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    Plenarprotokoll 13/125 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 125. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 26. September 1996 Inhalt: Nachträgliche Glückwünsche zum Geburtstag des Abgeordneten Peter Zumkley 11185 A Eintritt der Abgeordneten Marlene Rupprecht in den Deutschen Bundestag . . . 11185 B Wahl des Abgeordneten Erwin Marschewski in den Verwaltungsrat der Deutschen Welle 11185 B Bestellung des Abgeordneten Rudolf Bindig zum ordentlichen und des Abgeordneten Gernot Erler zum stellvertretenden Mitglied in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates 11185 B Erweiterung der Tagesordnung 11185 B Absetzung der Punkte 14 a und b sowie 19f von der Tagesordnung 11185 D Nachträgliche Ausschußüberweisung . 11185 D Tagesordnungspunkt 4: Wohnungsbaudebatte a) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Anpassung der wohngeldrechtlichen Überleitungsregelungen für das in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannte Gebiet (Wohngeldüberleitungsgesetz) (Drucksache 13/5587) . 11186 A b) Erste Beratung des von dem Abgeordneten Klaus-Jürgen Warnick und der Gruppe der PDS eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Anpassung der wohngeldrechtlichen Überleitungsregelungen - Wohngeldüberleitungsgesetz - (Drucksache 13/5512) . . . . 11186 A c) - Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Altschuldenhilfen für Kommunale Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften und private Vermieter in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet (AHG- Änderungs-Gesetz) (Drucksache 13/ 5417) 11186 B - Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Dr.-Ing. Dietmar Kansy, Werner Dörflinger, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der CDU/CSU sowie den Abgeordneten Hildebrecht Braun (Augsburg), Dr. Klaus Röhl und der Fraktion der F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Altschuldenhilfe-Gesetzes (Drucksachen 13/4949, 13/5605) 11186 B - Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau - zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung - zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über die Umsetzung des Altschuldenhilfe-Gesetzes und den Fortgang der Wohnungsprivatisierung in den neuen Bundesländern - zu dem Antrag der Abgeordneten Franziska Eichstädt-Bohlig, Steffi Lemke und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Förderung der Wohnungsprivatisierung an Mieter, Genossenschaften und Mietergemeinschaften - zu dem Antrag des Abgeordneten Klaus-Jürgen Warnick und der Gruppe der PDS: Beendigung der Zwangsprivatisierung von kommunalen und genossenschaftlichen Wohnungen in den ostdeutschen Bundesländern durch Änderung des AltschuldenhilfeGesetzes (Drucksachen 13/2501, 13/4081, 13/4077, 13/4837, 13/5605) 11186 B in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 2: Antrag der Abgeordneten Franziska Eichstädt-Bohlig, Andrea Fischer (Berlin), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das Wohngeld bedarfsgerecht reformieren - die Abhängigkeit vom Wohngeld senken (Drucksache 13/5578) . . 11186 D Dr.-Ing. Dietmar Kansy CDU/CSU . . 11187 A Wolfgang Thierse SPD 11188 D Franziska Eichstädt-Bohlig BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 11191 B Hildebrecht Braun (Augsburg) F.D.P. . 11193 C Franziska Eichstädt-Bohlig BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 11195 B, 11206 B Klaus-Jürgen Warnick PDS 11196 B Norbert Otto (Erfurt) CDU/CSU . . . 11197 D Iris Gleicke SPD 11199 A Dr. Klaus Töpfer, Bundesminister BMBau 11200 C Achim Großmann SPD 11202 D Hannelore Rönsch (Wiesbaden) CDU/CSU 11205 B Wolfgang Thierse SPD 11205 D Anke Fuchs (Köln) SPD 11207 A Tagesordnungspunkt 5: a) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches, des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, der Strafprozeßordnung und anderer Gesetze - Korruptionsbekämpfungsgesetz - (Drucksache 13/ 3353) 11208 C b) Erste Beratung des von den Abgeordneten Norbert Geis, Erwin Marschewski und der Fraktion der CDU/CSU sowie den Abgeordneten Detlef Kleinert (Hannover), Jörg van Essen und der Fraktion der F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Bekämpfung der Korruption (Drucksache 13/5584) 11208 C c) Antrag der Abgeordneten Frank Hofmann (Volkach), Alfred Hartenbach, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Maßnahmen zur Bekämpfung der nationalen und internationalen Korruption (Drucksache 13/4118) 11208 D Norbert Geis CDU/CSU 11208 D Frank Hofmann (Volkach) SPD 11211 B Manfred Such BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 11214 B Detlef Kleinert (Hannover) F.D.P. . . . 11216 D Dr. Uwe-Jens Heuer PDS 11218 A Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Bundesminister BMJ 11220 A Alfred Hartenbach SPD 11221 C Manfred Such BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 11222 D Erwin Marschewski CDU/CSU 11223 D Norbert Gansel SPD 11224 B Hermann Leeb, Staatsminister (Bayern) 11225 C Dr. Ingomar Hauchler SPD 11226 D Erwin Marschewski CDU/CSU . . . 11228 B Ingrid Matthäus-Maier SPD 11229 A Norbert Geis CDU/CSU 11229 B Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten CDU/ CSU 11230 D Dr. Max Stadler F D P. 11232 A Dr. Horst Waffenschmidt, Parl. Staatssekretär 11233 B Tagesordnungspunkt 19: Überweisungen im vereinfachten Verfahren a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 11. Dezember 1995 zur Änderung des Abkommens vom 31. Oktober 1975 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Volksrepublik China über den Zivilen Luftverkehr (Drucksache 13/5291) 11234 B b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes (Drucksache 13/5292) 11234 C c) Erste Beratung des von der Gruppe der PDS eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundessozialhilfegesetzes (Drucksache 13/5426) 11234 C d) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 13. November 1991 zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften über die Vollstreckung ausländischer strafrechtlicher Verurteilungen (Drucksache 13/5468) . . . 11234 C e) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs (Drucksache 13/5585) 11234 C g) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Eigentumsfristengesetzes (Drucksache 13/5586) . . . . 11234 D h) Antrag der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann und der Gruppe der PDS: Ausbau statt Neubau der Schleuse Charlottenburg im Projekt 17 der Verkehrsprojekte Deutsche Einheit (Drucksache 13/2283) 11234 D i) Antrag der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann, Dr. Winfried Wolf und der Gruppe der PDS: Revision des Dreijahresplans für den Ausbau des Schienenwegenetzes des Bundes in den Jahren 1995 bis 1997 (Drucksache 13/2284) . 11234 D j) Antrag der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann, Dr. Winfried Wolf und der Gruppe der PDS: Einführung einer Schwerverkehrsabgabe (Drucksache 13/2360) 11235 A k) Antrag der Abgeordneten Horst Sielaff, Marianne Klappert, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Erhaltung und Nutzung der biologischen Vielfalt landwirtschaftlicher Nutzpflanzen (Drucksache 13/4985) . . . 11235 A 1) Antrag der Abgeordneten Franziska Eichstädt-Bohlig, Werner Schulz (Berlin), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Fördergebietsdarlehen für die Erneuerung des Wohnungsbestandes ostdeutscher Eigentümer und für Bauinvestitionen ostdeutscher Gewerbetreibender (Drucksache 13/5000) 11235 B m) Antrag der Abgeordneten Horst Sielaff, Marianne Klappert, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Abschaffung der Käfigbatteriehaltung von Legehennen in der Europäischen Union (Drucksache 13/5210) . . . . 11235 B n) Antrags des Bundesministeriums der Finanzen: Entlastung der Bundesregierung für das Haushaltsjahr 1995 - Vorlage der Haushaltsrechnung und Vermögensrechnung des Bundes (Jahresrechnung 1995) (Drucksache 13/5141) 11235 B o) Antrag des Bundesministeriums der Finanzen: Einwilligung gemäß § 64 Abs. 2 der Bundeshaushaltsordnung in die Veräußerung einer Teilfläche der ehemaligen Wildermuth-Kaserne in Böblingen an das Land Baden-Württemberg (Drucksache 13/5340) . . . 11235 C p) Antrag des Bundesministeriums der Finanzen: Einwilligung gemäß § 64 Abs. 2 der Bundeshaushaltsordnung in die Veräußerung der ehemaligen Bismarck- und Bose-Bergmann-Kaserne in Wentorf bei Hamburg (Drucksache 13/5452) 11235 C q) Antrag des Bundesministeriums der Finanzen: Einwilligung gemäß § 64 Abs. 2 der Bundeshaushaltsordnung -in die Veräußerung bundeseigener Grundstücke in Frankfurt am Main, ehemals US-genutztes IG FarbenHochhausgelände (Teilfläche) (Drucksache 13/5470) 11235 C Tagesordnungspunkt 20: Abschließende Beratungen ohne Aussprache a) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 16. November 1995 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sozialistischen Republik Vietnam zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (Drucksachen 13/4791, 13/5603) 11235 D b) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 22. November 1995 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Dänemark zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bei den Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie bei den Nachlaß-, Erbschaft- und Schenkungsteuern und zur Beistandsleistung in Steuersachen (Deutsch-dänisches Steuerabkommen) (Drucksachen 13/ 4903, 13/5609) 11236 A c) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Post und Telekommunikation zu dem Antrag des Abgeord- neten Dr. Manuel Kiper und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ein ökologischer, sozialer und demokratischer Weg in die Informationsgesellschaft I (Grundsätze für die Postreform III) (Drucksachen 13/1931, 13/ 4463) 11236 B d) Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Otto Reschke, Hans Büttner (Ingolstadt), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Änderung der Übergangsregelung beim Eigenheimzulagengesetz (Drucksachen 13/4408, 13/5323) 11236 B e) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Der Binnenmarkt 1995 — Bericht der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament (Drucksachen 13/4514 Nr. 2.11, 13/5171 [neu]) . . . 11236 C f) Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 137 zu Petitionen (Drucksache 13/5522) . . . . 11236 C g) Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 138 zu Petitionen (Drucksache 13/5523) . . . . 11236 C Zusatztagesordnungspunkt 3: Weitere abschließende Beratung ohne Aussprache Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Post und Telekommunikation zu der Verordnung der Bundesregierung: Zustimmungsbedürftige Verordnung zur TelekommunikationsUniversaldienstleistungsverordnung (Drucksachen 13/5495, 13/5550 Nr. 2.4, 13/5604) 11236 D Zusatztagesordnungspunkt 4: Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bundesregierung zur tarifvertraglich geregelten Lohnfortzahlung angesichts jüngster Reaktionen von der Arbeitgeberseite Dr. Heidi Knake-Werner PDS 11237 C Julius Louven CDU/CSU 11238 D Hans Büttner (Ingolstadt) SPD 11239 C Dr. Gisela Babel F.D.P 11240 C Annelie Buntenbach BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 11241 C Friedrich Bohl, Bundesminister BK . . 11242 B Peter Dreßen SPD 11243 C Dr. Peter Ramsauer CDU/CSU 11244 C Dr. Gregor Gysi PDS 11246 A Dr. Norbert Blüm, Bundesminister BMA 11247 C Erika Lotz SPD 11249 B Karl-Josef Laumann CDU/CSU 11250 B Hans-Eberhard Urbaniak SPD 11251 B Heinz Schemken CDU/CSU 11252 A Vizepräsident Hans-Ulrich Klose . . . 11247 C Tagesordnungspunkt 6: a) Antrag der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und F.D.P.: Verbesserung des Jugendaustausches zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik (Drucksache 13/5542) . . . 11253 A b) Antrag der Gruppe der PDS: Förderung des deutsch-tschechischen Jugendaustausches (Drucksache 13/5579) 11253 B Maria Eichhorn CDU/CSU 11253 B Christoph Matschie SPD 11254 B Maria Eichhorn CDU/CSU 11255 B Margareta Wolf (Frankfurt) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 11256 A Matthias Berninger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 11256 C Birgit Homburger F D P. 11257 B Gerhard Zwerenz PDS 11258 B Claudia Nolte, Bundesministerin BMFSFJ 11258 D, 11260 B Christel Hanewinckel SPD 11260 A Tagesordnungspunkt 7: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Jugendarbeitsschutzgesetzes (Druck sache 13/5494) 11260 C Horst Günther, Parl. Staatssekretär BMA 11260 D Konrad Gilges SPD 11261 D Dr. Gisela Babel F.D.P 11262 C Annelie Buntenbach BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 11263 C Dr. Gisela Babel F.D.P 11264 C Konrad Gilges SPD 11265 A Rosel Neuhäuser PDS 11266 A Wolfgang Meckelburg CDU/CSU . . . 11266 C Tagesordnungspunkt 8: Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über die Lage der Medien in der Bundesrepublik Deutschland 1994 — Medienbericht 1994 — (Drucksachen 12/8587, 13/265 Nr. 1.6, 13/4288) 11267 D Dr. Horst Waffenschmidt, Parl. Staatssekretär 11268 A Thomas Krüger SPD 11269 A Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast SPD . . 11269 C Rezzo Schlauch BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 11271 A Dr. Max Stadler F D P. 11272 A Wolfgang Bierstedt PDS 11273 C Hans-Otto Wilhelm (Mainz) CDU/CSU 11275 A Wolfgang Bierstedt PDS 11276 C Wolf-Michael Catenhusen SPD . . . 11277 A Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast SPD . 11277 C Dr. Max Stadler F D P. 11278 A Thomas Krüger SPD 11279 D Tagesordnungspunkt 9: Antrag der Abgeordneten Margot von Renesse, Christel Hanewinckel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Bedarfsdeckende Unterhaltssätze für Kinder (Drucksache 13/5211) . 11282 B Margot von Renesse SPD 11282 B Renate Diemers CDU/CSU 11284 B Irmingard Schewe-Gerigk BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 11285 B Hildebrecht Braun (Augsburg) F.D.P. . . 11286 A Margot von Renesse SPD . . 11286 B, 11288 A Heidemarie Lüth PDS 11287 A Dr. Wolfgang von Stetten CDU/CSU . . 11287 C Rainer Funke, Parl. Staatssekretär BMJ . 11288 D Tagesordnungspunkt 10: Antrag der Abgeordneten Gerald Häfner, Halo Saibold, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Maßnahmen zur wirksameren Verfolgung der sexuellen Ausbeutung von Kindern durch Deutsche im Ausland (Drucksache 13/5139) 11289 D Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 11290 A Peter Altmaier CDU/CSU 11291 A Dorle Marx SPD 11292 A Jörg van Essen F.D.P. 11294 B Rosel Neuhäuser PDS 11295 B Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Bundesminister BMJ 11295 D Ulla Jelpke PDS 11296 C Hanna Wolf (München) SPD 11297 A Wolfgang Dehnel CDU/CSU 11297 B Dr. Jürgen Meyer (Ulm) SPD 11298 A Erika Reinhardt CDU/CSU 11299 A Rita Grießhaber BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 11300 B Horst Eylmann CDU/CSU 11301 A Claudia Nolte, Bundesministerin BMFSFJ 11301 C Dr. Edith Niehuis SPD 11302 A Jörg Tauss SPD 11302 B Tagesordnungspunkt 11: Antrag des Abgeordneten Manfred Such und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Mehr Effektivität und demokratische Transparenz bei der Gewinnung und Analyse außenpolitischer Erkenntnisse durch Auflösung des Bundesnachrichtendienstes (Drucksache 13/4374) 11303 B Manfred Such BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 11303 C Dr. Rolf Olderog CDU/CSU 11304 C Hans-Peter Kemper SPD 11306 B Dr. Burkhard Hirsch F D P. 11308 B Ulla Jelpke PDS 11309 B Bernd Schmidbauer, Staatsminister BK 11309 D Tagesordnungspunkt 12: Erste Beratung des von den Abgeordneten Dagmar Freitag, Klaus Lohmann (Witten), weiteren Abgeordneten und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Bekämpfung des Doping und zur Umsetzung des Übereinkommens des Europarates gegen Doping (Drucksache 13/5215) . 11311 C Tagesordnungspunkt 13: Antrag der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS: Änderung des Strafvollzugsgesetzes (Drucksache 13/1443) 11311 D Ulla Jelpke PDS 11312 A Franz Peter Basten CDU/CSU 11312 D Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 11313 B Günter Graf (Friesoythe) SPD . . . . 11314 B Ulla Jelpke PDS 11314 C Erika Simm SPD 11314 D Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 11316 B Jörg van Essen F.D.P. 11317 B Rainer Funke, Parl. Staatssekretär BMJ . 11318 A Nächste Sitzung 11318 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 1131* A Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 12 (Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Doping und zur Umsetzung des Übereinkommens des Europarates gegen Doping) Dagmar Freitag SPD 11319* C Beatrix Philipp CDU/CSU 11321* A Dr. Dieter Thomae F.D.P 11321* D Monika Knoche BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 11322* B Dr. Ruth Fuchs PDS 11323* A Eduard Lintner, Parl. Staatssekretär BMI 11323* D Anlage 3 Arbeit der Stiftung „Haus der Behinderten" in Bonn MdlAnfr 3, - Drs 13/5565 - Dr. Wolfgang Weng (Gerlingen) F.D.P. SchrAntw PStSekr Horst Günther BMA . 11324* C 125. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 26. September 1996 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Andres, Gerd SPD 26. 9. 96 Antretter, Robert SPD 26. 9. 96 * Augustin, Anneliese CDU/CSU 26. 9. 96 Beer, Angelika BÜNDNIS 26. 9. 96 90/DIE GRÜNEN Behrendt, Wolfgang SPD 26. 9. 96 * Bindig, Rudolf SPD 26. 9. 96 * Blunck, Lilo SPD 26. 9. 96 Dr. Böhmer, Maria CDU/CSU 26. 9. 96 Borchert, Jochen CDU/CSU 26. 9. 96 Bühler (Bruchsal), Klaus CDU/CSU 26. 9. 96 * Dr. Däubler-Gmelin, SPD 26. 9. 96 Herta Dr. Feldmann, Olaf F.D.P. 26. 9. 96 Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 26. 9. 96 * Glos, Michael CDU/CSU 26. 9. 96 Haack (Extertal), SPD 26. 9. 96 * Karl Hermann Hirche, Walter F.D.P. 26. 9. 96 Hoffmann (Chemnitz) SPD 26. 9. 96 Jelena Horn, Erwin SPD 26. 9. 96 * Hornung, Siegfried CDU/CSU 26. 9. 96 * Imhof, Barbara SPD 26. 9. 96 Dr. Jacob, Willibald PDS 26. 9. 96 Junghanns, Ulrich CDU/CSU 26. 9. 96 * Dr. Kinkel, Klaus F.D.P. 26. 9. 96 Lenzer, Christian CDU/CSU 26. 9. 96 * Maaß (Wilhelmshaven), CDU/CSU 26. 9. 96 * Erich Michels, Meinolf CDU/CSU 26. 9. 96 * Neumann (Berlin), Kurt SPD 26. 9. 96 Dr. Probst, Albert CDU/CSU 26. 9. 96 * Regenspurger, Otto CDU/CSU 26. 9. 96 Reuter, Bernd SPD 26. 9. 96 Rühe, Volker CDU/CSU 26. 9. 96 Schäfer (Mainz), Helmut F.D.P. 26. 9. 96 Schloten, Dieter SPD 26. 9. 96 * Schmidt (Aachen), Ulla SPD 26. 9. 96 von Schmude, Michael CDU/CSU 26. 9. 96 * Terborg, Margitta SPD 26. 9. 96 * Tröger, Gottfried CDU/CSU 26. 9. 96 Zierer, Benno CDU/CSU 26. 9. 96 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 12 (Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Doping und zur Umsetzung des Übereinkommens des Europarates gegen Doping) Dagmar Freitag (SPD): Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf unternimmt die SPD-Fraktion erneut einen Versuch, durch neue gesetzliche Regelungen die Dopingbekämpfung - gezielter als bisher möglich - angehen zu können. Wir sind nach wie vor der Meinung, daß Regelungslücken im AMG bestehen. In dieser Auffassung sind wir in zahlreichen Gesprächen, die wir in den vergangenen Monaten mit Fachleuten auf dem Gebiet der Dopingbekämpfung geführt haben, bestärkt worden. Es geht um das unlautere Verschaffen von Wettbewerbsvorteilen, um skrupelloses Handeln und um die Gesundheit von Menschen. Menschen sind gestorben. Sie sind gestorben, weil ihre Körper der massenhaften Einnahmen von unterschiedlichsten Arzneimitteln zur Leistungsmanipulation nicht mehr gewachsen waren. Sie mußten aber auch sterben, weil es offensichtlich kein großes Problem war, sich die entsprechenden Mittel besorgen zu lassen oder selbst zu besorgen. Die Leichtathletin Birgit Dressel hat ihre damalige enorme Leistungssteigerung mit dem Leben bezahlt, genau wie der Bodybuilder Andreas Münzer mit seinem Streben nach dem kraftstrotzenden, makellosen Körper. Wer wollte es leugnen: Doping spielt im Hochleistungssport genau wie in der Bodybuildingszene eine bedeutende Rolle. Die Sportfachverbände wenden auf Aktive, die des Dopings überführt wurden, ihre eigenen Sanktionsvorschriften an. Dieses ist richtig und wird vom vorliegenden Gesetzentwurf nicht berührt. Der Gesetzentwurf zielt vielmehr auf das Umfeld der Aktiven ab. Nach der derzeit geltenden Rechtslage steht die Abgabe von Arzneimitteln zu ärztlich nicht indizierten Zwecken gemäß § 95 Abs. 1 Nr. 4 AMG nur dann unter Strafandrohung, wenn die Abgabe der Substanzen einen gewissen Umfang erreicht und entgeltlich geschieht. Aber der Dealer, der sich geschickt anstellt und sich nur bei einem einmaligen Verkauf erwischen läßt, kann nicht verurteilt werden - weil ihm nicht nachgewiesen werden kann, daß der Handel für ihn eine dauerhafte Erwerbsquelle darstellt. Es ist auch hinlänglich bekannt, daß mit solchen Mitteln eben nicht nur ein schwunghafter, einträglicher Handel getrieben wird, sondern daß aus unterschiedlichen Motiven Dopingmittel auch kostenlos abgegeben werden. Daher muß aus unserer Sicht eine Sanktionsvorschrift geschaffen werden, die auch die kostenlose Abgabe von Arzneimitteln zu Dopingzwecken unter Strafe stellt. Sport ist zum Geschäft geworden - für Aktive wie für Trainer. Der „Marktwert" eines Trainers steigt bekanntlich mit den Erfolgen des oder der von ihm betreuten Athleten. Wer möchte da die Versuchung bestreiten, mit unerlaubten Mitteln die Aktiven etwas beweglicher, schneller, kräftiger zu machen? Und das mit der beruhigenden Gewißheit, sich nicht einmal strafbar zu machen! In besonderem Maße sind einmal mehr Kinder und Jugendliche gefährdet: Im Gegensatz zu Erwachsenen - zumal wenn diese Hochleistungssportler sind - verfügen sie ganz sicher noch nicht über entsprechende medizinische Kenntnisse, um die fatalen Konsequenzen eines Arzneimittelmißbrauchs für ihre Gesundheit auch nur annähernd einschätzen zu können. Vielmehr vertrauen sie der Kompetenz eines Trainers, der ihnen scheinbar harmlose Mittel zur Leistungssteigerung unentgeltlich weitergibt. Die Abgabe von Dopingmitteln an Minderjährige und die Anwendung dieser Mittel an ihnen ist bisher gesetzlich nicht gesondert geregelt. Die gebotene Schutzwürdigkeit von Minderjährigen erfordert aus unserer Sicht jedoch eine Strafverschärfung. Die von uns vorgeschlagene Neuregelung sieht hier eine Mindeststrafe von einem Jahr - ohne die Möglichkeit einer Geldstrafe - vor. Der vorliegende Gesetzentwurf ist aus der Einsicht entstanden, daß für die Dopingszene ein beträchtlicher Freiraum besteht, den es einzuengen gilt. Wiederholte Hinweise seitens der CDU/CSU auf eine vermeintliche alleinige Verantwortlichkeit des Sports gehen an der Problematik vorbei. Dem Sport allein sind nämlich im Kampf gegen Doping Grenzen gesetzt. Diese werden deutlich, wenn sich Trainer der Sportgerichtsbarkeit allein dadurch entziehen können, daß sie keinem Verein des entsprechenden Spitzenverbandes angehören - so geschehen im Fall Springstein. Die Sprinterinnen Krabbe, Breuer und Derr hatten planmäßig während der Trainingsphase das verschreibungspflichtige Medikament Spiropent eingenommen, und zwar in den von Springstein vorgegebenen Dosierungen. Keiner der drei Athletinnen war dieses Mittel von einem Arzt verschrieben worden, sondern es wurde auf dem schwarzen Markt beschafft. Nach unseren Informationen hat der Trainer das Medikament kostenlos an die Sportlerinnen weitergegeben. Ein gegen ihn eingeleitetes Ermittlungsverfahren wurde von der zuständigen Staatsanwaltschaft Neubrandenburg eingestellt, weil ein Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz nicht vorliege. Die von uns vorgeschlagene Änderung des § 95 Abs. 1 Nr. 4 AMG soll gerade die unentgeltliche Weitergabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln unter Strafe stellen, damit Fälle wie dieser zukünftig nicht mehr ungeahndet bleiben müssen. Die einzige Konsequenz für Herrn Springstein war die folgerichtige Entscheidung des DLV, ihn als Trainer nicht weiterzubeschäftigen. Damit waren die Handlungsmöglichkeiten eines Verbandes bereits erschöpft! In der Debatte zum 8. Sportbericht der Bundesregierung habe ich bereits ausgeführt, daß man den Sport in seinen Bemühungen um Manipulationsfreiheit von seiten der Politik unterstützen muß. Mit der Finanzierung von Dopingkontrollen, so wichtig sie sind, kommen wir unserer Aufgabe jedoch nur unzureichend nach. Unter diesem Gesichtspunkt habe ich mit verhaltenem Optimismus eine Stellungnahme des Kollegen Dr. Feldmann in der DSB Presse Nr. 36 zur Kenntnis genommen. Ich zitiere: Dabei ist auch zu prüfen, inwieweit Doping gesetzlich verboten und mit entsprechenden Sanktionen belegt werden muß. Und weiter: In jedem Fall darf der Sport mit der Lösung der Doping-Problematik nicht allein gelassen werden. Dies ist auch eine Aufgabe der Politik. Soweit der Kollege Dr. Feldmann, F.D.P. Geradezu Ermutigendes ist auch aus der CDU zu vernehmen, bislang jedoch leider nur aus der nordrhein-westfälischen CDU. Auf den Gesetzentwurf der SPD angesprochen, ließ CDU-Mann Leonhard Kuckardt vor einigen Wochen im Morgenmagazin der ARD wörtlich folgendes verlauten: Ich würde meinen Freunden in der CDU/CSU- Bundestagsfraktion empfehlen, daß sie diesen Gesetzentwurf der SPD zum Anlaß nimmt, um einen eigenen Gesetzentwurf einzubringen, der darüber hinausgeht. Ich glaube, es wird doch sehr deutlich, daß bei dem Kampf gegen Doping alle, die es ernst meinen, an einem Strang ziehen müssen. Das gilt für den Bereich des Hochleistungssports, in dem sich immer noch nicht alle Fachverbände in der erforderlichen Weise betätigen. Die vielfältigen und lobenswerten Aktivitäten einzelner Spitzenverbände innerhalb des DSB können nicht ausreichen, sondern müssen auch von den anderen Verbänden endlich umgesetzt werden. Der Sport kann in seinem Kampf gegen Doping nur ernst genommen werden, wenn endlich eine einheitliche Linie erkennbar ist. Dieses erwarten wir. Unserer Meinung nach kann dann der Sport erwarten, daß der Gesetzgeber Rahmenbedingungen schafft, die dort ansetzen, wo die Sportgerichtsbarkeit zwangsläufig ihre Grenzen findet. Zum Ende meiner Ausführungen möchte ich eines ganz deutlich machen: Der vorliegende Gesetzentwurf richtet sich in keinem Punkt gegen Athletinnen und Athleten. Es ist in der Tat nicht die Aufgabe des Gesetzgebers, die nicht verbotene Selbstgefährdung erwachsener, mündiger Menschen zu verhindern. Dagegen ist aber sehr wohl unsere Aufgabe, zu verhindern, daß Dritte von dieser Selbstgefährdung pro- fitieren, sei es in finanzieller oder auch in ideeller Weise. Der Gesetzentwurf richtet sich deshalb ausschließlich gegen ein verantwortungsloses Umfeld, das sich bisher bei geschickter Handhabung erfolgreich einer Bestrafung entziehen kann. Die Bundesregierung hat sich durch den Beitritt zum Europäischen Übereinkommen gegen Doping von 1989 verpflichtet - ich zitiere -: in geeigneten Fällen Gesetze, Vorschriften oder Verwaltungsmaßnahmen zu erlassen, um die Verfügbarkeit sowie die Anwendung verbotener Dopingwirkstoffe und -methoden im Sport ... einzuschränken. Angesichts des Ausmaßes, das der Mißbrauch von Arzneimitteln zu Dopingzwecken in den letzten Jahren angenommen hat, ist dies, meine Damen und Herren, nicht nur ein geeigneter Fall für Maßnahmen, sondern ein notwendiger Anlaß, um endlich tätig zu werden. Vielen Dank. Beatrix Philipp (CDU/CSU): Obwohl ich selbst keine Erfahrung mit der Einnahme von Doping-Mitteln habe, hat mich die Fraktion der CDU/CSU mit der Aufgabe betraut, zu dem vorliegenden Gesetzentwurf der SPD-Fraktion zur Bekämpfung des Doping aus gesundheitspolitischer Sicht Stellung zu beziehen. Zuvor möchte ich aber das im vorliegenden Gesetzentwurf der SPD-Fraktion angesprochene Problem des Dopingmißbrauchs durch kostenlose Abgabe von Arzneimitteln in den Kontext zurückführen, in den es aus meiner Sicht gehört, nämlich in den Arzneimittelbereich. Wenn ich den Gesetzentwurf der SPD-Fraktion richtig verstanden habe, möchten die Damen und Herren der SPD das Arzneimittelgesetz geändert haben. Hier drängt sich förmlich die Frage auf, ob es sinnvoll ist, ein neues Gesetz mit eigenem Gesetzestitel zu schaffen, wenn hierdurch lediglich ein bereits bestehendes Gesetz geändert werden soll. Das zur Zeit gültige Arzneimittelgesetz, das die staatlichen Anforderungen an die Qualität, Unbedenklichkeit und Wirksamkeit industriell erzeugter Arzneimittel regelt und die Zulassung, den Verkehr sowie die behördliche Überwachung ordnet, enthält bereits zahlreiche Regelungen, die den Mißbrauch von Doping eingrenzen. Mißbrauchsformen, wie der Verkauf verschreibungspflichtiger Arzneimittel durch Privatpersonen, werden jedoch bislang nach neuerer Rechtsprechung im Arzneimittelgesetz nicht ausnahmslos erfaßt. Deshalb beabsichtigt das Bundesministerium für Gesundheit in der 7. Novelle zur Änderung des Arzneimittelgesetzes in § 5 des Arzneimittelgesetzes eine Regelung aufzunehmen, nach der folgendes verboten ist: Erstens. Arzneimittel zu Dopingzwecken bei Menschen in den Verkehr zu bringen, zu verschreiben oder bei anderen anzuwenden. Eine entsprechende Strafbewehrung wird in § 95 Abs. 1 Arzneimittelgesetz vorgesehen. Zweitens. Für das Doping bei Minderjährigen soll eine Einordnung als Regelbeispiel eines besonders schweren Falles in § 95 Abs. 3 Arzneimittelgesetz vorgenommen werden. Wie Sie wissen, enthält das zur Zeit gültige Arzneimittelgesetz bereits Vorschriften, die der illegalen Abgabe von Arzneimitteln zu Dopingzwecken bei Menschen entgegenwirken, die es allerdings zu verbessern, das heißt zu präzisieren, möglicherweise auch zu verschärfen gilt. Bei dem geplanten Verbot des Inverkehrbringens, das heißt jeder Abgabe von Arzneimitteln zu Dopingzwecken an andere, handelt es sich deshalb vor allem um eine Klarstellung dieser Vorschrift, die jedoch, verbunden mit der erhöhten Strafandrohung für ein Doping bei Minderjährigen erhebliches Gewicht erhält. Das Verbot von Verschreibung und Anwendung von Dopingmitteln geht dennoch über die bisher gültige Rechtslage hinaus. Die Anwendung von Dopingmitteln durch einen Trainer oder den Betreiber eines Sportstudios soll nunmehr erstmalig von einem gesetzlichen Verbot erfaßt werden. Daß aber gerade in diesem Bereich die Weitergabe von wachstumssteigernden Tröpfchen, Pillchen oder Pülverchen unentgeltlich erfolgen soll, kann ja eigentlich nur zum Schmunzeln anregen. Aus Sicht der CDU/CSU-Fraktion brauchen wir zwar kein eigenes, groß angelegtes Dopingbekämpfungsgesetz, das inhaltlich im Grunde nichts anderes ist als ein unzureichendes Änderungsgesetz zum Arzneimittelgesetz, dennoch stimmen wir heute, weil es guter Brauch ist, der Überweisung in die Fachausschüsse zu. Dr. Dieter Thomae (F.D.P.): Doping, daran besteht kein Zweifel, ist ein Problem, das sowohl im Spitzensport als auch im Breitensport und im Bodybuildingbereich zunehmend an Bedeutung gewinnt. Um die eigene Leistung zu steigern, ist einigen Menschen jedes Mittel recht. Im Sport geht es natürlich darum, zu gewinnen - und das um jeden Preis. Das Fairnessgebot gegenüber dem Gegner, das Chancengleichheit voraussetzt, wird bewußt verletzt. Auf den eigenen Körper wird dabei ebenfalls keine Rücksicht genommen. Wie wir alle wissen, hinken die Methoden, das Doping nachzuweisen, immer hinter dem Erfindungsreichtum zurück. Laufend werden neue Substanzen entwickelt und der Einnahmerhythmus so variiert, daß eine Entdeckung nach Möglichkeit ausgeschlossen ist. Äußerst bedenklich erscheint mir auch das, was sich im Freizeitbereich insbesondere in den Bodybuildingstudios abspielt. Für die Herausbildung einiger Muskeln mehr wird in Kauf genommen, daß es zu schwerwiegenden gesundheitlichen Schäden kommt. Nicht immer ist umfangreiches Wissen über die Auswirkungen der Stoffe vorhanden, die Tag für Tag aufgenommen werden. Aber zumindest eine vage Vorstellung davon, daß das nicht gerade gesundheitsfördernd ist, haben auch die Freizeitsportler. Nur, es bewirkt bekanntlich wenig. Eine Initiative, des Dopings Herr zu werden, halte ich vom Grundsatz her für begrüßenswert. Es ist aber die Frage, wie man das am besten anstellt. Wenn wir die Abgabe aller Arzneimittel und Stoffe unter Strafe stellen, wenn sie zu Dopingzwecken verwendet werden, wie die SPD das vorhat, dann frage ich mich: Wer will denn feststellen, ob ein bestimmtes Präparat zur Therapie oder zum Doping eingesetzt werden soll? Ist das überhaupt kontrollierbar? Lohnt es den Aufwand solcher Kontrollen? Den grauen und den schwarzen Markt auf Sportplätzen und in Sporteinrichtungen trocknen wir dadurch nicht aus. Wer will denn verhindern, daß weiterhin unter der Ladentheke Dopingpräparate den Besitzer wechseln? Ich bin der felsenfesten Überzeugung, daß wir das Problem nur dann in den Griff bekommen, wenn es uns gelingt, an diejenigen heranzukommen, die dieses ganze Zeug schlucken. Ich bin deshalb der Auffassung, daß wir in allererster Linie die Informationspolitik über die Schäden, die die unkontrollierte Einnahme von solchen pharmazeutischen Substanzen mit sich bringt, viel deutlicher machen müssen. Die Koalition wird in den nächsten Wochen eine Arzneimittelgesetznovelle auf den Weg bringen. Erste Vorgespräche dazu haben bereits stattgefunden. Wir haben vor, in diesem Zusammenhang auch eine Regelung für die Abgabe von Dopingmitteln zu schaffen. Allerdings - darauf lege ich Wert - muß das eine praktikable Lösung sein. Diese Regelung muß durch eine Verbesserung der Informationspolitik ergänzt werden. Gesetzliche Verbote sind schön und gut. Erfolg haben wir aber nur dann, wenn die Sportler selbst bereit sind, auf Leistungssteigerung um jeden Preis zu verzichten. Monika Knoche (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Prinzipiell wird sich kaum ein Unterschied ausmachen lassen zwischen Sportlerinnen und Bodybuildern, die sich dopen, und RauschmittelkonsumentInnen, die ihren Körper auf andere Weise manipulieren, obgleich die einen den Inbegriff von „gesund", „leistungsstark" und „in" und die anderen den von „kaputt", „krank" und „draußen" darstellen. Die angebotenen stimulierenden Substanzen sind so vielfältig wie die Motive sie zu konsumieren. Spitzensportlerinnen sind aber Trägerinnen und RepräsentantInnen einer Leistungsidee und damit positive Vorbilder. Und alle wissen, daß Doping allgegenwärtig ist im Leistungssport. Die Grenzziehung zwischen chemisch-pharmazeutischen Produkten, die zu verabreichen erlaubt ist, und denen, die unter Doping fallen, ist so tatsächlich, wie die Dopingkontrollen effektiv sind. Doping ist in gewisser Weise ein Sonderfall des weltweiten Drogenproblems. Insofern ist es zu begrüßen, daß die SPD die Grundsatzfrage erneut aufwirft, ob, wo und wie Politik im Bereich des Doping intervenieren soll und kann. Ich begrüße deshalb, daß Sie nicht ein eigenständiges Dopingrecht schaffen wollen und zudem die große Verantwortung der Sportverbände und die Eigenverantwortlichkeit der Sportlerinnen - vor allem der erwachsenen - für ihren Körper betonen. Von dieser Verantwortung werden die Verbände und die Sportlerinnen auch dann nicht entlastet, wenn Ihr Entwurf Gesetz würde. Zu begrüßen ist zweitens, daß der Gesetzentwurf die Dimension des Problems umreißt, das nicht nur im Spitzensport existiert, sondern auch - und vermutlich zunehmend - im Breitensport, in der sportnahen Freizeitgestaltung und in Bodybuilding-Studios. Drittens ist zu begrüßen, daß Sie auf bedenkliche Interessenkonstellationen im Sport hinweisen, die zu Doping führen, und daß Sie die Problematik der unentgeltlichen Abgabe von Mitteln zu Dopingzwecken unter dem Schutz des Vertrauensverhältnisses zwischen Sportler und Trainer ansprechen. Da ist nichts zu beschönigen, was bedauerlicherweise gerade von seiten von Sportfunktionären und Sportmedizinern viel zu oft geschieht. Auf die Abgrenzungsschwierigkeiten des Dopingbegriffs haben Sie ebenso hingewiesen wie auf die rechtstechnischen Fragen eines angemessenen Minderjährigenschutzes. Soweit - so gut! Aber an einem entscheidenden Punkt ist Skepsis angebracht. Sie möchten erreichen, daß den potentiellen Abgebern von dopenden Substanzen die besondere Verwerflichkeit der kostenlosen Abgabe von Dopingmitteln an Minderjährige ins Bewußtsein gerückt wird, indem Sie diese Handlungen kriminalisieren. Aber ob dies durch ein Gesetz erreicht werden kann, dessen praktische Anwendbarkeit und Handhabbarkeit bereits auf den ersten Blick beträchtliche Probleme aufwirft, darf und muß bezweifelt werden. Die Schwierigkeit, die unentgeltliche Abgabe nachzuweisen und diese zu kontrollieren, thematisieren Sie nicht. Das wirkliche Problem, daß legal Mittel mit dopender Wirkung ärztlich verabreicht werden, schaffen Sie ebensowenig aus der Welt, wie dies letztlich über das Arzneimittelgesetz begrenzt wird. Sie haben ja recht, wenn Sie darauf verweisen, daß bisher kaum kriminelle Energien nötig waren, um Klienten im Training Dopingsubstanzen zugänglich zu machen. Aber richtig und wichtig ist dann auch, zu diskutieren, ob ein derartiges Gesetz in dem von Ihnen ja zutreffend charakterisierten Milieu einfach nur kriminelle Energie beflügelt und sich bei den potentiellen Tätern wegen der erkennbaren Lückenhaftigkeit der öffentlichen Intervention wohl nichts ändern muß. An die Wirksamkeit von Dopingkontrollen - nur, um noch einmal auf den Spitzensport, der ja das positive Vorbild für die Jugend schlechthin ist, zu kommen - glaubt heute niemand mehr so recht. Schließlich ist die Innovation der Pharmaindustrie unerschöpflich. Wer wirklich spitzenmäßiges Doping beherrscht, wird gerade die Dopingkontrolle bestehen. Es ist also schon angebracht, zu fragen, ob mit Ihrer Initiative denn nicht gerade die altbackenen Produkte in die Fänge der Kontrolleure geraten und ein zweigeteiltes Unrechtsbewußtsein gefördert wird. Schließlich sollten die Eltern nicht vergessen werden, die den Hochleistungssport ihrer Kinder allzuoft aus fehlgeleitetem eigenem Ehrgeiz unterstützen, wissend, was da geschieht. Letztlich ist jedes Medikament, sofern es von einem Sportarzt verordnet ist, legal verabreicht und erworben, auch wenn es dopende Wirkung hat. Befürchten Sie nicht auch, daß am Ende doch nur Polizeikontrollen in Bodybuilding-Studios stattfinden werden und die Strafandrohung den beabsichtigten Zweck nicht erreicht, insbesondere Kinder und Jugendliche wirkungsvoll vor hyperehrgeizigen Sportfunktionärs- und Elterninteressen zu schützen? Darüber möchten wir gerne weiter diskutieren. Dr. Ruth Fuchs (PDS): Medikamente, die die Leistungsfähigkeit des menschlichen Organismus steigern, bieten der legale Pharmamarkt sowie der illegale Schwarzmarkt in unübersehbarer Fülle an. Sie werden verschrieben, käuflich erworben, unentgeltlich weitergereicht. Genutzt von Jugendlichen und Erwachsenen, um noch leistungsfähiger, noch erfolgreicher Schul-, Studiums- und Prüfungsstreß zu bekämpfen bzw. die fast erdrückenden Arbeitsaufgaben zu bewältigen. Jeder weiß es, man kritisiert Fehlentwicklungen, man stellt auch die Frage nach der Gesundheitsgefährdung. Trotzdem, diese Art des Medikamentenkonsums scheint aber nicht so sehr spektakulär, nicht so sehr unmoralisch und verwerflich zu sein. Geschieht aber dasselbe im sogenannten Amateurleistungssport, sieht die gesellschaftliche Bewertung ganz anders aus. Mit dieser Bemerkung will ich keinesfalls den Dopingmißbrauch im Sport rechtfertigen und die mehr oder weniger erfolgreichen nationalen und internationalen Bemühungen im Kampf gegen das Dopen im Sport herabsetzen. Tatsache ist: Der Sport vertritt unverändert hohe Ideale, wie sie in der Olympischen Idee formuliert wurden, und hält an eigenen Rechtsnormen fest, die dieses Selbstverständnis reflektieren. Die Gesellschaft hat diese Vorbildrolle des Sports akzeptiert und damit das Recht, die Realität an diesen Ansprüchen zu messen. Aber in einer Sportwelt, die sich seit Jahrzehnten ständig verändert hat - egal aus welchen Gründen und Zwängen -, in der heute Geldranglisten, Werbeverträge, Siegprämien etc. dominieren und die Kluft zwischen armen und reichen Sportlern und Sportarten größer werden lassen, hat der Sport zunehmend auch mit selbstverschuldeten Widersprüchen zu kämpfen. Die Diskussionen um den Marktwert sportlicher Leistungen, von denen vor allem auch sportfremde Bereiche profitieren, gefährden die Selbstbestimmung des Sports, und ständige Veränderungen des sogenannten Amateurstatus untergraben Werte wie Moral und Fair play. Man redet über die Sinnkrise im Hochleistungssport, man weiß aber auch: Dopingmißbrauch ist nur eine von vielen Erscheinungen, die diesen Werteverfall begleiten. Will man diese Entwicklung wirklich bekämpfen, muß man ihre Ursachen beseitigen. Das Kurieren an Symptomen bleibt immer nur halbherzig und löst langfristig das eigentliche Problem nicht. Der vorliegende SPD-Gesetzentwurf folgt aber genau der im letzten Satz beschriebenen Strategie. Sanktionsvorschriften mögen auf nationaler Ebene für die Intentionen des Gesetzentwurfes hilfreich sein. Auf internationalem Gebiet wird der Einfluß auf die Harmonisierung der Anti-Doping-Maßnahmen kaum über eine Vorbildfunktion hinausgehen. Die Schuldzuweisung von Dopingmißbrauch ist in der Begründung des Gesetzentwurfes zu einseitig gefaßt. Nicht die Sportler und Sportlerinnen, nicht die Trainer und Betreuer haben diese Sportwelt verändert, sondern diese hat sie verändert. Der Stellenwert moralischer und rechtlicher Normen hat sich durch die Chance, viel Geld zu verdienen, verändert. Diesem Phänomen allein mit Gesetzen begegnen zu wollen, halte ich nicht für sehr aussichtsreich. Für die Bekämpfung des Dopingmißbrauches im sportnahen Freizeitbereich, in Fitness-Studios und bei jugendlichen Bodybuildern trifft, wenn auch völlig anders motivert - Stichwort: Schönheitsideale -, eine ähnliche Einschätzung zu. Ein weiterer Versuch, diese Fehlentwicklung juristisch in den Griff zu bekommen, bleibt zweifelhaft, ist aber kein Grund, dem Gesetzentwurf die Zustimmung zu verweigern. Eduard Lintner Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Dopingmißbrauch beschädigt unbestritten das Ansehen des Spitzensports und tangiert damit natürlich auch die Förderung des Bundes für den Hochleistungssport. Deshalb ist im Grundsatz jede Initiative unterstützenswert, die den Sport dem Ziel der Manipulationsfreiheit näherbringt. Ob der vorliegende Gesetzentwurf, eine Strafvorschrift gegen Doping, dies tatsächlich bewirken kann, erscheint jedoch fraglich. Auf dem Gebiet der Dopingbekämpfung im Sport besteht - das gilt es an dieser Stelle ausdrücklich anzuerkennen - ein breiter politischer Grundkonsens. Nur über den einzuschlagenden Weg gibt es manchmal unterschiedliche Auffassungen. Die Bundesregierung setzt auf die strikte Bindung jeder Förderung des Spitzensports an die konsequente und nachgewiesene Verhinderung von Doping durch den zuständigen Verband. Sie setzt hier, weil bislang erfolgreich, auf die Autonomie und die Selbstreinigungskraft des Sports. In Deutschland wissen die Spitzenverbände um diese Haltung und den Zusammenhang zwischen ihren Anstrengungen im Kampf gegen Doping und der Förderung durch den Bund. Die Bundesregierung wird auch künftig an ihrer Entschlossenheit, nur sauberen, manipulationsfreien Sport zu fördern, strikt festhalten. Trotz einzelner verurteilungswürdiger Fälle von Doping darf nicht übersehen werden, daß die Kontrolle durch nichtstaatliche Organisationen alles in allem funktioniert, was weltweit sehr anerkannt wird. Daß es immer wieder Ausreißer gibt, entspricht der Erfahrung, daß es nie möglich sein wird - auch nicht mit dem Strafrecht -, jedweden Mißbrauch zu verhindern. Sanktionen auf der Ebene der Förderung und Ausübung des Spitzensports sind nach allen Erfahrungen noch die wirksamste Methode, Abstinenz zu erzwingen. So sind Verbandsstrafen, in der Regel lange Sperren, für Spitzensportler wegen der damit verbundenen Einnahmeeinbußen wesentlich einschneidender als jede Strafbewehrung. Bei den von den Spitzenverbänden angestellten Trainern und sonstigen haupt- und nebenamtlichen Betreuern berechtigt ein Verstoß gegen das Dopingverbot zur Kündigung aus wichtigem Grund. Für nicht angestellte Ärzte gilt Standesrecht. Sie sehen, daß bereits wirksame Instrumentarien vorhanden sind, um nachgewiesene Dopingpraktiken zu ahnden. Die deutschen Sportverbände bleiben aufgefordert, das Anti-Dopingsystem weiter zu verbessern. Wir unterstützen diese Bemühungen uneingeschränkt und werden die Spitzenverbände nicht aus dem Obligo der Mitwirkung bei der Dopingbekämpfung entlassen. Der Bundesminister des Innern wird den Deutschen Sportbund, seine Mitgliedsverbände und das NOK in dem Bestreben unterstützen, überall Wettkampfkontrollen durchzusetzen und erkannte Mängel in der Umsetzung zu beheben. Konkret: Bei einigen Sportverbänden fehlt die Verankerung der DSB-Auflagen in der Satzung. Die Bundesregierung geht davon aus, daß diese Verbände die Verankerung unverzüglich nachholen. Aber auch international muß mit aller Kraft die Niveaugleichheit der Kontrollen geschaffen werden. Das sind wir der Chancengleichheit für die deutschen Sportler schuldig, ebenso wie dem Ansehen des internationalen Spitzensports. Nach der Begründung zielt der Gesetzentwurf auch auf den Mißbrauch durch unentgeltliche Abgabe von Arzneimitteln in Fitneßstudios und beim Bodybuilding. Der Verkauf von Anabolika u. ä. in Fitneßzentren ist aber schon heute strafbewehrt; denn es ist weltfremd, anzunehmen, daß die unentgeltliche Abgabe in diesem Bereich eine nennenswerte Rolle spielt. In der Praxis dürfte diese Gesetzeslücke eher unerheblich sein. Damit wird aber das Hauptproblem deutlich, daß nämlich der Arzneimittelmißbrauch in erster Linie eine Frage des Gesetzesvollzugs ist. Hier sind vor allem die Bundesländer gefordert. Wir sind Teil einer Gesellschaft, in der der schnelle Griff zur Pille und die Akzeptanz von Tabletten-, Rauschmittel- und Drogenmißbrauch ständig zugenommen haben. Dies ist die eigentliche Herausforderung für Politik und Gesellschaft. In den Köpfen vor allem der jungen Menschen muß das als Fehlverhalten, als anormales Verhalten wieder bewußt gemacht werden. Das ist das besondere Anliegen des Sportministers wie auch mein persönlicher Auftrag als Drogenbeauftragter der Bundesregierung. Aus dieser Sicht begrüße ich grundsätzlich die Zielrichtung des Gesetzentwurfes. Lassen Sie mich aber kritisch anfügen: Ich halte es für unerträglich, auf der einen Seite die Straffreiheit bei Besitz und Konsum geringer Mengen selbst harter, suchtbildender Drogen zu propagieren und andererseits Strafverschärfungen beim Arzneimittelmißbrauch, und zwar nur für den Fall des Dopings im Sport, zu fordern. Wir müssen zusammen die Prinzipien einer glaubwürdigen Politik beachten, wenn wir Erfolge auf diesem Gebiet wirklich wollen. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Horst Günther auf die Frage des Abgeordneten Dr. Wolfgang Weng (Gerlingen) (F.D.P.) (Drucksache 13/5565 Frage 3): In welcher Weise ist gewährleistet, daß die Stiftung „Haus der Behinderten" in Bonn, an deren Stiftungskapital der Bund beteiligt ist, ihren Auftrag, modellartig zu wirken, erfüllt, und lassen nach Ansicht der Bundesregierung die Mitarbeiter nach Zahl und Qualifikation eine sachgerechte Führung der Geschäfte erwarten? Die Stiftung Haus der Behinderten Bonn verfolgt das Ziel, die medizinische, berufliche und soziale Eingliederung der Behinderten zu fördern. In dem von ihr unterhaltenen Gustav-Heinemann-Haus wird diese Zielsetzung verfolgt mit - einem kinderneurologischen Früherkennungszentrum, - einem integrativ arbeitenden Kindergarten, - Förderkursen für noch nicht berufsreife psychisch behinderte Jugendliche, - einer Begegnungsstätte für behinderte und nichtbehinderte Menschen und - einer Beratungsstelle für Behinderte. Die in der Stiftungssatzung besonders herausgestellte Aufgabe der Begegnung von behinderten und nichtbehinderten Menschen wird durch Veranstaltungen wie Konzerte, Theatervorführungen und Kunstausstellungen gefördert. 1996 werden rd. 120 Veranstaltungen dieser Art durchgeführt. Darüber hinaus ist das Gustav-Heinemann-Haus Heimstätte für 22 Hobby-Gruppen mit über 900 behinderten und nichtbehinderten Mitgliedern. Durch die Verzahnung der genannten Bereiche in diesem Haus ist eine bis heute immer noch in der Bundesrepublik einzigartige Einrichtung entstanden, deren modellhafter Charakter beispielhaft für viele andere Einrichtungen war. Auch aus dem Ausland haben Vertreter von bisher über 60 Ländern das Haus besucht und sich über seine Arbeitsweise informiert. Nach Auffassung der Bundesregierung, die sowohl den Vorsitz im Stiftungsrat wie auch den Vorsitz im Vorstand innehat, können die dem Gustav-Heinemann-Haus gestellten Aufgaben mit dem zur Verfügung stehenden Personal sachgerecht erfüllt werden. Die Mitarbeiter verfügen über die für ihre jeweiligen Aufgaben erforderlichen Qualifikationen und arbeiten mit hohem Engagement. Nicht zuletzt aufgrund der hohen Kompetenz und des vorerwähnten Engagements der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist es bisher gelungen, trotz knapper Personalausstattung das eingangs dargestellte vorbildliche Leistungsniveau zu gewährleisten und damit den Stiftungszweck vollinhaltlich zu erfüllen.
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    Rede von Thomas Krüger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Wilhelm, nachdem Sie uns hier mit wahren Elektroschocks überflutet haben, um Ihr Beispiel von vorhin aufzugreifen, will ich ein paar Anmerkungen zu Ihren Ausführungen hinsichtlich der Technologiepolitik machen.
    Herr Catenhusen hat es vorhin schon angesprochen: Wenn es um die Ausstattung der Schulen mit Computern geht, kommt es überhaupt nicht darauf an, ob die Hardware in die Schulen kommt. Die wenigen tausend Schulen sind bei über 40 000 Schulen in Deutschland nur ein Klacks, wenn ich mir die Programme in Großbritannien und in den Vereinigten Staaten von Amerika angucke. Der entscheidende

    Thomas Krüger
    Punkt ist die Gebührenfreiheit. Das hätten wir im Telekommunikationsgesetz in der Tat regeln können.

    (Beifall bei der SPD)

    Wir brauchen nämlich nicht nur Datenautobahnen, wir brauchen auch Datenbürgersteige, und zwar für die Jugendlichen, damit auch dort das Know-how wächst, so daß der Standort Deutschland hinsichtlich der Technologiepolitik einen entsprechenden Schwung bekommt.

    (Beifall bei der SPD)

    Sie berufen sich sonst immer so gern auf die Vereinigten Staaten von Amerika. Sie wissen, daß dort das Telefonieren im lokalen Bereich gebührenfrei ist. Das hat eine ungeheuere Dynamik in den Gesamtkomplex der neuen Technologien gebracht und bei jungen Menschen ein Know-how erzeugt, das eine ungeheuere Eigendynamik, einen ungeheuren Selbstorganisationsprozeß ausgelöst hat. Davon würde ich mir hier mehr wünschen.
    Erster Punkt: Gestern, so hörte ich, sind im Ausschuß gedeckte Anträge der SPD zum Technologiebereich über 180 Millionen DM von Ihnen abgelehnt worden. Der Etat des Kollegen Rüttgers ist um 4,2 Prozent zurückgefahren worden. Mir scheint hier noch nicht ersichtlich zu sein, ob Sie das wirklich zu einem Schwerpunktthema machen. Sie vernachlässigen diesen Bereich in recht klarer Weise.
    Zu dem, was Sie zur Verstopfung des Internet gesagt haben: Ich weiß nicht, ob Sie sich auf diesem Gebiet wirklich auskennen und schon einmal gesurft sind. Sie reden doch immer der Liberalisierung der Netze das Wort, und Sie wissen, daß mittlerweile durch die neuen Rechnerkapazitäten auch Rechnerkapazitäten anderer Computer mitgenutzt werden können. Da gibt es eine ungeheure Bewegung, so daß von einer Verstopfung des Internet nun wahrlich nicht die Rede sein kann.
    Angesichts der Tatsache, daß dieser Medienbericht zwei Jahre alt ist und der vorhergehende acht Jahre dahinter zurückliegt, glaube ich: Es sind ganze Epochen, Jahrhunderte über die Bundesregierung hinweggegangen, und es ist kein Wunder, daß die Bundesregierung heute in Sachen Medienpolitik so alt aussieht, wie es der Medienbericht ist.

    (Beifall bei der SPD)

    Zunächst eine Vorbemerkung: Die rasanten Entwicklungen in der Mediengesellschaft haben einerseits zu bedenkenswerten Zuspitzungen geführt. Ich erinnere daran, daß noch Churchill das Fernsehen geradezu verachtet hat. Politik ist jedoch immer mehr als medial vermittelte Politik. Andererseits steht die Medienpolitik als Regulierung des Medienmarktes natürlich in der Gefahr, nur noch in Wirtschaftskalkülen und in Wirtschaftsparametern gemessen zu werden.
    Hier öffnet sich eine verhängnisvolle Schere. Auf der einen Seite werden Meinungen immer schneller produziert, wie wir auch im Fall Born sehen - das geht bis hin zu Fälschungen -, und auf der anderen Seite werden Erfahrungsanteile reflexiver Art immer mehr zurückgedrängt, wie der Chefredakteur des Berliner „Tagesspiegels", Walter Stützle, vor kurzem bemerkte. Die Information wird im Medienzeitalter zur Ware, und das kommt nicht ihren kulturellen Verankerungen zugute. Das haben wir in den letzten Jahren erfahren.
    Ich wünsche mir einen bald neu erstellten Medienbericht, der diese Fragen - auch die kulturellen Fragen, die Frau Sonntag-Wolgast vorhin angesprochen hat - mit reflektiert und nicht nur narzißtische Selbstdarstellung betreibt. Ich will dafür gleich ein Beispiel anführen.
    Der Medienbericht geht auf die Printmedien und ihre Neugestaltung in den neuen Bundesländern ein. Da ist ein fataler Fehler gemacht worden. Im Grunde genommen sind die alten SED- und Blockparteizeitungen privatisiert worden und auf bestimmte Verlage übergegangen. Der richtige Weg wäre gewesen, zu einer Vielfalt auf dem Markt zu kommen und mehrere kleinere Blätter zu erreichen; denn das, was sich heute faktisch im Leserverhalten bei den Printmedien in den neuen Bundesländern darstellt, ist, daß nur eine Tageszeitung, nämlich die ehemalige SED- oder Blockparteizeitung, gelesen wird, aber kaum überregionale Zeitungen gelesen werden, und auch die Wochenblätter werden in den neuen Bundesländern kaum gekauft.
    Ich glaube, das ist auch das Ergebnis dieser Politik der Privatisierung, und auf ein undemokratisches Meinungsmonopol ist nur ein demokratisches Meinungsmonopol gefolgt. Das ist nach meinem Verständnis zuwenig für einen medienpolitischen Anspruch, der auf Informationsvielfalt und Informationsfreiheit setzt.

    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN Wolfgang Bierstedt [PDS]: Welche überregionale Zeitung lesen Sie denn?)

    - Herr Bierstedt, ich möchte mich mit Ihnen nicht auseinandersetzen. Das habe ich bei dem Beispiel der Printmedien soeben doch wohl zur Genüge getan.
    Zweiter Punkt: das Verhältnis zwischen öffentlich- rechtlichen und privaten TV-Anbietern. Die Diskussion darüber ist meiner Meinung nach sehr wichtig. Wir dürfen uns nicht in die Tasche lügen. Mit dem dualen System sind auch wichtige Impulse von seiten des privaten in Richtung des öffentlich-rechtlichen Fernsehens gekommen, das zum Teil sehr verkrustet war. Wir wissen allerdings auch, daß die privaten TV- Anbieter mit sehr flachen Programmstrukturen begonnen haben. Das hat sich etwas verbessert; ich komme nachher bei der Filmförderung noch einmal darauf zu sprechen.
    Von Ihnen, Herr Wilhelm hätte ich ein klareres und unmißverständlicheres Bekenntnis zum öffentlich- rechtlichen Rundfunk erwartet. Sie müssen hier erklären, daß Sie den Deutschen nicht nur die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall wegnehmen, sondern daß Sie den Deutschen auch noch die „Tagesschau" wegnehmen wollen, wenn Sie hier dem freien Markt das Wort reden und die Werbung bei den öffentlich-

    Thomas Krüger
    rechtlichen Anbietern in Zukunft einschränken oder ganz und gar verbieten wollen. Sie wissen ganz genau, daß das dann wieder mit erhöhten Gebühren bezahlt werden muß und ein immer stärkerer Druck auf den Bereich der öffentlich-rechtlichen Anbieter entsteht.

    (Beifall bei der SPD Zuruf von der CDU/ CSU: Im öffentlich-rechtlichen Rundfunk sind Rationalisierungsreserven da!)

    Ein weiterer Punkt in diesem Zusammenhang ist die Begrenzung der Machtkonzentration. Ich glaube, das ist überhaupt eine der zentralen Fragen. Sie ist es deshalb, weil die Vernetzung zwischen den verschiedenen Medien in einem gravierenden Maße zugenommen hat. Die großen Medienkonzerne haben die Meinungsmacht in Deutschland. Deshalb begrüße ich ausdrücklich die Position der Länder in dieser Frage. Sie haben nämlich Obergrenzen festgelegt. Als Sozialdemokraten werden wir sehr genau prüfen, ob die Strategie, Fensterprogramme einzurichten und Rundfunkbeiräte vorzusehen, auch wirklich greift.
    Ich komme zu einem dritten Punkt, der mir sehr wichtig ist - dabei wende ich mich an den Kollegen Waffenschmidt -: Für meine Begriffe gibt es in der Medienpolitik des Bundes ein großes Defizit: die Außenvertretung der Bundesrepublik hinsichtlich der europäischen Medienpolitik. Ich möchte ein paar fatale Beispiele aus dem Filmbereich nennen: unser fehlender Einfluß bei der Gestaltung des Media-II-
    Programms, die Einstellung des EFDO-Filmprogrammes, das in Hamburg angesiedelt war, und zum dritten auch die französischen Bemühungen um einen Garantiefonds im Filmbereich. Hier finden Entwicklungen statt, die im Grunde genommen völlig an Deutschland vorbeigehen.
    Ich würde mir wünschen, daß die Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern für eine repräsentative und mit entsprechender Kompetenz ausgestattete Außenvertretung der Bundesrepublik Position bezieht; denn auf europäischer Ebene werden wir zur Zeit von anderen Mitgliedsländern wie ein Suppenhuhn ausgenommen. So kann das nicht weitergehen. Der Produktionsbereich im Film- und Fernsehbereich leidet darunter. Das ist mittelständische Wirtschaft, die es mit entsprechenden ordnungspolitischen Rahmenbedingungen zu schützen gilt.
    Es wurde vorhin schon ein sehr wichtiger Punkt angesprochen: Bei der Ausweitung der Möglichkeiten im Bereich des öffentlich-rechtlichen und privaten Fernsehens - durch die digitalen Techniken ist das ja sehr gut möglich - ist natürlich darauf zu achten, daß bestimmte öffentliche Angebote - ich nenne das Stichwort Grundversorgung - nicht dadurch vorenthalten werden, daß man auf Pay-TV oder ,,Pay per view"-Angebote mit ihren ungeheuren Kosten angewiesen ist. Meines Erachtens besteht hier die große Gefahr, daß wir es bei einer breiten Gruppe in der Bevölkerung mit einem Informationsproletariat zu tun bekommen, das es sich nicht mehr leisten kann, diese teuren Angebote in Anspruch zu nehmen. Es ist deshalb auf die öffentlich-rechtlichen und privaten Anbieter angewiesen und könnte dann bestimmte Informationen und Sendungen nicht mehr konsumieren. Ich halte es deshalb für wichtig, daß etwa Sportsendungen, aber auch andere Sendungen zeitgleich oder zeitnah im Free-TV zur Verfügung gestellt werden. Hier sollte man zwischen den verschiedenen Fraktionen einen Konsens herstellen.

    (Beifall bei der SPD)

    Der vierte Punkt schließlich betrifft die Filmpolitik. Hier setzt meine Kritik auch an den öffentlich-rechtlichen Anstalten an. Wenn Sie einmal mit Produzenten der Filmbranche reden, werden Sie feststellen, daß bei den Verträgen für die entsprechenden Film- oder Fernsehproduktionen alle Rechte und Lizenzen an die Sender abgetreten werden müssen. Das führt dazu, daß die Produzenten kein Eigenkapital bilden können und ihre Produktion nicht zwischenfinanzieren können. Das ist in diesem Bereich wiederum eine Beschädigung der mittelständischen Wirtschaft. Meines Erachtens müssen wir überprüfen, ob die bisherige Filmförderung überhaupt greift.

    (Beifall des Abg. Jörg Tauss [SPD])

    Sollte nicht der Trend eher dahin gehen, daß wir unabhängige Produzenten zugunsten der Angebotsvielfalt in die Lage versetzen, Rechteanteile zu erwerben oder an den Lizenzen beteiligt zu werden? Nur so kann man im Grunde Angebotsvielfalt und letztendlich auch Programmqualität sichern. Dieser Regierung muß man ins Stammbuch schreiben, daß sie mehr für die Medienwirtschaft tun muß. Das scheint mir derzeit noch nicht gegeben zu sein. Deshalb meine ich, daß es auf Bundes- und Landesebene weitere Bemühungen geben muß.
    Abschließend eine Bemerkung zur Euphorie, die im Bereich der neuen Medien ja immer urn sich greift. Wir haben es hier mit einem ungeheuren Entwicklungsschub zu tun, der globale Ausmaße hat. Daß diese Regierung der Technologiepolitik zu wenig Bedeutung beimißt, weiß mittlerweile jeder. Die Etatkürzungen, die ich vorhin angesprochen habe, zeigen das zur Genüge. Man hat den Eindruck, daß Technologiepolitik im Hause Waigel gemacht wird. Der macht seine Arbeit so gründlich, daß sie überhaupt nicht stattfindet.

    (Beifall des Abg. Wolfgang Bierstedt [PDS])

    Diese Regierung manövriert Deutschland nicht ins nächste Jahrtausend, sondern ins kümmerliche Abseits. Wären Sie wenigstens Stürmer und Dränger, könnte man Ihnen jetzt noch einen schönen Satz von Hans Magnus Enzensberger ins Stammbuch schreiben. Ich zitiere:
    Fünfzig oder hundert Fernsehkanäle, Datenautobahnen, interaktives TV, alles schön und gut, aber es ist auch viel Schaumschlägerei dabei. Im allgemeinen kann man sagen, je neuer ein Medium, desto leerer ist es auch. Alle reden von Kommunikation, aber die wenigsten haben sich etwas mitzuteilen. ... Es gibt sehr erfolgreiche Zeitungen, die keinerlei Information enthalten. Auch die meisten Fernsehprogramme haben den Zustand der vollkommenen Leere erreicht. Die Zuschauer benutzen sie als Tranquilizer. Insofern



    Thomas Krüger
    sind die neuen Medien eher ein Teil der Pharmaindustrie, und es ist natürlich ein großer Vorteil für die Produzenten, daß ihre Waren rezeptfrei zu haben sind.
    Wahrscheinlich werfe ich hier aber Perlen vor die Säue. Ich hoffe, daß diese Regierung endlich aufwacht und wieder zu Innovationen im Bereich der Medienpolitik bereit ist.

    (Beifall bei der SPD)



Rede von Hans-Ulrich Klose
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Ich schließe die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung, zunächst über die Beschlußempfehlung des Innenausschusses zum Medienbericht 1994, Drucksache 13/4288.
Der Ausschuß empfiehlt unter dem Buchstaben a, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen. Wer stimmt für diese Beschlußempfehlung? - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Die Beschlußempfehlung ist einstimmig angenommen.
Der Innenausschuß empfiehlt unter dem Buchstaben b seiner Beschlußempfehlung die Annahme einer Entschließung. Wer stimmt für diese Beschlußempfehlung? - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Die Beschlußempfehlung ist bei Stimmenthaltung vom Bündnis 90/Die Grünen und der Gruppe der PDS mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der SPD angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 13/5589. Wer stimmt für diesen Entschließungsantrag? - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Der Entschließungsantrag ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen und der Gruppe der PDS bei Stimmenthaltung der SPD abgelehnt.
Ich rufe den Tagesordnungspunkt 9 auf:
Beratung des Antrags der Abgeordneten Margot von Renesse, Christel Hanewinckel, Lilo Blunck, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
Bedarfsdeckende Unterhaltssätze für Kinder - Drucksache 13/5211 —
Überweisungsvorschlag:
Ausschuß für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Rechtsausschuß (federführend)

Haushaltsausschuß
Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die Aussprache eine halbe Stunde vorgesehen. Gibt es Widerspruch? - Das ist nicht der Fall. Dann ist es so beschlossen.
Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat die Kollegin Margot von Renesse, SPD.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Margot von Renesse


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Worüber wir jetzt zu sprechen haben, ist ein Massenphänomen. Das Unterhaltsrecht ist eigentlich das einfachste und schlichteste von der Welt. Eltern sind ihren Kindern unterhaltspflichtig, Vater und Mutter gleichermaßen, und unter den Bedingungen der Trennung ändert sich an diesem Grundsatz nichts.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Richtig!)

    In der Regel ist die Mutter diejenige, die Betreuung leistet, der Vater derjenige, der den Finanzbedarf eines Kindes zur Verfügung stellt. Das BGB, unser ehrwürdiges Gesetz in seiner ehrwürdigen Weisheit, hält beide Leistungen für gleich wert. Ich sage dazu: Auf dem Markt wären jedenfalls die Dienstleistungen eines betreuenden Elternteils nur zu sehr viel höheren Preisen zu bekommen.

    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

    Aber wie dem auch sei, ich will es erst einmal hinnehmen, obgleich ich manchmal ein bißchen das Gefühl habe, die Sprache des BGB ist an dieser Stelle unangemessen kavalierhaft - als ob es auch noch etwas Besonderes wäre, daß dies so gewertet wird.
    Dann kommt der Grundsatz der Halbteilung im Kindergeldrecht. Wenn dies so ist, daß der Vater zahlt und die Mutter betreut - in der Regel ist es ja so oder sollte es so sein, jedenfalls was die Zahlung des Vaters angeht -, dann wird das Kindergeld zwischen beiden aufgeteilt.
    Meine Damen und Herren, diese Grundsätze können nur richtig sein oder nur umgesetzt werden, wenn das Existenzminimum, das heißt der Finanzbedarf eines Kindes - wie das im übrigen das Gesetz befiehlt - denn auch von dem zahlungspflichtigen Elternteil geleistet wird.
    Die gesetzliche Materie, für die Ihr Haus auf Grund der Ermächtigung des BGB zuständig ist, nämlich die Festlegung des Finanzbedarfs von Kindern, wird dem nicht gerecht. Denn der Finanzbedarf, dessen Regelung Sie seit vielen Jahren als Bundesjustizministerium in der Hand haben, Herr Staatssekretär, ist weit unterhalb der Schwelle dessen, was wir als Existenzminimum von Kindern im Steuerrecht anerkennen,

    (Beifall bei der SPD)

    und das nicht auf Grund von Großzügigkeit, oh nein. Wir alle haben miterlebt, wie es errechnet wurde. Ich muß gestehen, daß mich das Verhalten der Fiskalisten auf diesem Gebiet an das Verhalten mancher unterhaltspflichtigen Eltern erinnert hat.

    (Christel Hanewinckel [SPD]: Väter!)

    - Ja, meistens sind es die Väter, aber ich muß dazu sagen: Mütter als Unterhaltszahlungspflichtige sind keinen Deut besser.

    (Christel Hanewinckel [SPD]: Aber seltener!)

    - Es gibt sie seltener, das ist alles.
    Jedenfalls ist sehr deutlich geworden, daß Vater Staat in Gestalt des Finanzministers Waigel den Kindern auch jedes Paar Schuhe nachzurechnen pflegt, genauso wie es zahlungspflichtige Eltern tun. Daß

    Margot von Renesse
    der Wohnbedarf auf der Ebene von „Hühnerstall mit Außenklo" geblieben ist, spricht auch nicht für Großzügigkeit.

    (Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der PDS)

    Zumindest das müßte doch auch das Existenzminimum im Unterhaltsrecht sein. - Weit gefehlt! Seit vielen Jahren bleiben wir mit den Unterhaltssätzen unter dem tatsächlichen Existenzminimum. Im Prinzip hat selbst die fundamentale Erhöhung der Unterhaltssätze zu Beginn dieses Jahres nichts daran geändert.
    Der durchschnittliche monatliche Finanzbedarf beträgt nach den Rechnungen des Hauses Waigel - wie gesagt: geizig bis zum Geht-nicht-mehr -522 DM. Der durchschnittliche Mindestfinanzbedarf nach der Nichtehelichenverordnung beträgt in der mittleren Altersgruppe 424 DM, also rund 100 DM weniger. Da schon in dieser Stufe die Halbteilung einsetzt, muß im Ergebnis der betreuende Elternteil - meist die Mutter - zusätzlich zur Betreuung Geld zuschießen, damit das Kind überhaupt überlebt. Erst wenn sie geldmäßig erheblich mehr als der Zahlungspflichtige leistet, darf sie dankbar für die hälftige Begünstigung durch Kindergeld sein.
    Das ist eine strukturelle Ungleichbehandlung, eine Rücksichtslosigkeit gegenüber den Leistungen vieler Mütter. Als Frau und als Juristin kann ich darüber nur empört sein.

    (Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der PDS)

    Es treibt mir vor Zorn förmlich das Blut in die Augen, weil sich das seit Jahren so abspielt. Es muß endlich möglich sein, das Existenzminimum, das wir im Steuerrecht anerkennen, nämlich - auf der Basis der Sozialhilfedaten von 1994! - 522 DM in diesem Jahr und nach noch geltendem Recht 578 DM im nächsten Jahr, zu erreichen. Wenn wir einigermaßen gerecht sein wollen, kann es erst dann zur Halbteilung kommen.
    Wenn wir unter diesen Sätzen bleiben und sagen: „Die Mutter bekommt doch das Existenzminimum, wenn der Vater 423 DM leistet und sie zusätzlich 200 DM Kindergeld erhält", kommt das Kindergeld im Ergebnis nur einem zugute, nämlich dem Zahlungspflichtigen. Die anderen Leistungen, die zum Unterhaltsbedarf gehören, wie Fahrdienst, Schularbeiten usw. - von Kochen, Waschen und Putzen rede ich erst gar nicht -, bedeuten gar nichts. Es geht nach dem Prinzip: Mama, mach die Küchentür zu, wir können nicht sehen, wie du arbeitest!

    (Heiterkeit)

    Sie werden nicht in Rechnung gestellt. Das ist eine Nichtgröße. Ich glaube nicht, daß wir das länger hinnehmen können - jedenfalls nicht die Frauen im Bundestag, die diese Belastung kennen.
    Natürlich können Sie einwenden, daß die Väter meistens nicht leistungsfähig seien. Wem sagen Sie das? Fragen Sie einmal Ihre Ressortkollegin, die Familienministerin Nolte, wie es kommt, daß - nach den Zahlen aus dem Finanzministerium, die dem Unterhaltsvorschußgesetz zugrunde liegen - in dieser unserer Gesellschaft über ein Drittel aller Väter nicht in der Lage ist - von den Zahlungsunwilligen rede ich gar nicht -, ihre eigenen Kinder zu unterhalten. Das ist ein Armutszeugnis für die Familienpolitik, nicht für die Familien.

    (Beifall bei der SPD)

    Wahrscheinlich sagen Sie, die Belastung der Justiz durch die Abänderungsverfahren, wenn sie denn pauschal durchgeführt werden, sei ungeheuer. Herr Staatssekretär, ich bin sehr für die Entlastung der Justiz, aber nicht zu Lasten der Gerechtigkeit für Kinder. Das geht nicht.

    (Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der PDS)

    Aber was kommt bei der jetzigen Regelung heraus? Auch die leistungsfähigen Väter profitieren von Ihren Tabellensätzen. Mit der pauschalen Tabelle wird auch bei ihnen unterstellt, daß sie im Prinzip nicht leisten können. Sie erreichen damit etwas ganz Schlimmes. Sie verstärken nämlich die im Fall einer Trennung sowieso erhebliche Neigung beider Eltern zur Realitätsverzerrung: Der Vater guckt auf die Tabelle und sagt: Was bin ich doch großzügig! Ich zahle doch alles. Was will die - ich sage es einmal, wie es meistens gesagt wird - Alte? Die will ja immer nur Geld. Die muß doch im Gelde schwimmen. Ich tue doch das, was meine Schuldigkeit ist. - Und die Mutter guckt nicht auf die Tabelle, sondern in den Kühlschrank und sagt: Ich komme vorne und hinten nicht hoch, mir fehlt das Schwarze unter dem Fingernagel.
    So hetzen Sie die Eltern aufeinander, die doch kooperieren sollten. Die Eltern machen nämlich nicht das Gesetz für ihre Situation verantwortlich, sondern den jeweils anderen. Damit bewirken Sie auch bei den Kindern viel Leid und Elend. Ich spreche aus Erfahrung; ich kann Ihnen dazu Fälle nennen.
    Ich weiß, daß wir keine paradiesischen Zeiten haben. Deswegen ist mir durchaus klar, daß in der Welt der Knappheiten, in der wir leben, möglicherweise beim Unterhaltsvorschußgesetz nicht hochgerechnet werden kann.
    Aber eins geht nicht: daß Sie den Anspruch von Kindern im Unterhaltsvorschußgesetz beenden, nur weil der betreuende Elternteil heiratet oder wieder heiratet. Dies widerspricht Art. 6.

    (Beifall bei der SPD und der PDS sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

    Es bedeutet Benachteiligung von anspruchsberechtigten Kindern wegen der Eheschließung eines Elternteils. Unabhängig davon, ob dieser leistungsfähig ist oder nicht: Leistungspflichtig ist er nicht. Die unterhaltsrechtliche Lage von Kindern braucht sich nicht zu ändern.
    Ein Beispiel dazu: Eine geschiedene Mutter von drei Kindern heiratet einen Arbeitslosen. Aus ist es mit dem Unterhaltsvorschuß, aus und vorbei. Wo hat sich die Lage der Kinder geändert? In nichts! Aber

    Margot von Renesse
    das Gesetz benutzt die Eheschließung. Damals, als es gemacht wurde, dachte man tatsächlich, alle Kinder von Alleinerziehenden seien arme Würstchen, denen man sozusagen einen Trost zugestehen müsse. Davon kann nach den heutigen Untersuchungen, die wir über Alleinerziehende haben, keine Rede sein. Sie sind allenfalls dadurch benachteiligt, daß sie wenig Geld haben, und das unterscheidet sie nicht von Familien, denen es mitunter entsetzlich schlecht geht, gerade in dieser Zeit.
    Herr Staatssekretär, ich denke, daß wir da gemeinsam etwas ändern müssen. Ich weiß, daß in Ihrem Haus längst begriffen worden ist, daß im System des Kindesunterhalts kein Stein mehr auf dem anderen ist. Daher arbeiten Sie ja auch an einem neuen Entwurf.
    Ich bitte, uns die Begrifflichkeit, die wir noch auf das geltende Recht und nicht auf eine zukünftige Reform zugeschnitten haben - deswegen gibt es den Begriff „nichteheliche Kinder" noch -, nicht allzusehr übelzunehmen. Was sollen wir denn als Opposition sonst tun? Wie sollen wir wissen, ob und wann Sie mit der Reform aus den Klötzen kommen?

    (Zuruf von der CDU/CSU: Wir kommen!)

    Aber die sachliche Grundfrage heißt: bedarfsgerechte Unterhaltssätze für Kinder und Beseitigung verfassungswidriger Zustände im UVG.
    Sollten Sie sich auf die uralte Entscheidung, einen Prozeßkostenhilfebeschluß eines Verwaltungsgerichts in Bayern, berufen - ich kenne Sie -, die einzige Entscheidung zu der Frage der Wiederheirat, dann kann ich Ihnen nur sagen: Schauen Sie sich sie genau an! Sie haben dort eine Entscheidung, die ebenso uralt wie hingehauen, wie vorurteilsgeladen ist. Ich hoffe, daß Sie sich nicht darauf stützen.
    Herr Staatssekretär, Sie sind mit zuständig für das Justizressort. Ich sage Ihnen dazu - ich bin heute wirklich außerordentlich fröhlich und nicht polemisch gestimmt, weil ich heute zum fünftenmal Großmutter geworden bin -

    (Beifall)

    zum Schluß folgendes: Die Gerechtigkeit, die Waage und Schwert der Justiz krönt, wird seit alters an der Gerechtigkeit für Witwen und Waisen gemessen. Walten Sie Ihres Amtes!

    (Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der PDS Zuruf von der SPD: Und sagen Sie es der Familienministerin!)