irgendeine Begünstigung oder Günstlingswirtschaft, wie es irgendein anonymer Kritiker in der Zeitung genannt hat, betrieben. Ich wüßte nicht, wer damit gemeint sein sollte.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1313021400
Ich rufe die Frage 28 des Kollegen Kemper auf:
Wann soll die Unterabteilungsleiterebene im Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, entsprechend der diesbezüglichen Absichtserklärung in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 25. September 1996, aufgelöst sein?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1313021500
Zur Frage 28, Herr Abgeordneter Kemper: Ein bestimmter Zeitpunkt kann zur Zeit noch nicht genannt werden, da die Auflösung der Unterabteilungsleiterebene im Rahmen des Ausscheidens der bisherigen Funktionsinhaber geprüft und umgesetzt werden soll. Es ist zunächst vorgesehen, daß ausscheidende Abteilungsleiter durch Unterabteilungsleiter ersetzt werden. Diese Stellen werden dann nicht mehr nachbesetzt.
Ich gehe davon aus, daß nach dem altersbedingten Ausscheiden von zwei Abteilungsleitern Ende 1996 und Mitte 1997 nur noch fünf einzügige Abteilungen bestehen, davon eine bereits ohne Unterabteilungsleiter. Das heißt, wir haben dann nicht mehr zwölf Positionen in der Leitungsebene, sondern nur noch neun.
Entscheidend ist, daß mit dem jetzt vorgelegten Konzept der Neuorganisation eine Zielprojektion geschaffen wird, die ein allmähliches Abschmelzen der Hierarchiestrukturen einleitet. Je später man damit beginnt und je mehr freiwerdende Stellen nachbesetzt werden, um so schwieriger wird es, dem angestrebten Zieleiner Reduzierung der Leistungsebenen näherzukommen.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1313021600
Ihre Zusatzfragen, bitte.


Hans-Peter Kemper (SPD):
Rede ID: ID1313021700
Herr Hausmann, kann ich Ihre Antwort dahin gehend verstehen, daß es durch Ihre bisherige Personalpolitik nicht möglich ist, die Unterabteilungsleiterebene vor dem Jahr 2000 abzubauen, und der Abbau dieser Ebene bis weit in das nächste Jahrtausend reicht, wie es der Bonner „General-Anzeiger" vor kurzem behauptet hat?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1313021800
Davon können Sie nicht ausgehen. Die Zielprojektion steht fest. Ich habe dargelegt, daß wir im Kreise der Unterabteilungsleiter sicherlich genügend geeignete Kandidaten für die Besetzung freiwerdender Abteilungsleiterstellen vorfinden werden. In der Regel sind die Abteilungsleiter deutlich älter als die Unterabteilungsleiter. Es ist also davon auszugehen, daß dieses Ziel zügig erreicht werden kann.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1313021900
Ihre zweite Zusatzfrage.

Hans-Peter Kemper (SPD):
Rede ID: ID1313022000
Habe ich Sie richtig verstanden, daß Sie die Unterabteilungsleiterebene dadurch abschaffen wollen, daß Sie alle Unterabteilungsleiter zu Abteilungsleitern machen?

(Heiterkeit bei der SPD)


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1313022100
Ich habe nur gesagt, daß Kandidaten für die Nachfolge ausscheidender Abteilungsleiter sicherlich auch im Kreis der jetzt vorhandenen Unterabteilungsleiter zu finden sind.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1313022200
Ich rufe die Frage 29 des Kollegen Kemper auf:
Welche Aufstiegschancen für besonders qualifizierte Referentinnen/Referenten und Referatsleiterinnen/Referatsleiter gibt es in den nächsten Jahren im Presse- und Informationsamt der Bundesregierung?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1313022300
Die Beförderungschancen für besonders qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Presse- und Informationsamt der Bundesregierung bestimmen sich im wesentlichen nach der derzeitigen Stellenstruktur und ihrer Entwicklung im Rahmen der sogenannten Topfwirtschaft.
Die Aufstiegschancen der Mitarbeiter werden weniger durch organisatorische Maßnahmen berührt als vielmehr durch den empfindlichen Fortfall von Planstellen und Stellen, den das Amt in den vergangenen Jahren schon hinnehmen mußte. So wurden vom Bundespresseamt bereits folgende Stellen eingespart: zwei B 6, drei B 3 bzw. at B 3, vier A 16 bzw. BAT I, sechs A 15 bzw. BAT I a. Hinzu kommt, daß, wie von mir schon dargestellt, eine der drei im Hause befindlichen B-9-Stellen kw-gestellt ist.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1313022400
Ihre Zusatzfragen.

Hans-Peter Kemper (SPD):
Rede ID: ID1313022500
Kollege Sperling hat es eben etwas anonymer gefragt. Ich will die Frage präzisieren, weil Sie sie so anonym auch nicht beantworten konnten. Ist es möglich, daß Herr Sternecker im nächsten Jahr Abteilungsleiter wird und damit eine ungewöhnliche Blitzkarriere bei Ihnen machen wird?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1313022600
Es ist möglich. Da Herr Sternecker Unterabteilungsleiter ist, gehört sicherlich auch er zum Kandidatenkreis, den ich vorhin genannt habe. Ich möchte in diesem Zusammenhang aber nicht von einer „Blitzkarriere" sprechen. Herr Sternecker ist anderthalb Jahrzehnte im Haus. Insofern weiß ich nicht, was Sie unter „Blitzkarriere" verstehen. Sie müßten mir das etwas näher darstellen.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1313022700
Meine Kollegen, mich ergreift ein tiefes Unbehagen, wenn die Personalien eines einzelnen Beamten, der sich hier nicht in irgendeiner Weise äußern kann, zum Gegenstand einer öffentlichen Erörterung gemacht werden. Dessenungeachtet gebe ich Ihnen natürlich Gelegenheit zu einer zweiten Zusatzfrage.

Hans-Peter Kemper (SPD):
Rede ID: ID1313022800
Herr Präsident, ich will Ihr Unbehagen nicht steigern. Ich verzichte auf meine zweite Zusatzfrage, denn auch sie hätte sich auf diesen Kollegen bezogen.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1313022900
Vielen Dank. Ich danke auch Ihnen, Herr Staatssekretär.
Ich rufe Frage 30 des Kollegen Sperling auf:
Gab es beim Gespräch zwischen dem Chef des Bundeskanzleramtes, dem Staatssekretär im Presse- und Informationsamt der Bundesregierung und einem leitenden Beamten, über das die „Süddeutsche Zeitung" am 10. September und der „General-Anzeiger" am 18. September 1996 berichteten und das die Bundesregierung als informell bezeichnet, ein Ergebnis?
Zur Beantwortung steht Herr Bundesminister Friedrich Bohl zur Verfügung. Bitte schön, Herr Minister.

Friedrich Bohl (CDU):
Rede ID: ID1313023000
Herr Präsident! Herr Kollege Sperling, es ist richtig, daß es ein solches Gespräch gegeben hat. Es war ein informelles Gespräch, wie es im Zusammenhang mit meiner Aufgabe innerhalb der Bundesregierung von mir häufig zu führen ist. Unabhängig von eventuellen Ergebnissen solcher informellen Gespräche sind diese für öffentliche Verlautbarungen nicht geeignet und nicht bestimmt.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1313023100
Herr Kollege Sperling, bitte Ihre Zusatzfragen.

Dr. Dietrich Sperling (SPD):
Rede ID: ID1313023200
Der Nutzen informeller Gespräche besteht sicherlich darin, daß nachher for-



Dr. Dietrich Sperling
melle Ergebnisse leichter oder überhaupt erzielt werden können. Können Sie mir denn sagen, ob nun ein formelles Ergebnis Ihrer informellen Gespräche vorliegt?

Friedrich Bohl (CDU):
Rede ID: ID1313023300
Das kann ich Ihnen leider nicht sagen. Allerdings muß ich hinzufügen, daß ich das Erlebnis, daß meine informellen Gespräche nicht zu einer formellen Erfüllung führen, häufiger habe.

(Dr. Peter Struck [SPD]: Das stimmt! Das zeigt die Politik der Bundesregierung! Nie kommt etwas dabei heraus!)


Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1313023400
Ihre zweite Zusatzfrage, Herr Kollege Sperling.

Dr. Dietrich Sperling (SPD):
Rede ID: ID1313023500
Herr Minister, ich würde Sie gerne fragen, ob Sie mir sagen können, ob der Bundeskanzler meint, daß er diese Sache informell oder formell aussitzen bzw. aussitzen lassen soll.

(Eduard Oswald [CDU/CSU]: Sind eigentlich alle Fragen zulässig?)

- Sie stehen im Zusammenhang mit der ursprünglichen Frage.

Friedrich Bohl (CDU):
Rede ID: ID1313023600
Herr Abgeordneter Sperling, diese Frage wird dann zu entscheiden sein, wenn es geboten und angezeigt ist. Bis dahin bitte ich Sie um Geduld.

(Heiterkeit bei der CDU/CSU und der F.D.P. Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Im Aussitzen!)


Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1313023700
Dann rufe ich die Frage 31 des Kollegen Dr. Sperling auf:
Ist es zutreffend, daß der Chef des Bundeskanzleramtes, Friedrich Bohl, dem Staatssekretär im Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, Peter Hausmann, und seinem Stellvertreter, Wolfgang Gibowski, empfahl, ihren Fall dem Bundeskanzler vorzulegen?

Friedrich Bohl (CDU):
Rede ID: ID1313023800
Herr Kollege Sperling, da es sich um ein informelles Gespräch handelte, bin ich nicht bereit, über den Inhalt dieses informellen Gespräches innerhalb der Meinungsbildung der Bundesregierung Bericht zu erstatten.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1313023900
Herr Kollege Sperling.

Dr. Dietrich Sperling (SPD):
Rede ID: ID1313024000
Herr Minister, sind Sie bereit, zur Kenntnis zu nehmen, daß ich den sehr formellen Eindruck habe, daß es an der Spitze des Bundespresseamtes so etwas wie ein Tohuwabohu in den gegenseitigen Vertrauensbekundungen gibt und daß dies der Arbeitsfähigkeit des Amtes vermutlich nicht ganz dienlich ist? Wäre es darum nicht nötig, relativ schnell zu einem formellen Ergebnis Ihrer informellen Gespräche zu kommen?

Friedrich Bohl (CDU):
Rede ID: ID1313024100
Herr Abgeordneter, ich nehme zur Kenntnis, welchen Eindruck Sie haben, weise aber darauf hin, daß es sich um einen subjektiven Eindruck handelt, der objektiv nicht gerechtfertigt ist, und daß die volle Informationstätigkeit und auch Funktionsfähigkeit des Bundespresseamtes gewährleistet ist.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1313024200
Sie haben noch eine Zusatzfrage, Herr Kollege Sperling.

Dr. Dietrich Sperling (SPD):
Rede ID: ID1313024300
Herr Minister, ist Ihnen aus der Pressetätigkeit, die es rund um die Spitze des Bundespresseamtes gegeben hat, bekannt, daß mein subjektiver Eindruck von vielen geteilt wird und daß es eine Vielzahl von Indizien gibt, die dazu geführt haben, daß in informellen Gesprächen offensichtlich Streitigkeiten der Spitze des Bundespresseamtes dem Bundeskanzler entweder informell oder sogar formell vorgelegt werden sollten und sich daraus für das Bundespresseamt keineswegs zuträgliche Überlegungen ergeben?

Friedrich Bohl (CDU):
Rede ID: ID1313024400
Auch ich habe die Presseberichte gelesen; aber diese Presseberichte können in keiner Weise einen Schatten auf die hervorragende Informations- und Pressearbeit des Sprechers der Bundesregierung, des Chefs des Presseamtes, werfen.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1313024500
Eine Zusatzfrage des Kollegen Dr. Struck.

Dr. Peter Struck (SPD):
Rede ID: ID1313024600
Herr Minister Bohl, den theoretischen Fall angenommen: Ein Staatssekretär kommt mit einem Abteilungsleiter zu Ihnen, und die beiden streiten sich über eine bestimmte Konzeption. Würde es nicht eine gewisse Führungskraft zeigen, die ich der Bundesregierung zunächst einmal unterstelle, wenn Sie diesen beiden streitenden Herren nicht sagen würden: „Geht zum obersten Chef", sondern wenn Sie diesen Streit selber entscheiden würden?

Friedrich Bohl (CDU):
Rede ID: ID1313024700
Da es eine theoretische Frage ist, kann ich nur sagen, daß ich nicht die Absicht habe, über theoretische Fälle hier eine politische Auskunft zu geben.

(Dr. Peter Struck [SPD]: Also, Sie würden nicht entscheiden!)


Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1313024800
Eine Zusatzfrage des Kollegen Schmidt.


Wilhelm Schmidt (SPD):
Rede ID: ID1313024900
Herr Minister Bohl, ich komme auf meine Frage, die in diesem Zusammenhang nicht ganz unbedeutend ist, zu dem Umstrukturierungskonzept zurück. Finden Sie es eigentlich nicht doch beantwortenswert, ob der Vertreter des Leiters des Bundespresse- und Informationsamts das Umstrukturierungskonzept mitträgt oder nicht mitträgt?

Friedrich Bohl (CDU):
Rede ID: ID1313025000
Herr Abgeordneter, es kommt nicht darauf an, ob ein einzelner Mitarbeiter

(Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Er ist doch der Vertreter des Chefs!)

das Konzept eines Regierungschefs, eines Ministers, eines Chefs eines Amtes der Bundesregierung mitträgt oder nicht. Vor diesem Hohen Hause nehmen Sie den jeweiligen politisch Verantwortlichen in Pflicht - zu Recht - und nicht einen einzelnen Mitarbeiter.
Ob ein Regierungsmitglied oder ein Amtschef immer glücklich darüber ist, daß eine solche Berichterstattung in der Presse erscheint, ist eine andere Frage. Aber seine Verantwortung kann nicht dadurch untergraben werden, daß einzelne Mitarbeiter anderer Meinung sind.
Der Chef des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung hat eine ganz bestimmte Vorstellung über die Neuorganisation seines Amtes. Diese Neuorganisation befindet sich in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Grundlagen und den Haushaltsplänen der Vergangenheit und der Zukunft. Da er das Vertrauen der Bundesregierung genießt, ist danach zu verfahren, egal, ob einzelne Mitarbeiter das gut, schlecht oder nur mittelprächtig finden.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1313025100
Zusatzfrage
des Kollegen Kemper.

Hans-Peter Kemper (SPD):
Rede ID: ID1313025200
Herr Minister Bohl, Sie haben die Umstrukturierung mehrfach angesprochen. Ich beziehe mich jetzt noch einmal darauf: Halten Sie es für logisch nachvollziehbar, wenn ein Beamter, der die Konzeption für die Abschaffung der Unterabteilungsleiterebene erarbeitet, anschließend selber Unterabteilungsleiter wird?

Friedrich Bohl (CDU):
Rede ID: ID1313025300
Was Sie sagen, ist nach meiner Kenntnis nicht determiniert.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1313025400
Wir kommen zur Frage 32 des Kollegen Dr. Peter Struck:
Ist dem Bundeskanzler bekannt, daß der Unmut der Bonner Journalisten über Regierungssprecher Peter Hausmann und seinen Stellvertreter Herbert Schmülling sehr groß ist, weil beide immer wieder in der Bundespressekonferenz keine Auskünfte auf Fragen geben können und daher unzureichend informiert erscheinen (s. ZDF „Bericht aus Bonn" am 2. September 1996, „Frankfurter Rundschau" am 5. September 1996, „Süddeutsche Zeitung" am 10. September 1996)?

Friedrich Bohl (CDU):
Rede ID: ID1313025500
Herr Präsident! Herr Kollege Struck! Es ist so, daß der Bundeskanzler umfassend über das Pressegeschehen informiert wird. Der Bundeskanzler ist deshalb auch über Presseberichte der von Ihnen angesprochenen Art informiert. Der Bundeskanzler ist ebenfalls über den Inhalt Ihrer Frage 32 informiert.

(Lachen bei der SPD und der PDS)


Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1313025600
Herr Kollege Struck, ich nehme an, daß Sie eine Zusatzfrage stellen möchten.

(Eduard Oswald [CDU/CSU]: Weil der Bundeskanzler über die noch nicht informiert ist!)


Dr. Peter Struck (SPD):
Rede ID: ID1313025700
Richtig, Herr Präsident. Ich bin sehr beeindruckt, daß der Bundeskanzler über den Inhalt meiner Frage 32 informiert ist.
Herr Minister Bohl, gibt es regelmäßige Gespräche zwischen dem Bundeskanzler Dr. Kohl und Herrn Regierungssprecher Hausmann? In welchen Zeitabständen finden sie statt, und wann hat das letzte Gespräch stattgefunden?

Friedrich Bohl (CDU):
Rede ID: ID1313025800
Ich kann Ihnen nicht auf den Tag genau sagen, wann das letzte Gespräch stattgefunden hat. Ich nehme an, daß es gestern war. Aber ich möchte vor diesem Hohen Hause nicht die Unwahrheit sagen. Im Prinzip hält der Bundeskanzler jeden Morgen eine „Lage" ab, an der außer dem Chef und den Staatsministern des Bundeskanzleramtes auch der Chef des Bundespresse- und Informationsamtes teilnimmt. Ich meine, gestern hat eine „Lage" stattgefunden, heute jedoch nicht. Unter dem kleinen Vorbehalt, daß ich mich irre, sage ich: Es war gestern.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1313025900
Ihre zweite Zusatzfrage.

Dr. Peter Struck (SPD):
Rede ID: ID1313026000
Herr Minister Bohl, ist Gegenstand der Gespräche zwischen dem Bundeskanzler, Ihnen und Herrn Staatssekretär Hausmann auch der in meiner Frage erwähnte Unmut der Bonner Presse und der Bonner Journalisten über die unzureichende Beantwortung von Fragen durch Herrn Hausmann auf der Bundespressekonferenz gewesen?

Friedrich Bohl (CDU):
Rede ID: ID1313026100
Herr Abgeordneter, so wenig, wie das auf die Frage des Kollegen Sperling der Fall war, habe ich jetzt die Absicht, Ihnen über interne Beratungen der Bundesregierung, insbesondere des Bundeskanzlers mit Mitarbeitern und Kabinettskollegen, Auskunft zu geben. Aber daß es offensichtlich hin und wieder Unmut und Streit über Pressesprecher der Bundesregierung gibt, ist wohl kein epochales Ereignis der Gegen-

Bundesminister Friedrich Bohl
wart. Ich habe hier hochinteressante Presseberichte aus dem Jahre 1982, in denen es um den Regierungssprecher Becker geht.

(Dr. Peter Struck [SPD]: Das fehlte ja noch!)

Der hoch angesehene Redakteur und Journalist Klaus Hofmann schreibt:
Es ist ein Kreuz mit den Bonner Regierungssprechern, aber sie haben auch ein schweres Kreuz zu tragen.
Dann wird hier im einzelnen über Kontroversen mit SPD-Abgeordneten berichtet. Im März 1982 gab es Attacken der SPD-Fraktion gegen den Regierungssprecher Becker. In der „Bild"-Zeitung stand:
Wer vermutet, Becker werde um den Schlaf gebracht, dem sagt er: „Der Umgang mit Strolchen raubt mir nicht den Schlaf."
Solche Dinge können Sie laufend in der Presseberichterstattung finden. Ich bin deshalb der Auffassung, daß Sie die Sache vielleicht ein wenig niedriger hängen sollten.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1313026200
Zusatzfrage, Dr. Sperling.

Dr. Dietrich Sperling (SPD):
Rede ID: ID1313026300
Herr Minister, ich weiß nicht, warum Sie jetzt unbedingt regieren wollen, wenn doch alles so geblieben ist.

(Heiterkeit bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und der PDS)

Dann hätte der Wechsel keinen Sinn gehabt.
Ich frage Sie nach Ihren Auskünften, ob Sie jetzt nicht den Eindruck haben, daß Sie selbst einen Informationsstau gegenüber dem Parlament verursachen und daß aus Ihren Antworten deutlich wird, daß zwar der Kanzler vom Bundespresseamt informiert wird, aber der Regierungssprecher offensichtlich nicht vom Kanzler und daß dies Unmut schafft.
Herr Minister, weil wir als Opposition eine gut funktionierende Regierung sehen möchten und nicht das Tohuwabohu, das Sie dort anrichten, frage ich Sie, ob es nicht möglich wäre, für Herrn Hausmann andere Informationsmöglichkeiten zu schaffen, da er offensichtlich erst in seiner Umgebung eine langwährende Umorganisation vornehmen muß, um wieder in den Besitz von Informationen für die Presse zu kommen.

Friedrich Bohl (CDU):
Rede ID: ID1313026400
Ich weiß nicht, Herr Kollege Sperling, ob Ihre fürsorgliche Anteilnahme ganz ehrlich gemeint ist.

(Dr. Dietrich Sperling [SPD]: Aber sicher! Warum müssen Sie immer verdächtigen?)

- Das mag dahingestellt bleiben. Ich sage Ihnen, daß der Regierungssprecher auch vom Bundeskanzler immer bestens informiert ist und daß es eine enge Kommunikation gibt. Wenn Sie eben meinen Darlegungen über die morgendliche Lage zugehört hätten, könnten Sie zu solchen Urteilen beim besten Willen nicht kommen.
Ich bitte Sie deshalb herzlich, nicht falschen Presseberichten aufzusitzen. So wie sicherlich auch die Presseberichte Anfang 1982 falsch waren, soll man nicht alles glauben, was in der Presse steht.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1313026500
Dann kommt die Zusatzfrage des Kollegen Schmidt.

Wilhelm Schmidt (SPD):
Rede ID: ID1313026600
Herr Minister Bohl, abgesehen davon, daß die von Ihnen zitierten Äußerungen aus dem Jahre 1982 ja nun offensichtlich ganz anderer Qualität waren, weil man sich seinerzeit immer wieder in der Sache auseinandersetzte, und auch eingedenk der Tatsache, daß wir uns hier eigentlich nicht unbedingt um den Vertrauensschaden bemühen müßten, den die Bundesregierung mit sich selber anrichtet, möchte ich fragen, ob Ihnen bewußt ist, daß Schlagzeilen und die dahinterstehenden Presseberichte wie die, in denen steht: „Ich weiß, daß ich nichts weiß" oder „Der Regierungssprecher muß in eigener Sache dementieren", nicht nur Schaden auf das Presse- und Informationsamt und auf die Bundesregierung, sondern letztlich natürlich auch auf die Politik im allgemeinen und damit auch auf das Haus abladen.

Friedrich Bohl (CDU):
Rede ID: ID1313026700
Ich weiß nicht, ob man diese Schlußfolgerung ziehen kann. Nach allen Umfragen ist ja das Ansehen des Bundeskanzlers gerade in den letzten Wochen besonders hoch. Insofern muß die Arbeit des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung doch ganz erfolgreich sein. Ich würde mir da an Ihrer Stelle, Herr Kollege Schmidt, also nicht den Schlaf rauben lassen.
Aber was nun die Fragen der Umorganisation angeht: Schauen Sie einmal, als Ihr Bundesgeschäftsführer Blessing das Ollenhauer-Haus umgekrempelt hat, was habe ich damals alles in der Zeitung gelesen. Als Ihr stolzes Parteiblatt „Vorwärts" eingestellt wurde, was habe ich da alles in der Zeitung gelesen.

(Widerspruch bei der SPD)

- Das können wir ja noch herausholen. - Daß also, wenn jetzt eine Umorganisation beim BPA stattfindet, nicht alle davon begeistert sind, daß auch manche Erwartung enttäuscht wird und manche Lebensplanung sich nicht so realisieren wird, ja, mein Gott! Auch hier beim Deutschen Bundestag gibt es viele Mitarbeiter, die auf Grund des Umzugsbeschlusses nicht all ihre Wünsche erfüllt sehen. Ich finde, es ist nicht angebracht, einen solchen Sachverhalt so zu instrumentalisieren, wie Sie es tun.

(Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Sie wissen, daß das nicht die Antwort auf meine Frage war!)

- Doch.

(Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Nein, überhaupt nicht!)




Bundesminister Friedrich Bohl
- Ich habe Ihre Frage zumindest so verstanden.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1313026800
Dann kommt die Zusatzfrage des Kollegen Köhne.

Rolf Köhne (PDS):
Rede ID: ID1313026900
Herr Bohl, finden Sie nicht, daß es etwas widersprüchlich ist, wenn Sie auf der einen Seite sagen, daß die Unkenntnis von Regierungssprechern laufend stattfindet, und auf der anderen Seite nur einen Vorgang aus dem Jahre 1982, der also ungefähr 15 Jahre zurückliegt, zitieren können?

Friedrich Bohl (CDU):
Rede ID: ID1313027000
Nicht nur, ich habe auch noch andere Beispiele. Aber wie immer bei einer Auswahl muß man sich auf einige besonders exemplarische Fälle beschränken.

(Lachen bei der SPD)

Das habe ich vorhin getan. Ich glaube, daß die Arbeit des Regierungssprechers ausgesprochen erfolgreich ist. Dabei bleiben wir auch. Wir sind mit ihm sehr zufrieden.

(Zustimmung des Abg. Eduard Oswald [CDU/CSU])


Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1313027100
Dann rufe ich die Frage 33 des Kollegen Struck auf:
Was gedenkt Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl zu unternehmen, um den häufigen Eindruck eines unzureichenden Informationsstandes von Regierungssprecher Peter Hausmann und seinem Stellvertreter Herbert Schmülling zu verbessern?

Friedrich Bohl (CDU):
Rede ID: ID1313027200
Herr Präsident! Herr Kollege Struck, dazu besteht kein Anlaß.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1313027300
Herr Struck, haben Sie eine Zusatzfrage?

Dr. Peter Struck (SPD):
Rede ID: ID1313027400
Ja, selbstverständlich, Herr Präsident. - Herr Minister Bohl, wie beurteilen Sie denn die Aussage von Herrn Staatssekretär Hausmann, der Kanzler habe ihm „jede intellektuelle Turnübung" zur Interpretation der Politik der Bundesregierung untersagt, im Hinblick auf die Tatsache, daß, wie Sie sagen, Herr Staatssekretär Hausmann regelmäßig an der Lagebesprechung teilnimmt und es eigentlich auch seine Aufgabe sein müßte, die Politik den Journalisten so darzustellen, daß die Zielrichtung der Bundesregierung deutlich wird, aber nicht, wie es offenbar der Fall ist, den Journalisten den Eindruck zu vermitteln, er wisse überhaupt nichts?

Friedrich Bohl (CDU):
Rede ID: ID1313027500
Herr Kollege Struck, zunächst bitte ich Sie um Nachsicht, wenn ich darum bitte, mir zunächst die Fundstelle zu zeigen, damit ich überprüfen kann, ob es sich wirklich um ein Zitat - -

(Dr. Peter Struck [SPD]: „General-Anzeiger" vom 18. September, drittletzter Absatz!)


Friedrich Bohl (CDU):
Rede ID: ID1313027600
Das werde ich gerne überprüfen. Aber ich kann mir angesichts des guten Verhältnisses zwischen dem Bundeskanzler und Herrn Staatssekretär Hausmann beim besten Willen nicht vorstellen, daß das Zitat so gefallen ist.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1313027700
Haben Sie eine zweite Zusatzfrage?

Dr. Peter Struck (SPD):
Rede ID: ID1313027800
Aber natürlich, Herr Präsident. - Herr Minister Bohl, wie beurteilen Sie denn die Tatsache, daß im Presse- und Informationsamt der Eindruck besteht, daß Herr Staatssekretär Hausmann eine „Tabula-rasa-Politik" im Hause mache, weil er ohnehin beabsichtige, für den nächsten Deutschen Bundestag zu kandidieren?

Friedrich Bohl (CDU):
Rede ID: ID1313027900
Ich weiß nichts von einer Absicht von Herrn Kollegen Hausmann, für den nächsten Deutschen Bundestag zu kandidieren. Aber nach den grundgesetzlichen Bestimmungen ist es jedermann, soweit er die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, freigestellt, sich um ein Mandat in diesem Hohen Hause zu bewerben.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1313028000
Eine Zusatzfrage des Kollegen Dr. Sperling.

Dr. Dietrich Sperling (SPD):
Rede ID: ID1313028100
Herr Staatsminister, können Sie meinem Eindruck etwas entgegensetzen, daß angesichts der unterschiedlichen parteipolitischen Neigungen derjenigen Personen, mit denen Herr Hausmann an der Spitze des Bundespresseamts im Streit liegt, dieser ganze Streit nicht deswegen stattfindet, um für den nächsten Wahlkampf möglichst günstige Positionen für die jeweils eigene politische Kraft in dem Koalitionsgerangel zu schaffen?

Friedrich Bohl (CDU):
Rede ID: ID1313028200
Ich habe so intensive Motivforschung nicht betrieben, jedenfalls was den Kollegen Hausmann angeht. Ob andere solche Ziele verfolgen und wer die Hintermänner sein sollen, von denen Sie sprechen, weiß ich nicht. Aber Sie sollten wirklich - so wie auch der Kollege Struck - nicht der eigenen Propaganda erliegen. Denn es ist so, daß das, was der Kollege Schmidt mir gerade übergibt, belegt, daß Herr Kollege Hausmann bloß intellektuelle Turnübungen in direkter Rede wiedergegeben hat, alles andere aber, nämlich daß der Bundeskanzler ihm die Interpretation seiner Politik untersagt habe, kein wörtliches Zitat von Herrn



Bundesminister Friedrich Bohl
Staatssekretär Hausmann ist. Insofern empfehle ich entweder präzisere Lektüre oder präziseres Zitieren.

(Dr. Dietrich Sperling [SPD]: Die „Süddeutsche Zeitung" ist nicht das Propagandaorgan der SPD! Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Der „General-Anzeiger" schon gar nicht!)

- Das wollen wir hoffen!

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1313028300
Ich sehe keine weiteren Zusatzfragen. Damit sind wir am Ende dieses Geschäftsbereichs. Ich bedanke mich, Herr Bundesminister.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft auf. Zur Beantwortung steht der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Norbert Lammert zur Verfügung.
Die Frage 34 wird schriftlich beantwortet. Ich rufe die Frage 35 des Kollegen Albert Schmidt auf:
Plant die Bundesregierung, den von der bayerischen Landesregierung gegenüber dem Referentenentwurf aus dem Bundesministerium für Wirtschaft für ein neues Energiewirtschaftsgesetz geäußerten Bedenken, u. a. aus Umweltgründen, in einem neuen Referentenentwurf Rechnung zu tragen, und wird die Bundesregierung aufgrund der heftigen Kritik, u. a. von den Umweltverbänden, konkrete umweltpolitische Nachbesserungen am Referentenentwurf vornehmen?

Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1313028400
Herr Kollege Schmidt, der Bundeswirtschaftsminister hat am 30. April dieses Jahres einen Gesetzentwurf zur Reform des Energiewirtschaftsrechts vorgelegt. Dieser Entwurf ist mit den betroffenen Wirtschaftszweigen, den Verbrauchern sowie mit den Ländern und den Kommunen intensiv erörtert worden. Er soll in Kürze vom Bundeskabinett verabschiedet werden.
Mit der Bundesumweltministerin besteht volles Einvernehmen, daß die geplante Reform des Energiewirtschaftsrechts auch ein Schritt zu mehr Umweltschutz ist. Umweltschutz und Ressourcenschonung auf hohem Niveau sind nach allen Erfahrungen, die wir bisher gemacht haben, in einem wettbewerblichen Rahmen allemal besser zu erreichen als bei Monopolstrukturen.
Der Wettbewerb auf dem Energiemarkt wird den Modernisierungs- und Innovationsdruck erhöhen. Dadurch werden insbesondere die Entwicklung der Kraftwerkstechnik und die Steigerung der Wirkungsgrade vorangetrieben. Dies kommt nicht nur der Wirtschaftlichkeit, sondern auch der Umwelt zugute.
Es gibt eine Reihe von Konkretisierungen, die sich aus dem Gesamtkontext des Energiewirtschaftsrechts ergeben. Sie legen im ganzen die Schlußfolgerung nahe, daß auf diese Weise ein Beitrag nicht nur zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit, sondern auch zur besseren Verwirklichung der Umweltschutzziele erreicht werden kann.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1313028500
Eine Zusatzfrage, bitte schön.

Albert Schmidt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1313028600
Herr Staatssekretär, nachdem Sie schlichtweg den Dissens zwischen der Bundesumweltministerin und dem Bundeswirtschaftsminister bestreiten, darf ich Sie fragen: Wie erklären Sie sich, daß besagte Bundesumweltministerin Frau Angela Merkel mit Schreiben vom 24. Juli 1996 an ihren Kabinettskollegen Dr. Rexrodt zum erstenmal geäußert hat, daß den Umweltbelangen genau mit diesem Entwurf - anders, als Sie es jetzt darlegen - nicht in ausreichendem Maße Rechnung getragen würde?
In einem zweiten Schreiben vom 9. September dieses Jahres insistierte sie noch einmal darauf, daß ihre Bedenken leider noch nicht ausgeräumt seien, da konkrete Umweltbestimmungen weitgehend fehlen, insbesonders deutliche Anreize für umweltschonende Erzeugung, gegebenenfalls auch für die Verteilung umweltschonend erzeugter Energie.
Halten Sie die Frau Ministerin hierbei für ein Opfer von Propaganda, oder wie erklären Sie sich, daß dieser Dissens, den Sie gerade hier bestreiten, offensichtlich sogar schriftlich dokumentiert ist?

Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1313028700
Ich bin sicher, daß die Bundesministerin Frau Dr. Merkel kein Opfer von Propaganda geworden ist. Ich hoffe, daß das auch für Sie zutrifft. Im übrigen hat ja die Fundstelle, die Sie gerade zitiert haben, hinreichend deutlich gemacht, daß Sie sich auf einen Stand der Beratungen beziehen, der mehrere Monate zurückliegt. In der Zwischenzeit hat es ja mehrere intensivierte Kontakte mit den genannten Adressaten gegeben, die auch zu Verdeutlichungen im Gesetzentwurf geführt haben.
Der jetzt vorliegende Gesetzentwurf, der vom Kabinett noch nicht verabschiedet ist, sieht eine Reihe von Verbesserungen vor: So wird die Umweltverträglichkeit ausdrücklich als gleichrangiges Ziel neben Sicherheit und Preisgünstigkeit in das Energiewirtschaftsrecht aufgenommen. Umweltschutz ist also künftig gleichberechtigter Maßstab bei allen Verfahren und Verordnungen auf der Grundlage dieses Gesetzes, zum Beispiel bei den neuen bundeseinheitlichen Planfeststellungsverfahren für Höchstspannungsfreileitungen oder bei der Bundestarifordnung Elektrizität.
Wir wollen mit dieser Reform darüber hinaus die Anerkennungsfähigkeit von Aufwendungen der Stromversorgungsunternehmen für sogenannte Least- cost-planning-Maßnahmen im Rahmen der Tarifgenehmigung auf eine klare rechtliche Grundlage stellen. Schließlich enthält dieses Energiewirtschaftsgesetz weitere Sonderregelungen zugunsten von erneuerbaren Energien und Kraft-Wärme-Koppelung.
Das verdeutlicht Ihnen hoffentlich, daß Ihre Besorgnis, es gebe in diesem Zusammenhang keine hinreichende Berücksichtigung von Umweltschutzanliegen, in der Zwischenzeit jedenfalls ausgeräumt ist.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1313028800
Zweite Zusatzfrage.


Albert Schmidt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1313028900
Nachdem Sie die Bedenken der Umweltministerin offensichtlich mehr oder weniger brachial ausgeräumt haben, möchte ich doch eine zweite Frage anschließen: Wie gedenken Sie denn mit den Bedenken umzugehen, die aus den Ländern vorgetragen worden sind und sich zum Teil auf ähnliche, zum Teil auf weitere Sachverhalte beziehen, insbesondere, nachdem deutlich geworden ist, daß nicht nur die A-Länder und „G-Länder", also die Länder mit grüner Regierungsbeteiligung, sondern auch die Freistaaten Sachsen und Bayern erhebliche Bedenken gegen den vorliegenden Entwurf vorgebracht haben? Meinen Sie, daß Sie es dabei auch so leicht wie mit Frau Merkel haben werden, diese also nach einem Machtwort klein beigeben werden, oder schätzen Sie Ihre Chancen im Bundesrat vor diesem Hintergrund der Stimmungslage nicht eher als sehr gering ein?

Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1313029000
Das bevorstehende Gesetzgebungsverfahren bietet ja ausdrücklich Gelegenheit, die unterschiedlichsten Überlegungen einschließlich möglicherweise nach wie vor vorhandener Einwände zum Gegenstand dieser Beratungen und gegebenenfalls auch zum Gegenstand von Änderungsanträgen zu machen. Wir haben uns in Kontakt mit den Ländern, wie in der Ressortabstimmung, um eine weitest mögliche Berücksichtigung der von Ihnen angesprochenen Anliegen bemüht. Nach gegenwärtigem Stand der Beratungen haben wir Anlaß, davon auszugehen, daß es sowohl auf seiten der von Ihnen angesprochenen unionsgeführten Länder als auch auf seiten der anderen betroffenen Ressorts eine prinzipielle Übereinkunft der Einbringung eines solchen Gesetzgebungsverfahrens gibt.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1313029100
Nun kommt eine Zusatzfrage der Kollegin Hustedt.

Michaele Hustedt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1313029200
Es wurde ja schon mehrmals im Wirtschaftsausschuß über das Vorhaben diskutiert. In einer Sitzung vor mehreren Monaten wurde auf die Frage, ob das Stromeinspeisungsgesetz trotz dieser Liberalisierung noch Bestand haben wird, sehr lapidar geantwortet. Darauf haben der Wirtschaftsausschuß und sein Vorsitzender das Wirtschaftsministerium aufgefordert, genau zu dieser Thematik, nämlich Bestand des Stromeinsparungsgesetzes, einen Bericht in schriftlicher Form vorzulegen. Dieser Bericht liegt bisher noch nicht vor. Deshalb frage ich Sie also: Wann wird er kommen, und wie ist Ihre Position zum Bestand und zur Anpassung des Stromeinspeisungsgesetzes im Hinblick auf die Liberalisierung des Energiemarktes?

Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1313029300
Frau Kollegin Hustedt, die Frage der Verfolgung von Umwelt- und Klimaschutzzielen ist in der Tat nicht allein im Kontext des Energiewirtschaftsgesetzes zu behandeln und zu beantworten. Eine besonders wichtige Rolle spielt in diesem Zusammenhang das Stromeinspeisungsgesetz. Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, auf das Stromeinspeisungsgesetz zu verzichten, wie das von Teilen der Energiewirtschaft gefordert wird.
Wir halten allerdings - insoweit besteht Übereinstimmung mit dem Bundesrat - Modifizierungen des geltenden Gesetzes für angezeigt. Das würde übrigens selbst dann gelten, wenn es nicht zu einer Änderung des Energierechtsrahmens kommen würde. Unter Berücksichtigung künftiger Wettbewerbsstrukturen in der Energiewirtschaft werden solche Modifizierungen notwendig sein. Wir befinden uns auch für diesen Bereich in intensiven Gesprächen sowohl mit den Ländern wie auch mit den Verbänden und der Wirtschaft, um die vom Bundesrat bereits vorgelegte Empfehlung einer Änderung des Stromeinspeisungsgesetzes möglichst bald in eine konkrete Änderung dieses Gesetzestextes umzusetzen.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1313029400
Die nächste Zusatzfrage kommt von Frau Höfken.

Ulrike Höfken-Deipenbrock (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1313029500
Hält die Bundesregierung die durch die Energierechtsnovellen auf europäischer und nationaler Ebene geplanten Strompreissenkungen für ein aus Umwelt- und Klimaschutzgründen positives Signal? Hat die Europäische Kommission oder die Bundesregierung Berechnungen über den auf Grund der Preissenkungen zu erwartenden höheren Stromverbrauch angestellt?

Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1313029600
Wenn ich das richtig sehe, liegt eine fast wortgleiche Frage im weiteren Verlauf der Fragestunde vor. Wenn Sie damit einverstanden sind, Herr Präsident, kann ich sofort darauf antworten.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1313029700
Ich bin nicht damit einverstanden; denn dies ist eine Zusatzfrage, die sich direkt auf die Frage des Kollegen Schmidt bezieht. Ich kann aber nicht die Reihenfolge der Fragen ändern.
Ich stelle deshalb diese Zusatzfrage zurück und rufe eine Zusatzfrage des Kollegen Köhne auf. Bitte schön.

Rolf Köhne (PDS):
Rede ID: ID1313029800
Herr Staatssekretär, angesichts Ihrer Antwort, daß Sie die Bedenken, der neue Entwurf des Energiewirtschaftsgesetzes sei nicht umweltverträglich, ausgeräumt haben, frage ich Sie: Wird nicht dieses Gesetz dazu führen, daß die kleinen Stadtwerke pleite gehen, weil ihnen die Rosinen aus dem Kuchen herausgepickt werden, und daß es deswegen nicht möglich sein wird, zum Beispiel die Fernwärme weiter auszubauen, was aus umweltpolitischen Gründen geboten ist?

Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1313029900
Die Bundesregierung teilt diese Besorgnis nicht - weder was die vermeint-

Parl. Staatssekretär Dr. Norbert Lammert
lieh aussichtslose Wettbewerbsposition von Stadtwerken im allgemeinen noch was die Berücksichtigung des Einsatzes umweltfreundlicher Energien durch Stadtwerke und anderer Energieversorgungsunternehmen angeht -, weil zum einen die Aufhebung geschlossener Versorgungsgebiete auch den Stadtwerken selber diversifizierte Lieferungsmöglichkeiten eröffnet - die heute nicht bestehen, so daß sie selber in einer günstigeren Position sind, als das bislang der Fall ist - und weil zum anderen zum Instrumentarium der Durchleitung von Strom auch die Möglichkeit der Versagung eines solchen Anspruchs gehören kann, das heißt, daß mit einer solchen Durchleitung zu den von Ihnen gerade angesprochenen besonders relevanten Großkunden Folgen für die übrige Versorgung des Versorgungsgebietes unter dem Gesichtspunkt der Preisfolgen oder auch der Umweltfolgen verbunden sein könnten, die einen solchen Durchleitungsanspruch nicht rechtfertigen.
Genau dieser von Ihnen gerade angesprochene Grenzfall ist mit einer entsprechenden Regelung im Gesetzentwurf berücksichtigt.

(Rolf Köhne [PDS]: Da bin ich ja gespannt!)


Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1313030000
Nun zur Zusatzfrage der Kollegin Schönberger.

Ursula Schönberger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1313030100
Auch ich möchte noch einmal zurückkommen auf Ihre Antwort, daß es keine Bedenken gegenüber diesem Gesetzentwurf in bezug auf die Auswirkungen auf die Umwelt gibt. Mit welchen konkreten Maßnahmen soll in dieser jetzt modifizierten Novellierung verhindert werden, daß das staatlich hochsubventionierte Überangebot an Atomstrom aus Frankreich, gegen das Anbieter von regenerativen oder anderen umweltfreundlichen Energien nicht wettbewerbsfähig sind, mit Dumpingpreisen auf den deutschen Markt kommt?

Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1313030200
Frau Kollegin, ich habe vorhin ganz sicher nicht gesagt, daß ich davon ausgehe, daß es aus umweltpolitischer Sicht keine Bedenken mehr gebe. Ich gehe ganz im Gegenteil davon aus, daß bei einem Gesetzentwurf von dieser Bedeutung eine Vielzahl von Bedenken sowohl unter Umwelt- als auch unter Wettbewerbs- und Preisgesichtspunkten sowie auf Grund kommunaler und regionaler Interessen vorgetragen werden. Es würde mich ausgesprochen überraschen, wenn das nicht so wäre. Ich habe darauf hingewiesen, daß wir uns sehr ernsthaft und konkret darum bemüht haben, in einem sehr langen und sorgfältigen Abstimmungsprozeß mit vielen Betroffenen möglichst zahlreiche dieser Einwände bereits in den Regelungen des jetzt vorliegenden Gesetzentwurfs zu berücksichtigen.
Der zweite Teil Ihrer Frage bezieht sich weniger auf das hier in Rede stehende Energiewirtschaftsrecht bzw. auf dessen Novelle im nationalen Rahmen, sondern auf die Folgen, die mit der europäischen Stromrichtlinie bezüglich der Öffnung der Energiemärkte in Europa zusammenhängen, wobei natürlich wahr ist, daß die beiden Vorhaben in einem engen nicht nur zeitlichen, sondern auch sachlichen Zusammenhang stehen. Das aber, wonach Sie gefragt haben, wird nicht durch Bestimmungen im nationalen Energiewirtschaftsrecht gesichert, sondern durch die Schutzklausel, die in der europäischen Stromrichtlinie vorgesehen ist und die sicherstellt, daß es solche Ansprüche auf Durchleitung von selbst erzeugtem Strom erstens überhaupt nur in einem bestimmten gestaffelten Zeitrahmen und zweitens nur unter der Voraussetzung der Reziprozität gibt. Das heißt, daß das liefernde Land den eigenen Markt ebenfalls für Lieferungen aus den Ländern, in die man gerne liefern möchte, öffnet.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1313030300
Dann rufe ich die Zusatzfrage der Kollegin Müller auf.

Jutta Müller (SPD):
Rede ID: ID1313030400
Herr Staatssekretär, Sie haben in Ihrer ersten Antwort gesagt, daß Sie glauben, daß Umweltziele viel besser zu erreichen seien, wenn man Monopole aufbreche und mehr Wettbewerb erzeuge. Der Punkt aber ist, daß wir die nationale Energierechtsnovelle in Verbindung mit der EU-Stromrichtlinie sehen müssen. Glauben Sie nicht auch, daß gerade die Tatsache, daß nun beispielsweise auch große deutsche EVUs mit einem Staatsunternehmen konkurrieren müssen, dazu führen wird, daß eine gigantische Monopolisierung entsteht, indem sich die großen deutschen EVUs zusammenschließen werden, um weiterhin konkurrenzfähig zu sein, und glauben Sie weiterhin nicht, daß Sie mit Ihrem Entwurf genau das Gegenteil von dem erreichen, was Sie vorgeben, erreichen zu wollen?

Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1313030500
Frau Kollegin Müller, ich halte erstens an dem Hinweis fest, daß nach allen Erfahrungen - einschließlich der der allerjüngsten Zeit - auch und gerade im Betrachtungskreis unserer deutschen Volkswirtschaft Wettbewerbsstrukturen der Erreichung von Umweltzielen allemal eher förderlich sind als Monopolstrukturen.

(Albert Schmidt [Hitzhofen] [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Das kommt auf die Wettbewerbsziele an!)

- Ich bedanke mich für den Zuruf. - Dies gilt insbesondere dann, wenn zu den erklärten gesetzlichen und damit auch operativ wirksamen Zielen eines neuen Energiewirtschaftsrechts die Umweltverträglichkeit des Energieeinsatzes mit genau dem gleichen Rang wie die Preisgünstigkeit und die Versorgungssicherheit gehört, was eine ganz wesentliche Verbesserung der bisherigen Rechtslage darstellt.
Wenn wir zweitens die Herbeiführung von Wettbewerb im Energiebereich durch Aufhebung der Sonderregelungen, die gegenwärtig im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen noch bestehen, herbeiführen, dann bedeutet das unmgekehrt, daß die Bestimmungen, die im allgemeinen im Zusammenhang mit Zusammenschlüssen, Fusionen und damit Monopolbildungen kartellrechtlich bestehen, in Zu-

Parl. Staatssekretär Dr. Norbert Lammert
kunft auch für den Energiebereich gelten. Damit ist der Besorgnis, die Sie vorgetragen haben, eine ganz wesentliche prinzipielle Bremse entgegengesetzt.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1313030600
Die für die Fragestunde vorgesehene Zeit ist abgelaufen. Ich möchte aber trotzdem noch die letzte Zusatzfrage von Frau Eichstädt-Bohlig zulassen. Bitte schön.

Franziska Eichstädt-Bohlig (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1313030700
Herr Staatssekretär, der Kabinettsbeschluß über das Energiewirtschaftsgesetz ist jetzt zweimal verschoben worden. Wann können wir damit rechnen, daß sich das Kabinett mit dem Thema befaßt und zu einem Beschluß kommt?

Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1313030800
Ich gehe davon aus, daß sich das Kabinett voraussichtlich noch in diesem Monat damit befassen wird und dann die Beschlußfassung erfolgt.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1313030900
Vielen Dank, Herr Staatssekretär.
Die Zeit für die Fragestunde ist abgelaufen. Wir sind damit am Schluß unserer heutigen Tagesordnung.
Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages auf morgen, Donnerstag, 17. Oktober 1996, 9 Uhr ein.
Die Sitzung ist geschlossen.