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    Plenarprotokoll 13/125 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 125. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 26. September 1996 Inhalt: Nachträgliche Glückwünsche zum Geburtstag des Abgeordneten Peter Zumkley 11185 A Eintritt der Abgeordneten Marlene Rupprecht in den Deutschen Bundestag . . . 11185 B Wahl des Abgeordneten Erwin Marschewski in den Verwaltungsrat der Deutschen Welle 11185 B Bestellung des Abgeordneten Rudolf Bindig zum ordentlichen und des Abgeordneten Gernot Erler zum stellvertretenden Mitglied in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates 11185 B Erweiterung der Tagesordnung 11185 B Absetzung der Punkte 14 a und b sowie 19f von der Tagesordnung 11185 D Nachträgliche Ausschußüberweisung . 11185 D Tagesordnungspunkt 4: Wohnungsbaudebatte a) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Anpassung der wohngeldrechtlichen Überleitungsregelungen für das in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannte Gebiet (Wohngeldüberleitungsgesetz) (Drucksache 13/5587) . 11186 A b) Erste Beratung des von dem Abgeordneten Klaus-Jürgen Warnick und der Gruppe der PDS eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Anpassung der wohngeldrechtlichen Überleitungsregelungen - Wohngeldüberleitungsgesetz - (Drucksache 13/5512) . . . . 11186 A c) - Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Altschuldenhilfen für Kommunale Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften und private Vermieter in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet (AHG- Änderungs-Gesetz) (Drucksache 13/ 5417) 11186 B - Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Dr.-Ing. Dietmar Kansy, Werner Dörflinger, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der CDU/CSU sowie den Abgeordneten Hildebrecht Braun (Augsburg), Dr. Klaus Röhl und der Fraktion der F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Altschuldenhilfe-Gesetzes (Drucksachen 13/4949, 13/5605) 11186 B - Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau - zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung - zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über die Umsetzung des Altschuldenhilfe-Gesetzes und den Fortgang der Wohnungsprivatisierung in den neuen Bundesländern - zu dem Antrag der Abgeordneten Franziska Eichstädt-Bohlig, Steffi Lemke und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Förderung der Wohnungsprivatisierung an Mieter, Genossenschaften und Mietergemeinschaften - zu dem Antrag des Abgeordneten Klaus-Jürgen Warnick und der Gruppe der PDS: Beendigung der Zwangsprivatisierung von kommunalen und genossenschaftlichen Wohnungen in den ostdeutschen Bundesländern durch Änderung des AltschuldenhilfeGesetzes (Drucksachen 13/2501, 13/4081, 13/4077, 13/4837, 13/5605) 11186 B in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 2: Antrag der Abgeordneten Franziska Eichstädt-Bohlig, Andrea Fischer (Berlin), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das Wohngeld bedarfsgerecht reformieren - die Abhängigkeit vom Wohngeld senken (Drucksache 13/5578) . . 11186 D Dr.-Ing. Dietmar Kansy CDU/CSU . . 11187 A Wolfgang Thierse SPD 11188 D Franziska Eichstädt-Bohlig BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 11191 B Hildebrecht Braun (Augsburg) F.D.P. . 11193 C Franziska Eichstädt-Bohlig BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 11195 B, 11206 B Klaus-Jürgen Warnick PDS 11196 B Norbert Otto (Erfurt) CDU/CSU . . . 11197 D Iris Gleicke SPD 11199 A Dr. Klaus Töpfer, Bundesminister BMBau 11200 C Achim Großmann SPD 11202 D Hannelore Rönsch (Wiesbaden) CDU/CSU 11205 B Wolfgang Thierse SPD 11205 D Anke Fuchs (Köln) SPD 11207 A Tagesordnungspunkt 5: a) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches, des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, der Strafprozeßordnung und anderer Gesetze - Korruptionsbekämpfungsgesetz - (Drucksache 13/ 3353) 11208 C b) Erste Beratung des von den Abgeordneten Norbert Geis, Erwin Marschewski und der Fraktion der CDU/CSU sowie den Abgeordneten Detlef Kleinert (Hannover), Jörg van Essen und der Fraktion der F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Bekämpfung der Korruption (Drucksache 13/5584) 11208 C c) Antrag der Abgeordneten Frank Hofmann (Volkach), Alfred Hartenbach, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Maßnahmen zur Bekämpfung der nationalen und internationalen Korruption (Drucksache 13/4118) 11208 D Norbert Geis CDU/CSU 11208 D Frank Hofmann (Volkach) SPD 11211 B Manfred Such BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 11214 B Detlef Kleinert (Hannover) F.D.P. . . . 11216 D Dr. Uwe-Jens Heuer PDS 11218 A Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Bundesminister BMJ 11220 A Alfred Hartenbach SPD 11221 C Manfred Such BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 11222 D Erwin Marschewski CDU/CSU 11223 D Norbert Gansel SPD 11224 B Hermann Leeb, Staatsminister (Bayern) 11225 C Dr. Ingomar Hauchler SPD 11226 D Erwin Marschewski CDU/CSU . . . 11228 B Ingrid Matthäus-Maier SPD 11229 A Norbert Geis CDU/CSU 11229 B Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten CDU/ CSU 11230 D Dr. Max Stadler F D P. 11232 A Dr. Horst Waffenschmidt, Parl. Staatssekretär 11233 B Tagesordnungspunkt 19: Überweisungen im vereinfachten Verfahren a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 11. Dezember 1995 zur Änderung des Abkommens vom 31. Oktober 1975 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Volksrepublik China über den Zivilen Luftverkehr (Drucksache 13/5291) 11234 B b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes (Drucksache 13/5292) 11234 C c) Erste Beratung des von der Gruppe der PDS eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundessozialhilfegesetzes (Drucksache 13/5426) 11234 C d) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 13. November 1991 zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften über die Vollstreckung ausländischer strafrechtlicher Verurteilungen (Drucksache 13/5468) . . . 11234 C e) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs (Drucksache 13/5585) 11234 C g) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Eigentumsfristengesetzes (Drucksache 13/5586) . . . . 11234 D h) Antrag der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann und der Gruppe der PDS: Ausbau statt Neubau der Schleuse Charlottenburg im Projekt 17 der Verkehrsprojekte Deutsche Einheit (Drucksache 13/2283) 11234 D i) Antrag der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann, Dr. Winfried Wolf und der Gruppe der PDS: Revision des Dreijahresplans für den Ausbau des Schienenwegenetzes des Bundes in den Jahren 1995 bis 1997 (Drucksache 13/2284) . 11234 D j) Antrag der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann, Dr. Winfried Wolf und der Gruppe der PDS: Einführung einer Schwerverkehrsabgabe (Drucksache 13/2360) 11235 A k) Antrag der Abgeordneten Horst Sielaff, Marianne Klappert, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Erhaltung und Nutzung der biologischen Vielfalt landwirtschaftlicher Nutzpflanzen (Drucksache 13/4985) . . . 11235 A 1) Antrag der Abgeordneten Franziska Eichstädt-Bohlig, Werner Schulz (Berlin), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Fördergebietsdarlehen für die Erneuerung des Wohnungsbestandes ostdeutscher Eigentümer und für Bauinvestitionen ostdeutscher Gewerbetreibender (Drucksache 13/5000) 11235 B m) Antrag der Abgeordneten Horst Sielaff, Marianne Klappert, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Abschaffung der Käfigbatteriehaltung von Legehennen in der Europäischen Union (Drucksache 13/5210) . . . . 11235 B n) Antrags des Bundesministeriums der Finanzen: Entlastung der Bundesregierung für das Haushaltsjahr 1995 - Vorlage der Haushaltsrechnung und Vermögensrechnung des Bundes (Jahresrechnung 1995) (Drucksache 13/5141) 11235 B o) Antrag des Bundesministeriums der Finanzen: Einwilligung gemäß § 64 Abs. 2 der Bundeshaushaltsordnung in die Veräußerung einer Teilfläche der ehemaligen Wildermuth-Kaserne in Böblingen an das Land Baden-Württemberg (Drucksache 13/5340) . . . 11235 C p) Antrag des Bundesministeriums der Finanzen: Einwilligung gemäß § 64 Abs. 2 der Bundeshaushaltsordnung in die Veräußerung der ehemaligen Bismarck- und Bose-Bergmann-Kaserne in Wentorf bei Hamburg (Drucksache 13/5452) 11235 C q) Antrag des Bundesministeriums der Finanzen: Einwilligung gemäß § 64 Abs. 2 der Bundeshaushaltsordnung -in die Veräußerung bundeseigener Grundstücke in Frankfurt am Main, ehemals US-genutztes IG FarbenHochhausgelände (Teilfläche) (Drucksache 13/5470) 11235 C Tagesordnungspunkt 20: Abschließende Beratungen ohne Aussprache a) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 16. November 1995 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sozialistischen Republik Vietnam zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (Drucksachen 13/4791, 13/5603) 11235 D b) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 22. November 1995 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Dänemark zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bei den Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie bei den Nachlaß-, Erbschaft- und Schenkungsteuern und zur Beistandsleistung in Steuersachen (Deutsch-dänisches Steuerabkommen) (Drucksachen 13/ 4903, 13/5609) 11236 A c) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Post und Telekommunikation zu dem Antrag des Abgeord- neten Dr. Manuel Kiper und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ein ökologischer, sozialer und demokratischer Weg in die Informationsgesellschaft I (Grundsätze für die Postreform III) (Drucksachen 13/1931, 13/ 4463) 11236 B d) Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Otto Reschke, Hans Büttner (Ingolstadt), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Änderung der Übergangsregelung beim Eigenheimzulagengesetz (Drucksachen 13/4408, 13/5323) 11236 B e) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Der Binnenmarkt 1995 — Bericht der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament (Drucksachen 13/4514 Nr. 2.11, 13/5171 [neu]) . . . 11236 C f) Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 137 zu Petitionen (Drucksache 13/5522) . . . . 11236 C g) Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 138 zu Petitionen (Drucksache 13/5523) . . . . 11236 C Zusatztagesordnungspunkt 3: Weitere abschließende Beratung ohne Aussprache Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Post und Telekommunikation zu der Verordnung der Bundesregierung: Zustimmungsbedürftige Verordnung zur TelekommunikationsUniversaldienstleistungsverordnung (Drucksachen 13/5495, 13/5550 Nr. 2.4, 13/5604) 11236 D Zusatztagesordnungspunkt 4: Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bundesregierung zur tarifvertraglich geregelten Lohnfortzahlung angesichts jüngster Reaktionen von der Arbeitgeberseite Dr. Heidi Knake-Werner PDS 11237 C Julius Louven CDU/CSU 11238 D Hans Büttner (Ingolstadt) SPD 11239 C Dr. Gisela Babel F.D.P 11240 C Annelie Buntenbach BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 11241 C Friedrich Bohl, Bundesminister BK . . 11242 B Peter Dreßen SPD 11243 C Dr. Peter Ramsauer CDU/CSU 11244 C Dr. Gregor Gysi PDS 11246 A Dr. Norbert Blüm, Bundesminister BMA 11247 C Erika Lotz SPD 11249 B Karl-Josef Laumann CDU/CSU 11250 B Hans-Eberhard Urbaniak SPD 11251 B Heinz Schemken CDU/CSU 11252 A Vizepräsident Hans-Ulrich Klose . . . 11247 C Tagesordnungspunkt 6: a) Antrag der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und F.D.P.: Verbesserung des Jugendaustausches zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik (Drucksache 13/5542) . . . 11253 A b) Antrag der Gruppe der PDS: Förderung des deutsch-tschechischen Jugendaustausches (Drucksache 13/5579) 11253 B Maria Eichhorn CDU/CSU 11253 B Christoph Matschie SPD 11254 B Maria Eichhorn CDU/CSU 11255 B Margareta Wolf (Frankfurt) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 11256 A Matthias Berninger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 11256 C Birgit Homburger F D P. 11257 B Gerhard Zwerenz PDS 11258 B Claudia Nolte, Bundesministerin BMFSFJ 11258 D, 11260 B Christel Hanewinckel SPD 11260 A Tagesordnungspunkt 7: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Jugendarbeitsschutzgesetzes (Druck sache 13/5494) 11260 C Horst Günther, Parl. Staatssekretär BMA 11260 D Konrad Gilges SPD 11261 D Dr. Gisela Babel F.D.P 11262 C Annelie Buntenbach BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 11263 C Dr. Gisela Babel F.D.P 11264 C Konrad Gilges SPD 11265 A Rosel Neuhäuser PDS 11266 A Wolfgang Meckelburg CDU/CSU . . . 11266 C Tagesordnungspunkt 8: Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über die Lage der Medien in der Bundesrepublik Deutschland 1994 — Medienbericht 1994 — (Drucksachen 12/8587, 13/265 Nr. 1.6, 13/4288) 11267 D Dr. Horst Waffenschmidt, Parl. Staatssekretär 11268 A Thomas Krüger SPD 11269 A Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast SPD . . 11269 C Rezzo Schlauch BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 11271 A Dr. Max Stadler F D P. 11272 A Wolfgang Bierstedt PDS 11273 C Hans-Otto Wilhelm (Mainz) CDU/CSU 11275 A Wolfgang Bierstedt PDS 11276 C Wolf-Michael Catenhusen SPD . . . 11277 A Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast SPD . 11277 C Dr. Max Stadler F D P. 11278 A Thomas Krüger SPD 11279 D Tagesordnungspunkt 9: Antrag der Abgeordneten Margot von Renesse, Christel Hanewinckel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Bedarfsdeckende Unterhaltssätze für Kinder (Drucksache 13/5211) . 11282 B Margot von Renesse SPD 11282 B Renate Diemers CDU/CSU 11284 B Irmingard Schewe-Gerigk BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 11285 B Hildebrecht Braun (Augsburg) F.D.P. . . 11286 A Margot von Renesse SPD . . 11286 B, 11288 A Heidemarie Lüth PDS 11287 A Dr. Wolfgang von Stetten CDU/CSU . . 11287 C Rainer Funke, Parl. Staatssekretär BMJ . 11288 D Tagesordnungspunkt 10: Antrag der Abgeordneten Gerald Häfner, Halo Saibold, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Maßnahmen zur wirksameren Verfolgung der sexuellen Ausbeutung von Kindern durch Deutsche im Ausland (Drucksache 13/5139) 11289 D Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 11290 A Peter Altmaier CDU/CSU 11291 A Dorle Marx SPD 11292 A Jörg van Essen F.D.P. 11294 B Rosel Neuhäuser PDS 11295 B Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Bundesminister BMJ 11295 D Ulla Jelpke PDS 11296 C Hanna Wolf (München) SPD 11297 A Wolfgang Dehnel CDU/CSU 11297 B Dr. Jürgen Meyer (Ulm) SPD 11298 A Erika Reinhardt CDU/CSU 11299 A Rita Grießhaber BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 11300 B Horst Eylmann CDU/CSU 11301 A Claudia Nolte, Bundesministerin BMFSFJ 11301 C Dr. Edith Niehuis SPD 11302 A Jörg Tauss SPD 11302 B Tagesordnungspunkt 11: Antrag des Abgeordneten Manfred Such und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Mehr Effektivität und demokratische Transparenz bei der Gewinnung und Analyse außenpolitischer Erkenntnisse durch Auflösung des Bundesnachrichtendienstes (Drucksache 13/4374) 11303 B Manfred Such BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 11303 C Dr. Rolf Olderog CDU/CSU 11304 C Hans-Peter Kemper SPD 11306 B Dr. Burkhard Hirsch F D P. 11308 B Ulla Jelpke PDS 11309 B Bernd Schmidbauer, Staatsminister BK 11309 D Tagesordnungspunkt 12: Erste Beratung des von den Abgeordneten Dagmar Freitag, Klaus Lohmann (Witten), weiteren Abgeordneten und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Bekämpfung des Doping und zur Umsetzung des Übereinkommens des Europarates gegen Doping (Drucksache 13/5215) . 11311 C Tagesordnungspunkt 13: Antrag der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS: Änderung des Strafvollzugsgesetzes (Drucksache 13/1443) 11311 D Ulla Jelpke PDS 11312 A Franz Peter Basten CDU/CSU 11312 D Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 11313 B Günter Graf (Friesoythe) SPD . . . . 11314 B Ulla Jelpke PDS 11314 C Erika Simm SPD 11314 D Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 11316 B Jörg van Essen F.D.P. 11317 B Rainer Funke, Parl. Staatssekretär BMJ . 11318 A Nächste Sitzung 11318 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 1131* A Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 12 (Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Doping und zur Umsetzung des Übereinkommens des Europarates gegen Doping) Dagmar Freitag SPD 11319* C Beatrix Philipp CDU/CSU 11321* A Dr. Dieter Thomae F.D.P 11321* D Monika Knoche BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 11322* B Dr. Ruth Fuchs PDS 11323* A Eduard Lintner, Parl. Staatssekretär BMI 11323* D Anlage 3 Arbeit der Stiftung „Haus der Behinderten" in Bonn MdlAnfr 3, - Drs 13/5565 - Dr. Wolfgang Weng (Gerlingen) F.D.P. SchrAntw PStSekr Horst Günther BMA . 11324* C 125. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 26. September 1996 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Andres, Gerd SPD 26. 9. 96 Antretter, Robert SPD 26. 9. 96 * Augustin, Anneliese CDU/CSU 26. 9. 96 Beer, Angelika BÜNDNIS 26. 9. 96 90/DIE GRÜNEN Behrendt, Wolfgang SPD 26. 9. 96 * Bindig, Rudolf SPD 26. 9. 96 * Blunck, Lilo SPD 26. 9. 96 Dr. Böhmer, Maria CDU/CSU 26. 9. 96 Borchert, Jochen CDU/CSU 26. 9. 96 Bühler (Bruchsal), Klaus CDU/CSU 26. 9. 96 * Dr. Däubler-Gmelin, SPD 26. 9. 96 Herta Dr. Feldmann, Olaf F.D.P. 26. 9. 96 Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 26. 9. 96 * Glos, Michael CDU/CSU 26. 9. 96 Haack (Extertal), SPD 26. 9. 96 * Karl Hermann Hirche, Walter F.D.P. 26. 9. 96 Hoffmann (Chemnitz) SPD 26. 9. 96 Jelena Horn, Erwin SPD 26. 9. 96 * Hornung, Siegfried CDU/CSU 26. 9. 96 * Imhof, Barbara SPD 26. 9. 96 Dr. Jacob, Willibald PDS 26. 9. 96 Junghanns, Ulrich CDU/CSU 26. 9. 96 * Dr. Kinkel, Klaus F.D.P. 26. 9. 96 Lenzer, Christian CDU/CSU 26. 9. 96 * Maaß (Wilhelmshaven), CDU/CSU 26. 9. 96 * Erich Michels, Meinolf CDU/CSU 26. 9. 96 * Neumann (Berlin), Kurt SPD 26. 9. 96 Dr. Probst, Albert CDU/CSU 26. 9. 96 * Regenspurger, Otto CDU/CSU 26. 9. 96 Reuter, Bernd SPD 26. 9. 96 Rühe, Volker CDU/CSU 26. 9. 96 Schäfer (Mainz), Helmut F.D.P. 26. 9. 96 Schloten, Dieter SPD 26. 9. 96 * Schmidt (Aachen), Ulla SPD 26. 9. 96 von Schmude, Michael CDU/CSU 26. 9. 96 * Terborg, Margitta SPD 26. 9. 96 * Tröger, Gottfried CDU/CSU 26. 9. 96 Zierer, Benno CDU/CSU 26. 9. 96 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 12 (Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Doping und zur Umsetzung des Übereinkommens des Europarates gegen Doping) Dagmar Freitag (SPD): Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf unternimmt die SPD-Fraktion erneut einen Versuch, durch neue gesetzliche Regelungen die Dopingbekämpfung - gezielter als bisher möglich - angehen zu können. Wir sind nach wie vor der Meinung, daß Regelungslücken im AMG bestehen. In dieser Auffassung sind wir in zahlreichen Gesprächen, die wir in den vergangenen Monaten mit Fachleuten auf dem Gebiet der Dopingbekämpfung geführt haben, bestärkt worden. Es geht um das unlautere Verschaffen von Wettbewerbsvorteilen, um skrupelloses Handeln und um die Gesundheit von Menschen. Menschen sind gestorben. Sie sind gestorben, weil ihre Körper der massenhaften Einnahmen von unterschiedlichsten Arzneimitteln zur Leistungsmanipulation nicht mehr gewachsen waren. Sie mußten aber auch sterben, weil es offensichtlich kein großes Problem war, sich die entsprechenden Mittel besorgen zu lassen oder selbst zu besorgen. Die Leichtathletin Birgit Dressel hat ihre damalige enorme Leistungssteigerung mit dem Leben bezahlt, genau wie der Bodybuilder Andreas Münzer mit seinem Streben nach dem kraftstrotzenden, makellosen Körper. Wer wollte es leugnen: Doping spielt im Hochleistungssport genau wie in der Bodybuildingszene eine bedeutende Rolle. Die Sportfachverbände wenden auf Aktive, die des Dopings überführt wurden, ihre eigenen Sanktionsvorschriften an. Dieses ist richtig und wird vom vorliegenden Gesetzentwurf nicht berührt. Der Gesetzentwurf zielt vielmehr auf das Umfeld der Aktiven ab. Nach der derzeit geltenden Rechtslage steht die Abgabe von Arzneimitteln zu ärztlich nicht indizierten Zwecken gemäß § 95 Abs. 1 Nr. 4 AMG nur dann unter Strafandrohung, wenn die Abgabe der Substanzen einen gewissen Umfang erreicht und entgeltlich geschieht. Aber der Dealer, der sich geschickt anstellt und sich nur bei einem einmaligen Verkauf erwischen läßt, kann nicht verurteilt werden - weil ihm nicht nachgewiesen werden kann, daß der Handel für ihn eine dauerhafte Erwerbsquelle darstellt. Es ist auch hinlänglich bekannt, daß mit solchen Mitteln eben nicht nur ein schwunghafter, einträglicher Handel getrieben wird, sondern daß aus unterschiedlichen Motiven Dopingmittel auch kostenlos abgegeben werden. Daher muß aus unserer Sicht eine Sanktionsvorschrift geschaffen werden, die auch die kostenlose Abgabe von Arzneimitteln zu Dopingzwecken unter Strafe stellt. Sport ist zum Geschäft geworden - für Aktive wie für Trainer. Der „Marktwert" eines Trainers steigt bekanntlich mit den Erfolgen des oder der von ihm betreuten Athleten. Wer möchte da die Versuchung bestreiten, mit unerlaubten Mitteln die Aktiven etwas beweglicher, schneller, kräftiger zu machen? Und das mit der beruhigenden Gewißheit, sich nicht einmal strafbar zu machen! In besonderem Maße sind einmal mehr Kinder und Jugendliche gefährdet: Im Gegensatz zu Erwachsenen - zumal wenn diese Hochleistungssportler sind - verfügen sie ganz sicher noch nicht über entsprechende medizinische Kenntnisse, um die fatalen Konsequenzen eines Arzneimittelmißbrauchs für ihre Gesundheit auch nur annähernd einschätzen zu können. Vielmehr vertrauen sie der Kompetenz eines Trainers, der ihnen scheinbar harmlose Mittel zur Leistungssteigerung unentgeltlich weitergibt. Die Abgabe von Dopingmitteln an Minderjährige und die Anwendung dieser Mittel an ihnen ist bisher gesetzlich nicht gesondert geregelt. Die gebotene Schutzwürdigkeit von Minderjährigen erfordert aus unserer Sicht jedoch eine Strafverschärfung. Die von uns vorgeschlagene Neuregelung sieht hier eine Mindeststrafe von einem Jahr - ohne die Möglichkeit einer Geldstrafe - vor. Der vorliegende Gesetzentwurf ist aus der Einsicht entstanden, daß für die Dopingszene ein beträchtlicher Freiraum besteht, den es einzuengen gilt. Wiederholte Hinweise seitens der CDU/CSU auf eine vermeintliche alleinige Verantwortlichkeit des Sports gehen an der Problematik vorbei. Dem Sport allein sind nämlich im Kampf gegen Doping Grenzen gesetzt. Diese werden deutlich, wenn sich Trainer der Sportgerichtsbarkeit allein dadurch entziehen können, daß sie keinem Verein des entsprechenden Spitzenverbandes angehören - so geschehen im Fall Springstein. Die Sprinterinnen Krabbe, Breuer und Derr hatten planmäßig während der Trainingsphase das verschreibungspflichtige Medikament Spiropent eingenommen, und zwar in den von Springstein vorgegebenen Dosierungen. Keiner der drei Athletinnen war dieses Mittel von einem Arzt verschrieben worden, sondern es wurde auf dem schwarzen Markt beschafft. Nach unseren Informationen hat der Trainer das Medikament kostenlos an die Sportlerinnen weitergegeben. Ein gegen ihn eingeleitetes Ermittlungsverfahren wurde von der zuständigen Staatsanwaltschaft Neubrandenburg eingestellt, weil ein Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz nicht vorliege. Die von uns vorgeschlagene Änderung des § 95 Abs. 1 Nr. 4 AMG soll gerade die unentgeltliche Weitergabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln unter Strafe stellen, damit Fälle wie dieser zukünftig nicht mehr ungeahndet bleiben müssen. Die einzige Konsequenz für Herrn Springstein war die folgerichtige Entscheidung des DLV, ihn als Trainer nicht weiterzubeschäftigen. Damit waren die Handlungsmöglichkeiten eines Verbandes bereits erschöpft! In der Debatte zum 8. Sportbericht der Bundesregierung habe ich bereits ausgeführt, daß man den Sport in seinen Bemühungen um Manipulationsfreiheit von seiten der Politik unterstützen muß. Mit der Finanzierung von Dopingkontrollen, so wichtig sie sind, kommen wir unserer Aufgabe jedoch nur unzureichend nach. Unter diesem Gesichtspunkt habe ich mit verhaltenem Optimismus eine Stellungnahme des Kollegen Dr. Feldmann in der DSB Presse Nr. 36 zur Kenntnis genommen. Ich zitiere: Dabei ist auch zu prüfen, inwieweit Doping gesetzlich verboten und mit entsprechenden Sanktionen belegt werden muß. Und weiter: In jedem Fall darf der Sport mit der Lösung der Doping-Problematik nicht allein gelassen werden. Dies ist auch eine Aufgabe der Politik. Soweit der Kollege Dr. Feldmann, F.D.P. Geradezu Ermutigendes ist auch aus der CDU zu vernehmen, bislang jedoch leider nur aus der nordrhein-westfälischen CDU. Auf den Gesetzentwurf der SPD angesprochen, ließ CDU-Mann Leonhard Kuckardt vor einigen Wochen im Morgenmagazin der ARD wörtlich folgendes verlauten: Ich würde meinen Freunden in der CDU/CSU- Bundestagsfraktion empfehlen, daß sie diesen Gesetzentwurf der SPD zum Anlaß nimmt, um einen eigenen Gesetzentwurf einzubringen, der darüber hinausgeht. Ich glaube, es wird doch sehr deutlich, daß bei dem Kampf gegen Doping alle, die es ernst meinen, an einem Strang ziehen müssen. Das gilt für den Bereich des Hochleistungssports, in dem sich immer noch nicht alle Fachverbände in der erforderlichen Weise betätigen. Die vielfältigen und lobenswerten Aktivitäten einzelner Spitzenverbände innerhalb des DSB können nicht ausreichen, sondern müssen auch von den anderen Verbänden endlich umgesetzt werden. Der Sport kann in seinem Kampf gegen Doping nur ernst genommen werden, wenn endlich eine einheitliche Linie erkennbar ist. Dieses erwarten wir. Unserer Meinung nach kann dann der Sport erwarten, daß der Gesetzgeber Rahmenbedingungen schafft, die dort ansetzen, wo die Sportgerichtsbarkeit zwangsläufig ihre Grenzen findet. Zum Ende meiner Ausführungen möchte ich eines ganz deutlich machen: Der vorliegende Gesetzentwurf richtet sich in keinem Punkt gegen Athletinnen und Athleten. Es ist in der Tat nicht die Aufgabe des Gesetzgebers, die nicht verbotene Selbstgefährdung erwachsener, mündiger Menschen zu verhindern. Dagegen ist aber sehr wohl unsere Aufgabe, zu verhindern, daß Dritte von dieser Selbstgefährdung pro- fitieren, sei es in finanzieller oder auch in ideeller Weise. Der Gesetzentwurf richtet sich deshalb ausschließlich gegen ein verantwortungsloses Umfeld, das sich bisher bei geschickter Handhabung erfolgreich einer Bestrafung entziehen kann. Die Bundesregierung hat sich durch den Beitritt zum Europäischen Übereinkommen gegen Doping von 1989 verpflichtet - ich zitiere -: in geeigneten Fällen Gesetze, Vorschriften oder Verwaltungsmaßnahmen zu erlassen, um die Verfügbarkeit sowie die Anwendung verbotener Dopingwirkstoffe und -methoden im Sport ... einzuschränken. Angesichts des Ausmaßes, das der Mißbrauch von Arzneimitteln zu Dopingzwecken in den letzten Jahren angenommen hat, ist dies, meine Damen und Herren, nicht nur ein geeigneter Fall für Maßnahmen, sondern ein notwendiger Anlaß, um endlich tätig zu werden. Vielen Dank. Beatrix Philipp (CDU/CSU): Obwohl ich selbst keine Erfahrung mit der Einnahme von Doping-Mitteln habe, hat mich die Fraktion der CDU/CSU mit der Aufgabe betraut, zu dem vorliegenden Gesetzentwurf der SPD-Fraktion zur Bekämpfung des Doping aus gesundheitspolitischer Sicht Stellung zu beziehen. Zuvor möchte ich aber das im vorliegenden Gesetzentwurf der SPD-Fraktion angesprochene Problem des Dopingmißbrauchs durch kostenlose Abgabe von Arzneimitteln in den Kontext zurückführen, in den es aus meiner Sicht gehört, nämlich in den Arzneimittelbereich. Wenn ich den Gesetzentwurf der SPD-Fraktion richtig verstanden habe, möchten die Damen und Herren der SPD das Arzneimittelgesetz geändert haben. Hier drängt sich förmlich die Frage auf, ob es sinnvoll ist, ein neues Gesetz mit eigenem Gesetzestitel zu schaffen, wenn hierdurch lediglich ein bereits bestehendes Gesetz geändert werden soll. Das zur Zeit gültige Arzneimittelgesetz, das die staatlichen Anforderungen an die Qualität, Unbedenklichkeit und Wirksamkeit industriell erzeugter Arzneimittel regelt und die Zulassung, den Verkehr sowie die behördliche Überwachung ordnet, enthält bereits zahlreiche Regelungen, die den Mißbrauch von Doping eingrenzen. Mißbrauchsformen, wie der Verkauf verschreibungspflichtiger Arzneimittel durch Privatpersonen, werden jedoch bislang nach neuerer Rechtsprechung im Arzneimittelgesetz nicht ausnahmslos erfaßt. Deshalb beabsichtigt das Bundesministerium für Gesundheit in der 7. Novelle zur Änderung des Arzneimittelgesetzes in § 5 des Arzneimittelgesetzes eine Regelung aufzunehmen, nach der folgendes verboten ist: Erstens. Arzneimittel zu Dopingzwecken bei Menschen in den Verkehr zu bringen, zu verschreiben oder bei anderen anzuwenden. Eine entsprechende Strafbewehrung wird in § 95 Abs. 1 Arzneimittelgesetz vorgesehen. Zweitens. Für das Doping bei Minderjährigen soll eine Einordnung als Regelbeispiel eines besonders schweren Falles in § 95 Abs. 3 Arzneimittelgesetz vorgenommen werden. Wie Sie wissen, enthält das zur Zeit gültige Arzneimittelgesetz bereits Vorschriften, die der illegalen Abgabe von Arzneimitteln zu Dopingzwecken bei Menschen entgegenwirken, die es allerdings zu verbessern, das heißt zu präzisieren, möglicherweise auch zu verschärfen gilt. Bei dem geplanten Verbot des Inverkehrbringens, das heißt jeder Abgabe von Arzneimitteln zu Dopingzwecken an andere, handelt es sich deshalb vor allem um eine Klarstellung dieser Vorschrift, die jedoch, verbunden mit der erhöhten Strafandrohung für ein Doping bei Minderjährigen erhebliches Gewicht erhält. Das Verbot von Verschreibung und Anwendung von Dopingmitteln geht dennoch über die bisher gültige Rechtslage hinaus. Die Anwendung von Dopingmitteln durch einen Trainer oder den Betreiber eines Sportstudios soll nunmehr erstmalig von einem gesetzlichen Verbot erfaßt werden. Daß aber gerade in diesem Bereich die Weitergabe von wachstumssteigernden Tröpfchen, Pillchen oder Pülverchen unentgeltlich erfolgen soll, kann ja eigentlich nur zum Schmunzeln anregen. Aus Sicht der CDU/CSU-Fraktion brauchen wir zwar kein eigenes, groß angelegtes Dopingbekämpfungsgesetz, das inhaltlich im Grunde nichts anderes ist als ein unzureichendes Änderungsgesetz zum Arzneimittelgesetz, dennoch stimmen wir heute, weil es guter Brauch ist, der Überweisung in die Fachausschüsse zu. Dr. Dieter Thomae (F.D.P.): Doping, daran besteht kein Zweifel, ist ein Problem, das sowohl im Spitzensport als auch im Breitensport und im Bodybuildingbereich zunehmend an Bedeutung gewinnt. Um die eigene Leistung zu steigern, ist einigen Menschen jedes Mittel recht. Im Sport geht es natürlich darum, zu gewinnen - und das um jeden Preis. Das Fairnessgebot gegenüber dem Gegner, das Chancengleichheit voraussetzt, wird bewußt verletzt. Auf den eigenen Körper wird dabei ebenfalls keine Rücksicht genommen. Wie wir alle wissen, hinken die Methoden, das Doping nachzuweisen, immer hinter dem Erfindungsreichtum zurück. Laufend werden neue Substanzen entwickelt und der Einnahmerhythmus so variiert, daß eine Entdeckung nach Möglichkeit ausgeschlossen ist. Äußerst bedenklich erscheint mir auch das, was sich im Freizeitbereich insbesondere in den Bodybuildingstudios abspielt. Für die Herausbildung einiger Muskeln mehr wird in Kauf genommen, daß es zu schwerwiegenden gesundheitlichen Schäden kommt. Nicht immer ist umfangreiches Wissen über die Auswirkungen der Stoffe vorhanden, die Tag für Tag aufgenommen werden. Aber zumindest eine vage Vorstellung davon, daß das nicht gerade gesundheitsfördernd ist, haben auch die Freizeitsportler. Nur, es bewirkt bekanntlich wenig. Eine Initiative, des Dopings Herr zu werden, halte ich vom Grundsatz her für begrüßenswert. Es ist aber die Frage, wie man das am besten anstellt. Wenn wir die Abgabe aller Arzneimittel und Stoffe unter Strafe stellen, wenn sie zu Dopingzwecken verwendet werden, wie die SPD das vorhat, dann frage ich mich: Wer will denn feststellen, ob ein bestimmtes Präparat zur Therapie oder zum Doping eingesetzt werden soll? Ist das überhaupt kontrollierbar? Lohnt es den Aufwand solcher Kontrollen? Den grauen und den schwarzen Markt auf Sportplätzen und in Sporteinrichtungen trocknen wir dadurch nicht aus. Wer will denn verhindern, daß weiterhin unter der Ladentheke Dopingpräparate den Besitzer wechseln? Ich bin der felsenfesten Überzeugung, daß wir das Problem nur dann in den Griff bekommen, wenn es uns gelingt, an diejenigen heranzukommen, die dieses ganze Zeug schlucken. Ich bin deshalb der Auffassung, daß wir in allererster Linie die Informationspolitik über die Schäden, die die unkontrollierte Einnahme von solchen pharmazeutischen Substanzen mit sich bringt, viel deutlicher machen müssen. Die Koalition wird in den nächsten Wochen eine Arzneimittelgesetznovelle auf den Weg bringen. Erste Vorgespräche dazu haben bereits stattgefunden. Wir haben vor, in diesem Zusammenhang auch eine Regelung für die Abgabe von Dopingmitteln zu schaffen. Allerdings - darauf lege ich Wert - muß das eine praktikable Lösung sein. Diese Regelung muß durch eine Verbesserung der Informationspolitik ergänzt werden. Gesetzliche Verbote sind schön und gut. Erfolg haben wir aber nur dann, wenn die Sportler selbst bereit sind, auf Leistungssteigerung um jeden Preis zu verzichten. Monika Knoche (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Prinzipiell wird sich kaum ein Unterschied ausmachen lassen zwischen Sportlerinnen und Bodybuildern, die sich dopen, und RauschmittelkonsumentInnen, die ihren Körper auf andere Weise manipulieren, obgleich die einen den Inbegriff von „gesund", „leistungsstark" und „in" und die anderen den von „kaputt", „krank" und „draußen" darstellen. Die angebotenen stimulierenden Substanzen sind so vielfältig wie die Motive sie zu konsumieren. Spitzensportlerinnen sind aber Trägerinnen und RepräsentantInnen einer Leistungsidee und damit positive Vorbilder. Und alle wissen, daß Doping allgegenwärtig ist im Leistungssport. Die Grenzziehung zwischen chemisch-pharmazeutischen Produkten, die zu verabreichen erlaubt ist, und denen, die unter Doping fallen, ist so tatsächlich, wie die Dopingkontrollen effektiv sind. Doping ist in gewisser Weise ein Sonderfall des weltweiten Drogenproblems. Insofern ist es zu begrüßen, daß die SPD die Grundsatzfrage erneut aufwirft, ob, wo und wie Politik im Bereich des Doping intervenieren soll und kann. Ich begrüße deshalb, daß Sie nicht ein eigenständiges Dopingrecht schaffen wollen und zudem die große Verantwortung der Sportverbände und die Eigenverantwortlichkeit der Sportlerinnen - vor allem der erwachsenen - für ihren Körper betonen. Von dieser Verantwortung werden die Verbände und die Sportlerinnen auch dann nicht entlastet, wenn Ihr Entwurf Gesetz würde. Zu begrüßen ist zweitens, daß der Gesetzentwurf die Dimension des Problems umreißt, das nicht nur im Spitzensport existiert, sondern auch - und vermutlich zunehmend - im Breitensport, in der sportnahen Freizeitgestaltung und in Bodybuilding-Studios. Drittens ist zu begrüßen, daß Sie auf bedenkliche Interessenkonstellationen im Sport hinweisen, die zu Doping führen, und daß Sie die Problematik der unentgeltlichen Abgabe von Mitteln zu Dopingzwecken unter dem Schutz des Vertrauensverhältnisses zwischen Sportler und Trainer ansprechen. Da ist nichts zu beschönigen, was bedauerlicherweise gerade von seiten von Sportfunktionären und Sportmedizinern viel zu oft geschieht. Auf die Abgrenzungsschwierigkeiten des Dopingbegriffs haben Sie ebenso hingewiesen wie auf die rechtstechnischen Fragen eines angemessenen Minderjährigenschutzes. Soweit - so gut! Aber an einem entscheidenden Punkt ist Skepsis angebracht. Sie möchten erreichen, daß den potentiellen Abgebern von dopenden Substanzen die besondere Verwerflichkeit der kostenlosen Abgabe von Dopingmitteln an Minderjährige ins Bewußtsein gerückt wird, indem Sie diese Handlungen kriminalisieren. Aber ob dies durch ein Gesetz erreicht werden kann, dessen praktische Anwendbarkeit und Handhabbarkeit bereits auf den ersten Blick beträchtliche Probleme aufwirft, darf und muß bezweifelt werden. Die Schwierigkeit, die unentgeltliche Abgabe nachzuweisen und diese zu kontrollieren, thematisieren Sie nicht. Das wirkliche Problem, daß legal Mittel mit dopender Wirkung ärztlich verabreicht werden, schaffen Sie ebensowenig aus der Welt, wie dies letztlich über das Arzneimittelgesetz begrenzt wird. Sie haben ja recht, wenn Sie darauf verweisen, daß bisher kaum kriminelle Energien nötig waren, um Klienten im Training Dopingsubstanzen zugänglich zu machen. Aber richtig und wichtig ist dann auch, zu diskutieren, ob ein derartiges Gesetz in dem von Ihnen ja zutreffend charakterisierten Milieu einfach nur kriminelle Energie beflügelt und sich bei den potentiellen Tätern wegen der erkennbaren Lückenhaftigkeit der öffentlichen Intervention wohl nichts ändern muß. An die Wirksamkeit von Dopingkontrollen - nur, um noch einmal auf den Spitzensport, der ja das positive Vorbild für die Jugend schlechthin ist, zu kommen - glaubt heute niemand mehr so recht. Schließlich ist die Innovation der Pharmaindustrie unerschöpflich. Wer wirklich spitzenmäßiges Doping beherrscht, wird gerade die Dopingkontrolle bestehen. Es ist also schon angebracht, zu fragen, ob mit Ihrer Initiative denn nicht gerade die altbackenen Produkte in die Fänge der Kontrolleure geraten und ein zweigeteiltes Unrechtsbewußtsein gefördert wird. Schließlich sollten die Eltern nicht vergessen werden, die den Hochleistungssport ihrer Kinder allzuoft aus fehlgeleitetem eigenem Ehrgeiz unterstützen, wissend, was da geschieht. Letztlich ist jedes Medikament, sofern es von einem Sportarzt verordnet ist, legal verabreicht und erworben, auch wenn es dopende Wirkung hat. Befürchten Sie nicht auch, daß am Ende doch nur Polizeikontrollen in Bodybuilding-Studios stattfinden werden und die Strafandrohung den beabsichtigten Zweck nicht erreicht, insbesondere Kinder und Jugendliche wirkungsvoll vor hyperehrgeizigen Sportfunktionärs- und Elterninteressen zu schützen? Darüber möchten wir gerne weiter diskutieren. Dr. Ruth Fuchs (PDS): Medikamente, die die Leistungsfähigkeit des menschlichen Organismus steigern, bieten der legale Pharmamarkt sowie der illegale Schwarzmarkt in unübersehbarer Fülle an. Sie werden verschrieben, käuflich erworben, unentgeltlich weitergereicht. Genutzt von Jugendlichen und Erwachsenen, um noch leistungsfähiger, noch erfolgreicher Schul-, Studiums- und Prüfungsstreß zu bekämpfen bzw. die fast erdrückenden Arbeitsaufgaben zu bewältigen. Jeder weiß es, man kritisiert Fehlentwicklungen, man stellt auch die Frage nach der Gesundheitsgefährdung. Trotzdem, diese Art des Medikamentenkonsums scheint aber nicht so sehr spektakulär, nicht so sehr unmoralisch und verwerflich zu sein. Geschieht aber dasselbe im sogenannten Amateurleistungssport, sieht die gesellschaftliche Bewertung ganz anders aus. Mit dieser Bemerkung will ich keinesfalls den Dopingmißbrauch im Sport rechtfertigen und die mehr oder weniger erfolgreichen nationalen und internationalen Bemühungen im Kampf gegen das Dopen im Sport herabsetzen. Tatsache ist: Der Sport vertritt unverändert hohe Ideale, wie sie in der Olympischen Idee formuliert wurden, und hält an eigenen Rechtsnormen fest, die dieses Selbstverständnis reflektieren. Die Gesellschaft hat diese Vorbildrolle des Sports akzeptiert und damit das Recht, die Realität an diesen Ansprüchen zu messen. Aber in einer Sportwelt, die sich seit Jahrzehnten ständig verändert hat - egal aus welchen Gründen und Zwängen -, in der heute Geldranglisten, Werbeverträge, Siegprämien etc. dominieren und die Kluft zwischen armen und reichen Sportlern und Sportarten größer werden lassen, hat der Sport zunehmend auch mit selbstverschuldeten Widersprüchen zu kämpfen. Die Diskussionen um den Marktwert sportlicher Leistungen, von denen vor allem auch sportfremde Bereiche profitieren, gefährden die Selbstbestimmung des Sports, und ständige Veränderungen des sogenannten Amateurstatus untergraben Werte wie Moral und Fair play. Man redet über die Sinnkrise im Hochleistungssport, man weiß aber auch: Dopingmißbrauch ist nur eine von vielen Erscheinungen, die diesen Werteverfall begleiten. Will man diese Entwicklung wirklich bekämpfen, muß man ihre Ursachen beseitigen. Das Kurieren an Symptomen bleibt immer nur halbherzig und löst langfristig das eigentliche Problem nicht. Der vorliegende SPD-Gesetzentwurf folgt aber genau der im letzten Satz beschriebenen Strategie. Sanktionsvorschriften mögen auf nationaler Ebene für die Intentionen des Gesetzentwurfes hilfreich sein. Auf internationalem Gebiet wird der Einfluß auf die Harmonisierung der Anti-Doping-Maßnahmen kaum über eine Vorbildfunktion hinausgehen. Die Schuldzuweisung von Dopingmißbrauch ist in der Begründung des Gesetzentwurfes zu einseitig gefaßt. Nicht die Sportler und Sportlerinnen, nicht die Trainer und Betreuer haben diese Sportwelt verändert, sondern diese hat sie verändert. Der Stellenwert moralischer und rechtlicher Normen hat sich durch die Chance, viel Geld zu verdienen, verändert. Diesem Phänomen allein mit Gesetzen begegnen zu wollen, halte ich nicht für sehr aussichtsreich. Für die Bekämpfung des Dopingmißbrauches im sportnahen Freizeitbereich, in Fitness-Studios und bei jugendlichen Bodybuildern trifft, wenn auch völlig anders motivert - Stichwort: Schönheitsideale -, eine ähnliche Einschätzung zu. Ein weiterer Versuch, diese Fehlentwicklung juristisch in den Griff zu bekommen, bleibt zweifelhaft, ist aber kein Grund, dem Gesetzentwurf die Zustimmung zu verweigern. Eduard Lintner Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Dopingmißbrauch beschädigt unbestritten das Ansehen des Spitzensports und tangiert damit natürlich auch die Förderung des Bundes für den Hochleistungssport. Deshalb ist im Grundsatz jede Initiative unterstützenswert, die den Sport dem Ziel der Manipulationsfreiheit näherbringt. Ob der vorliegende Gesetzentwurf, eine Strafvorschrift gegen Doping, dies tatsächlich bewirken kann, erscheint jedoch fraglich. Auf dem Gebiet der Dopingbekämpfung im Sport besteht - das gilt es an dieser Stelle ausdrücklich anzuerkennen - ein breiter politischer Grundkonsens. Nur über den einzuschlagenden Weg gibt es manchmal unterschiedliche Auffassungen. Die Bundesregierung setzt auf die strikte Bindung jeder Förderung des Spitzensports an die konsequente und nachgewiesene Verhinderung von Doping durch den zuständigen Verband. Sie setzt hier, weil bislang erfolgreich, auf die Autonomie und die Selbstreinigungskraft des Sports. In Deutschland wissen die Spitzenverbände um diese Haltung und den Zusammenhang zwischen ihren Anstrengungen im Kampf gegen Doping und der Förderung durch den Bund. Die Bundesregierung wird auch künftig an ihrer Entschlossenheit, nur sauberen, manipulationsfreien Sport zu fördern, strikt festhalten. Trotz einzelner verurteilungswürdiger Fälle von Doping darf nicht übersehen werden, daß die Kontrolle durch nichtstaatliche Organisationen alles in allem funktioniert, was weltweit sehr anerkannt wird. Daß es immer wieder Ausreißer gibt, entspricht der Erfahrung, daß es nie möglich sein wird - auch nicht mit dem Strafrecht -, jedweden Mißbrauch zu verhindern. Sanktionen auf der Ebene der Förderung und Ausübung des Spitzensports sind nach allen Erfahrungen noch die wirksamste Methode, Abstinenz zu erzwingen. So sind Verbandsstrafen, in der Regel lange Sperren, für Spitzensportler wegen der damit verbundenen Einnahmeeinbußen wesentlich einschneidender als jede Strafbewehrung. Bei den von den Spitzenverbänden angestellten Trainern und sonstigen haupt- und nebenamtlichen Betreuern berechtigt ein Verstoß gegen das Dopingverbot zur Kündigung aus wichtigem Grund. Für nicht angestellte Ärzte gilt Standesrecht. Sie sehen, daß bereits wirksame Instrumentarien vorhanden sind, um nachgewiesene Dopingpraktiken zu ahnden. Die deutschen Sportverbände bleiben aufgefordert, das Anti-Dopingsystem weiter zu verbessern. Wir unterstützen diese Bemühungen uneingeschränkt und werden die Spitzenverbände nicht aus dem Obligo der Mitwirkung bei der Dopingbekämpfung entlassen. Der Bundesminister des Innern wird den Deutschen Sportbund, seine Mitgliedsverbände und das NOK in dem Bestreben unterstützen, überall Wettkampfkontrollen durchzusetzen und erkannte Mängel in der Umsetzung zu beheben. Konkret: Bei einigen Sportverbänden fehlt die Verankerung der DSB-Auflagen in der Satzung. Die Bundesregierung geht davon aus, daß diese Verbände die Verankerung unverzüglich nachholen. Aber auch international muß mit aller Kraft die Niveaugleichheit der Kontrollen geschaffen werden. Das sind wir der Chancengleichheit für die deutschen Sportler schuldig, ebenso wie dem Ansehen des internationalen Spitzensports. Nach der Begründung zielt der Gesetzentwurf auch auf den Mißbrauch durch unentgeltliche Abgabe von Arzneimitteln in Fitneßstudios und beim Bodybuilding. Der Verkauf von Anabolika u. ä. in Fitneßzentren ist aber schon heute strafbewehrt; denn es ist weltfremd, anzunehmen, daß die unentgeltliche Abgabe in diesem Bereich eine nennenswerte Rolle spielt. In der Praxis dürfte diese Gesetzeslücke eher unerheblich sein. Damit wird aber das Hauptproblem deutlich, daß nämlich der Arzneimittelmißbrauch in erster Linie eine Frage des Gesetzesvollzugs ist. Hier sind vor allem die Bundesländer gefordert. Wir sind Teil einer Gesellschaft, in der der schnelle Griff zur Pille und die Akzeptanz von Tabletten-, Rauschmittel- und Drogenmißbrauch ständig zugenommen haben. Dies ist die eigentliche Herausforderung für Politik und Gesellschaft. In den Köpfen vor allem der jungen Menschen muß das als Fehlverhalten, als anormales Verhalten wieder bewußt gemacht werden. Das ist das besondere Anliegen des Sportministers wie auch mein persönlicher Auftrag als Drogenbeauftragter der Bundesregierung. Aus dieser Sicht begrüße ich grundsätzlich die Zielrichtung des Gesetzentwurfes. Lassen Sie mich aber kritisch anfügen: Ich halte es für unerträglich, auf der einen Seite die Straffreiheit bei Besitz und Konsum geringer Mengen selbst harter, suchtbildender Drogen zu propagieren und andererseits Strafverschärfungen beim Arzneimittelmißbrauch, und zwar nur für den Fall des Dopings im Sport, zu fordern. Wir müssen zusammen die Prinzipien einer glaubwürdigen Politik beachten, wenn wir Erfolge auf diesem Gebiet wirklich wollen. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Horst Günther auf die Frage des Abgeordneten Dr. Wolfgang Weng (Gerlingen) (F.D.P.) (Drucksache 13/5565 Frage 3): In welcher Weise ist gewährleistet, daß die Stiftung „Haus der Behinderten" in Bonn, an deren Stiftungskapital der Bund beteiligt ist, ihren Auftrag, modellartig zu wirken, erfüllt, und lassen nach Ansicht der Bundesregierung die Mitarbeiter nach Zahl und Qualifikation eine sachgerechte Führung der Geschäfte erwarten? Die Stiftung Haus der Behinderten Bonn verfolgt das Ziel, die medizinische, berufliche und soziale Eingliederung der Behinderten zu fördern. In dem von ihr unterhaltenen Gustav-Heinemann-Haus wird diese Zielsetzung verfolgt mit - einem kinderneurologischen Früherkennungszentrum, - einem integrativ arbeitenden Kindergarten, - Förderkursen für noch nicht berufsreife psychisch behinderte Jugendliche, - einer Begegnungsstätte für behinderte und nichtbehinderte Menschen und - einer Beratungsstelle für Behinderte. Die in der Stiftungssatzung besonders herausgestellte Aufgabe der Begegnung von behinderten und nichtbehinderten Menschen wird durch Veranstaltungen wie Konzerte, Theatervorführungen und Kunstausstellungen gefördert. 1996 werden rd. 120 Veranstaltungen dieser Art durchgeführt. Darüber hinaus ist das Gustav-Heinemann-Haus Heimstätte für 22 Hobby-Gruppen mit über 900 behinderten und nichtbehinderten Mitgliedern. Durch die Verzahnung der genannten Bereiche in diesem Haus ist eine bis heute immer noch in der Bundesrepublik einzigartige Einrichtung entstanden, deren modellhafter Charakter beispielhaft für viele andere Einrichtungen war. Auch aus dem Ausland haben Vertreter von bisher über 60 Ländern das Haus besucht und sich über seine Arbeitsweise informiert. Nach Auffassung der Bundesregierung, die sowohl den Vorsitz im Stiftungsrat wie auch den Vorsitz im Vorstand innehat, können die dem Gustav-Heinemann-Haus gestellten Aufgaben mit dem zur Verfügung stehenden Personal sachgerecht erfüllt werden. Die Mitarbeiter verfügen über die für ihre jeweiligen Aufgaben erforderlichen Qualifikationen und arbeiten mit hohem Engagement. Nicht zuletzt aufgrund der hohen Kompetenz und des vorerwähnten Engagements der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist es bisher gelungen, trotz knapper Personalausstattung das eingangs dargestellte vorbildliche Leistungsniveau zu gewährleisten und damit den Stiftungszweck vollinhaltlich zu erfüllen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Detlef Kleinert


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (F.D.P.)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Ich frage mich, ob wir hier gemeinsame Überlegungen und Anstrengungen zur Bekämpfung eines seit sehr langer Zeit zu beobachtenden und in letzter Zeit bedauerlicherweise besonders grassierenden Problems besprechen oder ob hier Patentstreitigkeiten über Erstanmeldungen geführt werden. Das müßte man einmal auseinanderhalten.
    Ich habe hier einen Beitrag von seiten der SPD gehört, der sich im wesentlichen mit der interessanten

    Detlef Kleinert (Hannover)

    Frage befaßt, wer wann was zuerst gesagt hat - als ob hier abgeschottete Abteilungen existierten, der Deutsche Juristentag ist nun wahrlich genügend bemüht worden, es sprechen viele miteinander, vorher werden Drucksachen verschickt, die jeder lesen kann, manche tun das auch; dann ergeben sich allgemeine Wissensstände, bei einiger Intelligenz kommen einige Leute auch auf ähnliche Vorschläge. Sich angesichts dessen zu irgendeinem gegriffenen Zeitpunkt X vorzuhalten, man wäre der erste gewesen, kann in der Sache doch nicht weiterführen.
    Deshalb versuche ich, nochmal auf einiges Grundsätzliche zu kommen. Bei allem sehr Beklagens- und auch Bekämpfenswertem im Bereich der Wirtschaft stört es uns doch alle ganz besonders - so nehme ich an -, daß im öffentlichen Dienst immer mehr Fälle bekannt geworden sind, in denen früher selbstverständliche Tugenden von Beamten und auch Angestellten des öffentlichen Dienstes einfach nicht mehr zu existieren scheinen.
    Wir haben nicht nur die Tradition des preußischen Beamtentums gehabt. Eine Reihe von Bundesländern - manchmal nennen sie sich sogar Staaten - haben eine größere Kontinuität, als man das von Preußen heute noch sagen kann. Allen war aber gemeinsam, daß die besonderen Regelungen für die Beamten dazu geführt haben, daß sich auch ein besonderes Bewußtsein herausgebildet hat - ich sage das ganz bewußt so einfach - für das, was man tut oder was man nicht tut. Daß dieses Bewußtsein weitgehend abhanden gekommen ist - jedenfalls in gewissen Teilen abhanden gekommen ist -, ist der Grund, sich mit den Dingen zu beschäftigen.
    Wenn aber, wie auf einem anderen Strafrechtsgebiet, in diesen Tagen hohe Wetten darauf gewonnen werden können, daß bei jedem in der Öffentlichkeit bekanntgewordenen Fall eine Reihe von Landesministern, die man sogar namhaft machen kann, und von Bundestagsabgeordneten, die man ebenfalls namhaft machen kann, am nächsten Morgen im Deutschlandfunk erzählen, das Strafmaß müsse erhöht werden, dann ist das ein Hinweis darauf, daß hier zu einfache Lösungen gesucht werden.

    (Manfred Such [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sehr richtig!)

    Insofern muß ich sagen, Herr Such: Es war ausgesprochen erfreulich, von Ihnen Lob für Herrn Geis zu vernehmen - das hat man in dieser Form selten. Es war auch erfreulich, Ihr Angebot zu vernehmen, daß wir uns gemeinsam über die unglaublich komplizierte Materie unterhalten müssen.
    Die europäische Justizministerkonferenz - das ist ja kein geheimes Kränzchen, da sind alle politischen Strömungen auf irgendeine Weise vertreten - hat ein schönes französisches Wort gefunden, das ich mir und auch Ihnen nicht zumuten will. Danach handele es sich bei der Korruption um ein multidisziplinäres Delikt; deshalb müsse auch die Bekämpfung multidisziplinär sein. Ich habe das übersetzt. Das ist ein wichtiger Hinweis auf das, womit wir es zu tun haben.
    Hier liegen Fehler vor im System der Auftragsvergabe, schon im System der Ausschreibung. Hier liegen Fehler vor in der Beschreibung dessen, was jemand, der Aufträge vergibt, eigentlich will. Hier liegen Fehler vor in der Definition der Straftaten, die schon jetzt - und das gar nicht zu knapp - mit durchaus erheblichen Strafen bedroht sind. Hier liegen Fehler vor zunächst in der Personalauswahl und dann in der Personalführung.
    Alle diese Fragen sind weder von gestern noch von vorgestern, sondern sie begleiten uns seit Jahrzehnten. Es ist herzlich wenig unternommen worden, obwohl ich niemanden sehe, dessen politische Freunde
    - wenn nicht gar er selbst - nicht Gelegenheit gehabt hätten, auch schon in früherer Zeit in erheblichem Umfange nützlich tätig zu werden. Deshalb ist es nicht gut, zuerst nach dem groben Geschütz strafrechtlicher Verschärfungen zu rufen.
    Viel wichtiger sind uns einige Klarstellungen in den Straftatbeständen. Ich unterstreiche nachdrücklich die Umgruppierung dieser einschlägigen Delikte
    - einschließlich eines neuen, über das noch gründlich nachgedacht werden muß - vom UWG in das StGB. Das UWG handelt nun einmal im wesentlichen von anderen Dingen als von Straftaten, die sich letzten Endes gegen Eigentum, gegen wirtschaftliche und auch persönliche Interessen von Treugebern richten. Das gehört ins Strafgesetzbuch und nicht in Wettbewerbsregeln unter Wettbewerbern. Deshalb halte ich das in systematischer Hinsicht schon für sehr wesentlich.
    Wenn dann dabei auch das, was man dem Strafrecht so oft zutraut, was aber leider selten erreicht wird, nämlich eine gewisse Bewußtseinsbildung, herauskommen sollte, dann wollen wir es loben.
    Kronzeugen sind eine sehr bedenkliche Sache. Ich will mich nicht auf den Juristentag berufen. Denn ob ein Gremium von mehr als hundert Menschen mit einer Stimme Mehrheit in der einen oder der anderen Richtung abstimmt, weist uns noch nicht den richtigen Weg. Wir müssen uns wohl weiterhin eigene Gedanken machen. Ich glaube aber, daß das Instrument ganz schweren Delikten vorbehalten sein sollte.
    Ich möchte zum Schluß sagen: Das Wichtigste ist, daß wir bei allem, was wir jetzt tun - und zwar „multidisziplinär", um das schöne Wort noch einmal zu gebrauchen -, versuchen, ein wenig in die Richtung zu kommen, daß die Beteiligten wissen, was man tut und was man nicht tut. Wir sollten nicht dem Aberglauben anhängen, das wäre allein durch Strafen, durch Strafverschärfungen oder durch drakonische Mittel der Strafverfolgung hinzubekommen. Ich kann ja verstehen, wenn Polizisten dieser Meinung sind; dafür habe ich menschlich großes Verständnis. Aber letztendlich bringt es das nicht. Vielmehr darf man neben all diesen Maßnahmen nicht aus dem Auge verlieren, daß eine Bewußtseinsbildung mit einigen Seminaren, mit Ethikrichtlinien oder gar mit einem Korruptionsbeauftragten - das ist das Schrecklichste, was ich heute morgen an Hilflosigkeit gehört habe - nicht zu leisten ist.

    Detlef Kleinert (Hannover)

    Darum werden wir gemeinsam daran arbeiten, auf allen Gebieten, einschließlich des Strafrechts - ich hatte es gesagt, Herr Kollege, das Nötige zu tun - wir wollen aber nicht über das Ziel hinausschießen -, um hier zu einer grundlegenden Verbesserung der Situation zu kommen.
    Herzlichen Dank.

    (Beifall bei der F.D.P und der CDU/CSU)



Rede von Dr. Antje Vollmer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Das Wort hat jetzt der Kollege Dr. Uwe-Jens Heuer.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Uwe-Jens Heuer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (PDS)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (PDS)

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Rönsch sagte in der Debatte zum vorherigen Tagesordnungspunkt, Frauen mit Kindern sollten mehr Wohnungseigentum kaufen. Das erinnert mich an die französische Königin Marie Antoinette, die den französischen Bürgern, als sie sagten, sie hätten kein Brot, erklärte, sie sollten doch Kuchen kaufen. Ich wünsche ihr natürlich nicht das Schicksal dieser Dame.

    (Erwin Marschewski [CDU/CSU]: Das ist doch dummes Zeug!)

    Herr Kleinert hat in seinem Beitrag eben erklärt, man sollte nicht über die Erstanmeldung streiten. Ich möchte aber darauf hinzuweisen, daß Bündnis 90/ Die Grünen am 17. Februar vorigen Jahres den Anstoß gaben, daß ihnen dann am 9. März 1995 die SPD gefolgt ist. Acht Monate später erklärte die ehemalige Justizministerin Frau Leutheusser-Schnarrenberger, der Schwerpunkt der Korruptionsbekämpfung müsse im Bereich der Prävention liegen und das geltende Strafrecht sei generell tauglich. Am 18. Dezember 1995 legte dann der Bundesrat als erster den Entwurf eines Korruptionsbekämpfungsgesetzes vor. Dieser Entwurf war dann nahezu klassenkämpferisch, wenn er vom von „verwerflichem Gewinnstreben bestimmten Zusammenwirken von Amtsträgern und Personen in der Wirtschaft" spricht.
    Der Regierungsentwurf bleibt hinter dieser Sicht zurück. Es bleibt letztlich dabei, daß neben allgemeinen dienstrechtlichen Festlegungen vor allem über die Veränderung von Strafrechtsnormen und über flankierende Lösungen die Korruption eingedämmt werden soll.
    Nach meiner Auffassung ist dieser Ansatz falsch. Ein Problem vorwiegend gesellschaftlicher und politischer Art wie das der Korruption kann man nicht primär bei Abstrahierung von den gesellschaftlichen Rahmenbedingungen durch härtere Strafrechtsnormen in den Griff bekommen.
    Natürlich muß auch das Strafrecht eine wichtige Rolle bei der Kriminalitätsbekämpfung spielen, was die Überprüfung seiner Normen, zum Beispiel hinsichtlich der Strafbarkeit von Bestechung im Ausland, einschließt. Dabei muß auch unterschieden werden zwischen einem Beamten, der einen Blumenstrauß von einem Bürger erhält, und einem Beamten, der von einem Großinvestor für die Erteilung eines Bauauftrages Geld entgegennimmt. Die Rolle des Strafrechts hängt aber praktisch nun einmal in erster
    Linie von der Konsequenz der Strafverfolgung ab und nicht von einer mindestens teilweise fragwürdigen Verschärfung der Strafrechtstatbestände. Darüber werden wir noch im einzelnen im Ausschuß reden.
    Wenn aber zum Beispiel der ermittelnde Staatsanwalt in Korruptionssachen in Frankfurt am Main bei 1 600 Korruptionsfällen seit 1987 mit lediglich zwei weiteren Ermittlern auskommen muß,

    (Manfred Such [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Hört! Hört!)

    dann sieht es hinsichtlich der Rahmenbedingungen jedoch schlecht aus. Auch der Umstand, daß Mitte 1993 etwa 200 Treuhandmitarbeiter der Bestechung beziehungsweise der Bestechlichkeit verdächtigt wurden und dann nur gegen zehn ermittelt wurde, unterstreicht dies.
    Wir sollten auch auf diesem Gebiet von der völlig untauglichen, wenn auch immer wieder medienwirksamen Methode Abschied nehmen, mit dem Ruf nach Verschärfung des Strafrechts der Bevölkerung eine Handlungsbereitschaft und Aktivität vorzutäuschen, während tatsächlich weder die Bedeutung des Problems erfaßt wird noch taugliche Lösungen angeboten werden.
    In der US-amerikanischen Korruptionsforschung wird Korruption immer wieder als „Krebsgeschwür" charakterisiert. Das legt den Gedanken nahe, sie auch wie eine Krankheit zu diagnostizieren, um sie dann als solche behandeln zu können.
    Wenn wir die Möglichkeiten der Korruptionsbekämpfung wie auch die Grenzen der Tauglichkeit von Antikorruptionsgesetzen bestimmen wollen, dann geht es erstens um die Analyse der gesellschaftlichen Verhältnisse, zweitens um die reale Analyse der Gefahrenlage und drittens um die Überprüfung der politischen und staatlichen Strukturen unserer Demokratie hinsichtlich ihrer Tauglichkeit zur Selbstreinigung von diesem „Krebsgeschwür".
    Unsere Gesellschaft ist auf besondere Weise eine Money-Society, eine Geldgesellschaft, und das hat weitreichende Konsequenzen für die gesellschaftliche Moral. Geld ist, so schrieb Karl Marx im 19. Jahrhundert in „Grundrisse der Kritik der politischen Ökonomie ", der eigentliche „Herrscher und Gott in der Welt der Waren". Abraham Lincoln, der Ihnen sicher nähersteht, merkte in einem ähnlichen Sinne an: „Das moralische Prinzip ist ein lockereres Band als der pekuniäre Vorteil."
    „Fundamentale menschliche Werte ... sind weniger wichtig als Geld. Geldgier ist mit uns - wie immer - und nicht länger eine Sünde", schreibt der US- amerikanische Korruptionsforscher Phil Norman.
    Das private Kapital durchdringt als eigenständige Macht neben dem Staat die Gesellschaft. Geld ist Macht, aber staatliche Macht kann auch zur Geldgewinnung genutzt werden. Die Grenzen zwischen legitimem und kriminellem Profit sind fließend. Seit mehr als 100 Jahren entwickelt sich der Staat zu einer riesigen Zentrifuge zur Umverteilung enormer finanzieller Mittel für die private Wirtschaft.

    Dr. Uwe-Jens Heuer
    Im profitmotivierten Einfluß des privaten Geldes auf den Staatsdienst liegt wohl die entscheidende Quelle für den Sumpf der Korruption. Welches Ausmaß dies auch auf Bundesebene annehmen kann, hat seinerzeit die Flick-Affäre deutlich gemacht.
    Ich möchte einige Fakten für das Erfassen der Dimension nennen: Experten schätzen die volkswirtschaftlichen Verluste durch illegale Provisionen und überhöhte öffentliche Ausgaben auf über 10 Milliarden DM pro Jahr. Allein der Schaden im Zusammenhang mit der Herzklappenaffäre betrug 200 Millionen DM.
    Nach einer Hochrechnung eines Staatsanwaltes aus Frankfurt am Main stammen 90 Prozent der Bauaufträge aus Bestechungen. Die Quelle ist die „Frankfurter Rundschau" vom 19. Juli 1995.
    Die Liste der Beschuldigten in Korruptionsverfahren enthält die Namen aller großen Unternehmen von Daimler und Hoechst über Mannesmann und Siemens bis zu VW.
    Wenn wir den Sumpf der Korruption tatsächlich eingrenzen oder gar austrocknen wollen, dann müssen wir vor allem die Selbstreinigungsmechanismen des demokratischen Systems stärken und ausbauen. Dabei sollten wir konsequent und illusionslos sein; denn wir haben dabei eine recht komplizierte, letztlich nicht vollständig zu bewältigende Aufgabe vor uns: nämlich politisch gegen ein Laster zu steuern, das die kapitalistische Gesellschaft immer wieder selbst erzeugt.
    Geschichtliche Erfahrungen aus den USA, Italien usw. zeigen, daß dies sehr schwierig ist, aber durchaus auch erfolgreich sein kann. Das Problem liegt darin, daß wir uns hier - in der Sprache der Kriminologie - an der Grenze zur Makrokriminalität bewegen.
    Es liegt im Wesen der Korruption, daß sie die Geheimhaltung, das Verborgene der Transparenz vorzieht. Wir brauchen deshalb zunächst vor allem eine völlig neue Qualität der Öffentlichkeit der Verwaltung. Ohne die Gewährleistung eines generellen Rechts auf Akteneinsicht und effektive Kontrollmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger werden wir nicht weiterkommen.
    Wenn wir jedoch die Bürgerinnen und Bürger mobilisieren wollen, dann bedarf es zugleich einer Diskussion über die herrschende Moral wie auch über die bestehenden politischen Strukturen, die die Korruptionsmentalität mehr oder weniger erleichtern.
    Es ist bereits darüber gesprochen worden, daß Schmiergelder zum Teil immer noch als Betriebskosten steuerabzugsfähig sind. Regierungsparteien, die Sozialmißbrauch anprangern und in diesem Zusammenhang nach staatlicher Überwachung rufen, müssen sich schon fragen lassen, weshalb sie die Steuerschlupflöcher für das private Kapital immer mehr ausweiten, statt sie zu schließen.

    (Beifall bei der PDS und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

    Man muß auch die Frage stellen, ob es noch tragbar ist, wenn zum Beispiel jemand einerseits über die Sozialfragen diskutiert und andererseits völlig legal sowohl sein Ministergehalt als auch 50 Prozent der Abgeordnetendiäten kassiert.
    Eine neue Qualität der Korruptionsbekämpfung wird in meinen Augen nur erreicht werden, wenn es zu einer Demokratisierung der Verwaltung und damit zu strukturellen Barrieren kommt, die korrupte Praktiken der Auftragsvergabe erschweren.
    Dazu gehören - ich kann mich mit den Vorschlägen, die Bündnis 90/Die Grünen bereits vor anderthalb Jahren gemacht haben, sehr einverstanden erklären -:
    Erstens. Jede Ausschreibung eines öffentlichen Auftrages muß öffentlich geschehen.
    Zweitens. Jedes Unternehmen, das sich für einen öffentlichen Auftrag bewirbt, muß Verhaltensrichtlinien für seine Angestellten erstellen, die jede Form korrupter Handlungen verbieten. In den jeweiligen Arbeitsverträgen müssen die Anti-Korruptionsrichtlinien enthalten sein. Ein privates Unternehmen, welches diese Anforderungen nicht erfüllt, muß von der Auftragsvergabe ausgeschlossen werden.
    Ebenfalls müssen selbständige Auslandstöchter von deutschen Unternehmen in das Korruptionsverbot mit einbezogen werden. Unternehmen, denen Preisabsprachen, Manipulationen, Bestechungen oder Abrechnungsbetrug nachgewiesen wurden, sollten generell zwei Jahre von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden.
    Drittens. Bei internationalen Geschäften, die durch öffentliche Bürgschaften und Garantien abgesichert sind, welche im Rahmen von Hermes-Bürgschaften stattfinden, muß die Verpflichtungserklärung der deutschen Unternehmen um eine eindeutige Anti-Korruptionsklausel erweitert werden.
    Viertens. Von allen Ausschreibungsunterlagen der Verwaltung müssen Kopien angefertigt werden, damit nachträgliche Manipulationen nachweisbar und überprüfbar bleiben.
    Fünftens. Auf Bundesebene sollte eine Arbeitsgruppe aus Bundesanwaltschaft und Bundesrechnungshof eingerichtet werden, die zu jeder Zeit das Recht hat, ohne Vorankündigung alle Ausschreibungsakten in allen Bundesbehörden und Bundesministerien einzusehen.
    Sechstens. In allen Verwaltungseinheiten, die als korruptionsgefährdet gelten, ist das Rotationsprinzip hinsichtlich des Arbeitsplatzes einzuführen.
    Siebtens. Behördenleitern in der Verwaltung müßte eine Anzeigepflicht hinsichtlich korrupter Handlungen auferlegt werden.
    Achtens. In jeder Behörde soll eine zentrale Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger eingerichtet werden.
    In erster Linie geht es also nicht um die Einführung neuer Straftatbestände oder den Ausbau polizeilicher Überwachungsmethoden. Einen Durchbruch

    Dr. Uwe-Jens Heuer
    bei der Korruptionsbekämpfung können wir nur durch Transparenz, Demokratisierung der Verwaltung und Mobilisierung der Öffentlichkeit erzielen.

    (Beifall bei der PDS und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)