Rede von
Gert
Willner
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst die Fakten. Der Regierungsentwurf des Etats des Bauministers weist für 1997 mit 10,45 Milliarden DM ein Volumen auf, das um 6,2 Prozent größer ist als im Vorjahr. Für diesen Anstieg sind im wesentlichen die Maßnahmen in Berlin ausschlaggebend, aber nicht allein.
Aber dies ist ein deutliches Signal: Die Bundesregierung macht Ernst mit der Umsetzung der BerlinEntscheidung des Bundestages und den Ausgleichsmaßnahmen für Bonn. Was auch gesagt werden muß: Minister Töpfer hat den Daumen drauf, damit der Kostenrahmen eingehalten wird. Das ist wichtig.
Zu den Fakten gehört auch: Im Zusammenhang mit einer begrenzten Verlängerung einzelner Regelungen im Wohngeldrecht für die neuen Länder werden die Gesamtansätze für das Wohngeld für 1997 und 1998 jeweils um 80 Millionen DM erhöht. Die Bundesregierung strebt eine Strukturnovelle zum 1. Juli 1997 an. Der Weg ist richtig, daß der Bundesminister der Finanzen den Finanzrahmen mit den Ländern vereinbart und daß der Bundesbauminister auf dieser Grundlage das Gesetzgebungsverfahren einleiten wird. Denn maßgeblich sind nicht allein die Wohngeldwünsche der Länderbauminister, sondern ist auch das, was die Länderfinanzminister bereit sind zu leisten. Darauf kommt es mit entscheidend an.
Lieber Kollege Großmann, ich finde es ja richtig, daß wir uns alle für das Wohngeld einsetzen. Aber wissen muß man auch, daß 1990 Herr Müntefering in bezug auf das Wohngeld, das Sie ja nun alle kräftig fordern, abschätzig von Gratifikationen, die man unter das Volk streut, und von Transformationsriemen für Mieterhöhungen sprach. Ich denke, das ist der Sache nicht gerecht.
Die Finanzierung der Wohngeldausgaben ist eine echte Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern;
Gert Willner
die Kosten teilen sich beide in etwa. Die Tatsache, daß in den letzten beiden Jahren die Länder nicht mehr das sonst übliche Wohngelderhöhungsvotum in ihren Stellungnahmen zum Bundeshaushalt unterbrachten und die Länderfinanzminister neuerdings sogar eine Wohngeldkürzung in ihren Sparlisten kursieren lassen, muß, denke ich, jeden nachdenklich stimmen.
Lassen Sie mich einmal deutlich machen, welche Wohngeldleistungen erbracht werden. Insgesamt 5,7 Milliarden DM kostete diese Sozialleistung den Staat, also Bund und Länder, im Jahre 1994. Weit über 6 Milliarden DM werden es 1997 sein.
Zu den Fakten dieses Haushalts gehört auch: Wir können einen Anstieg der Zahl der fertiggestellten Wohnungen feststellen. Ich erinnere an folgende Zahlen: 1988 gab es 209 000 Wohnungen, 1993 256 000 Wohnungen, 1994 573 000 und 1995 603 000 Wohnungen. Für 1996 gehen unsere Schätzungen ebenfalls von 600 000 Wohnungen aus. Das sind, wohnungsbaupolitisch betrachtet, Spitzenwerte. Es muß unser aller Ziel sein, den Wohnungsbau zu verstetigen.
Der Wohngeld- und Mietenbericht macht klar: Erstens. Der Mietanstieg in Deutschland ist seit 1993 deutlich zurückgegangen. Zweitens. Ein hohes Wohnungsangebot begrenzt den Mietanstieg und stellt den besten Mieterschutz dar.
Es ist schon zu fragen, ob es im Interesse des sozialen Wohnungsbaus ist, wenn etwas geschieht wie in Nordrhein-Westfalen: Das Land Nordrhein-Westfalen erhöht die Verzinsung der Kredite im sozialen Wohnungsbau und damit auch die Sozialmieten. Dies bringt Nordrhein-Westfalen im Jahr rund 400 Millionen DM in die Landeskasse. Gleichzeitig führt das dazu, daß Vermieter die Darlehen vorzeitig zurückzahlen, so daß mehr Wohnungen aus der Sozialbindung herausfallen. Man kann auch sagen: Nordrhein-Westfalen baut Sozialwohnungen ab.
Wenn das Thema der Bergarbeiterwohnungen hier angesprochen wird, dann, denke ich, muß man folgendes entgegnen, damit niemand verunsichert wird: Die Zweckbestimmung der bisher geförderten Wohnungen bleibt erhalten. Die Wohnungen bleiben entsprechend den bisherigen Regelungen Wohnungen des sozialen Wohnungsbaus, und sie stehen weiterhin den Berechtigten im Bergarbeiterwohnungsbau, nämlich den Bergleuten, den Hinterbliebenen und den Bergleuten, die ihren Arbeitsplatz auf Grund von Zechenstillegungen verloren haben, zur Verfügung.
Die Mittel werden nicht gestrichen, sondern dem sozialen Wohnungsbau wieder zugeführt.