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    Plenarprotokoll 13/116 (Zu diesem Protokoll folgt ein Nachtrag) Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 116. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 27. Juni 1996 Inhalt: Erweiterung und Abwicklung der Tagesordnung 10343 A Zur Geschäftsordnung 10343 D Jörg van Essen F.D.P. 10343 D Dr. Peter Struck SPD 10344 A Werner Schulz (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 10344 B Dr. Dagmar Enkelmann PDS 10345 A Tagesordnungspunkt 3: - Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren (Genehmigungsverfahrensbeschleunigigngsgesetz) (Drucksache 13/3995, 13/5058) 10345 C - Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Sicherung des Wirtschaftsstandorts Deutschland durch Beschleunigung und Vereinfachung der Anlagenzulassungsverfahren (Drucksache 13/1445, 13/5085) 10345 C in Verbindung mit Tagesordnungspunkt 17: a) - Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Sechsten Gesetzes zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung und anderer Gesetze (Drucksachen 13/3993, 13/4069, 13/ 5098) 10345 D - Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines ... Gesetzes zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung (Drucksachen 13/1433, 13/5098) . . 10345 D b) - Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Beschleunigung und Vereinfachung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren (Drucksachen 13/ 3996, 13/5100) 10345D - Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu dem Antrag der Abgeordneten Michaele Hustedt, Gerald Häfner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Kein Abbau von Umweltstandards und Bürgerrechten (Drucksachen 13/4075, 13/5100) 10346A Dietmar Schlee CDU/CSU 10346 B Otto Schily SPD 10348 B Gerald Häfner BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 10350A Detlef Kleinert (Hannover) F.D.P. . . . 10351 C Eva Bulling-Schröter PDS 10352 C Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Bundesminister BMJ 10354 B Dietmar Schütz (Oldenburg) SPD . . . 10356C Dr. Peter Paziorek CDU/CSU 10359B Rolf Köhne PDS 10360A Dietmar Schütz (Oldenburg) SPD 10360C, 10375 C Gerald Häfner BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 10361B Heidrun Heidecke, Ministerin (SachsenAnhalt) 10362 C Ernst Hinsken CDU/CSU . . 10363C, 10364 C Otto Schily SPD 10364 A Frederick Schulze CDU/CSU 10366A Birgit Homburger F D P. 10367 A Alfred Hartenbach SPD 10368B Ronald Pofalla CDU/CSU 10370 B Alfred Hartenbach SPD 10371 B Reinhard Schultz (Everswinkel) SPD . 10373 B Dr. Angela Merkel, Bundesministerin BMU 10374C, 10379C Michaele Hustedt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 10376A Dr. Jürgen Rochlitz BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 10377 D Ursula Schönberger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 10379A Kurt-Dieter Grill CDU/CSU 10379 D Tagesordnungspunkt 4: Erste Beratung des von den Abgeordneten Rudolf Scharping, Rudolf Dreßler, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen (Drucksache 13/4888) 10383 B Leyla Onur SPD 10383 C Heinz Schemken CDU/CSU 10385 D Peter Dreßen SPD 10385 D Ottmar Schreiner SPD 10386 C Annelie Buntenbach BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 10388B Dr. Gisela Babel F.D.P 10389D, 10394C Dr. Heidi Knake-Werner PDS 10391 B Horst Günther, Parl. Staatssekretär BMA 10392C, 10394D, 10395A Peter Dreßen SPD 10395 A Konrad Gilges SPD 10395 B Dr. Gisela Babel F.D.P 10396 B Zusatztagesordnungspunkt 3: Aktuelle Stunde betr. Ausladung des Bundesaußenministers durch die Volksrepublik China 10397 C Dr. Helmut Kohl, Bundeskanzler . . . 10397 C Günter Verheugen SPD 10398 D Rudolf Seiters CDU/CSU 10400 A Wolfgang Schmitt (Langenfeld) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 10401A Dr. Wolfgang Gerhardt F.D.P 10402A Dr. Gregor Gysi PDS 10403 A Volker Neumann (Bramsche) SPD . . 10404 A Joseph Fischer (Frankfurt) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 10405A Dr. Elke Leonhard SPD 10406A Dr. Christoph Zöpel SPD 10407 A Freimut Duve SPD 10408 B Dr. Friedbert Pflüger CDU/CSU . . . 10409A Tagesordnungspunkt 18: Überweisungen im vereinfachten Verfahren a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes (Drucksache 13/4796) 10410A b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung des Eheschließungsrechts (EheschlieBungsrechtsgesetz) (Drucksache 13/ 4898) 10410A c) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 22. November 1995 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Dänemark zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bei den Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie bei den Nachlaß-, Erbschaft- und Schenkungsteuern und zur Beistandsleistung in Steuersachen (Deutsch-dänisches Steuerabkommen) (Drucksache 13/4903) 10410B d) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung des Zivilschutzes (Zivilschutzneuordnungsgesetz) (Drucksache 13/4980) 10410B e) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 20. September 1994 über nukleare Sicherheit (Gesetz zu dem Übereinkommen über nukleare Sicherheit) (Drucksache 13/5018) . . 10410B f) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes (Drucksache 13/4950) 10410C g) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes (Drucksache 13/5061) 10410C h) Antrag der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann und der Gruppe der PDS: Integration des Flugverkehrs in die Bundesverkehrswegeplanung (Drucksache 13/1297) 10410C i) Antrag der Abgeordneten Dr. Winfried Wolf, Dr. Dagmar Enkelmann und der Gruppe der PDS: Schienenwegesicherungsgesetz (Drucksache 13/3762) 10410D j) Antrag der Abgeordneten Michael Jung (Limburg), Dirk Fischer (Hamburg), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Horst Friedrich, Lisa Peters, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der F.D.P.: Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit im internationalen Luftverkehr (Drucksache 13/5060) 10410D Zusatztagesordnungspunkt 2: Weitere Überweisung im vereinfachten Verfahren Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes (Drucksache 13/4774) 10411A Tagesordnungspunkt 15: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur sozialrechtlichen Behandlung von einmalig gezahltem Arbeitsentgelt (Drucksache 13/5062) 10411A Tagesordnungspunkt 19: b) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Hopfengesetzes (Drucksachen 13/3844, 13/4998) 10411A c) Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Abschaffung der Gerichtsferien (Drucksachen 13/200, 13/5001) 10411B d) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu der Vereinbarung vom 1. Mai 1995 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Islamischen Republik Iran zur Aufhebung des Abschnitts II des Schlußprotokolls des deutschiranischen Niederlassungsabkommens (Drucksachen 13/3852, 13/4911) . . . 10411C e) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft - zu dem Antrag der Abgeordneten Werner Schulz (Berlin), Marieluise Beck (Bremen) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Krise der Bremer Vulkan und Zukunft der maritimen Industrie 10411 D - zu dem Antrag der Abgeordneten Rolf Kutzmutz, Dr. Christa Luft und der Gruppe der PDS: Sofortige politische Konsequenzen aus dem Umgang mit Subventionsmitteln beim Bremer Vulkan-Verbund (Drucksachen 13/3975, 13/4079, 13/4669) . . 10412A f) Beschlußempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses zu dem Antrag des Bundesministeriums für Wirtschaft: Rechnungslegung über das Sondervermögen des Bundes „Ausgleichsfonds zur Sicherung des Steinkohleneinsatzes" für das Wirtschaftsjahr 1994 (Drucksachen 13/3451, 13/4737) . . . 10412B g) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit zu dem Antrag der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und F.D.P.: Fortschreibung des Rheumaberichts der Bundesregierung (Drucksachen 13/ 3972, 13/5047) 10412B h) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr zu dem Antrag der Abgeordneten Siegfried Scheffler, Annette Faße, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Befreiung von Elektrobooten mit photovoltaischer Energiegewinnung bis zu einer Motorleistung von 2,21 kW (3 PS) von der Fahrerlaubnispflicht auf Bundeswasserstraßen in Berlin (Drucksachen 13/4378, 13/5048) 10412C i) Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für einen Beschluß des Rates zur Aufhebung des Beschlusses 94/939/EG über eine Finanzhilfe für die Slowakische Republik (Drucksachen 13/4466 Nr. 2.28, 13/4914) 10412D j) Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über die Verbrauchsteuersätze gemäß der Richtlinie 92/79/EWG des Rates vom 19. Oktober 1992 zur Annäherung der Verbrauchsteuern auf Zigaretten, der Richtlinie 92/80/EWG des Rates vom 19. Oktober 1992 zur Annäherung der Verbrauchsteuern auf andere Tabakwaren als Zigaretten, der Richtlinie 92/ 84/EWG des Rates vom 19. Oktober 1992 über die Annäherung der Verbrauchsteuersätze auf Alkohol und alkoholische Getränke sowie der Richtlinie 92/82/EWG des Rates vom 19. Oktober 1992 zur Annäherung der Verbrauchsteuersätze für Mineralöle (Drucksachen 13/3117 Nr. 2.24, 13/ 4923) 10412D k) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für eine Verordnung (EG) des Rates über die Bedingungen für die Zulassung von Verkehrsunternehmern zum Personenkraftverkehr innerhalb eines Mitgliedstaates, in dem sie nicht ansässig sind (Drucksachen 13/4137 Nr. 2.52, 13/4953) 10413A 1) 17. Beschlußempfehlung und Bericht des Wahlprüfungsausschusses zu dem Wahleinspruch gegen die Gültigkeit der Berufung eines Listennachfolgers gemäß § 48 des Bundeswahigesetzes (BWG) (Drucksache 13/4920) . . . . 10413 B m) bis o) Beschlußempfehlungen des Petitionsausschusses: Sammelübersichten 127, 128 und 129 zu Petitionen (Drucksachen 13/4363, 13/4976, 13/4977) 10413 B Tagesordnungspunkt 5: a) - Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Reform des öffentlichen Dienstrechts (Reformgesetz) (Drucksachen 13/3994, 13/5057) 10413D - Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines ... Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (Drucksachen 13/1190, 13/5057) . . 10413D - Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines ... Gesetzes zur Änderung des Beamtenrechtsrahmengesetzes (Drucksachen 13/1447, 13/5057) . . 10413D - Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Anrechnung von Dienstzeiten im Angestelltenverhältnis auf die beamtenrechtliche Probezeit nach dem Einigungsvertrag (Drucksachen 13/4385, 13/5057) 10413 D b) - Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Antje Vollmer, Oswald Metzger und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Verwaltungsreform ist Staatsreform (Drucksachen 13/2464, 13/5057) . . 10414A - Erste Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses - zu dem Antrag der Fraktion der SPD: Modernisierung der öffentlichen Verwaltung 10414A - zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Antje Vollmer, Oswald Metzger und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nutzung der Reform des Dienstrechts für die Verwaltungsmodernisierung (Drucksachen 13/2206, 13/4076, 13/ 5057) 10414B c) Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Antje Vollmer, Volker Beck (Köln), weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Artikels 33 des Grundgesetzes (Drucksache 13/4730) 10414 B Erwin Marschewski CDU/CSU 10414 C Fritz Rudolf Körper SPD 10416B Dr. Antje Vollmer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 10419B Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. . . . . . 10420B Dr. Max Stadler F D P. 10421 D Dr. Antje Vollmer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 10422C, 10425D Maritta Böttcher PDS 10423 D Meinrad Belle CDU/CSU 10425A Jochen Welt SPD 10426A Erwin Marschewski CDU/CSU . . . 10427C Wolfgang Zeitlmann CDU/CSU . . . 10428A Dr. Burkhard Hirsch F D P. 10429 B Manfred Kanther, Bundesminister BMI 10430 B Thomas Krüger SPD 10431 B Tagesordnungspunkt 6: Petitionsdebatte a) Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 48 zu Petitionen (Änderung des § 81 des Soldatenversorgungsgesetzes) (Drucksache 13/1768) 10434A b) Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 22 zu Petitionen (Keine Benachteiligung von Personen auf Grund sexueller Identität. Gleichstellung anderer Lebensgemeinschaften mit der Ehe) (Drucksache 13/820) 10434 A c) Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 32 zu Petitionen (Tilgung lebenslanger Freiheitsstrafen aus Bundeszentralregister und polizeilichem Führungszeugnis) (Drucksache 13/1326) . . 10434A d) Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 107 zu Petitionen (Jagdflugzeug „Eurofighter 2000") (Drucksache 13/3901) 10434 B e) Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 115 zu Petitionen (Abschaffung der lebenslangen Freiheitsstrafe) (Drucksache 13/4376) 10434 B f) Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 116 zu Petitionen (Ausbau von Elbe, Saale und Havel) (Drucksache 13/ 4377) 10434B Christa Nickels BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 10434C, 10445B, 10450 D Frederick Schulze CDU/CSU 10436A Bernd Reuter SPD 10436D, 10442 A Frederick Schulze CDU/CSU 10437 C Günther Friedrich Nolting F.D.P. 10438D, 10441D, 10445 B Christa Nickels BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 10439A, 10442C Bernd Reuter SPD 10440A Klaus Dieter Reichardt (Mannheim) CDU/CSU 10440B Gila Altmann (Aurich) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 10440D Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 10441B Heidemarie Lüth PDS 10442B, 10451B Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Bundesminister BMJ 10443 C Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 10444A, 10446B Eckart von Klaeden CDU/CSU 10445 C Christina Schenk PDS 10446 A Christel Hanewinckel SPD 10447 A Günther Friedrich Nolting F.D.P. . . 10447 D Wilma Glücklich CDU/CSU 10450A, 10451B, 10451 D Ursula Schönberger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 10451 D Tagesordnungspunkt 7: a) Antrag der Abgeordneten Dr. Friedbert Pflüger, Kurt-Dieter Grill und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Detlef Kleinert (Hannover), Walter Hirche, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der F.D.P.: EXPO 2000 (Drucksache 13/4367) 10452D b) Antrag der Abgeordneten Rolf Köhne, Dr. Gregor Gysi und der Gruppe der PDS: Auflösung der Verträge zur Weltausstellung EXPO 2000 (Drucksache 13/4668) 10453A c) Antrag der Abgeordneten Edelgard Bulmahn, Gerd Andres, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: EXPO 2000 (Drucksache 13/4887) . . 10453A in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 4: Antrag der Abgeordneten Steffi Lemke, Dr. Helmut Lippelt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: EXPO 2000 (Drucksache 13/5058) 10453 B Hans-Peter Repnik CDU/CSU 10453 C Gerhard Schröder, Ministerpräsident (Niedersachsen) 10455 A Dr. Helmut Lippelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 10457 A Walter Hirche F.D.P 10458 A Dr. Helmut Lippelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 10458D, 10461B Rolf Köhne PDS 10459 D Dr. Friedbert Pflüger CDU/CSU 10460C, 10462 D Steffi Lemke BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 10462 C Edelgard Bulmahn SPD 10463A Rolf Köhne PDS 10463 D Dr. Helmut Lippelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 10464 A Klaus-Jürgen Hedrich, Parl. Staatssekretär BMZ 10466B Detlef Kleinert (Hannover) F.D.P. . . . 10467 A Dr. Norbert Lammert, Parl. Staatssekretär BMWi 10468B Tagesordnungspunkt 8: Bildungsdebatte a) - Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Achtzehnten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (Drucksachen 13/4246, 13/ 5116, 13/5117) 10468D - Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft, Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung . 10468D - zu dem Antrag der Abgeordneten Matthias Berninger, Marieluise Beck (Bremen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Einrichtung eines Bundesausbildungsförderungsfonds (BAFF) 10469A - zu dem Antrag der Abgeordneten Maritta Böttcher, Dr. Ludwig Elm und der Gruppe der PDS: Zielgerichtete Ausbildungsförderung - Grundlegende Reform der Studienfinanzierung . . . 10469A - zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Elfter Bericht nach § 35 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes zur Überprüfung der Bedarfssätze, Freibeträge sowie Vomhundertsätze und Höchstbeträge nach § 21 Abs. 2 10469 B - zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung zur Notwendigkeit der Studienabschlußförderung vor dem Hintergrund derzeit geplanter Strukturreformen an Hochschulen 10469B (Drucksachen 13/4361, 13/4553, 13/ 3413, 13/3414, 13/5116) 10469C b) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Hochschulbauförderungsgesetzes - (Drucksachen 13/4335, 13/4720, 13/5118) . . . . 10469C c) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft, Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung - zu dem Antrag der Abgeordneten Tilo Braune, Stephan Hilsberg, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Zusammenführung und bedarfsgerechte Fortsetzung der Hochschulsonderprogramme I, II und des Hochschulerneuerungsprogramms . . . . 10469 C - zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Ludwig Elm, Wolfgang Bierstedt und der Gruppe der PDS: Weiterführung von Maßnahmen zur Integration der bis 1996 im Wissenschaftler-Integrations-Programm (WIP) geförderten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler 10469D (Drucksachen 13/2930, 13/3491, 13/ 4608) 10469D Dr.-Ing. Rainer Jork CDU/CSU 10469 D Dr. Peter Glotz SPD 10471 A Matthias Berninger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 10472D Dr. Karlheinz Guttmacher F.D.P. . . . 10474 A Maritta Böttcher PDS 10475 C Dr. Jürgen Rüttgers, Bundesminister BMBF 10476D Doris Odendahl SPD 10478 B Matthias Berninger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 10480A Dr. Christian Ruck CDU/CSU 10480 C Doris Odendahl SPD 10481D Elisabeth Altmann (Pommelsbrunn) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 10482 C Dr.-Ing. Joachim Schmidt (Halsbrücke) CDU/CSU 10483 C Tilo Braune SPD 10485 A Josef Hollerith CDU/CSU 10487 B Otto Schily SPD 10488 B Tagesordnungspunkt 9: a) - Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Erblastentilgungsfonds-Gesetzes (Drucksachen 13/4175, 13/5022) . . 10489C - Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Dr. Christine Lucyga, Rolf Schwanitz, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Erblastentilgungsfonds-Gesetzes (Drucksachen 13/3895, 13/5022) 10489C - Beschlußempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses - zu dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P.: Regelung der kommunalen Altschulden auf gesellschaftliche Einrichtungen . 10489D - zu dem Antrag der Abgeordneten Werner Schulz (Berlin), Franziska Eichstädt-Bohlig und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Streichung der Altschulden auf gesellschaftliche Einrichtungen . . . 10489 D - zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Uwe-Jens Rössel, Dr. Barbara Höll, weiterer Abgeordneter und der Gruppe der PDS: Vollständige Übernahme der sogenannten Altschulden auf gesellschaftlichen Einrichtungen ostdeutscher Kommunen durch den Bund . . . 10490A (Drucksachen 13/4098, 13/4115, 13/ 2434, 13/5022) 10490A b) Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Rolf Schwanitz, Dr. Christine Lucyga, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Altschulden ostdeutscher Gemeinden auf gesellschaftliche Einrichtungen (Drucksachen 13/2587,13/5028) 10490A Manfred Stolpe, Ministerpräsident (Brandenburg) 10490B Dr.-Ing. Paul Krüger CDU/CSU 10491 C Anke Fuchs (Köln) SPD 10492 C Iris Gleicke SPD 10492 D Dr. Uwe Küster SPD 10493 A Wolfgang Thierse SPD . . . . 10493D, 10496 C Dr.-Ing. Paul Krüger CDU/CSU . . . . 10495A Dr. Christine Lucyga SPD 10495 C Manfred Kolbe CDU/CSU 10496 B Vera Lengsfeld BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 10496D Dr. Wolfgang Weng (Gerlingen) F.D.P. . . 10498 B Wolf-Michael Catenhusen SPD . . . . 10498 D Dr. Uwe-Jens Rössel PDS 10500A Hansgeorg Hauser, Parl. Staatssekretär BMF 10501 A Rolf Schwanitz SPD 10502 B Arnulf Kriedner CDU/CSU 10502 D Namentliche Abstimmung 10503 C Ergebnis 10506 D Zusatztagesordnungspunkt 5: Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Reform des Sozialhilferechts (Drucksachen 13/2440, 13/2764, 13/ 3904, 13/4211, 13/4239, 13/4687, 13/ 4758, 13/4865, 13/5067) 10504 B Zusatztagesordnungspunkt 6: Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Telekommunikationsgesetz (Drucksachen 13/3609, 13/4438, 13/4864, 13/4938, 13/5066) 10504 C Tagesordnungspunkt 19 a: Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Dienstrechtlichen Begleitgesetzes im Zusammenhang mit dem Beschluß des Deutschen Bundestages vom 20. Juni 1991 zur Vollendung der Einheit Deutschlands (Dienstrechtliches Begleitgesetz) (Drucksache 13/2377, 13/ 5130) 10504 C Tagesordnungspunkt 10: Antrag der Abgeordneten Albert Schmidt (Hitzhofen), Angelika Graf (Rosenheim) sowie weiterer Abgeordneter: Information der Bundesregierung für Urlauberinnen und Urlauber - Überarbeitung der „Ferienfahrt"-Broschüre (Drucksache 13/4728) . . . . 10505 A Tagesordnungspunkt 11: Antrag der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und F.D.P : Weltkongreß gegen kommerzielle sexuelle Ausbeutung von Kindern (Drucksache 13/5063) 10505 B Tagesordnungspunkt 12: Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Uwe-Jens Heuer, Dr. Gregor Gysi und der Gruppe der PDS eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Behebung und Wiedergutmachung von politischen Ungerechtigkeiten in der Bundesrepublik Deutschland (Drucksache 13/1797) 10505 C Dr. Uwe-Jens Heuer PDS 10505 C Tagesordnungspunkt 13: Antrag der Abgeordneten Marina Steindor, Rita Grießhaber, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Rechtliche Regelung gentechnischer Lebensmittel (Drucksache 13/2181) 10507A Tagesordnungspunkt 14: Beschlußempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Uta Zapf, Gernot Erler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Umfassendes Atomteststoppabkommen (Drucksachen 13/4567, 13/4999) 10507 A Nächste Sitzung 10507 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 10509* A Anlage 2 Erklärung des Abgeordneten Bernd Reuter (SPD) zur namentlichen Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Unzulässige Verschärfung des Schwangeren- und Familienhilfegesetzes des Bundes vom 21. August 1995 durch das Bayerische Schwangerenberatungsgesetz und Bayerische Schwangerenhilfeergänzungsgesetz 10509* B Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann zur Abstimmung über die Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses zur Sammelübersicht 116 (Ausbau der Elbe, Saale und Havel) - Tagesordnungspunkt 6 f - . . . . 10509* C 116. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 27. Juni 1996 Beginn: 9.00 Uhr
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    *) Die zu Protokoll gegebenen Reden werden als Anlage 11 im Nachtrag zu diesem Stenographischen Bericht abgedruckt. Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Antretter, Robert SPD 27. 6. 96 * Behrendt, Wolfgang SPD 27. 6. 96 * Bindig, Rudolf SPD 27. 6. 96 * Blunck, Lilo SPD 27. 6. 96 Dr. Bötsch, Wolfgang CDU/CSU 27. 6. 96 Bühler (Bruchsal), Klaus CDU/CSU 27. 6. 96 * Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 27. 6. 96 * Gysi, Andrea PDS 27. 6. 96 Horn, Erwin SPD 27. 6. 96 * Junghanns, Ulrich CDU/CSU 27. 6. 96 * Kriedner, Arnulf CDU/CSU 27. 6. 96 * Maaß (Wilhelmshaven), CDU/CSU 27. 6. 96 * Erich Dr. Maleuda, Günther PDS 27. 6. 96 Möllemann, Jürgen W. F.D.P. 27. 6. 96 Dr. Rexrodt, Günter F.D.P. 27. 6. 96 Scharping, Rudolf SPD 27. 6. 96 Dr. Scheer, Hermann SPD 27. 6. 96 * Dr. Schockenhoff, CDU/CSU 27. 6. 96 Andreas Siebert, Bernd CDU/CSU 27. 6. 96 * Terborg, Margitta SPD 27. 6. 96 * Vosen, Josef SPD 27. 6. 96 Zierer, Benno CDU/CSU 27. 6. 96 * * für die Teilnahme an Sitzungen der parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Erklärung des Abgeordneten Bernd Reuter (SPD) zur namentlichen Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Unzulässige Verschärfung des Schwangeren- und Familienhilfegesetzes des Bundes vom 21. August 1995 durch das Bayerische Schwangerenberatungsgesetz und das Bayerische Schwangerenhilfeergänzungsgesetz - Drucksache 13/4858 - am 13. Juni 1996 (110. Sitzung, Seite 9765): Mein Votum ist in der Abstimmungsliste nicht vermerkt. Die Gründe dafür lassen sich nicht mehr feststellen. Ich erkläre, daß mein Votum Ja ist. Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann (PDS) zur Abstimmung über die Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses in der Sammelübersicht 116 (Ausbau von Elbe, Saale und Havel) - Tagesordnungspunkt 6 f - Ich stimme gegen die Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses zu den geplanten Ausbaumaßnahmen von Elbe, Saale und Havel. Der Petitionsausschuß setzt sich mit seiner Empfehlung, das Petitionsverfahren abzuschließen, über die berechtigten Bedenken und Befürchtungen einer großen Anzahl von Bürgerinnen und Bürgern und auch von Expertinnen und Experten hinweg. Ich stimme gegen die Beschlußempfehlung, weil die Mahnung des Umweltbundesamtes in der Anhörung mißachtet wurde, ein besonderes Augenmerk auf die geplanten Flußbaumaßnahmen in den neuen Bundesländern zu richten, damit dort Fehler nicht wiederholt werden. Die vorhandenen Transportkapazitäten sollten ausgeschöpft, und Schiffsgrößen sollten natürlichen Gegebenheiten angepaßt werden. Ich stimme dagegen, weil die Mehrheit im Petitionsausschuß mit großer Ignoranz auf die Furcht der Bürgerinnen und Bürger vor Hochwasserkatastrophen auch an Saale, Elbe und Havel reagiert mit der Feststellung, auf die vorgesehenen Ausbaumaßnahmen an Elbe, Saale und Havel könne „im Interesse des wirtschaftlichen Wachstums in diesen Regionen nicht verzichtet werden". Auf wessen Kosten Eingriffe gehen, das können Sie zur Zeit besonders gut an den von Überschwemmungen betroffenen Gebieten Norditaliens erkennen. Wie viele solcher - immer heftiger werdenden - Katastrophen müssen noch passieren, bis die Wachstumsfetischisten begreifen, daß die Natur keine beliebig verfügbare Ressource darstellt? Ich stimme gegen die Beschlußempfehlung, weil die Menschen in Brandenburg, Sachsen-Anhalt oder Berlin vom geplanten Ausbau der Wasserstraßen nicht profitieren werden. Den satten Gewinn wird die Bauwirtschaft - nur die Großen - einfahren, die großen europäischen Binnenreedereien werden durch den Einsatz größerer Schiffe Personal sparen und weiter Arbeitsplätze abbauen. Ich stimme noch aus einem weiteren Grund gegen die vorliegende Beschlußempfehlung: Der Petitionsausschuß ignoriert sämtliche Zweifel an den Prognosen des BMV für das zukünftige Güterverkehrsaufkommen. Auch hier hat das Umweltbundesamt schon vor über einem Jahr empfohlen: „Die im Bundesverkehrswegeplan 1992 geplanten Ausbaumaßnahmen sollten zurückgestellt und hinsichtlich ihrer verkehrswissenschaftlichen Notwendigkeit auf der Grundlage einer aktualisierten Güterverkehrsprognose für das Jahr 2010 überprüft werden. Zu empfehlen ist die Güterverkehrsprognose des DIW aus dem Jahre 1994." Und nicht zuletzt: Das Petitionsverfahren sollte so lange nicht abgeschlossen werden, wie in Brandenburg die Volksinitiative gegen Havelausbau läuft. Das Volk ist der Souverän - es sollte das letzte Wort haben. Nachtrag zum Plenarprotokoll 13/116 Deutscher Bundestag Nachtrag zum Stenographischen Bericht 116. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 27. Juni 1996 Inhalt: Anlage 4 Endgültiges Ergebnis der namentlichen Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erblastentilgungsfonds-Gesetzes 10511* A Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Erklärung zur Beschlußempfehlung des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Reform des Sozialhilferechts (Zusatztagesordnungspunkt 5) 10513* A Wolfgang Lohmann (Lüdenscheid) CDU/ CSU 10513* A Rudolf Dreßler SPD 10513* D Kerstin Müller (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 10514*C Dr. Gisela Babel F.D.P 10515* B Dr. Heidi Knake-Werner PDS 10515 D Anlage 6 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 19 (Entwurf eines Dienstrechtlichen Begleitgesetzes) 10516* D Brigitte Baumeister CDU/CSU 10516* D Wilhelm Schmidt (Salzgitter) SPD . . . 10518* A Franziska Eichstädt-Bohlig BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 10519* A Ulrich Heinrich F D P. 10519* D Hanns-Peter Hartmann PDS 10520* C Anlage 7 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 10 (Antrag: Information der Bundesregierung für Urlauberinnen und Urlauber - Überarbeitung der „Ferienfahrt"-Broschüre) 10521* A Albert Schmidt (Hitzhofen) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 10521'A Angelika Graf (Rosenheim) SPD . . . 10521* C Georg Brunnhuber CDU/CSU 10522' D Lisa Peters F.D.P. 10524* A Dr. Winfried Wolf PDS 10524* D Manfred Carstens, Parl. Staatssekretär BMV 10525' C Anlage 8 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 11 (Antrag: Weltkongreß gegen kommerzielle sexuelle Ausbeutung von Kindern) 10526* B Muffles Pretzlaff CDU/CSU 10526* B Dorle Marx SPD 10527* D Halo Saibold BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 10529* B Sabine Leutheusser-Schnarrenberger F.D.P 10529* D Rosel Neuhäuser PDS 10530' C Rainer Funke, Parl. Staatssekretär BMJ 10531* B Anlage 9 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 12 (Entwurf eines Gesetzes zur Behebung und Wiedergutmachung von politischen Ungerechtigkeiten in der Bundesrepublik Deutschland) . . 10532* C Dr. Dietrich Mahlo CDU/CSU 10532* C Dr. Jürgen Meyer (Ulm) SPD 10533* A Jörg van Essen F.D.P 10534* A Gerald Häfner BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 10534* B Anlage 10 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 13 (Rechtliche Regelung gentechnischer Lebensmittel) 10535* B Marina Steindor BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 10535* B Editha Limbach CDU/CSU 10537* A Antje-Marie Steen SPD 10537* C Dr. Dieter Thomae F.D.P 10539* C Wolfgang Bierstedt PDS 10540* A Dr. Sabine Bergmann-Pohl, Parl. Staatssekretärin BMG 10540* C Anlage 11 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 14 (Beschlußempfehlung zu dem Antrag: Umfassendes Atomteststoppabkommen) 10541* B Uta Zapf SPD 10541* B Dr. Friedbert Pflüger CDU/CSU 10543* A Angelika Beer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 10544* B Dr. Olaf Feldmann F.D.P 10545* A Gerhard Zwerenz PDS 10545* C Dr. Werner Hoyer, Staatsminister AA . 10546* B Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 4 Endgültiges Ergebnis der namentlichen Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erblastentilgungsfonds-Gesetzes (Drucksachen 13/4175, 13/5022) Abgegebene Stimmen: 623 davon: ja: 299 nein: 324 Ja SPD Brigitte Adler Hermann Bachmaier Ernst Bahr Doris Barnett Klaus Barthel Ingrid Becker-Inglau Wolfgang Behrendt Hans Berger Hans-Werner Bertl Friedhelm Julius Beucher Arne Börnsen (Ritterhude) Anni Brandt-Elsweier Tilo Braune Dr. Eberhard Brecht Edelgard Bulmahn Ursula Burchardt Hans Martin Bury Hans Büttner (Ingolstadt) Marion Caspers-Merk Wolf-Michael Catenhusen Peter Conradi Christel Deichmann Karl Diller Dr. Marliese Dobberthien Peter Dreßen Rudolf Dreßler Freimut Duve Ludwig Eich Peter Enders Gernot Erler Petra Ernstberger Annette Faße Elke Ferner Lothar Fischer (Homburg) Gabriele Fograscher Iris Follak Dagmar Freitag Anke Fuchs (Köln) Katrin Fuchs (Verl) Arne Fuhrmann Monika Ganseforth Norbert Gansel Konrad Gilges Iris Gleicke Günter Gloser Dr. Peter Glotz Uwe Göllner Günter Graf (Friesoythe) Angelika Graf (Rosenheim) Achim Großmann Karl Hermann Haack (Extertal) Hans-Joachim Hacker Klaus Hagemann Manfred Hampel Christel Hanewinckel Alfred Hartenbach Dr. Liesel Hartenstein Klaus Hasenfratz Dr. Ingomar Hauchler Dieter Heistermann Reinhold Hemker Rolf Hempelmann Dr. Barbara Hendricks Monika Heubaum Uwe Hiksch Reinhold Hiller (Lübeck) Stephan Hilsberg Gerd Höfer Jelena Hoffmann (Chemnitz) Frank Hofmann (Volkach) Ingrid Holzhüter Lothar Ibrügger Wolfgang Ilte Barbara Imhof Gabriele Iwersen Renate Jäger Jann-Peter Janssen Ilse Janz Volker Jung (Düsseldorf) Sabine Kaspereit Susanne Kastner Ernst Kastning Hans-Peter Kemper Klaus Kirschner Marianne Klappert Siegrun Klemmer Hans-Ulrich Klose Dr. Hans-Hinrich Knaape Walter Kolbow Fritz Rudolf Körper Nicolette Kressl Volker Kröning Thomas Krüger Horst Kubatschka Eckart Kuhlwein Konrad Kunick Christine Kurzhals Dr. Uwe Küster Werner Labsch Brigitte Lange Detlev von Larcher Waltraud Lehn Robert Leidinger Klaus Lennartz Dr. Elke Leonhard Klaus Lohmann (Witten) Christa Lörcher Erika Lotz Dr. Christine Lucyga Dieter Maaß (Herne) Winfried Mante Dorle Marx Ulrike Mascher Christoph Matschie Ingrid Matthäus-Maier Heide Mattischeck Markus Meckel Ulrike Mehl Herbert Meißner Angelika Mertens Dr. Jürgen Meyer (Ulm) Ursula Mogg Siegmar Mosdorf Jutta Müller (Völklingen) Christian Müller (Zittau) Volker Neumann (Bramsche) Gerhard Neumann (Gotha) Dr. Edith Niehuis Dr. Rolf Niese Doris Odendahl Günter Oesinghaus Leyla Onur Manfred Opel Adolf Ostertag Kurt Palis Albrecht Papenroth Dr. Wilfried Penner Dr. Martin Pfaff Georg Pfannenstein Dr. Eckhart Pick Rudolf Purps Karin Rehbock-Zureich Margot von Renesse Renate Rennebach Otto Reschke Bernd Reuter Dr. Edelbert Richter Günter Rixe Reinhold Robbe Gerhard Rübenkönig Dr. Hansjörg Schäfer Gudrun Schaich-Walch Dieter Schanz Bernd Scheelen Siegfried Scheffler Horst Schild Otto Schily Dieter Schloten Günter Schluckebier Horst Schmidbauer (Nürnberg) Ulla Schmidt (Aachen) Dagmar Schmidt (Meschede) Wilhelm Schmidt (Salzgitter) Regina Schmidt-Zadel Heinz Schmitt (Berg) Dr. Emil Schnell Walter Schöler Ottmar Schreiner Gisela Schröter Dr. Mathias Schubert Richard Schuhmann (Delitzsch) Brigitte Schulte (Hameln) Reinhard Schultz (Everswinkel) Volkmar Schultz (Köln) Ilse Schumann Dr. R. Werner Schuster Dietmar Schütz (Oldenburg) Dr. Angelica Schwall-Düren Ernst Schwanhold Rolf Schwanitz Bodo Seidenthal Lisa Seuster Horst Sielaff Erika Simm Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast Wieland Sorge Wolfgang Spanier Dr. Dietrich Sperling Jörg-Otto Spiller Antje-Marie Steen Ludwig Stiegler Dr. Peter Struck Jörg Tauss Dr. Bodo Teichmann Jella Teuchner Dr. Gerald Thalheim Wolfgang Thierse Dietmar Thieser Franz Thönnes Uta Titze-Stecher Adelheid Tröscher Hans-Eberhard Urbaniak Siegfried Vergin Günter Verheugen Ute Vogt (Pforzheim) Karsten D. Voigt (Frankfurt) Hans Georg Wagner Hans Wallow Dr. Konstanze Wegner Wolfgang Weiermann Reinhard Weis (Stendal) Matthias Weisheit Gunter Weißgerber Gert Weisskirchen (Wiesloch) Jochen Welt Hildegard Wester Lydia Westrich Inge Wettig-Danielmeier Dr. Norbert Wieczorek Heidemarie Wieczorek-Zeul Berthold Wittich Dr. Wolfgang Wodarg Verena Wohlleben Hanna Wolf (München) Heidi Wright Uta Zapf Dr. Christoph Zöpel Peter Zumkley BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN Gila Altmann (Aurich) Elisabeth Altmann (Pommelsbrunn) Marieluise Beck (Bremen) Volker Beck (Köln) Angelika Beer Matthias Berninger Annelie Buntenbach Amke Dietert-Scheuer Franziska Eichstädt-Bohlig Dr. Uschi Eid Andrea Fischer (Berlin) Joseph Fischer (Frankfurt) Rita Grießhaber Gerald Häfner Antje Hermenau Kristin Heyne Uli Höfken Michaele Hustedt Dr. Manuel Riper Monika Knoche Dr. Angelika Köster-Loßack Steffi Lemke Vera Lengsfeld Dr. Helmut Lippelt Oswald Metzger Winfried Nachtwei Christa Nickels Egbert Nitsch (Rendsburg) Cem Özdemir Simone Probst Dr. Jürgen Rochlitz Halo Saibold Christine Scheel Irmingard Schewe-Gerigk Rezzo Schlauch Albert Schmidt (Hitzhofen) Wolfgang Schmitt (Langenfeld) Ursula Schönberger Waltraud Schoppe Werner Schulz (Berlin) Marina Steindor Christian Sterzing Dr. Antje Vollmer Ludger Volmer Helmut Wilhelm (Amberg) PDS Wolfgang Bierstedt Maritta Böttcher Eva Bulling-Schröter Heinrich Graf von Einsiedel Dr. Ludwig Elm Dr. Dagmar Enkelmann Dr. Ruth Fuchs Hanns-Peter Hartmann Dr. Uwe-Jens Heuer Dr. Barbara Höll Dr. Willibald Jacob Gerhard Jüttemann Dr. Heidi Knake-Werner Rolf Köhne Rolf Kutzmutz Dr. Christa Luft Heidemarie Lüth Manfred Müller (Berlin) Rosel Neuhäuser Dr. Uwe-Jens Rössel Christina Schenk Steffen Tippach Klaus-Jürgen Warnick Dr. Winfried Wolf Gerhard Zwerenz Nein CDU/CSU Ulrich Adam Peter Altmaier Anneliese Augustin Jürgen Augustinowitz Dietrich Austermann Heinz-Günter Bargfrede Franz Peter Basten Dr. Wolf Bauer Brigitte Baumeister Meinrad Belle Dr. Sabine Bergmann-Pohl Hans-Dirk Bierling Dr. Joseph-Theodor Blank Renate Blank Dr. Heribert Blens Peter Bleser Dr. Norbert Blüm Friedrich Bohl Dr. Maria Böhmer Jochen Borchert Wolfgang Börnsen (Bönstrup) Wolfgang Bosbach Dr. Wolfgang Bötsch Klaus Brähmig Rudolf Braun (Auerbach) Paul Breuer Georg Brunnhuber Hartmut Büttner (Schönebeck) Dankward Buwitt Manfred Carstens (Emstek) Wolfgang Dehnel Hubert Deittert Gertrud Dempwolf Albert Deß Renate Diemers Wilhelm Dietzel Werner Dörflinger Hansjürgen Doss Dr. Alfred Dregger Maria Eichhorn Wolfgang Engelmann Rainer Eppelmann Heinz Dieter Eßmann Horst Eylmann Anke Eymer Ilse Falk Jochen Feilcke Dr. Karl H. Fell Ulf Fink Dirk Fischer (Hamburg) Klaus Francke (Hamburg) Herbert Frankenhauser Dr. Gerhard Friedrich Erich G. Fritz Hans-Joachim Fuchtel Michaela Geiger Norbert Geis Dr. Heiner Geißler Michael Glos Wilma Glücklich Dr. Reinhard Göhner Peter Götz Dr. Wolfgang Götzer Joachim Gres Kurt-Dieter Grill Wolfgang Gröbl Hermann Gröhe Claus-Peter Grotz Manfred Grund Horst Günther (Duisburg) Carl-Detlev Freiherr von Hammerstein Gottfried Haschke (Großhennersdorf) Otto Hauser (Esslingen) Hansgeorg Hauser (Rednitzhembach) Klaus-Jürgen Hedrich Helmut Heiderich Manfred Heise Dr. Renate Hellwig Ernst Hinsken Peter Hintze Josef Hollerith Dr. Karl-Heinz Hornhues Joachim Hörster Hubert Hüppe Peter Jacoby Susanne Jaffke Georg Janovsky Helmut Jawurek Dr. Dionys Jobst Dr.-Ing. Rainer Jork Michael Jung (Limburg) Dr. Egon Jüttner Dr. Harald Kahl Bartholomäus Kalb Steffen Kampeter Dr.-Ing. Dietmar Kansy Manfred Kanther Irmgard Karwatzki Volker Kauder Peter Keller Eckart von Klaeden Dr. Bernd Klaußner Hans Klein (München) Ulrich Klinkert Hans-Ulrich Köhler (Hainspitz) Manfred Kolbe Norbert Königshof en Eva-Maria Kors Hartmut Koschyk Manfred Koslowski Thomas Kossendey Rudolf Kraus Wolfgang Krause (Dessau) Andreas Krautscheid Arnulf Kriedner Heinz-Jürgen Kronberg Dr.-Ing. Paul Krüger Reiner Krziskewitz Dr. Hermann Kues Werner Kuhn Dr. Karl A. Lamers (Heidelberg) Karl Lamers Dr. Norbert Lammert Helmut Lamp Armin Laschet Herbert Lattmann Dr. Paul Laufs Karl-Josef Laumann Werner Lensing Christian Lenzer Peter Letzgus Editha Limbach Walter Link (Diepholz) Eduard Lintner Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach) Dr. Manfred Lischewski Wolfgang Lohmann (Lüdenscheid) Julius Louven Sigrun Löwisch Heinrich Lummer Dr. Michael Luther Dr. Dietrich Mahlo Erwin Marschewski Günter Marten Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn) Wolfgang Meckelburg Rudolf Meinl Dr. Michael Meister Dr. Angela Merkel Friedrich Merz Rudolf Meyer (Winsen) Hans Michelbach Meinolf Michels Dr. Gerd Müller Elmar Müller (Kirchheim) Engelbert Nelle Bernd Neumann (Bremen) Johannes Nitsch Claudia Nolte Dr. Rolf Olderog Friedhelm Ost Eduard Oswald Norbert Otto (Erfurt) Dr. Gerhard Päselt Dr. Peter Paziorek Hans-Wilhelm Pesch Ulrich Petzold Anton Pfeifer Angelika Pfeiffer Dr. Gero Pfennig Dr. Friedbert Pflüger Beatrix Philipp Dr. Winfried Pinger Ronald Pofalla Dr. Hermann Pohler Ruprecht Polenz Marlies Pretzlaff Dr. Albert Probst Dr. Bernd Protzner Dieter Pützhofen Thomas Rachel Hans Raidel Dr. Peter Ramsauer Rolf Rau Helmut Rauber Peter Harald Rauen Otto Regenspurger Christa Reichard (Dresden) Klaus Dieter Reichardt (Mannheim) Dr. Bertold Reinartz Erika Reinhardt Hans-Peter Repnik Roland Richter Roland Richwien Dr. Norbert Rieder Dr. Erich Riedl (München) Klaus Riegert Dr. Heinz Riesenhuber Franz Romer Hannelore Rönsch (Wiesbaden) Heinrich-Wilhelm Ronsöhr Dr. Klaus Rose Kurt J. Rossmanith Adolf Roth (Gießen) Norbert Röttgen Dr. Christian Ruck Volker Rühe Dr. Jürgen Rüttgers Roland Sauer (Stuttgart) Ortrun Schätzle Dr. Wolfgang Schäuble Hartmut Schauerte Heinz Schemken Karl-Heinz Scherhag Gerhard Scheu Norbert Schindler Dietmar Schlee Ulrich Schmalz Bernd Schmidbauer Christian Schmidt (Fürth) Dr.-Ing. Joachim Schmidt (Halsbrücke) Andreas Schmidt (Mülheim) Hans-Otto Schmiedeberg Hans Peter Schmitz (Baesweiler) Michael von Schmude Birgit Schnieber-Jastram Dr. Rupert Scholz Reinhard Freiherr von Schorlemer Dr. Erika Schuchardt Wolfgang Schulhoff Dr. Dieter Schulte (Schwäbisch Gmünd) Gerhard Schulz (Leipzig) Frederick Schulze Diethard Schütze (Berlin) Clemens Schwalbe Dr. Christian Schwarz- Schilling Wilhelm Josef Sebastian Horst Seehofer Wilfried Seibel Heinz-Georg Seiffert Rudolf Seiters Johannes Selle Bernd Siebert Jürgen Sikora Johannes Singhammer Bärbel Sothmann Margarete Späte Carl-Dieter Spranger Wolfgang Steiger Erika Steinbach Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten Dr. Gerhard Stoltenberg Andreas Storm Max Straubinger Matthäus Strebl Michael Stübgen Egon Susset Dr. Rita Süssmuth Michael Teiser Dr. Susanne Tiemann Dr. Klaus Töpfer Gottfried Tröger Dr. Klaus-Dieter Uelhoff Gunnar Uldall Wolfgang Vogt (Duren) Dr. Horst Waffenschmidt Alois Graf von Waldburg-Zeil Dr. Jürgen Warnke Kersten Wetzel Hans-Otto Wilhelm (Mainz) Gert Willner Bernd Wilz Willy Wimmer (Neuss) Matthias Wissmann Simon Wittmann (Tännesberg) Dagmar Wöhrl Michael Wonneberger Elke Wülfing Peter Kurt Würzbach Cornelia Yzer Wolfgang Zeitlmann Wolfgang Zöller F.D.P. Ina Albowitz Dr. Gisela Babel Hildebrecht Braun (Augsburg) Günther Bredehorn Jörg van Essen Dr. Olaf Feldmann Gisela Frick Paul K. Friedhoff Horst Friedrich Rainer Funke Hans-Dietrich Genscher Dr. Wolfgang Gerhardt Joachim Günther (Plauen) Dr. Karlheinz Guttmacher Dr. Helmut Haussmann Ulrich Heinrich Walter Hirche Dr. Burkhard Hirsch Birgit Homburger Dr. Werner Hoyer Ulrich Irmer Detlef Kleinert (Hannover) Roland Kohn Jürgen Koppelin Dr.-Ing. Karl-Hans Laermann Dr. Otto Graf Lambsdorff Sabine LeutheusserSchnarrenberger Uwe Lühr Günther Friedrich Nolting Dr. Rainer Ortleb Lisa Peters Dr. Klaus Röhl Helmut Schäfer (Mainz) Cornelia Schmalz-Jacobsen Dr. Edzard Schmidt-Jortzig Dr. Irmgard Schwaetzer Dr. Hermann Otto Solms Dr. Max Stadler Carl-Ludwig Thiele Dr. Dieter Thomae Jürgen Türk Dr. Wolfgang Weng (Gerlingen) Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Erklärung zur Beschlußempfehlung des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Reform des Sozialhilferechts (Zusatztagesordnungspunkt 5) Wolfgang Lohmann (Lüdenscheid) (CDU/CSU): Die Sozialhilfereform kommt, und sie kommt weitestgehend so, wie Bundesminister Horst Seehofer sie im Sommer letzten Jahres angekündigt hat. In dem Spannungsverhältnis zwischen Sozialhilfe und Arbeitsmarkt wird durch die Reform eine wesentliche strukturelle Veränderung erfolgen. Ich halte es für uneingeschränkt positiv und gerecht, wenn wir denjenigen Sozialhilfeempfängern, die arbeiten wollen, mehr Hilfe anbieten und so ihre Reintegration in den Arbeitsmarkt fördern und andererseits denjenigen, die arbeitsfähig sind und zumutbare Arbeit verweigern, die Sozialhilfe mindestens um 25 Prozent kürzen. Genauso egal wie es heute der deutschen Fußballnationalmannschaft sein dürfte, ob der Siegtreffer im Spiel gegen England in der Verlängerung fiel oder erst im Elfmeter-Schießen, genauso egal ist es der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, ob wir die Hilfen zur Arbeit in umfangreichen neuen Paragraphen detailliert beschreiben oder sie im bereits bestehenden § 18 BSHG verankern. Was einzig und allein stimmen muß, ist das Ergebnis. Und das heißt: Hilfen zur Arbeit sind zukünftig in vielfältigster Form möglich und ich füge ausdrücklich hinzu, auch erwünscht. Es ist zutreffend, daß die Null-Runde für die Sozialhilfe im Jahr 1997 nicht kommen wird. Doch diese Null-Runde war ja kein Selbstzweck, sondern in erster Linie aus Spargründen vorgesehen. Die BSHG-Reform wird die nicht mehr hinnehmbaren jährlichen Kostensteigerungen für die Sozialhilfeträger stark begrenzen. Die Mindereinsparungen im Bereich der Regelsätze sind aber nur akzeptabel, weil sie durch die von den Sozialdemokraten eingebrachte stärkere Deckelung bei den Einrichtungen kompensiert werden. Ich möchte hier ausdrücklich festhalten, daß der Bund durch die Reform des Bundessozialhilfegesetzes keinerlei finanzielle Vorteile erzielt. Die Gewinner sind in finanzieller Hinsicht die Kommunen in der Bundesrepublik Deutschland. Festzuhalten ist, daß die Reform die Rechte der Behinderten erheblich verbessert. Ich meine hier nicht die Neufassung des viel diskutierten § 3 a, der den Vorrang ambulant vor stationär entsprechend dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. August 1992 unter gleichzeitigem Bestandsschutz für alle Behinderten sichert, sondern vielmehr die arbeitnehmerähnliche Rechtstellung der Behinderten, die Verstärkung ihrer Mitbestimmungsrechte und ihre verbesserte Entlohnung in den Werkstätten. Mein ausdrücklicher Dank gilt den sozialdemokratisch regierten Bundesländern, die offensichtlich die Blockadehaltung der SPD-Bundestagsfraktion beendet haben. Tun Sie nicht so, Herr Dreßler, als wenn Sie die Reform der Sozialhilfe schon immer gewollt hätten. Sie und auch Ihr Fraktionsvorsitzender, Herr Scharping, haben in einer Pressemitteilung zur Reform - vom 4. Juni 1995 - erklärt: „Für die SPD sind die Reformpläne nicht verhandelbar, sie verdienen vielmehr entschiedene Ablehnung. " Zu Ihrem Glück, Herr Dreßler, ist in der hektischen Mediengesellschaft unserer Tage nichts so alt wie die Pressemitteilung von gestern. Rudolf Dreßler (SPD): Wir verabschieden heute ein Gesetz, das uns fast ein Jahr gesetzgeberisch beschäftigt hat und von Anfang an sehr kritisch bis ablehnend von der Öffentlichkeit begleitet wurde. Auch wir haben den Gesetzentwurf der Bundesregierung hier in zweiter und dritter Lesung am 29. Februar dieses Jahres ablehnt - ebenso der Bundesrat -, weil wir der Auffassung waren, daß der Gesetz- entwurf zur Reform des Sozialhilferechts dem Anspruch und den Erfordernissen einer zeitgemäßen Fortentwicklung des Bundessozialhilfegesetzes nicht gerecht würde. Er vernachlässige die Erkenntnis, daß der starke Anstieg der Ausgaben hauptsächlich dadurch verursacht wird, daß die Sozialhilfe den Lebensunterhalt von immer mehr Arbeitslosen und Alleinerziehenden mit Kindern finanzieren, die Eingliederungshilfe für Behinderte tragen und die Kosten für den Lebensunterhalt von Asylbewerbern und Bürgerkriegsflüchtlingen übernehmen muß. Vor diesem Hintergrund mußten wir handeln, um Schlimmers abzuwehren. Im zweiten Vermittlungsverfahren ist es uns gemeinsam gelungen, Lösungen zu finden, die den Kostenanstieg für Länder und Kommunen begrenzen und die Sozialhilfeempfänger an der zukünftigen Einkommensentwicklung angemessen beteiligen. Diese Regelungen sehen im einzelnen vor: 1. In 1997 wird es keine Nullrunde für Sozialhilfeempfänger geben. Der entsprechende Gesetzentwurf der Bundesregierung ist vom Tisch. Damit ist es uns gelungen, einen weiteren Stein aus dem unsozialen Kürzungsmosaik herauszubrechen. 2. Am 1. Juli 1996 steigt der Eckregelsatz der Sozialhilfe um 1 Prozent auf 531 DM im Monat. Dies entspricht der Fortschreibung des Preisindexes ohne Wohnungsmieten. Am 1. Juli 1997 und am 1. Juli 1998 erhöhen sich die Regelsätze jeweils um den Vomhundertsatz, um den sich die Renten in den alten Bundesländern verändern. Diese Veränderung dürfte in etwa der Preissteigerung ohne Wohnungsmieten entsprechen. 3. Das geforderte 15prozentige Abstandsgebot für Sozialhilfeempfänger wurde von Ihnen ebenfalls zurückgenommen. Damit konnten wir erreichen, daß sich der notwendige Lebensunterhalt von Sozialhilfeempfängern auch weiterhin am tatsächlichen Bedarf orientiert. 4. Der Vorrang der ambulanten vor der stationären Hilfe bleibt grundsätzlich erhalten, soweit er nicht mit unverhältnismäßigen Mehrkosten verbunden ist. Die Zumutbarkeit für Hilfen in Einrichtungen wurde präzisiert. Bei der Prüfung der Zumutbarkeit müssen jetzt zwingend die persönlichen, familiären und örtlichen Umstände angemessen berücksichtigt werden. Für Empfänger von Eingliederungshilfe für Behinderte oder Hilfe zur Pflege, deren Betreuung am Stichtag 26. Juni 1996 durch von ihnen beschäftigte Personen oder ambulante Dienste sichergestellt wird, bleibt es wegen des Vertrauensschutzes bei der alten Regelung. Niemand muß deshalb fürchten, aus Kostengründen in ein Heim eingewiesen zu werden. 5. Künftig können bei Aufnahme einer Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt dem Hilfeempfänger degressiv ausgestaltete Zuschüsse gewährt werden. Soweit es im Einzelfall geboten erscheint, sind auch Zuschüsse für Arbeitgeber bei Einstellung eines Hilfeempfängers vorgesehen. Mit dieser Vereinbarung kann die Neuordnung des Bundessozialhilfegesetzes in Kraft treten. Diese Punkte, die ich aufgezählt habe, waren bis zuletzt strittig. Die zwischen uns unstrittigen Punkte, wie beispielsweise die Begrenzung des Ausgabenzuwachses in Einrichtungen, werden die angespannten Haushalte der Sozialhilfeträger entlasten. Für uns ist das Gesamtergebnis akzeptabel, weil es gelungen ist, die notwendigen Haushaltskonsolidierungen bei Ländern und Gemeinden voranzubringen, ohne die Hilfeempfänger von der Einkommensentwicklung der übrigen Bevölkerung abzuschneiden. Anders als Sie werden wir aber auch in Zukunft bei der Sozialhilfe nicht von einer „Übernutzung" eines zu stark liberalisierten Zuwendungssystems sprechen, sondern in den Mittelpunkt unserer politischen Bemühungen die Beseitigung arbeitslosigkeitsbedingter Sozialhilfebedürftigkeit stellen. Ich rufe Sie auf, mit uns gemeinsam die Entstehung von Sozialhilfebedürftigkeit wirksam zu bekämpfen, anstatt Ihren Reformeifer gegen die Bedürftigen selbst zu richten. Kerstin Müller (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die vom Vermittlungsausschuß nun vorliegenden Kompromißformulierungen zur Reform des Sozialhilferechts lehnen wir ab. Sicherlich, die von Bundesminister Horst Seehofer geforderte Nullrunde bezüglich der Regelsätze der Sozialhilfe konnte verhindert werden. In diesem Jahr werden die Regelsätze um ein Prozent steigen und in den Jahren 1997 und 1998 der jeweiligen Rentenentwicklung angepaßt. Damit bleibt die Regelsatzerhöhung aber immer noch unterhalb der Inflationsrate von ca. 1,4 Prozent. Schon hier wird deutlich, daß auch der Kompromiß des Vermittlungsausschusses zum BSHG nichts an dem grundsätzlichen Problem ändert, das wir immer wieder kritisiert haben. Es geht um die Aushöhlung des Bedarfsdeckungsprinzips. Das Gesetz verstößt auch jetzt gegen den Grundsatz, daß jedem Hilfebedürftigen eine seinem Bedarf entsprechende Hilfe zusteht. Das zeigt sich an der Beibehaltung des Lohnabstandsgebots und an der Deckelung von Leistungen für Behinderte in Einrichtungen. Der schon von der Koalition in § 3 a formulierte Kostenvorbehalt in dem Grundsatz „ambulant vor stationär" konnte auch durch den Vermittlungsausschuß nicht abgewendet werden. Damit wird das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben in der eigenen Wohnung dem Kosten-Nutzen-Denken geopfert. Zwangseinweisungen werden die Folgen sein. Wir unterstützen nachdrücklich die Behindertenverbände: Die Wahlfreiheit ist Voraussetzung für ein selbstbestimmtes Leben. Die nun vorgesehene „Übergangsregelung für ambulante Betreute" in § 143, nach der für diejenigen, die bereits Eingliederungshilfe oder Hilfe zur Pflege erhalten, auch künftig der § 3 a in der alten Fassung gelten soll, ist der Versuch, die Solidarität zwischen den Behinderten in Frage zu stellen. Wenn Sie, wie ich, vor der Ausschußsitzung mit Vertretern der Behindertenverbände gesprochen hätten, wüßten Sie, daß dieses Kalkül nicht aufgehen wird. Sie werden weiter kämpfen. Den Behauptungen, daß sich durch die Neuregelung für die Neu-Antragsteller überhaupt nichts ändern soll, wird damit der Boden entzogen. Im Gegenteil, der Gesetzgeber gibt den Gerichten zu verstehen, daß der Kostenvorbehalt in § 3 a eher rigide auszulegen ist. Die Ausweitung des Maßnahmekatalogs der Hilfe zur Arbeit in den §§ 18 und 20 ist teilweise zurückgenommen worden. Die Lohn- und Lohnkostenzuschüsse sollen nur noch „im Einzelfall" angeboten werden; die Zuschüsse für Saisonarbeiten sind völlig aus dem ursprünglichen Entwurf herausgefallen. Wenn man bedenkt, daß Herr Seehofer gerade die Maßnahmen zur Wiedereingliederung erwerbsloser Sozialhilfebezieher als das Kernstück seiner Reform angepriesen hatte, muß man feststellen: In ihrer jetzt zurechtgestutzten Form dienen sie allein seiner Gesichtswahrung. Von einer wirklichen Reform in der Sozialhilfe kann also nicht die Rede sein. Deshalb haben wir dem Kompromißvorschlag unsere Zustimmung schon im Vermittlungsausschuß nicht gegeben und werden ihn jetzt ablehnen. Dr. Gisela Babel (F.D.P.): Mit großer Erleichterung stelle ich fest, daß bei der SPD Vernunft eingekehrt ist und sie eingesehen hat, daß ihre Blockadehaltung zu nichts führt. Es ist ein Sieg der Vernunft, daß die BSHG-Reform im zweiten Anlauf im Vermittlungsverfahren erfolgreich abgeschlossen werden konnte. Es ist ein Sieg der Vernunft, weil Instrumente geschaffen wurden, die die Wiedereingliederung arbeitsloser Szialhilfeempfänger in den Arbeitsmarkt erleichtern und Anreize geben, sich um Arbeit zu bemühen. Ich hätte es allerdings begrüßt, wenn wir auch das Lohnabstandsgebot mit 15 Prozent im Gesetz hätten festschreiben können. Denn derjenige, der arbeitet, soll mehr im Portemonnaie haben, als derjenige, der nicht arbeitet. Es ist ein Sieg der Vernunft, daß mit der BSHG-Reform Verbesserungen für die Beschäftigten in Werkstätten für Behinderte Wirklichkeit werden. Richtig finde ich auch, daß wir der Verwaltung handhabbare Kriterien für die Entscheidung an die Hand geben, wann im Einzelfall dem Wunsch eines Behinderten, der selbstbestimmt leben und Betreuer selbst beschäftigen will, nicht entsprochen werden kann. Die Regelung betrifft nur Neufälle. Wer bisher schon so lebt, hat Vertrauensschutz. Die BSHG-Reform ist auch ein Sieg der Vernunft für die kommunalen Finanzen. Der Anstieg der Regelsätze und Pflegesätze wird begrenzt. Dies entlastet die Sozialhilfeetats um Milliarden. Die einprozentige Regelsatzerhöhung für 1996 und die Ankopplung der Regelsätze an die Nettorentenentwicklung in den Jahren 1997 und 1998 ist gerechtfertigt, weil wir Preissteigerungsraten von teilweise unter 1 Prozent haben. Trotz sich abzeichnender Vernunft bleiben Widersprüchlichkeiten: SPD und Bundesratsmehrheit bekämpfen die Einspar- und Konsolidierungsbemühungen der Koalition bis aufs Messer. In der BSHG-Reform haben sie dagegen Vorschläge eingebracht, die über den Gesetzesbeschluß deutlich hinausgehen. So werden auf Vorschlag der Länder die Einrichtungen in der Jugendhilfe in die Deckelung der Pflegesätze mit einbezogen - immerhin Einsparungen in Höhe von rund 350 Millionen DM jährlich. Auch läßt ihr Vorschlag zur Begrenzung des Anstiegs der Pflegesätze mit 1 Prozent in den alten und 2 Prozent in den neuen Ländern geringere Steigerungen zu, als die im Gesetzesbeschluß vorgesehene Ankoppelung an die Bruttolohnentwicklung. Nicht vorhalten will ich den Kollegen von der Opposition dagegen, daß sie gegen die Anrufung des Vermittlungsausschusses gestimmt haben. Unter dem Eindruck zwischenzeitlich eingekehrter Vernunft dürften sie dem Vermittlungsverfahrensergebnis nunmehr heute zustimmen. Die eingekehrte Vernunft stimmt mich zuversichtlich, daß wir bei den Gesetzen, die den Bund entlasten sollen - Wegfall der originären Arbeitslosenhilfe, Kosten für die unentgeltliche Beförderung Schwerbehinderter -, im Herbst die „Gegenleistung" bekommen. Es kann doch nicht angehen, daß wir die Länder und Kommunen um Milliardenbeträge entlasten und den Bund nicht um wenige hundert Millionen DM entlasten können. Für die F.D.P. ist die Verabschiedung der Sozialhilfereform durch die beiden Häuser Bundestag und Bundesrat wegen eines weiteren Gesichtspunktes wichtig: Erstmals gibt das Gesetz den Sozialhilfeträgern auf, bei Einrichtungen, die soziale Leistungen anbieten, nicht automatisch die Wohlfahrtsverbände zu bevorzugen, sondern auch private Anbieter mit zu berücksichtigen. Damit entsteht ein fairer Wettbewerb zwischen den Einrichtungen, der Qualitätsstandards erhöht, aber Kosten sparen hilft. Insofern ist dem Vermittlungsausschuß dieses Mal Anerkennung auszusprechen. Dr. Heidi Knake-Werner (PDS): Die PDS wird der Beschlußempfehlung des Vermittlungsausschusses nicht zustimmen. Wir haben den ersten sogenannten Kompromißvorschlag abgelehnt, und wir lehnen aus den gleichen Gründen diesen zweiten ab. Die Verbesserungen sind mehr als dürftig, dafür sind drastische Verschlechtungen für die Betroffenen festgeschrieben. Die Erhöhung der Sozialhilfe um ein Prozent ist ein Schlag ins Gesicht. Ein Prozent - das sind im Höchstfall 5 Mark und 20 Pfennig pro Monat. 5 DM - nachgeltendem Recht stünde eine Erhöhung von knapp 45 DM an. Haben Sie denn jedes Gefühl dafür verloren, was 40 DM mehr oder weniger im Monat für Menschen bedeuten, die mit sehr, sehr wenig Geld zurechtkommen müssen? Sie alle wissen, wie sehr die Ernährung und die seelische und körperliche Gesundheit vor allem von Kindern aus sozialhilfeabhängigen Familien leiden. Sie alle kennen doch die Untersuchungen, die zeigen, daß die Sozialhilfe meist nur bis zum 20. des Monats reicht. Danach gibt es Brot mit Margarine - und auch das nur auf Pump. Wir hätten hier zu reden über die Existenzbedingungen von mehreren Millionen Menschen. Und Sie lassen die Grundbedürfnisse dieser Menschen zu einer Manövriermasse im Finanzgerangel zwischen Bund und Ländern verkommen. Kollege Dreßler, mir ist unbegreiflich, wie Sie das Ergebnis positiv nennen können, weil nun eine Nullrunde vom Tisch sei. Fünf Mark - das ist doch nicht mehr als die vornehme Umschreibung einer „Nullrunde" ! Es hilft Ihnen, Ihr Gesicht nicht ganz zu verlieren. Der faule Kompromiß bedeutet, daß das Bedarfsdekkungsprinzip in der Sozialhilfe preisgegeben wird, also die Orientierung an dem, was die Menschen zum Leben dringend benötigen. Aber nicht genug damit: Eine große Mehrheit dieses Parlamentes ist sich offenbar darüber einig, daß Menschen mit Behinderungen zukünftig nicht mehr entscheiden können sollen, in ihrer eigenen Wohnung zu leben. Das ist ein unglaublicher Angriff auf die Selbstbestimmung. Sozialpolitik verkommt zur Kosten-Nutzen-Analyse. Sie haben sich darüber hinaus darauf geeinigt, mit diesem Gesetz Menschen für etwas verantwortlich zu machen, für das sie nichts können, nämlich für die wachsende Langzeitarbeitslosigkeit. Und Sie bestrafen sie, indem Sie erstmals einen Zwang zur Arbeit in einem Gesetz etablieren und Leistungskürzungen von 25 Prozent festschreiben - einen Zwang zur Arbeit, obwohl jeder weiß, daß es an Arbeitsplätzen mangelt. Wozu dient das, wenn nicht der Stigmatisierung Betroffener, wenn nicht der Preisgabe sozialer Grundversorgung für schlechtbezahlte Jobs unter unwürdigen und ungesunden Arbeitsbedingungen? Und Sie haben ein Abstandsgebot zwischen Sozialhilfe und unteren Löhnen festgeschrieben - weniger als die Regierung wollte, aber immer noch falsch, weil wirklichkeitsfremd. Auch hier wird die Absicht mehr als deutlich: Der Druck auf das Tarifniveau soll erhöht werden, und es soll Raum für Lohnsenkungen geschaffen werden. Denn in der Tat: Niedrigere Löhne werden nur durchsetzbar sein, wenn die Sozialhilfe, die Arbeitslosenhilfe und das Arbeitslosengeld weiter sinken. Was wir hier erleben, ist Klientelpolitik im schlechtesten Sinne. Bislang waren die Oppositionsparteien darin einig, den Sparplänen der Bundesregierung eine klare und unmißverständliche Absage zu erteilen. Kolleginnen und Kollegen von der SPD, mit der Zustimmung zu dem faulen Kompromiß bei der Sozialhilfe sitzen Sie schon mit im Regierungsboot. Das war es der Regierung offenbar wert, an einigen Stellen klein beizugeben. Was werden wir im Herbst erleben, wenn die Länder ihre Streichlisten vorlegen und erneut über die Streichung der originären Arbeitslosenhilfe und die Verschlechterung beim Asylbewerberleistungsgesetz verhandelt werden muß? Ich fürchte, daß mit diesem Kompromiß der gemeinsame Widerstand der Opposition und vieler Menschen außerhalb dieses Parlaments gegen die jetzigen und die kommenden Sozialraubgesetze der Regierung beschädigt wird. Wir bleiben dabei, daß das Recht auf eine gesicherte Existenz unteilbar ist. Der Kampf gegen soziale Ausgrenzung muß gerade die Menschen einschließen, die heute bereits am Rand der Gesellschaft stehen. Alles andere ist unglaubwürdig. Wer von Sozialhilfe abhängig ist, hat wenig Chancen, für die eigenen Interessen einzustehen. Hier ist die Solidarität von Opposition und Gewerkschaften, von Initiativen und Studierendenvertretungen mit den Betroffenen gefordert. Die PDS trägt den faulen Kompromiß, der hier heute mit großer Mehrheit des Parlamentes abgesegnet werden soll, jedenfalls nicht mit. Und ich fordere Sie dazu auf, Solidarität zu beweisen und die Beschlußempfehlung ebenfalls zurückzuweisen. Anlage 6 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 19 (Entwurf eines Dienstrechtlichen Begleitgesetzes) Brigitte Baumeister (CDU/CSU): Wir beraten heute abschließend über das Dienstrechtliche Begleitgesetz. Die entsprechenden Tarifverhandlungen sind abgeschlossen. Die personalwirtschaftliche Gesamtkonzeption liegt ebenso vor wie die Grundsätze der Wohnraumversorgung. Damit sind die wesentlichen Bausteine für eine sozial verträgliche Umsetzung des Berlin-Umzugs beisammen. Mit dem Dienstrechtlichen Begleitgesetz kommen wir einem Auftrag des Berlin/Bonn-Gesetzes nach. Danach sind für die vom Umzug betroffenen Mitarbeiter Regelungen zu treffen, „die sowohl der Funktionsfähigkeit der Verfassungsorgane und der sonstigen betroffenen Bundeseinrichtungen Rechnung tragen als auch einen Ausgleich von verlagerungsbedingten Belastungen, soweit dies erforderlich und angemessen ist, schaffen sollen" . Es geht um einen fairen Nachteilsausgleich - nicht mehr und nicht weniger. Von einem „goldenen Handschlag" oder einem „Luxusumzug" kann keine Rede sein. Die Regelungen des Gesetzes orientieren sich vielmehr am geltenden Recht und bewegen sich im Rahmen der 950-Millionen DM, die im 20 Milliarden-Umzugspaket für dienstrechtliche Maßnahmen vorgesehen sind. Zwei Regelungen scheinen mir in diesem Zusammenhang besonders wichtig: die auf zwei Jahre begrenzte Möglichkeit wöchentlicher Familienheimfahrten und die flexible Sonderurlaubsregelung. Wir gehen nach aller Erfahrung davon aus, daß bereits die Möglichkeit, zwei Jahre zu pendeln, nur von wenigen Mitarbeitern, die in Berlin Dienst tun werden, in Anspruch genommen werden wird. Vielmehr wird es im Normalfall so sein, daß die Familie nach einer kurzen Zeit des „Schnupperns" in ihrer Gesamtheit nach Berlin - oder nach Bonn - umziehen wird. Allerdings bedeutet es für die personalführenden Stellen eine erhebliche psychologische Erleichterung, den betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern diese Möglichkeit des Pendelns im vorhinein anbieten zu können. Bei der Sonderurlaubsmöglichkeit geht es vor allem um den Erhalt der bis zum Zeitpunkt der Beurlaubung erdienten Versorgungsansprüche. Da eine Nachversicherung bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte, die bei einer Entlassung aus dem Beamtenverhältnis erfolgt, für den Beamten erhebliche finanzielle Einbußen bei der Versorgung bedeutet, haben wir ein solches „Einfrieren" der Versorgungsansprüche über die Möglichkeit einer Beurlaubung vorgesehen. Dies kann selbstverständlich nicht mit einer ständigen Rückfahrkarte geschehen. Deshalb enthält das Gesetz folgende Regelung: Der Antrag ist spätestens zwei Jahre nach der Anordnung der Dienstaufnahme am neuen Dienstort zu stellen. Die Beurlaubung ist dann zunächst auf fünf Jahre begrenzt. Anschließend muß sich der Betroffene entscheiden, ob er in den Dienst zurückkehren will oder ob die Beurlaubung auf die Zeit bis zum Beginn des Ruhestandes verlängert wird. Eine solche Regelung kann nicht nur zum „schlanken Staat" beitragen. Denn ein Nachdenken darüber, die Stelle nicht wieder zu besetzen, ist durchaus möglich. Der Staat muß auch - im Gegensatz zu einem gänzlichen Ausscheiden des Beamten aus dem öffentlichen Dienst - keine Nachversicherungsbeiträge zahlen; er spart das Gehalt, und die Versorgungsleistungen sind erst ab dem Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze, d. h. ab dem 65. Lebensjahr, zu entrichten. Ein Musterbeispiel also für eine flexible, „undogmatische" Lösung. Wir glauben, daß die vorgeschlagenen Regelungen vor allem dazu beitragen, psychologische Barrieren abzubauen und Hemmnisse zu überwinden. Denn es gibt eine Vielzahl von individuellen Lebensumständen, auf die der einzelne seine jeweils eigene Antwort suchen wird und unseres Erachtens auch finden soll. Das Maß der Freiwilligkeit beim einzelnen und damit auch insgesamt wird erhöht werden, die im Ergebnis wenig hilfreiche zwangsweise Versetzung wird weniger in Anspruch genommen werden müssen. Und noch ein Punkt ist wichtig: Bei der Entscheidung am 20. Juni 1991 in Berlin ging es dem Deutschen Bundestag um die Glaubwürdigkeit der Politik. Diese Glaubwürdigkeit ist heute wieder gefragt. Denn das Wort vom „Ausgleich entstehender Nachteile", das man den vom Umzug betroffenen Mitarbeitern gegeben hat, muß auch unter geänderten finanzpolitischen Vorzeichen Bestand haben. Tausende von Menschen werden umziehen müssen - nicht, weil sie es so wollten, sondern weil der Deutsche Bundestag es am 20. Juni 1991- mit meiner Stimme - aus grundsätzlichen Überlegungen so beschlossen hat. Damals hat man Hilfe versprochen. Das Parlament war sich seiner Verantwortung bewußt. Dabei muß es bleiben, auch wenn Appelle an den Neid immer öffentliches Gehör finden. Aber wieso Neid, wo es nur um die Milderung von Nachteilen geht? Nachteile entstehen, wenn man seinen Lebensmittelpunkt verlagern muß, obwohl beispielsweise der Ehepartner in der Region beruflich verankert ist oder die Kinder dort in der Ausbildung stehen. Ein „goldener Handschlag" jedenfalls ist nicht in Sicht. Niemand hat finanzielle Vorteile. Und es ist unseriös, sämtliche mit dem Umzug in Zusammenhang stehende Regelungen, deren Inhalt sich zum Teil über Jahre streckt, zusammenzumixen und so zu tun, als könnten sie alle nebeneinander in Anspruch genommen werden. Im übrigen gelten die im Dienstrechtlichen Begleitgesetz vorgesehenen Sonderregelungen nicht nur für die, die von Bonn nach Berlin umziehen, sondern auch für die von Berlin nach Bonn, von Frankfurt nach Bonn oder von Berlin in die neuen Länder Umziehenden. Dieser Hinweis erscheint mir gerade mit Blick auf die Berliner Zeitungen wichtig. Von „Bonner Privilegien" kann keine Rede sein. Das Parlament bemüht sich also um sozial verträgliche und unterschiedlichen Lebenssituationen gerecht werdende Lösungen - wohl wissend, daß es die Folgepflicht für Beamte gibt und auch Bundeswehrsoldaten und Zollbeamte in ihrem Berufsleben Umzüge in Kauf nehmen müssen. Aber hier geht es um ein einmaliges „Großprojekt", das nicht mit den Maßstäben normaler dienstlich veranlaßter Umzüge zu messen ist. 12 000 Arbeitsplätze werden allein im Bereich des Bundestages und der Bundesregierung von Bonn nach Berlin verlagert, 5 000 von Berlin nach Bonn, 2 300 von Frankfurt nach Bonn. Hinzu kommen die Verlagerungen im Rahmen der Beschlüsse der Föderalismus-Kommission Auch wenn die Zahl der tatsächlichen Umzüge erheblich geringer ausfallen wird, so wird an diesen Zahlen doch die Dimension des Unternehmens deutlich. Eine moderne, effektive, leistungsorientierte Verwaltung lebt von der Motivation der Beschäftigten. Deshalb ist es besser, auf Freiwilligkeit beim Umzug zu setzen als auf die Folgepflicht und mit denjenigen in Berlin zu planen, die umziehen wollen. Das sind nicht wenige - und es werden mehr. Aber es gibt die unterschiedlichsten Gründe, die für den einzelnen gegen einen Umzug sprechen können - und nicht alle lassen sich nach objektiven Maßstäben bewerten. Deshalb wollten wir möglichst viel Flexibilität. Das Ergebnis, für das ich allen Beteiligten herzlich danke, liegt hier in Form des Dienstrechtlichen Begleitgesetzes zur Abstimmung vor. Die Unterstützung auch der Personalvertretungen zeigt, daß wir einen weiteren wesentlichen Baustein für den Umzug gelegt haben, der allen Beteiligten Planungssicherheit gibt. Es wäre nach all den langwierigen, mitunter quälenden Umzugsdiskussionen ein großer Fortschritt, wenn dies gerade in Berlin anerkannt würde. Wilhelm Schmidt (Salzgitter) (SPD): Das Gesetz ist ein weiterer wichtiger Baustein zur Verwirklichung des Umzugsbeschlusses. Wenn neben den getroffenen und anstehenden Grundsatz-Entscheidungen noch eine Vielzahl von Einzelentscheidungen getroffen werden, dann läßt das den Umfang und die Vielfalt der mit der Umsetzung des Umzugsbeschlusses verbundenen Aufgaben erkennen. Im Vordergrund steht dabei die Funktionsfähigkeit der Verfassungsorgane. Berlin ist Hauptstadt, und von dort aus werden künftig die politischen Fäden dieses Landes gezogen. Bonn hat als Bundesstadt eine gute Chance, wichtigster Partnerstandort für die Bundespolitik zu sein. Das wird auch dadurch unterstrichen, daß in einem Kompensationsprogramm vieles zur Absicherung der Region an Rhein und Sieg getan wird. Mit aller Konsequenz muß - fünf Jahre nach dem Umzugsbeschluß - die Umsetzung weiter betrieben werden. Ich füge bewußt hinzu: Davon können die große Mehrheit dieses Hauses auch nicht die oft unqualifizierten Attacken in den Medien, in der Bevölkerung und zum Teil auch aus dem Parlament heraus abhalten, die nicht selten ihr vordergründiges Spiel auf dem Rücken der berechtigten sozialen Interessen von vielen tausend Menschen ausgetragen haben. Neben der Festlegung der Baumaßnahmen - die übrigens immer noch bedauerlicherweise in vielen Bereichen zu unklar ist - ist die Arbeitsfähigkeit der Verfassungsorgane Regierung und Parlament ganz besonders davon abhängig, daß das notwendige qualifizierte Personal zur Verfügung steht. Eine wichtige Grundlage ist hierfür, die an ihren bisherigen Standorten - das sind neben Bonn noch viele weitere deutsche Städte - eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch für die Arbeit an anderen Standorten einzuplanen. Es geht dabei nicht nur abstrakt um Planstellen, sondern um Menschen, denen wir mit ihren Familienangehörigen einen tiefen Einschnitt in ihre Lebensplanung zumuten, von der sie vor 1989/1990 nichts haben wissen können. Für die SPD ist es besonders wichtig, die Zahl der zum Umzug gezwungenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter möglichst gering zu halten, denn das spart Belastungen ebenso wie Kosten. Wir werden daher - auch unter Beachtung der Standortinteressen - weiter an unseren Vorstellungen von Verwaltungsreform im Zuge des Umzugs nach Berlin festhalten. Wir wollten aber auch von Anfang an Begleitmaßnahmen wie Tausch- und Personalbörsen, durch die der Wechsel von Arbeitsplätzen in verschiedenen Behörden ermögicht und zugleich der aufwendige Umzug vermieden werden kann. Auch hier gilt die Aufforderung an den Umzugsbeauftragten der Bundesregierung: Intensivieren Sie jetzt die Bemühungen um vernünftige Instrumente, um dieses Ziel noch besser umsetzen zu können! Es gibt genügend fähige Partner (z. B. die Bundesanstalt für Arbeit), die das hervorragend organisieren und unterstützen könnten. Die wichtigen Inhalte von Gesetz und Tarifvertrag untermauern das Bemühen des Gesetzgebers, durch Pendlerregelung, durch Beurlaubung, durch Teilzeitbeschäftigung und durch anderweitige Verwendungsmöglichkeit das erforderliche und nicht übertriebene Maß an Flexibilität herzustellen, mit dem ein kostengünstiger und Belastungen reduzierender Umzug gestaltet und die Funktonsfähigigkeit der Verfassungsorgane erhalten werden kann. Daß es nicht mehr zu einer Art Vorruhestandsregelung gekommen ist, will ich mit einigem Bedauern an dieser Stelle kurz angemerkt haben. Das vorliegende Dienstrechtliche Begleitgesetz, das interfraktionell eingebracht worden ist, kennzeichnet nach monatelanger intensiver Arbeit in der Personal- und Sozialkommission, in den beteiligten Ministerien, in der Bundestagsverwaltung und in den Fraktionen das Bemühen, in angemessener Form die sozialen Belastungen für die Verlagerung von Behörden und Einrichtungen des Bundes betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu mildern. Die SPD ist vor allem auch den Gewerkschaften ÖTV und DAG und den Personalräten dankbar, daß sie sich so nachhaltig und qualifiziert für die Belange der Belegschaften eingesetzt haben. Das gilt schließlich auch für den Kommissionsvorsitzenden, Vizepräsident Klose, und die Präsidentin, die sich in Wahrnehmung ihrer Fürsorgepflicht oft ganz persönlich in die Diskussionen eingeschaltet hat. Es war harte Arbeit und ein Balanceakt zugleich. Die Abstimmungsprozesse und die Tatsache, daß wir in Wahrung der Tarifautonomie nach dem mit der Gesetzeseinbringung verbundenen Zeichen zunächst die parallel laufenden und abgeschlossenen Tarifvertragsverhandlungen abwarten wollten, die immer wieder aufflackernde „Goldener Handschlag" -Diskussion sowie manche formalistische und auch politisch-inhaltich-restriktive Reaktion aus den Ministeriumsstuben - alles hat viel Aufwand verursacht. Aber es hat sich gelohnt. Denn nun können die mehr als 20 000 vom Umzug - jedenfalls theoretisch - betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihre eigenen Entscheidungen besser treffen. Sie können aktiv werden, um ihre persönlichen Dinge zu klären. Ob das der künftige Arbeitsplatz bei der bisherigen Dienststelle am anderen Ort, bei einem anderen Dienstherrn des Bundes oder vielleicht sogar bei einem anderen, privaten Arbeitgeber ist oder ob es die Wohnbedingungen am bisherigen und am künftigen Dienstort sind, - alles liegt jetzt viel klarer und bietet nunmehr die Möglichkeit zur Vorbereitung der nötigen Entscheidungen. Alle Bundesdienststellen müssen sich nun im engen Einvernehmen mit ihren jeweiligen Personalräten an die weitere Arbeit der Umsetzung machen. Es wird eine sorgfältige Beratung der Beschäftigten geben müssen, um dann zügig zu mehr Klarheit zu kommen - insgesamt und für jeden einzelnen. Ich bekräftige entsprechend der dem Gesetzentwurf beigefügten Entschließung, daß sowohl das Dienstrechtliche Begleitgesetz als auch der entsprechende Tarifvertrag auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundestagsfraktionen sowie für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundestagsabgeordneten Gültigkeit erlangen müssen, auch wenn deren Rechtsstatus dies sehr schwierig macht. In diesem Sinne sage ich noch einmal Dank an alle Beteiligten und hoffe, daß die Planung und Realisierung des Umzugs von Parlament und Regierung nach Berlin und alle damit verbundenen weiteren Maßnahmen nunmehr noch zügiger und hemmungsfreier vorangehen. Franziska Eichstädt-Bohlig (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Der Bundestag hat in seinem Beschluß zum Hauptstadtumzug am 10. März 1994 erklärt, „daß die vom Umzugsbeschluß betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht schlechter als bisher gestellt werden sollen". Wir sind der Ansicht, daß die Verantwortung von Bundstag und Bundesregierung gerade in diesem Bereich nicht nur in eine, sondern in zwei Richtungen gehen muß: Auf der einen Seite steht die Verantwortung für die Beschäftigten und für eine Sozialverträgliche Abfederung des Hauptstadtumzuges. Auf der anderen Seite steht aber auch die Verantwortung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern im Land, die die Steuern zahlen, aus denen der Umzug finanziert wird, und die den Umzug zu Recht an den vielen Entscheidungen zum Sozialabbau messen, die von der Mehrheit dieses Hauses derzeit durchgesetzt werden. Unsere Fraktion hat sich mehrheitlich - nicht einstimmig, das muß ich hier unumwunden zugeben - dafür ausgesprochen, daß der Hauptstadtumzug zügig, sparsam, transparent und effizient durchgeführt wird und daß er mit entschiedenen Maßnahmen zur Verwaltungsreform verbunden wird. Mit dieser Zielrichtung wirken wir auf die Organisation des Umzugs ein. In einem eigenen Antrag zum Dienstrechtlichen Begleitgesetz haben wir uns für die Beibehaltung der allgemein geltenden Trennungsgeldregelungen ausgesprochen. Das heißt 14tägige Reisebeihilfe begrenzt auf ein Jahr. Wir haben gleichzeitig für eine Härtefallregelung plädiert, insbesondere für ältere Beschäftigte. Die generelle Finanzierung von wöchentlichen Heimfahrten ist uns zu großzügig. Wir begrüßen aber, daß sie nunmehr auf zwei Jahre begrenzt wurde. Gleichzeitig haben wir Initiativen gefordert zur gezielten Unterstützung der betroffenen Frauen, insbesondere der alleinerziehenden, bei der Suche von bezahlbaren Wohnungen und einer angemessenen Kinderbetreuung. Und wir fordern immer wieder die schnellstmögliche Einrichtung einer zentralen Tauschbörse, um möglichst vielen Beschäftigten den Wohnortwechsel zu ersparen. Der Zusammenhang mit dem Konzept zur Wohnraumversorgung muß deutlich gesehen werden. Hier fürchten wir vor allem, daß clevere Bedienstete die Konstellation ausnutzen, um zunächst für zwei Jahre die Segnungen des Dienstrechtlichen Begleitgesetzes zu nutzen, um dann Umzugsbeihilfe und die Vorteile der Wohnungsfürsorge in Anspruch zu nehmen. Bei der Wohnungsfürsorge muß auch immer wieder auf die soziale Schieflage hingewiesen werden: Sowohl bei der Eigentumsbildung als auch bei Mietwohnungen werden die gut und sehr gut verdienenden Gruppen stark begünstigt, während für den einfachen und mittleren Dienst die Subventionen nicht ausreichen, um den Familienumzug organisieren und finanzieren zu können. Wir fordern, daß die Bundesregierung endlich eine aktualisierte Aufschlüsselung der 1,9 Milliarden DM für die Wohnungsfürsorge und der 950 Millionen DM für dienstrechtliche Maßnahmen vorlegt. Wir wissen, daß die Kosten nicht exakt voraussehbar sind, aber die Vorkalkulation von plausiblen Modellannahmen zur möglichen Entwicklung ist durchaus machbar und gehört zu einem soliden Wirtschaftsplan dazu. Unabhängig aber von den Differenzen in den einzelnen Maßnahmen begrüßen wir, - daß die Tarifverhandlungen zwischen Bundesregierung und Personalvertretungen endlich zu einem konstruktiven Abschluß gebracht wurden, - daß die Maßnahmen alle Umzugsbetroffenen in Bonn, in Berlin und an den Föderalismusstandorten mit einbeziehen und - daß die Beschäftigten der Fraktionen und der Abgeordneten, soweit es rechtlich überhaupt geht, in die Verfahren einbezogen werden bzw. über analoge Verfahren weitgehend abgesichert werden sollen. Aus diesen Gründen wollen wir unsere Kritik im Zaum halten und votieren beim Dienstrechtlichen Begleitgesetz mit Enthaltung. Ulrich Heinrich (F.D.P.): Mit der Verabschiedung des Dienstrechtlichen Begleitgesetzes und dem parallel dazu beratenen und verabschiedeten Tarifvertrag haben wir ein gutes Stück auf dem Weg der Umsetzung des Bundestagsbeschlusses vom 20. Juni 1991 zurückgelegt. Den Rahmen für dieses Gesetz und den Tarifabschluß hat das Kabinett durch einen Beschluß vom 23. Juni 1995 vorgegeben. Ein Jahr danach haben wir die Eckpunkte des Kabinetts in Gesetzesform gegossen und wollen sie heute beschließen. Beamte, Angestellte und Arbeiter können mit den in dieser Woche erzielten Ergebnissen zufrieden sein. Sowohl der am Montag dieser Woche zwischen dem Bundesinnenministerium und der DAG sowie der ÖTV vereinbarte Tarifvertrag, der für die vom Umzug betroffenen Arbeiter und Angestellten gilt, als auch das heute von uns zu verabschiedende Dienstrechtliche Begleitgesetz, . das ausschließlich für die betroffenen Beamten Geltung hat, sind zu begrüßen. Außerdem beauftragen wir mit diesem Gesetz den Ältestenrat, auch für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Abgeordneten gleichwertige soziale und sonstige Unterstützungsmaßnahmen vorzulegen. Der Geltungsbereich des Gesetzes ist umfassend und betrifft nicht nur sämtliche Personalmaßnahmen, die im Zusammenhang mit der Verlegung des Parlaments- und Regierungssitzes von Bonn nach Berlin stehen, sondern auch alle Maßnahmen zum Ausgleich für die Region Bonn und die, die auf Vorschlägen der Föderalismuskommission beruhen. Der weite Anwendungsbereich gewährleistet Gleichbehandlung und grenzt niemanden aus. Letztlich haben alle diese Personalmaßnahmen ein und denselben politischen Grund, nämlich die glückliche Wiederherstellung der Einheit Deutschlands. Die mit einer Verlegung der dienstlichen Tätigkeit an einen anderen Ort verbundenen Besonderheiten werden bereits vom geltenden Dienstrecht geregelt. Angesichts der Größenordnung der Behördenverlegungen im Vollzug des Beschlusses vom 20. Juni 1991 und der dringenden Notwendigkeit, die volle Funktionsfähigkeit durchgehend zu erhalten, sind jedoch zusätzliche dienstrechtliche Maßnahmen geboten. Vorwürfe in der Öffentlichkeit, es handele sich um ein Gesetz mit einem goldenden Handschlag für die Betroffenen, entbehren jeder Grundlage. Für den Gesamtumzug ist ein Finanzrahmen von 20 Milliarden Mark in Aussicht genommen, verteilt auf mehrere Jahre in mindestens drei Legislaturperioden. Für Personalmaßnahmen liegt die Obergrenze bei 950 Millionen DM, ebenfalls verteilt auf mehrere Jahre. Für die Personalmaßnahmen findet ganz normales Bundesreisekostenrecht und Bundesumzugskostenrecht Anwendung. Wegen der großen Zahl der betroffenen Personen bei der Verlagerung des Parlaments- und des Regierungssitzes von Bonn nach Berlin sind die Instrumente des normalen Reise- und Umzugskostenrechts hinsichtlich der Anwendungsdauer erweitert worden. Hintergrund ist, daß sowohl die Umzüge von Bonn nach Berlin und in Gegenrichtung als auch alle anderen in diesem Zusammenhang zeitlich entzerrt werden sollen. Deswegen sind Vorwegumzüge für längere Zeit möglich als normalerweise, deswegen ist das Pendeln zwischen dem bisherigen und dem zukünftigen Dienstort verlängert worden, deswegen sind die Regelungen über einen finanziellen Ausgleich für notwendiges Halten von zwei Wohnungen vorsichtig ausgeweitet worden. Verbesserungen gibt es bei der Häufigkeit von Familienheimfahrten und der Benutzung von Flugzeugen; dies entspricht aber gewandelten Auffassungen über den notwendigen Schutz von Ehe und Familie und mag insofern Vorbild auch für andere Bereiche sein. Die notwendige Sparsamkeit ist auf zweierlei Weise gewährleistet. Einmal lag der ursprüngliche Fraktionsentwurf ohnehin am Rande dessen, was aus Sicht der Gewerkschaften und Verbände des öffentlichen Dienstes noch hinnehmbar war. Ungeachtet dessen haben sich die Koalitionsfraktionen zusammen mit der SPD auf weitere Beschränkungen der Ausgleichsleistungen verständigt. Weitere Eingrenzungen wären jedoch nicht hinzunehmen gewesen, sollte nicht die Arbeitsfähigkeit der umziehenden Behörden und Dienststellen gefährdet werden. Im übrigen bemüht sich der Bund, durch geeignete Personalmaßnahmen Umzüge von Menschen nach Möglichkeit zu verhindern; Behörden sollen umziehen, nicht unbedingt die Bediensteten, Personaltausch wird soweit wie möglich gefördert. Sondermaßnahmen wie z. B. besondere Formen der Teilzeitbeschäftigung und der Beurlaubung sollen ein zusätzliches Instrument zur Flexibilisierung und Anpassung an die neuen Verhältnisse ermöglichen. Das Ganze ist im Konsens erreicht worden, dem bis auf die Grünen alle Fraktionen zugestimmt haben. Aber die Grünen reden ja auch davon, den Umzug zu verschieben; demokratisch gefaßte Beschlüsse zu akzeptieren muß halt auch erst gelernt sein. Hanns-Peter Hartmann (PDS): Die Bundestagsgruppe der PDS wird sich jetzt und auch in Zukunft für einen sozial verträglichen Ablauf des Personalumzuges einsetzen. In diesem Sinne begrüßen wir es zunächst, daß der vorliegende Entwurf des Dienstrechtlichen Begleitgesetzes und der Tarifvertrag zwischen der ÖTV und dem Bundestag folgende Ergebnisse brachte: erstens die Gleichstellung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Bundestagsabgeordneten und Beschäftigten der Fraktionen mit den Angestellten, Beamtinnen und Beamten der Bundesverwaltung; zweitens die Respektierung des Prinzips der Freiwilligkeit beim Umzug; drittens die großzügigen finanziellen Unterstützungen und sonstigen zeitlichen Regelungen für die Umziehenden. Dabei ist uns durchaus bewußt, daß im Unterschied zu den unteren Beamten die höheren Staatsdiener eine solche Unterstützung, vor allem finanzieller Art, nicht in dem Maße benötigen. Als aktiver Gewerkschaftler und ehemaliger Betriebsratsvorsitzender befürworte ich natürlich einen Tarifabschluß mit diesem Ausmaß an Großmut. Als Abgeordneter der PDS setzte ich mich aber andererseits für soziale Gerechtigkeit auf bundesweit hohem Niveau ein. Aus diesem Grund kann sich die Bundestagsgruppe der Kritik nicht ganz enthalten. Wenn es um die hohen Staatsdiener, genauer gesagt, um die zumeist Weststaatsdiener dieses Landes geht, ist der Regierungskoalition kein Geld der Welt zu schade, um es unterstützend auszugeben. Wenn es dagegen um andere soziale Schichten, vor allem aus dem Osten unseres Landes, geht, dann stehen Mittel angeblich nicht zur Verfügung. Das Wegbrechen der alten industriellen Kerne in Ostdeutschland, nicht zuletzt durch den Vernichtungsfeldzug der vom Bund eingesetzten Treuhandanstalt, verursachte eine regelrechte Völkerwanderung vom Osten in den Westteil der Republik. Wer hat diesen Leuten helfend unter die Arme gegriffen, als sie von Dresden nach Dortmund oder von Stralsund nach Mannheim mit ihren Familien umgezogen sind, in der Hoffnung, dort Arbeit zu finden? Wer hat diesen Menschen hohe Abfindungen gezahlt und Umzugsbeihilfen gewährt? Die Treuhandanstalt war nur schwer zur Zahlung von lächerlichen Brosamen zu bewegen. Wir fordern deshalb die Bundesregierung auf, sich in Zukunft der generellen Verantwortung für ihre Bediensteten in Ost und West hinsichtlich der Gleichbehandlung zu stellen. Sie sollte sich in ihrer gesamten Politik an den Maßstäben dieses Gesetzes orientieren. Anlage 7 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 10 (Antrag: Information der Bundesregierung für Urlauberinnen und Urlauber - Überarbeitung der „Ferienfahrt"-Broschüre) Albert Schmidt (Hitzhofen) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Matthias Wissmann als gelber Engel der Republik, der gratis Autoatlanten und Straßenkarten an die Autofahrerinnen und Autofahrer verteilt, getarnt als „Ferienfahrt-Broschüre" der Bundesregierung - das wäre ja noch nicht weiter skandalös, sondern allenfalls peinlich und lächerlich, weil sich hier ein leibhaftiger Bundesminister einbildet, etwas tun zu müssen, was der ADAC ohnehin und viel besser macht. Aber daß Sie, Herr Minister Wissmann, dieses lächerliche Geschäft auf Kosten der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler betreiben, das ist der Skandal. Und deshalb müssen wir hier im Bundestag darüber reden. 750 000 DM hat allein die „Ferienfahrt-Broschüre '95" gekostet, Auflage 5 Millionen, die auf 18 von 32 Seiten nichts als Straßenkarten enthält, womit deutlich wird, wie sich diese Bundesregierung deutschen Urlaub vorstellt: Als massenhafte Autorallye quer durch die Republik, und der Minister leistet dabei Orientierungshilfe. Öffentliche Verkehrsmittel scheint es in seinem Urlaubsverständnis nicht zu geben, denn von Dingen wie Bahncard, Zugfahrplänen, Bahnauskunft, ÖPNV-Informationen und dergleichen ist in seinem Schundheftchen so gut wie nichts zu finden. Mit diesem Verständnis erzeugt man natürlich letztendlich den flächendeckenden Stau als Auftakt- und Abschlußveranstaltung für die jeweilige Urlaubssaison. Folgerichtig hat der Verkehrsminister zu Pfingsten dieses Jahres noch einen draufgesattelt: Mit der Broschüre „Reisezeit '96" profiliert er sich als oberster Stauberater der Nation, und auch dies gratis, aber nicht kostenlos: Bezahlt wird auch dieses Machwerk von allen Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern, auch von jenen 40 Prozent, die überhaupt kein Auto besitzen. Mit unserem gemeinsamen Antrag fordern Büdnisgrüne und SPD Sie auf: Stellen Sie diesen Unfug sofort ab, machen Sie statt dessen eine Informationspolitik, die den Urlauberinnen und Urlaubern zeigt, wo und wie sie am günstigsten auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen können, wie sie günstig Reiseziele auch per Bus und Bahn erreichen können und welche Vorteile es bietet, wenn Erholung bereits mit dem Antritt der Urlaubsreise, nämlich im Zugabteil, beginnt und wenn Entspannung statt Staustreß am Anfang und Ende des Urlaubs steht. Die Deutsche Bahn AG, PRO BAHN, der VCD und andere Fachverbände werden Ihnen dabei sicherlich gerne behilflich sein. Es geht nicht darum, Staus und Autobahnbaustellen zu umfahren, sondern das Entstehen von Staus zu vermeiden, aber eben dies scheinen Sie sich selbst gar nicht mehr zuzutrauen. Deshalb sind Ihre unsäglichen Broschüren auch ein Eingeständnis, nur noch auf den Autostau reagieren zu können, anstatt ihn zu verhindern. Stellen Sie den autofreien Urlaub per Bahn und Umweltverbund in den Mittelpunkt Ihrer Urlaubsinformation, und betreiben Sie umweltverträgliche Mobilitätsberatung statt automobilisiertes Staumanagement - und Sie werden dafür unsere Unterstützung haben. Angelika Graf (Rosenheim) (SPD): Der Bundesverkehrsminister läßt normalerweise keine Gelegenheit aus, zu beteuern, daß er alles für die Verlagerung des Verkehrs auf die Schiene, auf umweltverträglichere Verkehrsträger überhaupt, tun werde bzw. tue. Jeder, der die Broschüre „Ferienfahrt 95" - 32 Seiten stark, verteilt in einer Auflage von 5 Millionen Stück, Kostenpunkt 750 000 DM - im letzten Jahr genauer durchsah, hat erkennen können, daß der Herr Minister - wie so oft - in den Sprechblasen hängenblieb. Im Vorwort des Ministers bereits hieß es: „Deutschland besitzt heute ein hervorragend ausgebautes Straßen- und Autobahnnetz. Auch in Zukunft wird die Bundesregierung den umweltfreundlichen Aus- und Neubau von Straßen voranbringen, ohne die übrigen Verkehrsträger zu vernachlässigen." Und genau so, wie der Halbsatz zu anderen Verkehrsträgern, war der Gesamttenor der Broschüre: 90 % richtete sich an die Autofahrer. Der Rest war für die anderen Interessenten da. 10 % der Borschüre also, die dem Bahnreisenden oder dem Fahrradtouristen gewidmet waren, wo alternative Informationen angeboten wurden: Die Anschriften der Fremdenverkehrsverbände in den einzelnen Bundesländern, z. B. oder unter der Überschrift „Extratour" Informationen über Radfahren, die sich allerdings darauf beschränkten, daß man als Radfahrer/in helle, kontrastreiche und farbenfrohe Kleidung tragen solle - und daß, man höre und staune, die Grundanforderungen an die Sicherheit eines Fahrrades in der DIN 79 100 niedergelegt sind. Da steigt doch jeder gerne aufs Fahrrad um! Eine 2/3-Seite widmete die Broschüre gar dem Reisen mit der Bahn, beileibe keine ganze, denn unter der Überschrift: „Bahnreise" findet der aufmerksame Leser, daß man sich in allen Ländern angurten müsse, weil sonst die Haftpflichtversicherung nicht zahle, daß Alkohol am Steuer z. T. mit drakonischen Strafen belegt sei, daß es überall in Europa außer in Deutschland ein Tempolimit auf Autobahnen gebe, daß man am Auto ein D-Schild haben müsse, daß man in manchen Ländern auch am Tage mit Licht fahren müsse und - als Gipfel der Erkenntnis - daß es geraten sei, an Grenzübergängen oder bei Polizeikontrollen im Ausland freundlich zu sein. „Aggressionen" - so heißt es hier - „können schnell zu unnötigen Mißverständnissen führen." Welches Bild hat der Minister bzw. der Verfasser dieses epochalen Werkes von den Deutschen? Man könnte darüber ins Grübeln kommen! Oder möchte er uns gar auf dem Wege über die restriktive Behandlung der Autofahrer in anderen Ländern sagen: „Es wäre gut, mit der Bahn zu fahren? Oder irgendwohin, wo's auch schön ist und nicht so überlaufen, nicht so weit - z. B. in den Bayerischen Wald oder nach Mecklenburg, an die Seenplatte?" Aber auch Auslandsreisen finden in der Ferienfahrt-Borschüre 95 nicht mit der Bahn, sondern mit dem Auto - „Wie hoch ist die Promille-Grenze?", „Werden Autobahngebühren erhoben?" - statt. Und: die Straßenzufahrten zu allen deutschen Flughäfen sind durch Karten deutlich beschrieben. Man solle sich allerdings - schlägt die Broschüre vor, und auch diese Erkenntnis war neu - vorher informieren, wie hoch die Parkgebühren sind! Ich will jedoch nicht ungerecht sein: Ein Halbsatz schlägt hier vor, sich über die Anbindung der Flughäfen an den ÖPNV zu informieren. Aber eben nur ein Halbsatz. Sonst gab es da für die Autofahrer Tips „Umfahren sie den Ferienstau", eine Check-Liste fürs Urlaubsauto, viele Artikelchen z. B. „Mit dem Auto in den Urlaub", „Verkehrsfunk überall", „Symbole auf der Autobahn", „Autobahnwegweiser" und Fahrtips nach dem Motto „Nur Autobahnkenner sind Autobahn-Könner" . Ergänzt wurde das Ganze durch ein umfangreiches Kartenwerk: „Ausweichstrecken" zur Umfahrung von staugefährdeten Gebieten z. B. wurden dem Autofahrer für Süddeutschland und die Obergänge nach Österreich, Italien und in die Schweiz angeboten. Wie „sinnvoll" diese ausgewählt waren, zeigte - um nur ein Beispiel zu nennen - ganz deutlich der Vorschlag, man möge doch, wenn die Autobahnen um München „dicht" sind, auf dem Weg von Nürnberg nach Salzburg über die B20 von Straubing nach Freilassing fahren. Jeder halbwegs Ortskundige weiß, daß sich gerade diese Bundesstraße durch die engen Ortsdurchfahrten von Burghausen, Tittmoning und vor allem Laufen quält, deren Bewohner dank dieser Empfehlung in Lärm und Abgasen nahezu ersticken. Umgehungsstraßen sind hier übrigens nicht in Sicht. Und wie mögen sich die Anwohner in den österreichischen Tälern gefreut haben über die vorgeschlagenen Entlastungsstrecken zur Tauernautobahn! Die Murenabgänge des vergangenen Wochenendes haben deutlich gezeugt, daß die Alpen nicht alles mit sich machen lassen. Siedlungsdruck und immer mehr Verkehr rächen sich dort bitter. - 16 der 31 Seiten bestanden übrigens aus Straßenkarten, die man unschwer überall kaufen kann. Sie werden mich fragen, warum ich bisher nur auf die Ferienfahrt-Broschüre des letzten Jahres eingegangen bin. Schließlich habe das Bundesverkehrsministerium heuer unter dem Titel „Reisezeit" ein neues, auf Umweltpapier gedrucktes Werk herausgegeben. Auflage 3 Millionen, diesmal „nur" 15 Seiten stark, Kosten - nach Auskunft des Ministeriums noch nicht bekannt. Schon die Titelseite ist vielversprechend: Man sieht eine Autobahnbaustelle. Aus dem Grußwort des Mieters ist die Bahn endgültig verschwunden. Auch sonst kommt sie nicht mehr vor. Dafür werden die Autofahrer über alle Baustellen auf bundesdeutschen Autobahnen aufgeklärt. Und - wie könnte es anders sein: Es gibt auch diesmal Fahrtips unter dem Motto „Nur Autobahnkenner sind Autobahnkönner" : Ich zitiere: „Richtig fahren. Nur an den gekennzeichneten Anschlußstellen einfahren. Auf der Beschleunigungsspur das Tempo des fließenden Verkehrs aufnehmen und dabei die passende Lücke zum Einfändeln suchen ..." oder „Verfahren? Geradeaus weiter. Wenden, Rückwärtsfahren oder entgegen der Fahrtrichtung fahren sind auf der Autobahn strengstens verboten. Bis zur nächsten Autobahn weiterfahren, die Autobahn dort verlassen und zurückfahren." Papier ist geduldig. Aber: Jeder Autofahrer, der das nicht weiß, sollte seinen Führerschein schleunigst wieder abgegeben. Ich meine: Der deutsche Reisende ist nicht so dumm, daß er diese Form der Unterweisung braucht. Unsere übervollen Straßen, die Staus von 100 km Länge zu Beginn der Ferienzeit brauchen eine andere Antwort als die Auflistung der Baustellen, die der interessierte Bürger noch dazu unschwer dem täglichen Frühstücksfernsehen, den Broschüren des ADAC oder diversen Illustrierten entnehmen kann. Wer mit dem Auto in Urlaub fahren kann, sollte normalerweise auf ein Werbegeschenk der Bundesregierung in Form einer Staukarte nicht angewiesen sein. Die Ferienreise-Broschüre wäre ein guter Anfang im Kleinen, den schönen Worten von der Verlagerung des Verkehrs auf die Schiene ganz konkrete Taten folgen zu lassen, den Sprechblasen sozusagen Substanz. Warum darin nicht werben für autofreie Ferienorte, für Radwandernetze, für sanfte Formen des Tourismus, für das Umsteigen vom Auto auf das Fahrrad, für das Wasserwandern? Warum nicht informieren über die Möglichkeiten, Räder und Gepäck auf der Bahn zu transportieren? Informationen vermitteln, die nicht jeder hat, wie z. B. über den weiterführenden Busverkehr in die Urlaubsregion, die Möglichkeiten, ohne eigenes Auto am Urlaubsort mobil zu sein, bereits entspannt und ungestreßt im Urlaub anzukommen? Umweltschutzverbände, Fremdenverkehrsvereine und - nicht zu vergessen - unsere Umwelt warten auf eine solche Initiative! Das Geld des Steuerzahlers jedenfalls ist zu schade für ein Heft nach dem Muster von 1995 und erst recht 1996. Ich hoffe, Sie werden uns eine solche Peinlichkeit 1997 ersparen! Georg Brunnhuber (CDU/CSU): Jedes Jahr ist es leider das gleiche Problem: Die höchste Nachfrage nach der Verkehrsleistung Autobahnfahrten führt zu sehr langen Staus auf den Straßen. Hinzu kommt die Tatsache, daß man als verantwortungsvoller Staat seine Verkehrsinfrastruktur instand halten sollte. Dies führt wiederum leider zu Baustellen, die gerade in der Hauptreisezeit oft als großes Ärgernis von den Bürgern zur Kenntnis genommen werden müssen. Das, was für den einzelnen ein Ärgernis ist, wird für die gesamte Volkswirtschaft aber zu einem sehr großen Problem: Bewertet man die Zeitverluste monetär und addiert den Kraftstoffmehrverbrauch hinzu, dann entsteht allein in der Bundesrepublik ein Schaden in Höhe von über 200 Milliarden DM pro Jahr. In diesem Betrag sind noch nicht die zusätzlichen Umweltschäden eingerechnet. Ist es da nicht normal, daß sich das Verkehrsministerium gerade diesem Problem sehr intensiv in Form einer Broschüre annimmt? Ich weiß, daß es die Strategie von Bündnis 90/die Grünen und leider jetzt wohl auch der SPD ist, bestimmte Verkehrsträger dadurch unattraktiv zu machen, daß man deren Kapazität extrem einschränkt oder Einschränkungen nicht beseitigt. Hierdurch soll dann kurzfristig ein Modalsplit entstehen, der mit dem sogenannten Umweltverbund von Bahn, Bus, Fahrrad und Fußgänger deckungsgleich sein soll. Wir wollen dagegen, daß diese Kapazitätenengpässe, die nun einmal durch die Baustellen entstehen, allgemein bekannt werden. Daß hierfür eine solche Broschüre für die Allgemeinheit notwendig ist, steht für mich außer Frage. Es ist nämlich nicht jeder Autobesitzer in einem Verkehrsclub, der ausführliche Informationen bereithält, wie es vielleicht manche meinen. Mit dieser Broschüre wird die Allgemeinheit objektiv über die Staugefahren und über sonstige Regelungen des Straßenverkehrs informiert. Der volkswirtschaftliche Nutzen, den diese Broschüre durch die Absenkung der Stauspitzen erbringt, ist zwar noch nicht berechnet worden, aber er liegt sicherich über den von Ihnen bemängelten Kosten für die Herstellung. Um dieses, jetzt schon äußerst positive Nutzen-Kosten-Verhältnis noch zu verbessern, wurden die Kosten für die Folgebroschüre „Reisezeit '96" nochmals erheblich reduziert. Dies konnte durch die genauere Eingrenzung der Ansprechgruppe erreicht werden. Sie soll ein Ratgeber für die Gruppe der Urlaubsreisenden, die mit dem eigenen Wagen in den Urlaub fahren, sein; nicht mehr und nicht weniger. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der SPD und vom Bündnis 90/Die Grünen, Sie fordern in Ihrem Antrag, daß der eben beschriebene Umweltverbund in den Vordergrund gestellt werden soll. Hierfür fordern Sie, daß unter anderem leicht verständliche Tarifinformationen vermittelt werden. Über diese Forderung bin ich wirklich enttäuscht. Ausgerechnet von ÖPNV-Experten kommt ein solcher Vorschlag, der meilenweit an den herrschen Tatsachen vorbeigeht. Gerade Sie müßten doch wissen, daß spätestens seit der Regionalisierung des Schienenpersonennahverkehrs ein richtiger Tarifdschungel in der Bundesrepublik Deutschland herrscht. Jeder Verkehrsverbund und jede Verkehrsgemeinschaft hat verschiedene Tarifstrukturen und Preise, ganz zu schweigen von den Liniendaten und Fahrtzeiten. Verlangen Sie allen Ernstes, daß das Bundesverkehrsministerium eine „Broschüre" erstellt, die alle diese Daten zusammenfaßt? Ein solches Werk wäre umfangreicher als jede Ausgabe des Brockhaus-Lexikons. Es hätte mehr Seiten als die Drucksachen, die durch überflüssige und unnötige Anträge und Anfragen entstehen; und das sind einige. Um das Ziel der Vermeidung von zeit- und kostenaufwendigen Recherchen über Urlaubsregionen langfristig zu erreichen, müssen intensiv die Telematikanwendungen in diesem Bereich der Informationsbeschaffung eingesetzt werden. Nur so kann man diese unglaubliche Datenmenge sammeln und nach Bedarf abfragen. Dies sei aber nur am Rande erwähnt. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen der Opposition, des weiteren bemängeln Sie den Umstand, daß die Deutsche Bahn AG ihre Werbebroschüren und Informationssysteme selbst finanzieren muß. Vielleicht hat es sich auch hier bei Ihnen noch nicht herumgesprochen, daß die Deutsche Bahn AG das Ergebnis der Bahnstrukturreform bzw. der Privatisierung der Deutschen Bahn und der Deutschen Reichsbahn ist. Hierdurch wurde die neu gegründete Deutsche Bahn AG, die vorher von allen Altschulden befreit worden ist, zu einem selbständig handelnden Unternehmen. Daß ein solches Unternehmen eine eigene Marketingstrategie verfolgt, ist eine der unternehmerischen Notwendigkeiten. Daß die Deutsche Bahn AG besonders im Bereich des Freizeitverkehrs aktiv und erfolgreich ist, scheint Ihnen aber nicht bekannt zu sein. Vielen ist sicherlich noch das „Schöne-Wochenende-Ticket" bekannt. Aber speziell für den Ferienverkehr hat sich die Deutsche Bahn AG für dieses Jahr und die nächsten Jahre ein neues Ticket einfallen lassen. Dieses Ticket nennt sich FerienTicket. Bahn-Nutzer, die mit Fernzügen anreisen, können so innerhalb definierter Ferienregionen preisgünstig ein FerienTicket für die entsprechende Region erwerben; hierdurch wird der Umweltverbund tatsächlich realisiert. Dies zeigt übrigens, daß es richtig war, die Deutsche Bahn AG zu einem eigenständigen Unternehmen zu machen, das um seine Kunden werben und die potentiellen Neukunden durch neue Produkte zum Benutzen der Bahn motivieren muß. Aber auch auf Landes- und kommunaler Ebene wird sehr viel getan. Durch die in sehr vielen Ländern und Verkehrsverbünden gestarteten SchülerFerienTicket-Aktionen wird vor allem die kommende Generation dazu animiert, ihre Schwellenängste vor dem Umweltverband abzubauen. Erstaunt hat mich auch die Auflistung der Verbände, die an der Umsetzung des Umweltverbundes beteiligt und befragt werden sollen. Wo ist dort der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV)? Dieser Verband überzeugt nicht nur durch seine anerkannte Kompetenz, sondern er wirbt auch überall mit ganzseitigen Anzeigen für den Umweltverbund. Ausgerechnet dieser Verband wird nicht erwähnt. Die eben genannten Maßnahmen wie FerienTikkets sind und können nur Maßnahmen sein, die erst langfristig Auswirkungen auf den Modalsplit haben werden. Kurzfristig wird das Auto immer noch das hauptsächliche Verkehrsmittel sein, mit dem die „Ferienfahrt" erledigt wird. An dieser Tatsache darf man einfach nicht vorbeisehen, so daß eine Broschüre mit dem Schwerpunkt Straßenverkehr notwendig ist. Der wünschenswerte Zustand, der vielleicht irgendwann in ferner Zukunft erreicht wird, ist, daß die Kapazitäten der vorhandenen Verkehrsinfrastruktur ausreichen, die gesamte Verkehrsnachfrage ohne solche negativen Auswirkungen wie Staus effizient zu befriedigen. Jedem von uns muß jedoch bewußt sein, daß dieser Zustand noch nicht erreicht ist, so daß solche Broschüren notwendig sind, um diese negativen Effekte zu minimieren. Lisa Peters (F.D.P.): Dieser Tagesordnungspunkt steht heute zur Diskussion, nach der jetzigen Tagesordnung und dem Zeitplan ist die Aussprache für 22 Uhr vorgesehen. Da bei einer langen Tagesdebatte abends eine Verzögerung von bis zu zwei Stunden eintreten kann, wird es voraussichtlich eine „Mitternachtsdebatte" werden. Das heißt, es wird nicht debattiert, es wird zu Protokoll gegeben. So mache ich mir Gedanken zu einem Thema, das eigentlich schon abgeschlossen ist und nicht mehr debattiert werden müßte. Die Broschüre „Ferienfahrt" alter Fassung ist immerhin fast 25 Jahre alt geworden. Jetzt hat sie ihr Leben ausgehaucht, der Verkehrsminister hat sie nicht mehr herstellen lassen. Sicher ist diese Entscheidung auf die Diskussion des letzten Jahres zurückzuführen. Immerhin hat der SPD-Verkehrsminister Georg Leber diese Broschüre eingeführt, sie wurde laufend verbessert und, wie man feststellen kann, auch nachgefragt. Allerdings, die Auflage wurde laufend reduziert, sicher auch eine Kostenfrage. Man kann aber feststellen, daß sie zu fast 50 % von Werkszeitungen angefordert wurde. Daraus kann man herleiten, daß sie vom Autofahrer genutzt wurde und ihm sicher gute Dienste geleistet hat. Ob die vielen Karten nützlich waren, wage ich zu bezweifeln. Wer sich heute während der Hauptreisezeit auf die Straße wagt, kommt ohne gutes Kartenmaterial nicht aus. Man denke da nur an die vielen Umleitungen, die man fahren muß, wenn man einem Stau ausweichen will. Diese Broschüre hat sich mit ihren, ich denke, guten Tips vorrangig an den Autofahrer gewandt. Aber auch die Radfahrer, die Tramper, die Bahnreisenden und die Behinderten werden angesprochen. Man kann sich auch schwerlich darüber streiten, ob das Verkehrsministerium informieren soll, Öffentlichkeitsarbeit betreiben soll. Die Abgeordneten haben diesen Haushaltsposten positiv bewertet, der Haushaltsausschuß hat nicht widersprochen. Nachdem viel über diese „Ferienfahrt" des Verkehrsministeriums geredet und geschrieben worden ist, wurde für 1996 eine andere Form gewählt. „Reisezeit" 1996 heißt der Titel, komm gut hin, komm gut heim! steht auf der Titelseite. Ich denke, dieser Wunsch enthält das, was wir uns alle wünschen: eine gute Reise, erholsame Ferien und ein gesundes Heimkommen. Wir müssen im Urlaub für die Arbeitswochen die nötige Kraft schöpfen! Ich meine, die neue Broschüre kann mithelfen, beschwerliche Straßen zu meiden, Baustellen zu umfahren. Sie enthält viele nützliche Hinweise, ist auf mattem Papier in blaugelb gehalten. Mir ist sie sehr sympathisch. Und der Deutschen Bahn AG muß man sagen, sie kann ebenfalls aktiv und direkt werben! Hat sie doch die Fahrgäste täglich in ihren Zügen. Da dürfte es ein leichtes sein, gute Informationen an den Mann und an die Frau zu bringen. Und warum kann man nicht auch gemeinsam etwas tun? Verkehrsministerium und Omnibusunternehmer, Fahrradclubs und Ruderbootgemeinschaften, Bundesbahn und aktive Urlaubsorte, die Sport und Kultur nicht zu kurz kommen lassen! Dem Denken sind in unserer Republik keine Grenzen gesetzt! Und miteinander reden schadet auch nicht. Es darf nur alles nicht zu zeitumständlich und unverständlich sein. Per Gesetz und Verordnung sollten wir hier nichts regeln. Der Verkehrsminister, das kann man feststellen, hat sofort reagiert. Ich werde dann, wenn ich Auto fahren muß und aus vielen Gründen die Bahn nicht benutzen kann, vor Reiseantritt diese Broschüre zur Hand nehmen und die positiven Hinweise nutzen. Wie gesagt, alles muß weiterentwickelt werden, ohne Nachdenken und Spaß an der Sache geht es nicht. Ich wünsche allen Urlaubsreisenden zu Fuß, mit dem Rad, auf dem Wasser, in der Luft, mit dem Auto oder der Bahn und allen noch denkbaren Beförderungsmitteln erholsame Ferien 1996! Dr. Winfried Wolf (PDS): Man muß sich das wirklich hineinziehen, z. B. die folgende Passage: „Stellen Sie die Beine leicht auseinander und versuchen Sie, abwechselnd mit der rechten Hand den linken Fuß - und umgekehrt - zu erreichen. Laufen Sie langsam auf der Stelle. Dadurch steigern Sie die Sauerstoffaufnahme des Körpers. Vor und während der Fahrt in den Urlaub ist stets darauf zu achten, nur kleine fettarme Speisen in kurzen Intervallen zu sich zu nehmen. Nehmen Sie Obst und Milchprodukte zu sich ... " Solche detaillierten Tips finden sich in der mit diesem Tagesordnungspunkt angesprochenen „Ferienfahrt" -Broschüre des Bundesverkehrsministeriums. Und immer geht es um die Autofahrt in den Urlaub. 750 000 Mark Steuergelder für eine gratis in Auflage von 5 Millionen Exemplaren verteilte Broschüre zur Urlaubsreise und davon gut 90 Prozent Werbung für den Urlaub mit dem Auto. Natürlich gibt es weit größere Verschwendungen von Steuergeldern als die hier angesprochene. Und es gibt Wichtigeres, was der Bundestag diskutieren muß - weswegen die Reden schließlich ja auch zu Protokoll gegeben werden. Andererseits macht Kleinvieh auch Mist, und es ist Bockmist, was Herr Wissmann hier zu verantworten hat. Und er steht dazu. In diesem Jahr 1996 hat er gewissermaßen nachgekartet. In diesem Jahr gab sein Ministerium die Broschüre „Reisezeit '96" heraus. In dieser findet sich nur noch der Autoverkehr wieder. Obgleich sich Minister Wissmann in persönlicher Anrede und scheinbar neutral an die „Liebe(n) Urlaubsreisende(n)" wendet, meint er ausschließlich solche, die mit dem Pkw in den Urlaub reisen. Vor allem aber wird in der neuen Broschüre seitenlang über Autobahnbaustellen und Staugefahren „unterrichtet" . Ja, Herr Wissmann droht uns „einen neuen Service an: Die Baustellenkarte, die erstmals auch im Internet (http://.www.bmv.de) verfügbar ist." Dabei gibt es zum sommerlichen Stau ganz andere Erkenntnisse, u. a. vermittelt von einem der wenigen Berufe mit Zukunft, von den „Stauberatern" (ich glaube, die Quotierung in diesem Job wurde noch nicht durchgesetzt; es sind so gut wie immer Männer). Ich zitiere aus dem „Stern" (25/1993): „Dabei empfinden die meisten in der Schlange das Warten als gar nicht so schlimm. Im Gegenteil. Endlich hat die Raserei ein Ende, die Fahrer können aussteigen, sich recken ... Die Mutter kann den Wagen saubermachen. Nirgendwo geht es demokratischer zu als in der Schlange auf der Autobahn. Standesunterschiede verschwinden während der oft stundenlangen Warterei. Entenfahrer und Mercedes-Besitzer kommen sich einmal ohne Lichthupe näher ... ,Viele lassen sich zwar Umleitungen auf Karten einzeichnen, aber die meisten halten dann doch auf der Autobahn aus', berichtet Stauberater Gottfried Wittmann ... ,Die meisten Autofahrer haben einfach Angst, sich zu verfahren', meint der Stauberater. Außerdem müßte sich der Familienvater auf der unbekannten neuen Route auf die Kartenlesekünste seiner Frau verlassen und etwas von seiner Autorität abgeben. Die Wahl der Strecke ist nämlich noch immer eine Hoheitsaufgabe des Mannes." Nun will also der Verkehrsminister in diesen männlichen Souveränitätsbereich eingreifen. Vorhersagbar ist: Das muß schief gehen. Das ist dann doppelt verschwendetes Steuergeld: für die falsche - weil zusammen mit dem Flugverkehr am meisten die Umwelt schädigende - Verkehrsart und für eine hoffnungslose erzieherische Mission. Herr Wissmann sollte sich hier die wissenschaftlichen Erkenntnisse der Rockband „Norbert und die Feiglinge" aneignen, dann käme er gar nicht auf die Idee von der „Baustellenkarte". In deren Song heißt es: „Ich fahr ja den Manta / Das is'n starker Bock. Da drin werd' ich zum Panther / und fahr' andauernd um'n Block." Wir stimmen natürlich dem Antrag der Grünen zu. Im Grunde wäre er zu ergänzen mit Vorschlägen, wie die Urlaubsfahrtmöglichkeiten im Umweltverbund, die Inhalt der geforderten alternativen FerienfahrtBroschüre sein sollten, auch preislich so dargeboten und begünstigt werden können, daß vor allem für Familien Anreize bestehen. Denn natürlich rechnen die Millionen Menschen, die mit dem Pkw in den Urlaub fahren, sich aus, daß ein voll besetzter Pkw deutlich günstiger kommt als eine Bahnfahrt. Manfred Carstens, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr: Die Veröffentlichung der „Ferienfahrt" wurde auf Entscheidung des Bundesministers für Verkehr, Matthias Wissmann, vom 17. April 1996 eingestellt. Insofern geht der Antrag, über den wir hier diskutieren, ins Leere. Hintergrund ist eine von uns in Auftrag gegebene Bezieherbefragung zur Broschüre „Ferienfahrt" vom November 1995, die unter anderem ergeben hat, daß die Straßenkarten einen zentralen Punkt der Gestaltung dargestellt haben. Ein solchermaßen kostenloses Angebot von handelsüblichem Kartenmaterial, das ungefähr die Hälfte der „Ferienfahrt" ausmachte, ist aber aus unserer Sicht nicht weiter begründbar. Dabei ist auch in Zukunft sichergestellt, daß wichtige Informationen zur Urlaubsvorbereitung zur Verfügung stehen werden. Ich verweise auf die Broschüre „Urlaub" des Bundespresseamtes und das aktuelle Kartenmaterial zum Bundesautobahnnetz, das den Autofahrern von der „Tank und Rast AG" kostenlos zur Verfügung gestellt wird. Tatsache ist, daß auch in diesem Sommer an die 65 Prozent der Urlaubsreisen mit dem eigenen Pkw unternommen werden und auch nicht jeder - wie die Antragsteller mutmaßen - Mitglieder in einem Automobilclub ist. Deshalb werden wir auch weiterhin einen aktuellen Beitrag zur Urlaubsvorbereitung leisten. Dabei haben wir uns von Erkenntnissen aus der Benutzerbefragung leiten lassen, wonach Maßnahmen zur Staureduktion sowie Stauhinweise als Informationen zur Reisevorbereitung eine große Bedeutung für die Verkehrsteilnehmer haben, und wir haben sie uns zu eigen gemacht. Hinzu kommt, daß wir so einen Beitrag zur umweltgerechten Gestaltung des Verkehrs auf unseren Straßen leisten können. Wir wissen, daß auf Grund des erhöhten Verkehrsaufkommens in der Hauptreisezeit Baustellen auf Autobahnen Verkehrsbeeinträchtigungen' und Staus zur Folge haben können. Daher hat der Bundesverkehrsminister ein Konzept zum Baustellenmanagement erarbeiten lassen, dessen erste Aspekte bereits umgesetzt sind. Vor allem geht es um mehr Informationen, die auch das Verständnis der Bürgerinnen und Bürger für diese Maßnahmen erhöhen sollen. Denn Baumaßnahmen auf Autobahnen sind notwendig, um unser stark beanspruchtes Fernstraßennetz auf Dauer „fit" zu halten. Bei den Ausbaustrecken Deutsche Einheit (A 2, A 4 und A 9) geht es darüber hinaus um eine möglichst zügige Fertigstellung, um den wirtschaftlichen Aufbau in den neuen Bundesländern, der in erheblichem Maße auch von einem funktionsfähigen Verkehrsnetz abhängt, voranzutreiben. Informationen zum Baustellenmanagement liefern jetzt das neue Internet-Angebot des Bundesverkehrsministeriums und die neue Informationsbroschüre „Reisezeit '96": In der 16seitigen Broschüre „Reisezeit '96" stehen die Informationen zu längerfristigen Baustellen, also von mehr als 14 Tagen Dauer, an Autobahnen während der Hauptreisezeit (27. Juni bis 1. September) zur Verfügung. Neben einer Übersicht, der sogenannten Baustellenkarte, geben Listen Auskunft über die geplante Länge und Dauer der jeweiligen Baumaßnahme. Diese Übersicht soll einer besseren Reise- und Routenplanung dienen. Diese Informationen basieren auf den Angaben der Straßenbauverwaltungen der Bundesländer und liegen in dieser Form zunächst einzig dem Bundesverkehrsministerium vor. Insofern geht dies über das Angebot der Automobilclubs hinaus. Neben der Übersicht über die längerfristigen Baustellen enthält die „Reisezeit" außerdem nützliche Informationen über staugefährdete Streckenführungen und Reisetage. Hinweise zur Sicherung von Kindern im Auto, Tips zum richtigen Verhalten auf der Autobahn sowie eine Übersicht über das Lkw-Fahrverbot während der Hauptreisezeit. Die Broschüre „Reisezeit '96" hat eine Auflage von 3 Millionen Stück, wird unter anderem von Verkehrswachten, den Polizeien, Verbänden, Straßenverwaltungen der Länder sowie auf Einzelanfrage von Bürgern verteilt. Die Kosten für Agenturarbeiten und Druck sind gegenüber der früheren „Ferienfahrt" um gut die Hälfte reduziert. Die „Baustellenkarte" und die jeweiligen Baustellenlisten können außerdem über das neue Internet-Angebot des Bundesverkehrsministeriums abgerufen werden. Wir wollen mit dem neuen Konzept, das ich Ihnen zuvor vorgestellt habe, zielgerichtete Informationen für Autofahrerinnen und Autofahrer anbieten. Natürlich appellieren wir vor Beginn der Ferienzeit an jeden, soweit möglich auf eine Urlaubsreise mit dem eigenen Wagen zugunsten umweltfreundlicher Verkehrsmittel zu verzichten. Auch dafür kann die von uns neu aufgelegte Bröschüre eine wichtige Entscheidungshilfe sein. Anlage 8 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 11 (Antrag: Weltkongreß gegen kommerzielle sexuelle Ausbeutung von Kindern) Marlies Pretzlaff (CDU/CSU): Gewerbsmäßige Ausbeutung von Kindern existiert in Deutschland, in Europa, in Industrieländern, in Entwicklungsländern, kurz: weltweit. Es ist eines der beschämendsten Kapitel der Menschheitsgeschichte, eine Ausnutzung hilfsbedürftiger Menschen, die in der Vergangenheit viel zu lange tabuisiert wurde. Der kommerzielle, sexuelle Mißbrauch umschreibt Kinderhandel, Kinderprostitution und Kinderpornographie. Er ist die Ausbeutung abhängiger 6- bis 14jähriger minderjähriger Kinder und ist eine Menschenrechtsverletzung übelster Art. Die Opfer werden nicht nur als Objekte, sondern als Handelsware ausgenutzt. Sie nehmen tiefgreifenden Schaden an ihrer seelischen und körperlichen Entwicklung sowie ihrer Persönlichkeitsausbildung. Die Täter (Freier) sind meines Erachtens kranke oder verantwortungslose Menschen ohne Unrechtsbewußtsein. Die Vermittler (Händler/Profiteure) sind für mich schlicht Kriminelle. Dankenswerterweise haben sich in der letzten Legislaturperiode Kolleginnen und Kollegen, unter anderem Frau Professor Männle, dieses Themas angenommen und gemeinsam mit internationalen Organisationen (terre des hommes) und Nichtregierungsorganisationen eine Kampagne gestartet, um das Problembewußtsein zu schärfen. Bei der Bekämpfung von Kinderhandel, Kinderprostitution und Kinderpornographie ist die Bundesregierung auf Grund der Initiative bereits 1993 tätig geworden: Am 1. September 1993 trat das 27. Strafrechtsänderungsgesetz zur Kinderpornographie § 176 StGB in Kraft. Ziel des Gesetzes ist die Bekämpfung einer neuen Form sexuellen Mißbrauchs von Kindern, die sich im Videobereich und neuerdings im Internet bei der Vermarktung von Kinderpornographie in den letzten Jahren entwickelt hat. Mit aller Kraft setzen wir uns dafür ein, daß dieses perverse, lukrative Geschäft mit den uns anvertrauten Geschöpfen nachdrücklich verfolgt und geahndet wird - bisher jedoch leider ohne großen Erfolg. Die Kontrolle und Aufsicht fällt zum Teil in die Zuständigkeit der Länder bzw. von Privatunternehmen (Telekom). Das Gesetz greift außerdem das Problem des sogenannten „Kindersex-Tourismus" auf. Das „Tatortprinzip" bei Mißbrauch von Kindern im Ausland wurde aufgehoben. Die im Ausland begangenen Straftaten können nach deutscher Rechtsprechung nunmehr auch in der Bundesrepublik geahndet werden. Die Kinderkommission des Deutschen Bundestages, am 21. April 1988 durch den Ältestenrat eingesetzt, hat sich in Anhörungen, Initiativen und Anträgen intensiv mit den Auswüchsen beschäftigt. Das Justizministerium veranstaltete im November 1995 ein Symposium mit Experten aus betroffenen Ländern, um die internationale Zusammenarbeit bei Prävention und Strafverfolgung zu verbessern. Die Vertreter der Staatsanwaltschaften appellierten an die Vertreter der Reiseländer, der nichtstaatlichen Organisationen und auch der Reiseveranstalter, vorhandenes Wissen über einschlägige Straftaten an die deutschen Staatsanwaltschaften weiterzuleiten. Deutsche Reiseveranstalter verpflichteten sich, ihre Verträge mit Hotels zu kündigen, wenn diese Kinderprostitution zuließen. Das Ministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung startete Ende 1995 ein Pilotprojekt in Kenia zur Betreuung und Hilfe für die Opfer. An der internationalen Konferenz gegen kommerzielle, sexuelle Kinderprostitution Ende August in Stockholm - mit Teilnehmern aus 110 Staaten - beteiligt sich die Bundesregierung mit einer hochrangigen Delegation (unter anderem Ministerin Nolte/Minister Kinkel) aus verschiedenen Fachbereichen. Dennoch darf die internationale mehrjährige Kampagne gegen Kinderprostitution, die mit der angesprochenen Weltkonferenz abgeschlossen wird, nicht der Schlußpunkt sein. Wir haben keinen Grund, uns zufrieden zurückzulehnen. Mit unserem interfraktionellen Antrag fordern wir die Bundesregierung auf, sich weiterhin und verstärkt für die Bekämpfung der kommerziellen, sexuellen Ausbeutung von Kindern einzusetzen - national und international. Mit zunehmendem Massentourismus breitet sich das Problem der Kinderprostitution auf immer neue Zielländer aus. Sogenannte „Sexparadiese" wie Thailand, Sri Lanka, Philippinen, Kenia und Brasilien sind noch immer beliebte Reiseziele, in denen Kinderprostitution an der Tagesordnung ist. In den letzten Jahren zählen aber auch zum Beispiel die Karibik, Kolumbien, Vietnam, Kambodscha und neuerdings Südafrika dazu. Zu erwähnen sind auch die Staaten Osteuropas. Man schätzt, daß die Zahl der unter 14jährigen, die zur Prostitution gezwungen werden, inzwischen die Millionengrenze überschreitet. Ursache für die Zunahme kommerzieller Ausbeutung von Kindern ist in der Mehrheit der Fälle die permanente Armut der betroffenen Familien in vielen Entwicklungs-, Schwellen- und Transformationsländern. Straßenkinder in den urbanen Zentren verkaufen sich für ein paar Mark, werden gekidnappt, in Bordelle verschleppt und - wie uns eine brasilianische Sozialarbeiterin erzählte - gezielt zu den Arbeitscamps der Bergarbeiter ins Landesinnere transportiert. Taxifahrer, Polizisten, Verwaltungsbeamte arbeiten oftmals mit den Zuhältern zusammen. Die Täter-Vermittler-Vernetzung samt grassierender Korruption ist kaum zu durchdringen. Nichtregierungsorganisationen und Kirchen engagieren sich sehr, aber solange Ordnungskräfte und Behörden gemeinsame Sache mit den Vermittlern machen, bleiben ihre Bemühungen ein Tropfen auf den heißen Stein. Eine nationale Aufgabe der jeweiligen Länder ist die Bewußtseinsschärfung der Bevölkerung. Der brasilianische Regierungspräsident Cardoso setzte 1995 zum Tag des Kindes erste Ansätze zur Bekämpfung der Kinderausbeutung. Doch die traurige Praxis lautet noch immer: Wer anklagt und Hinweise gibt, läuft Gefahr, ermordet zu werden. Ein anderes Beispiel: Im ländlichen Raum, zum Beispiel auf den Philippinen, reisen skrupellose Menschenhändler in die Dörfer, versprechen den Eltern, daß sie ihren Kindern eine Ausbildung und ein regelmäßiges Einkommen verschaffen, und verkaufen diese bedauernswerten Opfer an einschlägige Hotelbesitzer in den Vergnügungszentren. Eltern verkaufen ihre Kinder für umgerechnet 210 Mark, da sie sie nicht mehr ernähren können. Junge Mädchen gehen bewußt in die Städte, um sich zu prostituieren. Der „Lohn" ist oft der einzige Verdienst der Familie und sichert deren Existenz. So gibt es in Thailand bereits ganze Dörfer ohne Mädchen. Das Unrechtsbewußtsein ist abhanden gekommen, Prostitution ist kein Makel mehr, wird zum normalen Arbeitsverhältnis. Die Freier - keineswegs nur Touristen aus den Industrieländern - sind oft der irrigen Meinung, daß, je jünger die Objekte ihrer Lust sind, je geringer demzufolge die Gefahr einer Ansteckung mit AIDS oder anderen Krankheiten wäre. Die HIV-Infizierung Minderjähriger steigt jedoch sprunghaft an und breitet sich nach Rückkehr der „zu alt gewordenen" Prostituierten zu ihren Familien oft flächendeckend aus. Die Frage, die sich uns stellt, ist, ob und wie die kommerzielle sexuelle Ausbeutung von Kindern verhindert und der Sextourismus unterbunden werden können. Ich befürchte, nur marginal und nur langfristig werden wir Verhaltensänderungen erwarten können. Aber so, wie in der Folge unserer bisherigen intensiven Bemühungen zum Beispiel die Regierungen von Thailand und den Philippinen ihre Haltung änderten und die Gesetze zum Schutz der Kinder verschärften, sollten wir auf die Einsicht weiterer Länder hoffen. Die große Anzahl der interessierten Länder an der Stockholmer Konferenz ermutigt uns nicht nachzulassen in unseren Bemühungen, die Ausbeutung und Vermarktung von Kindern anzuprangern und zu ächten. Wir appellieren nochmals an die Tourismusbranche und bitten, ihre freiwillige Verpflichtung gezielt zu überprüfen und einzuhalten. Unsere besondere Bitte gilt den Medien, die ich von dieser Stelle auffordern möchte, uns bei der Öffentlichkeitsarbeit gegen die kommerzielle Ausbeutung von Kindern zu unterstützen. Wir Abgeordneten werden weiter sorgfältig die Entwicklung beobachten. Das Thema muß bei allen anderen wichtigen Aufgaben des Bundestages auf der Tagesordnung bleiben. Don e Marx (SPD): Es liegt in einer guten Tradition des Hauses, daß wir uns über Fraktionsgrenzen hinweg gemeinsam für die Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern einsetzen. Mit unserem gemeinsamen Einsatz können wir weiter dazu beitragen, daß die sexuelle Ausbeutung von Kindern als besonders krasse Mißachtung der Würde des Menschen noch breiter als bisher geächtet wird. Breite Zustimmung gab es im Parlament bei der Ausweitung der Strafbarkeit sexuellen Mißbrauchs von Kindern auf die im Ausland begangene Tat. Annähernd drei Jahre nach Inkrafttreten der Änderung müssen wir aber auch fragen, ob dieses neue Recht praktisch greift. Zu einer Verurteilung nach dem neuen Straftatbestand ist es meines Wissens bis heute nur einmal gekommen. Die verhängte Strafe belief sich auf acht Monate, ausgesetzt zur Bewährung. Bis November letzten Jahres gab es gerade ein- mal 15 Verfahren. Demgegenüber steht eine vermutete Anzahl von jährlich rund 10 000 deutschen Tätern. Es bestehen - auch darüber besteht in diesem Haus Einigkeit - Probleme bei der Ermittlung und der Beweissicherung für ein späteres Strafverfahren. Die Kinderkommission hat jüngst den Innenminister gebeten, nach dem Vorbild der ins Ausland zur Ermittlung im Bereich der organisierten Kriminalität, des Drogenhandels und des Terrorismus abgeordneten Beamten des BKA auch speziell geschulte Beamte zur Ermittlung im Bereich der Kinderprostitution einzusetzen. Zu meinem großen Bedauern hält der Minister dies nicht für nötig. Es hatte sich aber jüngst in Thailand gezeigt, daß die Zielgenauigkeit und Effektivität bei der polizeilichen Ermittlung der Verbesserung bedarf. Der Einsatz eigener Beamter vor Ort wäre um so nötiger und wünschenswerter dort, wo regional noch halbherzig oder gar nicht gegen das Angebot von Kindern vorgegangen wird. Noch immer wird auch von Deutschland aus das Geschäft mit dem Sextourismus betrieben. Noch immer findet sich in Katalogen von Reiseveranstaltern der phantasievolle Hinweis „für Familien nicht geeignet" bei der Vermarktung von Prostitutionsstandorten. Die Berufung darauf, von Kindersex sei den Veranstaltern an diesem Ort nichts bekannt, taugt nicht als Ausrede. Weltweit steigt die Anzahl minderjähriger Prostituierter. Hintergrund ist nicht nur die Angst vor einer HIV-Infektion, die bei Kindern als weniger wahrscheinlich betrachtet wird. In der Warenwelt des kommerzialisierten Sex werden auf der Suche nach dem neuen „Kick" Kinder deshalb immer begehrter, weil sie leichter auszubeuten sind und sich gegenüber irgendwelchen besonderen Wünschen leichter unterordnen lassen. Die erste Weltkonferenz gegen die kommerzielle sexuelle Ausbeutung hat folgerichtig ein weitaus breiteres Themenspektrum als den Sextourismus. Die Mißachtung der Würde und Rechtsstellung der eigenständigen kindlichen Persönlichkeit ist der Nährboden, auf dem Kinder zu Objekten degradiert werden. In der kommerziellen sexuellen Ausbeutung werden Kinder zur Handelsware gemacht, also nicht mehr als Menschen angesehen. Es sind nicht Kinder schuld oder nur unverantwortliche Erwachsene, die sie anbieten. Es gibt eine erhöhte Nachfrage nach kindlichen Opfern - auch ohne Auslandsreise. Der Anteil pornographischer Angebote im Internet, darunter auch Kinderpornographie, liegt bei 3 %. Aber 80 % der Nutzer surfen schnurstracks in diesen Bereich. Auch hier werden Kinder kommerziell vermarktet. Im Online-Dialog werden nicht etwa nur Bilder verbreitet, sondern auch Verabredungen und Preise ausgehandelt. Sicher haben nicht 80 % der User den Mißbrauch von Kindern im Sinn, wenn sie pornographische Angebote anklicken. Aber sie stoßen dort irgendwann eben auch auf die besonders perverse Vermarktung von Kindern, so daß es bestimmt nicht vermessen ist, zu behaupten, daß die internationale Kommunikation in Datennetzen als Werbeträger für neue Kunden des Mißbrauchs von Kindern bestens geeignet ist. Anbieter können bei der Anbahnung anonym auftreten, der potentielle Kunde kann sich ebenfalls anonym und in Ruhe vom heimischen PC aus ohne Angst vor der Identifizierung durch Dritte umschauen. Ich freue mich darüber, daß das Bundesministerium der Justiz ein Rechtsgutachten darüber in Auftrag geben will, wie hier der Schutz von Kindern und die Ermittlung von Tätern verbessert werden kann. Der sexuelle Mißbrauch von Kindern kommt aber nicht nur virtuell immer näher. Die Kinderkommission ist jüngst auf das Phänomen der Zunahme von Kindersexangeboten an den Ostgrenzen Deutschlands hingewiesen worden. Wir werden dem nachgehen müssen, daß nun auch direkt an unserer Haustür das bestehende wirtschaftliche Gefälle skrupellos für dieses dreckige Geschäft genutzt wird. Spätestens hier sind wir bei der nationalen Aufgabe der Bekämpfung der Nachfrage nach Kindersex angelangt. Unrechtsbewußtsein setzt Rechtsbewußtsein voraus. Die Kenntnis von der eigenen Rechtspersönlichkeit des Kindes ist auch in unserem europäisch zivilisierten Land unterentwickelt. Auch und gerade die Würde von Kindern ist unantastbar. Die in Deutschland leider immer noch weithin unbekannte Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen verlangt nicht nur die Berücksichtigung des Wohles von Kindern. Die Rechte von Kindern haben Vorrang. Die Kinderrechtskonvention ist das mit großem Abstand meistratifizierte internationale Abkommen auf unserem Erdball. 178 Staaten haben sich mit der Bundesrepublik dem Grundsatz angeschlossen, daß Kinder keine Objekte und damit erst recht keine Waren im Geschäft mit dem Sex sein dürfen. Prävention hier bei uns bedeutet, die Mißachtung der Grundrechtsstellung von Kindern stärker zu ächten, als dies bisher gesellschaftlicher Standard ist. Ich sagte bereits, daß Unrechtsbewußtsein Rechtsbewußtsein voraussetzt. In vielen Bereichen müssen auch wir genauer hinsehen und prüfen, ob Kinder nicht nur als Objekte genutzt werden. Bitte denken Sie doch einmal darüber nach, was bei den MiniMiß-Wahlen nach amerikanischem Vorbild oder Mini-Playback-Shows im Vordergrund steht, die Vermarktung oder der Spaß der kleinen Teilnehmerinnen? Können kleine Mädchen, deren Schönheit und Showbegabung vor einem Massenpublikum bewertet wird, wirklich ihre eigene kindliche Identität wahren? Wir werden die Verliererinnen damit fertigt, die Erwartungen ihrer Sponsoren nicht erfüllt zu haben? Wer wird hier unterhalten? Aufmachung und Zielgruppen solcher Shows unterscheiden sich ganz fundamental - und, wie ich meine, negativ - vom Verkleidungswettbewerb auf einem Kinderfest. Sie fragen nun sicher nach dem Zusammenhang mit dem Thema der Stockholmer Weltkonferenz. Veranstalter von Mini-Playback-Shows oder MiniMiß-Wahlen haben sicher nicht die Absicht, die kommerzielle sexuelle Ausbeutung von Kindern zu fördern. Aber sie nutzen Kinder, meist Mädchen, im klassischen Rollenbild als Unterhaltungsobjekt für ein ganz überwiegend erwachsenes Publikum. Und damit gerät - der Überzeugung bin ich - die Würde des Kindes ins Hintertreffen. Seine ganz persönliche Individualität wird Kriterien untergeordnet, die alles andere als kindgerecht sind. Die Entwicklung des Selbstwerts des Kindes ist gefährdet, seine kritiklose Unterordnung unter Anforderungen Dritter wird gefördert. Kinder selbst geraten selten aus eigener materieller Bereicherungsabsicht in die Fänge sexueller Vermarktung. Ihre Unterordnung wird häufig unter Ausnutzung emotionaler Bindungen erpreßt. Nein sagen dürfen, ohne sich schämen zu müssen, wissen, daß es Hilfe gibt, hierüber können und müssen Kinder aufgeklärt werden. Ein österreichischer Kinderbeauftragter hat dazu zwei Faltblätter formuliert, das eine richtet sich an Jungen, das andere an Mädchen. Praktische Schritte beginnen oft ganz einfach. Die Hilfe für Opfer ist ein weiteres wichtiges Thema der Stockholmer Konferenz. Hier sollten wir unsere internationale Verantwortung gerne tragen. In allen genannten Bereichen können wir nicht nur international, sondern auch national noch viel Unrecht beseitigen. Respekt und Achtung vor Kindern sollte ein unverzichtbarer Teil unserer Menschenrechtspolitik werden. Ich wünsche mir, daß die Konferenz dazu beiträgt, das Bewußtsein dafür weltweit zu schärfen. Ich bin überzeugt, daß wir hier im Deutschen Bundestag noch viele Felder finden werden, bei denen wir gemeinsam handeln können. Halo Saibold (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wieder einmal ist durch die Aktivitäten von NGOs der Bundstag tätig geworden. ECPAT und terre des hommes informierten mich im August letzten Jahres über den 1. Weltkongreß gegen Kinderprostitution in Stockholm, der Ende August 1996 stattfindet. Ein ganzer Ordner an Korrespondenz ist mittlerweile angewachsen, bis - insbesondere durch die interfraktionelle Frauengruppe - die Beteiligung der Bundesregierung sichergestellt und der vorliegende Antrag erarbeitet war. Bündnis 90/Die Grünen bedauern sehr, daß keine finanzielle Unterstützung des Kongresses durch die Bundesregierung zu erreichen war. Die mitveranstaltenden NGOs hatten um einen Reisekostenzuschuß für Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus den südlichen Ländern gebeten, jedoch bei allen angefragten Ministerien erhielten wir eine Absage. Der Weltkongreß will dazu beitragen, daß die sexuelle Ausbeutung von Kindern überall auf der Welt als verabscheuungswürdige und fundamentale Verletzung von Kinderrechten erkannt wird. Es muß Schluß sein damit, daß Kinder, insbesondere Mädchen, weiterhin nicht nur als Sexobjekte, sondern als Handelsobjekte und Wirtschaftsgüter betrachtet werden! Wir unterstützen und begrüßen das Ziel dieses Kongresses, die Ursachen für Kinderprostitution aufzuzeigen und zu bekämpfen. Ursache sind die unverantwortlichen Lebensumstände vieler Kinder in dieser Welt, insbesondere Armut und fehlende Zukunftsperspektiven. Solange zum Beispiel in Indien eine ganze Familie von den Einnahmen eines Kindes durch Prostitution leben kann bzw. leben muß, besteht wenig Aussicht auf Veränderung. Hier ist die Entwicklungspolitik gefragt, doch das BMZ sieht nicht einmal die Notwendigkeit, am Kongreß teilzunehmen. Eine Ursache ist aber auch die Nachfrage. Und hier sind gerade auch wir in der Bundesrepublik gefordert. Es ist unerträglich, daß Deutsche in die Karibik, nach Indien oder Afrika fliegen, um sich dort mit ihrem Geld den sexuellen Kick zu holen, den sie bei uns in dieser Form nicht haben können. Wir brauchen eine Ächtung der sexuellen Ausbeutung und eine konsequente Verfolgung in unserem Land und überall auf der Welt. Dies ist eine Aufgabe für Staat und Gesellschaft, für Wirtschaft und Politik. Wir begrüßen die Anfänge in der deutschen Gesetzgebung und bei einigen Reiseveranstaltern. Wir begrüßen Aktionen wie die offensive Informationskampagne der hessischen Kriminalpolizei oder eines Frankfurter Reisebüros, das keine Indienreisen mehr an alleinreisende unbekannte Männer verkauft, und vor allem die unerläßlich notwendige Aufklärungsarbeit der Kinderrechts-und Dritte-Welt-Gruppen. Gerade letztere bedürfen für ihre ehrenamtliche Arbeit der Unterstützung durch die Bundesregierung, denn ohne sie ist die gesellschaftliche Diskussion nicht voranzubringen. Es gibt bereits seit mehreren Jahren mindestens zwölf internationale Abkommen, Konventionen und Aktionspläne zum Schutz der Kinder und ihrer Rechte. Diese auch im eigenen Land umzusetzen bzw. auf deren internationale Einhaltung zu pochen ist Aufgabe der Bundesregierung. Der ganze Bundestag fordert sie dazu auf und wird sie hierin nach Kräften unterstützen. Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (F.D.P.): Kommerzielle und sexuelle Ausbeutung gehört zu den besonders verabscheuungswürdigen und verwerflichen Menschenrechtsverletzungen. Viele völkerrechtliche Übereinkünfte, Empfehlungen und Zielvorgaben befassen sich mit den Belangen von Kindern und Familien, beginnend mit der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948, über das Übereinkommen über die Bekämpfung des Menschenhandels und der Ausbeutung der Prostitution, das Kinderschutzübereinkommen von 1989 und die Empfehlungen des Komitees für die Rechte des Kindes und des Sonderberichterstatters der Vereinten Nationen über den Verkauf von Kindern - sie alle haben nicht vermocht, schwere seelische und körperliche Verletzungen von Kindern durch ihre Ausbeutung zu verhindern oder erfolgreich zu bekämpfen. Ich begrüße es sehr, daß die Bundesregierung mit einer hochrangig besetzten Regierungsdelegation am Weltkongreß in Stockholm im August dieses Jahres teilnimmt. Dieser Weltkongreß kann dazu beitragen, auf diese Entwicklung in vielen Ländern dieser Welt, auch in Deutschland, aufmerksam zu machen und ein stärkeres gemeinsames Vorgehen international und im europäischen Kontext vorzuschlagen und zu betreiben. Wir brauchen nicht neue internationale Übereinkommen, sondern die dort verankerten Ziele und Vorstellungen zum Schutz von Kindern müssen wirksamer als bisher durchgesetzt werden. Kinder sind Opfer von Prostitution, in die sie gezwungen werden. Kinder leisten Erwachsenenarbeit und werden so ihrer Kindheit und Jugend beraubt. Viele Mädchen sind HIV-positiv infiziert, wenn sie in ihre Heimatorte zurückkehren. Kinder in bestimmten Zielländern werden Opfer von Sextouristen, von denen nach wie vor ein nicht unerheblicher Anteil auch aus Deutschland kommt. Kinder sind Opfer des kommerziellen Handels - eine perfide Form moderner Sklaverei. Kinder sind auch in unserer Gesellschaft immer noch Objekt egoistischer Wünsche einzelner, die rücksichtslos gegen die Interessen des Kindes durchgesetzt werden. Auch in Deutschland besteht Handlungsbedarf: Im Strafrecht muß die Lücke geschlossen werden, die im Bereich der Kindesentziehung besteht. Auch der heimliche Kinderdiebstahl und das Verbringen von Kindern von nicht personenberechtigten Elternteilen ins Ausland muß in unserem Strafgesetzbuch verankert werden. Weiter ist ein Tatbestand zur Bekämpfung des kommerziellen und organisierten Kinderhandels einzuführen. Organisierter Kinder- und Menschenhandel gehört mit zu den verabscheuungswürdigsten Formen organisiert begangener Kriminalität. Ich vermisse, daß im Zusammenhang mit organisierter Kriminalität diese verabscheuungswürdige Form, wenn überhaupt, dann nur „unter ferner liefen" genannt wird und nicht mit an erster Stelle steht. In dieser Legislaturperiode muß Bilanz gezogen werden über die in der letzten Legislaturperiode in Kraft getretenen Änderungen zur Bekämpfung des Mißbrauchs von Kindern im Ausland durch deutsche Reisende. Die Zusammenarbeit der Polizei und der Justiz und die Sensibilisierung der in den Botschaften in den Zielländern arbeitenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern spielt dabei eine wichtige Rolle. Hier muß es weitere Verbesserungen geben. Die Stellung von Kindern, insbesondere auch von nichtehelichen Kindern in Deutschland ist zu verbessern. Benachteiligungen sind durch die Kindschaftsreform und das Erbrechtsgleichstellungsgesetz noch in dieser Legislaturperiode zu beseitigen. Neben notwendiger Maßnahmen der nationalen Gesetzgebung bedarf es einer Stärkung der Projekte in den Zielländern, in denen besonders Kinder unter der Armut und dem starken sozialen Gefälle leiden. Diese Projekte sind notwendig, um die Ursachen für Ausbeutung von Kindern, für den Mißbrauch von Kindern und den Kinderhandel beseitigen zu helfen. Es ist gut, daß zum ersten Mal ein Weltkongreß sich ausschließlich mit diesen Fragen beschäftigt und Impulse geben wird. Rosel Neuhäuser (PDS): Das Problem der sexuellen Ausbeutung von Kindern lebt auch von der Tatsache, daß es in der Öffentlichkeit weitgehend tabuisiert und verdrängt wird. Eine breite Sensibilisierung der Gesellschaft gegenüber diesem Thema ist unbedingt notwendig, damit vor allem die Täter nicht durch das Schweigen einer Mehrheit gedeckt werden. Vereinzelte schockierende Reportagen oder sensationslüsterne Meldungen allerdings ersetzen die Auseinandersetzung mit dem Thema nicht, sondern befriedigen eher noch ein perverses Unterhaltungsbedürfnis. Daher begrüßen wir Veranstaltungen und Aktivitäten, die sich mit dem Thema der kommerziellen sexuellen Ausbeutung von Kindern ernsthaft beschäftigen. Ursachen analysieren und Lösungen suchen - das ist unsere Erwartung an den Weltkongreß. Aber erfahrungsgemäß stößt jede internationale Veranstaltung spätestens dann an ihre Grenzen, wenn es um verbindliche Verpflichtungen geht. Die Umsetzung der Ergebnisse der Konferenz ist eine Aufgabe der jeweiligen nationalen Parlamente und Regierungen. Der vorliegende Antrag geht von richtigen Intentionen aus. Wir werden ihm deshalb zustimmen, auch wenn weitergehende Forderungen denkbar sind. Fakt ist, daß gegen die kommerzielle sexuelle Ausbeutung von Kindern weltweit und auch in Deutschland konsequent vorgegangen werden muß. Eine Strafrechtsverschärfung allein ist keine Lösung. Es bedarf eines ganzen Komplexes von Maßnahmen, die der Antrag auch benennt. Sicher muß die kommerzielle sexuelle Ausbeutung sowohl auf der Nachfrage- als auch auf der Angebotsseite bekämpft werden. Nur ist es unabdingbar, bei der Angebotsseite zu differenzieren: Nicht die Kinder dürfen kriminalisiert werden - sie sind die Opfer. Ich bin sehr dafür, jene kriminellen Strukturen zu bekämpfen, die an der existentiellen materiellen Not der Kinder und ihrer Familien verdienen oder die Abhängigkeit von Kindern zu demselben Zweck ausnutzen, ohne Skrupel über das, was zurückbleibt an körperlichen und psychischen Schäden. Und wenn etwas auf der Angebotsseite bekämpft werden muß - um bei diesem militanten Ausdruck zu bleiben -, so ist es die Armut, sind es die Hoffnungslosigkeit und Perspektivlosigkeit, die in den Zielländern des sogenannten Sextourismus gewachsene gesellschaftliche und familiäre Strukturen zerstören, Wertvorstellungen ruinieren und dem Mißbrauch der Kinder Vorschub leisten. Die Entwicklungshilfe allein ist mit dieser Aufgabe überfordert. Projekte im Rahmen der Entwicklungshilfe, Programme privater und staatlicher Träger, Initiativen und Selbsthilfegruppen sind unbedingt notwendig und verdienen jede nur mögliche Unterstützung, weil sie das Elend der Kinder lindern helfen. Die Ursachen der Armut in den Ländern der Zwei-Drittel-Welt jedoch bekämpft Entwicklungshilfe nachweislich nicht. Und solange auch in Deutschland wirtschaftliche und außenpolitische Überlegungen das Tagesgeschäft dominieren, bleiben die auch im Antrag eingeforderten Menschenrechte hier wie dort Illusion. Ein prägnantes Beispiel hierfür ist auch der Umgang mit Kinderpornographie in Datennetzen. Bei allen rechtlichen Schwierigkeiten und technischen Unwägbarkeiten bleibt festzustellen, daß der bundesdeutsche Gesetzgeber seine Möglichkeiten zur Bekämpfung dieser relativ neuen Abart des Kindermißbrauchs nicht ausgeschöpft hat, woran vorrangig wirtschaftliche Erwägungen schuld sein dürften. Wie sind Kinder vor kommerziellem sexuellen Mißbrauch zu schützen? Die Täter mißbrauchen ihre Opfer als Lustobjekte, deren Persönlichkeitswert vernachlässigbar ist und deren Körper für einen oftmals lächerlichen Preis zur Verfügung steht - in jeder Form und mit allen Konsequenzen. Es nimmt nicht Wunder, daß diese Kinder auch in ihrem Selbstverständnis ihre Rolle als Objekt reflektieren. Es bleibt mir nicht genug Zeit zu hinterfragen, auf welche Weise derart verabscheuenswerte Bedürfnisse bei den Tätern entstehen. Aber ich denke, daß es nicht nur einer Verbesserung materiellen und prozessualen Rechtes bedarf, um die Täter zu bestrafen, sondern auch einer veränderten Rechtsstellung der Kinder. Kinder auch vor dem Gesetz als Rechtssubjekte zu behandeln ist keine neue Forderung. Aber nur wenn in der Gesellschaft über die verschiedenen Instanzen das Verständnis geprägt wird, daß Kinder eigene Rechte haben, die sie unabhängig von anderen Personen wahrnehmen und einklagen können, wird das Bild vom hilflosen, abhängigen Kind, das quasi noch nicht allein handlungsfähig ist und nicht ernst genommen zu werden braucht, zu überwinden sein. Rainer Funke, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Justiz: Der weltweit boomende Tourismus in ferne Länder der Dritten Welt hat leider auch zu einem erheblichen Anstieg des Sextourismus und der Kinderprostitution geführt. Die Bundesregierung sieht im Kindersextourismus eine der schlimmsten Formen der Ausbeutung sozialer Not zu Lasten der Schwächsten einer Gesellschaft. Zur Bekämpfung dieses Übels sind vielfältige nationale und internationale Maßnahmen erforderlich, die zum Teil schon in Angriff genommen wurden. Der deutsche Gesetzgeber hat sich frühzeitig der Verantwortung gestellt, die sich daraus ergibt, daß im Rahmen des internationalen Tourismus Deutsche ebenso wie Touristen aus anderen Industrieländern die soziale Lage in bestimmten Staaten der sogenannten Dritten Welt zum sexuellen Mißbrauch von Kindern ausnutzen. Mit der Neufassung des § 5 Nr. 8 des deutschen Strafgesetzbuches durch das 27. Strafrechtsänderungsgesetz vom 23. Juli 1993 ist unter anderem der sexuelle Mißbrauch ausländischer Kinder durch Deutsche im Ausland der Strafandrohung des § 176 StGB unterstellt worden. Nach früherer Rechtslage konnten deutsche Touristen, die im Ausland Kinder sexuell mißbrauchten, im Inland nur dann bestraft werden, wenn entweder Täter und Opfer Deutsche waren und ihre Lebensgrundlage im Inland hatten oder - bei ausländischen Opfern - die Tat auch am Tatort mit Strafe bedroht war. Nicht erfaßt waren hingegen Auslandstaten Deutscher zum Nachteil ausländischer Kinder, wenn die Tat nach der ausländischen Rechtsordnung - insbesondere wegen niedrigerer als der in § 176 StGB vorgesehenen Schutzaltersgrenzen - nicht mit Strafe bedroht war. Durch eine Streichung des einschränkenden Erfordernisses der deutschen Staatsbürgerschaft des Opfers in § 5 Nr. 8 StGB wurde die Strafbarkeit des sexuellen Mißbrauchs von Kindern durch Deutsche im Ausland dahin gehend erweitert, daß nunmehr alle Auslandstaten Deutscher, auch zum Nachteil ausländischer Kinder, erfaßt werden. Nach dem Inkrafttreten des 27. Strafrechtsänderungsgesetzes am 1. September 1993 sind die Regierungen der Länder Brasilien, Philippinen, Sri Lanka und Thailand, die als Hauptzielländer des deutschen Kindersextourismus gelten, bereits im Oktober 1993 über die erweiterte Strafbarkeit unterrichtet worden. Anläßlich dieser Unterrichtung haben sie ihre Bereitschaft zur Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Kinderprostitution und Kindersextourismus erklärt. Es ist beabsichtigt, weitere Staaten, die nach neueren Erkenntnissen ebenfalls als bevorzugte Zielländer des Kindersextourismus Deutscher anzusehen sind, ebenfalls über die erweiterte Strafbarkeit in Kenntnis zu setzen. Der Informationsaustausch mit anderen europäischen Staaten, von denen Kindersextourismus ausgeht, stellt nach Auffassung der Bundesregierung ein weiteres wichtiges Instrumentarium zur Förderung der internationalen Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des sexuellen Mißbrauchs von Kindern in Entwicklungsländern dar. Der in Stockholm stattfindende Weltkongreß gegen kommerzielle Ausbeutung von Kindern ist eine gute Möglichkeit, diesen Informationsaustausch zu beleben. Die Bundesregierung wird sich deshalb an dem Kongreß maßgeblich beteiligen. Mit besonderem Interesse sieht die Bundesregierung dem Erfahrungsaustausch mit den Ländern der sogenannten Dritten Welt entgegen, deren Problemlagen einander ähneln, jedoch in der Bewältigung der Situation teilweise unterschiedliche Wege gehen. Dieser Informationsaustausch läßt wertvolle Hinweise und Anregungen für weitere Verbesserungen bei der Bekämpfung des Kindersextourismus erhoffen. Berichten deutscher Staatsanwaltschaften ist zu entnehmen, daß den inländischen Strafverfolgungsbehörden in den letzten Jahren lediglich in wenigen Fällen sexuelle Mißbräuche von ausländischen Kindern durch Deutsche im Ausland zur Kenntnis gelangt sind. Die Bundesregierung wird daher an die Vertreter der Reiseländer appellieren, vorhandenes Wissen über einschlägige Straftaten an die deutsche Staatsanwaltschaft weiterzuleiten. Nach Berichten hochrangiger Experten aus betreffenden Reiseländern sind die Ursachen der Kinderprostitution in diesen Ländern sehr vielschichtig. Den Boden bereitet die dort herrschende große Armut, die etwa dazu führt, daß hunterttausende von Kindern außerhalb jeglicher familiärer Bindungen auf der Straße leben. In ihrer Not werden diese Straßen- kinder vielfach zu Opfern sexuellen Mißbrauchs. Die Armut verleitet die Familien dazu, Kinder an Menschenhändlerringe zu verkaufen, um mit dem Erlös die eigene Existenz zu sichern. Hinzu treten ein verbreiteter Niedergang traditioneller Werte und ein Zusammenbruch familiärer Strukturen. Die zunehmende Verbreitung der modernen elektronischen Massenmedien in diesen Ländern weckt darüber hinaus Konsumwünsche, die mit den vorhandenen Möglichkeiten nicht befriedigt werden können. Der Weg in die Prostitution schon im Kindesalter wird häufig als einziger Weg aus der Armut gesehen. Die Folgen für die betroffenen Kinder sind weitreichend: Sie nehmen tiefgreifend Einfluß auf ihre sexuelle und persönliche Entwicklung. Kontakt zu Drogen und die Infektion mit Aids und anderen Krankheiten sind traurige Realität. Eine Rückkehr in ihre überwiegend in ländlichen Strukturen lebenden Familien ist den Betroffenen oftmals verwehrt. Staatliche Hilfsangebote stehen im nennenswerten Umfang nicht zur Verfügung. Ein Verharren in der Prostitution oder der Beginn einer kriminellen Karriere bilden vielfach die einzigen Perspektiven. Die betroffenen Reiseländer sind sich dieser Problematik zunehmend bewußt geworden. Immer mehr Reiseländer haben begonnen, ihr Strafrecht zu verändern, indem sie Tatbestände ausweiteten, die Schutzaltersgrenze anhoben und Strafen verschärften. Die Polizeibehörden der Reiseländer haben teilweise spezielle task forces für diesen Deliktsbereich formiert, in denen besonders geschulte Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte Dienst tun. Sie führen Sonderaktionen durch, die darauf abzielen, Prostitutionszentren aufzuspüren. Die Strafverfolgung stößt jedoch immer wieder auf das Problem, daß sich die Opfer des Mißbrauchs nicht als Zeugen zur Verfügung stellen oder für das weitere Verfahren zur Verfügung halten, sei es, daß sie Pressionen von seiten der Täter befürchten, von diesen bestochen werden oder Angst haben, selbst bestraft zu werden. Die Verbesserung der Situation von Opferzeugen und deren Schutz bilden deshalb einen weiteren wichtigen Bereich, dem sich die Strafverfolgungsorgane der Reiseländer zuwenden. Sie stehen mit all diesen Maßnahmen erst am Beginn einer Entwicklung, die in den einzelnen Ländern unterschiedlich weit gediehen ist. Jedoch ist zu bedenken, daß die sexuelle Ausbeutung von Frauen und Kindern in den ärmsten Regionen dieser Welt sich über einen Zeitraum von Jahrzehnten entwickelt und zu einem gewichtigen Faktor ökonomischer Existenz in diesen Ländern geworden ist. Aus diesem Grunde ist kaum zu erwarten, durch punktuelle Maßnahmen die Probleme kurzfristig einer durchgreifenden Lösung zuführen zu können. Da die Armut in den Reiseländern nach den vorliegenden Erkenntnissen den Nährboden für die Problematik bildet, muß in der Bekämpfung der Armut ein Schwerpunkt der Bemühungen liegen. Die soziale und ökonomische Situation der Menschen in den Reiseländern muß derart verbessert werden, daß ein Abgleiten in die Prostitution nicht stattfindet. Aufgerufen sind insoweit zunächst die Reiseländer selbst. Gefordert sind aber auch vermehrte Anstrengungen in der Wirtschafts- und Entwicklungspolitik der Herkunftsländer der Täter. Die Bundesregierung ist gewillt, auch in Zukunft im Zusammenwirken mit staatlichen und nichtstaatlichen Organisationen die ihr gegebenen Möglichkeiten nachdrücklich zu nutzen, dem Prostitutionstourismus wirksam entgegenzutreten. Anlage 9 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 12 (Entwurf eines Gesetzes zur Behebung und Wiedergutmachung von politischen Ungerechtigkeiten in der Bundesrepublik Deutschland) Dr. Dietrich Mahlo (CDU/CSU): Jemand hat auf seinem Hängeboden einige verstaubte kommunistische Propagandapapiere noch zu liegen gehabt und daraus eine etwas späte Anklage zusammengeschrieben, deren bezeichnendes Merkmal darin besteht, daß ihr nicht zu entnehmen ist, welche konkreten Untaten der Bundesrepublik denn nun präzise vorgeworfen werden. Der Gesetzentwurf der PDS entbehrt jeder Grundlage. Er wird vorgelegt, um die Täuschung der eigenen Anhängerschaft fortzusetzen, um die Verfolgung wirklichen politischen Unrechts in der DDR zu relativieren und um einen aufgebauten Popanz der PDS und die Lebenslüge einzelner ihrer Liebhaber, daß nämlich die DDR und die Bundesrepublik in etwa gleichwertige Gemeinwesen mit etwa gleichgewichtigen, reziprok vorwerfbaren Defiziten darstellen, am Leben zu halten. Die Bundesrepublik Deutschland war auch während des kalten Krieges zu jeder Zeit Rechtsstaat. Urteile wurden von unabhängigen Gerichten in justizförmigen Verfahren und nach dem Wortlaut rechtsstaatlich einwandfreier Gesetze erlassen. Auch der politisch Andersdenkende konnte sich jederzeit auf das Grundrecht der Meinungsfreiheit in Art. 5 und auf das Widerstandsrecht nach Art. 20 Abs. 4 GG berufen. Was er nicht durfte, war, die freiheitlich-demokratische Grundordnung gegen den in freien Wahlen erklärten Willen des Volkes mit Gewalt oder Aufruf zu Gewalt zu bekämpfen. Solches Verhalten war strafbar und konnte in schweren Einzelfällen zur Freiheitsstrafe führen. Nach den bitteren Erfahrungen unserer Geschichte halten wir die Demokratie für berechtigt, sich mit rechtsstaatlich kontrollierten Mitteln gegen ihre inneren Feinde zu verteidigen. Für Fehlentscheidungen und Fehlurteile, die auch in einem Rechtsstaat nie ganz auszuschließen sind, stellen das strafrechtliche Wiederaufnahmeverfahren und die Entschädigung nach dem Häftlingsentschädigungsgesetz zu jeder Zeit ein taugliches Instrument für angemessene Rehabilitierung dar. Wer die gebotene Verteidigung des demokratisch legitimierten Rechtsstaats den millionenfachen systemimmanenten Repressionen der DDR gleichzustellen versucht, der will die Grenze zwischen oben und unten, zwischen Recht und Unrecht zur Bewältigung der eigenen persönlichen Vergangenheit absichtlich verwischen. „Wir sind alle gleich, blinzelte der Pöbel." Das Anliegen des Gesetzentwurfs der PDS ist durchsichtig. Das Gesetz wird im Hause keine Mehrheit finden. Dr. Jürgen Meyer (Ulm) (SPD): Wir beraten heute in erster Lesung einen Gesetzentwurf von Abgeordneten der Gruppe der PDS, der die Behebung und Wiedergutmachung von politischen Ungerechtigkeiten in der Bundesrepublik Deutschland fordert. Der Entwurf mag gut gemeint sein, er enthält aber derart schwerwiegende Mängel, daß man sich fragen muß, ob die Verfasser es sich nicht viel zu leicht machen. Erstens handelt es sich um die Wiederholung einer Gesetzesinitiative aus der letzten Legislaturperiode. Sie haben sich noch nicht einmal die Mühe gemacht, auf die Argumente einzugehen, die ihnen mein damaliger Kollege Dr. Jürgen Schmude am 17. Juni 1992 entgegengehalten hat. Die schlichte Neuauflage eines vor 4 Jahren gescheiterten Entwurfes könnte die von ihnen so bezeichneten Opfer des Kalten Krieges zu der Frage veranlassen, ob sie von Ihnen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der PDS, lediglich als Objekt einer lästigen Pflichtübung oder gar als Mittel einer folgenlosen Schaufensterpolitik benutzt werden sollen. Zweitens betonen Sie als Anlaß Ihrer Initiative nach wie vor das von diesem Parlament verabschiedete Erste SED-Unrechtsbereinigungsgesetz, das sich mit den Opfern der politischen Strafjustiz der DDR befaßt. Diese war verbrecherisch und trug alle Merkmale eines Unrechtsregimes. In den politischen Strafverfahren der DDR - und nur um diese Verfahren geht es - war Verteidigung eine Farce, waren die Richter Büttel Ihrer Vorgängerpartei, der SED, und wurden auf Wink von oben sogar Todesurteile verhängt. Jeder Versuch einer Gleichsetzung mit politischen Strafverfahren in der Bundesrepublik auch in der Zeit vor 1968 ist geschichtsblind und muß von der Mehrheit dieses Parlaments, die Sie doch eigentlich überzeugen müßten, als Provokation empfunden werden. Drittens stellen Sie zwar zutreffend fest, daß das politische Strafrecht der Bundesrepublik bis zur Reform im Jahre 1968, die das besondere Verdienst des SPD-Justizministers Gustav Heinemann war, erhebliche Mängel hatte. Es trifft zu, daß bis zur Reform politische Gegner, keineswegs nur Kommunisten, mit den Mitteln des Strafrechts eingeschüchtert und in ihren Grundrechten auf Meinungs- und Informationsfreiheit verletzt worden sind. Aber der Unterschied zum SED-Regime bestand darin, daß der Rechtsstaat Bundesrepublik die Kraft zu einer Reform gefunden hat und daß mutige Strafverteidiger wie Diether Posser sich dafür öffentlich und mit Erfolg einsetzen konnten. Viertens verschweigen Sie in Ihrer Initiative, daß das Reformgesetz von 1968 von einem Straffreiheitsgesetz und der Durchführung von Gnadenverfahren begleitet war. In 30 Fällen wurden Reststrafen als Folge der Gesetzesänderung getilgt. Es ist grotesk und geradezu unwahrhaftig, wenn die PDS heute den Eindruck zu erwecken versucht, sie müsse gewissermaßen im Gegenzug zu dem SED-Unrechtsbereinigungsgesetz nunmehr zugunsten der Opfer des Kalten Krieges in der Bundesrepublik für Rechtsstaatlichkeit sorgen. Ist Ihnen eigentlich bekannt, daß die Hauptstrafen für politische Straftaten in Westdeutschland, sosehr sie der Korrektur bedurften, sämtlich unter zwei Jahren lagen? Ich zitiere Jürgen Schmude: „Die Strafmaße in der DDR waren durch Brutalität, durch Vernichtungsstrafen einschließlich des Vermögenseinzuges, bis hin zur Einweisung in psychiatrische Kliniken gekennzeichnet. " Ich sehe über diesen Anlaß hinaus bei Ihnen, Herr Heuer, zum wiederholten Mal das Bemühen, das staatliche Handeln in der DDR und in der Bundesrepublik Deutschland auch da auf eine Ebene zu bringen, wo es krasseste Unterschiede gibt, ein Bemühen, auch absurden Unrechtsmaßnahmen der DDR den Anschein der Normalität und des Üblichen - auch in anderen Staaten üblichen - zu geben. Aber so werden Unterschiede, die offenkundig und gravierend sind, eingeebnet, sie werden auch geleugnet. Es mag ja sein, daß die Grundlage dieser Haltung bei Ihnen und Ihren Kollegen in der Gruppe der PDS die Unfähigkeit oder der Unwille zum Begreifen der grundlegenden Mängel der Unrechtmäßigkeiten der Staatspraxis der DDR ist. Vielleicht ist das als eine Art Selbstrechtfertigung oder Selbstentschuldigung erklärbar, sei es persönlich, sei es - vielleicht noch mehr - in Ihrer Rolle als Nachfolgepartei der SED. Fünftens versuchen sie den von Ihnen so bezeichneten Opfern des Kalten Krieges die Chance auf Rentenansprüche auf geradezu abenteuerliche Weise vorzugaukeln. Da die geringe Dauer des Freiheitsentzuges in den uns bekannten Fällen wenig hergibt, sehen sie zusätzliche Rentenansprüche für die Dauer der Flucht vor politischer Verfolgung in der Bundesrepublik vor. Für jeden, der sich der strafrechtlichen Verurteilung oder der Inhaftierung entzogen habe und dadurch keine Rentenanwartschaften habe begründen können, soll nach § 2 Ihres Gesetzentwurfes die Zeit der Flucht für die Dauer des angeordneten oder zu erwartenden Freiheitsentzuges anzurechnen sein. Sie werden uns in den Ausschußberatungen erklären müssen, an welche Personen Sie dabei denken. Wir vermissen eine Initiative zugunsten der ehemaligen DDR-Bürger, die seit dem 13. August 1961 nicht oder nur unter Lebensgefahr aus der DDR flüchten und deshalb ihrerseits keine Rentenansprüche in der Bundesrepublik Deutschland begründen konnten. Sechstens verrät es ein geringes rechtsstaatliches Grundverständnis, wenn Sie beispielsweise in § 9 Ihres Entwurfes für die Aufhebung von gerichtlichen Entscheidungen eine Art Freibeweisverfahren vorsehen, in dem sich Art und Umfang der Ermittlung, insbesondere etwaige Beweiserhebungen, nach pflicht- gemäßem Ermessen des zuständigen Gerichts richten sollen. Siebtens und letztens sollten Sie den vorgelegten Gesetzentwurf wegen seiner nur beispielhaft aufgeführten elementaren Mängel zurückziehen. Sie könnten statt dessen den von der SPD-Fraktion eingebrachten und vor über 2 Monaten in erster Lesung beratenen Gesetzentwurf unterstützen, in dem es nicht um Geschichtsverfälschung geht, sondern um die vornehme Aufgabe eines jeden Rechtsstaates, Fehlurteile in einem rechtsstaatlichen Verfahren zu korrigieren. Das geltende Wiederaufnahmerecht bedarf der Reform, aber nicht so, wie es der auch handwerklich unzulängliche Gesetzentwurf der Gruppe der PDS vorsieht. Jörg van Essen (F.D.P.): Der Gesetzentwurf der PDS ist identisch mit dem der letzten Legislaturperiode und durch das lange Lagern nicht einen Deut besser geworden. Ich kann nur wiederholen, was ich bei der ersten Beratung des gleichen Gesetzentwurfes in der 97. Sitzung des 12. Deutschen Bundestages gesagt habe: Der Gesetzentwurf der PDS ist eine Verhöhnung derer, die in Deutschland Opfer von Diktaturen geworden sind. Es ist der völlig untaugliche Versuch, diejenigen, die einen freiheitlichen, demokratischen Rechtsstaat beseitigen und einen Unrechtsstaat nach DDR-Muster etablieren wollten, von Kollaborateuren zu Opfern zu machen. Jedes weitere Wort wäre wenige Tage nach dem 17. Juni eines zuviel zu diesem unerträglichen Entwurf. Wer sich sachlich zu diesen Fragen informieren will, dem empfehle ich die Lektüre der Erinnerungen des ehemaligen nordrhein-westfälischen Justizministers Dieter Posser. Gerald Häfner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Der Gesetzentwurf der PDS greift ein besonders trübes Kapitel in der Geschichte der alten Bundesrepublik auf: die politische Justiz gegen Kommunisten und gegen jene, die man in der Adenauer-Ära dafür gehalten hat. Ich mache mir hier mit voller Absicht den Begriff „politische Justiz " zu eigen, den der jüdische Emigrant Otto Kirchheimer geprägt hat. Er meint damit die Dienstbarkeit gerichtsförmiger Verfahren für politische Zwecke. Die Verfolgungsmaßnahmen der fünfziger Jahre sind hierfür in mehrfacher Hinsicht ein Lehrbeispiel. Das Denken und die Haltung, die hinter den Ausgrenzungs- und Verfolgungsmaßnahmen der fünfziger Jahre stehen, lassen sich bis in die Berufsverbotepraxis der 70er Jahre hinein verfolgen. Opfer dieser Maßnahmen sind zunächst natürlich einmal die jeweils betroffenen Bürger; Opfer sind darüber hinaus aber auch die Demokratie, die Meinungs- und Redefreiheit und damit das Klima und die politische Kultur im Lande. Immer wieder wurde Kritikern der seinerzeitigen KPD-Verfolgung als angeblicher Erfolg dieser Maßnahmen der dramatische Niedergang der KPD in den fünfziger Jahren vorgehalten. Konnte die KPD in den ersten Nachkriegsjahren noch bis zu 300 000 Menschen mobilisieren, so reduzierte sich diese Zahl bis zum KPD-Verbot 1956 auf 70 000. In der Illegalität schrumpfte dieses Potential dann noch einmal auf einen harten Kern von 6 000 bis 7 000 Anhängern. Bei genauerer Betrachtung fällt aber dieses Argument sofort in sich zusammen. Ich bin der Überzeugung, daß es dieser häßlichen und politisch schädlichen Repressionsmaßnahmen der 50er und 60er Jahre überhaupt nicht bedurft hätte. Im Gegenteil! Dieser Staat, die neugegründete Bundesrepublik und besonders ihre unter starker Mithilfe der Alliierten geschaffene demokratische Ordnung auf der Grundlage des Grundgesetzes hat, trotz aller Mängel, die Zustimmung des allergrößten Teils ihrer Bürgerinnen und Bürger gefunden. Nicht durch das Verbot und die Repression ist die Zahl der Kommunisten zurückgegangen - im Gegenteil! Meinungen, Überzeugungen lassen sich nicht dauerhaft erfolgreich verbieten. Die Menschen sind sehr wohl in der Lage, die verschiedenen Politikangebote ohne obrigkeitliche Bevormundungen selbst zu prüfen und ihre Entscheidung zu treffen. Gesinnungsschnüffelei, politisch motivierte Personalpolitik oder juristische Verfolgung politischer Gegner und Andersdenkender stärken einen Staat nicht, sondern schwächen ihn. Derartiger Mißbrauch rechtlicher Verfahren schwächt die demokratischen Kräfte und Tugenden, statt sie zu stärken und führt im Ergebnis zu einem Vertrauensverlust gegenüber den staatlichen Institutionen und Repräsentanten. Die Elemente einer politischen Justiz, die es über längere Zeit in der Bundesrepublik Deutschland gab, gehören zu den schweren Belastungen und dunklen Flecken, die auf der Weste dieser noch jungen Republik bleiben werden. Die Grünen haben, solange es sie gibt, gegen Berufsverbote, Gesinnungsschnüffelei und politische Justiz und für die rückhaltlose Aufarbeitung dieser Vergangenheit gekämpft. Ich bedaure zutiefst, daß durch die selbstgerechte Haltung der Bundesregierung die Chance verpaßt wurde, im Zuge des Vereinigungsprozesses auch die westdeutsche Vergangenheit aufzuarbeiten. Das hätte übrigens auch der Glaubwürdigkeit im Umgang mit den Verbrechen der SED-Diktatur gut getan. Die Gegner dieser weit größeren Aufarbeitung, wie sie häufig in der PDS und ihren Umfeldorganisationen vorzufinden sind, hätten dann eine billige Ausrede weniger gehabt, sich um die dringend notwendige Aufarbeitung der DDR-Vergangenheit zu drücken. Damit wird aber die Argumentation dieser Teile der PDS und der alten Seilschaften nicht glaubwürdiger. Es tut mir leid, Herr Heuer, daß Sie auch in diesem Gesetzentwurf der Versuchung wieder nicht widerstehen konnten, durch Aufrechnung abzulenken. Sie machen schon im Problemaufriß Ihres Gesetzentwurfes klar, worum es Ihnen geht: um die Gleichsetzung der Geschichte beider deutscher Staaten. Sie wollen Unvergleichliches gleichsetzen. Da ist es dann nicht mehr weit bis zur Gleichstellung des Schießbefehls an der Mauer, die die DDR wie in einem Gefängnis um ihre Bürger errichtet hat, mit dem sehr viel eingeschränkteren Recht zum Gebrauch von Waffen im Westen. Im nächsten Schritt wird die Schnüffelei und Zersetzungsarbeit der Stasi durch den Verweis auf die Tätigkeit des bundesdeutschen Verfassungsschutzes relativiert. Herr Heuer, es ist dieser falsche Zungenschlag, der mich stört. Aber in der Kritik an der bundesdeutschen Verfolgungspraxis stimme ich Ihnen durchaus zu. Ihre Initiative wäre glaubwürdiger, Herr Heuer, wenn Sie sich mit gleicher Intensität und Vehemenz für die rückhaltlose Aufarbeitung und Wiedergutmachung des hunderttausend-, ja millionenfach in der DDR geschehenen, ungleich viel größeren Unrechts einsetzen würden. Wo bleibt Ihre Initiative für die Rehabilitierung und Entschädigung aller Opfer des DDR-Unrechts? Anders als Sie, Herr Heuer, bin ich der Auffassung, daß es hier keinen Schlußstrich und schon gar kein „Strafverfolgungsbeendigungsgesetz", wie von der PDS verlangt, geben darf. Auch die Stasi-Unterlagen müssen offen bleiben. Wir wollen keine Aufrechnung mit dem Ziel der Verharmlosung, sondern wir wollen mehr Demokratie, Abbau von obrigkeitlicher Bevormundung, Überwindung jedweder Geheimdienststrukturen und mehr öffentliche Transparenz. Anlage 10 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 13 (Rechtliche Regelung gentechnischer Lebensmittel) Marina Steindor (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wir bringen heute abend unseren Antrag „Rechtliche Regelung gentechnischer Lebensmittel" ins Parlament ein, weil wir der Auffassung sind, daß jetzt genau der richtige Zeitpunkt dafür ist, und zwar deshalb, weil sich das Europäische Parlament und die Kommission in ihren Beschlüssen unversöhnlich gegenüber stehen. Laut Umfragen lehnen 70 Prozent der bundesrepublikanischen Bevölkerung gentechnisch hergestellte Lebensmittel ab, 90 Prozent möchten eine umfassende Kennzeichnung. Hier ist Handeln der Regierung angesagt. Eine Zusammenschau der gentechnischen Aktivitäten im Lebensmittelbereich ergibt ein genetisches Umbauprogramm fast aller bewährten Lebensmittel. Nutzpflanzen, Starterkulturen, Nutztiere, fermentierende Bakterien, Hefen, Schimmelpilze etc. - alle sollen gentechnisch verändert werden. Gentechnische Kunstnahrung ist das Ergebnis. Kartoffeln mit Scorpiongiftgenen, Erdbeeren mit dem Antifrostgen der Flunder. Die schädlichen, nicht absehbaren Folgen von Genmanipulationen sind vielfältig: Lachse mit Frostschutzgenen wurden doppelt so groß und durchsetzungsfähiger gegenüber ihren unmanipulierten Artgenossen. Eine Sojabohne, der gentechnisch ein einziges Paranußgen eingefügt worden war, löste unvorhergesehene allergische Reaktionen aus. Ein gentechnisch veränderter Raps kreuzte seine „neuartige" Eigenschaft an verwandte Pflanzen aus. Ein genverändertes, alkoholherstellendes Bakterium hätte Pflanzen zum Absterben gebracht und Bodenfruchtbarkeit zerstört. Die Liste ließe sich verlängern. Nachteilige Folgen der Gentechnologie für Mensch und Umwelt werden aus Standortgründen unter den Tisch gekehrt. Die industrienahe Forschung liefert Unbedenklichkeitsbescheinigungen. Die Politik sichert dieser angeblichen Schlüsseltechnologie mit Durchsetzungsgesetzen die rechtliche Basis oder durch schlichtes Nichtstun. Ich möchte an dieser Stelle betonen, daß ich es für ein unverantwortliches Versäumnis dieser Bundesregierung halte, nicht schon vor Jahren im Sinne einer rechtlichen Regelung gentechnischer Lebensmittel unter deutschem Lebensmittelrecht tätig geworden zu sein wie Großbritannien, die Niederlande und jetzt auch die Schweiz. Wir wissen aus den Debatten um BSE, daß die Bundesregierung sehr wohl in der Lage ist, die Karte des nationalen Alleingangs zu ziehen, um auf die Politik der Europäischen Union einzuwirken, sie zu dynamisieren. Was die Kennzeichnung gentechnischer Lebensmittel betrifft, so besteht in diesem Hohen Hause nur scheinbare Einigkeit zwischen den Fraktionen. Vor allem aber widerspricht sich die Regierung selbst, wie das Umweltbundesamt kürzlich bei einem Besuch des Agrarausschusses ausführte. Landwirtschaftsminister Borchert zieht einen nationalen Alleingang als letzte Alternative in Erwägung und spricht von klarer Kennzeichnung und sogar einer Positivkennzeichnung „gentechnikfrei" . Bundesgesundheitsminister Seehofer spricht dagegen von umfassender Kennzeichnung und lehnt einen nationalen Alleingang ab. Seine Staatssekretärin Bergmann-Pohl möchte nur eine Kennzeichnung unter dem Gesichtspunkt möglicher Schäden und Risiken. Wir haben mit unserem Antrag Eckpunkte einer nationalen Zulassungs- und Kennzeichnungsverordnung für gentechnisch hergestellte bzw. veränderte Lebensmittel und Lebensmittelzutaten ausgearbeitet. Sie basieren auf strengen Kriterien der Gesundheitsvorsorge und einem umfassenden Verbraucherschutz. Noch immer wird auf der europäischen Ebene das sogenannte vierte Kriterium diskutiert, also die sozioökonomische Abschätzung eines gentechnisch hergestellten Produktes. Noch immer besteht der folgende politische Widerspruch in der EU: Es besteht ein Moratorium für das gentechnische Rinderwachstumshormon, das die EU-Kommission landwirtschaftspolitisch ablehnt, und gleichzeitig wird die Forderung des Europäischen Parlaments nach einer sozioökonomischen Überprüfung aller gentechnischen Produkte immer wieder zurückgewiesen. Wir aber halten die Überprüfung des Nutzens und der möglichen gesellschaftlichen Folgen eines Produktes für unverzichtbar. Wir haben deshalb in unserem Verordnungsentwurf Vorschläge gemacht, wie man die Sinnhaftig- keit gentechnischer Lebensmittel prüfen kann, im Vergleich zu den bewährten Lebensmitteln, die schon jetzt auf dem Markt sind. Wir sind dabei im Saatgutrecht und auch im Lebensmittelrecht fündig geworden, obwohl behauptet wird, daß es derlei Prüfungen im Rechtssystem nicht gebe. Nach dem Saatgutrecht muß eine neue Sorte besser sein als diejenigen Sorten, die schon auf dem Markt sind. Bei einem gentechnischen Lebensmittel müßte nach unserer Verordnung der Beweis erbracht werden, daß es deutlich besser ist als die auf dem Markt befindlichen Produkte, und es müßte natürlich auch die anderen Kriterien erfüllen, um überhaupt zugelassen werden zu können. Dazu zählen strenge Zulassungskriterien wie die völlige gesundheitliche Unbedenklichkeit genauso wie die technologische Notwendigkeit. Dieser Begriff stammt aus den rechtlichen Regelungen für Zusatzstoffe. Wir möchten, daß bei gentechnischen Lebensmitteln der Beweis erbracht wird, warum sie oder bestimmte Zusatzstoffe eingesetzt werden müssen, wenn es schon als sicher bekannte Verfahren gibt, um ein bestimmtes Lebensmittel herzustellen. Auch Änderungen der Beschaffenheit bei der Zusammensetzung eines Lebensmittels oder einer Lebensmittelzutat, die Folge gentechnischer Modifikationen sind, sind jeweils auf ihre technologische Notwendigkeit zu überprüfen. Produktspezifische Kriterien und Öffentlichkeitsbeteiligung sind eine Selbstverständlichkeit, sie sind nach dem Vorsorgeprinzip unabdingbar. Wir beziehen auch Zusatz-, Aroma- und Füllstoffe mit ein genauso wie Enzyme, die derzeit überhaupt noch nicht lebensmittelrechtlich erfaßt sind. Die Industrie müßte nach unserer Verordnung Nachweisverfahren mit zur Verfügung stellen. Wir setzen uns auch für eine umfassende Kennzeichnung von Lebensmitteln, die gentechnisch hergestellt werden, ein. Das bedeutet beispielsweise, daß auch ein Zukker aus einer gentechnisch veränderten Zuckerrübe gekennzeichnet werden müßte genauso wie beispielsweise Sojaprodukte aus herbizidresistenten Sojapflanzen. Die derzeit in der EU verhandelten Entwürfe für eine Novel-Food-Verordnung erfassen diese Produkte nicht. Während es auf der Seite der Industrie Firmen gibt, die kein Problem mit einer umfassenden Kennzeichnung haben, stehen auf der anderen Seite regelrechte ökonomische Fundamentalisten, für die Umweltschutz und Verbrauchermitsprache Fremdwörter sind. Lebensmittel dürfen aber nicht länger ein Industriegeheimnis sein, und Verbraucherinnen und Verbraucher sind keine standortfördernden Abfüllstationen. Ganz besonders kraß werden derzeit diese Verhältnisse bei den gentechnisch herbizidresistent gemachten Sojabohnen von Monsanto deutlich, die im Herbst dieses Jahres erstmals nach Europa kommen. Die Pressekonferenz des Verbandes Deutscher Öl-mühlen am Dienstag diente nur der Beschwichtigung der Öffentlichkeit. Gesundheitliche und ökologische Bedenken gebe es nicht, eine Kennzeichnung sei nicht zielführend im Sinne einer sinnvollen Verbraucherinformation, hieß es da. Es gibt aber bereits jetzt Hinweise darauf, daß bei Bohnenpflanzen unter Herbizidstreß neue, unbekannte Stoffwechselwege entstehen können, die zu neuen hormonell wirkenden Pflanzeninhaltsstoffen führen. Von den zirka 45 000 Lebensmitteln, die auf dem deutschen Markt sind, haben ungefähr 20 000 etwas mit Soja zu tun. Sojaöl steckt in Pflanzenfetten zum Braten, in Margarine, Brotaufstrichen, Kuchen, Süßwaren, Feinkostsaucen usw. Essen bedeutet mehr als sich einfach nur ernähren. Essen ist nicht nur ein lebenswichtiger Vorgang, sondern hat auch etwas mit Kultur, Moral und dem grundsätzlichen Verhältnis zur Natur zu tun. Wir halten Kennzeichnung von gentechnischen Lebensmitteln und weitere Verbraucherinformationen für ein fundamentales Recht der Bürgerinnen und Bürger in unserem Land. In der wirtschaftswissenschaftlichen Theorie ist immer wieder die Rede davon, daß sich der Markt nach Angebot und Nachfrage auspendelt. Eine ökologisch und werteorientierte Grundorientierung ist dort nicht vorgesehen. In der Studie „Zukunftsfähiges Deutschland" des Wuppertal Instituts, die es im Aufrag von Misereor und dem BUND erstellt hat, kommt dagegen dem Verbraucherverhalten bei dem gesellschaftlichen Erkämpfen einer „grünen" Marktagenda und Mitgestaltung der Produktion zentrale Bedeutung zu. Wie aber soll eine Verbraucherin ohne umfassende Kennzeichnung gentechnikfreie Produkte nachfragen? Herrschaft kommt in den demokratischen Staaten manchmal sehr versteckt daher. Bei den Verhältnissen auf dem Lebensmittelmarkt und auch den Verhältnissen auf dem Weltmarkt haben wir es eindeutig mit struktureller Gewalt zu tun: strukturelle Gewalt zwischen Konzernen und Lebensmittelanbietern gegenüber Verbrauchern, strukturelle Gewalt, die in Handelsverträgen zwischen Staaten niedergelegt sind. Ich möchte an dieser Stelle auf das Blair-HouseAbkommen mit den Vereinigten Staaten als Teil der GATT-Vereinbarungen zu sprechen kommen. Dieses beschränkt den Anbau von Raps und Sonnenblumen in der Europäischen Union. Es führt in Folge zu einem regelrechten Zwangsimport von US-amerikanischen Sojabohnen. Die Ölmühlen behaupten, die Vertriebswege für genveränderte und nicht veränderte Sojabohnen ließen sich nicht trennen. Fakt aber ist, daß die Anbieter diese Sojabohnen nicht trennen wollen. Soja wird in der Welt hauptsächlich von den Vereinigten Staaten, Argentinien und Brasilien angeboten. Mit einer Diversifizierung des Sojaangebots in zwei Kategorien könnte es sogar zu einem Vorteil für die Entwicklungsländer kommen. Dies aber versuchen die Vereinigten Staaten um jeden Preis zu verhindern. Ich frage die Regierungskoalition: Für wen sind Sie eigentlich da? Für die bundesdeutschen Verbraucherinnen und Verbraucher oder für die Sojafarmer der Vereinigten Staaten? Um eine grüne, ökologische, werteorientierte Marktagenda zu erkämpfen, die die Natur und Lebewesen respektiert und sie nicht nach kurzsichtigen Nützlichkeitskriterien umkonstruiert und entwertet, ist es unerläßlich, politische MarktGegenmacht aufzubauen. Editha Limbach (CDU/CSU): Der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen, der heute hier zur Debatte steht, greift zwar auch Gedanken auf, die durchaus vernünftig sind, ist aber dennoch insgesamt überflüssig. So wird verlangt, es dürften gentechnisch veränderte Lebensmittel nur dann in den Verkehr gebracht werden, wenn ihr Verzehr für die Verbraucher gesundheitlich unbedenklich sei. Das ist selbstverständlich ein vernünftiger Gedanke. Aber das ist doch schon geltendes Gesetz. Eines gesonderten Antrags bedarf es nicht. Natürlich darf - so steht es zum Beispiel im Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz (LMBG) - grundsätzlich kein Lebensmittel in den Verkehr gebracht werden, das diesem Anspruch der gesundheitlichen Unbedenklichkeit nicht gerecht wird. Wie gesagt, ein vernünftiger Gedanke, aber längst in Gesetz und Verordnung gegossen. In dem Antrag wird weiter verlangt, daß alle gentechnisch veränderten Lebensmittel gekennzeichnet werden müßten. Auch dies ist ein vernünftiger Gedanke. Deshalb hat der Bundestag schon längst die entsprechenden Beschlüsse gefaßt und deutlich gemacht, daß eine umfassende und praktikable Kennzeichnung für gentechnisch veränderte Lebensmittel notwendig ist. Daß entsprechende Regelungen auf der europäischen Ebene gelegentlich erst nach längeren Diskussions- und Entscheidungsprozessen erreicht werden können, ist zwar ärgerlich, ändert aber nichts daran, daß nicht nur der Bundestag selbst, sondern auch die Bundesregierung entschieden für die Kennzeichnung gentechnisch veränderter Lebensmittel eintreten und nicht erst auf Grund des heute vorliegenden Antrags dazu gebracht werden müssen. Noch einen weiteren Aspekt des Antrags möchte ich aufgreifen. Es wird gefordert, daß gentechnisch veränderte Lebensmittel nur nach sorgfältigen Prüfungen genehmigt werden dürfen. Auch dies ist ein vernünftiger Gedanke. Aber auch hier gibt es doch längst Vorschriften und Regelungen, die die Genehmigungsvoraussetzungen und die Genehmigung selbst klären, und zwar unter sehr strengen Anforderungen. Also erneut ein vernünftiger Gedanke, aber längst in die Tat umgesetzt. Sollte also der vorliegende Antrag tatsächlich nur gestellt worden sein, um Verbesserungen oder Ergänzungen bei bestehenden Gesetzen und Regelungen zu erreichen? Nein, das ist auch bei sehr sorgfältiger Lektüre und Analyse aus diesem Antrag nicht abzuleiten. Nein, hier wird der unvergängliche Titel „Rechtliche Regelung gentechnischer Lebensmittel" gewählt, um auf einem Dutzend Seiten in durchaus vernünftigen Gedanken versteckt den Einsatz der Gentechnik bei Lebensmitteln letztlich uninteressant, ja unmöglich zu machen. Weshalb sonst sollte ein nach strengen Maßstäben bereits geprüftes und genehmigtes Produkt noch einem zusätzlichen, komplizierten Genehmigungsverfahren unterworfen werden? Warum sonst sollten Zutaten und Zusatzstoffe, die mit gentechnisch veränderten Organismen hergestellt werden, nicht nur „die in der Zusatzstoff-Verkehrsverordnung festgelegten Qualitätsanforderungen hinsichtlich Reinheit, chemischer und mikrobieller Kontaminationen" einhalten, was vernünftig und richtig ist, sondern nach dem Willen der Antragsteller zusatzlich „auch weitere, im einzelnen noch zu formulierende gentechnisch-spezifische Anforderungen"? Bereits in der Debatte über die Kennzeichnung gentechnisch veränderter Lebensmittel am 1. Juni 1995 hat die Rednerin der Grünen die wahren Motive schon selbst benannt, als sie sagte, es gehe „bei der Gentechnologie um die Frage, ob und wie eine derartige Risikotechnologie überhaupt verantwortbar" sei. Verantwortliches Handeln ist in der Tat gefragt. Wir, die CDU/CSU, werden auch in Zukunft verantwortlich handeln, wie bisher in Fragen der Gentechnik. Wir werden aber nicht nur alles tun, um Risiken zu vermeiden, sondern wir werden auch die Chancen nutzen, die die Gentechnik bietet. Auf beides, Risikovermeidung und Chancenwahrung, haben die Menschen in unserem Land einen Anspruch. Antje-Marie Steen (SPD): Bei Nahrungsmitteln sind an die Sicherheit besonders hohe Maßstäbe anzulegen, denn wir nehmen sie täglich, ein ganzes Leben lang, zu uns. Über nichts sonst stimmen Verbraucher und Verbraucherinnen so schnell mit ihren Füßen ab wie bei dem Verdacht auf Lebensmittelmanipulation. Dies traf und trifft insbesondere zu bei in der Vergangenheit erfolgten Skandalen wie mit Pestiziden belastete Kinderkost, gepanschter Wein, Rinderwahnsinn. Die Bürger und Bürgerinnen verlieren das Vertrauen in die Unbedenklichkeit von Lebensmitteln. Mit dem Einzug der Gentechnologie in die Lebensmittelproduktion schicken sich Wissenschaft und Lebensmittelindustrie nun an, ein weiteres Feld des Mikrokosmos zu erobern und uns Verbrauchern und Verbraucherinnen die schöne neue Welt gestylter und designeter Nahrungsmittel vorzugaukeln. Möglicherweise werden diese neuen bio- und gentechnologischen Verfahren die wirtschaftliche Produktion und auch das alltägliche Leben in einer Weise verändern, die in bezug auf die Technologien nur mit dem Siegeszug der Mikroelektronik vergleichbar ist. Die SPD-Bundestagsfraktion hat ihre Haltung zum Problem der genetisch bearbeiteten Lebensmittel in mehreren Anträgen bereits in der vergangenen und auch in dieser Legislaturperiode (zuletzt durch Drucksachen 13/1549 und 13/1596) klar zum Ausdruck gebracht. Bis heute allerdings steht unser Antrag zur Kennzeichnung gentechnisch hergestellter und veränderter Lebensmittel noch im „Beratungsstau", oder ist es vielleicht die Absicht der Regierung, auch hier das Problem auszusitzen? Ein ähnliches Schicksal erlei- det die Novel-Food-Richtlinie, auch sie ist immer noch nicht abschließend beraten. Wir fordern die Bundesregierung auf, gegenüber den Gremien der Europäischen Union eine umfassende und ausnahmslose Kennzeichnungspflicht für gentechnisch hergestellte und veränderte Lebensmittel in Europa zu vertreten und auf deren Verankerung in der geplanten Novel-food-Verordnung hinzuwirken. Außerdem ist das Vorsorgeprinzip und die Verantwortung der Produzenten zu verankern. Die Unsicherheiten in der Risikoabschätzung neuer bio-technologischer Verfahren in der Lebensmittelproduktion rufen nach Maßnahmen, die für die Mehrzahl der Produkte geltenden Vorschriften zur Produkthaftung in der EU verbindlich auszuweiten auf die Urproduktion, die Entwicklungsrisiken und die möglichen ökologischen Folgen, die durch die Verbreitung gentechnisch veränderter Zellen und Zellbestandteile in Lebensmitteln erfolgen können. Wir stimmen dahin gehend mit dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen überein, daß es dringend erforderlich ist, gentechnisch hergestellte bzw. veränderte Lebensmittel, -zutaten und -zusatzstoffe im Sinne umfassenden Verbraucherschutzes zu regulieren. Gleichwohl gibt es aus Sicht der SPD konkrete Kritik am Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Eine GenLMV auf nationaler Ebene ist aus fachlicher Sicht nicht ausreichend und auch nicht erstrebenswert. Aufgrund der freien Warenströme im europäischen Binnenmarkt und infolge des § 47 a Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes könnte diese Verordnung die Vermarktung gentechnisch veränderter Lebensmittel nicht verhindern. Nach § 47 a LMBG können Produkte, die in anderen Ländern der EU bereits rechtmäßig in den Verkehr gebracht worden sind, auch dann nicht vom deutschen Markt ferngehalten werden, wenn sie die Kriterien des nationalen Lebensmittelrechtes nicht erfüllen. Sie erhalten dann eine sogenannte Allgemeinverfügung, also eine Zulassung für den deutschen Markt. Den Weg, den die Kolleginnen und Kollegen von Bündnis 90/Die Grünen propagieren, halten wir daher für wenig wirksam, um den notwendigen Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher zu sichern. Zudem wird offenbar übersehen, daß gentechnisch veränderte Organismen bereits eine Zulassung nach dem Gentechnikgesetz benötigen, wie es die Richtlinie der Europäischen Union vorsieht. Diese Zulassung aber gilt nicht für Produkte, die aus diesen Organismen hergestellt werden. Konkret: das Tomatenmark, das aus gentechnisch veränderten Tomaten hergestellt ist, benötigt keine neue Zulassung. Auch hier ist Transparenz gefordert. Der Verbraucher muß erkennen, ob gentechnisch veränderte Ausgangsprodukte zur Herstellung des Lebensmittels verwandt wurden. Grundsätzliche Übereinstimmung mit dem vorliegenden Antrag, auch wenn sich im Detail für uns Überarbeitungsbedarf ergibt, können wir zu folgenden Punkten signalisieren: - Aufforderung an die Bundesregierung, auf die EU bei der Schaffung der Novel-Food-Verordnung hinsichtlich einer umfassenden Zulassungs- und Kennzeichungs-VO einzuwirken und - Aufforderung an die Bundesregierung, innerhalb der Codes-Alimentarius-Kommission auf die Erarbeitung von entsprechenden Empfehlungen und Standards hinzuwirken. Auf dem europäischen Markt gibt es bereits genmanipulierte Nahrungsprodukte, insbesondere genmanipulierte Milchprodukte sowie Tomaten, Kaffee, Kakao, Vanille, Bananen und Zuckerrüben. Sehr viel tut sich im Enzymbereich, also bei der Anwendung der Enzyme, die aus oder durch gentechnisch veränderte Mikroorganismen gewonnen werden. Wieviele solcher Produkte auch in der Bundesrepublik angeboten werden, ist im Moment aufgrund der mangelhaften Kennzeichnung nicht auszumachen, allerdings entstehen 40 Prozent der Nahrungsmittel unter Zuhilfenahme von manipulierten Enzymen. Unbemerkt von der Öffentlichkeit erreichen immer mehr Lebensmittel unsere Küche. Ab Herbst 1996 wird eine gentechnisch veränderte Sojabohne aus den USA in Deutschland zu Sojaöl verarbeitet, in Margarine oder anderen Fettprodukten auf dem deutschen Markt auftauchen, ohne Kennzeichnung der Genmanipulation, ebenso wie holländischer Radiccio, für den ein EU-weites Genehmigungsverfahren läuft. Verbraucher und Verbraucherinnen haben das Recht auf ausnahmslose, umfassende und verständliche Produktinformation. Ein verbindliches Zulassungsverfahren ist unverzichtbar, die Genehmigungsverfahren sind unter Beteiligung von Verbraucher- und Umweltverbänden sowie durch die Veröffentlichung der Ergebnisse transparent zu machen. In großem Umfang laufen in Deutschland Freilandversuche mit gentechnisch veränderten Pflanzen, so auch in meinem Wahlkreis Ostholstein mit manipuliertem Raps. Bei den Versuchen sind die Risiken der Freisetzung für Natur und Umwelt nicht absehbar. Freigesetzte Organismen und manipulierte Erbinformationen sind nicht rückholbar und können zu bisher unbekannten ökologischen und ökonomischen Folgen führen. Außerdem erhöht sich die Abhängigkeit der Landwirtschaft von der Agrarindustrie noch weiter, so wie sich auch der Trend zu Monokulturen verstärkt. Als vor kurzer Zeit die belgische BiotechnologieFirma Plant Genetic Systems (PGS) ihr gentechnisch verändertes Saatgut für Raps auf den Markt brachte, hat die Bundesregierung keinen Widerspruch eingelegt und eine Kennzeichnungspflicht nicht verlangt. Damit ist der Präzedenzfall geschaffen für die Vermarktung gentechnisch veränderter Nutzpflanzen, da bereits die Zulassung für die Verwertung in Nahrungs- und Futtermitteln beantragt wurde. Man kann sich unschwer des Eindrucks erwehren, daß der Mensch sich zum Schöpfer neuen Lebens aufschwingt, damit aber Artenvielfalt vernichtet und ökologische Ansätze in der Landwirtschaft verhindert. Mir allerdings erscheint es erstrebenswert, lie- ber eine verfaulte Erdbeere auf dem Teller zu finden als unübersehbare Risiken für Umwelt und Menschen durch freigesetzte transgene Lebewesen in Kauf zu nehmen oder an einer Allergie zu erkranken durch eine manipulierte Erdbeere, die, mit einem Fischantigen ausgerüstet, diese Erkrankung auslöst. Geradezu grotesk muß der Beschluß des EU-Ministerrates für eine EU-weite Regelung anmuten, nur bei solchen Lebensmitteln eine Kennzeichnung vorzusehen, wenn sich das Produkt „signifikant" von den konventionellen unterscheidet, also nur solche Lebensmittel, denen man die Veränderung durch gentechnische Verfahren bereits ansieht. Bewußte Kaufentscheidungen der Verbraucher werden dadurch unterlaufen. Nach Umfragen wünschen mehr als 50 Prozent der EU-Bevölkerung eine Kennzeichnung; in Deutschland sogar mehr als 90 Prozent. Mit diesem Entscheid in der Frage nach Kennzeichnung leistet sich der Ministerrat die größte Mißachtung der Verbraucherinteressen, wenn er der Kennzeichnung eine Absage erteilt. Und noch immer schmort die Novel-Food-Verordnung in Brüssel. Wir fordern auch im Sinne des vorsorgenden Verbraucherschutzes eine Festschreibung der umfassenden Verantwortung des Anbieters für sein Produkt, eine Produkthaftung der Urproduktion und der Entwicklungsrisiken sowie eine Umkehr der Beweislast. Der Erhalt des ökologischen Gleichgewichts der Erde ist wichtiger denn je. Die SPD-Bundestagsfraktion nutzt deshalb auch in der vergangenen Woche die in Leipzig stattfindende sogenannte Technische Konferenz zur Erhaltung der biologischen Vielfalt, um erneut auf die Notwendigkeit des Erhalts der genetischen Ressourcen hinzuweisen. Dazu wurde der SPD-Antrag „Erhaltung und Nutzung der biologischen Vielfalt landwirtschaftlicher Nutzpflanzen" formuliert, der die notwendigen Maßnahmen definiert. Nachdenklich muß stimmen, daß überraschenderweise die EU-Kommission ihren Vorschlag zur Zulassung von gentechnisch verändertem Mais zurückgezogen hat. Kritiker sehen in der Freisetzung der Pflanze sowohl Gefahren für die menschliche Gesundheit als auch für das Ökosystem. Anscheinend sind die von uns immer wieder erhobenen Vorwürfe wegen der fehlenden Umwelt- und Gesundheitsverträglichkeitsabschätzung doch bittere Realität. Deshalb muß die Bundesregierung nachdrücklich aufgefordert werden, die Forschung bezüglich alternativen gesundheits-, umweit- und sozialverträglichen Erzeugungsmethoden für Lebensmittel sowie bezüglich der Risiken und Sicherheitsfragen gentechnischer Verfahren in der Lebensmittelherstellung zu fördern. Ich möchte nochmals darauf hinweisen, daß wir inhaltlich dem vorgelegten Antrag im weitesten Sinne folgen können, allerdings den vorgeschlagenen Weg einer GenLMV als für nicht wirksam halten. Es muß das Ziel des vorsorgenden Verbraucherschutzes sein, eine umfassende und ausnahmslose Kennzeichnungspflicht für gentechnisch hergestellte und veränderte Lebensmittel in ganz Europa verpflichtend zu erreichen. Dazu ist eine Verankerung der vorgenannten Ziele in der geplanten Novel-Food-Verordnung zu erwirken. Dr. Dieter Thomae (F.D.P.): Mir fehlt das Verständnis dafür, daß ein solcher Antrag zum jetzigen Zeitpunkt beraten werden muß. Wir haben die Situation, daß auf der europäischen Ebene eine Einigung zu den Fragen der Zulassung und Kennzeichnung gentechnologisch hergestellter Lebensmittel angestrebt wird. Die Anstrengungen laufen auf Hochtouren, und es ist keinesfalls ausgeschlossen, daß man hier zu einer vernünftigen und praktikablen Lösung kommt. Vor diesem Hintergrund ist eine nationale Initiative für mich zum jetzigen Zeitpunkt weder notwendig noch sinnvoll. Vielmehr sollten die Ergebnisse der Beratungen auf der europäischen Ebene zunächst abgewartet werden. Die von den Grünen beschworene Gefahr, daß nunmehr gentechnologisch veränderte Lebensmittel auf den bundesdeutschen Markt strömen, kann ich so nicht teilen. Überhaupt, wenn man sich einmal den Antrag ein wenig genauer anschaut, dann hat man den Eindruck, die Grünen würden am liebsten jedes Lebensmittel einem Zulassungsverfahren und die Produkte, die heute schon auf dem Markt sind, selbstverständlich auch einem Nachzulassungsverfahren unterwerfen. Dann hätten wir dort die gleichen Probleme wie im Arzneimittelbereich, allerdings um ein Mehrfaches vom Umfang her potenziert. Das ist für mich die Perversion berechtigter Schutzinteressen der Verbraucherinnen und Verbraucher. Worauf es ankommt, ist, ein geregeltes Verfahren für die Produkte zu finden, bei denen gesundheitliche Auswirkungen auf den menschlichen Organismus nicht von vornherein völlig ausgeschlossen werden können. Worauf es für mich auch ankommt, ist, daß der Verbraucher darüber informiert wird, was er kauft. Das bedeutet eindeutig: Wir brauchen eine umfassende Kennzeichnungspflicht gentechnologisch hergestellter Lebensmittel, die so praktikabel sein muß, daß sich ihr Informationsgehalt dem Käufer erschließen kann. Mit einer ellenlangen Auflistung unbekannter Begriffe wird man dem nicht gerecht. Ich stelle damit fest, daß das in der Novel-FoodVerordnung vorgesehene Verfahren einer Zulassung durch die nationalen Behörden mit entsprechender Zulassung in anderen EG-Ländern, sofern es keine Einsprüche gibt, sinnvoll und praktikabel ist. Die Einleitung eines gemeinschaftlichen Verfahrens für die Fälle, in denen Bedenken gegen die Zulassung geltend gemacht werden, ist sachgerecht und sinnvoll. Dieses Verfahren sollte zur Anwendung kommen. Es garantiert am besten eine EG-weit einheitliche Handhabung und ist damit einem nationalen Zulassungsverfahren allemal vorzuziehen. Darüber hinaus gehe ich davon aus, daß sich die Bundesregierung wie bisher auch weiterhin dafür stark machen wird, daß es auf der europäischen Ebene eine praktikable und sinnvolle Kennzeichnung gentechnologischer Lebensmittel geben wird. Wolfgang Bierstedt (PDS): Die mit Änderung vom Europaparlament am 13. März diesen Jahres verabschiedete „Novel-Food-Verordnung" macht die Behandlung des hier vorliegenden Antrags der Fraktion des Bündnisses 90/Die Grünen, dem wir trotz einiger Bedenken zustimmen werden, zwingend notwendig. Die PDS tritt vom Grundsatz her nach wie vor für ein Verbot von gentechnisch manipulierten Lebensmitteln ein. Wir bezweifeln, daß die bisher verwendeten Genehmigungs- und Zulassungsverfahren mögliche chronisch-toxische, karzinogene, teratogene, mutagene oder allergene Effekte mit einer hinreichenden Sicherheit ausschließen. Auch maßgebliche deutsche Vertreter haben in Brüssel gegen die Verordnung gestimmt. Ich habe den Verdacht: Sie waren erst dagegen, als sicher war, daß trotzdem eine ausreichende Mehrheit für eine Befürwortung gegeben war. Ich mache meine Vermutung daran fest, daß es kein ernsthaftes Bemühen gegeben hat, zumindest minimale Ausnahmeregelungen verankern zu wollen; denn die Verordnung weist einige grundlegende Mängel auf. Sie sieht beispielsweise keine Kennzeichnung von Lebensmitteln mit gentechnisch hergestellten Aromen und Zusatzstoffen vor, die voraussichtlich das Gros der Gennahrung bilden werden. Sie sieht die Kennzeichnung der Lebensmittel nur bei nachweisbarer chemischer Veränderung vor. Ketchup aus gentechnisch manipulierten Tomaten ist demzufolge zu kennzeichnen, Zucker aus gentechnisch manipulierten Zuckerrüben dagegen nicht. Es wird auch kein Regelwerk für eine umfassende Haftung und ebenfalls kein öffentliches Register der neuartigen Lebensmittel geben. Hier setzt unsere Kritik am vorliegenden Antrag ein. Die Kollegen von Bündnis 90/Die Grünen gehen richtigerweise von dem Grundsatz aus: Wenn schon kein Verbot zu erreichen ist, dann wenigstens eine hinreichende Kennzeichnung. Ihr Antrag setzt aber den allseitig informierten und bewußten Verbraucher voraus, der für sich persönlich und natürlich für seine Familie in der Lage ist, aus der Vielzahl der verschiedenartigen Produktinformationen eine mögliche Gefährdung seiner Gesundheit und der seiner Familienmitglieder im weitesten Sinne erkennen kann. Nicht nur die permanente Beteuerung der Industrie, das gentechnisch manipulierte Lebensmittel bei Verzehr völlig unbedenklich sind, auch das Kaufverhalten des überwiegenden Teils der Bevölkerung, das heißt die auschließliche Orientierung am Preis, werden die bezweckte Absicht weitestgehend ins Leere laufen lassen. Dieses daraus abzuleitende zukünftige Verhalten der Verbraucher wird dann dazu benutzt werden, die Barrieren für die interessierte Industrie weiter herunterzubrechen, bis wir dann plötzlich und völlig unerwartet vor einem neuen Desaster stehen werden. Gestatten Sie mir als bekennender Atheist den Spruch, den die Herren aus der Koalition vielleicht verstehen werden: „Davor möge uns Gott bewahren." Um meine Zweifel zu belegen, will ich ihre Aufmerksamkeit auf die mittlerweile von zwei amerikanischen Universitäten festgestellten allergenen Belastungen lenken, die sich aus dem Verzehr gentechnisch manipulierter Sojabohnen, für die es übrigens keine Kennzeichnungspflicht gibt, ableiten lassen. Wir werden diesem Antrag, trotz meiner geäußerten Bedenken, zustimmen. Dr. Sabine Bergmann-Pohl, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminisster für Gesundheit: Der Bundestag beschäftigt sich heute mit einem Antrag vom August 1995, einem Antrag, der durch die erfreuliche Entwicklung im europäischen Rahmen mittlerweile in vielen Punkten überholt ist, dessen grundsätzliches Thema Gentechnik aber für niemanden an Bedeutung verloren hat, erst recht nicht für einen Industriestaat wie die Bundesrepublik Deutschland. Kein Industriestaat dieser Erde kann sich neuen Techniken verschließen. Und es ist unsere Aufgabe, die Voraussetzungen für einen verantwortlichen Umgang mit modernen Hochtechnologien zu schaffen. Das gilt im besonderen für die Bio- und Gentechnik. Dabei sind drei Forderungen in jedem Fall unverzichtbar: Wir brauchen zum einen eine umfassende rechtliche Grundlage und zwar europaweit. Zum zweiten brauchen wir sichere Zulassungsverfahren. Die Verordnung der Europäischen Union erfüllt dieses Kriterium. Und zum dritten ist eine umfassende und zugleich praktikable Kennzeichnung unverzichtbar. Sie ist die wichtigste Voraussetzung für die Akzeptanz der Gentechnik im Lebensmittelbereich. Wer hier die Zügel schleifen läßt, wird das Vertrauen in diese Technik nicht gewinnen. Darin sind wir uns alle einig. Wir alle waren uns in der Debatte am 1. Juni 1995 zum selben Thema in diesem Hause auch darin einig, daß der Gemeinsame Standpunkt des Rates der Europäischen Union in der wichtigen Frage der Kennzeichnung gentechnisch hergestellter Lebensmittel und Lebensmittelzutaten nicht akzeptabel ist. Deshalb hat die Bundesregierung diesem Gemeinsamen Standpunkt auch nicht zugestimmt. Wir haben es deshalb sehr begrüßt, als im März 1996 das Europäische Parlament mehrere Änderungsanträge zu diesem Gemeinsamen Standpunkt angenommen hat. Wir haben diese Änderungen vor allem deshalb begrüßt, weil die von der Bundesregierung stets vertretene Forderung nach umfassender Kennzeichnung den Änderungsanträgen des Europäischen Parlaments weit entgegenkommt. Im übrigen haben Forderungen des Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Genehmigungsverfahren, zur Sicherheitsbewertung und nun auch zur Kennzeichnung Eingang in den Entwurf gefunden. Wir hoffen sehr, daß der Rat der Europäischen Union die Änderungsanträge des Europäischen Parlaments annehmen wird. Denn wir brauchen so rasch wie möglich eine verbindliche Regelung, damit diese endlose Geschichte endlich zu einem Abschluß gebracht werden kann. Ich sage aber auch noch einmal in aller Deutlichkeit: Wir brauchen in einem wirtschaftlich vereinten Europa, in einem Europa ohne Grenzen eben auch in diesem Punkt eine europäische Regelung. Dieser Forderung wird der Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen nicht gerecht. Wer heute noch für eine nationale Kennzeichnungspflicht und strikte Zulassungsbestimmungen für gentechnisch veränderte Lebensmittel in Deutschland plädiert, hat nicht begriffen oder will nicht verstehen, daß solche Fragen nur europaweit gelöst werden können. Das haben wir am Beispiel BSE gesehen. Es hat keinen Sinn, nationale Supersicherheits- und Genehmigungsbehörden aufzubauen, die mit Sicherheit nicht das erreichen, was wir alle wollen. Nämlich eine umfassende Sicherheit und einen höchstmöglichen Schutz der Verbraucher. Deswegen lehnen wir auch in diesem Punkt nationale Alleingänge ab. Wir setzen weiterhin auf eine vernünftige und praktikable europäische Lösung. Nun ist auch von den Grünen in den vergangenen Tagen leider der Eindruck erweckt worden, als ob Deutschland bis zu dieser verbindlichen europäischen Regelung so etwas wie ein „El Dorado" -Absatzgebiet für gentechnisch hergestellte Lebensmittel aus aller Herren Länder ist. Und noch dazu würden die Verbraucher getäuscht, weil solche Produkte nicht gekennzeichnet werden. Alles in allem: Ein Kartell von Wirtschaftsinteressen habe sich wieder einmal angeschickt, gegen Verbraucher und Umweltinteressen zu verstoßen. Wer so nachlässig argumentiert, hat ganz offensichtlich Nachhilfeunterricht bitter nötig. Zu den Fakten: Nach geltendem Gentechnikrecht ist eine Kennzeichnung von Produkten, die gentechnisch veränderte Organismen enthalten oder aus solchen bestehen, nur dann möglich, wenn das unter Sicherheitsgesichtspunkten zum Schutz von Mensch und Umwelt notwendig ist. Hier wird je- der einzelne Fall geprüft und zwar nach strengen Kriterien, die jedes mögliche Risiko berücksichtigen. Die Produkte, um die es geht - wie zum Beispiel Soja, Mais, über sie ist in Brüssel im übrigen überhaupt noch nicht entschieden worden -, sind gegenwärtig eben nicht auf dem deutschen Markt. Wir müssen uns allerdings darauf einstellen, daß sie in Kürze auf unseren Markt kommen. Um so wichtiger ist, daß wir alle Bemühungen darauf richten, daß die Verordnung für neuartige Lebensmittel bald verabschiedet wird und zwar mit der dort festgelegten Kennzeichnung. Ich appelliere an Sie alle, statt unbewußt oder bewußt Unsicherheit und Angst zu verbreiten, diese Bemühungen zu unterstützen. Nur damit tragen Sie zu einem wirklichen Verbraucherschutz bei. Anlage 11 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 14 (Beschlußempfehlung zu dem Antrag: Umfassendes Atomteststoppabkommen) Uta Zapf (SPD): Seit mehr als zwei Jahren haben zunächst 37 Staaten der Genfer Abrüstungskonferenz und seit 17. Juni 1996 60 Staaten über ein umfassendes Teststoppabkommen beraten. Morgen sollte sich entscheiden, ob dieser wichtige Vertrag zustande kommt, damit er noch rechtzeitig der UN-Vollversammlung übermittelt werden und im Herbst 1996 unterzeichnet werden kann. Zur Stunde sieht es so aus, daß der Vertragstext erst Ende Juli/Anfang August abgestimmt werden kann. Es wäre ein Drama, wenn es kurz vor dem Ziel zu einer Totgeburt käme. Wir haben hier im Deutschen Bundestag heute die Chance mit einer interfraktionellen Beschlußempfehlung von SPD, CDU/CSU und F.D.P., ebenso wie wir es in früheren Fällen gemacht haben, dieses wichtige Abkommen zu unterstützen. Dieser Vertrag hat gewiß viele Mängel - wie der Atomwaffensperrvertrag -, dennoch ist er in der jetzt konzipierten Form ein Fortschritt. Ein Verbot nuklearer Explosionen ist besser als kein Teststopp. Wir haben - wie schon im Fall des Nichtverbreitungsvertrages und des Vertrages zur konventionellen Abrüstung - auch diesmal Kompromisse geschlossen. Die Wichtigkeit in der Sache rechtfertigt dies. Am Montag dieser Woche hat der Vorsitzende des Ad-hoc-Ausschusses zum nuklearen Teststopp, Jaap Ramaker, einen neuen Vertragstext vorgelegt, der nochmals einen Versuch darstellt, in den umstrittenen Punkten einen Konsens zu finden. Schon am 28. Mai hatte Ramaker einen Entwurf vorgelegt, der aber besonders auf den Widerstand Indiens und Chinas stieß. Wir unterstützen den Umfang des Verbotstatbestandes, der alle nuklearen Explosionen untersagt. Es ist zu begrüßen, daß China auf seine ursprüngliche Forderung nach Zulassung sogenannter friedlicher Testexplosionen verzichtet hat. Eine Überprüfungskonferenz in zehn Jahren soll diesen Punkt nochmals diskutieren - ein Kompromiß, mit dem man leben kann. Viele hätten einen weitergehenden Verbotstatbestand begrüßt, so wie auch der Änderungsantrag der Grünen ausweist. In unserem ursprünglichen Antrag waren die subkritischen Tests aufgeführt. Selbst in der Wissenschaft herrscht jedoch keine Einigkeit über den Stellenwert dieser hydronuklearen Tests, bei denen zwar nukleares Material benutzt wird, aber keine Kettenreaktion entsteht. Die Zulassung von hydronuklearen subkritischen Explosionen kann nicht dazu führen, daß neue Kernwaffendesigns entwickelt werden. Dazu bedarf es immer eine Testexplosion. Zudem sind subkritische Tests nicht mit seismischen Mitteln verifizierbar, sondern nur durch VorOrt-Inspektionen. Deshalb war die SPD bereit, auf diesen Punkt zu verzichten. Bei den vorgesehenen Verifikationsmitteln des Vertrages können Vor-OrtInspektionen nur durch einen Verdacht ausgelöst werden, der mit seismischen Messungen untermauert ist. Die Argumentation, diese Tests seien zur Überprüfung der Sicherheit vorhandener Atomsprengköpfe erforderlich, kann allerdings nicht ganz überzeugen, da nach Auffassung vieler Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen die hydrodynamischen Explosio- nen, die ohne Kernmaterial vorgenommen werden, hierfür ausreichen. Computersimulationen verbieten zu wollen, wie dies der Änderungsantrag der Grünen fordert, ist illusorisch. Computermodellierung zusammen mit hydronuklearen oder hydrodynamischen Tests kann unterirdische Kernwaffentests bei der Entwicklung einfacher Kernwaffen sehr wohl ersetzen. Ein einfacher PC genügt, wie das Beispiel Irak zeigt. Insofern kann der CTBT nur der weiteren Entwicklung von Kernwaffen Grenzen setzen. Die Befürchtung, daß mit subkritischen Tests und Computersimulation die vorhandenen Atomwaffen in gewissem Umfang qualitativ weiterentwickelt werden können, muß ernst genommen werden. Aber wer diese in den Verbotstatbestand aufnehmen will, versetzt dem CTBT den Todesstoß. Es wäre zu begrüßen, wenn das Angebot der USA an Frankreich und möglicherweise Rußland realisiert würde, Testdaten aus früheren Atomversuchen auszutauschen. Es wäre ein Schritt in Richtung Kooperation in Sicherheitsfragen, wenn die Technologie der Computersimulation allen offiziellen Atommächten zur Verfügung gestellt würde, damit sich kein Staat einseitig technologische Vorsprünge verschaffen kann, was den qualitativen Rüstungswettlauf wieder anheizen könnte. Der Verzicht auf Atomtests ist also im Kern kein direkter Schritt zur substantiellen atomaren Abrüstung, aber er wird eine qualitative nukleare Entwicklung bremsen. Darüber hinaus ist er ein Schritt zum Schutz der Umwelt und ein wichtiges Instrument zur Verhinderung der Proliferation. Er zielt vor allem auf die Schwellenstaaten Indien und Pakistan, aber auch auf Staaten, denen atomare Gelüste unterstellt werden können, wie Iran, Irak oder Lybien. Kernstück eines solchen Vertrages sind seine Verifikationsmechanismen. On-site inspections, also Inspektionen vor Ort, müssen möglich sein. Auch hier wird es wohl einen Kompromiß in Genf geben. Ursprünglich sollten schon Verdachtmomente, die mit nationalen technischen Mitteln - also seismischen Messungen - gewonnen wurden, Vor-Ort-Inspektionen auslösen können. Dies hätte eine schnelle Überprüfung des Verdachtes ermöglicht. Der jetzt vorliegende Entwurf bleibt dahinter zurück. Jetzt sollen erst dann solche Inspektionen ausgelöst werden, wenn das noch aufzubauende internationale Meßsystem diesen Verdacht erhärtet. Wir bedauern dies, aber da der Vertrag als Ganzes einen großen Fortschritt darstellt, darf dies kein Punkt sein, an dem er scheitert. Die schwierigste Hürde des Vertrages besteht in der Vorschrift, daß zum Inkrafttreten nicht nur alle Atomwaffenstaaten zeichnen müssen, sondern auch die Schwellenstaaten Indien, Pakistan und außerdem Israel. Diese drei Staaten sind dem Nichtverbreitungsvertrag nicht beigetreten. Indien hat angekündigt, den CTBT nicht zu zeichnen, aber wir hoffen, daß es den Entwurf nicht durch ein Veto verhindern wird. Indiens Anspruch, im Vertrag müsse auch der Rahmen für vollständige nukleare Abrüstung vorgezeichnet sein, ist in keiner Weise berücksichtigt. Pakistan wird nicht zeichnen, wenn Indien dem Vertrag fernbleibt. Jüngsten Meldungen zufolge ist jedoch zu erwarten, daß Israel den CTBT unterzeichnen wird. In meinen Augen ist es nicht klug, auf die Zusage zur nuklearen Abrüstungsverpflichtung im Rahmen des CTBT zu verzichten, wenn dies das Zustandekommen des Vertrages verhindert. Wichtig ist aber, daß der Vertrag überhaupt in Kraft treten kann. Der politische Druck und die Sogwirkung, dem Vertrag beizutreten, könnten genutzt werden, potentielle Schwellenländer zum Beitritt zu bewegen. Voraussetzung dafür wäre allerdings, daß die Fehler, die bei der unbefristeten Verlängerung des Nichtverbreitungsvertrages gemacht wurden, nicht wiederholt werden. Die französischen Tests kurz nach Abschluß der Verlängerungskonferenz des NPT wirken sich verheerend aus. Die Atomwaffenstaaten müssen endlich Bereitschaft zeigen, den Prozeß der atomaren Abrüstung weiterzutreiben. Dieses Signal ist dringend notwendig. Wir appellieren an die Atommächte, dieses Signal deutlicher und glaubwürdiger zu setzen als im Zusammenhang mit der unbefristeten und unkonditionierten Verlängerung des NPT. Fatal wäre es, wenn China an seinem Vorhaben festhielte, bis zum Inkrafttreten des CTBT weitere Tests durchzuführen. Das könnte Indien und Pakistan veranlassen, den Vertrag nicht zu unterzeichnen. Ohne Schwellenländer aber würde dieser Vertrag nur ein Stück Papier bleiben. Es darf nicht der einzige Zweck dieses Vertrages bleiben, den Zutritt zum Atomclub zu verriegeln. Weitere Proliferation zu verhindern ist ein zentrales und wichtiges Ziel, das aber nur dann erreicht werden kann, wenn gleichzeitig die Tür zur atomaren Abrüstung nicht verschlossen wird. Deswegen muß sich die Bundesregierung gegenüber der russischen Regierung mit größerem Engagement als bisher dafür einsetzen, daß der START-IIVertrag von Rußland ratifiziert wird, damit eine neue Abrütungsrunde, START III, begonnen werden kann, an der sich alle Atomwaffenstaaten beteiligen. Die Einsetzung eines Ad-hoc-Ausschusses zur nuklearen Abrüstung bei der Genfer UN-Abrüstungskonferenz wäre in diesem Zusammenhang ein wichtiges politisches Signal. Wir müssen jetzt verstärkt darauf drängen, daß das Cut-off-Abkommen zum Verbot der Produktion waffenfähigen Spaltmaterials mit Vorrang in Angriff genommen wird. Alles vorhandene Spaltmaterial muß einbezogen werden. Die bereits existierenden riesigen Lagerbestände aus ziviler Wiederaufarbeitung und aus militärischer Abrüstung müssen internationaler Kontrolle unterworfen werden. Außenminister Kinkel hat in seiner Zehn-PunkteInitiative die Einrichtung eines internationalen Pluto- nium-Regimes verlangt. Ich sehe aber keine politischen Anstrengungen der Bundesregierung, dies auf den Verhandlungstisch zu bringen. Unglaubwürdig bleiben solche Vorschläge, wenn die Bundesregierung noch nicht einmal ihre eigenen Plutoniumbestände offenlegt. Dies muß sich ändern! Andere Länder haben ihre Plutoniumbestände bereits deklariert. Die Bundesregierung sollte sich ihnen anschließen. Es steht Deutschland gut an, gerade als erklärter Nichtkernwaffenstaat in atomaren Fragen keinen Verdacht auf Verschleierung aufkommen zu lassen. Wir appellieren an alle Verhandlungsstaaten in Genf, Kompromißbereitschaft zu zeigen und den amerikanischen Vorschlägen zu folgen. Wir appellieren auch an die Atomwaffenstaaten, endlich substantielle Schritte zu weiterer atomarer Abrüstung zu tun. Wenn der CTBT scheiterte, wäre dies ein fataler Rückschlag für die gesamte Abrüstungspolitik. Dr. Friedbert Pflüger (CDU/CSU): Seitdem es Atomtests gibt und sie der Öffentlichkeit bekannt wurden, spätestens aber seit den Abwürfen der Atombomben auf Hiroshima und Nagasaki am 6. und 9. August 1945, gibt es Bestrebungen, Atomtests zu verbieten. Der erste Nukleartest wude am 16. Juli 1945 in Alamogordo im US-amerikanischen Bundesstaat New Mexico durchgeführt. Der letzte fand auf dem chinesischen Versuchsgelände in Lop Nor am 8. Juni 1996 statt. Insgesamt sah die Welt in den vergangenen 51 Jahren 2 054 Atomtests - und wir sind uns in diesem Hause wohl alle einig, daß dies wirklich mehr als genug sind. Daher ist es bedauerlich, daß - wie es scheint - die laufenden Verhandlungen über ein Umfassendes Atomteststoppabkommen - CTBT -, die an diesem Freitag zu Ende geführt werden sollten, zumindest vorläufig an Widerspruch vor allem Indiens gescheitert sind. Ein erster Teilerfolg im Bemühen, Atomtests zu bannen, konnte 1963 mit dem sogenannten Partial Testban Treaty - PTBT -, dem Deutschland bereits 1964 beigetreten ist, erreicht werden. Dieses Abkommen verbot Atomtests in der Atmosphäre, unter Wasser und im Weltraum und konnte, insbesondere durch das Verbot atmosphärischer Tests, die schlimmsten ökologischen Folgen verhindern. Dennoch wurde das Ziel eines Umfassenden Teststopps nie aus den Augen verloren und zuletzt auf der Konferenz zum Nichtverbreitungsvertrag im Mai 1995 nochmals von der internationalen Staatengemeinschaft deutlich bekräftigt. Dieser Vertrag über ein wirklich Umfassendes Atomteststoppabkommen ist ein Wert an sich, ein Abkommen sui generis. Es soll Atomtests verbieten, gleichgültig ob in Wasser, Luft, Boden oder dem Weltraum, und es soll sicherstellen, daß dieses Verbot auch verifiziert und kontrolliert wird - nicht mehr und nicht weniger. Wer diesen Vertrag mit weiteren Forderungen belastet, überfrachtet ihn und bringt ihn damit letztlich zum Scheitern. Dies gilt sowohl national als auch international: National richtet sich diese Mahnung vor allem an die Grünen, aber auch an die PDS, von denen ich allerdings auch gar nichts anderes erwartet habe, als daß sie mit unrealistischen und damit sogar kontraproduktiven Forderungen aufwarten. Zu verlangen, das Atomteststoppabkommen solle nicht nur die Tests selbst verbieten, sondern auch die sogenannten subkritischen Tests und Computersimulationen, geht nun wirklich an der Sache vorbei. Es ist international und fachlich unumstritten, daß bei den subkritischenTests die „Kritikalität" der Spaltmasse nicht erreicht wird. Das heißt, es liegt kein Explosionscharakter mit einer Selbstunterhaltung der Explosion aus der Spaltenergie, die für Atombomben charakteristisch ist, vor. Deshalb können die subkritischen Tests anders als die früher diskutierten und vom Vertragsentwurf mittlerweile erfaßten „hydronuklearen" Tests, auch nicht vom Verbotstatbestand eines Atomteststoppabkommens erfaßt werden. So wünschenswert dies vielen auch aus politischen Gründen erscheinen mag, so ist diese Forderung doch weder international durchsetzbar noch entspricht sie der ursprünglichen Absicht des Abkommens. Das gleiche gilt übrigens auch für Computersimulationen. Auch international darf das Abkommen nicht durch übermäßige Forderungen überfrachtet werden. Die Forderung Indiens, im Vertrag zugleich konkrete Abrüstungsschritte von Nuklearwaffen festzulegen, ist nicht akzeptabel. Das Atomteststoppabkommen ist kein Vehikel zur Durchsetzung weitergehender Ziele. Dies hat auch der US-amerikanische Chefunterhändler sehr eindrucksvoll dargelegt: Das Abkommen sei ein unverzichtbarer Schritt, wenn die vollständige Vernichtung aller Atomwaffen jemals erreicht werden solle. Doch wer nun versuche, das Verbot von Atomtests mit anderen Zielen, vor allem der weiteren Vernichtung von Atomwaffen, in einem Vertrag zu verknüpfen, nehme bewußt das Scheitern des Vertrags in Kauf. Diejenigen Staaten, die diese Verknüpfung fordern, wollen - so Ledogar - eigentlich nichts anderes als den erfolglosen Abbruch der Gespräche. Befürchten sie, sonst ihre eigenen nuklearen Waffenpläne aufgeben zu müssen? Dieser Vorwurf richtet sich vor allem gegen Indien, das als sogenannte Krypto-Atommacht oder als atomares Schwellenland bekannt ist. Indiens Weigerung, der Inkrafttretungsklausel des Vertrages zuzustimmen, ist nicht nachzuvollziehen. Danach soll der Vertrag nur dann in Kraft treten, wenn neben den fünf Atommächten auch die atomaren Schwellenländer Indien, Pakistan und Israel zugestimmt haben. Indien sieht hier eine Einschränkung seiner Souveränität und kritisiert, daß der nukkleare Status quo festgeschrieben würde. Doch stellt sich hier nicht in aller Deutlichkeit die Frage, ob der Verdacht des US-Chefunterhändlers Ledogar, manche Staaten wollten ein Scheitern der Verhandlungen, um ihre eigenen Atomprogramme ungehindert vorantreiben zu können, nicht berechtigt ist? Alle Staaten der Welt sollten ein natürliches Interesse am Atomteststoppabkommen haben, denn es realisiert gleich mehrere wichtige Ziele: Zum einen hat es natürlich eine wichtige ökologische Komponente, und daran sollten sich vor allem die Grünen erinnern, die bei den französischen Atomtests im letzten Jahr am lautesten „HiroChirac" skandierten und dabei vollkommen verkannten, daß die französische Politik letztlich ein großer Schritt bis zum Teststoppverbot war. Jetzt, wo trotz des vorläufigen Scheiterns der Verhandlungen der Vertrag so greifbar nahe ist wie nie, warten sie immer noch mit Maximalforderungen auf und gefähren damit einen Vertrag von eminenter ökologischer Bedeutung. Das ist paradoxe Politik. Zweitens leistet das Teststoppabkommen eine qualitative Abrüstungskomponente, weil es die Weiterentwicklung von Atomwaffen verhindert oder zumindest einfriert. Drittens wirkt es auch quantitativ, indem durch das Verbot weiterer Tests Nicht-Kernwaffen-Staaten die Möglichkeit genommen wird, eigene Atomwaffen zu entwickeln. Diese Festschreibung des Status quo wird von Indien kritisiert, doch ist der Status quo nicht auch gerade in Neu Delhis ureigenstem Interesse? Hält sich Indien die Option offen, Atomwaffen zu entwickeln, wird es auch der traditionelle regionale Rivale, Pakistan, tun. Was ist die Folge? Ein neues atomares Wettrüsten in Asien? Denn auch China oder Rußland würden eine neue atomare Bedrohung nicht unbeantwortet lassen. Gewaltige Ressourcen, die viel dringender für die Entwicklung Indiens oder Pakistans, für die Lösung sozialer, ökologischer und wirtschaftlicher Probleme gebraucht werden, würden für die Entwicklung von Atomwaffen verschwendet. Zudem sollte Indien, wenn es die Festschreibung der Verpflichtung zur atomaren Abrüstung fordert, doch nicht vergessen, daß die Atommächte dieser Forderung in den letzten zehn Jahren in beispielhafter Weise nachgekommen sind. INF-, SALT-, STARTI-und II Verträge haben zu einem enormen Abrüstungsprozeß von Atomwaffen geführt. Auch dies ist ein Grund, das Umfassende Atomteststoppabkommen nicht mit weiteren Forderungen zu überfrachten, damit wir im Herbst doch noch zu einem erfolgreichen Abschluß kommen. Angelika Beer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Auch wir wollen den Abschluß eines vollständigen Atomteststoppabkommens, möglichst schnell. Doch bis jetzt zeichnet sich ab, daß nicht alle Testarten ausgeschlossen sein sollen. Insbesondere subkritische Tests können in Verbindung mit Computer-Simulation der Weiterentwicklung von Atomwaffen dienen. Bündnis 90/Die Grünen wollen ein lückenloses Atomteststoppverbot. Frankreich hat seine Tests im Mururoa-Atoll noch schnell abgeschlossen, um dann zum Befürworter des Teststoppabkommens zu mutieren. Kein Wunder, denn es hat damit die letzte Testreihe abgeschlossen und kann jetzt darauf verzichten. China gehört auch zu den Staaten, die sich die Option auf die Weiterentwicklung von Kernwaffen offenhalten wollen. Es hat seine Tests ohne Rücksicht auf die regionale Stablilität und die Umwelt durchgeführt. Da die Befürworter des absehbaren Verhandlungsergebnisses unter den Kernwaffenstaaten auf herkömmliche Atomwaffenexplosionen verzichten können, sich die Option für andere, moderne aber offenhalten, ist es kein Wunder, wenn einzelne Staaten dagegen opponieren. Es geht daher nicht an, schon wieder anderen Ländern, wie bei den Verhandlungen zum NPT, den schwarzen Peter zuschieben zu wollen. Die Kritik Indiens, auch wenn wir mit den machtpolitischen Motiven Indiens nicht übereinstimmen, ist nicht völlig von der Hand zu weisen. Die jetzige Position Indiens hängt vermutlich auch mit dem völlig unbefriedigenden Abschluß der im vorigen Jahr stattgefundenen Überprüfungskonferenz des Atomwaffensperrvertrages zusammen. Dort hatte Indien kritisiert, daß die Atomwaffenstaaten ihr Kernwaffenarsenal weiterentwickelt und so den Vertrag verletzt hätten. Die Kernwaffenstaaten müssen jetzt glaubwürdig signalisieren, daß sie zu einer substantiellen atomaren Abrüstung bereit sind. Ich will zum Beispiel nur auf die Nuklearpolitik der NATO hinweisen. Die Nuklearrüstung aus der Zeit des Ost-West-Konfliktes war gegen die Warschauer Vertragsorganisation gerichtet. Logische Folge nach dem Ende des Konfliktes hätte die Abschaffung aller Atomwaffen auch bei der NATO und die Abkehr von der atomaren Strategie sein müssen. Aber dazu waren die Atomwaffenbesitzer des Bündnisses nicht bereit. Vielmehr wurde die Atomstrategie der NATO geändert, als „last resort" , obwohl keine Bedrohung vorhanden war. Um die eigene Existenz und das Festhalten an der nuklearen Einsatzstrategie neu zu legitimieren, hat die NATO jetzt die counter-proliferation entdeckt, die Bedrohung durch Terrorismus oder, wie das die US-amerikanische Administration formuliert, „Schurken-Staaten". Wenn die Vereinigten Staaten und Frankreich Daten über Atomwaffen austauschen wollen, dann tun sie das nicht aus abrüstungspolitischen Gründen, sondern aus Effizienzgründen. Wir wollen weder den französischen noch den US-amerikanischen „Nuklearschutz", sondern die vollständige atomare Abrüstung. Natürlich muß der Vertrag überprüfbar sein. Aber dann sollte - und hier könnte die Bundesregierung das Konzept der präventiven Rüstungskontrolle konstruktiv aufgreifen - erforscht werden, wie Computer-Simulation und die Durchführung subkritischer Tests, wenn schon nicht verboten, so doch zumindest überprüft werden können. Nach Ansicht der IAEO-Kontrolleure ist die „nukleare Transparenz" bei der Überwachung des Brennstoffkreislaufs völlig ungenügend. Die IAEO hat deswegen Verbesserungen der Safeguards-Kontrollen vorgeschlagen. Die Europäische Union, insbesondere die Bundesrepublik, sperrt sich jedoch. Das Forschungsministerium und die deutsche Atomindustrie blocken gemeinsam. Wer - trotz unbestreitbarer Probleme bei den Vorschlägen der IAEO - den „Bremser" spielt, kann natürlich nicht mehr glaubwürdig von anderen verlangen, sich kontrollieren zu lassen. Deutlich wird, wie die Wirtschaftsinteressen der deutschen Atomindustrie eine effektive Kontrolle und Abrüstung von Atomwaffen verhindern. Die Bundesregierung selbst gilt als atomare Schwellenmacht. Ihr Beharren auf dem Forschungsreaktor FRM II in Garching hat im transatlantischen Verhältnis zu Konflikten geführt. Die nicht zur Diskussion stehenden subkritischen Tests und die Computer-Simulation müssen in ein Teststoppabkommen aufgenommen werden. Die Bundesregierung, die sich immer und gerne brüstet, auf den Besitz von Atomwaffen verzichten zu wollen, soll sich hierfür während der Verhandlungen einsetzen. Dr. Olaf Feldmann (F.D.P.): Die F.D.P. begrüßt die fraktionsübergreifende Gemeinsamkeit in der Frage eines umfassenden Atomteststoppabkommens. Gerne hätte ich an dieser Stelle auch die Bereitschaft der Atommächte, morgen in Genf zu einer vertraglichen Vereinbarung zu kommen, begrüßt. Aber wie wir soeben hören, wird über den vorliegenden Vertragsentwurf morgen nicht formell abgestimmt, sondern die Konferenz wird zum 29. Juli unterbrochen. Ein Teststoppvertrag ist natürlich kein Ersatz für nukleare Abrüstung. Hier bleibt noch viel zu tun. Aber ein umfassender Teststoppvertrag ist ein wichtiger Beitrag, um die Weiterverbreitung von A-Waffen zu verhindern. Ein Teststopp sollte auch die Akzeptanz der Nichtverbreitungspolitik bei den atomaren Schwellenländern und nicht Nicht-Kernwaffenstaaten erhöhen. Für Indien und Pakistan sieht dies offensichtlich anders aus: Indien will nicht auf Nuklearwaffen verzichten, wenn atomar weiter gerüstet wird. Indiens Haltung ist nicht ganz unverständlich, auch nicht sein Beharren auf konkrete, zeitlich festgelegte Abrüstungsschritte der Nuklearmächte. Unsere gemeinsame Forderung, auch die Produktion von spaltbarem Material für Kernwaffen schnellstmöglich generell zu verbieten, gewinnt mehr und mehr an Bedeutung. Der Sonderstatus der A-Mächte darf nicht verstärkt werden. Die große Mehrheit der Staaten ist kernwaffenfrei. Deutschland hat auf Kernwaffen definitiv verzichtet. Unser weltpolitisches Gewicht ist dadurch nicht gemindert worden. Im Gegenteil: Am Beispiel unserer Politik wird deutlich, daß internationale Bedeutung nicht von Kernwaffen abhängt. Das Beispiel Deutschland zeigt aber auch, daß die anerkannten A-Mächte eine besondere Verantwortung und Verpflichtung übernehmen müssen. Die Staaten, die auf Kernwaffen verzichten, müssen Sicherheit vor nuklearer Bedrohung haben. Die Haltung Indiens rückt die alte Forderung nach einer Beistandsgarantie für Nicht-Kernwaffenstaaten wieder ins Bewußtsein. Ein umfassendes Teststoppabkommen muß mehr Sicherheit bringen - vor allem auch den Nicht-Kernwaffenstaaten. Dazu ist notwendig, daß sich auch die anerkannten A-Mächte einem strikten und transpartenen Kontrollregime durch die IAEO unterwerfen. Nukleare Rüstungsbegrenzung und Abrüstung sind komplex und schwierig. Wir hoffen, daß die Zeit der Konferenzunterbrechung genutzt wird, den Abschluß eines umfassenden Atomteststoppabkommens zu ermöglichen. Der Teststopp ist ein unabdingbar notwendiger Abrüstungsschritt. Aber schon jetzt zeigt sich, daß umfassendere Maßnahmen nötig sind, um die nuklearen Risiken zu verringern. Unser gemeinsamer Antrag ist ein Signal an die Bundesregierung, ihre Bemühungen um ein umfassendes Atomteststoppabkommen fortzusetzen. Gerhard Zwerenz (PDS): Bei der letzten französischen Atomtestserie hatte die Chirac-Regierung erklärt, sie benötige die Versuche auch, um die Computer-Simulation so weiterzuentwickeln, daß weitere Testexplosionen überflüssig würden. Nach neuen Meldungen haben Frankreich und die USA vereinbart, auf dem Gebiet der Nuklearwaffenforschung enger zusammenzuarbeiten. Die USA wollen offensichtlich den Franzosen dabei helfen, ihr Waffenarsenal ohne Test zu modernisieren. Daran wird jenseits des großen Teichs bereits heftig gearbeitet. Die Beträge für Kernwaffenforschungsprogramme sind gerade kräftig hochgefahren worden. Zirka 4 Milliarden Dollar werden dafür 1996 aufgewendet. Die neuen Supercomputer, die man für die Experimente in Los Alamos oder den anderen Labors braucht, sind eben teuer. Neue Sprengköpfe sollen zukünftig still und leise entwickelt werden. Man mag das Fortschritt nennen. Indien, das 1954 als erster Staat der Welt ein Verbot für Atomwaffentests gefordert hatte, hat angekündigt, dem vorliegenden Entwurf für einen Teststoppvertrag nicht zuzustimmen. Es hat in der Sache recht. Der Teststopp sollte ursprünglich das nukleare Wettrüsten beenden helfen. Ein umfassender Prozeß nuklearer Abrüstung sollte folgen. Mittlerweile droht der Teststopp ein Instrument zu werden, mit dem die Kernwaffenbesitzer ihre Monopolstellung verteidigen. Während sie weiter an der Effektivierung ihrer Bomben basteln können, bleiben die nuklearen Habenichtse auf der Strecke. Das Teststoppabkommen wird, noch bevor es überhaupt unterschrieben ist, substantiell entwertet. Wenn Indien nicht beitritt, ist davon auszugehen, daß weitere nukleare Schwellenländer wie Pakistan ihre Unterschrift verweigern. Ein umfassender Vertrag muß meines Erachtens zumindest die Verpflichtung zur nuklearen Abrüstung enthalten und die Möglichkeit eröffnen, noch vorhandene Schlupflöcher in absehbarer Zeit zu stopfen. Aus diesem Grund lehnen wir die Beschlußempfehlung des Auswärtigen Ausschusses ab und unterstützen den Änderungsantrag der Grünen. Damit keine Mißverständnisse aufkommen: Ein Teststoppvertrag, auch in der jetzigen Form, wäre sicherlich ein Fortschritt. Es ist ein großer Gewinn für die Bevölkerung in Ozeanien, wenn die französischen Testgebiete geschlossen werden. Allzulange ist man über deren körperliche und seelische Integrität rigoros und rücksichtslos hinweggegangen. Schön, daß jetzt die Internationale Atombehörde in Wien umfassende Untersuchungen der Schäden an- gekündigt hat. Dann wissen wir wenigstens im nachhinein, was noch alles hätte passieren können. Wir sind gegen einlullende Schönfärberei. Erstens. Die Atommächte denken nicht daran, umfassend nuklear abzurüsten, obwohl sich gegenwärtig keiner der Kernwaffenstaaten durch einen anderen atomar bedroht fühlt. Können Sie mir erklären, warum? Soll damit dem islamischen Fundamentalismus begegnet werden? Ist es nicht eher so: Die „islamische Bombe" wird unweigerlich kommen, wenn die Atommächte nicht ihrerseits auf diese Massenmordinstrumente verzichten? Sollte das hartnäckige Festhalten damit zu tun haben, daß diese Länder ihre exklusiven Machtpositionen im UN-Sicherheitsrat behaupten wollen? Wenn es tatsächlich so wäre, daß diese Machtstellung an den Besitz von Atomwaffen geknüpft ist, wie will man dann noch verhindern, daß aufstrebende Staaten sich ebenfalls die Bombe zulegen wollen? Denkt man in diesem Fall an „präventive" Militärschläge? Gegen Indien oder gegen Pakistan zum Beispiel? Zweitens. Noch immer liegen abstruse Atomeinsatzpläne in den Schubladen. Die NATO läßt nicht ab von ihrer Erstinstanz-Doktrin. Die USA, Großbritannien und die anderen wollen durch begrenzte Atomschläge potentielle Angreifer abschrecken. Es können aber nur Angreifer gemeint sein, die ihrerseits mit dem Einsatz von Atomwaffen drohen. Gesetzt diesen Fall, wären wir wieder mittendrin in der nuklearen Eskalationsspirale. Im Klartext: Die Militärs spielen weiter mit der Existenz der Menschheit und behaupten wie eh und je, sie hätten alles im Griff. Und auf diesen brandgefährlichen Autismus sollen wir unsere Sicherheit und unsere Zukunft gründen? Drittens. Im Zusammenhang mit der sogenannten Counter-Proliferation wird bei den Militärstrategen auch über neue nukleare Optionen nachgedacht. Unbotmäßigen Staaten mit Massenvernichtungswaffen soll künftig durch die Aufstellung neuer Raketenabwehrsysteme begegnet werden. Aber auch „nukleare Gefechtsfeldwaffen" sollen helfen, regionale Kriege zu gewinnen. Die Planer des Worst case sind schon lange in der virtuellen Realität angekommen. In den Bunkern dieser Männerwelt - es sind ja ausschließlich Herren - wird weiter über gezielte und begrenzte Atomschläge räsoniert. 1989 hat nie stattgefunden. Die Herren der Kriege brauchen Feindbilder. Es ist allerhöchste Zeit, daß die Politiker und Politikerinnen den Zynikern der Macht klipp und klar sagen: The game is over. Wir wollen nicht länger mit dem Risiko der Totalvernichtung leben. Wir wollen, daß die Massenvernichtungswaffen ein für allemal verschwinden. Dr. Werner Hoyer, Staatsminister im Auswärtigen Amt: Morgen sollen die Verhandlungen über einen Umfassenden Nuklearen Teststoppvertrag abgeschlossen werden. Damit wird ein Ziel erreicht, das seit über vier Jahrzehnten von der Staatengemeinschaft verfolgt wird. Seit zweieinhalb Jahren werden intensive und komplexe Verhandlungen in Genf geführt. Bei der Verlängerung des Atomwaffensperrvertrages vor einem Jahr haben 175 Staaten bekräftigt, daß sie den Abschluß der Verhandlungen über einen Umfassenden Teststopp bis Herbst 1996 anstreben. Die Bundesregierung verfolgt seit langer Zeit das Ziel eines baldigen Abschlusses derartiger Verhandlungen. Dies war auch der Teil der 10-Punkte-Initiative zur Nichtverbreitungspolitik, die Bundesminister Kinkel am 5. Dezember 1993 bekanntgab. Wir haben von Anfang an engagiert und konstruktiv bei den Verhandlungen mitgewirkt. Dies findet allgemeine Anerkennung. Als ein konkretes Beispiel nenne ich das künftige Verifikationssystem des Umfassenden Teststoppvertrages, das in Genf maßgeblich unter deutschem Vorsitz erarbeitet wurde. Die jetztige Schlußphase der Verhandlungen stellt alle Teilnehmer vor schwierige Herausforderungen. Besondere Aufmerksamkeit fand die Erklärung der indischen Delegationleiterin vom 20. Juni, die eine Reihe von Punkten des vorliegenden Entwurfs kritisierte und ankündigte, daß Indien einen Vertrag in der vorliegenden Form nicht mittragen könne. Pakistan hat in einer Erklärung erkennen lassen, daß es einem Teststoppvertrag, dem Indien nicht angehört, ebenfalls nicht beitreten werde. Was bedeutet dies für den Vertrag insgesamt? Sollte eine Kompromißlösung nicht gelingen, scheinen beide Staaten offenbar bereit zu sein, einem Konsens fernzubleiben, ihn jedoch nicht zu behindern. In diesem Falle würde der Vertrag zunächst ohne diese beiden Staaten unterzeichnet - natürlich kein befriedigendes Ergebnis. Dennoch wäre der Abschluß eines Umfassenden Nuklearen Teststoppvertrages ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu mehr Sicherheit und Stabilität. Wir hoffen, daß beide Staaten ihre Haltung überdenken und dem Vertrag doch noch beitreten werden. Ein näheres Eingehen auf den Verhandlungsstand ist im Rahmen dieser Rede nicht möglich und auch nicht sinnvoll. Die Verhandlungen sind im Fluß und in dieser Stunde kann sich die Lage verändern. Lassen Sie mich unterstreichen, daß wir uns bis zum Schlußpunkt mit allem Nachdruck und zielgerichtet für Lösungen einsetzen, die einen Konsens aller Beteiligten doch noch ermöglichen. Auch der gerade stattfindende G7-Gipfel in Lyon wird hierfür genutzt. Meine Damen und Herren, die Bundesregierung begrüßt es sehr, daß sie in dieser Frage den vollen Rückhalt dieses Hohen Hauses hat. Der vorliegende Antrag ist Ausdruck dessen. Er deckt sich mit den Absichten der Bundesregierung. Im einzelnen möchte ich noch bemerken: 1. Wir setzen uns mit allem Nachdruck dafür ein, daß die Verhandlungen rechtzeitig abgeschlossen werden, damit die Zeichnung des Teststoppvertrages während der 51. VN-Generalversammlung im Herbst möglich ist. 2. Die Verbotsbestimmung des Vertrages wird jede Kernwaffentestexplosion und jede andere Kernexplosion umfassen. 3. Der Vertrag zielt auf ein Höchstmaß an Transparenz durch ein komplexes Verifikationssystem, zu dem auch Vor-Ort-Inspektionen gehören werden. 4. Die Bundesregierung setzte und setzt sich nachdrücklich für den Beginn von Verhandlungen über ein Verbot der Produktion von Spaltmaterial für Kernwaffen und andere Kernsprengkörper (Cutoff) ein. 5. Die Bundesregierung setzt sich weiterhin mit Nachdruck für ein Spaltstoff-Kontrollregime in den Kernwaffenstaaten ein, durch das sensivite Spaltmaterial, das nicht für Verteidigungszwecke bestimmt ist, künftig gegenüber der IAEO deklariert und internationaler Überwachung unterstellt wird.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Hans-Ulrich Klose


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Es sind sechs Minuten. Das ist die Technik, Herr Minister.


Rede von Prof. Dr. Edzard Schmidt-Jortzig
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (F.D.P.)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
- Deutschland, das High-Tech-Land! - also sechs Minuten - dazu nutzen, auf zwei Punkte einzugehen, nämlich auf die Buchstaben b und e. Das betrifft in der Tat die beiden Themen, die vorhin schon angesprochen wurden und zu denen angekündigt wurde, daß ich dazu sprechen werde: keine Benachteiligung von Personen auf Grund ihrer sexuellen Identität und Abschaffung der lebenslangen Freiheitsstrafe.
Zum ersten: keine Benachteiligung auf Grund der sexuellen Identität. Wir alle sind uns der Verantwortung bewußt, die wir als Vertreter des ganzen Volkes gerade für gesellschaftliche Minderheiten und damit auch für die gleichgeschlechtlich orientierten Mitbürgerinnen und Mitbürger tragen. Jedenfalls steht für mich als Liberalen der Respekt vor der Persönlichkeit des einzelnen - selbstverständlich auch in Fragen der sexuellen Identität - im Mittelpunkt meiner politischen Überzeugungen.
Unser Grundgesetz stellt den Schutz individueller Entfaltungsfreiheit an die Spitze seines grundrechtlichen Einzelkatalogs und verbietet in seinem allgemeinen Gleichheitssatz jede sachwidrige Ungleichbehandlung von Menschen. Das gilt selbstverständlich auch in bezug auf die sexuelle Orientierung. Zugleich aber stellt das Grundgesetz ausdrücklich Ehe und Familie unter den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung.

(Zuruf von der CDU/CSU: So ist es, und so soll es bleiben!)

Sie wissen, Herr Beck: Vorschläge, die eine Ergänzung des Art. 3 unseres Grundgesetzes um ein spezielles, auf die sexuelle Identität bezogenes Diskriminierungsverbot zum Inhalt hatten, und Änderungswünsche, die in Art. 6 des Grundgesetzes neben dem

Bundesminister Dr. Edzard Schmidt-Jortzig
Schutz von Ehe und Familie zusätzlich der Achtung von Lebensgemeinschaften außerhalb der Ehe Ausdruck geben wollten, haben bei der Verfassungsreform von 1994 nach eingehender Diskussion nicht die erforderlichen Mehrheiten gefunden. Sie werden
- das zu sagen ist gar nicht prophetisch - auch jetzt mit Sicherheit keine Mehrheit finden.

(Abg. Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] meldet sich zu einer Zwischenfrage)

- Ich bin mit diesem Punkt gleich fertig. Dann können Sie fragen, Herr Beck. - Auch ein allgemeines Antidiskriminierungsgesetz könnte also die Gebote des Respekts des Staates vor der Privatsphäre sowie die Willkürfreiheit staatlichen Handelns nicht besser verwirklichen, als es unser Grundgesetz bereits tut.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Hans-Ulrich Klose


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Jetzt, Herr Kollege Beck, bitte.