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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 13/113 (Zu diesem Protokoll folgt ein Nachtrag) Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 113. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 20. Juni 1996 Inhalt: Begrüßung des Präsidenten des Makedonischen Parlaments, Herrn Tito Petkovski, und seiner Delegation 10007 A Glückwünsche zum Geburtstag der Abgeordneten Hanna Wolf (München) . . . 10007 B Erweiterung und Abwicklung der Tagesordnung 10007 B Absetzung von Tagesordnungspunkten 10007 D Tagesordnungspunkt 3: a) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Reform der Arbeitsförderung (Arbeitsförderungs-Reformgesetz) (Drucksache 13/4941) 10008A b) - Zweite und dritte Beratung des von dem Abgeordneten Manfred Müller (Berlin) und den weiteren Abgeordneten der PDS eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes (§ 116) (Drucksachen 13/581, 13/2727) 10008B - Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Annelie Buntenbach, Kerstin Müller (Köln) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes (§ 116) (Drucksachen 13/691, 13/2727) 10008B - Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Wiederherstellung der Neutralität der Bundesanstalt für Arbeit bei Arbeitskämpfen (Drucksachen 13/715, 13/2727) 10008B c) Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Dr. Heidi KnakeWerner, Petra Bläss und der Gruppe der PDS eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes - Nichtberücksichtigung der Kirchensteuer in den neuen Ländern (Drucksachen 13/1843, 13/3206) 10008 C Dr. Norbert Blüm, Bundesminister BMA 10008 C Dr. Dagmar Enkelmann PDS 10009B Adolf Ostertag SPD 10012 C Marieluise Beck (Bremen) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 10014C, 10017D, 10018 C Dr. Renate Hellwig CDU/CSU 10016D, 10036B Dr. Renate Hellwig CDU/CSU 10017 C Dr. Heiner Geißler CDU/CSU 10018B Dr. Gisela Babel F.D.P 10018D, 10034B Dr. Heidi Knake-Werner PDS 10021 C Julius Louven CDU/CSU 10023 B Renate Jäger SPD 10025 D Dr. Peter Ramsauer CDU/CSU 10027 B Konrad Gilges SPD 10029D, 10034 C Dr. Gisela Babel F.D.P 10031C Karl-Josef Laumann CDU/CSU 10032 B Ottmar Schreiner SPD 10035A, 10038 A Dr. Norbert Blüm CDU/CSU . . . . . 10037 C Tagesordnungspunkt 4: a) Antrag der Abgeordneten Rolf Schwanitz, Anke Fuchs (Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Den wirtschaftlichen Aufbau Ostdeutschlands voranbringen (Drucksache 13/4702) 10039A b) Antrag der Abgeordneten Rolf Schwanitz, Manfred Hampel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Einsetzung eines Ausschusses Aufbau Ost (Drucksache 13/4572) 10039 B in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 2: Antrag der Abgeordneten Werner Schulz (Berlin), Antje Hermenau, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Neue Impulse für den Aufbau Ost (Drucksache 13/4946) 10039B in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 3: Antrag der Abgeordneten Dr.-Ing. Paul Krüger, Gunnar Uldall, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/ CSU sowie der Abgeordneten Jürgen Türk, Dr. Karlheinz Guttmacher, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der F.D.P.: Aufbau Ost vorantreiben (Drucksache 13/4979) 10039 C Rolf Schwanitz SPD 10039C, 10060 A Dr.-Ing. Paul Krüger CDU/CSU 10041 C, 10067 A Werner Schulz (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 10043 C Dr. Guido Westerwelle F.D.P 10045A Jürgen Türk F.D.P. 10046 C Rolf Schwanitz SPD 10047 A Ernst Schwanhold SPD 10047 B Werner Labsch SPD 10049D Dr. Christa Luft PDS 10050 B Dr. Heinrich L. Kolb, Parl. Staatssekretär BMWi 10052 B Jörg-Otto Spiller SPD 10052 C Wolfgang Thierse SPD 10054 B Dr.-Ing. Paul Krüger CDU/CSU 10054D, 10056 D Walter Hirche F.D.P 10055 C Dr. Christa Luft PDS 10056A, 10064 C Gunnar Uldall CDU/CSU . . 10057D, 10060 C Wolfgang Thierse SPD 10059 C Christian Müller (Zittau) SPD 10061 C Dr. Hermann Pohler CDU/CSU 10063 A Dr. Barbara Höll PDS 10063 D Ernst Schwanhold SPD 10065B, 10067 D Manfred Kolbe CDU/CSU 10068 B Gerhard Schulz (Leipzig) CDU/CSU 10069 D Tagesordnungspunkt 21: Überweisungen im vereinfachten Verfahren c) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Europa-MittelmeerAbkommen vom 17. Juli 1995 zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Tunesischen Republik andererseits (Drucksache 13/4790) 10071 A d) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 16. November 1995 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sozialistischen Republik Vietnam zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (Drucksache 13/4791) 10071B e) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 30. Januar 1995 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Peru über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksache 13/4792) 10071 B f) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 21. Januar 1994 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Namibia über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksache 13/4793) 10071 C g) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 28. Februar 1992 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Litauen über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksache 13/4794) 10071 C h) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 30. März 1994 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Staat Kuwait über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksache 13/4795) 10071C i) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 7. März 1995 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Korea über den Luftverkehr (Drucksache 13/4797) 10071 D j) Antrag des Bundesministeriums der Finanzen: Einwilligung gemäß § 64 Abs. 2 der Bundeshaushaltsordnung in die Veräußerung der ehemaligen USWohnsiedlung Hügelstraße in Frankfurt am Main (Drucksache 13/4711) . 10071D k) Antrag des Bundesministeriums der Finanzen: Einwilligung gemäß § 64 Abs. 2 der Bundeshaushaltsordnung in die Veräußerung der ehemaligen USEdwards-Wohnsiedlung in Frankfurt am Main (Drucksache 13/4751) . . . 10071D 1) Antrag des Bundesministeriums der Finanzen: Einwilligung gemäß § 64 Abs. 2 der Bundeshaushaltsordnung in die Veräußerung der ehemaligen USWohnsiedlung Platenstraße in Frankfurt am Main (Drucksache 13/4752) 10072A m) Antrag der Abgeordneten Albert Schmidt (Hitzhofen), Kristin Heyne und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wirtschaftlichkeit der ICEStrecke Nürnberg-Ingolstadt-München (Drucksache 13/4962) 10072A Tagesordnungspunkt 22: Abschließende Beratungen ohne Aussprache a) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 20. März 1995 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Polen über die Seeschiffahrt (Drucksachen 13/4046, 13/4896) 10072B b) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 24. April 1995 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Demokratischen Volksrepublik Algerien über die Seeschiffahrtsbeziehungen (Drucksachen 13/4047, 13/4897) 10072B c) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 13. Juli 1995 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik über den Bau einer Grenzbrücke an der gemeinsamen Staatsgrenze im Zuge der Europastraße E 49 (Drucksachen 13/4338, 13/4936) 10072C d) Beschlußempfehlung des Rechtsausschusses: Übersicht 5 über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache 13/4732) . 10072D e) und f) Beschlußempfehlungen des Petitionsausschusses: Sammelübersichten 124 und 126 zu Petitionen (Drucksachen 13/4881, 13/4883) 10073A Zusatztagesordnungspunkt 4: Aktuelle Stunde betr. bundespolitische Konsequenzen zur Rettung des Wattenmeeres . . . 10073 A Vera Lengsfeld BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 10073B Peter Harry Carstensen (Nordstrand) CDU/CSU 10074 B Dietmar Schütz (Oldenburg) SPD 10075B Günther Bredehorn F.D.P. 10076 B Eva Bulling-Schröter PDS 10077 B Gila Altmann (Aurich) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 10078A Walter Hirche, Parl. Staatssekretär BMU 10079B Klaus Lennartz SPD 10080 C Dr. Norbert Rieder CDU/CSU 10081 C Ulrike Mehl SPD 10082 D Kurt-Dieter Grill CDU/CSU 10084 A Susanne Kastner SPD 10085 B Tagesordnungspunkt 8: Antrag der Abgeordneten Hartmut Koschyk, Andreas Krautscheid, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU, der Abgeordneten Volker Neumann (Bramsche), Rudolf Bindig, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD, der Abgeordneten Gerd Poppe, Wolfgang Schmitt (Langenfeld) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abgeordneten Dr. Irmgard Schwaetzer, Dr. Burkhard Hirsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der F.D.P.: Die Menschenrechtssituation in Tibet verbessern (Drucksache 13/4445) 10086C Hartmut Koschyk CDU/CSU 10086 C Volker Neumann (Bramsche) SPD 10088 C Gerd Poppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 10091 D Dr. Otto Graf Lambsdorff F.D.P. . 10093C, 10104 D Steffen Tippach PDS 10094 C Cem Özdemir BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 10095 B Dr. Klaus Kinkel, Bundesminister AA . 10096 B Freimut Duve SPD 10098 A Dr. Irmgard Schwaetzer F.D.P 10100 B Andreas Krautscheid CDU/CSU . . . 10101A Dr. Helmut Haussmann F.D.P 10102 D Günter Verheugen SPD 10103 C Dr. Christian Schwarz-Schilling CDU/CSU 10105C Ulla Jelpke PDS 10107 B Tagesordnungspunkt 6: Große Anfrage der Abgeordneten Ottmar Schreiner, Karl Hermann Haack (Extertal), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Arbeitswelt und Behindertenpolitik (Drucksachen 13/1333, 13/2441) 10107 D Karl Hermann Haack (Extertal) SPD 10107D, 10111C Heinz Schemken CDU/CSU . 10110B, 10111D Andrea Fischer (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 10112B, 10120C Uwe Lühr F.D.P 10113D Petra Bläss PDS 10115B Wolfgang Meckelburg CDU/CSU 10116B Antje-Marie Steen SPD 10117 C Birgit Schnieber-Jastram CDU/CSU 10118D, 10121A Johannes Singhammer CDU/CSU . . . 10119D Tagesordnungspunkt 7: Wohnungspolitische Debatte a) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Wohngeld- und Mietenbericht (Drucksache 13/4254) . . . . . . . 10121 B b) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Raumordnungsbericht 1993 (Drucksachen 12/6921, 13/1740) 10121 C c) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Großsiedlungsbericht 1994 (Drucksachen 12/8406, 13/1741) 10121C d) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau - zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Expertenkommission Wohnungspolitik - zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Stellungnahme der Bundesregierung zum Bericht der Expertenkommission Wohnungspolitik - zu dem Entschließungsantrag der Abgeordneten Franziska EichstädtBohlig und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Expertenkommission Wohnungspolitik (Drucksachen 13/159, 13/1268, 13/1312, 13/4533) 10121C e) Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr.-Ing. Dietmar Kansy, Werner Dörflinger, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Hildebrecht Braun (Augsburg), Klaus Röhl, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des AltschuldenhilfeGesetzes (Drucksache 13/4949) . . . 10121D f) Antrag der Abgeordneten Achim Großmann, Norbert Formanski, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Anhebung der Freibetragsregelungen nach dem Wohnungsbauförderungsgesetz 1994 (Drucksache 13/3665) 10122A g) Antrag der Abgeordneten Achim Großmann, Walter Schöler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Steuerliche Förderung im Mietwohnungsbau zielgenau gestalten (Drucksache 13/3918) 10122A h) Antrag des Abgeordneten Klaus-Jürgen Warnick und der Gruppe der PDS: Umfassende Reform der Wohnungsförderung und Erarbeitung eines Wohngesetzbuches (Drucksache 13/ 4725) 10122A i) Antrag des Abgeordneten Klaus-Jürgen Warnick und der Gruppe der PDS: Beendigung der Zwangsprivatisierung von kommunalen und genossenschaftlichen Wohnungen in den ostdeutschen Bundesländern durch Änderung des Altschuldenhilfe-Gesetzes (Drucksache 13/4837) 10122B in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 5: - Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Dietrich Austermann, Dr. Peter Ramsauer, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Birgit Homburger, Jürgen Koppelin und der Fraktion der F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Baugesetzbuchs (Drucksachen 13/1733, 13/4978) 10122B - Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Dietmar Schütz (Oldenburg), Volker Jung (Düsseldorf), weiteren Abgeordneten und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Baugesetzbuchs (Drucksachen 13/1736, 13/4978) 10122C - Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Baugesetzbuchs (Drucksachen 13/2208, 13/4978) 10122C Dr.-Ing. Dietmar Kansy CDU/CSU . . 10122 D Angelika Mertens SPD 10124 D Franziska Eichstädt-Bohlig BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 10126D, 10136A, 10147D Hildebrecht Braun (Augsburg) F.D.P. 10127 C, D, 10138D Hildebrecht Braun (Augsburg) F.D.P. . 10128D Klaus-Jürgen Warnick PDS 10131 B Dr. Klaus Töpfer, Bundesminister BMBau 10132D Franziska Eichstädt-Bohlig BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 10135B, 10141D Achim Großmann SPD . . 10135C, 10140D Norbert Formanski SPD 10136D Helmut Wilhelm (Amberg) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 10137D Walter Schöler SPD 10138 C Hannelore Rönsch (Wiesbaden) CDU/CSU 10140C, 10148A Norbert Formanski SPD 10124 A Konrad Gilges SPD 10142 B Dr. Barbara Hendricks SPD 10143 B Albrecht Papenroth SPD 10145 A Rolf Rau CDU/CSU 10146D Tagesordnungspunkt 5: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur stärkeren Berücksichtigung der Schadstoffemissionen bei der Besteuerung von Personenkraftwagen (Kraftfahrzeugsteueränderungsgesetz 1997) (Drucksache 13/4918) 10144 B Hansgeorg Hauser, Parl. Staatssekretär BMF 10149C Monika Ganseforth SPD 10151A Detlev von Larcher SPD 10151 C Christine Scheel BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 10153D Horst Friedrich F.D.P. 10155 A Detlev von Larcher SPD . . . 10155D, 10159B Christine Scheel BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 10156A Dr. Barbara Höll PDS 10157 B Wolfgang Schulhoff CDU/CSU 10158 C Heide Mattischeck SPD 10161 B Horst Friedrich F.D.P. 10161 D Tagesordnungspunkt 9: Innovationsdebatte a) Große Anfrage der Abgeordneten Josef Hollerith, Christian Lenzer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Dr. Olaf Feldmann, Horst Friedrich, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der F.D.P.: Stärkung und Förderung innovativer kleiner und mittlerer Unternehmen (Drucksachen 13/3542, 13/4673) . . 10163D b) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft, Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung - zu dem Antrag der Abgeordneten Horst Kubatschka, Dr. Peter Glotz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Energieforschung - zu dem Antrag der Abgeordneten Simone Probst, Elisabeth Altmann (Pommelsbrunn), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Energie für die Zukunft - zu dem Antrag der Abgeordneten Christian Lenzer, Hans-Otto Schmiedeberg und der Fraktionen der CDU/ CSU und F.D.P.: Forschung zur Sicherung der Energieversorgung und für ein besseres Klima (Drucksachen 13/1424, 13/1935, 13/ 3610, 13/4210) 10163 D c) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft, Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung - zu dem Antrag der Abgeordneten Christian Lenzer, Thomas Rachel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Dr.-Ing. Karl-Hans Laermann, Dr. Karlheinz Guttmacher und der Fraktion der F.D.P.: Rolle Deutschlands in der internationalen Raumfahrt - zu dem Antrag der Abgeordneten Lothar Fischer (Homburg), Dr. Peter Glotz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Zur Zukunft der deutschen und europäischen Raumfahrt (Drucksachen 13/3497, 13/3974, 13/ 4609) 10164 A in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 6: Antrag der Abgeordneten Tilo Braune, Dr. Edelbert Richter, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Neue Akzente bei der Förderung der Industrieforschung in den neuen Ländern (Drucksache 13/4967) 10164B Tagesordnungspunkt 10: Antrag der Abgeordneten Gerd Andres, Christel Deichmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Bericht des Beauftragten der Bundesregierung für Aussiedlerfragen (Drucksache 13/3336) 10165B Tagesordnungspunkt 11: a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Reform des Kindschaftsrechts (Kindschaftsrechtsreformgesetz) (Drucksache 13/4899) . 10165 C b) Antrag der Abgeordneten Rita Grießhaber, Marieluise Beck (Bremen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Gesetzliche Neuregelung des Kindschaftsrechts (Drucksache 13/3341) 10165C Tagesordnungspunkt 14: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte (Drucksache 13/4947) 10165D Nächste Sitzung 10166C Berichtigung 10166 Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 10167A * 113. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 20. Juni 1996 Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigung Nachtrag zum Plenarprotokoll 13/110, Seite 9873: Die Anlage 14 ist wie folgt zu ersetzen: Erklärung der Abgeordneten Maria Eichhorn (CDU/CSU) zur namentlichen Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Unzulässige Verschärfung des Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetzes des Bundes vom 21. August 1995 durch das Bayerische Schwangerenberatungsgesetz und das Bayerische Schwangerenhilfeergänzungsgesetz - Drucksache 13/4858 - am 13. Juni 1996 Ich habe an der Abstimmung teilgenommen und mit Nein gestimmt. Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Belle, Meinrad CDU/CSU 20. 6. 96 Blunck, Lilo SPD 20. 6. 96 Gysi, Andrea PDS 20. 6. 96 Horn, Erwin SPD 20. 6. 96 Kanther, Manfred CDU/CSU 20. 6. 96 Kolbow, Walter SPD 20. 6. 96 Michels, Meinolf CDU/CSU 20. 6. 96 Möllemann, Jürgen W. F.D.P. 20. 6. 96 Abgeordneter) entschuldigt bis einschließlich Rehbock-Zureich, Karin SPD 20. 6. 96 Dr. Rexrodt, Günter F.D.P. 20. 6. 96 Scharping, Rudolf SPD 20. 6. 96 Scheelen, Bernd SPD 20. 6. 96 Schlauch, Rezzo BÜNDNIS 20. 6. 96 90/DIE GRÜNEN Steindor, Marina BÜNDNIS 20. 6. 96 90/DIE GRÜNEN Thieser, Dietmar SPD 20. 6. 96 Wieczorek-Zeul, SPD 20.6.96 Heidemarie Nachtrag zum Plenarprotokoll 13/113 Deutscher Bundestag Nachtrag zum Stenographischen Bericht 113. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 20. Juni 1996 Inhalt: Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 9 a, b, c und Zusatztagesordnungspunkt 6 (Innovationsdebatte) Thomas Rachel CDU/CSU 10169* A Jelena Hoffmann SPD 10170* D Simone Probst BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 10171* C Dr.-Ing. Karl-Hans Laermann F.D.P. ... 10172* B Wolfgang Bierstedt PDS 10173* C Josef Hollerith CDU/CSU 10174* C Lothar Fischer (Homburg) SPD 10175* C Margareta Wolf (Frankfurt) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 10177* A Hans-Otto Schmiedeberg CDU/CSU . 10178* B Horst Kubatschka SPD 10179* D Dr. Edelbert Richter SPD 10180* C Cornelia Yzer, Parl. Staatssekretärin BMBF 10181* C Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 10 (Antrag zum Bericht des Beauftragten der Bundesregierung für Aussiedlerfragen) Eva-Maria Kors CDU/CSU 10183* B Christa Lörcher SPD 10184* B Cem Özdemir BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 10186* C Dr. Max Stadler F D P. 10187* A Ulla Jelpke PDS 10187* D Dr. Horst Waffenschmidt, Parl. Staatssekretär BMI 10188* B Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 11 (a - Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Kindschaftsrechts; b - Antrag: Gesetzliche Neuregelung des Kindschaftsrechts) Claudia Nolte, Bundesministerin BMFSFJ 10188* D Ilse Falk CDU/CSU 10189* C Margot von Renesse SPD 10190* D Rita Grießhaber BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 10192* A Hildebrecht Braun (Augsburg) F.D.P. . 10193* A Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Bundesminister BMJ 10194* A Heidemarie Lüth PDS 10195* A Ronald Pofalla CDU/CSU 10195* C Dr. Wolfgang Götzer CDU/CSU 10197* A Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 14 (Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte) Egon Susset CDU/CSU 10198* A Ulrike Mascher SPD 10199* B Ulrike Höfken BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 10200* B Ulrich Heinrich F.D.P. 10200* D Dr. Günther Maleuda PDS 10201* B Rudolf Kraus, Parl. Staatssekretär BMA . 10201* D Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 9a, b, c und Zusatztagesordnungspunkt 6 (Innovationsdebatte) Thomas Rachel (CDU/CSU): Der Wirtschaftsstandort Deutschland befindet sich in einem durchgreifenden Veränderungsprozeß. Im globalen Wettbewerb sind Wachstum und dauerhafte Beschäftigung nur mit Innovationen bei Produkten und Prozessen möglich. Innovation ist der Schlüssel zu neuen Arbeitsplätzen. Unsere Exporterfolge werden allerdings weitgehend mit reifen oder auslaufenden Produkten erzielt. Nur rund 15 % der deutschen Industriewarenausfuhren entfallen auf Produkte der Spitzentechnologie. Zum Vergleich: In den USA sind es 30 %, in Japan 19 %. Wir setzen also zu wenig auf die Spitzentechnik, mit der die Produkte von morgen gemacht werden. Zugespitzt formuliert: Wir leben aus der Vergangenheit. Ein Hochlohnland wie Deutschland kann nur dann hohe Löhne zahlen, wenn es Produkte mit hoher Wertschöpfung herstellt. Eine besonders hohe Wertschöpfung hat die Raumfahrt. Die Luft- und Raumfahrtindustrie ist die mit Abstand forschungsintensivste Branche. Die Luft- und Raumfahrtindustrie steckt 27 % ihres Umsatzes in Forschung und Entwicklung und überragt damit die sonstige Volkswirtschaft mit einem FuE-Aufwand von 3 bis 5 % bei weitem. Wenn wir über Innovation reden, reden wir von Raumfahrt. Wenngleich die Raumfahrtbranche keine so große Umsatz- und Beschäftigtengröße aufweist, so besitzt sie dennoch strategische Bedeutung für die Zukunftschancen einer Industrienation. Denn Raumfahrt weist überdurchschnittliche Wachstumsperspektiven auf und besitzt zugleich ein hohes Technologiepotential mit Wirkung in andere Wirtschaftsbereiche hinein. Sie ist eine Schlüsselbranche, auf die eine moderne Volkswirtschaft an der Schwelle zum 21. Jahrhundert nicht verzichten kann. Die Raumfahrt ist eine Querschnittstechnologie. „Die Mischung macht's." Schlüsseltechnologien wie Mikro- und Opto-Elektronik, Software-Technologie, neue Hochleistungswerkstoffe und Energietechnik werden zusammengeführt, um die hochkomplexen Raumfahrtsysteme bauen, betreiben und nutzen zu können. Gerade in der Verzahnung dieser Technologiefelder innerhalb eines einzigen Industriezweiges liegt das enorme Potential. Das macht Raumfahrt zu einer „Königsdisziplin der Technologieentwicklung". Deshalb haben die Koalitionsfraktionen aus CDU/ CSU und F.D.P. den Antrag zur „Rolle Deutschlands in der internationalen Raumfahrt" dem Parlament vorgelegt. Anlagen zum Stenographischen Bericht Erstens. Wir begrüßen die von Bundesforschungsminister Dr. Jürgen Rüttgers durchgesetzte Entscheidung auf der ESA-Ministerkonferenz in Toulouse zur Beteiligung der Europäer am Bau der internationalen Raumstation. Dauerhafte Forschung unter den Bedingungen der Schwerelosigkeit erbringt neue Erkenntnisse in der Grundlagenforschung und vielfältige Chancen zur Entwicklung neuer wettbewerbsfähiger terrestrischer Produkte in den Zukunftsbereichen Informationstechnologie, Verkehr, Energie, Medizin, Automatisierungs- und Robotik-Systeme sowie Werkstoffe. Zweitens. Die Koalition unterstützt die Weiterentwicklung der Ariane 5-Rakete. Das Scheitern des ersten Testfluges der neuen Generation der Ariane 5-Rakete war ein bitterer Rückschlag. Trotzdem: Mit uns wird es keinen Ausstieg aus der Raumfahrt geben! In Kenntnis dessen, daß die Erprobung einer neuen Trägerraketen-Generation aufgrund ihrer Komplexität mit einem Risiko verbunden ist, war entschieden worden, vor Beginn der kommerziellen Vermarktungsphase der Ariane 5 zwei sogenannte Qualifikationsflüge durchzuführen. Wer dies kritisiert, dem rufe ich zu: Hätten wir nicht den Mut zum Start der Ariane 1 und der folgenden Generationen aufgebracht, hätten wir es nicht geschafft, daß die Ariane 4 heute rund 60 % des kommerziellen Raketenstartmarktes erobert hat. Der FuE-Aufwand in Höhe von 1,5 Milliarden DM für Ariane 1 bis 4 wird bis zum Produktionsende zu dem mehr als fünffachen Umsatz geführt haben. Ariane sichert rund 2 000 hochqualifizierte Arbeitsplätze in der deutschen Raumfahrtindustrie, und das ist gut so. Drittens. Angesichts des verschärften weltweiten Wettbewerbs kann es nicht hingenommen werden, daß bis heute wegen Streitigkeiten auf europäischer Ebene keine Raketenstart-Abkommen zwischen Europa auf der einen und Rußland und China auf der anderen Seite zustande gekommen sind. Viertens. Das deutsche Know-how zur Erdbeobachtung soll in die militärischen Aufklärungssatelliten einfließen. Fünftens. Wir fordern die klare Umsetzung des Raumfahrtübertragungsgesetzes, entsprechend dem auch die anderen Ministerien die Möglichkeiten der Raumfahrt nutzen und die DARA mit der Projektdurchführung beauftragen sollen. Sechstens. Kleine und mittlere Unternehmen sollen verstärkt berücksichtigt werden. Bundesminister Rüttgers hat Wort gehalten; denn die kleinen und mittleren Raumfahrtfirmen erhalten beim europäischen Raumstationsbeitrag und bei den Ariane 5-Folgeaktivitäten einen Auftragsanteil von 25 %. Wir bedauern, daß es durch den Widerstand der SPD-Fraktion nicht gelungen ist, einen gemeinsamen Antrag zur Raumfahrt über die Parteigrenzen hinweg einzubringen. Die SPD hat die einmalige Chance verspielt, daß sich rund 80 % des Parlaments mit einer gemeinsamen Position hinter die Raumfahrt stellen. Das letztliche Beharren der SPD auf der Forderung nach einem „5. Weltraumprogramm" ist unsinnig, weil mit der Toulouse-Entscheidung die wesentlichen Weichenstellungen im Bereich der Raumfahrt -Raumstationsbeteiligung, Ariane 5, Wissenschaftsprogramm - getroffen wurden. Wer über diese von uns unterstützten Raumfahrtvorhaben hinaus ein 5. Weltraumprogramm mit zusätzlichen Aktivitäten von seiten des Bundes veranstalten will, muß, um glaubwürdig zu sein, dessen zusätzliche Finanzierung aus dem Bundeshaushalt aufzeigen. Diesen Beweis ist die SPD-Opposition bis heute schuldig geblieben. Daß sich die Raumfahrt-Branche, wie die SPD in ihrem Antrag behauptet, bei Umsatz und Aufträgen in einer „Krise" befände, widerspricht den Fakten: Mit der Entscheidung von Toulouse und dem deutsch-französischen Beschluß über die militärischen Aufklärungssatelliten verfügt die deutsche Raumfahrtindustrie über ein Auftragspolster von rund 6 Milliarden Mark für die nächsten zehn Jahre! Die Bundesregierung ist der verläßliche Partner der Raumfahrtbetriebe und ihrer Arbeitnehmer. Der Entschließungsantrag der Grünen ist ein Gruselkatalog zur Diffamierung der Raumfahrt. Die Fundamentalkritik der Grünen an der Tätigkeit unserer Astronauten ist eine Ohrfeige für die gelungene internationale Kooperation im Weltall. Wir sind stolz auf den deutschen Astronauten Thomas Reiter, der mit seinen russischen Kollegen in der Raumstation Mir medizinische Forschung betrieben hat. Nicht kalter Krieg, sondern Zusammenarbeit unter höchster technologischer Herausforderung ist das Kennzeichen bemannter Raumfahrt im Jahr 1996. Automaten können zwar den Menschen als Laboranten in der Raumstation unterstützen, aber nicht ersetzen. Dies haben die Grünen bis heute nicht verstanden. Die kognitiven, kreativen und feinmotorischen Fähigkeiten des Menschen sind nicht durch Roboter nachzubilden. Auch die Raumfahrtindustrie in Deutschland muß sich angesichts knapper finanzieller Ressourcen verändern. Wichtiges Anliegen unseres Antrages ist, daß sich die Raumfahrtbranche stärker an kommerziellen Gesichtspunkten orientiert. Wir brauchen mehr Marktnähe in dieser hochpolitischen Branche. Denn heute ist die deutsche Raumfahrtindustrie zu 70 % von der Durchführung öffentlicher Aufträge und Forschungsprogramme abhängig. Sie darf sich aber gerade nicht auf dem staatlichen Auftragsvolumen ausruhen. Auf dem privatwirtschaftlichen Markt akquiriert die deutsche Raumfahrtindustrie nur 30 % ihres Auftragsvolumens. Das ist zu wenig. Was ist die Ursache? Die deutsche Raumfahrtindustrie hat sich in erster Linie als Entwickler innovativer Prototypen und Einzelsysteme vor allem für wissenschaftliche Anwendung verstanden. Währenddessen haben andere das eigentliche Geschäft mit den Produkten aus der klassischen Raumfahrt, nämlich raumfahrtgestützte Dienstleistungen gemacht. Das Folgegeschäft, das sich z. B. aus dem Betrieb eines (Telefon-)Satelliten ergibt, ist im allgemeinen um den Faktor 20 größer als die Erlöse aus Entwicklung und Bau des Satelliten. Das eigentliche Geschäft mit der Raumfahrt findet heute außerhalb der Raumfahrt-Industrie statt. Muß das so bleiben? Marktorientierung bedeutet, daß die Angebotspalette der deutschen Raumfahrtindustrie aus dem Kerngeschäft heraus auf den Betrieb solcher Systeme und entsprechende Dienstleistungen ausgeweitet wird. Wir brauchen ein Umdenken. Die Entscheidungen zur Raumstation, Ariane 5 und den Aufklärungssatelliten geben der Industrie einen Übergangszeitraum auf hohem Niveau, den sie nun zum verträglichen, aber notwendigen Umsteuern ihrer Kapazitäten in Richtung kommerzieller Raumfahrtmärkte nutzen muß. Wir werden diese eigenverantwortlichen Kommerzialisierungsanstrengungen der Unternehmen beobachten und notfalls als Politik einfordern. Heute umfaßt die zivile kommerzielle Raumfahrt ein weltweites Marktvolumen von jährlich 43 Milliarden Mark. Für die Bereiche satellitengestützte Telekommunikation, Erderkundung sowie satellitengestützte Ortsbestimmung und Navigation wird in den nächsten zehn Jahren ein globales Marktvolumen von rund 200 Milliarden Mark erwartet. Hier können neue Märkte erobert und hochwertige Arbeitsplätze geschaffen werden. Denn es gilt: „Wer Raumfahrt kann, kann alles!" Jelena Hoffmann (Chemnitz) (SPD): Wie Honig auf die Seele fließen die Wörter aus der Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage, die wir jetzt diskutieren. Ich zitiere: „Die Volkswirtschaft der Bundesrepublik Deutschland ist in hohem Maße mittelständisch geprägt. Erfolgreiche innovative kleine und mittlere Unternehmen sind daher Voraussetzung und Garant für wirtschaftlichen Erfolg und für mehr Wachstum und Beschäftigung." Und weiter heißt es: „Ein wichtiges Element zur Standortverbesserung ist die Stärkung der Leistungs- und Innovationsfähigkeit innovativer KMU und die Steigerung technologieorientierter Unternehmensgründungen." Doch wenn man sich mit der Realität auseinandersetzt, kommt der Verdacht auf, daß die Bereiche Forschung, Entwicklung und Bildung Stiefkinder dieser Regierung sind und das Wort Innovation nur ein Modebegriff ist. Die Zahlen sprechen für sich: Die Ausgaben für Forschung und Entwicklung in Prozent des Bruttosozialprodukts lagen 1992 in Deutschland bei 2,5 Prozent, in Frankreich bei 2,4 Prozent, in Schweden bei 2,9 Prozent, in Japan bei 3,0 Prozent und in den USA bei 2,8 Prozent. 1994 sind die Ausgaben der Bundesrepublik sogar erstmals unter das Niveau Frankreichs gefallen. Ähnlich verhält es sich mit der Wachstumsrate der industriellen Aufwendungen im Bereich Forschung und Entwicklung: In den Jahren 1989 bis 1992 verzeichnete Frankreich einen Zuwachs von 5,5 Prozent, Deutschland 0,03 Prozent. In der Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage wird nun festgestellt, daß gerade dieser Bereich durch die deutsche Industrie nur unzureichend abgedeckt wird. Die Regierungskoalition fragt sich mit der Großen Anfrage selber, welche verfehlte Innovationspolitik sie in den letzten Jahren gemacht hat. Da muß man feststellen, daß mit ihrer Politik Deutschland auf dem globalen Markt nicht wettbewerbsfähig sein kann. Wo bleiben nun die neuen, jungen, technologieorientierten Unternehmen, die die Regierung fördern will? Welche Reformen müssen bei Forschungseinrichtungen und Hochschulen erfolgen, damit ein Transfer von Wissen in wirtschaftliche Anwendungen erfolgt? Wie kann Industrieforschung in den neuen Bundesländern wieder aufgebaut werden - nachdem sie erst von dieser Regierung abgewickelt worden ist? Wie kann die Abwanderung von Wissen und Wissenschaftlern in andere Länder mit besseren Bedingungen für technologieorientierte Unternehmensgründungen gestoppt werden? Und nicht zuletzt: Wie kann der Koalitionsbeschluß, mehr Geld für mittelständische Forschung und Entwicklung auszugeben, überhaupt umgesetzt werden? Die Leistungs- und internationale Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft hängt wesentlich von der Vielfalt und Innovationsfähigkeit des Mittelstandes ab, nur wurde diesem Bereich in der wirtschafts- und innovationstheoretischen Forschung keine Rolle eingeräumt. Nötig ist eine grundlegend neue Ausrichtung der Technologiepolitik: Sie muß weg von einer angebotsorientierten Forschung und hin zu einer nachfrage- und ergebnisorientierten Forschung kommen. Entscheidend ist die Orientierung am Bedarf der Industrie. Nur wenn es einem kleinen oder mittleren Unternehmen gelingt, neue Produktideen zur Marktreife zu bringen, existierende Produkte weiterzuentwickeln und sich bei der Produktion moderner Technologien zu bedienen, kann es sich auf Dauer auf dem Markt behaupten und eine Wertschöpfung erzielen. Dazu benötigen die Unternehmen Rahmenbedingungen und nicht von der Regierung bereitgestellte Töpfchen. Es muß endlich erreicht werden, mehr Risikokapital zur Verfügung zu stellen. Es muß haftendes Eigenkapital auf Zeit bereitgestellt werden. Besonders in Ostdeutschland ist die Situation von innovativen, zukunftsorientierten Unternehmen in einem desolaten Zustand, da sie besonders in diesen Regionen mit speziellen Problemen konfrontiert sind: Der Betrieb muß seine Wettbewerbsfähigkeit auf den überregionalen Märkten unter Beweis stellen und gleichzeitig - technologisch bedingt - einen überdurchschnittlichen Kapitalbedarf aufweisen. Die Industrieforschung ist drastisch zurückgefallen, die Innovationsförderung entspricht nur zu 2,5 Prozent den Aufwendungen in Westdeutschland. Bei einem weiteren Ausbleiben oder gar Rückgang der Fördermittel wäre ein weiterer Abbau von Stellen unvermeidlich. Dies hätte verheerende Folgen für die Innovationskraft in den neuen Bundesländern. Den Forschungsabteilungen der Betriebe, die zu einer Keimzelle der Innovationskraft in der regionalen Wirtschaft werden könnten, fehlen Geld und Aufträge, um Grundlagenforschung und die Entwicklung von neuen Ideen zu finanzieren. Der Anteil der Aufträge aus der Industrie liegt im Durchschnitt bei 35 Prozent. Der Grund dafür ist, daß die meisten Betriebe in Ostdeutschland Westunternehmen gehören, und diese lasten mit Produktentwicklungen erst einmal ihre Heimatabteilungen aus. Wir fordern daher eine stärkere Unterstützung von innovativen Jungunternehmern in den neuen Ländern. Neben der Bereitstellung von Risikokapital müssen die Unternehmensgründung vom Gesetzgeber vereinfacht sowie Ausbildungsangebote und Managementkurse für Existenzgründer zur besseren Vorbereitung geschaffen werden. Wir haben ein „Zukunftsministerium", einen „Zukunftsminister". Wenn man an die Zukunft denkt, hat man Visionen, Zukunftsentwürfe; man malt sich ein Bild der Erneuerung unserer Gesellschaft durch die Anwendung neuer Verfahren und Techniken. Wo sind diese Visionen, meine Damen und Herren der Regierungskoalition? Alles das vermisse ich bei Ihnen. Simone Probst (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Innovation - diese Debatte bestätigt einfach, daß die Koalition Erneuerung doch eher scheut wie der Teufel das Weihwasser. Ich habe eher den Eindruck, daß dieser wunderschöne Begriff mit verfehlten Konzeptionen gefüllt wird. Es ist gar nicht hämisch gemeint, wenn ich in diesem Zusammenhang an das Feuerwerk erinnere, das uns die Ariane 5 beschert hat. So ein Desaster ist ja wirklich ärgerlich, aber sicherlich auch ein Anlaß, nochmals die Raumfahrtpolitik zu überdenken, insbesondere auch die Motivation und Sinnhaftigkeit, mit der dieses Geschäft betrieben wird. Man muß sich hier sehr genau ansehen, was der Motor für diese Politik ist: ob es wissenschaftliche Neugier ist - in den Bereichen Astronomie, Physik oder auch Philosophie und Theologie - oder ob es darum geht, eine Branche wie die Luft- und Raumfahrtindustrie in absolutem Starrsinn in einer Form am Leben zu halten, die jetzt schon zum Scheitern verurteilt ist. Es ist an der Zeit, alte Zöpfe abzuschneiden. Und dazu gehört auch die bemannte Raumfahrt. Es gibt keinen Grund - wirklich keinen rational nachvollziehbaren Grund -, an der bemannten Raumfahrt festzuhalten. Denn sie reden doch immer von Hochtechnologie. Dann begreifen Sie doch auch endlich, daß wir in einem Zeitalter angekommen sind, in dem man eine automatische Kamera ins Weltall schicken muß, um Bilder zu erhalten, und keinen Fotografen! Die bemannte Raumfahrt mit ihren dazugehörigen Prestigeprojekten ist so kostenträchtig, daß die Gefahr besteht, für andere Wissenschaftsmissionen kein Geld zur Verfügung zu haben. Man hat es ja jetzt bei der Explosion der Ariane gesehen: Für den Ersatz der Cluster-Satelliten ist kein Geld da, aber an der Ariane 5 wird unverändert festgehalten. Wir setzen auf zivile Projekte und auf die umsichtige Nutzung der unbemannten Raumfahrt. Kommunikationstechnik, moderne Klima- und Umweltforschung durch Satelliten, Sonden zur Erforschung des Weltalls - hier lohnt sich das Engagement, hier kann man wirklich optimistisch „der Sonne entgegen" verkünden und eine Bruchlandung hoffentlich vermeiden. Die Raumfahrtindustrie hat ein unglaublich großes Know-how in den Bereichen Langlebigkeit, Wartungsfreiheit und Energieeffizienz. Nutzen Sie doch diese Kompetenz endlich auch für andere Bereiche, in denen nicht allein der Staat der Kunde ist, sondern die sich vermarkten lassen: Kommunikationstechnik, Robotik, Meß- und Regelungstechnik und nicht zuletzt Energietechnik. Um zum Beispiel den Markt für Energieeffizienz zu öffnen, müssen entsprechende staatliche Rahmenbedingungen gesetzt werden, allem voran die Ökosteuer. In diesem Zusammenhang möchte ich zum Schluß auch noch zwei Sätze zur Energieforschung sagen, die wir ja in einer öffentlichen Ausschußsitzung ausführlich debattiert haben. Sie betreiben eine verfehlte Politik, die immer weiter auf Nukleartechnologie setzt. Kernfusion kann kein Projekt sein, das hinsichtlich unserer akuten Problemlagen für eine zukünftige Energieversorgung taugt. Setzen Sie statt dessen auch in der Energieforschung auf echte Innovation, legen Sie dafür Ihr technokratisches Forschungsverständnis ab und begeben sich auf einen Weg, auf dem die gesellschaftswissenschaftlichen Aspekte eine ebenso große Rolle spielen wie technische Effizienzkriterien. Nur dann ist es glaubwürdig, von Zukunftsfähigkeit zu sprechen. Dr.-Ing. Karl-Heinz Laermann (F.D.P.): Die Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Koalitionsfraktionen „Stärkung und Förderung innovativer kleiner und mittlerer Unternehmen" (KMU) belegt, daß die Bundesregierung sich der Bedeutung der kleinen und mittleren Unternehmen in dem Strukturgefüge der Wirtschaft sehr wohl bewußt ist und aus dieser Erkenntnis heraus eine Vielzahl von Maßnahmen und Aktivitäten durchführt bzw. eingeleitet hat, um insbesondere die Innovationsfähigkeit der KMU zu stärken, um die Nachteile dieser Unternehmen gegenüber Großunternehmen auszugleichen. In vielfältiger Weise werden, als wichtiges Anliegen der Forschungs- und Technologiepolitik, Hilfen und Anreize gegeben, um vorhandene Hemmnisse in der weiteren Entwicklung der KMUs zu überwinden. Dabei geht es nicht nur um finanzielle Unterstützung, um Fördermittel für Forschung und Entwicklung zur Existenzgründung, obwohl auch diese essentiell wichtig und unverzichtbar sind. Hier darf - ich sage dies mit aller Deutlichkeit - bei aller Würdigung der knappen finanziellen Ressourcen in den öffentlichen Haushalten der Rotstift nicht weiter angesetzt werden. Das gilt vor allem für die neuen Bundesländer, wie die Debatte über den „Aufbau Ost" heute vormittag ebenfalls gezeigt hat. Es gilt, Prioritäten und logischerweise dann auch Posterioritäten zu setzen. Ich verweise in diesem Zusammenhang auch auf die Koalitionsvereinbarung, nach der eine überproportionale Steigerung der Mittel für Forschung und Entwicklung mittelfristig umzusetzen ist. Deshalb begrüße ich, daß die Bundesregierung dieses Prinzip im Haushalt 1997 und in der mittelfristigen Finanzplanung berücksichtigen will. In Übereinstimmung mit den Antworten der Bundesregierung darf ich aber auch darauf hinweisen, daß gerade den KMU weit nachhaltiger und wirkungsvoller durch eine Verbesserung von Rahmenbedingungen außerhalb unmittelbarer finanzieller Zuwendung geholfen werden kann. KMU haben Probleme bei der Informationsbeschaffung, bei der Umsetzung von Informationen über Forschungsergebnisse in konkrete Entwicklungen, in marktfähige Produkte, sie müssen oft Schwellenängste zur Kooperation mit wissenschaftlichen Institutionen überwinden. Sie sollten zur stärkeren Zusammenarbeit mit den Fachhochschulen motiviert werden, diese sind praxisnäher orientiert, deren Potentiale in angewandter Forschung und Entwicklung sind deshalb zu verstärken. KMU haben Probleme, einen Überblick über die Vielzahl der Förderprogramme von Ländern, Bund und EU zu gewinnen. Unterschiedliche Antragsverfahren, der bürokratische Aufwand, die Langwierigkeit der Verfahren, das alles wirkt gerade bei KMU eher abschreckend. Die von Bund und Ländern bereitgestellten Förderfibeln können gewiß den interessierten Unternehmen einen systematischen Überblick geben. Ich denke aber in Übereinstimmung mit der Antwort der Bundesregierung, daß dies allein nicht ausreichend ist. Ich begrüße deshalb, daß die Bundesregierung einen Forschungsauftrag „Mittelstandförderung in Deutschland - Konsistenz und Transparenz sowie Ansatzpunkte für Verbesserungsmöglichkeiten" vergeben hat. Ich erwarte, daß Schlußfolgerungen dahin gehend gezogen und umgesetzt werden: Flurbereinigung, d. h. Zusammenfassung der Programme, Vereinheitlichung, Vereinfachung und Entbürokratisierung der Verfahren. Bei dem Stichwort „Entbürokratisierung" sollten wir uns, besonders im Hinblick auf Existenzgründer, auch mit den oft unverständlichen Schwierigkeiten vor Ort befassen; Kleinigkeiten, mögen manche sagen, aber sie sind mindestens lästig, wirken demotivierend. Das Wohnzimmer darf z. B. nicht in einen gewerblich genutzten Raum umfunktioniert werden, ein Mitarbeiter, auch eine Halbtagskraft, erfordert eigene Sozialräume, eine eigene Toilette. Und dann, meine Damen und Herren, muß man sich mit der Frage auseinandersetzen, ob es denn bei der Förderung von Forschung und Entwicklung, bei Hilfen zum Transfer und zur Innovation belassen werden kann. Da haben Jungunternehmer aus eigener Substanz ein High-Tech-Produkt entwickelt, das den Bremsweg von Kraftfahrzeugen mit ABS weiter verkürzt - mit hervorragenden Test- und Prüfungsergebnissen. Aber deutsche marktführende Unternehmen der Automobilbranche tun sich schwer, das Produkt anzunehmen; ausländische Unternehmen bekunden ihr Interesse - das bringt gewiß keine Arbeitsplätze in Deutschland. Diese wenigen Beispiele mögen zeigen, daß die Probleme der KMU anders, viel differenzierter sind als die von Großunternehmen. Ich bin deshalb skeptisch, ob ihre Situation, ihre Interessen im Rat für Forschung, Technologie und Innovation beim Bundeskanzler angemessen vertreten werden. Bei der Bedeutung, die wir und die Bundesregierung richtigerweise den KMU zumessen, sollten auch Vertreter kleiner und mittelständischer Unternehmen diesem Rat angehören. Die vorliegenden Anträge zur Energieforschung sind ausführlich im Ausschuß für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie beraten, die Beschlußempfehlung bereits in der erweiterten öffentlichen Ausschußsitzung am 28. Februar '96 beschlossen worden. Ich verweise insoweit auf meine damaligen Ausführungen und wiederhole hier nur die Prinzipien: Erstens: Ideologiefreie Betrachtung und Einschätzung der Forschungs- und Entwicklungspotentiale aller Energieformen. Wir unterstellen allen Energietechnologien ein stetiges Entwicklungspotential. Zweitens: Die Energieforschung muß neu ausgerichtet werden. Die Mittel müssen dahin fließen, wo mit geringstem Einsatz die größte zusätzliche CO2-Einsparung erreicht wird. Drittens: Energietechnologien, die im Markt sind, sollen von den Energieversorgungsunternehmen weiterentwickelt werden. Abschließend noch ein Wort zur Raumfahrt, weil nicht zuletzt dank einiger unqualifizierter Äußerungen auch von Abgordneten dieses Hauses nach dem Fehlstart der ersten ARIANE 5 am 4. Juni dieses Jahres hier Verwirrung entstanden ist: Auf der ESA-Konferenz in Toulouse wurde der deutsche Finanzbeitrag für alle Aktivitäten bis zum Jahr 2000 auf ca. 1,8 Milliarden DM festgeschrieben. Hieran hat sich nichts geändert. Die kommerzielle Raumfahrt ist weder krisengeschüttelt noch defizitär - und dies in erster Linie wegen der sehr erfolgreichen ARIANE-4- Trägertechnologie. Allein die ARIANE 4 hat bis heute fast zehnmal mehr Mittel in die Bundesrepublik durch Gewinne oder Industrieaufträge zurückfließen lassen, als die Bundesrepublik für die Entwicklung dieses Trägersystems ausgegeben hat. Ziel der ARIANE 5 ist es, diese Situation für die Zukunft fortzuschreiben. Wer angesichts des bedauerlichen Fehlstarts nun in Spott, Hohn oder Zweifel ausbricht, kennt weder die Herausforderungen dieser Technologie noch die Leistungsfähigkeit unserer Industrie, Techniker und Wissenschaftler in diesem Technologiefeld. Statt Unsicherheit zu verbreiten, müssen wir uns auf den nächsten Schwerpunkt unserer Weltraumaktivitäten konzentrieren und überzeugende Nutzungskonzepte für das geplante Weltraumlabor gemeinsam mit Industrie und Wissenschaft erarbeiten. Zur praktischen Nutzungsvorbereitung gehört dabei auch ein Bericht über die Perspektiven der deutschen Weltraumforschung, der neben den wissenschaftlich-technischen Möglichkeiten auch Auskunft gibt über die Limitationen und Kosten, die sich für den einzelnen ergeben. Wolfgang Bierstedt (PDS): Die seitens der Regierungskoalition gestellte Große Anfrage und die darauf von der Bundesregierung gegebene Antwort gehen in ihren grundsätzlichen Anliegen, zumindest in den Überschriften, von der besonderen volkswirtschaftlichen Bedeutung von innovativen kleinen und mittleren Unternehmen aus. Dabei steht die Unterstützung und Förderung kleiner und mittlerer innovativer Unternehmen und ihre bessere finanzielle Ausstattung im Mittelpunkt der Ausführungen. Technologieintensive KMU sollen nach dem Verständnis der Regierung stärker gefördert werden. Lassen Sie mich jedoch einige inhaltliche Bedenken anmelden. Nach unserem Innovationsverständnis muß man aufhören, an den „End of pipe" -Technologien herumzudoktern und vorrangig Prestigeobjekte oder Hochrisiko-Technologien zu fördern. Man kann auch nicht versuchen, den Eindruck zu erwecken, als wenn die kleinen und mittleren Unternehmen schon irgendwie die Technologien des 21. Jahrhunderts umsetzen werden. Es ist eine bekannte Tatsache, daß der Anteil der originären Forschungsausgaben dieser Bundesregierung rückläufig ist. Neue, für die ökologische und soziale Zukunftssicherung bestimmte Forschungen werden auf das gröblichste vernachlässigt. Es ist zu befürchten, daß die Formulierungen in der Einleitung der Großen Anfrage der Regierungskoalition auf Drucksache 13/3542, Abstriche bei der Förderung in nichtinnovativen oder nur in geringem Maße innovativen Bereichen zu machen, gerade diese Bereiche treffen wird. Neben der Investitionsförderung und den Eigenkapitalhilfen ist die Forschungsförderung das dritte große Standbein der gewerblichen Wirtschaftsförderung. Bekanntlich schätzt die Bundesregierung die mittelständischen Unternehmen der Bundesrepublik nicht nur als Wachstumsfaktor und Arbeitsplatzbeschaffer, sondern auch als potenten Lehrlingsausbilder. Erfolgreiche innovative kleine und mittlere Unternehmen werden daher als Garant für wirtschaftlichen Erfolg, Wachstum und Beschäftigung betrachtet. Die Bundesregierung hat auch richtig erkannt, daß diese KMU im Innovationsprozeß unter größenspezifischen Nachteilen leiden. Hierzu zählen die fehlenden Möglichkeiten der Risikostreuung von Kapitalinvestitionen, geringe Forschungskapazitäten und Nachteile bei der Beschaffung von Fremd- und Eigenkapital. Diese Einschätzung gilt besonders für die ostdeutschen KMU. Richtiges Erkennen ist das eine, aber Handeln ist das Entscheidende. Denn diese KMU werden auch in den nächsten Jahren nicht in der Lage sein, den notwendigen Investitionsbedarf aus eigenen Mitteln zu finanzieren. In dieser nicht neuen Erkenntnis hatte das Bundesministerium für Wirtschaft und das Bundesministerium für Bildung und Forschung eine Reihe von notwendigen Förderprogrammen aufgelegt, AFO, AWO, ZFO, TOU, BJTU usw. All diesen Projekten ist eines gemeinsam: Bis auf das AWO-Programm sind sie bereits alle ausgelaufen, ohne daß die innovativen KMU in den NBL nun einen wesentlichen Beitrag, wenn ich die früheren Erwartungen mit den tatsächlichen Ergebnissen vergleiche, für den selbsttragenden Aufschwung Ost leisten konnten. Bei aller Anerkennung von punktuell beachtlichen Erfolgen, es ist einfach noch zu wenig. Dafür gibt es vielfältige Ursachen: Die Forschungsförderung für die NBL wurde im Konzept „Aufbau Ost" erheblich unterschätzt. Der Einigungsvertrag sah keine qualifizierten Regelungen zur Fortdauer der Industrieforschung vor. Ein konsistentes Förderkonzept für die neuen Bundesländer war nicht vorhanden. Vielmehr wurden die in ihren Ursprüngen bis in die 70er Jahre zurückreichenden überholten Förderprogramme des BMWi und des BMFT wieder aus der Kiste geholt, ohne die spezifischen Bedingungen des Transformationsprozesses in den neuen Bundesländern ausreichend zu berücksichtigen. Die Forschungsförderung der gewerblichen Wirtschaft in den NBL ist insgesamt ein Beispiel für eine Politik des ständigen „Nachlegens" von Programmen und Mitteln. Kaum eine Förderung ist so zersplittert, bürokratisch und diskretionär wie die gegenwärtig praktizierte Forschungsförderung. Allein auf Bundesebene wurden 14 Förderprogramme mit zahlreichen Unterprogrammen und sehr unterschiedlichen Schwerpunkten angeboten. Manche gute Idee von Wissenschaftlern oder Forschern verschwand ungenutzt in der Grauzone der Programme, weil sich die Ministerialbürokraten scheuten, eine gewisse großzügige Auslegung der vorgelegten Texte zuzulassen. Die Beanspruchung der Mittel war und ist mit einem großen Verwaltungsaufwand verbunden. Diesen Aufwand, der häufig nur auf Kosten der eigentlichen Aufgaben oder durch Inanspruchnahme von Fremddienstleistungen zu realisieren ist, konnten und können sich viele KMU nicht leisten. Das heißt, es erhielten nicht die Unternehmen die angebotenen Fördermittel, die sie dringend benötigten, sondern in der Regel die Unternehmen, die sich am besten im Förderdschungel auskannten bzw. besonderes Personal beschäftigten, das dazu in der Lage war. Auch hierdurch wurden und werden in der Regel ostdeutsche und kleine Unternehmen benachteiligt. Für die PDS muß die Innovationspolitik für die KMU in den neuen Bundesländern langfristig angelegt werden, wenn sie Aussicht auf Erfolg haben soll. Die auf Einzelförderung ausgerichtete Unterstützung innovativer KMU hilft im Osten nicht weiter und sollte auf einem wirtschafts-, struktur- und beschäftigungspolitischem Gesamtkonzept aufgebaut werden. Bei der Förderung von KMU müssen außerdem die Größenverhältnisse dieser Betriebe in Ost- und Westdeutschland beachtet werden. In den neuen Bundesländern gibt es ein anderes Verständnis von KMU, weil in der Mehrzahl nur Klein- und Kleinstbetriebe nach dem Kahlschlag übriggeblieben sind. Damit hat sich eine insgesamt ungünstige Betriebsgrößenstruktur entwickelt, die nicht dauerhaft wettbewerbsfähig ist. Die Förderung darf nicht isoliert für die verschiedenen Phasen des Reproduktionsprozesses erfolgen, sondern muß in einem prozeßübergreifenden Konzept von der Forschung über die Investition und die Produktion bis zur Markteinführung eingebettet werden. Die PDS mißt der weiteren Entwicklung der Luft- und Raumfahrtindustrie eine nicht unwesentliche Bedeutung bei. Allerdings sind wir nicht bereit, die hohen Ausgaben für die militärische Forschung auch nur im Ansatz für gerechtfertigt zu empfinden. In der Energieforschung vertreten wir die Auffassung, daß die Förderung insbesondere alternativer Energiequellen stärker beachtet werden muß. Insofern unterstützen wir den diesbezüglichen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die Forschungsförderung im allgemeinen und dabei die Förderung der Vorsorgeforschung im besonderen betrachten wir als für den Erhalt unseres Arbeits- und Lebensstandortes unverzichtbar. Dies müßte sich auch in der zukünftigen Haushaltsplanung 1997 niederschlagen, wenn Ihre zweifelsfrei im Ansatz richtige Analyse nicht bloße Absichtserklärung bleiben soll. Josef Hollerith (CDU/CSU): Die Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Koalitionsfraktionen zur „Stärkung und Förderung innovativer kleiner und mittlerer Unternehmen" - Drucksache 13/3542 - zeigt eine bemerkenswerte Vielfalt und Intensität in den Maßnahmen zur Förderung kleinerer und mittlerer Unternehmen auf. Besonders beachtenswert ist, daß in 1995 rund 50 Prozent der Gesamtförderung der zivilen Forschung und Entwicklung der Ministerien Wirtschaft und Forschung an kleine und mittlere Unternehmen geflossen sind. Wichtige Maßnahmen dabei sind die Intensivierung des Technologietransfers, die Schaffung eines erfinder- und innovationsfreundlichen Klimas in Deutschland, die Mobilisierung von mehr Beteiligungskapital für kleine Technologieunternehmen, die Förderung marktnaher Forschung und Unterstützung in der Markteinführungsphase und mehr Transparenz bei den mittelständischen Fördermaßnahmen. Über die erfreulich breit angelegten Aktivitäten der Bundesregierung hinaus besteht weiterer Handlungsbedarf. Viele Menschen in unserem Lande haben noch nicht begriffen, daß wir im internationalen Wettbewerb nur mit neuen Produkten hoher Wertschöpfung am Hochkostenstandort Deutschland überleben können. Wir brauchen dafür ein bessers Innovationsklima und eine höhere Technikakzeptanz bei allen Verantwortlichen und Meinungsbildnern in unserer Gesellschaft. Ich denke dabei vor allem an die Tarifpartner, die Politiker und auch die Träger der öffentlichen Meinung. Wir haben gute Beispiele. Ich denke hierbei an die Telekommunikation, wo wir in Deutschland durch eine Anstoßförderung des Bundesforschungsministers und die Markterschließung durch die Telekom mit dem Mobilfunk einen Milliardenmarkt öffnen und sogar international einen Standard setzen konnten. Ein schwierigeres Feld der Akzeptanz bilden die Gen- und Biotechnologie. Wir laufen hier Gefahr, durch ideologisch verblendete Eiferer Milliardenmärkte und damit neue Arbeitsplätze im nächsten Jahrhundert zu verpassen. Ich habe die Hoffnung, daß die Mehrzahl der Verantwortlichen das Negativbeispiel der 70er Jahre noch vor Augen hat, als mit der Diskussion vom „Chip als Jobkiller" durch die Gewerkschaften und Teilen der SPD ganze Industriezweige bei uns kaputtgeredet bzw. am Entstehen gehindert wurden. Wenn wir über positives Innovationsklima diskutieren, muß auch der Zusammenhang mit den Bedingungen für Forschung - und hier auch mit Spezialthemen, wie dem des übertriebenen Tierschutzes - hingewiesen werden. Wir dürfen uns nicht wundern, wenn Firmen, deren Freilandversuche gentechnisch veränderter Pflanzen von Verrückten zerstört werden, ihre künftigen Aktivitäten ins Ausland verlagern. Ähnliches gilt für medizinische Forschung und daraus folgende Innovationen, wenn Professoren als Tierschänder zu Unrecht gebrandmarkt werden. Ein zweites wichtiges Handlungsfeld gesellschaftlicher Veränderung und damit der Wiedergewinnung internationaler Wettbewerbsfähigkeit betrifft die Risikobereitschaft in Deutschland. Bei uns wird Sicherheitsdenken überbetont und Bereitschaft zum Wagnis einschließlich des gelegentlich damit verbundenen Scheiterns tendenziell bestraft. Dies gilt für die Verwaltung ebenso wie für die Managementetagen. Ein mit Zeitvertrag angestellter Manager wird im Zweifel den sicheren ausgetretenen Pfad gehen, wenn er bei einem Scheitern eines neuen Projektes eher Gefahr läuft, die Verlängerung seines Vertrages aufs Spiel zu setzen. Der Beamte, der öffentlich angeprangert wird, weil ein mögliches Ermessen zugunsten des Antragstellers genutzt wurde, wird im Zweifel auf Nummer Sicher gehen und eine „sichere" Anwendung des Rechtes leisten. Solange in unserer Gesellschaft nicht die Wagemutigen, die sich als Unternehmer selbständig machen, die als Erfinder Neuland betreten und mehr leisten als die tarifliche Wochenarbeitszeit, nicht ebenso als Vorbilder und Helden unserer Zeit in der Öffentlichkeit bewertet werden wie die Stars im Sport und Showgeschäft, werden wir das Potential des „Rohstoffes Geist" nicht genügend heben können. Diese Mentalität der Risikoscheu zieht sich hin bis zum fehlenden Risikokapital. Im Unterschied zu Amerika, wo die NASDAQ, eine elektronische Börse, Milliarden von Dollars jungen Unternehmen zur Verfügung stellt, ist diese Verfahrensweise bei uns nur unzureichend vorhanden, allenfalls wenn staatliche Bürgschaftsprogramme helfen. Ein drittes Handlungsfeld bilden die Hochschulen. Wir müssen Anreizsysteme schaffen, daß sie sich verstärkt innovativen mittelständischen Unternehmen öffnen. Beide würden davon profitieren. Wenn die Forschung in den Hochschulen verstärkt zum Markt hin orientiert werden würde, könnten kleinere Unternehmen kostengünstig Geräte und Forschungspotential nutzen. Schließlich hätten auch die Studenten einen Vorteil, da ihre Ausbildung stärker an den Erfordernissen der Praxis fokussiert würde und sich zugleich berufliche Einstiegschancen öffnen würden. Die bevorstehende Reform des Hochschulrahmengesetzes erschließt uns dieses Handlungsfeld. Ich schließe mit der Anerkennung für die bisher geleisteten Anstrengungen seitens der Bundesregierung und lade Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren von der Opposition, herzlich ein, die notwendigen Veränderungen auch in den Bundesländern gemeinsam zu gestalten. Lothar Fischer (Homburg) (SPD): Die vorliegenden Anträge könnten ein Signal für die Raumfahrtindustrie und die Wissenschaft darstellen. Zum ersten Mal wurden von SPD und Koalitionsfraktionen Forderungen formuliert, die im wesentlichen in die gleiche Richtung zielen. Das ist gut so. Gerade nach dem Gezerre und den dauernden Streckungen bei den Raumfahrtprogrammen bedarf dieser Sektor einer gewissen Kontinuität. Wir begrüßen deshalb die Einigung von Toulose, wenn auch für uns noch einige Fragen offen sind. Wie sieht es mit den Betriebskosten aus? Wie wird sichergestellt, daß diese nicht ausufern? Wer wird das kontrollieren, lediglich die Agenturen - also ESA und NASA - oder, was wir fordern, die Regierungen, damit eine parlamentarische Kontrolle gewahrt bleibt? Lassen Sie mich etwas Wasser in den Wein gießen und auf die Unterschiede in den beiden Anträgen eingehen: Die SPD fordert die Erarbeitung eines 5. nationalen Weltraumprogramms. Festlegungen im Raumfahrtbereich scheint die Regierung zu fürchten wie der Teufel das Weihwasser. Ist doch das 4. Programm bereits 1986 ausgelaufen. Seitdem hat die DARA das BMBF ein um das andere Mal mit Entwürfen versorgt. Was war mit denen? Waren sie nicht realistisch genug? Soll der Raumfahrtetat als finanzielle Manövriermasse mißbraucht werden, um die real eingetretenen Etat-Kürzungen im Bereich Bildung und Forschung aufzufangen? Warum lehnt Herr Minister Rüttgers ein neues Weltraumprogramm immer noch ab, obwohl in Toulouse - endlich - wichtige Eckpunkte gesetzt wurden? Die SPD fordert, daß die Ziele der deutschen Raumfahrtpolitik in Zusammenarbeit mit Wissenschaft, Industrie und Gewerkschaften festgesetzt werden. Die Geschichte des sogenannten ESA-Langzeitplans ist uns eine Lehre. Europa hatte sich mit dem Ziel der europäischen Autonomie im Weltraum maßlos übernommen. Folge: Programme wurden erst gestreckt, dann gestrichen oder so modifiziert, daß von den ursprünglichen Plänen kaum noch etwas übrigblieb. Es wäre interessant, von Herrn Rüttgers einmal zu erfahren, was das den Steuerzahler gekostet hat. Planungssicherheit war für die Unternehmen und die Beschäftigten lange Zeit ein Fremdwort. Das und die Tatsache, daß in der deutschen Raumfahrtindustrie von 1990 bis 1994 gut 15 Prozent der Arbeitsplätze weggefallen sind, rechtfertigen nach unserer Auffassung den Begriff Krise. Erforderlich ist das 5. Weltraumprogramm, um endlich einmal festzulegen, was wir im Weltraum eigentlich wollen. Ist der Staat nur dazu da, in Hardware zu investieren, also in Raumstationen, Träger oder Satelliten, wobei für deren Nutzung kaum noch Mittel vorhanden sind? Beschaffungsprogramme also, die zum Selbstzweck verkommen, auf denen sich allenfalls ein paar Unternehmen ausruhen können. Oder geht es nicht vielmehr darum, die Raumfahrt als Hilfsmittel zur Lösung irdischer Probleme aufzufassen bzw. das Wissen der Menschheit voranzubringen? Die SPD hält deshalb eine breite Zieldiskussion für unumgänglich. Eine Forderung, mit der wir nicht allein dastehen. Auch die Industrie und die dortigen Betriebsräte sehen das so. Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang aus einem Brief der Gesamtbetriebsratsvorsitzenden der DASA, Frau Lüllmann, zitieren: „Bei dem sogenannten nationalen Anteil am Raumfahrtbudget ist keine langfristig ausgerichtete Politik zu erkennen. Durch diesen Schlingerkurs wurden öffentliche, aber auch Firmenmittel verwendet." Und das, obwohl gerade sie immer vollmundig die Förderung der KMU im Munde führen. Sie wissen genauso gut wie ich: Gerade am nationalen Programm partizipieren die KMU. Das Raumfahrtprogramm ist aus einem weiteren Grund nötig: Wir müssen verhindern, daß das nationale Raumfahrtprogramm zum Steinbruch des BMBF wird. Die Entscheidungen von Toulouse werden den Etat auf Jahre prägen. Jedoch, die Bedeutung der internationalen Raumstation ist überwiegend eine außenpolitische. Die deutsche Raumfahrtindustrie wird dadurch nicht konkurrenzfähiger werden. Von wirtschaftlichem Interesse sind vielmehr abgestufte Trägersysteme und Satelliten. Angesichts der allgemeinen Spardebatte ist zu befürchten, daß die Regierung gerade diesen Bereich weiter zusammenstreicht, daß die erforderlichen finanziellen Mittel umgewidmet werden, um den Betrieb der Raumstation auf rechtzuerhalten, um sie zu rechtfertigen. Eine Entwicklung, die aus zwei Gründen fatal wäre: Erstens. Die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Raumfahrtindustrie geriete in Gefahr, und das, obwohl die Bundesregierung die Einschätzung hat, daß die aktive Teilhabe an diesem Markt und die Vermeidung von Abhängigkeiten von vitalem Interesse für den Wirtschaftsstandort Deutschland ist. Wie ist die Situation? Im Bereich der Träger wird sich der Wettbewerb extrem verschärfen. Die sich anbahnende Allianz zwischen den USA und Rußland, die chinesische Dumping-Politik sowie die fehlenden europäischen Träger für Kleinstsatelliten werden die Konkurrenzfähigkeit von Europa empfindlich treffen. Im Satellitenbereich hat Europa einen erheblichen Nachholbedarf, wenn es im globalen Wettbewerb mithalten will. Das gilt insbesondere für die wirtschaftlich interessanten Kommunikations- und Navigationssatelliten. Hier muß über Aufholstrategien gesprochen werden. Zweitens. Entwicklungen in der Raumfahrt haben eine breite Wirkung. Ich will nicht das Hohe Lied von den Spin-offs singen. Hiermit wurde in der Vergangenheit von Regierung und Raumfahrtlobby genügend Schindluder getrieben. Dennoch ist unbestreitbar: Raumfahrttechnologie kann andere Industriebereiche befruchten. Der erforderliche Technologietransfer muß jedoch organisiert werden. Hier gibt bzw. gab es erhebliche Versäumnisse von seiten der Bundesregierung. Erst seit 1994 ist dieses eine ausgewiesene Aufgabe der DARA. Gab es vorher nichts zu transferieren? Der „Zukunftsminister" sollte weniger von Zukunft reden, er sollte sie endlich gestalten und so seine Pflicht für die Sicherung des Standortes Deutschland erfüllen. Alle Welt redet jetzt vom Bündnis für Arbeit. Zwei Grundvoraussetzungen hierfür werden jedoch selten angesprochen: das Bündnis für Bildung und das Bündnis für Forschung. Herr „Zukunftsminister", demontieren sie das nicht! Lassen Sie mich einen weiteren Unterschied in den beiden Anträgen benennen: Wir fordern, daß aus dem Etat des BMBF keine Mittel zur Finanzierung des Aufklärungssystems Helios/Horus zur Verfügung gestellt werden. Im Gegensatz zu anderen Ministerien hat das BMBF bereits seit 1978 Technologien, die als Ausgangsbasis für ein militärisches Erdbeobachtungssystem dienen können, mit zirka 1,2 Milliarden DM gefördert. Das Bundesverteidigungsministerium investierte von 1989 bis 1994 kärgliche 25 Millionen DM. Der Etat des BMBF kann doch nicht ernsthaft zum Selbstbedienungsladen für andere Ressorts verkommen. Selbstverständlich sollte jedoch ebenso sein: Kommen die Verteidigungspolitiker zu dem Ergebnis, daß ein solches Aufklärungssystem für die Bundeswehr benötigt wird und finanzierbar ist, muß es in Europa entwickelt und hergestellt werden. Mit ERS 1 und 2 hat Deutschland bereits entsprechendes Know-how erworben, auf dem zielgerichtet aufgebaut werden kann. Nun ein Punkt, der uns allen Sorge bereitet. Es ist noch nicht lange her, daß wir die DARA gegründet haben. Wir waren uns einig, daß die DARA sämtliche Managementaufgaben übernehmen sollte. Und heute? Die DARA ist im wesentlichen ein Wurmfortsatz des BMBF, der immer mehr verkümmert. Die Geschäftsführung schmilzt zusammen, die Belegschaft ist verunsichert und zum Teil demotiviert. Herr Minister Rüttgers, es wäre höchste Zeit, daß sie hier endlich eine Klärung herbeiführen. Sei es, daß der Geist des Raumfahrtübertragungsgesetzes endlich erfüllt wird - wenn Sie das nicht allein schaffen, wenden Sie sich doch an Ihren Kanzler; soll er das zur Chefsache machen! -, sei es, daß wir gemeinsam über eine Neustrukturierung des deutschen Raumfahrtmanagements nachdenken. Eins dürfte uns allen klar sein: So, wie die Situation jetzt ist, kann es auf Dauer nicht weitergehen. Lassen Sie mich zum Schluß kommen. Ich möchte mich beim Kollegen Rachel für die kollegiale Zusammenarbeit bedanken. Für die Betroffenen wäre es wichtig gewesen, wenn sich Koalition und SPD auf einen Antrag geeinigt hätten. Der Wille war dazu vorhanden. Leider trug die Zusammenarbeit keine Früchte. Der Verlauf der Antragsberatung offenbarte ein merkwürdiges Parlamentsverständnis der Koalition: Sowohl die Forderung nach einem 5. Welt- raumprogramm als auch die Weigerung, Mittel aus dem Etat des BMBF für das Projekt Helios/Horus zur Verfügung zu stellen, wurde von Ihnen - in privaten Gesprächen - geteilt. Ersteres wurde sogar in einem ersten Antragsentwurf gefordert. Was passiert? Herrn Minister Rüttgers kommen die Forderungen ungelegen, und sang- und klanglos verschwinden sie in den Papierkörben der Koalition. Die Regierung als Kontrollorgan der Fraktionen - das haben sich die Väter des Grundgesetzes sicher nicht so vorgestellt. Meine Damen und Herren von der Koalition, bei allem Verständnis für Ihre Zwänge: Sie sollten einmal darüber nachdenken, ob diese Nibelungentreue der Sache dient. Mehr Rückgrat dürfte manchmal besser sein. Deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen der Koalition: Stimmen Sie unserem Antrag zu! Margareta Wolf (Frankfurt) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das bundesrepublikanische Wirtschaftsmodell steht vor den größten Herausforderungen der Nachkriegszeit: Die dauerhafte Arbeitslosigkeit in der Bundesrepublik hat ein Ausmaß erreicht, das den sozialen Frieden gefährdet und die sozialen Sicherungssysteme sowohl hinsichtlich der Finanzierbarkeit als auch der Legitimation schon heute an die Grenzen der Belastbarkeit gebracht hat. Die Globalisierung der Märkte verschärft den internationalen Wettbewerb und erhöht den Anpassungsdruck auf die bundesdeutschen Unternehmen. Diese sehen sich dem gleichzeitigen Wettbewerbsdruck von High-Tech-Standorten wie Japan und den USA und Low-cost-Standorten wie den osteuropäischen Nachbarstaaten ausgesetzt. Die ökologische Herausforderung wächst. Die Klimakatastrophe bedroht die Grundlagen unseres Wirtschaftens und vor allem die der zukünftigen Generationen. Angesichts dieser Herausforderungen gewinnt die heute zu führende Innovationsdebatte eine neue Qualität. Die hier vorliegende Antwort der Bundesregierung zeigt, daß die Innovationsdebatte in die falsche Richtung weist und nicht mittelstandsfreundlich ist. Die Bundesregierung ist verhaftet im High-Tech-Prestigeprojekte, sie fördert im wesentlichen die Großindustrie. Eine Wirtschaftspolitik, die nicht in Frage der ökonomischen Wettbewerbsfähigkeit mit der der ökologischen Zukunftsfähigkeit verbinden kann und umgekehrt, ist selbst nicht zukunftsfähig. Eine zukunftsfähige Wirtschaftspolitik muß sich die Aufgabe stellen, für eine Effizienzrevolution die notwendigen Rahmenbedingungen zu setzen und darüber hinaus eine ökologische Aufbruchstimmung zu erzeugen. Es darf nicht ständig vergessen werden, daß im Zeitalter der Globalisierung der Märkte auch die wirtschaftlichen Probleme global sind. Die Bundesrepublik hat bislang davon profitiert, daß für deutsche Produkte und Leistungen auf den Weltmärkten aufgrund ihrer Produktivitäts-, Qualitäts- und Innovativitätsvorsprünge hohe Preise und überdurchschnittliche Gewinne erzielt werden konnten. Die Basis dieser Erfolgsstrategie steht zunehmend auf wackligen Füßen. Einerseits sieht sich die bundesdeutsche Wirtschaft in den einstigen Zukunftsmärkten der Vergangenheit in erster Linie als logische Folge von Produktlebenszyklen und der Ausreifung von Märkten mit dem Low-cost-Wettbewerb mit den mitteleuropäischen Nachbarstaaten Polen, Tschechien, Slowakei sowie den asiatischen Staaten wie Indien konfrontiert. Im Zuge der europäischen Einigung geraten bundesdeutsche Unternehmen auch auf den inländischen Märkten unter den zunehmenden Konkurrenzdruck ausländischer Anbieter. Andererseits ist - als Ergebnis von zentralen Versäumnissen in der Wirtschaftspolitik - der Anschluß an die Zukunftsmärkte von morgen verpaßt worden. Eine zukunftsweisende Perspektive für die Bundesrepublik als hochentwickeltes Industrieland kann nur darin liegen, eine Innovationsstrategie zu verfolgen. Nur in innovativen Bereichen haben bundesdeutsche Firmen, vor allem die kleinen und mittleren Unternehmen, überhaupt noch die Chance, Marktanteile hinzuzugewinnen. Im Bereich der Innovationsförderung liegen auch im Zeitalter der Globalisierung noch völlig unausgeschöpfte Chancen für die Wirtschaftspolitik der hochentwickelten Länder: So kann die Bundesrepublik beispielsweise zum Testmarkt für Energiespartechnologien werden. Angesichts der ökologischen Herausforderungen steht zu erwarten, daß diese Technologien perspektivisch auch zunehmend im Ausland nachgefragt werden. In dem Maße, wie die Inlandsnachfrage zum Tragen kommt, wachsen die Chancen, daß diese Produkte wettbewerbsfähig werden und im Ausland abgesetzt werden können. Im Bereich der Umweltschutztechnologien hat die Bundesrepublik nach wie vor komparative Standortvorteile. Die mit Innovationen verbundenen Beschäftigungspotentiale sind bekannt. Auf der politischen Tagesordnung steht: Erstens: die Schaffung von Anreizen für ökologisch orientierte Innovationen. Dies bedeutet vor allem eine steuerliche Entlastung ökologisch orientierter Investitionen und eine dienstleistungs- und kundenorientierte Vereinfachung und Beschleunigung von Patent- und Genehmigungsverfahren. Zweitens: die Neuausrichtung staatlicher Forschungs- und Technologiepolitik. Ziehen Sie endlich einen Schlußstrich unter die Förderung überholter Großtechnologien! Drittens: die Verbesserung der Rahmenbedingungen für Existenzgründungen. Vor allem muß die Eigenkapitalbasis von Existenzgründungen und jungen Unternehmen verbessert werden. Dazu gehört, die Rahmenbedingungen für einen funktionierenden privaten Risikokapitalmarkt zu schaffen und eine Börse für junge Unternehmen in Deutschland zu etablieren. Die Landesbürgschaftsbanken müssen für privates Risikokapital geöffnet werden. Innovative Existenzgründungen sollten durch eine fünfjährige Steuerbefreiung unterstützt werden. Viertens: der ökologische Umbau des Steuersystems. Umweltschädliche Subventionen müssen abgebaut werden. Eine ökologisch-soziale Steuerreform, die den Faktor Umwelt angemessen belastet und den Faktor Arbeit entlastet, ist überfällig. Fünftens: Auf der politischen Tagesordnung steht eine Bildungs- und Qualifikationsoffensive, es sind neue Ausbildungsfelder zu entwickeln, und das Bildungssystem ist stärker interdisziplinär auszurichten. Sechstens: die gründliche Kurskorrektur in der Subventionspolitik. Subventionen an altindustrielle Krisenbranchen, die vor allem Großunternehmen zugute kommen, sind zurückzuführen. Meine lieben Kolleginnen und Kollegen von der SPD: Mit Entsetzen habe ich heute morgen der FAZ entnommen, daß Sie darauf setzen, die Bergbauhilfen unverändert fortzuführen. Ich weiß nicht, wohin der Weg geht, auf dem Sie sich befinden, ich kann Sie nur auffordern, kommen Sie wieder in die Realität zurück! Hans-Otto Schmiedeberg (CDU/CSU): Forschungspolitik ist Teil der Wirtschaftspolitik. Die Forschung und die Entwicklung im Energiebereich erfordern sehr lange Zeiträume. Sie werden ohne gesellschaftliche Akzeptanz und ohne ausreichende Sicherheit für Erprobung und Einsatz ihre Planungsgrundlage verlieren. Für den Wirtschaftsstandort Deutschland ist eine verläßliche und berechenbare Energiepolitik von existentieller Bedeutung. Eine zukünftige Energiepolitik der Bundesrepublik Deutschland orientiert sich an den Leitlinien Wirtschaftlichkeit, Versorgungssicherheit und Umweltverträglichkeit. Die Sicherung des Wirtschaftsstandortes Deutschland und der Klimaschutz sind somit als Einheit zu begreifen. Zum einen geht es um die Entwicklung neuer Energietechniken, welche die Klima- und Umweltprobleme - auch zukünftiger Generationen - bewältigen. Andererseits geht es um die Erschließung neuer Märkte im Energiebereich mit innovativen Produkten und Anlagen und damit um die Schaffung neuer Arbeitsplätze. Diese Ziele, die Reduzierung des Kohlendioxidausstoßes und die Sicherung des Technologiestandortes Deutschland, sind Schwerpunkte des 4. Programms „Energieforschung und Energietechnologien". Der Auswahlprozeß für Technologien, die in die weitere Forschungsförderung einbezogen werden, orientiert auf drei Zeitabschnitte. Kurzfristig geht es um die Förderung solcher Technologien, die mit jeder aufgewandten Mark eine möglichst hohe CO2- Reduktion erzielen. Das größte Potential liegt im Bereich der Einsparung von Energie und der Erhöhung der Effizienz bei der Energienutzung und der Energieerzeugung. Auf allen Stufen der Prozeßkette von der Gewinnung über die Umwandlung bis hin zur Nutzung konnten in den letzten Jahren deutliche Fortschritte bezüglich der Energieeffizienz erreicht werden. Die Energieintensität unserer Volkswirtschaft, also der Energieverbrauch je Einheit volkswirtschaftlicher Wertschöpfung, konnte seit 1973 um fast 30 Prozent reduziert werden. Damit hat praktisch eine Entkopplung des Wirtschaftswachstums vom Stromverbrauch stattgefunden. Die Förderung moderner Technologien im Bereich der Kraftwerkstechnik bewirkt eine Erhöhung des Wirkungsgrades dieser Anlagen, so daß der CO2- Ausstoß drastisch reduziert wird. Allein durch den Ersatz eines herkömmlichen Kohlekraftwerkes durch ein modernes Gas- und Dampfkraftwerk verringert sich der CO2-Ausstoß um annähernd 50 Prozent. Die weitere Nutzung der Kernenergie ist nach wie vor politisch umstritten. Mit einem Anteil von 30 Prozent an der Stromerzeugung der Bundesrepublik Deutschland ist allein aus klimapolitischen Gründen die Option Kernenergie aufrechtzuhalten. Es ist notwendig, daß die Kernenergie auch langfristig Bestandteil des Energieversorgungsmixes der Bundesrepublik ist. In nahzu allen Industrienationen der Welt wird die Kernenergie genutzt. In Osteuropa und im asiatischen Raum wird die Nutzung der Kernenergie weiter ausgebaut. Wenn wir auf die Definition internationaler Sicherheitsstandards Einfluß nehmen wollen, dann müssen wir auf diesem Gebiet über das nötige Know-how verfügen. Dieses erreichen wir nicht nur durch den vorbildlichen Betrieb von Kernreaktoren, sondern vor allem durch eine unabhängige Sicherheitsforschung, die frei von kommerziellen Interessen ist. Im Rahmen des Forschungsprogramms wurde deshalb ein entsprechender Beitrag in Form einer Nachwuchsförderung aufgenommen. Gefördert werden zirka 150 junge Wissenschaftler über einen Zeitraum von 10 Jahren. Mittelfristig und langfristig geht es um den Ausbau der erneuerbaren Energien. Die Einsatzchancen der erneuerbaren Energien liegen im Bereich der Bereitstellung von Wärme (Solarthermie, Wärmepumpen, Biomasse) und Strom (Wind, Müll, Photovoltaik). Der praktische Anteil der erneuerbaren Energien an der Deckung des Primärenergiebedarfs ist noch sehr gering. Er liegt derzeit bei annähernd 2 Prozent. Das technisch nutzbare Potential der Wasserkraft ist in Deutschland zu 90 Prozent ausgeschöpft. Da diese Technik ohnehin als erforscht bzw. als entwikkelt gilt, sind auch die Ausgaben relativ bescheiden (1 Million DM). Die Ausnutzung der restlichen 10 Prozent wird große Schwierigkeiten bereiten, da beim Bau großer Wasserkraftwerke die Belange des Gewässer-, Landschafts- und Naturschutzes beachtet werden müssen. Das Potential der Windenergie liegt zur Zeit mit über 90 Prozent im Küstenbereich. Die rasante Ent- wicklung der Windenergie von kleinen Anlagen bis zu den jetzigen Anlagen mit einer Leistung bis zu 1 MW hatte zu Beginn der Förderung (1989) kaum jemand vorhergesehen. Zunächst führten die anfänglich hohen Investitions- und Betriebskostenzuschüsse des BMBF zu einem raschen Zuwachs der Windkraftanlagen. Seit 1991 wird privaten Betreibern durch das Stromeinspeisungsgesetz ein staatlich garantierter Preis von annähernd 17 Pfennig je kWh gezahlt. Ein repräsentatives Beispiel soll ihre Wirtschaftlichkeit verdeutlichen: Eine rund 80 m hohe Windkraftanlage mit einer Leistung von 0,5 MW kostet inklusive Nebenkosten rund 1 Million DM. An windgünstigen Standorten (4,5 m/s) erhält der Betreiber als Vergütung annähernd 200 000 DM pro Jahr. Selbst bei einer Fremdfinanzierung zu 100 Prozent inklusive Wartung, Versicherung und Reparaturen betragen die jährlichen Kosten rund 160 000 DM, das heißt, dem Betreiber verbleiben pro Jahr 40 000 DM staatlich garantierter Gewinn. Wenn Sie bedenken, daß die windgünstigen Standorte in MecklenburgVorpommern und Schleswig-Holstein Windgeschwindigkeiten bis zu 6 Meter/Sekunde garantieren, dann ist die rasante Entwicklung des Ausbaus von Windenergieanlagen nachvollziehbar. Diese Entwicklung wirft in den norddeutschen Küstenländern jedoch schon Probleme im Bereich Landschaftsschutz hervor. Moderne Windenergieanlagen haben eine Höhe von bis zu 82 Metern. Über 1 000 solcher Anlagen sind bereits in Schleswig-Holstein gebaut worden. In vier Jahren wird es dort voraussichtlich doppelt so viele Anlagen geben. Eine ähnliche Tendenz zeichnet sich in Mecklenburg-Vorpommern ab. Während anfangs die Windmühlen noch als Sehenswürdigkeit galten, kann man heute im Bereich der nordfriesischen Küste den massiven Eingriff in das Landschaftsbild erkennen. In Bereichen, wo man zu einem Viertel vom Fremdenverkehr lebt, ist dies eine gefährliche Entwicklung. Aber nicht nur in das Landschaftsbild, sondern auch in die Strompreise greift ein weiterer Ausbau der Windkraftanlagen ein. Bei der derzeitigen Entwicklung werden wir im Jahre 2010 in MecklenburgVorpommern einen Anteil von 10 Prozent Windenergie haben. Dies führt zu einer Strompreiserhöhung von ca. 2 Prozent. Eine Verteilung dieses „Windpfennigs" auf ganz Deutschland verschiebt dieses Problem lediglich in die Zukunft. Natürlich ist die Gestaltung von Strompreisen primär keine Frage der Forschungspolitik. Am Rande dieser Debatte möchte ich aber nicht versäumen, zumindest auf diese negativen Tendenzen bei weiterem Ausbau der Windkraft in Norddeutschland hinzuweisen. Eine Überarbeitung des Stromeinspeisungsgesetzes ist deshalb dringend erforderlich. Solarer Strom kostet derzeit annähernd 1,80 DM je kWh. Es ist illusorisch zu glauben, daß durch massive finanzielle Unterstützung ein schneller technologischer Durchbruch zu erzwingen ist. Wie jede Technologie so braucht auch die Photovoltaik einen längeren Zeitraum von ihrer Erforschung bis zur Marktdurchdringung. Das Programm „Wegbereitungsprogramm Photovoltaik 2005" orientiert sich auf die Senkung der Kosten durch Erhöhung der Wirkungsgrade sowie die Verbesserung in der Fertigungstechnik. Neuartige Solarzellen sowie die Dünnschicht- Solarzellen, die Verwendung von amorphem Silizium und Kupfer-Indium-Selenid versprechen zukünftig eine höhere Energieausnutzung. Jedoch wird es noch 10 Jahre dauern, bis solarer Strom vergleichbar billig werden wird. Siemens schätzt, daß die Stromerzeugungskosten bis zum Jahr 2010 auf etwa 60 Pfennig je kWh gesenkt werden können. Bis dahin werden sich Photovoltaikanlagen nur als kleine und kleinste Stromversorgungsanlagen in Nischenmärkten rentieren. Trotz der zur Zeit noch hohen Investitionskosten sind photovoltaische Anlagen bereits heute in sonnenreichen Entwicklungsländern besonders gefragt. In Gebieten, die fernab von Verkehrs- und Stromnetzen liegen, ist es bereits heute kostengünstiger, photovoltaische Anlagen im Verbund mit Dieselgeneratoren für die Stromerzeugung zu nutzen. Dieser positive Kosteneffekt ergibt sich einerseits aus den hohen Finanzierungskosten für die Erschließung dieser Gebiete, und andererseits bewirkt die höhere und längere Sonneneinstrahlung eine intensive Nutzung der Energiequelle Sonne. In Kooperation mit Entwicklungs- und Schwellenländern und im Rahmen des ELDORADO-Programms des BMBF wurden rund 3 000 kleine Photovoltaikanlagen für Demonstrationszwecke gebaut. Es ist deshalb von besonderer Bedeutung, dieses im Oktober auslaufende Programm fortzuführen, da hiermit Entwicklungshilfe, Umweltschutz und die Förderung des Exports von KMU in effizienter Weise miteinander verbunden sind. Horst Kubatschka (SPD): Die Probleme des 21. Jahrhunderts lauten: Wasser, Energie, Arbeit. In meinem Beitrag möchte ich mich mit Fragen der Energieforschung und damit auch mit dem Arbeitsplatzproblem auseinandersetzen. Forschung und Entwicklung legen die Grundlagen, um die zukünftigen Energie- und Arbeitsprobleme zu lösen. Im Energiebereich müssen die Probleme langfristig angegangen werden. Ein heute gebautes Kohlekraftwerk mit hohem Wirkungsgrad produziert Jahrzehnte. Die Energieforschung muß sich neu orientieren. Es geht nicht nur um Versorgungssicherheit, sondern auch um Umwelt- und Klimaverträglichkeit. Sonst erreichen wir keine nachhaltige Entwicklung. In Zukunft muß die Entwicklung des Bruttosozialproduktes vom Energiebedarf entkoppelt werden. Bei uns sind dafür die Anfänge gemacht. Es muß aber weltweit erreicht werden. Das heißt, wir müssen forschen, um Energie einzusparen, eine rationellere Energieverwendung zu erreichen. Unsere Kohlekraftwerke brauchen z. B. einen bedeutend besseren Wirkungsgrad. In weiter Zukunft wird die Erde nur noch mit erneuerbarer Energie auskommen müssen. Dafür müssen wir jetzt durch Forschung die Grundlage schaffen, sonst werden unsere Enkel und Urenkel dieses Ziel nicht erreichen. Zudem schaffen diese erneuerbaren Energieträger Arbeitsplätze mit Zukunft. Ein aktuelles Beispiel positiver Art: Durch die rasante Entwicklung der Windkraft seit Anfang der 90er Jahre sind bis 1995 rund 5 000 Arbeitsplätze in Deutschland neu geschaffen worden. Samt Zulieferung und Service kommt man sogar auf 10 000. Allein in Deutschland erreicht die mittlerweile installierte Windkraftleistung 1 000 Megawatt - ein Atomkraftwerk. Auch der Export deutscher Windkraftanlagen verzeichnet deutliche Zuwachsraten. Dies war nur möglich, weil eine Ordnungs- und Markteinführungspolitik der Windkraft den Weg geebnet hat. Doch seit geraumer Zeit kriselt es. Hoffentlich hält dieses Mal die Einigung beim § 35 Baugesetzbuch. Das Beispiel Windkraft lehrt uns, neben Forschungsförderung muß auch Markteinführung gemacht werden. Wenn dies die Bundesregierung nicht will, wird sie weitere Desaster erleben. Ein Beispiel negativer Art: die Photovoltaik. Über eine Milliarde DM Fördermittel flossen. Einen Großteil davon bekamen die Konzerne Daimler-Benz, RWE und die Muttergesellschaften der ASE. Man kassiert, und dann gingen die Solarzellenhersteller ins Ausland; in Deutschland: Arbeitsplätze - Fehlanzeige. Es fehlte ein Markteinführungsprogramm. Dies ist um so verhängnisvoller, als jetzt mit Fördergeldern ein neuer Weltrekord bei der Entwicklung kostengünstiger Dünnschicht-Solarzellen mit geringem Materialverbrauch, einfachem Herstellungsverfahren und einem Wirkungsgrad von 14 Prozent gelang. Und der Strom aus Sonne hat eine Zukunft. Er muß eine Zukunft haben. Wir müssen den Weg bereiten. Die Bundesregierung sollte auch den Mut aufbringen, andere - heute unkonventionelle - Energieträger wie z. B. Holz zu fördern. Schwachholz haben wir in Mengen. Holz und Kraft-Wärme-Kopplung wären ein Beitrag. Im Energieforschungsprogramm der Bundesregierung werden die erneuerbaren Energien zwar mit über einer Milliarde bis zum Jahr 2000 gefördert, den gleichen Betrag bekommt aber auch die Kernenergieforschung. Auch für die Fusionsforschung steht ein ähnlicher Betrag zur Verfügung. Übrigens: Die Kernenergie wurde von 1958 bis 1992 mit 50 Milliarden DM gefördert. Wahrlich eine fürstliche Förderung. Und die Koalition geht diesen Weg weiter! Sie zementiert ihre kernenergiefreundliche Politik; der Grundstein für einen strahlenden Irrweg in die nukleare Sackgasse wird durch falsche Schwerpunktsetzung in der Energieforschungspolitik gelegt. Die Kernenergie blockiert Mittel, die bei den erneuerbaren Energien besser aufgehoben wären. Die Kernergie ist keine Zukunftstechnologie. Warum nicht? 1. Die Entsorgungsfrage ist nicht gelöst. 2. Die Sicherheitsfrage ist nicht gelöst und wird auch in Zukunft nicht gelöst werden können. 3. Die Kernenergie ist nicht weltweit einsetzbar. Die Bundesregierung ist aufgefordert, ihre Energieforschungspolitik zu überdenken. In der näheren Zukunft heißt das Konzept: Energiesparen, höhere Energieeffizienz, ein Energiemix ohne Kernenergie. In weiter Zukunft heißt aber die Lösung: erneuerbare Energien, die jetzt gefördert werden müssen. Damit werden wir die Energieprobleme des 21. Jahrhunderts angehen, gleichzeitig werden durch neue Innovationen mehr Arbeitsplätze, zukunftsfähige Arbeitsplätze geschaffen. Dr. Edelbert Richter (SPD): Bekanntlich kommt es sehr darauf an, die richtigen Fragen zur richtigen Zeit zu stellen. Das haben die Koalitionsfraktionen getan, und dafür gebührt ihnen Dank. Ich nehme an, daß sie gute Gründe hatten, die Regierung danach zu fragen, wie es denn um die Stärkung und Förderung innovativer kleiner und mittlerer Unternehmen bestellt sei. Wenn selbst die mit der Regierung so innig verbundenen Koalitionsfraktionen auf diesen Gedanken kommen, dann muß in diesem Bereich doch etwas faul sein. Und in der Tat gelingt es der Regierung auch nicht, diese Vermutung in ihrer Antwort zu entkräften! Insofern könnte man ihr ebenfalls fast dankbar sein. Ich kann wegen der Kürze meiner Redezeit nur an einigen wenigen Punkten zeigen, wo etwas faul ist: 1. Unter Punkt 2 fragen die Koalitionsfraktionen: In welchem Umfang beabsichtigt die Bundesregierung, die in der Koalitionsvereinbarung beschlossene, überproportionale Steigerung der Mittel für Forschung und Entwicklung mittelfristig umzusetzen, und in welchem Maße werden KMU davon profitieren? Die Antwort, das Prinzip der überproportionalen Steigerung sei im Bundeshaushalt 1996 schon berücksichtigt worden, ist eine glatte Lüge. Schon vor Jahresfrist war die versprochene Steigerung im Ergebnis ein Zuwachs von mageren 0,6 Prozent. Inzwischen hat Minister Rüttgers selber eingestanden, 1996 310 Millionen DM einzusparen. Die Kürzung wird „im Vollzug" umgesetzt; das hat den Vorteil, daß man nicht sagen muß, wo man spart. 2. Unter Punkt 4 wird die Bundesregierung danach gefragt, welche Konsequenzen sie aus dem Rückgang des Anteils der Forschungsausgaben am BIP zieht. Antwort: Durch das Sparprogramm der Regierung würden die Unternehmen von Kosten entlastet und könnten daher wieder mehr für FuE aufwenden. Das ist in doppelter Hinsicht Unsinn: Erstens haben die hohen Gewinne des letzten Jahrzehnts die Unternehmen keineswegs daran gehindert, ihre Forschungsetats gerade zusammenzustreichen. Also werden auch künftig noch höhere Gewinne sie wohl nicht daran hindern! Zweitens hat das Vertrauen der Bundesregierung in die Wirtschaft überhaupt etwas Rührendes. Statt dessen sollte sie angesichts der Zurückhaltung der Wirtschaft in der Forschungsförderung lieber gegensteuern. Denn staatliche Förderung hat erwiesenermaßen eine erhebliche Anstoßwirkung. Ein Bericht des Weißen Hauses vom November 1995, der sich kritisch mit den rückläufigen Aufwendungen für FuE in Amerika auseinandersetzt, findet in einer Analyse der letzten 30 Jahre keine Anhaltspunkte dafür, daß die Industrie mehr für FuE ausgibt, wenn der Staat sich zurückhält und auf sie „vertraut". Der Staat muß vielmehr antizyklisch in FuE investieren. 3. Die Frage 10 bezieht sich auf die Förderung der Industrieforschung in den neuen Bundesländern. In der Antwort ist zunächst davon die Rede, daß die Industrieforschung in den neuen Ländern sich „stabilisiert" habe und daß der starke Abbau durch den „strukturellen Anpassungsbedarf" bedingt gewesen sei. Solche Sprachregelungen erinnern mich an DDR-Zeiten. In eine klare Sprache übersetzt heißt „stabilisiert": Der Personalabbau geht nicht weiter, weil wir auf einem Tiefpunkt von 15 Prozent des ehemaligen Personalbestands angekommen sind. Und statt von „strukturellem Anpassungsbedarf" zu reden, wäre es schön, wenn die Bundesregierung einmal ihre Mitverantwortung für den so weitgehenden Zusammenbruch der ostdeutschen Industrieforschung einräumen würde. Aber lassen wir die Vergangenheit. In bezug auf die Gegenwart und Zukunft spricht die Bundesregierung von weiterer, allerdings degressiver Förderung und von einer Reduktion der Maßnahmen. Letztere ist in der Tat schon in vollem Gange. Sieht man von den gesamtdeutschen Programmen ab, so sind von ehemals sieben auf Ostdeutschland bezogenen Programmen schon jetzt nur noch drei übriggeblieben (AWO, PFO, MVI). Zwar werden für 1997 zwei neue Programme in Aussicht gestellt, deren Installierung hängt jedoch vom Finanzminister ab, wie mir auf eine schriftliche Anfrage hin bestätigt wurde. Ich sage hier ausdrücklich, daß die SPD-Fraktion seit 1990 gegen diesen Umgang mit dem Zukunftspotential der neuen Bundesländer Einspruch erhoben hat und das auch heute wieder tut. Ich verweise auf den Antrag zur Förderung der ostdeutschen Industrieforschung, der dem Plenum vorliegt. 4. Gern hätte ich noch etwas zu den Punkten 14 ff., also zu Patentwesen und Erfinderförderung gesagt, besonders zu der entsprechenden Initiative von Minister Rüttgers. Aber dazu ist nicht die Zeit. Nur eine Frage möchte ich gern noch loswerden: Wie kommt es eigentlich, daß nach Aussage der Bundesregierung eine steuerliche Förderung von Erfindern nicht notwendig ist, nach Aussage von Minister Rüttgers dagegen das Anliegen geprüft werden soll? Ist der Minister etwa kein Mitglied der Regierung? Oder weiß die Regierung nicht, was sie will? Aber die Erklärung ist vielleicht ganz einfach: Das Patentkonzept des Ministers stammt vom 10. Mai und kostet Geld. Die hier behandelte Antwort der Regierung stammt vom 22. Mai, und bis dorthin hatte sich schon herausgestellt, daß er das Geld nicht bekommt. Denn Geld für sein Ressort herauszuschlagen, das ist bekanntlich die Stärke des Ministers nicht. Cornelia Yzer Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie: Wer einmal das Prädikat „Weltklasse" erreicht hat, der muß um so stärker kämpfen, um weiterhin an der Spitze mithalten zu können. Diese Erfahrung aus dem Leistungssport hat auch für die Bereiche Wirtschaft und Forschung uneingeschränkte Gültigkeit. In jüngster Zeit wird uns immer bewußter, daß Deutschland die „Regionalliga" droht, wenn wir uns nicht zu dringend notwendigen Reformen durchringen. Im Mittelpunkt unserer Anstrengungen muß das Verhältnis zur Forschung und Entwicklung, zur Innovation und Technik stehen. Wir leben in einer Zeitenwende. Der Zug der Zeit fährt vielen Menschen viel zu schnell. Da gibt es den Soziologen Ulrich Beck, der uns deshalb empfiehlt, die Bremse zu ziehen. Ich bin ganz sicher: Er wird die Bremse nicht finden. Die Grünen rufen uns zu: Alles aussteigen! Die SPD fragt: Wo ist denn eigentlich der Zug? Mit Stoppen und Aussteigen kann man diesem Land und seinen Menschen keine Zukunftsperspektiven geben. Wir alle wissen, daß Deutschland ein Land mit hohen Kosten ist und daß diese nicht weiter steigen dürfen. Wir wissen, daß die Arbeitskosten gesenkt werden müssen: durch weniger Steuern, durch einen Umbau des Sozialstaates, durch Leistungsanreize und weniger Reglementierung. Flexibilisierung darf kein Schlagwort bleiben. Nicht Einheitskonfektion, sondern Maßanzug ist das Modell der Zukunft. Neue Arbeitsplätze entstehen nur durch Innovationen und nicht, wie die SPD meint, indem man die Arbeitsämter mehr beschäftigt. Innovationen verschaffen uns Wettbewerbsvorteile. Ich denke, Sie alle wissen das: Bringt man eine Halbleitergeneration nur sechs Monate vor der Konkurrenz auf den Markt, dann spart man soviel ein wie durch eine 25prozentige Reduzierung der Lohnkosten. Auch hier gilt der Satz: Wer zu spät kommt, den bestraft der Markt. Der Anfang Mai vorgelegte Bundesforschungsbericht ist sozusagen eine Inventur unserer Zukunftsfähigkeit. Der Forschungsbericht zeigt, daß sich die Anteile der Forschungsaufwendungen an den Gesamtausgaben verschoben haben: Der Anteil der Wirtschaft war in den letzten Jahren rückläufig, der Anteil von Bund und Ländern ist gewachsen. Die Wirtschaft finanziert heute 60,3 Prozent der FuE-Ausgaben; 1989 waren es 63,7 Prozent, 1991 61,4 Prozent. Der Anteil von Bund und Ländern liegt jetzt bei 39,4 Prozent; 1989 35,8 Prozent, 1991 38,1 Prozent. Bei allem Verständnis für den Blick auf die Kostenstruktur in Unternehmen darf nicht vergessen werden: Zukunftsperspektiven dürfen nicht wegrationalisiert werden. Erfreulich ist daher die deutliche FuE- Mittelsteigerung bei den kleinen und mittleren Unternehmen. Diese sind im Zeitraum von 1991 bis 1994 um rund 12 Prozent gestiegen. Der Rückzug des Mittelstandes aus Forschung und Entwicklung ist also gestoppt. Kleine und mittlere Unternehmen erwirtschaften im Schnitt höhere Anteile ihres Umsat- zes mit neu eingeführten Produkten als Großunternehmen. Ihnen kommt eine Pionierrolle als Träger des Strukturwandels und bei der Erschließung neuer Wachstumsmärkte zu. Die Stärke der kleinen und mittleren Unternehmen im Wettbewerb hängt entscheidend davon ab, ob es ihnen gelingt, sich in Wertschöpfungsketten zu integrieren und ihre Innovationsaktivitäten in Netzwerken mit Hochschulen und Forschungseinrichtungen zu entwickeln. Die Bundesregierung hat das Ausgabenprofil der Forschungsförderung in den letzten Jahren deshalb deutlich zugunsten kleiner und mittlerer Unternehmen geschärft. Rund 56 Prozent der Ausgaben des Bundes für Forschung und Entwicklung in der Wirtschaft gehen heute an kleine und mittlere Unternehmen. Gemessen daran, daß der Anteil der KMUs an den FuE-Aufwendungen der Wirtschaft zirka 14 Prozent beträgt, ist das eine eindrucksvolle Zahl. So fördern wir die Zusammenarbeit kleiner und mittlerer Unternehmen bei anspruchsvollen Forschungsaufgaben, deren Auftragsvergabe an Forschungseinrichtungen und den Personalaustausch auf Zeit zwischen KMU und Forschungseinrichtungen. In Deutschland gehen nach wie vor zirka 50 Prozent der Hochschulabsolventen in den öffentlichen Dienst. Aber keine 15 Prozent gründen ein Unternehmen. Das muß sich ändern. Wir brauchen eine neue „Kultur der Selbständigkeit". In der BLK für Bildungsplanung und Forschungsförderung haben wir uns am Montag gemeinsam mit den Ländern darüber ausgetauscht, ob und wie wir die „Kultur der Selbständigkeit" in die Hochschulen hineintragen können und wollen. Überzeugende Beispiele aus dem Ausland, vor allem aus den USA, zeigen, daß die Neigung, eine selbständige Karriere zu starten, nicht eine unbeeinflußbare Schicksalsgegebenheit für einzelne, sondern durchaus über Ausbildung mitzugestalten ist. Gebot der Stunde ist es, insbesondere das bei vielen Studenten vorhandene Kreativitätspotential freizusetzen statt einzuschnüren. Auch die Wirtschaft muß sich fragen lassen, ob das Beispiel der Stiftungslehrstühle in den USA für Entrepreneuer-Ship nicht ein deutliches Signal setze, daß Eigenvorsorge für künftige Unternehmergenerationen wesentlich ist. Gründungsangebote an deutschen Hochschulen waren in der Vergangenheit nur schüchterne Versuche. Wir wissen, daß eine Unternehmensgründung mindestens vier weitere Arbeitsplätze nach sich zieht. Richtig ist, daß wir dafür einen funktionsfähigen privaten Risikokapitalmarkt brauchen. Mit Freude stelle ich jetzt fest, daß sich diese Erkenntnis mittlerweile auch bei den Grünen breitgemacht hat. Allerdings wird Kapital wohl kaum an der Infobörse zu mobilisieren sein. Im Programm der Bundesregierung für mehr Wachstum und Beschäftigung ist ein Maßnahmenpaket geschnürt, das Existenzgründern und kleinen und mittleren Unternehmen einen besseren Zugang zu Risikokapital ermöglicht. Damit junge Technologieunternehmen nicht leer ausgehen, wenn Banken bei einem Kreditantrag das Risiko nicht abschätzen können, ist die Fraunhofer-Gesellschaft mit der Deutschen Bank und dem Sparkassen- und Giroverband eine Kooperation eingegangen. Banken und Sparkassen wird damit das technische Know-how für die Beurteilung der neuen Technologie zur Verfügung gestellt. Die jetzt gestartete Patentinitiative ist ein weiterer wesentlicher Eckpfeiler unserer Innovationsstrategie. Es geht um Patente. Patente machen Wissen zu Wirtschaftsgütern. Sie sind die Boten zwischen Wissenschaft und Wirtschaft. Unser Patentkonzept sieht im wesentlichen vor: Verbesserung der Rahmenbedingungen für Patente; Beseitigung von Patenthemmnissen im deutschen Innovationssystem; Verbesserung der Patentsituation an den Hochschulen; optimale Patentstrategien bei den außeruniversitären Forschungseinrichtungen; verstärkte Nutzung von Patenten und Patentinformation; ab 1997 spezielle Fördermaßnahmen für kleine und mittlere Unternehmen. Die Bedeutung von Erfindern für die Zukunft unserer Gesellschaft muß stärker ins öffentliche Bewußtsein dringen. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen werden wir bei der ersten Patentanmeldung durch Beratung, Recherchen und die Bezuschussung der Patentierungskosten unterstützen. In Forschungseinrichtungen und Hochschulen setzen wir uns auf internationaler und europäischer Ebene für die Wiedereinführung der Neuheitsschonfrist ein. Denn Wissenschaftler streben nun einmal nach Veröffentlichungen, weil sie das Renommee schaffen. Wissenschaftliches Erfolgsstreben darf aber nich Innovationshemmnis sein. Ein wesentlicher Grundgedanke unserer Innovationspolitik besteht darin, den Dialog zwischen Forschungseinrichtungen und Wirtschaft zu verstärken und durch gemeinsame Arbeit in Projekten das Entstehen von innovativen Netzwerken zu fördern. Das in Deutschland vorhandene exzellente Forschungspotential muß besser genutzt werden. Leitprojekte sind dazu ein adäquates Mittel. Ein modernes Forschungs- und Innovationssystem ist lösungsorientiert, meist branchenübergreifend und fast immer interdisziplinär angelegt. Es zeichnet sich durch eine enge Verbindung zwischen Grundlagenforschung und industrieller Entwicklung und durch einen starken Einfluß der Anwender und Nachfrager aus. Leitprojekte könnten ein Bindeglied zwischen der Technologieentwicklung im vorwettbewerblichen Bereich und ihrer Transmission in problemorientierte Lösungen werden. Leitprojekte zielen auf Systemlösungen für gesellschaftlich relevante Aufgabenstellungen. Sie sollen die Technologieführerschaft am Weltmarkt für die beteiligten Unternehmen beinhalten und damit auch Ansätze für die Schaffung neuer Arbeitsplätze bieten. Ein Paradebeispiel bei unseren Leitprojekten ist der Bio-Regio-Wettbewerb. Wir geben damit biowissenschaftlich orientierten Forschungseinrichtungen aus Wissenschaft und Wirtschaft, Innovationskapitalgebern, Banken, kommunalen Fördereinrichtungen, Genehmigungsbehörden und anderen einen Anreiz, regional zusammenzuarbeiten. Das materielle und intellektuelle Potential soll effizienter genutzt, Unternehmensneugründungen angeregt und Deutschland als Investitionsstandort auch für ausländische Unternehmen attraktiver werden. Eine internationale Jury wählt im Herbst drei Regionen mit dem überzeugendsten Bio-Regio-Konzept aus, die dann Priorität bei der Vergabe von Fördermitteln meines Hauses erhalten. Internationalität ist heutzutage Pflicht. Wir müssen den Forschungsstandort Deutschland noch besser für den internationalen Wettbewerb rüsten. Denn wenn die Forschung geht, dann wandern über kurz oder lang auch andere Arbeitsplätze ins Ausland ab. Dies gilt auch umgekehrt. Wo die Produktion hinwandert, folgen nicht selten auch Forschung und Entwicklung nach. Unsere Antwort auf die Globalisierung muß eine vierfache sein: Erstens. Wenn Unternehmen dort hingehen, wo sie das beste Know-how erhalten, dann müssen wir dieses Know-how bieten, damit sie zu uns kommen. Zweitens. Ausländische Wissenschaftler müssen in Deutschland optimale Arbeitsbedingungen vorfinden. Unsere Hochschulen müssen sich international öffnen, um attraktiv für den wissenschaftlichen Nachwuchs zu sein. Drittens. Wir müssen unsere Forschungseinrichtungen weiter zu internationalen Forschungszentren ausbauen. Viertens. Wir müssen unsere Verbindungen rund um den Globus ausbauen. Das Asien-Pazifik-Konzept des BMBF war hierzu ein wichtiger Schritt. Die Dinge lassen sich nicht isolieren. Und deshalb ist eine Politik, die Kosten senkt und bürokratische Hemmnisse für Unternehmen abbaut, gut für die Forschung. Deshalb ist eine Politik, die gute Forschung fördert und fordert und Netzwerke für Innovationen stärkt, auch eine Politik, die Deutschland als Standort attraktiv macht und Beschäftigung sichert. Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 10 (Antrag zum Bericht des Beauftragten der Bundesregierung für Aussiedlerfragen) Eva-Maria Kors (CDU/CSU): Seit Inkrafttreten des Kriegsfolgenbereinigungsgesetzes am 1. Januar 1993 kommen jährlich zirka 220 000 Aussiedler zu uns in die Bundesrepublik Deutschland. Während es in den Jahren zuvor sehr viel mehr waren, ist derzeit eine deutlich abnehmende Tendenz zu verzeichnen. Hauptziel unserer Aussiedlerpolitik ist immer gewesen und wird auch in Zukunft bleiben, den Deutschen im Osten und Südosten Europas, die noch heute von einem Kriegsfolgenschicksal betroffen sind, die freie Entscheidung zu ermöglichen, ob sie in ihrer heutigen Heimat bleiben wollen oder nach Deutschland aussiedeln möchten. Alle Deutschen, die sich nach gründlicher Überlegung entschließen bzw. entschlossen haben, in die Bundesrepublik Deutschland überzusiedeln, sind herzlich willkommen. Und ich füge ausdrücklich hinzu: Sie sind ein Gewinn für unser Land. Unstrittig ist dabei, daß die Integration der Aussiedler in unserer Gesellschaft für ein harmonisches Zusammenleben von größter Wichtigkeit ist. Und da dies natürlich wie immer auch mit Geld zu tun hat, sind trotz schwieriger Haushaltslage auch in diesem Jahr rund 3,2 Milliarden DM für schulische und außerschulische Maßnahmen, für Integrationshilfen im Jugend- und Erwachsenenbereich in den Haushalt eingestellt. Trotz der breiten Palette von Integrationshilfen materieller und sozialer Art verkennen wir nicht, daß es gerade auch in der letzten Zeit zu Schwierigkeiten bei der Integration gekommen ist. Sie sind unter anderem auch durch einen verstärkten Zuzug von Aussiedlern in bestimmte Regionen und Kommunen entstanden. Andere Regionen wie zum Beispiel die neuen Bundesländer fanden leider nur wenig Zuspruch bei den Aussiedlern. Obwohl es menschlich verständlich ist, daß die Aussiedler zu den bereits hier lebenden Verwandten und Bekannten ziehen wollen, mußte eine Lösung gefunden werden, die eine gegenseitige Akzeptanz ermöglicht. Mit der verstärkten Beratungskapazität in den Aufnahmelagern und dem am 1. März dieses Jahres in Kraft getretenen Wohnortzuweisungsgesetz sind Instrumente zur gleichmäßigen Verteilung der Aussiedler auf alle Bundesländer geschaffen worden. Die von Bund, Ländern und Gemeinden beabsichtigte Entlastungswirkung ist bereits spürbar. Sehr wichtig ist dabei aber auch, daß die Aussiedler wissen, daß dies keine Maßnahmen gegen sie sind, und ich bin froh darüber, daß die übergroße Mehrheit der Aussiedler dies auch so sieht. Ein weiteres Integrationshemmnis - auch dies kann und will niemand bestreiten - sind die mangelnden deutschen Sprachkenntnisse der in letzter zeit aus der ehemaligen Sowjetunion nach Deutschland kommenden Landsleute - und dies gilt insbesondere für die jüngere Generation und für die nichtdeutschen Ehepartner. Nun mag man über die Kürzung bei den Sprachkursen in Deutschland lamentieren; viel wichtiger und wirksamer sind hier die Maßnahmen der Bundesregierung, die bereits angelaufen sind und nicht unerwähnt bleiben dürfen, nämlich mehr Deutschlehrer in den Herkunftsländern selbst einzusetzen und so das Netz zur Vertiefung der in der Familie erworbenen rudimentären deutschen Sprachkenntnisse enger zu knüpfen und dann auch durch Sprachtests die vorhandenen Kenntnisse bereits in den Herkunftsgebieten zu überprüfen. Ich bin sicher, daß diese Maßnahme die Integration hier in Deutschland wesentlich erleichtern wird. Neben diesen Integrationshilfen für Aussiedler in Deutschland fördert die Bundesregierung als zweites ebenso wichtiges Standbein ihrer Aussiedlerpolitik sowohl gewerbliche Projekte - wie zum Beispiel die Einrichtung von Metzgereien und Bäckereien - als auch die kulturellen Begegnungsstätten, die ebenso wichtig sind wie die Verbesserung der Wirtschaftsstrukturen. Die Förderungsmaßnahmen für deutsche Siedlungsschwerpunkte in Rußland sind ebenfalls ein wichtiger Aspekt unserer Aussiedlerpolitik. So sind diese Siedlungsschwerpunkte für jene eine Übergangslösung, die trotz Aufnahmebescheid die Entwicklung im Herkunftsland abwarten; und sie sind vor allem für jene eine Zukunftschance, die in Rußland bleiben wollen oder auf Grund der Gesetzeslage überhaupt nicht aussiedeln können. Daß dies die richtige Aussiedlerpolitik ist, zeigt sich auch darin, daß rund 185 000 Deutsche, die bereits im Besitz eines Aufnahmebescheides sind, die Entwicklung in Rußland abwarten. Über 90 000 Personen haben den Aufnahmebescheid bereits länger als ein Jahr. Aus Gesprächen mit Aussiedlern und Betreuern weiß ich, daß Familien zum Beispiel aus Kasachstan in die deutschen Siedlungen ziehen wollen. In der Kürze der Zeit konnte ich nur einige wenige Details der Aussiedlerpolitik der Bundesregierung und der sie tragenden Koalitionsfraktionen darlegen. Fest steht, daß diese Aussiedlerpolitik erfolgreich ist und mit großer Sensibilität gestaltet wird. An dieser Stelle möchte ich vor allem dem Aussiedlerbeauftragten der Bundesregierung, dem Parlamentarischen Staatssekretär Waffenschmidt, einmal herzlich danken für seinen unermüdlichen Einsatz für die Aussiedler und für das dadurch wachsende Verständnis zwischen Aussiedlern und Einheimischen. Ich bin mir sicher, daß dies auch in Zukunft so sein wird, und ich bin mir auch sicher, daß der gewünschte und geforderte jährliche Bericht seitens der Bundesregierung gern erstellt werden wird. Christa Lörcher (SPD): Im Ausschuß für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und hier im Plenum haben wir einen Familienbericht, einen Altenbericht, einen Jugendbericht diskutiert, ferner den Ausländerbericht und viele andere detaillierte Informationen über Menschen, die bei uns leben, über ihre wirtschaftliche und soziale Situation, über berufliche und gesundheitliche Probleme, über Chancen und Perspektiven. Und jetzt auch noch ein Bericht über Spätaussiedler/Spätaussiedlerinnen und ihre Familien, ihr Leben im Ausreiseland und ihre Lebenssituation bei uns, ihre Chancen auf dem Wohnungs- und auf dem Arbeitsmarkt? Ein weiterer Bericht, der mit viel Aufwand erstellt, in den parlamentarischen Gremien zur Kenntnis genommen und dann zu den Akten gelegt wird? Der Familienbericht hat uns wesentliche Erkenntnisse über den Wandel von Familienstrukturen gegeben, über die materielle und soziale Situation von Eltern und von Alleinerziehenden, über das, was Kinder heute in diesen Strukturen lernen oder auch nicht lernen, zum Beispiel soziale Kompetenz. Eine der wichtigsten Botschaften im fünften Familienbericht ist, daß soziale Fähigkeiten heute in den Familien nicht in genügendem Ausmaß vermittelt werden. Der Altenbericht gibt uns einen guten Überblick über die Situation der Älteren in unserer Gesellschaft, der Situation bezüglich Finanzen, Wohnen, Mobilität, sozialer Dienste und Kontakte (unterschieden nach den Menschen in den östlichen und den westlichen Bundesländern). Erschreckend darin zum Beispiel die Tatsache, daß die durchschnittliche Rente von Frauen im Westen unseres Landes immer noch nicht einmal die Hälfte derjenigen der Männer beträgt. Und dann gibt es Kollegen in diesem Hause, die ernsthaft darüber nachdenken, trotz millionenfach fehlender Arbeitsplätze das Renteneintrittsalter für Frauen hinauszuschieben oder ihnen die Rente zu kürzen?! Der Neunte Jugendbericht hatte als Schwerpunkt die Jugend im Osten Deutschlands, und das war bitter nötig: Die nicht ausreichend aufgebauten Jugendhilfestrukturen in den östlichen Bundesländern, das mangelhafte Angebot an Ausbildungsplätzen, die dramatisch gesunkene Geburtenquote haben Defizite und Perspektivlosigkeit deutlich gemacht, die aufgearbeitet und abgebaut werden müssen. Und wenn bei der Diskussion des Berichts von manchen Seiten immer wieder die Situation im Westen als erstrebenswertes Vorbild herausgestellt wurde, dann müssen wir dem leider entgegensetzen: Wir wissen nicht erst seit heute, daß es auch bei uns große Probleme mit der Bereitstellung von genügend Berufs- und Freizeitmöglichkeiten für unsere jungen Menschen gibt. Diese drei Beispiele mögen genügen, um zu verdeutlichen, daß diese Berichte durchaus ihren Sinn haben und daß es an uns in diesem Hause liegt, welche Konsequenzen wir daraus ziehen, um die Situation der Betroffenen zu verbessern. Und es liegt natürlich auch an den Betroffenen selbst und deren Verbänden, ihre Interessen, Wünsche und politischen Forderungen zu artikulieren und gemeinsam mit uns an deren Realisierung zu arbeiten. Warum jetzt auch noch ein Bericht zu Aussiedlerinnen und Aussiedlern? Familien, Kinder, Jugendliche, im Erwerbsleben stehende Menschen, aber auch solche nach einem langen arbeitsreichen Leben wollen zu uns oder leben schon seit einiger Zeit bei uns - oft eine vor langem getroffene Entscheidung, ein langwieriger bürokratischer Weg bis zur Realisierung und ein radikaler Wandel in der Lebenssituation nach der Ausreise. Jahrelanges, jahrzehntelanges Hoffen, Bangen, Planen - dann für rund 220 000 Menschen jährlich der tatsächliche Wechsel von einem Leben dort zu einem Leben hier. Über das Leben in den Ausreiseländern wissen wir wenig. „Zehn verschiedene Nationalitäten in einem Dorf mit 2 300 Einwohnern, davon 600 Schülern, sind keine Seltenheit", schreibt Dr. Sigrid TschöpeScheffler über ihre Erfahrungen bei einem offiziellen Besuch in Sibirien in „Ost-West-Dialog", 96/03, Seite 10. Über die Entscheidung und Realisierung des Wechsels und die damit verbundenen finanziellen, organisatorischen und psychosozialen Probleme und Schwierigkeiten wissen wir ebenfalls wenig. Über die Situation der hier seit kurzem oder länge- rem lebenden Aussiedlerinnen und Aussiedler wissen wir etwas mehr, aber sicher nicht genug. Ich möchte ein Beispiel zum Leben von Aussiedlerfamilien bei uns anführen: In einem Gebäudekomplex sechs Kilometer von der nächsten Stadt, zwei Kilometer vom nächsten Dorf entfernt, begrenzt von einer Straße auf der einen Seite, Wald auf allen anderen Seiten, leben Hunderte von Menschen - die Zahlen schwanken sehr stark -, die vor Tagen, Monaten, Jahren aus den Staaten der ehemaligen Sowjetunion gekommen sind. Der Kindergarten im Dorf wurde von zwei Gruppen behelfsmäßig auf fünf Gruppen erweitert, die Grund- und Hauptschule hat rund 50 Prozent Aussiedlerkinder mit sehr unterschiedlichen Deutschkenntnissen. Für die Jugendlichen gibt es kaum Angebote, ihre Sprachkenntnisse sind mangelhaft, ihre Chancen für eine Ausbildung oder Arbeit gering. Die Polizei sagt, sie sei fast täglich im Haus; ein Besuch im Untersuchungsgefängnis der nahegelegenen Stadt ergibt, daß die dort arbeitenden Beamten bedauern, nicht Russisch zu können, da sie bei den vielfältigen Problemen Dolmetscher zu Rate ziehen müssen und dies jeweils Zeit und Geld kostet. Ich nehme an, daß viele Kolleginnen und Kollegen von ähnlichen Situationen in ihrer Region berichten können. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Jugendsozialarbeit hat bei einer Tagung in Königswinter vor ziemlich genau zwei Jahren, nämlich vom 15. bis zum 17. Juni 1994, eine Fülle von Problemen aufgezeigt: die Schwierigkeiten für eine Integration bei der langen Verweildauer in Übergangswohnheimen; die besonderen Schwierigkeiten für junge Ehepaare, bei denen ein Partner/eine Partnerin eine andere Staatsangehörigkeit hat - geschätzte Zahl: rund 40 Prozent binationale Ehen bei den jetzt kommenden Aussiedlern und Aussiedlerinnen -; die mangelhaften Deutschkenntnisse vieler junger Aussiedlerinnen und Aussiedler, die Schulabschlüsse und die Chance auf eine berufliche Ausbildung erschweren; die Enge von Wohnungen und Umgebung, die oft in großem Gegensatz zu der räumlichen Weite des früheren Lebens steht - das Heimweh von Kindern und Jugendlichen bezieht sich meist auf Landschaft und Sozialumgebung -; die Bedeutung von Geld und von Statussymbolen in der hiesigen Gesellschaft, zu der junge Aussiedlerinnen und Aussiedler wenig Zugang haben; die besonderen Schwierigkeiten von Mädchen und jungen Frauen, die oft passiv auf diese Situation reagieren, während männliche Jugendliche sich eher zu Cliquen zusammenschließen mit Tendenzen zu aggressiven und kriminellen Handlungen. Ich zitiere: Aufgrund der Wohnsituation und dem „angeschlagenen" Selbstbewußtsein der Spätaussiedler und -aussiedlerinnen sind Übergangswohnheime „empfindliche" Territorien, zu der die „rote Mafia" leichten Zugang hat. So Helga Hülkenberg in „Zukunft der Sozialarbeit", Fachtagung in Königswinter 1994, Seite 72. Sie fordert deshalb: „Aussiedler und Aussiedlerinnen brauchen Starthilfen, um ihre Werte in unsere Gesellschaft einbringen zu können" und stellt fest: „Es lohnt sich, in die Aus- und Fortbildung junger Aussiedler und Aussiedlerinnen zu investieren und sie nach Eignung und Neigung zu fördern." So Helga Hülkenberg, ebenfalls in „Zukunft der Sozialarbeit", Seite 72. Dies waren punktuelle Beispiele, die die Notwendigkeit einer gründlichen Analyse der Lebenssituation von Aussiedlerinnen und Aussiedlern mit ihren Familien verdeutlichen sollen und Hinweise auf den Handlungsbedarf geben. Inzwischen liegt auch der zweite Bericht der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der Ausländer über die Lage der Ausländer in der Bundesrepublik Deutschland vor, in dem viele Daten und Informationen zur Situation der ausländischen Bevölkerung bei uns stehen, zum Beispiel auch die klare Unterrepräsentation von ausländischen Jugendlichen in der beruflichen Bildung, obwohl viele von ihnen seit ihrer Geburt hier leben und Deutsch sprechen wie eine Muttersprache. Ähnlich wie im Ausländerbericht soll auch der von der SPD-Fraktion gewünschte Bericht des Beauftragten der Bundesregierung für Aussiedlerfragen Daten und Analysen zusammenstellen, damit politische Schlußfolgerungen gezogen werden können. Einige Fakten zur Zuwanderung aus den osteuropäischen Ländern liegen uns vor, so zum Beispiel folgende: Von 1984 bis 1987 gab es etwa eine Verdopplung der Zuzugszahlen von rund 40 000 auf rund 80 000, danach einen Anstieg auf rund 400 000 im Jahr 1990 und mit dem Aussiedleraufnahmegesetz sowie dem Kriegsfolgenbereinigungsgesetz die seither quotierte Zuzugsregelung von zirka 220 000 Aussiedlerinnen und Aussiedlern jährlich; das sind rund 2,3 Millionen Menschen in den letzten zwölf Jahren. Über ihre Alters- und Familienstruktur, über Ausreiseländer und Aufnahmeregionen sowie schulische Vorbildung gibt es Informationen; aber wieviel wissen wir über die beruflichen Vorkenntnisse, über die Schwierigkeiten der Verwendung von beruflichen Qualifikationen aus einem anderen Lande, über die Verweildauer in Sammelunterkünften, über Arbeitslosigkeit, Wohnungsprobleme und gesundheitliche Belastungen - physische und psychische - durch all diese Schwierigkeiten? Gibt es eine Evaluation zu den Folgen der gekürzten Sprachkurse; das heißt, welche Lernerfolge gab es vorher, welche gibt es jetzt, und wie wirkt sich der Unterschied in den Sprachkenntnissen auf die Berufs- und Integrationschancen der Menschen hier aus? Es gibt auch bemerkenswerte Daten zur Bereitstellung finanzieller Mittel für Aussiedlerinnen und Aussiedler, zum Beispiel das Eingliederungsprogramm; Maximum 95 Millionen DM in den Jahren 1991 und 1992, dann im letzten Jahr die Aussage der Parlamentarischen Staatssekretärin Frau Dempwolf, sie werde sich „für eine Verstetigung des Haushaltsan- satzes von 60 Millionen DM einsetzen". Ich zitiere dazu Brigitte Mies-van Engelshoven: Sparmaßnahmen auf allen Ebenen führen dazu, daß der Anteil der Sozialhilfeempfängerinnen unter den AussiedlerInnen stetig wächst. Hiermit werden die Kommunen zunehmend finanziell belastet. ... Daß hiermit einer positiven Grundeinstellung zu Staat und Gesellschaft und einer positiven Lebensplanung und -perspektive der Boden entzogen werden kann, ist offensichtlich, scheint aber politisch in Kauf genommen zu werden. Nachzulesen in: Jugend-Beruf-Gesellschaft, 33. Sozialanalyse, Bonn 1995, Seite 6. Entsprechendes läßt sich auch über den Garantiefonds sagen, dessen Mittel 1991 am höchsten waren und jetzt etwa die Hälfte dieser Summe betragen - und das, obwohl die Probleme nicht kleiner, sondern laufend größer werden. Integration ist kein Automatismus: oben eine Münze herein, unten das gewünschte Produkt heraus. Oft sind jahrelange Anstrengungen nötig, um einer Familie, einem Kind oder Jugendlichen die Chancen für ein aktives und selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Es gibt also einige abrufbare Fakten und Daten zur Zuwanderung von Aussiedlerinnen und Aussiedlern; aber über die Menschen, die zu uns kommen, wissen wir wenig. In der Enquete-Kommission „Demographischer Wandel" wurden zu Beginn dieser Legislaturperiode Schwerpunkte für die Fortsetzung der Arbeit gesetzt: Es wurden die Bereiche Wirtschaft und Arbeitsmarkt, soziale Systeme und Dienste sowie Migration und Integration gewählt, wobei Experten und Abgeordneten gleichermaßen bewußt war, daß Zuwanderung und die Tatsache, wie wir alle damit umgehen, eine Überlebensfrage für unsere Gesellschaft und unsere Demokratie ist. Innerhalb des Schwerpunktbereichs Migration und Integration werden die Untersuchungen gegliedert nach den Gruppen Arbeitsmigranten und -migrantinnen, Aussiedler und Aussiedlerinnen, Asylsuchende und Flüchtlinge. Ein jährlicher Bericht des Beaufragten der Bundesregierung für Aussiedlerfragen ist ein erster Schritt, um grundlegende Kenntnisse über die Lebenssituation von Aussiedlerinnen und Aussiedlern mit ihren Familien in den Ausreiseländern und bei uns zu erhalten. Auf dem Hintergrund gesicherter Fakten ist politisches Handeln von uns gefordert. „Es kommen Kinder und Jugendliche, die kein Wort Deutsch sprechen", ist die Überschrift eines Artikels der Vorsitzenden des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Edith Niehuis, in der „Frankfurkter Rundschau" vom 18. März 1996. „Eine Bundesrepublik, die trotz steigender Anforderungen an die Integration die finanziellen Mittel kürzt, ist nicht nur inkonsequent, sondern auch verantwortungslos gegenüber den Betroffenen und gefährdet auf Dauer den sozialen Frieden", schreibt sie und begründet damit die Notwendigkeit massiver Förderprogramme für junge Aussiedlerinnen und Aussiedler. Die Menschen, die zu uns kommen, haben das Recht auf ein menschenwürdiges Leben hier. Dazu gehören nicht nur Nahrung, Kleidung, Wohnung, sondern auch Integration und Perspektiven. Das ist eine große Aufgabe. Ich freue mich, wenn wir heute gemeinsam einen kleinen Schritt zur Lösung dieser Aufgabe tun. Cem Özdemir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ein Bericht löst sicherlich keine Probleme, aber hilft vielleicht, diese zu erkennen. Und Erkenntnis ist manchmal der erste Schritt zur Besserung. Diese ist angesichts der Situation von Aussiedlerinnen und Aussiedlern in der Bundesrepublik Deutschland dringend geboten. Denn in den letzten Jahren hat die Bundesregierung die Augen vor den Problemen ihrer einstigen Lieblingsmigranten verschlossen. Über 90 Prozent der Aussiedler kommen seit dem Jahr 1993 aus den Nachfolgestaaten der ehemaligen UdSSR, davon etwa zwei Drittel aus Kasachstan und anderen mittelasiatischen Gebieten. Viele dieser Menschen fühlen sich als Deutsche, doch sprechen die wenigsten von ihnen die deutsche Sprache in ausreichender Weise. Traf dies für die Aus- und Übersiedler in den achtziger Jahren, zumeist aus Polen und Rumänien, noch zu, verfügt der überwiegende Teil der heutigen Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion kaum über ausreichende Sprachkenntnisse, benötigen über 80 Prozent einen Sprachkurs, um einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. An die 40 Prozent sind mit Ehepartnern mit einer anderen Nationalität verheiratet. Die Integrationsvoraussetzungen haben sich verschlechtert, die Integrationshilfen wurden verschlechtert: Statt der neuen Situation Rechnung zu tragen, wurden die alten Konzepte fortgeschrieben, ja die Maßnahmen zurückgeschraubt. Zur „bewährten Integrationspolitik des Bundes" gehören seit 1994 die Kürzungen von Eingliederungsleistungen und die Reduzierung der Dauer von Sprachkursen von 18 über 10 auf 6 Monate. Mit der Verschlechterung der Eingliederungshilfen und dem repressiven Ansatz bei der Wohnortzuweisung werden Gescheitertenkarrieren vorprogrammiert. Freiheitsbeschränkungen von hier legal lebenden Individuen lassen sich aus der Sicht von Bündnis 90/Die Grünen in keinem Fall rechtfertigen, ebenso wenig wie Sündenbockstrategien, in denen Minderheiten die Schuld für Fehlentwicklungen in diesem Land in die Schuhe geschoben werden. Ich habe den dringenden Verdacht, daß die Bundesregierung zu ihrer immer vorgetragenen Lebenslüge, die Bundesrepublik Deutschland sei kein Einwanderungsland, noch eine zweite gesellen will. Ebenso wie die Behauptung, die hier geborenen Kinder von Einanderern und Einwanderinnen, die längst zu Inländern geworden sind, seien Ausländer, ja Gäste, immer wiederholt und dadurch ja nicht richtiger wird, wird in bezug auf die Aussiedlerinnen und Aussiedler an der Vorstellung festgehalten, die Menschen, die heute aus der ehemaligen Sowjetunion zu uns kommen, seien, weil deutschstämmig, auch der deutschen Sprache mächtig und seien ohne Probleme in ein deutsches Umfeld zu integrieren. Diese Selbsttäuschung versperrt ihnen den Blick auf die Deutscher Bundestag - 13. Wahlperiode — 113. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Juni 1996 10187* Probleme: die Wohnungsnot, die lange Verweildauer in den Übergangsheimen, die Vermittlungsschwierigkeiten in Arbeit oder Lehre, die Isolationsprobleme und Rückzugstendenzen. Wir müssen hier endlich zu neuen Konzepten der Zuwanderung und Integration finden. Die Aussiedlerinnen und Aussiedler haben einen Anspruch auf Rechtssicherheit und - wie übrigens alle Zuwanderer - auf vernünftige Eingliederungshilfen. Das Kriegsfolgenbereinigungsgesetz von 1992, dem auch die SPD zugestimmt hat, und das Bundesvertriebenengesetz stehen nach unseren Vorstellungen mittelfristig zur Disposition. Die Vorzüge eines humanen Einwanderungsgesetzes wären Transparenz und Verläßlichkeit für die Antragstellenden sowie solide Planungsgrundlagen in der Bundesrepublik Deutschland. Darüber muß in einem ruhigen und sachlichen Klima verhandelt werden. Die Aussiedlerinnen und Aussiedler werden dabei mit Sicherheit auch in Zukunft eine bedeutende Rolle spielen - nicht zuletzt auch auf Grund der Diskriminierung dieser Menschen in den GUS-Staaten sowie auf Grund der vielfältigen verwandtschaftlichen Beziehungen, die bereits zu Menschen in Deutschland bestehen. DE Max Stadler (F.D.P.): Die F.D.P.-Fraktion schlägt vor, den Antrag an die zuständigen Ausschüsse zu verweisen. Dort kann gemeinsam mit den Antragstellern im Detail überlegt werden, in welcher Form und unter welchen Kautelen ein Bericht des Beauftragten der Bundesregierung für Aussiedlerfragen abgegeben werden soll. Die Koalitionsfraktionen haben zwar jüngst im Innenausschuß eine Initiative gestartet, das Berichtswesen zu „durchforsten". Nicht jeder Bericht der bei seiner Einführung sinnvoll gewesen ist, ist heute noch notwendig. Wir haben im Innenausschuß vor allem eine Überprüfung der Zeitintervalle für die Berichte veranlaßt. Denn mit der Erstellung der Berichte ist viel Arbeitsaufwand verbunden, der nur gerechtfertigt ist, wenn von uns Parlamentariern die Erkenntnisse aus den Berichten auch tatsächlich verwendet werden und in die konkrete politische Arbeit einmünden. Hinsichtlich der Situation der Aussiedler erscheint es allerdings sehr wohl hilfreich, wenn der Beauftragte der Bundesregierung in relativ kurzer zeitlicher Abfolge eine Momentaufnahme zur Lage vermittelt. Es hat sich zu Beginn dieses Jahres gezeigt, daß die sich wandelnde Situation der Aussiedler Anlaß zu gesetzgeberischen Maßnahmen gegeben hat. Es hatte sich herausgestellt, daß die Zuweisung von Wohnorten für neu in die Bundesrepublik kommende Aussiedler nicht hinreichend beachtet worden war. Dies hatte zu einer einseitigen Belastung einzelner Regionen geführt. Daher haben wir durch gesetzgeberische Maßnahmen, die gerade uns Liberalen im Hinblick auf die grundrechtlich garantierte Freizügigkeit nicht leicht gefallen sind, der Zuweisung eines Wohnortes mehr Nachdruck verliehen. In der Folgezeit hat sich diese seit 1. März 1996 geltende Regelung bewährt. Der gewünschte Effekt, eine bessere Integration von Aussiedlern durch Verteilung auf mehr Kommunen zu erzielen, hat sich offenkundig bereits eingestellt. Dieses Beispiel zeigt, daß der in dem vorliegenden Antrag gewünschte Bericht des Beauftragten der Bundesregierung in der Zukunft eine geeignete Grundlage für notwendige aktuelle Reaktionen des Gesetzgebers werden könnte. Im übrigen wird ein solcher Bericht eine willkommene Gelegenheit sein, immer wieder auch die Grundsätze der bewährten Aussiedlerpolitik der Bundesregierung darzustellen und eine öffentliche Diskussion darüber auszulösen. Der Bericht des Beauftragten für Aussiedlerfragen wird vor allem ein parlamentarisches Forum dafür bieten, immer wieder klarzustellen, daß die sich aus Art. 116 Grundgesetz ergebenden Rechte von der Bundesrepublik Deutschland beachtet werden. Die bekannte Formel „Das Tor bleibt offen" muß gewahrt bleiben. Unabhängig davon vertritt die F.D.P. bekanntlich die Auffassung, daß die Zuwanderung nach Deutschland künftig in einem Gesamtkonzept gesetzlich geregelt werden sollte. Es liegt in unserem Interesse, in die Zuwanderung steuernd einzugreifen. Ein derartiges Gesetz würde auch Aussiedler betreffen, wobei deren Recht aus Art. 116 Grundgesetz, wie schon oben betont, unangetastet bleiben würde. Der im SPD-Antrag geforderte Bericht des Beauftragten der Bundesregierung für Aussiedlerfragen könnte auch diese von der F.D.P. initiierte Diskussion befruchten. Insgesamt sind wir daher gegenüber dem geplanten Vorhaben aufgeschlossen. Wir werden in den Ausschußberatungen gerne daran mitarbeiten, eine Form der Berichtspflicht zu finden, die von einer Mehrheit dieses Hauses mitgetragen werden kann. Ulla Jelpke (PDS): Die PDS wird dem hier vorliegenden Antrag der SPD zustimmen. In der Tat ist es nötig, die Lebenssituation der Aussiedler und Aussiedlerinnen in jährlichen Berichten darzulegen und „integrative, zukunftsorientierte Wege für Problemlösungen" aufzuzeigen. Die zurückliegenden Monate haben diese Notwendigkeit in beschämender Weise gezeigt. Sie haben aber auch gezeigt, daß eine umfassende Darstellung der Lebenslage der Aussiedler und Aussiedlerinnen nicht unbedingt eine Garantie dafür ist, Politiker und Populisten daran zu hindern, Minderheiten zum Sündenbock für die bestehenden beschissenen Verhältnisse in diesem Land zu machen, sie für Wohnungsnot, Rentenlöcher, Arbeitslosigkeit verantwortlich zu machen. Man kann ja beispielsweise SPD-Politikern wie Lafontaine und Scharping nicht Unwissenheit über die Lebenssituation der Aussiedler und Aussiedlerinnen unterstellen, sondern man muß davon ausgehen, daß sie gezielt und kalt kalkulierend die fehlende Integration dieser Personengruppe für ihre häßliche Kampagne vor den Landtagswahlen nutzten, um mit der Schürung von Sozialneid auf Stimmenfang zu gehen. Scharping und Lafontaine wußten was sie taten. Man kann aber von der Hoffnung ausgehen, daß mehr Wissen über die Lebenssituation der Aussiedler und Aussiedlerinnen in der bundesdeutschen Bevölkerung dazu führen kann, Politiker von einem derartigen Treiben abzuhalten. Besonders die Aussiedler und Aussiedlerinnen sind ja in der Bundesrepublik Deutschland lange Jahre als Objekte im Kalten Krieg mit dem Warschauer Pakt benutzt und dargestellt worden. Als Angehörige „unterdrückter deutscher Minderheiten" hatte man sie als Teil des Kampfes gegen die Staaten des Ostblocks genutzt und sie damit gleichzeitig mit dem entsprechenden Staatsbürgerschaftsrecht nach Deutschland gelockt. Bei ihnen wurden Hoffnungen auf ein beschütztes und wohlhabendes Leben in Deutschland geweckt. Als die Grenzen fielen und die Aussiedler und Aussiedlerinnen ungehindert hierher reisen konnten, da wurden sie plötzlich zum Problem. Plötzlich erkannte man, daß es sich um Menschen handelte, die versorgt und integriert werden mußten. Diese Menschen wurden nun zum Problem. Da führte man mit einemmal Einreisequoten ein und denkt darüber nach, mit neuen härteren Quoten die Einreise weiter zu stoppen. Da strich man die Maßnahmen zur Integration radikal zusammen, so das Eingliederungsgeld, so die Sprachkurse von 15 Monaten auf sechs Monate, so die Mittel für Umschulungen und berufsbildende Maßnahmen, so ersann und beschloß man ein unmenschliches Wohnortezuweisungsgesetz, das die Freizügigkeit für die Aussiedler und Aussiedlerinnen zum Teil einschränkt und aufhebt. Auch ohne Bericht über die Situation der Aussiedler und Aussiedlerinnen in diesem Land weiß man eigentlich schon heute: Es fehlen Wohnungen, Arbeit, und die Mittel für die Integrationsmaßnahmen dürfen nicht gekürzt, sondern müssen aufgestockt werden. Dr. Horst Waffenschmidt, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Als Beauftragter der Bundesregierung für Aussiedlerfragen begrüße ich grundsätzlich die Anregung, dem Hohen Hause gegenüber regelmäßig einen Bericht zu erstatten. Die Vorlage eines solchen Berichtes eröffnet die Möglichkeit, regelmäßig und mit breiter Öffentlichkeit über diesen wichtigen Politikbereich zu sprechen. Gerade diese Regelmäßigkeit, losgelöst von tagesaktuellen Anlässen, die der Breite des Themas nicht immer gerecht werden, entspricht der Bedeutung des Aufgabenbereiches, der viele Menschen in Deutschland und in den Ausreiseländern betrifft. Eine solche Berichtspflicht würde im übrigen meiner seit Jahren geübten Praxis, möglichst viele Informationen an einen möglichst großen Interessentenkreis zu geben, noch weiter verstärken. So sehr ich jede Intensivierung der Unterrichtung begrüße, möchte ich mich aber ebenso deutlich gegen einige Vorstellungen wenden, die dem Antrag zugrunde liegen. Das gilt insbesondere für Nr. 3 des Antrages. Nach diesem Vorschlag soll der Bericht des Beauftragten der Bundesregierung darstellen, wie Migrationspolitik als Querschnittsaufgabe gestaltet werden soll. Dies kann nicht Aufgabe eines Aussiedlerbeauftragten sein. Dies ist das Amt anderer. Bei Spätaussiedlern und Angehörigen der deutschen Minderheiten in Ostmittel-, Ost- und Südosteuropa handelt es sich um deutsche Staats- oder Volkszugehörige, die gemäß Art. 116 des Grundgesetzes in Verbindung mit den Bestimmungen des Bundesvertriebenen- und Flüchtlingsgesetzes zu behandeln sind. Vor dem Hintergrund der Zuständigkeiten des Beauftragten der Bundesregierung für Aussiedlerfragen sollte Nr. 3 des Antrages ersatzlos gestrichen werden. In Nr. 2 sieht der Antrag die Beschreibung und Bewertung der Lebenssituation der Spätaussiedler auch in der Bundesrepublik Deutschland vor. Es sollen außerdem integrative, zukunftsorientierte Wege zu Problemlösungen für den Integrationsbereich aufgezeigt werden. Wie Sie wissen, sind die Zuständigkeiten im Aussiedlerbereich zwischen dem Bund auf der einen und Ländern und Kommunen auf der anderen Seite genau abgegrenzt. Das Schwergewicht bei der Eingliederung von Spätaussiedlern in Deutschland liegt bei Ländern und Kommunen. Diese Aufgabenverteilung sollte auch bei der Festlegung des Inhalts eines neuen Berichtes berücksichtigt werden. Entsprechend wird auch bei anderen Berichten verfahren (Sport, Verfassungsschutz, Datenschutz etc.). Zu diesen Fragen wird in den Ausschußberatungen noch im einzelnen zu sprechen sein. Zusammenfassend begrüße ich damit die Einführung einer Berichtspflicht für den Beauftragten der Bundesregierung für Aussiedlerfragen, halte aber eine Überarbeitung des vorgeschlagenen Berichtsumfanges für unverzichtbar. Anlage 4 Antwort Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 11 (a - Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Kindschaftsrechts; b - Antrag: Gesetzliche Neuregelung des Kindschaftsrechts) Claudia Nolte, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Kindschaftsrechts ist familien- und jugendpolitisch wichtig und notwendig. Lassen Sie mich einige Bemerkungen zum gesellschaftspolitischen Hintergrund machen, in den sich dieses Reformwerk einfügt. Ehe und Familie spielen für die Lebensplanung der meisten Menschen in unserem Land eine herausragende Rolle. Besonders für das Aufwachsen von Kindern bildet die Ehe den bestmöglichen Rahmen. Dies ist auch die Meinung der weit überwiegenden Mehrheit der Bevölkerung. Für sie stehen Ehe und Familie für Verläßlichkeit und Vertrauen, für menschlichen Halt und gelebte Solidarität. Dies entspricht im übrigen auch den Befunden der Familienstatistik. Trotz eines Anstiegs der Zahl nichtehelicher Lebensgemeinschaften, trotz konstant hoher Scheidungszahlen wachsen immer noch 86 % aller minderjährigen Kinder bei ihren miteinander verheirateten Eltern auf. Das darf uns jedoch nicht darüber hinweg täuschen, daß bei mehr als der Hälfte aller Ehescheidungen - häufig auch mehrere - minderjährige Kinder betroffen sind, 1994 alleine 135 318. Für sie bedeuten Trennung und Scheidung der Eltern einen massiven Einschnitt in ihr Leben. Und auch Kinder, die außerhalb einer Ehe geboren werden, dürfen wegen der Lebensent- Scheidung ihrer Eltern keine Nachteile erleiden. Nichteheliche und eheliche Kinder sollen die gleichen Bedingungen für ihre Entwicklung erhalten. Deshalb beseitigen wir mit unserem Gesetzentwurf noch bestehende Ungleichbehandlungen von nichtehelichen und ehelichen Kindern. Elternschaft ist nicht aufkündbar. Eltern bleiben Eltern. Unser Ziel muß es sein, daß sie in der Erziehung ihrer Kinder Partner bleiben können, auch wenn sie als Paar auseinandergehen. Kinder haben ein Recht auf beide Eltern. Die Beziehung zu beiden Eltern ist die beste Voraussetzung, um selbst beziehungsfähgig zu werden. Konsequenterweise erleichtert eine zentrale Regelung unseres Gesetzentwurfs Paaren die Beibehaltung der gemeinsamen elterlichen Sorge über die Ehescheidung hinaus. Auch nicht miteinander verheiratete Eltern können in Zukunft die gemeinsame elterliche Sorge übertragen bekommen, wenn sie beide das wünschen. Väter nichtehelicher Kinder sollen ein Umgangsrecht mit ihren Kindern erhalten. Damit wollen wir ein Signal setzen für die Verantwortung beider Eltern, der Mutter und des Vaters, für das Wohlergehen ihrer Kinder. „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht", heißt es im Grundgesetz. Diese Pflicht, diese Verantwortung ist nicht davon abhängig, ob Eltern miteinander verheiratet sind, ob sie zusammenleben. Daher wollen wir Eltern ermutigen, diese gemeinsame Verantwortung auch dann gemeinsam wahrzunehmen, wenn sie getrennte Wege gehen. Natürlich können und wollen wir sie dazu nicht zwingen. Es gibt Fälle, in denen die faktischen Verhältnisse einfach dagegen sprechen und in denen für das Kind eine klare Zuweisung zu einem Elternteil die bessere Lösung darstellt. Maßstab für eine solche Entscheidung kann aber nur das Wohl des Kindes sein. Wenn sich Eltern zur Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge entschließen, soll ihre Kooperationsbereitschaft im Lebensalltag auch nicht überfordert werden. Deshalb ist es mir wichtig, daß der Elternteil - in den meisten Fällen ist dies die Mutter -, bei dem das Kind lebt, alle Fragen, die sich im Lebensalltag stellen, allein entscheiden kann und nur bei grundsätzlichen Fragen auf Zustimmung des anderen mit- sorgeberechtigten Elternteils angewiesen ist. Kinder dürfen nach Trennung und Scheidung der Eltern nicht unnötig aus ihrem vertrauten Umfeld herausgerissen werden und wichtige Bezugspersonen verlieren. Zukünftig sollen daher auch Großeltern und Geschwister sowie Pflege- und Stiefeltern ein Recht auf Umgang erhalten, wenn dies dem Wohl des Kindes dient. Schließlich halte ich die Verbesserung des Beratungsangebots der Jugendhilfe, die in dem Gesetzentwurf vorgesehen ist und die auch der Bundesrat noch einmal unterstrichen hat, für einen wichtigen Schritt, um Eltern zu befähigen, ihre persönlichen Konflikte in einer Weise zu lösen, die die negativen Folgen für ihre Kinder minimiert. Die langjährigen Diskussionen um dieses schwierige Kapitel der Gesellschafts- und Rechtspolitik und auch frühere Debatten hier im Deutschen Bundestag haben gezeigt, daß wir in den allermeisten Punkten zu einer gemeinsamen Linie zusammengefunden haben. Sie, Frau von Renesse, sprachen hier das letzte Mal von 90prozentiger Übereinstimmung. Ich bin sicher, daß auch in den wichtigen restlichen 10 Prozent der Gesetzentwurf der Bundesregierung eine gute Lösung darstellt und daß die bevorstehenden Beratungen dieses Ergebnis bestätigen werden, wenn sie sich an zwei Grundsätzen orientieren, die mir hier wichtig sind: Alle Kinder haben ein Recht auf bestmögliche Rahmenbedingungen für die Entwicklung ihrer Persönlichkeit. Eine wesentiche Voraussetzung hierfür ist der regelmäßige Kontakt und Umgang mit beiden Eltern. Eltern sind erfahrungsgemäß die besten Garanten für das Wohlergehen ihrer Kinder. Deshalb sollten wir ihnen auch im Konfliktfall zunächst zutrauen, für sich und ihre Kinder eine ihrer Lebenssituation angemessene Lösung zu finden. Ilse Falk (CDU/CSU): Nicht erst seit der Verabschiedung des vorliegenden Entwurfs zur Reform des Kindschaftsrechts im Kabinett - seitdem allerdings wieder verstärkt - steht ein Thema im Mittelpunkt der Diskussion: das Sorgerecht - ob gemeinsame Sorge oder Alleinsorge - ob nur mit ausdrücklicher Erklärung beider Eltern oder als Fortschreibung des Elternrechts nach Art. 6 GG - ob auf Antrag - hier scheiden sich die Gemüter. Ich spreche hier nicht vom gemeinsamen Sorgerecht für Eltern nichtehelicher Kinder - das ist unstrittig -, sondern vom Sorgerecht nach Scheidung. Der Gesetzentwurf geht davon aus, daß mit einer Scheidung weder das Recht noch die Pflicht der Eltern zur gemeinsamen Sorge für ihr Kind bzw. ihre Kinder endet, und schreibt deshalb diese gemeinsame Sorge als gegeben fort. Jede andere Form des Sorgerechts ist zu beantragen und vom Familiengericht zu entscheiden. Hinter dieser Formulierung steht die sicher richtige Erkenntnis, daß für das Kindeswohl beide Eltern von großer Bedeutung sind. Als Familienpolitikerinnen verschließen wir uns dem natürlich mitnichten. Wir formulieren nur etwas anders, indem wir sagen und damit eine vielfache Forderung aus der Praxis aufnehmen: Die Wahrnehmung der gemeinsamen Sorge ist für die Kinder das beste, wenn - und das ist für uns unverzichtbar - beide Eltern dieses auch wollen und dieses in einer gemeinsamen Erklärung deutlich machen. Das heutige Recht - in seinen Auswirkungen für eheliche wie für nichteheliche Kinder - regelt in erster Linie die Beziehung der Eltern untereinander, und zwar weitgehend unabhängig davon, ob die Eltern konsensfähig sind oder nicht und worin vor allem eine optimale Lösung aus Kindessicht liegt. Die Sorgerechtsentscheidung für eheliche Kinder wird auf dem Höhepunkt der Auseinandersetzung zwischen den Eltern gefällt. Wohnungs- und Hausratsaufteilung, Zugewinnausgleich und Unterhaltsregelung sind wohl der ungünstigste Rahmen für eine tragfähige Entscheidung über das Wohl und die Zukunft des Kindes. Insofern ist die Entscheidung, die Sorgerechtsregelung aus dem sogenannten Zwangsverbund der Ehescheidung herauszunehmen, zu begrüßen. Der Versuch im neuen Gesetzentwurf, eine Regelfallentscheidung zu vermeiden - indem offenbar andere Sorgerechtsmodelle gleichberechtigt offenstehen -, um damit Konflikten zwischen den Ehepartnern um das Kind vorzubeugen, ist jedoch insofern unbefriedigend, als dadurch überhaupt kein Anlaß mehr gegeben ist, über die Ausgestaltung der elterlichen Sorge nachzudenken. Es ist sogar der Fall denkbar, daß im Rahmen eines Scheidungsverfahrens gar nicht zur Sprache kommt, ob minderjährige Kinder vorhanden sind. Konflikte, die sich aus der veränderten Konstellation der Familie durch eine Trennung der Eltern zwangsläufig ergeben, werden damit möglicherweise auf unbestimmte Zeit verschoben oder führen zu einem Dauerstreit um kindliche Angelegenheiten. Damit wird weder dem Kindeswohl noch den Rechten des Kindes ausreichend entsprochen. Wir setzen uns daher dafür ein, daß das Gesetz insofern eine Präzisierung erfährt, daß die Sorgerechtsentscheidung nicht durch einen gewissen Automatismus zustande kommt, sondern aufgrund einer reflektierten Entscheidung der Eltern. Elterliche Verantwortung und Fürsorge beginnen mit der Geburt eines Kindes und sind nicht kündbar wie ein Mietvertrag. Deshalb lassen sie sich auch nicht verordnen und in Muster pressen. Die Entscheidung, ob die gemeinsame Sorge immer die beste Lösung für eine befriedigende Eltern-Kind-Beziehung ist, müssen zuallererst die Eltern untereinander erörtern. Sie sollte dann vom Gericht respektiert werden, es sei denn, es sprächen gewichtige Gründe dagegen. Soweit die Eltern nicht zu einer übereinstimmenden Lösung in der Lage sind, kann eine qualifizierte Beratung vermitteln und eine am Kindeswohl orientierte Entscheidung herbeiführen. Der Gesetzentwurf sieht daher vor, daß die Familiengerichte bereits im Frühstadium des Scheidungsverfahrens auf die Möglichkeit der Beratung durch das Jugendamt oder die freien Träger der Jugendhilfe hinweisen sollen. Hier wird in den Beratungen zu prüfen sein, wieweit die Pflichten und Chancen aus dem KJHG zu verdeutlichen und zu stärken sind. Denn in allen Gesprächen und Diskussionen wird klar, wie wertvoll diese Beratungstätigkeit der Jugendämter sowohl für die betroffenen Eltern als auch für die Familiengerichte ist. Manche Richter treffen keine Entscheidung, ohne daß eine Stellungnahme des Jugendamtes vorliegt. Hier liegt also ein wichtiger Ansatzpunkt, die Konsensfähigkeit der Eltern zu stärken. Nur so ist es möglich, eine tragfähige ElternKind-Beziehung zu fördern, die weder zu ständigem Streit über Alltagsangelegenheiten führt noch ein Elternteil dauerhaft ausklammert. Eben weil man nicht so tun kann, als ob nach einer Trennung alles beim alten bleibt, muß es einen Zeitpunkt geben, an dem die Eltern unabhängig von ihrer Beziehung über das künftige Leben ihres Kindes nachzudenken haben. Wir stellen uns daher vor, daß am Gesetzentwurf zwar materiell-rechtlich nichts verändert wird, wohl aber in der Zivilprozeßordnung, indem dort verankert wird, daß im Zusammenhang des Verfahrens die unmittelbare Zukunft der Kinder zu erörtern ist. Das heißt, der „Entscheidungsverbund" würde, wie im Entwurf vorgesehen, entfallen, ein „Verhandlungsverbund" aber erhalten bleiben. Die von verschiedenen Seiten geäußerte Forderung nach Aufstellung eines Sorgerechtsplanes schießt nach unserer Auffassung allerdings über das Ziel der elterlichen Einigung über die Kindessorge weit hinaus: Es ist unsinnig und kontraproduktiv, die Auseinandersetzung zwischen den Eltern in Detailfragen zu provozieren, die im Laufe der Zeit mit Sicherheit vielfältigen Veränderungen unterworfen sind. Das Gespräch und die Suche der Eltern nach Lösungen über für das Kind lebenswichtige Entscheidungen läßt sich nicht für alle Zukunft durch die Endgültigkeit des schriftlich Niedergelegten ersetzen. Machen wir uns also nichts vor. Das neue Kindschaftsrecht kann das Kindeswohl nicht verordnen, es kann nur ein Bewußtsein dafür schaffen, daß Elternverantwortung nicht auflösbar ist. Das gilt für die, die zusammenleben, verheiratet oder unverheiratet sind, ebenso wie für die, die sich getrennt haben. Eine Diskriminierung der gemeinsamen wie auch der alleinigen Sorge im öffentlichen Bewußtsein führt allenfalls zu einer Polarisierung der Fronten, trägt aber in keinem Einzelfall zur Konfliktlösung bei. Die steigende Zahl von Gerichtsentscheidungen in einzelnen Gerichtsbezirken, die eine gemeinsame elterliche Sorge nach Scheidung ermöglichen, ist ein eindeutiger Beweis dafür, daß Eltern sehr wohl in der Lage sind, sich auch in einer schwierigen persönlichen Situation über die Zukunft ihres Kindes Gedanken zu machen und die Entscheidung zur Gemeinsamkeit in der Erziehung auch vor Gericht zu vertreten. Diese positive Entwicklung sollte bei den Gerichten und allen mit Familiensachen befaßten Instanzen zu der Erkenntnis führen, daß nur die bewußt bekundete Elternerklärung dem Kindeswohl dient, nicht das eine oder andere Regelfallmodell. Margot von Renesse (SPD): Heute bin ich zutiefst glücklich, daß wir mit der parlamentarischen Sacharbeit an der Reform des Kindschaftsrechts endlich - endlich! - anfangen dürfen. Damals, als ich im Sommer 1991 den Rohentwurf zu dem schrieb, was 1992 und 1995 als Reformentwurf der SPD in den Bundestag eingebracht wurde, ahnte ich als parlamentarischer Neuling noch nicht, wie schwierig der Diskussionsprozeß in der eigenen Fraktion und Partei, mit Verbänden und gesellschaftlichen Gruppen sein und wie lange Zeit unsere eigene Meinungsbildung brauchen würde. Noch weniger wußte ich, daß ein von der Opposition eingebrachter Antrag, mochte er noch so sinnvoll und plausibel sein, keinen zuständigen Ausschuß beschäftigen werde, bevor nicht auch die Mehrheit oder die Regierung ein eigenes Kind geboren hatte. Aber so ist das nun einmal. Heute ist die Regierung niedergekommen, und wir dürfen nun endlich an die Arbeit. Freude über Freude! Auch bin ich nach wie vor zufrieden, daß der Regierungsentwurf in Anlage, Thematik und Behandlung vieler Einzelfragen weitgehend unseren Vorstellungen entspricht. Es macht eine kleine Oppositionsabgeordnete schon glücklich, wenn das Justizministerium mit seinen Spezialisten, seiner Fachkommission aus leuchtenden Namen und viel Zeit, die man sich genommen hat, in der Bewertung des Reformbedarfs weitgehend zu denselben Ergebnissen kommt wie sie, ja, mitunter ihre Vorschläge erkennbar aufgreift. Nun müßte nach den Gesetzen oppositioneller Reden das kommen, was an grundsätzlicher Kritik verbleibt. Nun müßte davon die Rede sein, daß es nach wie vor zwei gewichtige Unterschiede im Zugang zu dem Thema „Familie im Recht" gibt, die unseren Entwurf von dem der Regierung trennt, nämlich unsere Vorstellung von der Rolle des staatlichen Wächteramts, wenn es um die Entwicklungsinteressen von Kindern geht, und von der Rechtssubjektivität des Kindes, seiner materiell- und verfahrensrechtlichen Stellung. Nur soviel dazu: Wir betrachten beides im Regierungsentwurf als zu schwach entwickelt und werden darüber mit Ihnen einiges zu streiten haben. Sie mögen Ihre Haltung in diesen beiden Punkten „liberal" nennen - wir halten uns da lieber an die Verfassung, die in grundsätzlichen Fragen immer noch der beste Ratgeber ist. Zu dem öffentlich am heißesten diskutierten Punkt, der Sorgerechtsregelung nach Trennung und insbesondere Scheidung, halten wir darum an dem fest, was wir schon 1992 vorgeschlagen haben: Die obligatorische richterliche Sorgerechtsentscheidung bei jeder Scheidung von Eltern minderjähriger Kinder muß entfallen. Eine richterliche Entscheidung zum Sorgerecht kann es nur geben, wenn mindestens ein Elternteil, das Jugendamt oder das Kind dies beantragen oder das Gericht von sich aus eine Entscheidung zur Wahrung des Kindeswohls für erforderlich hält. Bis hierhin stimmt der Regierungsentwurf mit uns überein; aber dann wird's bei uns anders. Wir wollen es nämlich damit - wie inzwischen auch der Bundesrat - nicht sein Bewenden haben lassen. Wir wollen sicherstellen, daß im Scheidungsverfahren die möglicherweise konfliktträchtigen Fragen zum weiteren Aufenthalt, dem Umgangsrecht und der Pflichtenverteilung zwischen den Eltern erörtert werden und das Ergebnis festgehalten wird. Das ist dem staatlichen Wächteramt geschuldet. Der Gesetzgeber darf nicht einfach übersehen, daß der elterliche Scheidungskonflikt im Leben der Kinder eine Krise darstellen kann, durch die ihre Entwicklungsinteressen nicht die gebührende Beachtung finden. Darum wollen wir sicherstellen, daß im Scheidungsverfahren über die Kinder gesprochen wird. Eine solche nur verfahrensrechtliche Regelung belastet scheidungswillige Eltern nicht mehr als getrenntlebende Unverheiratete mit gemeinsamer elterlicher Sorge, weil ihnen kein erhöhtes materiellrechtliches Risiko aufgebürdet wird, die Elternstellung einzubüßen. Denn nur dann verlieren Eltern nach unserem Vorschlag die elterliche Sorge durch richterliche Entscheidung, wenn beide Eltern dies wollen oder wenn es zum Wohle des Kindes angezeigt ist. Dies gilt für verheiratete Eltern ebenso wie für unverheiratete, wenn sie gemeinsam sorgeberechtigt sind. Wir muten verheirateten Eltern, die alleine für ihre rechtliche Trennung ein geregeltes Verfahren vor Gericht haben, im Gegensatz zu unverheirateten lediglich zu, in diesem Verfahren etwas darüber zu sagen, was sie konkret mit ihren Kindern vorhaben. Das halten wir - im Gegensatz zum Regierungsentwurf - für notwendig, wenn das Wächteramt des Staates für Kinder nicht völlig aufgegeben werden soll. Darüber werden wir sicher zu diskutieren haben. Aber mir ist heute nicht nach Streit mit Ihnen zumute. Es geht bei unserem Beratungsgegenstand um Kinder und ihre Familien. Ihnen wünschen wir mütterliche Mütter und väterliche Väter, das heißt, zugewandte Erwachsene, die ihre Kinder lieben, weil sie da sind. Liebe heißt nicht die Abwesenheit von Konflikten, auch nicht die dauernde Fehlerlosigkeit, aber emotionale Sicherheit, Verläßlichkeit und erwachsene Verantwortung. Ich selber habe eine Mutter gehabt, die mir all dies unter schwersten Bedingungen vorgelebt hat. Nach Krieg und Flucht trug sie allein die Verantwortung für vier kleine Kinder als geschiedene Frau, ohne Unterhaltsleistungen und ohne soziale Hilfen. Ihr verdanken meine Geschwister und ich unsere physische und soziale Existenz mehrfach. Als älteste Tochter war ich - fast zwangsläufig und weit über mein kindliches Verständnis - Gesprächspartnerin und Zeugin für ihr Leid und ihre Anstrengungen, es zu überwinden. Ich erlebte mit, wie in ihren Wunden, die sich nie ganz schlossen, die Perle der Großmut und der Güte wuchs. Sie söhnte uns mit dem abwesenden Vater aus und begrüßte und förderte bei uns auch die Eigenschaften, die ersichtlich sein Erbteil waren. So konnte sie uns loslassen und uns trotzdem auf den Wegen begleiten, die wir gingen. Es ist mir wichtig, daß meine Arbeit an der Kindschaftsrechtsreform von ihr begleitet und gebilligt wurde, solange sie das konnte. Natürlich war ich auch Zeugin von gelegentlichen Zusammenbrüchen und blinder Verzweiflung, geboren aus grausamster Überforderung. Natürlich weiß ich längst auch bei mir und meinen Geschwistern die Folgen der Defizite einzuordnen, die aus unserer vaterlosen Kindheit und Jugend entstanden. Aber gerade darum weiß ich den Vorteil zu schätzen, den Kinder und ihre Mütter durch den väterlichen Partner gewinnen können, wenn er zu gewinnen ist. Es fehlt unseren Kindern weniger an mütterlichen Frauen als an väterlichen Männern, die Verantwortung, Kompetenz und zärtliche Fürsorge auf männliche Weise miteinander verbinden. Welche Mannsbilder beherrschen unsere Gesellschaft: der Typ zwischen 19 und 35 Jahren, der Motorenfanatiker, der Internet-Surfer, der Technik-Freak, der erfolgreiche Broker, aber weniger der reife Erwachsene, der Verantwortung und Zuneigung für andere lebt. Die großen Vaterbilder der Bibel, der Literatur aller Völker, die für ihre Söhne und Töchter die Welt öffneten und wohnlich machten, scheinen entthront. Väterlichkeit als reife Männlichkeit ist ein Defizit in dieser Gesellschaft; und sie leidet darunter nicht anders als unsere Kinder, die sich in jedem Kindergarten in Trauben um einen einzelnen jungen Zivi scharen. Mein eigener Vater verdrängte sein väterliches Versagen hinter dem konservativen Glaubensbekenntnis, daß Kinder zur Mutter gehörten, daß er nur um der Konfliktvermeidung willen auf jede Bemühung um uns, seine Kinder, verzichtet habe. Wie viele getrennte und geschiedene Väter vermied er die Berührung mit uns, als wir ihn brauchten, damit er sich unseren Fragen stellte. Unser Recht muß Kindern Gerechtigkeit widerfahren lassen. Sie haben vor allem ein Recht auf Vater und Mutter, unabhängig von deren Familienstand. Ich weiß wohl, daß dies mit Schmerzen verbunden sein kann, mit Auseinandersetzung, mit Konflikten. Das halte ich nicht für eine Katastrophe, da Spannungen zur Realität des Lebens gehören wie Einverständnis und Harmonie. Anderes gilt nur, wenn Eltern, die selber damit nicht leben können, ihre Kinder überfordern. Der Gesetzgeber muß zuallererst Partei sein für die Kinder. Darum muß er Partei sein für Eltern, wenn sie elterlich, das heißt, zum Wohl ihrer Kinder, handeln. Er muß auf seiten der Eltern stehen, die es besonders schwer haben, so auch, wenn sie ihre Kinder ohne den anderen Elternteil erziehen müssen. Ihnen muß er Sand aus dem Getriebe nehmen, so etwa mit der alleinigen Rechtsmacht für den Alltag, den sie von Gesetzes wegen, nicht erst durch Richterspruch haben sollen. Aber er darf ihnen nicht zugestehen, die Realität des Kindes zu verdrängen, das stets einen Vater und eine Mutter hat. Er muß auch die getrenntlebenden und geschiedenen Eltern, die nicht in Haushaltsgemeinschaft mit ihren Kindern leben, in die Verantwortung gegenüber ihren Kindern binden. Diese Verantwortung heißt zunächst: volle Unterhaltsverpflichtung, aber auch personale Zuwendung und Auseinandersetzung. Nicht zuletzt um dieses deutlich zu machen, wollen wir das Umgangsrecht des Kindes, das der Regierungsentwurf ausdrücklich ablehnt. Elterliche Verantwortung ist unkündbar. Wo getrenntlebende Eltern diesem Anspruch ihrer Kinder gerecht werden wollen, muß dafür im Recht Raum geschaffen werden. Der Gesetzgeber hat Partei zu ergreifen für die elterlich Handelnden, die als Pflege-, Adoptiv- oder Stiefeltern (die Sprache sollte ein angemesseneres Wort dafür finden!) Kindern das geben, was die leiblichen Eltern nicht geben können. Sie brauchen einen rechtlich geschützten Raum dafür, was sie für die ihnen anvertrauten Kinder tun. Der Gesetzgeber muß sich Platz schaffen für das staatliche Wächteramt, wenn Eltern die Interessen ihrer Kinder verkennen, übergehen oder mit Füßen treten. Wo dies geschieht oder zu geschehen droht, sind die Kinder wirksam zu schützen. Wenn er dem elterlichen Konflikt begegnet, darf das Gesetz auf die Frage nicht verzichten: „Und was ist mit euren Kindern?" Ob er dann allerdings regelnd eingreift, muß davon abhängig sein, ob und wieweit die Eltern in der Lage sind, ihre Spannungen autonom zu bewältigen. In meinem Beruf als Familienrichterin habe ich viel Leid und viel Versagen, aber auch viel Liebe, Verantwortung und Kompetenz von Eltern gesehen. Ich habe - mitunter mühsam - gelernt, mich nicht zum Richter über das Leben anderer zu machen. Auch mein privates Leben als Mutter und Ehefrau ist von Versagen nicht frei. Neben allen Eltern, die ihre Kinder lieben, stehe ich als Kollegin. In dieser Haltung freue ich mich aufrichtig auf unsere streitige Zusammenarbeit an der Kindschaftsrechtsreform, die den Kindern zugute kommen soll. Rita Grießhaber (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wohl alle hier im Hause sind sich im Prinzip einig, daß eine Reform des Kindschaftsrechts das Interesse der Kinder in den Mittelpunkt zu stellen hat. Wir begrüßen deshalb, daß jetzt endlich ein umfassender Entwurf der Bundesregierung vorliegt, der die rechtliche Situation von Kindern in vielen Punkten verbessert. Aber der Perspektivwechsel weg vom Elternrecht hin zu einem kindzentrierten Recht ist Ihnen leider nicht vollständig gelungen. Ich will dafür einige Beispiele benennen: Obwohl es schon jahrlang diskutiert wird, können Sie sich immer noch nicht dazu durchringen, Kindern endlich ein Recht auf gewaltfreie Erziehung zuzugestehen. Natürlich erklärt § 1631 BGB entwürdigende Erziehungsmaßnahmen für unzulässig. Das reicht aber nicht aus, um dem Recht des Kindes auf gewaltfreie Erziehung Ausdruck zu geben. Es muß klargestellt werden, daß Kinder gewaltlos zu erziehen sind und was dies auch unterhalb von strafrechtlich relevanten Tatbeständen bedeutet. Die Bundestagsgruppe von Bündnis 90 hat dazu schon in der letzten Wahlperiode einen Antrag eingebracht, dessen wesentliche Forderung wir in unserem Antrag zur Reform des Kindschaftsrechts übernommen haben. Was ist denn so schwer daran, § 1631 Abs. 2 BGB folgendermaßen neu zu fassen: „Kinder sind gewaltfrei zu erziehen. Maßnahmen, auch solche zum Zwecke der Erziehung, die die körperliche, geistige oder seelische Integrität oder Identität des Kindes verletzen, sind unzulässig." Was macht Ihnen an dieser Formulierung solche Angst, daß Sie in ihrem Entwurf schreiben müssen, ich zitiere: „über das weitere Vorgehen wird noch entschieden werden". Dazu war doch wirklich genug Zeit! Die Ermöglichung der gemeinsamen Sorge auch für nichteheliche Lebensgemeinschaften ist für die zunehmende Zahl von Kindern, die in solchen Lebensgemeinschaften aufwachsen, ein längst überfälliger und begrüßenswerter Fortschritt, auch wenn wir bei der konkreten Ausgestaltung anders verfahren würden. Ein Punkt, bei dem Sie sich souverän über die Diskussion der letzten Monate und die Bedenken zahlreicher Verbände hinwegsetzen, ist die Regelung der gemeinsamen Sorge nach Trennung oder Scheidung. Eine automatische gemeinsame Sorge in diesen Situationen wird ganz einfach der gesellschaftlichen Situation nicht gerecht. Was spricht denn dagegen, daß Eltern, die sich einig sind, diese Auffassung in einem gemeinsamen Antrag dokumentieren? Es muß hier doch darum gehen, die Situation für Kinder, die die Hauptleidtragenden einer Trennung sind, so zu klären, daß sie nicht noch mehr leiden. Aber auch hier bleiben Sie der Perspektive des Elternrechts verhaftet. Wenn Sie das Kind in den Mittelpunkt Ihrer Überlegungen stellen würden, dann müßte auch Ihnen an einer klaren Regelung gelegen sein. Auch Ihre Begründung, warum Sie kein eigenes Antragsrecht des Kindes wollen, zeigt, daß es Ihnen mehr um die Regelung von Beziehungen zwischen erwachsenen Menschen geht als um die Interessen von Kindern. Natürlich sind für die Erziehung und Entwicklung des Kindes in erster Linie die Eltern verantwortlich. Aber bei Trennung oder Scheidung geht es doch nicht um normalen Alltag, sondern um Konflikte. Und wir meinen, daß Kinder dabei durchaus das Recht haben sollten, ihre ureigensten Interessen selbst zu vertreten. Mit der Einführung eines Verfahrenspflegers gestehen Sie ja auch zu, daß dieses Interesse legitim ist. Warum bleiben Sie dann auf halbem Wege stehen? Zum Umgangsrecht: Wo, bitte schön, ist die Kindzentriertheit Ihres Entwurfs, in dem es heißt (§ 1684 und 1685): „Jeder Elternteil hat das Recht auf Umgang mit dem Kind" bzw.: „Großeltern und Geschwister haben ein Recht auf Umgang mit dem Kind, wenn dieser dem Wohl des Kindes dient"? Wir wollten doch alle die Rechte von Kindern stärken und nicht ein Durchein- ander von konkurrierenden Umgangsanträgen heraufbeschwören, die das Kind belasten. Das Umgangsrecht muß ein Recht des Kindes sein. Da kann es übrigens durchaus passieren, daß das jeweilige Kind mit ganz anderen Personen Umgang pflegen will als mit denen, die Sie aufgeführt haben. Sie brauchen diese Begrenzung, um die Flut der Umgangsansprüche, die sie schaffen, eindämmen zu können. Wenn Sie vom Interesse des Kindes ausgegangen wären, hätten Sie diese Schwierigkeiten nicht gehabt. Meine Damen und Herren, das neue Kindschaftsrecht bringt eine ganze Menge Verbesserungen. Ich erinnere nur an Regelungen zur Gleichstellung von ehelichen und nichtehelichen Kindern. Trotzdem: Dieser Entwurf wird dem Anspruch einer kindzentrierten Reform nicht gerecht. Ich hoffe, daß wir in den weiteren Beratungen noch Gelegenheit haben werden nachzubessern. Hildebrecht Braun (Augsburg) (F.D.P.): Zum 1. Januar 1980 wurde letztmalig das Recht der elterlichen Sorge neu geregelt. Mögen 16 Jahre in der Geschichte eines Volkes eine kurze Zeitspanne sein, so hat sich doch in unserem Land in dieser Zeit eine Menge getan. Grundlegende Ansichten und Einsichten im Bereich des Kindschaftsrechts haben sich verändert, nicht zuletzt nach der Wiedervereinigung. Es war daher dringend nötig, das Kindschaftsrecht zu ändern. Betrüblich ist, daß die gesellschaftspolitisch besonders wichtigen Änderungen in diesem Gesetzentwurf der Bundesregierung nicht durch den Gesetzgeber, sondern durch das Bundesverfassungsgericht angestoßen werden mußten. Hätte dieses Gericht nicht gehandelt, so gäbe es diesen Gesetzentwurf, der den Kindern die gemeinsame elterliche Sorge auch für die Zeit nach der Scheidung der Eltern nach Möglichkeit erhalten soll, bis heute nicht. Ebenso wichtig ist, daß das Bundesverfassungsgericht auch nicht verheirateten Paaren erst die Chance auf ein gemeinsames Sorgerecht eröffnet hat. Die Rechtsprechung wirkt prägend auf das Denken des Volkes. Sie vollzieht nicht nur bereits mehrheitlich eingetretene Einstellungsänderungen nach. Wäre es anders, so hätte es der nachhaltigen Aufforderungen des Verfassungsgerichts zu gesellschaftlichem Fortschritt im Kindschaftsrecht nicht bedurft. Mag der Weg, der zur Reform geführt hat, auch befremden, das Ergebnis der Bemühungen vieler tausend engagierter Bürgerinnen und Bürger ist gut: Im neuen Kindschaftsrecht steht das Wohl des Kindes im Mittelpunkt. Darüber freue ich mich als Mitglied der Kinderkommission des Deutschen Bundestages ganz besonders. Bisher wurden und werden Kinder nur allzu oft im Machtkampf der Eltern, oft auch der Großeltern, instrumentalisiert. Der Gesetzentwurf will dieser fatalen Tendenz soweit wie möglich entgegenwirken. Die häufig beobachtete Alternative: „Entweder Du zahlst mehr oder Du verlierst den Kontakt zu Deinem Kind" soll es möglichst nicht mehr geben. Nur allzu häufig führte die früher selbstverständliche Übertragung der elterlichen Sorge auf einen Elternteil, meist die Mutter, zu einer schnell eintretenden Entfremdung zwischen dem Kind und dem Vater. Der Prozeß wurde verstärkt durch die Reduzierung der Vater-Kind-Beziehung auf die finanzielle Leistungspflicht, die ohne jede Chance der Mitverantwortung für das Kind als besonders verletzend empfunden wurde und wird. Nicht das Recht der Frau, der Mutter oder des Vaters soll im Mittelpunkt stehen, sondern das Wohl des Kindes und seine Rechte. Das Kind wurde vom Vater gezeugt, von der Mutter geboren. Es hat ein Anrecht auf beide Eltern. Der Staat ist daher gehalten, die Regelungen der Elternschaft nach einer mißlungenen Ehe so zu gestalten, daß die Chance für das Kind, den innigen Kontakt zu beiden Eltern zu erhalten bzw. wiederzugewinnen, nicht vereitelt wird. Natürlich haben Eltern während und nach der Scheidung oft gravierende Kommunikationsprobleme. Die Kinder sollen aber möglichst wenig dafür gestraft werden, daß die Eltern unfähig waren, ein harmonisches Familienleben aufrechtzuerhalten. Wir stehen daher mit Nachdruck hinter dem Konzept der gemeinsamen elterlichen Sorge, von der nur auf Antrag eines Elternteils abgewichen werden soll. Das Gesetz legt den Eltern nach der Scheidung dringend nahe, die gemeinsame elterliche Verantwortung trotz aller persönlichen Schwierigkeiten gemeinsam zu tragen. Dies zwingt zu mehr Disziplin, zu mehr Toleranz, sicherlich zu Selbstüberwindung, aber eben im Interesse der gemeinsamen Kinder. Dies ist gut so. Es gibt schon diverse Untersuchungen, die statistisch eine unerwartet hohe Quote der erfolgreichen Durchführung der gemeinsamen elterlichen Sorge belegen, zum Beispiel zwei Untersuchungen des allgemeinen Sozialdienstes in München über mehrere Jahre. Leider liegen die Ergebnisse der neuen Untersuchung von Professor Fthenakis, die er im Auftrage des Familienministeriums durchführte, erst in zwei bis drei Wochen vor. Sie werden bestätigen, daß die Bewertung der gemeinsamen elterlichen Sorge auch nach Jahren durch die Kinder, die beiden Eltern und die Großeltern zumeist sehr positiv ist. Kurz: Wir werden durch die Praxis ermutigt, den Schritt zu mehr gemeinsamer Sorge nach Scheidungen, aber auch bei unverheirateten Eltern weiter zu gehen. Mitte 1994 bis Mitte 1995 lag der Ausspruch zugunsten gemeinschaftlicher elterlicher Sorge nach Scheidung bereits bei zirka 17 Prozent bundesweit. Über 20 Prozent lag die Rate im Saarland, in BadenWürttemberg, Hamburg, Schleswig-Holstein und Hessen. Die Rechtsprechung folgt somit erkennbar nicht parteipolitischen Linien. Besonders niedrige Raten des Ausspruchs der gemeinsamen elterlichen Sorge finden wir in den neuen Bundesländern, in Mecklenburg-Vorpommern mit 5,8 Prozent, Thüringen mit 7 und Sachsen mit 9,3 Prozent. Fast noch wichtiger als die neuen Regelungen im Fall der Scheidung sind diejenigen für nicht verheiratete Paare: Während im Westen 1994 12,4 Prozent der Kinder nichtehelich zur Welt kamen, lag die Rate im Osten bei 41,4 Prozent. In den neuen Bundesländern beträgt der Anteil der nichtehelichen Lebensgemeinschaften mit Kindern schon mehr als 50 Prozent. Mit der Abschaffung der gesetzlichen Amtspflegschaft zugunsten der alleinerziehenden Mütter und mit der Möglichkeit der gemeinsamen elterlichen Sorge und dem Umgangsrecht auch des nichteheli- chen Vaters sind auch hier die Weichen richtig gestellt worden. In-den 60er Jahren hat der DGB eine Werbekampagne unter dem Motto geführt: „Der Mensch im Mittelpunkt." Der Ansatz war und ist richtig. Wir haben ihn jetzt konkreter gefaßt: „Das Kind im Mittelpunkt." Dieser Tendenz werden wir auch weiter folgen. Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Bundesminister der Justiz: Die Reform des Kindschaftsrechts ist eines der wichtigsten rechtspolitischen Vorhaben der Bundesregierung in dieser Legislaturperiode. Nach langer und gründlicher Vorbereitung kann ich Ihnen heute den entsprechenden Gesetzentwurf vorstellen. Ich möchte dies zum Anlaß nehmen, mich bei meiner Amtsvorgängerin, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, für ihr Engagement bei eben dieser Vorbereitung zu bedanken. Wir sind uns alle einig, das zeigen auch die Anträge der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, daß das geltende Kindschaftsrecht dringend reformbedürftig ist. Frau Kollegin von Renesse, als wir im vergangenen Jahr über den Antrag Ihrer Fraktion berieten, haben sie 90 Prozent Übereinstimmung mit der Bundesregierung gesehen. Ich denke, wir sollten auch in den letzten 10 Prozent Einigkeit erzielen, um bei diesem wichtigen Vorhaben einen möglichst breiten - auch gesellschaftlichen - Konsens zu erzielen. Das wichtigste Ziel unserer Reform ist der Abbau der rechtlichen Unterschiede zwischen ehelichen und nichtehelichen Kindern. Wir schlagen deshalb vor, bereits die Einordnung in Kategorien „ehelich" und „nichtehelich" aufzugeben. Kinder von nichtverheirateten Eltern sind längst keine statistische Ausnahmeerscheinung mehr. In den neuen Bundesländern wurden im Jahr 1994 41,4 Prozent der Kinder nichtehelich geboren. Die Diskriminierung dieser Kinder und ihrer Eltern muß ein Ende haben. Ein entscheidender Schritt zur Gleichstellung von Kindern verheirateter und nichtverheirateter Eltern ist, daß auch nichtverheiratete Eltern die Möglichkeit erhalten, gemeinsame Inhaber der elterlichen Sorge zu werden. Dies bedeutet nicht, daß die gemeinsame Sorge unterschiedslos und ohne weitere Voraussetzungen gelten soll. Weil lediglich ein Viertel der Kinder nicht miteinander verheirateter Eltern mit beiden Eltern zusammenlebt, soll die gemeinsame Sorge von Eltern, die schon bei der Kindesgeburt nicht miteinander verheiratet sind, von einer Sorgeerklärung beider Eltern abhängig sein. Daneben soll die Schaffung eines rechtlichen Bandes zwischen Vater und Kind diesem auch über Krisen der Beziehung seiner Eltern hinweg beide Elternteile erhalten. Zudem ermöglicht es den Eltern gleichmäßige Teilhabe am Leben ihrer Kinder. Einer der Hauptstreitpunkte ist die Regelung der gemeinsamen Sorge geschiedener Eltern für ihre Kinder. Für Kinder ist die Scheidung ihrer Eltern eine schmerzliche Erfahrung mit oft langwierigen Folgen. Alle politischen Kräfte wollen deshalb möglichst viel Engagement beider Eltern für ihre Kinder auch nach der Scheidung erhalten. Die gemeinsame Sorge geschiedener Eltern erhält dem Kind nicht nur beide Elternteile, was für seine Entwicklung von großer Bedeutung ist, sondern sichert auch ein Höchstmaß an Kontinuität in der Erziehung. Gemeinsame Sorge funktioniert aber nur dort, wo die Eltern im Interesse ihrer Kinder kooperationsbereit und kooperationsfähig sind. Man darf an diese Kooperationsfähigkeit freilich keine zu großen Anforderungen stellen. Deshalb sieht der Entwurf vor, daß die Eltern nur bei grundsätzlichen Fragen Übereinstimmung erzielen müssen. Mit dieser Form der gemeinsamen Sorge wird Dauerstreit der Eltern auf Kosten der Kinder weitgehend vermieden. Falls Streit dennoch nicht vermeidbar ist oder auch nur zu befürchten steht, wird kein Elternteil gehindert, im Scheidungsverfahren oder zu einem späteren Zeitpunkt einen Antrag auf Zuweisung der Alleinsorge zu stellen. Die gemeinsame Sorge ist also durchaus nicht rechtlicher Regelfall, wie immer wieder behauptet wird. Der Entwurf trennt lediglich zwei Dinge, die nicht zusammengehören, nämlich den häufig so entbrennenden „Kampf um die Kinder" und den „Kampf um das Geld". Der derzeitige Zwangsverbund im Scheidungsverfahren zwischen beiden Aspekten führt dazu, daß der Streit um das Sorgerecht mit dem Streit um materielle Werte in oft unangenehmer Weise verquickt wird. Auch nach dem Entwurf wird dies in zahlreichen Fällen so bleiben, weil viele Elternteile einen Antrag auf Alleinsorge im Scheidungsverfahren stellen werden und der richterliche Entscheidungsverbund dann erhalten bleibt. Mir ist aber wichtig, daß Eltern zumindest die Möglichkeit erhalten, den „Kampf um das Geld" auszufechten, ohne ihn mit einem „Kampf um die Kinder" verquicken zu müssen. Im Interesse der Kinder möchte ich hieran festhalten. Unsere Reform will auch die Rechte der Kinder verbessern. Wir alle wissen, daß das Umgangsrecht den Eltern vor allem im Interesse ihrer Kinder gewährt wird. Deshalb soll im Gesetz hervorgehoben werden, daß dem Wohl des Kindes - also nicht dem Wohl der Eltern - regelmäßig der Umgang mit beiden Elternteilen dient. Dieser Satz soll die Leitnorm des Umgangsrechts werden. Der Bundesrat schlägt darüber hinaus die Einführung eines eigenen, einklagbaren Umgangsrechts des Kindes vor. Ich halte dies für einen gutgemeinten, aber wenig praktikablen Vorschlag. Soll wirklich das Kind gegen seinen Vater und andere nahe Angehörige vor Gericht ziehen? Ist ein solcher erzwungener Umgang pädagogisch sinnvoll, oder wird er nicht doch nur formal ausgeführt? Soll im Weigerungsfall vollstreckt werden? Realistischer ist der Weg der Bundesregierung, bei dem sich das Kind an das Jugendamt wenden kann, wenn die umgangsberechtigten Personen den Kontakt zu ihm vernachlässigen. Hier ist auch die Schwelle weit niedriger als bei einem Gerichtsverfahren. Mit der obigen Leitnorm ist zugleich ein weiterer wichtiger Punkt angesprochen: das Umgangsrecht des Vaters, der mit der Mutter nie verheiratet war und auch nicht mit ihr zusammenlebt. Auch der Umgang mit ihm gehört in der Regel zum Wohl des Kindes, denn Kinder brauchen nun einmal ihren Vater als zweite Bezugsperson beim Heranwachsen und zur eigenen Identitätsfindung. Gerade im Hinblick auf die Stellungnahme des Bundesrates sehe ich mit viel Optimismus auf die vor uns liegenden Debatten. Im Interesse der betroffenen Kinder sollte der Deutsche Bundestag diese Reform intensiv, aber auch zügig beraten und dann mit möglichst breiter Mehrheit verabschieden. Heidemarie Lüth (PDS): Da haben wir sie nun, die 1. Lesung des Gesetzentwurfes der Bundesregierung über die Reform des Kindschaftsrechts - als Drucksache am Montag ausgereicht. Angemahnt wird die Notwendigkeit einer Reform seit langem von Verbänden, Vereinen, Juristinnen und Juristen, Müttern und Vätern, Kindern und Jugendlichen an Runden Tischen der Jugend, die hierzu über einen hohen Sachverstand verfügen. Auch die Bundesregierung hat dies in regelmäßigen Abständen betont. Unter diesem Blickwinkel eine notwendige, längst überfällige Angelegenheit. An der Ernsthaftigkeit und dem tatsächlichen politischen Willen, dies auch parlamentarisch im gebotenen Maß zu behandeln, sind Zweifel aber doch wohl angesagt. Nähme man eigene Erklärungen der Koalition und auch von Frau Ministerin Nolte ernst, dann wären Zeitpunkt und Fernsehzeit der Beratung zwei wesentliche Eckpunkte für den Einstieg in die Diskussion. Aber weit gefehlt! Andererseits verweist die Einordnung dieses Tagesordnungspunktes in die Skala der Entscheidungen zum Paket der sozialen Grausamkeiten, wie ernst es den „Sagern" des Bundestages mit dem Willen einer tatsächlichen Reform rechtlicher Bestimmungen zum Kindschaftsrecht ist. Wer die Anhebung des Kindergeldes dem Finanzbeil des finanziell abgesicherten Jungfamilienvaters Waigel ausliefert, braucht diese moralische Verpflichtung auch nicht. Ich kann in etwa erahnen, was Kollegin Leutheusser-Schnarrenberger bewegt, wenn sie sieht, wie qualifiziert der Entwurf, der vorwiegend ihrem Engagement für Rechtsfragen von Kindern und Jugendlichen zu verdanken ist, behandelt wird. Nun verbietet es sich doch eigentlich von selbst, dieses Thema und diese Gesetzgebung zur parteipolitischen Profilierungsdiskussion verkommen zu lassen. In der 1. Lesung halten wir es für notwendig, folgende Überlegungen herauszustellen: Eine Reform des Kindschaftsrechts ist längst überfällig und somit parlamentarischer Handlungsbedarf dringend angesagt. Verkrustungen und Realitätsferne sind im Gesetzgebungsverfahren zu überwinden, um gesellschaftliche Realitäten in diesem Lande zur Kenntnis zu nehmen, europäischen Erfordernissen Rechnung zu tragen, die UN-Kinderkonvention auszugestalten, die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts aufzunehmen und Handlungszwang sechs Jahre nach der vollzogenen Angliederung der DDR an die BRD auf diesem Gebiet nachzukommen. Die größte Gefahr, so ist der Gesetzentwurf konstruiert, besteht meines Erachtens darin, daß die angedachten Reformen in ordnungspolitischen Maßnahmen steckenbleiben, sozialpolitische Überlegungen zum Kindeswohl außen vor bleiben und alles darauf zugeschnitten ist, konservative Vorstellungen zur Ehe, Familie letztendlich gewissermaßen durch eine „Umwidmung" von Ehe auf andere Formen familiärer Bindungen zu zementieren, den Männern das Recht auf Umgang mit Kindern nach dem Motto „Den Vätern das Recht, den Müttern die Pflicht und Verantwortung" gesetzlich festzuklopfen. Die Chance, tatsächliche emanzipatorische Ansätze für Mütter und Väter verbindlich auszugestalten, wird durchgängig vergeben. Bei allen im Kern zu begrüßenden Bemühungen um Gleichstellung von ehelichen und nichtehelichen Kindern wird dies deutlich. Für nicht möglich halten wir es, über Kindschaftsrecht zu befinden, ohne den Begriff Kindeswohl zu definieren, so daß er tatsächlich im politischen und juristischen Gebrauch zur Grundlage von Entscheidungen gemacht werden kann. Die Hauptkritik richtet sich auf den Umstand, daß durchgängig dem Art. 12 der UN-Kinderkonvention nicht entsprochen wird. Er stellt bekanntlich folgendes heraus: „Die Vertragsstaaten sichern dem Kind, das fähig ist, sich eine eigene Meinung zu bilden, das Recht zu, diese Meinung in allen das Kind berührenden Angelegenheiten frei zu äußern, und berücksichtigen die Meinung des Kindes angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife." Die vorgeschlagenen Regelungen zum Sorgerecht, zum Umgangsrecht, zum Adoptionsrecht usw. usf. belegen dies. Angemahnt sind eine gründliche Beratung des Entwurfs insgesamt und in seinen Einzelheiten sowie Anhörungen von Sachverständigen und Betroffenen - eigentlich eine breite öffentliche Diskussion. Grundlage dafür können sein erste Stellungnahmen von Verbänden. Als Optimistin hoffe ich auf das Einholen von Sachverstand. Als Realistin weiß ich, in welchem Umfang eben dieser Sachverstand in der Regierungskoalition Berücksichtigung finden wird. Ronald Pofalla (CDU/CSU): Innerhalb der Reform des Kindschaftsrechts beschäftigen wir uns heute mit deren gewichtigstem Teilabschnitt, nämlich dem Kindschaftsrechtsreformgesetz. Zahlreiche Diskussionen, Expertengespräche, schriftliche Stellungnahmen und Betroffenheitsbekundungen haben in den letzten Monaten gezeigt, daß dieses Thema uns alle angeht. Es geht hier nicht um irgendein Spezialgesetz, dessen Umsetzung vom Großteil der Bevölkerung etwa gar nicht wahrgenommen würde oder im Dschungel politischer Berichterstattung untergeht. Vielmehr handelt es sich um einen Gesetzentwurf, in dessen Mittelpunkt das Wohl des Kindes steht und der daher alle gesellschaftlichen Gruppen gleichermaßen betrifft. Das Lebensmodell der nichtehelichen Lebensgemeinschaften wird in unserer Gesellschaft in zunehmendem Maße der Ehe bewußt vorgezogen und größtenteils auch anerkannt. Demgegenüber nimmt die Zahl der Scheidungen in Deutschland immer mehr zu. Betroffen hiervon und leider auch leidtragend sind in erster Linie stets die Kinder. Im erstgenannten Fall deshalb, weil sich unverheiratete Paare zwar bewußt für Kinder entscheiden, diesen aber bisher auf Grund überkommener Moralvorstellungen und einer dementsprechenden Gesetzeslandschaft oftmals der Makel der Illegitimität anhaftete. Im zweitgenannten Fall hatten die Kinder bislang stets darunter zu leiden, daß mit der Trennung, die eigentlich nur zwischen den Eltern vollzogen werden sollte, in der Regel der komplette Sorgerechtsentzug eines Elternteils einhergeht. In beiden Fällen bestand für den Gesetzgeber vor dem Hintergrund veränderter gesellschaftlicher Bedingungen dringender Handlungsbedarf. Aus eben diesem Grunde entspricht der vorliegende Gesetzentwurf auch den Vorgaben, die das Bundesverfassungsgericht in den vergangenen Jahren zu der Ge- Samtproblematik in verschiedenen Entscheidungen getroffen hat. Demnach sollen die Rechte nichtehelicher Kinder den Rechten ehelicher Kinder angeglichen werden. Sicherlich sind wir uns auch alle darin einig, daß dies dringend erforderlich ist. Nicht zuletzt gibt auch das Grundgesetz dem Gesetzgeber in Art. 6 Abs. 5 auf, die gleichen Bedingungen für die leibliche und seelische Entwicklung ehelicher und nichtehelicher Kinder zu schaffen. Die erste Angleichung bezieht sich in diesem Zusammenhang auf das Abstammungsrecht, welches im Gesetzentwurf für eheliche und nichteheliche Kinder im Rahmen der natürlichen Gegebenheiten weitestgehend vereinheitlicht wird. Für den Fall, daß schon vor der Geburt eines Kindes ein Scheidungsverfahren anhängig war und ein Dritter die Vaterschaft unter Zustimmung der Kindesmutter und ihres bisherigen Ehemannes anerkennt, soll die Vaterschaftsvermutung auf seiten des früheren oder des Noch-Ehemannes eingeschränkt werden. Zur Stärkung der Rechte der Mutter soll ihre Zustimmung für ein Vaterschaftsanerkenntnis erforderlich sein. Insgesamt soll hierdurch das Abstammungsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches auch modernisiert werden, da es insoweit noch an überkommene Moralvorstellungen anknüpft. Ein Bedürfnis für die herkömmliche Vaterschaftsvermutung ist in der aufgeklärten Gesellschaft des 21. Jahrhunderts nicht mehr vorhanden. Auch bezüglich der Definition, wer Mutter eines Kindes ist, enthält der Gesetzentwurf erstmals eine Klarstellung: Die Mutter eines Kindes soll demnach stets diejenige Frau sein, die das Kind geboren hat. Was vordergründig vielen als scheinbar selbstverständlich erscheinen wird, muß angesichts der Möglichkeiten moderner Fortpflanzungsmedizin festgeschrieben werden. Der nach deutschem Recht unzulässigen Leihmutterschaft soll auf diese Weise auch die familienrechtliche Grundlage entzogen werden. Dem ausdrücklichen Auftrag des Bundesverfassungsgerichts folgend, wird schließlich auch das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner genetischen Abstammung gestärkt. Es enthält auch nach Eintritt der Volljährigkeit die grundsätzlich auf zwei Jahre befristete Möglichkeit, die Vaterschaft anzufechten. Der Lauf dieser Frist beginnt mit Kenntnis solcher Umstände zu laufen, die Zweifel an der Vaterschaft wecken. Entfallen soll künftig die derzeit noch mögliche Anfechtung der Vaterschaft durch die Eltern des Scheinvaters. Daneben ist auch weiterhin für den Erzeuger eines Kindes keine Anfechtung der Vaterschaft vorgesehen. Wesentlicher Regelungsschwerpunkt des Reformgesetzes ist schließlich der Bereich der elterlichen Sorge. Dieser zentrale Punkt wurde im Rahmen des Reformgesetzes erwartungsgemäß am heftigsten diskutiert. Für nichteheliche Kinder wird nach Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts erstmals zugelassen, daß die Eltern die gemeinsame Sorge für ihr Kind erlangen können; hierfür genügt künftig eine übereinstimmende und öffentlich beurkundete Erklärung beider Elternteile. Sollte dies jedoch dem Willen der nichtverheirateten Mutter widersprechen, wird es eine gemeinsame Sorge auch nicht geben. Im Interesse des Kindes soll es aber jedenfalls zu einer Verbesserung des Umgangsrechts des nichtehelichen Vaters kommen. Darüber hinaus soll für den Fall, daß die Kindesmutter aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen der Sorge um das Kind nicht nachkommen kann, der ledige Vater als subsidiär sorgeberechtigt in Betracht kommen, wenn dies dem Kindeswohl ausdrücklich dient. Insgesamt bestand angesichts dieser überfälligen Regelungen im Rechtsbereich nichtehelicher Kinder Konsens. Weitaus leidenschaftlicher wurde die vergleichbare Regelung im Bereich des Sorgerechts für Kinder geschiedener Eltern diskutiert. Der vorliegende Gesetzentwurf will das Kind nämlich von vornherein nicht zum Streitgegenstand des Scheidungsverfahrens werden lassen. Aus diesem Grunde soll der Familienrichter nicht mehr von Amts wegen bei einer Scheidung auch über die Zuweisung des Sorgerechts entscheiden. Der Gesetzentwurf sieht hierzu vielmehr vor, daß eine richterliche Entscheidung über die Sorge nur dann ergehen soll, wenn mindestens ein Elternteil dies bei der Scheidung oder auch später ausdrücklich beantragt. Für alle übrigen Fälle soll die gemeinsame Sorge der Regelfall sein. Allenfalls bei einer Gefährdung des Kindeswohls soll hier jederzeit eine Entscheidung von Amts wegen möglich sein. Bei einem speziell zu diesem Punkt durchgeführten Expertengespräch haben sich hierzu diverse Spielarten herauskristallisiert. Insbesondere die Bedeutung des Antragserfordernisses für die Alleinsorge war nicht unumstritten. Im Ergebnis dürfte sich das Antragserfordernis für die Alleinsorge jedoch entgegen den geäußerten Befürchtungen kaum als ein Hindernis für die Frauen darstellen. Dieser Verdacht wird schon dadurch widerlegt, daß bereits die meisten Scheidungsanträge ohnehin von Frauen eingereicht werden. Warum also sollten sie sich dann andererseits scheuen oder davon abhalten lassen, verbunden hiermit gegebenenfalls auch den Antrag auf Alleinsorge zu stellen? Eine Benachteiligung oder die Gefahr, daß Frauen unter Druck gesetzt werden könnten, diesen Antrag nicht zu stellen, dürfte damit entfallen. Bedauerlicherweise wird wahrscheinlich eher derjenige Fall auftreten, daß eine Frau dahin gehend beeinflußt oder eingeschüchtert wird, erst gar keinen Scheidungsantrag zu stellen. Dies zu vermeiden oder gesetzlich abzuwenden ist aber wiederum nicht Gegenstand des vorliegenden Gesetzentwurfs. Der Gegenstand der gemeinsam auszuübenden Sorge beschränkt sich auf wichtige Entscheidungen in der Entwicklung des Kindes. Bezüglich der Maßnahmen, die das tägliche Leben betreffen, entscheidet derjenige Elternteil, welcher die dauernde Betreuung des Kindes übernommen hat. Das Bedürfnis dieser neuen Regelung liegt darin begründet, den schwerwiegenden staatlich angeordneten automatischen Sorgerechtsentzug bei einem der Elternteile nicht länger hinnehmen zu wollen. An Stelle der Gefahr der Entfremdung eines Kindes von einem Elternteil soll hierdurch dem Umstand Rechnung getragen werden, daß trotz Beendigung der ehelichen Gemeinschaft die Elterneigenschaft bestehen bleibt. Um jedoch andererseits zu vermeiden, daß bezüglich ganz alltäglicher Entscheidungen ein Konsens zwischen beiden Elternteilen nicht gefunden werden kann, gilt für diesen Bereich die Alleinsorge. Maßnahmen des täglichen Lebens können hierdurch nicht verschleppt, blockiert oder gar sabotiert werden. Insgesamt war jedenfalls den diversen Vorschlägen zur Ausgestaltung elterlicher Sorge für Kinder geschiedener Paare gemeinsam, daß das Kindeswohl im Vordergrund zu stehen habe und daß das vorliegende Konzept der gestärkten Elternverantwortung in vernünftiger Weise Rechnung trage. Des weiteren sieht der Entwurf als verfahrensrechtliche Neuerungen vor, die weitgehend zersplitterte Zuständigkeit zwischen Familien- und Vormundschaftsgericht künftig neu zu ordnen. Alle Verfahren über die elterliche Sorge und das Umgangsrecht, alle auf Ehe und Verwandtschaft beruhenden Unterhaltsklagen, die Abstammungsverfahren sowie Streitigkeiten um Betreuungsunterhalt fallen demnach in die Zuständigkeit der Familiengerichte. Meine Damen und Herren, ich denke, daß wir uns insgesamt bislang redlich bemüht haben, unsere zahlreichen Diskussionen von einer Sachlichkeit bestimmen zu lassen, die dem Thema und seinem Hauptanliegen angemessen war. Das hier vorliegende Ergebnis kann sich meiner Ansicht nach im Hinblick auf die Anforderungen des jederzeit unverzichtbaren Kindeswohls sehen lassen. Dr. Wolfgang Götzer (CDU/CSU): Mit dem vorliegenden Entwurf soll das deutsche Kindschaftsrecht grundlegend umgestaltet werden. Die Novellierung ist schon aus zwei Gründen notwendig: Zum einen besteht in einigen Punkten ein entsprechender Auftrag des Bundesverfassungsgerichts, zum anderen muß in diesem Bereich die Rechtseinheit in Deutschland vollständig herbeigeführt werden. Im übrigen geben auch geänderte gesellschaftliche Rahmenbedingungen Anlaß zur Reform. Der fast 500 Seiten starke Gesetzentwurf enthält unter anderem Regelungen zum Abstammungsrecht, Umgangsrecht, Namensrecht und Adoptionsrecht sowie eine Reihe verfahrensrechtlicher Regelungen. Die erbrechtliche Gleichstellung nichtehelicher mit ehelichen Kindern ist in einem gesonderten Gesetzentwurf enthalten, der bereits den Ausschüssen zur Beratung überwiesen worden ist. Ein Schwerpunkt des Kindschaftsrechtsreformgesetzes ist zweifellos die Neuregelung der elterlichen Sorge, weswegen ich diese auch in den Mittelpunkt meiner Ausführungen stelle. Mit dem vorliegenden Entwurf soll künftig die gemeinsame Sorge beider Eltern stärker rechtlich verankert werden. Für nichteheliche Kinder wird dies entsprechend einer Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts auf gemeinsamen Antrag beider Eltern hin möglich gemacht. Für eheliche Kinder sieht der Entwurf im Falle der Scheidung vor, daß die Sorgerechtsregelung aus dem Zwangsverbund herausgenommen werden soll, der Familienrichter also nicht mehr wie bisher von Amts wegen im Rahmen der Scheidung über das Sorgerecht entscheiden soll. Etwas anderes soll nur gelten, wenn mindestens ein Elternteil bei der Scheidung oder später ausdrücklich eine richterliche Entscheidung hierüber beantragt. Während die meisten anderen Vorschläge in dem Gesetzentwurf weitgehend auf Zustimmung in der Öffentlichkeit und bei Verbänden gestoßen sind und sich auch mit der SPD in vielen Punkten Übereinstimmung abzeichnet, ist die Neuregelung der elterlichen Sorge Gegenstand zunächst moderater, allmählich aber immer heftigerer Kritik geworden. Die Phalanx der Kritiker reicht von den radikalen Feministinnen bis hin zu katholischen Frauenverbänden. Die Zusammensetzung der Gegnerschaft läßt vermuten, daß Frauen in dieser Frage ihre angestammten und ureigensten Rechte bedroht sehen. Befaßt man sich mit den Argumenten, die von Frauenverbänden gegen die gemeinsame Sorge vorgebracht werden, so verstärkt sich der Eindruck der Ideologisierung dieses Themas. Bei den feministischen Ultras ist die Absicht, Männer vom Sorgerecht für ihre Kinder auszugrenzen mit dem Ziel, sie ihren Kindern zu entfremden und zu diesem Zweck notfalls auch zu unlauteren Mitteln zu greifen, ganz offenkundig. Solche Motive können und dürfen freilich nicht für die Regelung der elterlichen Sorge maßgebend sein. Entscheidend sind nicht die Interessen von Mutter oder Vater, entscheidend ist allein das Wohl des Kindes, das im Mittelpunkt aller Überlegungen und Regelungen zu stehen hat. Ich bin der festen Überzeugung, daß die gemeinsame Sorge beider Eltern für ihr Kind, das ja auch nach der Scheidung ihr gemeinsames Kind bleibt, grundsätzlich dem Kindeswohl am Besten dient. Außerdem wird dadurch die elterliche Verantwortung für die gemeinsamen Kinder unterstrichen und institutionalisiert. Mit der Herausnahme der Sorgerechtsregelung aus dem Zwangsverbund soll erreicht werden, daß das Kind von vornherein nicht zum Streitgegenstand des Scheidungsverfahrens wird. Bei einer Gefährdung des Kindeswohls ist aber auch künftig jederzeit eine Entscheidung von Amts wegen über die elterliche Sorge möglich. Dieses vernünftige Konzept trägt der gestärkten Elternverantwortung Rechnung. Um einigen berechtigten Bedenken zu begegnen, sollte der Entwurf in dieser Frage allerdings nachgebessert werden: auch weiterhin soll das Familiengericht - insbesondere wenn kein Sorgerechtsantrag vorliegt - verpflichtet sein, die Ausgestaltung der elterlichen Sorge im gerichtlichen Scheidungsverfahren zu erörtern und sodann umfassend über die rechtlichen Ausgestaltungsmöglichkeiten und die daraus resultierenden Folgen, sowie über bestehende Hilfs- und Beratungsangebote zu informieren. Gerichtlich dokumentierte Sorgepläne lehnen wir allerdings ab. Außerdem sollten die Alleinentscheidungsbefugnisse im Alltag, die demjenigen Elternteil eingeräumt werden, bei dem das Kind gewöhnlich lebt, im Gesetz konkreter benannt werden als dies in § 1687 Abs. 1 BGB-E bislang der Fall ist. Die verbreitete Befürchtung, die gemeinsame Sorge könne schon deshalb nicht funktionieren, weil ständig Meinungsverschiedenheiten der Eltern um Randfragen der Erziehung auftreten könnten, könnte damit meines Erachtens weitestgehend ausgeräumt werden. Denjenigen, die der gemeinsamen elterlichen Sorge ablehnend gegenüberstehen, gebe ich zu bedenken, daß Eltern auch nach ihrer Trennung auf der Partnerebene für ihre gemeinsamen Kinder grundsätzlich verantwortlich bleiben. Die Entscheidung, einem Elternteil die Alleinsorge zu übertragen, bedeutet zugleich das rechtliche Abschneiden dieser Verantwortung gegenüber dem anderen Elternteil, mit anderen Worten einen Entzug des Sorgerechts. Dieser ist aber außerhalb des Scheidungsverfahrens nur bei massivem Elternversagen möglich. Allein die Scheidung kann kein Grund für einen derartigen Eingriff sein. Es bleibt zu hoffen, daß das Reformvorhaben - natürlich nach Auswertung der sicherlich stattfindenden Anhörung - zügig verabschiedet und umgesetzt werden kann. Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 14 (Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte) Egon Susset (CDU/CSU): Durch die Agrarsozialreform 1995 ist das Beitragszuschußrecht in der Alterssicherung der Landwirte (ALG) zum 1. Januar 1995 umfassend neu geregelt worden. Verwaltung und Landwirte hatten sich auf eine Vielzahl neuer Regelungen der landwirtschaftlichen Alterssicherung und insbesondere des Zuschußrechts einzustellen. Dazu gehört auch die Verpflichtung der Landwirte, bei der Beantragung des Bundeszuschusses zur Alterssicherung den jeweils aktuellen Einkommenssteuerbescheid spätestens zwei Monate nach seiner Ausfertigung der landwirtschaftlichen Alterskasse (LAK) vorzulegen. Daß ein Teil der Versicherten die sehr kurz bemessene Vorlagefrist versäumt hat, ist nicht unverständlich. Allerdings hat das Fristversäumnis gravierende Konsequenzen: Erstens. Der gesamte Beitragszuschuß ruht vorn Beginn des Monats an, in dem der Einkommenssteuerbescheid hätte vorgelegt werden können, bis zum Ablauf des Monats, in dem er vorgelegt wird. Zweitens. Die LAK'en müssen von Landwirten, die bislang einen Zuschuß zum Alterskassenbeitrag erhalten und die die Zwei-Monatsfrist versäumt haben, den Zuschuß für die Monate zurückfordern, in denen der Anspruch auf Zuschußgewährung ruht. Diese einschneidenden Folgen sind auf jeden Fall dann untragbar, wenn sich durch den aktuellen Einkommenssteuerbescheid die Höhe des Beitragszuschusses nicht ändert oder wenn sich sogar ein höherer Zuschuß für den Landwirt ergibt. Daher muß nachgebessert werden. Nach einer schriftlichen Umfrage bei den LAK'en haben im Bundesdurchschnitt rund 9 % der Zuschußberechtigten - rund 30 000 Landwirte - die Vorlagefrist versäumt, Regional bestehen zwischen den LAK'en erhebliche Unterschiede. So sind überproportional viele Fälle der Fristversäumnis in den Geschäftsbereichen der LAK Niederbayern/Oberpfalz sowie der LAK Oberbayern festgestellt worden, weil dort die Zuschüsse bereits bewilligt worden sind. Bei einigen Alterskassen ist die Bearbeitung der Zuschußanträge noch nicht abgeschlossen. Allein bei der größten Alterskasse Hannover waren es vor einem Monat noch 14 000 Fälle, in Kiel 7 000 Fälle. Anscheinend haben die betroffenen Landwirte die Frist zur Vorlage des Einkommensteuerbescheides vielfach aus Unkenntnis nicht eingehalten. Möglicherweise beruht dieses Versäumnis auch auf verspätet zugegangenen Zuschußbescheiden und nicht hinreichend aussagekräftigen Formularen. Sogar der Gesamtverband der landwirtschaftlichen Alterskassen hat eingeräumt, ein Teil des versicherten Personenkreises habe die Regelungen entweder nicht verstanden oder einfach nicht beachtet. Dann muß doch wohl die Aufklärung zum Teil unzureichend gewesen sein. In jedem Fall dürfen die offensichtlichen Anlaufprobleme des Agrarsozialreformgesetzes den betroffenen Beitragszahlern nicht angelastet werden. Wenn der Gesamtverband der Alterskassen geltend macht, es habe den Alterskassen nach Veröffentlichung des Agrarsozialreformgesetzes bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens nur eine kurze Vorbereitungszeit zur Verfügung gestanden, trifft dies nich zu. Tatsache ist, daß die Agrarsozialreform im Bundesgesetzblatt am 5. August 1994 veröffentlicht worden ist. Hinzukommt, daß der Deutsche Bundestag das Reformgesetz bereits am 19. Mai 1994 verabschiedet und der Bundesrat bereits am 10. Juni 1994 zugestimmt hat. Spätestens dann konnten die landwirtschaftlichen Alterskassen die Umsetzung des Gesetzes zum 1. Januar 1995 vorbereiten. Immerhin standen ihnen fast 7 Monate an Vorbereitungszeit zur Verfügung. Tatsache ist aber auch: Wenn die Alterskassen die Zuschüsse schnell bewilligt haben, ist das Problem verspätet eingereichter Einkommensbescheide auch recht schnell aufgetreten. Dagegen ist das Problem noch nicht aufgetreten bei den Alterskassen, die die Zuschüsse noch bearbeiten und noch nicht bewilligt haben. Fazit kann nur sein: Die schnelle Bewilligung von Zuschüssen darf nicht zum Nachteil eines Teils der Zuschußberechtigten führen. Denn es ist zwischen zwei Personenkreisen zu unterscheiden: einmal denjenigen, denen aufgrund des neuen Einkommensteuerbescheides ein niedrigerer Zuschuß zu gewähren ist, und denjenigen, denen aufgrund des neuen Einkommenssteuerbescheides ein höherer Zuschuß zusteht. Gerade dem letztgenannten Personenkreis würden erhebliche Nachteile entstehen, da der Zuschuß zurückzuzahlen wäre, wenn dies nicht gesetzlich korrigiert würde. Daher müssen die Anlaufprobleme des Agrarsozialreformgesetzes praxisgerecht gelöst und für die betroffenen Landwirte einschneidende Härten vermieden werden. Mit dieser Zielsetzung sieht die vorliegende Gesetzesänderung folgendes vor: Die kurze gesetzliche Frist für die Vorlage des Einkommensteuerbescheides wird für eine Übergangszeit ausgesetzt. Diejenigen Beitragszuschußempfänger, die die Zwei-Monatsfrist zur Vorlage des Einkommenssteuerbescheides versäumt haben, sollen für einen begrenzten Zeitraum - nämlich für die Jahre 1995 und 1996 - so gestellt werden, als hätten sie den Einkommenssteuerbescheid innerhalb von zwei Monaten nach seiner Ausfertigung vorgelegt. Die Konsequenz ist: Je nach neuerer Einkommenshöhe wird ein niedrigerer oder ein höherer Beitragszuschuß für die Zukunft gewährt. Auf die Rückforderung der wegen Fristversäumnis gezahlten Beitragszuschüsse wird verzichtet. Die von den Beitragszahlern bereits vorgenommenen Rückzahlungen werden erstattet. Die Nachbesserung führt nicht dazu, daß Landwirte auf Grund des aktuellen Einkommenssteuerbescheides unberechtigt erhaltene Unterstützung behalten können. Trotz gegenteiliger Berichte in den Medien eröffnet die Gesetzesänderung keine Amnestie, sondern sorgt dafür, daß die Beitragszuschüsse, wie vom Gesetzgeber gewollt, einkommensabhängig den Landwirten gewährt werden. Daher entstehen gegenüber den bei der Agrarsozialreform veranschlagten Kosten keine Mehraufwendungen. Für die Alterssicherung belief sich der Haushaltsansatz für 1995 auf insgesamt 3,95 Milliarden DM. Tatsächlich verbraucht wurden 3,89 Milliarden DM. Somit wurden tatsächlich nicht alle für 1995 vorgesehenen Mittel verbraucht. Der Haushaltsansatz für 1996 beläuft sich auf rund 4,15 Milliarden DM. Darin sind die Haushaltsmittel in Höhe von 30 Millionen DM enthalten, die den Beitragszahlern auf Grund ihrer Einkommenslage zustehen, wenn das formale Fristversäumnis „geheilt" wird. Dafür müssen keine zusätzlichen Haushaltsmittel bereitgestellt werden. Verwundert hat mich die Verhaltensweise der SPD. Obwohl aus den Reihen der Opposition wiederholt Zusagen gemacht worden sind, der von uns für notwendig gehaltenen Regelung nicht im Wege zu stehen, sieht dies in der Praxis anders aus. Ich appelliere an die Opposition, im Interesse der betroffenen Beitragszahler dieses Thema nicht zu einer parteipolitischen Konfrontation zu mißbrauchen. Eine verantwortliche Lösung kann nur im Konsens erreicht werden. Stimmungsmache unter dem Stichwort „Amnestie für 30 000 Bauern" schadet der Sache. Im Hinblick auf die Anlaufschwierigkeiten des Agrarsozialreformgesetzes werden wir die bis Ende 1996 befristete Aussetzungsregelung auf den Weg bringen. Für die Zukunft muß Vorsorge getroffen werden, daß bei der Beantragung von Zuschüssen zu den Beiträgen der landwirtschaftlichen Alterssicherung der aktuelle Einkommensstand zugrunde gelegt wird. Zu diesem Zweck sollte der Einkommenssteuerbescheid von den Finanzämtern im Wege der Amtshilfe unmittelbar den Alterskassen zugeleitet werden. Sollte dies aus Gründen des Datenschutzes nicht möglich sein, dann muß zumindest die Möglichkeit eines Datenabgleichs mit den Finanzämtern eröffnet werden. Dies wäre eine zweckmäßige Verfahrensweise, um in Zukunft die jetzt entstandenen Probleme auszuschließen. Die jetzige Nachbesserung ist für uns eine letzte Möglichkeit, zugunsten der Zuschußberechtigten regelnd einzugreifen. Davon müssen der Gesamtverband, die Alterskassen und die Landwirte selbst ausgehen. Ulrike Mascher (SPD): Das Sozialrecht der Bundesrepublik kennt in einer ganzen Reihe von Gesetzen - zum Beispiel im Arbeitsförderungsgesetz, im Recht der Krankenversicherung - Regelungen, die bei der Versäumnis einer Frist für den Betroffenen empfindliche Folgen haben: Der Anspruch auf Krankengeld entfällt, er begeht wegen einer Verletzung der Mitwirkungspflicht eine Ordnungswidrigkeit oder erhält keine Leistungen. Mir ist im Sozialrecht keine Fallkonstellation gegenwärtig, in der Fristversäumnis, Nichtvorlage von wesentlichen Unterlagen völlig folgenlos bleibt. Mir ist allerdings noch sehr wohl in Erinnerung, wie die Diskussion am 20. September 1995 im Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung abgelaufen ist, als wir einen Antrag der PDS beraten haben, um etwa 30 000 Sozialrentnern die Rückzahlung von Sozialzuschlägen zu erlassen, die sie erhalten haben, weil die BfA nicht in der Lage war, vor der Zahlung zu prüfen, ob Ehepaare einen doppelten - und damit zu hohen - Sozialzuschlag ausgezahlt bekommen. Die Rentner hatten diese Beträge zwischen 100 DM und 3 000 DM verbraucht und erhebliche Probleme bei der Rückzahlung. Der Hinweis auf die vollständige Veränderung der sozialen Sicherung, das vollständige neue System des Rentenrechts, ja die völlige Veränderung aller Lebensumstände hat nichts daran geändert, daß die ostdeutschen Rentner und Rentnerinnen nach dem Willen der Regierungsfraktionen die Rückzahlung leisten mußten, weil sie ausdrücklich auf die mögliche Rückzahlung hingewiesen worden waren, weil sie teilweise ihrer Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen waren, ihr sonstiges Einkommen der Rentenversicherung mitzuteilen, und weil ein Teil der Rentnerinnen und Rentner bereits eine Rückzahlung vorgenommen hatte. Jetzt haben wir einen Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P., der sich mit der Rückforderung von jeweils durchschnittlich 1 000 DM bei etwa 30 000 Landwirten befaßt. Hier wurden Einkommensteuerbescheide nicht vorgelegt, obwohl der Staatssekretär im Arbeitsministerium, Herr Hecker, auf die Frage eines bayerischen Kollegen sehr anschaulich beschrieb, wie auf Vordrucken, Informationsblättern und Merkblättern auf die Bedeutung der zwei Monate laufenden Vorlagefrist hingewiesen wurde. Auch in Zeitschriften der landwirtschaftlichen Sozialversicherungsträger mit den schönen Namen „Sicher Leben", „Guter Rat", „Sicherheit für Haus und Hof", in Pressemitteilungen und in Vortragsveranstaltungen wurde auf die Änderungen beim Beitragszuschuß hingewiesen, also auch auf die Notwendigkeit der Vorlage des Einkommensteuerbescheides. Auch die Bauernverbände und Steuerberater haben im Rahmen ihrer Möglichkeiten ihre Mitglieder bzw. Kunden auf die einschlägigen Regelungen des Beitragszuschußrechts aufmerksam gemacht. Alle diese Informationen beziehe ich aus Antworten des Staatssekretärs im Arbeitsministerium, Herrn Hecker, auf Anfragen von Bundestagsabgeordneten. Um mich wirklich sachkundig zu machen, habe ich mich dann noch in das Protokoll einer Anhörung des Landwirtschaftsausschusses vom 22. Mai 1996 vertieft. - Auch hier sehr plastische Beschreibungen, wie einzelne Alterskassen versucht haben, ihre Mitglieder zu informieren: Jedem Beitragsbescheid sei seitens der Alterskassen ein „leuchtender" Aufkleber mit dem Hinweis beigefügt worden, diesen auf das Rükkenschild des Ordners, in welchem die Steuererklärung abgelegt werde, aufzukleben. Dieser Aufkleber habe den Zweck verfolgt, in Erinnerung zu rufen, daß vor Abheften des Steuerbe- scheids eine Kopie davon der Alterskasse zuzuleiten sei. Trotzdem gibt es rund 30 000 Fälle von Fristversäumnissen. Aber die Regierungsfraktionen halten es angesichts der Vielzahl neuer gesetzlicher Regelungen der landwirtschaftlichen Alterssicherung, angesichts der Fülle der Formulare und Anträge für notwendig, die Rechtsfolgen der Fristversäumnis, der Nicht-Vorlage der Einkommensteuerbescheide auszusetzen! Interessant ist, daß in der Anhörung des Landwirtschaftsausschusses ein Vertrer der Landwirtschaftlichen Alterskassen dargestellt hat, daß es schon 1986 und 1987 bei den Beitragszuschußregelungen Schwierigkeiten gegeben hat. Die meisten Versicherten seien auch damals ihrer Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen; deshalb habe der Bundesrechnungshof angesichts eines Rückforderungsvolumens von zirka 130 Millionen DM eine „scharfe Ruhensvorschrift" gefordert. Ein Vertreter einer anderen LAK wird noch deutlicher: Er bedankt sich, zu den Auswirkungen eines Paragraphen Stellung nehmen zu können, der im Volksmund „der Paragraph für die Schlitzohren" genannt werde: Der Name komme daher, daß dieser Paragraph es einem Landwirt durch geschicktes Taktieren ermögliche, den höchstmöglichen Zuschuß zu erreichen. Geht es also wirklich um die Aussetzung von Rückforerungen für Landwirte, die von Anträgen und Formularen überfordert sind? Wenn ich mir noch einmal die ostdeutschen Rentner vor Augen führe, denen nun weder Steuerberater noch leuchtende Aufkleber die notwendigen Hinweise gegeben haben, dann wird es schwierig - auch unter dem Gesichtspunkt der gerechten Behandlung aller Bürger und Bürgerinnen -, der hier vorgeschlagenen Regelung zum Nutzen und Frommen der Landwirte zuzustimmen. Welche Unterschiede sollen einen Verzicht auf die Rückzahlung von Zuschüssen bei Landwirten rechtfertigen gegenüber den ostdeutschen Rentnern und Rentnerinnen bei der Rückzahlung von zu hohen Sozialzuschlägen? Ulrike Höfken (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Nach den vollzogenen wichtigen Korrekturen des Agrarsozialreformgesetzes hat sich gezeigt, daß das Gesetz eine Verbesserung gegenüber dem alten Recht ist bzw. gegenüber dem, was bei Fortführung des alten Rechts zu erwarten gewesen wäre. Schließlich wurde damit die eigenständige Sicherung der Bäuerinnen im Rahmen der Alterssicherung der Landwirte verwirklicht. Das Gesetzeswerk ist jedoch mehr als kompliziert und nicht jedem - vor allem den Versicherten - auf den ersten Blick verständlich, so daß die Undurchsichtigkeit in den vergangenen Monaten bei vielen Versicherten zu einer Fristenversäumung geführt hat. Davon sollen insgesamt über 30 000 Landwirte und Landwirtinnen betroffen sein, gegen die Rückforderungsbescheide über gezahlte Beitragszuschüsse von insgesamt rund 30 Millionen DM erlassen wurden. Das Gesetz sieht vor, daß spätestens zwei Kalendermonate nach der Ausfertigung der Einkommenssteuerbescheinigung diese bei der Landwirtschaftlichen Alterskasse vorgelegt werden muß. Viele Landwirte haben diese Frist jedoch übersehen bzw. nicht bewußt wahrgenommen, da die Formulare und Merkblätter nicht eindeutig formuliert und aussagekräftig sind oder aber die Zuschußbescheide verspätet zugingen. Die Beratung durch Alterskassen und Bauernverbände hat nur ungenügend auf diese Frist aufmerksam gemacht und die Bedeutung der Fristeinhaltung nicht ausreichend dargestellt. Die Vielzahl neuer gesetzlicher Regelungen hat sowohl die Möglichkeiten der Beratung zur Agrarsozialreform als auch einen Teil der Betroffenen offensichtlich überfordert. Diese Mängel sind bereits seit Ende Februar diesen Jahres bekannt. Der bayerische Bauernverband hat bereits Anfang März 1996 gefordert, die Vorlagefrist auf 6 Monate zu verlängern und eine klare Verwaltungsanweisung zu erwirken. Eine Dienstanweisung reicht jedoch nicht aus, sondern es muß eine zustimmungspflichtige Gesetzesänderung erzielt werden. Die Bundesregierung hat es versäumt, rechtzeitig eine entsprechende Initiative einzuleiten. Erst als der Druck durch die Bauernverbände immer dringlicher wurde und sich der Kreis der Betroffenen vergrößerte, wurde eine Gesetzesänderung bzw. eine Verlängerung der Fristen zur Bäuerinnen-Rente auf den Weg gebracht. Dabei ist nun eine Übergangsfrist bis Ende 1996 vorgesehen, die den tatsächlichen Einkommensverhältnissen unabhängig von der Fristversäumnis Rechnung trägt und die aktuellen Rückforderungsfälle einbezieht. Die offensichtlichen Probleme in der Umsetzung, die vielen Änderungen und die wenig erprobten Strukturen haben zu erheblichen Anlaufschwierigkeiten bei der Umsetzung der Agrarsozialreform geführt. Die derzeitige Problemlage führt bedauerlicherweise dazu, daß die Gesetzesänderung die letzte bleibende Möglichkeit zur Lösung darstellt. Bündnis 90/Die Grünen enthalten sich daher bei der Abstimmung zu dieser Fristverlängerung. Ulrich Heinrich (F.D.P.): Wir beraten heute in erster Lesung den Koalitionsentwurf zur Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte. Die Gesetzesänderung ist wegen erheblicher Anlaufschwierigkeiten bei der Gewährung des Beitragszuschusses notwendig geworden. Die betroffenen über 30 000 Landwirte haben zwar ordnungsgemäß ihren Antrag auf Beitragszuschüsse gestellt, allerdings haben sie es versäumt, ihre aktuellen Einkommenssteuerbescheide fristgerecht nachzureichen. Weil diese Zweimonatsfrist nicht eingehalten wurde, kommen die Beitragszuschüsse zum Ruhen, und bereits ausgezahlte Mittel werden zurückgefordert. Dies ist völlig unabhängig von dem neuen Steuerbescheid; selbst wenn der aktuelle Einkommenssteuerbescheid den gewährten Beitragszuschuß bestätigen oder sogar zu einem höheren Zuschuß berechtigen würde, muß der betroffene Landwirt bei Überschreiten der Frist sämtliche Zuschüsse zurückzahlen. Für die zuschußberechtigten Landwirte waren derartige Bestimmungen trotz der klaren Information durch die Landwirtschaftlichen Alterskassen in ihrer Tragweite nicht erkennbar. Die große Zahl der betroffenen Landwirte macht dies sehr deutlich. Klarstellen möchte ich an dieser Stelle, daß in der Regel durch das nicht fristgerechte Einreichen der Bescheide die Landwirte sich selbst geschadet haben und keine Vorteilnahme vorliegt. Das wird auch durch all die Betriebe deutlich, für die der Einkommenssteuerbescheid überhaupt nicht zuschußrelevant ist. Bei diesen „§ 13 a-EStG-Betrieben" berechnet sich nämlich deren Einkommen nach dem „korrigierten Wirtschaftswert". Die Landwirte sahen keinen direkten Zusammenhang - den es auch nicht gibt - zwischen Einkommenssteuerbescheid und Zuschußregelung. Außerdem sollte die besondere Situation in der Landwirtschaft nicht vollkommen ausgeblendet werden: Kein anderer Bereich unserer Gesellschaft ist derartig von bürokratischen Reglementierungen überzogen. Zudem wurde erst zu Beginn des Jahres mit der Novelle der Agrarsozialreform ein ganzes Paket neuer Regelungen mit zahlreichen Fristen eingeführt. Eins macht die heutige Debatte sehr deutlich: Wir müssen uns verstärkt dem Thema Deregulierung und Bürokratieabbau in der Landwirtschaft zuwenden. Wir haben heute einen Verwaltungs- und Bürokratieaufwand erreicht, den immer mehr Landwirte nicht mehr bewältigen können. Die aktuellen Probleme mit den Einkommenssteuerbescheiden sind deshalb auch nur ein Symptom; die Ursache ist in erster Linie die EU-Agrarpolitik, die insgesamt zu einer ausufernden Bürokratie geführt hat. Abschließend läßt sich festhalten, daß der Koalitionsentwurf mit der vorgeschlagenen befristeten Übergangsregelung bis Ende 1996 gerechtfertigt ist. Insgesamt werden nur die Mittel an die zuschußberechtigten Landwirte fließen, die der Gesetzgeber für diesen Zweck bereitgestellt hat. Es sind keine zusätzlichen Gelder erforderlich. Die vorgeschlagene Übergangsregelung entschärft eine sozialpolitisch nicht gewollte Verschlechterung der landwirtschaftlichen Alterssicherung. Dr. Günther Maleuda (PDS): Die Abgeordnetengruppe PDS hat dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte zugestimmt. Der vorliegende Entwurf zur Änderung dieses Gesetzes berührt den Inhalt des Gesetzes nicht. Er soll nur dazu beitragen, die Schwierigkeiten bei seiner Umsetzung zu beheben. Weniger als 10 Prozent der anspruchsberechtigten Landwirte sind davon betroffen. Sie sind zwar ihrer Verantwortung in terminlicher Hinsicht nicht voll gerecht geworden, die Schuldfrage ist aber nur schwer zu klären. Sei, wie es sei: Wir unterstützen die Zielsetzung des Änderungsentwurfes. Allerdings verhehlen wir nicht unsere prinzipielle Ablehnung der durch die Bundesregierung und das Parlament betriebenen Klientelpolitik. Sie hat dazu geführt, daß die soziale Gerechtigkeit in diesem Lande verkommen und durch Ellenbogenpolitik ersetzt worden ist. Sie erreicht gegenwärtig ihren Höhepunkt mit der Bezeichnung „Programm für Wachstum und Beschäftigung" für ein Programm der sozialen Grausamkeiten, das auch die Bauern nicht verschont. Trotz branchenspezifischer Alterssicherung ist die Rentenentwicklung für die Landwirte an die in der gesetzlichen Rentenversicherung geknüpft. Damit ist klar, daß sie in den nächsten Jahren mit der Inflationsentwicklung nicht Schritt halten wird. Die Bauern werden aber vor allem die Kaufkraftverluste durch das Sparpaket der Regierung beim Absatz ihrer Produkte zu spüren bekommen. Der Verdrängungswettbewerb wird sich weiter beschleunigen, mit der Folge: Die Anzahl der Einzahler in die Kassen der Alterssicherung wird noch schneller zurückgehen, der Zuschuß des Staates wird wachsen. Damit schließt sich der Teufelskreis des Sparens. Schon 1995 mußte der Haushalt um über 55 Millionen DM aufgestockt werden, weil mehr Bauern als erwartet durch Stillegungs- und Extensivierungsmaßnahmen ihren Arbeitsplatz verloren haben. Die vorliegende Gesetzesänderung ist vor allem eine Hilfe für die westdeutschen Bauern. Sie erhalten einen wesentlich höheren Zuschuß zur Rentenversicherung als die in der gesetzlichen Rentenversicherung erfaßten. Sie zahlen im Extremfall nur 16 Prozent des Beitrages wie in der gesetzlichen Rentenversicherung. Die westspezifischen staatlichen Sozialleistungen betragen fast 400 DM pro Hektar. Wir stellen sie nicht zur Disposition, denn sie sind auch ein Instrument zur sozialen Abfederung des Strukturwandels in der Landwirtschaft. Die Bauern in Ostdeutschland ermitteln bekanntlich ihren Anteil am Betriebsergebnis im wesentlichen über die Lohnregelung. Ihre Alterssicherung erfolgt deshalb über die gesetzliche Rentenversicherung mit geringeren staatlichen Zuschüssen. Ich sage das deshalb, weil die Sparpolitik der Regierung darauf gerichtet ist, bei der zukünftigen Agrarförderung erhebliche Einschnitte in Ostdeutschland vorzunehmen. Wir fordern, den Willen der Bauern zum Wirtschaften in den unterschiedlichen Gemeinschaftsunternehmen zu akzeptieren und gerechte, den differenzierten Bedingungen in Ost und West entsprechende Lösungen zu suchen. Wir brauchen keinen Umbau des Sozialstaats, wie er von der Regierung betrieben wird. Wir müssen den Sozialstaat erneuern und den Lebensstandort Deutschland für alle menschenfreundlich gestalten. Rudolf Kraus, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung: Nach Auskunft der Landwirtschaftlichen Alterskassen haben Landwirte in bislang rund 30 000 Fällen die neuesten Steuerbescheide nicht fristgerecht vorgelegt. Unbestritten ist, daß an diese Fristversäumnisse Rechtsfolgen geknüpft sind, die wesentlich strenger sind als üblicherweise in anderen Bereichen. Denn gibt ein Landwirt seinen neuesten Steuerbescheid später als zwei Kalendermonate nach seiner Ausfertigung bei der Alterskasse ab, dann muß er nach geltendem Recht auch den bereits erwähnten Beitragszuschuß zurückzahlen. Dies gilt völlig unabhängig davon, ob tatsächlich ein höherer oder ein niedrigerer Anspruch auf einen Zuschuß als bisher bestanden hatte. Dementsprechend sind zum Teil schon Rückforderungsbescheide an die Landwirte versandt worden. Diese Regelungen sind für viele Landwirte etwas völlig Neues, das nicht von heute auf morgen angenommen wurde. Außerdem ist unbestritten, daß seit der Agrarsozialreform die Landwirte mit vielen neuen Vorschriften und Formularen konfrontiert worden sind, bei denen eine Vielzahl von Fristen zu beachten waren. Wir wollen den erheblichen Anlaufschwierigkeiten gerecht werden, die sich bei der Umsetzung der Regelungen zum Beitragszuschuß für die Alterssicherung der Landwirte ergeben haben. Deshalb sieht unser heutiger Gesetzentwurf eine Übergangsregelung bis Ende 1996 vor. Kommt es in dieser Zeit zu einer Fristversäumung, dann führt dies nicht automatisch zum zeitweiligen Ruhen des gesamten Zuschusses. Statt dessen wird der Zuschuß neu berechnet auf der Basis des verspätet vorgelegten Einkommensbescheides und damit auf der Basis der tatsächlichen Einkommensverhältnisse. Diese Übergangsregelung hebt aber die geltende und strengere Regelung nicht auf. Sie setzt sie nur vorübergehend aus. Darüber sind sich die Koalitionsfraktionen mit der Bundesregierung und den Vertretern des Berufsstandes und des Gesamtverbandes der Landwirtschaftlichen Alterskassen einig. In der Presse wird diese Übergangsregelung als ungerechtfertigte Amnestie kritisiert und mit anderen Vorgängen verglichen wie zum Beispiel mit der Rückforderung zu Unrecht gezahlter Sozialzuschläge gegenüber ostdeutschen Rentnern. In diesen Fällen hatte die Bundesregierung keine Amnestie gewährt. Auch der Kollege Schreiner hat hierzu bereits Fragen an die Bundesregierung gestellt. Aber, um ein Bild aus der Landwirtschaft zu nehmen: Hier werden Äpfel mit Birnen verglichen. Denn: Nach unserer vorgesehenen Übergangsregelung darf der Landwirt nur dann bereits gewährte Zuschüsse behalten, wenn er hierauf nach seinem neuesten Steuerbescheid auch tatsächlich einen Anspruch hat und nach derzeitigem Recht diesen Anspruch nur deshalb nicht durchsetzen kann, weil er die Zweimonatsfrist versäumt hat. Hingegen wurden die Sozialzuschläge für die ostdeutschen Rentner zurückgefordert, weil wegen weiterer zu berücksichtigender Einkommen tatsächlich nur ein Anspruch auf einen geringeren Zuschlag bestanden hatte. Es liegt auf der Hand, daß hier eine Amnestie nicht in Betracht kommen konnte. Und bei der jetzt vorgesehenen Übergangsregelung gewähren wir in vergleichbaren Fällen auch keine Amnestie: Landwirte, die laut neuestem Steuerbescheid keinen oder nur einen geringen Anspruch auf Zuschußzahlungen haben, müssen auch im Rahmen der Übergangsregelung die Zuschüsse entsprechend ganz oder teilweise zurückzahlen, die für die Zeit nach Fristablauf bereits gewährt waren. Daher gehe ich davon aus, daß auch die SPD-Fraktion und der Bundesrat der geplanten Neuregelung zustimmen können und der bisher gefundene Konsens im Bereich der Alterssicherung der Landwirte auch künftig bestehen bleibt.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Antje Vollmer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Andreas Krautscheid.


Rede von Andreas Krautscheid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Gemeinsam mit vielen Kolleginnen und Kollegen aus allen Fraktionen des Hauses freue ich mich, daß wir nach Monaten intensiver und teilweise auch schwieriger Vorarbeiten heute endlich diese Debatte führen können und die Tibet-Resolution verabschieden werden. Nebenbei bemerkt: Diese heutige Debatte ist sicherlich in erster Linie wegen der Situation der Menschenrechte in Tibet wichtig. Aber gestatten Sie mir, nach den letzten Tagen auch zu sagen: Daß diese Debatte heute so stattfinden kann, ist auch ein gutes Zeichen des Selbstverständnisses und des Selbstbewußtseins unseres Parlamentes.

(Beifall bei der CDU/CSU, der F.D.P., der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es gab und gibt eine Reihe von Bedenken und Einwendungen gegen den Text dieser Resolution. Sie ist ein Kompromiß zwischen allen Fraktionen, deren Berichterstattern ich an dieser Stelle für die sehr kollegiale Zusammenarbeit bei der Erarbeitung des Textes danken möchte. Wie bei jedem Kompromiß bleibt auch hier für manche der Text hinter dem Wünschenswerten zurück, und andere mußten über das aus ihrer Sicht unbedingt Notwendige hinausgehen. Daß alle Fraktionen dieses Hauses heute hinter dieser Resolution stehen, verleiht ihr besonderes Gewicht und Tragfähigkeit; denn mit kleinkariertem oder gar parteipolitisch motiviertem innenpolitischen Streit erweisen wir unserem eigentlichen Anliegen einen Bärendienst.

(Zustimmung bei der CDU/CSU)

Ein erster Einwand gegen diese heutige Debatte läßt sich vorab sehr schnell ausräumen. Weder die Tibet-Resolution noch die heutige Debatte selbst stellt eine unzulässige Einmischung in die inneren Angelegenheiten Chinas dar.

(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

Spätestens seit dem Schlußdokument der großen UN-Menschenrechtskonferenz 1993 in Wien ist völkerrechtlich festgeschrieben, daß „die Förderung und die Wahrung der Menschenrechte ein legitimes Anliegen der internationalen Gemeinschaft ist". Dies ist natürlich im Einzelfall für jedes Land unangenehm, und es stellt auch einen allerdings völkerrechtlich legitimierten Eingriff in dessen Souveränität dar.
Diese Vereinbarung, wechselseitig die Kritik anderer Länder zu akzeptieren, ist von der Volksrepublik China 1993 unterschrieben worden, und daran muß sie sich halten.
Damit ist aber auch klar: Es ist nicht nur das Recht, sondern nach unserem Selbstverständnis sogar die Verpflichtung des Deutschen Bundestages wie der Bundesregierung, sich für die Wahrung der Menschenrechte in anderen Ländern einzusetzen. Dieses Recht läßt sich das Parlament von niemandem absprechen.

(Beifall bei der CDU/CSU, der F.D.P. und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)

Ein weiterer Einwand ist von verschiedenen Seiten gegen die vermeintliche „völkerrechtliche Neubewertung" in einzelnen Passagen unserer Resolution vorgebracht worden. Um es ganz deutlich zu sagen: Der heutige Beschluß bezieht keine neue völkerrechtliche Position hinsichtlich des Status von Tibet. Wir verweisen lediglich auf die Tatsache, daß in der Bundestagsanhörung vom 19. Juni 1995 unter den eingeladenen Fachleuten die Frage der Zugehörigkeit Tibets zum chinesischen Staatsverband umstritten war. Die dort geäußerten unterschiedlichen Argumente machen wir uns aber nicht zu eigen. Insbesondere akzeptieren wir, daß die Bundesregierung hierzu im Einvernehmen mit allen anderen Staaten eine klare völkerrechtliche Position einnimmt.
Ich persönlich halte die Diskussion über diesen Aspekt ohnehin für reichlich fruchtlos. Man kann hiermit akademische Seminare oder nationalistische Eiferer tagelang beschäftigen, aber die tatsächliche Lage der Menschen in Tibet wird sich hierdurch nicht verbessern.
Und weil wir den Anspruch Pekings auf die Integrität seines Territoriums respektieren, halte ich es für um so wichtiger, daß der Dalai-Lama am letzten Wochenende erneut klargemacht hat, daß im Zentrum seiner Bemühungen nicht zuvorderst völkerrechtliche Fragen, sondern das Recht auf kulturelle und religiöse Selbstbestimmung steht. Auch zu dieser Textpassage in unserer Resolution gilt: Die Forderung nach politischer Selbstbestimmung beinhaltet nach einhelliger Auffassung aller Fachleute niemals das Recht auf Sezession, und deshalb war die Aufregung auch in dieser Hinsicht reichlich überflüssig.
Ein letzter Punkt der Kritik am Text der Resolution bezieht sich auf die Erwähnung der sogenannten.

Andreas Krautscheid
tibetischen Exilregierung. Am Rande sei bemerkt, daß diese Formulierung in der fünfmonatigen Vorbereitungsphase nie beanstandet und erst in der letzten Woche gerügt worden ist. Aber auch hierfür gilt: Es ging und es geht den Verfassern der Resolution einzig und allein darum, auszudrücken, daß wir von der chinesischen Regierung die Wiederaufnahme des Dialogs mit dem Dalai-Lama und seinen Mitarbeitern erwarten. Es handelt sich also um die Beschreibung eines Gesprächspartners, der sich selbst als „tibetische Exilregierung" bezeichnet, nicht um dessen völkerrechtliche Anerkennung.

(Joseph Fischer [Frankfurt] [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: So ist es!)

Nach alledem kann nach meiner Auffassung festgestellt werden, daß der vorliegende Text keine neue völkerrechtliche Position bezieht, sondern sich in vollem Umfang auf der Grundlage der bisherigen Bundestagsbeschlüsse und der Position der Bundesregierung bewegt.
Meine Damen und Herren, man kann über die Lage der Menschen in Tibet nicht diskutieren, ohne unser Verhältnis zur Volksrepublik China anzusprechen. Es ist gut und wichtig, daß in der bisherigen Debatte die große politische Bedeutung des Landes gewürdigt worden ist. Es kann auch kein Zweifel daran bestehen, daß die Bundesrepublik Deutschland größtes Interesse an einem guten Verhältnis zum drittgrößten und bevölkerungsreichsten Land der Erde hat, einem ständigen Mitglied im Sicherheitsrat, einer Nuklearmacht, die auch als Wirtschaftsfaktor stetig an Bedeutung gewinnt. China befindet sich in einer schwierigen Übergangssituation. Wir wissen, daß nur mit einem friedlichen und stabilen China die regionale Sicherheit in Asien gewährleistet werden kann.
Die besondere Schwierigkeit für uns besteht darin, in diesen Kontext unser Eintreten für Menschenrechte einzubetten. Es gehört zu den Aufgaben der Bundesregierung, aber auch zu denen des Parlamentes, ein offensichtlich bestehendes Mißverständnis auszuräumen. Für chinesische Gesprächspartner scheint unser Wunsch nach guten Beziehungen oft unvereinbar zu sein mit dem Ansprechen von Menschenrechtsverletzungen. Wir müssen hier unmißverständlich klarmachen, daß nach unserem Verständnis zu einem guten Verhältnis immer auch ein Dialog über Menschenrechte gehört.
Dabei akzeptieren wir, daß unsere Gesprächspartner mit Recht auf eine unterschiedliche Geschichte, andere Traditionen und einen eventuell noch bestehenden Entwicklungsrückstand verweisen. Jedes Land muß unter seinen spezifischen Umständen den Weg zur Demokratie finden. Aber dabei hat die Verwirklichung von individuellen Rechten, wie zum Beispiel der Meinungsfreiheit, demokratischer Mitbestimmung und kultureller Eigenständigkeit, gleichrangig betrieben zu werden.
In diesem Zusammenhang besteht aus meiner Sicht - Herr Duve hat das schon völlig richtig dargestellt - auch kein grundsätzlicher Widerspruch zwischen dem Erstreben besserer wirtschaftlicher Kontakte und dem Eintreten für Menschenrechte. Man darf nur nicht das eine tun und das andere lassen. Beides gehört für uns zusammen.

(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der SPD)

Meine Damen und Herren, wir sollten von dieser Debatte auch nicht das Mißverständnis ausstrahlen lassen, das Thema Tibet sei, nachdem wir diese Resolution verabschiedet haben, quasi durch. Wir bringen hier nicht eine unangenehme Debatte möglichst schnell hinter uns, und das Thema Tibet wandert heute nicht bis auf weiteres in die Ablage. Wie lange und wie intensiv wir uns mit diesem Thema beschäftigen müssen, hierauf hat die chinesische Regierung selbst die größten Einflußmöglichkeiten.
Deshalb ist für uns eines klar: Solange die Meinungs- und Bewegungsfreiheit in Tibet eingeschränkt ist, solange die religiöse Betätigungsfreiheit massiv behindert wird - etwa durch das Verbot allein des Besitzes von Fotos des Dalai-Lama -, solange Klöster geschlossen oder sogar zerstört werden und solange den Tibetern gleiche Entwicklungs- und Ausbildungschancen verwehrt bleiben, so lange wird sich der Bundestag auch in Zukunft mit diesem Thema beschäftigen müssen.

(Beifall bei der CDU/CSU, der F.D.P., der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der PDS)

Meine Damen und Herren, diese Resolution fordert die Bundesregierung auf, die dort angesprochenen Themen gegenüber der chinesischen Regierung zur Sprache zu bringen, den Dialog mit diesem Land zu fördern und auf allen politischen Ebenen zu verbreitern. Denn nicht durch Isolierung und Pression, sondern nur durch das gemeinsame Gespräch werden wir wirklich etwas zum Vorteil für die Menschen in Tibet ändern können.
Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der PDS)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Antje Vollmer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Es spricht jetzt der Abgeordnete Dr. Helmut Haussmann.