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    Plenarprotokoll 13/111 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 111. Sitzung Bonn, Freitag, den 14. Juni 1996 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 9934 C Zusatztagesordnungspunkt 21: Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bundesregierung zu den Äußerungen von Bundesminister Dr. Theodor Waigel auf dem Sudetendeutschen Tag zu den deutsch-tschechischen Beziehungen 9875 A Günter Verheugen SPD 9875 B Hans Klein (München) CDU/CSU . . . 9876 D Dr. Antje Vollmer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 9878 A Ulrich Irmer F.D.P 9879 B Gerhard Zwerenz PDS 9880 B Dr. Klaus Kinkel, Bundesminister AA . 9881 B Markus Meckel SPD 9882 C Reinhard Freiherr von Schorlemer CDU/ CSU 9883 D Gert Weisskirchen (Wiesloch) SPD . . 9884 C Kurt J. Rossmanith CDU/CSU 9885 C Petra Ernstberger SPD 9886 C Karl Lamers CDU/CSU 9887 D Tagesordnungspunkt 14: a) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Jahressteuergesetzes 1997 (Drucksache 13/4839) 9888 D b) Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Antje Vollmer, Albert Schmidt (Hitzhofen), weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Sicherung der künstlerischen und kulturellen Vielfalt bei Auftritten von Künstlern und Künstlerinnen, die ihren Wohnsitz im Ausland haben (Einkommensteuer-Änderungsgesetz) (Drucksache 13/4750) . . . . 9888 D c) Antrag der Abgeordneten Christine Scheel, Rita Grießhaber und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Vielfältige Kinderbetreuungseinrichtungen sichern (Drucksache 13/3990) . . . . 9889A d) Beschlußempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung der Finanzhilfen des Bundes und der Steuervergünstigungen gemäß § 12 des Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft (StWG) vom 8. Juni 1967 für die Jahre 1993 bis 1996 (Fünfzehnter Subventionsbericht) (Drucksachen 13/ 2230, 13/4607) 9889 A in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 22: Erste Beratung des von den Abgeordneten Christine Scheel, Franziska Eichstädt-Bohlig, weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung der Vermögensteuer und der Erbschaftsteuer (Drucksache 13/4838) 9889 B in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 23: Antrag der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Dr. Uwe-Jens Rössel, weiterer Abgeordneter und der Gruppe der PDS: Den Reichtum teilen - Für eine gerechte Ausgestaltung der Erbschaftsbesteuerung (Drucksache 13/4845) . . . 9889 C in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 24: Aktionsprogramm gegen Wirtschaftskriminalität und Steuerhinterziehung (Drucksache 13/4859) 9889 C in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 25: Antrag der Abgeordneten Oswald Metzger, Christine Scheel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Einstieg in eine umfassende Gemeindefinanz- und Unternehmensteuerreform (Drucksache 13/4870) 9889 C in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 26: Antrag der Abgeordneten Werner Schulz (Berlin), Christine Scheel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Solidaritätszuschlag weiter notwendig (Drucksache 13/4871) . . . . 9889 D Dr. Theodor Waigel, Bundesminister BMF 9889 D Oskar Lafontaine, Ministerpräsident (Saarland) 9893 D Dr. Wolfgang Schäuble CDU/CSU . . 9900 B Christine Scheel BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 9906A Dr. Wolfgang Gerhardt F.D.P. . . . 9910 A, 9913 A Dr. Christa Luft PDS 9912D Dr. Gregor Gysi PDS 9915 D Gerda Hasselfeldt CDU/CSU 9916A Christine Scheel BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 9916 D, 9918 B Dr. Barbara Hendricks SPD 9917 B Dr. Barbara Höll PDS 9919 A Joachim Poß SPD 9920 C Dr. Hermann Otto Solms F.D.P. . . . 9921 A Hans Michelbach CDU/CSU 9923 B Gisela Frick F.D.P. 9924 A, 9928 A Joachim Poß SPD 9924 B Dr. Uwe-Jens Rössel PDS 9924 C Dr. Uwe-Jens Rössel PDS . . . . 9927 C, 9932 C Peter Rauen CDU/CSU 9928 B Ingrid Matthäus-Maier SPD 9930 A Johannes Selle CDU/CSU 9933 B Tagesordnungspunkt: Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung: Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Deutschen Bundestages (Drucksache 13/4904) . . 9934 C Tagesordnungspunkt 15: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung eines gleitenden Übergangs in den Ruhestand (Drucksachen 13/4336, 13/4719, 13/4877, 13/4878) 9934 D b) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu dem Antrag der SPD: Solidarität der Arbeitgeber einfordern: Bedingungen für Teilzeitarbeit im Alter und Vorruhestand (Drucksachen 13/3747, 13/4877) 9934 D c) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (Vertrauensschutz Rentenalter Frauen) (Drucksache 13/ 4814) 9935 A Dr. Maria Böhmer CDU/CSU 9935 A Ottmar Schreiner SPD 9936 C Andrea Fischer (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 9939 A Uwe Lühr F.D.P. 9939 D Petra Bläss PDS 9940 C Dr. Norbert Blüm, Bundesminister BMA . 9941 B Nächste Sitzung 9942 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 9943* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 9943* C 111. Sitzung Bonn, Freitag, den 14. Juni 1996 Beginn: 8.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Beck (Bremen), BÜNDNIS 14. 6. 96 Marieluise 90/DIE GRÜNEN Bierling, Hans-Dirk CDU/CSU 14. 6. 96 Bühler (Bruchsal), Klaus CDU/CSU 14. 6. 96 Ferner, Elke SPD 14. 6. 96 Fuhrmann, Arne SPD 14. 6. 96 Ganseforth, Monika SPD 14. 6. 96 Graf (Friesoythe), Günter SPD 14. 6. 96 Grill, Kurt-Dieter CDU/CSU 14. 6. 96 Gysi, Andrea PDS 14. 6. 96 Hauser (Esslingen), Otto CDU/CSU 14. 6. 96 Köhler (Hainspitz), CDU/CSU 14. 6. 96 Hans-Ulrich Koppelin, Jürgen F.D.P. 14. 6. 96 Kronberg, Heinz-Jürgen CDU/CSU 14. 6. 96 Leidinger, Robert SPD 14. 6. 96 Lummer, Heinrich CDU/CSU 14. 6. 96 * Michels, Meinolf CDU/CSU 14. 6. 96 Dr. Rappe (Hildesheim), SPD 14. 6. 96 Hermann Dr. Rexrodt, Günter F.D.P. 14. 6. 96 Rühe, Volker CDU/CSU 14. 6. 96 Scharping, Rudolf SPD 14. 6. 96 Schlee, Dietmar CDU/CSU 14. 6. 96 Schmitz (Baesweiler), CDU/CSU 14. 6. 96 Hans-Peter Schulte (Hameln), Brigitte SPD 14. 6. 96 Schultz (Everswinkel), SPD 14. 6. 96 Reinhard Dr. Schwall-Düren, SPD 14. 6. 96 Angelica Steen, Antje-Marie SPD 14. 6. 96 Terborg, Margitta SPD 14. 6. 96 Teuchner, Jella SPD 14. 6. 96 Dr. Wieczorek, Norbert SPD 14. 6. 96 * * Zierer, Benno CDU/CSU 14. 6. 96 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Amtliche Mitteilung Der Bundesrat hat in seiner 697. Sitzung am 24. Mai 1996 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen: - Viertes Gesetz zur Änderung des SteuerbeamtenAusbildungsgesetzes - Gesetz zu dem Luftverkehrsabkommen vom 2. März 1994 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Arabischen Emiraten - Gesetz zum Inkraftsetzen der 2. Stufe der Pflegeversicherung - Gesetz zu dem Abkommen vom 10. November 1995 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinten Nationen über den Sitz des Freiwilligenprogramms der Vereinten Nationen - Erstes Gesetz zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (Erstes SGB XI-Änderungsgesetz -1. SGB XI-ÄndG) - Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung „Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland" - Gesetz über den Verkauf von Mauer- und Grenzgrundstücken an die früheren Eigentümer und zur Änderung anderer Vorschriften Zu den beiden letztgenannten Gesetzen hat der Bundesrat folgende Entschließungen gefaßt: Zum Ersten Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung „Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland": Der Bundesrat begrüßt, daß nunmehr auch die neuen Länder im Kuratorium der Stiftung „Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland" mit vollem Stimmrecht vertreten sind. Der Bundesrat ist der Ansicht, daß durch das Gesetz zur Errichtung einer Stiftung „Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland" eine spätere Entscheidung zur Rechtsform des „Haus/Archiv der Deutschen Einheit" in Leipzig nicht präjudiziert wird. Er bittet die Bundesregierung sicherzustellen, daß - unabhängig von der jeweiligen Rechtsform - der Leiter der Leipziger Institution im Benehmen mit dem Sitzland berufen wird. Zum Gesetz über den Verkauf von Mauer- und Grenzgrundstücken an die früheren Eigentümer und zur Änderung anderer Vorschriften: Der Deutsche Bundestag hat im Zusammenhang mit der Verabschiedung des Mauergrundstücksgesetzes in einer Entschließung (BT-Drucks. 13/3756) die neuen Länder und Berlin aufgefordert, zu prüfen, ob und inwieweit auch in anderen Enteignungsfällen den ehemaligen Eigentümern die heute landeseigenen und kommunalen Grundstücke zu vergünstigten Konditionen überlassen werden können. Der Bundesrat hat bereits bei der Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Einbeziehung der Mauer- und Grenzgrundstücke in das Vermögensgesetz ausdrücklich auf die Besonderheiten der Mauer- und Grenzgrundstücke hingewiesen. Er hat seine Überzeugung bekundet, daß sich der Staat im Interesse der Glaubwürdigkeit des Rechtsstaates nicht an den zum Zwecke des Baus der 9944* Deutscher Bundestag - 13. Wahlperiode - 111. Sitzung. Bonn, Freitag den 14. Juni 1996 Berliner Mauer und des Ausbaus des Grenzstreifens quer durch Deutschland enteigneten Grundstücken bereichern dürfe. Er ist dabei davon ausgegangen, daß es sowohl rechtlich als auch politisch möglich ist, diese Grundstücke wegen ihres hohen Symbolcharakters an die früheren Eigentümer zurückzugeben, ohne daß zugleich weitere Enteignungen auf dem Gebiet der ehemaligen DDR, die vom Vermögensgesetz nicht erfaßt werden, gleichbehandelt werden müssen. Der Bundesrat bekräftigt daher seine Auffassung, daß aufgrund einer Regelung für die Mauer- und Grenzgrundstücke keine Ansprüche auf Gleichbehandlung anderer Fälle von Enteignungen entstehen. Die Bundesregierung hat bei den Beratungen des Gesetzentwurfs wiederholt auf die Gefahr hingewiesen, daß bei einer Regelung für die Mauer- und Grenzgrundstücke politisch die Forderung erhoben werden könnte, auch andere Enteignungsfälle gleich zu behandeln. Die Entschließung des Deutschen Bundestages ist geeignet, derartige Forderungen zu provozieren. Der Bundesrat fordert daher die Bundesregierung auf, die neuen Länder und Berlin in ihren Bemühungen zu unterstützen, daß bei den von anderen Enteignungen Betroffenen keine unberechtigten Hoffnungen erweckt werden und daß die Entschließung des Deutschen Bundetages nicht zu einer erneuten Störung des Rechtsfriedens führt. In diesem Zusammenhang verweist der Bundesrat darauf, daß ein Großteil der in der Entschließung des Deutschen Bundestages angesprochenen Enteignungen Grundstücke betrifft, die sich heute im Eigentum des Bundes befinden. Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Unterrichtung durch die Bundesregierung Sondergutachten „Altlasten II" des Rates von Sachverständigen für Umweltfragen - Drucksache 13/380 - Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über die künftige Gestaltung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes " (GAK) hier: Rahmenplan 1996 bis 1999 - Drucksachen 13/2330, 13/2486 Nr. 2 - Ausschuß für Gesundheit Drucksache 13/4514 Nr. 2.1.6 Ausschuß für Verkehr Drucksache 13/4466 Nr. 2.5 Drucksache 13/4514 Nr. 2.20 Drucksache 13/4514 Nr. 2.22 Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 13/3529 Nr. 1.2 Drucksache 13/3529 Nr. 1.4 Drucksache 13/3668 Nr. 2.5 Drucksache 13/3668 Nr. 2.47 Drucksache 13/3938 Nr. 2.27 Drucksache 13/3938 Nr. 2.29 Ausschuß für Post und Telekommunikation Drucksache 13/4466 Nr. 2.31 Ausschuß für Bildung, Wissenschaft, Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung Drucksache 13/3790 Nr. 2.1 Drucksache 13/4137 Nr. 2.36 Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Drucksache 13/4137 Nr. 2.74 Ausschuß für die Angelegenheiten der Europäischen Union Drucksache 13/2306 Nr. 1.6 Drucksache 13/2306 Nr. 1.7 Drucksache 13/2306 Nr. 1.12 Drucksache 13/3182 Nr. 1.14 Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EU- Vorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische Parlament zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat. Auswärtiger Ausschuß Drucksache 13/3668 Nr. 1.11 Drucksache 13/3668 Nr. 1.21 Drucksache 13/4137 Nr. 2.1 Innenausschuß Drucksache 13/2674 Nr. 2.36 Drucksache 13/2674 Nr. 2.38 Drucksache 13/3117 Nr. 2.36 Drucksache 13/3938 Nr. 2.14 Drucksache 13/3938 Nr. 2.16 Finanzausschuß Drucksache 13/4466 Nr. 2.29 Drucksache 13/4514 Nr. 2.23 Haushaltsausschuß Drucksache 13/4137 Nr. 2.59 Drucksache 13/4137 Nr. 2.62 Drucksache 13/4137 Nr. 2.69 Drucksache 13/4137 Nr. 2.71 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 13/2306 Nr. 2.25 Drucksache 13/2674 Nr. 2.33 Drucksache 13/3668 Nr. 2.13 Drucksache 13/3668 Nr. 2.43
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Maria Böhmer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Ich appelliere an Arbeitgeber und Arbeitnehmer, diese Chancen wahrzunehmen und das Gesetz mit Leben zu erfüllen.
    Danke.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)



Rede von Hans Klein
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat der Kollege Ottmar Schreiner.

(Abg. Ottmar Schreiner [SPD] geht mit einem Paket unter dem Arm zum Rednerpult)

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  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Ottmar Schreiner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident, ich habe ein Geschenk dabei, das will ich aber erst am Ende meiner Rede überreichen.
    Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das hier zur Beratung anstehende Gesetz soll die bisherige Frühverrentungspraxis ablösen. Es besteht im wesentlichen aus einem arbeitsrechtlichen und aus einem rentenrechtlichen Teil. Im Mittelpunkt steht die Absicht der Bundesregierung, die finanzielle Lage der Rentenversicherung zu konsolidieren.
    Was den arbeitsrechtlichen Teil anlangt, ist es dem Deutschen Gewerkschaftsbund in den Verhandlungen mit der Bundesregierung gelungen, auf drei Feldern deutliche Verbesserungen gegenüber dem ursprünglich von der Bundesregierung geplanten Entwurf durchzusetzen.
    Der DGB hat erreichen können, daß die Aufstokkungsbeträge, die bei Inanspruchnahme von Altersteilzeitarbeit von seiten der Bundesanstalt für Arbeit gezahlt werden, erhöht werden. Der DGB hat bewirkt, daß der Geltungsbereich des Vertrauensschutzes vom ursprünglich vorgesehenen 57. Lebensjahr auf 55 Jahre und in bestimmten Sonderfällen auf 52 Jahre ausgedehnt werden konnte. Ferner konnte erreicht werden, daß der Geltungsbereich der Altersteilzeitarbeit insgesamt nicht erst ab dem 57., sondern ab dem 55. Lebensjahr beginnt.
    Was die Erfolgsaussichten des Angebots an Altersteilzeitarbeit anlangt, wird es nun sehr davon abhängen, inwieweit die Arbeitgeber entsprechende Arbeitsplätze anbieten und inwieweit die materiellen Bedingungen der Altersteilzeitarbeit so gestaltet werden können, daß sie für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hinreichend attraktiv sind. Ein positives Signal setzt der Tarifvertrag für die Chemiewirtschaft, der insbesondere auf Drängen der Industriegewerkschaft Chemie durchgesetzt werden konnte. Wir haben ja einvernehmlich in den Schlußberatungen des Ausschusses das Gesetz so geändert, daß im Gesetz ein Bezug auf die Teilung des Arbeits-

    Ottmar Schreiner
    zeitvolumens - das ist der Kern des Chemie-Tarifvertrages - mit enthalten ist.
    Hier gibt es übrigens, Frau Dr. Böhmer, auch eine En-bloc-Regelung; die entsprechenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollen ja zweieinhalb Jahre lang Vollzeit arbeiten und dann zweieinhalb Jahre lang auf Null gehen können, bei Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses. Insoweit würde sich Ihr Argument gegen Sie selbst kehren; das ist mit Ihrem Einverständnis im Ausschuß so geändert worden.
    Wir halten das Angebot von Altersteilzeitarbeit für einen richtigen Weg. Im wesentlichen sind die entsprechenden Überlegungen bereits in einem Gesetzentwurf der SPD-Bundestagsfraktion enthalten gewesen, der sich seit geraumer Zeit in der parlamentarischen Beratung befindet, dem sogenannten Arbeits- und Strukturfördergesetz. Sie haben offenkundig dort von den guten Teilen abgeschrieben.
    Wir haben zudem vorgeschlagen, daß neben dem Angebot an Altersteilzeitarbeit auch Vorruhestandsangebote aufrechterhalten werden sollen, allerdings bei einer deutlich stärkeren finanziellen Beteiligung der Arbeitgeber, als dies bisher der Fall gewesen ist. Die Zahlen sind ja eben . noch einmal vorgetragen worden: Der Arbeitgeberanteil an den Vorruhestandskosten beträgt etwa 8 Prozent. Wir waren für eine deutliche Aufstockung, um andererseits das Angebot an Altersteilzeitarbeit noch attraktiver zu machen.
    Der zweite Teil, der rentenrechtliche, ist wesentlich problematischer. Vorgesehen ist die stufenweise Anhebung der Altersgrenze wegen Arbeitslosigkeit von 60 auf 63 Jahre, wobei es den betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern freigestellt bleibt, auch ab dem 60. Lebensjahr wegen Arbeitslosigkeit in Rente gehen zu können, allerdings - das ist neu - unter Inkaufnahme von versicherungsmathematischen Abschlägen in Höhe von 10,8 Prozent, und zwar bezogen auf die Rente für die gesamte verbleibende Lebenszeit des betroffenen Arbeitnehmers oder der betroffenen Arbeitnehmerin.
    Hier kann man noch argumentieren, daß es sehr wohl denkbar ist, diese versicherungsmathematischen Abschläge über Beträge aus Sozialplanmitteln auszugleichen. Das würde die Härten für die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer deutlich mildern.
    Allerdings sei ein kritischer Hinweis erlaubt: Was geschieht eigentlich mit den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die von kleinen und mittelständischen Betrieben entlassen werden, wo es keine Sozialpläne gibt, oder die Opfer von Betriebsschließungen werden, wo es ebenfalls keine Sozialpläne gibt? Diese Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Herr Minister, gehen, wenn sie arbeitslos werden, häufig nach 40 harten Arbeitsjahren, den direkten Weg in die Armut. Sie wollen den Bezug von Arbeitslosengeld einschränken; Sie wollen die Arbeitslosenhilfe jährlich um 3 Prozent reduzieren. Schließlich greifen für diese Personen, nachdem sie eine Zeitlang zusätzliche Sozialhilfemittel bezogen haben, die Regelungen über die versicherungsmathematischen Abschläge bei der Rente, wodurch bei einem Großteil der betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Rente vermutlich dann nicht einmal oberhalb der Sozialhilfesätze liegen wird - und dies nach 40 harten Arbeitsjahren.
    Das ist ein ganz, ganz kritischer Punkt. Ich nehme an, daß er von Ihnen bewußt in Kauf genommen worden ist.
    Gleichwohl haben wir als sozialdemokratische Fraktion gesagt - weil es dem DGB gelungen war, in einer Reihe von Punkten, die ich dargestellt habe, deutliche Verbesserungen zu erreichen -, der ursprüngliche Gesetzentwurf wäre unserer Meinung nach zustimmungsfähig gewesen.
    Seit einiger Zeit haben wir eine neue Lage. Die Bundesregierung hat unter klarem Bruch der Vereinbarungen mit dem DGB die Altersgrenze wegen Arbeitslosigkeit einseitig auf 65 Jahre hochgeschraubt und die Altersgrenze für Frauen in der Rentenversicherung einseitig ebenfalls deutlich nach oben verändert. Die Frauen hätten ohne diese Veränderungen - auch nach dem hier zur Diskussion stehenden Gesetzentwurf - weiterhin ohne Abschläge mit 60 Jahren in Rente gehen können.
    Im nachhinein gibt es also zumindest zwei massive Verschlechterungen, die einseitig unter Bruch der Verabredungen mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund von der Bundesregierung in Gang gesetzt worden sind, die natürlich unmittelbar auf die Bedingungen dieses Gesetzentwurfs einwirken und damit die Attraktivität der Angebote für Altersteilzeitarbeit deutlich verschlechtern.
    Ich will Ihnen das an einem Zahlenbeispiel zeigen. Durch die Verschiebung der Altersgrenze bei der Rente wegen Arbeitslosigkeit summieren sich die versicherungsmathematischen Abschläge von der Rente auf bis zu 18 Prozent, und zwar für den Rest des Lebens des Betroffenen.

    (Renate Rennebach [SPD]: Ein Skandal! Ein Skandal!)

    Ich möchte Ihnen eine Zahl nennen, um deutlich zu machen, worum es geht. Nach dem bisherigen Stand der Dinge würde der Bezieher eines Durchschnittseinkommens bei Inanspruchnahme der Vorruhestandsregelung nach altem Recht eine Monatsrente von 1 682 DM netto bekommen; nach dem Kompromiß im Kanzleramt - mit Zustimmung der Gewerkschaften - eine Monatsrente in annähernd der gleichen Höhe: 1 644 DM; nach den einseitig massiv verschlechterten Bedingungen bekommt der gleiche Arbeitnehmer als Monatsrente 1 397 DM. Das ist also eine massive Verschlechterung.
    Es müßte mir jemand klarmachen, inwieweit das bei denjenigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, deren Renten vielleicht über Sozialplanmittel aufgestockt werden, überhaupt noch in Betracht kommt angesichts der enormen Differenzbeträge zu dem, was herausgekommen wäre, wenn es bei den alten Verabredungen vom Februar dieses Jahres geblieben wäre - ganz zu schweigen von der großen Gruppe derjenigen, für die Sozialplanmittel über-

    Ottmar Schreiner
    haupt nicht in Frage kommen, weil sie aus Kleinoder Mittelbetrieben ausscheiden oder wegen Betriebsschließungen ihre Arbeitsplätze verlieren.
    Der übergroße Teil der Betroffenen wird im Rentenalter nur überleben können, wenn er zusätzliche Bezüge aus der Sozialhilfe in Anspruch nehmen kann - und das nach rund 40 schweren Arbeitsjahren, nach 40 Versicherungsjahren. Das ist sozialpolitisch, um es freundlich zu formulieren, eine ziemlich dicke Sauerei.

    (Beifall bei der SPD und der PDS sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

    Meine Damen und Herren, die Gewerkschaften haben diese Vorgänge entsprechend gewürdigt. Der Deutsche Gewerkschaftsbund hat am Dienstag alle Abgeordneten des Deutschen Bundestages angeschrieben und erklärt: Die Bundesregierung hat mit diesem Gesetz - nämlich dem sogenannten Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz - den bei der Kanzlerrunde im Februar 1996 gefundenen Kompromiß zur Frühverrentung und über die Anhebung der Altersgrenzen bei Rente wegen Arbeitslosigkeit gröblich verfälscht.
    Der DAG-Vertreter sagte vor wenigen Tagen während der Ausschußanhörung: Im Prinzip ist die politische Geschäftsgrundlage der Altersteilzeitregelung aus der Kanzlerrunde im nachhinein vernichtet worden.
    Meine Damen und Herren, das ist der Versuch der Bundesregierung, hausgemachte Probleme bei der Rentenversicherung über eine doppelte Belastung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie der Rentner wettzumachen.
    Der DGB hat darauf hingewiesen, daß der Beitragssatz im Durchschnitt der Jahre 1990 bis einschließlich 1997 mit 18,5 Prozent auf dem Niveau des Jahrzehnts von 1980 bis 1990 liege. Die hohen Beitragssätze 1996 und 1997 hätten ihre Ursachen im wesentlichen darin, daß vom 1. April 1991 bis Ende 1993 der Beitragssatz auf 17,7 Prozent bzw. 17,5 Prozent gesenkt worden sei, um die Anhebung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung zur Finanzierung der hohen Arbeitslosigkeit in Ostdeutschland zu kompensieren. Das. ist genau der Punkt. Wir hätten heute nicht die geringsten Probleme bei der gesetzlichen Rentenversicherung, wenn Sie sich von Anfang an dafür entschieden hätten, die einheitsbedingten Lasten über Steuern, über den Bundeshaushalt zu finanzieren und nicht über einen Verschiebebahnhof zwischen den gesetzlichen sozialen Sicherungssystemen.