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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 13103

  • date_rangeDatum: 8. Mai 1996

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    Plenarprotokoll 13/103 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 103. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 8. Mai 1996 Inhalt: Tagesordnungspunkt 1: Fragestunde - Drucksache 13/4403 vom 3. Mai 1996 - Auswirkungen des bayerischen Schwangerenhilfeergänzungsgesetzes MdlAnfr 4 Rita Grießhaber BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Antw PStSekr'in Gertrud Dempwolf BMFSFJ 9025 B ZusFr Rita Grießhaber BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 9025 C ZusFr Dr. Edith Niehuis SPD 9025 D ZusFr Ulla Schmidt (Aachen) SPD . . 9026 A ZusFr Margot von Renesse SPD . . . 9026 A ZusFr Christel Hanewinckel SPD . . . 9026 B ZusFr Dr. Jürgen Meyer (Ulm) SPD . . 9026 C ZusFr Ingrid Holzhüter SPD 9026 C ZusFr Erika Reinhardt CDU/CSU . . . 9026 D Aushändigung der zum Schwangerschaftsabbruch erforderlichen Beratungsbescheinigung in Bayern MdlAnfr 5, 6 Simone Probst BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Antw PStSekr'in Gertrud Dempwolf BMFSFJ 9027B, 9029 B ZusFr Simone Probst BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 9027B, 9029 C ZusFr Hanna Wolf (München) SPD . . 9027 C ZusFr Dr. Edith Niehuis SPD 9028 A ZusFr Margot von Renesse SPD . . . 9028 B ZusFr Hubert Hüppe CDU/CSU . . . 9028 C ZusFr Heidi Wright SPD 9028 D ZusFr Dr. Jürgen Meyer (Ulm) SPD . . 9028 D ZusFr Christina Schenk PDS 9029 C Zulassung von Ärzten für die Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchs in Bayern MdlAnfr 7, 8 Irmingard Schewe-Gerigk BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Antw PStSekr'in Gertrud Dempwolf BMFSFJ 9029D, 9030 D ZusFr Irmingard Schewe-Gerigk BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 9030A, 9031 A ZusFr Christel Hanewinckel SPD . . . 9030 B ZusFr Hubert Hüppe CDU/CSU . . . 9030 C ZusFr Hanna Wolf (München) SPD . . 9030 D ZusFr Ulla Schmidt (Aachen) SPD . . 9031A ZusFr Dr. Jürgen Meyer (Ulm) SPD . . 9031B Einführung eines verpflichtenden zweiten ärztlichen Beratungsgesprächs vor einem Schwangerschaftsabbruch in Bayern MdlAnfr 9 Kerstin Müller (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Antw PStSekr'in Gertrud Dempwolf BMFSFJ 9031 C ZusFr Kerstin Müller (Köln) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 9031 C ZusFr Dr. Edith Niehuis SPD 9031 D ZusFr Hubert Hüppe CDU/CSU . . . 9032 A ZusFr Hanna Wolf (München) SPD . . 9032A Kritik der bayerischen Landesregierung betr. Einhaltung der Regelungsaufträge des Bundesverfassungsgerichtes bei Schwangerschaftsabbrüchen; Unterstützung der Entscheidung für die Austragung eines Kindes MdlAnfr 10, 11 Christine Scheel BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Antw PStSekr'in Gertrud Dempwolf BMFSFJ 9032C, 9033 B ZusFr Christine Scheel BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 9032C, 9033 C ZusFr Margot von Renesse SPD . 9033A, 9034 B ZusFr Heidemarie Lüth PDS 9033 B ZusFr Ulla Schmidt (Aachen) SPD . . 9034 A ZusFr Ingrid Holzhüter SPD 9034 A ZusFr Christel Hanewinckel SPD . . . 9034 C Auswirkungen des bayerischen Schwangerenhilfeergänzungsgesetzes MdlAnfr 12 Rita Grießhaber BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Antw PStSekr'in Dr. Sabine BergmannPohl BMG 9034 D ZusFr Rita Grießhaber BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 9034 D Auswirkungen der in Bayern geplanten Beschränkung der Zahl von Schwangerschaftsabbrüchen in Arztpraxen und durch Belegärzte auf das Komplikations- und Sterblichkeitsrisiko; 25 %-Regelung für Einnahmen aus Abbrüchen MdlAnfr 13, 14 Andrea Fischer (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Antw PStSekr'in Dr. Sabine BergmannPohl BMG 9035 B ZusFr Margot von Renesse SPD . . . 9035 C Ermittlungsverfahren beim Bundeskriminalamt; Arbeitsaufwand für diese und andere Aufgaben MdlAnfr 27, 28 Dietmar Schlee CDU/CSU Antw PStSekr Eduard Lintner BMI . . . 9036A, B ZusFr Dietmar Schlee CDU/CSU . . . . 9036 A ZusFr Hans Büttner (Ingolstadt) SPD . . 9036 B Verwendung des für die Kapitalentschädigung nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz nicht verbrauchten Betrages zur Wiedergutmachung von politischem SBZ- bzw. DDR-Unrecht MdlAnfr 29 Rolf Schwanitz SPD Antw PStSekr Rainer Funke BMJ . . . 9036 C ZusFr Rolf Schwanitz SPD 9036 D ZusFr Hans-Joachim Hacker SPD . . . 9037B Aufnahme der vermögensrechtlichen Anträge, insbesondere älterer Rehabilitierter, in den „Prioritätenkatalog für die Bearbeitung der Anträge nach dem Vermögensgesetz und dem Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz " MdlAnfr 32 Rolf Schwanitz SPD Antw PStSekr'in Irmgard Karwatzki BMF 9037 D ZusFr Rolf Schwanitz SPD 9037 D Anpassung der Einkommensteuerrichtlinien Abschnitt 188 § 33 EStG betr. Badekuren von Kindern an die Verwaltungspraxis der gesetzlichen Krankenkassen MdlAnfr 35, 36 Hans Büttner (Ingolstadt) SPD Antw PStSekr'in Irmgard Karwatzki BMF 9038B, D ZusFr Hans Büttner (Ingolstadt) SPD . . 9038D, 9039 A Verhandlungen zwischen Südafrika und der EU betr. einen uneingeschränkten Marktzugang für verschiedene Agrarprodukte MdlAnfr 43, 44 Wolfgang Schmitt (Langenfeld) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Antw PStSekr Dr. Norbert Lammert BMWi 9039B, 9040 A ZusFr Wolfgang Schmitt (Langenfeld) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 9039 C Zusatztagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bundesregierung zu den Vorschlägen von Bundesminister Dr. Waigel und Bundesminister Seehofer hinsichtlich der Veränderungen des Rentenversicherungssystems Rudolf Dreßler SPD 9040 C Eduard Oswald CDU/CSU 9041 C Andrea Fischer (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 9042 C Dr. Gisela Babel F.D.P 9043 C Petra Bläss PDS 9044 C Dr. Norbert Blüm, Bundesminister BMA 9045 B Ulrike Mascher SPD 9047 A Renate Jäger SPD 9048 A Peter Dreßen SPD 9049 A Rudolf Scharping SPD 9050 B Nächste Sitzung 9051 C Berichtigung 9051 Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 9053* A Anlage 2 Basis für die Zahlung des Nutzungsentgelts I einer künftigen Transrapidbetreibergesellschaft an den Bundeshaushalt MdlAnfr 1- Drs 13/4515 - Elke Ferner SPD SchrAntw PStSekr Johannes Nitsch BMV 9053 * C Anlage 3 Weiterentwicklung hochdichter Uranbrennstoffe für Forschungsreaktoren sowie Einsatz von hochangereichertem Uran (HEU) im geplanten Forschungsreaktor München II (FRM II) MdlAnfr 2 - Drs 13/4515 - Horst Kubatschka SPD SchrAntw PStSekr Bernd Neumann BMBF 9053 * D Anlage 4 Beeinträchtigung der Forschungsfreiheit Deutschlands durch Bestimmungen im Umwelt-, Natur- und Datenschutz MdlAnfr 3 - Drs 13/4515 - Dr. Egon Jüttner CDU/CSU SchrAntw PStSekr'in Cornelia Yzer BMBF 9054 * A Anlage 5 Stand der Umsetzung eines deutsch-tschechischen Abkommens zur Verbesserung der Umweltsituation, insbesondere Reduzierung der Luftschadstoffe; Abbau der Luftverschmutzung im Erzgebirge MdlAnfr 15, 16 - Drs 13/4515 -Iris Follak SPD SchrAntw PStSekr Walter Hirche BMU . 9054' B Anlage 6 Umfang der in Deutschland hergestellten Kompostmenge; Festlegung von Schadstoffgrenzwerten im Entwurf der Kompostverordnung MdlAnfr 17, 18 - Drs 13/4515 - Helmut Lamp CDU/CSU SchrAntw PStSekr Walter Hirche BMU . 9055* A Anlage 7 Begnadigung und Ausreisegenehmigung für in Nigeria von der Hinrichtung bedrohte Ogoni MdlAnfr 19 - Drs 13/4515 -Dr. Dagmar Enkelmann PDS SchrAntw StMin Dr. Werner Hoyer AA . 9055 * C Anlage 8 Information Algeriens über Erfahrungen bei der Umstrukturierung von Staatsbetrieben; innerbetriebliche Verwendung der deutschen Sprache in deutschen Firmen im Ausland MdlAnfr 20, 21- Drs 13/4515 - Benno Zierer CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. Werner Hoyer AA . 9055 * D Anlage 9 Haltung der Bundesregierung zum Bau einer Giftgasanlage in Tarhuna/Libyen unter Beteiligung deutscher Zulieferer MdlAnfr 22, 23 - Drs 13/4515 - Gernot Erler SPD SchrAntw StMin Dr. Werner Hoyer AA . 9056 * B Anlage 10 Aufnahme von in Nigeria von der Hinrichtung bedrohte Ogoni in der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr 24 - Drs 13/4515 - Dr. Dagmar Enkelmann PDS SchrAntw PStSekr Eduard Lintner BMI . 9056* D Anlage 11 Asylbewerbungen zairischer Oppositioneller in Deutschland MdlAnfr 25 - Drs 13/4515 - Horst Kubatschka SPD SchrAntw PStSekr Eduard Lintner BMI . 9057* A Anlage 12 Anstieg der Kriminalität bei strafunmündigen Kindern unter 14 Jahren MdlAnfr 26 - Drs 13/4515 - Dr. Egon Jüttner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Eduard Lintner BMI . 9057* C Anlage 13 Ergreifung des iranischen Geheimdienstministers Fallahian gem. Haftbefehl; Ergebnisse der Gespräche mit dem stellvertretenden iranischen Außenminister Vaezi MdlAnfr 30, 31- Drs 13/4515 - Norbert Gansel SPD SchrAntw PStSekr Rainer Funke BMJ . . 9057 * D Anlage 14 Ursachen der Haushaltsmisere; Ausplünderung der Sozialkassen für „Fremdleistungen'' MdlAnfr 33, 34 - Drs 13/4515 - Dr. Klaus Rose CDU/CSU SchrAntw PStSekr'in Irmgard Karwatzki BMF 9058* C Anlage 15 Verkauf des Sylter Flughafens durch den Bund MdlAnfr 37, 38 - Drs 13/4515 - Jürgen Koppelin F.D.P. SchrAntw PStSekr'in Irmgard Karwatzki BMF 9059* A Anlage 16 Chinesische Billigimporte von Heimwerkermaschinen mit amtlichen deutschen und europäischen Sicherheitsprüfsiegeln MdlAnfr 39, 40 - Drs 13/4515 - Hans-Eberhard Urbaniak SPD SchrAntw PStSekr Dr. Norbert Lammert BMWi 9059* B Anlage 17 Notwendigkeit einer Tourismus-Subventionierung durch die EU in Ländern mit entwickelter Infrastruktur, wie z. B. den Seychellen MdlAnfr 41, 42 - Drs 13/4515 - Dr. Olaf Feldmann F.D.P. SchrAntw PStSekr Dr. Norbert Lammert BMWi 9059* D Anlage 18 Neuregelung der Vergabe von Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur"; Ausgleichsmaßnahmen für die von der Truppenreduzierung betroffenen Landkreise Trier, Bitburg-Prüm und Bernkastel-Wittlich MdlAnfr 45, 46 - Drs 13/4515 -Dr. Elke Leonhard SPD SchrAntw PStSekr Dr. Norbert Lammert BMWi 9060* B 103. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 8. Mai 1996 Beginn: 13.00 Uhr
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    Berichtigung 97. Sitzung, Seite II, Anlage 2 und Seite 8646 C, 4. Zeile von oben: Statt „Wolfgang Gröbl" ist „Walter Hirche" zu lesen. Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Altmann (Aurich), BÜNDNIS 8. 5. 96 Gila 90/DIE GRÜNEN Antretter, Robert SPD 8. 5. 96 * Beer, Angelika BÜNDNIS 8. 5. 96 90/DIE GRÜNEN Bühler (Bruchsal), Klaus CDU/CSU 8. 5. 96 * Dr. Däubler-Gmelin, Herta SPD 8. 5. 96 Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 8. 5. 96 Francke (Hamburg), CDU/CSU 8. 5. 96 Klaus Fuhrmann, Arne SPD 8. 5. 96 Gleicke, Iris SPD 8. 5. 96 Gröbl, Wolfgang CDU/CSU 8. 5. 96 Hornung, Siegfried CDU/CSU 8. 5. 96 Dr. Jacob, Willibald PDS 8. 5. 96 Dr. Kinkel, Klaus F.D.P. 8. 5. 96 Köhne, Rolf PDS 8. 5. 96 Dr. Kohl, Helmut CDU/CSU 8. 5. 96 Kuhlwein, Eckart SPD 8. 5. 96 Lederer, Andrea PDS 8. 5. 96 Maaß (Wilhelmshaven), CDU/CSU 8. 5. 96 Erich Mehl, Ulrike SPD 8. 5. 96 Mertens, Angelika SPD 8. 5. 96 Neumann (Bramsche), SPD 8. 5. 96 Volker Reichardt (Mannheim), CDU/CSU 8. 5. 96 Klaus Dieter Schönberger, Ursula BÜNDNIS 8. 5. 96 90/DIE GRÜNEN Siebert, Bernd CDU/CSU 8. 5. 96 Spranger, Carl-Dieter CDU/CSU 8. 5. 96 Thiele, Carl-Ludwig F.D.P. 8. 5. 96 Vosen, Josef SPD 8. 5. 96 Wettig-Danielmeier, Inge SPD 8. 5. 96 Wittmann (Tännesberg), CDU/CSU 8. 5. 96 Simon Zierer, Benno CDU/CSU 8. 5. 96* * für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Johannes Nitsch auf die Frage der Abgeordneten Elke Ferner (SPD) (Drucksache 13/4515 Frage 1): Was ist die Basis für die Zahlung des Nutzungsentgelts I einer künftigen Transrapidbetreibergesellschaft an den Bundeshaushalt; die im Bericht des Bundesministeriums für Verkehr vom 9. April 1996 für den Haushaltsausschuß genannten „nominal 5,6 Mrd. DM" oder die im gleichen Bericht genannten voraussichtlichen Fahrweginvestitionen von 7,4 Mrd. DM? Die Fahrweginvestitionen belaufen sich nach Preisstand 1993 auf 5,6 Milliarden DM, die sich bei einer angenommenen durchschnittlichen Preissteigerungsrate von 3 % pro Jahr auf 7,4 Milliarden DM erhöhen würde. Der Betrag von 5,6 Milliarden DM soll nominal analog zum Bahnreformmodell in 40 Jahren in Höhe der jährlichen Abschreibung mit 138 Millionen DM als Nutzungsentgelt I zurückgezahlt werden. Bei 7,4 Milliarden DM ergäbe sich ein entsprechendes Nutzungsentgelt von 185 Milliarden DM pro Jahr. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Bernd Neumann auf die Frage des Abgeordneten Horst Kubatschka (SPD) (Drucksache 13/4515 Frage 2): Wie reagiert die Bundesregierung auf das wieder aufgenommene Programm des US-Energieministeriums zur Weiterentwicklung hochdichter Uranbrennstoffe für Forschungsreaktoren, und welche Konsequenzen wird sie im Hinblick auf den Einsatz von hochangereichertem Uran (HEU) im geplanten Forschungsreaktor München II (FRM II) daraus ziehen? Es existiert kein hochdichter Kernbrennstoff, der mit niedrig angereichertem Uran (LEU) für den Einsatz im geplanten FRM II geeignet wäre. Die bislang in Europa und in den USA entwickelten dichteren Brennstoffe sind für den Einsatz in den vorhandenen deutschen Forschungsreaktoren geeignet. Die Bundesregierung unterstützt daher seit langem die Anstrengung der Betreiber, die Umstellung dieser Reaktoren auf LEU voranzutreiben. Zwischen technischen Experten ist aber unstrittig, daß die Entwicklung eines hochdichten Brennstoffs, der den Einsatz von lediglich mit 20 % angereichertem Uran im FRM II des vorliegenden Konzepts ermöglicht, derzeit ausgeschlossen ist. Die Bundesregierung wird dennoch allen Informationen über die Entwicklung neuer Brennstoffe sorgsam nachgehen. Sie bemüht sich derzeit um nähere Informationen über das - nach einem längeren Stillstand wieder angelaufene - Programm des US-Energieministeriums zur Weiterentwicklung hochdichter Uranbrennstoffe für Forschungsreaktoren. Anlage 4 Antwort der Parl. Staatssekretärin Cornelia Yzer auf die Frage des Abgeordneten Dr. Egon Jüttner (CDU/CSU) (Drucksache 13/4515 Frage 3): Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, damit die im Grundgesetz garantierte Forschungsfreiheit in Deutschland gewährleistet bleibt und nicht durch Bestimmungen des Umwelt- und Naturschutzes sowie des Datenschutzes tangiert wird, die sich forschungsbehindernd auswirken könnten? Die Bundesregierung setzt einen deutlichen Akzent ihrer Forschungspolitik auf die Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen für Forschung und Innovation. Es ist das Ziel der Bundesregierung, bereits in laufenden Gesetzgebungsverfahren aus allen Rechtsbereichen darauf hinzuwirken, daß Belange von Forschung und Innovation nicht - oder nur soweit im Interesse höherer Rechtsgüter nötig - beeinträchtigt werden. Im Hinblick auf bestehende Rechtsnormen hat die Bundesregierung im Anschluß an den Bericht der unabhängigen Expertenkommission für Planungs- und Genehmigungsverfahren Gesetzentwürfe zur Vereinfachung und Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren erarbeitet. Darin waren auch spezielle Belange der Forschung aufgnommen worden. Zu den in diesem Zusammenhang eingebrachten Gesetzen hat die erste Lesung im Deutschen Bundestag bereits stattgefunden, die Änderung der 4. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz, mit der eine weitgehende Freistellung von Forschung und Entwicklungsanlagen vom immissionsschutzrechtlichen Genehmigungserfordernis erreicht werden sollte, ist vom Bundesrat abgelehnt worden. Die Bundesregierung arbeitet derzeit an einer Neuformulierung. Bezüglich des Datenschutzes, der Teil unserer verfassungsrechtlichen Ordnung ist, muß man unterscheiden zwischen Behinderungen aufgrund der Sensibilität personenbezogener Daten und Defiziten bei der Anwendung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), insbesondsere bei der Prüfung einer Übermittlung von Daten für Forschungsvorhaben. Es entspricht nicht dem BDSG, wenn Datenschutz pauschal als Begründung gegen jede Datenübermittlung für Forschungsarbeiten herhalten muß. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Walter Hirche auf die Fragen der Abgeordneten Iris Follack (SPD) (Drucksache 13/4515 Fragen 15 und 16): Wie ist der Stand der Umsetzung eines deutsch-tschechischen Abkommens zur Verbesserung der Umweltsituation im Hinblick auf die angestrebte Reduzierung der Luftschadstoffe, die die grenznahen Gebiete in Deutschland belasten? Welche Maßnahmen erwägt die Bundesregierung, im Rahmen ihrer Zuständigkeiten zu einem Abbau von Luftverschmutzung im Erzgebirge beizutragen, die sich auch auf die im Aufbau befindliche Fremdenverkehrswirtschaft nachteilig auswirkt? Zu Frage 15: Ein Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Tschechischen Republik über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Umweltschutzes wird voraussichtlich demnächst gezeichnet. Dieser Vertrag wird die rechtliche Grundlage für die Zusammenarbeit beider Staaten im Bereich des Umweltschutzes bilden. Ziel der Zusammenarbeit ist die nachhaltige Verbesserung des Zustandes der Umwelt insbesondere in den Grenzregionen. Die Vertragsparteien verpflichten sich, Maßnahmen zur Verhütung und Verminderung grenzüberschreitender Umweltbeeinträchtigungen zu ergreifen. Das Abkommen sieht die Einrichtung einer Gemeinsamen Umweltkommission vor. Die Kommission wird die Zusammenarbeit leiten und koordinieren. In Anbetracht der Vielfalt und der Dringlichkeit der Deutschland und die Tschechische Republik gemeinsam berührenden Umweltfragen hat die Umweltkommission ihre Tätigkeit bereits im März 1996 aufgenommen. Zu Frage 16: Die tschechische Regierung unternimmt große Anstrengungen, um die Emissionen im nordböhmischen Industriebecken deutlich zu vermindern. Für die Hauptemittenten der Region, die vom tschechischen Energieversorger CEZ a. s. betriebenen Braunkohlengroßkraftwerke, existiert seit Anfang der 90er Jahre ein sehr ehrgeiziges Entschwefelungsprogramm, das bis 1998 vollzogen werden soll. Die Sanierungsbemühungen der tschechischen Regierung werden von der Bundesregierung gerade wegen der Umweltprobleme an der gemeinsamen Grenze nachdrücklich unterstützt. So hatte bereits Ende 1992 das Bundesumweltministerium 23,5 Millionen DM für die Sanierung des Kraftwerks Prunerov I bereitgestellt, die inzwischen durchgeführt ist. Am 19. Dezember 1994 wurden für zwei weitere Fördervorhaben aus dem Bereich der Luftreinhaltung völkerrechtliche Verträge abgeschlossen. Die CEZ wird demnach Fördermittel in Höhe von 8 Millionen DM für die Ausrüstung ihres braunkohlegefeuerten Kraftwerks Tisova I mit moderner Wirbelschichtfeuerungstechnologie erhalten. Mit bis zu 25,9 Millionen DM wird im 2. Fördervorhaben das in unmittelbarer Nähe zu Deutschland gelegene petrochemische Unternehmen Chemopetrol Litvinov a. s. bei der Entschwefelung und Entstaubung unterstützt. Für diese Vorhaben wurden anspruchsvolle westliche Standards durchgesetzt, die für die weitere Sanierung insgesamt Beispielcharakter erlangt haben. Darüber hinaus hat die Bundesregierung nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Luftverschmutzung im Erzgebirge am 26. und 27. März 1996 konkrete Maßnahmen hinsichtlich der im Winter 1995/96 aufgetretenen Immissionsbelastungen im Erzgebirge, die durch tschechische Industrieanlagen und hier vor al- lem durch die Druckvergasungsanlage in Vresova verursacht wurden, vereinbart. Daneben setzt sich die Bundesregierung dafür ein, daß für umweltverbessernde Investitionsmaßnahmen in kleinerem Maßstab Fördermittel aus dem Regionalprogramm „Schwarzes Dreieck" und „PHARE-CBE" (grenzüberschreitende Zusammenarbeit Deutschland/Tschechien) der Europäischen Union zur Verfügung stehen. Gegenwärtiger Schwerpunkt ist die Unterstützung kommunaler Infrastrukturvorhaben. Zum weiteren gezielten Abbau von Immissionsbelastungen wird zur Zeit mit der tschechischen Regierung erörtert, ob mit finanzieller Unterstützung der Bundesregierung ein mobiles Meßsystem zur Bestimmung von Emissions- und Immissionsverhältnissen für die Region bereitgestellt werden kann. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Walter Hirche auf die Fragen des Abgeordneten Helmut Lamp (CDU/CSU) (Drucksache 13/4515 Fragen 17 und 18): In welchem Umfang hat die in der Bundesrepublik Deutschland hergestellte Kompostmenge seit der Forderung der Umweltministerkonferenz nach einer Kompostverordnung bis heute zugenommen? Wird die Bundesregierung im Entwurf der Kompostverordnung Schadstoffgrenzwerte für Kompost vorschlagen, welche eine Schadstoffanreicherung im Boden verhindert und mindestens den Bodengrenzwerten der Klärschlammverordnung entsprechen? Zu Frage 17: Die getrennte Erfassung biologisch abbaubarer Abfälle und deren Verarbeitung zu qualitativ hochwertigen Komposten war in den letzten Jahren von einer außerordentlichen Dynamik geprägt. Dies ist eine umweltpolitisch gewünschte Entwicklung. Die Bitte der Umweltministerkonferenz an den Bund, eine Kompost-VO zu erarbeiten, erfolgte anläßlich der 41. UMK am 24./25. November 1993. Im Jahr 1993 dürften gemäß einer Erhebung der Bundesgütegemeinschaft Kompost etwa 2,3 Millionen t Bioabfälle, dies entspricht einer hergestellten Kompostmenge von etwa 1,2 Millionen t, verarbeitet worden sein. Im Jahr 1995 wurden gemäß Angaben der Bundesgütegemeinschaft etwa 4 Millionen t Bioabfälle verarbeitet; dies entspricht der Erzeugung von rund 2 Millionen t Kompost. Zu Frage 18: Die Bundesregierung beabsichtigt in Kürze ihre Vorstellungen zu den Schadstoffgrenzwerten für Bioabfallkomposte zu veröffentlichen; es wird daher zum jetzigen Zeitpunkt davon abgesehen, konkrete Zahlenwerte in die Diskussion einzubringen. Es soll jedoch hinsichtlich des Schadstoffaspektes in Komposten darauf hingewiesen werden, daß durch das mittlerweile bestehende Gebot zur Getrennterfassung von Bioabfällen die wesentliche Voraussetzung zur Erzeugung schadstoffarmer Kompostqualitäten geschaffen wurde. Darüber hinaus erfolgt eine Kompostvermarktung in der Regel gemäß den für Gütezeichen festgelegten Bestimmungen oder entsprechend den Qualitätsvorgaben des Merkblattes M 10 der Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall. Anlage 7 Antwort des Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Frage der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann (PDS) (Drucksache 13/4515 Frage 19): Was unternimmt die Bundesregierung, um für die 19 in Nigeria von der Hinrichtung bedrohten Ogoni eine Begnadigung und Ausreisegenehmigung zu erreichen? Zur Zeit wird in Nigeria ein Strafprozeß gegen 19 Ogonis vorbereitet, die des Mordes und der Beihilfe zum Mord angeklagt sind. Die Bundesregierung setzt sich durch ihren Botschafter in Lagos dafür ein, daß das Verfahren nicht vor einem Sondergericht ohne Berufsmöglichkeit durchgeführt wird, sondern vor einem ordentlichen Gericht. Dies ist durch einstweilige Verfügung des Obersten Bundesgerichts in Lagos angeordnet worden, doch ist nicht gewährleistet, daß diese Anordnung auch befolgt wird. Dem Vertreter der Präsidentschaft der EU ist bisher lediglich zugesichert worden, daß interessierte Botschaften den Prozeß beobachten können. Die deutsche Botschaft wurde angewiesen, den Prozeß zu beobachten. Da ein Urteil noch nicht ergangen ist, nicht einmal der Prozeß eröffnet worden ist, stellt sich die Frage einer Begnadigung noch nicht. Anlage 8 Antwort des Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Fragen des Abgeordneten Benno Zierer (CDU/CSU) (Drucksache 13/4515 Fragen 20 und 21): Welche Bemühungen unternimmt die Bundesregierung, dem vom algerischen Staatspräsidenten Liamine Zeroual gegenüber Staatsminister Dr. Werner Hoyer im Februar 1996 in Algier geäußerten Wunsch zu entsprechen, daß Algerien von den (ost)deutschen Erfahrungen bei der Umstrukturierung von Staatsbetrieben profitiert? Wie wirkt die Bundesregierung darauf ein, daß deutsche Firmen im Ausland innerbetrieblich die deutsche - und nicht wie zumeist die englische - Sprache verwenden, und könnte aus Sicht der Bundesregierung die Motivation der deutschen Firmen zur Verwendung der deutschen Sprache dadurch gefördert werden, daß die deutschen Botschaften die jeweiligen Firmen politisch unterstützen, wenn es um staatliche Aufträge des Gastlandes geht? Zu Frage 20: In seinem Gespräch mit Staatsminister Hoyer in Algier am 12. März 1996 wünschte sich der algerische Staatspräsident Zeroual von Deutschland Verständnis und Unterstützung beim Umbau der algerischen Wirtschaft. In diesem Zusammenhang sprach Staatspräsi- dent Zeroual auch den Wunsch aus, daß Potential der deutschen Wirtschaft und die deutschen Erfahrungen mit der ehemaligen DDR für Algerien nutzbar zu machen. Konkrete Wünsche brachte die algerische Seite nicht vor. Das Auswärtige Amt hat anschließend der hießigen algerischen Botschaft mitgeteilt, daß das Bundesministerium für Wirtschaft bereit ist, mit der algerischen Seite unsere Erfahrungen bei der Privatisierung von Staatsbetrieben auszutauschen und entsprechende Unterlagen zu übermitteln. Zu Frage 21: Der Bundesregierung liegen keine Informationen dazu vor, welche Sprachen deutsche Firmen im Ausland innerbetrieblich verwenden. Die Bundesregierung geht davon aus, daß deutsche Firmen im Ausland die Entscheidung darüber, welche Sprache sie innerbetrieblich verwenden, rein unternehmerisch treffen. Gesichtspunkte der Flexibilität, Anpassungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit werden dabei eine wichtige Rolle spielen. Die Bundesregierung betrachtet es im übrigen als Selbstverständlichkeit, daß unsere Botschaften unsere Unternehmen im Ausland stets unterstützen; sie zieht daher nicht in Erwägung, die politische Unterstützung bei der Vergabe staatlicher Aufträge des Gastlandes durch Botschaften von der innerbetrieblichen Verwendung der deutschen Sprache durch deutsche Firmen im Ausland abhängig zu machen. Anlage 9 Antwort des Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Fragen des Abgeordneten Gernot Erler (SPD) (Drucksache 13/4515 Fragen 22 und 23): Ist der Bundesregierung bekannt, ob der CIA an den Behauptungen festhält, daß deutsche Zulieferer am Bau der libyschen Anlage in Tarhuna beteiligt sind, und wie hat die Bundesregierung bisher auf diese schwerwiegenden Beschuldigungen reagiert? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, zunächst einwandfrei festzustellen, ob die Anlage in Tarhuna tatsächlich der Herstellung von Giftgas dienen soll, um dann politischen Einfluß auf die libysche Regierung zur Unterlassung des Fertigbaus der Anlage zu nehmen, und wie verhält sich die Bundesregierung zu den in diesem Zusammenhang erklärten amerikanischen Drohungen, die Anlage notfalls aus der Luft zu zerstören? Zu Frage 22: Der Bundesregierung sind keine Behauptungen des CIA über eine aktuelle Beteiligung deutscher Zulieferer am Bau der libyschen Anlage in Tarhuna bekannt. Dem Deutschen Bundestag sind zuletzt in der Antwort des Staatssekretärs Dr. Schomerus vom 19. März 1996 (BT-Drucksache 13/4202) Erkenntnisse über Tarhuna vorgetragen worden. Hervorzuheben ist, daß nach bisherigem Erkenntnisstand neben 2 Tunnelbohrmaschinen nur in untergeordnetem Umfang Zulieferungen aus Deutschland erfolgt sind. Dabei handelte es sich in allen Fällen um sogenannte dual-use-Güter einfacher Art, die nicht auf den international abgestimmten Warenlisten als kontrollwürdig aufgeführt sind (z. B. handelsübliche Betonspritzschläuche). Die Bundesregierung hatte bereits nach dem Bekanntwerden der Beteiligung deutscher Unternehmen an der libyschen Chemiewaffenfabrik in Rabta die Wirksamkeit des deutschen Ausfuhrkontrollsystems durch eine umfassende Neuregelung deutlich verbessert. Schwerpunkte der Reform waren neue Verbotstatbestände für die Beteiligung an der ABC-Waffenherstellung im Kriegswaffenkontrollgesetz, verschärfte Strafbestimmungen und verbesserte Kontrollmöglichkeiten im Außenwirtschaftsgesetz und erweiterte Genehmigungstatbestände in der Außenwirtschaftsverordnung. Von großer Bedeutung ist die Kontrolle des Handels mit sogenannten dual-use-Gütern. Dabei handelt es sich um solche Gegenstände, Technologien und Kenntnisse, die in der Regel zivilen Zwecken dienen, die aber auch für die Herstellung von Waffen verwendet werden können. Die seit dem 1. Juli 1995 geltende EG-dual-use-Verordnung hat die Genehmigungspflicht für Güter, die für ABC-Waffen und Trägerraketen verwendbar sind, europaweit vereinheitlicht. Zu Frage 23: Eine einwandfreie Feststellung über den endgültigen Zweck der Anlage ist nicht möglich. Die Tunnelbohrarbeiten und das Ausspritzen der Hohlräume im Fels mit Beton waren im Herbst 1994 nach nachrichtendienstlichen Erkenntnissen abgeschlossen. Über weitere Ausbauarbeiten in den Tunneln, die nötig sind, um Produktionsanlagen einbauen zu können, liegen keine Erkenntnisse vor. Die Verhinderung der Ausbreitung von Massenvernichtungsmitteln ist ein herausragendes Ziel der Außen- und Sicherheitspolitik der Bundesregierung. Sie setzt sich deshalb seit Jahren für entsprechende internationale Abkommen ein und beteiligt sich aktiv an den internationalen Regimen, die eine Weiterverbreitung biologischer, chemischer und nuklearer Waffen verhindern sollen. So ist die Anlage in Tarhuna auch Gegenstand der Beratungen in der sogenannten Australischen Gruppe (unter dem Gesichtspunkt der Harmonisierung der nationalen Exportkontrollen), einem internationalen Gremium, dem sich 29 Länder angeschlossen haben. Die Frage einer Bombardierung aus der Luft durch US-Streitkräfte ist hypothetisch. Der Bundesregierung ist keine diesbezügliche offizielle Stellungnahme von amerikanischer Seite bekannt. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Frage der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann (PDS) (Drucksache 13/4515 Frage 24): Wird die Bundesregierung ihre Bereitschaft erklären, die 19 in Nigeria von der Hinrichtung bedrohten Ogoni in der Bundesrepublik Deutschland aufzunehmen? Die Bundesregierung hat bereits zusammen mit den europäischen Partnern in unterschiedlicher Form Druck auf Nigeria ausgeübt, damit es zur Verbesserung der Menschenrechtssituation kommt und ein eventueller Prozeß gegen die 19 Ogoni vor einem ordentlichen Gericht stattfindet. Ich nehme insoweit Bezug auf den Bericht der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag über die Bemühungen zur Wiederherstellung der Demokratie in Nigeria (Bundestagsdrucksache 13/4327 vom 11. April 1996). Neben diesen andauernden Bemühungen wäre eine Übernahmeerklärung für die 19 Ogoni kein geeignetes Mittel, die nigerianische Regierung zu beeindrucken. Es bestehen auch keine Anhaltspunkte dafür, daß Nigeria diesen Personen die Ausreise gestatten würde. Die Bundesregierung sieht aus diesem Grund keine Veranlassung, sich zur Aufnahme der 19 inhaftierten Ogoni bereit zu erklären. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Frage des Abgeordneten Horst Kubatschka (SPD) (Drucksache 13/4515 Frage 25): Wie beurteilt die Bundesregierung nach den jüngst bekanntgewordenen Meldungen über den verschwundenen Regimekritiker Nsindu Kabuiko aus Zaire (vgl. „Süddeutsche Zeitung" vom 2. Mai 1996) die Situation für Asylbewerber in der Bundesrepublik Deutschland, und wird sie die Bemühungen des UNO-Hochkommissariats unterstützen, daß zairische Oppositionelle auch in Deutschland als „besonders gefährdet" eingestuft werden? Generell ist festzustellen, daß nach den Erkenntnissen der Bundesregierung eine unmittelbare staatliche Verfolgung bestimmter Personengruppen in Zaire wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung verbunden mit Gefahr für Leib oder Leben oder Beschränkung der persönlichen Freiheit nicht gegeben ist. Die Stellung eines Asylantrages in Deutschland oder die Mitgliedschaft in oppositionellen Exilparteien allein führt grundsätzlich nicht zu staatlich veranlaßten Repressionsmaßnahmen. Im übrigen kommt es entscheidend auf die Umstände des jeweiligen konkreten Einzelfalles an, dessen Beurteilung unter Beiziehung aller zur Verfügung stehenden Erkenntnisquellen den weisungsungebundenen Bediensteten des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge obliegt. Das Auswärtige Amt unternimmt alle notwendigen Schritte, so schnell wie möglich Erkenntnisse zum Verbleib des Herrn Kabuiko zu erlangen. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Frage des Abgeordneten Dr. Egon Jüttner (CDU/ CSU) (Drucksache 13/4515 Frage 26): Was unternimmt die Bundesregierung gegen die rasant ansteigende Kriminalität strafunmündiger Kinder unter 14 Jahren? Die Bundesregierung nimmt den insbesondere seit 1993 zu beobachtenden starken Anstieg der Zahl tatverdächtiger Kinder sehr ernst. Sie weist allerdings auch darauf hin, daß die Entwicklung der Kinderkriminalität bei schwereren Delikten nach wie vor von vergleichsweise geringen absoluten Tatverdächtigenzahlen geprägt ist. Insgesamt dominieren leichtere Straftaten, vor allem der Ladendiebstahl. Bestrebungen, die verhindern sollen, daß Kinder Straftaten begehen, müssen sich auf präventive, erzieherische Handlungsmöglichkeiten konzentrieren. Prävention in diesem Sinne gehört zu den Kernaufgaben jeglicher Erziehung in Familie, Schule und Jugendhilfe. Insofern bestehen zwischen der Politik der Inneren Sicherheit einerseits sowie der Familien-, Jugend- und Schulpolitik andererseits zahlreiche Berührungspunkte und Verbindungen. Der Bund besitzt allerdings auf diesen Gebieten im Verhältnis zu den Ländern nahezu keine Kompetenzen. Im Rahmen ihrer Möglichkeiten verfolgt die Bundesregierung die Gestaltung günstiger Entwicklungsbedingungen für Kinder, die Stärkung erziehungsfähiger Familien durch die Förderung eines familienfreundlichen Klimas und die Unterstützung der Kindererziehung durch erforderliche Hilfen. In diesem Bereich sind zum Beispiel die Fördermittel des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend nach dem Kinder- und Jugendplan sowie die vom Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft, Forschung und Technologie in den letzten Jahren gemeinsam mit den Ländern durchgeführten Modellversuche zum Thema „Gewaltprävention in der Schule". Darüber hinaus veranstaltet das Bundesministerium des Innern regelmäßig Seminare im Rahmen der Auseinandersetzung mit Extremismus, Fremdenfeindlichkeit und Gewalt. Diese Beispiele kriminalpräventiver Maßnahmen der Bundesregierung belegen aber auch die Verantwortung, die auf der ganzen Gesellschaft liegt und nicht nur die Politik, sondern auch Familie und Schule, um nur zwei gesellschaftliche Institutionen zu nennen, fordert. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rainer Funke auf die Fragen des Abgeordneten Norbert Gansel (SPD) (Drucksache 13/4515 Fragen 30 und 31): Was hat die Bundesregierung unternommen, nachdem durch den Ermittlungsrichter beim Bundesgerichtshof am 14. März 1996 ein Haftbefehl gegen den iranischen Geheimdienstminister Fallahian ergangen ist, diesen - möglicherweise auch in Drittländern - ergreifen zu lassen, und wie sind die Umstände dieses Haftbefehls bei dem Besuch des stellvertretenden iranischen Außenministers Vaezi im Auswärtigen Amt bei Staatssekretär Dr. Peter Hartmann Mitte April dieses Jahres besprochen worden? Welche Ergebnisse haben diese Maßnahmen und Gespräche erbracht, und wie wird die Bundesregierung weiter verfahren? Die Bundesregierung hat keine Anstrengungen unternommen, um den mit Haftbefehl zur Festnahme ausgeschriebenen iranischen Geheimdienstminister Fallahian zu ergreifen, da hierfür ihre Zuständigkeit nicht besteht. Hat eine Staatsanwaltschaft gegen einen Beschuldigten einen Haftbefehl erwirkt, so obliegt es grundsätzlich ihrer Beurteilung, welche Bemühungen sie zur Ergreifung des Gesuchten unternimmt, insbesondere ob sie eine weltweite oder auf bestimmte ausländische Staaten oder Regionen beschränkte internationale Fahndung nach ihm betreibt und ob sie, falls sein Aufenthalt in einem bestimmten Staat festgestellt wird, die Stellung eines Verhaftungs- oder Auslieferungsersuchens an diesen Staat anregt. Beabsichtigt die Staatsanwaltschaft, einen Gesuchten nicht nur national, sondern international zur Aufenthaltsermittlung oder zur Festnahme zum Zwecke der Auslieferung auszuschreiben, ist in rechtlichen oder politisch problematischen Fällen die Bundesregierung zu beteiligen. Soll ein gezieltes Verhaftungs- und Auslieferungsersuchen an einen ausländischen Staat gerichtet werden, obliegt die Stellung eines von der Staatsanwaltschaft angeregten Ersuchens in der Regel der Bundesregierung. Im Fall des iranischen Geheimdienstministers Fallahian hat die zuständige Bundesanwaltschaft beim Bundesgerichtshof den Gesuchten nur national zur Festnahme ausgeschrieben; die Bundesregierung sieht keine Veranlassung, insoweit durch eine Weisung in das Ermessen der Bundesanwaltschaft einzugreifen. Die Stellung eines Auslieferungsersuchens an die iranische Regierung kommt aus Gründen, die keiner Erläuterung bedürfen, nicht in Betracht. Sollte die verfahrensführende Bundesanwaltschaft die Stellung eines Festnahme- oder eines Auslieferungsersuchens an einen dritten Staat anregen, in dem der Beschuldigte sich aufhält oder in den er sich voraussichtlich begeben wird, müßte die Bundesregierung entscheiden, ob einem derartigen Ersuchen Bedenken entgegenstehen. Hinsichtlich aller denkbaren Fallgestaltungen besteht derzeit für die Bundesregierung kein Handlungsbedarf. Die Umstände des Haftbefehls gegen Herrn Fallahian sind bei dem genannten Besuch des stellvertretenden iranischen Außenministers Vaezi bei Herrn Staatssekretär Dr. Hartmann nicht angesprochen worden. Anlage 14 Antwort der Parl. Staatssekretärin Irmgard Karwatzki auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Klaus Rose (CDU/ CSU) (Drucksache 13/4515 Fragen 33 und 34): Wie beurteilt die Bundesregierung die im Zusammenhang mit den geplanten Sparbeschlüssen erhobenen öffentlichen Vorwürfe, zu der Haushaltsmisere hätten nicht zuletzt die von 1990 bis 1994 erfolgten „internationalen Zahlungen" (Entwicklungshilfe 185 Mrd. DM, Rußland-Hilfe 100 Mrd. DM, osteuropäische Reformstaaten 46 Mrd. DM, internationale Organisationen 7 Mrd. DM, EU-Nettobeitrag 100 Mrd. DM) beigetragen? Betrachtet die Bundesregierung die „Ausplünderung der Sozialkassen" (siehe „Passauer Neue Presse" vom 2. Mai 1996) durch „Fremdleistungen" als Mitursache der heutigen starken Staatsverschuldung von 2,2 Billionen DM? Zu Frage 33: Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, die wirtschaftliche und soziale Lage der Menschen nicht nur in der Europäischen Union, sondern insbesondere auch in den Entwicklungsländern sowie in den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion zu verbessern. Hierzu leistet die Bundesrepublik Deutschland bilaterale Hilfen unmittelbar an das Partnerland und darüber hinaus multilaterale Hilfen an internationale Organisationen und Institutionen. Angesichts der umfassenden nationalen und internationalen Aufgaben und Verflechtungen kann der Bundeshaushalt nur durch Aufnahme von Krediten in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen gestaltet werden. Eine isolierte Betrachtung der in der Frage angesprochenen Positionen ist jedoch nicht sachgerecht. Darüber hinaus müssen nicht nur finanz-, sondern auch außen-, sicherheits- und entwicklungspolitische Gesichtspunkte bei einer Bewertung der angesprochenen Zahlungen berücksichtigt werden. Zu Frage 34: Zwischen dem Schuldenstand von Bund, Ländern und Gemeinden von rd. 2,0 Billionen DM und der Finanzierung der Sozialversicherungen besteht kein unmittelbarer Zusammenhang. Die Sozialversicherungen werden primär durch laufende Beiträge der Versicherten und ihrer Arbeitgeber finanziert. Eine Kreditfinanzierung ihrer Ausgaben ist den Sozialversicherungen verwehrt. Demgegenüber würde die z. T. geforderte Verlagerung von Finanzierungszuständigkeiten der Sozialversicherungen auf den Bund in Milliardenhöhe zu einer höheren Staatsverschuldung und/oder einer höheren Steuerbelastung führen. Die Bundesregierung sieht die Finanzierung der Sozialversicherungen primär durch Beiträge als sachgerecht an. Die Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten, die knappschaftliche Rentenversicherung und die Arbeitslosenversicherung haben allerdings allein in den letzten fünf Jahren 380 Milliarden DM an Bundeszuschüssen erhalten. Im übrigen wird das Versicherungsprinzip in der Sozialversicherung, insbesondere in der Rentenversicherung, durch die im Programm für mehr Wachstum und Beschäftigung enthaltenen ausgabenbegrenzenden Maßnahmen gestärkt. Anlage 15 Antwort der Parl. Staatssekretärin Irmgard Karwatzki auf die Fragen des Abgeordneten Jürgen Koppelin (F.D.P.) (Drucksache 13/4515 Fragen 37 und 38): Treffen Pressemeldungen zu, nach denen der Bund den zivil genutzten Sylter Flughafen für 5,4 Mio. DM auf der Insel Sylt verkaufen will und die Zusage dafür durch den Staatsminister im Bundeskanzleramt, Bernd Schmidbauer, gegeben wurde? Aus welchen Gründen hat der Staatsminister im Bundeskanzleramt, Bernd Schmidbauer, und nicht das zuständige Bundesministerium der Finanzen bzw. die Bundesvermögensverwaltung die Gespräche über den Verkauf des Flughafens Sylt mit den interessierten Gemeinden geführt? Zu Frage 37: Nein. Eine Zusage, den ehemaligen Bundeswehrflughafen in Westerland auf Sylt für 5,4 Millionen DM zu verkaufen, ist weder vom Staatsminister im Bundeskanzleramt, Herrn Schmidbauer, noch von anderen Vertretern des Bundes gemacht worden. Entsprechende Pressemeldungen sind von den Sylter Gemeinden und dem Bund zurückgewiesen worden. Hierzu verweise ich auf die Meldung in den „Kieler Nachrichten" vom 4. Mai 1996. Zu Frage 38: Staatsminister Schmidbauer hat einer Bitte von Sylter Kommunalvertretern entsprochen, ein Gespräch mit dem Bundesministerium der Finanzen über Konversionsprobleme auf der Insel Sylt zu vermitteln und dazu in das Bundeskanzleramt eingeladen. Das Gespräch wurde am 24. April 1996 von Vertretern der zuständigen Abteilung des Bundesministeriums der Finanzen und der örtlich zuständigen Oberfinanzdirektion Kiel in Anwesenheit von Staatsminister Schmidbauer geführt. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Norbert Lammert auf die Fragen des Abgeordneten Hans-Eberhard Urbaniak (SPD) (Drucksache 13/4515 Fragen 39 und 40): Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, daß chinesische Billigimporte von Heimwerkermaschinen mit amtlichen deutschen und europäischen Sicherheitsprüfsiegeln versehen sind und so in den Verkauf kommen, und was gedenkt die Bundesregierung gegen diesen Mißbrauch zu unternehmen, um die Verbraucher zu schützen? Ist der Bundesregierung die Höhe der Verluste bekannt, die deutschen Herstellern von Heimwerkermaschinen durch diese Manipulationen entstanden sind? Zu Frage 39: Der Bundesregierung liegen Berichte des Zentralverbands der Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (ZVEI) vor, nach denen unsichere Heimwerkermaschinen aus Fernost nach Deutschland importiert werden, die zum Teil mit amtlichen Prüfzeichen (TÜV und CE) versehen sind. Die Billigimporte werden bei der Einfuhr zwar verzollt, haben im übrigen jedoch einen freien Zugang zum deutschen und europäischen Markt. Die Bundesregierung geht davon aus, daß das Inverkehrbringen mangelhafter Geräte nur durch den Vollzug des Gerätesicherheitsgesetzes unterbunden werden kann. Sie hat daher die zuständigen obersten Landesbehörden über die Feststellungen des ZVEI informiert und gebeten, insbesondere Hinweisen auf sicherheitstechnisch bedenkliche Maschinen nachzugehen. Aus verschiedenen der Bundesregierung vorliegenden Schreiben der Bundesländer ergibt sich, daß Überprüfungen der Aufsichtsbehörden bereits zu Beanstandungen mangelhafter Geräte geführt haben. Zu Frage 40: Nach Angaben des Zentralverbands der Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (ZVEI) haben die Importe von Heimwerkermaschinen aus China 1995 über 85 Prozent gegenüber dem Vorjahr zugenommen. Sie sind von rd. 146 Millionen DM auf rd. 271 Millionen DM angestiegen. Die deutschen Hersteller schätzen den ihnen entstandenen Schaden auf einen zweistelligen Millionenbetrag. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Norbert Lammert auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Olaf Feldmann (F.D.P.) (Drucksache 13/4515 Fragen 41 und 42): Aus welchen Gründen und nach welchen Kriterien fördert die Europäische Union den Tourismus in Länder mit entwickelter Tourismus-Infrastruktur wie den Seychellen? Wie unterstützt die Bundesregierung diese Subventionen, und welche Maßnahmen beabsichtigt sie zu ergreifen, um ggf. unnötige Subventionen zu unterbinden? Zu Frage 41: Im Rahmen ihrer Entwicklungszusammenarbeit fördert die Europäische Union auch Tourismusprojekte in Entwicklungsländern. Im Abkommen zwischen der Europäischen Union und 70 Entwicklungsländern Afrikas, der Karibik und des Pazifiks (sogenanntes Lomé-Abkommen IV von 1989) ist der Tourismus als ein Förderbereich anerkannt. Nach Art. 121 dieses Abkommens ist Ziel der Förderung „ die Unterstützung der Anstrengungen der AKP-Staaten, die darauf gerichtet sind, aus dem nationalen, regionalen und internationalen Tourismus in Anbetracht seiner Auswirkung auf die wirtschaftliche Entwicklung möglichst großen Nutzen zu ziehen, sowie eine entsprechende Stimulierung der privaten Finanzströme aus den Staaten der Gemeinschaft sowie aus anderen Quellen zur Entwicklung des Tourismus in den AKP-Staaten. Besonderes Augenmerk wird darauf gerichtet, daß der Tourismus in das soziale, wirtschaftliche und kulturelle Leben der Bevölkerung zu integrieren ist. " Nach Artikel 122 dieses Abkommens werden insbesondere angestrebt: Aus- und Fortbildung einheimischer Fachkräfte, Produkt- und Marktentwicklung sowie Forschung und Information. Die Förderung erfolgt im Rahmen der Entwicklungsfinanzierung durch die Kommission sowie durch die Europäische Investitionsbank gemäß Artikel 229 Abs. 1 b und Artikel 236 a des Lomé-Abkommens. Über die Einzelprojekte entscheiden die Mitgliedstaaten nach entwicklungspolitischen Kriterien in den bei der Kommission wie bei der Europäischen Investitionsbank eingerichteten Ausschüssen. Zu den Empfängerländern dieser Hilfe gehören vor allem Staaten wie die Seychellen, Mauritius oder die karibischen und pazifischen Inselstaaten, die über ein touristisches Potential verfügen. Ein gewisser Entwicklungsstand dieser Staaten ist für die Tourismusförderung günstig, da er die Bereitstellung lokaler Güter und Dienstleistungen ermöglicht und damit zu einem höheren Netto-Devisentransfer in das Entwicklungsland führt. Zu Frage 42: Zur Finanzierung von Tourismusprojekten aus dem Lomé-Abkommen trägt die Bundesregierung anteilig indirekt über ihren Beitrag zum Abkommen bei. Der Anteil der Bundesrepublik Deutschland an der Finanzierung liegt zur Zeit bei 25,96 %. Wie zu Frage 41 bereits ausgeführt, prüft die Bundesregierung im Rahmen ihrer Mitwirkung in den Projektausschüssen die Finanzierungsvorschläge der Europäischen Union sorgfältig nach entwicklungspolitischen Kriterien. Im Einzelfall kann dies zur Ablehnung der Finanzierung führen, wenn z. B. der Bedarf nach einer entwicklungspolitischen Finanzierung nicht begründet ist und statt dessen eine rein kommerzielle Finanzierung in Frage kommt. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Norbert Lammert auf die Fragen der Abgeordneten Dr. Elke Leonhard (SPD) (Drucksachen 13/4515 Fragen 45 und 46): Welche Haltung nimmt die Bundesregierung in der Frage der zukünftigen Gestaltung der Vergabe von Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe und der einer evtl. Neuregelung zugrunde gelegten Datenbasis ein, nachdem im Unterausschuß des Planungsausschusses der Gemeinschaftsaufgabe zwei neue Modelle zur Zuweisung der Mittel vorgelegt wurden, und welches der Modelle favorisiert die Bundesregierung? Welche Haltung nimmt die Bundesregierung gegenüber der Tatsache ein, daß nach beiden im Unterausschuß des Planungsausschusses vorgestellten Modellen die Region Trier/Eifel-Mosel-Hunsrück - insbesondere die Landkreise Trier, BitburgPrüm und Bernkastel-Wittlich -, die neben erheblicher Wirtschaftsstrukturschwäche ökonomisch in besonderem Maße von den Folgen der Abrüstung und Truppenreduzierung betroffen ist, bei Annahme eines der Modelle durch den Planungsausschuß ab 1. Januar 1997 nicht mehr aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe gefördert würde, und welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um in diesem Falle gleichwohl ihrer verfassungsmäßigen Verpflichtung zum Ausgleich unterschiedlicher Wirtschaftskraft im Bundesgebiet gemäß Artikel 104 a GG in bezug auf die genannte Region nachzukommen? Bund und Länder bereiten derzeit die Neuabgrenzung des Fördergebiets der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GA) vor. Die Neuabgrenzung wird zum 1. Januar 1997 in Kraft treten. Der Unterausschuß der Gemeinschaftsaufgabe (Arbeitsebene) hat sich einvernehmlich auf zwei Abgrenzungsmodelle verständigt, die grundsätzlich zur Beurteilung der Regionalprobleme geeignet sind. Die Ergebnisse zu diesen beiden Modellen liegen inzwischen vor und wurden vom Unterausschuß beraten. Wenn man davon ausgeht, daß die Europäische Kommission wie 1993 Bund und Ländern einen Fördergebietsplafonds in Höhe von 22 % der westdeutschen Bevölkerung für das GA-Fördergebiet zubilligt, liegen bei beiden Modellvarianten folgende Regionen deutlich oberhalb dieser Bevölkerungsschwelle: - Trier (Stadt), - der Landkreis Trier-Saarburg, - der Landkreis Bernkastel-Wittlich, - der Landkreis Daun, - der Landkreis Bitburg-Prüm - der Landkreis Cochem-Zell. Die Ergebnisse der Modellrechnungen zeigen, daß sich die o. g. Regionen in Rheinland-Pfalz entweder im Vergleich zu anderen Regionen besser entwickelt haben, oder daß sich die regionalen Strukturprobleme in anderen Regionen relativ verstärkt haben. Bund und Länder verhandeln derzeit, wie ein Abgrenzungsvorschlag für das neue GA-Fördergebiet aussehen kann, der die gravierendsten Regionalprobleme in Deutschland ausreichend abdeckt. Wie ein Vorschlag aussehen wird, der die erforderliche Zustimmung des Bundes und der Mehrheit der Länder im Bund-Länder-Planungsausschuß der Gemeinschaftsaufgabe findet, läßt sich heute noch nicht sagen. Darüber hinaus muß der Neuabgrenzungsbeschluß des Planungsausschusses der Gemeinschaftsaufgabe auch die Zustimmung der Europäischen Kommission finden. Der Planungsausschuß wird über die Neuabgrenzung des GA-Fördergebiets voraussichtlich Anfang Juli 1996 beraten und entscheiden. Nach der grundgesetzlichen Aufgabenteilung ist regionale Strukturpolitik entsprechend dem Subsidiaritätsprinzip in erster Linie Sache der Länder. Regionen, die nach der Neuabgrenzung nicht mehr zum GA-Fördergebiet gehören, sind im nationalen Vergleich nicht so strukturschwach, daß zusätzliche Maßnahmen des Bundes gerechtfertigt wären. Die Bundesregierung wird die Ausschüsse des Deutschen Bundestages im Juni 1996 umfassend über die Neuabgrenzung des GA-Fördergebiets unterrichten.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Ulla Schmidt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Frau Staatssekretärin, gibt es einen mir noch verborgen gebliebenen Grund dafür, daß die Bundesregierung die Einschränkung der Freiheit, den qualifizierten Arzt zu wählen, inhaltlich beurteilt und in dieser Passage offensichtlich den Gesetzentwurf der bayerischen Landesregierung gelesen hat, aber zu anderen Fragen des Konterkarierens des Gesetzes des Bundes nicht inhaltlich Stellung nimmt?


Rede von Gertrud Dempwolf
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Frau Kollegin Schmidt, die Frage heißt: „Welchen Stellenwert hätte bei einer solchen Regelung ... " und nicht: „Wie beurteilt die Bundesregierung . "

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Burkhard Hirsch


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Ich rufe die Zusatzfrage von Professor Meyer auf.