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    Plenarprotokoll 13/115 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 115. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 26. Juni 1996 Inhalt: Zur Geschäftsordnung Wilhelm Schmidt (Salzgitter) SPD .... 10295 A Vizepräsident Dr. Burkhard Hirsch . . . 10295 B Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde - Drucksache 13/5016 vom 21. Juni 1996 - Rede des Bundeskanzlers Dr. Kohl anläßlich der Verleihung des Konrad-AdenauerPreises in München an Kurt Ziesel Mdl Anfr 24, 25 Annelie Buntenbach BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN .............. 10295 D Antw BM Friedrich Bohl BK ...... 10296 A ZusFr Annelie Buntenbach BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN ............ 10296 B ZusFr Otto Schily SPD..................10297 A ZusFr Dr. Eberhard Brecht SPD..........10297 C ZusFr Jürgen Koppelin F.D.P..............10297 D ZusFr Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast SPD 10298 A ZusFr Gila Altmann (Aurich) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN ............ 10298B ZusFr Wilhelm Schmidt (Salzgitter) SPD . 10298 D ZusFr Ursula Schönberger BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN ........ 10299 B, 10300 B ZusFr Siegfried Vergin SPD ...... 10299C ZusFr Wolf-Michael Catenhusen SPD . . 10300C Aussage des Bundeskanzlers Dr. Kohl zur Verleihung des Konrad-Adenauer-Preises in München an Kurt Ziesel Mdl Anfr 26 Ursula Schönberger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN .............. 10300 D Antw BM Friedrich Bohl BK ............10300 D ZusFr Ursula Schönberger BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN ........ 10301 A, 10302 A ZusFr Otto Schily SPD..................10301 B ZusFr Annelie Buntenbach BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN ........................10301 C ZusFr Dr. Eberhard Brecht SPD..........10301 D ZusFr Wolf-Michael Catenhusen SPD . . 10302 A ZusFr Gila Altmann (Aurich) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN ........................10302 B ZusFr Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast SPD 10302 C ZusFr Detlev von Larcher SPD ..........10302 C ZusFr Siegfried Vergin SPD ...... 10302 D Analyse von Mischfuttermitteln für Rauhfutterfresser MdlAnfr 11 Ulrich Heinrich F.D.P....................10303 B Antw PStS Wolfgang Gröbl BML .... 10303 B ZusFr Ulrich Heinrich F.D.P. ............10303 C Haushaltsmäßige Auswirkungen der Umsetzung des Programms für mehr Wachstum und Beschäftigung in den neuen Bundesländern; Rückgang beschäftigungsfördernder Maßnahmen MdlAnfr 14, 15 Manfred Kolbe CDU/CSU..............10304 B Antw PStS Horst Günther BMA..........10304 C ZusFr Manfred Kolbe CDU/CSU .... 10304 D ZusFr Otto Schily SPD..................10305 B ZusFr Dr. Eberhard Brecht SPD..........10305 C Bau der Thüringer A 71/73 des Verkehrsprojekts Deutsche Einheit Nr. 16 Mdl Anfr 18, 19 Wieland Sorge SPD............10305 D, 10306 C Antw PStS Johannes Nitsch BMV 10306 A, 10306 D ZusFr Wieland Sorge SPD . . . 10306 B, 10306 D Besuchervisa für junge asiatische Staatsangehörige; abgelehnte Anträge seit 1993 Mdl Anfr 27, 28 Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast SPD 10307 B, 10308 D Antw StM Dr. Werner Hoyer AA 10307 C, 10309 A ZusFr Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast SPD............. 10307 C, 10309 A ZusFr Detlev von Larcher SPD 10308 A, 10309 C ZusFr Dr. Eberhard Brecht SPD..... 10308 B ZusFr Otto Schily SPD..... 10308B, 10310 A ZusFr Cem Özdemir BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN .............. 10308 C ZusFr Amke Dietert-Scheuer BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN ............ 10310 B ZusFr Gernot Erler SPD ........ 10310 C Kritik aus dem Auswärtigen Amt an der Einwanderung von Juden aus der GUS; Belastung der Rentenversicherungsträger Mdl Anfr 29, 30 Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN .......... 10310 D, 10313 B Antw StM Dr. Werner Hoyer AA 10310 D, 10313 B ZusFr Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN ........ 10311 B, 10313 D ZusFr Siegfried Vergin SPD ...... 10311 D ZusFr Annelie Buntenbach BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN ............ 10311D ZusFr Otto Schily SPD......... 10312 A ZusFr Dr. Eberhard Brecht SPD..... 10312 B ZusFr Cem Özdemir BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN .............. 10312 B ZusFr Ursula Schönberger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ..... 10312D, 10314 A ZusF Amke Dietert-Scheuer BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN ............ 10312 D Revision der Einwanderungsregelung für Juden aus der GUS Mdl Anfr 31, 32 Cem Özdemir BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ............ 10314 B, 10315 D Antw StM Dr. Werner Hoyer AA 10314 B, 10315 D ZusFr Cem Özdemir BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN .......... 10314 C, 10316 A ZusFr Ursula Schönberger BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN ............ 10314 D ZusFr Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN ........ 10315 B, 10316 C ZusFr Siegfried Vergin SPD ...... 10315 C ZusFr Amke Dietert-Scheuer BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN ............ 10316 C Vorgänge um das Institut für Auslandsbeziehungen (IfA); Zusammensetzung des Vorstands Mdl Anfr 33, 34 Freimut Duve SPD ............10316 D, 10318 B Antw StM Dr. Werner Hoyer AA 10317 A, 10318 B ZusFr Freimut Duve SPD . . . 10317 A, 10318 B ZusFr Siegfried Vergin SPD . . 10317 C, 10318 D ZusFr Stephan Hilsberg SPD...... 10318 A ZusFr Claus-Peter Grotz CDU/CSU . . . 10318 A Sonderprüfung des Instituts für Auslandsbeziehungen durch die Firma WIBERA Mdl Anfr 35, 36 Siegfried Vergin SPD.........10319A, D Antw StM Dr. Werner Hoyer AA 10319 A,10320 A ZusFr Siegfried Vergin SPD . . 10319B, 10320 A ZusFr Freimut Duve SPD ....... 10319 C Zusatztagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bundesregierung zur Ausbildungsplatzsituation .............. 10320 C Franz Thönnes SPD.......... 10320 C Josef Hollerith CDU/CSU ....... 10321 D Antje Hermenau BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ................ 10322 C Dr.-Ing. Karl-Hans Laermann F.D.P. . . . 10323 C Maritta Böttcher PDS ..................10324 C Dr.-Ing. Rainer Jork CDU/CSU..........10325 B Günter Rixe SPD ......................10326 B Dr. Jürgen Rüttgers, Bundesminister BMBF................ 10327 C Stephan Hilsberg SPD..................10329 C Werner Lensing CDU/CSU..............10330 B Heinz Schmitt (Berg) SPD ..............10331 C Dr. Gerhard Päselt CDU/CSU ..........10332 B Edelgard Bulmahn SPD ..............10333 C Dr.-Ing. Paul Krüger CDU/CSU..........10334 D Nächste Sitzung ........... 10335 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 10336 * A Anlage 2 Aufzeichnung des Sprengstoffanschlags der terroristischen Vereinigung „AIZ" auf das peruanische Generalkonsulat Düsseldorf durch das BKA; Observation der „AIZ" Mdl Anfr 1, 2 - Drs 13/5016 -Manfred Such BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN SchrAntw PStS Eduard Lintner BMI . . . 10336* B Anlage 3 Veräußerung der Auslandsvertretungen der ehemaligen DDR Mdl Anfr 3 - Drs 13/5016 -Dr. Elke Leonhard SPD SchrAntw PStSin Irmgard Karwatzki BMF 10336 * B Anlage 4 Einnahmen von Reiseveranstaltern durch Stornogebühren Mdl Anfr 4 - Drs 13/5016 -Dr. Eckhart Pick SPD SchrAntw PStS Dr. Norbert Lammert BMWi................ 10337 *A Anlage 5 Förderung der Jugendarbeit in den neuen Bundesländern nach Auslaufen des § 249 h AFG; Leistungskürzungen im Bereich der Jugendhilfe Mdl Anfr 5,6- Drs 13/5016 -Klaus Hagemann SPD SchrAntw PStSin Gertrud Dempwolf BMFSFJ............... 10337* C Anlage 6 Zuzahlungen für gesundheitliche Maßnahmen im internationalen Vergleich; Beitragsausfall in der gesetzlichen Krankenversicherung und Belastung der Sozialhilfe durch Kürzung der Lohnfortzahlung Mdl Anfr 7, 8 - Drs 13/5016 -Monika Knoche BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN SchrAntw PStSin Dr. Sabine Bergmann- Pohl BMG .............. 10338 *A Anlage 7 Gammelfischerei in der Nord- und Ostsee; Einhaltung des Verbots im Ostseebereich Mdl Anfr 9, 10 - Drs 13/5016 -Dr. Rolf Olderog CDU/CSU SchrAntw PStS Wolfgang Gröbl BML . . 10338* C Anlage 8 Haushaltsmäßige Auswirkungen der Umsetzung des Programms für mehr Wachstum und Beschäftigung in den neuen Bundesländern; Rückgang beschäftigungsfördernder Maßnahmen Mdl Anfr 12, 13 - Drs 13/5016 -Dr. Uwe Küster SPD SchrAntw PStS Horst Günther BMA . . . 10339* C Anlage 9 Bau der Thüringer A 71/73 Mdl Anfr 16, 17 - Drs 13/5016 -Gerhard Neumann (Gotha) SPD SchrAntw PStS Johannes Nitsch .... 10340* A Anlage 10 Werbung von Müllverbrennungsanlagen mit Dumpingpreisen Mdl Anfr 20 - Drs 13/5016 -Dr. Egon Jüttner CDU/CSU SchrAntw PStS Walter Hirche BMU . . . 10340* C Anlage 11 Auswirkungen des im Genehmigungsverfahrensbeschleunigungsgesetz (GenBeschlG) vorgesehenen Art. 4 zur Änderung des Atomgesetzes auf den Betrieb des Endlagers Morsleben bis 2000 Mdl Anfr 21 - Drs 13/5016 - Ursula Schönberger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN SchrAntw PStS Walter Hirche BMU . . . 10340* D Anlage 12 Veröffentlichung der Abschlußberichte aus Teil A der schleswig-holsteinischen Ökosystemforschung Wattenmeer; Entscheidung über den Antrag auf Förderung der Bund-Länder Datenhaltung im Rahmen des trilateralen Monitoringprogramms Mdl Anfr 22, 23 - Drs 13/5016 -Ulrike Mehl SPD SchrAntw PStS Walter Hirche BMU . . . 10341 *B Anlage 13 Kriterien für die Wahl einer Kommission des Instituts für Auslandsbeziehungen in Stuttgart Mdl Anfr 37 - Drs 13/5016 -Dr. Elke Leonhard SPD SchrAntw StM Dr. Werner Hoyer AA . . 10341 *D Anlage 14 Durchführung von Wahlen in Mostar angesichts der Proklamation des Exbürgermeisters P. Markovic zum Premierminister von Bosnien-Herzegowina Mdl Anfr 38, 39 - Drs 13/5016 -Marieluise Beck (Bremen) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN SchrAntw StM Dr. Werner Hoyer AA . . 10342* A Anlage 15 Im Dayton-Vertrag vereinbarte Obergrenzen für schwere konventionelle Waffen Mdl Anfr 40, 41 - Drs 13/5016 -Gernot Erler SPD SchrAntw StM Dr. Werner Hoyer AA . . 10342* B 115. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 26. Juni 1996 Beginn: 13.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich Antretter, Robert SPD 26. 6. 96 * Behrendt, Wolfgang SPD 26. 6. 96 * Bindig, Rudolf SPD 26. 6. 96 * Borchert, Jochen CDU/CSU 26. 6. 96 Bühler (Bruchsal), Klaus CDU/CSU 26. 6. 96 * Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 26. 6. 96 * Genscher, Hans-Dietrich F.D.P. 26. 6. 96 Gysi, Andrea PDS 26. 6. 96 Holzhüter, Ingrid SPD 26. 6. 96 Horn, Erwin SPD 26. 6. 96 * Hornung, Siegfried CDU/CSU 26. 6. 96 * Junghanns, Ulrich CDU/CSU 26. 6. 96 * Dr. Kinkel, Klaus F.D.P. 26. 6. 96 Kriedner, Arnulf CDU/CSU 26. 6. 96 * Lummer, Heinrich CDU/CSU 26. 6. 96 * Maaß (Wilhelmshaven), Erich CDU/CSU 26. 6. 96 * Dr. Maleuda, Günther PDS 26. 6. 96 Marten, Günter CDU/CSU 26. 6. 96 * Dr. Rexrodt, Günter F.D.P. 26. 6. 96 Scharping, Rudolf SPD 26. 6. 96 Dr. Scheer, Hermann SPD 26. 6. 96 * Siebert, Bernd CDU/CSU 26. 6. 96 * Terborg, Margitta SPD 26. 6. 96 * Vosen, Josef SPD 26. 6. 96 Zierer, Benno CDU/CSU 26. 6. 96 * * für die Teilnahme an Sitzungen der parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Fragen des Abgeordneten Manfred Such (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 13/5016 Fragen 1 und 2): Anlagen zum Stenographischen Bericht Inwieweit trifft der Bericht des Norddeutschen und Westdeutschen Rundfunks vom 14. Juni 1996 zu, wonach das Bundeskriminalamt den Sprengstoffanschlag der terroristischen Vereinigung „AYL" auf das peruanische Generalkonsulat in Düsseldorf am 23. Dezember 1995 ebenso wie die anschließende Fahrt der Täter nach Göttingen mit Hilfe technischen Geräts lückenlos aufgezeichnet haben soll, und falls dies im Grundsatz zutrifft, wie ist dieses Zuwarten angesichts eines Anschlags, durch den Menschenleben gefährdet sowie hoher Sachschaden angerichtet wurde, mit dem das Bundeskriminalamt verpflichtenden Legalitätsprinzip und dessen Auftrag zur Gefahrenabwehr vereinbar? Inwieweit trifft der Bericht des Norddeutschen und Westdeutschen Rundfunks vom 14. Juni 1996 außerdem zu, wonach es bei der langjährigen Observation der „AIZ" durch einen von der Polizei zum Verfassungsschutz abgestellten Observationstrupp mehrfach zu Pannen gekommen sei und daß ein nicht den beiden festgenommenen Tatverdächtigen F. und St. zuzuordnender Fingerabdruck auf einen weiteren, polizeilich nicht gestellten Mittäter deuten könnte, und geht die Bundesregierung davon aus, daß heute noch Tatverdächtige der „AIZ", die nicht mit den Strafverfolgungsbehörden zusammenarbeiten, auf freiem Fuß sind? Zu Frage 1: Die Bundesregierung gibt grundsätzlich keine Auskunft zu einsatztechnischen Maßnahmen der Strafverfolgungsbehörden. Zu Frage 2: Die Polizei hat im Rahmen des Ermittlungsverfahrens gegen mutmaßliche Mitglieder der „AIZ" keine Beamten zum Verfassungsschutz abgestellt. Von mehrfachen Pannen bei der Observation mutmaßlicher Mitglieder der „AIZ" ist der Bundesregierung nichts bekannt. Richtig ist, daß bei den Ermittlungen wegen eines der „AIZ" zugerechneten Anschlages aus dem Jahre 1994 ein Fingerabdruck gesichert wurde, der bislang nicht zugeordnet werden konnte. Anlage 3 Antwort der Pari. Staatssekretärin Irmgard Karwatzki auf die Frage der Abgeordneten Dr. Elke Leonhard (SPD) (Drucksache 13/5016 Frage 3): Wer waren die Vertragspartner der Bundesrepublik Deutschland bei der Veräußerung der Auslandsvertretungen der ehemaligen DDR, und welche Gutachten lagen dem Verkauf zugrunde? Ich habe eine Liste über die verkauften Objekte und Grundstücke der ehemaligen DDR zusammenstellen lassen, die ihre Frage in allen Punkten beantwortet. Um die umfangreichen Angaben zu den hier dokumentierten 74 Verkaufsfällen nicht verlesen zu müssen, schlage ich vor, Ihnen diese Zusammenstellung zu übergeben. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Norbert Lammert auf die Frage des Abgeordneten Dr. Eckhart Pick (SPD) (Drucksache 13/5016 Frage 4): Ist der Bundesregierung bekannt, daß nach Erhebungen des Bundesverbandes mittelständischer Reiseunternehmen von Reiseveranstaltern derart extrem hohe Stornogebühren verlangt werden, daß sich mittlerweile ein großer Teil der Einnahmen bzw. Gewinne aus solchen bis zu 80 % des Reisepreises betragenden „Gebühren" zusammensetzt, und wie gedenkt die Bundesregierung dieser Situation zu begegnen? Nach Auskunft des asr-Bundesverband mittelständischer Reiseunternehmen gibt es keine entsprechenden Erhebungen. In der Mitgliederversammlung des Bundesverbandes mittelständischer Reiseunternehmen am 19. und 20. April 1996 hat sich dessen Präsident Laepple für eine aufwandsgerechte Entschädigung der Reisebüros für stornierte Reisen ausgesprochen. Diese Forderung ist in den Printmedien mit der Kernaussage aufgegriffen und wiedergegeben worden, die deutschen Reiseveranstalter würden mit Stornogebühren bei Reiserücktritten von Urlaubern ein Millionengeschäft machen. Dem Präsidenten des Bundesverbandes mittelständischer Reiseunternehmen ging es bei seinen Ausführungen anläßlich der Mitgliederversammlung vom 19. und 20. April 1996 hingegen darum, eine aufwandsgerechte Entschädigung der Reisebüros durch die Reiseveranstalter für stornierte Reisen aus den erhobenen Stornokosten einzufordern. Bei einem Reiserücktritt des Reisenden bis 14 Tage vor Reiseantritt werden bei der überwiegenden Zahl von Reiseveranstaltern in der Regel Stornokosten in Höhe von 50 bis 55 % fällig. Lediglich bei aufwendigen Studienreisen und Kreuzfahrten, die aufgrund des späten Reiserücktritts nicht erneut verkauft werden können, kann es im Ausnahmefall zu Stornokosten bis zu 100 % der Reisekosten kommen. Es ist Sache der Vertragsparteien, also des Reiseveranstalters und des Reisenden, Reiserücktrittskosten, gestaffelt nach dem Zeitraum, der zwischen dem erklärten Reiserücktritt und dem vorgesehenen Reiseantritt liegt, zu vereinbaren. Hält der Reisende im Einzelfall die Stornokosten für überhöht, steht ihm der Zivilrechtsweg offen. Im übrigen hat der Reisende die Möglichkeit, sich gegen bestimmte Risiken, die Anlaß für einen Reiserücktritt sein können, vor Reiseantritt zu versichern. Ferner muß berücksichtigt werden, daß die Stornoforderungen der Reiseveranstalter die Garantieleistungen für einen nicht verkauften Platz im Flugzeug oder im Hotel durch den Veranstalter sowie dessen Verwaltungsaufwand abdecken sollen. Die Vermarktung von stornierten Reisen im last-minute-Bereich erfolgt zudem häufig zu reduzierten Preisen und ist oft nicht kostendeckend. Zudem entstehen hierdurch zusätzliche Vermarktungskosten. Die Bundesregierung hat keine Anhaltspunkte dafür, daß die Stornokosten einen großen Teil der Einnahmen bzw. Gewinne der Reiseveranstalter darstellen. Anlage 5 Antwort der Parl. Staatssekretärin Gertrud Dempwolf auf die Fragen des Abgeordneten Klaus Hagemann (SPD) (Drucksache 13/5016 Fragen 5 und 6): Wie will die Bundesregierung gewährleisten, daß bei der geplanten deutlichen Reduzierung der Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (AßM) und dem Auslaufen der Möglichkeiten nach § 249h des Arbeitsförderungsgesetzes (AFG) die offene Jugendarbeit und die Jugendverbandsarbeit in den neuen Ländern nicht völlig zusammenbrechen, die zur Zeit von den Personalkostenzuschüssen der Arbeitsämter sehr stark abhängig sind? In welcher Höhe sollen nach den Planungen der Bundesregierung die Ansätze für den Kinder- und Jugendplan im Bundeshaushalt 1997 gekürzt werden, nachdem generelle Einsparungen in allen Ansätzen vorgesehen sind, und wie lassen sich Leistungskürzungen im Bereich der Jugendhilfe mit mittel- und langfristigen Auswirkungen für die gesamte Gesellschaft vereinbaren vor dem Hintergrund, daß „den Einsparungen (müssen) immer die möglichen Mehraufwendungen - etwa im Bereich der Sozialhilfe, der Drogenhilfe oder des Jugendstrafvollzugs - gegenübergestellt werden" (Bundespräsident Dr. Roman Herzog beim Jugendhilfetag in Leipzig) müssen? Zu Frage 5: Das neue Arbeitsförderungs-Reformgesetz (AFRG), das stufenweise ab dem 1. Januar 1997 und ab dem 1. Januar 1998 in Kraft treten soll, knüpft bei der Förderung von Strukturanpassungsmaßnahmen an die positiven Erfahrungen mit der Arbeitsförderung Ost und West an. Bereits zum 1. Januar 1997 soll die Verlängerung der befristeten produktiven Arbeitsförderung von Ende 1997 auf Ende 2002 erfolgen. Nach § 270 ff. SGB III können danach Träger, die Maßnahmen zur Verbesserung des Angebotes bei den sozialen Diensten und in der Jugendhilfe anbieten, bis zum 31. Dezember 2002 durch Zuschüsse gefördert werden. Die neue Förderung gilt für Ost- und Westdeutschland gleichermaßen und vereint hierbei die Förderbedingungen von §§ 249h und 242s AFG in einer Leistung. Sie beinhaltet ein Angebot von Bund und Bundesanstalt für Arbeit an Länder, Kommunen und sonstige Dritte, die im eigenen Interesse hegenden Aufgaben auch im Jugendbereich erledigen zu können. Aus jugendpolitischer Sicht ist zu begrüßen, daß die Regelungen zur produktiven Arbeitsförderung fortgeführt werden. Übergangsregelungen stellen sicher, daß die Förderung kontinuierlich fortgeführt wird. Das neue AFRG leistet somit einen entscheidenden Beitrag, um die Jugendhilfe in den neuen Bundesländern zu festigen und zu sichern. Es geht dabei nicht darum, dauerhaft Jugendarbeit über die Arbeitsförderung zu betreiben. Für eine Übergangszeit wird der Bund jedoch weiter helfen, damit eine Dauerfinanzierung durch freie Träger, Kommunen bzw. Länder erleichtert wird. Zu Frage 6: Die Bundesregierung entscheidet erst am 10. Juli 1996 über den Entwurf des Bundeshaushaltes 1997. Insofern können noch keine Angaben zu einzelnen Haushaltsansätzen gemacht werden. Bei allen Sparzwängen werden wir jedoch für den Bereich des Kinder- und Jugendplanes des Bundes dafür Sorge tragen, daß die Förderung der bundeszentralen Infrastruktur der Jugendhilfe in ihrer Substanz auch in Zukunft sichergestellt wird. Anlage 6 Antwort der Pari. Staatssekretärin Dr. Sabine Bergmann-Pohl auf die Fragen der Abgeordneten Monika Knoche (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 13/5016 Fragen 7 und 8): Wie hoch war der Anteil der Zuzahlungen in den Bereichen Arznei- und Verbandsmittel) Fahrtkosten, Heilmittel, Krankenhausbehandlung, stationäre Vorsorge und Rehabilitationsmaßnahmen sowie Zahnersatz im internationalen Vergleich, und welchen Anteil hatten diese Kosten im Verhältnis zum Versicherungsanteil der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen zueinander? Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, die Beitragsausfälle in der gesetzlichen Krankenversicherung, die durch eine Absenkung der Lohnfortzahlungen im Krankheitsfalle entstehen, zu verhindern sowie die Mindereinnahmen der Krankenkassen auszugleichen, und wie hoch schätzt die Bundesregierung die Zahl der Menschen mit geringen Einkommen, die durch eine Absenkung der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bzw. des Krankengeldes sozialhilfeberechtigt werden? Zu Frage 7: Die Zuzahlungsanteile in den genannten Bereichen werden von den amtlichen Statistiken nicht getrennt erfaßt. Das Bundesministerium für Gesundheit läßt Daten über Selbstzahlungsanteile im internationalen Vergleich kontinuierlich von der Firma BASYS - Beratungsgesellschaft für angewandte Systemforschung mbH ermitteln. Demnach betrug der Selbstzahlungsanteil im früheren Bundesgebiet 1992 12,0 % der Gesundheitsausgaben. 67,7 % wurden paritätisch von Arbeitgebern und Arbeitnehmern im Rahmen der Sozialversicherung finanziert. Der Ausgabenanteil der öffentlichen Hand lag bei 11,3 %, der Anteil privater Versicherungen und sonstiger bei 9 %. Die Bundesrepublik hatte 1992 nach Griechenland, den Niederlanden und Schweden den viertniedrigsten Anteil der Selbstzahlungen. Die Selbstzahlung der privaten Haushalte ist am höchsten in der Schweiz, in Japan, Portugal und den USA. Zu Frage 8: Die Absenkung der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall soll neben weiteren beschäftigungsfördernden Maßnahmen die Betriebe von beschäftigungsfeindlich hohen Lohnzusatzkosten entlasten. Durch die Neuregelung der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und die Änderung des Urlaubsrechts im Rahmen des Koalitionsentwurfs eines arbeitsrechtlichen Beschäftigungsförderungsgesetzes treten bei den Arbeitgebern bereits ohne Änderung der geltenden Tarifverträge Entlastungen in Höhe von rund 3,6 Mrd. DM ein. Demgegenüber entstehen Mindereinnahmen der Sozialversicherungsträger durch geringere Beiträge in Höhe von rund 1 Mrd. DM. Die Bundesregierung geht davon aus, daß diese durch die zu erwartenden Mehreinnahmen der Sozialversicherungsträger aufgrund der positiven Beschäftigungswirkungen der geplanten gesetzlichen Maßnahmen kompensiert werden, ohne daß diese Effekte exakt quantifizierbar sind. Der Bundesregierung hegen keine Schätzungen zu der Zahl der Menschen mit geringem Einkommen vor, die durch eine Absenkung der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bzw. des Krankengeldes sozialhilfeberechtigt werden. Anlage 7 Antwort des Pari. Staatssekretärs Wolfgang Gröbl auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Rolf Olderog (CDU/CSU) (Drucksache 13/5016 Fragen 9 und 10): In welchem Umfang wird nach Informationen der Bundesregierung in der Nordsee und in der Ostsee die „Gammelfischerei" betrieben, und welche Maßnahmen sollten dagegen zukünftig ergriffen werden? Wie kann die Bundesregierung für den Bereich der Ostsee sicherstellen, daß das bestehende Verbot der „Gammelfischerei" nicht umgangen wird? Zu Frage 9: Die gezielte Industrie- oder Gammelfischerei wird vor allem von Dänemark, daneben auch von Norwegen und in geringem Umfang von Schweden betrieben. Die Zielarten der Industriefischerei sind ganz überwiegend Sprotte, Sandaal und Stintdorsch. Norwegen betreibt auch eine Industriefischerei auf Hering, die in der EU untersagt ist. Die im Durchschnitt der letzten drei Jahre im EU-Meer angelandeten Mengen beliefen sich auf rund 1,5 Millionen t, das sind etwa 25 % der Gesamtanlandungen. Obgleich in Deutschland keine Industriefischerei betrieben wird, war sich die Bundesregierung der Probleme dieser Fischerei stets bewußt. So hat sie im Verein mit anderen Mitgliedstaaten bereits frühzeitig erreichen können, daß eine Reihe von Maßnahmen getroffen wurden, die die negativen Auswirkungen der Industriefischerei zumindest verringern: - Es wurden Sperrzonen (Boxen) eingerichtet, in denen die Industriefischerei auf bestimmte Fischarten (z. B. auf Sprotte und Stintdorsch) verboten oder stark eingeschränkt ist. - Der Beifang geschützter Konsumfischarten wurde auf 10 % begrenzt. - Es wurde untersagt, Hering für die Fischmehloder Fischölverarbeitung zu fangen und anzulanden. Diese Maßnahmen reichen nach Ansicht der Bundesregierung allerdings nicht aus, um einen ausreichenden Schutz des marinen Ökosystems zu gewährleisten. Die Bundesregierung hat deshalb die Europäische Kommission mehrfach aufgefordert, sich der nach wie vor existierenden Probleme der Industriefischerei anzunehmen und Lösungsvorschläge zu un- terbreiten (weitere Einschränkung und bessere Kontrolle). Konkret hat er sich u. a. dafür eingesetzt, - die Industriefischerei in Gebieten einzuschränken, wo hohe Beifänge an Konsumfischen zu erwarten sind (z. B. beim Sprottenfang in der Deutschen Bucht), - Gesamtfangmengen und Quoten für reine Industriefischarten (wie z. B. Sandaal und Stintdorsch) in einer Höhe festzusetzen, die den Konsumfischen nicht die Nahrungsgrundlage entzieht, - die gemischte Sprotten-/Jungherings-Fischerei im Skagerrak schrittweise zurückzuführen und mittelfristig ganz einzustellen. Die Europäische Kommission hatte bislang wenig Neigung gezeigt, diesen Forderungen nachzukommen, und zwar vor allem, weil es zu wenig konkrete Nachweise zur ökologischen Schädlichkeit der Industriefischerei gab. Das hat sich jedoch seit kurzem geändert, nachdem der Internationale Rat für Meeresforschung aufgrund jüngster Untersuchungen festgestellt hat, daß sich der Zustand des Nordseeheringsbestandes dramatisch verschlechtert hat und daß die Hauptursache für diese Entwicklung im Beifang vom Junghering in der Industriefischerei zu sehen ist. Auf Drängen von Bundesminister Borchert hat die Europäische Kommission vor kurzem eine Vereinbarung mit Norwegen getroffen, nach der die Ende letzten Jahres für 1996 beschlossene Gesamtfangmenge für Nordseehering halbiert und der Heringsbeifang in der Industriefischerei erstmals mengenmäßig beschränkt und auf die Hälfte der tatsächlichen Fänge der Vergangenheit reduziert werden soll. Außerdem soll die Kontrolle erheblich verbessert und intensiviert werden. Die Bundesregierung wird darüber hinaus versuchen, weitere Maßnahmen zur Einschränkung der Industriefischerei, wie z. B. die Herabsetzung der zugelassenen Gesamtfangmenge für Sprotten, durchzusetzen. Zu Frage 10: In der Ostsee ist die gezielte Industriefischerei verboten. Es gibt jedoch eine Versuchsfischerei Schwedens auf Hering, die seinerzeit im Zusammmenhang mit dem Beitritt Schwedens zur EU ausnahmsweise gestattet wurde. Sie ist unproblematisch, weil sich der Ostseeheringsbestand in außerordentlich guter Verfassung befindet und für Konsumzwecke derzeit nur zu einem Bruchteil genutzt wird. Das Verbot der gezielten Industriefischerei wird von den nationalen Kontrollbehörden überwacht. Nach den der Bundesregierung vorliegenden Informationen wird dieses Verbot weitgehend eingehalten. Es ist jedoch der Vorwurf geäußert worden, daß dänische Fischereifahrzeuge unter dem Deckmantel einer gezielten Konsumfischerei auf Hering de facto Industriefischerei betreiben. Die Bundesregierung hat die dänischen Behörden in der Vergangenheit mehrfach darauf angesprochen und sie gebeten, diesem Vorwurf nachzugehen und bestehende Unregelmäßigkeiten gegebenenfalls zu unterbinden. Die dänische Regierung hat dies getan und stets versichert, daß sie keine Verstöße gegen das Industriefangverbot in der Ostsee entdeckt habe. Die Bundesregierung hat darüber hinaus beim Quotentransfer von Ostseehering an Dänemark stets zur Bedingung gemacht, daß die übertragene Fangmenge nur für Konsumzwecke genutzt werden darf. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Horst Günther auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Uwe Küster (SPD) (Drucksache 13/5016 Fragen 12 und 13): Welche haushaltsmäßigen Auswirkungen wird die Umsetzung des "Programms für mehr Wachstum und Beschäftigung" (Drucksache 13/4610) nach Einschätzung der Bundesregierung haben, wenn - wie geplant - bis zum Jahr 2000 das Ausgabenvolumen für beschäftigungsfördernde Maßnahmen in den neuen Bundesländern schrittweise an das Westniveau „entsprechend der Arbeitsentwicklung" angeglichen wird? Wird die Einschränkung - „ entsprechend der Arbeitsentwicklung" - bei dieser geplanten Festlegung nach Auffassung der Bundesregierung dazu führen, daß es nicht zu einem Rückgang beschäftigungsfördernder Maßnahmen in den neuen Bundesländern kommt, falls die Arbeitslosenzahlen 1997 in Ostdeutschland gleich hoch bleiben oder ansteigen? Zu Frage 12: Die von Ihnn genannte Bundestags-Drucksache 13/4610 enthält den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Programms für mehr Wachstum und Beschäftigung in den Bereichen der Rentenversicherung und Arbeitsförderung. Dieser Gesetzentwurf enthält keine rechtlichen Regelungen für das im Programm enthaltene Vorhaben der Angleichung des Ausgabevolumens für beschäftigungsfördernde Maßnahmen in den neuen Bundesländern schrittweise entsprechend der Arbeitslosenentwicklung an das West-Niveau. Das Gleiche gilt für den am 20. Juni 1996 in 1. Lesung behandelten Gesetzentwurf zur Reform des Arbeitsförderungsrechts. In der finanziellen Begründung dieses Gesetzentwurfs sind zwar Planzahlen für eine Angleichung in den Jahren 1997-2000 enthalten. Diese Planzahlen sind jedoch mit folgendem Vermerk versehen: „Die Angleichung soll schrittweise entsprechend der Arbeitslosenentwicklung bei der Aufstellung des jeweiligen Haushaltsplans der Bundesanstalt für Arbeit und der Genehmigung durch die Bundesregierung erfolgen." Damit ist es nicht möglich, heute eine verbindliche Aussage darüber zu treffen, in welcher Größenordnung für arbeitsfördernde Maßnahmen Mittel in den kommenden Jahren in den jeweiligen Haushalten der Bundesanstalt veranschlagt sein werden. Zu Frage 13: Der Hinweis auf die Arbeitslosenentwicklung besagt, daß diese bei der jeweiligen Haushaltsaufstellung und -genehmigung zu berücksichtigen ist. Aus der Berücksichtigung eines wichtigen Faktors kann nicht geschlossen werden, daß sämtliche anderen Faktoren unberücksichtigt bleiben. Denn in dem Pro- gramm heißt es einleitend, daß Sparen Voraussetzung für mehr Beschäftigung, mehr Investitionen, geringere Steuern und Abgaben sowie sichere Renten und Sozialleistungen ist. Über die Art und Weise wie einzelne Faktoren zu berücksichtigen sind, kann jeweils nur in der konkreten Situation und den dann gegebenen Umständen entschieden werden. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Johannes Nitsch auf die Fragen des Abgeordneten Gerhard Neumann (Gotha) (SPD) (Drucksache 13/5016 Fragen 16 und 17): Nach welchen Alternativen hat die Bundesregierung bei dem sich abzeichnenden Haushaltsdefizit gesucht, um die A 71/A 73 trotzdem durchgängig zu bauen und fristgerecht fertigzustellen (z. B. lieber einbahnig/zweispurig von Erfurt nach Schweinfurt bzw. Lichtenfels, dafür aber durchgängig zu bauen)? Teilt die Bundesregierung meine Auffassung, daß es weder aus ökonomischen noch aus ökologischen Gründen heraus Sinn macht, eine Autobahnstrecke wie die A 71/A 73 in Thüringen zu bauen, wenn diese Strecke kurz vor der bayerischen Staatsgrenze endet und der so vermehrte Verkehr sich über kleine Landstraßen und viele Ortschaften ins Nachbarland Bayern, wo viele Pendler arbeiten, zwängt und damit einen Verkehrskollaps zwangsläufig auslösen muß, und welche Maßnahmen wird sie hier ergreifen? Zu Frage 16: Die Autobahnen A 71, A 73 werden nach den gleichen Überlegungen gebaut, die für Großprojekte im Straßenbau üblich sind. Die Einteilung in verkehrswirksame Abschnitte längs der vorgesehenen Trasse erfolgt mit dem Ziel einer möglichst frühzeitigen Nutzung fertiggestellter Teilabschnitte. Diese Verfahrensweise wird seit Jahrzehnten praktiziert und ist keine Besonderheit für die Thüringen und Bayern verbindenden Autobahnen. Diese Autobahnen werden kontinuierlich gebaut und fertiggestellt. Die oben angeführte Einordnung der Abschnitte nach verkehrlichem Nutzen berücksichtigt unter anderem Gesichtspunkte wie Bündelungsabschnitt mit der DB AG, Durchtunnelung des Thüringer Waldes und Entlastung von besonders hochbelasteten Ortsdurchfahrten. Diese Gesichtspunkte sind mit beiden Ländern abgestimmt. Zu Frage 17: Nein. Südlich von Suhl werden die im Stufenkonzept enthaltenen einbahnigen Teilabschnitte der A 71/ A 73 außerhalb der größeren Städte an das bestehende Bundesstraßennetz angeschlossen. Dadurch wird eine weitgehend ortsdurchfahrtenfreie Führung der Strecke erreicht; der zu erwartende Verkehr kann abgewickelt werden. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Walter Hirche auf die Frage des Abgeordneten Dr. Egon Jüttner (CDU/CSU) (Drucksache 13/5016 Frage 20): Sieht die Bundesregierung gesetzgeberischen Handlungsbedarf, um auszuschließen, daß Deponiebetreiber und Betreiber nicht ausgelasteter Müllverbrennungsanlagen mit Dumpingpreisen um Müll werben, so daß beispielsweise Abfall aus Baden-Württemberg und Hessen in Hamburg verheizt wird? Zu Frage 20: Nach dem am 7. Oktober 1996 in Kraft tretenden Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz obliegt - wie bereits nach dem geltenden Abfallgesetz - allein den Ländern die Aufgabe, Abfallwirtschaftspläne nach überörtlichen Gesichtspunkten aufzustellen (§ 29 KrW-/AbfG). Die Bundesregierung sieht auf Bundesebene deshalb keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf, um die in der Frage angesprochenen Sachverhalte zu regeln. Die Abfallwirtschaftspläne der Länder stellen insbesondere die notwendige Infrastruktur für die Abfallbeseitigung dar. Sie können die entsprechenden Entsorgungsträger festlegen sowie bestimmen, welcher Abfallbeseitigungsanlage sich die zur Abfallbeseitigung Verpflichteten zu bedienen haben. Die Abfallwirtschaftsplanungen der Länder sind aufeinander abzustimmen. Soweit die Planungen Ländergrenzen überschreiten, sollen sie im Benehmen miteinander festgelegt werden. Die Länder regeln das Verfahren zur Aufstellung der Pläne und zu deren Verbindlicherklärung. Die durch das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz getroffene Regelung gewährleistet damit eine Optimierung der Planung von Entsorgungsanlagen und ihrer Einzugsbereiche. Dies gilt nicht nur hinsichtlich der Anforderungen des Umweltschutzes, sondern auch hinsichtlich der wirtschaftlichen Aspekte einer gesicherten Entsorgung. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Walter Hirche auf die Frage der Abgeordneten Ursula Schönberger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 13/5016 Frage 21): Welche Auswirkungen hat der im Genehmigungsverfahrens -beschleunigungsgesetz (GenBeschlG) vorgesehene Artikel 4 zur Änderung des Atomgesetzes auf den Betrieb des Endlagers Morsleben bis zum 30. Juni 2000? Zu Frage 21: Bei Artikel 4 des Genehmigungsverfahrensbeschleunigungsgesetzes (GenBeschlG) handelt es sich um eine verfahrensrechtliche Ergänzung zu der Neuregelung des § 74 Abs. 6 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG). Diese Neuregelung sieht vor, daß in einfach gelagerten Fällen, in denen Rechte anderer nicht beeinträchtigt werden und das Benehmen mit den betroffenen Trägern öffentlicher Belange hergestellt ist, statt eines Planfeststellungsverfahrens das vereinfachte Verfahren der Plangenehmigung durchgeführt werden kann. In diesem Fall würde eine Öffentlichkeitsbeteiligung entfallen. Bereits nach derzeit geltendem Recht besteht die Möglichkeit, daß die Planfeststellungsbehörde von einer Öffentlichkeitsbeteiligung absehen kann. Artikel 4 des GenBeschlG stellt sicher, daß bei Endlagern für radioaktive Abfälle ein Plangenehmigungsverfahren nur dann zur Anwendung kommen kann, wenn für die geplante Maßnahme keine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist. Eine Plangenehmigung käme in Verbindung mit dem Endlager für radioaktive Abfälle in Morsleben (ERAM) daher nur dann in Betracht, wenn der Betreiber bei der zuständigen Planfeststellungsbehörde, dem Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt, eine wesentliche Änderung beantragen würde und die Änderung gleichzeitig keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf ein in § 2 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung genanntes Schutzgut haben kann. Die Entscheidung hierüber träfe dann das Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt als Planfeststellungsbehörde. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Walter Hirche auf die Fragen der Abgeordneten Ulrike Mehl (SPD) (Drucksache 13/5016 Fragen 22 und 23): Aus welchen Gründen hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit bisher keine Zustimmung zur Veröffentlichung der Abschlußberichte aus Teil A der schleswig-holsteinischen Ökosystemforschung Wattenmeer gegeben, obwohl damit die in den Förderrichtlinien des Bundes geforderte zeitliche Nähe zwischen Abschluß der Teilprojekte und Veröffentlichung verhindert wird, und wann ist mit der Veröffentlichung zu rechnen? Aus welchen Gründen ist von der Bundesregierung bis heute nicht über den 1994 gestellten Antrag der Küstenländer Niedersachsen, Hamburg und Schleswig-Holstein auf Förderung der Bund-Länder-Datenhaltung im Rahmen des gemeinsam vereinbarten trilateralen Monitoringprogramms entschieden worden, und wann ist mit einer Entscheidung zu rechnen? Zu Frage 22: Das Wattenmeer gehört zu den besonders empfindlichen Ökosystemen. Daher hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit gemeinsam mit dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie und den Ländern Schleswig-Holstein und Niedersachsen bereits im Jahre 1989 ein gemeinsames Forschungsvorhaben „Ökosystemforschung Wattenmeer" (ÖSW) initiiert, in dem die weiteren Grundlagen für eine gezielte Vorsorgepolitik geschaffen werden. 64 Mio. DM sind bisher in dieses Projekt geflossen, wobei der Anteil des Bundes mit 66 % (= 42 Mio. DM) beträgt. Der angesprochene Teil A der Ökosystemforschung Wattenmeer wird vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und Schleswig-Holstein gefördert. Die Ergebnisse aus 25 wissenschaftlichen Teilprojekten, die sich sektoralen Aspekten des schleswigholsteinischen Wattenmeeres zuwenden, wurden in einer zusammenfassenden Darstellung (1. Entwurf) Ende Mai 1996 dem Umweltbundesamt zugeleitet. Nach wissenschaftlicher Abstimmung dieser Darstellung zwischen dem Auftraggeber (Umweltbundesamt) und dem Auftragnehmer (Nationalparkamt Tönning) wird die in den Förderrichtlinien des Bundes vorgesehene Veröffentlichung unverzüglich erfolgen. Zu Frage 23: Das „Trilateral Monitoring and Assessment Programme" (TMAP) wurde von den Umweltministern Deutschlands, Dänemarks und der Niederlande bei der 6. Trilateralen Regierungskonferenz in Esbjerg am 13. November 1991 beschlossen und trat am 1. Januar 1994 in Kraft. Über die Aufgabenteilung zur Umsetzung des Programms in Deutschland wurden zwischen den vor allem zuständigen Ländern Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein sowie den betroffenen Ressorts des Bundes Einvernehmen erzielt. Lediglich eine abschließende Einigung über die Aufgabenverteilung bei der Datenbearbeitung steht noch aus. Sie ist Gegenstand laufender Verhandlungen mit den Küstenländern und dem BMU und orientiert sich an der grundgesetzlich geregelten Aufgabenteilung zwischen Bund und Ländern. Das BMU geht davon aus, daß diese Regelung alsbald abschließend getroffen wird. Anlage 13 Antwort des Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Frage der Abgeordneten Dr. Elke Leonhard (SPD) (Drucksache 13/5016 Frage 37): Welche Kriterien hat die Bundesregierung der Wahl einer Kommission des Instituts für Auslandsbeziehungen in Stuttgart im Vorstand und Verwaltungsrat zugrunde gelegt? Die in der Frage angesprochene Kommission wurde nicht von der Bundesregierung, sondern von Vorstand und Verwaltungsrat des IfA auf deren Sitzung am 10. Mai 1996 eingesetzt. Sie setzt sich zusammen aus je einem Vertreter des Bundes, des Landes Baden-Württemberg und der Stadt Stuttgart (Zuwendungsgeber) sowie je zweier Vertreter des Vorstandes und des Verwaltungsrates. Die Bundesregierung hat als Vertreter in Abstimmung mit dem Bundesministerium des Innern und dem Presse- und Informationsamt der Bundesregierung den Leiter des Grundsatzreferats in der Kulturabteilung des Auswärtigen Amts, VLR I Dr. Hiller, benannt. Die übrigen Mitglieder wurden von den jeweiligen Gremien bzw. Institutionen festgelegt. Anlage 14 Antwort des Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Fragen der Abgeordneten Marieluise Beck (Bremen) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 13/5016 Fragen 38 und 39): Wie wird die Bundesregierung darauf reagieren, daß am Sonntag, dem 16. Juni 1996, der Exbürgermeister von Caplina, Pero Markovic - verantwortlich für die Konzentrationslager von Tretelje und Gabiisa - sich zum Premierminister von „HercegBosna" hat ausrufen lassen, das es gemäß dem Dayton-Vertrag gar nicht mehr gibt? Wie reagiert die Bundesregierung auf diesen Vorgang in bezug auf die Chance zur Durchführung von demokratischen Prinzipien entsprechend den Wahlen in Mostar, nachdem diese „Wahl" zu einer massiven unterschwelligen Einschüchterung der Menschen in Mostar geführt hat? Zu Frage 38: Die Bundesregierung hat bereits reagiert: Die Ernennung einer sogenannten „Regierung" von „Herceg-Bosna" durch den Präsidentschaftsrat dieses Gebildes steht in Widerspruch zu den Verpflichtungen des in Dayton abgeschlossenen Abkommens über die Föderation von Bosnien-Herzegowina. Von deutscher Seite, wie auch von Seiten unserer Partner in Europa und den USA, sind die bosnischen Kroaten und die kroatische Regierung in Zagreb deshalb eindringlich dazu aufgerufen worden, auf den Weg der Implementierung der Föderation zurückzukehren. Zu Frage 39: Die Bundesregierung arbeitet engstens mit der EU-Administration in Mostar bei der Vorbereitung fairer und freier Wahlen am 30. Juni zusammen. Sie setzt sich für die Vorbereitung demokratischer Wahlen in Mostar, insbesondere hinsichtlich der Kandidatur demokratischer Oppositionsparteien ein, und stellt in Deutschland für die Flüchtlinge aus Mostar ein zentrales Wahlbüro zur Verfügung. Die „Ernennung " einer sogenannten „ Regierung", die in Frage 38 angesprochen wurde, hat keinen unmittelbaren Einfluß auf die Wahlen in Mostar. Anlage 15 Antwort des Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Fragen des Abgeordneten Gernot Erler (SPD) (Drucksache 13/5016 Fragen 40 und 41): Welche numerischen Zielvorstellungen für die Obergrenzen bei den fünf Kategorien schwerer konventioneller Waffen, die Gegenstand der Verhandlungen über regionale Stabilität und Rüstungskontrolle in bezug auf Bosnien-Herzegowina, die Republik Kroatien, die Bundesrepublik Jugoslawien, die Föderation Bosnien-Herzegowina und die Republik Srpska waren, haben die Staaten der Kontaktgruppe im Laufe der Verhandlun- gen unterbreitet, und wo unterscheiden sich die Ergebnisse der jetzt erzielten Vereinbarung von den ursprünglichen numerischen Zielvorstellungen der Kontaktgruppenstaaten? Wie unterscheiden sich in numerischer Hinsicht die im Dayton-Vertrag vereinbarten Obergrenzen für die fünf Kategorien schwerer konventioneller Waffen von den Ergebnissen des am 14. Juni 1996 ausgehandelten Rüstungskontrollvertrages? Zu Frage 40: Der Verhandlungsführer, Botschafter Eide, hat wiederholt betont, daß die Suche nach einer Einigung über Obergrenzen den Vertragsparteien selbst obliegt. In den Verhandlungen haben daher weder er noch die Staaten der Kontaktgruppe numerische Zielvorstellungen für Waffenobergrenzen unterbreitet. Botschafter Eide hat lediglich ein als illustratives Beispiel bezeichnetes Papier zu dem entsprechenden Vertragsartikel vorgelegt. Die Einigung über Obergrenzen kam zwischen den Vertragsparteien am Rande der Verhandlungen zustande. Weder der Verhandlungsführer noch die Staaten der Kontaktgruppe waren daran beteiligt. Die Bundesregierung und ihre Partner in der Kontaktgruppe haben gegenüber den Vertragsparteien wiederholt auf möglichst niedrige Obergrenzen gedrängt. Zu Frage 41: Berechnet auf der Grundlage des letzten (vorläufigen) Datenaustauschs entsprechen die zwischen den Vertragsparteien vereinbarten Obergrenzen bei Panzern und Kampfflugzeugen der in Dayton vereinbarten Rückfallposition. Im Vergleich mit Dayton wird die Reduzierungsverpflichtung der drei Vertragsstaaten bei Artillerie um rund 600 Systeme geringer ausfallen; bei gepanzerten Kampffahrzeugen liegt die Einigung der Vertragsparteien um rund 400 Systeme und bei Angriffshubschraubern um rund 10 Systeme über den Werten, die sich bei Anwendung der Rückfallposition von Dayton ergeben hätten. Die im Abkommen von Dayton enthaltene Festlegung der Höchstgrenzen zwischen BRJ, KRO, BOS im Verhältnis von 5:2:2 wurde in allen Kategorien beibehalten. Insgesamt müssen in den drei Vertragsstaaten auf der Grundlage der vorläufigen Zahlen von den rund 14 500 schweren Waffensystemen ca. 5 000 Systeme in den nächsten 16 Monaten „reduziert" werden. Davon ist der überwiegende Anteil Artillerie, das Hauptwaffensystem der vorherigen Kriegsführung. Der größtmögliche „Aufwuchs" liegt bei knapp 1 000 Systemen. Dabei handelt es sich vor allem um Panzer und gepanzerte Kampffahrzeuge. Unter dem Strich werden sich die Bestände schwerer Waffen in der Region nach diesen vorläufigen Zahlen also um mindestens 4 000 Systeme (= 27,5 %) verringern. Insgesamt ist dies ein gutes Ergebnis, auch wenn wir uns noch größere Reduzierungen gewünscht hätten.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Werner Hoyer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Ich kann eher versuchen, eine Plausibilitätsüberlegung in die andere Richtung anzustellen, nämlich im Umkehrschluß zu sagen: Wenn im Heimatland eine stabile, sehr enge familiäre Bindung vorhanden ist, ist die Wahrscheinlichkeit, daß die Rückreise auch tatsächlich beabsichtigt ist, höher. Von daher weil ich eher von einer Positivvermutung ausge-

    hen, aber nicht umgekehrt von einer Negativvermutung bei einem Ledigen.



Rede von Hans Klein
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Herr Kollege von Larcher.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Detlev von Larcher


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Meine vorherige Frage bezog sich auf den kulturellen Bereich. Jetzt habe ich eine Frage aus dem wirtschaftlichen Bereich, wo ich auch nicht verstehe, was da eigentlich abläuft. -Wie beurteilen Sie die Tatsache, daß sich ein Unternehmer aus meinem Wahlkreis, wenn er seinen Geschäftspartner, einen Unternehmer, treffen will, um eine geschäftliche Besprechung abzuhalten, mit ihm in Holland treffen muß, weil der Geschäftspartner kein Einreisevisum für die Bundesrepublik Deutschland erhält?

    Es gibt einen zweiten Fall aus dem wirtschaftlichen Bereich; er ist ähnlich gelagert. Jemand macht in Pakistan Karriere, lebt in einer angesehenen Familie mit viel Geld und wird mit Sicherheit zurückkehren. Auch er darf seinen Onkel nicht besuchen, weil er seine Rückkehrwilligkeit offenbar nicht nachweisen kann.

    Wie erklären Sie sich solche Ablehnungen, bei denen es um geschäftliche Beziehungen geht?