Rede von
Rudolf
Kraus
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Begrenzungen wird es weiterhin geben für Personen, die auf Grund der Wahrnehmung politischer Verantwortung oder Mitverantwortung in der ehemaligen DDR ein besonders hohes Einkommen erzielt haben. Es geht um Personen ab der Funktion eines Hauptabteilungsleiters der Gehaltsstufe E 3 im Staatsapparat und um Personen in vergleichbaren Gehaltsstufen in anderen Bereichen, wie zum Beispiel bei der NVA, bei der Volkspolizei oder beim Zoll. Für die Zeit der Ausübung solcher Tätigkeiten wird das Einkommen weiterhin nur in begrenztem Umfang bei der Rentenberechnung zugrunde gelegt, und zwar in Höhe des jeweiligen Durchschnittsentgelts.
Für alle anderen Personen wird das tatsächlich bezogene Einkommen in vollem Umfang berücksichtigt. Hierdurch wird - abgesehen von den ehemaligen Mitarbeitern der Stasi - die Anzahl der Fälle, in denen Einkommensbegrenzungen vorzunehmen sind, von derzeit etwa 100 000 auf 25 000 reduziert.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bin der festen Überzeugung: Die Neuordnung der Begrenzungsregelungen ist auch für die Verfolgten und Benachteiligten im SED-Regime akzeptabel. Unsere Neuordnung stellt sicher, daß überdurchschnittlich hohe Einkommen auch künftig nicht zu überdurchschnittlich hohen Renten führen. Dies gilt für Personen, die für die gesamtgesellschaftlichen Zustände in der DDR in besonderer Weise Verantwortung getragen haben. Eine Besserstellung gegenüber Personen, die in der ehemaligen DDR keine Karriere ma-
Parl. Staatssekretär Rudolf Kraus
chen konnten oder auch wollten, soll weiterhin nicht erfolgen.
Darüber hinaus sollen mit dem Gesetz auch Härten beseitigt werden, die sich nach geltendem Recht dadurch ergeben, daß Dienstbeschädigungsrenten neben Altersrenten oder Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit nicht geleistet werden können. Für Dienstbeschädigungen soll künftig neben der Rente aus der Rentenversicherung ein Dienstbeschädigungsausgleich entsprechend den Regelungen im Beamten- oder Soldatenversorgungsrecht gezahlt werden.
Jeder weiß, daß es keinen Königsweg in der sehr schwierigen Frage der Einkommensbegrenzung für bestimmte Angehörige von Zusatz- und Sonderversorgungssystemen in der ehemaligen DDR gibt.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf haben wir eine vernünftige Lösung gefunden, die nach dem Ergebnis der Beratungen im Bundesrat am 3. Mai dieses Jahres von den Ländern unterstützt, zumindest aber mitgetragen wird. Darum bitte ich auch Sie um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf.
Danke schön.