Rede von
Uwe-Bernd
Lühr
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(F.D.P.)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir unterhalten uns heute wieder einmal über das leidige Thema RentenÜberleitungsgesetz, obwohl der Korrekturbedarf in diesem Hohen Haus längst festgestellt worden ist und von niemandem geleugnet wird.
Neben den schon im parlamentarischen Verfahren behandelten Entwürfen liegt heute - ich muß wirklich sagen: leider erst heute; Herr Minister, hören Sie gut zu - der Entwurf der Bundesregierung vor, dem der Bundesrat in seiner 696. Sitzung am 3. Mai vom Grundsatz her zugestimmt hat. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung enthält leider nicht - wie meine Partei es für erforderlich gehalten hat - die vollständige Aufhebung des sogenannten Kappungskataloges auf Grund der Zugehörigkeit zu bestimmten Gehaltsgruppen und Versorgungssystemen. Der Kreis der Betroffenen wird lediglich kleiner, allerdings um 75 Prozent.
Das Problem der Novellierung des Renten-Überleitungsgesetzes, welches von allen Seiten gesehen wird, lag von Beginn an in der Tatsache, daß die Konsensfindung über Art und Umfang der Novellierung sowohl in der Koalition als auch zwischen und mit den neuen Bundesländern sehr schwierig war.
Herausgekommen ist mit dem Regierungsentwurf ein Kompromiß, der vielen Betroffenen hilft und der auch die Akzeptanz der neuen Bundesländer gefunden hat. Deshalb ist dieser Entwurf der Regierung auch der einzige, der reelle Chancen hat, mehrheitlich in diesem Hohen Hause angenommen zu werden. Nur aus diesem Grund lehnt die F.D.P.-Fraktion alle anderen heute zur Beratung stehenden Anträge ab.
Die Regelungen, die im Regierungsentwurf vorgesehen sind, finden im übrigen auch die Zustimmung fast aller Betroffenenverbände.
Der Regierungsentwurf erfüllt eine Reihe von Forderungen nicht. So schweigt er sich zum Beispiel über die angemeldeten Ansprüche der ehemaligen Post- und Bahnbediensteten und Mitarbeiter im Gesundheitswesen aus. Auch von der freiwilligen Zu-
Uwe Lühr
satzrente findet sich darin kein Wort. Ich hätte mir hier einiges mehr gewünscht.
Der inneren Vereinigung wäre es nur förderlich, wenn in den kommenden Ausschußberatungen zügig ein breiter Konsens in diesem Hause vorbereitet werden könnte. Auch dazu ist die Opposition herzlich eingeladen.
Die rasche Verabschiedung der Änderung des Renten-Überleitungsgesetzes ist auch eine Frage der politischen Glaubwürdigkeit, gerade in einer Zeit, in der Sparen und Zukunftsfähigkeit sozialer Sicherungssysteme im Mittelpunkt der Diskussion stehen. Die Betroffenen haben mit viel Geduld auf eine politische Lösung der aus ihrer Sicht bisher ungerechten Behandlung gewartet. Es ist an der Zeit, zu dieser Lösung zu kommen und die Betroffenen nicht weiter zu enttäuschen.