Rede von
Gerda
Hasselfeldt
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Ich habe in meinem Redebeitrag zumindest bislang nicht und auch sonst keine anderen Beispiele gebracht, finde es aber - um das einmal klarzustellen - richtig, wenn andere Beispiele herangezogen werden.
Im übrigen geht es bei unserem Gesetzentwurf darum, die Weichen richtig zu stellen. - Ich bin noch bei der Beantwortung Ihrer Frage. Ich bitte darum, daß mir das nicht von der Redezeit abgezogen wird, denn sonst wird es etwas knapp.
Es geht bei der Beantwortung dieser Frage und bei der Regelung durch diese Gesetze nicht darum, nur einige Teilbereiche aus Regelungen in anderen Ländern herauszupicken, sondern es geht um ein Gesamtkonzept. Dieses Gesamtkonzept - auf die Vermögensteuer komme ich noch - ist mit Sicherheit dann richtig, wenn es zu einer Entlastung bei den substanzverzehrenden Steuern führt, nämlich bei der die Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigenden, wachstumsschädlichen Vermögensteuer. Darauf komme ich anschließend noch zu sprechen.
Meine Damen und Herren, in einer Zeit leerer öffentlicher Kassen, in einer Zeit, in der die Steuerbelastung mit an der Spitze vergleichbarer Länder steht, kann die Devise nur lauten: Senkung der Steuerlast und Beschränkung der Staatsausgaben. Deshalb muß dieses gesamte Steuerpaket auch im Zusammenhang mit den Konsolidierungsbemühungen aller öffentlichen Haushalte gesehen werden.
Dazu gehört in der Tat Mut. Dieser Mut ist aber auch schon im Vorfeld von Demonstrationen angebracht. Keiner spart gerne, und auch mir ist es nicht leichtgefallen, die Nichtanhebung des Kindergeldes und des Kinderfreibetrages zu unterstützen, aber es ist zweifellos richtiger, noch gar nicht gewährte Erhöhungen zu verschieben als bestehende Leistungen zu kürzen.
Nach meinen Gesprächen vor Ort haben die betroffenen Familien wesentlich mehr Verständnis für diese Entscheidung als so manche Funktionsträger und notorischen Neinsager aus Ihren Reihen.
Mit der vorgesehenen Abschaffung der betrieblichen Vermögensteuer ergreifen wir nun die Chance, uns einer substanzverzehrenden, einer wachstumsschädlichen Steuer zu entledigen. Es wurde schon angesprochen, daß sie aus versteuertem Einkommen und in Verlustjahren sogar aus der Substanz entrichtet werden muß, und das ist vor allem für junge Unternehmen in der Existenzgründungsphase besonders wachstumsschädlich,
ganz zu schweigen von den Unternehmen in den neuen Bundesländern, wo sie bisher nicht erhoben wurde und wo die Unternehmen noch über wenig Eigenkapital verfügen.
Gerda Hasselfeldt
Wer für die Beibehaltung der betrieblichen Vermögensteuer plädiert, der setzt leichtfertig zusätzliche Arbeitsplätze aufs Spiel.
Weil es keinen Sinn macht, für ein geringes Aufkommen aus der privaten Vermögensteuer einen hohen Verwaltungsaufwand zu betreiben, soll auch die private Vermögensteuer in der jetzigen Erhebungsform abgeschafft werden, aber das Aufkommen aus dieser in die Erbschaftsteuer integriert werden.
Meine Damen und Herren, diese Vermögensteuerdiskussion eignet sich nicht für eine Neiddiskussion.
An dieser Stelle sollten wir doch zur Sachlichkeit und zu einem Pro und Kontra in bezug auf die einzelnen Argumente übergehen.
Tatsache ist nun einmal, daß sich im Fall ihrer Beibehaltung die Vermögensteuer auf Grund der Bundesverfassungsgerichtsbeschlüsse zu einer reinen Sandwich-Steuer entwickeln würde, weil nämlich sowohl der untere als auch der obere Bereich nicht mehr besteuert werden dürften.
Da hilft auch alles nichts, liebe Frau Scheel, wenn Sie sagen, das Verfassungsgericht habe nicht gesagt, die Vermögensteuer müsse abgeschafft werden. Das ist richtig, aber wenn man genau betrachtet, was das Verfassungsgericht gesagt hat, dann kommt man eben zu dem Ergebnis, daß nur mehr ein kleiner Bereich übrigbleibt, der in erster Linie den Mittelstand belastet, weil der obere und der untere Bereich nicht mehr besteuert werden dürfen. Dann haben Sie einen unheimlich hohen Verwaltungsaufwand - der bei der Erhebung der privaten Vermögensteuer noch höher ist als bei der betrieblichen - für ein relativ geringes Aufkommen. Dies kann nicht im Sinne von Steuervereinfachung und -gerechtigkeit sein.