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    Plenarprotokoll 13/127 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 127. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 9. Oktober 1996 Inhalt: Tagesordnungspunkt 1: Fragestunde - Drucksache 13/5688 vom 4. Oktober 1996 - Anzahl der für eine Flächendeckung notwendigen Postfilialen; keine ersatzlose Schließung von Postfilialen bis zur Entscheidung über ein Filialkonzept MdlAnfr 26, 27 Hans Martin Bury SPD Antw PStSekr Dr. Paul Laufs BMPT 11381B, 11382D ZusFr Hans Martin Bury SPD . . 11381D, 11382 D ZusFr Klaus Barthel SPD . . . . 11382B, 11383C ZusFr Arne Börnsen (Ritterhude) SPD . 113828 ZusFr Christine Kurzhals SPD 11382 C Erhalt von Postfilialen angesichts der beabsichtigten Kooperation von Deutscher Post AG und Deutscher Postbank AG MdlAnfr 28, 29 Christine Kurzhals SPD Antw PStSekr Dr. Paul Laufs BMPT . . . 11383 D ZusFr Arne Börnsen (Ritterhude) SPD . 11384 B ZusFr Hans Martin Bury SPD 11384 C ZusFr Klaus Barthel SPD 11384 C Höhe des von der Deutschen Postbank AG zu zahlenden Nutzungsentgeltes für den Schalterdienst der Deutsche Post AG MdlAnfr 30, 31 Horst Kubatschka SPD Antw PStSekr Dr. Paul Laufs BMPT 11384D, 11386 A ZusFr Horst Kubatschka SPD . . 11385A, 11386 B ZusFr Arne Börnsen (Ritterhude) SPD . . 11385B ZusFr Klaus Barthel SPD . . . . 11385D, 11386D Rationalisierungsvorgaben für den Schalterbereich im Zuge der Kooperation von Deutsche Post AG und Deutsche Postbank AG; Einräumung einer größeren Gestaltungsfreiheit für das Filialnetz MdlAnfr 32, 33 Eike Hovermann SPD Antw PStSekr Dr. Paul Laufs BMPT 11387A, 11388 B ZusFr Eike Hovermann SPD . . 11387B, 11388C ZusFr Horst Kubatschka SPD 11387 C ZusFr Elmar Müller (Kirchheim) CDU/ CSU 11387 C ZusFr Klaus Barthel SPD . . . . 11387D, 11388C Auswirkungen der Forderung von Schalterentgelten von der Deutschen Postbank AG auf die Privatisierungserlöse; Verlustausgleich MdlAnfr 34, 35 Arne Börnsen (Ritterhude) SPD Antw PStSekr Dr. Paul Laufs BMPT 11388D, 11390A ZusFr Arne Börnsen (Ritterhude) SPD . 11389A ZusFr Hans Martin Bury SPD 11389 C ZusFr Klaus Barthel SPD 11389 D Sozialverträglicher Personalabbau bei der Kooperation von Deutscher Post AG und Deutscher Postbank AG MdlAnfr 36, 37 Klaus Barthel SPD Antw PStSekr Dr. Paul Laufs BMPT 11390B, 11391 B ZusFr Klaus Barthel SPD . . . . 11390C, 11391B ZusFr Horst Kubatschka SPD 11390D ZusFr Elmar Müller (Kirchheim) CDU/ CSU 11391A Störfall in der schottischen Wiederaufarbeitungsanlage für Brüterbrennstoffe in Dounreay; Eignung der Anlage für eine schadlose Verwertung von Kernbrennstoffen aus dem Versuchsbrüter KNK II Karlsruhe; Wiederaufarbeitung von Kernbrennstoffen MdlAnfr 1, 2 Simone Probst BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Antw PStSekr Ulrich Klinkert BMU 11391 D, 11392B ZusFr Simone Probst BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 11392A, 11392C Förderung des Exports von für die Mast vorgesehenen Jungtieren (sog. Fresser) in das ehemalige Jugoslawien MdlAnfr 7 Ulrich Heinrich F.D.P. Antw PStSekr Wolfgang Gröbl BML . . . 11392 D ZusFr Ulrich Heinrich F.D.P. 11393 A Zukunft der Berliner Flughäfen Tempelhof und Tegel MdlAnfr 14, 15 Wolfgang Behrendt SPD Antw PStSekr Manfred Carstens BMV . 11393C, 11393 D ZusFr Wolfgang Behrendt SPD . 11393C, 11393D Bau der B 56n teilweise als Ortsdurchfahrt durch Bonn gegen den Willen von Stadt und Land MdlAnfr 16, 17 Lisa Seuster SPD Antw PStSekr Manfred Carstens BMV . 11394B, 11396A ZusFr Lisa Seuster SPD . . . . 11394B, 11396B ZusFr Ingrid Matthäus-Maier SPD 11394 D, 11397 C ZusFr Gila Altmann (Aurich) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 11395B, 11396 D ZusFr Michaele Hustedt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 11395C, 11397 B Kostenschätzungen für die einzelnen Abschnitte der geplanten Baumaßnahme B 56n (Venusbergtunnel Bonn/EnnertAufstieg) MdlAnfr 18, 19 Egbert Nitsch (Rendsburg) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Antw PStSekr Manfred Carstens BMV . 11398A, 11398 D ZusFr Egbert Nitsch (Rendsburg) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 11398A, 11398 D ZusFr Gila Altmann (Aurich) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 11398C, 11399A Einstufung der B 56n (Venusbergtunnel Bonn) in den vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans MdlAnfr 20, 21 Gila Altmann (Aurich) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Antw PStSekr Manfred Carstens BMV . 11399B, 11400D ZusFr Gila Altmann (Aurich) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 11399C, 11401A ZusFr Ingrid Matthäus-Maier SPD . . . 11400A ZusFr Michaele Hustedt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 11400 B ZusFr Helmut Wilhelm (Amberg) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 11400 C ZusFr Egbert Nitsch (Rendsburg) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 11400 C Verzicht auf die Straßenbauprojekte Venusbergtunnel Bonn und Ennert-Aufstieg (B 56n) entsprechend dem Willen der betroffenen Gebietskörperschaften ' MdlAnfr 22, 23 Helmut Wilhelm (Amberg) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Antw PStSekr Manfred Carstens BMV . 11401D, 11402 C ZusFr Helmut Wilhelm (Amberg) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 11402A, 11402 D ZusFr Gila Altmann (Aurich) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 11402 B Nächste Sitzung 11403 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 11405* A Anlage 2 Strafverfolgung des deutschen Sexualstraftäters Dr. L. auf den Philippinen bzw. in Tschechien MdlAnfr 67 - Drs 13/5565 - Ulla Schmidt (Aachen) SPD SchrAntw StMin Dr. Werner Hoyer AA . 11405* B Anlage 3 Ausgleichsmaßnahmen für die Region Bonn und das nördliche Rheinland-Pfalz angesichts der Verlagerung des Bundesrats-Sitzes nach Berlin MdlAnfr 3 - Drs 13/5688 - Hans Wallow SPD SchrAntw PStSekr Joachim Günther BMBau 11405* D Anlage 4 Verwendung der Zuwendungen aus dem Haushalt des BMI an das Ost-West-Büro für „gemeinschaftsfördernde und soziale Hilfsmaßnahmen zugunsten Deutscher in Polen" MdlAnfr 4, 5 - Drs 13/5688 - Hans-Peter Kemper SPD SchrAntw PStSekr Eduard Lintner BMI . 11406* A Anlage 5 Auswirkungen der Wahrnehmung von Ingenieur-Beratungsaufgaben durch Bundesbehörden und -unternehmen auf den Wettbewerb MdlAnfr 6 - Drs 13/5688 - Manfred Such BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN SchrAntw PStSekr Dr. Norbert Lammert BMWi 11406* C Anlage 6 Gleichgewichtige Verteilung der Kürzungen bei Kurleistungen auf die Eigenbetriebe der Rentenversicherungsträger und die privaten Reha-Einrichtungen MdlAnfr 8 - Drs 13/5688 - Dr. Olaf Feldmann F.D.P. SchrAntw PStSekr Rudolf Kraus BMA . . 11407* A Anlage 7 Begutachtung von Pflegebedürftigen nach § 18 Abs. 2 Pflege-Versicherungsgesetz durch nicht-ärztliches Personal des medizinischen Dienstes MdlAnfr 9 - Drs 13/5688 - Norbert Gansel SPD SchrAntw PStSekr Rudolf Kraus BMA . . 11407* B Anlage 8 Erlaß der Verordnung über das Schwimmund Badebeckenwasser; Minimierung des Chlornebenprodukts Trihalogenmethan MdlAnfr 10, 11- Drs 13/5688 -Antje-Marie Steen SPD SchrAntw PStSekr'in Dr. Sabine Bergmann-Pohl BMG 11408* A Anlage 9 Rückzug der französischen Regierung aus dem TGV-Est zugunsten von TGV-Neigetechnik-Zügen; Sicherstellung der vereinbarten Fahrzeiten; Anpassung des Ausbaustandards der Anschlußtrasse Saarbrücken-Mannheim MdlAnfr 24, 25 - Drs 13/5688 - Elke Ferner SPD SchrAntw PStSekr Manfred Carstens BMV 11408* B Anlage 10 Juryzusammensetzung und Kriterien für die Ermittlung der Gewinner des BioRegioWettbewerbs MdlAnfr 38, 39 - Drs 13/5688 - Franz Thönnes SPD SchrAntw PStSekr'in Cornelia Yzer BMBF 11408* D Anlage 11 Verfahren bei der Vergabe von Bundesmitteln für „Modellregionen in der Biotechnologie" 1997 MdlAnfr 40, 41 - Drs 13/5688 - Edelgard Bulmahn SPD SchrAntw PStSekr'in Cornelia Yzer BMBF 11409* A Anlage 12 Fördermöglichkeiten für die Gewinner des BioRegio-Wettbewerbs; Festlegung auf nur drei Gewinner MdlAnfr 42, 43 - Drs 13/5688 - Tilo Braune SPD SchrAntw PStSekr'in Cornelia Yzer BMBF 11409* B Anlage 13 Finanzierung des BioRegio-Wettbewerbs MdlAnfr 44, 45 - Drs 13/5688 - Dr. Edelbert Richter SPD SchrAntw PStSekr'in Cornelia Yzer BMBF 11409* D Anlage 14 Beteiligung von Unternehmen der Pharma-, Saatgut-, Lebensmittel- und Umweltindustrie am BioRegio-Wettbewerb; Durchführung vergleichbarer Wettbewerbe auch für andere Technologieschwerpunkte MdlAnfr 46, 47 - Drs 13/5688 - Bodo Seidenthal SPD SchrAntw PStSekr'in Cornelia Yzer BMBF 11410* B Anlage 15 Vergabe von Mitteln für die Förderung von „Modellregionen in der Biotechnologie" MdlAnfr 48, 49 - Drs 13/5688 - Wolf-Michael Catenhusen SPD SchrAntw PStSekr'in Cornelia Yzer BMBF 11410* C Anlage 16 Kostenforderungen von Botschaften für die Verlegung nach Berlin MdlAnfr 50 - Drs 13/5688 - Hans Wallow SPD SchrAntw StMin Helmut Schäfer AA . . 11410* D Anlage 17 Ablehnung eines spanischen Rechtshilfeersuchens betr. den Fall Brunner durch das Auswärtige Amt; Richtlinien des Auswärtigen Amtes über die Wahrnehmung wirtschaftlicher Interessen im Ausland MdlAnfr 51, 52 - Drs 13/5688 - Dr. Helmut Lippelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN SchrAntw StMin Helmut Schäfer AA . . 11411* A Anlage 18 Osterweiterung der NATO; Erarbeitung einer Charta zur Regelung der Beziehungen zwischen der NATO und der Russischen Föderation MdlAnfr 53, 54 - Drs 13/5688 - Gernot Erler SPD SchrAntw StMin Helmut Schäfer AA . . 11411* D Anlage 19 Strafverfolgung des auf den Philippinen wegen sexueller Gewalt gegen Kinder straffällig gewordenen Deutschen Dr. Lewicki; Haltung der deutschen Botschaft in Manila bei der Paßausstellung MdlAnfr 55, 56 - Drs 13/5688 - Ulla Schmidt (Aachen) SPD SchrAntw StMin Helmut Schäfer AA . . 11412* B Anlage 20 Öffentliches Interesse an einer Verfolgung von Straftaten nach § 223a StGB (gefährliche Körperverletzung) durch Staatsanwaltschaften MdlAnfr 57 - Drs 13/5688 - Michael Teiser CDU/CSU SchrAntw PStSekr Rainer Funke BMJ . . 11412* C Anlage 21 Einsatz von Gewinnabschöpfungen aus dem Drogenhandel zur Drogenbekämpfung und -prävention MdlAnfr 58 - Drs 13/5688 - Erwin Marschewski CDU/CSU SchrAntw PStSekr Rainer Funke BMJ . . 11413* B Anlage 22 Auflösung der Abteilung V („Bereinigung von SED-Unrecht") im Bundesministerium der Justiz MdlAnfr 59 - Drs 13/5688 - Rolf Schwanitz SPD SchrAntw PStSekr Rainer Funke BMJ . . 11413* D Anlage 23 Einbehaltung von Geldern aus dem SEDParteivermögen für Aufgaben in den neuen Bundesländern MdlAnfr 60, 61 - Drs 13/5688 - Manfred Kolbe CDU/CSU SchrAntw PStSekr'in Irmgard Karwatzki BMF 11414* C Anlage 24 Steuerliche Mehrbelastungen der kommunalen Entsorgungs- bzw. Dienstleistungsbetriebe nach dem Urteil des Bundesfinanzhofes vom 23. Oktober 1996 MdlAnfr 62, 63 - Drs 13/5688 - Susanne Kastner SPD SchrAntw PStSekr'in Irmgard Karwatzki BMF 11414* D Anlage 25 Auswirkungen einer Umsatzbesteuerung der Abwasserentsorgung auf die Abwassergebühren MdlAnfr 64, 65 - Drs 13/5688 - Ludwig Eich SPD SchrAntw PStSekr'in Irmgard Karwatzki BMF 11415* C Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 127. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Oktober 1996 11381 127. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 9. Oktober 1996 Beginn: 13.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt für Altmann (Pommelsbrunn), BÜNDNIS 9. 10. 96 Elisabeth 90/DIE GRÜNEN Augustin, Anneliese CDU/CSU 9. 10. 96 Berger, Hans SPD 9. 10. 96 Böttcher, Maritta PDS 9. 10. 96 Borchert, Jochen CDU/CSU 9. 10. 96 Brudlewsky, Monika CDU/CSU 9. 10. 96 Buntenbach, Annelie BÜNDNIS 9. 10. 96 90/DIE GRÜNEN Dr. Eid, Uschi BÜNDNIS 9. 10. 96 90/DIE GRÜNEN Irber, Brunhilde SPD 9. 10. 96 Dr. Kolb, Heinrich L. F.D.P. 9. 10. 96 Dr. Küster, Uwe SPD 9. 10. 96 Lummer, Heinrich CDU/CSU 9. 10. 96 * Neuhäuser, Rosel PDS 9. 10. 96 Neumann (Berlin), Kurt SPD 9. 10. 96 Polenz, Ruprecht CDU/CSU 9. 10. 96 Poß, Joachim SPD 9. 10. 96 Reuter, Bernd SPD 9. 10. 96 Schlauch, Rezzo BÜNDNIS 9. 10. 96 90/DIE GRÜNEN Schönberger, Ursula BÜNDNIS 9. 10. 96 90/DIE GRÜNEN Tappe, Joachim SPD 9. 10. 96 Terborg, Margitta SPD 9. 10. 96 * Vosen, Josef SPD 9. 10. 96 Wettig-Danielmeier, Inge SPD 9. 10. 96 * für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Antwort des Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Frage der Abgeordneten Ulla Schmidt (Aachen) (SPD) (Drucksache 13/5565 Frage 67): Wie beurteilt die Bundesregierung den Sachverhalt, daß der deutsche Sexualstraftäter Dr. L. jetzt in Tschechien von der dortigen Polizei unmittelbar beim Ausüben sexueller Gewalt gegen Kinder überführt wurde, nachdem ihm zuvor die Flucht von den Philippinen vor der dortigen Strafverfolgung nur deshalb geglückt war, weil ihm die Deutsche Botschaft in Manila seinen Reisepaß aushändigte? Anlagen zum Stenographischen Bericht Ich bedauere, daß die Beantwortung Ihrer Frage erst jetzt erfolgen kann, weil zuvor der Sachverhalt in bezug auf das Strafverfahren in der Tschechischen Republik festgestellt werden mußte. Unter Berücksichtigung vor allem der Berichterstattung unserer Botschaft in Prag, über die auch der Bundesminister der Justiz und das Bundeskriminalamt unterrichtet wurden, stellt er sich wie folgt dar: Dr. L. wurde am 22. August 1996 in Tschechien aufgrund eines Haftbefehls des Kreisgerichtes in Leitmeritz festgenommen. Ihm werden u. a. Straftaten der Vergewaltigung und des sexuellen Mißbrauchs von Kindern vorgeworfen. Als Beweismittel hat die tschechische Polizei eine größere Anzahl von Videokassetten mit Kinderpornographie sichergestellt. Dr. L. befindet sich derzeit in Untersuchungshaft. Zu den im zweiten Teil Ihrer Frage angesprochenen Vorgängen darf ich auf die Beantwortung früherer Anfragen verweisen, in denen folgendes ausgeführt wurde: Mit dem Ziel, den deutschen Strafverfolgungsbehörden die Einleitung der notwendigen Schritte zu ermöglichen, unterrichtete die Botschaft Manila am 27. Dezember 1995, drei Tage vor der Rückreise Dr. L.s nach Deutschland, das Auswärtige Amt von seiner Haftentlassung. Dieser Bericht wurde unverzüglich dem Bundesminister der Justiz zugeleitet, der die Strafverfolgungsbehörden befaßte. Die Botschaft Manila hat also alles ihr mögliche getan, um ein unverzügliches Tätigwerden der deutschen Strafverfolgungsbehörden zu ermöglichen. Die Aushändigung des Passes konnte sie allerdings kraft zwingenden deutschen Rechts nicht verweigern, weil die Sicherstellung (nach § 13 PaßG) und Entziehung (nach § 8 PaßG) eines Passes nur dann erfolgen kann, wenn ein Paßversagungsgrund nach § 7 PaßG vorliegt. Ein solcher lag nicht vor, weil in Deutschland gegen Dr. L. zum fraglichen Zeitpunkt kein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden war und paßbeschränkende Maßnahmen aufgrund einer im Ausland stattfindenden Strafverfolgung nach deutschem Recht nicht zulässig sind. Um ggf. die gebotenen paßbeschränkenden Maßnahmen in Prag ergreifen zu können, hat das Auswärtige Amt die zuständige Strafverfolgungsbehörde um sofortige Unterrichtung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen Dr. L. gebeten. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Joachim Günther auf die Frage des Abgeordneten Hans Wallow (SPD) (Drucksache 13/5688 Frage 3): Ist die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Entscheidung des Bundesrates vom 27. September 1996, seinen Sitz von Bonn nach Berlin zu verlegen, bereit zu Verhandlungen über diesbezügliche Ausgleichsmaßnahmen für die Region Bonn und das nördliche Rheinland-Pfalz? Ich verweise auf meine Antwort auf Ihre schriftliche Frage im Februar 1996. Darin habe ich ausgeführt, daß „die Bundesregierung die in ihren Verantwortungsbereich fallenden Ausgleichsmaßnahmen zur Sicherung der Zukunft der Region Bonn abschließend festgelegt hat. Diese Entscheidungen sind unabhängig von einer eventuellen neuen Sitzentscheidung des Verfassungsorgans Bundesrat erfolgt. " Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Fragen des Abgeordneten Hans-Peter Kemper (SPD) (Drucksache 13/5688 Fragen 4 und 5): Trifft es zu, daß das beim Bund der Selbständigen/Deutscher Gewerbeverband eingerichtete Ost-West-Büro für „gemeinschaftsfördernde und soziale Hilfsmaßnahmen zugunsten Deutscher in Polen" bislang in vier Jahren ca. 2 Mio. DM Zuwendungen aus dem Haushalt des Bundesministeriums des Innern erhalten hat, und wenn ja, mit welchem Erfolg wurden die Mittel verwendet? Trifft es zu, daß das Bundesverwaltungsamt finanzielle Unregelmäßigkeiten bei der Verwendung der Mittel durch das Ost-West-Büro festgestellt hat, und wenn ja, welche Schritte werden in Erwägung gezogen, um eine bessere Kontrolle zu erreichen? Zu Frage 4: Für das vom Bund der Selbständigen/Deutscher Gewerbeverband e. V. eingerichtete und unterhaltene Wirtschaftsbüro Ost-West sind vom Bundesministerium des Innern in den Jahren 1992 bis 1995 insgesamt 1 705 631 DM bewilligt worden. Aufgabe des Wirtschaftsbüros Ost-West ist es, in Zusammenarbeit mit der Interregionalen Wirtschaftskammer Schlesien, einer Einrichtung der deutschen Minderheit in Polen, Kontakte zwischen klein- und mittelständischen Betrieben in Deutschland und Polen herzustellen und mögliche Kooperationen zu fördern. Zusätzlich wurden Praktikanten ausgebildet. Die Mittelverwendung wurde entsprechend den haushaltsrechtlichen Vorschriften durch Vorlage der Verwendungsnachweise (Abrechnungen und Sachberichte) belegt. Zu Frage 5: Bei der Prüfung dieser Verwendungsnachweise durch das Bundesverwaltungsamt haben sich Beanstandungen ergeben, die jedoch, soweit die Prüfungen abgeschlossen sind, ausgeräumt wurden. Ergänzend wird mitgeteilt, daß die Prüfungsverfahren für die Jahre 1994 und 1995 noch nicht abgeschlossen sind. Rückforderungen für die vorausgehenden Haushaltsjahre hat der Zuwendungsempfänger erfüllt. Angesichts der verwaltungsmäßigen Prüfungen durch das Bundesverwaltungsamt und deren Ergebnisse wird eine weitergehende Kontrolle nicht für erforderlich gehalten. Im übrigen ist der Bund der Selbständigen/Deutscher Gewerbeverband e. V. dem Bundesministerium des Innern für die zweckentsprechende Verwendung der Mittel und die Einhaltung der Bedingungen der Bewilligungsbescheide sowie die Rechnungslegung verantwortlich. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Norbert Lammert auf die Frage des Abgeordneten Manfred Such (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 13/5688 Frage 6): Welche Bundesbehörden sowie Unternehmen mit mehrheitlicher Bundesbeteiligung nehmen Ingenieur-Beratungsaufgaben für den eigenen Geschäftsbereich wahr und bieten diese Dritten an, und sieht die Bundesregierung in diesen Aktivitäten - auch angesichts einer zunehmenden Übertragung kommunaler Aufgaben auf kommunal kontrollierte Kapitalgesellschaften - eine Wettbewerbsbeeinträchtigung zu Lasten angestammter Berufsfelder von unabhängigen Ingenieur-Consulting-Untemehmen? Der Bundesregierung liegt kein systematischer Überblick darüber vor, welche Bundesbehörden sowie Bundesunternehmen Ingenieur-Beratungsaufgaben erbringen. Das gleiche gilt für die Frage, ob und in welchem Umfang Bundesbehörden und Bundesunternehmen ihre Ingenieurleistung gegen Entgelt Dritten anbieten. Die Frage zielt möglicherweise auf die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR). Die BGR nimmt nur zu einem kleinen Teil Ingenieur-Beratungsaufgaben für den eigenen Geschäftsbereich, nämlich im Bereich der Endlagerung, der Untertagebauten des BMVg und bei Projekten der technischen Zusammenarbeit, mit der Fachgruppe „Ingenieurgeologie/Geotechnik" wahr. Die Aufgaben werden wegen ihrer hoheitlichen Einstufung nicht an Dritte angeboten. Soweit möglich, werden ingenieurgeologische Tätigkeiten Dritter zur Unterstützung der BGR-Aufgaben, z. B. im Projekt „Endlagerung", über Vergabe-Verfahren herangezogen. Im übrigen tritt die BGR, gerade bei internationalen Ausschreibungen, nicht in Konkurrenz zur Privatwirtschaft. Sie beteiligt sich nicht an Ausschreibungen, sofern private Consultants ein Angebot abgeben. Die BGR weitet auch nicht ihre externe Beratungstätigkeit zu Lasten der technischen Consultants aus. Sie sucht vielmehr eine flexible und pragmatische Zusammenarbeit mit freiberuflichen Ingenieuren und Ingenieurunternehmen. Aus Sicht der Bundesregierung ist die Privatisierung öffentlicher Leistungen ein wichtiger Schlüssel zur Erhöhung der Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Deutschland, als Impulsgeber für Wachstum und Investitionen und für die dringende Entlastung der öffentlichen Haushalte. Auch staatliche Planungs- und Beratungsaufgaben sollten deshalb noch stärker als bisher von privaten Anbietern erbracht werden, wenn es sich nicht um hoheitliche Aufgaben handelt. Scheinprivatisierungen sind hierbei nicht der richtige Weg. Die Bundesregierung hat es sich zum Ziel gesetzt, die Privatisierungspotentiale im Bereich der Bundesverwaltung auszuloten und entschieden zu nutzen. Bezogen auf die Bundesunternehmen wird die Bundesregierung ihre konsequente Privatisierungspolitik auch in Zukunft fortsetzen. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rudolf Kraus auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Olaf Feldmann (F.D.P.) (Drucksache 13/5688 Frage 8): Kann die Bundesregierung Auskunft darüber geben, wie sichergestellt werden kann, daß die im Rahmen der Sparmaßnahmen für den Kur- und Rehabereich ab 1997 zu erwartenden Minderbelegungen - wie im Gesetzgebungsverfahren vorgesehen - gleichgewichtig auf die Eigenbetriebe der Rentenversicherungsträger und die privaten Rehaeinrichtungen verteilt werden? Die in dem am 28. Juni und 29. August 1996 vom Deutschen Bundestag beschlossenen Wachstums- und Beschäftigungsförderungs-Ergänzungsgesetz (WFEG) enthaltene Vorschrift des § 287b Absatz 3 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI) bestimmt, daß die Auswirkungen der im Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz (WFG) geregelten Begrenzung der Ausgaben für Rehabilitation auf den Umfang der für die Erbringung stationärer Heilbehandlungen erforderlichen Inanspruchnahme von Rehabilitationseinrichtungen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit auf Eigeneinrichtungen der Rentenversicherungsträger und vertraglich in Anspruch genommene Rehabilitationseinrichtungen jährlich gleichgewichtig verteilt werden. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 12. September 1996 dem WFEG nicht zugestimmt. Das Verfahren im Vermittlungsausschuß ist noch nicht abgeschlossen. Wenn die Regelung in Kraft tritt, ist sie für die Rentenversicherungsträger bindend; sie räumt ihnen auch kein Ermessen ein. Die Rentenversicherungsträger haben dann das für sie geltende Recht anzuwenden. Im übrigen unterliegen sie staatlicher Aufsicht, die sich auf die Beachtung von Recht und Gesetz erstreckt. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rudolf Kraus auf die Frage des Abgeordneten Norbert Gansel (SPD) (Drucksache 13/5688 Frage 9): Hält es die Bundesregierung mit ihren Vorstellungen bei der Formulierung des Pflege-Versicherungsgesetzes (PflegeVG) für vereinbar, daß bei Untersuchungen „im Wohnbereich des Pflegebedürftigen„ nach § 18 Abs. 2 (PflegeVG) Pflegebedürftige durch nichtärztliches Personal des Medizinischen Dienstes untersucht und befragt werden und daß die Begutachtung der Pflegebedürftigkeit schließlich von Ärzten vorgenommen wird, die den Pflegebedürftigen selbst nicht gesehen und untersucht haben? Nach § 18 Abs. 6 des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI) werden die Aufgaben des Medizinischen Dienstes durch Ärzte in enger Zusammenarbeit mit Pflegefachkräften und anderen geeigneten Fachkräften wahrgenommen. Die Begutachtung der Pflegebedürftigkeit ist also nicht in jedem Fall eine ärztliche Aufgabe. Schon in der Begründung zum Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. zu einem Gesetz zur sozialen Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit (Bundestagsdrucksache 12/ 5262) hieß es hierzu, daß diese Vorschrift die Beteiligung von in der Pflege geschulten Fachkräften bei der Aufgabenerfüllung des Medizinischen Dienstes vorschreibt. Krankenschwestern und Altenpflegerinnen verfügen aufgrund ihrer Ausbildung und ihrer beruflichen Erfahrung über spezifisches Wissen, das bei den Begutachtungs- und Entscheidungsprozessen des Medizinischen Dienstes genutzt werden soll. Pflegefachkräfte sollen besonders bei der Aufstellung eines Pflegeplanes beteiligt sowie bei der Begutachtung der Aktivierungsmöglichkeit des Pflegebedürftigen und Empfehlungen zur häuslichen oder stationären Pflege herangezogen werden. Im Mittelpunkt des Begriffes der Pflegebedürftigkeit im Sinne des SGB XI steht der Hilfebedarf bei den regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens in den Bereichen der Körperpflege, der Ernährung, der Mobilität sowie der hauswirtschaftlichen Versorgung. Die hier notwendigen Hilfeleistungen können Pflegefachkräfte häufig besser begutachten als die ärztlichen Mitarbeiter in den Medizinischen Diensten. Nach einer Rückfrage beim Medizinischen Dienst der Spitzenverbände in Essen sind gegenwärtig rd. 550 Pflegefachkräfte bundesweit für die Begutachtung der Pflegebedürftigkeit tätig. Allerdings gehört zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit auch die Klärung der Fragen, ob der Hilfebedarf als Folge einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung entstanden ist und ob der Hilfebedarf auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichem oder höherem Maße bestehen wird (§ 14 Abs. 1 SGB XI). Für die Beantwortung dieser Fragen ist die Beteiligung von Ärzten notwendig. Der Medizinische Dienst entscheidet im Einzelfall unter Berücksichtigung der ihm vorliegenden Unterlagen und des Schwerpunktes der Begutachtung, welche Gutachter den Versicherten in seinem Wohnbereich untersuchen. Nach den PflegebedürftigkeitsRichtlinien gemäß § 17 SGB XI reicht es in der Regel aus, daß der Hausbesuch von einem Mitarbeiter durchgeführt wird. Die bei dem Besuch ermittelten Tatsachen sind, soweit erforderlich, von den an der Begutachtung beteiligten Mitarbeitern des Medizinischen Dienstes - Ärzten und Pflegefachkräften - gemeinsam zu werten und im Gutachten einvernehmlich festzustellen. Die Zusammenarbeit von Ärzten und Pflegefachkräften bei der Aufgabenerfüllung des Medizinischen Dienstes ist auch von der Bundesregierung gewollt. Die gesetzliche Regelung dazu anerkennt den pflegefachlichen Sachverstand der Pflegekräfte und wertet die Pflegeberufe auf. Anlage 8 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Sabine Bergmann-Pohl auf die Fragen der Abgeordneten Antje-Marie Steen (SPD) (Drucksache 13/5688 Fragen 10 und 11): Steht die Bundesregierung weiterhin zu ihrer Aussage, aus Gründen der gesundheitlichen Vorsorge für Badende und Personal den Gehalt von Trihalogenmethan als Chlorungsnebenprodukt besonders in Hallenbädern mit Meerwasser- und Sole-Bekken - auch auf der Basis verschiedenster hygienischer und umweltmedizinischer Untersuchungen - soweit wie möglich zu minimieren? Wann wird die Bundesregierung die Verordnung über das Schwimm- und Badebeckenwasser erlassen, die nach unserer Kenntnis bereits entscheidungsreif vorliegt? Zu Frage 10: Trihalogenmethane, insbesondere Chloroform, das von der Deutschen Forschungsgemeinschaft-Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe in die Liste der Substanzen aufgenommen wurde, für die ein begründeter Verdacht auf krebserzeugende Eigenschaften besteht, entstehen bei der zur Abwehr von Seuchengefahren unvermeidbaren Chlorung des Badebeckenwassers. Obwohl konkrete Gesundheitsschädigungen aufgrund der Exposition mit diesen Substanzen in Hallenbädern bisher nicht nachgewiesen wurden, vertritt die Bundesregierung die Auffassung, daß alle technischen Anstrengungen gerechtfertigt sind, die zur vorsorglichen Verminderung dieser Substanzen in Luft und Wasser eines Schwimmbads führen. Das Umweltbundesamt empfiehlt der Fachwelt, sich an der diesbezüglichen Mitteilung der Badewasserkommission des Umweltbundesamtes zu orientieren (Bundesgesundheitsblatt 4/96, Seiten 147-153) und verweist auf weitere grundsätzliche Publikationen im Bundesgesundheitsblatt (10/95, Seiten 378-385) zur toxikologischen und technischen Bewertung technisch unvermeidbarer Nebenprodukte der Chlorung von Badebeckenwasser. Zu Frage 11: Die gesundheitlichen Anforderungen an das Schwimm- und Badebeckenwasser sind in der Fachwelt und in der Praxis weitgehend konsentiert. Sie sind u. a. in die Mitteilung der Badewasserkommission des Umweltbundesamtes zusammengefaßt. Die Überführung in eine Rechtsverordnung des Bundes ist deshalb nicht zwingend. Derzeit wird eine Reform des Bundesseuchengesetzes vorbereitet, in die u. a. auch diese Frage einbezogen wird. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Manfred Carstens auf die Fragen der Abgeordneten Elke Ferner (SPD) (Drucksache 13/5688 Fragen 24 und 25): Wie will die Bundesregierung sicherstellen, daß Saarbrücken und der Nordast des TGV-Est in Frankreich gleichermaßen in den jetzt gemeldeten Rückzug der französischen Regierung aus dem TGV-Est zugunsten von TGV-Neigetechnik-Zügen einbezogen werden wie der Südast über Straßburg, und wie lassen sich im Rahmen dieser Überlegungen die in der Vereinbarung von La Rochelle vereinbarten Fahrzeiten für den Nordast und den Südast des TGV-Est sicherstellen? Welche Änderungen an den bisherigen Planungen im Hinblick auf Kurvengestaltung und Betriebstechnik müßten an der Trasse Saarbrücken-Mannheim vorgenommen werden, um die Vorzüge der TGV-Neigetechnik-Fahrzeuge zu nutzen, und reicht der bisher vorgesehene Ausbaustandard für diese Trasse aus, um TGV-Neigetechnik-Züge optimal zu nutzen? Zu Frage 24: Die französische Regierung hat keinerlei Entscheidung gefällt, welche die Modalitäten der Umsetzung des Projekts TGV Est betrifft. Sie hat vielmehr die vom Staatspräsidenten zugesagte und vom Premierminister erneut bestätigte vordringliche Realisierung des Vorhabens bekräftigt, an dem sie - wie die Bundesregierung - aktiv weiterarbeitet. Von einem Rückzug aus dem Projekt TGV Est oder aus der deutsch-französischen Vereinbarung zum Bau der Schnellbahnverbindung Paris-Ostfrankreich-Südwestdeutschland (POS) kann keine Rede sein. Es gilt die Vereinbarung von La Rochelle. Zu Frage 25: Die bisherigen Planungen zur POS Nord erlauben den Einsatz der genannten Fahrzeuge. Anlage 10 Antwort der Parl. Staatssekretärin Cornelia Yzer auf die Fragen des Abgeordneten Franz Thönnes (SPD) (Drucksache 13/5688 Fragen 38 und 39): Wie ist die Jury zusammengesetzt, die die Gewinnerdes BioRegio-Wettbewerbs ermitteln soll? Nach welchen von wem ausgearbeiteten Kriterien wird sie ihre Entscheidung treffen? Zu Frage 38: Die international besetzte Jury soll aus mindestens zehn hochrangigen Vertretern von Wissenschaft, Wirtschaft und Gewerkschaften bestehen. Ihre Zusammensetzung wird im November durch Herrn Bundesminister Dr. Jürgen Rüttgers bekanntgegeben werden. Zu Frage 39: Die Jury wird ihre Entscheidung anhand der in der Ausschreibung des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie vom 9. Oktober 1995 öffentlich bekanntgegebenen Kriterien fällen. Es steht den Regionen frei, weitere Kriterien, die auf die Stärkung der Anwendung der Biotechnologie abzielen, aufzuführen. Die Ausschreibung wurde vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie unter Einschaltung von Experten auf dem Gebiet Biotechnologie und Unternehmensgründungen erarbeitet. Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 127. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Oktober 1996 11409* Anlage 11 Antwort der Parl. Staatssekretärin Cornelia Yzer auf die Fragen der Abgeordneten Edelgard Bulmahn (Drucksache 13/5688 Fragen 40 und 41): Mit welcher Zielsetzung und in welchem Verfahren soll die Vergabe der im Bundeshaushalt für das Haushaltsjahr 1997 vorgesehenen 30 Mio. DM für „Modellregionen in der Biotechnologie" vorgenommen werden? Können Projektvorschläge für Mittel aus dem Haushaltstitel 683 01 (Modellregionen in der Biotechnologie) für 1997 im Sinne der am 9. Oktober 1995 angekündigten Bevorzugung der Wettbewerbssieger nur von den Gewinnern des BioRegio-Wettbewerbs eingereicht werden, oder ist dies für alle Teilnehmer am BioRegio-Wettbewerb möglich? Zu Frage 40: Die zur Förderung der Modellregionen vorgesehenen Mittel zielen auf eine Schwerpunktsetzung im Programm „Biotechnologie 2000" unter dem Gesichtspunkt der Umsetzung vorhandenen Wissens, bestehenden Know-hows und verfügbarer Technologiebasis in neue Produkte, Produktionsverfahren und Dienstleistungen in der Biotechnologie. Das Vergabeverfahren baut auf Prioritätensetzungen der drei Regionen bei der Antragstellung auf und orientiert sich ansonsten an dem im Programm „Biotechnologie 2000" haushaltsrechtlich üblichen Zuwendungsverfahren. Zu Frage 41: Wettbewerbssieger werden aus dem gesonderten Ansatz für Modellregionen in der Biotechnologie im Haushaltstitel 683 01 „Biologische Forschung und Technologie" gefördert. Projektvorschläge anderer Teilnehmer können - wie üblich - im Rahmen der vom Deutschen Bundestag zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel in anderen Programmschwerpunkten des Fachprogramms Biotechnologie oder gegebenenfalls auch in anderen Fachprogrammen des BMBF, z. B. Umweltforschung und Umwelttechnologie, gefördert werden. Anlage 12 Antwort der Parl. Staatssekretärin Cornelia Yzer auf die Fragen des Abgeordneten Tilo Braune (SPD) (Drucksache 13/5688 Fragen 42 und 43): Welche Fördermöglichkeiten sollen die Gewinner des BioRegio-Wettbewerbs durch das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie und andere Bundesministerien erhalten, und wie ist dabei die in der Pressemitteilung des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie vom 9. Oktober 1995 formulierte Ankündigung „Die drei besten Bioregionen werden in der zweiten Phase bei der Vergabe von Fördermitteln aus dem Fachprogramm Biotechnologie des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie bevorzugt" konkret zu verstehen? Aus welchen Gründen hat sich die Bundesregierung von vornherein darauf festgelegt, daß es nur drei Gewinner bei dem BioRegio-Wettbewerb geben soll? Zu Frage 42: Die Förderung der drei besten Modellregionen ab Januar 1997 erfolgt individuell auf der Grundlage der prämierten Konzepte. Anträge aus der Region werden im Fachprogramm Biotechnologie mit Vorrang bearbeitet, insofern erhalten sie Priorität bei der Vergabe von BMBF-Projektmitteln zur Durchführung von industriellen Verbundprojekten und Demonstrationsvorhaben für einen Zeitraum von 5 Jahren. Dabei wird der spezifische Förderbedarf in der Region berücksichtigt. Dies kann auch Maßnahmen zum Zwecke des Informationsaustauschs über die Innovationsmöglichkeiten in der Biotechnologie in der Region, beispielsweise die Teilnahme an nationalen und internationalen Messen sowie die Durchführung von Workshops, Informations- und Lehrveranstaltungen, einschließen. Zu Frage 43: Grundidee des BioRegio-Wettbewerbs ist eine Stärkung der Starken. Es entspricht somit dem Wettbewerbsgedanken, sich auf drei Regionen festzulegen. Die damit beabsichtigte Anreizwirkung hat sich nach dem bisherigen Verlauf des Wettbewerbs vollauf bestätigt. Anlage 13 Antwort der Parl. Staatssekretärin Cornelia Yzer auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Edelbert Richter (SPD) (Drucksache 13/5688 Fragen 44 und 45): Hat die Bundesregierung bei der Konzipierung des BioRegioWettbewerbs an die komplementäre Förderung der Wettbewerbssieger aus Mitteln der EU gedacht, und welche europäischen Förderprogramme können für die ergänzende Finanzierung von BioRegio-Projekten in Frage kommen? Welche Förderquote ist bei der Vergabe von Mitteln aus dem Haushaltstitel 683 01 (Modellregionen in der Biotechnologie) vorgesehen, und ist die Mitfinanzierung eines Projekts durch die Industrie und/oder das jeweilige Bundesland erforderlich? Zu Frage 44: Der Konzeptionierung des BioRegio-Wettbewerbs liegt die Idee zugrunde, daß die vielfältigen Förderungsmöglichkeiten für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben und Unternehmensgründungen in der Biotechnologie innerhalb einer Region in einem Systemansatz integral genutzt werden sollen. Unter den Fördermöglichkeiten nennt die Ausschreibung des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie vom 9. Oktober 1995 deshalb u. a. auch allgemeine und fachspezifische Förderprogramme der Europäischen Union (Ziff. III, Gegenstand der Förderung). Hierfür kommen neben Regionalförderprogrammen die spezifischen Pro- gramme des IV. Rahmenprogramms infrage, insbesondere das spezifische Programm Biotechnologie. Zu Frage 45: Für die Vergabe von Fördermitteln gelten die Richtlinien der in Anspruch genommenen Förderprogramme. In jedem Falle kommt es auf die damit mobilisierten Finanzmittel, vorzugsweise aus dem privaten Sektor, an. Soweit das Programm „Biotechnologie 2000" der Bundesregierung angesprochen ist, begrenzt die Ausschreibung die Förderquote an BMBFProjektmitteln auf 50 %. Es gelten im übrigen die Vorgaben des Epl. 30 und die Beihilferegelungen der Europäischen Union. Insofern wird bei Projekten der Wirtschaft eine Eigenbeteiligung von mindestens 50 % der Projektkosten erwartet; die maximale Beihilfeintensität bei industrieller Grundlagenforschung ist 50 %, bei angewandter Forschung einschließlich Prototypenentwicklung 25 %. Für Unternehmen aus den neuen Bundesländern ist eine Erhöhung der Förderquote um kumulierte 10 % zulässig. Im übrigen kommen, soweit vorhanden, auch Projekt- oder regionale Wirtschaftsfördermittel der Länder in Betracht. Anlage 14 Antwort der Parl. Staatssekretärin Cornelia Yzer auf die Fragen des Abgeordneten Bodo Seidenthal (SPD) (Drucksache 13/5688 Fragen 46 und 47): Welche Unternehmen der Pharma-, Saatgut-, Lebensmittel- und Umweltindustrie sind aktiv an den eingereichten Konzepten im Rahmen des BioRegio-Wettbewerbs beteiligt? Denkt die Bundesregierung daran, vergleichbare Wettbewerbe auch für andere Technologieschwerpunkte durchzuführen? Zu Frage 46: Diese Frage läßt sich erst nach Auswertung aller vorgelegten Konzepte der 17 Regionen beantworten. Zu Frage 47: Die Bundesregierung strebt grundsätzlich an, daß im Rahmen der Forschungs- und Technologieförderung verstärkt Wettbewerbselemente zum Tragen kommen. Hierzu hat sie, wie jüngst mit den vom Bundesminister für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie vorgestellten „Leitlinien zur Neuorientierung der deutschen Forschungslandschaft", verschiedene Maßnahmen und Initiativen ergriffen. Dazu zählt auch der BioRegio-Wettbewerb. Schon die Tatsache, daß sich 17 Regionen an diesem Wettbewerb beteiligen, macht diesen Mobilisierungseffekt deutlich. Die Bundesregierung wird daher prüfen, ob im Lichte der mit dem BioRegio-Wettbewerb gemachten Erfahrungen vergleichbare Initiativen, die insbesondere auch die Herausbildung von Kompetenzzentren unterstützen, ergriffen werden sollten. Anlage 15 Antwort der Parl. Staatssekretärin Cornelia Yzer auf die Fragen des Abgeordneten Wolf-Michael Catenhusen (SPD) (Drucksache 13/5688 Fragen 48 und 49): Wie rechtfertigt die Bundesregierung ihre Entscheidung, die Mittel für die Förderung von „Modellregionen in der Biotechnologie" in Höhe von 30 Mio. DM vor allem durch Kürzung der Haushaltsansätze für die „Förderung der biotechnologischen Industrie" (-15 Mio. von 20 auf 5 Mio. DM), für die Genomforschung (-3 Mio. von 24 auf 21 Mio. DM), für die neurobiologische Forschung (-4 Mio. von 14 auf 10 Mio. DM) sowie für die Proteinforschung (-7 Mio. von 14 auf 7 Mio. DM) aufzubringen, und teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß trotz des BioRegio-Wettbewerbs die Gefahr einer realen Kürzung von Mitteln für kleine Gentechnikfirmen droht? Wie verhält sich die Vergabe von Mitteln für die Förderung von „Modellregionen in der Biotechnologie" zu anderen Förderprogrammen wie „Technologieorientierte Unternehmensgründungen" sowie „Förderung der Auftragsforschung "? Zu Frage 48: Die Haushaltsansätze für „Biologische Forschung und Technologie einschließlich molekularer Medizin" sind im Haushaltsentwurf 1997 nicht gekürzt worden, sondern um 3,5 Prozent gestiegen. Auch im Fachprogramm Biotechnologie wurden insgesamt keine Kürzungen vorgenommen. Bei der Vergabe geht es dem BMBF um eine Stärkung der mittelständischen Biotechnologieindustrie, darunter insbesondere kleine Gentechnikfirmen. Es ist zu erwarten, daß dabei Vorhaben gefördert werden, die einen Beitrag auf den Gebieten Genomforschung, neurobiologische Forschung und Proteinforschung leisten. Insofern teilt die Bundesregierung auch nicht die Auffassung, daß kleinen Gentechnikfirmen die Gefahr einer realen Kürzung von Mitteln droht. Zu Frage 49: Die Förderprogramme „Technologieorientierte Unternehmensgründungen" sowie „Förderung der Auftragsforschung" zählen beide zu den indirekten Fördermaßnahmen, d. h. es erfolgt eine Förderung über alle Technologiebereiche, darunter die Biotechnologie, in vereinfachter Form. Insofern stellen sie eine sinnvolle Ergänzung zur direkten BMBF-Projektförderung der Modellregionen aus dem Fachprogramm Biotechnologie dar. Die Förderung steht insbesondere auch kleinen Gentechnikfirmen offen. Anlage 16 Antwort des Staatsministers Helmut Schäfer auf die Frage des Abgeordneten Hans Wallow (SPD) (Drucksache 13/5688 Frage 50): Welche Botschaften haben bislang aufgrund der geplanten Verlegung von Parlament und Teilen der Regierung nach Berlin Forderungen an den Bund geltend gemacht, und wie hat die Bundesregierung darauf jeweils reagiert? Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 127. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Oktober 1996 11411* Konkrete Forderungen finanzieller Art für den Umzug der fremden Missionen nach Berlin sind an die Bundesregierung bisher nicht gestellt worden. In einem Fall (Äthiopien) besteht eine Verpflichtung der Bundesregierung aus einer Gegenseitigkeitsvereinbarung, geeignete Gebäude für Residenz und Kanzlei am Sitz der Bundesregierung zur Verfügung zu stellen. Die äthiopische Regierung hat Interesse an Objekten in Berlin bekundet, die ihr aus dem Bundesvermögen zur Nutzung überlassen werden können. Der äthiopischen Regierung werden daher in Berlin zwei Liegenschaften aus dem Bundesvermögen zur Nutzung als Kanzlei und Residenz überlassen werden. Anlage 17 Antwort des Staatsministers Helmut Schäfer auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Helmut Lippelt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 13/5688 Fragen 51 und 52): Trifft die Meldung der Wochenzeitung „DIE ZEIT" vom 20. September 1996 zu, derzufolge „das Auswärtige Amt .. . noch immer seine schützende Hand über Guido Brunner" hält, d. h., daß es „ein Rechtshilfeersuchen der spanischen Untersuchungsrichterin Teresa Chacon" wegen Gefährdung der „Souveränität der Bundesrepublik Deutschland" abgelehnt hat, und worin bestünde dieser Souveränitätsverlust, da doch die Vorwürfe gegen Botschafter a. D. Guido Brunner im Zusammenhang mit seiner angeblichen Verwicklung in Spendenaffären gerichtlich untersucht werden? Gibt es verbindliche Richtlinien des Auswärtigen Amtes für alle deutschen Botschaften über die Wahrnehmung wirtschaftlicher Interessen im Ausland, und welche sind das? Zu Frage 51: Zu dem von Ihnen angesprochenen Fragenkomplex hatte die Bundesregierung bereits in Antworten auf verschiedene schriftliche und mündliche Anfragen Stellung genommen. Darauf verweise ich. Das in der Meldung der Wochenzeitung „Die Zeit" erwähnte neuerliche Rechtshilfeersuchen der spanischen Regierung mußte demgegenüber aus grundsätzlichen Erwägungen abgelehnt werden. Die von der spanischen Untersuchungsrichterin an die Bundesregierung gestellten Fragen betrafen Weisungen der Bundesregierung an die Botschaft Madrid, deren Leiter Herr Dr. Brunner zu dem infragestehenden Zeitpunkt war und interne Vorgänge an der Botschaft Madrid. Weisungen an die Botschaften und interne Vorgänge an den Botschaften gehören zum Kernbereich staatlichen Handelns. Gegen Auskünfte zu diesen Vorgängen bestehen daher Bedenken unter den Gesichtspunkten der Wahrung der Souveränität und des Schutzes der außenpolitischen Beziehungen. Dies gilt unabhängig von den im Einzelfall involvierten Personen. Zu Frage 52: Die Richtlinien über die „Förderung der außenwirtschaftlichen Interessen deutscher Unternehmen durch die Auslandsvertretungen" sind mit Erlaß des Auswärtigen Amtes vom 7. Dezember 1993 neu gefaßt worden. Danach ist die Förderung der deutschen Wirtschaftsinteressen im Ausland ein zentrales Anliegen für den gesamten Auswärtigen Dienst. Im Vordergrund der Unterstützung durch die diplomatischen und berufskonsularischen Vertretungen im Ausland steht der Kontakt zu staatlichen Stellen der Gastländer. Die Auslandsvertretungen setzen sich für die Verbesserung der Marktzugangsbedingungen ein und gewähren deutschen Unternehmen politische Unterstützung. Von gleichem Rang ist die konkrete Beratung und Unterstützung im Einzelfall, z. B. bei der Gewinnung von Aufträgen. Die Bereitstellung verläßlicher Informationen über die politischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen im Gastland, die Beratung zur Erhöhung von Markttransparenz, Kontaktvermittlung vor Ort sowie die Unterstützung gegenüber staatlichen Stellen sind dabei wesentliche Aufgaben. Anlage 18 Antwort des Staatsministers Helmut Schäfer auf die Fragen des Abgeordneten Gernot Erler (SPD) (Drucksache 13/5688 Fragen 53 und 54): Hält es die Bundesregierung für ausreichend, besondere Beziehungen zwischen der NATO und der Russischen Föderation, z. B. in Form einer Charta oder eines besonderen Vertrages, nach einer konkreten Beschlußfassung zur Osterweiterung des Bündnisses zu schaffen, oder ist es nach Auffassung der Bundesregierung notwendig, diese besonderen Beziehungen vor der vorgesehenen Osterweiterung zu definieren? Wie weit sind die Arbeiten innerhalb der NATO an einer Charta bzw. an einem besonderen Vertrag mit der Russischen Föderation bisher gediehen, und welche Vorstellungen bringt die Bundesregierung für die Konzeption einer solchen Charta bzw. eines solchen Vertrages ein? Zu Frage 53: Es ist Ziel der Bundesregierung, die Öffnung der NATO für neue Mitglieder und die Ausgestaltung des Verhältnisses zu Rußland als parallele - d. h. nicht als nacheinander geschaltete - Prozesse voranzutreiben, über die bei einem NATO-Gipfel im späten Frühjahr oder Frühsommer 1997 entschieden werden könnte. Die Bundesregierung nimmt befriedigt zur Kenntnis, daß Rußland jetzt aktives Interesse an der Entwicklung der Sicherheitspartnerschaft NATO - Rußland signalisiert. Die Bundesregierung wird die Entwicklung einer solchen Sicherheitspartnerschaft mit Rußland, mit dem Ziel der Erarbeitung einer „Charta", vorantreiben. 11412* Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 127. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Oktober 1996 Zu Frage 54: Die Außenminister der NATO-Staaten haben zuletzt bei ihrem Frühjahrstreffen im Juni in Berlin ihren bereits im September 1995 an Rußland übermittelten Vorschlag zur Verwirklichung eines politischen Rahmens für die Beziehungen NATO-Rußland erneuert. Dieser politische Rahmen soll grundlegende Prinzipien für Sicherheitskooperation und die Entwicklung dauerhafter Mechanismen für politische Konsultationen umfassen. Die NATO-Außenminister haben in diesem Zusammenhang die Entwicklung einer starken, stabilen und dauerhaften Nachbarschaft zwischen der NATO und Rußland als essentielles Element der Sicherheit im euroatlantischen Raum bezeichnet. Rußland hat allerdings bisher nicht offiziell auf den Entwurf eines Rahmendokumentes reagiert. In Begegnungen des russischen Außenministers und des russischen Verteidigungsministers mit ihren NATO-Kollegen ebenso wie in bilateralen Begegnungen mit dem russischen Außenminister wurde jedoch deutlich, daß Rußland konstruktiv nach Möglichkeiten engerer Zusammenarbeit sucht, ohne jedoch bisher in konkrete Gespräche mit der NATO über eine „Charta" einzutreten. Die Bundesregierung tritt dafür ein, mit der Vereinbarung einer „Charta" eine formalisierte Grundlage für enge sicherheitspolitische Konsultationen über Fragen gemeinsamen Interesses sowie für enge Zusammenarbeit über ein möglichst breites Spektrum der Allianzaktivitäten zu schaffen. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatsministers Helmut Schäfer auf die Fragen der Abgeordneten Ulla Schmidt (Aachen) (SPD) (Drucksache 13/5688 Fragen 55 und 56): Liegen dem Auswärtigen Amt bzw. der Deutschen Botschaft in Manila Erkenntnisse vor, wonach der auf den Philippinen wegen sexueller Gewalt straffällig gewordene Dr. Ernst Friedrich Andreas Lewicki (s. „Sonntagszeitung" vom 29. September 1996 und die Zeitung „Blick" vom 18. und 26. September 1996) sich in der Vergangenheit schon häufiger auf den Philippinen aufhielt, und hatte er möglicherweise in diesem Zusammenhang Kontakte mit der deutschen Botschaft? Warum hat die deutsche Botschaft im Dezember 1995 dem auf den Philippinen wegen sexueller Gewalt straffällig gewordenen Dr. Ernst Friedrich Andreas Lewicki (s. „Sonntagszeitung" vom 29. September 1996 und die Zeitung „Blick" vom 18. und 26. September 1996) statt der Aushändigung seines Reisepasses nicht einen Paßersatz nach § 7 Abs. 4 PaßG ausgestellt, was zwangsläufig dazu geführt hätte, daß Dr. Lewicki (s. „ Sonntagszeitung" vom 29. September 1996 und die Zeitung „Blick" vom 18. und 26. September 1996) nur nach Deutschland hätte ausreisen können, wo er sich der Strafverfolgung hätte stellen müssen, da auf den Philippinen verübte sexuelle Gewalt gegen Kinder grundsätzlich auch nach deutschem Strafrecht in Deutschland verfolgt werden kann? Zu Frage 55: Dem Auswärtigen Amt liegen keine Erkenntnisse vor, wonach sich Dr. L. bereits öfter auf den Philippinen aufgehalten haben könnte, ehe gegen ihn ein Strafverfahren eingeleitet wurde. Zu Frage 56: Wie Ihnen durch schriftliche Antworten des Auswärtigen Amts bereits bekannt ist, konnte die Botschaft Manila kraft zwingenden deutschen Rechts die Aushändigung des Passes nicht verweigern. Die Beschränkung des Reisepasses gem. § 7 Abs. 2 PaßG oder die Ausstellung eines Paßersatzpapieres, das ausschließlich zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland berechtigt gem. § 7 Abs. 4 PaßG, wäre wegen eines fehlenden Paßversagungsgrundes rechtswidrig gewesen. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rainer Funke auf die Frage des Abgeordneten Michael Teiser (CDU/CSU) (Drucksache 13/5688 Frage 57): Welche Gründe sprechen nach Auffassung der Bundesregierung dafür, angesichts zunehmender Straftaten nach § 223 StGB (Körperverletzung) und j 223 a StGB (Gefährliche Körperverletzung) die Regelung des § 376 StPO in Verbindung mit i 374 Nr. 4 StPO beizubehalten, auf deren Grundlage Staatsanwaltschaften an deutschen Gerichten mit steigender Tendenz wegen fehlenden öffentlichen Interesses auf die Erhebung einer öffentlichen Klage verzichten und die Geschädigten auf den oftmals aussichtslosen Privatklageweg verweisen können, und welche Auswirkungen auf das Rechtsbewußtsein in der Bevölkerung sieht die Bundesregierung, wenn nicht zumindest bei Straftaten nach § 223 a StGB ein generelles öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung unterstellt wird? Gestatten Sie mir, einleitend eine wichtige Unterscheidung klarzustellen, die im Zusammenhang mit Ihrer Frage häufig nicht beachtet wird. Das Strafgesetzbuch enthält im Bereich der Körperverletzungsdelikte zunächst die Tatbestände der einfachen und der gefährlichen Körperverletzung gemäß den §§. 223 und 223a. § 223 StGB lautet: „Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit beschädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. " § 223 a StGB lautet: „Ist die Körperverletzung mittels einer Waffe, insbesondere eines Messers oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs, oder mittels eines hinterlistigen Überfalls oder von mehreren gemeinschaftlich oder mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung begangen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren. " Hierzu ist anzumerken, daß nicht jede gefährliche Körperverletzung im Sinne der genannten Bestimmung zu gefährlichen Verletzungen führt. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Variante der gemeinschaftlichen Tatbegehung. Neben den beiden genannten Körperverletzungstatbeständen enthält das Strafgesetzbuch in § 224 den Tatbestand der schweren Körperverletzung. § 224 Abs. 1 lautet: „Hat die Körperverletzung zur Folge, daß der Verletzte ein wichtiges Glied des Körpers, das Sehvermögen auf einem oder beiden Augen, das Gehör, die Sprache oder die Zeugungsfähigkeit verliert, oder in erheblicher Weise dauernd entstellt wird oder in Siechtum, Lähmung oder Geisteskrankheit verfällt, so ist auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren zu erkennen." Diese Strafbestimmung ist - wie aus § 374 Nr. 4 StPO ersichtlich - im Unterscheid zu den §§ 223, 223 a StGB kein Privatklagedelikt. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die körperliche Unversehrtheit zu den besonders schätzenswerten Rechtsgütern in unserem Rechtssystem gehört. Dennoch kann in einigen Bereichen auf die Verwirklichung des staatlichen Strafverfolgungsanspruchs verzichtet und die Strafverfolgung in die Hände des durch die Straftaten Verletzten gelegt werden. Dies gilt etwa für körperliche Auseinandersetzungen, bei denen niemand ernsthaft verletzt wird. Bei dem Vergehen der gefährlichen Körperverletzung kann dies allerdings - etwa bei der Tatbegehung mittels einer Waffe - anders sein. Die für die Staatsanwaltschaft verbindlichen Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren enthalten Sonderregelungen für die Verfolgung von Körperverletzungsdelikten: Nach Nr. 233 dieser Richtlinien ist das öffentliche Interesse an der Verfolgung von Körperverletzungen vor allem dann zu bejahen, wenn eine rohe Tat, eine erhebliche Mißhandlung oder eine erhebliche Verletzung vorliegt; dies gilt auch dann, wenn die Körperverletzung in einer engen Lebensgemeinschaft, etwa innerhalb der Familie, begangen wurde. In diesen Fällen kommt daher eine Verweisung auf den Privatklagewege grundsätzlich nicht in Frage. Daß Staatsanwaltschaften mit steigender Tendenz Opfer auch von gefährlichen Körperverletzungen auf den Privatklageweg verweisen, ist statistisch nicht zu belegen. Um dem Rechtsgut der körperlichen Unversehrtheit größeres Gewicht zu verleihen, gehen die Überlegungen des Bundesministeriums der Justiz in dem Entwurf für ein Sechstes Strafrechtsreformgesetz dahin, auch die bisher von § 223a StGB (Gefährliche Körperverletzung) erfaßten Straftaten als Offizialdelikte auszugestalten. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rainer Funke auf die Frage des Abgeordneten Erwin Marschewski (CDU/CSU) (Drucksache 13/5688 Frage 58): Wie beurteilt die Bundesregierung die Schaffung einer rechtlichen Möglichkeit, Gewinnabschöpfungen aus dem Drogenhandel direkt zur Finanzierung von Projekten zur Drogenbekämpfung und -prävention einzusetzen? Die Bundesregierung hält eine Regelung im Bundesrecht zur zweckgebundenen Verwendung von Gewinnen aus Straftaten, die in einem Strafverfahren für verfallen erklärt wurden, für problematisch, weil sie in die Haushaltsautonomie der Länder eingreifen würde. Die Justizhoheit und damit die Ausführung der Strafgesetze liegt bei den Bundesländern. Dies bedeutet zugleich, daß bei der Anordnung des Verfalls oder bei der Einziehung das Eigentum an der Sache oder das eingezogene Recht mit der Rechtskraft der Entscheidung auf das jeweilige Bundesland übergeht. Eine direkte bundesgesetzliche Zweckbindung von Ländereinnahmen würde die Unabhängigkeit von Bund und Ländern in ihrer Haushaltswirtschaft (Artikel 109 des Grundgesetzes) verletzen. Eine ländereinheitliche zweckgebundene Verwendung insbesondere von Gewinnen aus Betäubungsmittelstraftaten, die für verfallen erklärt worden sind, ist mit den Ländern in der Vergangenheit bereits im Hinblick darauf erörtert worden, diese Mittel speziell zum Kampf gegen Betäubungsmittelkriminalität sowie für Maßnahmen der Drogenprävention und der Rehabilitierung einzusetzen. Die Länder haben dabei Wert auf den allgemeinen Haushaltsgrundsatz gelegt, daß alle Einnahmen zur Deckung aller Ausgaben nach Maßgabe der Haushaltsbeschlüsse der Landesparlamente zur Verfügung stehen müssen. Es gibt aber auch weitere Gründe, die gegen die Zweckbindung verfallener Drogengewinne sprechen: Ich bin der Auffassung, daß eine Vermischung von Finanzierungsinteressen und Belangen der Strafverfolgung sehr problematisch ist. Bereits der Anschein, daß die Erzielung von Einnahmen ein Aspekt ist, der das Verhalten der Strafverfolgungsbehörden mitbestimmt, muß unbedingt vermieden werden. Denn die Strafrechtspflege darf sich nicht einseitig auf „gewinnbringende" Deliktsgruppen ausrichten. Bei Maßnahmen der Drogenprävention und der Rehabilitierung handelt es sich um wichtige staatliche Aufgaben, deren ausreichende Finanzierung ohne Rücksicht auf die durch Verfall oder Einziehung zu erzielenden Einnahmen sichergestellt sein muß. Daher könnte eine Zweckbindung - selbst wenn sie in rechtlich einwandfreier Weise geschaffen werden könnte - allenfalls den Charakter einer ergänzenden Zuweisung haben. Keinesfalls darf aber die Erfüllung dieser Aufgaben davon abhängen, daß die erforderlichen Mittel, z. B. über einen Vermögensverfallsfonds, zur Verfügung gestellt werden. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rainer Funke auf die Frage des Abgeordneten Rolf Schwanitz (SPD) (Drucksache 13/5688 Frage 59): Aus welchem Grunde wurde im Bundesministerium der Justiz mitten in den parlamentarischen Beratungen über eine Verbesserung der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze die Abteilung V („Bereinigung von DDR-Unrecht") aufgelöst, und lassen die 11414* Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 127. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Oktober 1996 Worte des Bundesministers der Justiz anläßlich der Vorstellung der neuen Abteilung E „Unser Weg führt jetzt von der deutschen Vereinigung in eine europäische Zukunft." Man kann deshalb formulieren: Das Bundesjustizministerium ist auf dem Weg in das 21. Jahrhundert. (Recht Nr. 31/96 vom 12. September 1996, S. 1), darauf schließen, daß der Bundesminister der Justiz die Aufarbeitung der DDR-Vergangenheit für abgeschlossen und sämtliche Probleme des Einigungsprozesses für gelöst hält, so daß diese Probleme im Bundesministerium der Justiz zugunsten einer Beschäftigung mit Europa- und Völkerrecht sowie Rechtsentwicklung vernachlässigt werden können? Zum 1. September dieses Jahres wurde im Bundesministerium der Justiz eine neue Abteilung E - „Europarecht, Völkerrecht, Rechtsentwicklung" - eingerichtet und gleichzeitig die Abteilung V - „Bereinigung von DDR-Unrecht" - aufgelöst. Die Einrichtung der neuen Abteilung E trägt dem Umstand Rechnung, daß die Bedeutung der Gesetzgebungsarbeiten im europäischen und internationalen Rahmen sowie die Bedeutung neuer Technologien im Bereich der Kommunikation und der Naturwissenschaften und der sich hierbei stellenden Rechtsfragen in jüngster Zeit erheblich gestiegen ist. Gleichzeitig wird damit deutlich, in welchen Bereichen der seit Januar dieses Jahres amtierende Bundesminister der Justiz, Prof. Dr. Schmidt-Jortzig, Schwerpunkte seiner Tätigkeit setzen möchte. Die Auflösung der Abteilung V - „Bereinigung von DDR-Unrecht" - beruht darauf, daß ein großer Teil der im Zusammenhang mit der deutschen Wiedervereinigung notwendigen Gesetzgebungsarbeit inzwischen geleistet ist. Die Abteilung V jedoch keineswegs ersatzlos weggefallen. Das bisher für die offenen Vermögensfragen zuständige Referat befaßt sich auch weiterhin mit diesem Aufgabenbereich; es ist in die Abteilung I - „Bürgerliches Recht" - des Bundesministeriums der Justiz eingegliedert worden. Darüber hinaus wurde in der Abteilung IV - „Verfassung, Verwaltungsrecht, Rechtsprüfung" - ein Referat eingerichtet, das die drei Rehabilitierungsgesetze betreut. Schließlich wurde in der Dienststelle Berlin ein Referat eingegliedert, in dem weiter fortbestehende Aufgaben der früheren Abteilung V - wie zum Beispiel die Betreuung des bisherigen und fortbestehendes Zivil- und Verwaltungsrechts der ehemaligen DDR mit Bezug zum Recht der offenen Vermögensfragen und zu den Rehabilitierungsgesetzen und die Bearbeitung von Auslandsanmeldungen nach dem Vermögensgesetz - zusammengefaßt wurden. Im übrigen ist darauf hinzuweisen, daß keineswegs alle mit der Aufarbeitung der DDR-Vergangenheit verbundenen Fragen, die in die Ressortzuständigkeit des Bundesministeriums der Justiz fielen, bisher von der jetzt aufgelösten Abteilung V bearbeitet wurden. Für wichtige Bereiche des Vermögensrechts, wie die Schuldrechtsanpassung, die Sachenrechtsbereinigung und die Vermögenszuordnung war etwa das in der Abteilung I - Bürgerliches Recht - eingegliederte Referat „Grundbuchrecht/Bodenrecht der neuen Länder" zuständig, für die vermögensrechtlichen Fragen im Unternehmensbereich das zur Abteilung III - Handels- und Wirtschaftsrecht - gehörende Referat „Rechnungslegung/Publizität" . Insoweit sind keine organisatorischen Änderungen erfolgt. An der Bedeutung der Aufgaben hat sich nichts geändert, wohl aber sind die Gesetze inzwischen weitgehend geschaffen und der Vollzug ist weitgehend befriedigend angelaufen. Damit sind aber nicht alle Probleme auf diesen Gebieten gelöst: Wir werden ja jetzt in den Ausschüssen in die Beratungen über eine Novellierung der Rehabilitierungsgesetze eintreten, und auch vermögensrechtliche Fragen sind weiter aktuell, wie die anstehenden Beratungen zum Nutzerschutzgesetz zeigen. Das Bundesministerium der Justiz wird sich auch in Zukunft intensiv mit den Belangen der Rehabilitierung der politisch Verfolgten und den offenen Vermögensfragen befassen. Anlage 23 Antwort der Parl. Staatssekretärin Irmgard Karwatzki auf die Fragen des Abgeordneten Manfred Kolbe (CDU/ CSU) (Drucksache 13/5688 Fragen 60 und 61): Ist es richtig, daß die Bundesregierung entgegen der Ansicht der Unabhängigen Kommission zur Überprüfung des Vermögens der Parteien und Massenorganisationen der DDR 250 Mio. DM aus dem SED-Parteivermögen zurückhält, die für Zwecke in den östlichen Ländern bestimmt sind (vgl. „Handelsblatt" vom 4. September 1996)? Falls ja, auf welche Rechtsgrundlage stützt die Bundesregierung sich hierbei? Nach der Maßgaberegelung des Einigungsvertrages zum Parteiengesetz der DDR ist das Vermögen der Parteien und Massenorganisationen der DDR, das nicht an frühere Berechtigte zurückgeführt wird oder den Parteien als rechtsstaatlich erworbenes Vermögen belassen werden muß, zugunsten gemeinnütziger Zwecke, insbesondere der wirtschaftlichen Umstrukturierung, in den neuen Bundesländern zu verwenden. Die sich aus dieser Regelung ergebenden Aufgaben hat die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben als Rechtsnachfolgerin der Treuhandanstalt im Einvernehmen mit der Unabhängigen Kommission zur Überprüfung des Vermögens der Parteien und Massenorganisationen der DDR wahrzunehmen. Die BvS hat der UKPV bezüglich der jetzt verfügbaren Mittel noch keinen abschließenden Vorschlag zugeleitet. Richtig ist jedoch, daß ein weiterer Beitrag in Höhe von nunmehr 250 Millionen DM aus dem Parteivermögen zur Aufstockung des Konsolidierungsfonds verwendet werden soll. Anlage 24 Antwort der Parl. Staatssekretärin Irmgard Karwatzki auf die Fragen der Abgeordneten Susanne Kastner (SPD) (Drucksache 13/5688 Fragen 62 und 63): Mit welchen zusätzlichen steuerlichen Belastungen müssen die kommunalen Entsorgungs- bzw. Dienstleistungsbetriebe nach dem Urteil des Bundesfinanzhofes vom 23. Oktober 1996 entsprechend dem Gerichtsbescheid vom 10. Juli 1996 zur Gleichbehandlung kommunaler und privater Betriebe im Bereich der Müllentsorgung rechnen, und wären die Finanzbehörden nach dem Urteil ohne Gesetzesänderungen verpflichtet, die Umsatz-, Körperschaft- und Vermögensteuerpflicht bei öffentlich-rechtlichen Entsorgern umzusetzen? Welche Gesetzesänderungen werden von der Bundesregierung vorbereitet, um die Kommunen und Gebührenzahler vor nicht mehr erträglichen zusätzlichen Belastungen durch das Urteil des Bundesfinanzhofes zu schützen, und wie steht die Bundesregierung zu Forderung der Wasser- und Abwasserwirtschaft, die Abwasserentsorgung wie die Wasserversorgung mit einem verminderten Umsatzsteuersatz von 7 % zu versteuern? Zu Frage 62: Der Gerichtsbescheid vom 10. Juli 1996 bestätigt die vom Bundesministerium der Finanzen vertretene Auffassung, wonach - abweichend von der derzeitigen steuerlichen Behandlung - die Abfallentsorgung schon nach geltendem Recht einen steuerpflichtigen Betrieb gewerblicher Art darstellt. Bestätigt der Bundesfinanzhof seine Auffassung im Anschluß an die mündliche Verhandlung am 23. Oktober 1996, bedarf es keiner gesetzlichen Änderung. Die kommunalen Entsorgungsbetriebe würden als Betriebe gewerblicher Art i. S. d. § 4 Körperschaftsteuergesetz qualifiziert und wären dadurch nicht nur körperschaftsteuerpflichtig, sondern auch gewerbesteuerpflichtig, wenn sie mit Gewinnerzielungsabsicht tätig sind. Sie wären damit auch Unternehmer i. S. d. Umsatzsteuerrechts, so daß ihre Leistungen der Umsatzsteuer zu unterwerfen wären. Wegen der im Regierungsentwurf eines Jahressteuergesetzes 1997 vorgesehenen Abschaffung der Vermögensteuer entfällt eine Vermögensteuerbelastung. Diese steuerliche Behandlung muß nicht zwingend zu steuerlichen Mehrbelastungen führen. Vielmehr kann - je nach Investitionsverhalten - die mit der Steuerpflicht einhergehende Berechtigung zum Abzug der Vorsteuer zu Entlastungen führen. Zu Frage 63: Die Bundesregierung bereitet eine Gesetzesänderung z. Z. nicht vor. Es ist überaus schwierig, mit steuerrechtlichen Mitteln zu verhindern, daß eine Gebührenerhöhung nicht vorgenommen wird. Auch der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 Prozent bietet keine Garantie für Gebührenneutralität im Einzelfall. Ob dem Gesetzgeber die Einführung dieses ermäßigten Satzes vorgeschlagen werden soll, wird die Bundesregierung weiterhin, auch unter haushaltsmäßigen Gesichtspunkten, sorgfältig prüfen. Anlage 25 Antwort der Parl. Staatssekretärin Irmgard Karwatzki auf die Fragen des Abgeordneten Ludwig Eich (SPD) (Drucksache 13/5688 Fragen 64 und 65): Welche Auswirkungen auf die Abwassergebühren würde eine Umsatzbesteuerung von 7 bis 15 % auf die bisher freigestellte öffentlich-rechtliche Abwasserentsorgung haben, und welche Unterschiede würden dabei für Kommunen mit unterschiedlichem Investitionsbedarf entstehen? Wie sollen zusätzliche Gebührenbelastungen für die Bürgerinnen und Bürger durch eine zusätzliche Umsatzbesteuerung der bisher als hoheitliche Tätigkeiten freigestellten Dienstleistungen vermieden werden? Zu Frage 64: Die Bundesregierung wird sorgfältig prüfen, ob dem Gesetzgeber die Einführung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes von 7 v. H. für die Abwasserentsorgung vorgeschlagen werden kann. Sie ist ferner davon überzeugt, daß die Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen für private und öffentlich-rechtliche Anbieter über einen verstärkten Wettbewerb zu Kostensenkungen führen wird. Zu Frage 65: Ob und inwieweit die Umsatzsteuerpflicht der kommunalen Abwasserentsorgung zu Gebührenerhöhungen führen wird, läßt sich nur anhand der konkreten Verhältnisse des Einzelfalls berechnen. Die Bundesregierung geht grundsätzlich davon aus, daß es nicht nur zu Gebührenerhöhungen, sondern in Fällen hohen Investitionsaufwands auch zu Entlastungen kommen kann, weil bei einer Besteuerung der Vorsteuerabzug möglich ist. Es ist nicht möglich, konkrete Prozentsätze dazu anzugeben, wie sich die umsatzsteuerliche Mehr- oder Minderbelastung im Abwasserbereich auf die Höhe der Gebühren auswirkt.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Hans-Ulrich Klose


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Weitere Zusatzfrage.


Rede von Simone Probst
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Sie hatten vorhin die Menge der abgegebenen Radioaktivität angesprochen. Interessant sind nicht nur die Grenzwerte, sondern mich würde auch interessieren, ob der Bundesregierung bekannt ist, um wieviel Prozent die Radioaktivität höher war als im Normalbetrieb und welche Nuklide abgegeben wurden.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Ulrich Klinkert


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Ich hatte gesagt, daß es einen Jahresgrenzwert gibt. Dieser Jahresgrenzwert liegt bei 750 Gigabecquerel. Der festgestellte Wert liegt bei 7 Gigabecquerel, die abgegeben worden sind.
    Bei der Alpha-Strahlung handelt es sich um einen Summengrenzwert. Dieser Summengrenzwert ist für das Jahr festgelegt, so daß die Aktivität bzw. Strahlung von Alpha-Teilchen nur zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht relevant ist. Ich gehe davon aus, daß sie, bezogen auf den Jahresgrenzwert, pro Stunde wenig über Null liegt.