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ID1312405000

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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 13124

  • date_rangeDatum: 25. September 1996

  • access_timeStartuhrzeit der Sitzung: 13:00 Uhr

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    Plenarprotokoll 13/124 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 124. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 25. September 1996 Inhalt: Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung (Aufbau Ost - Chancen und Risiken für Deutschland und Europa; Gesetz zum Schutz des Bodens) 11119 B Dr. Günter Rexrodt, Bundesminister BMWi 11119 B Rolf Schwanitz SPD 11120 B Dr. Günter Rexrodt, Bundesminister BMWi 11120 B Christian Müller (Zittau) SPD 11121 A Dr. Günter Rexrodt, Bundesminister BMWi 11121 B Dr. Hermann Pohler CDU/CSU 11122 A Dr. Günter Rexrodt, Bundesminister BMWi 11122 A Ernst Schwanhold SPD 11122 C Dr. Günter Rexrodt, Bundesminister BMWi 11122 D Christa Reichard (Dresden) CDU/CSU . . 11123 C Dr. Angela Merkel, Bundesministerin BMU 11123 D Dr. Angelica Schwall-Düren SPD . . . 11124 A Dr. Angela Merkel, Bundesministerin BMU 11124 B Steffen Kampeter CDU/CSU 11124 D Dr. Angela Merkel, Bundesministerin BMU 11125 A Tagesordnungspunkt 2: a) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (Drucksache 13/5583) . . . 11125 C b) Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (Drucksache 13/5582) 11125 C d) Erste Beratung des von den Abgeordneten Gerald Häfner, Kerstin Müller (Köln), weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Kompensation von Überhangmandaten (Drucksache 13/5575) 11125 D e) Ergänzender Bericht der Reformkommission zur Größe des Deutschen Bundestages zu dem Zwischenbericht Empfehlungen für die Wahl zum 14. Deutschen Bundestag und zu den wesentlichen Regelungen für die Verkleinerung des Deutschen Bundestages hier: Empfehlungen zu den wesentlichen Regelungen für die Verkleinerung des Deutschen Bundestages ab der 15. Wahlperiode (Drucksachen 13/ 4560, 13/486) 11125 D Andreas Schmidt (Mülheim) CDU/CSU 11126 A Wilhelm Schmidt (Salzgitter) SPD . . . 11127 C Gerald Häfner BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 11129 C Jörg van Essen F.D.P. 11130 C Dr. Dagmar Enkelmann PDS 11131 C Tagesordnungspunkt 3: Fragestunde (Drucksache 13/5565 vom 20. September 1996) Strompreise für die Stahlerzeuger in den neuen Bundesländern MdlAnfr 1, 2 Dr.-Ing. Rainer Jork CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Norbert Lammert BMWi 11132 D, 11133 D ZusFr Dr.-Ing. Rainer Jork CDU/ CSU 11132 D, 11133 D ZusFr Dr. Eberhard Brecht SPD 11133 C Maßnahmen gegen Suchterkrankungen; Kosten von Suchterkrankungen MdlAnfr 5, 6 Hans Büttner (Ingolstadt) SPD Antw PStSekr in Dr. Sabine BergmannPohl BMG 11134 C, 11135 B ZusFr Hans Büttner (Ingolstadt) SPD 11134 D, 11135 C ZusFr Anke Fuchs (Köln) SPD 11135 A Richtlinie der EU zur Liberalisierung des Postmarktes MdlAnfr 8, 9 Klaus Barthel SPD Antw PStSekr Dr. Paul Laufs BMPT 11136 A, 11137 B ZusFr Klaus Barthel SPD . . . . 11136 B, 11137 B ZusFr Hans Büttner (Ingolstadt) SPD . . 11136 D Unerlaubte Einreise von Fußballanhängern zum Fußball-Länderspiel PolenDeutschland am 4. September 1996 in Zabrze MdlAnfr 15 Siegfried Vergin SPD Antw PStSekr Eduard Lintner BMI . . 11138 A ZusFr Siegfried Vergin SPD 11138 B Polizeiliche Aufsicht bei internationalen Begegnungen, insbesondere Sportveranstaltungen MdlAnfr 16 Siegfried Vergin SPD Antw PStSekr Eduard Lintner BMI . . 11138 D ZusFr Siegfried Vergin SPD 11138 D Erkenntnisse und Kontakte im Vorfeld des Fußball-Länderspiels Polen-Deutschland am 4. September 1996 in Zabrze MdlAnfr 17, 18 Hans-Peter Kemper SPD Antw PStSekr Eduard Lintner BMI 11139 C, 11140 D ZusFr Hans-Peter Kemper SPD 11139 D, 11140 D ZusFr Friedhelm Julius Beucher SPD 11140 B, 11141 D ZusFr Thomas Krüger SPD . . 11140 B, 11141 C ZusFr Siegfried Vergin SPD 11141 B Ermittlungsverfahren gegen den deutschen Sexualstraftäter Dr. L.; Unterrichtung der schweizerischen Behörden MdlAnfr 26 Ulla Schmidt (Aachen) SPD Antw PStSekr Rainer Funke BMJ . . . 11142 A Antw BM Friedrich Bohl BK 11145 B ZusFr Ulla Schmidt (Aachen) SPD . . 11142 C ZusFr Dr. Herta Däubler-Gmelin SPD . 11143 A ZusFr Dr. Jürgen Meyer (Ulm) SPD . . . 11143 B ZusFr Gabriele Fograscher SPD . . . . 11143 C ZusFr Hanna Wolf (München) SPD . . . 11143 D ZusFr Christel Hanewinckel SPD . . . 11144 A ZusFr Siegfried Vergin SPD 11144 A ZusFr Dr. Edith Niehuis SPD 11144 B ZusFr Wilhelm Schmidt (Salzgitter) SPD 11144 C ZusFr Dorle Marx SPD 11145 A ZusFr Dr. Peter Struck SPD 11145 A ZusFr Gabriele Iwersen SPD 11145 C ZusFr Klaus Hagemann SPD 11145 C ZusFr Antje-Marie Steen SPD 11145 D Verwendung des an Rußland 1996 vergebenen Kredits, u. a. für Tschetschenien MdlAnfr 30, 31 Otto Schily SPD Antw PStSekr Hansgeorg Hauser BMF 11146 A, 11147 D ZusFr Otto Schily SPD 11146 D, 11148 A ZusFr Dr. Eberhard Brecht SPD 11147 C ZusFr Dr. Helmut Lippelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 11148 D Wohnungslosigkeit von Frauen; frauenspezifische Wohnungsvergabe MdlAnfr 33, 34 Anke Fuchs (Köln) SPD Antw PStSekr'in Gertrud Dempwolf BMFSFJ 11149 A, 11150 C ZusFr Anke Fuchs (Köln) SPD 11149 D, 11150 D ZusFr Gabriele Iwersen SPD 11150 B Änderung des § 1361 b BGB über die Zuweisung der ehelichen Wohnung an Ehefrauen gewalttätiger Männer MdlAnfr 35 Hanna Wolf (München) SPD Antw PStSekr'in Gertrud Dempwolf BMFSFJ 11151 A ZusFr Hanna Wolf (München) SPD . . 11151 A Änderung des § 5 Wohnungsbindungsgesetz i. V. m. § 8 Wohnungsbau- und Familienheimgesetz hinsichtlich des Zusammenlebens nichtverwandter Personen in Sozialwohnungen MdlAnfr 36 Hanna Wolf (München) SPD Antw PStSekr'in Gertrud Dempwolf BMFSFJ 11151 C ZusFr Hanna Wolf (München) SPD . . 11152 A ZusFr Anke Fuchs (Köln) SPD 11152 B Obdachlosigkeit von Frauen; Gefahr sexueller Übergriffe MdlAnfr 37, 38 Christel Hanewinckel SPD Antw PStSekr'in Gertrud Dempwolf BMFSFJ 11152 C, 11153 C ZusFr Christel Hanewinckel SPD 11152 D, 11153 C ZusFr Christa Lörcher SPD . . . 11153 B, 11154 A Stellenwert der Familien-, Kinder- und Jugendpolitik der Bundesregierung angesichts der Sparmaßnahmen MdlAnfr 39 Klaus Hagemann SPD Antw PStSekr'in Gertrud Dempwolf BMFSFJ 11154 B ZusFr Klaus Hagemann SPD 11154 C Zusatztagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde betr. Lage in Bosnien und Absicht der Bundesregierung zur Rückführung von Bürgerkriegsflüchtlingen nach Bosnien-Herzogowina beginnend ab dem 1. 10. 1996 11155 A Kerstin Müller (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 11155 B Dietmar Schlee CDU/CSU 11156 C Dr. Richard Dewes, Minister (Thüringen) 11157 D Cornelia Schmalz-Jacobsen F.D.P. . . 11159 B Ulla Jelpke PDS 11160 B Christian Schmidt (Fürth) CDU/CSU . 11161 B Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast SPD . . 11162 A Dr. Christian Schwarz-Schilling CDU/CSU 11163 A Marieluise Beck (Bremen) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 11164 C Manfred Kanther, Bundesminister BMI 11166 A Josef Vosen SPD 11167 B Meinrad Belle CDU/CSU 11168 B Karsten D. Voigt (Frankfurt) SPD . . . 11169 B Wolfgang Zeitlmann CDU/CSU . . . 11170 C Nächste Sitzung 11171 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 11173* A Anlage 2 Deutsche Waffenlieferungen während des iranisch-irakischen Krieges an den Irak; beteiligte ausländische Unternehmen und Dienststellen, insbesondere Israels und der USA MdlAnfr 4 - Drs 13/5565 - Manfred Such BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN SchrAntw PStSekr Bernd Wilz BMVg . . 11173* D Anlage 3 Überprüfungsintervalle für Kleinfeuerungsanlagen MdlAnfr 7 - Drs 13/5565 - Dr. Elke Leonhard SPD SchrAntw PStSekr Ulrich Klinkert BMU . 11174* A Anlage 4 Anzahl der deutschen Staatsangehörigen mit einer weiteren Staatsangehörigkeit; Anteil der Doppelstaater kraft Geburt, der Aussiedler und der Eingebürgerten MdlAnfr 10, 11 - Drs 13/5565 - Erwin Marschewski CDU/CSU SchrAntw PStSekr Eduard Lintner BMI . 11174* A Anlage 5 Daten von Teilnehmern an verbotenen Versammlungen im nachrichtendienstlichen Informationssystem NADIS seit 1990; Anwerbung dieser Personen für nachrichtendienstliche Tätigkeiten MdlAnfr 12 - Drs 13/5565 - Manfred Such BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN SchrAntw PStSekr Eduard Lintner BMI . 11174* B Anlage 6 Vorfälle anläßlich des Fußball-Länderspiels Polen-Deutschland am 4. September 1996 in Zabrze; Auswirkungen auf internationale Spiele in Deutschland MdlAnfr 13, 14 - Drs 13/5565 - Giinter Graf (Friesoythe) SPD SchrAntw PStSekr Eduard Lintner BMI . 11174* C Anlage 7 Kündigung der Mitgliedschaft in der Stiftung Kulturfonds durch Sachsen MdlAnfr 19 - Drs 13/5565 - Thomas Krüger SPD SchrAntw PStSekr Eduard Lintner BMI . 11175* B Anlage 8 Harmonisierung der polizeilichen Nacheile und Observation innerhalb der Europäischen Union MdlAnfr 20 - Drs 13/5565 - Dr. Egon Jüttner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Eduard Lintner BMI . 11175* C Anlage 9 Beibehaltung des Abschiebetermins für bosnische Flüchtlinge; Verfahrensweise MdlAnfr 21, 22 - Drs 13/5565 - Kerstin Müller (Köln) SchrAntw PStSekr Eduard Lintner BMI . 11175* D Anlage 10 Förderung der freiwilligen Rückkehr von bosnischen Flüchtlingen MdlAnfr 23 - Drs 13/5565 - Amke Dietert-Scheuer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN SchrAntw PStSekr Eduard Lintner BMI . 11176* C Anlage 11 Anwendung des § 105 Jugendgerichtsgesetz; Änderung der Strafmündigkeitsgrenze MdlAnfr 24, 25 - Drs 13/5565 - Michael Teiser CDU/CSU SchrAntw PStSekr Rainer Funke BMJ . . 11176* D Anlage 12 Vereinbarkeit der Übertragung der beim US-Depot Germersheim ausgeführten Aufgaben auf amerikanische Zivilbeschäftigte mit dem Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut MdlAnfr 27, 28 - Drs 13/5565 - Heinz Schmitt (Berg) SPD SchrAntw PStSekr Hansgeorg Hauser BMF 11177* B Anlage 13 Auswirkungen einer Neuregelung der Erbschaftsteuer auf dem Kunstmarkt MdlAnfr 29 - Drs 13/5565 - Thomas Krüger SPD SchrAntw PStSekr Hansgeorg Hauser BMF 11177* D Anlage 14 Personalausgaben bei einer Verschiebung des Bonn-Berlin-Umzugs MdlAnfr 32 - Drs 13/5565 - Hans Wallow SPD SchrAntw PStSekr Hansgeorg Hauser BMF 11178* A Anlage 15 Kürzung der Mittel für das REAG-Programm im Haushaltsentwurf 1997 (Einzelplan 17) MdlAnfr 40 - Drs 13/5565 - Amke Dietert-Scheuer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN SchrAntw PStSekr'in Gertrud Dempwolf BMFSFJ 11178* B Anlage 16 Geschlechtsdifferenzierte Wohnbedarfsermittlungen und Wohnungsnotfallstatistiken; Berücksichtigung frauenspezifischer Belange beim Wohnungsbau MdlAnfr 41, 42 - Drs 13/5565 - Gabriele Iwersen SPD SchrAntw PStSekr Joachim Günther BMBau 11178* C Anlage 17 Beschleunigungsmaßnahmen beim Neubau des Bundeskanzleramts in Berlin MdlAnfr 43 - Drs 13/5565 - Hans Wallow SPD SchrAntw PStSekr Joachim Günther BMBau 11179* A Anlage 18 Frauenförderung im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie seit Inkrafttreten des Zweiten Gleichberechtigungsgesetzes MdlAnfr 44, 45 - Drs 13/5565 - Simone Probst BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN SchrAntw PStSekr Bernd Neumann BMBF 11179* B Anlage 19 Konzept für die Entsorgung hochradioaktiver Abfälle, Mitfinanzierung durch die Energieversorgungsunternehmen MdlAnfr 46, 47 - Drs 13/5565 - Jörg Tauss SPD SchrAntw PStSekr Bernd Neumann BMBF 11180* A Anlage 20 Mittelkürzungen für die Projektförderung an europäischen Forschungseinrichtungen 1997; Auswirkungen auf europäische Forschungsprogramme MdlAnfr 48, 49 - Drs 13/5565 - Horst Kubatschka SPD SchrAntw PStSekr'in Cornelia Yzer BMBF 11180* C Anlage 21 Neuorganisation des Bundespresseamtes MdlAnfr 50, 51- Drs 13/5565 - Ingrid Matthäus-Maier SPD SchrAntw BM Friedrich Bohl BK . . . . 11181* B Anlage 22 Abschaffung der Unterabteilungsebene im BPA gem. Empfehlung der Unternehmensberatung Little MdlAnfr 52, 53 - Drs 13/5565 - Freimut Duve SPD SchrAntw PStSekr Peter Hausmann BK 11181* C Anlage 23 Neubesetzung einer Unterabteilungsleiterstelle im BPA MdlAnfr 54, 55 - Drs 13/5565 - Wilhelm Schmidt (Salzgitter) SPD SchrAntw PStSekr Peter Hausmann BK . 11181* D Anlage 24 Neuorganisation des Bundespresseamtes MdlAnfr 56, 57 - Drs 13/5565 - Dr. Peter Struck SPD SchrAntw BM Friedrich Bohl BK . . . . 11182* B Anlage 25 Neuorganisation des Bundespresseamtes MdlAnfr 58, 59 - Drs 13/5565 - Wolf-Michael Catenhusen SPD SchrAntw BM Friedrich Bohl BK . . . . 11182* C Anlage 26 Hinzuziehung des Bundesministers des Auswärtigen bei allen außenpolitisch relevanten Anträgen der Koalitionsfraktionen MdlAnfr 60 - Drs 13/5565 - Dr. Eberhard Brecht SPD SchrAntw StMin Dr. Werner Hoyer AA 11182* C Anlage 27 Verbleib des abgeschobenen Asylbewerbers Bilakinam Solona Saguintaah in Togo; Menschenrechtslage in Togo MdlAnfr 61, 62 - Drs 13/5565 - Petra Ernstberger SPD SchrAntw StMin Dr. Werner Hoyer AA . 11182* D Anlage 28 Bürokratische Hindernisse bei der Einfuhr von Hilfsgütern durch private Hilfsorganisationen nach Weißrußland MdlAnfr 63 - Drs 13/5565 - Dr. Elke Leonhard SPD SchrAntw StMin Dr. Werner Hoyer AA . 11183* A Anlage 29 In der Sowjetzone 1945 bis 1949 durchgeführte Enteignungen als Voraussetzung für die deutsche Vereinigung MdlAnfr 64 - Drs 13/5565 - Dr. Egon Jüttner CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. Werner Hoyer AA . 11183' B Anlage 30 Nachrichtendienstliche Tätigkeit von deutschen Beamten bei der EU- bzw. OSZE-Mission in Bosnien MdlAnfr 65, 66 - Drs 13/5565 - Eckart Kuhlwein SPD SchrAntw StMin Dr. Werner Hoyer AA . 11183* C 124. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 25. September 1996 Beginn: 13.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Andres, Gerd SPD 25. 9. 96 Antretter, Robert SPD 25. 9. 96 * Augustin, Anneliese CDU/CSU 25. 9. 96 Beer, Angelika BÜNDNIS 25. 9. 96 90/DIE .GRÜNEN Behrendt, Wolfgang SPD 25. 9. 96 * Bindig, Rudolf SPD 25. 9. 96 * Blunck, Lilo SPD 25. 9. 96 Borchert, Jochen CDU/CSU 25. 9. 96 Bühler (Bruchsal), Klaus CDU/CSU 25. 9. 96 * Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 25. 9. 96 * Glos, Michael CDU/CSU 25. 9. 96 Haack (Extertal), SPD 25. 9. 96 * Karl Hermann Hirche, Walter F.D.P. 25. 9. 96 Horn, Erwin SPD 25. 9. 96 * Hornung, Siegfried CDU/CSU 25. 9. 96 * Imhof, Barbara SPD 25. 9. 96 Dr. Jacob, Willibald PDS 25. 9. 96 Junghanns, Ulrich CDU/CSU 25. 9. 96 * Dr. Kinkel, Klaus F.D.P. 25. 9. 96 Dr. Graf Lambsdorff, Otto F.D.P. 25. 9. 96 Lenzer, Christian CDU/CSU 25. 9. 96 * Maaß (Wilhelmshaven), CDU/CSU 25. 9. 96 * Erich Meißner, Herbert SPD 25. 9. 96 Michels, Meinolf CDU/CSU 25. 9. 96 * Neumann (Berlin), Kurt SPD 25. 9. 96 Dr. Pick, Eckhart SPD 25. 9. 96 Dr. Probst, Albert CDU/CSU 25. 9. 96 * Dr. Protzner, Bernd CDU/CSU 25. 9. 96 Regenspurger, Otto CDU/CSU 25. 9. 96 Reuter, Bernd SPD 25. 9. 96 Rühe, Volker CDU/CSU 25. 9. 96 Schäfer (Mainz), Helmut F.D.P. 25. 9. 96 Schlauch, Rezzo BÜNDNIS 25. 9. 96 90/DIE GRÜNEN Schloten, Dieter SPD 25. 9. 96 ' Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich von Schmude, Michael CDU/CSU 25. 9. 96 * Schütze (Berlin), CDU/CSU 25. 9. 96 Diethard Siebert, Bernd CDU/CSU 25. 9. 96 * Dr. Sperling, Dietrich SPD 25. 9. 96 Terborg, Margitta SPD 25. 9. 96 * Tröger, Gottfried CDU/CSU 25. 9. 96 Dr. Waigel, Theodor CDU/CSU 25. 9. 96 Welt, Jochen SPD 25. 9. 96 Dr. Wieczorek, Norbert SPD 25. 9. 96 Zierer, Benno CDU/CSU 25. 9. 96 * * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Bernd Wilz auf die Frage des Abgeordneten Manfred Such (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 13/5565 Frage 4): Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob während des iranisch-irakischen Krieges Waffen bzw. militärisch zu nutzende Güter aus deutschen NATO-Depots oder aber über deutsche Luft- bzw. Seehäfen - möglicherweise über ausländische Mittelsleute - an das iranische Militär geliefert wurden und oh zu dessen Gunsten deutsche Finnen militärische Wartungsleistungen erbracht haben, und - falls dies im Grundsatz zutrifft - welche Einzelheiten über Art, Umfang und Zeitpunkt der erbrachten Lieferungen und Leistungen, über die hieran beteiligten deutschen und ausländischen Unternehmen sowie ausländischen Dienststellen, insbesondere Israels und der USA, kann die Bundesregierung mitteilen? Über die Lieferung von Waffen bzw. militärisch zu nutzenden Gütern aus deutschen NATO-Depots an das iranische Militär während des iranisch-irakischen Krieges liegen keine Informationen vor. Die Bundesregierung hat in dem betreffenden Zeitraum Rüstungsgüterlieferungen nach Iran genehmigt. Diese Tatsache ist vor mehreren Jahren bereits im Bundestag erörtert worden. Wartungsleistungen unterlagen im betreffenden Zeitraum (Mitte der 80er Jahre) keinen außenwirtschaftsrechtlichen Beschränkungen. Lieferungen im Rahmen von Wartungsleistungen über deutsche Luft- bzw. Seehäfen sind damals erfolgt. Eine Genehmigungspflicht für solche Wartungsleistungen (§ 45 b AWV) wurde erst Anfang der 90er Jahre eingeführt. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Ulrich Klinkert auf die Frage der Abgeordneten Dr. Elke Leonhard (SPD) (Drucksache 13/5565 Frage 7): Gibt es Pläne der Bundesregierung, die Überprüfungsintervalle für Kleinfeuerungsanlagen, die mit umweltfreundlichen Brennern ausgestattet sind, abweichend von den bisherigen Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen (jährliche Überprüfung), auf größere Intervalle zu verlängern, und wie begründet die Bundesregierung dies, sofern entsprechende Pläne vorliegen? Die Bundesregierung plant zur Zeit nicht, die Überwachungsintervalle für Kleinfeuerungsanlagen zu verlängern. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Fragen des Abgeordneten Erwin Marschewski (CDU/ CSU) (Drucksache 13/5565 Fragen 10 und 11): Wie viele deutsche Staatsangehörige besitzen mindestens eine weitere Staatsangehörigkeit? Wie viele dieser Doppelstaater sind Doppelstaater kraft Geburt (Kinder binationaler Ehen), Doppelstaater aufgrund Einbürgerung unter Hinnahme der doppelten Staatsangehörigkeit, Aussiedler? Eine zentrale Erfassung und Auswertung dieser Daten hat es schon vor der Abschaffung der früher in § 27 des Ausländergesetzes vom 28. April 1965 geregelten Anzeigepflicht für Deutsche, die zugleich eine fremde Staatsangehörigkeit besitzen, nicht gegeben. Daher ist weder die Zahl der Deutschen mit mehrfacher Staatsangehörigkeit im In- und Ausland feststellbar, noch eine Aufschlüsselung nach den in Frage 11 erwähnten Kriterien möglich. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Frage des Abgeordneten Manfred Such (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 13/5565 Frage 12): In welchem Umfang sind seit 1990 die Personalien festgestellter Teilnehmer an nicht angemeldeten oder verbotenen Versammlungen in die Personenzentraldatei sowie sonstige spezielle Datensammlungen des nachrichtendienstlichen Informationssytems NADIS eingestellt worden, und in welchem Umfang sind diese Personen in der Folgezeit kontaktet worden mit dem Ziel einer Werbung als nachrichtendienstliche Verbindung? Eine bloße Teilnahme an Versammlungen, gleichgültig ob diese genehmigt oder nicht genehmigt sind, führt nicht zwangsläufig zur Erfassung personenbezogener Daten im Nachrichtendienstlichen Informationssystem (NADIS). Eine Erfassung findet gem. § 10 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BVerfSchG nur dann statt, wenn tatsächliche Anhaltspunkte für Bestrebungen oder Tätigkeiten im Sinne von § 3 Abs. 1 BVerfSchG vorliegen oder die Speicherung für die Erforschung und Bewertung solcher Bestrebungen oder Tätigkeiten erforderlich ist. Die Teilnahme an Versammlungen ist dabei kein selektiv abrufbares Erfassungskriterium. Die Frage nach dem Umfang erfaßter Personalien kann deshalb in diesem Zusammenhang nicht beantwortet werden, desgleichen nicht die Frage nach Kontaktierungen; im übrigen können Fragen nachrichtendienstlicher Methoden grundsätzlich nicht Gegenstand öffentlicher Erörterungen sein. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Fragen des Abgeordneten Günter Graf (Friesoythe) (SPD) (Drucksache 13/5565 Fragen 13 und 14): Trifft es zu, daß Bundesgrenzschutzbeamte als Begleiter in dem Zug waren, der die deutschen Fans zum Fußball-Länderspiel Polen-Deutschland am 4. September 1996 nach Zabrze brachte und daß es bereits auf deutschem Boden erhebliche Sachbeschädigungen und auch Straftaten im Bereich „Volksverhetzung" und „Rassenhaß" (s. „Frankfurter Rundschau" vom 5. September 1996) gegeben hat? Befürchtet die Bundesregierung durch die Vorfälle Auswirkungen auf das Ansehen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland und ggf. auf Entscheidungen der internationalen Fußballorganisationen hinsichtlich der Bewerbung Deutschlands um die Austragung internationaler Fußball-Wettbewerbe in deutschen Stadien (besonders hinsichtlich der Weltmeisterschaft 2006)? Zu Frage 13: Am 3./4. September 1996 reisten ca. 350 Fußballfans nach Dresden und von dort aus mit dem Zug D 451 nach Polen. Dieser Zug wurde ab Dresden von Polizeivollzugsbeamten des Bundesgrenzschutzes begleitet. Der Fahrtverlauf war auf Grund des friedlichen Verhaltens aller Reisenden ruhig, so daß kein Anlaß für ein polizeiliches Einschreiten bestand. Es wurden weder Sachbeschädigungen begangen noch volksverhetzende Straftaten verübt. Verbotene Gegenstände oder Plakate mit volksverhetzenden Parolen wurden ebenfalls nicht mitgeführt. Von der Landespolizei und von anderen Reisenden wurden keine anderweitigen Feststellungen getroffen. Zu Frage 14: Die Bundesregierung verurteilt nachdrücklich die Provokationen und Gewalttaten einer Randgruppe von Unverbesserlichen bei dem Länderspiel in Zabrze. Sie hat sich - wie auch der Deutsche Fußball-Bund - hierfür beim polnischen Volk entschuldigt. Die wahre Einstellung der sportinteressierten Öffentlichkeit und der deutschen Bürger wurde in den Spruchbändern bei dem Spiel in der ChampionsLeague zwischen Dortmund und Lodz deutlich, mit denen sich die deutschen Sportfans in deutscher und polnischer Sprache für das Verhalten der Chaoten in Zabrze entschuldigt haben. Dies wurde nicht nur von der polnischen Öffentlichkeit und vom polnischen Ministerpräsidenten ausdrücklich gewürdigt, sondern auch in vielen Ländern positiv zur Kenntnis genommen. Die Bundesregierung ist überzeugt davon, daß die Entscheidung über die Vergabe der Fußball-Weltmeisterschaft im Jahre 2006 nicht von den Ausschreitungen einer Randgruppe, sondern von dem Wunsch unseres Landes und seiner Bürger beeinflußt wird, die gutnachbarlichen Beziehungen zu Polen zu vertiefen und ein guter Gastgeber internationaler Sportveranstaltungen zu sein, wie dies eine Reihe sportlicher Großereignisse in Deutschland gezeigt haben. Die Fußball-Weltmeisterschaft 1974 und die Europameisterschaft 1988 waren begeisternde Ereignisse des internationalen Sports, bei denen sich alle unsere Gäste wohlgefühlt haben. Die Bundesregierung wird das ihr Mögliche tun, den Deutschen Fußball-Bund bei seiner Bewerbung und - wie wir hoffen - Ausrichtung der Weltmeisterschaft im Jahre 2006 zu unterstützen. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lindner auf die Frage des Abgeordneten Thomas Krüger (SPD) (Drucksache 13/5565 Frage 19): Welche Position bezieht die Bundesregierung gegenüber der Entscheidung des Freistaates Sachsen, sich durch Kündigung aus der noch von der Regierung de Maizire und der Volkskammer eingesetzten Stiftung Kulturfonds zurückzuziehen, und hält sie die Anregung, dieses wirksame Instrument zur Förderung zeitgenössischer Künstler und ihrer Projekte durch eine erweiterte Beteiligung auch der alten Bundesländer und vielleicht auch ein eigenes deutliches Engagement zu unterstützen, für sinnvoll? Die Stiftung Kulturfonds war und ist ein Förderinstrument der neuen Länder, das im Bereich der Künstlerförderung neben den vom Bund finanzierten gesamtstaatlich orientierten Fördereinrichtungen arbeitet. Die Gestaltung der Zukunft der Stiftung Kulturfonds ist ausschließlich eine Angelegenheit der beteiligten Bundesländer und von diesen im Rahmen ihrer Kulturzuständigkeit in eigener Verantwortung zu regeln. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Frage des Abgeordneten Dr. Egon Jüttner (CDU/ CSU) (Drucksache 13/5565 Frage 20): Was unternimmt die Bundesregierung, um die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Optimierung und Harmonisierung der polizeilichen Nacheile und Observation innerhalb der Europäischen Union zu verbessern? Grenzüberschreitende polizeiliche Observationen und Nacheilen sind bisher innerhalb der Europäischen Union nur im Blick auf die gemeinsamen Landgrenzen der Schengen-Staaten völkerrechtlich vereinbart. Die Schengener Vertragsstaaten haben gegenüber dem jeweiligen Schengen-Nachbarland die Modalitäten der Ausübung des Nacheilerechts in Erklärungen festgelegt. Belgische, französische, luxemburgische und niederländische Polizeibeamte dürfen das Recht der Nacheile auf dem Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland ohne räumliche oder zeitliche Begrenzung für alle auslieferungsfähigen Straftaten und unter Einräumung des Festhalterechts in Anspruch nehmen. Demgegenüber ist das Nacheilerecht deutscher Polizeibeamter in Belgien, Frankreich, Luxemburg und den Niederlanden jeweils unterschiedlich räumlich, zeitlich und sachlich beschränkt. Die Bundesregierung setzt sich bei den Beratungen in den zuständigen Schengener Gremien und in bilateralen Verhandlungen dafür ein, daß diese Beschränkungen aufgehoben werden. Dabei wird angestrebt, zu einer Schengen-einheitlichen Regelung zu gelangen. Bislang stehen allerdings die anderen SchengenStaaten einer Ausweitung der Nacheilemöglichkeiten ablehnend gegenüber. Für den Bereich der Europäischen Union sollen nach Auffassung der Bundesregierung die Schengener Bestimmungen über die grenzüberschreitende Nacheile und Observation über eine Einbeziehung der Schengener Kooperation in den dritten Pfeiler des EU-Vertrages zur Anwendung kommen. Der Übergang der Schengener Zusammenarbeit in die der EU ist Gegenstand der Beratungen der derzeit laufenden Regierungskonferenz. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Fragen der Abgeordneten Kerstin Müller (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 13/5565 Fragen 21 und 22): Ist es zutreffend, daß die Hohe Flüchtlingskommissarin der Vereinten Nationen, Frau Sadako Ogata, die Aufnahmestaaten bosnischer Flüchtlinge, also auch die Bundesrepublik Deutschland, darum gebeten hat, den vorläufigen Schutz der bosnischen Flüchtlinge zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht aufzugeben, und 11176 * Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 124. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. September 1996 warum hält der Bundesminister des Innern dennoch am Rückschiebetermin 1. Oktober 1996 fest? Wie gedenkt die Bundesregierung mit den ca. zwei Dritteln der hier lebenden bosnischen Flüchtlinge zu verfahren, die nicht in ihre Heimatorte zurückkehren können, weil sie nicht der ethnischen Mehrheitsbevölkerung angehören, und wie will die Bundesregierung im Falle der Abschiebung der Flüchtlinge dann ggf. der Gefahr begegnen, hierdurch die ethnische Teilung des Landes zu zementieren? Zu Frage 21: Der UNHCR hat 22 Gemeinden und Ortschaften in Bosnien und Herzegowina definiert, die für Wiederaufbaumaßnahmen besonders geeignet sind und in die bevorzugt eine Rückkehr von Bürgerkriegsflüchtlingen (der jeweiligen ethnischen Mehrheit) stattfinden kann. Gleichzeitig hat der UNHCR betont, daß die freiwillige Rückkehr auch in andere Gebiete Bosniens und Herzegowinas möglich ist. Führende Repräsentanten der Republik Bosnien und Herzegowina haben an alle Flüchtlinge appelliert, zur Unterstützung des Wiederaufbaus des Landes zurückzukehren. Nach dem Beschluß der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder vom 19. September 1996 soll im Rahmen der am 26. Januar 1996 beschlossenen ersten Rückführungsphase die Rückführung in einem ersten Schritt jedenfalls die Bürgerkriegsflüchtlinge erfassen, die aus den für eine Rückkehr geeigneten Gebieten stammen. Hinsichtlich des Beginns der zwangsweisen Rückführung, die grundsätzlich ab dem 1. Oktober 1996 möglich ist, besteht zwischen dem Bundesinnenminister und den Innenministern und -senatoren der Länder Einvernehmen, daß dabei den Ländern im Rahmen der ersten Rückführungsphase nach Maßgabe der unterschiedlichen Verhältnisse in den einzelnen Ländern eine flexible Handhabung möglich ist. Nach dem Beschluß der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder vom 19. September 1996 werden der Bundesinnenminister und die Innenminister und -senatoren der Länder die Entwicklung in Bosnien und Herzegowina weiterhin aufmerksam verfolgen und weitere Einzelmaßnahmen unter Berücksichtigung des Fortgangs der Stabilisierung der Verhältnisse vor Ort beschließen. Der Bundesminister des Innern wird auch weiterhin die Länder zeitnah über Veränderungen hinsichtlich des Personenkreises, der vorrangig zurückgeführt werden kann, informieren. Zu Frage 22: Im wesentlichen wird auf die Antwort zur Frage 21 verwiesen. Ergänzend ist zu bemerken, daß auch der UNHCR in seinem in der Sitzung am 8. März 1996 in Oslo vorgestellten Phasenplan für die Rückkehr der Flüchtlinge in einer zweiten Phase Neuansiedlungen in Gebieten, in denen die Flüchtlinge zur ethnischen Mehrheitsbevölkerung gehören, für möglich hält. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Frage der Abgeordneten Amke Dietert-Scheuer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 13/5565 Frage 23): Welche Bedeutung mißt die Bundesregierung der Förderung freiwilliger Rückkehr bosnischer Flüchtlinge im Gegensatz zur Durchsetzung von Abschiebungsmaßnahmen zu, und wie begründet sie ihre Auffassung, insbesondere, soweit sie nicht vorrangig auf Projekte zur freiwilligen Rückkehr der Flüchtlinge setzt? Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die freiwillige Rückkehr die vorrangig zu fördernde Form der Rückkehr von ausreisepflichtigen Personen ist. Dies schließt nicht aus, daß auch Maßnahmen der zwangsweisen Rückkehr ergriffen werden müssen. Bezogen auf die Kriegsflüchtlinge aus Bosnien und Herzegowina hat die Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder daher am 19. September 1996 ihren Willen bekundet, die freiwillige Rückkehr nach Bosnien und Herzegowina verstärkt zu fördern. Dies soll insbesondere durch gezielte Informationen und vielfältige Angebote der Rückkehrförderung erfolgen. In diesem Zusammenhang sind inbesondere die von der Bundesregierung in Zusammenarbeit mit der Regierung Bosniens und Herzegowina initiierten Projekte der EU zum Wiederaufbau und zur Förderung der Rückkehr zu nennen. Zu erwähnen sind weiterhin die vereinfachte Durchführung von Orientierungsreisen, die durch ein Abkommen mit den Transitstaaten geschaffene Möglichkeit der visumfreien Durchreise durch diese Staaten und die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Mitteln aus den GARP- und REAG-Programmen (Programme der finanziellen Unterstützung der Rückreise und Überbrückung der ersten Zeit nach Rückkehr), die die Bundesregierung zusammen mit den Ländern finanziell fördert. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rainer Funke auf die Fragen des Abgeordneten Michael Teiser (CDU/CSU) (Drucksache 13/5565 Fragen 24 und 25): Welches Erfordernis zur Änderung des Jugendgerichtsgesetzes zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, daß die seinerzeitig als Ausnahmeregelung gedachte Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende nach § 105 JGG von deutschen Gerichten so ausgelegt und angewandt wird, daß inzwischen fast jedes Strafverfahren gegen Heranwachsende unter Anwendung des Jugendstrafrechts geführt wird? Welche Gründe sprechen angesichts der aktuellen Entwicklung der Jugendkriminalität nach Auffassung der Bundesregierung heute noch dafür, bei der Anwendung des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) die Strafmündigkeitsgrenze für Jugendliche nach i 1 Abs. 2 JGG (14 Jahre) beizubehalten? Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 124. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. September 1996 11177 * Die Bundesregierung verfolgt aufmerksam die öffentliche Diskussion über die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende sowie eine Herabsetzung des Strafmündigkeitsalters. Sie wird die vorgebrachten Argumente prüfen. Zu den gestellten Fragen ist jetzt nur folgendes zu bemerken: § 105 JGG knüpft die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende an zwei - alternative - Vorraussetzungen, die in jedem Einzelfall vom Gericht zu prüfen sind: Entweder muß der Heranwachsende entwicklungsmäßig noch einem Jugendlichen gleichstehen oder es muß sich bei der Tat um eine typische Jugendverfehlung handeln. Vom Ergebnis dieser Prüfung, das nicht normativ durch ein Regel-Ausnahme-Verhältnis vorherbestimmt werden kann, hängt das anzuwendende Recht ab. Seit Einführung des § 105 JGG im Jahr 1953 stieg der Anteil der nach Jugendstrafrecht verurteilten Heranwachsenden auf 65 Prozent im Jahr 1988. Nach 1988 hat die Anwendungshäufigkeit des Jugendstrafrechts auf heranwachsende Verurteilte allerdings kontinuierlich abgenommen; sie betrug 1994 für die alten Bundesländer insgesamt nur noch 57,7 Prozent. Von der Anwendung des Jugendstrafrechts in fast jedem Strafverfahren gegen Heranwachsende kann damit nicht die Rede sein. Den insbesondere seit 1993 zu beobachtenden starken Anstieg der Zahl als Tatverdächtiger registrierter Kinder unter 14 Jahren nimmt die Bundesregierung sehr ernst. Sie weist allerdings auch darauf hin, daß die Entwicklung der Kinderkriminalität bei schwereren Delikten nach wie vor von vergleichsweise geringen absoluten Tatverdächtigenzahlen geprägt ist. Insgesamt dominieren leichtere Straftaten, vor allem der Ladendiebstahl. Auf die Problematik der Kinderkriminalität wurde im übrigen bereits in der Antwort der Bundesregierung vom 8. Mai 1996 auf die Frage des Kollegen Dr. Jüttner hingewiesen (Prot. 13/103, S. 9057). Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hansgeorg Hauser auf die Fragen des Abgeordneten Heinz Schmitt (Berg) (SPD) (Drucksachen 13/5565 Fragen 27 und 28): Sind der Bundesregierung Planungen bekannt, daß beim US-Depot (RSAG) in Germersheim Aufgaben, die bisher von deutschen Zivilbeschäftigten ausgeführt und zum Teil bereits von amerikanischen Zivilbeschäftigten übernommen wurden, in Zukunft gänzlich von amerikanischen Zivilbeschäftigten übernommen werden sollen, und ist der Bundesregierung ferner bekannt, wie viele Zivilbeschäftigte amerikanischer Nationalität derzeit beim US-Depot (RSAG) in Germersheim arbeiten? Welche Arbeiten dürfen nach Auffassung der Bundesregierung entsprechend dem Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut von amerikanischen Zivilbeschäftigten erledigt werden? Zu Frage 27: Nach Angaben der US-Streitkräfte sind in Germersheim die bisher von RSAG (RETROEUR Support Activity Germersheim) wahrgenommenen Aufgaben - die Verwaltung, Lagerung und Versendung von nicht mehr benötigten militärischen Materialien und Geräten - und auch die entsprechenden zivilen Arbeitsplätze ersatzlos weggefallen. Die jetzt durchzuführenden anderen Aufgaben - Entgegenahme und kurzfristige Weiterleitung von neuem Militärgerät an die zuständigen Einheiten - werden von AMC (Army Material Command), die nur einen kleinen Teil der Liegenschaft weiternutzt, erledigt. Für diese Aufgaben werden nach Auskunft der US-Streitkräfte auf Dauer lediglich 3 Zivilbeschäftigte amerikanischer Nationalität beschäftigt. Zu Frage 28: Nach dem Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut (ZA-NTS) sind die Stationierungsstreitkräfte der USA grundsätzlich frei in der Übertragung von Aufgaben an entsandte Zivilbeschäftigte, die dem zivilen Gefolge angehören. Soweit Aufgaben von technischen Fachkräften im Sinne des Artikels 73 ZA-NTS ausgeführt werden sollen, gelten die Vereinbarungen mit der US-Regierung im Notenwechsel vom 13. Juli 1995 über die Anwendung des Artikels 73 ZA-NTS, insbesondere die in diesem Zusammenhang gemachte schriftliche Zusage (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt 1995 Teil II, S. 761), wonach es „die Politik der Truppen der Vereinigten Staaten sein wird, nach Artikel 56 des Zusatzabkommens Beschäftigte nicht gegen ihren Willen zu entlassen, um sie durch technische Fachkräfte im Sinne des Artikels 73 des Zusatzabkommens zu ersetzen, soweit die technische Fachkraft dieselben Pflichten und Aufgaben hätte wie der Bedienstete nach Artikel 56". Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hansgeorg Hauser auf die Frage des Abgeordneten Thomas Krüger (SPD) (Drucksache 13/5565 Frage 29): Wie steht die Bundesregierung zu den Anregungen des Kulturkreises der deutschen Wirtschaft im Bundesverband der Deutschen Industrie e. V. und der Privatinitiative Kunst (PIK) zur Neuregelung der Erbschaftsteuer im Jahressteuergesetz 1997, und hat die Bundesregierung darüber hinausgehende Vorschläge für vom Bund zu setzende Rahmenbedingungen, die auf eine Belebung der Förderung zeitgenössischer Kunst hinzielen? Die Bundesregierung kann die angeregte Ergänzung des Erbschaftsteuergesetzes nicht befürworten. Zuwendungen an gemeinnützige, kulturellen oder wissenschaftlichen Zwecken dienende Stiftungen sind bereits nach geltendem Recht weder beim Erben noch bei den Stiftungen mit Erbschaftsteuer be- 11178 * Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 124. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. September 1996 lastet. Ein zusätzlicher „Steuerbonus" für den Erben ist sachlich nicht gerechtfertigt und würde zu unkalkulierbaren Auswirkungen auf das den Ländern zustehende Aufkommen der Erbschaftsteuer führen. Die Bundesregierung hat im Rahmen des Jahressteuergesetzes 1997 die Abschaffung der Vermögensteuer vorgeschlagen. Damit würden ab 1. Januar 1997 auch bisher steuerpflichtige Kunstgegenstände und Kunstsammlungen - unabhängig von deren Wert - nicht mehr mit Vermögensteuer belastet. Die Bundesregierung verfolgt gegenwärtig keine darüber hinausgehenden Vorschläge zur Förderung zeitgenössischer Kunst. Die vorrangigen Ziele der Haushaltskonsolidierung und der bevorstehenden grundlegenden Reform der Einkommensbesteuerung verlangen eine strikte Prioritätensetzung. Insbesondere neue Steuererleichterungen müssen vor diesem Hintergrund gegenwärtig zurücktreten. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hansgeorg Hauser auf die Frage des Abgeordneten Hans Wallow (SPD) (Drucksache 13/5565 Frage 32): In welcher Höhe sind Haushaltsmittel für die personalwirtschaftlichen Maßnahmen im Zuge des Bonn-Berlin-Umzuges vorgesehen, und durch welche konkreten Maßnahmen begründen sich die in der Kabinettsvorlage des Bundesministeriums der Finanzen vom 12. Oktober 1993 errechneten Mehrkosten bei einem Umzug 1998 gegenüber einem Umzug im Jahre 2002 in Höhe von 1,7 Mrd. DM? Das angesprochene Papier, das dem Kabinett nicht vorgelegen hat, behandelte Überlegungen im Vorfeld der Beschlußfassung des Bundeskabinetts vom 12. Oktober 1993 über den Umzugszeitraum der Bundesregierung. Das Papier ging von einem Vergleich von Umzugsterminen 1998 und 2002 aus. Bei dem Umzugstermin 1998 wären erhöhte Kosten im wesentlichen durch terminsichernde Maßnahmen, durch Kapazitätsengpässe der Bauwirtschaft sowie Zwischenumzüge in Provisorien zu erwarten gewesen. Im Hinblick auf den Beschluß der Bundesregierung vom 12. Oktober 1993, im Zeitraum 1998 bis 2000 umzuziehen, sind derartige erhöhte Kosten nicht zu erwarten. Das als Vorblatt dem Berlin/Bonn-Gesetz beigefügte Kostentableau vom 14. Januar 1994 sieht für personalwirtschaftliche Maßnahmen einen Kostenansatz von 950 Millionen DM vor. Anlage 15 Antwort der Parl. Staatssekretärin Gertrud Dempwolf auf die Frage der Abgeordneten Amke Dietert-Scheuer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 13/5565 Frage 40): Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung die Mittel für das REAG-Programm (Reintegration und Emigration Programme for Asylum-Seekers in Germany) im Haushaltsentwurf 1997 (Einzelplan 17) gekürzt, obwohl aus diesem Programm die freiwillige Rückreise bosnischer Flüchtlinge finanziert werden soll, und gedenkt die Bundesregierung die Mittel für dieses Programm entsprechend den Empfehlungen von UNHCR und IOM (International Organization for Migration) aufzustocken? Bei den notwendigen Kürzungen für den Haushalt 1997 konnte der von Ihnen genannte Bereich - das REAG-Programm - nicht ausgenommen werden. Die Bundesregierung wird jedoch im Bedarfsfall alle haushaltsrechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um die freiwillige Rückreise bosnischer Flüchtlinge zu fördern. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Joachim Günther auf die Fragen der Abgeordneten Gabriele Iwersen (SPD) (Drucksache 13/5565 Fragen 41 und 42): Hält die Bundesregierung geschlechtsdifferenzierte Wohnbedarfsermittlungen und Wohnungsnotfallstatistiken für erforderlich, und wird sie diese veranlassen? Hält die Bundesregierung es für erforderlich, daß frauenspezifische Belange beim Bau von Wohnungen und bei der Wohnumfeldplanung berücksichtigt werden, und was unternimmt sie, um dies zu fördern? Zu Frage 41: Nach Auffassung der Bundesregierung sollten Wohnbedarfsermittlungen wie auch Wohnungsnotfallstatistiken die unterschiedlichen Lebenssituationen und Wohnbedürfnisse verschiedener Personengruppen und Haushalte berücksichtigen. Dazu zählen Merkamte wie Haushaltsgröße, ggf. auch die familiäre Situation (z. B. kinderreiche Familien, alleinerziehende Elternteile mit Kindern), Alter und Geschlecht der Haushaltsangehörigen. Je nach Fragestellung können im Einzelfall unterschiedliche Differenzierungen geboten sein. Wie im Bericht der Bundesregierung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Obdachlosigkeit (Bundestags-Drucksache 13/5226 vom 4. Juli 1996) dargelegt, ist die Bundesregierung bemüht, die Informationsbasis für bundesweite Wohnungslosenstatistiken zu verbessern; solche Statistiken sollten auch nach Geschlecht differenziert sein. Bundesstatistiken mit Personenangaben - etwa die Sozialhilfestatistik - enthalten grundsätzlich geschlechtsdifferenzierte Angaben. Zu Frage 42: Die Bundesregierung unterstützt die Berücksichtigung frauenspezifischer Belange im Wohnungs- und Städtebau. Mit dieser Zielsetzung hat das Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städte- bau seine Aktivitäten zum Thema „Frauen und räumliche Planungen" mit dem Ressortforschungsprojekt „Frauengerechte Stadtplanung" fortgesetzt. Dieses Projekt knüpft an die Ergebnisse des Kolloquiums „Frauen planen die Stadt" sowie die Empfehlungen des Berichts der Kommission „Zukunft Stadt 2000" an und soll einen Beitrag zur Implementation einer Stadtplanung liefern, die (auch) den Lebensentwürfen und Ansprüchen von Frauen gerecht wird. Ziel der Untersuchung, die sich auf die Maßstabsebene Quartier, Stadtteil und Gesamtstadt bezieht, ist die Aufbereitung bzw. Erarbeitung von Planungskriterien und Umsetzungsstrategien für eine frauengerechte Stadtplanung. Zudem geht es darum, Erkenntnisse über strukturelle Hindernisse bei der Berücksichtigung von Fraueninteressen im Städtebau zu gewinnen, die auch Hinweise für die Bewährung bzw. Weiterentwicklung der Rahmensetzungen des Bundes liefern. Der Endbericht des Forschungsprojektes liegt vor und wird voraussichtlich im Herbst als Broschüre veröffentlicht. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Joachim Günther auf die Frage des Abgeordneten Hans Wallow (SPD) (Drucksache 13/5565 Frage 43): Welche „Beschleunigungsmaßnahmen" zieht die Bundesregierung beim Neubau des Bundeskanzleramtes in Berlin in Erwägung (siehe Interview mit dem Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau, Dr. Klaus Töpfer, in der „Berliner Zeitung" vom 26. August 1996), und was versteht die Bundesregierung im Zusammenhang mit der Verlegung von Parlament und Regierungsteilen nach Berlin unter „terminsichernden Maßnahmen"? Nach Abstimmung mit allen Projektbeteiligten wird das Bundeskanzleramt in Berlin auf der Grundlage des bestehenden Zeitplans bis 1999 fertiggestellt. Derzeit besteht mit Blick auf die bestehende Beschlußlage und die gegebenen Planungs- und Baufortschritte kein Anlaß, grundsätzlich terminsichernde Maßnahmen im Zusammenhang mit der Verlegung von Parlament und Regierungsteilen einzuplanen. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Bernd Neumann auf die Fragen der Abgeordneten Simone Probst (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 13/5565 Fragen 44 und 45): Welche Veränderungen haben sich im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie seit Inkrafttreten des Zweiten Gleichberechtigungsgesetzes am 1. September 1994 hinsichtlich der Anzahl und des Anteils von Frauen in den einzelnen Gehaltsgruppen und in den unterschiedlichen Funktionsbereichen ergeben? Gibt es im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie einen jährlich zu aktualisierenden Frauenförderplan, und wenn ja, wie wurden die in diesem Förderplan enthaltenen Bestimmungen bislang umgesetzt? Zu Frage 44: Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie (BMBF) ist durch Erlaß des Bundeskanzlers vom 17. November 1994 durch Zusammenlegung des Bundesministeriums für Bildung und Wissenschaft (BMBW) und des Bundesministeriums für Forschung und Technologie (BMFT) entstanden. Eine Ermittlung der gewünschten Daten zum Stichtag 1. September 1994 ist nur mit einem unvertretbar hohen Zähl- und Verwaltungsaufwand möglich. Die frühesten, heute vorliegenden und ausgewerteten, Zahlen beziehen sich auf den Stichtag 30. Juni 1995. Der Frauenförderplan des BMBF vom 18. Januar 1996 wird zur Zeit an die jährliche Entwicklung angepaßt. Hierfür werden die jetzt vorliegenden Vergleichsdaten zum Stichtag 30. Juni 1996 ausgewertet (Vergleich mit Stichtag 30. Juni 1995). Es ist vorgesehen, die Auswertung bis Ende November 1996 zu veröffentlichen. Zum jetzigen Zeitpunkt sind Aussagen zu Entwicklungen und Trends noch nicht möglich, da nur eine Zusammenschau aller Daten auch vor dem Hintergrund der dem BMBF vom Haushaltsgesetzgeber auferlegten besonderen Stelleneinsparungen eine sichere Analyse zuläßt. Ich habe veranlaßt, daß Ihnen der geltende Frauenförderplan des BMBF und die von Ihnen erbetenen Daten hinsichtlich Anzahl und Anteil von Frauen in den einzelnen Gehaltsgruppen und in den unterschiedlichen Funktionsbereichen (Stichtag 30. Juni 1996) mit gesonderter Post zugeschickt werden. Dies ermöglicht Ihnen die Betrachtung der Entwicklung im BMBF nach Inkrafttreten des 2. Gleichberechtigungsgesetzes über ein Jahr. Sobald der geltende Frauenförderplan fortgeschrieben ist und damit auch die Analyse über Entwicklungen und Trends vorliegt, werde ich Ihnen gerne ein Exemplar der Veröffentlichung zuleiten. Zu Frage 45: Das BMBF hat als eines der ersten Ressorts überhaupt schon zum 18. Januar 1996 einen Frauenförderplan in Kraft gesetzt (s. Antwort zu Frage Nr. 44). Nach den verbindlichen Zielvorgaben des Frauenförderplans des BMBF soll im Planungszeitraum unter Berücksichtigung von Eignung, Befähigung und Leistung und bei Angestellten unter Berücksichtigung der tarifrechtlichen Vorgaben angestrebt werden, Beförderungen von Frauen im Verhältnis ihres Anteils an der jeweiligen Gruppe der Beschäftigten vorzunehmen. Bei der Besetzung von Referatsleiterpositionen sollen Frauen über ihren aktuellen Anteil an den Beschäftigten des höheren Dienstes hinaus berücksichtigt werden. Ohne der Auswertung der aktuellen Vergleichsdaten vorgreifen zu wollen ist festzustellen, daß die für 11180* Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 124. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. September 1996 den Planungszeitraum bis Ende 1997 formulierten verbindlichen Zielvorgaben zu Beförderungen und Höhergruppierungen sowie bei der Besetzung von Leitungsfunktionen bereits jetzt zu einem Teil umgesetzt wurden. Der Frauenförderplan des BMBF sieht weiter Maßnahmen zur Frauenförderung bei der Stellenbesetzung/Einstellung, bei der Förderung der Teilzeitbeschäftigung, bei der Aus- und Fortbildung, beim Informations- und Beschäftigungsangebot für beurlaubte Beschäftigte sowie bei der Telearbeit vor. Diese Maßnahmen sind bereits jetzt weitgehend realisiert. So konnte allen Anträgen auf Teilzeit entsprochen werden. Den beurlaubten Beschäftigten wurde weiterhin die Möglichkeit eingeräumt, durch Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen die Verbindung zum Beruf zu erhalten. In einem Modellversuch werden die rechtlichen, organisatorischen, finanziellen und technischen Rahmenbedingungen von Telearbeit im BMBF geklärt. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Bernd Neumann auf die Fragen des Abgeordneten Jörg Tauss (SPD) (Drucksache 13/5565 Fragen 46 und 47): Welche Risiken ergeben sich für den Bundeshaushalt in den nächsten Jahren aus der Tatsache, daß das Verglasungskonzept in Mol/Belgien im Zusammenhang mit der Abwicklung der Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe (WAK) und der dort erforderlichen Entsorgung hochradioaktiven Abfalls (HAWC) gescheitert ist, und wie werden die über 2 Mrd. DM hinausgehenden Kosten dieser Abwicklung finanziert? Wird die Bundesregierung mit den Energieversorgungsunternehmen (EVU) in neue Verhandlungen eintreten, um eine Mitfinanzierung des neuen Konzepts auch durch die EVU zu erreichen, oder akzeptiert die Bundesregierung den von den EVU angekündigten Ausstieg aus einem neuen Konzept? Zu Frage 46: Aus der gemeinsam mit dem Land Baden-Württemberg getroffenen Entscheidung, die Verglasung des hochradioaktiven Abfalls (HAWC) nicht mehr in Belgien, sondern vor Ort in Karlsruhe vorzunehmen, ergeben sich keine zusätzlichen Risiken für den Bundeshaushalt. Vielmehr ist nach den bisherigen Kostenschätzungen sogar von einer Kostenreduktion gegenüber der Verglasung in Belgien auszugehen. Nach dem gültigen Vertrag zwischen dem Bund, dem Land Baden-Württemberg, dem Forschungszentrum Karlsruhe, der Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe Betriebsgesellschaft und der Deutschen Gesellschaft für Wiederaufarbeitung von Kernbrennstoffen (DWK) über die Stillegung, Beseitigung und Entsorgung der WAK gehen Mehr- oder Minderaufwendungen, die sich aus diesem Vertrag ergeben, zu Lasten bzw. zugunsten von Bund und Land im Verhältnis von 91,8 zu 8,2. Zu Frage 47: Die Bundesregierung sieht keinen Grund zu der Annahme, daß die DWK ihre im o. g. Vertrag übernommenen vertraglichen Verpflichtungen zur Beteiligung an der Stillegung, Beseitigung und Entsorgung der WAK nicht erfüllen wird. Dabei stützt sie sich u. a. darauf, daß von der DWK in dem Lenkungsausschuß als Beratungsorgan zur Abwicklung des WAK-Projektes keine Bedenken gegen die VEK-Lösung erhoben worden sind. Anlage 20 Antwort der Parl. Staatssekretärin Cornelia Yzer auf die Fragen des Abgeordneten Horst Kubatschka (SPD) (Drucksache 13/5565 Fragen 48 und 49): Wie hoch sind die von der Bundesrepublik Deutschland für 1997 geplanten Mittelkürzungen für die Projektförderung an europäischen Forschungseinrichtungen insgesamt (absolut und in Prozent), und wie verteilen sich die Kürzungen für die Projektförderung jeweils auf die europäischen Forschungsinstitute (absolut und in Prozent)? Wie schätzt die Bundesregierung die Gefahr ein, daß andere EU-Mitglieder, dem deutschen Beispiel folgend, ihre Beiträge für die Projektförderung an europäischen Forschungseinrichtungen ebenfalls kürzen werden, und hält die Bundesregierung die europäischen Forschungsprogramme für gefährdet? Zu Frage 48: Die Mittelkürzungen ergeben sich aus der Differenz zwischen den Ansätzen des Entwurfs des Haushaltsplans 1997 und den Ansätzen des Haushaltsplans 1996 und betragen 31,0 Millionen DM, das entspricht 8,4 Prozent. Im einzelnen ergibt sich hierzu folgendes Bild (vorbehaltlich der Verabschiedung des Bundeshaushalts durch den Deutschen Bundestag): Bei CERN (Europäisches Laboratorium für Teilchenphysik) beträgt der deutsche Beitrag für 1997 240,9 Millionen DM. Das bedeutet gegenüber 1996 eine Kürzung um 24,8 Millionen DM gleich 9,3 Prozent. Bei ESO (Europäische Organisation für astronomische Forschung in der südlichen Hemisphäre) beträgt der deutsche Beitrag für 1997 37,5 Millionen DM. Das bedeutet gegenüber 1996 eine Kürzung um 1,2 Millionen DM gleich 3,1 Prozent. Der deutsche Beitrag bei ILL (Institut Max von Laue-Paul Langevin) beträgt für 1997 30,5 Millionen DM. Das bedeutet eine Kürzung gegenüber 1996 um 2,4 Millionen DM gleich 7,3 Prozent. Der deutsche Beitrag bei ESRF (Europäische SynchrotronStrahlungsquelle) beträgt für 1997 27,7 Millionen DM. Das bedeutet eine Kürzung gegenüber 1996 um 2,6 Millionen DM gleich 8,6 Prozent. Für Beiträge bzw. Leistungen an die Europäische Weltraumorganisation (EWO) ist im Haushaltsent- Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 124. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. September 1996 11181* wurf 1997 ein Gesamtvolumen von 972 Millionen DM (plus 15 Millionen DM aus dem Haushalt des BMV) vorgesehen. Gegenüber dem Soll 1996 von 1 034 Millionen DM bedeutet dies eine Kürzung von 62 Millionen DM entsprechend 6 Prozent. Zu Frage 49: Die europäischen Forschungseinrichtungen CERN, ESO, ILL und ESRF sind keine EU-Einrichtungen, sie haben z. T. auch Mitglieder außerhalb der EU, z. B. die Schweiz. Die deutschen Beitragszahlungen dienen nicht der Projektförderung, sondern es handelt sich dabei um institutionelle Förderung. Die anderen Mitgliedstaaten werden sich formell erst in den anstehenden Ratstagungen der Einrichtungen zu ihren Beitragszahlen äußern. In informellen Gesprächen des BMBF mit anderen Mitgliedstaaten wurde mitgeteilt, daß auch einige andere Staaten aufgrund ihrer eigenen schwierigen nationalen Haushaltssituation Kürzungen erwägen, z. B. Italien bei ESRF und evtl. Großbritannien beim CERN. Die Bundesregierung hält die Forschungsprogramme der betroffenen europäischen Forschungseinrichtungen für nicht in ihrer Substanz gefährdet. Zwar werden Einsparungen, z. B. bei der Verwaltung oder auch beim Ausbau der wissenschaftlichen Geräteausstattung erforderlich. Nach Auffassung der Bundesregierung wird jedoch keine der Einrichtungen durch die deutschen Beitragskürzungen prioritäre Teile der geplanten wissenschaftlichen Aktivitäten aufgeben müssen. Dies gilt insbesondere für das LHC-Projekt bei CERN und das VLT (Very Large Telescope) bei ESO, auch wenn hier noch mit schwierigen Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten und auch mit Partnern außerhalb Europas (bei LHC USA und Japan) zu rechnen ist. Bei der EWO werden die Beteiligungen der Mitgliedstaaten an den Programmen der Organisation - mit Ausnahme des EWO-Wissenschaftsprogramms, das als Pflichtprogramm mit festen Beteiligungsschlüsseln finanziert wird - im jeweiligen Einzelfall entsprechend den Interessen der Teilnehmer verabredet. Da - unabhängig von der genannten deutschen Kürzung des EWO-Beitrages - auch die übrigen EWO-Mitgliedsländer mit beträchtlichen nationalen Haushaltsproblemen belastet sind, drängen mehrere von ihnen, insbesondere Großbritannien und auch Frankreich, auf Einsparungen und Erhöhung der Effizienz der EWO. Anlage 21 Antwort des Bundesministers Friedrich Bohl auf die Fragen der Abgeordneten Ingrid Matthäus-Maier (SPD) (Drucksache 13/5565 Fragen 50 und 51): Ist es zutreffend, daß, wie die Presse berichtet (s. „GeneralAnzeiger" vom 18. September 1996), der Bundesminister für besondere Aufgaben und Chef des Bundeskanzleramtes, Friedrich Bohl, die Organisationsstruktur des Presseamtes mit den Leitenden Beamten erörtert hat? Was ist das sachliche Ergebnis dieses Gesprächs? Zu Frage 50: Der Chef des Bundeskanzleramtes und der Staatssekretär im Bundespresseamt führen laufend Gespräche und stehen im ständigen Kontakt. Auch leitenden Beamten steht der Chef des Bundeskanzleramtes auf deren Bitte für Gespräche zur Verfügung. Diese Gespräche haben rein informellen Charakter. Zu Frage 51: Es handelte sich um informelle Gespräche. Anlage 22 Antwort des Staatssekretärs Peter Hausmann auf die Fragen des Abgeordneten Freimut Duve (SPD) (Drucksache 13/5565 Fragen 52 und 53): Ist es zutreffend, daß in einem 1,5 Millionen DM teuren Gutachten der Unternehmensberatung Arthur D. Little für das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung die Empfehlung ausgesprochen wird, die Unterabteilungsleiterebene komplett abzuschaffen (s. ,,General-Anzeiger" vom 8. September 1996)? Beabsichtigt die Bundesregierung, dieser Empfehlung zu folgen? Zu Frage 52: Es ist nicht zutreffend, daß das Gutachten der Unternehmensberatung Arthur D. Little 1,5 Millionen DM gekostet hat. Die Kosten lagen ohne Mehrwertsteuer knapp unter einer Million DM. Dieser Betrag wurde vom Bundesministerium der Finanzen bereitgestellt, um im Rahmen eines Pilotprojektes die Möglichkeit der Einführung einer Kosten-/Leistungsrechnung in der Bundesverwaltung prüfen zu lassen. In diesem Zusammenhang wurde u. a. auch der organisatorische Vorschlag gemacht, die Unterabteilungsleiterebene einzusparen. Zu Frage 53: Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung beabsichtigt, diese Empfehlung im Rahmen des Ausscheidens der bisherigen Funktionsinhaber zu prüfen und umzusetzen. Anlage 23 Antwort des Staatssekretärs Peter Hausmann auf die Fragen des Abgeordneten Wilhelm Schmidt (Salzgitter) (SPD) (Drucksache 13/5565 Fragen 54 und 55): Ist es zutreffend, daß Staatssekretär Peter Hausmann im Presse- und Informationsamt der Bundesregierung eine Unterabteilungsleiterstelle neu besetzt hat, und wie ist dies mit der Empfehlung der Unternehmensberatung Arthur D. Little zu vereinbaren (s. „General-Anzeiger'' vom 18. September 1996)? Entspricht es der von der Bundesregierung verfolgten Zielvorgabe der Verschlankung von Bundesbehörden, daß, wie im Bonner „General-Anzeiger'' vom 18. September 1996 berichtet, sich die Anzahl der Abteilungsleiter um zwei auf nunmehr sechs erhöht? Zu Frage 54: Seit meinem Amtsantritt habe ich zwei vakante Unterabteilungsleiterstellen mit Mitarbeitern aus dem Presse- und Informationsamt der Bundesregierung nachbesetzt, und zwar am 18. Mai 1995 und 22. Januar 1996, also lange vor der erstmaligen Vorlage der Empfehlungen der Unternehmensberatung Arthur D. Little zur Organisationsanpassung im Presse- und Informationsamt der Bundesregierung. Zu Frage 55: Mit der Umsetzung des Konzeptes der externen Unternehmensberatung wird das Ziel verfolgt, auf eine komplette Hierarchieebene zu verzichten. Daher sollen aus bisher vier Abteilungen und acht Unterabteilungen zukünftig fünf Abteilungen ohne Unterabteilungen werden, was eine Verschlankung von bisher zwölf auf zukünftig fünf Leitungsfunktionen bedeutet. Anlage 24 Antwort des Bundesministers Friedrich Bohl auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Peter Struck (SPD): (Drucksache 13/5565 Fragen 56 und 57): Wie hat der Bundeskanzler als oberster Dienstherr die Aufforderung der Bematen Schmülling, Gibowski, Lambsdorff und Schumacher, Staatssekretär Peter Hausmann von der Neuorganisation des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung abzuhalten, behandelt und beschieden (s. „General-Anzeiger" vom 18. September 1996)? Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß nach diesen Vorgängen um das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung noch eine vertrauensvolle Zusammenarbeit an dessen Amtsspitze möglich ist, und welche Konsequenzen zieht sie daraus? Zu Frage 56: Der Bundeskanzler hat von der Aufforderung Kenntnis genommen. Zu Frage 57: Die volle Funktionsfähigkeit des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung ist unverändert gegeben. Anlage 25 Antwort des Bundesministers Friedrich Bohl auf die Fragen des Abgeordneten Wolf-Michael Catenhusen (SPD) (Drucksache 13/5565 Fragen 58 und 59): Ist es zutreffend, daß sich die Beamten Schmülling, Gibowski, Lambsdorff und Schumacher direkt an den Bundeskanzler richteten und ihn aufforderten, Staatssekretär Peter Hausmann von der Neuorganisation des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung abzuhalten (s. „General-Anzeiger" vom 18. September 1996)? Hat es in den letzten Jahren ähnliche Fälle gegeben, bei denen sich hohe Beamte zu organisatorischen Fragen unter Umgehung der Amtsspitze direkt an den Bundeskanzler gewandt haben? Zu Frage 58: Ja. Zu Frage 59: Ein vergleichbarer Vorgang ist mir nicht bekannt. Anlage 26 Antwort des Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Frage des Abgeordneten Dr. Eberhard Brecht (SPD) (Drucksache 13/5565 Frage 60): Trifft es zu, daß der Bundesminister des Auswärtigen nach den Erfahrungen mit dem interfraktionellen Tibetantrag nur darauf besteht, alle außenpolitisch relevanten Anträge der Koalitionsfraktionen vorher einzusehen, um ggf. noch Korrekturen anbringen zu können? Es entspricht der gängigen und sachgerechten Praxis, daß der Bundesminister des Auswärtigen über außenpolitische Anträge des Deutschen Bundestages unterrichtet wird. Anlage 27 Antwort des Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Fragen der Abgeordneten Petra Ernstberger (SPD) (Drucksache 13/5565 Fragen 61 und 62): Welche konkreten Informationen hat die Bundesregierung über den Aufenthaltsort bzw. Verbleib des abgeschobenen Asylbewerbers Bilakinam Solona Saguintaah in Togo (s. „Frankenpost" vom 7. und 12. September 1996)? Wie schätzt die Bundesregierung die aktuelle Menschenrechtslage in Togo ein? Zu Frage 61: Herr Solona wurde bereits am Flughafen vom deutschen Botschafter persönlich in Empfang genommen. Seitdem steht die Botschaft in ständiger Verbindung Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 124. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. September 1996 11183 * mit ihm und wird dies auch künftig tun. Auch nach Auskunft von togoischen Menschenrechtsorganisationen liegt für Herrn Solona keine Gefährdung vor. Zu Frage 62: Die Bundesregierung betrachtet die Menschenrechtslage in Togo weiterhin als unbefriedigend. Eine gewisse Verbesserung der Menschenrechtslage ist insofern eingetreten, als Oppositionelle nicht mehr in dem Maße wie früher verfolgt werden. Andererseits fehlen weiterhin wirksame unabhängige Institutionen zum Schutz der individuellen Menschenrechte. Anlage 28 Antwort des Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Frage der Abgeordneten Dr. Elke Leonhard (SPD) (Drucksache 13/5565 Frage 63): Welche Kenntnis besitzt die Bundesregierung über bürokratische Hindernisse belarussischer Behörden bei der Einfuhr von Hilfsgütern durch private Hilfsorganisationen nach Belarus, und welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um im Bereich der Ausfuhr von Hilfsgütern nach Belarus durch private Hilfsorganisationen zu einem unbürokratischen Vorgehen der zuständigen belarussischen Stellen zu gelangen? Probleme mit Belarus bei der Einfuhr von Hilfsgütern durch private deutsche Hilfsorganisationen nach Belarus gibt es im Moment durch die von Belarus im Frühjahr 1996 für Mitarbeiter von Hilfsorganisationen eingeführte Visumsgebühr. Die Einführung dieser Gebühr steht im Widerspruch zu dem zwischen der Bundesregierung und der UdSSR am 28. November 1990 unterzeichneten Memorandum of Understanding, das von den Nachfolgestaaten der Sowjetunion nach wie vor als Grundlage für die Zusammenarbeit im humanitären Bereich anerkannt wird und das die vereinfachte und gebührenfreie Visaerteilung für Mitarbeiter von Hilfsorganisationen vorsieht. Die Bundesregierung hat deshalb die belarussische Regierung um Rücknahme ihrer Entscheidung gebeten. Die belarussische Regierung beabsichtigt nunmehr, Visa für Mitarbeiter von Hilfsorganisationen wieder gebührenfrei zu erteilen. Der entsprechende Präsidialerlaß ist in Vorbereitung. Anlage 29 Antwort des Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Frage des Abgeordneten Dr. Egon Jüttner (CDU/CSU) (Drucksache 13/5565 Frage 64): Ist die Bundesregierung weiterhin der Meinung, daß die Vereinigung der beiden deutschen Staaten ohne die Anerkennung der Unumkehrbarkeit der in der Sowjetzone 1945 bis 1949 durchgeführten Enteignungen nicht möglich gewesen wäre? Die Bundesregierung sieht keinen Anlaß für eine Neubewertung der Verhandlungssituation im Jahre 1990. In diesem Zusammenhang darf ich auf die Dokumentation der Bundesregierung vom 2. September 1994 verweisen, in der dies im Einzelnen ausgeführt ist. Anlage 30 Antwort des Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Fragen des Abgeordneten Eckart Kuhlwein (SPD) (Drucksache 13/5565 Fragen 65 und 66): Trifft ein Bericht des Fernsehmagazins „Monitor" vom 19. September 1996 zu, nach dem ein deutscher Beamter der Mission der Europäischen Union in Zagreb für den Bundesnachrichtendienst arbeitet? Kann die Bundesregierung definitiv ausschließen, daß Beamte der Bundesregierung als Mitglieder von Missionen der EU bzw. der OSZE nachrichtendienstlich tätig werden? Zu Frage 65: Das Auswärtige Amt hat seit 1991 Personal des Auswärtigen Dienstes, ehemalige Angehörige der Bundeswehr und abgeordnetes Personal anderer Bundesbehörden in das deutsche Kontingent entsandt. Dazu gehörte auch ein Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes. Die nicht dem Auswärtigen Dienst angehörigen EU-Missionsmitglieder sind für die Dauer ihrer Tätigkeit in den Geschäftsbereich des Auswärtigen Amtes übernommen worden. Dies gilt auch für den in Rede stehenden abgeordneten Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes. Er ist für die Zeit seiner Abordnung von allen früheren Aufgaben freigestellt worden. Zu Frage 66: Die von der Bundesregierung in Missionen der EU bzw. der OSZE entsandten Beamten üben ausschließlich Aufgaben aus, die dem Mandat der EU oder OSZE entsprechen. Der in Rede stehende Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes wurde von der EU-Mission in Zagreb und vom Auswärtigen Amt zu den behaupteten Vorwürfen befragt. Er hat dienstlich versichert, daß weder er noch andere Mitglieder des deutschen Kontingents an Aktivitäten, die nicht dem Mandat der EU- Monitor-Mission entsprechen, beteiligt gewesen seien.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Steffen Kampeter


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Eine kurze Zusatzfrage, Frau Minister. Von Betroffenen wird immer wieder die Sorge geäußert, unter dem Deckmantel werde eine Maximalsanierung durchgeführt, unabhängig von den sich auf die Bodenfolgenutzung anschließenden Erfordernissen. Können Sie sagen, welches nutzungsabhängige oder nutzungsunabhängige Sanierungskonzept dieser Regierungsentwurf verfolgt und was dies für die Betroffenen bedeutet?


Rede von Dr. Angela Merkel
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Genau das ist der Unterschied zum Beispiel zu dem Gesetzentwurf der Grünen. Die Bundesregierung hat ein nutzungsabhängiges Sanierungskonzept. Das heißt, nicht jede Fläche, die als Gewerbegebiet genutzt wird, muß so saniert werden, als wenn sie für den Bau eines Kindergartens genutzt werden sollte. Das ist sinnvoll, vernünftig und entspricht den realen Lebensumständen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Rita Süssmuth


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Vielen Dank, Frau Ministerin Merkel.
    Ich schließe die Regierungsbefragung und rufe die Tagesordnungspunkte 2 a und 2 b sowie 2 d und 2 e auf:
    2. a) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes
    - Drucksache 13/5583 —
    Überweisungsvorschlag:
    Innenausschuß (federführend)

    Ausschuß für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung
    b) Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes
    - Drucksache 13/5582 -
    Überweisungsvorschlag:
    Innenausschuß (federführend)

    Ausschuß für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung
    d) Erste Beratung des von den Abgeordneten Gerald Häfner, Kerstin Müller (Köln), Christa Nikkels, weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Kompensation von Überhangmandaten
    - Drucksache 13/5575 —
    Überweisungsvorschlag:
    Innenausschuß (federführend)

    Ausschuß für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung
    e) Beratung des Ergänzenden Berichts der Reformkommission zur Größe des Deutschen Bundestages zu dem Zwischenbericht
    Empfehlungen für die Wahl zum 14. Deutschen Bundestag und zu den wesentlichen Regelungen für die Verkleinerung des Deutschen Bundestages
    hier: Empfehlungen zu den wesentlichen Regelungen für die Verkleinerung des Deutschen Bundestages ab der 15. Wahlperiode
    - Drucksachen 13/4560, 13/4860 -
    Überweisungsvorschlag:
    Innenausschuß (federführend)

    Ausschuß für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung

    Präsidentin Dr. Rita Süssmuth
    Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die Aussprache eine halbe Stunde vorgesehen. - Dazu höre ich keinen Widerspruch. Wir verfahren entsprechend.
    Als erster spricht der Kollege Andreas Schmidt.