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    Plenarprotokoll 13/125 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 125. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 26. September 1996 Inhalt: Nachträgliche Glückwünsche zum Geburtstag des Abgeordneten Peter Zumkley 11185 A Eintritt der Abgeordneten Marlene Rupprecht in den Deutschen Bundestag . . . 11185 B Wahl des Abgeordneten Erwin Marschewski in den Verwaltungsrat der Deutschen Welle 11185 B Bestellung des Abgeordneten Rudolf Bindig zum ordentlichen und des Abgeordneten Gernot Erler zum stellvertretenden Mitglied in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates 11185 B Erweiterung der Tagesordnung 11185 B Absetzung der Punkte 14 a und b sowie 19f von der Tagesordnung 11185 D Nachträgliche Ausschußüberweisung . 11185 D Tagesordnungspunkt 4: Wohnungsbaudebatte a) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Anpassung der wohngeldrechtlichen Überleitungsregelungen für das in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannte Gebiet (Wohngeldüberleitungsgesetz) (Drucksache 13/5587) . 11186 A b) Erste Beratung des von dem Abgeordneten Klaus-Jürgen Warnick und der Gruppe der PDS eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Anpassung der wohngeldrechtlichen Überleitungsregelungen - Wohngeldüberleitungsgesetz - (Drucksache 13/5512) . . . . 11186 A c) - Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Altschuldenhilfen für Kommunale Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften und private Vermieter in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet (AHG- Änderungs-Gesetz) (Drucksache 13/ 5417) 11186 B - Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Dr.-Ing. Dietmar Kansy, Werner Dörflinger, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der CDU/CSU sowie den Abgeordneten Hildebrecht Braun (Augsburg), Dr. Klaus Röhl und der Fraktion der F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Altschuldenhilfe-Gesetzes (Drucksachen 13/4949, 13/5605) 11186 B - Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau - zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung - zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über die Umsetzung des Altschuldenhilfe-Gesetzes und den Fortgang der Wohnungsprivatisierung in den neuen Bundesländern - zu dem Antrag der Abgeordneten Franziska Eichstädt-Bohlig, Steffi Lemke und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Förderung der Wohnungsprivatisierung an Mieter, Genossenschaften und Mietergemeinschaften - zu dem Antrag des Abgeordneten Klaus-Jürgen Warnick und der Gruppe der PDS: Beendigung der Zwangsprivatisierung von kommunalen und genossenschaftlichen Wohnungen in den ostdeutschen Bundesländern durch Änderung des AltschuldenhilfeGesetzes (Drucksachen 13/2501, 13/4081, 13/4077, 13/4837, 13/5605) 11186 B in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 2: Antrag der Abgeordneten Franziska Eichstädt-Bohlig, Andrea Fischer (Berlin), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das Wohngeld bedarfsgerecht reformieren - die Abhängigkeit vom Wohngeld senken (Drucksache 13/5578) . . 11186 D Dr.-Ing. Dietmar Kansy CDU/CSU . . 11187 A Wolfgang Thierse SPD 11188 D Franziska Eichstädt-Bohlig BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 11191 B Hildebrecht Braun (Augsburg) F.D.P. . 11193 C Franziska Eichstädt-Bohlig BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 11195 B, 11206 B Klaus-Jürgen Warnick PDS 11196 B Norbert Otto (Erfurt) CDU/CSU . . . 11197 D Iris Gleicke SPD 11199 A Dr. Klaus Töpfer, Bundesminister BMBau 11200 C Achim Großmann SPD 11202 D Hannelore Rönsch (Wiesbaden) CDU/CSU 11205 B Wolfgang Thierse SPD 11205 D Anke Fuchs (Köln) SPD 11207 A Tagesordnungspunkt 5: a) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches, des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, der Strafprozeßordnung und anderer Gesetze - Korruptionsbekämpfungsgesetz - (Drucksache 13/ 3353) 11208 C b) Erste Beratung des von den Abgeordneten Norbert Geis, Erwin Marschewski und der Fraktion der CDU/CSU sowie den Abgeordneten Detlef Kleinert (Hannover), Jörg van Essen und der Fraktion der F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Bekämpfung der Korruption (Drucksache 13/5584) 11208 C c) Antrag der Abgeordneten Frank Hofmann (Volkach), Alfred Hartenbach, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Maßnahmen zur Bekämpfung der nationalen und internationalen Korruption (Drucksache 13/4118) 11208 D Norbert Geis CDU/CSU 11208 D Frank Hofmann (Volkach) SPD 11211 B Manfred Such BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 11214 B Detlef Kleinert (Hannover) F.D.P. . . . 11216 D Dr. Uwe-Jens Heuer PDS 11218 A Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Bundesminister BMJ 11220 A Alfred Hartenbach SPD 11221 C Manfred Such BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 11222 D Erwin Marschewski CDU/CSU 11223 D Norbert Gansel SPD 11224 B Hermann Leeb, Staatsminister (Bayern) 11225 C Dr. Ingomar Hauchler SPD 11226 D Erwin Marschewski CDU/CSU . . . 11228 B Ingrid Matthäus-Maier SPD 11229 A Norbert Geis CDU/CSU 11229 B Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten CDU/ CSU 11230 D Dr. Max Stadler F D P. 11232 A Dr. Horst Waffenschmidt, Parl. Staatssekretär 11233 B Tagesordnungspunkt 19: Überweisungen im vereinfachten Verfahren a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 11. Dezember 1995 zur Änderung des Abkommens vom 31. Oktober 1975 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Volksrepublik China über den Zivilen Luftverkehr (Drucksache 13/5291) 11234 B b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes (Drucksache 13/5292) 11234 C c) Erste Beratung des von der Gruppe der PDS eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundessozialhilfegesetzes (Drucksache 13/5426) 11234 C d) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 13. November 1991 zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften über die Vollstreckung ausländischer strafrechtlicher Verurteilungen (Drucksache 13/5468) . . . 11234 C e) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs (Drucksache 13/5585) 11234 C g) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Eigentumsfristengesetzes (Drucksache 13/5586) . . . . 11234 D h) Antrag der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann und der Gruppe der PDS: Ausbau statt Neubau der Schleuse Charlottenburg im Projekt 17 der Verkehrsprojekte Deutsche Einheit (Drucksache 13/2283) 11234 D i) Antrag der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann, Dr. Winfried Wolf und der Gruppe der PDS: Revision des Dreijahresplans für den Ausbau des Schienenwegenetzes des Bundes in den Jahren 1995 bis 1997 (Drucksache 13/2284) . 11234 D j) Antrag der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann, Dr. Winfried Wolf und der Gruppe der PDS: Einführung einer Schwerverkehrsabgabe (Drucksache 13/2360) 11235 A k) Antrag der Abgeordneten Horst Sielaff, Marianne Klappert, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Erhaltung und Nutzung der biologischen Vielfalt landwirtschaftlicher Nutzpflanzen (Drucksache 13/4985) . . . 11235 A 1) Antrag der Abgeordneten Franziska Eichstädt-Bohlig, Werner Schulz (Berlin), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Fördergebietsdarlehen für die Erneuerung des Wohnungsbestandes ostdeutscher Eigentümer und für Bauinvestitionen ostdeutscher Gewerbetreibender (Drucksache 13/5000) 11235 B m) Antrag der Abgeordneten Horst Sielaff, Marianne Klappert, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Abschaffung der Käfigbatteriehaltung von Legehennen in der Europäischen Union (Drucksache 13/5210) . . . . 11235 B n) Antrags des Bundesministeriums der Finanzen: Entlastung der Bundesregierung für das Haushaltsjahr 1995 - Vorlage der Haushaltsrechnung und Vermögensrechnung des Bundes (Jahresrechnung 1995) (Drucksache 13/5141) 11235 B o) Antrag des Bundesministeriums der Finanzen: Einwilligung gemäß § 64 Abs. 2 der Bundeshaushaltsordnung in die Veräußerung einer Teilfläche der ehemaligen Wildermuth-Kaserne in Böblingen an das Land Baden-Württemberg (Drucksache 13/5340) . . . 11235 C p) Antrag des Bundesministeriums der Finanzen: Einwilligung gemäß § 64 Abs. 2 der Bundeshaushaltsordnung in die Veräußerung der ehemaligen Bismarck- und Bose-Bergmann-Kaserne in Wentorf bei Hamburg (Drucksache 13/5452) 11235 C q) Antrag des Bundesministeriums der Finanzen: Einwilligung gemäß § 64 Abs. 2 der Bundeshaushaltsordnung -in die Veräußerung bundeseigener Grundstücke in Frankfurt am Main, ehemals US-genutztes IG FarbenHochhausgelände (Teilfläche) (Drucksache 13/5470) 11235 C Tagesordnungspunkt 20: Abschließende Beratungen ohne Aussprache a) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 16. November 1995 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sozialistischen Republik Vietnam zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (Drucksachen 13/4791, 13/5603) 11235 D b) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 22. November 1995 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Dänemark zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bei den Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie bei den Nachlaß-, Erbschaft- und Schenkungsteuern und zur Beistandsleistung in Steuersachen (Deutsch-dänisches Steuerabkommen) (Drucksachen 13/ 4903, 13/5609) 11236 A c) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Post und Telekommunikation zu dem Antrag des Abgeord- neten Dr. Manuel Kiper und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ein ökologischer, sozialer und demokratischer Weg in die Informationsgesellschaft I (Grundsätze für die Postreform III) (Drucksachen 13/1931, 13/ 4463) 11236 B d) Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Otto Reschke, Hans Büttner (Ingolstadt), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Änderung der Übergangsregelung beim Eigenheimzulagengesetz (Drucksachen 13/4408, 13/5323) 11236 B e) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Der Binnenmarkt 1995 — Bericht der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament (Drucksachen 13/4514 Nr. 2.11, 13/5171 [neu]) . . . 11236 C f) Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 137 zu Petitionen (Drucksache 13/5522) . . . . 11236 C g) Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 138 zu Petitionen (Drucksache 13/5523) . . . . 11236 C Zusatztagesordnungspunkt 3: Weitere abschließende Beratung ohne Aussprache Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Post und Telekommunikation zu der Verordnung der Bundesregierung: Zustimmungsbedürftige Verordnung zur TelekommunikationsUniversaldienstleistungsverordnung (Drucksachen 13/5495, 13/5550 Nr. 2.4, 13/5604) 11236 D Zusatztagesordnungspunkt 4: Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bundesregierung zur tarifvertraglich geregelten Lohnfortzahlung angesichts jüngster Reaktionen von der Arbeitgeberseite Dr. Heidi Knake-Werner PDS 11237 C Julius Louven CDU/CSU 11238 D Hans Büttner (Ingolstadt) SPD 11239 C Dr. Gisela Babel F.D.P 11240 C Annelie Buntenbach BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 11241 C Friedrich Bohl, Bundesminister BK . . 11242 B Peter Dreßen SPD 11243 C Dr. Peter Ramsauer CDU/CSU 11244 C Dr. Gregor Gysi PDS 11246 A Dr. Norbert Blüm, Bundesminister BMA 11247 C Erika Lotz SPD 11249 B Karl-Josef Laumann CDU/CSU 11250 B Hans-Eberhard Urbaniak SPD 11251 B Heinz Schemken CDU/CSU 11252 A Vizepräsident Hans-Ulrich Klose . . . 11247 C Tagesordnungspunkt 6: a) Antrag der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und F.D.P.: Verbesserung des Jugendaustausches zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik (Drucksache 13/5542) . . . 11253 A b) Antrag der Gruppe der PDS: Förderung des deutsch-tschechischen Jugendaustausches (Drucksache 13/5579) 11253 B Maria Eichhorn CDU/CSU 11253 B Christoph Matschie SPD 11254 B Maria Eichhorn CDU/CSU 11255 B Margareta Wolf (Frankfurt) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 11256 A Matthias Berninger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 11256 C Birgit Homburger F D P. 11257 B Gerhard Zwerenz PDS 11258 B Claudia Nolte, Bundesministerin BMFSFJ 11258 D, 11260 B Christel Hanewinckel SPD 11260 A Tagesordnungspunkt 7: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Jugendarbeitsschutzgesetzes (Druck sache 13/5494) 11260 C Horst Günther, Parl. Staatssekretär BMA 11260 D Konrad Gilges SPD 11261 D Dr. Gisela Babel F.D.P 11262 C Annelie Buntenbach BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 11263 C Dr. Gisela Babel F.D.P 11264 C Konrad Gilges SPD 11265 A Rosel Neuhäuser PDS 11266 A Wolfgang Meckelburg CDU/CSU . . . 11266 C Tagesordnungspunkt 8: Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über die Lage der Medien in der Bundesrepublik Deutschland 1994 — Medienbericht 1994 — (Drucksachen 12/8587, 13/265 Nr. 1.6, 13/4288) 11267 D Dr. Horst Waffenschmidt, Parl. Staatssekretär 11268 A Thomas Krüger SPD 11269 A Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast SPD . . 11269 C Rezzo Schlauch BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 11271 A Dr. Max Stadler F D P. 11272 A Wolfgang Bierstedt PDS 11273 C Hans-Otto Wilhelm (Mainz) CDU/CSU 11275 A Wolfgang Bierstedt PDS 11276 C Wolf-Michael Catenhusen SPD . . . 11277 A Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast SPD . 11277 C Dr. Max Stadler F D P. 11278 A Thomas Krüger SPD 11279 D Tagesordnungspunkt 9: Antrag der Abgeordneten Margot von Renesse, Christel Hanewinckel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Bedarfsdeckende Unterhaltssätze für Kinder (Drucksache 13/5211) . 11282 B Margot von Renesse SPD 11282 B Renate Diemers CDU/CSU 11284 B Irmingard Schewe-Gerigk BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 11285 B Hildebrecht Braun (Augsburg) F.D.P. . . 11286 A Margot von Renesse SPD . . 11286 B, 11288 A Heidemarie Lüth PDS 11287 A Dr. Wolfgang von Stetten CDU/CSU . . 11287 C Rainer Funke, Parl. Staatssekretär BMJ . 11288 D Tagesordnungspunkt 10: Antrag der Abgeordneten Gerald Häfner, Halo Saibold, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Maßnahmen zur wirksameren Verfolgung der sexuellen Ausbeutung von Kindern durch Deutsche im Ausland (Drucksache 13/5139) 11289 D Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 11290 A Peter Altmaier CDU/CSU 11291 A Dorle Marx SPD 11292 A Jörg van Essen F.D.P. 11294 B Rosel Neuhäuser PDS 11295 B Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Bundesminister BMJ 11295 D Ulla Jelpke PDS 11296 C Hanna Wolf (München) SPD 11297 A Wolfgang Dehnel CDU/CSU 11297 B Dr. Jürgen Meyer (Ulm) SPD 11298 A Erika Reinhardt CDU/CSU 11299 A Rita Grießhaber BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 11300 B Horst Eylmann CDU/CSU 11301 A Claudia Nolte, Bundesministerin BMFSFJ 11301 C Dr. Edith Niehuis SPD 11302 A Jörg Tauss SPD 11302 B Tagesordnungspunkt 11: Antrag des Abgeordneten Manfred Such und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Mehr Effektivität und demokratische Transparenz bei der Gewinnung und Analyse außenpolitischer Erkenntnisse durch Auflösung des Bundesnachrichtendienstes (Drucksache 13/4374) 11303 B Manfred Such BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 11303 C Dr. Rolf Olderog CDU/CSU 11304 C Hans-Peter Kemper SPD 11306 B Dr. Burkhard Hirsch F D P. 11308 B Ulla Jelpke PDS 11309 B Bernd Schmidbauer, Staatsminister BK 11309 D Tagesordnungspunkt 12: Erste Beratung des von den Abgeordneten Dagmar Freitag, Klaus Lohmann (Witten), weiteren Abgeordneten und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Bekämpfung des Doping und zur Umsetzung des Übereinkommens des Europarates gegen Doping (Drucksache 13/5215) . 11311 C Tagesordnungspunkt 13: Antrag der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS: Änderung des Strafvollzugsgesetzes (Drucksache 13/1443) 11311 D Ulla Jelpke PDS 11312 A Franz Peter Basten CDU/CSU 11312 D Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 11313 B Günter Graf (Friesoythe) SPD . . . . 11314 B Ulla Jelpke PDS 11314 C Erika Simm SPD 11314 D Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 11316 B Jörg van Essen F.D.P. 11317 B Rainer Funke, Parl. Staatssekretär BMJ . 11318 A Nächste Sitzung 11318 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 1131* A Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 12 (Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Doping und zur Umsetzung des Übereinkommens des Europarates gegen Doping) Dagmar Freitag SPD 11319* C Beatrix Philipp CDU/CSU 11321* A Dr. Dieter Thomae F.D.P 11321* D Monika Knoche BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 11322* B Dr. Ruth Fuchs PDS 11323* A Eduard Lintner, Parl. Staatssekretär BMI 11323* D Anlage 3 Arbeit der Stiftung „Haus der Behinderten" in Bonn MdlAnfr 3, - Drs 13/5565 - Dr. Wolfgang Weng (Gerlingen) F.D.P. SchrAntw PStSekr Horst Günther BMA . 11324* C 125. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 26. September 1996 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Andres, Gerd SPD 26. 9. 96 Antretter, Robert SPD 26. 9. 96 * Augustin, Anneliese CDU/CSU 26. 9. 96 Beer, Angelika BÜNDNIS 26. 9. 96 90/DIE GRÜNEN Behrendt, Wolfgang SPD 26. 9. 96 * Bindig, Rudolf SPD 26. 9. 96 * Blunck, Lilo SPD 26. 9. 96 Dr. Böhmer, Maria CDU/CSU 26. 9. 96 Borchert, Jochen CDU/CSU 26. 9. 96 Bühler (Bruchsal), Klaus CDU/CSU 26. 9. 96 * Dr. Däubler-Gmelin, SPD 26. 9. 96 Herta Dr. Feldmann, Olaf F.D.P. 26. 9. 96 Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 26. 9. 96 * Glos, Michael CDU/CSU 26. 9. 96 Haack (Extertal), SPD 26. 9. 96 * Karl Hermann Hirche, Walter F.D.P. 26. 9. 96 Hoffmann (Chemnitz) SPD 26. 9. 96 Jelena Horn, Erwin SPD 26. 9. 96 * Hornung, Siegfried CDU/CSU 26. 9. 96 * Imhof, Barbara SPD 26. 9. 96 Dr. Jacob, Willibald PDS 26. 9. 96 Junghanns, Ulrich CDU/CSU 26. 9. 96 * Dr. Kinkel, Klaus F.D.P. 26. 9. 96 Lenzer, Christian CDU/CSU 26. 9. 96 * Maaß (Wilhelmshaven), CDU/CSU 26. 9. 96 * Erich Michels, Meinolf CDU/CSU 26. 9. 96 * Neumann (Berlin), Kurt SPD 26. 9. 96 Dr. Probst, Albert CDU/CSU 26. 9. 96 * Regenspurger, Otto CDU/CSU 26. 9. 96 Reuter, Bernd SPD 26. 9. 96 Rühe, Volker CDU/CSU 26. 9. 96 Schäfer (Mainz), Helmut F.D.P. 26. 9. 96 Schloten, Dieter SPD 26. 9. 96 * Schmidt (Aachen), Ulla SPD 26. 9. 96 von Schmude, Michael CDU/CSU 26. 9. 96 * Terborg, Margitta SPD 26. 9. 96 * Tröger, Gottfried CDU/CSU 26. 9. 96 Zierer, Benno CDU/CSU 26. 9. 96 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 12 (Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Doping und zur Umsetzung des Übereinkommens des Europarates gegen Doping) Dagmar Freitag (SPD): Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf unternimmt die SPD-Fraktion erneut einen Versuch, durch neue gesetzliche Regelungen die Dopingbekämpfung - gezielter als bisher möglich - angehen zu können. Wir sind nach wie vor der Meinung, daß Regelungslücken im AMG bestehen. In dieser Auffassung sind wir in zahlreichen Gesprächen, die wir in den vergangenen Monaten mit Fachleuten auf dem Gebiet der Dopingbekämpfung geführt haben, bestärkt worden. Es geht um das unlautere Verschaffen von Wettbewerbsvorteilen, um skrupelloses Handeln und um die Gesundheit von Menschen. Menschen sind gestorben. Sie sind gestorben, weil ihre Körper der massenhaften Einnahmen von unterschiedlichsten Arzneimitteln zur Leistungsmanipulation nicht mehr gewachsen waren. Sie mußten aber auch sterben, weil es offensichtlich kein großes Problem war, sich die entsprechenden Mittel besorgen zu lassen oder selbst zu besorgen. Die Leichtathletin Birgit Dressel hat ihre damalige enorme Leistungssteigerung mit dem Leben bezahlt, genau wie der Bodybuilder Andreas Münzer mit seinem Streben nach dem kraftstrotzenden, makellosen Körper. Wer wollte es leugnen: Doping spielt im Hochleistungssport genau wie in der Bodybuildingszene eine bedeutende Rolle. Die Sportfachverbände wenden auf Aktive, die des Dopings überführt wurden, ihre eigenen Sanktionsvorschriften an. Dieses ist richtig und wird vom vorliegenden Gesetzentwurf nicht berührt. Der Gesetzentwurf zielt vielmehr auf das Umfeld der Aktiven ab. Nach der derzeit geltenden Rechtslage steht die Abgabe von Arzneimitteln zu ärztlich nicht indizierten Zwecken gemäß § 95 Abs. 1 Nr. 4 AMG nur dann unter Strafandrohung, wenn die Abgabe der Substanzen einen gewissen Umfang erreicht und entgeltlich geschieht. Aber der Dealer, der sich geschickt anstellt und sich nur bei einem einmaligen Verkauf erwischen läßt, kann nicht verurteilt werden - weil ihm nicht nachgewiesen werden kann, daß der Handel für ihn eine dauerhafte Erwerbsquelle darstellt. Es ist auch hinlänglich bekannt, daß mit solchen Mitteln eben nicht nur ein schwunghafter, einträglicher Handel getrieben wird, sondern daß aus unterschiedlichen Motiven Dopingmittel auch kostenlos abgegeben werden. Daher muß aus unserer Sicht eine Sanktionsvorschrift geschaffen werden, die auch die kostenlose Abgabe von Arzneimitteln zu Dopingzwecken unter Strafe stellt. Sport ist zum Geschäft geworden - für Aktive wie für Trainer. Der „Marktwert" eines Trainers steigt bekanntlich mit den Erfolgen des oder der von ihm betreuten Athleten. Wer möchte da die Versuchung bestreiten, mit unerlaubten Mitteln die Aktiven etwas beweglicher, schneller, kräftiger zu machen? Und das mit der beruhigenden Gewißheit, sich nicht einmal strafbar zu machen! In besonderem Maße sind einmal mehr Kinder und Jugendliche gefährdet: Im Gegensatz zu Erwachsenen - zumal wenn diese Hochleistungssportler sind - verfügen sie ganz sicher noch nicht über entsprechende medizinische Kenntnisse, um die fatalen Konsequenzen eines Arzneimittelmißbrauchs für ihre Gesundheit auch nur annähernd einschätzen zu können. Vielmehr vertrauen sie der Kompetenz eines Trainers, der ihnen scheinbar harmlose Mittel zur Leistungssteigerung unentgeltlich weitergibt. Die Abgabe von Dopingmitteln an Minderjährige und die Anwendung dieser Mittel an ihnen ist bisher gesetzlich nicht gesondert geregelt. Die gebotene Schutzwürdigkeit von Minderjährigen erfordert aus unserer Sicht jedoch eine Strafverschärfung. Die von uns vorgeschlagene Neuregelung sieht hier eine Mindeststrafe von einem Jahr - ohne die Möglichkeit einer Geldstrafe - vor. Der vorliegende Gesetzentwurf ist aus der Einsicht entstanden, daß für die Dopingszene ein beträchtlicher Freiraum besteht, den es einzuengen gilt. Wiederholte Hinweise seitens der CDU/CSU auf eine vermeintliche alleinige Verantwortlichkeit des Sports gehen an der Problematik vorbei. Dem Sport allein sind nämlich im Kampf gegen Doping Grenzen gesetzt. Diese werden deutlich, wenn sich Trainer der Sportgerichtsbarkeit allein dadurch entziehen können, daß sie keinem Verein des entsprechenden Spitzenverbandes angehören - so geschehen im Fall Springstein. Die Sprinterinnen Krabbe, Breuer und Derr hatten planmäßig während der Trainingsphase das verschreibungspflichtige Medikament Spiropent eingenommen, und zwar in den von Springstein vorgegebenen Dosierungen. Keiner der drei Athletinnen war dieses Mittel von einem Arzt verschrieben worden, sondern es wurde auf dem schwarzen Markt beschafft. Nach unseren Informationen hat der Trainer das Medikament kostenlos an die Sportlerinnen weitergegeben. Ein gegen ihn eingeleitetes Ermittlungsverfahren wurde von der zuständigen Staatsanwaltschaft Neubrandenburg eingestellt, weil ein Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz nicht vorliege. Die von uns vorgeschlagene Änderung des § 95 Abs. 1 Nr. 4 AMG soll gerade die unentgeltliche Weitergabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln unter Strafe stellen, damit Fälle wie dieser zukünftig nicht mehr ungeahndet bleiben müssen. Die einzige Konsequenz für Herrn Springstein war die folgerichtige Entscheidung des DLV, ihn als Trainer nicht weiterzubeschäftigen. Damit waren die Handlungsmöglichkeiten eines Verbandes bereits erschöpft! In der Debatte zum 8. Sportbericht der Bundesregierung habe ich bereits ausgeführt, daß man den Sport in seinen Bemühungen um Manipulationsfreiheit von seiten der Politik unterstützen muß. Mit der Finanzierung von Dopingkontrollen, so wichtig sie sind, kommen wir unserer Aufgabe jedoch nur unzureichend nach. Unter diesem Gesichtspunkt habe ich mit verhaltenem Optimismus eine Stellungnahme des Kollegen Dr. Feldmann in der DSB Presse Nr. 36 zur Kenntnis genommen. Ich zitiere: Dabei ist auch zu prüfen, inwieweit Doping gesetzlich verboten und mit entsprechenden Sanktionen belegt werden muß. Und weiter: In jedem Fall darf der Sport mit der Lösung der Doping-Problematik nicht allein gelassen werden. Dies ist auch eine Aufgabe der Politik. Soweit der Kollege Dr. Feldmann, F.D.P. Geradezu Ermutigendes ist auch aus der CDU zu vernehmen, bislang jedoch leider nur aus der nordrhein-westfälischen CDU. Auf den Gesetzentwurf der SPD angesprochen, ließ CDU-Mann Leonhard Kuckardt vor einigen Wochen im Morgenmagazin der ARD wörtlich folgendes verlauten: Ich würde meinen Freunden in der CDU/CSU- Bundestagsfraktion empfehlen, daß sie diesen Gesetzentwurf der SPD zum Anlaß nimmt, um einen eigenen Gesetzentwurf einzubringen, der darüber hinausgeht. Ich glaube, es wird doch sehr deutlich, daß bei dem Kampf gegen Doping alle, die es ernst meinen, an einem Strang ziehen müssen. Das gilt für den Bereich des Hochleistungssports, in dem sich immer noch nicht alle Fachverbände in der erforderlichen Weise betätigen. Die vielfältigen und lobenswerten Aktivitäten einzelner Spitzenverbände innerhalb des DSB können nicht ausreichen, sondern müssen auch von den anderen Verbänden endlich umgesetzt werden. Der Sport kann in seinem Kampf gegen Doping nur ernst genommen werden, wenn endlich eine einheitliche Linie erkennbar ist. Dieses erwarten wir. Unserer Meinung nach kann dann der Sport erwarten, daß der Gesetzgeber Rahmenbedingungen schafft, die dort ansetzen, wo die Sportgerichtsbarkeit zwangsläufig ihre Grenzen findet. Zum Ende meiner Ausführungen möchte ich eines ganz deutlich machen: Der vorliegende Gesetzentwurf richtet sich in keinem Punkt gegen Athletinnen und Athleten. Es ist in der Tat nicht die Aufgabe des Gesetzgebers, die nicht verbotene Selbstgefährdung erwachsener, mündiger Menschen zu verhindern. Dagegen ist aber sehr wohl unsere Aufgabe, zu verhindern, daß Dritte von dieser Selbstgefährdung pro- fitieren, sei es in finanzieller oder auch in ideeller Weise. Der Gesetzentwurf richtet sich deshalb ausschließlich gegen ein verantwortungsloses Umfeld, das sich bisher bei geschickter Handhabung erfolgreich einer Bestrafung entziehen kann. Die Bundesregierung hat sich durch den Beitritt zum Europäischen Übereinkommen gegen Doping von 1989 verpflichtet - ich zitiere -: in geeigneten Fällen Gesetze, Vorschriften oder Verwaltungsmaßnahmen zu erlassen, um die Verfügbarkeit sowie die Anwendung verbotener Dopingwirkstoffe und -methoden im Sport ... einzuschränken. Angesichts des Ausmaßes, das der Mißbrauch von Arzneimitteln zu Dopingzwecken in den letzten Jahren angenommen hat, ist dies, meine Damen und Herren, nicht nur ein geeigneter Fall für Maßnahmen, sondern ein notwendiger Anlaß, um endlich tätig zu werden. Vielen Dank. Beatrix Philipp (CDU/CSU): Obwohl ich selbst keine Erfahrung mit der Einnahme von Doping-Mitteln habe, hat mich die Fraktion der CDU/CSU mit der Aufgabe betraut, zu dem vorliegenden Gesetzentwurf der SPD-Fraktion zur Bekämpfung des Doping aus gesundheitspolitischer Sicht Stellung zu beziehen. Zuvor möchte ich aber das im vorliegenden Gesetzentwurf der SPD-Fraktion angesprochene Problem des Dopingmißbrauchs durch kostenlose Abgabe von Arzneimitteln in den Kontext zurückführen, in den es aus meiner Sicht gehört, nämlich in den Arzneimittelbereich. Wenn ich den Gesetzentwurf der SPD-Fraktion richtig verstanden habe, möchten die Damen und Herren der SPD das Arzneimittelgesetz geändert haben. Hier drängt sich förmlich die Frage auf, ob es sinnvoll ist, ein neues Gesetz mit eigenem Gesetzestitel zu schaffen, wenn hierdurch lediglich ein bereits bestehendes Gesetz geändert werden soll. Das zur Zeit gültige Arzneimittelgesetz, das die staatlichen Anforderungen an die Qualität, Unbedenklichkeit und Wirksamkeit industriell erzeugter Arzneimittel regelt und die Zulassung, den Verkehr sowie die behördliche Überwachung ordnet, enthält bereits zahlreiche Regelungen, die den Mißbrauch von Doping eingrenzen. Mißbrauchsformen, wie der Verkauf verschreibungspflichtiger Arzneimittel durch Privatpersonen, werden jedoch bislang nach neuerer Rechtsprechung im Arzneimittelgesetz nicht ausnahmslos erfaßt. Deshalb beabsichtigt das Bundesministerium für Gesundheit in der 7. Novelle zur Änderung des Arzneimittelgesetzes in § 5 des Arzneimittelgesetzes eine Regelung aufzunehmen, nach der folgendes verboten ist: Erstens. Arzneimittel zu Dopingzwecken bei Menschen in den Verkehr zu bringen, zu verschreiben oder bei anderen anzuwenden. Eine entsprechende Strafbewehrung wird in § 95 Abs. 1 Arzneimittelgesetz vorgesehen. Zweitens. Für das Doping bei Minderjährigen soll eine Einordnung als Regelbeispiel eines besonders schweren Falles in § 95 Abs. 3 Arzneimittelgesetz vorgenommen werden. Wie Sie wissen, enthält das zur Zeit gültige Arzneimittelgesetz bereits Vorschriften, die der illegalen Abgabe von Arzneimitteln zu Dopingzwecken bei Menschen entgegenwirken, die es allerdings zu verbessern, das heißt zu präzisieren, möglicherweise auch zu verschärfen gilt. Bei dem geplanten Verbot des Inverkehrbringens, das heißt jeder Abgabe von Arzneimitteln zu Dopingzwecken an andere, handelt es sich deshalb vor allem um eine Klarstellung dieser Vorschrift, die jedoch, verbunden mit der erhöhten Strafandrohung für ein Doping bei Minderjährigen erhebliches Gewicht erhält. Das Verbot von Verschreibung und Anwendung von Dopingmitteln geht dennoch über die bisher gültige Rechtslage hinaus. Die Anwendung von Dopingmitteln durch einen Trainer oder den Betreiber eines Sportstudios soll nunmehr erstmalig von einem gesetzlichen Verbot erfaßt werden. Daß aber gerade in diesem Bereich die Weitergabe von wachstumssteigernden Tröpfchen, Pillchen oder Pülverchen unentgeltlich erfolgen soll, kann ja eigentlich nur zum Schmunzeln anregen. Aus Sicht der CDU/CSU-Fraktion brauchen wir zwar kein eigenes, groß angelegtes Dopingbekämpfungsgesetz, das inhaltlich im Grunde nichts anderes ist als ein unzureichendes Änderungsgesetz zum Arzneimittelgesetz, dennoch stimmen wir heute, weil es guter Brauch ist, der Überweisung in die Fachausschüsse zu. Dr. Dieter Thomae (F.D.P.): Doping, daran besteht kein Zweifel, ist ein Problem, das sowohl im Spitzensport als auch im Breitensport und im Bodybuildingbereich zunehmend an Bedeutung gewinnt. Um die eigene Leistung zu steigern, ist einigen Menschen jedes Mittel recht. Im Sport geht es natürlich darum, zu gewinnen - und das um jeden Preis. Das Fairnessgebot gegenüber dem Gegner, das Chancengleichheit voraussetzt, wird bewußt verletzt. Auf den eigenen Körper wird dabei ebenfalls keine Rücksicht genommen. Wie wir alle wissen, hinken die Methoden, das Doping nachzuweisen, immer hinter dem Erfindungsreichtum zurück. Laufend werden neue Substanzen entwickelt und der Einnahmerhythmus so variiert, daß eine Entdeckung nach Möglichkeit ausgeschlossen ist. Äußerst bedenklich erscheint mir auch das, was sich im Freizeitbereich insbesondere in den Bodybuildingstudios abspielt. Für die Herausbildung einiger Muskeln mehr wird in Kauf genommen, daß es zu schwerwiegenden gesundheitlichen Schäden kommt. Nicht immer ist umfangreiches Wissen über die Auswirkungen der Stoffe vorhanden, die Tag für Tag aufgenommen werden. Aber zumindest eine vage Vorstellung davon, daß das nicht gerade gesundheitsfördernd ist, haben auch die Freizeitsportler. Nur, es bewirkt bekanntlich wenig. Eine Initiative, des Dopings Herr zu werden, halte ich vom Grundsatz her für begrüßenswert. Es ist aber die Frage, wie man das am besten anstellt. Wenn wir die Abgabe aller Arzneimittel und Stoffe unter Strafe stellen, wenn sie zu Dopingzwecken verwendet werden, wie die SPD das vorhat, dann frage ich mich: Wer will denn feststellen, ob ein bestimmtes Präparat zur Therapie oder zum Doping eingesetzt werden soll? Ist das überhaupt kontrollierbar? Lohnt es den Aufwand solcher Kontrollen? Den grauen und den schwarzen Markt auf Sportplätzen und in Sporteinrichtungen trocknen wir dadurch nicht aus. Wer will denn verhindern, daß weiterhin unter der Ladentheke Dopingpräparate den Besitzer wechseln? Ich bin der felsenfesten Überzeugung, daß wir das Problem nur dann in den Griff bekommen, wenn es uns gelingt, an diejenigen heranzukommen, die dieses ganze Zeug schlucken. Ich bin deshalb der Auffassung, daß wir in allererster Linie die Informationspolitik über die Schäden, die die unkontrollierte Einnahme von solchen pharmazeutischen Substanzen mit sich bringt, viel deutlicher machen müssen. Die Koalition wird in den nächsten Wochen eine Arzneimittelgesetznovelle auf den Weg bringen. Erste Vorgespräche dazu haben bereits stattgefunden. Wir haben vor, in diesem Zusammenhang auch eine Regelung für die Abgabe von Dopingmitteln zu schaffen. Allerdings - darauf lege ich Wert - muß das eine praktikable Lösung sein. Diese Regelung muß durch eine Verbesserung der Informationspolitik ergänzt werden. Gesetzliche Verbote sind schön und gut. Erfolg haben wir aber nur dann, wenn die Sportler selbst bereit sind, auf Leistungssteigerung um jeden Preis zu verzichten. Monika Knoche (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Prinzipiell wird sich kaum ein Unterschied ausmachen lassen zwischen Sportlerinnen und Bodybuildern, die sich dopen, und RauschmittelkonsumentInnen, die ihren Körper auf andere Weise manipulieren, obgleich die einen den Inbegriff von „gesund", „leistungsstark" und „in" und die anderen den von „kaputt", „krank" und „draußen" darstellen. Die angebotenen stimulierenden Substanzen sind so vielfältig wie die Motive sie zu konsumieren. Spitzensportlerinnen sind aber Trägerinnen und RepräsentantInnen einer Leistungsidee und damit positive Vorbilder. Und alle wissen, daß Doping allgegenwärtig ist im Leistungssport. Die Grenzziehung zwischen chemisch-pharmazeutischen Produkten, die zu verabreichen erlaubt ist, und denen, die unter Doping fallen, ist so tatsächlich, wie die Dopingkontrollen effektiv sind. Doping ist in gewisser Weise ein Sonderfall des weltweiten Drogenproblems. Insofern ist es zu begrüßen, daß die SPD die Grundsatzfrage erneut aufwirft, ob, wo und wie Politik im Bereich des Doping intervenieren soll und kann. Ich begrüße deshalb, daß Sie nicht ein eigenständiges Dopingrecht schaffen wollen und zudem die große Verantwortung der Sportverbände und die Eigenverantwortlichkeit der Sportlerinnen - vor allem der erwachsenen - für ihren Körper betonen. Von dieser Verantwortung werden die Verbände und die Sportlerinnen auch dann nicht entlastet, wenn Ihr Entwurf Gesetz würde. Zu begrüßen ist zweitens, daß der Gesetzentwurf die Dimension des Problems umreißt, das nicht nur im Spitzensport existiert, sondern auch - und vermutlich zunehmend - im Breitensport, in der sportnahen Freizeitgestaltung und in Bodybuilding-Studios. Drittens ist zu begrüßen, daß Sie auf bedenkliche Interessenkonstellationen im Sport hinweisen, die zu Doping führen, und daß Sie die Problematik der unentgeltlichen Abgabe von Mitteln zu Dopingzwecken unter dem Schutz des Vertrauensverhältnisses zwischen Sportler und Trainer ansprechen. Da ist nichts zu beschönigen, was bedauerlicherweise gerade von seiten von Sportfunktionären und Sportmedizinern viel zu oft geschieht. Auf die Abgrenzungsschwierigkeiten des Dopingbegriffs haben Sie ebenso hingewiesen wie auf die rechtstechnischen Fragen eines angemessenen Minderjährigenschutzes. Soweit - so gut! Aber an einem entscheidenden Punkt ist Skepsis angebracht. Sie möchten erreichen, daß den potentiellen Abgebern von dopenden Substanzen die besondere Verwerflichkeit der kostenlosen Abgabe von Dopingmitteln an Minderjährige ins Bewußtsein gerückt wird, indem Sie diese Handlungen kriminalisieren. Aber ob dies durch ein Gesetz erreicht werden kann, dessen praktische Anwendbarkeit und Handhabbarkeit bereits auf den ersten Blick beträchtliche Probleme aufwirft, darf und muß bezweifelt werden. Die Schwierigkeit, die unentgeltliche Abgabe nachzuweisen und diese zu kontrollieren, thematisieren Sie nicht. Das wirkliche Problem, daß legal Mittel mit dopender Wirkung ärztlich verabreicht werden, schaffen Sie ebensowenig aus der Welt, wie dies letztlich über das Arzneimittelgesetz begrenzt wird. Sie haben ja recht, wenn Sie darauf verweisen, daß bisher kaum kriminelle Energien nötig waren, um Klienten im Training Dopingsubstanzen zugänglich zu machen. Aber richtig und wichtig ist dann auch, zu diskutieren, ob ein derartiges Gesetz in dem von Ihnen ja zutreffend charakterisierten Milieu einfach nur kriminelle Energie beflügelt und sich bei den potentiellen Tätern wegen der erkennbaren Lückenhaftigkeit der öffentlichen Intervention wohl nichts ändern muß. An die Wirksamkeit von Dopingkontrollen - nur, um noch einmal auf den Spitzensport, der ja das positive Vorbild für die Jugend schlechthin ist, zu kommen - glaubt heute niemand mehr so recht. Schließlich ist die Innovation der Pharmaindustrie unerschöpflich. Wer wirklich spitzenmäßiges Doping beherrscht, wird gerade die Dopingkontrolle bestehen. Es ist also schon angebracht, zu fragen, ob mit Ihrer Initiative denn nicht gerade die altbackenen Produkte in die Fänge der Kontrolleure geraten und ein zweigeteiltes Unrechtsbewußtsein gefördert wird. Schließlich sollten die Eltern nicht vergessen werden, die den Hochleistungssport ihrer Kinder allzuoft aus fehlgeleitetem eigenem Ehrgeiz unterstützen, wissend, was da geschieht. Letztlich ist jedes Medikament, sofern es von einem Sportarzt verordnet ist, legal verabreicht und erworben, auch wenn es dopende Wirkung hat. Befürchten Sie nicht auch, daß am Ende doch nur Polizeikontrollen in Bodybuilding-Studios stattfinden werden und die Strafandrohung den beabsichtigten Zweck nicht erreicht, insbesondere Kinder und Jugendliche wirkungsvoll vor hyperehrgeizigen Sportfunktionärs- und Elterninteressen zu schützen? Darüber möchten wir gerne weiter diskutieren. Dr. Ruth Fuchs (PDS): Medikamente, die die Leistungsfähigkeit des menschlichen Organismus steigern, bieten der legale Pharmamarkt sowie der illegale Schwarzmarkt in unübersehbarer Fülle an. Sie werden verschrieben, käuflich erworben, unentgeltlich weitergereicht. Genutzt von Jugendlichen und Erwachsenen, um noch leistungsfähiger, noch erfolgreicher Schul-, Studiums- und Prüfungsstreß zu bekämpfen bzw. die fast erdrückenden Arbeitsaufgaben zu bewältigen. Jeder weiß es, man kritisiert Fehlentwicklungen, man stellt auch die Frage nach der Gesundheitsgefährdung. Trotzdem, diese Art des Medikamentenkonsums scheint aber nicht so sehr spektakulär, nicht so sehr unmoralisch und verwerflich zu sein. Geschieht aber dasselbe im sogenannten Amateurleistungssport, sieht die gesellschaftliche Bewertung ganz anders aus. Mit dieser Bemerkung will ich keinesfalls den Dopingmißbrauch im Sport rechtfertigen und die mehr oder weniger erfolgreichen nationalen und internationalen Bemühungen im Kampf gegen das Dopen im Sport herabsetzen. Tatsache ist: Der Sport vertritt unverändert hohe Ideale, wie sie in der Olympischen Idee formuliert wurden, und hält an eigenen Rechtsnormen fest, die dieses Selbstverständnis reflektieren. Die Gesellschaft hat diese Vorbildrolle des Sports akzeptiert und damit das Recht, die Realität an diesen Ansprüchen zu messen. Aber in einer Sportwelt, die sich seit Jahrzehnten ständig verändert hat - egal aus welchen Gründen und Zwängen -, in der heute Geldranglisten, Werbeverträge, Siegprämien etc. dominieren und die Kluft zwischen armen und reichen Sportlern und Sportarten größer werden lassen, hat der Sport zunehmend auch mit selbstverschuldeten Widersprüchen zu kämpfen. Die Diskussionen um den Marktwert sportlicher Leistungen, von denen vor allem auch sportfremde Bereiche profitieren, gefährden die Selbstbestimmung des Sports, und ständige Veränderungen des sogenannten Amateurstatus untergraben Werte wie Moral und Fair play. Man redet über die Sinnkrise im Hochleistungssport, man weiß aber auch: Dopingmißbrauch ist nur eine von vielen Erscheinungen, die diesen Werteverfall begleiten. Will man diese Entwicklung wirklich bekämpfen, muß man ihre Ursachen beseitigen. Das Kurieren an Symptomen bleibt immer nur halbherzig und löst langfristig das eigentliche Problem nicht. Der vorliegende SPD-Gesetzentwurf folgt aber genau der im letzten Satz beschriebenen Strategie. Sanktionsvorschriften mögen auf nationaler Ebene für die Intentionen des Gesetzentwurfes hilfreich sein. Auf internationalem Gebiet wird der Einfluß auf die Harmonisierung der Anti-Doping-Maßnahmen kaum über eine Vorbildfunktion hinausgehen. Die Schuldzuweisung von Dopingmißbrauch ist in der Begründung des Gesetzentwurfes zu einseitig gefaßt. Nicht die Sportler und Sportlerinnen, nicht die Trainer und Betreuer haben diese Sportwelt verändert, sondern diese hat sie verändert. Der Stellenwert moralischer und rechtlicher Normen hat sich durch die Chance, viel Geld zu verdienen, verändert. Diesem Phänomen allein mit Gesetzen begegnen zu wollen, halte ich nicht für sehr aussichtsreich. Für die Bekämpfung des Dopingmißbrauches im sportnahen Freizeitbereich, in Fitness-Studios und bei jugendlichen Bodybuildern trifft, wenn auch völlig anders motivert - Stichwort: Schönheitsideale -, eine ähnliche Einschätzung zu. Ein weiterer Versuch, diese Fehlentwicklung juristisch in den Griff zu bekommen, bleibt zweifelhaft, ist aber kein Grund, dem Gesetzentwurf die Zustimmung zu verweigern. Eduard Lintner Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Dopingmißbrauch beschädigt unbestritten das Ansehen des Spitzensports und tangiert damit natürlich auch die Förderung des Bundes für den Hochleistungssport. Deshalb ist im Grundsatz jede Initiative unterstützenswert, die den Sport dem Ziel der Manipulationsfreiheit näherbringt. Ob der vorliegende Gesetzentwurf, eine Strafvorschrift gegen Doping, dies tatsächlich bewirken kann, erscheint jedoch fraglich. Auf dem Gebiet der Dopingbekämpfung im Sport besteht - das gilt es an dieser Stelle ausdrücklich anzuerkennen - ein breiter politischer Grundkonsens. Nur über den einzuschlagenden Weg gibt es manchmal unterschiedliche Auffassungen. Die Bundesregierung setzt auf die strikte Bindung jeder Förderung des Spitzensports an die konsequente und nachgewiesene Verhinderung von Doping durch den zuständigen Verband. Sie setzt hier, weil bislang erfolgreich, auf die Autonomie und die Selbstreinigungskraft des Sports. In Deutschland wissen die Spitzenverbände um diese Haltung und den Zusammenhang zwischen ihren Anstrengungen im Kampf gegen Doping und der Förderung durch den Bund. Die Bundesregierung wird auch künftig an ihrer Entschlossenheit, nur sauberen, manipulationsfreien Sport zu fördern, strikt festhalten. Trotz einzelner verurteilungswürdiger Fälle von Doping darf nicht übersehen werden, daß die Kontrolle durch nichtstaatliche Organisationen alles in allem funktioniert, was weltweit sehr anerkannt wird. Daß es immer wieder Ausreißer gibt, entspricht der Erfahrung, daß es nie möglich sein wird - auch nicht mit dem Strafrecht -, jedweden Mißbrauch zu verhindern. Sanktionen auf der Ebene der Förderung und Ausübung des Spitzensports sind nach allen Erfahrungen noch die wirksamste Methode, Abstinenz zu erzwingen. So sind Verbandsstrafen, in der Regel lange Sperren, für Spitzensportler wegen der damit verbundenen Einnahmeeinbußen wesentlich einschneidender als jede Strafbewehrung. Bei den von den Spitzenverbänden angestellten Trainern und sonstigen haupt- und nebenamtlichen Betreuern berechtigt ein Verstoß gegen das Dopingverbot zur Kündigung aus wichtigem Grund. Für nicht angestellte Ärzte gilt Standesrecht. Sie sehen, daß bereits wirksame Instrumentarien vorhanden sind, um nachgewiesene Dopingpraktiken zu ahnden. Die deutschen Sportverbände bleiben aufgefordert, das Anti-Dopingsystem weiter zu verbessern. Wir unterstützen diese Bemühungen uneingeschränkt und werden die Spitzenverbände nicht aus dem Obligo der Mitwirkung bei der Dopingbekämpfung entlassen. Der Bundesminister des Innern wird den Deutschen Sportbund, seine Mitgliedsverbände und das NOK in dem Bestreben unterstützen, überall Wettkampfkontrollen durchzusetzen und erkannte Mängel in der Umsetzung zu beheben. Konkret: Bei einigen Sportverbänden fehlt die Verankerung der DSB-Auflagen in der Satzung. Die Bundesregierung geht davon aus, daß diese Verbände die Verankerung unverzüglich nachholen. Aber auch international muß mit aller Kraft die Niveaugleichheit der Kontrollen geschaffen werden. Das sind wir der Chancengleichheit für die deutschen Sportler schuldig, ebenso wie dem Ansehen des internationalen Spitzensports. Nach der Begründung zielt der Gesetzentwurf auch auf den Mißbrauch durch unentgeltliche Abgabe von Arzneimitteln in Fitneßstudios und beim Bodybuilding. Der Verkauf von Anabolika u. ä. in Fitneßzentren ist aber schon heute strafbewehrt; denn es ist weltfremd, anzunehmen, daß die unentgeltliche Abgabe in diesem Bereich eine nennenswerte Rolle spielt. In der Praxis dürfte diese Gesetzeslücke eher unerheblich sein. Damit wird aber das Hauptproblem deutlich, daß nämlich der Arzneimittelmißbrauch in erster Linie eine Frage des Gesetzesvollzugs ist. Hier sind vor allem die Bundesländer gefordert. Wir sind Teil einer Gesellschaft, in der der schnelle Griff zur Pille und die Akzeptanz von Tabletten-, Rauschmittel- und Drogenmißbrauch ständig zugenommen haben. Dies ist die eigentliche Herausforderung für Politik und Gesellschaft. In den Köpfen vor allem der jungen Menschen muß das als Fehlverhalten, als anormales Verhalten wieder bewußt gemacht werden. Das ist das besondere Anliegen des Sportministers wie auch mein persönlicher Auftrag als Drogenbeauftragter der Bundesregierung. Aus dieser Sicht begrüße ich grundsätzlich die Zielrichtung des Gesetzentwurfes. Lassen Sie mich aber kritisch anfügen: Ich halte es für unerträglich, auf der einen Seite die Straffreiheit bei Besitz und Konsum geringer Mengen selbst harter, suchtbildender Drogen zu propagieren und andererseits Strafverschärfungen beim Arzneimittelmißbrauch, und zwar nur für den Fall des Dopings im Sport, zu fordern. Wir müssen zusammen die Prinzipien einer glaubwürdigen Politik beachten, wenn wir Erfolge auf diesem Gebiet wirklich wollen. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Horst Günther auf die Frage des Abgeordneten Dr. Wolfgang Weng (Gerlingen) (F.D.P.) (Drucksache 13/5565 Frage 3): In welcher Weise ist gewährleistet, daß die Stiftung „Haus der Behinderten" in Bonn, an deren Stiftungskapital der Bund beteiligt ist, ihren Auftrag, modellartig zu wirken, erfüllt, und lassen nach Ansicht der Bundesregierung die Mitarbeiter nach Zahl und Qualifikation eine sachgerechte Führung der Geschäfte erwarten? Die Stiftung Haus der Behinderten Bonn verfolgt das Ziel, die medizinische, berufliche und soziale Eingliederung der Behinderten zu fördern. In dem von ihr unterhaltenen Gustav-Heinemann-Haus wird diese Zielsetzung verfolgt mit - einem kinderneurologischen Früherkennungszentrum, - einem integrativ arbeitenden Kindergarten, - Förderkursen für noch nicht berufsreife psychisch behinderte Jugendliche, - einer Begegnungsstätte für behinderte und nichtbehinderte Menschen und - einer Beratungsstelle für Behinderte. Die in der Stiftungssatzung besonders herausgestellte Aufgabe der Begegnung von behinderten und nichtbehinderten Menschen wird durch Veranstaltungen wie Konzerte, Theatervorführungen und Kunstausstellungen gefördert. 1996 werden rd. 120 Veranstaltungen dieser Art durchgeführt. Darüber hinaus ist das Gustav-Heinemann-Haus Heimstätte für 22 Hobby-Gruppen mit über 900 behinderten und nichtbehinderten Mitgliedern. Durch die Verzahnung der genannten Bereiche in diesem Haus ist eine bis heute immer noch in der Bundesrepublik einzigartige Einrichtung entstanden, deren modellhafter Charakter beispielhaft für viele andere Einrichtungen war. Auch aus dem Ausland haben Vertreter von bisher über 60 Ländern das Haus besucht und sich über seine Arbeitsweise informiert. Nach Auffassung der Bundesregierung, die sowohl den Vorsitz im Stiftungsrat wie auch den Vorsitz im Vorstand innehat, können die dem Gustav-Heinemann-Haus gestellten Aufgaben mit dem zur Verfügung stehenden Personal sachgerecht erfüllt werden. Die Mitarbeiter verfügen über die für ihre jeweiligen Aufgaben erforderlichen Qualifikationen und arbeiten mit hohem Engagement. Nicht zuletzt aufgrund der hohen Kompetenz und des vorerwähnten Engagements der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist es bisher gelungen, trotz knapper Personalausstattung das eingangs dargestellte vorbildliche Leistungsniveau zu gewährleisten und damit den Stiftungszweck vollinhaltlich zu erfüllen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. h.c. Wolfgang Thierse


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Hat es eigentlich noch Zweck, in diesem Hohen Hause nach Gemeinsamkeiten zwischen Regierung und Opposition zu suchen?

    (Zurufe von der PDS: Nein! - Joachim Hörster [CDU/CSU]: Immer!)

    Diese Debatte muß von den gescheiterten Versuchen handeln, tragfähige Verabredungen für die Wohnungspolitik zu treffen.
    Herr Kollege Töpfer, es ist noch nicht lange her, daß wir über das Mietenüberleitungsgesetz gesprochen haben. Die SPD hatte einen gewissen Anteil daran, daß in Ostdeutschland akzeptiert worden ist: Ohne ausreichende Mieten kann es keine Pflege

    Wolfgang Thierse
    oder Verbesserung des Bestandes an Wohnungen geben.
    Ihr persönlicher guter Wille, bei der Überleitung des westdeutschen Mietrechts auf das ganz und gar nicht westliche Niveau der Haushaltseinkommen in den östlichen Bundesländern Rücksicht zu nehmen, hat sich mir in den Gesprächen über das Gesetz durchaus vermittelt. Ich will dies zu Beginn dieser Debatte ausdrücklich festhalten und würdigen. Aber wie der Kollege Geißler in anderen Zusammenhängen gerne verlauten läßt: Gut gemeint ist das Gegenteil von gut.
    Die Ihnen unterstellten guten Absichten kommen bei den heute zu beratenden Gesetzentwürfen nicht zum Zuge. Beide Gesetzentwürfe werden das Gegenteil von den Zielen bewirken, in denen wir doch übereinstimmen. Ich kann das auch schärfer ausdrücken: Es geht wieder einmal um regierungsamtlichen Wortbruch gegenüber Ostdeutschland.

    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

    Bestandteil des sogenannten Solidarpakts, einer früheren Gemeinsamkeit in diesem Hause, war das Altschuldenhilfe-Gesetz. Es verfolgte einen guten Zweck, nämlich die ostdeutschen Wohnungsunternehmen zumindest teilweise von Schulden zu befreien, die zwar nicht fair, aber durch die Art und Weise der Währungsunion unglaublich teuer geworden waren. Wenn Sie auf der Begleichung dieser Schulden bestehen, treiben Sie die betroffenen Wohnungsunternehmen entweder in die Pleite oder zu Mietsteigerungen, die sozialer Sprengstoff sein werden. Wir Ostdeutschen haben Geduld zur Genüge gelernt übrigens nicht erst in den letzten sechs Jahren. Aber überfordern dürfen Sie die ostdeutschen Haushalte nicht.

    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

    Wir wollen die Altschulden streichen. Die Wohnungsunternehmen sollen investieren, nicht aber Schulden gegenüber Banken begleichen, die sie selber nicht zu verantworten haben. Für die Hälfte dieser Schulden ist dies vorerst gelungen. In ihrer herrschenden Privatisierungsideologie versah die Bundesregierung die Einigung allerdings mit einem Haken: Die Schuldenübernahme ist nämlich erst gesichert, wenn 15 Prozent des jeweiligen Wohnungsbestandes privatisiert worden sind; anderenfalls werden sie fällig.
    Die damals wie auch heute richtige Einrede dagegen lautet: Die Ostdeutschen haben aus historischen Gründen kaum Vermögen. Sollten Sie das nicht wissen, fragen Sie Ihre ostdeutschen Kollegen. Es ist ja nicht so, als sei das in der Union unbekannt.
    Vorsichtshalber nenne ich Ihnen die Zahlen, die das Statistische Bundesamt dazu ausweist: Im Durchschnitt hat jeder westdeutsche Haushalt etwa 290 000 DM Vermögenswerte und zirka 130 000 DM Schulden, Hypotheken inbegriffen. Im Osten sind die Verhältnisse völlig anders: Das durchschnittliche Vermögen pro Haushalt beträgt nur zirka 83 000 DM, die Schulden aber schon 64 000 DM. Das macht natürlich nur die Größenordnungen deutlich; die Verteilung ist in höchstem Maße ungleich, wie jeder weiß. Dies macht es noch unwahrscheinlicher, daß Ostdeutsche in großer Zahl Wohnungen kaufen können.
    Wir können auch die sonstigen Unterschiede zwischen den Haushaltseinkommen überprüfen. Damit es nicht zu kompliziert wird, frage ich nur: Wie viele Haushalte haben ein Einkommen unter 2 500 DM? Im Westen sind es 35 Prozent aller Haushalte; im Osten ist es mit 47 Prozent fast die Hälfte. Über 5 000 DM haben im Westen etwa 18 Prozent aller Haushalte, im Osten nur 8 Prozent.
    Damit wir uns nicht mißverstehen: Mir geht es nicht um Schuldzuweisungen. Nach so kurzer Zeit wäre eine schnellere Entwicklung, insbesondere bei den Vermögen im Osten, verwunderlich. Ich verlange aber, daß die Mieten- und Wohngeldpolitik darauf Rücksicht nimmt. Das ist doch wohl nicht zuviel verlangt.

    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

    Herr Kansy, gewiß ist in Ostdeutschland viel erreicht worden; ich werde das nicht bestreiten. Aber wir müssen genauer hinsehen. Noch immer ist ein Großteil der Wohnungen und Häuser in ziemlich bejammernswertem Zustand. Ich nenne nur eine einzige Zahl - sie stammt von 1994 -: Etwa ein Drittel der ostdeutschen Wohnungen hat keine Innentoilette; im Westen sind es nur 2 Prozent. Bilder vom Zustand der Häuser, von zerschundenen Häusern in den Städten Ostdeutschlands, gingen ja um die Welt. Einiges ist besser geworden, aber vieles noch nicht. Auch das muß man wissen, wenn man über Altschulden und ihre Tilgung redet.
    Ich frage Sie: Wer also soll die zu privatisierenden Wohnungen kaufen? Außer Veimögenden und Spekulanten aus dem Westen finden sich doch nur sehr wenige dazu bereit.

    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der PDS)

    Sollten die Wohnungen, über die ein termingebundener Privatisierungszwang verhängt wurde, nicht vorrangig an die darin wohnenden Mieter veräußert werden? Das muß doch unser Ziel bleiben.

    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der PDS Zuruf von der SPD: So sah es das Gesetz vor!)

    Die im vorliegenden Gesetzentwurf vorgesehenen Verbesserungen gehen zwar in die Richtung unserer Forderungen, nämlich lineare Gestaltung der derzeit progressiven Erlösabfuhr und bevorzugte Veräußerung an Mieter. Aber die Verbesserungen reichen eben nicht aus, um diesen Effekt auszulösen.
    In Ostberlin gibt es einige gelungene Genossenschaftslösungen

    (Zuruf von der CDU/CSU)


    Wolfgang Thierse
    - ich wohne da; ich kann mir erlauben, das zu sagen -, aber die Übernahme von Wohnungen durch Genossenschaften, die in Berlin von den Bewohnern gebildet worden waren, gefällt Ihnen auch nicht. Unser Antrag, diese Herauskäufe als Privatisierung im vollen Sinne des Altschuldenhilfe-Gesetzes zu akzeptieren, fand nicht Ihre Zustimmung. Das Problem hätte dann zwar leichter gelöst werden können; aber schon hierbei erwies sich: Worte und Taten der Regierung sind nicht in Übereinstimmung zu bringen.

    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

    Nun zum zweiten Gesetzentwurf: Bei der Mietenüberleitung hat das Wohngeld eine wesentliche Rolle gespielt. Es handelt sich um ein bewährtes Instrument, um die Rentabilität von Mieten für die Wohnungsbesitzer zu verbessern und zugleich die Mieter nicht zu überfordern. Die Ost-West-Unterschiede fangen schon damit an, daß die Haushalte und ihre Einnahmen- und Ausgabensituation statistisch kaum vergleichbar sind, es sei denn, die Haushalte leben wesentlich von Transfereinkommen wie Rente, Wohngeld und dergleichen. Genau diese aber werden von Ihrer Wohngeldanpassung betroffen.
    Was aber war der tiefere Sinn der Verabredung, eine, strukturelle Wohngeldnovelle vorzulegen? Der Sinn war, in ganz Deutschland zu vermeiden, was jetzt in Ostdeutschland geschehen wird. Diese Zusage, Herr Minister, haben Sie nicht nur mir und dem Kollegen Großmann im Zusammenhang mit dem Mietenüberleitungsgesetz gegeben. Diese Zusage haben Sie wiederholt auch vor dem Deutschen Bundestag gemacht und bekräftigt, und zwar unter Nennung von Terminen. Zum Beispiel haben Sie im November 1995 ausweislich des Protokolls gesagt, die Novelle sollte 1996 in Kraft treten. Dafür müßten wir aber heute genau über eine solche strukturelle Wohngeldnovelle beraten.

    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

    Nun aber besteht überhaupt keine Chance mehr, das Wohngeld noch in diesem Jahr den aktuellen Gegebenheiten anzupassen. Die Vokabel „Wortbruch" ist also keinesfalls übertrieben. Dieser Wortbruch ist im übrigen mit Bedacht erfolgt; das Kabinett hat nämlich entdeckt, daß das Wohngeld eine wunderbare Sparbüchse ist. Dank veralteter Einkommensgrenzen und veralteter Miethöchstbeträge wachsen immer mehr Haushalte aus der Berechtigung hinaus. Diesen Effekt will man sich offensichtlich nicht entgehen lassen. Insoweit reden wir hier keineswegs nur über Ostdeutschland.

    (Beifall bei der SPD)

    Auch im Westen werden durch diese ständige Verzögerung die geringverdienenden Mieter geschädigt. Im Klartext: Die Bundesregierung hat Sie, Herr Töpfer, desavouiert, hat Sie mit Ihren Plänen und Zusagen einfach im Regen stehenlassen. Daß Sie sich das bieten lassen, ist Ihre eigene Sache, Herr Minister. Daß es überhaupt geschieht, zeigt, wie sehr diese Regierung mit dem Rücken zur Wand steht.
    Lassen Sie mich noch einmal auf Ostdeutschland zu sprechen kommen. Das Mietenniveau ist dort ohne Zweifel noch niedriger als im Westen. Im Juni bezifferte das DIW die durchschnittliche Miete auf 10,20 DM im Westen und auf 7,75 DM im Osten. Dort ist das Ausstattungsniveau allerdings ebenfalls deutlich niedriger als im Westen; die Einkommen sind es, wie gesagt, ebenfalls. Das Mietenüberleitungsgesetz nimmt darauf auch Rücksicht.
    Vielleicht ist noch der Umstand interessant, daß den Ostdeutschen pro Kopf 27 Quadratmeter Wohnraum zur Verfügung stehen; im Westen sind es 37 Quadratmeter. Es war uns allen klar - das will ich sagen -, daß das Sonderwohngeld Ost nicht dauerhaft bleiben kann. Aber unbestreitbar hat der Staat die Verantwortung dafür, daß es genügend Wohnraum gibt, und dafür, daß er bezahlbar bleibt.

    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

    Sie sind gerade mit den heute zur Beratung anstehenden Gesetzentwürfen dabei, beide Ziele zu verfehlen.
    Berechnungen des Deutschen Mieterbundes entnehme ich, daß Ihre Wohngeldanpassung vierköpfige Familien mit einem durchschnittlichen niedrigen Einkommen vor erheblichen Verlusten bewahrt; ich stelle das ausdrücklich fest. Wenigstens insoweit sind Härten Ihres Gesetzentwurfes gemildert. Die übrigen aber, vor allem also die besonders Betroffenen, Rentner, Alleinstehende, werden auf eine Weise zur Kasse gebeten, die einfach nicht akzeptabel ist.

    (Beifall bei Abgeordneten der SPD)

    Das wird zu einer erheblichen Zahl von Fällen führen, bei denen die Kürzung des Wohngeldes 100 Prozent beträgt. Das ist, sozial gesehen, unerträglich.
    Die in Ostdeutschland ausbezahlte Lohnsumme beträgt, ungeachtet anderslautender Tarifverträge, etwa 72 Prozent des Westniveaus. Das Preisgefüge ist inzwischen angeglichen, liegt also bei 100 Prozent. Die Mieten sind der einzige Ausgabeposten, der mit immerhin zirka 77 Prozent wenigstens noch annähernd diesem Einkommensniveau entspricht. Die erhebliche Verringerung des Wohngeldes wird dazu führen, daß trotz deutlich geringerer Vermögen in Ostdeutschland die Lebenshaltungskosten auf 100 Prozent des Westniveaus steigen. Das ist eine falsche Form der Angleichung. Das ist nicht fair gegenüber 15 Millionen Menschen, denen doch ganz andere Aussichten vorgegaukelt worden waren. Oder hat der Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, als er vor einer Woche von weiteren 15 Jahren ungleicher Verhältnisse in Deutschland sprach, nur die Einkommen gemeint?
    Meine Damen und Herren, der damalige Umweltminister hatte am Ende seiner Amtszeit das Etikett eines Ankündigungsministers hinzunehmen.

    (Zuruf von der SPD: Das hat er auch noch weiter!)


    Wolfgang Thierse
    Seine Nachfolgerin ist dem dadurch entgangen, daß sie nicht einmal etwas angekündigt hat. Der Wohnungsbauminister Töpfer muß nun dieses Etikett wieder tragen; er hat es sich redlich verdient.

    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

    Dennoch: Wir haben keine andere Wahl, als uns trotz gebrochener Versprechen, trotz dieses eklatanten Mangels an Verläßlichkeit weiterhin mit Ihnen an einen Tisch zu setzen. Die Wohnungsbauunternehmen zu Investitionen zu befähigen und zugleich auch mit Hilfe des Wohngeldes den Mieterinnen und Mietern noch Gestaltungsspielräume zu lassen, müssen die beiden wohnungspolitischen Ziele sein, die wir weiter verfolgen wollen. Ich setze einmal voraus, daß wir wenigstens insoweit weiterhin übereinstimmen. Es gilt, die Wege dahin gemeinsam zu definieren; denn nur in Übereinstimmung von Bund und von westdeutschen und ostdeutschen Ländern ist das möglich. Es geht dabei im übrigen auch um Wirtschaftspolitik, darum, wieviel Kaufkraft in Ostdeutschland übrigbleiben wird, darum, ob die Bauwirtschaft wieder eine Funktion für die Konjunktur in Ostdeutschland wahrnehmen kann. Es geht um die wirkliche Angleichung der Lebensverhältnisse. Man kann Menschen nicht gleiche Kosten zumuten, denen man gleiche Einkommen und gleiche Leistungen verweigert.

    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

    Beide Gesetzentwürfe aus dem Hause Töpfer verfehlen diese Ziele. Wir können ihnen deshalb in der jetzigen Fassung nicht zustimmen.

    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der PDS)



Rede von Dr. Rita Süssmuth
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat jetzt die Kollegin Franziska Eichstädt-Bohlig.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Franziska Eichstädt-Bohlig


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Minister Töpfer! Herr Thierse hat es ausgesprochen, und wir haben es ja auch in der letzten Haushaltsdebatte schon sehr deutlich gesagt: Wir haben es hier wirklich mit einem sehr eklatanten Wortbruch zu tun.

    (Widerspruch bei Abgeordneten der CDU/ CSU)

    Das Wort „Ankündigungsminister" an dieser Stelle zu verwenden heißt, die Dinge zu schönen.
    Mir geht es aber um mehr, und ich möchte versuchen, das darzustellen. Ich glaube schon, daß in diesem Sommer mit dem Zuschnappen der Wohngeldfalle die letzten 25 Jahre Wohnungspolitik eine Art Bankrotterklärung erfahren haben. Ich möchte versuchen, das zu erläutern.
    Sie, sowohl der Herr Minister als auch die Kolleginnen und Kollegen, führen immer wieder an, daß Sie die Probleme über eine Angebotsausweitung lösen.
    Sie weisen darauf hin, daß die Baufertigstellungszahlen gestiegen sind: 1991 331 000 Wohnungen, 1993 455 000 Wohnungen, 1995 603 000 Wohnungen.

    (Gert Willner [CDU/CSU]: Hervorragende Ergebnisse!)

    - Ja, hervorragende Ergebnisse.
    Frau Rönsch weist darauf hin, wie toll die Mieten gesunken sind. Ich habe mir die letzten Zahlen der Neuvertragsmieten herausgesucht: In westdeutschen Altbauten kostet der Quadratmeter netto kalt durchschnittlich 11 DM, heißt brutto 13,50 DM. In Nachkriegsbauten kostet der Quadratmeter netto kalt 12 DM, heißt brutto mindestens 14,50 DM. In Neubauten in Mittelstädten kostet der Quadratmeter netto 14,50 DM

    (Zuruf von der SPD: Warm?)

    - nein, nicht warm, netto kalt, ich rede nur von Kaltmieten, heizen müssen die Leute zusätzlich -, brutto 17 DM. In Neubauten in Großstädten - das sind die Zahlen, die Sie neulich nicht deutlich ausgesprochen haben - ist der Quadratmeterpreis netto kalt 17 bis 20 DM, das sind 19,50 DM bis 23 DM Bruttokaltmieten. - In Ostdeutschland sieht es etwas günstiger aus.
    Ich habe diese Zahlen nicht genannt, damit wir uns gegenseitig belehren. Aber: Ich habe sie mit den Wohngeldtabellen verglichen und festgestellt, daß nicht ein Wohnungssuchender, der wohngeldberechtigt, sozialwohnungsberechtigt ist, solche Mieten überhaupt bezuschußt bekäme und bezahlen könnte.
    Wir müssen uns mit dem Problem befassen, daß wir zwei Wohnungsmärkte haben. Sie sind immer um den Wohnungsmarkt der Schichten besorgt, die Mieten in der genannten Größenordnung bezahlen können. Mein Anliegen ist die Wohnungsversorgung für die Schichten, die diese Mieten nicht bezahlen können.

    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der PDS)

    Ich bitte Sie darum, sich klarzumachen, daß das rund 50 Prozent der Bevölkerung sind. Ich sage Ihnen eine Zahl, die neulich Frau Thoben auf eine Anfrage der Kollegin Wöhrl genannt hat: 40 Prozent aller Haushalte in der Bundesrepublik sind sozialwohnungsberechtigt, sprich: wohngeldberechtigt. Wir haben es also wirklich mit rund der Hälfte der Bevölkerung zu tun; denn so hoch sind die Sozialeinkommensgrenzen nun auch nicht.
    Hier umzusteuern ist wichtig, weil die Politik der Angebotsausweitung gescheitert ist, also Ihre Politik, die Sie bisher betrieben haben. Die sozialen Folgeprobleme der Angebotsausweitung lassen sich nicht mehr finanzieren, jedenfalls nicht in der jetzigen Form. Wir können das nur finanzieren, Herr Kansy - ich bitte Sie zuzuhören, denn dazu haben sowohl Herr Großmann als auch ich einen Vorschlag gemacht -, wenn wir an die indirekten Subventionen herangehen, sprich: ins Steuerrecht eingreifen; denn

    Franziska Eichstädt-Bohlig
    dort sind die Gelder, die wir jetzt dringend für die Wohngeldsubvention brauchen.

    (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

    Es geht also insofern nicht darum, daß wir kein Geld und nur leere Hosentaschen haben, sondern es geht darum, daß insbesondere im wohnungspolitischen Bereich die Prioritäten nach wie vor falsch gesetzt werden. Ich denke, darüber sollte man offen reden.
    Da Sie immer um die Angebotsausweitung für die Schichten, die es sich leisten können, besorgt sind, möchte ich darauf hinweisen, welch eklatante Folgen das hat. Wir bekommen zunehmende Wohnungsarmut in zunehmendem Wohnungsreichtum. Ich sage nicht, daß Ihre Politik nicht das Wohnungsangebot vermehrt, sie tut es jedoch nur für die Schichten, die sich mehr Flächenverbrauch leisten können. Entsprechend sinkt die Wohnraumversorgung für die Schichten, die das nicht können, so daß wir wachsende Wohnungsarmut im Bereich der unteren Hälfte haben.

    (Hildebrecht Braun [Augsburg] [F.D.P.]: Wo sinkt sie denn tatsächlich?)

    - Das möchte ich Ihnen darstellen.
    Von den 2,7 Millionen Menschen, die zur Zeit Wohngeld bekommen - es sind viele aus der Wohngeldförderung herausgefallen; Herr Thierse hat gerade darauf hingewiesen -, sind 1 Million vom pauschalierten Wohngeld abhängig, sie sind also Sozialhilfeempfänger. In Westdeutschland sind das 50 Prozent der Wohngeldempfänger. Sie wissen ganz genau, daß die Sozialhilfeprobleme mit beängstigender Geschwindigkeit zunehmen. In Berlin - West und Ost - ist die Zahl der Sozialhilfeemfänger von 1991 bis 1996 von 38 800 auf 110 300 gestiegen, also auf fast das Dreifache in fünf Jahren gewachsen.

    (Dr.-Ing. Dietmar Kansy [CDU/CSU]: Der größere Teil durch Zuzug!)

    - Nein, Herr Kansy, Sie sollten sich die Zahlen ansehen. Wir reden in den nächsten Wochen über Arbeitslosigkeit. Die Arbeitslosenhilfe wird abgebaut, entsprechend wird die Sozialhilfe steigen, die Kommunen werden weiter belastet. Es sollen Beschäftigungsmaßnahmen gestrichen werden. Die Folge: Die Anzahl der Arbeitslosen und Sozialhilfeempfänger wird weitersteigen. Das ist weniger ein Zuzugsproblem. Es ist überwiegend ein Problem der sozialen Destabilisierung im ökonomischen Bereich, sprich: auf dem Arbeitsmarkt. Das sollten wir ehrlich ansprechen.

    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie bei Abgeordneten der PDS)

    Um so wichtiger ist es, daß wir den Menschen im Wohnbereich helfen, damit sie nicht beides verlieren: Arbeit und Wohnung.

    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

    Ich muß Ihnen noch ein paar Zahlen nennen - es ist tatsächlich so, wie Herr Thierse gesagt hat -: Das normale Wohngeld ist für viele Haushalte inzwischen sehr bescheiden. Nach Zahlung ihrer Miete verfügen sie nicht einmal mehr über den Betrag, der dem Existenzminimum eines Sozialhilfeempfängers entspricht. Das heißt, daß das normale Wohngeld so niedrig ist, daß es die Menschen - unabhängig von anderen Faktoren - in die Sozialhilfe treibt.
    Dazu zwei Beispiele: Eine Rentnerin mit 1 000 DM Rente und 550 DM Kaltmiete bekommt bei der Mietenstufe 4 ein Wohngeld von 114 DM. Sie hat nach Zahlung ihrer Miete 564 DM zum Leben. Ihr sozialhilferechtliches Existenzminimum läge - ohne die Miete - bei 665 DM. Wollen wir die Frau in die Sozialhilfe treiben?
    Zweites Beispiel: Eine Alleinerziehende mit zwei Kindern und einem Bruttoeinkommen von 2 500 DM mit einer Miete von 1 000 DM bekommt Wohngeld in Höhe von 135 DM. Nach Abzug der Miete verbleiben dieser Familie, also drei Personen, netto 1 417 DM. Würde sie von Sozialhilfe leben, würde sie 1 519 DM bekommen. Das zeigt doch ganz deutlich, daß Sie mit Ihrer Politik der Wohngeldverknappung die Menschen unter das Existenzminimum, in die Sozialhilfe treiben.

    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

    Das ist mit der Würde der betroffenen Menschen, die ein Recht darauf haben, ihr Leben selbständig zu organisieren, nicht in Einklang zu bringen.
    Ich habe das letzte Mal deutlich darauf hingewiesen, daß wir zweierlei brauchen: Wir brauchen auf der einen Seite ein effizientes Wohngeld, das ein angemessenes Existenzminimum sichert. Wir brauchen auf der anderen Seite - das ist mir genauso wichtig, auch wenn ich es heute nicht ausführe - eine Politik, die die Abhängigkeit vom Wohngeld nicht erhöht, sondern deutlich senkt.

    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Ich sage noch einmal die Stichworte: Bestandspolitik und Mietrechtspolitik. Wir werden noch genug Gelegenheit haben, darüber zu reden.
    Unsere Forderung ist ganz einfach: Lassen Sie das Wohngeldsondergesetz in der jetzt geltenden Form bis zum nächsten Sommer weiterbestehen, lassen Sie es also nicht schon im Dezember dieses Jahres auslaufen! Legen Sie dann nach Ablauf dieses halben Jahres ein reformiertes Wohngeldrecht vor, wie Sie es versprochen haben!
    Ich finde, das ist fair, und das haben die Menschen auch verdient. Sowohl Herr Großmann als auch ich haben vorgeschlagen, wie es finanzierbar ist. Wir sollten den Mut haben, das umzusetzen; denn wir müssen wirklich in die „unteren Etagen" gehen und dürfen nicht ständig die Angebotsausweitung bei den Besserverdienenden finanzieren.

    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)


    Franziska Eichstädt-Bohlig
    Ich sage ganz deutlich: Nehmen Sie die Finger weg vom pauschalierten Wohngeld! Eine weitere Belastung der Kommunen mit Sozialhilfe ist nicht zumutbar. Monat für Monat werden hier Entscheidungen gefällt, die die Kommunen weiter belasten. Die Kommunen sind an der Grenze ihrer Belastbarkeit. Eine Wohngeldreform zu Lasten der Kommunen ist wirklich unverantwortlich.

    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie bei Abgeordneten der PDS)

    Ich fordere Sie also auf, nicht ins pauschalierte Wohngeld einzugreifen und die Kommunen nicht weiter zu belasten. Das ist nicht nur eine Finanzfrage. Inzwischen sind wir an der Schwelle, an der die Kommunen nicht einmal mehr die elementarsten Formen der kommunalen Demokratie aufrechterhalten können, weil sie praktisch nicht mehr handlungsfähig sind.

    (Zuruf des Abg. Gert Willner [CDU/CSU])

    - Nein, hier haben wir alle gemeinsam eine Verantwortung, gerade auch der Bund. An diese Finanzierung müssen wir wirklich heran, Herr Willner.
    Lassen Sie mich noch ein paar Sätze zur Altschuldenhilfe und zu der Privatisierungsfalle sagen - das meiste hat Herr Thierse schon genannt -: Wir werden uns bei Ihrem kleinen Gesetzchen enthalten und nicht dagegenstimmen, weil wir dankbar sind, daß Sie sich nach den langen Jahren der Diskussion überhaupt ein kleines bißchen bewegt haben. Aber Sie sollten ehrlich gestehen, daß die Altschuldenhilfe und die Privatisierung gescheitert sind.
    Herr Braun, gerade Sie haben vorhin so geklatscht. Daher muß ich Ihnen doch noch einmal die Zahlen sagen: Bis 1994 sind insgesamt 69 000 Wohnungen privatisiert worden, davon 24 000 an Mieter und 45 000 an Dritte, sprich: an Kapitalanleger, überwiegend westdeutsche Kapitalanleger. In 1995 sieht das Bild genauso aus: 52 000 Wohnungen privatisiert, zirka 15 000 an Mieter, davon 3 000 Wohnungen an Genossenschaften, 34 000 Wohnungen an Zwischenerwerber, sprich: westdeutsche Kapitalanleger; Stichworte: Steuersubventionen, Fördergebietsgesetz.
    Also seien wir doch einmal ganz ehrlich: Das Altschuldenhilfe-Gesetz in seiner jetzigen Form dient nichts anderem als dem Kapitaltransfer aus ostdeutschen Städten.

    (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

    Hier fließt also ostdeutsches öffentliches und genossenschaftliches Vermögen an westdeutsche Kapitalanleger. Ich finde es peinlich, daß das hier weiter hochgehalten werden soll und daß die Kommunen dafür Geld abführen müssen.

    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie bei Abgeordneten der PDS)

    Wir werden uns bei der Abstimmung enthalten, damit die Wohnungsgesellschaften überhaupt handlungsfähig sind, aber toll finden wir das wirklich nicht, was Sie hier zustande gebracht haben.

    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der PDS)