Protokoll:
13127

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Metadaten
  • date_rangeWahlperiode: 13

  • date_rangeSitzungsnummer: 127

  • date_rangeDatum: 9. Oktober 1996

  • access_timeStartuhrzeit der Sitzung: 13:00 Uhr

  • av_timerEnduhrzeit der Sitzung: 15:02 Uhr

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 13/127 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 127. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 9. Oktober 1996 Inhalt: Tagesordnungspunkt 1: Fragestunde - Drucksache 13/5688 vom 4. Oktober 1996 - Anzahl der für eine Flächendeckung notwendigen Postfilialen; keine ersatzlose Schließung von Postfilialen bis zur Entscheidung über ein Filialkonzept MdlAnfr 26, 27 Hans Martin Bury SPD Antw PStSekr Dr. Paul Laufs BMPT 11381B, 11382D ZusFr Hans Martin Bury SPD . . 11381D, 11382 D ZusFr Klaus Barthel SPD . . . . 11382B, 11383C ZusFr Arne Börnsen (Ritterhude) SPD . 113828 ZusFr Christine Kurzhals SPD 11382 C Erhalt von Postfilialen angesichts der beabsichtigten Kooperation von Deutscher Post AG und Deutscher Postbank AG MdlAnfr 28, 29 Christine Kurzhals SPD Antw PStSekr Dr. Paul Laufs BMPT . . . 11383 D ZusFr Arne Börnsen (Ritterhude) SPD . 11384 B ZusFr Hans Martin Bury SPD 11384 C ZusFr Klaus Barthel SPD 11384 C Höhe des von der Deutschen Postbank AG zu zahlenden Nutzungsentgeltes für den Schalterdienst der Deutsche Post AG MdlAnfr 30, 31 Horst Kubatschka SPD Antw PStSekr Dr. Paul Laufs BMPT 11384D, 11386 A ZusFr Horst Kubatschka SPD . . 11385A, 11386 B ZusFr Arne Börnsen (Ritterhude) SPD . . 11385B ZusFr Klaus Barthel SPD . . . . 11385D, 11386D Rationalisierungsvorgaben für den Schalterbereich im Zuge der Kooperation von Deutsche Post AG und Deutsche Postbank AG; Einräumung einer größeren Gestaltungsfreiheit für das Filialnetz MdlAnfr 32, 33 Eike Hovermann SPD Antw PStSekr Dr. Paul Laufs BMPT 11387A, 11388 B ZusFr Eike Hovermann SPD . . 11387B, 11388C ZusFr Horst Kubatschka SPD 11387 C ZusFr Elmar Müller (Kirchheim) CDU/ CSU 11387 C ZusFr Klaus Barthel SPD . . . . 11387D, 11388C Auswirkungen der Forderung von Schalterentgelten von der Deutschen Postbank AG auf die Privatisierungserlöse; Verlustausgleich MdlAnfr 34, 35 Arne Börnsen (Ritterhude) SPD Antw PStSekr Dr. Paul Laufs BMPT 11388D, 11390A ZusFr Arne Börnsen (Ritterhude) SPD . 11389A ZusFr Hans Martin Bury SPD 11389 C ZusFr Klaus Barthel SPD 11389 D Sozialverträglicher Personalabbau bei der Kooperation von Deutscher Post AG und Deutscher Postbank AG MdlAnfr 36, 37 Klaus Barthel SPD Antw PStSekr Dr. Paul Laufs BMPT 11390B, 11391 B ZusFr Klaus Barthel SPD . . . . 11390C, 11391B ZusFr Horst Kubatschka SPD 11390D ZusFr Elmar Müller (Kirchheim) CDU/ CSU 11391A Störfall in der schottischen Wiederaufarbeitungsanlage für Brüterbrennstoffe in Dounreay; Eignung der Anlage für eine schadlose Verwertung von Kernbrennstoffen aus dem Versuchsbrüter KNK II Karlsruhe; Wiederaufarbeitung von Kernbrennstoffen MdlAnfr 1, 2 Simone Probst BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Antw PStSekr Ulrich Klinkert BMU 11391 D, 11392B ZusFr Simone Probst BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 11392A, 11392C Förderung des Exports von für die Mast vorgesehenen Jungtieren (sog. Fresser) in das ehemalige Jugoslawien MdlAnfr 7 Ulrich Heinrich F.D.P. Antw PStSekr Wolfgang Gröbl BML . . . 11392 D ZusFr Ulrich Heinrich F.D.P. 11393 A Zukunft der Berliner Flughäfen Tempelhof und Tegel MdlAnfr 14, 15 Wolfgang Behrendt SPD Antw PStSekr Manfred Carstens BMV . 11393C, 11393 D ZusFr Wolfgang Behrendt SPD . 11393C, 11393D Bau der B 56n teilweise als Ortsdurchfahrt durch Bonn gegen den Willen von Stadt und Land MdlAnfr 16, 17 Lisa Seuster SPD Antw PStSekr Manfred Carstens BMV . 11394B, 11396A ZusFr Lisa Seuster SPD . . . . 11394B, 11396B ZusFr Ingrid Matthäus-Maier SPD 11394 D, 11397 C ZusFr Gila Altmann (Aurich) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 11395B, 11396 D ZusFr Michaele Hustedt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 11395C, 11397 B Kostenschätzungen für die einzelnen Abschnitte der geplanten Baumaßnahme B 56n (Venusbergtunnel Bonn/EnnertAufstieg) MdlAnfr 18, 19 Egbert Nitsch (Rendsburg) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Antw PStSekr Manfred Carstens BMV . 11398A, 11398 D ZusFr Egbert Nitsch (Rendsburg) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 11398A, 11398 D ZusFr Gila Altmann (Aurich) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 11398C, 11399A Einstufung der B 56n (Venusbergtunnel Bonn) in den vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans MdlAnfr 20, 21 Gila Altmann (Aurich) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Antw PStSekr Manfred Carstens BMV . 11399B, 11400D ZusFr Gila Altmann (Aurich) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 11399C, 11401A ZusFr Ingrid Matthäus-Maier SPD . . . 11400A ZusFr Michaele Hustedt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 11400 B ZusFr Helmut Wilhelm (Amberg) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 11400 C ZusFr Egbert Nitsch (Rendsburg) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 11400 C Verzicht auf die Straßenbauprojekte Venusbergtunnel Bonn und Ennert-Aufstieg (B 56n) entsprechend dem Willen der betroffenen Gebietskörperschaften ' MdlAnfr 22, 23 Helmut Wilhelm (Amberg) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Antw PStSekr Manfred Carstens BMV . 11401D, 11402 C ZusFr Helmut Wilhelm (Amberg) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 11402A, 11402 D ZusFr Gila Altmann (Aurich) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 11402 B Nächste Sitzung 11403 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 11405* A Anlage 2 Strafverfolgung des deutschen Sexualstraftäters Dr. L. auf den Philippinen bzw. in Tschechien MdlAnfr 67 - Drs 13/5565 - Ulla Schmidt (Aachen) SPD SchrAntw StMin Dr. Werner Hoyer AA . 11405* B Anlage 3 Ausgleichsmaßnahmen für die Region Bonn und das nördliche Rheinland-Pfalz angesichts der Verlagerung des Bundesrats-Sitzes nach Berlin MdlAnfr 3 - Drs 13/5688 - Hans Wallow SPD SchrAntw PStSekr Joachim Günther BMBau 11405* D Anlage 4 Verwendung der Zuwendungen aus dem Haushalt des BMI an das Ost-West-Büro für „gemeinschaftsfördernde und soziale Hilfsmaßnahmen zugunsten Deutscher in Polen" MdlAnfr 4, 5 - Drs 13/5688 - Hans-Peter Kemper SPD SchrAntw PStSekr Eduard Lintner BMI . 11406* A Anlage 5 Auswirkungen der Wahrnehmung von Ingenieur-Beratungsaufgaben durch Bundesbehörden und -unternehmen auf den Wettbewerb MdlAnfr 6 - Drs 13/5688 - Manfred Such BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN SchrAntw PStSekr Dr. Norbert Lammert BMWi 11406* C Anlage 6 Gleichgewichtige Verteilung der Kürzungen bei Kurleistungen auf die Eigenbetriebe der Rentenversicherungsträger und die privaten Reha-Einrichtungen MdlAnfr 8 - Drs 13/5688 - Dr. Olaf Feldmann F.D.P. SchrAntw PStSekr Rudolf Kraus BMA . . 11407* A Anlage 7 Begutachtung von Pflegebedürftigen nach § 18 Abs. 2 Pflege-Versicherungsgesetz durch nicht-ärztliches Personal des medizinischen Dienstes MdlAnfr 9 - Drs 13/5688 - Norbert Gansel SPD SchrAntw PStSekr Rudolf Kraus BMA . . 11407* B Anlage 8 Erlaß der Verordnung über das Schwimmund Badebeckenwasser; Minimierung des Chlornebenprodukts Trihalogenmethan MdlAnfr 10, 11- Drs 13/5688 -Antje-Marie Steen SPD SchrAntw PStSekr'in Dr. Sabine Bergmann-Pohl BMG 11408* A Anlage 9 Rückzug der französischen Regierung aus dem TGV-Est zugunsten von TGV-Neigetechnik-Zügen; Sicherstellung der vereinbarten Fahrzeiten; Anpassung des Ausbaustandards der Anschlußtrasse Saarbrücken-Mannheim MdlAnfr 24, 25 - Drs 13/5688 - Elke Ferner SPD SchrAntw PStSekr Manfred Carstens BMV 11408* B Anlage 10 Juryzusammensetzung und Kriterien für die Ermittlung der Gewinner des BioRegioWettbewerbs MdlAnfr 38, 39 - Drs 13/5688 - Franz Thönnes SPD SchrAntw PStSekr'in Cornelia Yzer BMBF 11408* D Anlage 11 Verfahren bei der Vergabe von Bundesmitteln für „Modellregionen in der Biotechnologie" 1997 MdlAnfr 40, 41 - Drs 13/5688 - Edelgard Bulmahn SPD SchrAntw PStSekr'in Cornelia Yzer BMBF 11409* A Anlage 12 Fördermöglichkeiten für die Gewinner des BioRegio-Wettbewerbs; Festlegung auf nur drei Gewinner MdlAnfr 42, 43 - Drs 13/5688 - Tilo Braune SPD SchrAntw PStSekr'in Cornelia Yzer BMBF 11409* B Anlage 13 Finanzierung des BioRegio-Wettbewerbs MdlAnfr 44, 45 - Drs 13/5688 - Dr. Edelbert Richter SPD SchrAntw PStSekr'in Cornelia Yzer BMBF 11409* D Anlage 14 Beteiligung von Unternehmen der Pharma-, Saatgut-, Lebensmittel- und Umweltindustrie am BioRegio-Wettbewerb; Durchführung vergleichbarer Wettbewerbe auch für andere Technologieschwerpunkte MdlAnfr 46, 47 - Drs 13/5688 - Bodo Seidenthal SPD SchrAntw PStSekr'in Cornelia Yzer BMBF 11410* B Anlage 15 Vergabe von Mitteln für die Förderung von „Modellregionen in der Biotechnologie" MdlAnfr 48, 49 - Drs 13/5688 - Wolf-Michael Catenhusen SPD SchrAntw PStSekr'in Cornelia Yzer BMBF 11410* C Anlage 16 Kostenforderungen von Botschaften für die Verlegung nach Berlin MdlAnfr 50 - Drs 13/5688 - Hans Wallow SPD SchrAntw StMin Helmut Schäfer AA . . 11410* D Anlage 17 Ablehnung eines spanischen Rechtshilfeersuchens betr. den Fall Brunner durch das Auswärtige Amt; Richtlinien des Auswärtigen Amtes über die Wahrnehmung wirtschaftlicher Interessen im Ausland MdlAnfr 51, 52 - Drs 13/5688 - Dr. Helmut Lippelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN SchrAntw StMin Helmut Schäfer AA . . 11411* A Anlage 18 Osterweiterung der NATO; Erarbeitung einer Charta zur Regelung der Beziehungen zwischen der NATO und der Russischen Föderation MdlAnfr 53, 54 - Drs 13/5688 - Gernot Erler SPD SchrAntw StMin Helmut Schäfer AA . . 11411* D Anlage 19 Strafverfolgung des auf den Philippinen wegen sexueller Gewalt gegen Kinder straffällig gewordenen Deutschen Dr. Lewicki; Haltung der deutschen Botschaft in Manila bei der Paßausstellung MdlAnfr 55, 56 - Drs 13/5688 - Ulla Schmidt (Aachen) SPD SchrAntw StMin Helmut Schäfer AA . . 11412* B Anlage 20 Öffentliches Interesse an einer Verfolgung von Straftaten nach § 223a StGB (gefährliche Körperverletzung) durch Staatsanwaltschaften MdlAnfr 57 - Drs 13/5688 - Michael Teiser CDU/CSU SchrAntw PStSekr Rainer Funke BMJ . . 11412* C Anlage 21 Einsatz von Gewinnabschöpfungen aus dem Drogenhandel zur Drogenbekämpfung und -prävention MdlAnfr 58 - Drs 13/5688 - Erwin Marschewski CDU/CSU SchrAntw PStSekr Rainer Funke BMJ . . 11413* B Anlage 22 Auflösung der Abteilung V („Bereinigung von SED-Unrecht") im Bundesministerium der Justiz MdlAnfr 59 - Drs 13/5688 - Rolf Schwanitz SPD SchrAntw PStSekr Rainer Funke BMJ . . 11413* D Anlage 23 Einbehaltung von Geldern aus dem SEDParteivermögen für Aufgaben in den neuen Bundesländern MdlAnfr 60, 61 - Drs 13/5688 - Manfred Kolbe CDU/CSU SchrAntw PStSekr'in Irmgard Karwatzki BMF 11414* C Anlage 24 Steuerliche Mehrbelastungen der kommunalen Entsorgungs- bzw. Dienstleistungsbetriebe nach dem Urteil des Bundesfinanzhofes vom 23. Oktober 1996 MdlAnfr 62, 63 - Drs 13/5688 - Susanne Kastner SPD SchrAntw PStSekr'in Irmgard Karwatzki BMF 11414* D Anlage 25 Auswirkungen einer Umsatzbesteuerung der Abwasserentsorgung auf die Abwassergebühren MdlAnfr 64, 65 - Drs 13/5688 - Ludwig Eich SPD SchrAntw PStSekr'in Irmgard Karwatzki BMF 11415* C Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 127. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Oktober 1996 11381 127. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 9. Oktober 1996 Beginn: 13.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt für Altmann (Pommelsbrunn), BÜNDNIS 9. 10. 96 Elisabeth 90/DIE GRÜNEN Augustin, Anneliese CDU/CSU 9. 10. 96 Berger, Hans SPD 9. 10. 96 Böttcher, Maritta PDS 9. 10. 96 Borchert, Jochen CDU/CSU 9. 10. 96 Brudlewsky, Monika CDU/CSU 9. 10. 96 Buntenbach, Annelie BÜNDNIS 9. 10. 96 90/DIE GRÜNEN Dr. Eid, Uschi BÜNDNIS 9. 10. 96 90/DIE GRÜNEN Irber, Brunhilde SPD 9. 10. 96 Dr. Kolb, Heinrich L. F.D.P. 9. 10. 96 Dr. Küster, Uwe SPD 9. 10. 96 Lummer, Heinrich CDU/CSU 9. 10. 96 * Neuhäuser, Rosel PDS 9. 10. 96 Neumann (Berlin), Kurt SPD 9. 10. 96 Polenz, Ruprecht CDU/CSU 9. 10. 96 Poß, Joachim SPD 9. 10. 96 Reuter, Bernd SPD 9. 10. 96 Schlauch, Rezzo BÜNDNIS 9. 10. 96 90/DIE GRÜNEN Schönberger, Ursula BÜNDNIS 9. 10. 96 90/DIE GRÜNEN Tappe, Joachim SPD 9. 10. 96 Terborg, Margitta SPD 9. 10. 96 * Vosen, Josef SPD 9. 10. 96 Wettig-Danielmeier, Inge SPD 9. 10. 96 * für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Antwort des Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Frage der Abgeordneten Ulla Schmidt (Aachen) (SPD) (Drucksache 13/5565 Frage 67): Wie beurteilt die Bundesregierung den Sachverhalt, daß der deutsche Sexualstraftäter Dr. L. jetzt in Tschechien von der dortigen Polizei unmittelbar beim Ausüben sexueller Gewalt gegen Kinder überführt wurde, nachdem ihm zuvor die Flucht von den Philippinen vor der dortigen Strafverfolgung nur deshalb geglückt war, weil ihm die Deutsche Botschaft in Manila seinen Reisepaß aushändigte? Anlagen zum Stenographischen Bericht Ich bedauere, daß die Beantwortung Ihrer Frage erst jetzt erfolgen kann, weil zuvor der Sachverhalt in bezug auf das Strafverfahren in der Tschechischen Republik festgestellt werden mußte. Unter Berücksichtigung vor allem der Berichterstattung unserer Botschaft in Prag, über die auch der Bundesminister der Justiz und das Bundeskriminalamt unterrichtet wurden, stellt er sich wie folgt dar: Dr. L. wurde am 22. August 1996 in Tschechien aufgrund eines Haftbefehls des Kreisgerichtes in Leitmeritz festgenommen. Ihm werden u. a. Straftaten der Vergewaltigung und des sexuellen Mißbrauchs von Kindern vorgeworfen. Als Beweismittel hat die tschechische Polizei eine größere Anzahl von Videokassetten mit Kinderpornographie sichergestellt. Dr. L. befindet sich derzeit in Untersuchungshaft. Zu den im zweiten Teil Ihrer Frage angesprochenen Vorgängen darf ich auf die Beantwortung früherer Anfragen verweisen, in denen folgendes ausgeführt wurde: Mit dem Ziel, den deutschen Strafverfolgungsbehörden die Einleitung der notwendigen Schritte zu ermöglichen, unterrichtete die Botschaft Manila am 27. Dezember 1995, drei Tage vor der Rückreise Dr. L.s nach Deutschland, das Auswärtige Amt von seiner Haftentlassung. Dieser Bericht wurde unverzüglich dem Bundesminister der Justiz zugeleitet, der die Strafverfolgungsbehörden befaßte. Die Botschaft Manila hat also alles ihr mögliche getan, um ein unverzügliches Tätigwerden der deutschen Strafverfolgungsbehörden zu ermöglichen. Die Aushändigung des Passes konnte sie allerdings kraft zwingenden deutschen Rechts nicht verweigern, weil die Sicherstellung (nach § 13 PaßG) und Entziehung (nach § 8 PaßG) eines Passes nur dann erfolgen kann, wenn ein Paßversagungsgrund nach § 7 PaßG vorliegt. Ein solcher lag nicht vor, weil in Deutschland gegen Dr. L. zum fraglichen Zeitpunkt kein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden war und paßbeschränkende Maßnahmen aufgrund einer im Ausland stattfindenden Strafverfolgung nach deutschem Recht nicht zulässig sind. Um ggf. die gebotenen paßbeschränkenden Maßnahmen in Prag ergreifen zu können, hat das Auswärtige Amt die zuständige Strafverfolgungsbehörde um sofortige Unterrichtung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen Dr. L. gebeten. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Joachim Günther auf die Frage des Abgeordneten Hans Wallow (SPD) (Drucksache 13/5688 Frage 3): Ist die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Entscheidung des Bundesrates vom 27. September 1996, seinen Sitz von Bonn nach Berlin zu verlegen, bereit zu Verhandlungen über diesbezügliche Ausgleichsmaßnahmen für die Region Bonn und das nördliche Rheinland-Pfalz? Ich verweise auf meine Antwort auf Ihre schriftliche Frage im Februar 1996. Darin habe ich ausgeführt, daß „die Bundesregierung die in ihren Verantwortungsbereich fallenden Ausgleichsmaßnahmen zur Sicherung der Zukunft der Region Bonn abschließend festgelegt hat. Diese Entscheidungen sind unabhängig von einer eventuellen neuen Sitzentscheidung des Verfassungsorgans Bundesrat erfolgt. " Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Fragen des Abgeordneten Hans-Peter Kemper (SPD) (Drucksache 13/5688 Fragen 4 und 5): Trifft es zu, daß das beim Bund der Selbständigen/Deutscher Gewerbeverband eingerichtete Ost-West-Büro für „gemeinschaftsfördernde und soziale Hilfsmaßnahmen zugunsten Deutscher in Polen" bislang in vier Jahren ca. 2 Mio. DM Zuwendungen aus dem Haushalt des Bundesministeriums des Innern erhalten hat, und wenn ja, mit welchem Erfolg wurden die Mittel verwendet? Trifft es zu, daß das Bundesverwaltungsamt finanzielle Unregelmäßigkeiten bei der Verwendung der Mittel durch das Ost-West-Büro festgestellt hat, und wenn ja, welche Schritte werden in Erwägung gezogen, um eine bessere Kontrolle zu erreichen? Zu Frage 4: Für das vom Bund der Selbständigen/Deutscher Gewerbeverband e. V. eingerichtete und unterhaltene Wirtschaftsbüro Ost-West sind vom Bundesministerium des Innern in den Jahren 1992 bis 1995 insgesamt 1 705 631 DM bewilligt worden. Aufgabe des Wirtschaftsbüros Ost-West ist es, in Zusammenarbeit mit der Interregionalen Wirtschaftskammer Schlesien, einer Einrichtung der deutschen Minderheit in Polen, Kontakte zwischen klein- und mittelständischen Betrieben in Deutschland und Polen herzustellen und mögliche Kooperationen zu fördern. Zusätzlich wurden Praktikanten ausgebildet. Die Mittelverwendung wurde entsprechend den haushaltsrechtlichen Vorschriften durch Vorlage der Verwendungsnachweise (Abrechnungen und Sachberichte) belegt. Zu Frage 5: Bei der Prüfung dieser Verwendungsnachweise durch das Bundesverwaltungsamt haben sich Beanstandungen ergeben, die jedoch, soweit die Prüfungen abgeschlossen sind, ausgeräumt wurden. Ergänzend wird mitgeteilt, daß die Prüfungsverfahren für die Jahre 1994 und 1995 noch nicht abgeschlossen sind. Rückforderungen für die vorausgehenden Haushaltsjahre hat der Zuwendungsempfänger erfüllt. Angesichts der verwaltungsmäßigen Prüfungen durch das Bundesverwaltungsamt und deren Ergebnisse wird eine weitergehende Kontrolle nicht für erforderlich gehalten. Im übrigen ist der Bund der Selbständigen/Deutscher Gewerbeverband e. V. dem Bundesministerium des Innern für die zweckentsprechende Verwendung der Mittel und die Einhaltung der Bedingungen der Bewilligungsbescheide sowie die Rechnungslegung verantwortlich. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Norbert Lammert auf die Frage des Abgeordneten Manfred Such (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 13/5688 Frage 6): Welche Bundesbehörden sowie Unternehmen mit mehrheitlicher Bundesbeteiligung nehmen Ingenieur-Beratungsaufgaben für den eigenen Geschäftsbereich wahr und bieten diese Dritten an, und sieht die Bundesregierung in diesen Aktivitäten - auch angesichts einer zunehmenden Übertragung kommunaler Aufgaben auf kommunal kontrollierte Kapitalgesellschaften - eine Wettbewerbsbeeinträchtigung zu Lasten angestammter Berufsfelder von unabhängigen Ingenieur-Consulting-Untemehmen? Der Bundesregierung liegt kein systematischer Überblick darüber vor, welche Bundesbehörden sowie Bundesunternehmen Ingenieur-Beratungsaufgaben erbringen. Das gleiche gilt für die Frage, ob und in welchem Umfang Bundesbehörden und Bundesunternehmen ihre Ingenieurleistung gegen Entgelt Dritten anbieten. Die Frage zielt möglicherweise auf die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR). Die BGR nimmt nur zu einem kleinen Teil Ingenieur-Beratungsaufgaben für den eigenen Geschäftsbereich, nämlich im Bereich der Endlagerung, der Untertagebauten des BMVg und bei Projekten der technischen Zusammenarbeit, mit der Fachgruppe „Ingenieurgeologie/Geotechnik" wahr. Die Aufgaben werden wegen ihrer hoheitlichen Einstufung nicht an Dritte angeboten. Soweit möglich, werden ingenieurgeologische Tätigkeiten Dritter zur Unterstützung der BGR-Aufgaben, z. B. im Projekt „Endlagerung", über Vergabe-Verfahren herangezogen. Im übrigen tritt die BGR, gerade bei internationalen Ausschreibungen, nicht in Konkurrenz zur Privatwirtschaft. Sie beteiligt sich nicht an Ausschreibungen, sofern private Consultants ein Angebot abgeben. Die BGR weitet auch nicht ihre externe Beratungstätigkeit zu Lasten der technischen Consultants aus. Sie sucht vielmehr eine flexible und pragmatische Zusammenarbeit mit freiberuflichen Ingenieuren und Ingenieurunternehmen. Aus Sicht der Bundesregierung ist die Privatisierung öffentlicher Leistungen ein wichtiger Schlüssel zur Erhöhung der Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Deutschland, als Impulsgeber für Wachstum und Investitionen und für die dringende Entlastung der öffentlichen Haushalte. Auch staatliche Planungs- und Beratungsaufgaben sollten deshalb noch stärker als bisher von privaten Anbietern erbracht werden, wenn es sich nicht um hoheitliche Aufgaben handelt. Scheinprivatisierungen sind hierbei nicht der richtige Weg. Die Bundesregierung hat es sich zum Ziel gesetzt, die Privatisierungspotentiale im Bereich der Bundesverwaltung auszuloten und entschieden zu nutzen. Bezogen auf die Bundesunternehmen wird die Bundesregierung ihre konsequente Privatisierungspolitik auch in Zukunft fortsetzen. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rudolf Kraus auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Olaf Feldmann (F.D.P.) (Drucksache 13/5688 Frage 8): Kann die Bundesregierung Auskunft darüber geben, wie sichergestellt werden kann, daß die im Rahmen der Sparmaßnahmen für den Kur- und Rehabereich ab 1997 zu erwartenden Minderbelegungen - wie im Gesetzgebungsverfahren vorgesehen - gleichgewichtig auf die Eigenbetriebe der Rentenversicherungsträger und die privaten Rehaeinrichtungen verteilt werden? Die in dem am 28. Juni und 29. August 1996 vom Deutschen Bundestag beschlossenen Wachstums- und Beschäftigungsförderungs-Ergänzungsgesetz (WFEG) enthaltene Vorschrift des § 287b Absatz 3 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI) bestimmt, daß die Auswirkungen der im Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz (WFG) geregelten Begrenzung der Ausgaben für Rehabilitation auf den Umfang der für die Erbringung stationärer Heilbehandlungen erforderlichen Inanspruchnahme von Rehabilitationseinrichtungen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit auf Eigeneinrichtungen der Rentenversicherungsträger und vertraglich in Anspruch genommene Rehabilitationseinrichtungen jährlich gleichgewichtig verteilt werden. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 12. September 1996 dem WFEG nicht zugestimmt. Das Verfahren im Vermittlungsausschuß ist noch nicht abgeschlossen. Wenn die Regelung in Kraft tritt, ist sie für die Rentenversicherungsträger bindend; sie räumt ihnen auch kein Ermessen ein. Die Rentenversicherungsträger haben dann das für sie geltende Recht anzuwenden. Im übrigen unterliegen sie staatlicher Aufsicht, die sich auf die Beachtung von Recht und Gesetz erstreckt. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rudolf Kraus auf die Frage des Abgeordneten Norbert Gansel (SPD) (Drucksache 13/5688 Frage 9): Hält es die Bundesregierung mit ihren Vorstellungen bei der Formulierung des Pflege-Versicherungsgesetzes (PflegeVG) für vereinbar, daß bei Untersuchungen „im Wohnbereich des Pflegebedürftigen„ nach § 18 Abs. 2 (PflegeVG) Pflegebedürftige durch nichtärztliches Personal des Medizinischen Dienstes untersucht und befragt werden und daß die Begutachtung der Pflegebedürftigkeit schließlich von Ärzten vorgenommen wird, die den Pflegebedürftigen selbst nicht gesehen und untersucht haben? Nach § 18 Abs. 6 des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI) werden die Aufgaben des Medizinischen Dienstes durch Ärzte in enger Zusammenarbeit mit Pflegefachkräften und anderen geeigneten Fachkräften wahrgenommen. Die Begutachtung der Pflegebedürftigkeit ist also nicht in jedem Fall eine ärztliche Aufgabe. Schon in der Begründung zum Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. zu einem Gesetz zur sozialen Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit (Bundestagsdrucksache 12/ 5262) hieß es hierzu, daß diese Vorschrift die Beteiligung von in der Pflege geschulten Fachkräften bei der Aufgabenerfüllung des Medizinischen Dienstes vorschreibt. Krankenschwestern und Altenpflegerinnen verfügen aufgrund ihrer Ausbildung und ihrer beruflichen Erfahrung über spezifisches Wissen, das bei den Begutachtungs- und Entscheidungsprozessen des Medizinischen Dienstes genutzt werden soll. Pflegefachkräfte sollen besonders bei der Aufstellung eines Pflegeplanes beteiligt sowie bei der Begutachtung der Aktivierungsmöglichkeit des Pflegebedürftigen und Empfehlungen zur häuslichen oder stationären Pflege herangezogen werden. Im Mittelpunkt des Begriffes der Pflegebedürftigkeit im Sinne des SGB XI steht der Hilfebedarf bei den regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens in den Bereichen der Körperpflege, der Ernährung, der Mobilität sowie der hauswirtschaftlichen Versorgung. Die hier notwendigen Hilfeleistungen können Pflegefachkräfte häufig besser begutachten als die ärztlichen Mitarbeiter in den Medizinischen Diensten. Nach einer Rückfrage beim Medizinischen Dienst der Spitzenverbände in Essen sind gegenwärtig rd. 550 Pflegefachkräfte bundesweit für die Begutachtung der Pflegebedürftigkeit tätig. Allerdings gehört zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit auch die Klärung der Fragen, ob der Hilfebedarf als Folge einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung entstanden ist und ob der Hilfebedarf auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichem oder höherem Maße bestehen wird (§ 14 Abs. 1 SGB XI). Für die Beantwortung dieser Fragen ist die Beteiligung von Ärzten notwendig. Der Medizinische Dienst entscheidet im Einzelfall unter Berücksichtigung der ihm vorliegenden Unterlagen und des Schwerpunktes der Begutachtung, welche Gutachter den Versicherten in seinem Wohnbereich untersuchen. Nach den PflegebedürftigkeitsRichtlinien gemäß § 17 SGB XI reicht es in der Regel aus, daß der Hausbesuch von einem Mitarbeiter durchgeführt wird. Die bei dem Besuch ermittelten Tatsachen sind, soweit erforderlich, von den an der Begutachtung beteiligten Mitarbeitern des Medizinischen Dienstes - Ärzten und Pflegefachkräften - gemeinsam zu werten und im Gutachten einvernehmlich festzustellen. Die Zusammenarbeit von Ärzten und Pflegefachkräften bei der Aufgabenerfüllung des Medizinischen Dienstes ist auch von der Bundesregierung gewollt. Die gesetzliche Regelung dazu anerkennt den pflegefachlichen Sachverstand der Pflegekräfte und wertet die Pflegeberufe auf. Anlage 8 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Sabine Bergmann-Pohl auf die Fragen der Abgeordneten Antje-Marie Steen (SPD) (Drucksache 13/5688 Fragen 10 und 11): Steht die Bundesregierung weiterhin zu ihrer Aussage, aus Gründen der gesundheitlichen Vorsorge für Badende und Personal den Gehalt von Trihalogenmethan als Chlorungsnebenprodukt besonders in Hallenbädern mit Meerwasser- und Sole-Bekken - auch auf der Basis verschiedenster hygienischer und umweltmedizinischer Untersuchungen - soweit wie möglich zu minimieren? Wann wird die Bundesregierung die Verordnung über das Schwimm- und Badebeckenwasser erlassen, die nach unserer Kenntnis bereits entscheidungsreif vorliegt? Zu Frage 10: Trihalogenmethane, insbesondere Chloroform, das von der Deutschen Forschungsgemeinschaft-Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe in die Liste der Substanzen aufgenommen wurde, für die ein begründeter Verdacht auf krebserzeugende Eigenschaften besteht, entstehen bei der zur Abwehr von Seuchengefahren unvermeidbaren Chlorung des Badebeckenwassers. Obwohl konkrete Gesundheitsschädigungen aufgrund der Exposition mit diesen Substanzen in Hallenbädern bisher nicht nachgewiesen wurden, vertritt die Bundesregierung die Auffassung, daß alle technischen Anstrengungen gerechtfertigt sind, die zur vorsorglichen Verminderung dieser Substanzen in Luft und Wasser eines Schwimmbads führen. Das Umweltbundesamt empfiehlt der Fachwelt, sich an der diesbezüglichen Mitteilung der Badewasserkommission des Umweltbundesamtes zu orientieren (Bundesgesundheitsblatt 4/96, Seiten 147-153) und verweist auf weitere grundsätzliche Publikationen im Bundesgesundheitsblatt (10/95, Seiten 378-385) zur toxikologischen und technischen Bewertung technisch unvermeidbarer Nebenprodukte der Chlorung von Badebeckenwasser. Zu Frage 11: Die gesundheitlichen Anforderungen an das Schwimm- und Badebeckenwasser sind in der Fachwelt und in der Praxis weitgehend konsentiert. Sie sind u. a. in die Mitteilung der Badewasserkommission des Umweltbundesamtes zusammengefaßt. Die Überführung in eine Rechtsverordnung des Bundes ist deshalb nicht zwingend. Derzeit wird eine Reform des Bundesseuchengesetzes vorbereitet, in die u. a. auch diese Frage einbezogen wird. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Manfred Carstens auf die Fragen der Abgeordneten Elke Ferner (SPD) (Drucksache 13/5688 Fragen 24 und 25): Wie will die Bundesregierung sicherstellen, daß Saarbrücken und der Nordast des TGV-Est in Frankreich gleichermaßen in den jetzt gemeldeten Rückzug der französischen Regierung aus dem TGV-Est zugunsten von TGV-Neigetechnik-Zügen einbezogen werden wie der Südast über Straßburg, und wie lassen sich im Rahmen dieser Überlegungen die in der Vereinbarung von La Rochelle vereinbarten Fahrzeiten für den Nordast und den Südast des TGV-Est sicherstellen? Welche Änderungen an den bisherigen Planungen im Hinblick auf Kurvengestaltung und Betriebstechnik müßten an der Trasse Saarbrücken-Mannheim vorgenommen werden, um die Vorzüge der TGV-Neigetechnik-Fahrzeuge zu nutzen, und reicht der bisher vorgesehene Ausbaustandard für diese Trasse aus, um TGV-Neigetechnik-Züge optimal zu nutzen? Zu Frage 24: Die französische Regierung hat keinerlei Entscheidung gefällt, welche die Modalitäten der Umsetzung des Projekts TGV Est betrifft. Sie hat vielmehr die vom Staatspräsidenten zugesagte und vom Premierminister erneut bestätigte vordringliche Realisierung des Vorhabens bekräftigt, an dem sie - wie die Bundesregierung - aktiv weiterarbeitet. Von einem Rückzug aus dem Projekt TGV Est oder aus der deutsch-französischen Vereinbarung zum Bau der Schnellbahnverbindung Paris-Ostfrankreich-Südwestdeutschland (POS) kann keine Rede sein. Es gilt die Vereinbarung von La Rochelle. Zu Frage 25: Die bisherigen Planungen zur POS Nord erlauben den Einsatz der genannten Fahrzeuge. Anlage 10 Antwort der Parl. Staatssekretärin Cornelia Yzer auf die Fragen des Abgeordneten Franz Thönnes (SPD) (Drucksache 13/5688 Fragen 38 und 39): Wie ist die Jury zusammengesetzt, die die Gewinnerdes BioRegio-Wettbewerbs ermitteln soll? Nach welchen von wem ausgearbeiteten Kriterien wird sie ihre Entscheidung treffen? Zu Frage 38: Die international besetzte Jury soll aus mindestens zehn hochrangigen Vertretern von Wissenschaft, Wirtschaft und Gewerkschaften bestehen. Ihre Zusammensetzung wird im November durch Herrn Bundesminister Dr. Jürgen Rüttgers bekanntgegeben werden. Zu Frage 39: Die Jury wird ihre Entscheidung anhand der in der Ausschreibung des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie vom 9. Oktober 1995 öffentlich bekanntgegebenen Kriterien fällen. Es steht den Regionen frei, weitere Kriterien, die auf die Stärkung der Anwendung der Biotechnologie abzielen, aufzuführen. Die Ausschreibung wurde vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie unter Einschaltung von Experten auf dem Gebiet Biotechnologie und Unternehmensgründungen erarbeitet. Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 127. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Oktober 1996 11409* Anlage 11 Antwort der Parl. Staatssekretärin Cornelia Yzer auf die Fragen der Abgeordneten Edelgard Bulmahn (Drucksache 13/5688 Fragen 40 und 41): Mit welcher Zielsetzung und in welchem Verfahren soll die Vergabe der im Bundeshaushalt für das Haushaltsjahr 1997 vorgesehenen 30 Mio. DM für „Modellregionen in der Biotechnologie" vorgenommen werden? Können Projektvorschläge für Mittel aus dem Haushaltstitel 683 01 (Modellregionen in der Biotechnologie) für 1997 im Sinne der am 9. Oktober 1995 angekündigten Bevorzugung der Wettbewerbssieger nur von den Gewinnern des BioRegio-Wettbewerbs eingereicht werden, oder ist dies für alle Teilnehmer am BioRegio-Wettbewerb möglich? Zu Frage 40: Die zur Förderung der Modellregionen vorgesehenen Mittel zielen auf eine Schwerpunktsetzung im Programm „Biotechnologie 2000" unter dem Gesichtspunkt der Umsetzung vorhandenen Wissens, bestehenden Know-hows und verfügbarer Technologiebasis in neue Produkte, Produktionsverfahren und Dienstleistungen in der Biotechnologie. Das Vergabeverfahren baut auf Prioritätensetzungen der drei Regionen bei der Antragstellung auf und orientiert sich ansonsten an dem im Programm „Biotechnologie 2000" haushaltsrechtlich üblichen Zuwendungsverfahren. Zu Frage 41: Wettbewerbssieger werden aus dem gesonderten Ansatz für Modellregionen in der Biotechnologie im Haushaltstitel 683 01 „Biologische Forschung und Technologie" gefördert. Projektvorschläge anderer Teilnehmer können - wie üblich - im Rahmen der vom Deutschen Bundestag zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel in anderen Programmschwerpunkten des Fachprogramms Biotechnologie oder gegebenenfalls auch in anderen Fachprogrammen des BMBF, z. B. Umweltforschung und Umwelttechnologie, gefördert werden. Anlage 12 Antwort der Parl. Staatssekretärin Cornelia Yzer auf die Fragen des Abgeordneten Tilo Braune (SPD) (Drucksache 13/5688 Fragen 42 und 43): Welche Fördermöglichkeiten sollen die Gewinner des BioRegio-Wettbewerbs durch das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie und andere Bundesministerien erhalten, und wie ist dabei die in der Pressemitteilung des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie vom 9. Oktober 1995 formulierte Ankündigung „Die drei besten Bioregionen werden in der zweiten Phase bei der Vergabe von Fördermitteln aus dem Fachprogramm Biotechnologie des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie bevorzugt" konkret zu verstehen? Aus welchen Gründen hat sich die Bundesregierung von vornherein darauf festgelegt, daß es nur drei Gewinner bei dem BioRegio-Wettbewerb geben soll? Zu Frage 42: Die Förderung der drei besten Modellregionen ab Januar 1997 erfolgt individuell auf der Grundlage der prämierten Konzepte. Anträge aus der Region werden im Fachprogramm Biotechnologie mit Vorrang bearbeitet, insofern erhalten sie Priorität bei der Vergabe von BMBF-Projektmitteln zur Durchführung von industriellen Verbundprojekten und Demonstrationsvorhaben für einen Zeitraum von 5 Jahren. Dabei wird der spezifische Förderbedarf in der Region berücksichtigt. Dies kann auch Maßnahmen zum Zwecke des Informationsaustauschs über die Innovationsmöglichkeiten in der Biotechnologie in der Region, beispielsweise die Teilnahme an nationalen und internationalen Messen sowie die Durchführung von Workshops, Informations- und Lehrveranstaltungen, einschließen. Zu Frage 43: Grundidee des BioRegio-Wettbewerbs ist eine Stärkung der Starken. Es entspricht somit dem Wettbewerbsgedanken, sich auf drei Regionen festzulegen. Die damit beabsichtigte Anreizwirkung hat sich nach dem bisherigen Verlauf des Wettbewerbs vollauf bestätigt. Anlage 13 Antwort der Parl. Staatssekretärin Cornelia Yzer auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Edelbert Richter (SPD) (Drucksache 13/5688 Fragen 44 und 45): Hat die Bundesregierung bei der Konzipierung des BioRegioWettbewerbs an die komplementäre Förderung der Wettbewerbssieger aus Mitteln der EU gedacht, und welche europäischen Förderprogramme können für die ergänzende Finanzierung von BioRegio-Projekten in Frage kommen? Welche Förderquote ist bei der Vergabe von Mitteln aus dem Haushaltstitel 683 01 (Modellregionen in der Biotechnologie) vorgesehen, und ist die Mitfinanzierung eines Projekts durch die Industrie und/oder das jeweilige Bundesland erforderlich? Zu Frage 44: Der Konzeptionierung des BioRegio-Wettbewerbs liegt die Idee zugrunde, daß die vielfältigen Förderungsmöglichkeiten für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben und Unternehmensgründungen in der Biotechnologie innerhalb einer Region in einem Systemansatz integral genutzt werden sollen. Unter den Fördermöglichkeiten nennt die Ausschreibung des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie vom 9. Oktober 1995 deshalb u. a. auch allgemeine und fachspezifische Förderprogramme der Europäischen Union (Ziff. III, Gegenstand der Förderung). Hierfür kommen neben Regionalförderprogrammen die spezifischen Pro- gramme des IV. Rahmenprogramms infrage, insbesondere das spezifische Programm Biotechnologie. Zu Frage 45: Für die Vergabe von Fördermitteln gelten die Richtlinien der in Anspruch genommenen Förderprogramme. In jedem Falle kommt es auf die damit mobilisierten Finanzmittel, vorzugsweise aus dem privaten Sektor, an. Soweit das Programm „Biotechnologie 2000" der Bundesregierung angesprochen ist, begrenzt die Ausschreibung die Förderquote an BMBFProjektmitteln auf 50 %. Es gelten im übrigen die Vorgaben des Epl. 30 und die Beihilferegelungen der Europäischen Union. Insofern wird bei Projekten der Wirtschaft eine Eigenbeteiligung von mindestens 50 % der Projektkosten erwartet; die maximale Beihilfeintensität bei industrieller Grundlagenforschung ist 50 %, bei angewandter Forschung einschließlich Prototypenentwicklung 25 %. Für Unternehmen aus den neuen Bundesländern ist eine Erhöhung der Förderquote um kumulierte 10 % zulässig. Im übrigen kommen, soweit vorhanden, auch Projekt- oder regionale Wirtschaftsfördermittel der Länder in Betracht. Anlage 14 Antwort der Parl. Staatssekretärin Cornelia Yzer auf die Fragen des Abgeordneten Bodo Seidenthal (SPD) (Drucksache 13/5688 Fragen 46 und 47): Welche Unternehmen der Pharma-, Saatgut-, Lebensmittel- und Umweltindustrie sind aktiv an den eingereichten Konzepten im Rahmen des BioRegio-Wettbewerbs beteiligt? Denkt die Bundesregierung daran, vergleichbare Wettbewerbe auch für andere Technologieschwerpunkte durchzuführen? Zu Frage 46: Diese Frage läßt sich erst nach Auswertung aller vorgelegten Konzepte der 17 Regionen beantworten. Zu Frage 47: Die Bundesregierung strebt grundsätzlich an, daß im Rahmen der Forschungs- und Technologieförderung verstärkt Wettbewerbselemente zum Tragen kommen. Hierzu hat sie, wie jüngst mit den vom Bundesminister für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie vorgestellten „Leitlinien zur Neuorientierung der deutschen Forschungslandschaft", verschiedene Maßnahmen und Initiativen ergriffen. Dazu zählt auch der BioRegio-Wettbewerb. Schon die Tatsache, daß sich 17 Regionen an diesem Wettbewerb beteiligen, macht diesen Mobilisierungseffekt deutlich. Die Bundesregierung wird daher prüfen, ob im Lichte der mit dem BioRegio-Wettbewerb gemachten Erfahrungen vergleichbare Initiativen, die insbesondere auch die Herausbildung von Kompetenzzentren unterstützen, ergriffen werden sollten. Anlage 15 Antwort der Parl. Staatssekretärin Cornelia Yzer auf die Fragen des Abgeordneten Wolf-Michael Catenhusen (SPD) (Drucksache 13/5688 Fragen 48 und 49): Wie rechtfertigt die Bundesregierung ihre Entscheidung, die Mittel für die Förderung von „Modellregionen in der Biotechnologie" in Höhe von 30 Mio. DM vor allem durch Kürzung der Haushaltsansätze für die „Förderung der biotechnologischen Industrie" (-15 Mio. von 20 auf 5 Mio. DM), für die Genomforschung (-3 Mio. von 24 auf 21 Mio. DM), für die neurobiologische Forschung (-4 Mio. von 14 auf 10 Mio. DM) sowie für die Proteinforschung (-7 Mio. von 14 auf 7 Mio. DM) aufzubringen, und teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß trotz des BioRegio-Wettbewerbs die Gefahr einer realen Kürzung von Mitteln für kleine Gentechnikfirmen droht? Wie verhält sich die Vergabe von Mitteln für die Förderung von „Modellregionen in der Biotechnologie" zu anderen Förderprogrammen wie „Technologieorientierte Unternehmensgründungen" sowie „Förderung der Auftragsforschung "? Zu Frage 48: Die Haushaltsansätze für „Biologische Forschung und Technologie einschließlich molekularer Medizin" sind im Haushaltsentwurf 1997 nicht gekürzt worden, sondern um 3,5 Prozent gestiegen. Auch im Fachprogramm Biotechnologie wurden insgesamt keine Kürzungen vorgenommen. Bei der Vergabe geht es dem BMBF um eine Stärkung der mittelständischen Biotechnologieindustrie, darunter insbesondere kleine Gentechnikfirmen. Es ist zu erwarten, daß dabei Vorhaben gefördert werden, die einen Beitrag auf den Gebieten Genomforschung, neurobiologische Forschung und Proteinforschung leisten. Insofern teilt die Bundesregierung auch nicht die Auffassung, daß kleinen Gentechnikfirmen die Gefahr einer realen Kürzung von Mitteln droht. Zu Frage 49: Die Förderprogramme „Technologieorientierte Unternehmensgründungen" sowie „Förderung der Auftragsforschung" zählen beide zu den indirekten Fördermaßnahmen, d. h. es erfolgt eine Förderung über alle Technologiebereiche, darunter die Biotechnologie, in vereinfachter Form. Insofern stellen sie eine sinnvolle Ergänzung zur direkten BMBF-Projektförderung der Modellregionen aus dem Fachprogramm Biotechnologie dar. Die Förderung steht insbesondere auch kleinen Gentechnikfirmen offen. Anlage 16 Antwort des Staatsministers Helmut Schäfer auf die Frage des Abgeordneten Hans Wallow (SPD) (Drucksache 13/5688 Frage 50): Welche Botschaften haben bislang aufgrund der geplanten Verlegung von Parlament und Teilen der Regierung nach Berlin Forderungen an den Bund geltend gemacht, und wie hat die Bundesregierung darauf jeweils reagiert? Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 127. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Oktober 1996 11411* Konkrete Forderungen finanzieller Art für den Umzug der fremden Missionen nach Berlin sind an die Bundesregierung bisher nicht gestellt worden. In einem Fall (Äthiopien) besteht eine Verpflichtung der Bundesregierung aus einer Gegenseitigkeitsvereinbarung, geeignete Gebäude für Residenz und Kanzlei am Sitz der Bundesregierung zur Verfügung zu stellen. Die äthiopische Regierung hat Interesse an Objekten in Berlin bekundet, die ihr aus dem Bundesvermögen zur Nutzung überlassen werden können. Der äthiopischen Regierung werden daher in Berlin zwei Liegenschaften aus dem Bundesvermögen zur Nutzung als Kanzlei und Residenz überlassen werden. Anlage 17 Antwort des Staatsministers Helmut Schäfer auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Helmut Lippelt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 13/5688 Fragen 51 und 52): Trifft die Meldung der Wochenzeitung „DIE ZEIT" vom 20. September 1996 zu, derzufolge „das Auswärtige Amt .. . noch immer seine schützende Hand über Guido Brunner" hält, d. h., daß es „ein Rechtshilfeersuchen der spanischen Untersuchungsrichterin Teresa Chacon" wegen Gefährdung der „Souveränität der Bundesrepublik Deutschland" abgelehnt hat, und worin bestünde dieser Souveränitätsverlust, da doch die Vorwürfe gegen Botschafter a. D. Guido Brunner im Zusammenhang mit seiner angeblichen Verwicklung in Spendenaffären gerichtlich untersucht werden? Gibt es verbindliche Richtlinien des Auswärtigen Amtes für alle deutschen Botschaften über die Wahrnehmung wirtschaftlicher Interessen im Ausland, und welche sind das? Zu Frage 51: Zu dem von Ihnen angesprochenen Fragenkomplex hatte die Bundesregierung bereits in Antworten auf verschiedene schriftliche und mündliche Anfragen Stellung genommen. Darauf verweise ich. Das in der Meldung der Wochenzeitung „Die Zeit" erwähnte neuerliche Rechtshilfeersuchen der spanischen Regierung mußte demgegenüber aus grundsätzlichen Erwägungen abgelehnt werden. Die von der spanischen Untersuchungsrichterin an die Bundesregierung gestellten Fragen betrafen Weisungen der Bundesregierung an die Botschaft Madrid, deren Leiter Herr Dr. Brunner zu dem infragestehenden Zeitpunkt war und interne Vorgänge an der Botschaft Madrid. Weisungen an die Botschaften und interne Vorgänge an den Botschaften gehören zum Kernbereich staatlichen Handelns. Gegen Auskünfte zu diesen Vorgängen bestehen daher Bedenken unter den Gesichtspunkten der Wahrung der Souveränität und des Schutzes der außenpolitischen Beziehungen. Dies gilt unabhängig von den im Einzelfall involvierten Personen. Zu Frage 52: Die Richtlinien über die „Förderung der außenwirtschaftlichen Interessen deutscher Unternehmen durch die Auslandsvertretungen" sind mit Erlaß des Auswärtigen Amtes vom 7. Dezember 1993 neu gefaßt worden. Danach ist die Förderung der deutschen Wirtschaftsinteressen im Ausland ein zentrales Anliegen für den gesamten Auswärtigen Dienst. Im Vordergrund der Unterstützung durch die diplomatischen und berufskonsularischen Vertretungen im Ausland steht der Kontakt zu staatlichen Stellen der Gastländer. Die Auslandsvertretungen setzen sich für die Verbesserung der Marktzugangsbedingungen ein und gewähren deutschen Unternehmen politische Unterstützung. Von gleichem Rang ist die konkrete Beratung und Unterstützung im Einzelfall, z. B. bei der Gewinnung von Aufträgen. Die Bereitstellung verläßlicher Informationen über die politischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen im Gastland, die Beratung zur Erhöhung von Markttransparenz, Kontaktvermittlung vor Ort sowie die Unterstützung gegenüber staatlichen Stellen sind dabei wesentliche Aufgaben. Anlage 18 Antwort des Staatsministers Helmut Schäfer auf die Fragen des Abgeordneten Gernot Erler (SPD) (Drucksache 13/5688 Fragen 53 und 54): Hält es die Bundesregierung für ausreichend, besondere Beziehungen zwischen der NATO und der Russischen Föderation, z. B. in Form einer Charta oder eines besonderen Vertrages, nach einer konkreten Beschlußfassung zur Osterweiterung des Bündnisses zu schaffen, oder ist es nach Auffassung der Bundesregierung notwendig, diese besonderen Beziehungen vor der vorgesehenen Osterweiterung zu definieren? Wie weit sind die Arbeiten innerhalb der NATO an einer Charta bzw. an einem besonderen Vertrag mit der Russischen Föderation bisher gediehen, und welche Vorstellungen bringt die Bundesregierung für die Konzeption einer solchen Charta bzw. eines solchen Vertrages ein? Zu Frage 53: Es ist Ziel der Bundesregierung, die Öffnung der NATO für neue Mitglieder und die Ausgestaltung des Verhältnisses zu Rußland als parallele - d. h. nicht als nacheinander geschaltete - Prozesse voranzutreiben, über die bei einem NATO-Gipfel im späten Frühjahr oder Frühsommer 1997 entschieden werden könnte. Die Bundesregierung nimmt befriedigt zur Kenntnis, daß Rußland jetzt aktives Interesse an der Entwicklung der Sicherheitspartnerschaft NATO - Rußland signalisiert. Die Bundesregierung wird die Entwicklung einer solchen Sicherheitspartnerschaft mit Rußland, mit dem Ziel der Erarbeitung einer „Charta", vorantreiben. 11412* Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 127. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Oktober 1996 Zu Frage 54: Die Außenminister der NATO-Staaten haben zuletzt bei ihrem Frühjahrstreffen im Juni in Berlin ihren bereits im September 1995 an Rußland übermittelten Vorschlag zur Verwirklichung eines politischen Rahmens für die Beziehungen NATO-Rußland erneuert. Dieser politische Rahmen soll grundlegende Prinzipien für Sicherheitskooperation und die Entwicklung dauerhafter Mechanismen für politische Konsultationen umfassen. Die NATO-Außenminister haben in diesem Zusammenhang die Entwicklung einer starken, stabilen und dauerhaften Nachbarschaft zwischen der NATO und Rußland als essentielles Element der Sicherheit im euroatlantischen Raum bezeichnet. Rußland hat allerdings bisher nicht offiziell auf den Entwurf eines Rahmendokumentes reagiert. In Begegnungen des russischen Außenministers und des russischen Verteidigungsministers mit ihren NATO-Kollegen ebenso wie in bilateralen Begegnungen mit dem russischen Außenminister wurde jedoch deutlich, daß Rußland konstruktiv nach Möglichkeiten engerer Zusammenarbeit sucht, ohne jedoch bisher in konkrete Gespräche mit der NATO über eine „Charta" einzutreten. Die Bundesregierung tritt dafür ein, mit der Vereinbarung einer „Charta" eine formalisierte Grundlage für enge sicherheitspolitische Konsultationen über Fragen gemeinsamen Interesses sowie für enge Zusammenarbeit über ein möglichst breites Spektrum der Allianzaktivitäten zu schaffen. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatsministers Helmut Schäfer auf die Fragen der Abgeordneten Ulla Schmidt (Aachen) (SPD) (Drucksache 13/5688 Fragen 55 und 56): Liegen dem Auswärtigen Amt bzw. der Deutschen Botschaft in Manila Erkenntnisse vor, wonach der auf den Philippinen wegen sexueller Gewalt straffällig gewordene Dr. Ernst Friedrich Andreas Lewicki (s. „Sonntagszeitung" vom 29. September 1996 und die Zeitung „Blick" vom 18. und 26. September 1996) sich in der Vergangenheit schon häufiger auf den Philippinen aufhielt, und hatte er möglicherweise in diesem Zusammenhang Kontakte mit der deutschen Botschaft? Warum hat die deutsche Botschaft im Dezember 1995 dem auf den Philippinen wegen sexueller Gewalt straffällig gewordenen Dr. Ernst Friedrich Andreas Lewicki (s. „Sonntagszeitung" vom 29. September 1996 und die Zeitung „Blick" vom 18. und 26. September 1996) statt der Aushändigung seines Reisepasses nicht einen Paßersatz nach § 7 Abs. 4 PaßG ausgestellt, was zwangsläufig dazu geführt hätte, daß Dr. Lewicki (s. „ Sonntagszeitung" vom 29. September 1996 und die Zeitung „Blick" vom 18. und 26. September 1996) nur nach Deutschland hätte ausreisen können, wo er sich der Strafverfolgung hätte stellen müssen, da auf den Philippinen verübte sexuelle Gewalt gegen Kinder grundsätzlich auch nach deutschem Strafrecht in Deutschland verfolgt werden kann? Zu Frage 55: Dem Auswärtigen Amt liegen keine Erkenntnisse vor, wonach sich Dr. L. bereits öfter auf den Philippinen aufgehalten haben könnte, ehe gegen ihn ein Strafverfahren eingeleitet wurde. Zu Frage 56: Wie Ihnen durch schriftliche Antworten des Auswärtigen Amts bereits bekannt ist, konnte die Botschaft Manila kraft zwingenden deutschen Rechts die Aushändigung des Passes nicht verweigern. Die Beschränkung des Reisepasses gem. § 7 Abs. 2 PaßG oder die Ausstellung eines Paßersatzpapieres, das ausschließlich zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland berechtigt gem. § 7 Abs. 4 PaßG, wäre wegen eines fehlenden Paßversagungsgrundes rechtswidrig gewesen. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rainer Funke auf die Frage des Abgeordneten Michael Teiser (CDU/CSU) (Drucksache 13/5688 Frage 57): Welche Gründe sprechen nach Auffassung der Bundesregierung dafür, angesichts zunehmender Straftaten nach § 223 StGB (Körperverletzung) und j 223 a StGB (Gefährliche Körperverletzung) die Regelung des § 376 StPO in Verbindung mit i 374 Nr. 4 StPO beizubehalten, auf deren Grundlage Staatsanwaltschaften an deutschen Gerichten mit steigender Tendenz wegen fehlenden öffentlichen Interesses auf die Erhebung einer öffentlichen Klage verzichten und die Geschädigten auf den oftmals aussichtslosen Privatklageweg verweisen können, und welche Auswirkungen auf das Rechtsbewußtsein in der Bevölkerung sieht die Bundesregierung, wenn nicht zumindest bei Straftaten nach § 223 a StGB ein generelles öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung unterstellt wird? Gestatten Sie mir, einleitend eine wichtige Unterscheidung klarzustellen, die im Zusammenhang mit Ihrer Frage häufig nicht beachtet wird. Das Strafgesetzbuch enthält im Bereich der Körperverletzungsdelikte zunächst die Tatbestände der einfachen und der gefährlichen Körperverletzung gemäß den §§. 223 und 223a. § 223 StGB lautet: „Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit beschädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. " § 223 a StGB lautet: „Ist die Körperverletzung mittels einer Waffe, insbesondere eines Messers oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs, oder mittels eines hinterlistigen Überfalls oder von mehreren gemeinschaftlich oder mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung begangen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren. " Hierzu ist anzumerken, daß nicht jede gefährliche Körperverletzung im Sinne der genannten Bestimmung zu gefährlichen Verletzungen führt. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Variante der gemeinschaftlichen Tatbegehung. Neben den beiden genannten Körperverletzungstatbeständen enthält das Strafgesetzbuch in § 224 den Tatbestand der schweren Körperverletzung. § 224 Abs. 1 lautet: „Hat die Körperverletzung zur Folge, daß der Verletzte ein wichtiges Glied des Körpers, das Sehvermögen auf einem oder beiden Augen, das Gehör, die Sprache oder die Zeugungsfähigkeit verliert, oder in erheblicher Weise dauernd entstellt wird oder in Siechtum, Lähmung oder Geisteskrankheit verfällt, so ist auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren zu erkennen." Diese Strafbestimmung ist - wie aus § 374 Nr. 4 StPO ersichtlich - im Unterscheid zu den §§ 223, 223 a StGB kein Privatklagedelikt. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die körperliche Unversehrtheit zu den besonders schätzenswerten Rechtsgütern in unserem Rechtssystem gehört. Dennoch kann in einigen Bereichen auf die Verwirklichung des staatlichen Strafverfolgungsanspruchs verzichtet und die Strafverfolgung in die Hände des durch die Straftaten Verletzten gelegt werden. Dies gilt etwa für körperliche Auseinandersetzungen, bei denen niemand ernsthaft verletzt wird. Bei dem Vergehen der gefährlichen Körperverletzung kann dies allerdings - etwa bei der Tatbegehung mittels einer Waffe - anders sein. Die für die Staatsanwaltschaft verbindlichen Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren enthalten Sonderregelungen für die Verfolgung von Körperverletzungsdelikten: Nach Nr. 233 dieser Richtlinien ist das öffentliche Interesse an der Verfolgung von Körperverletzungen vor allem dann zu bejahen, wenn eine rohe Tat, eine erhebliche Mißhandlung oder eine erhebliche Verletzung vorliegt; dies gilt auch dann, wenn die Körperverletzung in einer engen Lebensgemeinschaft, etwa innerhalb der Familie, begangen wurde. In diesen Fällen kommt daher eine Verweisung auf den Privatklagewege grundsätzlich nicht in Frage. Daß Staatsanwaltschaften mit steigender Tendenz Opfer auch von gefährlichen Körperverletzungen auf den Privatklageweg verweisen, ist statistisch nicht zu belegen. Um dem Rechtsgut der körperlichen Unversehrtheit größeres Gewicht zu verleihen, gehen die Überlegungen des Bundesministeriums der Justiz in dem Entwurf für ein Sechstes Strafrechtsreformgesetz dahin, auch die bisher von § 223a StGB (Gefährliche Körperverletzung) erfaßten Straftaten als Offizialdelikte auszugestalten. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rainer Funke auf die Frage des Abgeordneten Erwin Marschewski (CDU/CSU) (Drucksache 13/5688 Frage 58): Wie beurteilt die Bundesregierung die Schaffung einer rechtlichen Möglichkeit, Gewinnabschöpfungen aus dem Drogenhandel direkt zur Finanzierung von Projekten zur Drogenbekämpfung und -prävention einzusetzen? Die Bundesregierung hält eine Regelung im Bundesrecht zur zweckgebundenen Verwendung von Gewinnen aus Straftaten, die in einem Strafverfahren für verfallen erklärt wurden, für problematisch, weil sie in die Haushaltsautonomie der Länder eingreifen würde. Die Justizhoheit und damit die Ausführung der Strafgesetze liegt bei den Bundesländern. Dies bedeutet zugleich, daß bei der Anordnung des Verfalls oder bei der Einziehung das Eigentum an der Sache oder das eingezogene Recht mit der Rechtskraft der Entscheidung auf das jeweilige Bundesland übergeht. Eine direkte bundesgesetzliche Zweckbindung von Ländereinnahmen würde die Unabhängigkeit von Bund und Ländern in ihrer Haushaltswirtschaft (Artikel 109 des Grundgesetzes) verletzen. Eine ländereinheitliche zweckgebundene Verwendung insbesondere von Gewinnen aus Betäubungsmittelstraftaten, die für verfallen erklärt worden sind, ist mit den Ländern in der Vergangenheit bereits im Hinblick darauf erörtert worden, diese Mittel speziell zum Kampf gegen Betäubungsmittelkriminalität sowie für Maßnahmen der Drogenprävention und der Rehabilitierung einzusetzen. Die Länder haben dabei Wert auf den allgemeinen Haushaltsgrundsatz gelegt, daß alle Einnahmen zur Deckung aller Ausgaben nach Maßgabe der Haushaltsbeschlüsse der Landesparlamente zur Verfügung stehen müssen. Es gibt aber auch weitere Gründe, die gegen die Zweckbindung verfallener Drogengewinne sprechen: Ich bin der Auffassung, daß eine Vermischung von Finanzierungsinteressen und Belangen der Strafverfolgung sehr problematisch ist. Bereits der Anschein, daß die Erzielung von Einnahmen ein Aspekt ist, der das Verhalten der Strafverfolgungsbehörden mitbestimmt, muß unbedingt vermieden werden. Denn die Strafrechtspflege darf sich nicht einseitig auf „gewinnbringende" Deliktsgruppen ausrichten. Bei Maßnahmen der Drogenprävention und der Rehabilitierung handelt es sich um wichtige staatliche Aufgaben, deren ausreichende Finanzierung ohne Rücksicht auf die durch Verfall oder Einziehung zu erzielenden Einnahmen sichergestellt sein muß. Daher könnte eine Zweckbindung - selbst wenn sie in rechtlich einwandfreier Weise geschaffen werden könnte - allenfalls den Charakter einer ergänzenden Zuweisung haben. Keinesfalls darf aber die Erfüllung dieser Aufgaben davon abhängen, daß die erforderlichen Mittel, z. B. über einen Vermögensverfallsfonds, zur Verfügung gestellt werden. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rainer Funke auf die Frage des Abgeordneten Rolf Schwanitz (SPD) (Drucksache 13/5688 Frage 59): Aus welchem Grunde wurde im Bundesministerium der Justiz mitten in den parlamentarischen Beratungen über eine Verbesserung der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze die Abteilung V („Bereinigung von DDR-Unrecht") aufgelöst, und lassen die 11414* Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 127. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Oktober 1996 Worte des Bundesministers der Justiz anläßlich der Vorstellung der neuen Abteilung E „Unser Weg führt jetzt von der deutschen Vereinigung in eine europäische Zukunft." Man kann deshalb formulieren: Das Bundesjustizministerium ist auf dem Weg in das 21. Jahrhundert. (Recht Nr. 31/96 vom 12. September 1996, S. 1), darauf schließen, daß der Bundesminister der Justiz die Aufarbeitung der DDR-Vergangenheit für abgeschlossen und sämtliche Probleme des Einigungsprozesses für gelöst hält, so daß diese Probleme im Bundesministerium der Justiz zugunsten einer Beschäftigung mit Europa- und Völkerrecht sowie Rechtsentwicklung vernachlässigt werden können? Zum 1. September dieses Jahres wurde im Bundesministerium der Justiz eine neue Abteilung E - „Europarecht, Völkerrecht, Rechtsentwicklung" - eingerichtet und gleichzeitig die Abteilung V - „Bereinigung von DDR-Unrecht" - aufgelöst. Die Einrichtung der neuen Abteilung E trägt dem Umstand Rechnung, daß die Bedeutung der Gesetzgebungsarbeiten im europäischen und internationalen Rahmen sowie die Bedeutung neuer Technologien im Bereich der Kommunikation und der Naturwissenschaften und der sich hierbei stellenden Rechtsfragen in jüngster Zeit erheblich gestiegen ist. Gleichzeitig wird damit deutlich, in welchen Bereichen der seit Januar dieses Jahres amtierende Bundesminister der Justiz, Prof. Dr. Schmidt-Jortzig, Schwerpunkte seiner Tätigkeit setzen möchte. Die Auflösung der Abteilung V - „Bereinigung von DDR-Unrecht" - beruht darauf, daß ein großer Teil der im Zusammenhang mit der deutschen Wiedervereinigung notwendigen Gesetzgebungsarbeit inzwischen geleistet ist. Die Abteilung V jedoch keineswegs ersatzlos weggefallen. Das bisher für die offenen Vermögensfragen zuständige Referat befaßt sich auch weiterhin mit diesem Aufgabenbereich; es ist in die Abteilung I - „Bürgerliches Recht" - des Bundesministeriums der Justiz eingegliedert worden. Darüber hinaus wurde in der Abteilung IV - „Verfassung, Verwaltungsrecht, Rechtsprüfung" - ein Referat eingerichtet, das die drei Rehabilitierungsgesetze betreut. Schließlich wurde in der Dienststelle Berlin ein Referat eingegliedert, in dem weiter fortbestehende Aufgaben der früheren Abteilung V - wie zum Beispiel die Betreuung des bisherigen und fortbestehendes Zivil- und Verwaltungsrechts der ehemaligen DDR mit Bezug zum Recht der offenen Vermögensfragen und zu den Rehabilitierungsgesetzen und die Bearbeitung von Auslandsanmeldungen nach dem Vermögensgesetz - zusammengefaßt wurden. Im übrigen ist darauf hinzuweisen, daß keineswegs alle mit der Aufarbeitung der DDR-Vergangenheit verbundenen Fragen, die in die Ressortzuständigkeit des Bundesministeriums der Justiz fielen, bisher von der jetzt aufgelösten Abteilung V bearbeitet wurden. Für wichtige Bereiche des Vermögensrechts, wie die Schuldrechtsanpassung, die Sachenrechtsbereinigung und die Vermögenszuordnung war etwa das in der Abteilung I - Bürgerliches Recht - eingegliederte Referat „Grundbuchrecht/Bodenrecht der neuen Länder" zuständig, für die vermögensrechtlichen Fragen im Unternehmensbereich das zur Abteilung III - Handels- und Wirtschaftsrecht - gehörende Referat „Rechnungslegung/Publizität" . Insoweit sind keine organisatorischen Änderungen erfolgt. An der Bedeutung der Aufgaben hat sich nichts geändert, wohl aber sind die Gesetze inzwischen weitgehend geschaffen und der Vollzug ist weitgehend befriedigend angelaufen. Damit sind aber nicht alle Probleme auf diesen Gebieten gelöst: Wir werden ja jetzt in den Ausschüssen in die Beratungen über eine Novellierung der Rehabilitierungsgesetze eintreten, und auch vermögensrechtliche Fragen sind weiter aktuell, wie die anstehenden Beratungen zum Nutzerschutzgesetz zeigen. Das Bundesministerium der Justiz wird sich auch in Zukunft intensiv mit den Belangen der Rehabilitierung der politisch Verfolgten und den offenen Vermögensfragen befassen. Anlage 23 Antwort der Parl. Staatssekretärin Irmgard Karwatzki auf die Fragen des Abgeordneten Manfred Kolbe (CDU/ CSU) (Drucksache 13/5688 Fragen 60 und 61): Ist es richtig, daß die Bundesregierung entgegen der Ansicht der Unabhängigen Kommission zur Überprüfung des Vermögens der Parteien und Massenorganisationen der DDR 250 Mio. DM aus dem SED-Parteivermögen zurückhält, die für Zwecke in den östlichen Ländern bestimmt sind (vgl. „Handelsblatt" vom 4. September 1996)? Falls ja, auf welche Rechtsgrundlage stützt die Bundesregierung sich hierbei? Nach der Maßgaberegelung des Einigungsvertrages zum Parteiengesetz der DDR ist das Vermögen der Parteien und Massenorganisationen der DDR, das nicht an frühere Berechtigte zurückgeführt wird oder den Parteien als rechtsstaatlich erworbenes Vermögen belassen werden muß, zugunsten gemeinnütziger Zwecke, insbesondere der wirtschaftlichen Umstrukturierung, in den neuen Bundesländern zu verwenden. Die sich aus dieser Regelung ergebenden Aufgaben hat die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben als Rechtsnachfolgerin der Treuhandanstalt im Einvernehmen mit der Unabhängigen Kommission zur Überprüfung des Vermögens der Parteien und Massenorganisationen der DDR wahrzunehmen. Die BvS hat der UKPV bezüglich der jetzt verfügbaren Mittel noch keinen abschließenden Vorschlag zugeleitet. Richtig ist jedoch, daß ein weiterer Beitrag in Höhe von nunmehr 250 Millionen DM aus dem Parteivermögen zur Aufstockung des Konsolidierungsfonds verwendet werden soll. Anlage 24 Antwort der Parl. Staatssekretärin Irmgard Karwatzki auf die Fragen der Abgeordneten Susanne Kastner (SPD) (Drucksache 13/5688 Fragen 62 und 63): Mit welchen zusätzlichen steuerlichen Belastungen müssen die kommunalen Entsorgungs- bzw. Dienstleistungsbetriebe nach dem Urteil des Bundesfinanzhofes vom 23. Oktober 1996 entsprechend dem Gerichtsbescheid vom 10. Juli 1996 zur Gleichbehandlung kommunaler und privater Betriebe im Bereich der Müllentsorgung rechnen, und wären die Finanzbehörden nach dem Urteil ohne Gesetzesänderungen verpflichtet, die Umsatz-, Körperschaft- und Vermögensteuerpflicht bei öffentlich-rechtlichen Entsorgern umzusetzen? Welche Gesetzesänderungen werden von der Bundesregierung vorbereitet, um die Kommunen und Gebührenzahler vor nicht mehr erträglichen zusätzlichen Belastungen durch das Urteil des Bundesfinanzhofes zu schützen, und wie steht die Bundesregierung zu Forderung der Wasser- und Abwasserwirtschaft, die Abwasserentsorgung wie die Wasserversorgung mit einem verminderten Umsatzsteuersatz von 7 % zu versteuern? Zu Frage 62: Der Gerichtsbescheid vom 10. Juli 1996 bestätigt die vom Bundesministerium der Finanzen vertretene Auffassung, wonach - abweichend von der derzeitigen steuerlichen Behandlung - die Abfallentsorgung schon nach geltendem Recht einen steuerpflichtigen Betrieb gewerblicher Art darstellt. Bestätigt der Bundesfinanzhof seine Auffassung im Anschluß an die mündliche Verhandlung am 23. Oktober 1996, bedarf es keiner gesetzlichen Änderung. Die kommunalen Entsorgungsbetriebe würden als Betriebe gewerblicher Art i. S. d. § 4 Körperschaftsteuergesetz qualifiziert und wären dadurch nicht nur körperschaftsteuerpflichtig, sondern auch gewerbesteuerpflichtig, wenn sie mit Gewinnerzielungsabsicht tätig sind. Sie wären damit auch Unternehmer i. S. d. Umsatzsteuerrechts, so daß ihre Leistungen der Umsatzsteuer zu unterwerfen wären. Wegen der im Regierungsentwurf eines Jahressteuergesetzes 1997 vorgesehenen Abschaffung der Vermögensteuer entfällt eine Vermögensteuerbelastung. Diese steuerliche Behandlung muß nicht zwingend zu steuerlichen Mehrbelastungen führen. Vielmehr kann - je nach Investitionsverhalten - die mit der Steuerpflicht einhergehende Berechtigung zum Abzug der Vorsteuer zu Entlastungen führen. Zu Frage 63: Die Bundesregierung bereitet eine Gesetzesänderung z. Z. nicht vor. Es ist überaus schwierig, mit steuerrechtlichen Mitteln zu verhindern, daß eine Gebührenerhöhung nicht vorgenommen wird. Auch der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 Prozent bietet keine Garantie für Gebührenneutralität im Einzelfall. Ob dem Gesetzgeber die Einführung dieses ermäßigten Satzes vorgeschlagen werden soll, wird die Bundesregierung weiterhin, auch unter haushaltsmäßigen Gesichtspunkten, sorgfältig prüfen. Anlage 25 Antwort der Parl. Staatssekretärin Irmgard Karwatzki auf die Fragen des Abgeordneten Ludwig Eich (SPD) (Drucksache 13/5688 Fragen 64 und 65): Welche Auswirkungen auf die Abwassergebühren würde eine Umsatzbesteuerung von 7 bis 15 % auf die bisher freigestellte öffentlich-rechtliche Abwasserentsorgung haben, und welche Unterschiede würden dabei für Kommunen mit unterschiedlichem Investitionsbedarf entstehen? Wie sollen zusätzliche Gebührenbelastungen für die Bürgerinnen und Bürger durch eine zusätzliche Umsatzbesteuerung der bisher als hoheitliche Tätigkeiten freigestellten Dienstleistungen vermieden werden? Zu Frage 64: Die Bundesregierung wird sorgfältig prüfen, ob dem Gesetzgeber die Einführung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes von 7 v. H. für die Abwasserentsorgung vorgeschlagen werden kann. Sie ist ferner davon überzeugt, daß die Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen für private und öffentlich-rechtliche Anbieter über einen verstärkten Wettbewerb zu Kostensenkungen führen wird. Zu Frage 65: Ob und inwieweit die Umsatzsteuerpflicht der kommunalen Abwasserentsorgung zu Gebührenerhöhungen führen wird, läßt sich nur anhand der konkreten Verhältnisse des Einzelfalls berechnen. Die Bundesregierung geht grundsätzlich davon aus, daß es nicht nur zu Gebührenerhöhungen, sondern in Fällen hohen Investitionsaufwands auch zu Entlastungen kommen kann, weil bei einer Besteuerung der Vorsteuerabzug möglich ist. Es ist nicht möglich, konkrete Prozentsätze dazu anzugeben, wie sich die umsatzsteuerliche Mehr- oder Minderbelastung im Abwasserbereich auf die Höhe der Gebühren auswirkt.
Gesamtes Protokol
Hans-Ulrich Klose (SPD):
Rede ID: ID1312700000
Die Sitzung ist eröffnet.
Da in dieser Woche keine Kabinettssitzung stattfindet, haben sich die Fraktionen darauf verständigt, die für heute vorgesehene Befragung der Bundesregierung ausfallen zu lassen.

(Zuruf von der F.D.P.: Schade!) Ich rufe den Tagesordnungspunkt 1 auf: Fragestunde

- Drucksache 13/5688 -
Wir beginnen mit dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Post und Telekommunikation. Zur Beantwortung der Fragen steht der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Paul Laufs bereit.
Ich rufe die Frage 26 des Abgeordneten Hans Martin Bury auf:
Wie viele Postfilialen hält die Bundesregierung im Hinblick auf die grundgesetzlich zu gewährleistende flächendeckende Bereitstellung angemessener und ausreichender Postdienstleistungen für erforderlich, und weshalb erhält der Bundesminister für Post und Telekommunikation seine früheren Zusagen, eine fünfstellige Zahl posteigener Filialen in Deutschland dauerhaft zu sichern, nicht mehr aufrecht?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1312700100
Herr Kollege Bury, die Bundesregierung hat in Ausfüllung des Gewährleistungsauftrages des Art. 87 f des Grundgesetzes in den §§ 10 und 20 der Post-Kundenschutzverordnung Qualitätsmaßstäbe für die Geschäftsabwicklung postalischer Dienstleistungen vorgegeben. Diese Vorgaben entsprechen dem Beschluß des Deutschen Bundestages vom 8. Mai 1981. Sie enthalten keine Festlegung auf eine bestimmte Zahl ortsfester Postfilialen. Der Deutschen Post AG obliegt die Umsetzung der Vorgaben und die Ausgestaltung des betrieblichen Filialkonzeptes, aus dem sich die Zahl der Filialstellen ergibt.
Die Deutsche Post AG hat zugesagt, noch in diesem Jahr ein neues Filialkonzept vorzulegen. Sie hat bereits am 8. Oktober 1996 dem Bundesministerium für Post und Telekommunikation mitgeteilt, daß bis zum Ende des Jahrzehnts mindestens 12 000 stationäre Vertriebspunkte erhalten werden. Es wird im einzelnen zu prüfen sein, ob damit der Gewährleistungsauftrag nach Art. 87 f des Grundgesetzes eingehalten wird.
Zum zweiten Teil Ihrer Frage möchte ich ausführen: Der Bundesminister für Post und Telekommunikation hat 1993 im Rahmen der Postfilialnetzanpassung eine mindestens fünfstellige Zahl von posteigenen Filialen als erforderlich bezeichnet. Der Grund für diese Vorgabe war, zunächst die Ergebnisse des Betriebsversuchs „Postagenturen", die Akzeptanz in der Öffentlichkeit sowie die sozialverträgliche Absicherung der Umwandlungen abzuwarten. Das Agenturmodell hat sich insbesondere wegen der längeren Öffnungszeiten bewährt und ist von den Kunden weitestgehend angenommen worden. Die Umwandlungsmaßnahmen sind tarifvertraglich abgesichert. Ein Festhalten an der fünfstelligen Zahl posteigener Filialen ist daher nicht mehr angebracht.

Hans-Ulrich Klose (SPD):
Rede ID: ID1312700200
Zusatzfrage, Herr Kollege Bury? - Bitte.

Hans Martin Bury (SPD):
Rede ID: ID1312700300
Herr Staatssekretär, wie viele der von Ihnen genannten 12 000 stationären Vertriebspunkte sollen nach Auffassung der Bundesregierung posteigene Filialen sein, und in welchem Umfang denken Sie an die Einrichtung von Agenturen?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1312700400
Die Deutsche Post AG hat nicht mitgeteilt, in welchem Verhältnis sich diese Gesamtzahl von 12 000 Filialstellen in eigen- und fremdbetriebene Filialstellen aufteilt. Im Vordergrund des öffentlichen Interesses steht die Versorgung der Bevölkerung mit ausreichenden und angemessenen Postdienstleistungen. Die Antwort auf die Frage, in welcher Betriebsform dies stattfindet, ergibt sich zum Teil aus den Rahmenbedingungen der Post-Kundenschutzverordnung und anderen Regelungen, zum Beispiel den tarifvertraglichen und beamtenrechtlichen Regelungen.




Hans-Ulrich Klose (SPD):
Rede ID: ID1312700500
Weitere Zusatzfrage?

Hans Martin Bury (SPD):
Rede ID: ID1312700600
Herr Staatssekretär, welches Rückgrat des Postfilialnetzes, so möchte ich das einmal nennen, halten Sie für notwendig, um die Qualität der Postdienstleistungen zu sichern und um die Chance des Gewinnens weiterer Kooperationspartner mit qualifizierten Produkten überhaupt realisieren zu können?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1312700700
Herr Kollege Bury, ich muß noch einmal darauf hinweisen: Eine noch verfassungsgemäße Mindestzahl an ortsfesten Filialen läßt sich natürlich aus den Qualitätsmaßstäben, der Siedlungsgeographie und dem Kundenverhalten ermitteln. Die Zahl ist mir nicht bekannt. Ich möchte unterstreichen: Entscheidend ist die flächendeckende, ausreichende und angemessene Versorgung der Bevölkerung mit postalischen Dienstleistungen. Die Deutsche Post AG ist überzeugt davon, daß sie mit ihren 12 000 Filialstellen im Jahr 2000 die Qualitätsmaßstäbe, die ihr heute gesetzt sind, sogar noch deutlich übertrifft.

Hans-Ulrich Klose (SPD):
Rede ID: ID1312700800
Zusatzfrage, Herr Kollege Barthel.

Klaus Barthel (SPD):
Rede ID: ID1312700900
Herr Staatssekretär, was möchte die Bundesregierung unternehmen, um ein flächendeckendes Angebot an Postfilialen, -agenturen oder was auch immer langfristig zu sichern, wenn die Post AG dabei mit Dritten, also zum Beispiel mit Franchisenehmern oder Agenturnehmern kooperiert, die ihrerseits aber nicht dem Infrastrukturauftrag unterliegen? Möchte die Bundesregierung in diesem Zusammenhang etwa in die Vertragsfreiheit eingreifen, um dieses Netz langfristig und dauerhaft zu sichern, wenn es die Post AG selbst nicht mehr unterhält?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1312701000
Herr Kollege Barthel, aus den Vorgaben der Post-Kundenschutzverordnung und des Bundestagsbeschlusses von 1981 folgen die Qualitätsmaßstäbe, die auf Dauer Berücksichtigung finden müssen und die auch dazu führen, daß eine sehr große Zahl von ortsfesten Filialstellen aufrechterhalten werden muß. Wenn Ihnen diese Qualitätsmaßstäbe als Grundlage für die Sicherstellung des Infrastrukturauftrages nicht mehr ausreichend erscheinen, können wir dies im Rahmen der Beratungen des Postgesetzes diskutieren. Hier ist der Ansatzpunkt, um Änderungen im Markt zu erzwingen.

Hans-Ulrich Klose (SPD):
Rede ID: ID1312701100
Zusatzfrage, Herr Kollege Börnsen.

Arne Börnsen (SPD):
Rede ID: ID1312701200
Herr Staatssekretär, in Ihrer Antwort auf die letzte Frage des Kollegen Bury haben Sie gesagt, daß Sie die Zahl der ortsfesten Postfilialen, die sich aus den Vorgaben der Kundenschutzverordnung ergibt, im Augenblick nicht nennen können, soweit man diese überhaupt beziffern kann. Daß es hier eine Bandbreite gibt, ist klar. Wäre es Ihnen möglich, uns die Zahl schriftlich nachzureichen, damit wir eine Basis für die weitere Diskussion haben?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1312701300
Nach meiner Kenntnis hat die Deutsche Post AG entsprechende Untersuchungen durchgeführt. Sie hat ihre Zahlen nicht veröffentlicht. Ich bin nicht autorisiert, Zahlen, die ich vom Hörensagen kenne, offiziell weiterzureichen. Ich bitte Sie, sich an die Deutsche Post AG zu wenden.

Hans-Ulrich Klose (SPD):
Rede ID: ID1312701400
Zusatzfrage der Kollegin Kurzhals.

Christine Kurzhals (SPD):
Rede ID: ID1312701500
Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, wie sich die Schließungen im Osten auf die arbeitsmarktpolitische Situation auswirken und wie weit die Auswirkungen dort insgesamt gehen werden?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1312701600
Frau Kollegin Kurzhals, wir alle sind uns darüber im klaren, welche Konsequenzen die Ausdünnung des Postfilialnetzes auf der einen Seite für die Standorte der ortsfesten Filialen hat. Auf der anderen Seite haben wir aber zusätzliche Arbeitsplätze im Bereich des mobilen Postservices. Wenn Sie die Zahlen vergleichen, steht im Saldo - hier gebe ich Ihnen recht - eine geringere Zahl von Arbeitsplätzen. Dies kann gerade in den neuen Bundesländern außerordentlich schmerzlich sein.

Hans-Ulrich Klose (SPD):
Rede ID: ID1312701700
Ich rufe die Frage 27 des Kollegen Bury auf:
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um die Forderung des Regulierungsrates, daß bis zur Entscheidung über ein Filialkonzept keine ersatzlosen Schließungen von Postfilialen stattfinden dürfen, umzusetzen?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1312701800
Herr Kollege Bury, der Bundesminister für Post und Telekommunikation hat den Beschluß des Regulierungsrates vom 9. September 1996 der Deutschen Post AG formell zugeleitet.

(Hans Martin Bury [SPD]: War das eine Antwort? Weiterer Zuruf von der SPD: Das war etwas kurz!)


Hans-Ulrich Klose (SPD):
Rede ID: ID1312701900
Zusatzfrage.

Hans Martin Bury (SPD):
Rede ID: ID1312702000
Herr Staatssekretär, wenn ich Ihre Nicht-Antwort betrachte, muß ich fragen: Hat denn die Bundesregierung auf Grund der geltenden Rechtslage und der Rechtslage, die sich aus dem



Hans Martin Bury
Entwurf des Postgesetzes Ihres Hauses ergibt, überhaupt ein ausreichendes Instrumentarium zur Hand, um den Infrastrukturauftrag des Bundes im Bereich der flächendeckenden Versorgung, bezogen auf die Filialen, durchzusetzen?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1312702100
Ich möchte zunächst eine allgemeine Bemerkung machen: Das Gesetz für die Regulierung der Telekommunikation und des Postwesens von 1994, das wir gemeinsam hier im Deutschen Bundestag verabschiedet haben, läßt den Erlaß von Verwaltungsakten und die Einleitung von Verwaltungszwangsverfahren zu. Die Bundesregierung geht jedoch davon aus, daß die Deutsche Post AG die Vereinbarung über die Veränderungssperre einhält und den Beschluß des Regulierungsrates vom 9. September 1996 über die ersatzlose Schließung von Poststellen respektiert.

Hans-Ulrich Klose (SPD):
Rede ID: ID1312702200
Weitere Zusatzfrage.

Hans Martin Bury (SPD):
Rede ID: ID1312702300
Herr Staatssekretär, was unternimmt die Bundesregierung, um sicherzustellen - wie vom Regulierungsrat am 9. September 1996 ebenfalls einstimmig gefordert -, daß die Deutsche Post AG und die Deutsche Postbank AG noch vor dem Auslaufen des derzeit gültigen Kooperationsvertrages einen neuen Kooperationsvertrag abschließen und umgehend ein Postfilialkonzept vorlegen, das uns von Ihnen auf unsere Große Anfrage bereits zur Mitte des Jahres 1996 angekündigt wurde?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1312702400
Wie Sie wissen, hat der Bundesminister für Post und Telekommunikation die Bundesanstalt für Post und Telekommunikation beauftragt, entsprechend der Gesetzeslage die Verhandlungen zwischen den Vertragsparteien - nämlich der Deutschen Post AG und der Deutschen Postbank AG - durch Beratung zu moderieren.
Seit Juni 1995 finden in mehreren Arbeitsgruppen intensive Beratungen statt. Die Bundesanstalt für Post und Telekommunikation hat im August dieses Jahres Eckpunkte zu einem Kooperationsvertrag zwischen Post und Postbank vorgelegt. Im Augenblick finden dazu Nachverhandlungen statt, die bis Ende dieses Monats abgeschlossen sein sollen. Sollten diese Nachverhandlungen ohne Erfolg bleiben, so wird die Bundesanstalt für Post- und Telekommunikation am 4. November dieses Jahres einen unterschriftsreifen Vertragsentwurf vorlegen. Die Aufgabe der Moderation und der Koordinierung durch Beratung steht - so ist die Gesetzeslage - der Bundesanstalt zu und kann nicht auf die Bundesregierung übertragen werden.

Hans-Ulrich Klose (SPD):
Rede ID: ID1312702500
Zusatzfrage, Herr Kollege Barthel.

Klaus Barthel (SPD):
Rede ID: ID1312702600
Herr Staatssekretär, Sie haben mehrfach auf die Post-Kundenschutzverordnung Bezug genommen. Sie wissen, daß die jetzt gültige Fassung nur noch bis zum 31. Dezember 1997 Bestand hat.
Ich frage Sie: Plant die Bundesregierung ihrerseits, die Post-Kundenschutzverordnung in ihrer jetzigen Form zu verändern, und ist die Bundesregierung bereit, durch geeignete Maßnahmen die Einhaltung der Post-Kundenschutzverordnung zu erzwingen, wenn schon jetzt ständig gegen sie verstoßen wird?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1312702700
Herr Kollege Barthel, zunächst darf ich Sie darauf hinweisen, daß im Augenblick Zusammenhänge zwischen der Beratung des Postgesetzentwurfs und den Beratungen auf europäischer Ebene über eine Richtlinie zur Liberalisierung des Postdienstes bestehen.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1312702800
Wenn das Parlament einen Bedarf sieht, dann können wir im Zusammenhang mit der Verabschiedung des Postgesetzes darüber beraten.

Hans-Ulrich Klose (SPD):
Rede ID: ID1312702900
Ich rufe die Frage 28 der Kollegin Christine Kurzhals auf:
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß ein Kooperationsvertrag zwischen der Deutschen Post AG und der Deutschen Postbank AG über die gemeinsame Nutzung der Schalter eine entscheidende Voraussetzung für den Erhalt von Postfilialen ist, und welche inhaltlichen Vorstellungen hat die Bundesregierung im Hinblick auf die festzulegende Kooperation beider Unternehmen?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1312703000
Herr Präsident, bitte gestatten Sie - wenn Frau Kurzhals damit einverstanden ist -, daß ich die beiden Fragen der Kollegin wegen des Sachinhalts zusammenfassend beantworte.

Hans-Ulrich Klose (SPD):
Rede ID: ID1312703100
Gestatten Sie das?

Christine Kurzhals (SPD):
Rede ID: ID1312703200
Ja.

Hans-Ulrich Klose (SPD):
Rede ID: ID1312703300
Dann rufe ich zusätzlich die Frage 29 der Kollegin Kurzhals auf:
Welche Einigungsvorschläge hat die Bundesanstalt für Post und Telekommunikation für einen Kooperationsvertrag zwischen der Deutschen Post AG und der Deutschen Postbank AG unterbreitet, und wie beurteilt die Bundesregierung diese Einigungsvorschläge?
Bitte sehr.




Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1312703400
Vielen Dank.
Frau Kollegin Kurzhals, die Bundesregierung teilt die Auffassung, daß die Kooperation zwischen den beiden Unternehmen in einem engen Zusammenhang mit der Struktur des Filialnetzes der Deutschen Post AG steht. Der Deutsche Bundestag hat in seinem Beschluß vom 29. Juni 1994 die Unternehmen aufgefordert, durch vertragliche Regelungen sicherzustellen, daß der Vertriebsverbund in dem für eine flächendeckende Versorgung erforderlichen Umfang aufrechterhalten wird. Aus Sicht der Bundesregierung sollte der Kooperationsvertrag diesem Auftrag des Gesetzgebers an die Unternehmen gerecht werden; gleichzeitig muß der Kooperationsvertrag aber auch die berechtigten Belange beider Aktiengesellschaften berücksichtigen und einen fairen Interessenausgleich darstellen.
Im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben hat die Bundesanstalt für Post und Telekommunikation die Verhandlungen moderiert und Ende August einen vermittelnden Vorschlag mit Eckpunkten für einen möglichen Kooperationsvertrag vorgelegt. Bezüglich dieser Eckpunkte, insbesondere hinsichtlich der Höhe der von der Postbank zu zahlenden Schalterabgeltungen, besteht jedoch noch Nachverhandlungsbedarf zwischen den Unternehmen. Während dieser Nachverhandlungsphase ist es nicht angezeigt, daß die Bundesregierung Bewertungen zu einzelnen Vorschlägen der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation oder zu strittigen Punkten vornimmt.
Die Deutsche Post AG und die Deutsche Postbank AG sind aufgefordert, die noch bestehenden Differenzen bis zum 31. Oktober 1996 auszuräumen. Sollte es bis zu diesem Termin nicht zu einer Einigung kommen, wird die Bundesanstalt für Post und Telekommunikation bis zum 4. November 1996 einen Vertragsentwurf vorlegen.
In diesem Zusammenhang wird auch zu berücksichtigen sein, daß sich die Deutsche Postbank AG, die nicht unmittelbare Adressatin des verfassungsrechtlichen Infrastrukturauftrages ist, in dem hart umkämpften Bankenmarkt behaupten muß und insofern nicht über Gebühr mit den Kosten des Filialnetzes belastet werden darf.

Hans-Ulrich Klose (SPD):
Rede ID: ID1312703500
Eine Zusatzfrage des Kollegen Börnsen.

Arne Börnsen (SPD):
Rede ID: ID1312703600
Herr Staatssekretär, Sie haben soeben ausgeführt, daß die Vorstände der Unternehmen aufgefordert worden sind, bis zum 31. Oktober 1996 Vorschläge zu machen. Hat die Bundesregierung die Vorstände auch aufgefordert, die Diskussion von Vorschlägen möglichst nicht weiter in der Öffentlichkeit zu führen, und haben Sie so wie ich den Eindruck, daß dieser öffentliche Streit manchmal etwas übertrieben wurde?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1312703700
Ich habe
für Ihre Frage, Herr Kollege Börnsen, großes Verständnis. Sie haben aber sicher Nachsicht, daß ich Ihre Bemerkung jetzt hier nicht bewerten möchte.

Hans-Ulrich Klose (SPD):
Rede ID: ID1312703800
Eine Zusatzfrage des Kollegen Bury.

Hans Martin Bury (SPD):
Rede ID: ID1312703900
Herr Staatssekretär, wird die Bundesregierung mit Blick auf das Auslaufen des derzeit gültigen Kooperationsvertrages im November nicht nur die Rolle des Moderators einnehmen, sondern gegebenenfalls auch aus der Funktion des Eigentümers der beteiligten Unternehmen dafür sorgen, daß es zu einem Abschluß des neuen Kooperationsvertrages rechtzeitig vor Auslaufen des bestehenden kommt?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1312704000
Ja.

Hans-Ulrich Klose (SPD):
Rede ID: ID1312704100
Eine Zusatzfrage des Kollegen Barthel.

Klaus Barthel (SPD):
Rede ID: ID1312704200
Herr Staatssekretär, in den Medien wurde von einem Einigungsvorschlag der Bundesanstalt berichtet. War dieser Vorschlag der Bundesanstalt mit der Bundesregierung abgestimmt, und welche Haltung nimmt die Bundesregierung dazu ein?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1312704300
Herr Kollege Barthel, ich bitte um Verständnis, aber es macht wirklich keinen Sinn, hier und heute zu inhaltlichen Vorstellungen im einzelnen bewertende Kommentare abzugeben. Die Bundesanstalt hat ihren gesetzlichen Auftrag. Sie handelt natürlich in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Post und Telekommunikation, aber eigenständig.

Hans-Ulrich Klose (SPD):
Rede ID: ID1312704400
Ich rufe jetzt die Frage 30 des Kollegen Horst Kubatschka auf:
Trifft es zu, daß die Höhe des Nutzungsentgeltes für den Schalterdienst einer der Hauptstreitpunkte zwischen der Deutschen Post AG und der Deutschen Postbank AG ist, und um welche Beträge geht es dabei?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1312704500
Herr Kollege Kubatschka, es trifft zu, daß eine der noch verbliebenen Differenzen in den Kooperationsverhandlungen zwischen der Deutschen Post AG und der Deutschen Postbank AG die Höhe der von der Postbank an die Post zu zahlenden Abgeltung für die Nutzung des Schalternetzes ist. In den derzeitigen Verhandlungen werden unterschiedliche finanzielle Vorstellungen zu überbrücken sein, die sich im unteren dreistelligen Millionenbereich bewegen.

Hans-Ulrich Klose (SPD):
Rede ID: ID1312704600
Zusatzfrage.


Horst Kubatschka (SPD):
Rede ID: ID1312704700
Herr Staatssekretär, welcher Zusammenhang besteht zwischen dem Nutzungsentgelt und der Schließung von Postfilialen?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1312704800
Die Postbank trägt ungefähr ein Drittel zur Menge der Transaktionen an den Schaltern bei. Dieser Anteil ist ziemlich stabil - mit leicht steigender Tendenz.
Insgesamt besteht im Filialnetz der Deutschen Post AG, insbesondere in den kleinen Filialstellen, eine drastische Kostenunterdeckung, die unabhängig von marginalen Änderungen in den Transaktionsmengen der Postbank AG ist. Der Druck, Schließungen vorzunehmen, rührt daher, daß der Schalterverkehr in den Filialstellen einen sehr starken Rückgang erfahren hat und daß dort enorme Überkapazitäten entstanden sind, die nicht durch Kundennachfrage genutzt werden. Was diese Filialstellen erhält, sind unsere Qualitätsmaßstäbe, die Kriterien für die Erfüllung des Infrastrukturauftrags.
Dieser Zusammenhang besteht in der Tat, Herr Kubatschka. Das macht das große Problem deutlich, vor dem wir im Augenblick in den Vertragsverhandlungen zwischen der Deutschen Post AG mit ihrem Infrastrukturauftrag und der Deutschen Postbank AG, die diesen Infrastrukturauftrag nicht hat, stehen.

Hans-Ulrich Klose (SPD):
Rede ID: ID1312704900
Weitere Zusatzfrage.

Horst Kubatschka (SPD):
Rede ID: ID1312705000
Herr Staatssekretär, kann sich nicht manchmal bei Postkunden der Eindruck einstellen, daß dieser Kostenunterdeckung, von der Sie sprechen, künstlich nachgeholfen wird, indem die Filialen zu - für die Kunden, nicht für die Post - günstigen Zeiten zumachen? Ich habe das Beispiel der Poststelle Ihrlerstein in meinem Wahlkreis. Die Kunden sagen: Es wird zu einer Zeit geöffnet, wo kein Bedarf da ist, wo also keine Nachfrage ist. - Ich habe den Verdacht, die Kostenunterdeckung bei den kleinen Stellen wird bewußt herbeigeführt, um ein Argument zum Schließen zu haben.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1312705100
Dieser Unterstellung, Herr Kollege Kubatschka, möchte ich nicht zustimmen. Aber weil kleine Poststellen wegen der zurückgehenden Nachfrage ihre Öffnungszeiten reduzieren müssen, ist es eben naheliegend, auf andere Vertriebswege auszuweichen. Hier bietet sich die Postagentur an, die bei der Bevölkerung sehr gut ankommt, weil die Öffnungszeiten stimmen und die Kunden eine Grundversorgung mit postalischen Dienstleistungen zu den üblichen Verkaufszeiten erhalten können.

Hans-Ulrich Klose (SPD):
Rede ID: ID1312705200
Zusatzfrage, Herr Kollege Börnsen.

Arne Börnsen (SPD):
Rede ID: ID1312705300
Herr Staatssekretär, Sie wiesen in Ihrer Antwort auf den Druck
hin, der sich für die Deutsche Post AG durch den Rückgang der Nachfrage in den Pöstämtern und Poststellen und die sich daraus ergebende Konsequenz der Schließung von Poststellen ergibt.
Bei den bisherigen, gescheiterten Kooperationsverhandlungen zwischen Postbank und Post hat die Post darauf hingewiesen, daß ein sehr großer Anteil von Poststellen in seiner Existenz gefährdet sei, wenn den Vorstellungen der Postbank hinsichtlich der Differenzzahlung zu Lasten der Post nachgekommen wird.
Ist nicht eine Gefährdung der Poststellen eher darin zu sehen, daß ein Kooperationsvertrag noch nicht abgeschlossen ist, als in der Aussage der Post, die nach meiner Ansicht erheblich überzogen ist?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1312705400
Ja. Das Problem besteht darin, daß wir einen Interessenausgleich zwischen sehr unterschiedlichen Positionen finden müssen.
Die Deutsche Post AG hat den Infrastrukturauftrag zu erfüllen. Die Deutsche Postbank AG, die geltend macht, daß sie marktunüblich hohe Abgeltungszahlungen für die Nutzung des Vertriebsnetzes der Deutschen Post AG leisten muß und in einem harten Wettbewerb steht, hat eine ganz andere Position. Hier einen vernünftigen Ausgleich zu finden, das ist die Kunst. Es ist eigentlich nicht überraschend, daß die Verhandlungen so zäh und langwierig sind.

Hans-Ulrich Klose (SPD):
Rede ID: ID1312705500
Sie haben eine Zusatzfrage? - Bitte, Herr Kollege Barthel.

Klaus Barthel (SPD):
Rede ID: ID1312705600
Herr Staatssekretär, jetzt ist immer die Rede von Rationalisierung und Kosteneinsparung. Teilt die Bundesregierung denn nicht die Auffassung, daß es ein wichtiges unternehmenspolitisches Ziel von Postbank und Post AG sein muß, das Filialnetz besser auszulasten, anstatt es ständig weiter auszudünnen und sich damit selbst sozusagen das Geschäft und den Umsatz abzugraben?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1312705700
Grundsätzlich ja, Herr Kollege Barthel. Sie kommen aber nicht an dem wesentlich veränderten Kundenverhalten vorbei, das zum Rückgang des Schalterverkehrs geführt hat. Im Postbankbereich ist dies durch die Nutzung bargeldlosen Zahlungsverkehrs und durch die Nutzung von Automaten geschehen. Aber auch bei der Deutschen Post AG gab es einen starken Rückgang im Frachtbereich, bei den Telefonvermittlungen etc.
Nun stellt sich die Frage: Kann man das dadurch ausgleichen, daß man weitere Produkte der Postbank, aber auch der Post an den Schalter bringt? Exakt daran arbeitet man schon seit über zehn Jahren. Die Post hat Mitte der 80er Jahre damit begonnen, andere, postfremde Waren und Dienstleistungen an die Schalter zu bringen. Die Postbank ist auf der Suche nach Partnern, mit denen zusammen sie neue,



Parl. Staatssekretär Dr. Paul Laufs
andere Produkte in das Vertriebsnetz bringen kann. Dies wird getan, weil jedes Zusatzgeschäft einen Beitrag für die Aufrechterhaltung dieser teuren Infrastruktur leistet.
Es wird aber wohl kein Weg daran vorbeiführen, eine weitere Anpassung an das Kundenverhalten vorzunehmen, wobei es die Aufgabe des Bundesministers für Post und Telekommunikation ist, sicherzustellen, daß dem Bürger flächendeckend, ausreichend und angemessen Postdienstleistungen angeboten werden.
Dafür müssen dann auch die Mittel aufgebracht werden - etwa aus dem reservierten Dienstleistungsbereich -, damit diese Infrastruktur erhalten bleibt. Das Bestreben von allen Beteiligten ist es, dieses Netz möglichst wirtschaftlich anzubieten und zu unterhalten.

Hans-Ulrich Klose (SPD):
Rede ID: ID1312705800
Ich rufe die Frage 31 des Kollegen Horst Kubatschka auf:
Hält die Bundesregierung das von der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation vorgeschlagene Nutzungsentgelt, das die Deutsche Postbank AG an die Deutsche Post AG entrichten soll, im Hinblick auf eine flächendeckende Sicherung von Postfilialen für angemessen und ausreichend?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1312705900
Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß sich der Vorschlag der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation in einer Größenordnung bewegt, die den berechtigten Interessen beider Unternehmen ausreichend Rechnung trägt und die nach den noch erforderlichen Nachverhandlungen und nach den gegebenenfalls anzubringenden Korrekturen die Basis für eine Nutzungsvergütung und damit für einen Kooperationsvertrag bietet, der dazu beiträgt, daß die Deutsche Post AG ein angemessenes flächendeckendes Filialnetz unterhalten kann.

Hans-Ulrich Klose (SPD):
Rede ID: ID1312706000
Zusatzfrage?

Horst Kubatschka (SPD):
Rede ID: ID1312706100
Herr Staatssekretär, Sie haben ja die entscheidende Frage, nämlich das flächendeckende Filialnetz, angesprochen. Halten Sie es für positiv, wenn die Deutsche Post AG in der Lokalpresse permanent in negative Schlagzeilen gerät? So heißt es zum Beispiel in der Mittelbayerischen Zeitung in bezug auf die Poststelle in Ihrlerstein: Sind die Tage der Poststelle gezählt?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1312706200
Ich bedaure solche Meldungen genauso wie Sie. Ich möchte aber darauf hinweisen, daß das Netz der Deutschen Post AG - anders verhält es sich bei dem Netz für die Telekommunikation, das ein technisches Netz ist - täglich durch viele Menschen sozusagen neu geknüpft und gestaltet werden muß und daß dazu auch der sogenannte mobile Postservice gehört, sprich: die Landzusteller mit Annahmebefugnis, die
ja in großer Zahl die Postversorgung auch auf dem Lande sicherstellen.

(Ulrich Heinrich [F.D.P.]: Die sind hervorragend!)


Hans-Ulrich Klose (SPD):
Rede ID: ID1312706300
Zusatzfrage?

Horst Kubatschka (SPD):
Rede ID: ID1312706400
Herr Staatssekretär, würden Sie Bankgeschäfte tätigen - es geht hier um Bankgeschäfte - zwischen Wurstsemmeln - nichts gegen Metzgereien und Wurstsemmeln -, Brezn - so heißt das bei uns - und frischen Semmeln? Meinen Sie, daß das für eine Bank das richtige Outfit ist?

(Ulrich Heinrich [F.D.P.]: Da wird geschmiert! Heiterkeit)


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1312706500
Die Deutsche Postbank AG stellt gegenwärtig Felduntersuchungen über das Bankgeschäft in Postagenturen an, also dort, wo auch Semmeln, Wurstwaren und anderes angeboten werden. Die Ergebnisse liegen noch nicht vor, aber es gibt Hinweise darauf, daß sich das Kundenverhalten im Vergleich zu dem bei posteigenen Stellen praktisch nicht ändert. Es handelt sich hier ganz überwiegend um sogenannte schnelle Zahlungsverkehre, also um Ein- und Auszahlungen. Es ist durchaus möglich, sie in Postagenturen zu tätigen. Das wird vom Kunden so auch angenommen.

Hans-Ulrich Klose (SPD):
Rede ID: ID1312706600
Ich bitte doch bei den weiteren Fragen zu beachten, daß die meisten der anwesenden Kolleginnen und Kollegen keine Gelegenheit hatten, etwas zu Mittag zu essen.

(Arne Börnsen [Ritterhude] [SPD]: Zu einer Postagentur gehen!)

Jetzt eine weitere Zusatzfrage vom Kollegen Barthel.

Klaus Barthel (SPD):
Rede ID: ID1312706700
Herr Staatssekretär, ich möchte noch einmal zu der Ausgangsfrage zurückkehren. Ich halte es, gelinde gesagt, für etwas unbefriedigend, wenn wir hier im Parlament weniger Fakten erfahren als das, was die Spatzen draußen von den Dächern pfeifen und was schon längst x-mal in der Presse veröffentlicht worden ist. Ich meine das zum Beispiel in bezug auf die Zahlen.
Deswegen will ich noch einmal ganz konkret nachfragen: Welche qualitativen und quantitativen Auswirkungen hätte die Verwirklichung des Einigungsvorschlags der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation für einen Kooperationsvertrag zwischen Postbank und Post nach Auffassung der Bundesregierung auf das Filialnetz und die Beschäftigtenzahlen? Sie haben sich vorhin nicht dazu geäußert, wie Sie die Zahlen der Deutschen Post AG, die da im Raum stehen, beurteilen. Ich möchte Sie einmal bitten, das zu beantworten, damit wir weiterkommen.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1312706800
Herr Kol-



Parl. Staatssekretär Dr. Paul Laufs
lege Barthel, Sie haben ja eine entsprechende Frage gestellt, zu deren Beantwortung ich gleich komme. Ganz allgemein kann ich sagen: Natürlich gibt es sehr viele Zahlen, die von entsprechend interessierter Seite in die Öffentlichkeit gebracht worden sind, aus denen aber ersichtlich ist, daß es nach wie vor riesige Differenzen gibt.
Ich bitte Sie wirklich um Verständnis: Es macht wenig Sinn, hier und heute gewisse Vorabbewertungen zu geben und Festlegungen zu machen. Auf die Art und Weise würden die Verhandlungen in der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation erschwert. Ich werde dazu - bitte üben Sie Nachsicht - keine Kommentare abgeben.

Hans-Ulrich Klose (SPD):
Rede ID: ID1312706900
Dann rufe ich jetzt die Frage 32 des Kollegen Eike Hovermann auf:
Hält die Bundesregierung die mit dem Einigungsvorschlag der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation für einen Kooperationsvertrag zwischen der Deutschen Post AG und der Deutschen Postbank AG verbundenen Rationalisierungsvorgaben für die Deutsche Post AG im Schalterbereich für realistisch?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1312707000
Herr Kollege Hovermann, die Bundesanstalt für Post und Telekommunikation geht in ihrem Ende August vorgelegten Vorschlag mit Eckpunkten für einen Kooperationsvertrag von einer prozentual bezifferten jährlichen Rationalisierungsvorgabe für die Deutsche Post AG aus. Eine jährliche Rationalisierungsvorgabe ist von allen Verhandlungspartnern als zulässiges Gestaltungsmerkmal für die Preisbildung im Rahmen des Kooperationsvertrags akzeptiert worden.
Ob die von der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation vorgeschlagene Rationalisierungsvorgabe in Höhe von acht vom Hundert pro Jahr Gegenstand des endgültigen Kooperationsvertrags sein wird, ist in den derzeitigen Nachverhandlungen zwischen der Deutschen Post AG und der Deutschen Postbank AG noch zu klären, die, wie ich bereits ausführte, bis Ende Oktober 1996 angesetzt sind.

Hans-Ulrich Klose (SPD):
Rede ID: ID1312707100
Zusatzfrage, Herr Kollege Hovermann?

Eike Hovermann (SPD):
Rede ID: ID1312707200
Herr Staatssekretär, welche Auswirkungen hätte der mögliche Stellenabbau auf die Pensionsverpflichtungen und auf eines der Hauptziele, die sogenannte Optimierung des Verkaufserlöses, wenn Sie unterstellen, daß die Meinung der Post AG richtig ist, nach der es zu einem Abbau von 23 000 Stellen kommt?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1312707300
Diese Feststellung der Deutschen Post AG halte ich für überhaupt nicht plausibel. Es ist schwer vorstellbar, daß wegen eines Differenzbetrags im unteren dreistelligen Millionenbereich im Hinblick auf die Gesamtkosten des Filialnetzes von rund 5 Milliarden DM in der Konsequenz über 10 000 Filialstellen geschlossen und über 20 000 Mitarbeiter freigesetzt
werden müssen. Das halte ich für überhaupt nicht nachvollziehbar. Deshalb erübrigt sich eine ins einzelne gehende Antwort auf Ihre Frage.

Hans-Ulrich Klose (SPD):
Rede ID: ID1312707400
Weitere Zusatzfrage, Herr Kollege Hovermann? - Nein.
Eine Zusatzfrage, Herr Kollege Kubatschka.

Horst Kubatschka (SPD):
Rede ID: ID1312707500
Herr Staatssekretär, welche Zahl ist nach Ihrer Meinung nachvollziehbar?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1312707600
Hier ist eine Zahl in den Raum gestellt worden, die mir überhaupt nicht plausibel erscheint. Ich kenne keine andere Zahl außer die der Deutschen Post AG, die mir gestern mitgeteilt wurde. Die Deutsche Post AG will ein Filialnetz mit mindestens 12 000 ortsfesten Postfilialen gestalten. Das würde gegenüber dem heutigen Ist einen Abbau von über 4 000 Poststellen bedeuten. Mit Sicherheit folgte daraus aber kein Personalstellenabbau in der Größenordnung, von der wir gerade gehört haben.

Hans-Ulrich Klose (SPD):
Rede ID: ID1312707700
Zusatzfrage, Herr Kollege Müller.

Elmar Müller (CDU):
Rede ID: ID1312707800
Herr Staatssekretär, nachdem der Präsident der Bundesanstalt nicht in der Lage war, seinem Vermittlungsauftrag nachzukommen, das heißt, nachdem er mit seinen Verhandlungen gescheitert ist, ruhen alle Erwartungen in bezug auf künftige Verhandlungen und das Ergebnis zu Recht auf dem Postminister. Ich hoffe, daß es ihm gelingt.
Zu den Zahlen der Postfilialen, die gerade zur Debatte standen: Könnten wir uns im Rahmen der Gesetzgebung über das Postgesetz bei den Außenstellen nicht durchaus auch an der Bevölkerungsdichte orientieren, wie das im europäischen Ausland derzeit durchaus kundenfreundlich praktiziert wird?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1312707900
Herr Kollege Müller, ich greife diese Anregung gerne auf. Man kann in der Tat diskutieren, ob wir die Qualitätskriterien hinsichtlich der Flächendeckung aus dem Bundestagsbeschluß von 1981 so richtig übernommen haben, ob man nicht zwischen dem ländlichen Raum und den Verdichtungsgebieten differenzieren muß, auch was den zumutbaren Abstand zwischen Siedlungen und ortsfesten Filialen betrifft. Darüber können wir diskutieren, selbstverständlich. Ich greife das gerne auf. Vielen Dank.

Hans-Ulrich Klose (SPD):
Rede ID: ID1312708000
Gibt es dazu noch Zusatzfragen? - Herr Kollege Barthel.

Klaus Barthel (SPD):
Rede ID: ID1312708100
Herr Staatssekretär, bei den Rationalisierungsvorgaben geht es ja wohl darum, daß die Arbeitsplätze nicht wegen der berühmten „dreistelligen Millionensumme im unteren Bereich"

Klaus Barthel
verlorengehen, sondern wegen der angeblich ohnehin akzeptierten Rationalisierungsvorgabe in Höhe von 8 Prozent und der befürchteten erneuten, darüber hinausgehenden Rationalisierung. Sie ergibt sich ja wohl daraus, daß die Post AG ihre Vorstellungen hinsichtlich der Rationalisierung und des Schalterentgeltes offensichtlich nicht zu 100 Prozent wird durchsetzen können. So wird sie gezwungen sein - auch auf Grund der Tatsache, daß sie nach dem Einigungsvorschlag von der Postbank weniger Geld bekommt -, diese Rationalisierungsvorgabe zu verschärfen. Daraus ergibt sich doch die Frage, ob die Zahlen der Post AG nicht doch realistisch sind.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1312708200
Wir halten diese Zahlen überhaupt nicht für realistisch, weil die Vorgaben an die Qualität dieses Postfilialnetzes zunächst nicht geändert werden, es sei denn - wie Kollege Müller das gerade angedeutet hat -, in Richtung einer Netzverdichtung.
Deshalb ist es nicht denkbar, daß wir von 16 500 Filialstellen, die es heute gibt, mehr als 10 000 verlieren können. Das ist nicht vorstellbar, das ist nicht nachvollziehbar und ist auch mit Blick auf die Summen, die strittig sind, nicht plausibel zu machen.

Hans-Ulrich Klose (SPD):
Rede ID: ID1312708300
Jetzt kommen wir zu Frage 33 des Kollegen Eike Hovermann:
Wie bewertet die Bundesregierung die Forderung der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation, der Deutschen Post AG sofort eine größere Gestaltungsfreiheit im Filialnetz zu ermöglichen, und welchen Spielraum beabsichtigt die Bundesregierung der Deutschen Post AG künftig bei der Gestaltung ihres Filialnetzes einzuräumen?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1312708400
Herr Kollege Hovermann, die Bundesanstalt für Post und Telekommunikation geht davon aus, daß der Deutschen Post AG größere Gestaltungsspielräume im Filialnetz eingeräumt werden sollten, wenn sich die Deutsche Post AG im Gegenzug zu der von der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation vorgeschlagenen Rationalisierungsvorgabe von 8 vom Hundert pro Jahr verpflichtet.
Wie zu Ihrer ersten Frage bereits erläutert, ist jedoch derzeitig noch offen, ob die von der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation vorgeschlagene Rationalisierungsvorgabe Gegenstand der Abgeltungsvereinbarung wird.
Abgesehen davon billigt die Bundesregierung der Deutschen Post AG bereits jetzt, insbesondere vor dem Hintergrund des erfolgreichen Agenturmodells, das sich wegen der längeren Öffnungszeiten bewährt hat und von den Kunden weitestgehend angenommen worden ist, größere Flexibilität bei der Gestaltung des Verhältnisses zwischen eigenbetriebenen Filialen und Agenturen zu.

Hans-Ulrich Klose (SPD):
Rede ID: ID1312708500
Zusatzfrage.

Eike Hovermann (SPD):
Rede ID: ID1312708600
Herr Staatssekretär, welche Einflußmöglichkeiten seitens der Bundesregierung sehen Sie, wenn Agenturen schließen und auch die Briefzusteller mit erweiterter Annahmebefugnis, die den Radius von zwei Kilometern mit abdecken sollen, das zugesicherte Maß der Versorgung nicht mehr gewährleisten können?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1312708700
Sie wissen, wie die Vorgaben für die Schließung einer Filialstelle aussehen. Entscheidend ist das Absinken der Arbeitszeit unter fünfeinhalb Wochenstunden. Selbstverständlich müssen diese Regelungen - das ist geltendes Recht - eingehalten werden, in welcher Weise auch immer. Wenn eine Postagentur schließt, die diese Bedingungen nicht erfüllt, dann muß nach einer Alternative gesucht werden. So geschieht das ja in der Tat auch.

Hans-Ulrich Klose (SPD):
Rede ID: ID1312708800
Zusatzfrage? Eike Hovermann (SPD): Nein, danke.

Hans-Ulrich Klose (SPD):
Rede ID: ID1312708900
Herr Kollege Barthel.

Klaus Barthel (SPD):
Rede ID: ID1312709000
Herr Staatssekretär, wir wissen alle, daß in der Sprache der Post AG das Wort „Gestaltungsfreiheit im Filialnetz" die Freistellung von bisherigen gesetzlichen Auflagen bedeutet. So jedenfalls versteht das die Post AG. Wenn Sie diese größere Gestaltungsfreiheit bejahen, dann heißt das auf gut Deutsch, daß die Post-Kundenschutzverordnung nicht mehr gelten soll. Stimmen Sie in dieser Einschätzung mit mir überein?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1312709100
Nein, Herr Kollege Barthel. Ich widerspreche Ihnen ausdrücklich. Selbstverständlich ist die Post-Kundenschutzverordnung genauso einzuhalten wie Tarifverträge und beamtenrechtliche Regelungen bei entsprechenden Umsetzungen, Umwandlungen und Anpassungen des Filialnetzes.

Hans-Ulrich Klose (SPD):
Rede ID: ID1312709200
Es gibt keine weiteren Zusatzfragen.
Ich rufe die Frage 34 des Kollegen Arne Börnsen auf:
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation, daß bei Zahlung der von der Post geforderten Schalterentgelte der künftige Börsenwert der Deutschen Postbank AG und damit die entsprechenden Privatisierungserlöse des Bundes erheblich sinken würden, und trifft es zu, daß sich die Bundesregierung deshalb für möglichst niedrige Nutzungsentgelte der Deutschen Postbank AG einsetzt, um aus kurzfristigen haushaltspolitischen Motiven möglichst hohe Privatisierungserlöse der Deutschen Postbank AG zu erzielen?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1312709300
Herr Kollege Börnsen, die Bundesregierung teilt die Auffas-

Parl. Staatssekretär Dr. Paul Laufs
sung der sie beratenden Investmentbank Schroders, London, daß die Kostenstruktur der Deutschen Postbank AG, die inbesondere durch die Höhe der an die Deutsche Postbank AG zu zahlende Nutzungsvergütung bestimmt wird, deutliche Auswirkungen auf etwaige Privatisierungserlöse beim Verkauf von Postbankaktien hat.
Da die Höhe der Schaltervergütung jedoch auch Bedeutung für den Wert der Deutschen Post AG hat, ist der Bundesregierung vordringlich an einer Lösung in der Frage des Nutzungsentgelts gelegen, die die berechtigten Interessen beider Unternehmen berücksichtigt und damit auch der Entwicklung beider Unternehmen gerecht wird.

Hans-Ulrich Klose (SPD):
Rede ID: ID1312709400
Zusatzfrage.

Arne Börnsen (SPD):
Rede ID: ID1312709500
Herr Staatssekretär, Sie haben die Differenz in der Summe genannt, die in den Vorstellungen der Postbank und der Post hinsichtlich des Nutzungsentgeltes einen sich im unteren dreiziffrigen Bereich befindenden Millionenbetrag ausmacht. Versucht die Bundesanstalt für Post und Telekommunikation, die diesen Auftrag dankenswerterweise weiterhin - ich schätze, mit Unterstützung der Bundesregierung - ausführt, andere Modelle zu finden, die in der Frage der Erhöhung oder Reduzierung des Nutzungsentgeltes nicht alleine von der einen oder anderen Interessenlage her berührt sind?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1312709600
Herr Kollege Börnsen, Sie wissen, daß es eine ganze Reihe von anderen Vorschlägen gibt, wie man diese Differenz überbrücken könnte. Es sollte eigentlich einsichtig sein, daß man keine Lösung akzeptieren kann, die den Bundeshaushalt belastet, und daß es schwierig ist, durch die Übertragungen von Eigentum zu einer Lösung zu kommen.
Die Bundesregierung ist bereit, alle Lösungsvorschläge, die in die Diskussion eingebracht wurden, zu prüfen. Es gibt einige Lösungsvorschläge, aber man muß sehen, daß man den Vertrag zwischen den beiden Partnern so zuwege bringt, daß ihn beide Seiten freiwillig unterschreiben und beide Seiten sehen, daß Ihre Interessen soweit wie möglich berücksichtigt worden sind. Es ist jetzt die Kunst der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation, dies durch Moderation und Koordinierung zum Abschluß zu bringen.

Hans-Ulrich Klose (SPD):
Rede ID: ID1312709700
Weitere Zusatzfrage.

Arne Börnsen (SPD):
Rede ID: ID1312709800
Ich habe jetzt eine etwas einfachere Zusatzfrage; denn ich habe genauso wie Sie Verständnis dafür, daß man kompliziert fragen und kompliziert antworten muß, weil die Verhandlungen noch laufen und wir von unserer Seite ein Ergebnis dieser Verhandlungen haben wollen, und zwar nicht zuletzt - das ist meine Frage -, um überhaupt einen Börsengang der Postbank zu ermöglichen. Denn ohne einen Kooperationsvertrag mit der Post wäre ein solcher Börsengang abenteuerlich. Stimmen Sie mir zu?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1312709900
Ja.

(Arne Börnsen [Ritterhude] [SPD]: Ich danke Ihnen!)

Die Voraussetzung für ein Filialkonzept auf der Postseite und die Voraussetzung für andere Kooperationsverträge mit neuen Partnern der Postbank sowie für den Börsengang der Postbank ist ein fairer Kooperationsvertrag zwischen Post und Postbank.

Hans-Ulrich Klose (SPD):
Rede ID: ID1312710000
Zusatzfrage, Herr Kollege Bury.

Hans Martin Bury (SPD):
Rede ID: ID1312710100
Herr Staatssekretär, wann wird die Bundesregierung ein Konzept für die Privatisierung der Postbank vorlegen, das Partner benennt, die mit eigenen Produkten die Schalterauslastung verbessern und damit Filialen und Arbeitsplätze sichern helfen?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1312710200
Zunächst muß ich wiederholen, Herr Kollege Bury, was ich gerade gesagt habe. Voraussetzung dafür, daß wir neue Kooperationspartner für die Postbank finden, ist, daß zuerst ein Kooperationsvertrag mit der Deutschen Post AG abgeschlossen worden ist; denn dies ist natürlich auch die Basis für gemeinsames Tätigwerden im Vertriebsnetz.
Sie wissen auch, daß schon einige potentielle Vertragspartner der Postbank genannt worden sind. Ich bin sicher, daß der Vorstand der Deutschen Postbank AG nach Abschluß des Kooperationsvertrags mit der Post sehr schnell Vorschläge machen wird, die natürlich auch mit der Deutschen Post AG und mit dem Eigentümer abgestimmt werden müssen. In der Regel geht man davon aus, daß es dabei auch um eine Kapitalbeteiligung geht, die die Zustimmung des bisherigen Eigentümers finden muß. Die Hoffnung ist, daß man das sehr bald zuwege bringt; denn davon hängt die Möglichkeit der Veräußerung von Aktien der Deutschen Postbank AG ab.

Hans-Ulrich Klose (SPD):
Rede ID: ID1312710300
Zusatzfrage, Herr Kollege Barthel.

Klaus Barthel (SPD):
Rede ID: ID1312710400
Herr Staatssekretär, wir stellen jetzt fest, daß Sie zum einen sagen, die Bundesregierung ist für jeden Weg offen, um zu einer Postbankprivatisierung auf eine vernünftige Weise zu kommen, und daß Sie auf der anderen Seite zugeben mußten, daß die inhaltlichen Voraussetzungen für eine Postbankprivatisierung bis zum heutigen Zeitpunkt nicht vorliegen, obwohl die Bundesregierung schon mehrfach, mit Terminsetzung, versprochen hat, diese Voraussetzungen zu schaffen. Ich erinnere daran, daß der letzte Termin, den Sie uns genannt haben, Mitte dieses Jahres war.

Klaus Barthel
Gehört zu den konstruktiven Überlegungen der Bundesregierung auch, daß von einer Veräußerung der Postbankaktien mit aller Gewalt in diesem Jahr, bloß weil es der Bundesfinanzminister so will, womöglich Abstand genommen wird?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1312710500
Nein, Herr Kollege Barthel. Sie wissen, daß es andere Modelle der Veräußerung gibt, etwa über sogenannte Platzhalterkonsortien, die es möglich machen würden, noch in diesem Jahr entsprechende Erlöse einzustellen. Welcher Weg tatsächlich gegangen wird, muß sich in der Tat in den nächsten Wochen entscheiden.

Hans-Ulrich Klose (SPD):
Rede ID: ID1312710600
Keine Zusatzfrage.
Dann rufe ich Frage 35 des Kollegen Arne Börnsen auf:
Ist die Bundesregierung bereit, daraus entstehende Verluste der Deutschen Post AG durch einen Barzuschuß des Bundes aus Privatisierungserlösen bei der Deutschen Postbank AG oder durch Kaufpreisminderungen zugunsten der Deutschen Post AG beim Erwerb des ihr zugedachten Aktienanteils der Deutschen Postbank AG auszugleichen?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1312710700
Herr Kollege Börnsen, die Bundesregierung ist bereit, jeden Lösungsansatz zu prüfen, der dazu beitragen könnte, die noch bestehenden Differenzen in den Kooperationsverhandlungen auszugleichen. Nicht in Betracht kommen, wie ich bereits gesagt habe, Lösungsmodelle, die den Bundeshaushalt belasten.

Hans-Ulrich Klose (SPD):
Rede ID: ID1312710800
Zusatzfrage? - Keine.
Ich rufe die Frage 36 des Kollegen Klaus Barthel auf:
Hält die Bundesregierung es für möglich, den von der Deutschen Post AG bei Verwirklichung des Einigungsvorschlages der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation für einen Kooperationsvertrag zwischen der Deutschen Post AG und der Deutschen Postbank AG befürchteten zusätzlichen Personalabbau von über 20 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sozialverträglich zu bewältigen?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1312710900
Herr Kollege Barthel, die Bundesanstalt für Post und Telekommunikation hat Ende August 1996 einen vermittelnden Vorschlag mit Eckpunkten für einen möglichen Kooperationsvertrag vorgelegt. Die von der Deutschen Post AG geäußerte Befürchtung, bei Umsetzung dieses Vorschlags drohe ein Personalabbau von 20 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, ist aus Sicht der Bundesregierung nicht nachvollziehbar und wird von ihr nicht geteilt.
Im übrigen geht die Bundesregierung davon aus, daß personalwirksame Maßnahmen im Rahmen der geltenden Tarifverträge und des Beamtenrechts umgesetzt werden. Unmittelbaren Einfluß auf Personalmaßnahmen hat die Bundesregierung nur, soweit bei
den Aktiengesellschaften Rechte von Beamten verletzt werden.

Hans-Ulrich Klose (SPD):
Rede ID: ID1312711000
Zusatzfrage.

Klaus Barthel (SPD):
Rede ID: ID1312711100
Herr Staatssekretär, es ist aber doch, auch wenn man die Zahl von 20 000 Stellen vielleicht nicht bestätigen kann, absehbar, daß es bei der Post AG einen beschleunigten Personalabbau gibt. Welche Auswirkungen wird diese Entwicklung auf die Pensionsverpflichtungen der Post AG haben, und wie gedenkt die Bundesregierung damit umzugehen?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1312711200
Es trifft zu, daß bei solchen Umwandlungen besonders Personal des mittleren Dienstes betroffen ist. In diesem Bereich besteht ohnehin ein erheblicher Überhang. Die Deutsche Post AG wird deshalb alle Möglichkeiten des sozialverträglichen Personalabbaus in Anspruch nehmen müssen.
Sie wissen, daß vor der Inanspruchnahme von Vorruhestandsregelungen geprüft werden muß, ob für den betroffenen Beamten Verwendungsmöglichkeiten in anderen Verwaltungen bestehen. Das war bisher nur in geringem Umfang der Fall.
Ich bestätige, daß die Deutsche Post AG bei der Freisetzung von Personal sehr vorsichtig vorgehen muß und sehr schnell an Grenzen stoßen wird, insbesondere im Hinblick auf das Tarifrecht und das Beamtenrecht.

Hans-Ulrich Klose (SPD):
Rede ID: ID1312711300
Weitere Zusatzfrage?

Klaus Barthel (SPD):
Rede ID: ID1312711400
In jedem Fall werden aber doch zusätzliche Kosten auf den Pensionsfonds der Post AG zukommen, der schon ohnehin, vorsichtig gesagt, sehr knapp bemessen ist. Wie will die Bundesregierung dieses Problem lösen? Will sie der Post AG die Lasten, die daraus entstehen, aufbürden, oder will sie das anderweitig ausgleichen?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1312711500
Es trifft zu, daß auf die Unterstützungskassen schon jetzt Lasten zukommen, mit denen man 1994 noch nicht gerechnet hat. Es gibt Gespräche mit den Postunternehmen, auf welche Weise man die Unterstützungskassen liquide halten kann. Unbestritten ist, daß der Bund für die Versorgung der ehemaligen Beamten haftet.

Hans-Ulrich Klose (SPD):
Rede ID: ID1312711600
Zusatzfrage, Herr Kollege Kubatschka.

Horst Kubatschka (SPD):
Rede ID: ID1312711700
Herr Staatssekretär, Sie sagen, die Zahlen seien für Sie nicht nachvollziehbar. Sie liegen also nicht in Ihrem Vorstellungsvermögen. Welche Möglichkeiten haben Sie als Bundesregierung aber, wenn zum Beispiel die Hälfte, sprich: 10 000 Stellen, eingespart werden, um dem gegenzu-



Horst Kubatschka
steuern, oder sind Sie so überrascht, daß Sie nicht handeln können?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1312711800
Herr Kollege Kubatschka, um auf den Beginn Ihrer Frage zurückzukommen: Ich erinnere mich lebhaft an früher geäußerte Befürchtungen aus den Reihen der Deutschen Post AG, als wir darangingen, einen Teilbereich der Info-Post zu liberalisieren. Damals sind ähnliche Zahlen genannt worden. Ich kann heute feststellen, daß sich diese Befürchtungen in Wohlgefallen aufgelöst haben. Ich bin also sehr skeptisch und kann diese Zahlen nicht verifizieren.
Im übrigen besteht natürlich die Verantwortung der Unternehmensführung der Deutschen Post AG fort, im Rahmen geltenden Rechtes personalwirtschaftliche Maßnahmen durchzuführen. Selbstverständlich kann sich die Deutsche Post AG über das Beamtenrecht nicht hinwegsetzen. Deshalb müssen die kommenden Umsetzungen sozialverträglich gestaltet werden.

Hans-Ulrich Klose (SPD):
Rede ID: ID1312711900
Zusatzfrage, Herr Kollege Müller.

Elmar Müller (CDU):
Rede ID: ID1312712000
Herr Staatssekretär, können Sie mir bestätigen, daß wir in den Postüberleitungs- bzw. Errichtungsgesetzen vorgesehen haben, daß ab 1999 eine Deckelung der Umlagen der Unternehmen stattfindet, die sich meines Wissens auf 33 Prozent der Löhne und Gehälter der Beamten bezieht?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1312712100
Das kann ich bestätigen, Herr Kollege Müller. Ich möchte aber hinzufügen, daß ab diesem Zeitpunkt die Last für den Bund deutlich ansteigt.

Hans-Ulrich Klose (SPD):
Rede ID: ID1312712200
Ich rufe jetzt die Frage 37 des Kollegen Klaus Barthel auf:
Wie stellt sich die Bundesregierung die Realisierung eines solchen drastischen Abbaus von Arbeitsplätzen vor dem Hintergrund des hohen Beamten- und Beamtinnen-Anteils in den betroffenen Bereichen vor?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1312712300
Herr Kollege Barthel, die Bundesregierung ist, wie bereits zu Ihrer ersten Frage ausgeführt, der Auffassung, daß es nicht zu dem von Ihnen befürchteten drastischen Personalabbau kommen wird, so daß sich die Frage nach sozialverträglichen Maßnahmen, die über die geltenden tarifvertraglichen und beamtenrechtlichen Regelungen hinausgehen, nicht stellt.

Hans-Ulrich Klose (SPD):
Rede ID: ID1312712400
Zusatzfrage.

Klaus Barthel (SPD):
Rede ID: ID1312712500
Herr Staatssekretär, besteht denn nicht die Gefahr, daß dann, wenn im Beamtenbereich nicht so stark Personal abgebaut werden
kann, wie es die Post AG oder die Postbank vielleicht für erforderlich halten, verstärkt in dem Bereich, der nicht dem Beamtenrecht unterliegt, ein Personalabbau betrieben wird, das heißt, vor allen Dingen bei den Angestellten, und würde das nicht bedeuten, daß hier dann eine besondere Betroffenheit der neuen Länder vorläge?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1312712600
Kollege Barthel, die Deutsche Post AG hat mit den bei ihr vertretenen Gewerkschaften und dem Gesamtbetriebsrat den Tarifvertrag Nr. 445 abgeschlossen, in dem auch alle Regelungen über die sozialverträgliche Umsetzung von Personal im Falle der Ersetzung von eigenbetriebenen Filialen durch fremdbetriebene Filialen enthalten sind. Ich glaube, daß diese Regelungen ausreichen, um Ihrem Anliegen zu entsprechen.

Hans-Ulrich Klose (SPD):
Rede ID: ID1312712700
Zusatzfrage.

Klaus Barthel (SPD):
Rede ID: ID1312712800
Geht denn die Bundesregierung davon aus und unterstützt sie die Forderung, daß die Gültigkeit der Tarifverträge, von denen Sie gerade gesprochen haben - deren Gültigkeit ist ja bekanntlich befristet -, über den jetzt vorgesehenen Zeitpunkt hinaus verlängert wird?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1312712900
Darüber zu befinden ist Sache der Tarifpartner.

Hans-Ulrich Klose (SPD):
Rede ID: ID1312713000
Keine Zusatzfragen. Wir haben damit die Fragen zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Post und Telekommunikation erschöpft. Ich danke dem Herrn Staatssekretär.
Ich rufe jetzt den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit auf. Zur Beantwortung steht der Parlamentarische Staatssekretär Ulrich Klinkert bereit.
Ich rufe die Frage 1 der Kollegin Simone Probst auf:
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Ursachen und die Folgen des zunächst geheimgehaltenen Störfalls in der Wiederaufarbeitung für Brüterbrennstoff im schottischen Dounreay?

Ulrich Klinkert (CDU):
Rede ID: ID1312713100
Frau Kollegin Probst, der Bundesregierung wurde von der britischen Überwachungsbehörde mitgeteilt, daß am 28. September 1996 gegen 17 Uhr in der Wiederaufarbeitungsanlage D 1206 in Dounreay das abgeleitete Abwasser einen gegenüber dem Erwartungswert erhöhten Gehalt an Radioaktivität besaß. Die Anlage wurde noch am 28. September bis auf weiteres abgeschaltet.
Bislang konnte festgestellt werden, daß die Aktivitätserhöhung aus einem Kühlwassersystem der Wiederaufarbeitungsanlage stammt. Die weiteren Untersuchungen dauern an.



Parl. Staatssekretär Ulrich Klinkert
Nach den der Bundesregierung vorliegenden übereinstimmenden Informationen von Betreiberseite und Überwachungsbehörde wurde eine Alpha-Aktivität von etwa 7 Gigabecquerel ins Meer abgeleitet. Der gemäß Genehmigung zulässige Jahresgrenzwert beträgt 750 Gigabecquerel Alpha-Aktivität.
In Übereinstimmung mit bestehenden Regelungen hat der Anlagenbetreiber am Montag, dem 30. September 1996, die britische Überwachungsbehörde und die Öffentlichkeit informiert. Danach erscheint es nicht gerechtfertigt, von einem „zunächst geheimgehaltenen" Störfall zu sprechen.

Hans-Ulrich Klose (SPD):
Rede ID: ID1312713200
Zusatzfrage.

Simone Probst (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1312713300
Herr Staatssekretär, Sie haben das Kühlwassersystem angesprochen. Können Sie Informationen bestätigen, daß altersbedingte Korrosionen in den Rohrleitungen mitverantwortlich waren für diesen Störfall?

Ulrich Klinkert (CDU):
Rede ID: ID1312713400
Frau Kollegin Probst, da die Untersuchungen noch andauern, müssen wir auf die Untersuchungsergebnisse warten. Ich kann Ihnen dies weder bestätigen noch dementieren.

Hans-Ulrich Klose (SPD):
Rede ID: ID1312713500
Weitere Zusatzfrage.

Simone Probst (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1312713600
Sie hatten vorhin die Menge der abgegebenen Radioaktivität angesprochen. Interessant sind nicht nur die Grenzwerte, sondern mich würde auch interessieren, ob der Bundesregierung bekannt ist, um wieviel Prozent die Radioaktivität höher war als im Normalbetrieb und welche Nuklide abgegeben wurden.

Ulrich Klinkert (CDU):
Rede ID: ID1312713700
Ich hatte gesagt, daß es einen Jahresgrenzwert gibt. Dieser Jahresgrenzwert liegt bei 750 Gigabecquerel. Der festgestellte Wert liegt bei 7 Gigabecquerel, die abgegeben worden sind.
Bei der Alpha-Strahlung handelt es sich um einen Summengrenzwert. Dieser Summengrenzwert ist für das Jahr festgelegt, so daß die Aktivität bzw. Strahlung von Alpha-Teilchen nur zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht relevant ist. Ich gehe davon aus, daß sie, bezogen auf den Jahresgrenzwert, pro Stunde wenig über Null liegt.

Hans-Ulrich Klose (SPD):
Rede ID: ID1312713800
Ich rufe die Frage 2 der Kollegin Simone Probst auf:
Wie beurteilt die Bundesregierung angesichts des Störfalls die Sicherheit der Anlage im Hinblick auf ihre Eignung für eine schadlose Verwertung von Kernbrennstoffen aus dem Versuchsbrüter KNK II in Karlsruhe?

Ulrich Klinkert (CDU):
Rede ID: ID1312713900
Nach den der Bundesregierung vorliegenden Informationen gab es von den zuständigen britischen Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden bisher keine Bedenken gegen den Betrieb der Wiederaufarbeitungsanlagen in Dounreay. Die britische Überwachungsbehörde hat darauf hingewiesen, daß sie dem Wiederanfahren der Anlage erst zustimmen wird, wenn sie sich von der weiteren Gewährleistung der Anlagensicherheit überzeugt hat.
Damit besteht für die Bundesregierung zur Zeit keine Veranlassung, die Verantwortbarkeit einer Wiederaufarbeitung deutscher Forschungs- und Versuchsreaktor-Brennelemente in Dounreay in Frage zu stellen.

Hans-Ulrich Klose (SPD):
Rede ID: ID1312714000
Zusatzfrage.

Simone Probst (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1312714100
Herr Staatssekretär, Ihre letzte Bemerkung war sehr prinzipiell. Aber mich würde doch interessieren, ob die Bundesregierung die Transporte der KNK-II-Brennelemente nach Dounreay so lange einstellen wird, bis die Ursachen und auch die Auswirkungen dieses Störfalls bekannt sind.

Ulrich Klinkert (CDU):
Rede ID: ID1312714200
Ich gehe davon aus, daß sowohl Ursache als auch Auswirkungen in kurzer Zeit festgestellt werden können, so daß sich eine solche Frage von vornherein nicht stellt.

Hans-Ulrich Klose (SPD):
Rede ID: ID1312714300
Damit haben wir die Fragen zu dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit erschöpft. Ich danke dem Herrn Staatssekretär.
Die Fragen 3-6 aus den Geschäftsbereichen des Bundesministeriums für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau, des Bundesministeriums des Innern und des Bundesministeriums für Wirtschaft werden schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten auf. Zur Beantwortung steht der Parlamentarische Staatssekretär Wolfgang Gröbl bereit.
Ich rufe die Frage 7 des Kollegen Ulrich Heinrich auf.
Wie beurteilt die Bundesregierung die Förderung des Exportes von für die Mast vorgesehenen Jungtieren (sogenannte Fresser) als wirkungsvolle Maßnahme zur Entlastung des Rindfleischmarktes in die Nachfolgestaaten des ehemaligen Jugoslawien, in denen eine große Nachfrage für diese Tiere besteht?

Wolfgang Gröbl (CSU):
Rede ID: ID1312714400
Herr Kollege Heinrich, zur aktuellen Entlastung des Rindfleischmarktes befürwortet die Bundesregierung die Förderung des Exports von für die Mast vorgesehenen Jungtieren in die Nachfolgestaaten des ehemaligen Jugoslawiens. Die Europäische Kommission

Parl. Staatssekretär Wolfgang Gröbl
wurde in der Sitzung des Verwaltungsausschusses Rindfleisch am 13. September 1996 in Brüssel von deutscher Seite gebeten, für entsprechende Ausfuhren eine Erstattung vorzusehen. Dieser aus deutschen Wirtschaftskreisen angeregten und unterstützten Bitte ist die Kommission bisher nicht nachgekommen. Eine endgültige Entscheidung steht noch aus.

Hans-Ulrich Klose (SPD):
Rede ID: ID1312714500
Zusatzfrage.

Ulrich Heinrich (FDP):
Rede ID: ID1312714600
Herr Staatssekretär, was unternehmen Sie, um die Kommission davon zu überzeugen, daß dies eine bessere Möglichkeit wäre, mit dem Überangebot an Rindfleisch in der Europäischen Gemeinschaft fertigzuwerden, als eine überproportional hohe Einlagerung in europäische Lagerhallen?

Wolfgang Gröbl (CSU):
Rede ID: ID1312714700
Unsere Möglichkeiten sind, im schon erwähnten Verwaltungsausschuß diese Bitte bzw. Forderung zu wiederholen. Wir haben in dieser Woche eine Sitzung dieses Ausschusses und werden mit dieser Forderung wieder antreten.

Hans-Ulrich Klose (SPD):
Rede ID: ID1312714800
Weitere Zusatzfrage.

Ulrich Heinrich (FDP):
Rede ID: ID1312714900
Ich nehme an, daß Ihr Haus nachgerechnet hat, um welche Mengen an Tieren es sich handeln könnte, die dann gegebenenfalls in die Staaten des ehemaligen Jugoslawiens exportiert werden könnten. Können Sie hier schon Zahlen nennen?

Wolfgang Gröbl (CSU):
Rede ID: ID1312715000
Es gibt solche Zahlen. Es gibt Nachfragen aus Serbien und aus Bosnien-Herzegowina, die sich nicht nur auf Schlachtvieh, sondern auch auf Zuchtvieh beziehen, wie auch immer das dann an Ort und Stelle verwendet wird. Diese Zahlen liegen in einer Größenordnung von 200 000 bis 300 000 Stück.

Hans-Ulrich Klose (SPD):
Rede ID: ID1312715100
Keine weiteren Fragen? - Dann ist der Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten erschöpft. Ich danke dem Herrn Staatssekretär.
Die Fragen 8 und 9 zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung werden schriftlich beantwortet. Das gilt auch für die Fragen 10 und 11 des Geschäftsbereichs des Bundesministeriums für Gesundheit. Die Fragen 12 und 13 der Kollegen Ernstberger und Schmidbauer entfallen, da beide nicht anwesend sind.
Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesminsteriums für Verkehr. Ich rufe die Frage 14 des Kollegen Wolfgang Behrendt auf:
Trifft es zu, daß die Bundesregierung die geplante Stillegung der Berliner innerstädtischen Flughäfen Tegel und Tempelhof noch einmal überprüfen will, und wenn ja, ist sich die Bundesregierung bewußt, daß sie damit den zwischen Berlin, Brandenburg und dem Bund gefundenen Konsens aufkündigt, Schönefeld als „Single" -Airport der Hauptstadt auszubauen?

Manfred Carstens (CDU):
Rede ID: ID1312715200
Der am 28. Mai 1996 von Berlin, Brandenburg und dem Bund getroffene Konsensbeschluß über die Realisierung des künftigen Großflughafens für die Region Berlin/Brandenburg durch eine entsprechende Entwicklung des Flughafens Berlin-Schönefeld als Single-Standort ist nach wie vor uneingeschränkt gültig.

Hans-Ulrich Klose (SPD):
Rede ID: ID1312715300
Zusatzfrage.

Wolfgang Behrendt (SPD):
Rede ID: ID1312715400
Herr Staatssekretär, wie erklären Sie sich dann die Pressemeldungen, die davon sprachen, daß Herr Minister Wissmann auf einer Veranstaltung in Berlin erklärt habe, diese Frage sei für ihn weiterhin offen?

Manfred Carstens (CDU):
Rede ID: ID1312715500
Ich habe die Pressemeldungen gesehen - sie stammen wohl vom 20. September - und darf Ihnen mitteilen, daß wir noch am selben Tag seitens des Bundesverkehrsministeriums diese etwas mißverständlichen Äußerungen der Presse klargestellt haben. Es bleibt also bei dem Sachstand, den ich hier vorgetragen habe.

Hans-Ulrich Klose (SPD):
Rede ID: ID1312715600
Zusatzfrage.

Wolfgang Behrendt (SPD):
Rede ID: ID1312715700
Inwieweit besteht Gewißheit darüber, daß die Interpretation des Begriffs Single-Flughafen einschließt, daß es auf den beiden bestehenden Berliner Stadtflughäfen nicht weiterhin Flugverkehr mit Hubschraubern oder Privatjets geben wird?

Manfred Carstens (CDU):
Rede ID: ID1312715800
Es ist die Bezeichnung Verkehrsflughafen erwähnt. Sofern es sich um bezahlten Flugverkehr handelt, verhält es sich so, wie es im Konsensvertrag zum Ausdruck gebracht wurde.

Hans-Ulrich Klose (SPD):
Rede ID: ID1312715900
Ich rufe die Frage 15 des Kollegen Wolfgang Behrendt auf:
Welche Art von Flugverkehr ist im Falle einer Aufrechterhaltung der Standorte Tempelhof und Tegel vorgesehen, und wie hoch ist das zu erwartende Aufkommen dieser Flugverkehrsarten?

Manfred Carstens (CDU):
Rede ID: ID1312716000
Herr Präsident, hierzu verweise ich auf meine Antwort zu Frage 14.

Hans-Ulrich Klose (SPD):
Rede ID: ID1312716100
Zusatzfrage.

Wolfgang Behrendt (SPD):
Rede ID: ID1312716200
Herr Staatssekretär, können Sie hier ausdrücklich versichern, daß es nach Inbetriebnahme des Flughafens Berlin-Schönefeld keinerlei Privatflugverkehr mit Kleinflugzeugen oder

Wolfgang Behrendt
Hubschraubern von den Flughäfen Tempelhof und Tegel geben wird?

Manfred Carstens (CDU):
Rede ID: ID1312716300
Wir haben ja großes Interesse daran - im Konsensbeschluß wurde es ja auch entsprechend formuliert -, deutlich zu machen, daß Schönefeld ein Single-Standort sein soll. Das wird auch sehr wichtig sein, um geeignete Investoren zu finden. Was im Vertrag gemeint ist, das gilt auch. Daran gibt es keinen Zweifel.

Hans-Ulrich Klose (SPD):
Rede ID: ID1312716400
Zusatzfrage.

Wolfgang Behrendt (SPD):
Rede ID: ID1312716500
Herr Staatssekretär, teilen Sie auch die Auffassung des Berliner Senats, daß eine gestaffelte Schließung der Stadtflughäfen vorgenommen werden soll, das heißt, daß der Flughafen Tempelhof schon nach Abschluß des Planfeststellungsverfahrens und der Flughafen Tegel nach Fertigstellung der Ausbaustufe von Schönefeld geschlossen werden soll?

Manfred Carstens (CDU):
Rede ID: ID1312716600
So ist es in dem Konsensbeschluß vorgesehen; zwar nicht nach Fertigstellung der Ausbaustufe, sondern nach dem Ausbau von Schönefeld. Ansonsten stimmt es.

Hans-Ulrich Klose (SPD):
Rede ID: ID1312716700
Ich rufe die Frage 16 der Kollegin Lisa Seuster auf:
Ist die im Bundesverkehrswegeplan im Vordringlichen Bedarf stehende Bundesstraße B 56 n teilweise als Ortsdurchfahrt durch Bonn geplant, und beabsichtigt die Bundesregierung, eine Ortsdurchfahrt im Zuge einer Bundesfernstraße gegen den erklärten Willen der Stadt und des Landes weiter zu planen und zu bauen?

Manfred Carstens (CDU):
Rede ID: ID1312716800
Der Bundesgesetzgeber hat die B 56 n im Raum Bonn durch das Vierte Änderungsgesetz zum Fernstraßenausbaugesetz in den Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen aufgenommen.
Dort ist die Straße als vordringlicher Bedarf ausgewiesen. Damit hat der Bundesgesetzgeber festgelegt, daß die Straße vom Baulastträger Bund gebaut werden soll. Den Festlegungen durch den Bundesgesetzgeber ist Rechnung zu tragen.

Hans-Ulrich Klose (SPD):
Rede ID: ID1312716900
Zusatzfrage.

Lisa Seuster (SPD):
Rede ID: ID1312717000
Herr Staatssekretär, wenn die neue Bundesfernstraße B 56 n teilweise eine Ortsdurchfahrt nach dem Bundesfernstraßengesetz ist, wer müßte dann den Bau und die Unterhaltung dieser Ortsdurchfahrt finanzieren?

Manfred Carstens (CDU):
Rede ID: ID1312717100
Sie haben etwas unterstellt, was ich so nicht gelten lassen kann. Im Bundesfernstraßengesetz ist genau geregelt, was eine Ortsdurchfahrt ist. Wenn es der Präsident erlaubt, werde
ich Ihnen das zitieren. In § 5 Abs. 4 Bundesfernstraßengesetz steht, daß eine Ortsdurchfahrt der Teil einer Bundesstraße ist, der innerhalb der geschlossenen Ortslage liegt und auch der Erschließung der anliegenden Grundstücke oder der mehrfachen Verknüpfung des Ortsstraßennetzes dient.
Wir haben uns gerade durch die Bereisung mit dem Petitionsausschuß davon überzeugt, daß in diesem Fall nicht von einer geschlossenen Ortslage die Rede sein kann.

Hans-Ulrich Klose (SPD):
Rede ID: ID1312717200
Zusatzfrage.

Lisa Seuster (SPD):
Rede ID: ID1312717300
Warum akzeptiert die Bundesregierung nicht den Willen der Stadt Bonn und des Landes Nordrhein-Westfalen, auf den Bau dieser zusätzlichen Bundesfemstraße durch Bonn zu verzichten? Dies bedeutet eine Milliarde DM weniger an Ausgaben; und das bei den knappen Kassen.

Manfred Carstens (CDU):
Rede ID: ID1312717400
Ich mache darauf aufmerksam, daß wir gleich noch zu einer ähnlichen Frage kommen, aber wir können schon jetzt darauf eingehen. Wir haben es hier mit einem Beschluß des Bundesgesetzgebers zu tun. Im Grunde richtet sich Ihr Anliegen an den Deutschen Bundestag. Wir stellen einen Bundesverkehrswegeplan auf. Der jetzige gilt bis 2012. Man kann nicht zwischendurch auf Grund irgendwelcher Meinungsveränderungen vor Ort, auf Grund entsprechender Mehrheitsveränderungen vor Ort oder wo auch immer nach Belieben an diesem Bundesverkehrswegeplan Änderungen vornehmen.
Der Deutsche Bundestag hat festgestellt, daß hier ein vordringlicher Bedarf besteht. Das ist festgestellt. Wir kommen diesem Auftrag des Bundesgesetzgebers nach. Wenn die Stadt Bonn oder das Land Nordrhein-Westfalen Änderungen vornehmen will, müßte das bei einer anstehenden und in einigen Jahren sicherlich zu erwartenden Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplanes beantragt werden. Wir müssen abwarten, von wem Nordrhein-Westfalen und Bonn dann regiert werden.

Hans-Ulrich Klose (SPD):
Rede ID: ID1312717500
Zusatzfrage, Frau Kollegin Matthäus-Maier.

Ingrid Matthäus-Maier (SPD):
Rede ID: ID1312717600
Herr Staatssekretär, ich möchte nach dem Teil fragen, den man EnnertTunnel nennt. Das ist der eine Teil dieses ganzen Komplexes. Herr Staatssekretär, ist Ihnen nicht bekannt, daß bereits vor der Verabschiedung des Bundesverkehrswegeplans sowohl das Land NordrheinWestfalen als auch die Stadt Sankt Augustin aus Umweltschutzgründen ganz entschieden gegen diese zusätzliche Trasse waren und daß es andere Möglichkeiten gibt, um betroffene Gemeinden, etwa Königswinter oder Niederholtorf, vor zuviel Verkehr zu schützen, wie zum Beispiel das Verbot für Lkws ab einer bestimmten Größe, dort durchzufahren. Außerdem gibt es die Möglichkeit, die Spange zwischen der Flughafenautobahn und der A 3 mit wenigen Kilometern Umweg zu benutzen. Meinen Sie nicht, daß

Ingrid Matthäus-Maier
es für die Bevölkerung in Zeiten knappster Kassen wirklich nicht verständlich ist, daß Sie dies weiter als vordringlichen Bedarf gegen den Willen der dort betroffenen Bevölkerung durchsetzen wollen?

Manfred Carstens (CDU):
Rede ID: ID1312717700
Ich sage es noch einmal: Wir kommen dem Auftrag des Bundestages nach. Ich persönlich und auch das Verkehrsministerium halten die Beschlußlage des Deutschen Bundestages für sehr in Ordnung.
Sie sprachen den Ennert-Aufstieg an. Diesen vorgesehenen Aufstieg haben wir uns bei unserer Bereisung angesehen. Ich habe sehr viel Sympathien dafür, die Planungen, so wie sie jetzt vorgesehen sind, umzusetzen. Wenn man sich die Belastungen anschaut, die sich jetzt im Siebengebirge ergeben - wo sich die Autos durch die Städte bzw. Gemeinden quälen; wo jeden Tag Pendelverkehr zum Arbeitsplatz hin und zurück stattfindet -, muß man zu dem Schluß kommen, daß dies nicht gerade umweltschonend ist.
In einer Umweltverträglichkeitsstudie aus dem Jahre 1992, die nicht der Bund, sondern der zuständige Landschaftsverband Rheinland in Auftrag gegeben hat, ist festgestellt worden, daß dieser Straßenzug aus Umweltgesichtspunkten zu befürworten sei. Man kann bei den Planungen für das Bundesfernstraßennetz nicht in jedem Fall darauf schauen, was eine Gemeinde, ein Ausschuß oder ein Gremium dazu meint. Diese Meinungen beziehen wir in unsere Überlegungen bestmöglich ein, aber wir können unsere Planungen nicht davon abhängig machen.

Hans-Ulrich Klose (SPD):
Rede ID: ID1312717800
Zusatzfrage der Kollegin Altmann.

Gisela Altmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1312717900
Herr Staatssekretär, Sie haben gerade die Umweltverträglichkeitsstudie erwähnt, und Sie haben Ihre Entscheidung damit gerechtfertigt, daß Umweltbelange dieses Projekt notwendig machten. Inwieweit sind die Studien von Lahmeyer International von 1989, das Strukturkonzept für die Region Bonn/ Rhein-Sieg vom IOW von 1992, das Gutachten „Ennert-Aufstieg" des Planungsbüros Grebe von 1993 und das Gutachten von Koenigs-Commindeur „Entlastung des Naturschutzgebietes Siebengebirge", die allesamt zu der gegenteiligen Einschätzung kommen, mit in den Abwägungsprozeß eingeflossen?

Manfred Carstens (CDU):
Rede ID: ID1312718000
Die Organisationsform für die Behandlung dieser Fragen sieht in diesem Fall vor, daß der Landschaftsverband zuständig ist, diese Umweltverträglichkeitsstudien durchführen zu lassen. Die letzte - noch gültige - Studie für den Venusberg stammt aus dem Jahre 1989. Seitdem haben wir in erheblichem Umfang zusätzliche Vorschläge erhalten, zum Beispiel von der Stadt Bonn unter den alten Mehrheitsverhältnissen. Von der Stadt Bonn unter den neuen Mehrheitsverhältnissen haben wir
den Antrag erhalten, die Straßen gar nicht erst zu bauen.
Wir haben nunmehr das Gesamtpaket noch einmal an das Land Nordrhein-Westfalen gegeben - das Land Nordrhein-Westfalen hat dieses Paket an den zuständigen Landschaftsverband weitergeleitet - und darum gebeten, die Umweltverträglichkeitsstudien für Ennert und Venusberg unter Einbeziehung der neuen Überlegungen auf den neuesten Stand zu bringen. Es liegt nun am Landschaftsverband, der vorzügliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hat, all das abzuwägen, was bedacht werden muß. Das Land Nordrhein-Westfalen ist unserem Ansinnen gefolgt; man ist nun bei der Arbeit.

Hans-Ulrich Klose (SPD):
Rede ID: ID1312718100
Zusatzfrage der Kollegin Hustedt.

Michaele Hustedt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1312718200
Sie sagen, es schere Sie nicht weiter, was die Kommunen vor Ort und was das Land Nordrhein-Westfalen von dieser Straße und von diesem Tunnelbau halten.

(Ulrich Heinrich [F.D.P.]: Genau das hat er nicht gesagt!)

- Er hat gesagt, er wolle die Planungen nicht von Meinungen der Kommunen vor Ort und des Landes abhängig machen, wenn sie nicht im Sinne des Bundesverkehrswegeplanes, also der Bundesplanung, sind. Das hat er gesagt. Das heißt, er schert sich in diesem Fall nicht um den Widerstand aus Land und Kommunen.
Wie paßt das mit der Aussage im Bundesverkehrswegeplan zusammen, daß das Ziel der Maßnahme die Verkehrsentlastung der Bonner Innenstadt sowie der Abbau innerörtlicher Umweltbelastung sei, wenn diejenigen, denen man etwas Gutes tun will, dieses nicht wollen?

(Zuruf von der CDU/CSU: Nicht einsichtsfähig sind!)

- Das haben Sie gesagt. Das ist Ihre Meinung.

Manfred Carstens (CDU):
Rede ID: ID1312718300
Was dort als Zielvorgabe beschrieben ist, ist schon richtig. Wir wollen Bonn besser an den rechts- und linksrheinischen Bereich der Verkehrsadern, in diesem Falle Autobahnen, anschließen.

(Dr. Guido Westerwelle [F.D.P.]: Gott sei Dank!)

Wir legen großen Wert darauf, dies durch den Bau einer Bundesstraße zu erreichen. Deshalb heißt es ja auch „B 56 neu" und nicht „Autobahn neu".
Ich kann mir vorstellen, daß sich viele hier in Bonn darüber freuen, nun endlich zu hören, daß es mit diesem Straßenbauvorhaben und den Planungen des Bundes weitergehen soll. Denn dieses Vorhaben ist ja nicht zuletzt auch in Abstimmung mit Nordrhein-

Parl. Staatssekretär Manfred Carstens
Westfalen in den Bundesverkehrswegeplan aufgenommen worden.

(Gila Altmann [Aurich] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber unter einer anderen Mehrheit!)

- Es mag ja stimmen, was Sie da zurufen.
Wir müssen aber von den Fakten ausgehen. Wenn mir vorgehalten werden sollte, ich würde den Willen und die Meinung der Kommunen nicht hinreichend berücksichtigen - was ich zurückweise -, dann müßte ich Ihnen im Gegenzug vorwerfen, Sie berücksichtigten die Meinung und den Willen des Bundestages nicht genug.

Hans-Ulrich Klose (SPD):
Rede ID: ID1312718400
Ich rufe jetzt die Frage 17 der Kollegin Lisa Seuster auf:
Welche gesetzlichen Regelungen wären über die bestehenden Gesetze hinaus notwendig, um sicherzustellen, daß die Bundesregierung bei Ortsdurchfahrten im Zuge von neuen Bundesfernstraßen die Verkehrsplanungen der betroffenen Gemeinden zu respektieren hat, und ist die Bundesregierung bereit, entsprechende Regelungen zu initiieren?

Manfred Carstens (CDU):
Rede ID: ID1312718500
Art. 85 Abs. 3 des Grundgesetzes sieht gegenüber den Ländern ein Weisungsrecht des Bundes vor, das auch gegenüber den Gemeinden anzuwenden ist, wenn diese nach § 5 Abs. 2 des Bundesfernstraßengesetzes bei mehr als 80 000 Einwohnern Träger der Straßenbaulast für die Ortsdurchfahrten von Bundesstraßen sind. Von diesem Weisungsrecht macht die Bundesregierung nur Gebrauch, wenn Gemeinden bei ihren Planungen gegen die verkehrliche Bedeutung einer Bundesstraße verstoßen. Im übrigen steht den Gemeinden ein erheblicher Freiraum zur Gestaltung der Bundesstraßen in ihrer Baulast zu.
Die Bundesregierung ist nicht der Meinung, daß das Grundgesetz insoweit geändert werden sollte. Sie ist außerdem der Meinung, daß der vom Bundesgesetzgeber für erforderlich gehaltene Ausbaubedarf für Bundesfernstraßen weiterhin durch Gesetz festgelegt werden sollte.

Hans-Ulrich Klose (SPD):
Rede ID: ID1312718600
Zusatzfrage.

Lisa Seuster (SPD):
Rede ID: ID1312718700
Gibt es andere Fälle, in denen gegen den Willen einer Gemeinde eine Ortsdurchfahrt - unsere Besichtigung hat ja auch ergeben, daß es sich um eine Ortsdurchfahrt handelt - im Zuge einer Bundesfernstraße gebaut oder geplant wurde?

Manfred Carstens (CDU):
Rede ID: ID1312718800
Der Bund baut nie solche Ortsdurchfahrten, wie Sie sie jetzt angesprochen haben. Das müssen die Kommunen oder der Kreis - wer auch immer zuständig ist - schon selbst bezahlen. Es gibt auch Landesstraßen, die durch Orte führen. Das sind dann aber trotz allem Straßen, die weitergehende Verkehre abwickeln.
Wir haben in ganz Deutschland öfter damit zu tun, daß Kommunen Straßenbauvorhaben des Bundes
nicht immer die volle Zustimmung geben. Wir haben noch öfter damit zu tun, daß in einer Region ein oder zwei Kommunen dafür sind und eine andere dagegen ist. Das liegt nicht immer an den Parteien, die dort vertreten sind. Das kann ganz unterschiedliche Gründe haben.
Insofern hat vor allen Dingen die öffentliche Körperschaft erheblichen Einfluß im Planfeststellungsverfahren, in dem, soweit möglich, die Anliegen und Interessen der Bevölkerung und der Körperschaften zur Sprache kommen und zu berücksichtigen sind. Abschließend kommt es zu einem Planfeststellungsbeschluß. Dagegen kann man klagen. Entweder wird er rechtsbeständig oder nicht. Wenn ja, kann man bauen. Nach dem neuen Gesetz haben Klagen bereits keine aufschiebende Wirkung mehr.

Hans-Ulrich Klose (SPD):
Rede ID: ID1312718900
Zusatzfrage.

Lisa Seuster (SPD):
Rede ID: ID1312719000
Wann könnte frühestens der Bundesverkehrswegeplan so geändert werden, daß diese Straße aus dem vordringlichen Bedarf wieder gestrichen würde?

Manfred Carstens (CDU):
Rede ID: ID1312719100
Das kann ich nicht präzise beantworten. Üblicherweise dauert es fünf oder sechs Jahre, bis es zur Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplanes kommt. Das unterstellt, wird man damit rechnen können, daß es etwa um das Jahr 2000 zur Fortschreibung kommt. Die Vorarbeiten beginnen natürlich vorher. Sie können sich dann schon in die Startblöcke begeben, um entsprechend zu agieren.

Hans-Ulrich Klose (SPD):
Rede ID: ID1312719200
Zusatzfrage der Kollegin Altmann.

Gisela Altmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1312719300
Herr Staatssekretär Carstens, Sie haben jetzt wiederholt mit der erfolgten Einstufung in den vordringlichen Bedarf argumentiert. Um diesen zu ermitteln, muß man natürlich auch Alternativen prüfen. Inwieweit sind Alternativen zu dieser Straße geprüft worden zur Entlastung von Wohngebieten innerorts, aber auch von überregionalem Verkehr? Ich meine ganz konkret auch die Prüfung von ÖPNV-Anbindungen und ÖPNV-Konzepten.

Manfred Carstens (CDU):
Rede ID: ID1312719400
Herr Präsident, zu diesem Bereich kommt noch eine Frage einer Abgeordneten bzw. eines Abgeordneten.

(Gila Altmann [Aurich] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das können Sie ruhig schon jetzt sagen!)

Ich weiß aber nicht, ob die entsprechende Person da ist.

Hans-Ulrich Klose (SPD):
Rede ID: ID1312719500
Dann beantworten Sie es vorsichtshalber.


Manfred Carstens (CDU):
Rede ID: ID1312719600
Wenn es gleich zu Überschneidungen kommen sollte, dann bitte ich schon jetzt um Verständnis.

(Gila Altmann [Aurich] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir hören es uns gern zweimal an!)

Ich bin gerne bereit, darauf jetzt schon zu antworten. Dieses Thema wird sowieso bis 15 Uhr dauern, vermute ich. Ich habe nichts dagegen.
Wir haben mit der Verkehrsplanung hier im Raume Bonn schon seit 30 Jahren zu tun. - Nicht wir, die wir hier jetzt sitzen; ich bin erst gut 20 Jahre dabei.

(Lisa Peters [F.D.P.]: Viel, nicht?)

- Immerhin. - Man darf auf Grund dessen annehmen, daß die Alternativen, die theoretisch in Frage kommen, bedacht worden sind.
Mit dem öffentlichen Personennahverkehr kann man noch eine Menge erreichen; das meine auch ich. Von daher begrüßen wir die Ausbauplanungen der Stadt Bonn in Sachen öffentlicher Personennahverkehr. Aber schauen Sie sich einmal die engen Straßen in beide Richtungen, Ost und West, an, auf denen der öffentliche Personennahverkehr abgewickelt werden müßte! Auch die Busse können nicht irgendwie durch die Luft reisen. Sie müssen das Straßensystem benutzen, das jetzt da ist.
Das ist auch bei der Informationsfahrt des Petitionsausschusses nachhaltig zum Ausdruck gekommen: Man kann und muß noch eine Menge für den öffentlichen Personennahverkehr tun. Aber die Probleme abstellen können Sie damit nicht.

Hans-Ulrich Klose (SPD):
Rede ID: ID1312719700
Zusatzfrage der Kollegin Hustedt.

Michaele Hustedt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1312719800
Ist das Ihre persönliche, subjektive Meinung, die Sie sich auf Grund von Fahrten in diese Region gebildet haben, oder haben Sie tatsächlich von einem Gutachter Alternativen prüfen lassen, so daß man von einer ein bißchen objektiveren Beantwortung dieser Frage ausgehen könnte?

Manfred Carstens (CDU):
Rede ID: ID1312719900
Sie haben schon mit der Bezeichnung ÖPNV klargemacht, daß es um Nahverkehr geht. Hier geht es aber darum, den Ort Bonn an die Autobahnen im Osten und im Westen anzuschließen.
Wenn Sie es darüber hinaus als notwendig erachten, den öffentlichen Personennahverkehr in Alternativüberlegungen einzubeziehen, dann ist das im wesentlichen nicht Aufgabe des Bundesverkehrsministers oder des Landes Nordrhein-Westfalen; das muß örtlich geklärt, geregelt und auch entschieden werden. Wir haben dafür Sorge zu tragen, daß die entsprechenden Anbindungen da sind. Ich vermute,
daß auch viele in der Stadt Bonn sich darüber freuten, wenn es schnell weiterginge.

(Michaele Hustedt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Also nein! Dr. Guido Westerwelle [F.D.P.]: Ja! Dem kann ich nur zustimmen!)


Hans-Ulrich Klose (SPD):
Rede ID: ID1312720000
Zusatzfrage, Kollegin Matthäus-Maier.

Ingrid Matthäus-Maier (SPD):
Rede ID: ID1312720100
Herr Staatssekretär, Sie haben zu Recht die Belästigung der Menschen etwa in Königswinter-Ittenbach erwähnt. Ich kenne das, auch von Kollegen aus dem Bundestag und von Ministerien: Man fährt über die B 42 und quält sich am Fuße des Petersberges hoch, um von da aus auf die A 3 zu kommen. Ich kenne die berechtigten Klagen der Anwohner darüber.
Meine Frage ist: Warum gelingt es nicht, nachdem wir nördlich davon mit unser aller Stimmen die Spange zwischen der Flughafenautobahn einerseits und der A 3 andererseits gebaut haben, den Verkehr durch Information und durch entsprechende Beschilderung - bei Lkws ist das sowieso möglich - nach Norden und über diese Spange umzuleiten? Das würde den Schutz der Menschen in Königswinter vor dem Krach und dem Gestank in der Ortsdurchfahrt mit dem Schutz der Landschaft durch den Verzicht auf den neuen EnnertAufstieg kombinieren und auch noch Geld sparen, das wir dringend brauchen. Warum können Sie sich nicht auf diese Alternativen einlassen?

Manfred Carstens (CDU):
Rede ID: ID1312720200
Wenn ich mich recht erinnere, dann handelt es sich dort gar nicht um Bundesstraßen.

(Ingrid Matthäus-Maier [SPD]: Doch!)

Nicht bei allen Straßen, die in Richtung Osten führen, handelt es sich um Bundesstraßen.

(Ingrid Matthäus-Maier [SPD]: Das ist doch Wurst, wenn wir ein Schild aufstellen!)

Da würde ich mich sehr wundern. Wenn ich mich irrte, würde ich das gern richtigstellen.
In dem Fall müßten Sie sich mit Ihrem Anliegen an das Land, an den Landkreis oder an wen auch immer wenden. Wenn Sie den Bürgern, die in der Region wohnen, diese Zufahrt sperren wollen, dann viel Vergnügen.

(Dr. Guido Westerwelle [F.D.P.]: Jetzt bringen Sie Frau Matthäus-Maier nicht noch auf die Idee!)


Hans-Ulrich Klose (SPD):
Rede ID: ID1312720300
Jetzt rufe ich die Frage 18 des Kollegen Egbert Nitsch auf:
Auf welche Höhe belaufen sich die aktuellen Kostenschätzungen für die einzelnen Abschnitte Venusbergtunnel und EnnertAufstieg im Rahmen der geplanten Baumaßnahme B 56 n, nachdem in der Anhörung des Petitionsausschusses mit Kosten von 550 Mio. DM (Venusbergtunnel) und 150 Mio. DM (Ennert-Aufstieg) Zahlen genannt wurden, die ca. zehn Jahre alt sind und der Einstellung in den Bundesverkehrswegeplan '92 zugrunde lagen?


Manfred Carstens (CDU):
Rede ID: ID1312720400
Die Aktualisierung der Kosten wird erst nach Abschluß der laufenden Umweltverträglichkeitsstudien erfolgen.

Hans-Ulrich Klose (SPD):
Rede ID: ID1312720500
Zusatzfrage.

Egbert Nitsch (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1312720600
Zusatzfrage: Herr Staatssekretär, ist eine aktualisierte Kostenrechnung vorgesehen? Wird sie vorgelegt? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht?

Manfred Carstens (CDU):
Rede ID: ID1312720700
Ja, sobald sie vorliegt.

Egbert Nitsch (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1312720800
Zusatzfrage: Können Sie einen Termin nennen?

Manfred Carstens (CDU):
Rede ID: ID1312720900
Man kann das nicht als einen Termin beschreiben.

(Egbert Nitsch [Rendsburg] [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Zeitspanne!)

- Ja, genau. Man kann in etwa abschätzen, wann es soweit sein könnte.
Wir haben bei den Kostenabschätzungen tatsächlich relativ alte Werte; das will ich gerne sagen. Das ist aber bei solchen Bauvorhaben nicht ungewöhnlich, weil es sich aus der Sicht des Bundes gar nicht lohnt, diese Werte immer wieder zu aktualisieren. Man muß vielmehr einen angemessenen Planungsstand haben, der eine gewisse Aussicht dafür bietet, daß das, was geplant ist, umgesetzt werden kann.
Das heißt in diesem Fall: Wir müssen die Überarbeitung der Umweltverträglichkeitsstudien abwarten; ich glaube nicht, daß das lange dauert. Wenn über diese Frage Klarheit besteht und wir Überlegungen hinsichtlich der Linienführung anstellen können, dann müßten wir schon zu einer neuen Kostenabschätzung kommen, um auch den KostenNutzen-Faktor noch einmal zu überprüfen.
Ich muß schon sagen: Die Werte sind etwa zehn Jahre alt und mit ganz erheblichen Änderungsvorschlägen belegt. Das ist noch viel wesentlicher als mögliche Preissteigerungen auf Grund des Zeitablaufs. Im Moment haben wir ein Preisniveau, auf dessen Grundlage wir günstigere Werte erzielen als angenommen.
In diesem Fall aber darf man nicht ausschließen, daß es zu erheblichen Veränderungen kommen kann. Dann kommt es zu einer Überprüfung des Kosten-Nutzen-Faktors, weil wir schließlich nicht um jeden Preis bauen. Das muß auch hinsichtlich der Analyse von Kosten und Nutzen einen Sinn geben.
Ich gehe einmal davon aus, daß wir zum Jahresende 1997 zu einer neuen Preiskalkulation kommen werden.

Hans-Ulrich Klose (SPD):
Rede ID: ID1312721000
Zusatzfrage, Kollegin Altmann.

Gisela Altmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1312721100
Die Preissteigerung macht sich auch daran fest, wann mit einer Realisierung des Projektes zu rechnen ist. Gibt es da irgendwelche Vorstellungen von Ihrer Seite?

Manfred Carstens (CDU):
Rede ID: ID1312721200
Man kann das besser vom Grundsatz her beschreiben: Wir haben bei den Kosten oftmals ältere Werte - nicht so oft, wie man auf Grund dieser Formulierung meinen könnte, aber es ist nicht ungewöhnlich.
Wenn sich nun die normale Preisentwicklung am Markt auswirkt, kommt es in den meisten Fällen auch zu einer Anhebung des Nutzen-Faktors in mindestens ähnlicher Größe - die Verkehre nehmen zu, die Werte auf der ökonomischen, der volkswirtschaftlichen Seite verändern sich -, so daß sich das oftmals ausgleicht.
In diesem Fall aber kann man nicht ausschließen, daß es doch zu einem deutlichen Anstieg der Kosten kommt. Insofern muß das neu überprüft werden. Das wird auch geschehen.

(Gila Altmann [Aurich] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist nicht die Antwort auf meine Frage!)


Hans-Ulrich Klose (SPD):
Rede ID: ID1312721300
Dann rufe ich jetzt die Frage 19 des Kollegen Nitsch auf:
Decken sich die genannten Schätzungen mit den bei anderen Straßenbauprojekten in vergleichbarer Größe, geologischer Komplexität und verkehrspolitischer Strittigkeit gemachten Erfahrungen zur Entwicklung der Kosten?

Manfred Carstens (CDU):
Rede ID: ID1312721400
Die Kostenermittlung zur Bedarfsplanfortschreibung im Jahre 1986 für den Venusbergtunnel und den Ennert-Aufstieg erfolgte an Hand der damals vorgesehenen Trassenführung der B 56n sowie an Hand der ursprünglich geplanten Tunnel- und Brückenlängen.
Das geht jetzt in den Bereich zurück, den wir eigentlich schon abgehandelt haben.

Hans-Ulrich Klose (SPD):
Rede ID: ID1312721500
Zusatzfrage.

Egbert Nitsch (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1312721600
Herr Staatssekretär, nach all dem, was meine Kollegen, aus der Fraktion der SPD und der Fraktion der Grünen, hier gefragt haben, möchte ich wissen: Würden Sie sich in der Lage sehen, auch mit den betroffenen Kommunen völlig andere Wege bei der Ermittlung von Kosten-Nutzen-Effekten zu beschreiten, statt sich nur auf den Bundesverkehrswegeplan festzulegen und ihn durchzuziehen? Oder können Sie sich vorstellen, daß man, auch im Hinblick auf das neue Jahrtausend, eine andere Form von Politik, etwa die eines „Runden Tisches", gerade



Egbert Nitsch (Rendsburg)

in bezug auf eine für diese Region derartig sensible Frage, finden könnte?

Manfred Carstens (CDU):
Rede ID: ID1312721700
Für gute Vorschläge sind wir immer offen. Aber sie müssen dann so überzeugend sein, daß das, was einige für gut halten, auch von einer Mehrheit im Deutschen Bundestag angenommen wird, wenn über eine Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans beraten wird. Das Verhältnis zwischen der Stadt Bonn und uns war nie so, daß man es als „ungemütlich" hätte beschreiben müssen. Wir unterhalten uns über die Fragen und tauschen uns sachlich aus.

Hans-Ulrich Klose (SPD):
Rede ID: ID1312721800
Zusatzfragen? - Kollegin Altmann.

Gisela Altmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1312721900
Herr Staatssekretär Carstens, wenn Sie sagen, daß Sie sich sachlich austauschen und daß es auch Gespräche zu diesem Thema gibt, dann möchte ich Sie fragen, wie Sie die Stellungnahme des Petitionsausschusses zu diesem Thema bewerten, in der es heißt:
Zu einem richtigen Demokratieverständnis gehört es, die nach sorgfältiger Beratung und nach einem langen Abwägungsprozeß getroffene Entscheidung des Gesetzgebers zu respektieren .. . Überregional bedeutsame Straßenbauprojekte können auch nicht von der Zustimmung einer kommunalen Körperschaft abhängig gemacht werden.
Ist es das, was Sie als „konstruktiven Dialog" verstehen?

Manfred Carstens (CDU):
Rede ID: ID1312722000
Ich habe das eben schon beschrieben. Es kommt hier nicht auf einen konstruktiven Dialog an - den gibt es vielleicht bei Ihren Parteitagen; gegen ihn habe ich auch nichts, wenn er gegenüber der Stadt Bonn angewandt wird -; Gesetze müssen eingehalten werden, ob das nun von einem konstruktiven Dialog begleitet wird oder nicht.

(Zuruf vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Menschen machen Gesetze!)

Gleichwohl wollen wir ihn gern pflegen.

Hans-Ulrich Klose (SPD):
Rede ID: ID1312722100
Ich rufe jetzt die Frage 20 der Abgeordneten Gila Altmann auf:
Auf welchen Untersuchungen und Prüfungen basieren die Aussagen des Vertreters des Bundesministeriums für Verkehr in der Begründung der Beschlußempfehlung für den Petitionsausschuß vom 25. September 1996 zum Thema Venusbergtunnel (Teilstück B 56n), daß es vor der Einstufung der B 56n in den Vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans eine „sorgfältige Beratung" und einen „langen Abwägungsprozeß„ gegeben habe?

Manfred Carstens (CDU):
Rede ID: ID1312722200
Da die Planungen für das Teilstück Venusbergtunnel im Zuge der B 56n inzwischen fast 30 Jahre dauern, können sorgfältige Beratungen und ein langer Abwägungsprozeß unterstellt werden. Im Jahre 1989 wurde im Auftrag der Stadt Bonn eine Umweltverträglichkeitsstudie erstellt, in der die Varianten Reutertunnel, Mitteltunnel und Venusbergtunnel hinsichtlich ihrer Umweltverträglichkeit bilanziert und bewertet wurden. In der zusammenfassenden Bewertung und Empfehlung dieser Studie heißt es auf Seite 313:
Die Untersuchungen zeigen deutlich die Notwendigkeit, die verkehrliche Situation der Stadt Bonn mit dem Bau eines Tunnels zu verbessern.

Hans-Ulrich Klose (SPD):
Rede ID: ID1312722300
Zusatzfrage.

Gisela Altmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1312722400
Herr Staatssekretär, wir haben vorhin schon die Frage erörtert, inwieweit die nach 1989 erstellten Studien in die Beurteilung eingeflossen sind. Ich frage jetzt ganz konkret nach den Untersuchungen, die zu dieser Einschätzung geführt haben, nämlich: Wann wurden welche Erhebungen zu Ziel- und Quellverkehren gemacht, und welche Ergebnisse hatten sie? Ich beziehe mich dabei noch einmal auf die Formulierung im Bundesverkehrswegeplan, in der von einer innerörtlichen Entlastung die Rede ist.

Manfred Carstens (CDU):
Rede ID: ID1312722500
Ich muß in diesem Fall auch einmal sagen, daß der Bund selber diese Erhebungen nicht anstellt. Uns stehen ja gar nicht der Apparat und die Verwaltung zur Verfügung, die man für diese Aufgaben braucht. Vielmehr gibt es eine Vereinbarung mit den Bundesländern, die mit ihren Straßenbauverwaltungen - hier in Nordrhein-Westfalen sind es die Landschaftsverbände - für den Bund tätig sind. Wenn Sie jetzt Fragen zu dem speziellen Bereich, wo was gemacht wurde, haben, will ich das gerne aufgreifen und dem Landschaftsverband zur Beantwortung zuleiten. Sie können auch direkt an den Landschaftsverband schreiben. Das können Sie machen, wie Sie wollen. Ich habe jetzt nicht die Daten zur Verfügung, um Ihnen das beantworten zu können.

Hans-Ulrich Klose (SPD):
Rede ID: ID1312722600
Zusatzfrage.

Gisela Altmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1312722700
Es geht also immer noch darum, herauszufinden, woraus sich der jetzt von der Bundesregierung vordringlich verfolgte Bedarf ergibt?
Meine zweite Frage ist: Sind bei den aktuellen Verkehrsprognosen die Auswirkungen des Wegfalls der Regierungsfunktionen und des Wegzugs mehrerer Ministerien von Bonn auf das Verkehrsaufkommen berücksichtigt worden? Wenn ja: Wie wird diese Auswirkung eingeschätzt?

Manfred Carstens (CDU):
Rede ID: ID1312722800
Der Bedarf ist hochgerechnet auf das Jahr 2010. Die Einzelheiten dessen, was

Parl. Staatssekretär Manfred Carstens
dort eingeflossen ist, müßte ich beim Landschaftsverband abfragen, was ich gern tun will.

Hans-Ulrich Klose (SPD):
Rede ID: ID1312722900
Zusatzfrage der Kollegin Matthäus-Maier.

Ingrid Matthäus-Maier (SPD):
Rede ID: ID1312723000
Herr Staatssekretär, nachdem feststeht, daß bei weitem nicht alles, was im Bundesverkehrswegeplan als „Vordringlicher Bedarf " ausgewiesen ist, finanziert werden kann, und da ich bei der zunehmenden Enge der Haushalte der festen Überzeugung bin, daß der Ennert-Tunnel noch lange nicht kommt, frage ich Sie: Wäre es für den Schutz der betroffenen Anwohner, zum Beispiel in Königswinter, nicht viel wichtiger, Sie würden - statt auf den irgendwann aus Ihrer Sicht notwendigen Ennert-Tunnel zu verweisen - dafür sorgen, daß schnellstmöglich verkehrslenkende Maßnahmen vorgenommen werden, um einerseits die Königswinterer Bevölkerung zu schützen und andererseits den unsinnigen Ennert-Tunnel überflüssig zu machen?

Manfred Carstens (CDU):
Rede ID: ID1312723100
Sie haben Probleme mit der Lösung der Frage, wie Sie einerseits die Bevölkerung schützen und andererseits die Pendler durchlassen wollen.

(Ingrid Matthäus-Maier [SPD]: Da wollen wir die nicht durchlassen!)

Das beißt sich.
Wenn ich das Problem als Privatperson oder als Bundestagsabgeordneter betrachte, kann ich mir vorstellen, daß sich allein in Nordrhein-Westfalen eine Menge anderer Abgeordneter in den Wahlkreisen freuten, wenn Bonn auf diese Straßenbaumaßnahme verzichtete, weil sie dann selbst schneller zu einer Umgehungsstraße kommen könnten. Es ist aber nicht meine Aufgabe als Parlamentarischer Staatssekretär und Regierungsvertreter, das zu bewerten und dazu Stellung zu nehmen.

Hans-Ulrich Klose (SPD):
Rede ID: ID1312723200
Zusatzfrage der Kollegin Hustedt.

Michaele Hustedt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1312723300
Herr Staatssekretär, gibt es aktuelle Verkehrszählungen? Wenn es sie gibt: Von wann sind sie? Was sagen sie aus?

Manfred Carstens (CDU):
Rede ID: ID1312723400
Ich habe gerade bei der Bereisung vernommen - nicht nur ich allein, sondern auch die anderen, die dabeiwaren -, daß die Stadt Bonn eine Zählung vorgenommen hat. Die dabei festgestellten Werte liegen in etwa auf dem Level, den wir für das Jahr 2010 unterstellen. Ich habe die Zahl nicht im Kopf: Ich meine, daß die Stadt Bonn 42 000 gezählt hat, kann das aber nicht verbindlich sagen. - Sie nicken mit dem Kopf; daher nehme ich an, daß ich recht habe. - Unsere Prognose beläuft sich, wenn ich das richtig in Erinnerung habe, auf 70 000 für das Jahr 2010.
Ich will Ihnen hierzu fachlich sagen, daß es für eine Straße wie die Reuterstraße ein unwahrscheinlich hohes Verkehrsaufkommen bedeutet, wenn dort pro Tag über 40 000 Fahrzeugbewegungen stattfinden. Das kann man jeden Tag morgens, abends und auch tagsüber sehen. Ständig sind dort Staus. Bei 40 000 Fahrzeugbewegungen ist eine Überlastung um ein Mehrfaches des Normalen gegeben.

Hans-Ulrich Klose (SPD):
Rede ID: ID1312723500
Zusatzfrage, Herr Kollege Wilhelm.

Helmut Wilhelm (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1312723600
Wie erklärt sich der Widerspruch zwischen den beiden Aussagen: einerseits der Aussage der Stadt Bonn mit 42 000, andererseits der Aussage von Ihnen mit 70 000 Fahrzeugen in 24 Stunden?

Manfred Carstens (CDU):
Rede ID: ID1312723700
Die Stadt Bonn hat vor kurzem gezählt. Wir haben für das Jahr 2010 eine Prognose abgegeben.

Hans-Ulrich Klose (SPD):
Rede ID: ID1312723800
Zusatzfrage, Herr Kollege Nitsch.

Egbert Nitsch (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1312723900
Herr Staatssekretär, können Sie sich vorstellen, daß die Bundesregierung dieses Angebot der betroffenen Gebietskörperschaften und Kommunen annimmt, auf das Projekt insgesamt verzichtet und 1 Milliarde DM spart? Läge das im Bereich Ihrer Vorstellungen?

Manfred Carstens (CDU):
Rede ID: ID1312724000
Wir sind für das Sparen zwar nicht immer, aber doch sehr schnell zu haben. In diesem Fall geht es aber nicht darum, daß die Bundesregierung zu entscheiden hat, ob ein solches Vorhaben aufgegeben wird oder nicht. Es ist vom Gesetzgeber, vom Bundestag, nach langer Vorberatung beschlossen worden.
Alle, die dieses Gesetz bei der Fortschreibung ändern wollen, haben ein Recht darauf. Ich habe auch gar nichts dagegen, daß sie sich entsprechend bemühen. Nur: Sie müssen die Mehrheit des Bundestages gewinnen, um zu einer Änderung zu kommen.

Hans-Ulrich Klose (SPD):
Rede ID: ID1312724100
Ich rufe jetzt die Frage 21 der Kollegin Gila Altmann auf:
Welche konkreten Untersuchungen im Rahmen der NutzenKosten-Analyse, die einen Faktor von 3,3 ausweist und damit die Einstufung in den Vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans begründet und einen Projektnutzen von 70,254 Mio. DM ausweist, haben zu den unter den Punkten 1.1 bis 1.6 angegebenen Berechnungsergebnissen geführt?

Manfred Carstens (CDU):
Rede ID: ID1312724200
Die gesamtwirtschaftliche und verkehrliche Bewertung des Projektes „B 56 AK Bonn/W (A 565) bis Bonn/Bad Godesberg (B 9/ A 562)" erfolgte durch einen unabhängigen Gutachter nach einem bundesweit einheitlichen Bewer-



Parl. Staatssekretär Manfred Carstens
tungsverfahren. In die Bewertung sind vom Land Nordrhein-Westfalen erarbeitete Daten zur Projektbeschreibung - Länge, Querschnitt, Verknüpfungen, Kosten - und die Ergebnisse der bundesweiten Gesamtverkehrsprognose zum Bundesverkehrswegeplan 1992 eingegangen.
Das Bewertungsverfahren ist in Heft 72 der Schriftenreihe des Bundesverkehrsministeriums unter dem Titel „Gesamtwirtschaftliche Bewertung von Verkehrswegeinvestitionen - Bewertungsverfahren für den Bundesverkehrswegeplan 1992" im Jahre 1993 veröffentlicht worden.

Hans-Ulrich Klose (SPD):
Rede ID: ID1312724300
Zusatzfrage.

Gisela Altmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1312724400
Herr Staatssekretär, ich beziehe mich noch einmal darauf, daß die Kosten-Nutzen-Analyse ja auch sehr stark davon abhängt, welche Alternativen es gibt. Sie haben vorhin, als es uni den ÖPNV ging, gesagt, es handele sich um eine Vernetzung, also um eine überregionale Lösung, und „ÖPNV" besage ganz klar, daß der Nahverkehr betroffen sein muß.
Eben haben wir von Ihnen gehört, daß die Reuterstraße entlastet werden soll. Ich frage Sie, auch im Hinblick auf den im Bundesverkehrswegeplan ausgewiesenen Kosten-Nutzen-Faktor von 3,3, noch einmal, inwieweit Alternativen geprüft worden sind. Sie haben einen Brief an die Vorsitzende des CDU-Stadtverbandes Königswinter geschrieben, in dem Sie ihr mitgeteilt haben, daß Sie ein qualitativ vergleichbares ÖPNV-Netz für unmöglich halten. Ist das überhaupt qualifiziert überprüft worden?

Manfred Carstens (CDU):
Rede ID: ID1312724500
Ich weiß nicht, was Sie unter „qualifiziert überprüft" verstehen.

(Gila Altmann [Aurich] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Schriftlich festgelegt!)

- Ich habe schon eben zum Ausdruck gebracht, daß das die zuständigen Stellen in Nordrhein-Westfalen für uns machen. Wenn Sie gerade dabei sind, sich zu erregen, dann wenden Sie sich lieber an das Land Nordrhein-Westfalen.

(Dr. Guido Westerwelle [F.D.P.]: Könnt ihr ja auf dem kleinen Dienstweg machen!)

Die sind hierfür zuständig.
Weil es um den Kosten-Nutzen-Faktor ging, weise ich darauf hin: Man muß eine aus verkehrswirtschaftlicher und umweltschutzrechtlicher Sicht optimale Regelung anstreben. Diese hat dann die Chance, in den Bundesverkehrswegeplan aufgenommen zu werden. Für diesen Fall wird dann eine Kosten-Nutzen-Analyse vorgenommen mit dem Ziel, die Frage zu klären: Lohnt es sich, diese Straße zu bauen? Vorher hat man sicherlich alle Alternativen überlegt - man ist ja 30 Jahre am Werk gewesen -, die überhaupt in Frage kommen.
Was ich zum ÖPNV geschrieben habe, dazu stehe ich weiterhin, das stimmt.

Hans-Ulrich Klose (SPD):
Rede ID: ID1312724600
Zusatzfrage.

Gisela Altmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1312724700
Herr Carstens, ich glaube, sie wollen mich nicht verstehen; aber das können wir hier nicht klären. Deshalb frage ich etwas anderes.
Zu der Kosten-Nutzen-Analyse gehört ja auch das Abwägen von Kosten und Belastungen. Meine Frage ist: Welchen Rang haben die erheblichen Belastungen der Wohnbevölkerung? Denn in der Stellungnahme des Petitionsausschusses heißt es, daß Sie für die Wohnbevölkerung, die von der neuen Trasse betroffen ist, volles Verständnis haben.

Manfred Carstens (CDU):
Rede ID: ID1312724800
Ja, das haben wir.

(Michaele Hustedt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber mehr nicht!)

Nur, wir haben nicht nur die Belange derer zu sehen, die möglicherweise neu betroffen sind, sondern müssen auch das Interesse der Bevölkerungsteile einbeziehen, die von einer solchen Maßnahme Vorteile haben. Das muß man ja abwägen.

(Gila Altmann [Aurich] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, genau!)

Die neue Trasse führt nicht durch geschlossene Ortschaften. Die Trasse ist sehr klug gewählt.

(Lisa Seuster [SPD]: Durch den Wald!)

Wir haben schon Verständnis für die Bürger, die betroffen sein würden; allerdings ist dabei zu berücksichtigen, daß die Anlieger bei dem Neubau einer solchen Strecke einen ganz vorzüglichen Lärmschutz bekämen, den man an anderer Stelle gar nicht anbringen könnte, zum Beispiel dann, wenn Stadtkerne durchschnitten werden. Wie wollen Sie da mit Lärmschutzwänden arbeiten?
Das ist schon ein umfassender Abwägungsprozeß. Hier in Bonn hat er ja 30 Jahre gedauert. Man kann nur die Hoffnung haben, daß das irgendwann einmal weitergeht.

Hans-Ulrich Klose (SPD):
Rede ID: ID1312724900
Ich rufe jetzt die Frage 22 des Kollegen Helmut Wilhelm auf:
Ist der Bundesminister für Verkehr, Matthias Wissmann, bereit, seine Ablehnung der Autobahnanschlüsse im Bonner Norden, da diese „im Widerspruch zu dem vom Bund [...] vertretenen verkehrlichen Ziel der ÖPNV-Förderung" stünden (Bonner ,,General-Anzeiger" vom 21. Mai 1996), auf die Projekte Venus-bergtunnel und Ennert-Aufstieg auszudehnen, und welche Infrastrukturmaßnahmen im Rahmen des Ausgleichs für den Regierungsumzug sollten dann diesem Ziel entsprechend gefördert werden?

Manfred Carstens (CDU):
Rede ID: ID1312725000
Die Bonner Verkehrsprobleme lassen sich insbesondere im Süden der Stadt nicht allein mit der Verbesserung des ÖPNV lösen. Dem stehen sowohl die topographischen Verhältnisse als auch die flächenhaften und ländlichen Siedlungsbereiche rund um Bonn entgegen. Daher wird die Bundesregierung an der Verwirklichung des Ve-



Parl. Staatssekretär Manfred Carstens
nusbergtunnels und des Ennert-Aufstiegs im Zuge der B 56n festhalten. Sie sieht diese Straßenbauvorhaben auch als wichtige Infrastrukturmaßnahme für den Ausgleich des Regierungsumzugs nach Berlin.

Hans-Ulrich Klose (SPD):
Rede ID: ID1312725100
Zusatzfrage.

Helmut Wilhelm (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1312725200
Herr Staatssekretär, wie kommt es zu dem - jedenfalls mir als Widerspruch erscheinenden - Umstand, daß hier zirka 1 Milliarde DM in die Förderung des Autoverkehrs gesteckt werden soll, andererseits aber von Ihrem Ministerium einige Kilometer weiter nördlich Straßenbaumaßnahmen, nämlich zusätzliche Anschlußstellen, abgelehnt werden mit der Begründung: ÖPNV-Förderung?

Manfred Carstens (CDU):
Rede ID: ID1312725300
Wir sind dabei, diese Frage abschließend zu klären. Ich habe mich dieser Klärung verschrieben und fühle mich in der Pflicht, zu einer Entscheidung zu kommen. Aber wenn man eine solche Frage wirklich verantwortlich entscheiden will, dann muß man erst die gesamte Verkehrskonzeption, die für das Jahr 2000 ff. zu erwarten ist, kennen. Wenn das klar abzuschätzen ist, dann wird auch die Entscheidung getroffen, ob die Auffahrt genehmigt wird oder nicht.

Hans-Ulrich Klose (SPD):
Rede ID: ID1312725400
Wollen Sie noch eine Zusatzfrage stellen?

Helmut Wilhelm (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1312725500
Ja. - Welche ÖPNV-Gutachten sind eventuell erstellt worden, aus denen sich ergeben könnte, daß Entlastungseffekte, wie sie dem Autobahnbau zugeschrieben werden, von öffentlichen Personennahverkehrssystemen nicht erreicht werden können?

Manfred Carstens (CDU):
Rede ID: ID1312725600
Ich kann Ihnen das nicht beantworten, weil ich es auf Anhieb nicht weiß. Die Stadt Bonn wird es Ihnen aber sicherlich schnell sagen können. Meine Meinung und auch die des Bundesverkehrsministeriums ist: Wir brauchen diese Bundesstraße, und wir brauchen auch den Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs. Das ist nicht ein Entweder - Oder, sondern beides in angemessenem Umfang.

Hans-Ulrich Klose (SPD):
Rede ID: ID1312725700
Zusatzfrage der Kollegin Altmann.

Gisela Altmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1312725800
Herr Staatssekretär, Sie haben jetzt so oft davon gesprochen, welche Probleme auf Grund des langen Planungszeitraums noch zu klären sind. Hätten Sie es nicht für sinnvoller erachtet, erst zu klären und dann den „Vordringlichen Bedarf" festzustellen, anstatt den umgekehrten Weg zu wählen?

Manfred Carstens (CDU):
Rede ID: ID1312725900
Wenn ständig neue Vorschläge kommen und Änderungen vorgeschlagen werden, müssen diese erst geklärt werden. Dabei sind wir.

Hans-Ulrich Klose (SPD):
Rede ID: ID1312726000
Ich rufe jetzt die Frage 23 des Kollegen Helmut Wilhelm auf:
Beabsichtigt das Bundesministerium für Verkehr nach den Äußerungen des Parlamentarischen Staatssekretärs Manfred Carstens in der Anhörung des Petitionsausschusses, wonach die beiden Abschnitte Venusbergtunnel und Ennert-Aufstieg keineswegs nur im „Doppelpack" vorstellbar seien, sondern jeder für sich stehe, die Projekte Venusbergtunnel und Ennert-Aufstieg fallenzulassen, da offensichtlich die überregionale Bedeutung dieser Projekte zu vernachlässigen ist, oder welche gesetzliche Grundlage berechtigt das Bundesministerium für Verkehr, derartige kommunale und regionale Straßenbauprojekte gegen den erklärten Willen der betroffenen Gebietskörperschaften weiterzuverfolgen?

Manfred Carstens (CDU):
Rede ID: ID1312726100
Mit der Aufnahme der B 56 n mit Venusbergtunnel und Ennert-Aufstieg in den Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen und der Einstufung im „Vordringlichen Bedarf" hat der Bundesgesetzgeber die überregionale Bedeutung dieses Straßenzuges eindeutig bestätigt. Daran ändert sich auch nichts, wenn beide Straßenbauvorhaben nicht zeitgleich als „Doppelpack" verwirklicht werden. Mit dem Ennert-Aufstieg wird das rechtsrheinische und mit dem Venusbergtunnel das linksrheinische Umland von Bonn an das jeweilige Autobahnnetz und an das Rheintal bzw. die Rheinbrücke angeschlossen. Damit besitzen beide Straßenbauabschnitte einen eigenständigen Verkehrswert.
Mit der Aufnahme der B 56n in den Bedarfsplan hat der Deutsche Bundestag der Bundesregierung einen gesetzlichen Planungsauftrag erteilt, der nach § 1 Abs. 2 des Fernstraßenausbaugesetzes für die Linienbestimmung nach § 16 und die Planfeststellung nach § 17 des Fernstraßengesetzes verbindlich ist. Dieser gesetzliche Planungsauftrag berechtigt die Bundesregierung, die Planung der B 56n mit Venusbergtunnel und Ennert-Aufstieg auch bei Meinungsdifferenzen mit den betroffenen Gebietskörperschaften weiterzuverfolgen.

Hans-Ulrich Klose (SPD):
Rede ID: ID1312726200
Zusatzfrage.

Helmut Wilhelm (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1312726300
Herr Staatssekretär, wie bewertet Ihr Ministerium diese Projekte angesichts der CO2-Minderungsziele der Bundesregierung und der Zielsetzung, die noch vorhandenen Lebensräume gefährdeter Arten zu schützen?

Manfred Carstens (CDU):
Rede ID: ID1312726400
Wenn die Staus in der „Reuterstraße" aufhören, ist das für die CO2-Bilanz positiv. Wenn wir über eine neue Straße, den EnnertAufstieg, zügig zur Autobahn kommen, ist auch das

Parl. Staatssekretär Manfred Carstens
eine gewaltige Umweltentlastung, wie sie vorzüglicher gar nicht sein kann. Auch diese Fragen sind also hinreichend berücksichtigt.

Hans-Ulrich Klose (SPD):
Rede ID: ID1312726500
Zusatzfrage.

Helmut Wilhelm (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1312726600
Nachdem diese Autobahntrasse abwechselnd immer wieder als von „regionaler" oder von „überregionaler" Bedeutung qualifiziert wurde, drängt sich mir die Frage auf: Handelt es sich hier um eine überregional bedeutsame Autobahntrasse oder nur um eine regional bedeutsame?

Manfred Carstens (CDU):
Rede ID: ID1312726700
Das ist keine Autobahntrasse, sondern eine Bundesstraße. Mir war das bei der vorherigen Frage nicht so aufgefallen. Ich glaube, Sie haben es jetzt schon zum zweitenmal gesagt. Es ist die Bundesstraße B 56n. Ich habe gerade festgestellt, daß der Bundestag mit dem Einbeziehen dieser Straße in den vordringlichen Bedarf geklärt hat, daß es ein Straßenzug mit überregionaler Bedeutung ist.

Hans-Ulrich Klose (SPD):
Rede ID: ID1312726800
Die Zeit für die Fragestunde, zwei Stunden, ist damit erschöpft.
Die nicht mehr beantworteten Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie sowie aus den Geschäftsbereichen des Auswärtigen Amtes, des Bundesministeriums der Justiz und des Bundesministeriums der Finanzen werden schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt. Ich danke dem Herrn Staatssekretär sowie allen anderen, die nicht mehr zum Zuge gekommen sind, was wir alle bedauern.
Wir sind damit am Schluß unserer heutigen Tagesordnung.
Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages auf morgen, Donnerstag, den 10. Oktober 1996, 9 Uhr ein.
Die Sitzung ist geschlossen.