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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 13/109 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 109. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 12. Juni 1996 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 9603 A Zusatztagesordnungspunkt 1: Erste Beratung des von den Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Zwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und eines Siebzehnten Gesetzes zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes (Drucksache 13/4840) . . 9603 A Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung (Gesetz zur Reform der Arbeitsförderung; Bericht zur Umsetzung des Aktionsprogramms für Investitionen und Arbeitsplätze und des Programms für mehr Wachstum und Beschäftigung; Einsetzung und Benennung der Mitglieder der Steuerreform- und Rentenreformkommission; weitere aktuelle Fragen) . 9603 B Dr. Norbert Blüm, Bundesminister BMA 9603 D Ulla Schmidt (Aachen) SPD 9604 D Dr. Norbert Blüm, Bundesminister BMA 9605 B Dr. Heidi Knake-Werner PDS 9605 C Dr. Norbert Blüm, Bundesminister BMA 9605 D Andreas Storm CDU/CSU 9606 D Dr. Norbert Blüm, Bundesminister BMA 9606 D Volker Kauder CDU/CSU 9607 A Dr. Norbert Blüm, Bundesminister BMA 9607 A Dr. Dietrich Sperling SPD 9607 B Dr. Norbert Blüm, Bundesminister BMA 9607 B Brigitte Baumeister CDU/CSU 9608 A Dr. Norbert Blüm, Bundesminister BMA 9608A Gila Altmann (Aurich) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 9608 B Walter Hirche, Parl. Staatssekretär BMU 9608 B Dr. -Ing. Dietmar Kansy CDU/CSU . . 9608 C Joachim Günther, Parl. Staatssekretär BMBau 9608 D Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde (Drucksachen 13/4818 vom 7. Juni 1996 und 13/4833 vom 11. Juni 1996) Zahl der von türkischen Behörden am letzten Wochenende in Istanbul Festgenommenen; Bemühungen der Bundesregierung um deren Freilassung bzw. Schutz vor Folter; Erörterung im Rahmen der Habitat . 9609A DringlAnfr. 1 Amke Dietert-Scheuer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN DringlAnfr. 2 Amke Dietert-Scheuer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Antw StMin Dr. Werner Hoyer AA . . . 9609B, C ZusFr Amke Dietert-Scheuer BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 9609 C Auswirkungen der Reduzierungen bei den Bundeswehrdepots auf die Arbeitsplätze; Abbau in den einzelnen Bundesländern, insbesondere in Niedersachsen MdlAnfr 1, 2 Reinhold Robbe SPD Antw PStSekr'in Michaela Geiger BMVg . 9610A, 9611 C ZusFr Reinhold Robbe SPD 9610 B, 9611 D ZusFr Gila Altmann (Aurich) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 9610 D, 9612 A ZusFr Horst Kubatschka SPD 9611 A ZusFr Kurt Palis SPD 9611 B, 9612 B ZusFr Dr. Helmut Lippelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 9612 C Vorlage des Versorgungsberichts; voraussichtliche Konsequenzen MdlAnfr 9, 10 Otto Schily SPD Antw PStSekr Dr. Horst Waffenschmidt BMI 9612 D, 9613 C ZusFr Otto Schily SPD 9613A, D ZusFr Horst Kubatschka SPD 9614 B Besitzverhältnisse und Nutzung des DDR- Botschaftsgebäudes in Athen MdlAnfr 22, 23 Friedhelm Julius Beucher SPD Antw PStSekr Hansgeorg Hauser BMF . 9614 C, 9615A ZusFr Friedhelm Julius Beucher SPD . . 9614 D ZusFr Volker Neumann (Bramsche) SPD . 9615 A, 9615 B Prüfungsbedarf betr. Ausbau der Donau zwischen Straubing und Vilshofen MdlAnfr 40 Brunhilde Irber SPD Antw PStSekr Johannes Nitsch BMV . 9615 D ZusFr Brunhilde Irber SPD 9616 A ZusFr Horst Kubatschka SPD 9616 B ZusFr Bartholomäus Kalb CDU/CSU . 9616 C Bundesmittel für die Finanzierung des Films „Der sanfte Ausbau" der RheinMain-Donau AG MdlAnfr 41 Brunhilde Irber SPD Antw PStSekr Johannes Nitsch BMV . 9616 D ZusFr Brunhilde Irber SPD 9617 A ZusFr Horst Kubatschka SPD 9617 B ZusFr Bartholomäus Kalb CDU/CSU . 9617C Genehmigungen für Vinylchloridtransporte im Zusammenhang mit dem Unfall in Schönebeck; Sicherheit der Tankwagen MdlAnfr 42, 43 Dr. Jürgen Rochlitz BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Antw PStSekr Johannes Nitsch BMV 9617D, 9619B ZusFr Dr. Jürgen Rochlitz BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 9618 A, 9619 C ZusFr Gila Altmann (Aurich) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 9618 C, 9620 B ZusFr Steffi Lemke BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 9618 D, 9619 D ZusFr Ursula Schönberger BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 9619 A Transportgenehmigung für Vinylchlorid im Zusammenhang mit dem Unfall in Schönebeck; Tankwagenausrüstung; Sicherheitsvorkehrungen MdlAnfr 44, 45 Steffi Lemke BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Antw PStSekr Johannes Nitsch BMV . . 9620 C, 9621 B ZusFr Steffi Lemke BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 9620 D, 9621 B ZusFr Gila Altmann (Aurich) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 9621 A, 9622 A Rücknahme ozonschädlicher Stoffe und Zubereitungen nach § 8 FCKW-HalonVerbots-Verordnung durch Hersteller; Einführung einer Pfand- und Rückgabepflicht MdlAnfr 46, 47 Horst Kubatschka SPD Antw PStSekr Walter Hirche BMU . 9622 B, 9623 B ZusFr Horst Kubatschka SPD . . . 9622 D, 9623 C Einlagerung von radioaktiven Abfällen aus den Atomkraftwerken in Lubmin und Rheinsberg im Zwischenlager Nord; Errichtung einer heißen Zelle MdlAnfr 48, 49 Gila Altmann (Aurich) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Antw PStSekr Walter Hirche BMU 9623D, 9625 A ZusFr Gila Altmann (Aurich) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 9623 D, 9625 B ZusFr Dr. Helmut Lippelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 9624 B ZusFr Ursula Schönberger BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 9624 C, 9625 C ZusFr Steffi Lemke BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 9625 A Privatisierung der Energiewerke Nord GmbH bzw. der Zwischenlager Nord GmbH; Weiterbetrieb des Zwischenlagers MdlAnfr 50, 51 Ursula Schönberger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Antw PStSekr Walter Hirche BMU 9626 A, 9627 B ZusFr Ursula Schönberger BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 9626 B, 9627 B ZusFr Gila Altmann (Aurich) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 9627 A Rückführung von Vermögenswerten der ehemaligen DDR aus dem Ausland; Überprüfung einer Beteiligung der ehemaligen DDR an den in Athen ansässigen Firmen Integra und Intracom S.A. MdlAnfr 52, 53 Dr. Peter Struck SPD Antw StMin Bernd Schmidbauer BK 9627 C, 9628 C ZusFr Dr. Peter Struck SPD . . . 9627 D, 9628 C ZusFr Friedhelm Julius Beucher SPD 9628 A, 9629 A ZusFr Volker Neumann (Bramsche) SPD . 9628 B, 9629 B Besitzverhältnisse der in Athen ansässigen Firmen Integra und Intracom S.A. MdlAnfr 54 Dr. Christine Lucyga SPD Antw StMin Bernd Schmidbauer BK . . 9629 C ZusFr Dr. Christine Lucyga SPD . . . . 9629 D ZusFr Friedhelm Julius Beucher SPD . . 9630 A Schicksal der in Kaschmir festgehaltenen Geiseln MdlAnfr 58 Dr. Elke Leonhard SPD Antw StMin Dr. Werner Hoyer AA . . . 9630 C ZusFr Dr. Elke Leonhard SPD 9630 D Verbesserung der Menschenrechtssituation in Burundi; Entsendung von Menschenrechtsbeobachtern MdlAnfr 59, 60 Dr. Irmgard Schwaetzer F.D.P. Antw StMin Dr. Werner Hoyer AA 9631 A, 9632 A ZusFr Dr. Irmgard Schwaetzer F.D.P. 9631 B, 9632 A ZusFr Dr. Uschi Eid BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 9631 C, 9632 D ZusFr Dr. Helmut Lippelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 9633 A Zusatztagesordnungspunkt 2: Vereinbarte Debatte: Ergebnisse der NATO-Frühjahrstagung in Berlin und die Perspektiven für gemeinsame Sicherheit in Europa 9633 B Dr. Klaus Kinkel, Bundesminister AA . 9633 B Karsten D. Voigt (Frankfurt) SPD . . . 9636 B Karl Lamers CDU/CSU 9638 C Karsten D. Voigt (Frankfurt) SPD . . 9639D Ludger Volmer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 9640B Ulrich Irmer F.D.P 9642 D Heinrich Graf von Einsiedel PDS . . . 9643 C Otto Hauser (Esslingen) CDU/CSU . . 9644 D Uta Zapf SPD 9645 D Christian Schmidt (Fürth) CDU/CSU . 9647 B Joseph Fischer (Frankfurt) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 9648 B Manfred Opel SPD 9648 D Dr. Friedbert Pflüger CDU/CSU . . . 9650 D Manfred Opel SPD 9651 A Walter Kolbow SPD 9651 B Klaus Francke (Hamburg) CDU/CSU . 9652 D Nächste Sitzung 9653 C Berichtigung 9653 Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 9654 A Anlage 2 Entsorgung von Forschungsreaktorbrennelementen; Einsatz von hochangereichertem Uran (HEU) für den Forschungsreaktor FRM II und andere europäische Forschungsreaktoren MdlAnfr 3, 4 - Drs 13/4818 - Simone Probst BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN SchrAntw PStSekr Bernd Neumann BMBF 9654* B Anlage 3 Einsparungen durch Abbau von noch nicht entschiedenen Asyl-Fällen; abgebaute und neu hinzugekommene Asylverfahren MdlAnfr 5, 6 - Drs 13/4818 - Dr. Klaus Rose CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Horst Waffenschmidt BMI 9654* C Anlage 4 Verwicklung der iranischen Botschaft in Bonn in das Lockerbie-Attentat 1988; Entschädigung der Opfer MdlAnfr 7 - Drs 13/4818 - Manfred Such BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN SchrAntw PStSekr Dr. Horst Waffenschmidt BMI 9655* A Anlage 5 Beteiligung eines in Bonn lebenden Iraners an der Ermordung des iranischen ExMinisters Masluman in Paris MdlAnfr 8 - Drs 13/4818 - Norbert Gansel SPD SchrAntw PStSekr Dr. Horst Waffenschmidt BMI 9655* C Anlage 6 Anhebung der Pfändungsfreigrenzen; Überprüfung der Freigrenzen durch Sozialleistungsträger MdlAnfr 11, 12 - Drs 13/4818 -Erich G. Fritz CDU/CSU SchrAntw BM Dr. Edzard Schmidt-Jortzig BMJ 9655* D Anlage 7 Revision des Straf- und Verfahrensrechts aufgrund von Ergebnissen der Rechtstatsachenforschung MdlAnfr 13 - Drs 13/4818 - Manfred Such BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN SchrAntw BM Dr. Edzard Schmidt-Jortzig BMJ 9656* C Anlage 8 Zinssenkungsmöglichkeiten, langfristige Niedrighaltung der Zinsen MdlAnfr 14 - Drs 13/4818 - Dr. Dietrich Sperling SPD SchrAntw PStSekr Hansgeorg Hauser BMF 9657* B Anlage 9 Koordination der Geldpolitik auf dem Weltwirtschaftsgipfel im Sommer MdlAnfr 15 - Drs 13/4818 - Ernst Schwanhold SPD SchrAntw PStSekr Hansgeorg Hauser BMF 9657* C Anlage 10 Erfüllung der Kriterien des MaastrichtVertrages zum Eintritt in die Europäische Währungsunion MdlAnfr 16 - Drs 13/4818 - Christian Müller (Zittau) SPD SchrAntw PStSekr Hansgeorg Hauser BMF 9657* D Anlage 11 Konjunkturpolitische Wirkung der Haushalts- und Finanzpolitik 1996 MdlAnfr 17 - Drs 13/4818 - Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk SPD SchrAntw PStSekr Hansgeorg Hauser BMF 9658* A Anlage 12 Besteuerung der kommunalen Abfall- und Abwasserentsorgung MdlAnfr 18, 19 - Drs 13/4818 -Susanne Kastner SPD SchrAntw PStSekr Hansgeorg Hauser BMF 9658* B Anlage 13 Steuerliche Absetzbarkeit von ins Ausland gezahlten Schmiergeldern MdlAnfr 20, 21 - Drs 13/4818 - Frank Hofmann (Volkach) SPD SchrAntw PStSekr Hansgeorg Hauser BMF 9658* D Anlage 14 Auswirkungen der Wachstumsschwäche auf die Massenarbeitslosigkeit, insbesondere in den neuen Bundesländern; Verbesserung bzw. Verlängerung der Investitionsförderung MdlAnfr 24, 25 - Drs 13/4818 - Sabine Kaspereit SPD SchrAntw PStSekr Dr. Norbert Lammert BMWi 9659* B Anlage 15 Rückgang der Ausrüstungsinvestitionen MdlAnfr 26 - Drs 13/4818 - Dr. Dietrich Sperling SPD SchrAntw PStSekr Dr. Norbert Lammert BMWi 9660* A Anlage 16 Konjunkturprognosen gem. Sondergutachten des Sachverständigenrates MdlAnfr 27 - Drs 13/4818 - Ernst Schwanhold SPD SchrAntw PStSekr Dr. Norbert Lammert BMWi 9660* C Anlage 17 Maßnahmen gegen den Rückgang der Baukonjunktur MdlAnfr 28 - Drs 13/4818 - Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk SPD SchrAntw PStSekr Dr. Norbert Lammert BMWi 9661* A Anlage 18 Rüstungsexporte in Länder mit angestrebtem NATO-Beitritt MdlAnfr 29 - Drs 13/4818 - Norbert Gansel SPD SchrAntw PStSekr Dr. Norbert Lammert BMWi 9661* C Anlage 19 Lizenzerteilung für die Ausfuhr von Käse; Ausgleichszahlungen an deutsche bzw. europäische Bauern bei einem höheren Weltmarktpreis für Weizen MdlAnfr 30, 31- Drs 13/4818 - Albert Deß CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wolfgang Gröbl BML . 9661* D Anlage 20 Gentechnologie im Bereich der landwirtschaftlichen Forschung; Einfluß einzelner Länder und Gemeinden auf das Standortkonzept der landwirtschaftlichen Forschungseinrichtungen des Bundes MdlAnfr 32, 33 - Drs 13/4818 - Michael von Schmude CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wolfgang Gröbl BML . 9662* D Anlage 21 Austausch von wirkstoffgleichen Medikamenten, sog. Generika, unter Apotheken MdlAnfr 34 - Drs 13/4818 - Dr. Egon Jüttner CDU/CSU SchrAntw PStSekr' in Dr. Sabine Bergmann-Pohl BMG 9663* B Anlage 22 Umsetzung der transeuropäischen Netze gem. Weißbuch der EU-Kommission MdlAnfr 39 - Drs 13/4818 - Christian Müller (Zittau) SPD SchrAntw PStSekr Johannes Nitsch BMV 9663* C Anlage 23 Mängel bei Organisationen für den Schüleraustausch zwischen Deutschland und den USA MdlAnfr 55 - Drs 13/4818 - Dr. Egon Jüttner CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. Werner Hoyer AA . 9663* D 109. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 12. Juni 1996 Beginn: 13.00 Uhr
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    Berichtigung 106. Sitzung, Seite III, Anlage 6, und Seite 9339 A, Anlage 6: Statt „Dr. Sabine Bergmann-Pohl" ist „Michaela Geiger" zu lesen. Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordneter) entschuldigt bis einschließlich Bühler (Bruchsal), Klaus CDU/CSU 12. 6. 96 * Funke, Rainer F.D.P. 12. 6. 96 Gysi, Andrea PDS 12. 6. 96 Dr. Hauchler, Ingomar SPD 12. 6. 96 Kastning, Ernst SPD 12. 6. 96 Leidinger, Robert SPD 12. 6. 96 Lohmann (Witten), Klaus SPD 12. 6. 96 Lummer, Heinrich CDU/CSU 12. 6. 96 * Michels, Meinolf CDU/CSU 12. 6. 96 Dr. Rexrodt, Günter F.D.P. 12. 6. 96 Schultz (Everswinkel), SPD 12. 6. 96 Reinhard Vosen, Josef SPD 12. 6. 96 Dr. Wieczorek, Norbert SPD 12. 6. 96 ** * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Bernd Neumann auf die Frage der Abgeordneten Simone Probst (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 13/4818 Fragen 3 und 4): Wie erklärt die Bundesregierung den Widerspruch zwischen der in der Antwort auf meine Frage 92 in Drucksache 13/4733 gemachten Aussage, daß bei der Entsorgung von Forschungsreaktorbrennelementen die Option der Rücklieferung in die USA die höchste Priorität habe, und der in der „Süddeutschen Zeitung" vom 5. Juni 1996 zitierten Aussage aus einer Staatssekretärsvorlage, daß durch Wiederaufarbeitung der Brennelemente in Dounreay die knappen Bestände an hochangereichertem Uran (HEU) „gestreckt" werden könnten und daß deshalb „die Rücklieferung von HEU aus Dounreay als vorteilhaft anzusehen" sei? Warum hält die Bundesregierung am Einsatz von HEU sowohl für den Forschungsreaktor FRM II als auch für andere europäische Forschungsreaktoren fest, obwohl in einer von der „Süddeutschen Zeitung" zitierten Staatssekretärsvorlage (5. Juni 1996) die Deckung des HEU-Bedarfs als „langfristig nicht sichergestellt" bewertet wird? Zu Frage 3: Wie in meiner Antwort vom 13. Mai 1996 auf Ihre Fragen vom 2. Mai 1996 bereits festgestellt, ist unsere bevorzugte Option zur Entsorgung der Forschungsreaktoren die Rückführung der abgebrannten Brennelemente in die USA. Die Verhandlungen mit den US-Behörden werden vom BMBF unverändert mit dieser Zielvorgabe geführt. Bei der Vorlage, aus der die „Süddeutsche Zeitung" zitiert, handelt es sich um einen Diskussionsentwurf der Arbeitsebene. Zu Frage 4: Zur Bewertung des zitierten Papiers verweise ich auf meine Antwort zu Frage 3. Aufgrund der mir vorliegenden Informationen des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst sehe ich keinen Anlaß den Einsatz von HEU für den geplanten Forschungsreaktor München II in Frage zu stellen. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Horst Waffenschmidt auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Klaus Rose (CDU/ CSU) (Drucksache 13/4818 Fragen 5 und 6): Wie beurteilt die Bundesregierung die Ankündigung des neuen Präsidenten des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge, Hans Georg Dusch, im März 1996, „durch drastischen Abbau von noch nicht entschiedenen AsylFällen monatlich Millionenbeträge an Steuergeldern einsparen" zu wollen („Passauer Neue Presse" vom 6. März 1996), im Spiegel der neuesten Zahlen? Wie viele der zum 31. Dezember 1995 registrierten 358 000 Asylverfahren sind bis zum 1. Juni 1996 tatsächlich „abgebaut" worden, und wie viele kamen neu hinzu? Zu Frage 5: Beim Amtsantritt des neuen Präsidenten des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge, Herrn Hans Georg Dusch, am 2. Januar 1996 waren dort insgesamt Asylverfahren für 81 595 Personen anhängig. Neben der Bearbeitung der monatlichen Neuzugänge ist es dem Bundesamt gelungen, die Anzahl der Verfahren auf 56 232 Personen zurückzuführen (Stand: 31. Mai 1996). Zu berücksichtigen ist hierbei, daß für 28 343 Personen aus BosnienHerzegowina ein Entscheidungsstopp besteht. Hervorzuheben ist, daß von den beim Amtsantritt des neuen Präsidenten anhängigen Verfahren Anträge für 45 602 Personen bearbeitet werden konnten. Somit ist es dem Bundesamt gelungen, die damals anhängigen Verfahren - mit Ausnahme der dem Entscheidungsstopp unterliegenden - im erheblichen Maße abzubauen. Dieses Ergebnis entspricht im wesentlichen der in dem Presseartikel der „Passauer Neue Presse" vom 6. März 1996 geäußerten Absichtserklärung. Durch diese enorme Leistung des Bundesamts wurden auch die Voraussetzungen für eine zügige Aufenthaltsbeendigung abgelehnter Asylbewerber geschaffen mit der Folge entsprechender Einsparungen im Sozialhilfebereich der Länder. Zu Frage 6: Bei den genannten registrierten 358 000 Asylverfahren handelt es sich vermutlich um die Gesamtzahl der sich im Verwaltungsverfahren sowie in den verschiedenen Instanzen bei den Verwaltungsgerichten anhängigen Asylverfahren. Laut vorliegenden Erkenntnissen lautet die Zahl zum Stichtag 31. Dezember 1995 354 300 Personen. Davon befanden sich - wie in der Antwort zu Frage 1 dargelegt - um 81 559 Personen im Verwaltungsverfahren beim Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge sowie um 272 741 Personen im Verwaltungsgerichtsverfahren. Ob bei den Verwaltungsgerichten - für die die Länderzuständigkeit gegeben ist - der Abbau der anhängigen Verfahren mit dem selben Erfolg wie beim Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge erfolgen konnte, wäre nur im Rahmen einer Länderumfrage möglich; dem Bundesminister des Innern liegen hierüber keine statistischen Angaben vor. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Horst Waffenschmidt auf die Frage des Abgeordneten Manfred Such (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 13/4818 Frage 7): Inwieweit trifft nach Kenntnis der Bundesregierung der Bericht des britischen „Sunday Telegraph" vom 21. April 1996 (zitiert nach: „General-Anzeiger" vom 22. April 1996) zu, wonach von der iranischen Botschaft in Bonn aus, wo 20 speziell ausgebildete Mitglieder der Revolutionären Garden laufend terroristische Aktivitäten vorbereiten sollen, unter anderem auch das Lockerbie-Attentat im Jahre 1988 gesteuert worden sein soll, das 270 Passagieren eines in Frankfurt am Main gestarteten Flugzeugs das Leben kostete, und inwieweit ist die Bundesregierung bereit, nach dem Beschluß und der Aufforderung des Petitionsausschusses des Europäischen Parlaments vom 29./ 30. Januar 1996, die Petitionsausschüsse der EU-Mitgliedstaaten sowie die EU-Kommission sollten „insbesondere mit Blick auf die Verantwortung der beteiligten Mitgliedstaaten für die damaligen Sicherheitsmaßnahmen" eine „internationale Untersuchung " einleiten, solche Untersuchungs- und Petitionsverfahren rückhaltlos mit all ihren Erkenntnissen über die Hintergründe des Anschlags zu unterstützen sowie ggf. auch Entschädigungsleistungen an die Opfer des Anschlags bzw. deren Angehörige wohlwollend zu prüfen? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, wonach von der iranischen Botschaft in Bonn aus terroristische Aktivitäten vorbereitet werden. Auch die Behauptung, das „Lockerbie-Attentat" von 1988 sei von der iranischen Botschaft in Bonn aus gesteuert worden, entbehrt nach Kenntnis der Bundesregierung jeglicher Grundlage. Zu dem Teil der Frage nach einer Unterstützung einer „internationalen Untersuchung" des „Lockerbie-Attentats" durch die Petitionsausschüsse der EU- Mitgliedstaaten seitens der Bundesregierung wird auf die noch nicht abgeschlossenen Ermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft von Schottland, des Bezirksgerichtes für den District of Columbia/USA und der Staatsanwaltschaft Frankfurt/Main verwiesen, die in jedem Fall als vorrangig zu betrachten sind und deren Ergebnisse abzuwarten bleiben. Die Bundesregierung ist aber grundsätzlich bereit, eine „internationale Untersuchung" im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu unterstützen. Sie verweist allerdings auf die bis dato beispiellos umfangreiche internationale Zusammenarbeit der beteiligten Polizeibehörden bei den bisher durchgeführten Ermittlungen. Zur Frage möglicher Entschädigungsleistungen kann allerdings erst Stellung genommen werden, wenn die genannten Ermittlungsverfahren beendet sind, der Sachverhalt aufgeklärt ist und mit einem konkreten Ergebnis abgeschlossen wurde. Vorbehaltlich des Ausganges dieser Verfahren haben die bisher in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführten Ermittlungen sowie die mit Rechtshilfeersuchen bei ausländischen Behörden angeforderten Unterlagen bzw. Erkenntnisse gegenwärtig keine Hinweise erbracht, daß ein Tatbeitrag im Zuständigkeitsbereich des deutschen Strafgesetzbuches geleistet worden ist. Es liegen weder Sach- noch Personenhinweise vor, die einen Verdacht begründen würden, daß in Deutschland aufhältige oder aufhältig gewesene Personen in den terroristischen Anschlag involviert gewesen sind. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Horst Waffenschmidt auf die Frage des Abgeordneten Norbert Gansel (SPD) (Drucksache 13/4818 Frage 8): Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur möglichen Beteiligung eines der Tätigkeit für den iranischen Geheimdienst verdächtigen und bislang in Bonn lebenden Iraners an der Ermordung des iranischen Exministers Maaluman vor wenigen Tagen in Paris? Auf der Grundlage eines am 29. Mai 1996 durch die französische Justiz übermittelten internationalen Rechtshilfeersuchens sowie eines internationalen Haftbefehls des Landgerichtes Paris erließ der Haftrichter beim Amtsgericht Bonn am 30. Mai 1996 Haftbefehl gegen den in Deutschland lebenden Iraner Ahmad Jayhooni wegen Verdachts der Beteiligung am Mord zum Nachteil des früheren iranischen Vizeministers Mazlouman am 27. Mai 1996 in Creteil/ Frankreich. Der Beschuldigte wurde festgenommen und befindet sich zur Zeit in Auslieferungshaft. Zu Einzelheiten der Ermittlungen wird auf das laufende Verfahren der Staatsanwaltschaft Bonn verwiesen. Anlage 6 Antwort des Bundesministers Dr. Edzard Schmidt-Jortzig auf die Fragen des Abgeordneten Erich G. Fritz (CDU/ CSU) (Drucksache 13/4818 Fragen 11 und 12): Wann beabsichtigt die Bundesregierung, die Pfändungsfreigrenzen so anzuheben, daß der Staat nicht durch Leistungen er- gänzender Sozialhilfen indirekt die Rückzahlung von Schulden finanziert? Kann die Bundesregierung gewährleisten, daß alle Sozialleistungsträger (z. B. die Bundesanstalt für Arbeit) die jüngste Rechtsprechung des Bundessozialgerichts anwenden oder anwenden können, wonach bei Lohnabtretungen der Sozialleistungsträger verpflichtet ist, die Bindungsfreigrenze zu überprüfen und ggf. zu erhöhen, wenn der Schuldner das beantragt (Urteil des Bundessozialgerichts, Az.: 13 RJ 43/93 vom 23. Mai 1995)? Zu Frage 11: Die der Frage zugrundeliegende Annahme, daß die Pfändungsfreigrenzen allgemein unterhalb der Durchschnittswerte der Sozialhilfesätze lägen, wird durch die derzeit verfügbaren statistischen Daten nicht belegt. Vielmehr spricht die bisherige Entwicklung des Preisindex für Lebenshaltungskosten seit der letzten Erhöhung der Freigrenzen gegen diese Vermutung. Im Einzelfall kann es aufgrund der regionalen Besonderheiten und der danach auszurichtenden Bedarfssätze der einzelnen Hilfen nach dem Bundessozialhilfegesetz vorkommen, daß der nach § 850c ZPO pfändungsfreie Betrag den Sozialhilfebedarf nicht erreicht. Diesen Fällen wird durch § 850 f Abs. 1 Buchst. a ZPO dadurch Rechnung getragen, daß das Vollstreckungsgericht dem Schuldner auf Antrag einen Teil des pfändbaren Arbeitseinkommens belassen kann. Eine Erhöhung der Freigrenzen ist deshalb derzeit nicht veranlaßt. Sie würde auch die wirtschaftliche Bewegungsfreiheit derjenigen Bürger einengen, die zur Gründung einer eigenen Existenz dringend auf fremde Mittel angewiesen und bereit sind, sich zur Schuldentilgung in ihren persönlichen Ansprüchen einzuschränken. Der Bundesregierung sind Eingaben von Bürgern bekannt, die sogar eine Herabsetzung der Freigrenzen anregen, um auf diese Weise Kreditsicherungsmittel zu erlangen, die ihnen wegen der Regelung des § 400 BGB im Bereich der unpfändbaren Einkommensbeträge nicht gewährt werden. Zu Frage 12: In dem angesprochenen Urteil des Bundessozialgerichts geht es um „Pfändungsfreigrenzen" bei der Abtretung eines Teils der Erwerbsunfähigkeitsrente. Das Urteil des Bundessozialgerichts kommt zu dem Ergebnis, daß ein Rentenversicherungsträger auf Antrag des Versicherten auch eine Erhöhung des unpfändbaren Betrages in Erwägung ziehen müßte, wenn der Schuldner nachweist, daß er sonst sozialhilfebedürftig wird (§ 850f Abs. 1 Buchst. a ZPO). Die in der Frage 12 angesprochene Problematik ist durch die Neufassung des § 54 Abs. 4 SGB durch das Gesetz zur Änderung von Vorschriften des Sozialgesetzbuches über den Schutz der Sozialdaten sowie zur Änderung anderer Vorschriften - 2. SGBÄndG vom 13. Juni 1994 (BGBl. S. 1229) geregelt worden. Danach sind „Ansprüche auf laufende Geldleistungen wie Arbeitsentgelt" pfändbar. Die Pfändungsfreigrenzen des § 850c ZPO sind damit auch für Pfändungen von sozialhilferechtlichen Leistungen verbindlich. Über eine Erhöhung der Freigrenzen nach § 850f ZPO entscheiden nunmehr allein die Vollstreckungsgerichte (Hauk, SGB I, § 54 Rn. 30; Zöller Forderungspfändung, 11. Aufl. Rn. 1366). Die Sozialleistungsträger haben die Pfändungsfreigrenzen ohne eigenen Entscheidungsspielraum auch im Rahmen von Zessionen zu beachten, weil Forderungen nur insoweit abtretbar sind, als sie der Pfändung unterworfen sind, § 400 BGB, § 53 Abs. 3 SGB. Es ist davon auszugehen, daß die Sozialleistungsträger bei ihren Entscheidungen das geltende Recht beachten. Anlage 7 Antwort des Bundesministers Dr. Edzard Schmidt-Jortzig auf die Frage des Abgeordneten Manfred Such (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 13/4818 Frage 13): Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung des Bundesministers des Innern, der in der Deutschen Richterzeitung 1996, S. 212, am Beispiel des 1994 geschaffenen, aber in seinen Auswirkungen noch unbekannten Haftgrundes der Wiederholungsgefahr eine kurzfristige Erfolgsmessung aller Rechtsänderungen (,,... in einigen Jahren jeweils ...") sowie den „Mut" zur Streichung bzw. Änderung ineffektiver Regelungen forderte, und welche Initiativen zur Intensivierung der bislang nur ausschnittsweise erfolgenden Rechtstatsachenforschung und zur Revision bestimmter - bereits erkanntermaßen inadäquater - Rechtsvorschriften, vor allem im Bereich des Straf- und Strafverfahrensrechts, wird die Bundesregierung ggf. ergreifen? Die Bundesregierung mißt der Sammlung und Aufbereitung von Rechtstatsachen zur Effizienzkontrolle geltenden Rechts sowie zur Rechtsfortentwicklung große Bedeutung bei. Sie gibt aus diesem Grunde regelmäßig empirische Untersuchungen in Auftrag, um rechtspolitische Entscheidungen vorzubereiten bzw. von ihr getroffene rechtspolitische Maßnahmen zu überprüfen. Allerdings ist die Bundesregierung auch hier zur Berücksichtigung knapper Haushaltsmittel gezwungen. Beispielhaft für die empirischen Untersuchungen im Auftrag der Bundesregierung sind Untersuchungen zur Anwendung von Maßnahmen und Sanktionen im Jugendstrafrecht, insbesondere zum TäterOpfer-Ausgleich und zu den sozialen Trainingskursen, zu nennen. Auch zur Anordnung von Untersuchungshaft bei Jugendlichen sowie zum Thema „Kinderhandel" wurde eine Untersuchung in Auftrag gegeben. Darüber hinaus hat die Bundesregierung im Juli 1994 bei der Freien Universität Berlin eine Studie zum Belastungserleben kindlicher Zeugen in Strafverfahren in Auftrag gegeben. Die Untersuchungsergebnisse sollen über die Wirksamkeit der in den letzten Jahren geschaffenen Regelungen zur Verbesserung der Situation junger Zeugen Aufschluß geben und ggf. weitere Verbesserungsmöglichkeiten aufzeigen. Im Mai 1996 hat die Bundesregierung ferner eine rechtstatsächliche Untersuchung zur „Dauer des strafprozessualen Ermittlungs-, Zwischen- und Hauptverfahrens" in Auftrag gegeben. Die Thematik der Untersuchung konzentriert sich im wesentlichen auf die empirische Behandlung folgender Fragestellungen: - Die Frage nach den Ursachen der Verhandlungsdauer und des Verfahrensablaufs für das Ermittlungs-, Zwischen- und Hauptverfahren; - die Untersuchung der Entwicklung der Dauer von Hauptverhandlungen und der Dauer des Ermittlungs-, Zwischen- und Hauptverfahrens; - die Untersuchung der Entwicklung von Merkmalen, die die Verfahrensdauer beeinflussen; - die Analyse des Einflusses des Gesetzes zur Entlastung der Rechtspflege vom 1. März 1993 auf die Verfahrensdauer und auf Merkmale, die die Verfahrensdauer beeinflussen. Darüber hinaus wurden im Rahmen des Forschungsprogramms des BMJ „Strukturanalyse der Rechtspflege" (SAR) innerhalb des Forschungsbereichs „Organisation der Gerichte" neben den Studien zur Organisation der Amtsgerichte, der Kollegialgerichte und des Instanzenzuges der ordentlichen Gerichtsbarkeit, der Verwaltungsgerichte, der Finanzgerichte und der Gerichte in den neuen Bundesländern auch die Staatsanwaltschaften einer Organisationsuntersuchung unterzogen. Die Publikation der Untersuchung „Organisation der Staatsanwaltschaften" von Axel G. Koetz und Thomas Feltes liegt nun vor. Die Umsetzung der sehr detaillierten Vorschläge der Studie ist in erster Linie Sache der Länder. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hansgeorg Hauser auf die Frage des Abgeordneten Dr. Dietrich Sperling (SPD) (Drucksache 13/4818 Frage 14): Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung im Rahmen ihrer Zuständigkeiten, weitere Zinssenkungsspielräume zu nutzen, das Niveau der langfristigen Zinsen in Deutschland niedrig zu halten und von möglichen steigenden Tendenzen in den Vereinigten Staaten abzukoppeln? Solide Staatsfinanzen, Stabilität der Preise und des Außenwertes der Deutschen Mark sowie ein leistungsfähiger Finanzplatz Deutschland sind die besten Voraussetzungen für anhaltend niedrige Zinsen am deutschen Kapitalmarkt. Diese Zielsetzung setzt die Bundesregierung auch angesichts der jüngsten Steuerschätzung konsequent um, wie die deutlich unter dem langfristigen Durchschnitt liegenden Kapitalmarktzinsen zeigen. Zu dieser Politik gibt es keine Alternative. Die Bundesregierung wird deshalb auch in Zukunft im Rahmen ihrer Haushaltskonsolidierung, ihrer Wettbewerbs- und Ordnungspolitik sowie ihrer Kapitalmarktpolitik dafür sorgen, daß der Spielraum der in ihrer Geldpolitik unabhängigen Deutschen Bundesbank für niedrige Leitzinsen erhalten bleibt und die Bedingungen für niedrige Zinsen am Kapitalmarkt auch in Zukunft gegeben sind. Damit schafft die Bundesregierung zugleich die notwendigen Voraussetzungen, die langfristigen Zinsen in Deutschland von möglichen Zinssteigerungen an den internationalen Märkten abzukoppeln. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hansgeorg Hauser auf die Frage des Abgeordneten Ernst Schwanhold (SPD) (Drucksache 13/4818 Frage 15): Ist die Bundesregierung bereit, für den im Sommer turnusmäßig geplanten Weltwirtschaftsgipfel eine internationale G7-Initiative für mehr Wachstum und Beschäftigung und für eine bessere Koordination der Zins- und Geldpolitiken der Notenbanken im Interesse von mehr Währungsstabilität vorzuschlagen? Selbstverständlich stehen die Themen Wachstum und Beschäftigung - wie schon in den Vorjahren - auf der Tagesordnung des Wirtschaftsgipfels von Lyon (27. bis 29. Juni). Eine Initiative für mehr Wachstum und Beschäftigung ist allerdings nicht erforderlich, da sich die G 7 in den erforderlichen Maßnahmen einig sind. Dazu gehören vor allem die Haushaltskonsolidierung und eine stabilitätsorientierte Geldpolitik, um stabile Preise und niedrige Zinsen zu ermöglichen. Hierfür muß jedes Land selbst sorgen; die G 7-Zusammnearbeit ist hierfür kein Ersatz. Im übrigen: Jedes Land muß aufgrund seiner eigenen Wirtschaftslage über den Einsatz seiner wirtschafts- und geldpolitischen Instrumente entscheiden. Eine „Koordination" der nationalen „Zins- und Geldpolitiken" ist schon deshalb nicht Gegenstand des Gipfels, weil für diese Politikbereiche die in aller Regel unabhängigen Zentralbanken zuständig sind. Die Bundesbank hat durch die letzte Zinssenkung am 18. April allerdings gezeigt, daß sie ihren geldpolitischen Spielraum konsequent nutzt und auf diese Weise zu einer Verbesserung der Grundlagen für Beschäftigung und Wachstum in Deutschland beiträgt. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hansgeorg Hauser auf die Frage des Abgeordneten Christian Müller (Zittau) (SPD) (Drucksache 13/4818 Frage 16): Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung bei der Wirtschafts- und Finanzpolitik in Deutschland im Hinblick auf die vertragsgemäße Interpretation der Kriterien des MaastrichtVertrages zum Eintritt in die Europäische Währungsunion? Deutschland überschreitet sowohl im Ergebnis des Jahres 1995 mit 31/2 % als auch voraussichtlich im Jahr 1996 mit 31/2 % den Maastricht-Referenzwert zum öffentlichen Defizit und erhält daher zu Recht einen „Blauen Brief". Die Bundesregierung wird je- doch alle Anstrengungen unternehmen, im Jahr 1997 die 3 %-Grenze wieder zu unterschreiten. Mit dem „Programm für mehr Wachstum und Beschäftigung" schaffen wir die Voraussetzungen für eine Defizitrückführung auf 21/2 % im nächsten Jahr. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hansgeorg Hauser auf die Frage der Abgeordneten Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk (SPD) (Drucksache 13/4818 Frage 17): Wie beurteilt die Bundesregierung den Beitrag der Haushaltsund Finanzpolitik eines beschäftigungswirksamen Wachstums unter Berücksichtigung ihrer Einschätzung der Konjunkturlage der Investitionsschwäche, des Konsolidierungsbedarfs und der jüngsten Steuerschätzung vom 15. Mai 1996 für das laufende Jahr, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der kritischen Stellungnahme des Frühjahrsgutachtens und des Sondergutachtens des Sachverständigenrates? Mit der Umsetzung des „Programms für mehr Wachstum und Beschäftigung" wird die Bundesregierung den kurzfristigen Konsolidierungserfordernissen sowie den langfristigen Anforderungen an eine stabilitätsorientierte, wachstumsgerechte und investitionsfördernde Steuer- und Finanzpolitik gerecht. Die Maßnahmen des Programms werden in zentralen Punkten von den führenden Wirtschaftsforschungsinstituten, vom Sachverständigenrat und von den internationalen Institutionen - IWF, OECD, Europäische Kommission - unterstützt. Das Sondergutachten des Sachverständigenrates enthält eine klare Aufforderung an die Verantwortlichen bei den Gebietskörperschaften, bei den Gewerkschaften und bei den Verbänden, sich im Rahmen ihrer Aufgabengebiete an der zügigen Umsetzung zu beteiligen. Der Bund ist entschlossen, seinen Beitrag zu leisten. Vor allem hat er mit seinen einschneidenden Sparbeschlüssen Vorsorge getroffen, damit trotz der beträchtlichen Steuerausfälle durch die jüngste Steuerschätzung die Defizite in den kommenden Jahren wieder zurückgeführt werden. Nach aktueller Schätzung ist eine Defizitreduzierung von derzeit 31/2 % über 21/2 % in 1997 auf 11/2 % im Jahr 2000 möglich. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hansgeorg Hauser auf die Fragen der Abgeordneten Susanne Kastner (SPD) (Drucksache 13/4818 Fragen 18 und 19): Wie reagiert die Bundesregierung auf die Nichtentscheidung des Bundesfinanzhofs über die Besteuerung der kommunalen Abfall- und Abwasserentsorgung, und welche Folgerungen ergeben sich daraus im Hinblick auf eine weitere Freistellung der kommunalen Entsorgungsbetriebe von der Umsatzsteuer? In welchem Ausmaß müßten nach Einschätzung der Bundesregierung die Kommunen die nach dem Kostendeckungsprinzip berechneten Abfall- und Abwassergebühren zusätzlich erhöhen, wenn die Abfall- und Abwasserentsorgung mit einer 15%ïgen Umsatzsteuer belegt würden, und was will die Bundesregierung tun, um die kommunalen Investitionen im Bereich der Abwasserentsorgung aus Umweltschutz- und Arbeitsplatzsicherungsgründen zu stabilisieren bzw. zu fördern? Zu Frage 18: Die Bundesregierung wird den Ausgang zweier weiterer vor dem Bundesfinanzhof anhängiger Verfahren abwarten. In diesen Verfahren ist ebenfalls über die Frage zu entscheiden, ob kommunale Unternehmen der Abfallentsorgung, Abwasserbeseitigung und Straßenreinigung bereits nach geltendem Recht der Besteuerung unterliegen. Der Bundesfinanzhof hat angekündigt, daß mit einer Entscheidung in den beiden Verfahren noch in diesem Jahr zu rechnen ist. Zu Frage 19: Es war stets das Ziel der Bundesregierung, die Besteuerung der kommunalen Entsorgungseinrichtungen gebührenneutral auszugestalten. Dabei war sich die Bundesregierung bewußt, daß im Einzelfall Gebührenerhöhungen nicht auszuschließen sein werden. In welchem Ausmaß es in derartigen Fällen zu Gebührenerhöhungen kommen wird, hängt von vielen Faktoren ab, insbesondere vom Investitionsverhalten der Kommunen. In zahlreichen Kommunen werden aber auch Gebührensenkungen möglich sein. Nach Vorlage der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs in den anhängigen Verfahren wird die Bundesregierung die Folgerungen aus den Entscheidungen ziehen und dabei die Möglichkeit einer aufkommens- und gebührenneutralen Lösung zu prüfen haben. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hansgeorg Hauser auf die Fragen des Abgeordneten Frank Hofmann (Volkach) (SPD) (Drucksache 13/4818 Fragen 20 und 21): Können Unternehmen, die im Ausland tätig sind, Aufwendungen für Schmiergelder und Aufwendungen, die im Zusammenhang mit Schmiergeldern entstanden sind, nach derzeitigem Recht als nützliche Aufwendungen steuerlich geltend machen, und sieht die Bundesregierung hier Handlungsbedarf? Können nach der Vorlage der Bundesregierung zur Korruptionsbekämpfung, die vom Kabinett am 19. Juni 1996 beschlossen werden soll, derartige Aufwendungen steuerlich geltend gemacht werden? Zu Frage 20: Nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 10 EStG dürfen die Zuwendung von Vorteilen und die damit im Zusammenhang stehenden Aufwendungen (z. B. Strafverteidigungskosten) den Gewinn nicht mindern, wenn wegen der Zuwendung oder des Empfangs der Zuwendung eine Verurteilung nach einem Strafgesetz erfolgt oder das Strafverfahren nach §§ 153 ff. StPO eingestellt worden ist. Da die maßgeblichen Strafge- setze regelmäßig die Integrität der inländischen öffentlichen Verwaltung und die Lauterkeit des inländischen Wettbewerbs schützen, wird die Gewährung von Schmiergeldern an ausländische Empfänger grundsätzlich nicht bestraft. Daher wirkt das durch das Jahressteuergesetz 1996 vom 11. Oktober 1995 eingeführte steuerliche Abzugsverbot für Schmiergelder - von Ausnahmen abgesehen (z. B. Angehörige ausländischer Streitkräfte nach dem NATO- Truppenstatut) - im Inland. Die Bundesregierung hält weiterhin an der im Vermittlungsverfahren zum Jahressteuergesetz 1996 getroffenen Vereinbarung fest, in internationalen Gremien zur Bekämpfung der Korruption konstruktiv mitzuarbeiten und sich für entsprechende Regelungen einzusetzen. Werden im Rahmen dieser internationalen Zusammenarbeit strafrechtliche Lösungen erarbeitet, nach denen z. B. auch die Bestechung oder Vorteilsgewährung an ausländische Amtsträger unter Strafe gestellt wird, so schlägt dies unmittelbar auf das steuerliche Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 10 EStG durch. Auf der Ebene der Europäischen Union besteht bereits weitgehend inhaltlicher Konsens, auch die Bestechung von Amtsträgern der Europäischen Gemeinschaften und von Mitgliedstaaten der Europäischen Union strafrechtlich zu erfassen. Zu Frage 21: Der Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Korruption enthält in seinem strafrechtlichen Teil keine Regelungen über die Bestechung ausländischer Amtsträger. Schmiergelder dürfen daher nur als Betriebsausgaben abgezogen werden, wenn sie im Zusammenhang mit einem konkreten Geschäftsabschluß stehen und der Steuerpflichtige den Empfänger auf Verlangen der Finanzbehörde benennt (§ 160 AO). Zum Inhalt der Empfängerbenennung sind Verwaltungsregelungen ergangen (vgl. dazu Anwendungserlaß zur Abgabenordnung vom 6. Juni 1994, BStBl I S. 303). Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Norbert Lammert auf die Fragen der Abgeordneten Simone Kaspereit (SPD) (Drucksache 13/4818 Fragen 24 und 25): Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen der Wachstumsschwäche - wie sie auch vom Sachverständigenrat konstatiert wurde - auf die Massenarbeitslosigkeit, und hält es die Bundesregierung für möglich, daß - wie der Sachverständigenrat feststellt - für das gesamte Jahr 1996 in Westdeutschland mit einer Arbeitslosenquote von über 10 und in den neuen Bundesländern von 15,8 % zu rechnen ist? Wie beurteilt die Bundesregierung die sowohl vom Sachverständigenrat als auch von den Wirtschaftsforschungsinstituten festgestellte deutliche Abschwächung des Aufholprozesses in den neuen Bundesländern, und sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, die bestehende Förderung vor allem der industriellen Investitionen deutlich zu verbessern und über den bisher vorgesehenen Auslaufzeitpunkt hinaus zu verlängern? Zu Frage 24: Angesichts der Wachstumsschwäche im Winterhalbjahr 1995/96 hat die Bundesregierung auch ihre im Jahreswirtschaftsbericht enthaltenen Erwartungen zur Entwicklung der Arbeitslosigkeit in diesem Jahr revidiert. Statt der ursprünglich unterstellten jahresdurchschnittlichen Arbeitslosenquote von 10 % wird nunmehr, bezogen auf alle Erwerbspersonen, von rd. 101/2 % ausgegangen. Dies entspricht einer absoluten Arbeitslosenzahl von rd. 4 Millionen. Die entsprechende Annahme des Sachverständigenrates liegt bei 3,94 Millionen. Für die neuen Länder geht die Bundesregierung in diesem Jahr nunmehr von einer Arbeitslosenquote von 161/2 % aus. Die besonders ungünstige Situation in diesem Teil der Bundesrepublik geht wesentlich mit auf die verfehlte Lohnpolitik seit der Wiedervereinigung zurück, die immer noch fortgeführt wird. Bundesregierung, Sachverständigenrat und Forschungsinstitute haben immer wieder vergeblich vor den arbeitsplatzvernichtenden Wirkungen der extrem hohen Lohnstückkosten in den neuen Ländern gewarnt. Zu Frage 25: Die Bundesregierung sieht die Abschwächung des Aufholprozesses in den neuen Ländern mit größter Sorge. Sie hat im Bericht „Aufbau Ost - die zweite Hälfte des Wegs" vom September 1995 darauf hingewiesen, daß die zu schmale industrielle Basis ein Engpaßfaktor für die gesamte wirtschaftliche Entwicklung in Ostdeutschland ist. Daher hat die Bundesregierung in ihrem „Mittelfristigen Förderkonzept" , das hauptsächlich durch das Jahressteuergesetz 1996 umgesetzt wurde, eine klare Konzentration der Förderung auf Industrie und Mittelstand vorgenommen. Zentrale Elemente sind der Eigenkapitalfonds Ost, Investitionszulagen und Sonderabschreibungen. Die Wirtschaftsforschungsinstitute weisen ebenso wie die Bundesregierung den investiven Ausgaben eine entscheidende Rolle im Aufholprozeß Ostdeutschlands zu. Die Transfers des Bundes für Wirtschaftsförderung (einschl. THA-Nachfolgegesellschaften) sowie Infrastrukturausbau werden 1996 gegenüber 1995 um rd. 7 % steigen. Auch die neuen Länder selbst sind aufgefordert, in ihren Haushalten entsprechende Prioritäten zu setzen. Ein Auslaufzeitpunkt für die Förderung ist nicht vorgesehen. Die Bundesregierung hat die Fördermaßnahmen im Rahmen des Jahressteuergesetzes 1996 in der oben beschriebenen, modifizierten Form bis Ende 1998 verlängert. Die weitere Förderung muß immer von der absehbaren wirtschaftlichen Entwicklung abhängen. Hier wäre eine zu frühe, aber auch zu späte Festlegung nicht angemessen. Daher betont die Bundesregierung - zuletzt im Jahreswirtschaftsbericht 1996 (Ziffer 23) -, daß sie über Art und Umfang der Förderung ab 1999 im Jahr 1997 entscheiden werde. Die Wirtschaftsforschungsinstitute haben im übrigen sehr eindringliche Worte zur gegenwärtigen Lage und zu den Aussichten für die neuen Länder gewählt. Sie haben unmißverständlich eine lohnpolitische Kehrtwende durch die Tarifpartner angemahnt. Denn nur dadurch wäre - ich zitiere wörtlich -„wahrscheinlich die letzte Chance gewahrt, den realen Aufholprozeß gelingen zu lassen und die Belastung der Gesellschaft als Ganzes wieder abzubauen". Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Norbert Lammert auf die Frage des Abgeordneten Dr. Dietrich Sperling (SPD) (Drucksache 13/4818 Frage 26): Wie reagiert die Bundesregierung auf die zurückgehende Entwicklung der Ausrüstungsinvestitionen im Unternehmensbereich, bei denen nach Feststellungen des Sachverständigenrates nur mit einem Anstieg von real 0,5 % im laufenden Jahr zu rechnen ist, und was unternimmt die Bundesregierung, um das von ihr im Jahreswirtschaftsbericht vorausgesagte Wachstum der Ausrüstungsinvestitionen von 2 bis 3 % in diesem Jahr noch zu erreichen? Die derzeitige Investitionszurückhaltung ist zumindest teilweise Reflex der vorausgegangenen starken Kapazitätsausweitung im Zuge der Wiedervereinigung. So entspricht die gesamtwirtschaftliche Investitionsquote nach über 10 % im Jahr 1991 inzwischen mit rund 8 % wieder dem Niveau der 80er Jahre in Westdeutschland. Jedoch wirken auch die Belastungen aus dem Vorjahr durch hohe Lohnabschlüsse und die starke D-Mark-Aufwertung immer noch nach. Zusätzlich gedämpft wird die Investitionstätigkeit im Inland durch den deutlichen Anstieg der Direktinvestitionen deutscher Unternehmen im Ausland, die erheblich über die Engagements ausländischer Investoren in Deutschland hinausgehen. Dies macht deutlich, wie wichtig es ist, den Standort Deutschland im internationalen Wettbewerb attraktiver zu gestalten. Bedenklich ist vor allem, daß mit der gedämpften Investitionsentwicklung die mittel- und längerfristigen Wachstums- und Beschäftigungsspielräume begrenzt werden. Die Investitionsbedingungen in der Bundesrepublik müssen deshalb durchgreifend und dauerhaft verbessert werden. Diesem Ziel dienen sowohl das im Januar vorgelegte „Aktionsprogramm für Investitionen und Arbeitsplätze" als auch das zu seiner teilweisen Umsetzung beschlossene „Programm für mehr Wachstum und Beschäftigung" . Kernpunkte sind u. a. eine Rückführung der Staatsquote durch strikte Ausgabendisziplin, eine Offensive für unternehmerische Selbständigkeit, eine wachstums- und beschäftigungsfreundliche Steuerpolitik, Maßnahmen zur Senkung der beschäftigungsfeindlich hohen Lohnzusatzkosten sowie eine beschäftigungsfördernde Flexibilisierung des Arbeitsrechts. Die angestrebte nachhaltige Beschleunigung der Investitionstätigkeit könnte rasch in Gang kommen, wenn die vorgesehenen Maßnahmen von den gesetzgebenden Körperschaften zügig verabschiedet werden. Wesentlich ist in diesem Zusammenhang, daß auch die SPD die notwendigen Schritte mitträgt und insbesondere im Bundesrat von ihrer Politik der Verweigerung und Verwässerung Abstand nimmt. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Norbert Lammert auf die Frage des Abgeordneten Ernst .Schwanhold (SPD) (Drucksache 13/4818 Frage 27): Wie beurteilt die Bundesregierung die konjunkturelle Lage und Perspektive in Deutschland für das laufende Jahr und darüber hinaus nach Vorlage des Sondergutachtens des Sachverständigenrates und seiner Einschätzung, wonach im Jahre 1996 das Bruttoinlandsprodukt in Deutschland jahresdurchschnittlich nur um 0,5 % expandieren und nicht, wie von der Bundesregierung im Jahreswirtschaftsbericht für 1996 angegeben, um 1,5 % wachsen wird? Seit Mitte letzten Jahres ist es zu einer Unterbrechung der konjunkturellen Aufwärtsentwicklung gekommen. Eine wesentliche Ursache hierfür waren die im Frühjahr 1995 eingetretene weitere starke Aufwertung der D-Mark und die nicht situationsgerechten Lohnsteigerungen des letzten Jahres. Im Winterhalbjahr ist die wirtschaftliche Aktivität zudem durch die ungewöhnlich kalte Witterung erheblich beeinträchtigt worden. Schon deshalb ist ab dem Frühjahr wieder mit einer Produktionsbelebung zu rechnen. Die Bundesregierung geht darüber hinaus - ebenso wie die Wirtschaftsforschungsinstitute und der Sachverständigenrat - davon aus, daß auch die konjunkturellen Auftriebskräfte bald wieder die Oberhand gewinnen. Zahlreiche Rahmenbedingungen für das Wirtschaftswachstum haben sich gegenüber 1995 deutlich verbessert. Außerdem ist das „Programm für mehr Wachstum und Beschäftigung" geeignet, rasch expansive Impulse auszulösen, wenn es in den bevorstehenden parlamentarischen Beratungen nicht verwässert wird und wenn die darin enthaltenen positiven Weichenstellungen von Tarifpartnern und Wirtschaft offensiv genutzt werden. Infolge der eingetretenen Wachstumspause sind die im Jahreswirtschaftsbericht der Bundesregierung enthaltenen Wachstums- und Beschäftigungserwartungen für 1996 allerdings nicht mehr realisierbar. Die Bundesregierung legt daher ihren weiteren wirtschaftspolitischen Entscheidungen revidierte Annahmen zugrunde. Beim Wirtschaftswachstum geht sie nunmehr für 1996 von real 3/4 % aus. Dies bedeutet vollständige Übereinstimmung mit den Erwartungen der Forschungsinstitute. Hinter einer solchen scheinbar exakten Zahl steht stets ein Unsicherheitsspielraum von etwa 1/2 bis 1 %. In diese Marge reiht sich auch der Sachverständigenrat mit seiner etwas zurückhaltenderen Wachstumsperspektive ein. Für 1997 ist nach mehrheitlicher Auffassung aller Beobachter mit einer spürbaren Beschleunigung des Wirtschaftswachstums und mit dem Wiedereinschwenken auf einen Wachstumspfad von 2 bis 21/2 % zu rechnen. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Norbert Lammert auf die Frage der Abgeordneten Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk (SPD) (Drucksache 13/4818 Frage 28): Kann die Bundesregierung die Feststellungen der Frühjahrsgutachten der Wirtschaftsforschungsinstitute zur Lage der Bauindustrie bestätigen, wonach in diesem Jahr der gesamtdeutsche Wohnungsbau um 3 %, der gesamtdeutsche Wirtschaftsbau um 2 % und die Bauinvestitionen im öffentlichen Bereich um 2 % rückläufig sein werden, und welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung, um dem Rückgang der Baukonjunktur in den alten ebenso wie in den neuen Bundesländern entgegenzuwirken und zu verhindern, daß sich diese Entwicklung auch in 1997 fortsetzt? Die Bundesregierung erwartet ebenso wie die Forschungsinstitute und alle anderen Fachkreise für dieses Jahr ein rezessives Ergebnis in der Bauwirtschaft. Die konjunkturelle Abschwächung im Bausektor ist im wesentlichen auf den Wohnungsbau zurückzuführen, auf den über die Hälfte der gesamten Bauinvestitionen entfallen. Nach den hier vorangegangenen Boomjahren hat sich die Wohnungsversorgung erheblich gebessert. Vor allem das Angebot an Mietwohnungen wurde deutlich erhöht, und die Mieten für neugeschaffenen Wohnraum sind seit geraumer Zeit rückläufig. Dies führt bei den Investoren zu sinkenden Renditen und Renditeerwartungen. Vor diesem Hintergrund ist der aktuelle Rückgang der Baunachfrage insbesondere im Segment der Mietwohnungen verständlich. Auch in Ostdeutschland ist die Bereitschaft zu Wohnungsbauinvestitionen gesunken, nachdem viele Investoren erkannt haben, daß trotz großzügiger steuerlicher Anreize nicht alle Bauvorhaben auch wirtschaftlich sind. Die Bundesregierung geht davon aus, daß sich die Wohnungsbaunachfrage im Laufe dieses und des kommenden Jahres wieder stabilisiert, auch wenn für den Durchschnitt dieses Jahres noch mit einem Rückgang in der von den Forschungsinstituten geschätzten Größenordnung gerechnet werden muß. Hierzu dürfte auch die mit Beginn d. J. geänderte Förderung von Wohneigentum beitragen. In Ostdeutschland wirken zudem vor allem die weiterhin in großem Ausmaße erforderlichen Renovierungsmaßnahmen im Baubestand stabilisierend. Der Wirtschaftsbau ist z. Z. durch nennenswerte Leerstände insbesondere bei Büroflächen belastet. Mit einer allmählichen Normalisierung dürfte im Laufe dieses und des kommenden Jahres zu rechnen sein. Der öffentliche Bau wird als Folge des bei allen Gebietskörperschaften geltenden Konsolidierungszwanges verhalten bleiben. Die Bundesregierung appelliert aber an alle Verwaltungsebenen, die verbleibenden Ausgabenspielräume investiv zu nutzen und Bauaufträge möglichst gleichmäßig im Zeitablauf zu vergeben. Die Bundesregierung bedauert die rezessive Entwicklung in der Bauwirtschaft nicht zuletzt, weil sie für viele Arbeitnehmer wie Unternehmer existenzbedrohende Folgen hat. Massive Stützungsmaßnahmen etwa in Form zusätzlicher Steueranreize oder spezieller Ausgabenprogramme können in dieser Situation allerdings nicht in Frage kommen. Zum einen fehlen hierfür die finanziellen Mittel. Zum anderen würde eine solche Verfälschung der Marktbedingungen den unumgänglichen Strukturwandel hin zu kostensparenden Baukonzepten und Bautechnologien kaum erleichtern. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Norbert Lammert auf die Frage des Abgeordneten Norbert Gansel (SPD) (Drucksache 13/4818 Frage 29): Trifft es zu, daß die Bundesregierung Staaten, die Mitglied der NATO werden wollen, beim Rüstungsexport bereits als „NATO- gleichgestellte Staaten" im Sinne ihrer Rüstungsexportrichtlinien behandelt, und welche Genehmigungen für Rüstungsexporte in solche Staaten hat es seit dem 1. Januar 1994 gegeben? Nein. Es gibt jedoch eine Entscheidung der Bundesregierung zur Behandlung von Rüstungsexporten aus Deutschland in mittel- und osteuropäische Staaten sowie Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion. Darin sind unterschiedliche Genehmigungsobergrenzen für die betreffenden Länder festgelegt; hiernach können insbesondere schwere Waffenanlagen in diese Länder grundsätzlich nicht geliefert werden. Derartige Genehmigungsobergrenzen gibt es bei den NATO-gleichgestellten Staaten nicht. Seit dem 1. Januar 1994 bis Ende Mai 1996 wurden Ausfuhrgenehmigungsanträge für Rüstungsgüter (Waren des Abschnitts A der Ausfuhrliste) für die nachstehend aufgeführten Länder in der folgenden Höhe erteilt: Albanien 2,6 Mio. DM Bulgarien 6,8 Mio. DM Estland 1,0 Mio. DM Lettland 3,3 Mio. DM Litauen 1,9 Mio. DM Polen 52,7 Mio. DM Rumänien 18,2 Mio. DM Slowakei 14,9 Mio. DM Tschechische Republik 18,6 Mio. DM Ungarn 4,9 Mio. DM Diese Genehmigungen werden erfahrungsgemäß nicht vollständig ausgenutzt und liegen somit über den tatsächlichen Exporten. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wolfgang Gröbl auf die Fragen des Abgeordneten Albert Deß (CDU/CSU) (Drucksache 13/4818 Fragen 30 und 31): Warum akzeptiert die Bundesregierung ohne erkennbaren Widerstand, daß die EU-Kommission mit Wirkung vom 24. April 1996 die Lizenzerteilung für die Ausfuhr von Käse ausgesetzt hat, obwohl nach meinen Informationen die Ausfuhrmengen, die bei den GATT-Verträgen festgelegt sind, nicht überschritten sind? Was hat die Bundesregierung in Brüssel unternommen, damit die zur Zeit höheren Weltmarktpreise bei Weizen auch an die deutschen bzw. europäischen Bauern weitergegeben werden? Zu Frage 30: Nach Angaben der Kommission wurde das WTO- Kontingent der Gemeinschaft an subventionierbarem Käse gemessen an der Zahl der ausgegebenen Lizenzen bis einschließlich April, d. h. in den ersten zehn Monaten des laufenden WTO-Jahres, zu 90 % und damit überproportional ausgeschöpft. Konkret bedeutet dies: Die nach WTO zulässigen subventionierbaren Käseausfuhren belaufen sich für das erste WTO-Jahr (Juli 1995 bis Juni 1996) auf insgesamt 426 500 t. Von Juli 1995 bis einschließlich April 1996 wurden Angaben der Kommission zufolge Ausfuhrlizenzen für Käse über insgesamt 376 000 t endgültig erteilt. Hinzu kamen lizenzfreie Käseausfuhren mit Erstattungen, die für den Zeitraum Juli 1995 bis April 1996 nach Kommissionsschätzungen zwischen 10 000 und 15 000 t gelegen haben dürften. Einzelheiten zu gestützten Ausfuhren, unterteilt nach Käsesorten, sind nicht bekannt. Aufgrund der nach wie vor hohen Nachfrage nach Ausfuhrlizenzen ist trotz der zeitweiligen Aussetzung der Erteilung der Lizenzen davon auszugehen, daß die für das laufende WTO-Jahr zulässigen subventionierbaren Ausfuhren bei Käse in vollem Umfang realisiert werden können. Mit der bisherigen Handhabung der Exporterstattungen für Milchprodukte ist die Bundesregierung nicht einverstanden. Bundesminister Borchert hat deshalb im Agrarrat vom 30. April 1996, unterstützt von mehreren Kollegen, die Erstattungspolitik der Kommission kritisiert. Er hat gefordert, daß die Erstattungen wieder von der reinen WTO-Mengensteuerung wegkommen und auf ihre ursprüngliche Funktion - dem Preisausgleich zwischen Binnen- und Weltmarkt - zurückgeführt werden. Die Kommission hat zugesagt, Möglichkeiten einer offeneren Informationspolitik und einer zielgerichteten Erstattungspolitik zu prüfen. Zu Frage 31: Die EU-Binnenmarktpreise für Brotweizen sind im Verlauf des Wirtschaftsjahres 1995/96 stets der Entwicklung des Weltmarktpreises gefolgt. Am 23. Mai 1996 hat die Marktpreisbeobachtung der EU-Kommission zu der Feststellung geführt, daß inzwischen in Deutschland der Exportpreis für Brotweizen mit 243 $/t (= 375 DM/t) deutlich über der entsprechenden Notierung für den Export von US-Weizen mit 232 $/t (= 357 DM/t) liegt. Dies spiegelt die Brotweizenknappheit in der Bundesrepublik Deutschland wider. Soweit Landwirte ihren Weizen relativ spät vermarktet haben, konnten sie von den höheren Binnen- und Weltmarktpreisen profitieren. Der Weltmarktpreis von Weizen ist innerhalb Jahresfrist von rd. 145-150 $/t auf das heutige Niveau gestiegen, nachdem es Mitte Mai 1996 auch schon 259 §/t erreicht hatte. Auch im Futtergetreidesektor herrscht eine rege Nachfrage bei hohem Preisniveau. Die von der EU-Kommission ermittelten Notierungen lagen am Weltmarkt Mitte Mai bei 200 $/t für Mais und 195 $/t bei Futtergerste. D. h. der Futtergetreidemarkt ist dem angespannten Brotgetreidemarkt eng gefolgt. Das insgesamt knappere Angebot an Futtergetreide hat auch die Absatzchancen von Roggen im Binnenmarkt und auf Drittlandsmärkten erhöht und so den Brotroggenpreis deutlich über dem Interventionspreis gestützt. In anderen Mitgliedstaaten der EU sind die Marktpreise zwar auch der Entwicklung am Weltmarkt gefolgt, allerdings mit einem Abstand von 15-30 $/t. Dies ist einmal auf die dort bessere Marktversorgung zurückzuführen, zum anderen aber auch auf die restriktiven Marktverwaltungsmaßnahmen der EU- Kommission, insbesondere auf die Exportabgabe. Die Bundesregierung hatte sich anfangs im Verwaltungsausschuß Getreide mit Nachdruck gegen die Erhebung von Exportabgaben gewandt, da mit der EU-Agrarreform für die deutschen Landwirte die Erwartung verbunden wurde, daß mit der Mengenbegrenzung über die Flächenstillegung die Märkte saniert und dadurch wieder steigende Erzeugerpreise realisiert werden können. Sie fand bei anderen Mitgliedstaaten aber keine Unterstützung. Inzwischen hat sich jedoch die Lage auf dem Binnenmarkt gravierend verändert. Im Handel und in den landwirtschaftlichen Betrieben lagern nur noch kleinere Mengen an Getreide. Die Verarbeitungsindustrie ist besorgt darüber, daß diese nicht bis zur Anschlußversorgung durch die neue Ernte ausreichen könnten. Deshalb ist bereits die Freigabe von Brotweizen, Roggen und Gerste aus der Intervention beschlossen worden. Angesichts dieser knappen Versorgungssituation steht Weizen derzeit nicht mehr für den Export zur Verfügung, Gerste und Roggen nur noch mit kleineren Mengen. Die im zu Ende gehenden Wirtschaftsjahr realisierten Getreideexporte der EU liegen mit rd. 17-18 Mio. t um rd. 10 Mio. t unter dem Vorjahresergebnis. Sie spiegeln so die knappe Versorgungslage wieder, denn der EU-Getreidemarkt ist nahezu geräumt. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wolfgang Gröbl auf die Fragen des Abgeordneten Michael von Schmude (CDU/ CSU) (Drucksache 13/4818 Fragen 32 und 33): Sieht die Bundesregierung im Bereich der landwirtschaftlichen Forschung für die Zukunft einen Schwerpunkt im Bereich der Gentechnologie, um damit auch einen deutschen Beitrag zur Ernährungssicherung der stark wachsenden Weltbevölkerung zu leisten? Hat die gentechnologiefeindliche Haltung von einzelnen Landesregierungen und Kommunen Einfluß auf das neue Standortkonzept der land wirtschaftlichen Forschungseinrichtungen des Bundes? Zu Frage 32: Die Gentechnologie wird in Zukunft weltweit einen der Schwerpunkte der landwirtschaftlichen Forschung ausmachen. Aus den von deutscher Seite im landwirtschaftlichen Bereich geförderten gentechnologischen Forschungsvorhaben ergeben sich zweifelsohne Beiträge zur zukünftigen weltweiten Ernährungssicherung, insbesondere infolge der Verbesserung der Ertragsstabilität der Pflanzenproduktion durch die Übertragung von Genen, die eine stärkere Resistenz als bisher gegen widrige Wachstumsbedingungen wie etwa Trockenheit, Kälte, Krankheits- und Schädlingsdruck ermöglichen. Chancen und Risiken gentechnischer Verfahren müssen in jedem Einzelfall sorgfältig abgewogen werden. Zu Frage 33: Bisher hat dies keinen Einfluß auf Entscheidungen der Bundesregierung hinsichtlich von zukünftigen Standorten von landwirtschaftlichen Forschungseinrichtungen des BML gehabt. Als Standortfaktor zählt allerdings für die Bundesregierung auch die Gewährleistung guter Arbeitsbedignungen für das jeweilige Forschungsinstitut. Gentechnische Forschung an einem Standort, an dem Behinderungen über das übliche Maß zu erwarten sind, wäre von vornherein falsch plaziert. Anlage 21 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Sabine Bergmann-Pohl auf die Frage des Abgeordneten Dr. Egon Jüttner (CDU/CSU) (Drucksache 13/4818 Frage 34): Ist die Bundesregierung bereit, im Hinblick auf die erheblichen Lagerprobleme der Apotheken die gesetzlichen Vorschriften dahin gehend zu andern, daß wirkstoffgleiche Medikamente, sog. Generika, von den Apotheken gegeneinander ausgetauscht werden dürfen? Über die Frage, inwieweit die Apotheker - über die bestehende Regelung bei Dienstbereitschaft hinaus - generell ermächtigt werden sollten, anstelle eines vom Arzt verschriebenen bestimmten Arzneimittel-Generikums ein anderes, in seiner Zusammensetzung identisches Arzneimittel abzugeben, konnte noch kein Konsens erreicht werden. Unterschiedliche Auffassungen bestehen bei den Marktbeteiligten vor allem über die Bewertung der biologischen Vergleichbarkeit dieser Arzneimittel sowie der marktwirtschaftlichen Auswirkungen einer sog. auf idemSubstitution. Für die Ärzte besteht bereits die Möglichkeit, auf den Verordnungsblättern der Gesetzlichen Krankenversicherung die Abgabe eines preisgünstigen wirkstoffgleichen Arzneimittels anstelle des verordneten Mittels durch Ankreuzen einer entsprechenden Rubrik freizusetzen. Eine Änderung dieser Rechtslage im Rahmen der dritte Reformstufe im Gesundheitswesen ist nicht vorgesehen. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Johannes Nitsch auf die Frage des Abgeordneten Christian Müller (Zittau) (SPD) (Drucksache 13/4818 Frage 39): Erkennt die Bundesregierung die Dringlichkeit an, die Umsetzung der transeuropäischen Netze im Sinne des Weißbuchs der EU-Kommission und im Hinblick auf eine europäische Beschäftigungspolitik zu beschleunigen, und in welcher Weise ist die Bundesregierung bereit, sich für eine beschleunigte Verwirklichung einzusetzen? Die Bundesregierung anerkennt die Dringlichkeit der Realisierung der transeuropäischen Netze als wirksamen Beitrag zu Wachstum und Beschäftigung im Sinne des Weißbuchs der EG-Kommission von 1993. Die Bundesregierung unternimmt gegenwärtig erhebliche Anstrengungen, um im Vermittlungsverfahren zwischen Rat und Europäischem Parlament eine Kompromißfindung und damit die Verabschiedung der Leitlinien für den Aufbau eines transeuropäischen Verkehrsnetzes zu erreichen. Diese Leitlinien sollen neben der Beschreibung und Darstellung des schrittweise zu entwickelnden transeuropäischen Verkehrsnetzes Festlegungen treffen, wie die Europäische Union den Auf- und Ausbau in den Mitgliedstaaten unterstützen kann. Die Kosten für die Realisierung dieses Netzes belaufen sich EU-weit auf geschätzte 400 Mrd. ECU = rd. 800 Mrd. DM. Die Leitlinien sind aber kein Finanzierungsplan. Anlage 23 Antwort des Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Frage des Abgeordneten Dr. Egon Jüttner (CDU/CSU) (Drucksache 13/4818 Frage 55): Was unternimmt die Bundesregierung, damit der Schüleraustausch zwischen Deutschland und den USA nicht durch Vermittler- und Betreuungsorganisationen belastet wird, die ihren Aufgaben, der Völkerverständigung zu dienen, nicht gerecht werden? Schüleraustauschprogramme mit Schulen in den USA werden von zahlreichen Vermittlungs- und Betreuungsorganisationen angeboten. a) Im Bereich des öffentlich geförderten Schüleraustauschs: Sein zentrales Instrument ist das vom Auswärtigen Amt finanzierte German American Partnership Program, das seit seiner Einrichtung im Jahr 1983 über 110 000 deutschen und amerikanischen Schülern Aufenthalte bei ihren Partnerschulen ermöglicht hat. Weiter gibt es einige etablierte Austauschorganisationen, die vom Auswärtigen Amt kleinere Zuschüsse erhalten. Diese Programme stoßen bei den Teilnehmern auf sehr gute Resonanz. b) Der überwiegende Teil des Schüleraustauschs mit den USA wird jedoch von gewerblichen Anbietern organisiert. Sie vermitteln neben der Flugreise Gastfamilien und Gastschulen. Bei diesen Organisationen schwankt die Qualität beträchtlich. Die Angebote unterliegen wegen der Vielzahl der Anbieter jedoch einem scharfen Wettbewerb. Darüber hinaus kann ein Teilnehmer bei mangelhafter Betreuung durch die Austauschorganisation Ansprüche gerichtlich geltend machen. c) Informationen über sinnvolle Gestaltungen eines US-Aufenthalts sind bei dem mit Mitteln des Auswärtigen Amts geförderten Pädagogischen Austauschdienst der Kultusministerkonferenz der Länder sowie allen Kultusministerien der Länder erhältlich. Ratsuchenden Eltern und Schülern wird auch empfohlen, im Buchhandel erhältliche Publikationen zu konsultieren, die bei der Auwahl einer zuverlässigen Organisation hilfreich sein können.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Rita Süssmuth


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Weitere Fragen?

    (Gila Altmann [Aurich] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nicht zu diesem Thema!)

    - Hierzu nicht. Gibt es noch Fragen zu diesem Themenkomplex?

    (Dr. Heidi Knake-Werner [PDS]: Ich habe noch eine Frage!)

    - Frau Knake-Werner, Sie hatten zwei Fragen. Sie dürfen im Augenblick also nicht mehr fragen. Zu einem neuen Themenkomplex dürfen Sie sich wieder melden.
    Zu diesem Themenkomplex gibt es also keine Fragen mehr.
    Gibt es zu den beiden anderen Themenkomplexen
    - Umsetzung des Aktionsprogramms und Mitglieder der Kommissionen - noch Fragen? - Das ist offensichtlich nicht der Fall.

    (Andreas Storm [CDU/CSU]: Doch! Dr.Ing. Dietmar Kansy [CDU/CSU]: Und zu den freien Fragen!)

    - Bitte schön, Herr Storm.


Rede von Andreas Storm
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Herr Minister, können Sie uns etwas über die Zusammensetzung der Rentenreformkommission sagen?

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Norbert Blüm


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Wir haben heute, wie angekündigt, eine Kommission zur Fortentwicklung der Rentenversicherung bestellt. Wir versprechen uns von dieser Kommission eine Versachlichung der Diskussion und wichtige Beiträge zur Weiterentwicklung des Rentensystems.
    Diese Kommission ist zusammengesetzt aus Wissenschaftlern mit hoher Autorität und von hohem Rang, aus Sachverständigen der Rentenversicherung und aus bewährten Praktikern. An dieser Rentenkommission werden teilnehmen: Herr Professor Schmähl, der Vorsitzende des Sozialbeirates; Herr Professor Peffekoven, bekannt als Mitglied des Wissenschaftlichen Beirates beim Bundesministerium der Finanzen, vor allen Dingen aber auch als Mitglied des Sachverständigenrates; aus dem Bereich der Rentenversicherungsträger Herr Dr. Rische, der Präsident der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte; Herr Professor Ruland, Direktor des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger; ferner als Sachverständige aus dem Bereich der Versicherungs-, Wirtschafts- und Finanzwissenschaft: Frau Professor Allmendinger; Herr Roland Berger; Frau Professor Gisela Färber; Herr Professor Heubeck, der ja gerade auf dem Gebiet der betrieblichen Altersversicherung schon bisher wichtige Beiträge geleistet hat; Frau Professor Landenberger; Herr Professor Meinhard Miegel; Frau Professor Helga Pollak; Herr Professor Bert Rürup. Schließlich die Praktiker - Sachverständige mit einer großen Praxis -: Herr Cronenberg; Herr Matthöfer, der ehemalige Finanzminister; Herr Professor Reiter, der ehemalige Präsident des Bundessozialgerichts. Hinzu kommt ein Vertreter der Deutschen Bundesbank.
    Ich glaube, diese Kommission kann sich mit hohem Sachverstand und großer Autorität dieser Frage zuwenden.