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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 13/119 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 119. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 29. August 1996 Inhalt: Nachruf auf das ehemalige Mitglied des Deutschen Bundestages Bundesminister a. D. Hans Katzer........... 10655 A Nachträgliche Glückwünsche zu den Geburtstagen des Vizepräsidenten Hans Klein und der Abgeordneten Klaus Francke (Hamburg) und Heinrich Graf von Einsiedel ............ 10655 D Eintritt des Abgeordneten Dr. Fritz Wittmann in den Deutschen Bundestag . . . 10655 D Tagesordnungspunkt 1: Vereinbarte Debatte zu den Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetzen, zum Arbeitsrechtlichen Beschäftigungsförderungsgesetz, zum Gesetz zur Begrenzung der Bezügefortzahlung bei Krankheit, zum Beitragsentlastungsgesetz, zum Krankenhaus-Neuordnungsgesetz 1997, zum GKV-Weiterentwicklungsgesetz und zum Achten Gesetz zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch ....... 10656 A Dr. Norbert Blüm, Bundesminister BMA 10656 A Rudolf Dreßler SPD...... 10658 D, 10665 C Dr. Wolfgang Gerhardt F.D.P...... 10664 A Dr. Wolfgang Gerhardt F.D.P....... 10665 B Andrea Fischer (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN .............. 10665 D Dr. Günter Rexrodt, Bundesminister BMWi 10668 D Siegmar Mosdorf SPD........ 10671 B Dr. Gregor Gysi PDS ......... 10671 D Dr. Heiner Geißler CDU/CSU ..........10674 B Ottmar Schreiner SPD..................10677 A Monika Knoche BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ................................10680 A Jürgen W. Möllemann F.D.P..............10681 C Monika Knoche BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ..............................10682 D Wolfgang Zöller CDU/CSU ...... 10683 D Dr. Martin Pfaff SPD ..................10685 A Walter Hirche F.D.P...................10685 C Jürgen W. Möllemann F.D.P. ..........10686 B Horst Seehofer CDU/CSU ............10688 A Hans-Peter Repnik CDU/CSU ..........10689 B Rudolf Dreßler SPD..................10690 C Ingrid Matthäus-Maier SPD ..........10691 B Dr. Norbert Blüm CDU/CSU ..........10692 A Karl Hermann Haack (Extertal) SPD . . . 10693 C Dr. Heidi Knake-Werner PDS............10694 B Dr. Peter Ramsauer CDU/CSU ..........10695 D Tagesordnungspunkt 2: Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Umsetzung des Programms für mehr Wachstum und Beschäftigung in den Bereichen der Rentenversicherung und Arbeitsförderung (Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz) (Drucksachen 13/4610, 13/4987, 13/5088, 13/5108, 13/5147, 13/5327, 13/5445) ............................10696B in Verbindung mit Tagesordnungspunkt 3: Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Ergänzung des Wachstumsund Beschäftigungsförderungsgesetzes (Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz) (Drucksachen 13/4611, 13/5089, 13/5108, 13/5327, 13/5446). . . 10696B in Verbindung mit Tagesordnungspunkt 4: Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Arbeitsrechtlichen Gesetz zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung (Arbeitsrechtliches Beschäftigungsförderungsgesetz) (Drucksachen 13/4612, 13/5107, 13/5327, 13/5447) ......... 10696 B in Verbindung mit Tagesordnungspunkt 5: Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Begrenzung der Bezügefortzahlung bei Krankheit (Drucksachen 13/4613, 13/5074, 13/5327, 13/5448). . . 10696 C in Verbindung mit Tagesordnungspunkt 6: Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Entlastung der Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung (Beitragsentlastungsgesetz) (Drucksachen 13/4615, 13/5099, 13/5327, 13/5449). . . 10696 C Tagesordnungspunkt 7: Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Neuordnung der Krankenhausfinanzierung 1997 (Krankenhaus-Neuordnungsgesetz 1997) (Drucksachen 13/3062, 13/3939, 13/4693, 13/4937, 13/ 5442)............... 10696 C in Verbindung mit Tagesordnungspunkt 8: Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Strukturreform in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Weiterentwicklungsgesetz) (Drucksachen 13/3608, 13/4691, 13/4937, 13/5443) ......... 10696 D in Verbindung mit Tagesordnungspunkt 9: Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Achten Gesetz zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (Achtes SGB V-Änderungsgesetz) (Drucksachen 13/ 3695, 13/4692, 13/4937, 13/5444) . . . 10696 D Nächste Sitzung ........... 10696 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 10697 *A Anlage 2 Erklärung des Abgeordneten Wolfgang Bosbach (CDU/CSU) zur namentlichen Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Entlastung der Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung (Beitragsentlastungsgesetz) ........ 10697*C Anlage 3 Amtliche Mitteilungen ........ 10697 *D 119. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 29. August 1996 Beginn: 12.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich Andres, Gerd SPD 29. 8. 96 * Bindig, Rudolf SPD 29. 8. 96 Blank, Renate CDU/CSU 29. 8. 96 Blunck, Lilo SPD 29. 8. 96 Bühler (Bruchsal), Klaus CDU/CSU 29. 8. 96 * Dr. Dobberthien, Marliese SPD 29. 8. 96 Faße, Annette SPD 29. 8. 96 Dr. Friedrich, Gerhard CDU/CSU 29. 8. 96 Gilges, Konrad SPD 29. 8. 96 Glos, Michael CDU/CSU 29. 8. 96 Gloser, Günter SPD 29. 8. 96 Dr. Glotz, Peter SPD 29. 8. 96 Gysi, Andrea PDS 29. 8. 96 Dr. Hendricks, Barbara SPD 29. 8. 96 Hermenau, Antje BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 29. 8. 96 Hornung, Siegfried CSUCSU 29. 8. 96 * Junghanns, Ulrich CDU/CSU 29. 8. 96 * Dr. Kiper, Manuel BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 29. 8. 96 Kunick, Konrad SPD 29. 8. 96 Dr. Graf Lambsdorff, Otto F.D.P. 29. 8. 96 Lehn, Waltraud SPD 29. 8. 96 Leidinger, Robert SPD 29. 8. 96 Lennartz, Klaus SPD 29. 8. 96 Löwisch, Sigrun CDU/CSU 29. 8. 96 Mattischeck, Heide SPD 29. 8. 96 Dr. Merkel, Angela CDU/CSU 29. 8. 96 Müller (Köln), Kerstin BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 29. 8. 96 Neumann (Gotha), SPD 29. 8. 96 Gerhard Rehbock-Zureich, Karin SPD 29. 8. 96 Reichard (Dresden), CDU/CSU 29. 8. 96 Christa Riegert, Klaus CDU/CSU 29. 8. 96 Dr. Riesenhuber, Heinz CDU/CSU 29. 8. 96 Dr. Scheer, Hermann SPD 29. 8. 96 * Schlauch, Rezzo BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 29. 8. 96 Schmidt (Meschede), SPD 29. 8. 96 Dagmar Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) entschuldigt, bis einschließlich Schuhmann, Richard SPD 29. 8. 96 Schwanhold, Ernst SPD 29. 8. 96 Seidenthal, Bodo SPD 29. 8. 96 Teuchner, Jella SPD 29. 8. 96 Thieser, Dietmar SPD 29. 8. 96 Wieczorek (Duisburg), Helmut SPD 29. 8. 96 Wolf (München), Hanna SPD 29. 8. 96 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Erklärung des Abgeordneten Wolfgang Bosbach (CDU/CSU) zur namentlichen Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Entlastung der Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung (Beitragsentlastungsgesetz) in der 117. Sitzung (Seite 10624 B) am 28. Juni 1996 Bei der namentlichen Abstimmung habe ich versehentlich mit Nein gestimmt. Ich erkläre, daß ich dem Beitragsentlastungsgesetz zustimme. Anlage 3 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 699. Sitzung am 5. Juli 1996 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen: - Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Personalausweise und des Paßgesetzes - Zweites Gesetz zur Änderung des Hochschulbauförderungsgesetzes - Gesetz zur Änderung des Rechts der beschränkten persönlichen Dienstbarkeiten - Gesetz zu der Konstitution und der Konvention der Internationalen Fernmeldeunion vom 22. Dezember 1992 sowie zu den Änderungen der Konstitution und der Konvention der Internationalen Fernmeldeunion vom 14. Oktober 1994 - Gesetz zu den Protokollen vom 6. Oktober 1989 und vom 26. Oktober 1990 zur Änderung des Abkommens vom 7. Dezember 1944 über die Internationale Zivilluftfahrt - Gesetz zu dem Europa-Abkommen vom 12. Juni 1995 zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Estland andererseits - Gesetz zu dem Europa-Abkommen vom 12. Juni 1995 zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Lettland andererseits - Gesetz zu dem Europa-Abkommen vom 12. Juni 1995 zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Litauen andererseits - Telekommunikationsgesetz (TKG) - Gesetz zur Reform des Sozialhilferechts - Gesetz zur Änderung des Baugesetzbuchs - Dienstrechtliches Begleitgesetz im Zusammenhang mit dem Beschluß des Deutschen Bundestages vom 20. Juni 1991 zur Vollendung der Einheit Deutschlands (Dienstrechtliches Begleitgesetz -DBeglG) - Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Ladenschluß und zur Neuregelung der Arbeitszeit in Bäckereien und Konditoreien - Achtzehntes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (18. BAföGÄndG) - Gesetz zur Förderung eines gleitenden Übergangs in den Ruhestand - Gesetz zur Einordnung des Rechts der gesetzlichen Unfallversicherung in das Sozialgesetzbuch (Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz - UVEG) - Gesetz zur Umsetzung der EG-Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz und weiterer Arbeitsschutz-Richtlinien Zu den fünf letztgenannten Gesetzen hat der Bundesrat die folgenden Entschließungen gefaßt: Entschließung des Bundesrates zum Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Ladenschluß und zur Neuregelung der Arbeitszeit in Bäckereien und Konditoreien Der Gesetzesbeschluß geht davon aus, daß die Neuregelung der Ladenschlußzeiten ca. 50 000 neue Arbeitsplätze im Einzelhandel, davon 75 Prozent Teilzeitarbeitsplätze, schaffen wird. Bereits heute arbeiten im Einzelhandel rund 500 000 Beschäftigte in nicht sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen; diese Zahl hat sich in den letzten zehn Jahren mehr als verdoppelt. Die überwiegende Mehrzahl dieser Beschäftigten sind Frauen. Der Bundesrat befürchtet, daß sich durch die veränderten Ladenöffnungszeiten dieser Trend zu mehr ungeschützten Beschäftigungsverhältnissen noch deutlich verschärfen wird. Angesichts des nach wie vor bestehenden Kostendrucks im Einzelhandel legen es die veränderten Arbeitszeiten nahe, bisher sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in sozialversicherungsfreie Beschäftigungen umzuwandeln. Bereits heute wird die ursprünglich als Ausnahme vorgesehene geringfügige Beschäftigung in erheblichem Umfang mißbräuchlich genutzt und ist weit über das Ausmaß hinaus gewachsen, das sich aus betrieblichen Flexibilitätserfordernissen ergeben kann. Faktisch wirkt die Sozialversicherungsfreiheit heute in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle wie eine Subvention ungeschützter Arbeitsverhältnisse, die letztlich von der Allgemeinheit der beitragszahlenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie der Betriebe finanziert werden muß. Diese Entwicklung darf durch veränderte Ladenöffnungszeiten nicht verstärkt werden. Der Bundesrat fordert deshalb die Bundesregierung auf, ihr bisheriges tatenloses Abwarten gegenüber dem andauernden Zuwachs der ungeschützten Beschäftigung aufzugeben und durch eine grundlegende Reform die sozialversicherungsfreie Beschäftigung auf wenige Ausnahmen zu begrenzen. Ziel einer solchen Reform muß es sein, auch Teilzeitarbeitskräfte grundsätzlich in die Kranken-, Arbeitslosen-, Renten- und Pflegeversicherung aufzunehmen. Versicherungsfrei bleiben sollten nur Beschäftigungsverhältnisse im Bagatellbereich sowie gelegentliche Beschäftigung. Entschließung des Bundesrates zum Achtzehntes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes: 1. Der Bundesrat begrüßt, daß in dem vorliegenden Achtzehnten BAföG-Änderungsgesetz die von der Bundesregierung ursprünglich beabsichtigte Umstellung der Darlehen auf verzinsliche Bankdarlehen innerhalb der Regelstudienzeit nicht mehr enthalten ist. 2. Der Bundesrat begrüßt, daß der Rechtsanspruch auf Studienabschlußförderung über den 1. Oktober 1996 hinaus gesichert und entgegen den ursprünglichen Vorstellungen der Bundesregierung in ihrer zeitlichen Grundstruktur erhalten werden konnte. 3. Nachdrücklich unterstützt der Bundesrat die im Deutschen Bundestag noch erreichte Angleichung der Berechnungszeiträume für die neuen Länder. Er hält jedoch die damit verknüpfte Absenkung der von den Regierungschefs von Bund und Ländern vereinbarten Anhebung der Freibeträge für alle Geförderten sachlich für nicht geboten. 4. Der Bundesrat bedauert, daß angesichts der Umstellung auf verzinsliche Bankdarlehen bei Überschreitung der Regelstudienzeit die folgenden Regelungen in den Verhandlungen mit dem Bund nicht erreicht werden konnten: - die Herausnahme der Gremientätigkeit nach § 15 Abs. 3 Nr. 3 von der Umstellung auf Bankdarlehen; - die Beibehaltung des Förderanspruchs für Zusatz-, Ergänzungs- und Aufbaustudien; - die Beibehaltung der bisherigen Regelungen bei der Vornahme eines Fachrichtungswechsels; - die Berücksichtigung von Auslandsstudien bei der Bemessung der Förderungshöchstdauer; - die Gewährung einer dreijährigen Karenzzeit vor dem Beginn der Rückzahlung der verzinslichen Bankdarlehen; - die Gewährleistung sachgerechter Übergangsregelungen für Auszubildende, die ihr Studium im Vertrauen auf die bislang geltenden Regelungen durchgeführt haben. 5. Der Bundesrat weist unter Bezugnahme auf seine Stellungnahme vom 1. März 1996 - BR-Drucksache 886/95 (Beschluß) - darauf hin, daß die nunmehr in dem Achtzehnten Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes enthaltenen Einschränkungen bei der Förderung von Zusatz-, Ergänzungs- und Aufbaustudien sowie nach Fachrichtungswechsel sachlich unbegründet sind. Sie sind auch unter haushaltspolitischen Gesichtspunkten nicht erforderlich, da die Förderung nach der erfolgten Umstellung auf verzinsliche Bankdarlehen keine nennenswerte Veranschlagung von Haushaltsmitteln notwendig macht. 6. Der Bundesrat sieht in der Einbeziehung der Gremientätigkeit nach § 15 Abs. 3 Nr. 3 in die Umstellung auf verzinsliche Bankdarlehen die Gefahr, daß sich finanziell schlechter gestellte Studierende an der Übernahme solcher Aufgaben gehindert sehen. Er weist darauf hin, daß sich die zusätzlichen Ausgaben bei einem Verzicht auf die Einbeziehung der Gremientätigkeit auf die Umstellung auf verzinsliche Bankdarlehen für die Haushalte von Bund und Ländern auf nur jährlich etwa 460 TDM belaufen hätten. 7. Der Bundesrat macht darauf aufmerksam, daß die in dem Achtzehnten Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes vorgesehene Nichtberücksichtigung von Auslandstudien bei der Bemessung der Förderungshöchstdauer in klarem Gegensatz zu der von allen für erforderlich gehaltenen stärkeren Internationalisierung des Studiums steht. 8. Der Bundesrat hält die in dem vorliegenden Gesetz erfolgte Festlegung des Rückzahlungsbeginns der verzinslichen Bankdarlehen auf sechs Monate nach dem zuletzt mit Bankdarlehen geförderten Monat für völlig unzureichend. Er weist darauf hin, daß sich hieraus eine besondere Belastung von jungen Menschen in der Existenzgründungsphase ergibt. Besonders schwierig gestaltet sich die Situation derjenigen, die eine Prüfung wiederholen müssen, die ein Graduiertenstudium aufgenommen haben oder die noch keinen Arbeitsplatz gefunden haben. Der Bundesrat geht davon aus, daß mit der im Gesetz vorgenommenen Festsetzung des Rückzahlungsbeginns unnötige Haushaltsrisiken verbunden sind, da in erheblichem Umfang Garantieübernahmen durch den Bund und die Länder notwendig werden dürften. 9. Der Bundesrat stellt fest, daß der Vertrauensschutz für die von der Umstellung der Förderung auf das verzinsliche Anschlußdarlehen nach § 17 Abs. 3 Betroffenen es geboten hätte, die bisherige Regelung bis zum Ende des Ausbildungsabschnitts beizubehalten, soweit die Voraussetzungen für die weitere Förderung bereits vor Inkrafttreten der Neuregelung im Einzelfall festgestellt und eingetreten waren. 10. Der Bundesrat hält es 25 Jahre nach Inkrafttreten des Bundesausbildungsförderungsgesetzes für dringend erforderlich, das Recht der individuellen Ausbildungsförderung und andere Bestimmungen über die Gewährung öffentlicher Leistungen, die der Studienförderung dienen, einer umfassenden Prüfung zu unterziehen. Die Neuregelung des Ausbildungsförde-rungsrechtes soll im Zusammenhang mit der Steuerreform gestaltet und noch in dieser Legislaturperiode des Deutschen Bundestages abgeschlossen werden. 11. Die neue Gesetzgebung soll Verteilungsgerechtigkeit in der Studienfinanzierung sicherstellen, und zwar nicht nur innerhalb der Geförderten, sondern unter allen Studierenden. Dazu sollen ungerechtfertigte Begünstigungen und Benachteiligungen abgebaut und gerechte Ausbildungs- und Studienchancen gemehrt werden. 12. In die Reformüberlegungen sollen die verschiedenen in Diskussion stehenden Leistungs- und Finanzierungsmodelle einbezogen werden. Der Bundesrat erklärt, daß bei den Reformüberlegungen zur Ausbildungsförderung verzinsliche Darlehen in der Regelförderungszeit für ihn nicht in Betracht kommen. 13. Der Bundesrat spricht sich dafür aus, daß die von den Regierungschefs von Bund und Ländern zur Vorbereitung dieser Reform beauftragte Arbeitsgruppe sich kurzfristig konstituiert und zügig ihre Arbeit aufnimmt. Entschließung des Bundesrates zum Gesetz zur Förderung eines gleitenden Übergangs in den Ruhestand In seiner Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf vom 3. Mai 1996 - Drucksache 208/96 (Beschluß) - hat der Bundesrat u. a. gefordert, diesen so zu überarbeiten, daß der anspruchsberechtigte Personenkreis erweitert und zusätzliche Formen von Teilzeitarbeit im Rahmen der Altersteilzeit förderfähig werden. Dabei war insbesondere auch an die sozialversicherungsrechtliche Anerkennung von arbeitsfreien Zeitblöcken (z. B. „Sabbaticals") als durchgängige Beschäftigungszeit im Rahmen von Teilzeitvereinbarungen gedacht. Das Gesetz sieht hierfür in § 2 Abs. 2 jedoch nur eine Lösung im Rahmen der Altersteilzeit vor. In Anbetracht der angespannten Arbeitsmarktsituation hält der Bundesrat es für erforderlich, für alle Arbeitnehmer möglichst viele Formen von Teilzeitarbeit akzeptabel zu machen. Die Bundesregierung wird daher gebeten, auch hierfür die gesetzlichen Voraussetzungen zu schaffen. Entschließung des Bundesrates zum Gesetz zur Einordnung des Rechts der gesetzlichen Unfallversicherung in das Sozialgesetzbuch (Unfallversicherungs-Einord-nungsgesetz - UVEG) a) Der Bundesrat begrüßt es, daß das Unfallversicherungsrecht zeitgleich mit der Neugestaltung des Arbeitsschutzrechtes überabeitet wird. Hervorzuheben ist hier die Verpflichtung für die Unfallversicherungsträger, gemeinsame landesbezogene Stellen zur Kooperation mit den staatlichen Arbeitsschutzbehörden und zur Abstimmung gemeinsamer Überwachungstätigkeiten zu benennen. Neben der nunmehr erfolgten Erweiterung des Präventionsauftrages der Unfallversicherungsträger zählt der Bundesrat die grundlegende Überarbeitung des Berufskrankheitenrechts zu den vorrangigen Aufgaben einer weiteren Reform des Unfallversicherungsrechtes. Er fordert die Bundesregierung auf, das Verfahren zur Anerkennung einer Berufskrankheit im Interesse sozialer Gerechtigkeit zu lösen und im Wege einer widerlegbaren Kausalitätsvermutung aller arbeitsbedingten Gesundheitsschäden in die Entschädigungspflicht der gesetzlichen Unfallversicherung einzubeziehen. b) Nach wie vor vertritt der Bundesrat die Auffassung, daß eine Gesamtkodifizierung des Arbeitsschutzrechtes unabdingbar ist. Nur so lassen sich die mit einem verbesserten Arbeitnehmerschutz verbundenen erheblichen Einsparpotentiale zur Sicherung des Sozialleistungssystems und des Wirtschaftsstandortes Deutschland optimal erschließen. Es ist zu begrüßen, daß auch die Bundesregierung die Notwendigkeit sieht, die Neugestaltung des Arbeitsschutzrechtes weiterzuführen. Hierzu zählen insbesondere die vollständige Ablösung der Arbeitsschutzregelungen in der Gewerbeordnung sowie eine zeitgemäße Regelung der Fragen des Datenschutzes und des Datenaustausches, die noch in dieser Legislaturperiode aufgegriffen werden sollen. Entschließung des Bundesrates zum Gesetz zur Umsetzung der EG-Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz und weiterer Arbeitsschutz-Richtlinien a) Der Bundesrat begrüßt, daß nunmehr die seit Ende 1992 überfällige Umsetzung der EG-Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz sowie weiterer Arbeitsschutzrichtlinien in nationales Recht vorgenommen wird. Insbesondere ist es begrüßenswert, daß Kernpunkte der Stellungnahme des Bundesrates (Drucksache 881/ 95 - Beschluß -) in den Gesetzesbeschluß des Deutschen Bundestages aufgenommen wurden. Es ist hervorzuheben, daß mit der weitergehenden Aufhebung von Arbeitsschutzregelungen in der Gewerbeordnung eine weitergehende Zersplitterung des Arbeitsschutzrechtes vermieden wird und mit den Ländern abgestimmte, einheitliche Vollzugsregelungen in das Gesetz aufgenommen werden. b) Es ist ein besonderes Anliegen des Bundesrates, daß im Verhältnis zwischen den Unfallversicherungsträgern und den staatlichen Arbeitsschutzbehörden Doppelarbeit wirksam verhindert wird und eine gesetzliche Regelung über die Kooperation zwischen den technischen Aufsichtsdiensten der Unfallversicherungsträger und den Länderbehörden getroffen wird. Mit den nunmehr in § 21 Arbeitsschutzgesetz hierzu getroffenen Regelungen wird den grundlegenden Anforderungen der Länder Rechnung getragen. Der Bundesrat hat in seiner 700. Sitzung am 19. Juli 1996 beschlossen, dem Gesetz zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren (Genehmigungsverfahrensbeschleunigungsgesetz - GenBeschlG) zuzustimmen. Der Vorsitzende des Innenausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: 1. Unterrichtung durch die Bundesregierung Materialien zur Deutschen Einheit und zum Aufbau in den neuen Bundesländern - Drucksachen 12/6854, 12/7055 (Berichtigung), 13/725 Nr. 15- 2. Unterrichtung durch die Bundesregierung Materialien zur Deutschen Einheit und zum Aufbau in den neuen Bundesländern - Drucksache 13/2280 -
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Hans Klein


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Das Wort hat der Kollege Ottmar Schreiner.



Rede von Ottmar Schreiner
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will zu Beginn versuchen, auf einige Bemerkungen des Kollegen Geißler einzugehen.


(Jürgen W. Möllemann [F.D.P.]: Ein Versuch ist nicht strafbar!)


Der erste Punkt. Herr Kollege Geißler, es ist nicht korrekt, zu sagen, durch eine Absenkung der Sozialleistungsquote um 0,4 Prozent beschädigten Sie nicht den Sozialstaat. Die Absenkung um 0,4 Prozent steht vielmehr in einem kontinuierlichen Zusammenhang der letzten 14 Jahre.


(Zuruf von der SPD: Sehr wahr!)


Sie haben den Sozialstaat in einem ganz erheblichen Maße beschädigt. Viele Millionen Menschen in Deutschland leben an der Armutsgrenze oder darunter.


(Zuruf von der SPD: Hört! Hört!)


Rund eine Million Kinder und Jugendliche sind von der Sozialhilfe abhängig. Was ist das für ein Lebensstart? Hunderttausende von Menschen sind obdachlos, häufig vorher Arbeitslose, die sich auf Grund abgesenkter Lohnersatzleistungen keine noch so kümmerliche Wohnung mehr erlauben können. Auf der anderen Seite ist das private Geldvermögen in der Bundesrepublik Deutschland in den letzten zehn Jahren in einem unermeßlichen Maße gestiegen.

Das heißt, es geht nicht darum, über Zahlentricksereien zu suggerieren, ein substanzieller Eingriff in die sozialstaatlichen Bedingungen der Bundesrepublik habe nicht stattgefunden. Er hat in einem massiven Maße stattgefunden und findet weiter statt. Das einzige im Unterschied zu früheren Jahren ist - das ist das für mich wirklich Erschütternde -, daß die Vertreter der katholischen Soziallehre in diesem Land zum erstenmal stramm auf F.D.P.-Kurs gegangen sind. Herr Geißler, das trifft mich sehr.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der PDS)


Der zweite Punkt. Sie sagen, Sie wollten weder englische noch amerikanische Verhältnisse. Meine Behauptung ist: Sie sind auf dem besten Weg in englische oder amerikanische Verhältnisse.

Ich habe mir vor dieser Debatte die Mühe gemacht, noch einmal einen Teil der Protokolle der Lesungen vor der Sommerpause anzuschauen. Im wesentlichen gibt es zwei zentrale Argumente der Koalition für diese Kürzungspakete. Das erste Argument - häufig mit Bezug auf Globalisierung, heute wieder vorgetragen - lautet, das deutsche Arbeitsund Sozialsystem sei beschäftigungsfeindlich, weil auf Grund überzogener Arbeitnehmerschutzrechte ansonsten erfolgende Neueinstellungen unterblieben; Arbeitnehmerschutzrechte akademisch formuliert: mit Regulierung des Arbeitsmarkts, Regulierung des Arbeitsschutzes. Also, das erste zentrale

Ziel ist: Sie wollen gewachsene, teilweise historisch erkämpfte Arbeitnehmerschutzrechte abbauen, nicht als Selbstzweck, sondern - das unterstelle ich Ihnen dabei - um damit Beschäftigung zu fördern.

Typisches Beispiel im Rahmen der Kürzungspakete ist die Heraufsetzung des Schwellenwerts von Betrieben mit fünf Beschäftigten, wo betrieblicher Kündigungsschutz noch nicht greift, auf nunmehr zehn Beschäftigte.

Wenn die These richtig wäre, Herr Kollege Geißler, daß durch den Abbau von Schutzrechten der Arbeitnehmerschaft die Beschäftigung gefördert werden würde, dann müßte im gelobten Land der Deregulierung, nämlich in Großbritannien, wo es beispielsweise in den ersten zwei Beschäftigungsjahren überhaupt keinen Kündigungsschutz mehr gibt, nachgerade ein Beschäftigungswunder stattgefunden haben.

Seit 1979, seit Beginn der Thatcher-Regierung, wurde in höchstem Maße abgebaut: Verringerung des Kündigungsschutzes, Absenkung des Schutzniveaus der Arbeitslosenversicherung, Verschärfung der Kriterien zumutbarer Arbeit usw. Ich könnte eine riesige Liste aufstellen. Wenn man sich die gegenwärtigen Kürzungspakete mitsamt der nachfolgenden Gesetzgebung anguckt, erkennt man, daß sich dort zumindest in Ansätzen vieles wiederfindet, was in Großbritannien durchgesetzt worden ist.

Der zentrale Punkt: Von durchschlagenden Beschäftigungserfolgen in Großbritannien kann auf Grund dieser Maßnahmen überhaupt keine Rede sein.


(Beifall bei der SPD)


Im Gegenteil: Die Arbeitslosenquote in Großbritannien ist größer als in Deutschland, und die sozialen Begleitfolgen in Großbritannien - ich war vor wenigen Monaten in Schottland, in Glasgow, und habe mir das angeguckt - sind unübersehbar: wachsende Mehrfachbeschäftigungsverhältnisse, weil die Niedrigstlöhne in den normalen Beschäftigungsverhältnissen nicht mehr ausreichen, den Lebensunterhalt zu bestreiten. Sie haben darauf hingewiesen, daß die Gelegenheitsarbeiten in dramatischem Maße wachsen. Es gibt niedrige Bildungsaktivitäten, soziale Deklassierungen, ein Verkommen der sozialen und öffentlichen Infrastruktur und wachsende Gewaltbereitschaft in den Städten. Das sind die sozialen Begleitfolgen in Großbritannien.

Nochmals: Die Deregulierung in Großbritannien hat keinerlei Beschäftigungserfolge - die Arbeitslosigkeit ist höher als in Deutschland -, aber dramatische soziale Begleitfolgen.


(Beifall bei der SPD)


Die Frage ist, ob die Koalition diesen Weg gehen will


(Zurufe von der SPD: Ja! - Natürlich!)


oder ob sie diese Ergebnisse billigend in Kauf zu nehmen bereit ist.

Der zweite Punkt. Der Hinweis auf die vermeintlichen Globalisierungszwänge macht Ihre Politik

Ottmar Schreiner

nicht richtiger. Wenn es zu einem europaweiten oder internationalen Wettbewerb zum Abbau sozialer Schutzregelungen, zum Abbau erreichter ökologischer Standards kommt, dann führt dies - das war der Hinweis von Lafontaine - zu einer dramatischen sozialökologischen Abwärtsspirale, die sich immer weiter dreht und in Europa - das wird letztendlich das Ergebnis sein - ein zentrales Element der europäischen Kultur zerstören kann, nämlich das Streben nach sozialer Teilhabe für alle und das Streben, auch den nachfolgenden Generationen ein lebenswertes Land zu übergeben.

Ich frage jetzt wirklich, was an dem Denkansatz von Lafontaine falsch sein soll. Ich darf aus seinem Aufsatz in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung" zitieren, der hier vor der Sommerpause in den wenigen Bemerkungen zur Globalisierungsproblematik eine Rolle gespielt hat. Er schreibt in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung":

Auf nationaler Ebene haben wir die politische Grundsatzentscheidung getroffen für die soziale und ökologische Marktwirtschaft. Das ist eine Wirtschaftsordnung, welche die Effizienz des Marktes kombiniert mit sozialem Ausgleich und mit unserer moralischen Verantwortung für kommende Generationen. Ich kann keinen überzeugenden Grund dafür erkennen, warum diese wirtschaftspolitische Wertentscheidung nicht grundsätzlich auch auf den großen Markt der Weltwirtschaft übertragbar sein sollte.


(Beifall bei der SPD)


Das ist in der Tat die zentrale Frage: Wollen wir die für uns und die Entwicklung der kommenden Generationen tragenden Wertentscheidungen, die das Marktgeschehen politisch verantwortbar gestalten sollen, auf der nationalen Ebene belassen, oder wollen wir anstreben, die eben skizzierte drohende Abwärtsspirale zu verhindern, um zu übernationalen Regelungen zu kommen? Das ist die zentrale Frage.

Jetzt frage ich mich, was an diesem Denkansatz denn grundsätzlich falsch sein soll. Die hochgefährliche Abwärtsspirale ist längst im Gange. Die wachsende Tendenz zu nationalen Egoismen, im Klartext: zu nationalen Dumpingstrategien im Sozial- und Umweltbereich, steht in krassem Widerspruch zu den Erfordernissen der europäischen Integration.

Mir soll einmal jemand sagen, warum Europa zusammenwachsen soll. Im Bereich der Währungen bin ich dafür. Warum in Europa freier Dienstleistungsund Kapitalverkehr? Da bin ich dafür. Aber warum nicht das Anstreben gemeinsamer sozialer Regelungen, die sehr wohl die unterschiedlichen Produktivitäten der verschiedenen Volkswirtschaften berücksichtigen können? Warum das eigentlich nicht?


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der PDS)


Warum das soziale und ökologische Thema auf der europäischen Integrationsebene geradezu ausblenden? So klingt das ja. Im übrigen haben die Europäer dies nie gemacht. Wir haben in Europa die Diskus-

sion um ein europäisches Entsendegesetz. Wir hatten in Europa, in Brüssel, eine Richtlinie zum Arbeitsschutz für Gesamteuropa, die weit über das hinaus ging, was die Bundesregierung der Arbeitnehmerschaft im Bereich des Arbeitsschutzes zuzugestehen bereit war.

Es ist also überhaupt nichts Neues. Ich fürchte, Ihr Denkansatz führt zu einer hochgefährlichen Renationalisierung unserer Politik. Wir sind in diesem Punkt wirklich viel, viel weiter und viel mehr europäisch gesinnt, als die konservativen Kräfte in diesem Haus wahrnehmen wollen.


(Beifall bei der SPD)


Liebe Kolleginnen und Kollegen, selbst der jüngste EU-Beschäftigungsbericht von 1995 fordert eine gemeinsame Beschäftigungsstrategie für die Europäische Union angesichts von mehr als 20 Millionen Arbeitslosen. Der eben mehrfach zitierte österreichische Bundeskanzler Vranitzky hat verstärkt öffentlich vorgeschlagen, zu einer gemeinsamen europäischen Beschäftigungsstrategie zu kommen. Die Delors-Kommission hatte das im Dezember 1993 in einem umfänglichen Weißbuch vorgeschlagen. Wir sind also nicht isoliert. Sie, liebe Damen und Herren von der Koalition, sind isoliert.


(Beifall bei der SPD)


Wir befinden uns in sehr guter Gesellschaft mit unseren Bemühungen, die sozialen, ökologischen und beschäftigungspolitischen Fragen stärker zu europäisieren, als dies bislang der Fall ist.


(Jürgen W. Möllemann [F.D.P.]: Die Lautsprechanlage funktioniert!)


- Ja, Sie brauchen keine Lautsprechanlage, sondern immer ein Mikrophon, Herr Kollege Möllemann.


(Jürgen W. Möllemann [F.D.P.]: Ich habe doch nur gesagt, daß sie funktioniert!)


Versuchen Sie einmal, auf die Argumente einzugehen. Sie sind ja auch gleich nach mir dran. In Kinkerlitzchen sind Sie wirklich ein Weltmeister.

Das zweite zentrale Argument der Koalition in den letzten Monaten war: Ein Abbau sozialer Standards ist unumgänglich. Die steuerfinanzierten Sozialleistungen des Staates stehen unter striktem Sparzwang. Die zu hohen Lohnnebenkosten, die beitragsfinanziert sind, müssen abgebaut werden. Niemand von den Sozialdemokraten bestreitet die Sparzwänge der öffentlichen Haushalte. Niemand von uns bestreitet, daß die Lohnzusatzkosten schon deshalb zu hoch sind, weil sie das Nettoeinkommen als das verfügbare Einkommen der Arbeitnehmerschaft immer stärker und in einem inzwischen nicht mehr erträglichen Maße belasten.

Die zentrale Frage aber ist: Wer ist eigentlich für die hohen Lohnnebenkosten, für die hohen Sozialversicherungsbeiträge und für die Not der öffentlichen Haushalte verantwortlich? Seit 1991, meine Damen und Herren von der Koalition, finanzieren Sie die notwendigen Sozialtransfers nach Ostdeutschland im wesentlichen über Lohnzusatzkosten - jährlich zirka 50 Milliarden DM. Das heißt, der durch-

Ottmar Schreiner

schnittliche Arbeitseinkommenbezieher wird von Ihnen seit vielen Jahren weit überproportional zur Finanzierung der deutschen Einheit herangezogen. Das ist das eigentliche Dilemma. Sie finanzieren die Einheit überwiegend über die Arbeitseinkommen und nicht über eine gerecht formulierte Steuerpolitik. Aus diesem Dilemma sind Sie bis zur Stunde nicht herausgekommen.


(Beifall bei der SPD sowie der Abg. Dr. Christa Luft [PDS])


Wir wissen, daß auf absehbare Zeit für Ostdeutschland weiter dreistellige Transferbeträge notwendig sind. Sie könnten diese Maßnahmen, die falsche Politik der letzten Jahre, jederzeit korrigieren. Bislang haben Sie dazu nicht die Ansätze von Kraft gefunden. Zu keiner Stunde waren Sie in der Lage, die ökonomisch-soziale Gestaltung der deutschen Einheit mit einem wirklich vorsorglichen und überzeugenden Konzept zu begleiten.

Der Grundmechanismus - das ist das Dilemma Ihrer Kürzungspolitik - ist der: Weil Sie die Sozialversicherungen ausplündern, um die sozialen Transfers nach Ostdeutschland zu bezahlen, müssen Sie die Sozialleistungen kürzen, daß es nur so kracht. Noch klarer: Sie finanzieren die sozialen Kosten der deutschen Einheit über massiven Sozialabbau. Das ist der Kern Ihrer Politik, den wir als Sozialdemokraten seit Jahren grundlegend kritisieren.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Ich frage Sie: Wer hat Sie eigentlich daran gehindert, die große Aufgabe der ökonomisch-sozialen Gestaltung der deutschen Einheit anders, und zwar gerecht zu finanzieren? Wer hat Sie daran gehindert und wer hindert Sie heute daran, Steuer- und Abgabenquote an der persönlichen Leistungsfähigkeit der Menschen zu orientieren?

Es gibt unzählige Beispiele von Einkünften, die im Gegensatz zum normalen Arbeitseinkommen nicht oder völlig unzureichend erfaßt werden. Wenige Beispiele: Zinseinkommen, die sich der Besteuerung durch Flucht nach Luxemburg mühelos entziehen; große landwirtschaftliche Einkommen, viel zu gering bewertetes großes Immobilienvermögen; Veräußerungsgewinne. Daran wurde und wird nichts geändert, ganz im Gegenteil: Mit der geplanten Abschaffung der Vermögensteuer setzen Sie noch eins drauf.

Die Vermögensteuer trägt in Deutschland mit etwa 0,8 Prozent zum Gesamtsteueraufkommen bei. In den USA und in Japan - klassische Wachstumsländer - liegt dieser Anteil bei zirka 10 Prozent bzw. 4 Prozent. Die Abschaffung der Vermögensteuer trägt also überhaupt nichts zum Wachstum bei. Diese falsche Politik von Ihnen, meine Damen und Herren von der Koalition, hat schlechte Tradition und begann längst vor der deutschen Einheit.

Der ehemalige Bundesfinanzminister Matthöfer, ein grundsolider Mann, hat Anfang Juli 1996 ausgeführt, die Umverteilung der Einkommen von unten nach oben sei eine Ursache der Massenarbeitslosigkeit in Deutschland. Für volle Beschäftigung müsse

das Volkseinkommen etwa in gleichem Maße wie die Arbeitsproduktivität zunehmen. Seit 1982, seit der politischen Wende in Deutschland, seien aber weit mehr als 150 Milliarden DM politisch gewollt von unten nach oben umverteilt worden. Wörtlich sagte Hans Matthöfer, der frühere Bundesfinanzminister:

Die Perfidie der Auswirkungen dieser Politik wird dadurch verschlimmert, daß die auf diese Weise selbsterzeugte Arbeitslosigkeit in der Politik und bei vielen Unternehmen zur Begründung weiterer Umverteilungsmaßnahmen zugunsten der Reichen und zur Verminderung der Einkommen der breiten Masse herangezogen wird.

Meine Damen und Herren, Sie sind das Opfer eines von Ihnen politisch bewußt selbsterzeugten Teufelskreises. Ein fatales Ergebnis dieses Teufelskreises ist die horrend hohe Massenarbeitslosigkeit in Deutschland.


(Beifall bei der SPD sowie der Abg. Monika Knoche [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und der Abg. Dr. Christa Luft [PDS])


Angesichts der Belastung von Staatshaushalt und durchschnittlichem Arbeitseinkommen geht es längst nicht mehr um Neidkampagnen gegen große Immobilien- und Geldvermögen. Es geht nur um eines: um mehr Gerechtigkeit im System unserer Steuern und Abgaben. Im Mittelpunkt muß die tatsächliche Leistungsfähigkeit stehen. Dieses Prinzip ist allerdings wesentlich für den Zusammenhalt einer Gesellschaft.

Robert Reich, heute Arbeitsminister in den Vereinigten Staaten, -


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Hans Klein


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Die Redezeit!