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ID1312913600

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    Plenarprotokoll 13/129 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 129. Sitzung Bonn, Freitag, den 11. Oktober 1996 Inhalt: Vorverlegung der Frist für die Einreichung der Fragen für die Fragestunde 11631 B Zusatztagesordnungspunkt 13: Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bundesregierung zu Beratungen des Tarifausschusses über Mindestlöhne im Baugewerbe 11619 A Leyla Onur SPD 11619 B Wolfgang Meckelburg CDU/CSU . . . 11620B Marieluise Beck (Bremen) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 11621B Uwe Lühr F.D.P 11622 A Dr. Heidi Knake-Werner PDS 11622 D Dr. Norbert Blüm, Bundesminister BMA 11623 C Peter Dreßen SPD 11624 B Dr. Reinhard Göhner CDU/CSU . . . 11625B Ernst Schwanhold SPD 11625 D Heinz Schemken CDU/CSU 11626 D Erika Lotz SPD 11627 D Dr. Klaus Töpfer, Bundesminister BMBau 11628D Hans Büttner (Ingolstadt) SPD 11630 B Tagesordnungspunkt 14: a) - Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (Drucksachen 13/5583, 13/5750) - Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (Drucksachen 13/5582, 13/5750) - Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Gerald Häfner, Kerstin Müller (Köln), weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Kompensation von Überhangmandaten (Drucksachen 13/5575, 13/5750) . . 11631 B b) Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses - zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Wahlkreiskommission für die 13. Wahlperiode des Deutschen Bundestages gemäß § 3 Bundeswahlgesetz - zu dem Zwischenbericht der Reformkommission zur Größe des Deutschen Bundestages: Empfehlungen für die Wahl zum 14. Deutschen Bundestag und zu den wesentlichen Regelungen für die Verkleinerung des Deutschen Bundestages - zu dem Ergänzenden Bericht der Reformkommission zur Größe des Deutschen Bundestages zu dem Zwischenbericht: Empfehlungen für die Wahl zum 14. Deutschen Bundestag und zu den wesentlichen Regelungen für die Verkleinerung des Deutschen Bundestages hier: Empfehlungen zu den wesentlichen Regelungen für die Verkleinerung des Deutschen Bundestages ab der 15. Wahlperiode (Drucksachen 13/3804, 13/4560, 13/ 4860, 13/5750) 11631 C Erwin Marschewski CDU/CSU 11632 A Dr. Uwe-Jens Heuer PDS 11633 C Fritz Rudolf Körper SPD 11633 D Gerald Häfner BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 11635A, 11644 C Peter Conradi SPD 11635 D Jörg van Essen F.D.P. 11637 B Dr. Gregor Gysi PDS 11638 D Dr. Dagmar Enkelmann PDS 11639 C Dr. Rupert Scholz CDU/CSU . . 11640B, 11645B, 11646 B Wilhelm Schmidt (Salzgitter) SPD . . . . 11642 C Dr. Rupert Scholz CDU/CSU 11644 B Dr. Gregor Gysi PDS 11645D Tagesordnungspunkt 15: Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines ... Gesetzes zur Änderung der Strafprozeßordnung (Drucksachen 13/2576, 13/ 5743) 11647 A Ronald Pofalla CDU/CSU 11647 B Allred Hartenbach SPD 11649 A Alfred Hartenbach SPD 11649 C Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 11652B Detlef Kleinert (Hannover) F.D.P. . . . 11653 D Dr. Uwe-Jens Heuer PDS 11654 D Dr. Wolfgang Götzer CDU/CSU . . . . 11655 D Dr. Jürgen Meyer (Ulm) SPD 11656 D Detlef Kleinert (Hannover) F.D.P. . . 11657 D Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Bundesminister BMJ 11658 C Dr. Jürgen Meyer (Ulm) SPD 11659 C Tagesordnungspunkt 16: Antrag der Abgeordneten Günter Graf (Friesoythe), Hans-Peter Kemper, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Private Sicherheitsdienste (Drucksache 13/3432) 11660 A Günter Graf (Friesoythe) SPD 11660 B Michael Teiser CDU/CSU 11662 C Günter Graf (Friesoythe) SPD . . . . 11662 D Manfred Such BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 11665A Dr. Max Stadler F D P. 11665 B Dr. Max Stadler F D P. 11666 B Dr. Winfried Wolf PDS 11667 D Hans-Peter Kemper SPD 11668 D Eduard Lintner, Parl. Staatssekretär BMI 11670B Tagesordnungspunkt 17: Bericht des Petitionsausschusses: Bitten und Beschwerden an den Deutschen Bundestag - Die Tätigkeit des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages im Jahr 1995 (Drucksache 13/ 4498) 11671C Christa Nickels BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 11671C, 11682D Wolfgang Dehnel CDU/CSU 11673 D Lisa Seuster SPD 11675 C Günther Friedrich Nolting F.D.P. . . . 11677A Heidemarie Lüth PDS 11679 C Wolfgang Dehnel CDU/CSU . 11680B, 11684 B Wilma Glücklich CDU/CSU 11681 C Jutta Müller (Völklingen) SPD 11683 B Klaus Dieter Reichardt (Mannheim) CDU/ CSU 11685B Lisa Seuster SPD 11686 B Jutta Müller (Völklingen) SPD . . . 11686C Christa Nickels BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 11686D Amke Dietert-Scheuer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 11687 D Hildegard Wester SPD 11689 A Matthäus Strebl CDU/CSU 11690 D Christel Deichmann SPD 11692A Tagesordnungspunkt 18: Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Uwe-Jens Rössel, Dr. Barbara Höll, weiterer Abgeordneter und der Gruppe der PDS: Einsetzung einer Enquete-Kommission „Reform der Kommunalfinanzierung" (Drucksachen 13/984, 13/5749) . . . 11693C Dr. Uwe-Jens Rössel PDS 11693 C Carl-Ludwig Thiele F.D.P. 11694 C Christine Scheel BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 11695 C Nächste Sitzung 11696 C Berichtigung 11696 Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 11697* A Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Gerald Häfner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Abstimmung über die Beschlußempfehlung des Innenausschusses zu den Gesetzentwürfen zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (Tagesordnungspunkt 14) 11697* C Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 18 (Antrag: Einsetzung einer Enquete-Kommission „Reform der Kommunalfinanzierung") Reiner Krziskewitz CDU/CSU 11698* B Ludwig Eich SPD 11699* C Anlage 4 Amtliche Mitteilungen 11700* C 129. Sitzung Bonn, Freitag, den 11. Oktober 1996 Beginn: 8.00 Uhr
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    Berichtigung 128. Sitzung, Seite 11576A; der Text Geradezu perfide wird dieser Vorgang dadurch, daß die parlamentarische Mehrheit diese Entscheidung auch noch gegen den Willen derer, die Steuern zu bezahlen haben, durchsetzt, obwohl man gerade hier mit größtem Einvernehmen streichen und sparen könnte. ist die Fortsetzung des vorstehenden Zitats und dementsprechend einzurücken. Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Augustin, Anneliese CDU/CSU 11. 10. 96 Bläss, Petra PDS 11. 10. 96 Böttcher, Maritta PDS 11. 10. 96 Borchert, Jochen CDU/CSU 11. 10. 96 Braune, Tilo SPD 11. 10. 96 Brudlewsky, Monika CDU/CSU 11. 10. 96 Buntenbach, Annelie BÜNDNIS 11. 10. 96 90/DIE GRÜNEN Burchardt, Ulla SPD 11. 10. 96 Glos, Michael CDU/CSU 11. 10. 96 Irber, Brunhilde SPD 11. 10. 96 Dr. Jacob, Willibald PDS 11. 10. 96 Jelpke, Ulla PDS 11. 10. 96 Dr. Küster, Uwe SPD 11. 10. 96 Dr.-Ing. Laermann, F.D.P. 11. 10. 96 Karl-Hans Leutheusser- F.D.P. 11. 10. 96 Schnarrenberger, Sabine Lummer, Heinrich CDU/CSU 11. 10. 96 * Mehl, Ulrike SPD 11. 10. 96 Neuhäuser, Rosel PDS 11. 10. 96 Neumann (Berlin), Kurt SPD 11. 10. 96 Dr. Rappe (Hildesheim), SPD 11. 10. 96 Hermann Reuter, Bernd SPD 11. 10. 96 Schauerte, Hartmut CDU/CSU 11. 10. 96 Schlauch, Rezzo BÜNDNIS 11. 10. 96 90/DIE GRÜNEN Schönberger, Ursula BÜNDNIS 11. 10. 96 90/DIE GRÜNEN Steindor, Marina BÜNDNIS 11. 10. 96 90/DIE GRÜNEN Tappe, Joachim SPD 11. 10. 96 Terborg, Margitta SPD 11. 10. 96 * Thieser, Dietmar SPD 11. 10. 96 Vosen, Josef SPD 11. 10. 96 Würzbach, Peter Kurt CDU/CSU 11. 10. 96 Zierer, Benno CDU/CSU 11. 10. 96 * für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Erklärung nach j 31 GO des Abgeordneten Gerald Häfner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Abstimmung über die Beschlußempfehlung des Innenausschusses zu den Gesetzentwürfen zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (Tagesordnungspunkt 14) Ich möchte hier, da es sich um eine sehr wichtige Entscheidung handelt, ein paar Sätze zu meinem ansonsten vielleicht für manche mißverständlichen Verhalten in der nachfolgenden Abstimmung sagen. Dieser Erklärung schließen sich die übrigen anwesenden Mitglieder meiner Fraktion an. Der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen regelt,was wir in der Reformkommission fraktionsübergreifend miteinander vereinbart haben. Und da gab es ja viel und wichtigen Konsens: Ich will - und auch dies gilt in gleicher Weise für die gesamte Fraktion - die Verkleinerung des Bundestages, wie die Kommission sie nach langem Hin und Her beschlossen hat. Ich habe mich von Anfang an dafür eingesetzt und hätte auch eine Sitzzahl, die deutlicher unter der 600er-Grenze liegt als die nicht gerade berauschende Zahl 598, für möglich, ja sogar für besser als die jetzige Lösung gehalten. Ich trage aber das Verhandlungsergebnis ausdrücklich mit. Und ich will auch, daß wenigstens zukünftig - selbst wenn all dies erst ab der Wahl zum 15. Deutschen Bundestag gelten soll - endlich von Gesetzes wegen vorgeschrieben wird, daß die Zahl der Wahlkreise in den einzelnen Ländern deren Bevölkerungsanteil soweit wie möglich entsprechen muß. Genauso habe ich mich die ganze Zeit über dafür eingesetzt, die zulässige Abweichung der Bevölkerungszahlen der Wahlkreise untereinander auf im Regelfall 15 Prozent, maximal aber 25 Prozent zu beschränken. Denn die bisherige Regelung führt, wie wir wissen, im Einzelfall zu Unterschieden bei der Zahl der Stimmberechtigten zu verschiedenen Wahlkreisen im Größenverhältnis von 1 : 2. Das ist nicht mehr hinnehmbar! All diesen Regelungen im Koalitionsentwurf kann ich also zustimmen. Der Entwurf wird falsch nicht durch das, was in ihm steht, sondern durch das, was nicht in ihm steht. Und das ist der weitaus gravierendere Punkt. Denn die Verschiebung all dieser sinnvollen o. g. Gesetzesänderungen auf einen Tag irgendwann um das Jahr 2000 und insbesondere die geradezu peinliche Formel: „Artikel 1 Nr. 1 tritt an dem Tage in Kraft, an dem das in Artikel 2 genannte Gesetz in Kraft tritt" - wohlgemerkt ein Gesetz, von dem es noch nicht einmal einen Entwurf gibt und noch völlig offen ist, ob es überhaupt zustandekommt -, all dies ist rechts- und verfassungspolitisch mehr als fragwürdig, zeigt, auf welch schwankendem Grund ihre ganze unhaltbare Konstruktion ge- baut ist, mit der sie hoffen, einen verfassungswidrigen Zustand noch über die Zeit retten zu können; all dies also ist keinesfalls zustimmungsfähig. Vor allem aber krankt Ihr Gesetzentwurf, wenn man akzeptiert, was in ihm steht, an dem, was eben nicht drin steht: eine Ausgleichsregelung für die zu erwartende hohe Zahl an Überhangmandaten. Wir können diesem Gesetzentwurf also - auch wenn wir für die Verkleinerung und die Änderung der Toleranzgrenzen sind - nicht zustimmen. Ich werde mich daher in der Abstimmung zu diesem Gesetzentwurf der Stimme enthalten. Den SPD-Entwurf werde ich ablehnen, weil wir für das gleiche Problem eine bessere Regelung vorgeschlagen haben. Insofern stehen diese beiden Entwürfe in Konkurrenz zueinander. Ich bedauere sehr, daß es all unseren Bemühungen zum Trotz nicht zu einem gemeinsamen Entwurf gekommen ist, weil sich die SPD bis zum Schluß die Beratungen in der Reformkommission noch gegen eine Ausgleichsregelung ausgesprochen hat, dann aber, als Sie sich nach Vorlage unseres Entwurfes in internen Gesprächen von unseren Argumenten überzeugen ließ, unbedingt der Meinung war, sie müsse einen eigenen Entwurf einbringen und könne sich einem gemeinsamen Entwurf nicht anschließen. Umso dankbarer bin ich, daß der ehemalige Partei- und Fraktionsvorsitzende und gegenwärtig Sachverständige der SPD, Hans-Jochen Vogel, der die Debatte in der Reformkommission die gesamte Zeit über mitverfolgt und geführt hatte, gestern öffentlich erklärt hat, er würde dem Gesetzentwurf der Grünen den Vorzug geben. Das werde ich in der Abstimmung auch tun. Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 18 (Antrag: Einsetzung einer Enquete-Kommission „Refom der Kommunalfinanzierung") Reiner Krziskewitz (CDU/CSU): Mit Recht wird die finanzielle Situation der deutschen Kommunen heute als besonders angespannt bezeichnet. Kommunale Finanzierungsprobleme nehmen in der finanzpolitischen Debatte eine zentrale Stellung ein, und jeder Politiker wird genügend Beispiele aus seinem Wahlkreis beisteuern können, die von den Auseinandersetzungen zwischen Kommunen und Landkreis, Landkreis und Land berichten. Es handelt sich zwar hier um ein Dauerthema, aber es ist nicht zu übersehen, daß in Zeiten wirtschaftlicher Stagnation, unvorhergesehener gesamtstaatlicher finanzieller Verpflichtungen, wie sie im Gefolge der deutschen Einheit unumgänglich sind, und weltweiter technologisch/ökonomischer Umbruchsituationen die Kommunen als letztes Element in einer Organisation staatlicher Gliederung besonders betroffen sind. Es fehlt nicht an Analysen unterschiedlichster Art auf diesem Gebiet. Beim Recherchieren zu diesem Thema stößt man auf wahre Berge von Vorschlägen und Denkschriften. Die wissenschaftliche Ernsthaftigkeit vieler Modelle ist nicht anzuzweifeln, die politische Umsetzbarkeit in der heutigen konkreten Situation ist jedoch fraglich. Ich habe deshalb große Zweifel, ob eine EnqueteKommission wirklich neue Erkenntnisse produzieren könnte. Bestenfalls könnte sie mehr oder weniger Bekanntes zusammenfassen oder ordnen. Eine Enquete-Kommission kann aber vor allem eines nicht leisten: Sie kann keine neuen weltwirtschaftlichen Rahmenbedingungen schaffen, noch viel weniger kann sie deren politische Umsetzbarkeit dekretieren. In der augenblicklichen Situation ist aber ein schnelles und entschlossenes Handeln nötig, das die übernationalen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen nicht aus den Augen verliert und einer gesamtvolkswirtschaftlichen Betrachtungsweise die gesetzlich notwendigen Regelungen verschafft. Die Handlungsweise der Bundesregierung auf diesem Gebiet, besonders im Hinblick auf die neuen Bundesländer, ist dadurch bestimmt, daß die Sicherung der kommunalen Finanzen einen hohen Stellenwert einnimmt. Ich erinnere hier an die kommunale Investitionspauschale für die Gemeinden in den neuen Bundesländern, an die Entlastungswirkung der Pflegeversicherung und an die Neuordnung des Länderfinanzausgleiches. In diesem Zusammenhang muß daran erinnert werden, daß die deutsche Finanzverfassung sich auch in einem zweigliedrigen Staatsaufbau, in dem die Gemeinden Teil der Länder sind, wiederfindet. Bei allen Einwänden, die auf Reibungsverlusten, widersprüchlicher Interessenlage, auch unterschiedlichen Wirkungsmöglichkeiten beruhen, hat sich diese Finanzverfassung bewährt. Ich sehe auch keine reale Chance, dies grundsätzlich zu ändern. Wir sollten auch eine Intention der Antragsteller nicht übersehen, die offensichtlich dahin geht, Finanzlasten auf den Bund zu verschieben. Die Verschuldungsrate der Kommunen ist zweifellos hoch und für die Gemeinden drückend. Ebenso ist anzumerken, daß der Bund mit einer Zinslast von 20 Prozent seiner Ausgaben an einer absoluten Obergrenze angelangt ist. Ein Großteil dieser Verschuldung ist als Kostenfolge des deuschen Einigungsprozesses anzusehen. Der Bund hat hier - und nicht zuletzt im Interesse der Kommunen aus den neuen Bundesländern - Vorleistungen geschaffen. Auch wenn wir neue Ausgaben in den sogenannten Erblastentilgungsfonds schieben, so muß daran erinnert werden, daß die Tilgung dieses Fonds 30 Jahre in Anspruch nehmen wird. Um es zu veranschaulichen: Nicht wir, sondern unsere Kinder und Enkel werden diesen Schuldenberg zu tilgen haben. Ein vernünftiger volkswirtschaftlicher Ansatz für die Neugestaltung von Steuereinnahmen und deren Verteilung muß alle Aspekte und Wirkungen be- trachten. Ich möchte das an folgendem Beispiel demonstrieren: Man mag zur Gewerbesteuer stehen, wie man will, aber es ist nicht zu leugnen, daß die Koppelung kommunaler und wirtschaftlicher Interessen in einem konkreten regionalen Bezug einen Sinn ergibt. Wenn auch eine mittelstandsfreundliche Ausgestaltung dieser Steuer unumgänglich ist, so sollte eine Koppelung der eben erwähnten Interessen von Gemeinden und Unternehmen beibehalten werden. Die in der Gewerbesteuer enthaltene Gewerbekapitalsteuer erfüllt diese Funktion nicht. Als Substanzsteuer, die selbst Schulden noch besteuert und auch bei negativem Betriebsergebnis wirkt, gehört sie abgeschafft. Selbstverständlich müssen die Kommunen eine entsprechende Kompensation erhalten. Die Koalition hat hierzu einen Anteil an der Umsatzsteuer vorgeschlagen. Um einen möglichst genauen Verteilungsschlüssel zu erhalten, werden seit 1995 entsprechende Steuerstatistikdaten erfaßt. In einer kurzen Übergangsphase sollen die Kommunen die bei Abschaffung der Gewerbekapitalsteuer entstehenden Defizite ohne Berücksichtigung der erhöhten Anteile an der Einkommensteuer voll ausgeglichen erhalten. Da die neuen Bundesländer bisher keine Gewerbekapitalsteuer erheben, schlagen wir vor, einen Zuschlag in Höhe eines geschätzten fiktiven Gewerbekapitalsteueranteils von 25 Prozent des Gesamtvolumens der betreffenden Gewerbesteuer nach Ländern zu erstatten. Nach überschlägigen Rechnungen dürften das für die Kommunen in den neuen Bundesländern zusätzliche Einnahmesverbesserungen in Höhe von etwa 700 Millionen DM sein. Es liegt auf der Hand, daß bei einer Einführung der Gewerbekapitalsteuer in den neuen Bundesländern, die, wie jeder Kenner der Materie weiß, nicht nur kontraproduktiv, sondern in ihrer Umsetzung nur mit großen technischen Schwierigkeiten behaftet wäre, dieses zusätzliche Steueraufkommen nur schwer zu erreichen ist. Dem Wunsche der Kommunen, den Umsatzsteueranteil als verbrieftes Recht auch grundgesetzlich zu verankern, ist die Koalition gefolgt. Der Finanzausschuß hat sich gestern in einer Anhörung von Vertretern der kommunalen Spitzenverbände mit diesem Thema befaßt. Dabei wurde eines deutlich: Es gab Kritik von jedem an jedem, man feilschte, ob 15 Prozent oder 13,5 Prozent, die Frage des Aufteilungsschlüssels war nicht ausdiskutiert usw. In der Sache war aber zur Verblüffung aller festzustellen: die Angelegenheit ist realisierbar. Meine Damen und Herren, hier bedarf es keiner Enquete-Kommission! Zur Substanz des Vorhabens ist bereits an berufener Stelle alles gesagt worden. - Nun muß verhandelt werden, müssen konkrete Formulierungen gefunden werden. Jetzt muß politisch gehandelt werden! Meine Damen und Herren, dieses Beispiel ist zweifellos nicht die Gesamtlösung der Problematik, sondern zeigt die Richtung an, in der wir gesamtvolkswirtschaftliche und kommunale Interessen verbinden müssen. Die Fraktion der CDU/CSU lehnt den eingebrachten Vorschlag zur Einsetzung einer Enquete-Kommission ab. Ludwig Eich (SPD): Über alle Parteigrenzen hinweg besteht Einigkeit darüber, daß sich die Finanzlage der Kommunen in den letzten Jahren dramatisch verschlechtert hat. 1995 bestand ein Finanzierungsdefizit der Städte und Gemeinden von rund 13 Milliarden Mark. In der Regierungsverantwortung von CDU/CSU und F.D.P. haben sich die kommunalen Schulden von 97 Milliarden Mark im Jahre 1982 auf den Spitzenstand von jetzt 150 Milliarden Mark erhöht. Die Zinslast ist entsprechend gestiegen. Auch diese Negativrekorde, verehrte Damen und Herren von der Koalition, haben Sie politisch zu verantworten. Wer in der Steuer- und Sozialpolitik immer nur die Interessen der eigenen Klientel im Auge hat und nicht die Auswirkungen auf die dritte Ebene des Staates beachtet, der darf sich über diese politische Schuldzuweisung nicht wundern. Die Folgen einer solchen Politik für die Menschen und unser Gemeinwesen sind verheerend: Aufträge der Kommunen für Handwerk und Gewerbe gehen rapide zurück, wichtige soziale und kulturelle Angebote der Kommunen verkümmern. Zwei Drittel aller öffentlichen Investitionen tätigen unsere Kommunen. Wann begreifen Sie in der Regierungskoalition, daß Ihre Politik der Lastenverschiebung auf die Kommunen eine Verschlechterung auf dem Arbeitsmarkt herbeiführen muß? Städte mit hoher Arbeitslosenquote sind arme Städte. Sie sind arm, weil mit hoher Arbeitslosigkeit in der Regel nicht nur ein Rückgang der Gewerbesteuer einhergeht. Sie sind arm, weil auch die Einnahmen aus der Einkommensteuer sinken. Und sie sind arm, weil ihre Aufwendungen für die Sozialhilfe steigen und steigen! Viele, zu viele Menschen in den Städten sind nicht nur arm wegen ihres sozialen Abstiegs. Zu viele Menschen werden auch deshalb ärmer, weil sie in einer armen Stadt leben. Die Krise unseres Staates zeigt sich auf der Ebene der Kommunen unmittelbar. Unser Sozialstaat wird durch Ihre Politik, meine Damen und Herren von der CDU/CSU und nicht zuletzt von der F.D.P., auf der Ebene der Kommunen am härtesten getroffen. So darf das nicht weitergehen! Wenn dieses Dilemma mit seinen Folgen von Herrn Westerwelle nicht begriffen wird, so kann ich das beinahe verstehen. Aber es gibt in der Unionsfraktion Bürgermeister und Landräte genug, die genau wissen, daß es so nicht weitergehen kann und so nicht weitergehen darf. Die Wahlkreise aller Abgeordneten bestehen aus Gemeinden, aus Städten und Gebietskörperschaften. In den Kommunen ist der Eindruck entstanden, daß viele Kolleginnen und Kollegen die Lage ihrer Kommunen vergessen. Eine andere Erklärung habe auch ich leider mit Blick auf die Stellungnahme der Koalitionsfraktionen zum Antrag der PDS auf Einsetzung einer EnqueteKommission „Reform der Kommunalfinanzierung" nicht parat. Ich zitiere aus der Beschlußempfehlung des Ausschusses: Die Koalitionsfraktionen begründeten ihre Ablehnung damit, daß aufgrund der im Rahmen des Jahressteuergesetzes 1997 von ihnen angestrebten Reform der Gemeindefinanzen kein Bedarf zur Einrichtung einer Enquete-Kommission zu erkennen sei. Die geplante Beteiligung der Gemeinden am Umsatzsteueraufkommen bedeute entgegen der Auffassung der Antragsteller eine grundlegende und positive Veränderung des Systems der Kommunalfinanzierung. Mit anderen Worten: Die Regierungsfraktionen vertreten tatsächlich die Auffassung, die Finanzprobleme der Kommunen wären damit gelöst! Die entscheidende Ursache für die kommunale Finanzmisere liegt jedoch auf der Ausgabenseite. Ist es nicht so, daß mit den horrend gestiegenen Ausgaben im Bereich Sozialhilfe unser gesellschaftspolitisches Problem Nr. 1, nämlich die Massenarbeitslosigkeit, bei den Kommunen voll durchschlägt? Und ist es nicht so, daß unsere Städte, Gemeinden und Landkreise deshalb überfordert sind, weil sie alleine die Folgen der Langzeitarbeitslosigkeit zu tragen haben? Was berechtigt Sie von Union und F.D.P. eigentlich anzunehmen, es reiche zur Bewältigung der Krise aus, teilweise die kommunale Einnahmenseite statt aus dem einen Steuertopf nunmehr aus dem anderen Steuertopf zu finanzieren? Im übrigen fällt auf, daß Sie zwar eine Reform der Gemeindefinanzen anstreben, wie Sie es nennen, aber was liegt zur Beratung vor? Es gibt keine Vorlage! Fragen, die bereits vor einem Jahr gestellt wurden, sind immer noch nicht beantwortet. Es sind wichtige Fragen wie die, ob Sie die Gewerbeertragsteuer ganz oder teilweise abschaffen wollen, welche verfassungsrechtliche Absicherung Sie gegebenenfalls für die Gewerbeertragsteuer vorsehen und wie der vorläufige und wie der endgültige Beteiligungsschlüssel an der Mehrwertsteuer aussehen soll. In der gestrigen Anhörung der kommunalen Spitzenverbände wurde überdeutlich, daß Sie, die Regierungsfraktionen, nicht für die notwendige Klarheit sorgen. Aber auch die Steuerpolitik selbst wird von dieser Regierung Kohl auch weiterhin ohne Rücksicht auf die kommunalen Interessen betrieben. Als Beispiel nenne ich die geplante Abschaffung der Vermögensteuer. Damit werden nicht nur - und das in Zeiten finanzieller Not des Staates! - die Reichen und Superreichen beschenkt. Nein, die fehlenden Einnahmen werden sich auch über den kommunalen Finanzausgleich der Länder auswirken und zur Verschärfung der Finanzkrise der Städte und Gemeinden beitragen. Zur Lösung der kommunalen Finanzkrise brauchen wir eine andere Politik, eine Politik für den ganzen Staat, vor allem aber eine Politik für unseren noch vorhandenen Sozialstaat. Eine Reform der Gemeindefinanzen ist nicht zuletzt auch zur Stabilisierung unseres Sozialstaates dringend notwendig. Weil die SPD-Fraktion eine konzentrierte Arbeit zur Erreichung dieses Zieles für unbedingt wichtig erachtet, schlägt sie vor, eine gemeinsame Kommission von Bundestag und Bundesrat unter Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände und unter Hinzuziehung von Vertretern aus der Wissenschaft mit der Aufgabe zu betrauen, den gesetzgebenden Körperschaften möglichst schnell Vorschläge zu unterbreiten. Anlage 4 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 702. Sitzung am 27. September 1996 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen: Hopfengesetz Gesetz zur Abschaffung der Gerichtsferien Gesetz zu der Vereinbarung vom 1. Mai 1995 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Islamischen Republik Iran zur Aufhebung des Abschnitts II des Schlußprotokolls des deutsch-iranischen Niederlassungsabkommens Gesetz zu dem Abkommen vom 24. April 1995 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Demokratischen Volksrepublik Algerien über die Seeschiffahrtsbeziehungen Gesetz zu dem Abkommen vom 20. März 1995 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Polen über die Seeschiffahrt Gesetz zu dem Vertrag vom 13. Juli 1995 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik über den Bau einer Grenzbrücke an der gemeinsamen Staatsgrenze im Zuge der Europastraße E 49 Sechstes Gesetz zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung und anderer Gesetze (6. VwGOÄndG) Gesetz zur Beschleunigung und Vereinfachung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat mit Schreiben vom 9. Oktober 1996 ihren Antrag „Vorlage des überfälligen Berichts über die Versorgungsleistungen im öffentlichen Dienst" - Drucksache 13/4617 - zurückgezogen. Der Abgeordnete Dr. Hansjörg Schäfer zieht seine Unterschrift zu dem Antrag „Bonn-Berlin-Umzug verschieben - Staatsfinanzen konsolidieren" - Drucksache 13/5581 - zurück. Der Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Unterrichtung durch die Bundesregierung Lateinamerika-Konzept der Bundesregierung - Drucksache 13/1479 - Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EU-Vorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Euro- päische Parlament zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat. Finanzausschuß Drucksache 13/4678 Nr. 2.27 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 13/3668 Nr. 2.11 Drucksache 13/4137 Nr. 2.72 Drucksache 13/4514 Nr. 1.1 Drucksache 13/4514 Nr. 2.4 Drucksache 13/4514 Nr. 2.8 Drucksache 13/4514 Nr. 2.10 Drucksache 13/4514 Nr. 2.13 Drucksache 13/4514 Nr. 2.14 Drucksache 13/4514 Nr. 2.17 Drucksache 13/4514 Nr. 2.29 Drucksache 13/4514 Nr. 2.30 Drucksache 13/4514 Nr. 2.34 Drucksache 13/4514 Nr. 2.39 Drucksache 13/4514 Nr. 2.40 Drucksache 13/4514 Nr. 2.41 Drucksache 13/4514 Nr. 2.44 Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Drucksache 13/4137 Nr. 2.86 Drucksache 13/4514 Nr. 2.21 Drucksache 13/4678 Nr. 2.10 Drucksache 13/4678 Nr. 2.44 Drucksache 13/4921 Nr. 2.20 Drucksache 13/4921 Nr. 2.27 Drucksache 13/5056 Nr. 2.3 Drucksache 13/5295 Nr. 1.8 Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 13/4466 Nr. 2.2 Drucksache 13/4466 Nr. 2.21 Drucksache 13/4678 Nr. 2.3 Drucksache 13/4678 Nr. 2.5 Drucksache 13/4678 Nr. 2.36 Drucksache 13/4921 Nr. 2.1 Drucksache 13/5295 Nr. 1.7 Ausschuß für Post und Telekommunikation Drucksache 13/4921 Nr. 2.3 Drucksache 13/5056 Nr. 2.5 Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Drucksache 13/4514 Nr. 2.24 Ausschuß für die Angelegenheiten der Europäischen Union Drucksache 13/4921 Nr. 1.4
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Günther Friedrich Nolting


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (F.D.P.)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bei der Beratung des Jahresberichts des Petitionsausschusses für das Jahr 1995 nehme ich heute gern die Gelegenheit wahr, die meist unspektakuläre, aber doch sehr umfangreiche Arbeit des Ausschusses und seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einer breiteren Öffentlichkeit zu würdigen.
    Der Petitionsausschuß wird als Anwalt des Bürgers, als - wie es die Frau Vorsitzende gesagt hat - Kummerkasten der Nation angesehen. Aus dein Bericht geht auch hervor, daß der Petitionsausschuß im Jahre 1995 nichts von seiner Bedeutung verloren hat. Immerhin - hierauf ist schon hingewiesen worden - hat es einen fast zehnprozentigen Anstieg auf jetzt über 21 000 Petitionen gegeben. Der Kollege Dehnel hat zu Recht darauf hingewiesen, daß es einen überproportionalen Anstieg der Eingaben aus den neuen Bundesländern gibt, die zirka 27 Prozent an der Gesamtzahl der Petitionen ausmachten. Das muß einmal festgehalten werden.
    Die Themenschwerpunkte lagen naturgemäß im sozialen Bereich, beim Renten-Überleitungsrecht. Aber es hat auch Beschwerden über die Arbeit der Rentenversicherungsträger und auch Kritik an Rentenberechnungen im Einzelfall gegeben. Ich denke, in den genannten Bereichen besteht insgesamt noch ein großer Aufklärungsbedarf.
    Ich habe die große Anzahl von Eingaben angesprochen; das haben auch meine Vorredner getan. Daß wir überhaupt in die Lage versetzt werden, jede einzelne Eingabe sorgfältig zu prüfen und zu bearbeiten, liegt in erster Linie an den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ausschußdienstes. Ich möchte mich im Namen der F.D.P.-Fraktion bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ausschußdienstes bedanken.

    (Beifall im ganzen Hause)

    Man muß hier auch aufzeigen, daß dieses Arbeitspensum um so eindrucksvoller zu bewerten ist, wenn man sich vor Augen führt, daß es bei der Anzahl der über 21 000 Petitionen um die Gesamtzahl der neuen Eingaben im Berichtszeitraum geht. Darin nicht enthalten sind die Tätigkeiten bezüglich älterer Petitionen. Nicht berücksichtigt sind dabei auch die unzähligen Telefonate und die umfangreiche Korrespondenz mit den Bürgern, mit Ministerien, mit Abgeordneten sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Abgeordneten, denen ich an dieser Stelle für ihre Unterstützung danke.
    Mein Dank gilt aber auch den Bürgern, die mit Geduld oft mehrere Monate, manchmal Jahre - Sie haben recht - warten müssen, bis ein Endbescheid kommt. Ich bitte aber auch in diesem Punkt um Verständnis. Jeder, der im Ausschuß mitarbeitet, weiß, wie lang die Wege manchmal sein können, wenn sorgfältig geprüft, wenn eine sorgfältige Entscheidung herbeigeführt werden soll.
    Ich möchte mich an dieser Stelle auch bei der Frau Vorsitzenden und den Kolleginnen und Kollegen aller Fraktionen für die gute und konstruktive Zusammenarbeit bedanken. Ich denke, wir haben häufig über die Fraktionsgrenzen hinweg Lösungsvorschläge im Sinne der Petentinnen und Petenten erarbeitet und schließlich auch umgesetzt.
    Ich habe darauf hingewiesen: Der Petitionsausschuß wird allgemein als Anwalt des Bürgers bezeichnet und auch dementsprechend anerkannt. Ich will an dieser Stelle aber auch ausdrücklich festhalten, daß die entsprechenden Beschlüsse des Bundestages aus verfassungsrechtlichen Gründen keine bindende Wirkung gegenüber der Bundesregierung in dem Sinne haben, als daß diese verpflichtet wäre, der jeweiligen Aufforderung des Petitionsausschusses Folge zu leisten.
    Es ist schon darauf hingewiesen worden, daß gerade im Bereich der sogenannten berüchtigten,

    (Heiterkeit Christa Nickels [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Bei der Regierung sind die berüchtigt!)

    - nein: der Berücksichtigungsbeschlüsse und der Erwägungsbeschlüsse die Bundesregierung aufgefordert wird, konsequent und vor allen Dingen kooperativ alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um dem jeweiligen Ersuchen des Petitionsausschusses und damit des Deutschen Bundestages im Sinne des Petenten Rechnung zu tragen.
    Ich sage das an dieser Stelle ganz deutlich: In diesem Punkt haben wir für das vergangene Jahr einige Defizite - um es vorsichtig auszudrücken - festzuhalten. Ich denke, es spricht für sich, daß die Bundesregierung im Berichtsjahr 1995 in über 230 Erwägungsbeschlüssen unserem Petitum nicht nachgekommen ist und, wie ich hoffe, zum Teil noch nicht nachgekommen ist. Ich meine, dies muß geändert werden. Ich setze dabei auf die Kooperationsbereitschaft und - ich sage es noch einmal - auf die Kreativität der Bundesregierung.
    Ich will an dieser Stelle, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Bundesregierung allerdings auch ausdrücklich loben; das Interesse drückt sich auch dadurch aus, daß hier heute eine so große Anzahl von Regierungsvertretern anwesend ist.

    (Beifall bei der CDU/CSU)


    Günther Friedrich Nolting
    Dies könnte auch ein Beispiel für die eigenen Kollegen des Deutschen Bundestages sein. Wir werden das dementsprechend lobend weitergeben.

    (Lisa Peters [F.D.P.]: Beschimpfen Sie nicht die, die hier sind!)

    - Liebe Frau Kollegin Peters, ich beschimpfe natürlich nicht diejenigen, die hier sind. Ich beschimpfe überhaupt keine Kolleginnen und Kollegen; das würde ich mir nie erlauben. Ich darf die Anwesenheit dieser großen Anzahl von Regierungsvertretern aber doch ausdrücklich lobend erwähnen und als Beispiel empfehlen.

    (Beifall bei der F.D.P., der CDU/CSU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Wenn die Regierung gelobt werden muß, dann muß sie gelobt werden. Da wird wohl auch die Opposition zustimmen.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Meine Damen und Herren, ich möchte nur einige wenige exemplarische Beispiele aufzeigen, einige Eingaben des Berichtszeitraumes nennen. Ich möchte zu Anfang die Eingaben zum sogenannten Flensburger Urteil ansprechen, welches, wie wir alle wissen, ein weitreichendes Echo gefunden hat.
    Es ging darum, daß ein Urteil des Flensburger Amtsgerichtes aus dem Jahre 1992 kritisiert wurde, demzufolge der Anblick einer Gruppe Schwerstbehinderter bei den gemeinsamen Mahlzeiten in einem Urlaubshotel zur Minderung des Reisepreises berechtigte. Obgleich der Deutsche Bundestag auf Empfehlung des Petitionsausschusses beschloß, die Petition der Bundesregierung zur Erwägung zu überweisen mit dem Ziel, das Reisevertragsrecht dahin gehend zu ändern, daß Diskriminierungen behinderter Menschen in jeder Hinsicht ausgeschlossen werden, wurde dies zunächst als nicht notwendig und nicht zweckmäßig abgelehnt.
    Es hat dann ein beharrliches Drängen von seiten des Ausschusses gegeben. Unter Hinweis auf ein zwischenzeitlich vom Gesetzgeber in Art. 3 des Grundgesetzes festgeschriebenes Diskriminierungsverbot löste die Bundesregierung ihre bis dahin starre Verweigerungshaltung.

    (Ludwig Eich [SPD]: Hört! Hört!)

    In einem Schreiben an die Verbände der Tourismusbranche forderte das Justizministerium in der Folge, daß auch auf Grund der verfassungsrechtlichen Vorgaben jedwede Diskriminierung Behinderter unterbleiben müsse.
    Ich denke, dies war letztendlich ein Erfolg des Petitionsausschusses, der auch durch seine Beharrlichkeit in diesem konkreten Fall der gerechtfertigten Entrüstung weiter Teile der Bevölkerung vollauf Rechnung tragen konnte.

    (Beifall der Abg. Christa Nickels [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

    Wir haben eine Vielzahl von Eingaben aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Post und Telekommunikation bekommen; deren Zahl ist im Berichtszeitraum angestiegen. Der Schwerpunkt in diesem Bereich lag auch 1995 bei Beschwerden im Zusammenhang mit ungewöhnlich hohen Telefonrechnungen. Aber es gab auch viele Eingaben aus den neuen Bundesländern, in denen es um den berechtigten Wunsch nach Bereitstellung eines Telefonanschlusses ging.
    Wir haben in Zusammenarbeit mit dem Bundesminister für Post und Telekommunikation sowie dem Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Telekom AG die Möglichkeit gefunden, die bisher üblichen Verfahrensweisen beizubehalten. Ich denke, dies kann nur im Sinne der Petitionen sein. Wir haben auch erreicht, daß in der Folge Eingaben, zum Beispiel im Zusammenhang mit überhöhten Telefonrechnungen, zügig und oftmals unbürokratisch im Sinne der Petentinnen und Petenten erfolgreich abgeschlossen werden konnten.
    Lassen Sie mich einen Bereich ansprechen, der mir als Obmann im Verteidigungsausschuß natürlich nahe liegt: Ich will darauf hinweisen, daß die Gesamtzahl der Eingaben aus dem Bereich des Bundesministers der Verteidigung im Berichtsjahr 1995 im Vergleich zum Vorjahr um etwa 20 Prozent gesunken ist. Trotzdem haben wir im letzten Jahr einen sehr starken Anstieg von Petitionen zu verzeichnen gehabt, die sich mit militärischen Tief- und Nachttiefflügen beschäftigten.
    Ich sage an dieser Stelle ganz offen: Dieser starke Anstieg der Zahl an Petitionen zu diesem Thema ist für mich kaum nachvollziehbar, wenn man weiß, daß die Gesamtzahl der Tiefflugstunden von 88 000 1988 auf 16 000 Stunden im Jahr 1995 gesunken ist und daß auch die Zahl der Nachttiefflugstunden im letzten Jahr deutlich vermindert wurde. Aber unter dem Eindruck des Wegfalls des Ost-West-Konfliktes sehen viele Petenten wohl einen generellen Wegfall jeglichen Gefährdungspotentials und leiten daraus offensichtlich die Überflüssigkeit aller militärischen Übungstiefflüge ab.
    Ich will hier ausdrücklich festhalten, auch für die F.D.P.-Bundestagsfraktion klar Stellung beziehen: Tiefflüge sind auch angesichts der veränderten sicherheitspolitischen Lage weiterhin notwendig, um die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr, hier der Luftwaffe, auch in bezug auf internationale Verpflichtungen aufrechtzuerhalten.
    Ich erlaube mir in diesem Zusammenhang den Hinweis, daß der Verteidigungsauftrag der Bundeswehr mit Verfassungsrang ausgestattet ist. Diesen zu gefährden kann nicht im Interesse des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages liegen, weswegen dann auch entsprechende Änderungsanträge von seiten der Opposition mehrheitlich abgewiesen wurden.
    Lassen Sie mich eine Petition ansprechen, die uns im Jahr 1994, zumindest thematisch aber auch noch einmal im Jahr 1995 beschäftigt hat. Hier ging es darum, daß wir eine frühere Entscheidung bei geänderter Sachlage revidiert haben. Ich meine die Ein-

    Günther Friedrich Nolting
    gabe im Zusammenhang mit der Motorsportveranstaltung auf dem Bundeswehrflugplatz in Wunstorf.

    (Jutta Müller [Völklingen] [SPD]: Das war ein Trauerspiel!)

    - Das war überhaupt kein Trauerspiel, liebe Frau Kollegin Müller; ich werde Ihnen jetzt auch sagen, warum das überhaupt kein Trauerspiel war.
    Die ursprüngliche Petition richtete sich gegen einen Beschluß aus dem Jahre 1994, mit dem der Deutsche Bundestag auf Vorschlag des Petitionsausschusses die Bundesregierung aufgefordert hatte, künftige Motorsportveranstaltungen in Wunstorf zu untersagen. In den neuerlichen Beratungen - auch nach Rücksprache mit der Stadt Wunstorf - vertrat der Ausschuß mehrheitlich die Auffassung, daß die Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Rennsports ohne die Nutzung der Bundeswehrliegenschaften in Zukunft nicht mehr gewährleistet sein könnte.
    Ich denke, von weitaus entscheidender Bedeutung wertete der Ausschuß die Tatsache, daß sich der Motorsport in Deutschland in der Vergangenheit in hohem Maße mit der Umweltverträglichkeit seiner Veranstaltungen auseinandergesetzt hat. Da der Motorsport diesbezüglich verstärkt auf umweltschonende Techniken, zum Beispiel auf die Benutzung von Katalysatoren, setzt und sich zur Verbesserung des Lärmschutzes strenge Geräuschbegrenzungen auferlegte, sah der Ausschuß keine Veranlassung, auf seinem Votum aus dem Jahre 1994 zu beharren, und empfahl daher gegen die Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen, die Petition der Bundesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen.
    Lassen Sie mich zum Ende meiner Ausführungen noch einige grundsätzliche Bemerkungen machen, die mir am Herzen liegen. Bei der Fülle von Gesetzen, Formalismen und Verwaltungsvorschriften in Deutschland haben selbst sachkundige Bürger häufig große Probleme. Ich sehe hier einen entscheidenden Grund für die hohe Anzahl von Eingaben, die der Petitionsausschuß zu bearbeiten hat.
    Deshalb appelliere ich heute an den Deutschen Bundestag: Wir benötigen dringend eine Entbürokratisierung. Die ständig zunehmende Bürokratie schränkt die Chancen des einzelnen auf Selbstverwirklichung und selbstverantwortliches Handeln ein. Dem Bürger bleibt da häufig oftmals nichts anderes übrig, als sich an staatliche Stellen und schließlich auch an den Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages zu wenden.
    In diesem Zusammenhang läßt sich aus vielen Eingaben die Forderung nach klaren, einfachen und unmißverständlichen Gesetzen ableiten. Hier müssen wir uns als Gesetzgeber unserer Verantwortung noch stärker bewußt werden und uns dieser Aufgabe, die gerade im Bereich des Petitionsausschusses in zahlreichen Eingaben offen zutage tritt, in Zukunft noch stärker stellen.
    Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

    (Beifall bei der F.D.P., der CDU/CSU, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)



Rede von Hans-Ulrich Klose
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat die Kollegin Heidemarie Lüth, PDS.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Heidemarie Lüth


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (PDS)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (PDS)

    Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mich zunächst wie die anderen Rednerinnen und Redner ganz herzlich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ausschußdienstes bedanken; denn nur durch ihre qualifizierten Beiträge ist eine kontinuierliche Arbeit des Petitionsausschusses überhaupt vorbereitungs- und durchführungsfähig.
    Es ist ganz wichtig für uns zu sagen, daß jede positiv abgeschlossene Petition auch einen Erfolg unserer Arbeit darstellt. Aber Herr Dehnel, allein diese Erfolge dürfen uns nicht davon zurückhalten, auch die kritischen Dinge, die Hemmnisse in der Auswertung zu benennen. Ich komme auf diese zu sprechen.
    Einmal im Jahr wird die Dunkelkammer Petitionsausschuß geöffnet; denn die Arbeit des Petitionsausschusses vollzieht sich in der Tat im Interesse der Petentinnen und Petenten vor der Öffentlichkeit verborgen. Trotzdem wird mit einer eigenen Kontinuität im Bundestag auch in diesem Jahr wieder der Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses als vorletzter Punkt auf die Tagesordnung einer Sitzungswoche gesetzt: sicherlich, um diese Arbeit auch weiter im Bereich des Verborgenen zu halten.
    Besonders pikant ist diese Entscheidung unter Berücksichtigung der herausgehobenen Bedeutung der Arbeit des Petitionsausschusses als Bindeglied zwischen Parlament und Bürgerinnen und Bürgern, die den Petitionsausschuß zunehmend als ihren Anwalt begreifen. Daß das Ziel insbesondere durch die sorgfältige und kontinuierliche Arbeit des Petitionsausschusses erreicht wurde, wird auch darin deutlich, daß sich die Bürgerinnen und Bürger mit über 21 000 Petitionen, also mit 9 Prozent mehr als im Vorjahr, an uns gewandt haben.
    Betrachtet man im Gegensatz dazu die Art der Erledigung der eingegangenen Petitionen, ergeben sich erhebliche Zweifel, ob dieses Ergebnis auch tatsächlich gewollt ist. Allein in über 36 Prozent der inhaltlich geprüften Petitionen wurde dem Anliegen der Petentinnen und Petenten nicht entsprochen. Das heißt, bei über einem Drittel wurde das in den Petitionsausschuß des Bundestages gesetzte Vertrauen nicht gerechtfertigt. Ich füge hinzu: Nicht bei jeder Petition ist auch ein positiver Entscheid möglich. Das sehe ich genauso wie die anderen Kolleginnen und Kollegen.
    Dieser Eindruck wird aber auch dadurch verstärkt, daß mehrheitlich fraktionsübergreifend die an den Bundestag überwiesenen Beschlüsse, bei denen sowohl der Petitionsausschuß als auch das Plenum des Bundestages das Anliegen für berechtigt und Abhilfe für erforderlich gehalten haben, durch die Bundesregierung überwiegend abgelehnt oder sehr zögerlich bearbeitet wurden und bearbeitet werden.
    So geht aus \\dem Jahresbericht 1995 hervor, daß bereits am 1. Januar 1995, also noch vor dem Berichtszeitraum, insgesamt 567 Petitionsverfahren noch nicht endgültig abgeschlossen wurden. Davon

    Heidemarie Lüth
    wurden innerhalb des Berichtsjahres ganze 189 Verfahren positiv erledigt. 173 Fälle wurden mit der Mitteilung, daß dem Anliegen auch nach nochmaliger Prüfung entgegen der Empfehlung der Fraktionen und der Gruppe im Bundestag nicht entsprochen werden konnte, abgeschlossen.
    Die Möglichkeiten des Petitionsausschusses haben sich dann natürlich erschöpft, da er kein Selbstbefassungsrecht hat. Jedoch ist es für mich im Gegensatz zu den Äußerungen von Herrn Nolting schon eine bemerkenswerte Tatsache, daß sich die Bundesregierung weigert, die vom Petitionsausschuß ausgesprochene Empfehlung auch umzusetzen. 209 Verfahren wurden innerhalb dieses Berichtzeitraums immer noch nicht beendet.
    Eine Widerspiegelung „erfolgreicher" Politik der Bundesregierung dokumentiert sich auch im Vergleich des Anteils der Beschwerden aus den neuen Bundesländern. 40 Prozent der 1992 eingegangenen Petitionen galten als Merkmal eines gewachsenen Demokratiebewußtseins der Bürgerinnen und Bürger. Der Rückgang der Petitionen 1994 wurde dann damit dokumentiert, daß zwischenzeitlich die Verabschiedung zahlreicher gesetzlicher Regelungen zur Bereinigung einigungsbedingter Probleme zu einem weiteren Abbau der Kritik am Verlauf des sozialen Einigungsprozesses und damit zur weiteren Normalisierung der Verhältnisse in Deutschland beigetragen haben. 1995 wurde der erneute Anstieg - gerade vorhin wieder von Herrn Dehnel - als Notrufsäule - mit Sachsen als Vorhut der neuen Bundesländer in diesem Bereich - kommentiert. Man muß sich nur etwas einfallen lassen.
    Aufschlußreich ist dabei zusätzlich, daß auf eine Million der Bevölkerung in den neuen Bundesländern 410 und in den alten Bundesländern nur 221 Petitionen entfallen sind.