Rede von
Prof. Dr.
Edzard
Schmidt-Jortzig
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(F.D.P.)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Ich will, Herr Beck, nur auf einen Punkt eingehen. In bezug auf die anderen Einzelheiten empfehle ich, die Dinge, über die Sie sprechen, erst einmal zu lesen, zum Beispiel den Entwurf zur Kindschaftsrechtsreform.
Darauf will ich nicht eingehen, sondern nur auf diesen einen Punkt, den Sie oder Kollegen und Kolleginnen aus Ihrer Fraktion nicht müde werden immer wieder zu betonen, obwohl er schlicht und ergreifend falsch ist.
Wenn man sich als Rechtsstaatler zu gerieren anschickt, sollte man zumindest die Verfassung kennen. Wenn Sie behaupten, daß der Bundesjustizminister etwa mit Weisung gegen ein Landesgesetz vorgehen kann, dann bitte ich Sie dringend: Nehmen Sie sich einmal eine dieser schönen Taschenbuchausgaben des Grundgesetzes und lesen Sie einmal den Art. 37 durch! Lesen Sie vielleicht auch, was in Art. 85 ausgesagt wird. Hier geht es um die Gesetzgebung eines Bundeslandes. Dann müßte das, was Sie immer wieder erzählen, eigentlich vom Tisch sein, nämlich daß in dieser Beziehung der Justizminister etwas machen könnte. Das geht nicht. Das können wir ja bedauern. Aber ich bedaure es nicht, daß ich nicht gegen die Verfassung verstoße.
Besten Dank.