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Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute stehen alle dem Bundestag zur Verfügung gestellten Vorschläge zur Änderung und Korrektur der Rentenüberleitung zur Debatte. Eigentlich wäre das ein Anlaß zur Freude, wenn die Vorschläge wirklich gegeneinander abgewogen werden könnten. Aber im selben Atemzug sollen der Entwurf der Regierungskoalition eingebracht und alle Oppositionsanträge und -gesetzentwürfe weggestimmt werden.
Wie hatte doch noch am 18. April Herr Kollege Hörster von der CDU/CSU die SPD, die die Aufsetzung ihres Gesetzentwurfes auf die Tagesordnung begehrte, beschwichtigt: Die Einführung des Gesetzentwurfes der Bundesregierung nach seiner Rückkehr aus dem Bundesrat sei abzuwarten, damit dann „im Gesamtspektrum dieser komplizierten Materie alle Positionen beleuchtet werden können". Aber das wäre wohl zuviel des Guten an parlamentarischsachlichem Stil gewesen.
So wird sich das weitere parlamentarische Verfahren nur um den Regierungsentwurf drehen. Es ist bedauerlich, daß der diskussionswürdige Vorschlag des Berliner Senats nicht bis in den Bundestag vordringen konnte.
Wir haben sehr wohl registriert, daß das vor allem an der ablehnenden Haltung des einzigen rein SPD-regierten ostdeutschen Bundeslandes, Brandenburgs, lag, während dagegen die SPD im Bundestag die völlige Abschaffung des Rentenstrafrechts propagiert. Im übrigen, Herr Kollege Lühr, denke ich, daß zumindest der SPD-Gesetzentwurf nach Ihren Ausführungen heute eine Mehrheit bekommen könnte.
Daß die Bundesregierung heute überhaupt einen derartigen Gesetzentwurf vorlegt, sehen wir allerdings auch als ein Verdienst des unermüdlichen parlamentarischen Bemühens der PDS zur konsequenten Beseitigung des Mißbrauchs von Rentenrecht als Strafrecht an.
- Ich weiß gar nicht, warum Sie so wütend sind.
Wer hätte vor nicht allzulanger Zeit angenommen, daß ein großer Teil der Betroffenen wirklich ohne jede willkürliche Begrenzung davonkommt? Andererseits bleibt sich aber eine konservative Regierung mit der Anwendung des uralten Prinzips „Teile und herrsche" treu. Neu wird willkürlich definiert, wer nun als besonders „systemverbunden" eingestuft wird und dafür mit der Rente bestraft bleibt.
Die PDS kann auch schwerlich trösten, daß das Gesetz ein Schritt in die richtige Richtung ist. Dem müßten aber bald weitere folgen. Doch wie lange war der Zeitraum zwischen Einsicht, Versprechen, Hoffen und Tat? Wir befürchten: Wenn das Gesetz der Bundesregierung verabschiedet ist, wird das Kapitel Rentenüberleitung in dieser Legislaturperiode nicht wieder aufgeklappt. Wir wollen nicht bis zum Jahr 2000 auf die anderen notwendigen Änderungen warten und werden das Gesetzgebungsverfahren nutzen, um mit Änderungsanträgen all das einzubringen, was nach unserer Meinung korrigiert werden muß, so da wäre: die völlige Beseitigung des Strafrechts, und zwar rückwirkend.
Eine unverzeihliche Unterlassung ist für uns, sich nicht den Überführungslücken bei DDR-Anwartschaften zuzuwenden wie der Anerkennung der Zeiten von Blinden und Sonderpflegegeldempfänger und -empfängerinnen, den Zeiten sogenannter mithelfender Ehefrauen von Land- und Forstwirten, Handwerkern und anderen Selbständigen, der Anerkennung von Aspiranturen und Frauensonderstudien. Sie kennen das alles inzwischen. Zum wiederholten Male will ich darauf aufmerksam machen, daß sich dann auch viele Auffüllbeträge erübrigen würden, die mittlerweile völlig sinnwidrig abgeschmolzen werden. Deshalb fordern wir den Stopp.
Überfällig ist für uns, sich endlich auch mit dem Versorgungsunrecht zu beschäftigen, das Tausende Angehörige von Zusatz- und Sonderversorgungen trifft. Altersruhegelder von Angehörigen der Intelligenz, des öffentlichen Dienstes -