Rede von
Dr.
Gisela
Babel
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(F.D.P.)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nach zweiter und dritter Lesung werden wir heute das Gesetz über die Europäischen Betriebsräte beschließen, mit dem eine EU-Richtlinie über die Einsetzung europäischer Betriebsräte umgesetzt wird.
Wir erfüllen damit sowohl dem Bundesarbeitsministerium als auch der SPD einen Herzenswunsch. Beide sind nicht müde geworden, darauf hinzuweisen, daß diese Richtlinie pünktlich umgesetzt werden muß. Den Stichtag 22. September haben wir zwar nicht ganz erreicht, wir überschreiten die Frist aber nur wenig, insbesondere dann, wenn der Bundesrat das Verfahren ebenfalls zügig durchführt und den Vermittlungsausschuß nicht anruft. Nach den Äußerungen der SPD besteht in dieser Hinsicht eine gewisse Hoffnung.
In einem zusammenwachsenden Europa agieren auch die Unternehmen länderübergreifend. Tochterunternehmen oder Filialen im Ausland sind bei größeren Unternehmen heute schon nicht mehr die Ausnahme, sondern die Regel. Die Rechte der Belegschaft dürfen bei einer solchen Internationalisierung
nicht zu kurz kommen.
Es ist daher richtig und geboten, auch auf europäischer Ebene Unterrichtungs- und Anhörungsrechte für Arbeitnehmer gesetzlich zu verankern. Der Entscheidungsprozeß in einem Unternehmen sollte die Arbeitnehmer möglichst frühzeitig erreichen.
Aus den deutschen Erfahrungen mit dem Betriebsverfassungsgesetz heraus wissen wir, daß aus dieser Akzeptanz von Entscheidungen für die Unternehmensleitung ein großer Vorteil erwächst.
Die Tatsache, daß es schon heute viele freiwillige Vereinbarungen über die Errichtung solcher Europäischen Betriebsräte gibt, beweist, daß in den Unternehmen hierfür ein Bedürfnis erkannt wird.
Für die F.D.P. war es wichtig, in diesem Prozeß die Rolle der leitenden Angestellten festzuschreiben, und zwar von Anfang an. In der Absicht des Bundesarbeitsministeriums lag es nicht, diese Gruppe mit zu berücksichtigen. Aber die F.D.P. hat es immerhin erreicht, daß der Betriebsrat auch die leitenden Angestellten, und zwar die von ihren Sprecherausschüssen gewählten Vertreter, hinzuziehen muß.
- So bedauerlich ist das nun auch nicht. Daß sie Interessen haben, werden Sie nicht ganz leugnen können. - Das gilt nicht nur für die gesetzlich vorgeschriebenen, sondern auch für die auf Vereinbarungen beruhenden Europäischen Betriebsräte. Begrüßenswert ist aus unserer Sicht, daß auch diese Gruppe in den freiwilligen Vereinbarungen zwingend berücksichtigt werden muß.
Der Inhalt des Gesetzes über den Europäischen Betriebsrat war zwischen der Koalition und der SPD-Opposition heftig umstritten. Eine Vielzahl gewerkschaftlicher Änderungswünsche wurden in der Tat nicht berücksichtigt. Frau Onur hat sie uns hier in Erinnerung gerufen; es war ein ansehnliches Paket. Sie waren weitestgehend entweder darauf gerichtet, durch ein üppiges Ausstatten der Betriebsräte Kosten zu verursachen - ich bin der Meinung, daß die Zeit nicht gerade geeignet ist, Kosten auf Unternehmen abzuwälzen, sondern daß wir auf Kostenentlastungen aus sein sollten -,
oder sie betrafen die Beauftragten der Gewerkschaften. Sie haben darauf hingewiesen, daß diese Beauftragten nichts kosten würden, weil die Gewerkschaften das zahlen. Ich frage mich immer, ob die Gewerkschaften ihre eigenen Ölquellen haben. Sie haben doch auch Kosten, die sie aus Arbeitnehmerbeiträgen finanzieren. Insofern ist der Hinweis vielleicht nicht so ganz ohne.
Ich sage es einmal so: Ein Europäischer Betriebsrat kann - das ist im Gesetz enthalten - die Präsenz der Gewerkschaft durchaus garantieren, wenn der einen solchen Beauftragten als Sachverständigen benennt. Ein Mehr scheint mir nicht sachgerecht.
Ich denke auch, daß wir mit der Umsetzung die notwendigen Entscheidungen getroffen haben. Lassen Sie uns erst einmal ein bißchen Erfahrungen sammeln. Falls es hier irgend etwas gibt, was wir verbessern können - wir wollen auch den nachkommenden Politikern etwas Arbeit übriglassen.
Ich bedanke mich.