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    Plenarprotokoll 13/125 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 125. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 26. September 1996 Inhalt: Nachträgliche Glückwünsche zum Geburtstag des Abgeordneten Peter Zumkley 11185 A Eintritt der Abgeordneten Marlene Rupprecht in den Deutschen Bundestag . . . 11185 B Wahl des Abgeordneten Erwin Marschewski in den Verwaltungsrat der Deutschen Welle 11185 B Bestellung des Abgeordneten Rudolf Bindig zum ordentlichen und des Abgeordneten Gernot Erler zum stellvertretenden Mitglied in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates 11185 B Erweiterung der Tagesordnung 11185 B Absetzung der Punkte 14 a und b sowie 19f von der Tagesordnung 11185 D Nachträgliche Ausschußüberweisung . 11185 D Tagesordnungspunkt 4: Wohnungsbaudebatte a) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Anpassung der wohngeldrechtlichen Überleitungsregelungen für das in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannte Gebiet (Wohngeldüberleitungsgesetz) (Drucksache 13/5587) . 11186 A b) Erste Beratung des von dem Abgeordneten Klaus-Jürgen Warnick und der Gruppe der PDS eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Anpassung der wohngeldrechtlichen Überleitungsregelungen - Wohngeldüberleitungsgesetz - (Drucksache 13/5512) . . . . 11186 A c) - Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Altschuldenhilfen für Kommunale Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften und private Vermieter in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet (AHG- Änderungs-Gesetz) (Drucksache 13/ 5417) 11186 B - Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Dr.-Ing. Dietmar Kansy, Werner Dörflinger, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der CDU/CSU sowie den Abgeordneten Hildebrecht Braun (Augsburg), Dr. Klaus Röhl und der Fraktion der F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Altschuldenhilfe-Gesetzes (Drucksachen 13/4949, 13/5605) 11186 B - Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau - zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung - zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über die Umsetzung des Altschuldenhilfe-Gesetzes und den Fortgang der Wohnungsprivatisierung in den neuen Bundesländern - zu dem Antrag der Abgeordneten Franziska Eichstädt-Bohlig, Steffi Lemke und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Förderung der Wohnungsprivatisierung an Mieter, Genossenschaften und Mietergemeinschaften - zu dem Antrag des Abgeordneten Klaus-Jürgen Warnick und der Gruppe der PDS: Beendigung der Zwangsprivatisierung von kommunalen und genossenschaftlichen Wohnungen in den ostdeutschen Bundesländern durch Änderung des AltschuldenhilfeGesetzes (Drucksachen 13/2501, 13/4081, 13/4077, 13/4837, 13/5605) 11186 B in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 2: Antrag der Abgeordneten Franziska Eichstädt-Bohlig, Andrea Fischer (Berlin), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das Wohngeld bedarfsgerecht reformieren - die Abhängigkeit vom Wohngeld senken (Drucksache 13/5578) . . 11186 D Dr.-Ing. Dietmar Kansy CDU/CSU . . 11187 A Wolfgang Thierse SPD 11188 D Franziska Eichstädt-Bohlig BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 11191 B Hildebrecht Braun (Augsburg) F.D.P. . 11193 C Franziska Eichstädt-Bohlig BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 11195 B, 11206 B Klaus-Jürgen Warnick PDS 11196 B Norbert Otto (Erfurt) CDU/CSU . . . 11197 D Iris Gleicke SPD 11199 A Dr. Klaus Töpfer, Bundesminister BMBau 11200 C Achim Großmann SPD 11202 D Hannelore Rönsch (Wiesbaden) CDU/CSU 11205 B Wolfgang Thierse SPD 11205 D Anke Fuchs (Köln) SPD 11207 A Tagesordnungspunkt 5: a) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches, des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, der Strafprozeßordnung und anderer Gesetze - Korruptionsbekämpfungsgesetz - (Drucksache 13/ 3353) 11208 C b) Erste Beratung des von den Abgeordneten Norbert Geis, Erwin Marschewski und der Fraktion der CDU/CSU sowie den Abgeordneten Detlef Kleinert (Hannover), Jörg van Essen und der Fraktion der F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Bekämpfung der Korruption (Drucksache 13/5584) 11208 C c) Antrag der Abgeordneten Frank Hofmann (Volkach), Alfred Hartenbach, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Maßnahmen zur Bekämpfung der nationalen und internationalen Korruption (Drucksache 13/4118) 11208 D Norbert Geis CDU/CSU 11208 D Frank Hofmann (Volkach) SPD 11211 B Manfred Such BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 11214 B Detlef Kleinert (Hannover) F.D.P. . . . 11216 D Dr. Uwe-Jens Heuer PDS 11218 A Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Bundesminister BMJ 11220 A Alfred Hartenbach SPD 11221 C Manfred Such BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 11222 D Erwin Marschewski CDU/CSU 11223 D Norbert Gansel SPD 11224 B Hermann Leeb, Staatsminister (Bayern) 11225 C Dr. Ingomar Hauchler SPD 11226 D Erwin Marschewski CDU/CSU . . . 11228 B Ingrid Matthäus-Maier SPD 11229 A Norbert Geis CDU/CSU 11229 B Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten CDU/ CSU 11230 D Dr. Max Stadler F D P. 11232 A Dr. Horst Waffenschmidt, Parl. Staatssekretär 11233 B Tagesordnungspunkt 19: Überweisungen im vereinfachten Verfahren a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 11. Dezember 1995 zur Änderung des Abkommens vom 31. Oktober 1975 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Volksrepublik China über den Zivilen Luftverkehr (Drucksache 13/5291) 11234 B b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes (Drucksache 13/5292) 11234 C c) Erste Beratung des von der Gruppe der PDS eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundessozialhilfegesetzes (Drucksache 13/5426) 11234 C d) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 13. November 1991 zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften über die Vollstreckung ausländischer strafrechtlicher Verurteilungen (Drucksache 13/5468) . . . 11234 C e) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs (Drucksache 13/5585) 11234 C g) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Eigentumsfristengesetzes (Drucksache 13/5586) . . . . 11234 D h) Antrag der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann und der Gruppe der PDS: Ausbau statt Neubau der Schleuse Charlottenburg im Projekt 17 der Verkehrsprojekte Deutsche Einheit (Drucksache 13/2283) 11234 D i) Antrag der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann, Dr. Winfried Wolf und der Gruppe der PDS: Revision des Dreijahresplans für den Ausbau des Schienenwegenetzes des Bundes in den Jahren 1995 bis 1997 (Drucksache 13/2284) . 11234 D j) Antrag der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann, Dr. Winfried Wolf und der Gruppe der PDS: Einführung einer Schwerverkehrsabgabe (Drucksache 13/2360) 11235 A k) Antrag der Abgeordneten Horst Sielaff, Marianne Klappert, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Erhaltung und Nutzung der biologischen Vielfalt landwirtschaftlicher Nutzpflanzen (Drucksache 13/4985) . . . 11235 A 1) Antrag der Abgeordneten Franziska Eichstädt-Bohlig, Werner Schulz (Berlin), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Fördergebietsdarlehen für die Erneuerung des Wohnungsbestandes ostdeutscher Eigentümer und für Bauinvestitionen ostdeutscher Gewerbetreibender (Drucksache 13/5000) 11235 B m) Antrag der Abgeordneten Horst Sielaff, Marianne Klappert, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Abschaffung der Käfigbatteriehaltung von Legehennen in der Europäischen Union (Drucksache 13/5210) . . . . 11235 B n) Antrags des Bundesministeriums der Finanzen: Entlastung der Bundesregierung für das Haushaltsjahr 1995 - Vorlage der Haushaltsrechnung und Vermögensrechnung des Bundes (Jahresrechnung 1995) (Drucksache 13/5141) 11235 B o) Antrag des Bundesministeriums der Finanzen: Einwilligung gemäß § 64 Abs. 2 der Bundeshaushaltsordnung in die Veräußerung einer Teilfläche der ehemaligen Wildermuth-Kaserne in Böblingen an das Land Baden-Württemberg (Drucksache 13/5340) . . . 11235 C p) Antrag des Bundesministeriums der Finanzen: Einwilligung gemäß § 64 Abs. 2 der Bundeshaushaltsordnung in die Veräußerung der ehemaligen Bismarck- und Bose-Bergmann-Kaserne in Wentorf bei Hamburg (Drucksache 13/5452) 11235 C q) Antrag des Bundesministeriums der Finanzen: Einwilligung gemäß § 64 Abs. 2 der Bundeshaushaltsordnung -in die Veräußerung bundeseigener Grundstücke in Frankfurt am Main, ehemals US-genutztes IG FarbenHochhausgelände (Teilfläche) (Drucksache 13/5470) 11235 C Tagesordnungspunkt 20: Abschließende Beratungen ohne Aussprache a) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 16. November 1995 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sozialistischen Republik Vietnam zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (Drucksachen 13/4791, 13/5603) 11235 D b) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 22. November 1995 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Dänemark zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bei den Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie bei den Nachlaß-, Erbschaft- und Schenkungsteuern und zur Beistandsleistung in Steuersachen (Deutsch-dänisches Steuerabkommen) (Drucksachen 13/ 4903, 13/5609) 11236 A c) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Post und Telekommunikation zu dem Antrag des Abgeord- neten Dr. Manuel Kiper und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ein ökologischer, sozialer und demokratischer Weg in die Informationsgesellschaft I (Grundsätze für die Postreform III) (Drucksachen 13/1931, 13/ 4463) 11236 B d) Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Otto Reschke, Hans Büttner (Ingolstadt), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Änderung der Übergangsregelung beim Eigenheimzulagengesetz (Drucksachen 13/4408, 13/5323) 11236 B e) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Der Binnenmarkt 1995 — Bericht der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament (Drucksachen 13/4514 Nr. 2.11, 13/5171 [neu]) . . . 11236 C f) Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 137 zu Petitionen (Drucksache 13/5522) . . . . 11236 C g) Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 138 zu Petitionen (Drucksache 13/5523) . . . . 11236 C Zusatztagesordnungspunkt 3: Weitere abschließende Beratung ohne Aussprache Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Post und Telekommunikation zu der Verordnung der Bundesregierung: Zustimmungsbedürftige Verordnung zur TelekommunikationsUniversaldienstleistungsverordnung (Drucksachen 13/5495, 13/5550 Nr. 2.4, 13/5604) 11236 D Zusatztagesordnungspunkt 4: Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bundesregierung zur tarifvertraglich geregelten Lohnfortzahlung angesichts jüngster Reaktionen von der Arbeitgeberseite Dr. Heidi Knake-Werner PDS 11237 C Julius Louven CDU/CSU 11238 D Hans Büttner (Ingolstadt) SPD 11239 C Dr. Gisela Babel F.D.P 11240 C Annelie Buntenbach BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 11241 C Friedrich Bohl, Bundesminister BK . . 11242 B Peter Dreßen SPD 11243 C Dr. Peter Ramsauer CDU/CSU 11244 C Dr. Gregor Gysi PDS 11246 A Dr. Norbert Blüm, Bundesminister BMA 11247 C Erika Lotz SPD 11249 B Karl-Josef Laumann CDU/CSU 11250 B Hans-Eberhard Urbaniak SPD 11251 B Heinz Schemken CDU/CSU 11252 A Vizepräsident Hans-Ulrich Klose . . . 11247 C Tagesordnungspunkt 6: a) Antrag der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und F.D.P.: Verbesserung des Jugendaustausches zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik (Drucksache 13/5542) . . . 11253 A b) Antrag der Gruppe der PDS: Förderung des deutsch-tschechischen Jugendaustausches (Drucksache 13/5579) 11253 B Maria Eichhorn CDU/CSU 11253 B Christoph Matschie SPD 11254 B Maria Eichhorn CDU/CSU 11255 B Margareta Wolf (Frankfurt) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 11256 A Matthias Berninger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 11256 C Birgit Homburger F D P. 11257 B Gerhard Zwerenz PDS 11258 B Claudia Nolte, Bundesministerin BMFSFJ 11258 D, 11260 B Christel Hanewinckel SPD 11260 A Tagesordnungspunkt 7: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Jugendarbeitsschutzgesetzes (Druck sache 13/5494) 11260 C Horst Günther, Parl. Staatssekretär BMA 11260 D Konrad Gilges SPD 11261 D Dr. Gisela Babel F.D.P 11262 C Annelie Buntenbach BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 11263 C Dr. Gisela Babel F.D.P 11264 C Konrad Gilges SPD 11265 A Rosel Neuhäuser PDS 11266 A Wolfgang Meckelburg CDU/CSU . . . 11266 C Tagesordnungspunkt 8: Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über die Lage der Medien in der Bundesrepublik Deutschland 1994 — Medienbericht 1994 — (Drucksachen 12/8587, 13/265 Nr. 1.6, 13/4288) 11267 D Dr. Horst Waffenschmidt, Parl. Staatssekretär 11268 A Thomas Krüger SPD 11269 A Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast SPD . . 11269 C Rezzo Schlauch BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 11271 A Dr. Max Stadler F D P. 11272 A Wolfgang Bierstedt PDS 11273 C Hans-Otto Wilhelm (Mainz) CDU/CSU 11275 A Wolfgang Bierstedt PDS 11276 C Wolf-Michael Catenhusen SPD . . . 11277 A Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast SPD . 11277 C Dr. Max Stadler F D P. 11278 A Thomas Krüger SPD 11279 D Tagesordnungspunkt 9: Antrag der Abgeordneten Margot von Renesse, Christel Hanewinckel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Bedarfsdeckende Unterhaltssätze für Kinder (Drucksache 13/5211) . 11282 B Margot von Renesse SPD 11282 B Renate Diemers CDU/CSU 11284 B Irmingard Schewe-Gerigk BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 11285 B Hildebrecht Braun (Augsburg) F.D.P. . . 11286 A Margot von Renesse SPD . . 11286 B, 11288 A Heidemarie Lüth PDS 11287 A Dr. Wolfgang von Stetten CDU/CSU . . 11287 C Rainer Funke, Parl. Staatssekretär BMJ . 11288 D Tagesordnungspunkt 10: Antrag der Abgeordneten Gerald Häfner, Halo Saibold, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Maßnahmen zur wirksameren Verfolgung der sexuellen Ausbeutung von Kindern durch Deutsche im Ausland (Drucksache 13/5139) 11289 D Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 11290 A Peter Altmaier CDU/CSU 11291 A Dorle Marx SPD 11292 A Jörg van Essen F.D.P. 11294 B Rosel Neuhäuser PDS 11295 B Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Bundesminister BMJ 11295 D Ulla Jelpke PDS 11296 C Hanna Wolf (München) SPD 11297 A Wolfgang Dehnel CDU/CSU 11297 B Dr. Jürgen Meyer (Ulm) SPD 11298 A Erika Reinhardt CDU/CSU 11299 A Rita Grießhaber BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 11300 B Horst Eylmann CDU/CSU 11301 A Claudia Nolte, Bundesministerin BMFSFJ 11301 C Dr. Edith Niehuis SPD 11302 A Jörg Tauss SPD 11302 B Tagesordnungspunkt 11: Antrag des Abgeordneten Manfred Such und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Mehr Effektivität und demokratische Transparenz bei der Gewinnung und Analyse außenpolitischer Erkenntnisse durch Auflösung des Bundesnachrichtendienstes (Drucksache 13/4374) 11303 B Manfred Such BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 11303 C Dr. Rolf Olderog CDU/CSU 11304 C Hans-Peter Kemper SPD 11306 B Dr. Burkhard Hirsch F D P. 11308 B Ulla Jelpke PDS 11309 B Bernd Schmidbauer, Staatsminister BK 11309 D Tagesordnungspunkt 12: Erste Beratung des von den Abgeordneten Dagmar Freitag, Klaus Lohmann (Witten), weiteren Abgeordneten und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Bekämpfung des Doping und zur Umsetzung des Übereinkommens des Europarates gegen Doping (Drucksache 13/5215) . 11311 C Tagesordnungspunkt 13: Antrag der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS: Änderung des Strafvollzugsgesetzes (Drucksache 13/1443) 11311 D Ulla Jelpke PDS 11312 A Franz Peter Basten CDU/CSU 11312 D Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 11313 B Günter Graf (Friesoythe) SPD . . . . 11314 B Ulla Jelpke PDS 11314 C Erika Simm SPD 11314 D Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 11316 B Jörg van Essen F.D.P. 11317 B Rainer Funke, Parl. Staatssekretär BMJ . 11318 A Nächste Sitzung 11318 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 1131* A Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 12 (Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Doping und zur Umsetzung des Übereinkommens des Europarates gegen Doping) Dagmar Freitag SPD 11319* C Beatrix Philipp CDU/CSU 11321* A Dr. Dieter Thomae F.D.P 11321* D Monika Knoche BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 11322* B Dr. Ruth Fuchs PDS 11323* A Eduard Lintner, Parl. Staatssekretär BMI 11323* D Anlage 3 Arbeit der Stiftung „Haus der Behinderten" in Bonn MdlAnfr 3, - Drs 13/5565 - Dr. Wolfgang Weng (Gerlingen) F.D.P. SchrAntw PStSekr Horst Günther BMA . 11324* C 125. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 26. September 1996 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Andres, Gerd SPD 26. 9. 96 Antretter, Robert SPD 26. 9. 96 * Augustin, Anneliese CDU/CSU 26. 9. 96 Beer, Angelika BÜNDNIS 26. 9. 96 90/DIE GRÜNEN Behrendt, Wolfgang SPD 26. 9. 96 * Bindig, Rudolf SPD 26. 9. 96 * Blunck, Lilo SPD 26. 9. 96 Dr. Böhmer, Maria CDU/CSU 26. 9. 96 Borchert, Jochen CDU/CSU 26. 9. 96 Bühler (Bruchsal), Klaus CDU/CSU 26. 9. 96 * Dr. Däubler-Gmelin, SPD 26. 9. 96 Herta Dr. Feldmann, Olaf F.D.P. 26. 9. 96 Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 26. 9. 96 * Glos, Michael CDU/CSU 26. 9. 96 Haack (Extertal), SPD 26. 9. 96 * Karl Hermann Hirche, Walter F.D.P. 26. 9. 96 Hoffmann (Chemnitz) SPD 26. 9. 96 Jelena Horn, Erwin SPD 26. 9. 96 * Hornung, Siegfried CDU/CSU 26. 9. 96 * Imhof, Barbara SPD 26. 9. 96 Dr. Jacob, Willibald PDS 26. 9. 96 Junghanns, Ulrich CDU/CSU 26. 9. 96 * Dr. Kinkel, Klaus F.D.P. 26. 9. 96 Lenzer, Christian CDU/CSU 26. 9. 96 * Maaß (Wilhelmshaven), CDU/CSU 26. 9. 96 * Erich Michels, Meinolf CDU/CSU 26. 9. 96 * Neumann (Berlin), Kurt SPD 26. 9. 96 Dr. Probst, Albert CDU/CSU 26. 9. 96 * Regenspurger, Otto CDU/CSU 26. 9. 96 Reuter, Bernd SPD 26. 9. 96 Rühe, Volker CDU/CSU 26. 9. 96 Schäfer (Mainz), Helmut F.D.P. 26. 9. 96 Schloten, Dieter SPD 26. 9. 96 * Schmidt (Aachen), Ulla SPD 26. 9. 96 von Schmude, Michael CDU/CSU 26. 9. 96 * Terborg, Margitta SPD 26. 9. 96 * Tröger, Gottfried CDU/CSU 26. 9. 96 Zierer, Benno CDU/CSU 26. 9. 96 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 12 (Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Doping und zur Umsetzung des Übereinkommens des Europarates gegen Doping) Dagmar Freitag (SPD): Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf unternimmt die SPD-Fraktion erneut einen Versuch, durch neue gesetzliche Regelungen die Dopingbekämpfung - gezielter als bisher möglich - angehen zu können. Wir sind nach wie vor der Meinung, daß Regelungslücken im AMG bestehen. In dieser Auffassung sind wir in zahlreichen Gesprächen, die wir in den vergangenen Monaten mit Fachleuten auf dem Gebiet der Dopingbekämpfung geführt haben, bestärkt worden. Es geht um das unlautere Verschaffen von Wettbewerbsvorteilen, um skrupelloses Handeln und um die Gesundheit von Menschen. Menschen sind gestorben. Sie sind gestorben, weil ihre Körper der massenhaften Einnahmen von unterschiedlichsten Arzneimitteln zur Leistungsmanipulation nicht mehr gewachsen waren. Sie mußten aber auch sterben, weil es offensichtlich kein großes Problem war, sich die entsprechenden Mittel besorgen zu lassen oder selbst zu besorgen. Die Leichtathletin Birgit Dressel hat ihre damalige enorme Leistungssteigerung mit dem Leben bezahlt, genau wie der Bodybuilder Andreas Münzer mit seinem Streben nach dem kraftstrotzenden, makellosen Körper. Wer wollte es leugnen: Doping spielt im Hochleistungssport genau wie in der Bodybuildingszene eine bedeutende Rolle. Die Sportfachverbände wenden auf Aktive, die des Dopings überführt wurden, ihre eigenen Sanktionsvorschriften an. Dieses ist richtig und wird vom vorliegenden Gesetzentwurf nicht berührt. Der Gesetzentwurf zielt vielmehr auf das Umfeld der Aktiven ab. Nach der derzeit geltenden Rechtslage steht die Abgabe von Arzneimitteln zu ärztlich nicht indizierten Zwecken gemäß § 95 Abs. 1 Nr. 4 AMG nur dann unter Strafandrohung, wenn die Abgabe der Substanzen einen gewissen Umfang erreicht und entgeltlich geschieht. Aber der Dealer, der sich geschickt anstellt und sich nur bei einem einmaligen Verkauf erwischen läßt, kann nicht verurteilt werden - weil ihm nicht nachgewiesen werden kann, daß der Handel für ihn eine dauerhafte Erwerbsquelle darstellt. Es ist auch hinlänglich bekannt, daß mit solchen Mitteln eben nicht nur ein schwunghafter, einträglicher Handel getrieben wird, sondern daß aus unterschiedlichen Motiven Dopingmittel auch kostenlos abgegeben werden. Daher muß aus unserer Sicht eine Sanktionsvorschrift geschaffen werden, die auch die kostenlose Abgabe von Arzneimitteln zu Dopingzwecken unter Strafe stellt. Sport ist zum Geschäft geworden - für Aktive wie für Trainer. Der „Marktwert" eines Trainers steigt bekanntlich mit den Erfolgen des oder der von ihm betreuten Athleten. Wer möchte da die Versuchung bestreiten, mit unerlaubten Mitteln die Aktiven etwas beweglicher, schneller, kräftiger zu machen? Und das mit der beruhigenden Gewißheit, sich nicht einmal strafbar zu machen! In besonderem Maße sind einmal mehr Kinder und Jugendliche gefährdet: Im Gegensatz zu Erwachsenen - zumal wenn diese Hochleistungssportler sind - verfügen sie ganz sicher noch nicht über entsprechende medizinische Kenntnisse, um die fatalen Konsequenzen eines Arzneimittelmißbrauchs für ihre Gesundheit auch nur annähernd einschätzen zu können. Vielmehr vertrauen sie der Kompetenz eines Trainers, der ihnen scheinbar harmlose Mittel zur Leistungssteigerung unentgeltlich weitergibt. Die Abgabe von Dopingmitteln an Minderjährige und die Anwendung dieser Mittel an ihnen ist bisher gesetzlich nicht gesondert geregelt. Die gebotene Schutzwürdigkeit von Minderjährigen erfordert aus unserer Sicht jedoch eine Strafverschärfung. Die von uns vorgeschlagene Neuregelung sieht hier eine Mindeststrafe von einem Jahr - ohne die Möglichkeit einer Geldstrafe - vor. Der vorliegende Gesetzentwurf ist aus der Einsicht entstanden, daß für die Dopingszene ein beträchtlicher Freiraum besteht, den es einzuengen gilt. Wiederholte Hinweise seitens der CDU/CSU auf eine vermeintliche alleinige Verantwortlichkeit des Sports gehen an der Problematik vorbei. Dem Sport allein sind nämlich im Kampf gegen Doping Grenzen gesetzt. Diese werden deutlich, wenn sich Trainer der Sportgerichtsbarkeit allein dadurch entziehen können, daß sie keinem Verein des entsprechenden Spitzenverbandes angehören - so geschehen im Fall Springstein. Die Sprinterinnen Krabbe, Breuer und Derr hatten planmäßig während der Trainingsphase das verschreibungspflichtige Medikament Spiropent eingenommen, und zwar in den von Springstein vorgegebenen Dosierungen. Keiner der drei Athletinnen war dieses Mittel von einem Arzt verschrieben worden, sondern es wurde auf dem schwarzen Markt beschafft. Nach unseren Informationen hat der Trainer das Medikament kostenlos an die Sportlerinnen weitergegeben. Ein gegen ihn eingeleitetes Ermittlungsverfahren wurde von der zuständigen Staatsanwaltschaft Neubrandenburg eingestellt, weil ein Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz nicht vorliege. Die von uns vorgeschlagene Änderung des § 95 Abs. 1 Nr. 4 AMG soll gerade die unentgeltliche Weitergabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln unter Strafe stellen, damit Fälle wie dieser zukünftig nicht mehr ungeahndet bleiben müssen. Die einzige Konsequenz für Herrn Springstein war die folgerichtige Entscheidung des DLV, ihn als Trainer nicht weiterzubeschäftigen. Damit waren die Handlungsmöglichkeiten eines Verbandes bereits erschöpft! In der Debatte zum 8. Sportbericht der Bundesregierung habe ich bereits ausgeführt, daß man den Sport in seinen Bemühungen um Manipulationsfreiheit von seiten der Politik unterstützen muß. Mit der Finanzierung von Dopingkontrollen, so wichtig sie sind, kommen wir unserer Aufgabe jedoch nur unzureichend nach. Unter diesem Gesichtspunkt habe ich mit verhaltenem Optimismus eine Stellungnahme des Kollegen Dr. Feldmann in der DSB Presse Nr. 36 zur Kenntnis genommen. Ich zitiere: Dabei ist auch zu prüfen, inwieweit Doping gesetzlich verboten und mit entsprechenden Sanktionen belegt werden muß. Und weiter: In jedem Fall darf der Sport mit der Lösung der Doping-Problematik nicht allein gelassen werden. Dies ist auch eine Aufgabe der Politik. Soweit der Kollege Dr. Feldmann, F.D.P. Geradezu Ermutigendes ist auch aus der CDU zu vernehmen, bislang jedoch leider nur aus der nordrhein-westfälischen CDU. Auf den Gesetzentwurf der SPD angesprochen, ließ CDU-Mann Leonhard Kuckardt vor einigen Wochen im Morgenmagazin der ARD wörtlich folgendes verlauten: Ich würde meinen Freunden in der CDU/CSU- Bundestagsfraktion empfehlen, daß sie diesen Gesetzentwurf der SPD zum Anlaß nimmt, um einen eigenen Gesetzentwurf einzubringen, der darüber hinausgeht. Ich glaube, es wird doch sehr deutlich, daß bei dem Kampf gegen Doping alle, die es ernst meinen, an einem Strang ziehen müssen. Das gilt für den Bereich des Hochleistungssports, in dem sich immer noch nicht alle Fachverbände in der erforderlichen Weise betätigen. Die vielfältigen und lobenswerten Aktivitäten einzelner Spitzenverbände innerhalb des DSB können nicht ausreichen, sondern müssen auch von den anderen Verbänden endlich umgesetzt werden. Der Sport kann in seinem Kampf gegen Doping nur ernst genommen werden, wenn endlich eine einheitliche Linie erkennbar ist. Dieses erwarten wir. Unserer Meinung nach kann dann der Sport erwarten, daß der Gesetzgeber Rahmenbedingungen schafft, die dort ansetzen, wo die Sportgerichtsbarkeit zwangsläufig ihre Grenzen findet. Zum Ende meiner Ausführungen möchte ich eines ganz deutlich machen: Der vorliegende Gesetzentwurf richtet sich in keinem Punkt gegen Athletinnen und Athleten. Es ist in der Tat nicht die Aufgabe des Gesetzgebers, die nicht verbotene Selbstgefährdung erwachsener, mündiger Menschen zu verhindern. Dagegen ist aber sehr wohl unsere Aufgabe, zu verhindern, daß Dritte von dieser Selbstgefährdung pro- fitieren, sei es in finanzieller oder auch in ideeller Weise. Der Gesetzentwurf richtet sich deshalb ausschließlich gegen ein verantwortungsloses Umfeld, das sich bisher bei geschickter Handhabung erfolgreich einer Bestrafung entziehen kann. Die Bundesregierung hat sich durch den Beitritt zum Europäischen Übereinkommen gegen Doping von 1989 verpflichtet - ich zitiere -: in geeigneten Fällen Gesetze, Vorschriften oder Verwaltungsmaßnahmen zu erlassen, um die Verfügbarkeit sowie die Anwendung verbotener Dopingwirkstoffe und -methoden im Sport ... einzuschränken. Angesichts des Ausmaßes, das der Mißbrauch von Arzneimitteln zu Dopingzwecken in den letzten Jahren angenommen hat, ist dies, meine Damen und Herren, nicht nur ein geeigneter Fall für Maßnahmen, sondern ein notwendiger Anlaß, um endlich tätig zu werden. Vielen Dank. Beatrix Philipp (CDU/CSU): Obwohl ich selbst keine Erfahrung mit der Einnahme von Doping-Mitteln habe, hat mich die Fraktion der CDU/CSU mit der Aufgabe betraut, zu dem vorliegenden Gesetzentwurf der SPD-Fraktion zur Bekämpfung des Doping aus gesundheitspolitischer Sicht Stellung zu beziehen. Zuvor möchte ich aber das im vorliegenden Gesetzentwurf der SPD-Fraktion angesprochene Problem des Dopingmißbrauchs durch kostenlose Abgabe von Arzneimitteln in den Kontext zurückführen, in den es aus meiner Sicht gehört, nämlich in den Arzneimittelbereich. Wenn ich den Gesetzentwurf der SPD-Fraktion richtig verstanden habe, möchten die Damen und Herren der SPD das Arzneimittelgesetz geändert haben. Hier drängt sich förmlich die Frage auf, ob es sinnvoll ist, ein neues Gesetz mit eigenem Gesetzestitel zu schaffen, wenn hierdurch lediglich ein bereits bestehendes Gesetz geändert werden soll. Das zur Zeit gültige Arzneimittelgesetz, das die staatlichen Anforderungen an die Qualität, Unbedenklichkeit und Wirksamkeit industriell erzeugter Arzneimittel regelt und die Zulassung, den Verkehr sowie die behördliche Überwachung ordnet, enthält bereits zahlreiche Regelungen, die den Mißbrauch von Doping eingrenzen. Mißbrauchsformen, wie der Verkauf verschreibungspflichtiger Arzneimittel durch Privatpersonen, werden jedoch bislang nach neuerer Rechtsprechung im Arzneimittelgesetz nicht ausnahmslos erfaßt. Deshalb beabsichtigt das Bundesministerium für Gesundheit in der 7. Novelle zur Änderung des Arzneimittelgesetzes in § 5 des Arzneimittelgesetzes eine Regelung aufzunehmen, nach der folgendes verboten ist: Erstens. Arzneimittel zu Dopingzwecken bei Menschen in den Verkehr zu bringen, zu verschreiben oder bei anderen anzuwenden. Eine entsprechende Strafbewehrung wird in § 95 Abs. 1 Arzneimittelgesetz vorgesehen. Zweitens. Für das Doping bei Minderjährigen soll eine Einordnung als Regelbeispiel eines besonders schweren Falles in § 95 Abs. 3 Arzneimittelgesetz vorgenommen werden. Wie Sie wissen, enthält das zur Zeit gültige Arzneimittelgesetz bereits Vorschriften, die der illegalen Abgabe von Arzneimitteln zu Dopingzwecken bei Menschen entgegenwirken, die es allerdings zu verbessern, das heißt zu präzisieren, möglicherweise auch zu verschärfen gilt. Bei dem geplanten Verbot des Inverkehrbringens, das heißt jeder Abgabe von Arzneimitteln zu Dopingzwecken an andere, handelt es sich deshalb vor allem um eine Klarstellung dieser Vorschrift, die jedoch, verbunden mit der erhöhten Strafandrohung für ein Doping bei Minderjährigen erhebliches Gewicht erhält. Das Verbot von Verschreibung und Anwendung von Dopingmitteln geht dennoch über die bisher gültige Rechtslage hinaus. Die Anwendung von Dopingmitteln durch einen Trainer oder den Betreiber eines Sportstudios soll nunmehr erstmalig von einem gesetzlichen Verbot erfaßt werden. Daß aber gerade in diesem Bereich die Weitergabe von wachstumssteigernden Tröpfchen, Pillchen oder Pülverchen unentgeltlich erfolgen soll, kann ja eigentlich nur zum Schmunzeln anregen. Aus Sicht der CDU/CSU-Fraktion brauchen wir zwar kein eigenes, groß angelegtes Dopingbekämpfungsgesetz, das inhaltlich im Grunde nichts anderes ist als ein unzureichendes Änderungsgesetz zum Arzneimittelgesetz, dennoch stimmen wir heute, weil es guter Brauch ist, der Überweisung in die Fachausschüsse zu. Dr. Dieter Thomae (F.D.P.): Doping, daran besteht kein Zweifel, ist ein Problem, das sowohl im Spitzensport als auch im Breitensport und im Bodybuildingbereich zunehmend an Bedeutung gewinnt. Um die eigene Leistung zu steigern, ist einigen Menschen jedes Mittel recht. Im Sport geht es natürlich darum, zu gewinnen - und das um jeden Preis. Das Fairnessgebot gegenüber dem Gegner, das Chancengleichheit voraussetzt, wird bewußt verletzt. Auf den eigenen Körper wird dabei ebenfalls keine Rücksicht genommen. Wie wir alle wissen, hinken die Methoden, das Doping nachzuweisen, immer hinter dem Erfindungsreichtum zurück. Laufend werden neue Substanzen entwickelt und der Einnahmerhythmus so variiert, daß eine Entdeckung nach Möglichkeit ausgeschlossen ist. Äußerst bedenklich erscheint mir auch das, was sich im Freizeitbereich insbesondere in den Bodybuildingstudios abspielt. Für die Herausbildung einiger Muskeln mehr wird in Kauf genommen, daß es zu schwerwiegenden gesundheitlichen Schäden kommt. Nicht immer ist umfangreiches Wissen über die Auswirkungen der Stoffe vorhanden, die Tag für Tag aufgenommen werden. Aber zumindest eine vage Vorstellung davon, daß das nicht gerade gesundheitsfördernd ist, haben auch die Freizeitsportler. Nur, es bewirkt bekanntlich wenig. Eine Initiative, des Dopings Herr zu werden, halte ich vom Grundsatz her für begrüßenswert. Es ist aber die Frage, wie man das am besten anstellt. Wenn wir die Abgabe aller Arzneimittel und Stoffe unter Strafe stellen, wenn sie zu Dopingzwecken verwendet werden, wie die SPD das vorhat, dann frage ich mich: Wer will denn feststellen, ob ein bestimmtes Präparat zur Therapie oder zum Doping eingesetzt werden soll? Ist das überhaupt kontrollierbar? Lohnt es den Aufwand solcher Kontrollen? Den grauen und den schwarzen Markt auf Sportplätzen und in Sporteinrichtungen trocknen wir dadurch nicht aus. Wer will denn verhindern, daß weiterhin unter der Ladentheke Dopingpräparate den Besitzer wechseln? Ich bin der felsenfesten Überzeugung, daß wir das Problem nur dann in den Griff bekommen, wenn es uns gelingt, an diejenigen heranzukommen, die dieses ganze Zeug schlucken. Ich bin deshalb der Auffassung, daß wir in allererster Linie die Informationspolitik über die Schäden, die die unkontrollierte Einnahme von solchen pharmazeutischen Substanzen mit sich bringt, viel deutlicher machen müssen. Die Koalition wird in den nächsten Wochen eine Arzneimittelgesetznovelle auf den Weg bringen. Erste Vorgespräche dazu haben bereits stattgefunden. Wir haben vor, in diesem Zusammenhang auch eine Regelung für die Abgabe von Dopingmitteln zu schaffen. Allerdings - darauf lege ich Wert - muß das eine praktikable Lösung sein. Diese Regelung muß durch eine Verbesserung der Informationspolitik ergänzt werden. Gesetzliche Verbote sind schön und gut. Erfolg haben wir aber nur dann, wenn die Sportler selbst bereit sind, auf Leistungssteigerung um jeden Preis zu verzichten. Monika Knoche (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Prinzipiell wird sich kaum ein Unterschied ausmachen lassen zwischen Sportlerinnen und Bodybuildern, die sich dopen, und RauschmittelkonsumentInnen, die ihren Körper auf andere Weise manipulieren, obgleich die einen den Inbegriff von „gesund", „leistungsstark" und „in" und die anderen den von „kaputt", „krank" und „draußen" darstellen. Die angebotenen stimulierenden Substanzen sind so vielfältig wie die Motive sie zu konsumieren. Spitzensportlerinnen sind aber Trägerinnen und RepräsentantInnen einer Leistungsidee und damit positive Vorbilder. Und alle wissen, daß Doping allgegenwärtig ist im Leistungssport. Die Grenzziehung zwischen chemisch-pharmazeutischen Produkten, die zu verabreichen erlaubt ist, und denen, die unter Doping fallen, ist so tatsächlich, wie die Dopingkontrollen effektiv sind. Doping ist in gewisser Weise ein Sonderfall des weltweiten Drogenproblems. Insofern ist es zu begrüßen, daß die SPD die Grundsatzfrage erneut aufwirft, ob, wo und wie Politik im Bereich des Doping intervenieren soll und kann. Ich begrüße deshalb, daß Sie nicht ein eigenständiges Dopingrecht schaffen wollen und zudem die große Verantwortung der Sportverbände und die Eigenverantwortlichkeit der Sportlerinnen - vor allem der erwachsenen - für ihren Körper betonen. Von dieser Verantwortung werden die Verbände und die Sportlerinnen auch dann nicht entlastet, wenn Ihr Entwurf Gesetz würde. Zu begrüßen ist zweitens, daß der Gesetzentwurf die Dimension des Problems umreißt, das nicht nur im Spitzensport existiert, sondern auch - und vermutlich zunehmend - im Breitensport, in der sportnahen Freizeitgestaltung und in Bodybuilding-Studios. Drittens ist zu begrüßen, daß Sie auf bedenkliche Interessenkonstellationen im Sport hinweisen, die zu Doping führen, und daß Sie die Problematik der unentgeltlichen Abgabe von Mitteln zu Dopingzwecken unter dem Schutz des Vertrauensverhältnisses zwischen Sportler und Trainer ansprechen. Da ist nichts zu beschönigen, was bedauerlicherweise gerade von seiten von Sportfunktionären und Sportmedizinern viel zu oft geschieht. Auf die Abgrenzungsschwierigkeiten des Dopingbegriffs haben Sie ebenso hingewiesen wie auf die rechtstechnischen Fragen eines angemessenen Minderjährigenschutzes. Soweit - so gut! Aber an einem entscheidenden Punkt ist Skepsis angebracht. Sie möchten erreichen, daß den potentiellen Abgebern von dopenden Substanzen die besondere Verwerflichkeit der kostenlosen Abgabe von Dopingmitteln an Minderjährige ins Bewußtsein gerückt wird, indem Sie diese Handlungen kriminalisieren. Aber ob dies durch ein Gesetz erreicht werden kann, dessen praktische Anwendbarkeit und Handhabbarkeit bereits auf den ersten Blick beträchtliche Probleme aufwirft, darf und muß bezweifelt werden. Die Schwierigkeit, die unentgeltliche Abgabe nachzuweisen und diese zu kontrollieren, thematisieren Sie nicht. Das wirkliche Problem, daß legal Mittel mit dopender Wirkung ärztlich verabreicht werden, schaffen Sie ebensowenig aus der Welt, wie dies letztlich über das Arzneimittelgesetz begrenzt wird. Sie haben ja recht, wenn Sie darauf verweisen, daß bisher kaum kriminelle Energien nötig waren, um Klienten im Training Dopingsubstanzen zugänglich zu machen. Aber richtig und wichtig ist dann auch, zu diskutieren, ob ein derartiges Gesetz in dem von Ihnen ja zutreffend charakterisierten Milieu einfach nur kriminelle Energie beflügelt und sich bei den potentiellen Tätern wegen der erkennbaren Lückenhaftigkeit der öffentlichen Intervention wohl nichts ändern muß. An die Wirksamkeit von Dopingkontrollen - nur, um noch einmal auf den Spitzensport, der ja das positive Vorbild für die Jugend schlechthin ist, zu kommen - glaubt heute niemand mehr so recht. Schließlich ist die Innovation der Pharmaindustrie unerschöpflich. Wer wirklich spitzenmäßiges Doping beherrscht, wird gerade die Dopingkontrolle bestehen. Es ist also schon angebracht, zu fragen, ob mit Ihrer Initiative denn nicht gerade die altbackenen Produkte in die Fänge der Kontrolleure geraten und ein zweigeteiltes Unrechtsbewußtsein gefördert wird. Schließlich sollten die Eltern nicht vergessen werden, die den Hochleistungssport ihrer Kinder allzuoft aus fehlgeleitetem eigenem Ehrgeiz unterstützen, wissend, was da geschieht. Letztlich ist jedes Medikament, sofern es von einem Sportarzt verordnet ist, legal verabreicht und erworben, auch wenn es dopende Wirkung hat. Befürchten Sie nicht auch, daß am Ende doch nur Polizeikontrollen in Bodybuilding-Studios stattfinden werden und die Strafandrohung den beabsichtigten Zweck nicht erreicht, insbesondere Kinder und Jugendliche wirkungsvoll vor hyperehrgeizigen Sportfunktionärs- und Elterninteressen zu schützen? Darüber möchten wir gerne weiter diskutieren. Dr. Ruth Fuchs (PDS): Medikamente, die die Leistungsfähigkeit des menschlichen Organismus steigern, bieten der legale Pharmamarkt sowie der illegale Schwarzmarkt in unübersehbarer Fülle an. Sie werden verschrieben, käuflich erworben, unentgeltlich weitergereicht. Genutzt von Jugendlichen und Erwachsenen, um noch leistungsfähiger, noch erfolgreicher Schul-, Studiums- und Prüfungsstreß zu bekämpfen bzw. die fast erdrückenden Arbeitsaufgaben zu bewältigen. Jeder weiß es, man kritisiert Fehlentwicklungen, man stellt auch die Frage nach der Gesundheitsgefährdung. Trotzdem, diese Art des Medikamentenkonsums scheint aber nicht so sehr spektakulär, nicht so sehr unmoralisch und verwerflich zu sein. Geschieht aber dasselbe im sogenannten Amateurleistungssport, sieht die gesellschaftliche Bewertung ganz anders aus. Mit dieser Bemerkung will ich keinesfalls den Dopingmißbrauch im Sport rechtfertigen und die mehr oder weniger erfolgreichen nationalen und internationalen Bemühungen im Kampf gegen das Dopen im Sport herabsetzen. Tatsache ist: Der Sport vertritt unverändert hohe Ideale, wie sie in der Olympischen Idee formuliert wurden, und hält an eigenen Rechtsnormen fest, die dieses Selbstverständnis reflektieren. Die Gesellschaft hat diese Vorbildrolle des Sports akzeptiert und damit das Recht, die Realität an diesen Ansprüchen zu messen. Aber in einer Sportwelt, die sich seit Jahrzehnten ständig verändert hat - egal aus welchen Gründen und Zwängen -, in der heute Geldranglisten, Werbeverträge, Siegprämien etc. dominieren und die Kluft zwischen armen und reichen Sportlern und Sportarten größer werden lassen, hat der Sport zunehmend auch mit selbstverschuldeten Widersprüchen zu kämpfen. Die Diskussionen um den Marktwert sportlicher Leistungen, von denen vor allem auch sportfremde Bereiche profitieren, gefährden die Selbstbestimmung des Sports, und ständige Veränderungen des sogenannten Amateurstatus untergraben Werte wie Moral und Fair play. Man redet über die Sinnkrise im Hochleistungssport, man weiß aber auch: Dopingmißbrauch ist nur eine von vielen Erscheinungen, die diesen Werteverfall begleiten. Will man diese Entwicklung wirklich bekämpfen, muß man ihre Ursachen beseitigen. Das Kurieren an Symptomen bleibt immer nur halbherzig und löst langfristig das eigentliche Problem nicht. Der vorliegende SPD-Gesetzentwurf folgt aber genau der im letzten Satz beschriebenen Strategie. Sanktionsvorschriften mögen auf nationaler Ebene für die Intentionen des Gesetzentwurfes hilfreich sein. Auf internationalem Gebiet wird der Einfluß auf die Harmonisierung der Anti-Doping-Maßnahmen kaum über eine Vorbildfunktion hinausgehen. Die Schuldzuweisung von Dopingmißbrauch ist in der Begründung des Gesetzentwurfes zu einseitig gefaßt. Nicht die Sportler und Sportlerinnen, nicht die Trainer und Betreuer haben diese Sportwelt verändert, sondern diese hat sie verändert. Der Stellenwert moralischer und rechtlicher Normen hat sich durch die Chance, viel Geld zu verdienen, verändert. Diesem Phänomen allein mit Gesetzen begegnen zu wollen, halte ich nicht für sehr aussichtsreich. Für die Bekämpfung des Dopingmißbrauches im sportnahen Freizeitbereich, in Fitness-Studios und bei jugendlichen Bodybuildern trifft, wenn auch völlig anders motivert - Stichwort: Schönheitsideale -, eine ähnliche Einschätzung zu. Ein weiterer Versuch, diese Fehlentwicklung juristisch in den Griff zu bekommen, bleibt zweifelhaft, ist aber kein Grund, dem Gesetzentwurf die Zustimmung zu verweigern. Eduard Lintner Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Dopingmißbrauch beschädigt unbestritten das Ansehen des Spitzensports und tangiert damit natürlich auch die Förderung des Bundes für den Hochleistungssport. Deshalb ist im Grundsatz jede Initiative unterstützenswert, die den Sport dem Ziel der Manipulationsfreiheit näherbringt. Ob der vorliegende Gesetzentwurf, eine Strafvorschrift gegen Doping, dies tatsächlich bewirken kann, erscheint jedoch fraglich. Auf dem Gebiet der Dopingbekämpfung im Sport besteht - das gilt es an dieser Stelle ausdrücklich anzuerkennen - ein breiter politischer Grundkonsens. Nur über den einzuschlagenden Weg gibt es manchmal unterschiedliche Auffassungen. Die Bundesregierung setzt auf die strikte Bindung jeder Förderung des Spitzensports an die konsequente und nachgewiesene Verhinderung von Doping durch den zuständigen Verband. Sie setzt hier, weil bislang erfolgreich, auf die Autonomie und die Selbstreinigungskraft des Sports. In Deutschland wissen die Spitzenverbände um diese Haltung und den Zusammenhang zwischen ihren Anstrengungen im Kampf gegen Doping und der Förderung durch den Bund. Die Bundesregierung wird auch künftig an ihrer Entschlossenheit, nur sauberen, manipulationsfreien Sport zu fördern, strikt festhalten. Trotz einzelner verurteilungswürdiger Fälle von Doping darf nicht übersehen werden, daß die Kontrolle durch nichtstaatliche Organisationen alles in allem funktioniert, was weltweit sehr anerkannt wird. Daß es immer wieder Ausreißer gibt, entspricht der Erfahrung, daß es nie möglich sein wird - auch nicht mit dem Strafrecht -, jedweden Mißbrauch zu verhindern. Sanktionen auf der Ebene der Förderung und Ausübung des Spitzensports sind nach allen Erfahrungen noch die wirksamste Methode, Abstinenz zu erzwingen. So sind Verbandsstrafen, in der Regel lange Sperren, für Spitzensportler wegen der damit verbundenen Einnahmeeinbußen wesentlich einschneidender als jede Strafbewehrung. Bei den von den Spitzenverbänden angestellten Trainern und sonstigen haupt- und nebenamtlichen Betreuern berechtigt ein Verstoß gegen das Dopingverbot zur Kündigung aus wichtigem Grund. Für nicht angestellte Ärzte gilt Standesrecht. Sie sehen, daß bereits wirksame Instrumentarien vorhanden sind, um nachgewiesene Dopingpraktiken zu ahnden. Die deutschen Sportverbände bleiben aufgefordert, das Anti-Dopingsystem weiter zu verbessern. Wir unterstützen diese Bemühungen uneingeschränkt und werden die Spitzenverbände nicht aus dem Obligo der Mitwirkung bei der Dopingbekämpfung entlassen. Der Bundesminister des Innern wird den Deutschen Sportbund, seine Mitgliedsverbände und das NOK in dem Bestreben unterstützen, überall Wettkampfkontrollen durchzusetzen und erkannte Mängel in der Umsetzung zu beheben. Konkret: Bei einigen Sportverbänden fehlt die Verankerung der DSB-Auflagen in der Satzung. Die Bundesregierung geht davon aus, daß diese Verbände die Verankerung unverzüglich nachholen. Aber auch international muß mit aller Kraft die Niveaugleichheit der Kontrollen geschaffen werden. Das sind wir der Chancengleichheit für die deutschen Sportler schuldig, ebenso wie dem Ansehen des internationalen Spitzensports. Nach der Begründung zielt der Gesetzentwurf auch auf den Mißbrauch durch unentgeltliche Abgabe von Arzneimitteln in Fitneßstudios und beim Bodybuilding. Der Verkauf von Anabolika u. ä. in Fitneßzentren ist aber schon heute strafbewehrt; denn es ist weltfremd, anzunehmen, daß die unentgeltliche Abgabe in diesem Bereich eine nennenswerte Rolle spielt. In der Praxis dürfte diese Gesetzeslücke eher unerheblich sein. Damit wird aber das Hauptproblem deutlich, daß nämlich der Arzneimittelmißbrauch in erster Linie eine Frage des Gesetzesvollzugs ist. Hier sind vor allem die Bundesländer gefordert. Wir sind Teil einer Gesellschaft, in der der schnelle Griff zur Pille und die Akzeptanz von Tabletten-, Rauschmittel- und Drogenmißbrauch ständig zugenommen haben. Dies ist die eigentliche Herausforderung für Politik und Gesellschaft. In den Köpfen vor allem der jungen Menschen muß das als Fehlverhalten, als anormales Verhalten wieder bewußt gemacht werden. Das ist das besondere Anliegen des Sportministers wie auch mein persönlicher Auftrag als Drogenbeauftragter der Bundesregierung. Aus dieser Sicht begrüße ich grundsätzlich die Zielrichtung des Gesetzentwurfes. Lassen Sie mich aber kritisch anfügen: Ich halte es für unerträglich, auf der einen Seite die Straffreiheit bei Besitz und Konsum geringer Mengen selbst harter, suchtbildender Drogen zu propagieren und andererseits Strafverschärfungen beim Arzneimittelmißbrauch, und zwar nur für den Fall des Dopings im Sport, zu fordern. Wir müssen zusammen die Prinzipien einer glaubwürdigen Politik beachten, wenn wir Erfolge auf diesem Gebiet wirklich wollen. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Horst Günther auf die Frage des Abgeordneten Dr. Wolfgang Weng (Gerlingen) (F.D.P.) (Drucksache 13/5565 Frage 3): In welcher Weise ist gewährleistet, daß die Stiftung „Haus der Behinderten" in Bonn, an deren Stiftungskapital der Bund beteiligt ist, ihren Auftrag, modellartig zu wirken, erfüllt, und lassen nach Ansicht der Bundesregierung die Mitarbeiter nach Zahl und Qualifikation eine sachgerechte Führung der Geschäfte erwarten? Die Stiftung Haus der Behinderten Bonn verfolgt das Ziel, die medizinische, berufliche und soziale Eingliederung der Behinderten zu fördern. In dem von ihr unterhaltenen Gustav-Heinemann-Haus wird diese Zielsetzung verfolgt mit - einem kinderneurologischen Früherkennungszentrum, - einem integrativ arbeitenden Kindergarten, - Förderkursen für noch nicht berufsreife psychisch behinderte Jugendliche, - einer Begegnungsstätte für behinderte und nichtbehinderte Menschen und - einer Beratungsstelle für Behinderte. Die in der Stiftungssatzung besonders herausgestellte Aufgabe der Begegnung von behinderten und nichtbehinderten Menschen wird durch Veranstaltungen wie Konzerte, Theatervorführungen und Kunstausstellungen gefördert. 1996 werden rd. 120 Veranstaltungen dieser Art durchgeführt. Darüber hinaus ist das Gustav-Heinemann-Haus Heimstätte für 22 Hobby-Gruppen mit über 900 behinderten und nichtbehinderten Mitgliedern. Durch die Verzahnung der genannten Bereiche in diesem Haus ist eine bis heute immer noch in der Bundesrepublik einzigartige Einrichtung entstanden, deren modellhafter Charakter beispielhaft für viele andere Einrichtungen war. Auch aus dem Ausland haben Vertreter von bisher über 60 Ländern das Haus besucht und sich über seine Arbeitsweise informiert. Nach Auffassung der Bundesregierung, die sowohl den Vorsitz im Stiftungsrat wie auch den Vorsitz im Vorstand innehat, können die dem Gustav-Heinemann-Haus gestellten Aufgaben mit dem zur Verfügung stehenden Personal sachgerecht erfüllt werden. Die Mitarbeiter verfügen über die für ihre jeweiligen Aufgaben erforderlichen Qualifikationen und arbeiten mit hohem Engagement. Nicht zuletzt aufgrund der hohen Kompetenz und des vorerwähnten Engagements der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist es bisher gelungen, trotz knapper Personalausstattung das eingangs dargestellte vorbildliche Leistungsniveau zu gewährleisten und damit den Stiftungszweck vollinhaltlich zu erfüllen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Horst Waffenschmidt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Kollege Krüger, das war praktisch Gedankenübertragung. Ich wollte in meinem Beitrag gerade dazu übergehen.
    Das Filmförderungsgesetz gilt in seiner derzeitigen Fassung noch bis Ende 1998. Wir wollen intensiv prüfen, ob nicht entsprechend dem Votum des Innenausschusses eine Anpassung stattfinden muß, sofern die Verhandlungen mit den privaten und mit den öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalten nicht zu befriedigenden Ergebnissen für die Filmförderung führen. Wir müssen alle Beteiligten in die Pflicht nehmen. Wenn man eine Verpflichtung ausspricht und eine Erwartung hat und diese nicht erfüllt werden, dann muß man sich damit befassen, das Gesetz im Sinne dessen zu ändern, was der Innenausschuß angesprochen hat.

    (Thomas Krüger [SPD]: Hört! Hört!)

    Meine Damen und Herren, wir haben im gesamten Medienbereich eine so wichtige Aufgabe vor uns, daß wir uns darin einig sein sollten, diesen Bereich auch künftig verstärkt durch alle Verantwortlichen in Politik und Gesellschaft zu begleiten. Wir sollten die gesamten Entwicklungen offen, kritisch, aber auch mit Blick auf die vielfältigen Möglichkeiten, die dieser Bereich für die Menschen und für die Gesellschaft bietet, anschauen und so begleiten, daß sie - auch das will ich am Schluß meines kurzen Beitrages sagen - für die Menschen zuträglich bleiben. Denn die Medien müssen im Dienste der Menschen stehen. Darauf sollten wir angesichts unserer gemeinsamen Verantwortung Wert legen.
    Herzlichen Dank.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)



Rede von Hans Klein
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Frau Kollegin Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast, Sie haben das Wort.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Angesichts der stürmischen Entwicklungen bei den neuen Medien, angesichts des starken Konkurrenzkampfes und angesichts der Diskussionen um Wettbewerbsvorteile und Wachstumsimpulse finde ich es sehr schön, daß wir heute die seltene Gelegenheit haben, Medienpolitik einmal etwas anders zu betrachten. Jedenfalls schlage ich das vor. Meine Empfehlungen wären, die Auswirkungen von Medien auf Gesellschaft und Demokratie zu besprechen und damit eine Art Kontrapunkt zur gängigen Diskussion zu setzen.
    Ich fände es schön, wenn wir gemeinsam in dieser kleinen Runde ein paar Pflöcke einschlagen könnten. Herr Waffenschmidt, Sie haben so sehr auf gemeinsame Bekundungen abgehoben. Ich hoffe, wir erzielen Einigkeit darüber, daß es eine Bestands- und Entwicklungsgarantie für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk geben muß.

    (Beifall bei der SPD und der PDS Dr. Max Stadler [F.D.P.]: Das ist Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts!)

    Ich hoffe ebenso eindringlich, Herr Stadler, daß wir Konsens darüber erzielen, daß die großen Tagesereignisse des Sports und der Unterhaltung auch in Zukunft für alle Bügerinnen und Bürger ohne zusätzliche Geldzahlungen auf dem Bildschirm zu empfangen sein müssen.

    (Beifall bei der SPD und der PDS)

    Wir reden so gern von diskriminierungsfreiem Zugang zu allen möglichen neuen Diensten. Im Zuge der Förderung der Chancengleichheit fände ich es gut, die Chancengleichheit für ganz normale, gängige, aber auch für spektakuläre Fernsehübertragungen abzusichern. Denn es darf ja wohl nicht geschehen, daß der Vormarsch von Pay-TV mit der Entwicklung einer Zwei- oder Dreiklassengesellschaft am Bildschirm einhergeht.
    Schließlich gibt es einen weiteren wichtigen Punkt: Ich halte es für unerläßlich, das Zeugnisverweigerungsrecht für Journalisten auszubauen. Ich komme noch darauf zurück.
    Der Medienbericht, den wir heute diskutieren, umfaßt die Jahre 1985 bis 1994, also die Phase aufrüttelnder Veränderungen in Europa.

    (Thomas Krüger [SPD]: Viel zu lange!)


    Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast
    In der ehemaligen DDR hat es nach der Wende keine derartige medienpolitische Aufbruchstimmung gegeben wie etwa in der Epoche nach der Nazi-Diktatur. Es gab nicht das brennende Streben nach einem Rundfunk, der nicht mehr dem Profit eines einzelnen oder der Einflußnahme der Propagandamaschinerie des Staates ausgeliefert sein sollte.
    Aber es hat sich etwas entwickelt. Immerhin bleibt positiv anzumerken, daß nach der ersten Euphorie inzwischen auch die Medienskepsis ehemaliger DDR-Bürger zugenommen hat. Ich finde das durchaus positiv, weil ich die kritische Distanz zu allen Medienangeboten für eine heilsame Fähigkeit halte, die ich jedem Nutzer - wir Politiker natürlich einbegriffen - wünsche.
    Allen Unkenrufen zum Trotz behauptet sich das gedruckte Wort recht stabil. Der Zeitungsmarkt verläuft ziemlich gleichmäßig, überregionale Tageszeitungen vermelden sogar eher steigende Auflagen.
    Der Kulturkanal Arte unter Beteiligung von ARD und ZDF hat sich - entgegen den ersten pessimistischen Prognosen - seit 1992 fest etabliert und liefert ungemein anregende und informative Beiträge.
    Im Reigen der zahlreicher gewordenen lokalen Radiostationen haben auch offene Kanäle ihren Platz gefunden. Egal, ob sich die Kanäle an Durchschnittshörer und -hörerinnen richten oder von einer Minderheit wahrgenommen werden: Im Ansatz ist etwas entstanden, was wir unter „Bürgerfunk" zusammenfassen.
    Gleichwohl, solche positiven Zeichen können natürlich nicht die bedenklichen Signale überlagern. Herr Kollege Waffenschmidt, ich hörte von Ihnen Schönes über die Entwicklung des deutschen Films, die sich aber offenbar erst 1995 gebessert hat; denn im Medienbericht von 1994 ist noch die Rede von einer Krise, die auch durch die staatliche Filmförderung nicht habe aufgehalten werden können. Daraus hat die Bundesregierung gefolgert, man müsse künftig stärker als bisher das Publikumsinteresse als Maßstab heranziehen.
    Nun räume ich durchaus ein: Der ambitionierte Film kann nicht völlig an der Kundschaft und deren Bedürfnissen vorbei produziert werden. Aber mit einem Kniefall vor dem, was man als „breiten Publikumsgeschmack" auffaßt, macht es sich die Bundesregierung einfach zu leicht.
    Weiter vermerkt der Bericht:
    Reichweite und Nutzungsdauer der Medien allgemein und speziell des Fernsehens haben bei Kindern und Jugendlichen im Berichtszeitraum deutlich zugenommen. Das Fernsehen ist für Kinder und Jugendliche zum Leitmedium geworden.

    (Thomas Krüger [SPD]: Leidmedium!)

    Nun sind wir darüber nicht sonderlich erstaunt; das wissen wir aus persönlicher Erfahrung. Aber wie gehen wir denn damit um? Die gesamte Gesellschaft diskutiert mit Sorgenfalten auf der Stirn über Gewalt und Grausamkeit auf der Mattscheibe, wobei ich gerade den Konservativen hier im Raum etwas sagen möchte: Man sollte sich vor allzu lautstarkem Lamento über diese Entwicklungen hüten; denn wer vor zehn oder 15 Jahren massiv den raschen Siegeszug der Privaten durchgepeitscht hat, der sollte nicht über die Früchte seiner Taten Krokodilstränen vergießen.
    Das erinnert mich ein bißchen an einen Bundeskanzler, der erst die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gesetzlich wegkürzt und sich anschließend darüber beschwert, daß allzu eilfertige Arbeitgeber die tariflichen Vereinbarungen nun nicht mehr einhalten - frei nach dem Kinderlied „Fuchs, ich hab' die Gans gestohlen, gib sie mal wieder her". So geht es nicht.

    (Dr. Max Stadler [F.D.P.]: Der Fuchs heißt Clement!)

    Die Vielzahl der elektronischen Medienangebote hat zweifellos zugenommen; die Vielfalt ist deswegen keineswegs gewährleistet. Ich finde sogar, die wachsende Tendenz zu Sparten- und Zielgruppenprogrammen zerklüftet unsere Gesellschaft eher, als daß sie zusammenführt. Qualität, Informationsfülle, vertiefte Hintergrundberichterstattung und Analyse weichen unter dem Druck des Konkurrenzkampfes in späte Abendstunden und in die kleinen, feinen Minderheitenprogramme aus.
    Man mag das unterschiedlich beurteilen; man kann auch sagen: Jeder soll das Recht haben, doof zu bleiben. Aber ich finde es nicht nur bedauerlich, sondern bedenklich, wenn die Medien eine breite Mehrheit der Bevölkerung im Seichten und im 1:30-Journalismus zurücklassen und sich allein die bildungs- und informationsinteressierte Elite der anspruchsvollen Programme und Druckerzeugnisse bedient.
    Ich plädiere für eine Offensive zum Ausbau der Rechte von Journalisten. Die innere Pressefreiheit ist in den ganzen zurückliegenden Jahren kaum vorangekommen. Die Zahl der Redaktionsstatute stagniert. Ich finde, hier sind freilich die Journalisten selbst gefordert. Helfen kann und muß ihnen der Gesetzgeber aber bei der Stärkung des Zeugnisverweigerungsrechts. Die Ausweitung auf selbstrecherchiertes Material verlangt meine Fraktion seit Jahren. Aus gegebenem Anlaß erneuern wir unsere Forderung. Sie wissen, wovon ich spreche, nämlich von der Durchsuchungsaktion der Staatsanwaltschaft in Bremer Redaktionsräumen. Ich finde, der Deutsche Bundestag sollte dies eindeutig verurteilen.

    (Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der PDS)

    Am Schluß noch zu einem Aspekt. Wenn unsere medienbestimmte Demokratie sattelfest bleiben soll, dann brauchen wir alle gemeinsam eine gehörige Portion Selbstkritik - sowohl die Journalisten, die Repräsentanten der sogenannten vierten Gewalt in diesem Staat, als auch wir, die Parlamentarier. Es ist zu fragen: Was richten Medien mit der repräsentativen Demokratie an, wenn Politik und deren Resonanz in den Medien schleichend, aber stetig unter das Gebot der Unterhaltung gestellt werden oder wenn ohnehin im Publikum bestehende Vorurteile und Halbwahrheiten über das Wesen von Parlament und Parteien derart genüßlich ausgebreitet werden,

    Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast
    daß daraus Parlamentsfeindlichkeit entstehen kann? Wie bewahren wir umgekehrt uns Politiker selbst davor, daß wir unseren Debattenstil und unsere Argumentation vorwiegend daran orientieren, zu welchem Zeitpunkt wer am Bildschirm sitzt oder mit welchen Thesen wir vor die Kameras treten, in die Mikrophone beißen oder Schlagzeilen machen können?
    Ich meine, wir sollten die Diskussion sehr bald und intensiv führen - nicht nur innerhalb der MedienEnquete, so gern ich dort auch mitarbeite, sondern am besten wir alle zusammen mit den Medienvertretern.
    Ich danke Ihnen.

    (Beifall bei der SPD und der PDS)