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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 13/101 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 101. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 25. April 1996 Inhalt: Begrüßung des Präsidenten der Interparlamentarischen Organisation der ASEAN- Staaten, Seine Exzellenz, Herrn Präsidenten Prasertsuwan aus dem Königreich Thailand, und seine Delegation . . . . 8903 A Erweiterung und Abwicklung der Tagesordnung 8903 B Absetzung von Tagesordnungspunkten 8903 C Nachträgliche Ausschußüberweisung . 8903 D Tagesordnungspunkt 3: a) Erklärung der Bundesregierung: 10 Jahre Tschernobyl . . . . . . . 8903 D b) Antrag der Abgeordneten Michaele Hustedt, Ursula Schönberger und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nachhaltige und umweltfreundliche Energiepolitik in Osteuropa (Drucksache 13/1321) 8903 D c) Antrag der Abgeordneten Ursula Schönberger, Elisabeth Altmann (Pommelsbrunn), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sofortige Stillegung der Atomanlagen in der Bundesrepublik Deutschland (Drucksache 13/4405) . . 8904 A d) Antrag der Abgeordneten Wolfgang Behrendt, Michael Müller (Düsseldorf), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: 10. Jahrestag der Reaktorkatastrophe von Tschernobyl (Drucksache 13/4447) 8904 A e) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit 8904 B - zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der SPD: Zur vereinbarten Debatte zum 9. Jahrestag des atomaren Unfalls in Tschernobyl . . . . 8904 B - zu dem Antrag der Abgeordneten Ursula Schönberger, Michaele Hustedt und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Tschernobyl (Drucksachen 13/1197, 13/1195, 13/4406) . 8904 B f) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung im Jahr 1994 (Drucksachen 13/2287, 13/2790 Nr. 1, 13/4410) . . . 8904 C in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 1: Antrag der Abgeordneten Ursula Schönberger, Michaele Hustedt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ergebnisse des Atomgipfels in Moskau (Drucksache 13/4442) 8904 C Dr. Angela Merkel, Bundesministerin BMU 8904 D Michael Müller (Düsseldorf) SPD . 8908 D, 8923 B Kurt-Dieter Grill CDU/CSU 8910 C Ursula Schönberger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 8913 B, 8933 A Kurt-Dieter Grill CDU/CSU 8914 D Dr. Rainer Ortleb F.D.P 8916 B Rolf Köhne PDS 8918 A, 8935 B, 8943 A Elisabeth Altmann (Pommelsbrunn) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 8919 C Dr. Günter Rexrodt, Bundesminister BMWi 8920 A, 8923 C Ursula Schönberger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 8920 C Anke Fuchs (Köln) SPD . . 8923 D, 8927 A, 8928 D Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach) CDU/ CSU 8926 C, 8941 C Dr. Peter Paziorek CDU/CSU . . 8927 B, 8929 B Michaele Hustedt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 8929 B Paul K. Friedhoff F.D.P. 8930 D Dr. Erika Schuchardt CDU/CSU . 8932 A, 8933 B Volker Jung (Düsseldorf) SPD 8933 C Ernst Hinsken CDU/CSU 8936 A Klaus Lennartz SPD 8938 A Hans-Otto Schmiedeberg CDU/CSU . 8939 B Dr. Marliese Dobberthien SPD 8940 B Tagesordnungspunkt 10: Überweisungen im vereinfachten Verfahren a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit vom 6. März 1995 zwischen den Europäischen Gemeinschaften sowie ihren Mitgliedstaaten einerseits und Weißrußland andererseits (Drucksache 13/ 4172) 8943 D b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit vom 9. Februar 1995 zwischen den Europäischen Gemeinschaften sowie ihren Mitgliedstaaten einerseits und Kirgisistan andererseits (Drucksache 13/4173) 8943 D c) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit vom 14. Juni 1994 zwischen den Europäischen Gemeinschaften sowie ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits (Drucksache 13/ 4174) 8944 A d) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 13. Juli 1995 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik über den Bau einer Grenzbrücke an der gemeinsamen Staatsgrenze im Zuge der Europastraße E 49 (Drucksache 13/4338) 8944 A f) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 5. September 1980 über die Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen (Drucksache 13/4339) 8944 A g) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Telekommunikationsgesetzes (Drucksache 13/4438) 8944 B h) Antrag der Abgeordneten Albert Schmidt (Hitzhofen), Steffi Lemke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Optimierung des Schienennetzausbaus zwischen Bayern, Sachsen und Thüringen (Drucksache 13/4139) 8944 B i) Antrag der Abgeordneten Albert Schmidt (Hitzhofen), Rainder Steenblock und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Optimierung des Schienennetzausbaus zwischen Würzburg/ Nürnberg und Augsburg/München (Drucksache 13/4389) 8944 C j) Antrag der Abgeordneten Siegfried W. Scheffler, Annette Faße, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Befreiung von Elektrobooten mit photovoltaischer Energiegewinnung bis zu einer Motorleistung von 2,21 kW (3 PS) von der Fahrerlaubnispflicht auf Bundeswasserstraßen in Berlin (Drucksache 13/4378) 8944 C k) Antrag des Bundesministeriums der Finanzen: Einwilligung gemäß § 64 Abs. 2 der Bundeshaushaltsordnung in die Veräußerung eines Wohngrundstückes in Laage/Mecklenburg-Vorpommern (Drucksache 13/4255) . . . 8944 D l) Antrag des Bundesministeriums der Finanzen: Einwilligung gemäß § 64 Abs. 2 der Bundeshaushaltsordnung in die Veräußerung der ehemaligen US-Liegenschaft Dolan-Barracks in Schwäbisch Hall-Hessenthal (Drucksache 13/4285) 8944 D m) Antrag der Präsidentin des Bundesrechnungshofes: Rechnung des Bundesrechnungshofes für das Haushaltsjahr 1995 (Drucksache 13/4278) 8944 D Zusatztagesordnungspunkt 3: Weitere Überweisung im vereinfachten Verfahren Antrag der Abgeordneten Dr. Manuel Kiper, Christa Nickels und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Errichtung einer Bundesanstalt für die Regulierung von Post und Telekommunikation (Drucksache 13/3920) 8945 A Tagesordnungspunkt 11: Abschließende Beratungen ohne Aussprache a) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Luftverkehrsabkommen vom 2. März 1994 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Arabischen Emiraten (Drucksachen 13/3465, 13/4242) 8945 A b) Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Editha Limbach, Wilfried Seibel und der Fraktion der CDU/ CSU, der Abgeordneten Stephan Hilsberg, Sigrun Klemmer und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Ina Albowitz und der Fraktion der F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung „Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland" (Drucksachen 13/3300, 13/4055) . . . 8945 B - Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Doris Odendahl, Dr. Ulrich Böhme (Unna), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Novellierung des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung „Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland" (Drucksachen 13/2367, 13/4055) 8945 C c) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Steuerbeamten-Ausbildungsgesetzes (Drucksachen 13/2592, 13/4440) 8946 A d) Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die zusätzliche Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen einer Versicherungsgruppe (Drucksachen 13/3286 Nr. 2.26, 13/4110) 8946 B e) Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses zu dem Entschließungsantrag der Abgeordneten Kristin Heyne, Christian Sterzing, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu der Erklärung der Bundesregierung: Aktuelle Fragen der Europapolitik, insbesondere Vorschau auf die Tagung des Europäischen Rats in Madrid am 15./16. Dezember 1995 (Drucksachen 13/3209, 13/4111) . . . 8946 B f) Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 113 zu Petitionen (Drucksache 13/4375) 8946 C Zusatztagesordnungspunkt 4: Weitere abschließende Beratung ohne Aussprache Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament: Sinnvolle Nutzung und Erhaltung von Feuchtgebieten (Drucksachen 13/2306 Nr. 2.76, 13/4147) 8946 D Tagesordnungspunkt 4: Telematikdebatte a) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über Telematikanwendungen im europäischen Verkehrswesen (Drucksachen 13/478 Nr. 2.10, 13/1602) 8947 A b) Große Anfrage der Abgeordneten Norbert Otto (Erfurt), Christian Lenzer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Horst Friedrich, Dr. Klaus Röhl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der F.D.P.: Telematik im Verkehr (Drucksachen 13/2243, 13/3678) 8947 A c) Antrag der Abgeordneten Elke Ferner, Ingrid Becker-Inglau, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: . Telematik im Verkehr (Drucksache 13/4019) 8947 B in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 2: Antrag der Abgeordneten Albert Schmidt (Hitzhofen), Rainder Steenblock, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Telematik für die Verkehrswende nutzen (Drucksache 13/4441) 8947 B Matthias Wissmann, Bundesminister BMV 8947 C Reinhold Hiller (Lübeck) SPD 8949 C Albert Schmidt (Hitzhofen) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 8951 B Horst Friedrich F.D.P. 8952 D Dr. Winfried Wolf PDS 8954 A Georg Brunnhuber CDU/CSU 8954 D Monika Ganseforth SPD 8956 D Renate Blank CDU/CSU . . , 8958 C Tagesordnungspunkt 6: a) Antrag der Abgeordneten Dr. Angelica Schwall-Düren, Michael Müller (Düsseldorf), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Gefährdung der Böden erkennen und vorsorgenden Bodenschutz durchsetzen (Drucksache 13/3553) 8960 A b) Bericht der Bundesregierung zum Jahresgutachten 1994 des Wissenschaftlichen Beirates der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen „Welt im Wandel: Die Gefährdung der Böden" (Drucksache 13/2221) . . . . 8960 B Ulrich Klinkert, Parl. Staatssekretär BMU 8960 B Dr. Angelica Schwall-Düren SPD . . . 8961 D Steffen Kampeter CDU/CSU 8963 C Dr. Jürgen Rochlitz BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 8965 C Birgit Homburger F D P. 8966 D Eva Bulling-Schröter PDS 8968 C Max Straubinger CDU/CSU 8969 B Christoph Matschie SPD 8970 C Nächste Sitzung 8972 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 8973* A Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 11 (Große Anfrage: Kriege und bewaffnete Konflikte in Europa und in der Welt) Dr. Christoph Zöpel SPD 8973* D 101. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 25. April 1996 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Antretter, Robert SPD 25.4. 96 * Barnett, Doris SPD 25.4. 96 Beer, Angelika BÜNDNIS 25. 4. 96 90/DIE GRÜNEN Behrendt, Wolfgang SPD 25.4. 96 * Belle, Meinrad CDU/CSU 25. 4. 96 Bindig, Rudolf SPD 25.4. 96 * Bühler (Bruchsal), Klaus CDU/CSU 25.4. 96 * Erler, Gernot SPD 25. 4. 96 * Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 25. 4. 96 * Gleicke, Iris SPD 25.4. 96 Dr. Glotz, Peter SPD 25. 4. 96 Haack (Extertal), SPD 25. 4. 96 * Karl Hermann Dr. Haussmann, Helmut F.D.P. 25.4. 96 Horn, Erwin SPD 25.4. 96 * Hornung, Siegfried CDU/CSU 25. 4. 96 * Jelpke, Ulla PDS 25.4. 96 Junghanns, Ulrich CDU/CSU 25.4. 96 * Kanther, Manfred CDU/CSU 25.4. 96 Kauder, Volker CDU/CSU 25.4. 96 Kuhlwein, Eckart SPD 25.4. 96 Labsch, Werner SPD 25.4. 96 Dr. Graf Lambsdorff, Otto F.D.P. 25.4. 96 Lederer, Andrea PDS 25. 4. 96 Lummer, Heinrich CDU/CSU 25.4. 96 * Maaß (Wilhelmshaven), CDU/CSU 25. 4. 96 Erich Marten, Günter CDU/CSU 25.4. 96 Mattischeck, Heide SPD 25.4. 96 Mehl, Ulrike SPD 25. 4. 96 Michels, Meinolf CDU/CSU 25. 4. 96 * Möllemann, Jürgen W. F.D.P. 25. 4. 96 Nelle, Engelbert CDU/CSU 25.4. 96 Özdemir, Cern BÜNDNIS 25.4. 96 90/DIE GRÜNEN Dr. Probst, Albert CDU/CSU 25. 4. 96 * Reschke, Otto SPD 25. 4. 96 Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Rixe, Günter SPD 25. 4. 96 Dr. Scheer, Hermann SPD 25. 4. 96 * von Schmude, Michael CDU/CSU 25.4. 96 * Schumann, Ilse SPD 25.4. 96 Steenblock, Rainder BÜNDNIS 25.4. 96 90/DIE GRÜNEN Steindor, Marina BÜNDNIS 25. 4. 96 90/DIE GRÜNEN Terborg, Margitta SPD 25. 4. 96 * Thieser, Dietmar SPD 25. 4. 96 Tröger, Gottfried CDU/CSU 25. 4. 96 Vosen, Josef SPD 25. 4. 96 Wallow, Hans SPD 25. 4. 96 Weis (Stendal), Reinhard SPD 25. 4. 96 Welt, Jochen SPD 25. 4. 96 Wiefelspütz, Dieter SPD 25. 4. 96 Wonneberger, Michael CDU/CSU 25. 4. 96 ** Zierer, Benno CDU/CSU 25. 4. 96 * * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 11 (Große Anfrage: Kriege und bewaffnete Konflikte in Europa und in der Welt) *) Dr. Christoph Zöpel (SPD): Zu der Großen Anfrage der PDS zur Problematik der Kriege und bewaffneten Konflikte in Europa und in der Welt sowie vor allem zu der Antwort der Bundesregierung auf diese Große Anfrage, möchte ich aus der Sicht der SPD einige Bemerkungen machen, die ich in acht Punkten zusammenfasse: Erstens. Sowohl die Große Anfrage und vor allem ihre Beantwortung sind ein verdienstvoller und gleichzeitig aufwendiger Vorgang. Selten ist dem Bundestag ein so umfassender Bericht über die erschreckende Vielzahl von weltweiten Konflikten vor- *) Vergleiche 96. Sitzung, Seite 8606 D gelegt worden, niemals hat die Bundesregierung in so umfänglicher, detaillierter und komplexer Weise Stellung genommen zu der Haltung Deutschlands bei diesen Konflikten. Es ist offenkundig, daß dabei unter Mithilfe der deutschen Botschaften viele Informationen neu zusammengetragen werden mußten. Allen Beteiligten gilt dafür Dank. So ist diese Antwort Aufklärung im guten Sinne. Sie bietet Gelegenheit, sich mit den Realitäten auseinanderzusetzen, dabei auch von Vorurteilen und Illusionen Abschied zu nehmen. Zweitens. Offenkundig sind die Handlungsmöglichkeiten und damit auch die Verantwortung deutscher Politik begrenzt. Es gibt Konflikte, die bereits länger andauern als die Bundesrepublik existiert. Das gilt vor allem für den Kurdenkonflikt, in den die Kurden vor allem in der Türkei, aber auch im Iran, im Irak und in Syrien verwickelt sind. Schon die Tatsache, daß allein wegen der Konfliktdauer die Bundesrepublik nicht ursächlich an der Konfliktentstehung beteiligt sein kann, führt dazu, daß immer wieder das Gebot der Zurückhaltung primär beachtet werden sollte. Es macht wenig Sinn, wenn ein einzelnes Land, auch wenn es das bevölkerungsreichste in Europa ist, in übertriebener Gesinnungsethik sich selbst mehr Verantwortung zuspricht, als es tragen kann. Nach außen kann dies auch als Gesinnungschauvinismus aufgefaßt werden. Drittens. Offenkundig ist, daß die Weltgemeinschaft als Ganze, die sich schon wegen der immer dichteren weltweiten Vernetzung nicht aus der Verantwortung ziehen kann, wenig oder zu wenig tut. Es gibt Konflikte, um die kümmert sich, zumindest mit Aussicht auf Erfolg, niemand mehr. Nennen möchte ich in diesem Zusammenhang Afghanistan, Angola oder Timor. Viertens. Dieses Nichts- oder Wenig-Tun der Weltgemeinschaft zeigt aber auch, daß sie bisher kaum handlungsfähig ist. Die Konfliktparteien sind immer auch Mitglieder dieser Weltgemeinschaft, und andere Mitglieder stehen auf der Seite einer der Konfliktparteien und damit gegen andere. Zudem sind die Übergänge zwischen den Konflikten, die Mitglieder der Weltgemeinschaft gegeneinander führen, und inneren Konflikten fließend. Exemplarisch gilt dies für die Auseinandersetzungen in Tschetschenien, die sowohl als innenrussische Angelegenheit. betrachtet werden können wie auch als eine ethnische Auseinandersetzung zwischen Russen und Tschetschenen. Die Tatsache, daß Rußland hier eine Beobachtermission der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa zugelassen hat, ist ein zumindest im Ansatz hoffnungsvolles Beispiel dafür, daß die Übergänge zwischen innerstaatlicher Verantwortung und international wirksamen Minderheitenrechten als fließend erkannt worden sind und die Weltgemeinschaft sich auch ethnischer Konflikte, die sich innerhalb der Grenzen eines Staates bewegen, annehmen kann. Fünftens. Offenkundig ist auch, daß nur ziviles Engagement in vielen Fällen nicht zu einer Konfliktlösung führt. Das in der UNO-Charta festgelegte Recht internationaler militärischer Intervention könnte der Weltgemeinschaft größere Handlungsfähigkeit geben. Ein internationales Gewaltmonopol bleibt dabei das Ziel. Auch die kurzfristigen Überlegungen müssen dahingehen, wie durch überlegene internationale Gewalt Konflikte verhindert oder schnell beendet werden können. Sechstens. Auch Wirtschaftssanktionen wirken nur selten. Der kontinuierlich ansteigende Welthandel steht dem ebenso entgegen wie die immer wieder dominierenden wirtschaftlichen Interessen einzelner Staaten. Zwischen den politischen Forderungen eines Landes nach Sanktionen und dem tatsächlichen Verhalten der in diesem Land wirtschaftenden Unternehmen bestehen offenkundig Differenzen. Siebtens. Wesentlich für eine internationale Konfliktlösung ist das Prinzip der regionalen Verantwortung im Rahmen der Vereinten Nationen. Gemeinsame Aktionen der Europäischen Union, noch mehr aber der OSZE, sind hier hilfreich geworden. So sehr der Gedanke einer Welt und einer einheitlich handelnden Weltgemeinschaft richtig ist, so sehr werden sich immer einzelne Staaten, aber auch regionale Staatengruppen übernehmen, wenn sie in gleichem Maße und in gleicher Weise Verantwortung für jeden weltweiten Konflikt übernehmen wollen. Das Prinzip, daß Verantwortung regional begrenzt ist, dürfte auch für die internationale Konfliktvermeidung und -bewältigung gelten. Diese Einsicht schließt regional verantwortete militärische Interventionen im Rahmen der UNO-Charta ein. Achtens. Ein offenes Problem, das für bewaffnete Konflikte konstitutiv ist, sind Rüstungsexporte. Die Bundesregierung sollte über das bisher Erreichte hinaus weitere internationale, aber auch nationale Maßnahmen initiieren oder ergreifen, um Rüstungsexporte zu verhindern. Ohne Waffen ist die Austragung von bewaffneten Konflikten unmöglich.
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    Rede von Steffen Kampeter


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich begrüße es für unsere Fraktion, daß wir uns nach der schwerpunktmäßig am Abfallbereich orientierten Debatte der vergangenen Woche heute mit dem neuen Rechtsbereich des Bodenschutzes beschäftigen. Es bedarf wohl noch der einen und anderen Anregung, um anzustoßen, daß neben dem Immissionsschutz, dem Gewässerschutz und dem Abfallrecht mit dem Bodenschutz ein neuer, sich gerade in der Entwicklung befindlicher Rechtsbereich nun in das Umweltschutzrecht eingegliedert wird, dem auch ein hoher Stellenwert eingeräumt werden muß. Von daher ist es auch Anliegen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, daß wir dem Element Bodenschutz in unserer integrierten Umweltschutzpolitik entsprechende Geltung verschaffen.
    Wir wissen alle, meine sehr verehrten Damen und Herren, der Boden ist in vielfältiger Weise durch Vergiftung, Verdichtung, Erosion und Versiegelung bedroht. Politisches Gegensteuern ist in noch stärkerem Maße als in der Vergangenheit gefordert. Aber wir müssen uns auch nichts vormachen: Der Bodenschutz in Deutschland und auch anderswo fängt nicht mit dem Bodenschutzgesetz an, sondern wir haben hier in den vergangenen Jahren viel erreicht, insbesondere dadurch, daß wir das Verwaltungshandeln auch im Hinblick auf die Gefährdung von Böden sensibilisiert haben.
    Etwa 11,5 Prozent des Bundesgebietes werden als Siedlungs- und Verkehrsflächen genutzt. Im Vergleich zur Landwirtschaft, die rund 50 Prozent der Fläche beansprucht - zu dem Themenbereich wird der Kollege Straubinger gleich noch ausführlich Stellung nehmen -, und zur Waldfläche mit knapp 30 Prozent scheint dieser Anteil sehr gering zu sein. Es bestehen jedoch starke regionale Unterschiede im Siedlungsflächenanteil. So müssen wir zur Kenntnis nehmen, daß etwa in den Großstadtregionen und Ballungsräumen der alten Bundesländer Verdichtungen von über 50 Prozent, in Großstädten teilweise von deutlich über 70 Prozent, anzutreffen sind.
    In den neuen Ländern bestehen hohe Verdichtungen um Berlin und um Dresden sowie entlang der Siedlungsachse von Magdeburg über Leipzig bis Chemnitz. In dichtbesiedelten Räumen konzentrieren sich die Belastungen des Bodens. Es findet ein stetiger Eintrag von Schadstoffen in den Boden, der zu einer Anreicherung führt, statt. Die Folge sind negative Veränderungen der physikalischen, chemischen und biologischen Bodeneigenschaften. Darüber hinaus treten Grundwasserabsenkungen, Verminderung der Pflanzendecke und die Reduzierung biologisch aktiver Bodenflächen sowie eine starke Versiegelung auf.

    (Christoph Matschie [SPD]: Nanu, was machen wir da?)

    In den Verdichtungsräumen sind Bodenschutzmaßnahmen somit vordringlich durchzuführen. Herr

    Steffen Kampeter
    Kollege Matschie, Sie wissen, daß vieles von dem im allgemeinen Verwaltungshandeln schon integriert ist. Ich habe darauf hingewiesen. Wir können nicht einfach so tun, als stünden wir beim Bodenschutz bei Null. Es geht dabei im Kern um eine Vereinheitlichungsstrategie.
    Darüber hinaus sind im gesamten Bundesgebiet zur Zeit rund 140 000 Altlastenverdachtsflächen erfaßt, in den neuen wie in den alten Bundesländern jeweils etwa 70 000. Die Lösung der Altlastenproblematik ist für die zukünftige wirtschaftliche Bedeutung im Hinblick auf Investitionen in diesem Land von herausragender Bedeutung.
    Daher - das gestehe ich ohne weiteres ein - hat der Wissenschaftliche Beirat in seinem Jahresgutachten, das wir heute debattieren, zahlreiche Anregungen gegeben, wie der Schutz des Bodens noch zu verbessern ist. Wissenschaftliche Beiräte und Gutachten wären ja sinnlos, wenn sie nicht auch Verbesserungsvorschläge machen würden. Viele dieser Anregungen wird die CDU/CSU-Bundestagsfraktion aufgreifen und im Rahmen des jetzt versandten Entwurfs zu einem Bundesbodenschutzgesetz diskutieren. Wir wollen mit dem Bundesbodenschutzgesetz auf nationaler Ebene die Voraussetzungen dafür schaffen, sowohl Vorsorge als auch Sanierung gesetzlich zu regeln.
    Zu der Einschätzung, daß dieses Gesetz in die richtige Richtung zeigt, ermutigen mich die ersten Reaktionen von Umweltschutzverbänden. So hat der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland Unterstützung für das Gesetzgebungsverfahren signalisiert. Frau Kollegin Schwall-Düren, sollten Sie den Text dieses Gesetzentwurfs vom BUND oder von anderen Verbänden noch nicht erhalten haben - er ist ja an einige Dutzend Verbände verschickt worden -, bin ich gerne bereit, zur Verbesserung und Intensivierung des Dialogs Ihnen den Gesetzestext informell zur Verfügung zu stellen.

    (Dr. Angelica Schwall-Düren [SPD]: Verbände haben ja einen ganz neuen Stellenwert bei Ihnen!)

    Das Bodenschutzgesetz ist die Antwort auf die Forderung des Sachverständigenrats für Umweltfragen und des Wissenschaftlichen Beirats für globale Umweltveränderungen. Wir von der CDU/CSU streben an, daß das Gesetz in einem breiten Konsens getragen wird. Ich glaube, in kaum einem anderen Bereich sind sich Regierung, Opposition und Verbände so einig wie bei der Einführung dieses einheitlichen Bundesbodenrechts. Ich appelliere daher an die Kolleginnen und Kollegen der Opposition, aber auch an die Länder, sich aktiv an diesem Gestaltungsprozeß zu beteiligen.
    Ich erinnere an die guten Gespräche im Zusammenhang mit dem Kreislaufwirtschaftsgesetz. Von diesem hat die Kollegin Caspers-Merk hier vor einer Woche behauptet, es sei ein Meilenstein.

    (Clemens Schwalbe [CDU/CSU]: Hört! Hört!)

    Jetzt gilt es, einen weiteren Meilenstein des Umweltrechts zu formulieren, nämlich das Bundesbodenschutzgesetz.
    Ich glaube, daß wir in den ersten Gesprächen, die auf die Bodenschutzpolitik abzielen, beispielsweise bei der Anhörung zum Hochwasserschutz, diesen Konsens und die gemeinsame Verantwortung von Ländervollzugsbehörden und Rahmengesetzgeber Bund deutlich gemacht haben. Dies werden wir weiter vorantreiben.
    Mit dem Bundesbodenschutzgesetz soll der Boden in seiner Funktionsvielfalt erhalten bleiben. Damit dient das Gesetz dem Vorsorgegedanken. Der Boden muß vor weiteren Schadstoffeinträgen geschützt werden. - In dem Antrag der SPD ist das der Grundsatz eines Verschlechterungsverbots. - Wir müssen uns konkret darüber unterhalten, wie entsprechende Regelungen auszugestalten sein werden.
    Im Bereich der Sanierung müssen wir die vielfältigen Erfordernisse, die die Altlastenproblematik, beispielsweise das Altlasten-Il-Gutachten der vergangenen Woche, aufgezeigt hat, durch eine entsprechend differenzierte Antwort bei der feinen Ausgestaltung des bodenschutzrechtlichen Handlungsinstrumentariums berücksichtigen. Ganz wichtig ist in diesem Zusammenhang der Hinweis darauf, daß nicht mehr genutzte Flächen einer angemessenen neuen Nutzung zugeführt werden. Den ausdrücklichen Bezug auf die Nutzung einer Fläche gilt es auch im Rahmen von eventuellen Sanierungen zu berücksichtigen. So weise ich darauf hin, daß wir unterschiedliche Sanierungserfordernisse ins Auge fassen sollten, je nachdem, ob es sich um einen Kinderspielplatz mit hoher Sensibilität oder um eine neue Industrieansiedlung auf einer bisher industriell genutzten Fläche handelt.
    Ich freue mich, daß der Wissenschaftliche Beirat in seinem Gutachten auch sehr stark auf die ökonomischen Aspekte des Bodenschutzrechtes hingewiesen hat. Von vielen wird in diesem Bereich immer behauptet, es handele sich nur um eine zusätzliche Kostenbelastung. Nein, der Beirat legt sehr klar dar, daß eventuellen Sanierungen auch entsprechende Erträge oder Nutzen gegenüberstehen, daß unterbliebene Sanierungsmaßnahmen dauerhaft zu sehr viel höheren Kosten führen und daß das Bodenschutzgesetz auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu einem Impuls für die Bundesrepublik Deutschland führt.
    Ein weiterer wichtiger Punkt, den wir im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens erörtern müssen, ist die Sorge der Unternehmen über den Umfang zukünftiger Sanierungen. Die Einheitlichkeit des Rechts und die Tatsache, daß teilweise von Regierungspräsident zu Regierungspräsident im Vollzug des allgemeinen Polizeirechts recht unterschiedlich vorgegangen wird, ist hier schon mehrfach angesprochen worden. Wir müssen den investitionsbereiten Unternehmen klar sagen, in welchem Maß sie mit Belastungen oder Sanierungsauflagen zu tun haben werden, wenn sie auf Verdachtsflächen investieren. Gerade in dem Bereich werden wir, meine ich, relativ rasch zu vernünftigen Ergebnissen kommen.

    Steffen Kampeter
    Konzeptionell steht damit der Gesetzentwurf für das Bodenschutzgesetz auf zwei Beinen: Das eine Bein ist die Vorsorge, und das andere Bein ist die Altlastensanierung. Beides muß ineinandergreifen und sollte nicht isoliert voneinander betrachtet werden. Es gibt hier ja noch einige Diskussionspunkte mit den Ländern. All diejenigen, die meinen, daß unser Gesetzentwurf hier nicht weit genug gehe, sollten sich einmal ansehen, wer denn die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen hat, daß die Länder mehr Regelungskompetenzen erhalten. Hier gilt es, einen Konflikt zu vermeiden.
    Meine sehr verehrten Damen und Herren, es gibt erste Anregungen aus der Wirtschaft an ein entsprechendes Bundesbodenschutzgesetz. Insbesondere gibt es Sorgen von mittelständischen Unternehmen, daß der Bodenschutz zu einer zusätzlichen wirtschaftlichen Belastung führt. Diese Sorge ist ernst zu nehmen, und deswegen begrüße ich das Vorhaben der Bundesregierung, Sanierungsauflagen nicht nur nutzungs-, sondern auch verkehrswertabhängig zu begrenzen, außerordentlich. Trotzdem bleibt ein privatwirtschaftliches Risiko bei Investitionen auf Verdachtsflächen. Hier weise ich ausdrücklich auf die Möglichkeiten hin, im Rahmen von Versicherungen Vorsorge zu betreiben. Der Staat kann nicht alle Risiken zu seinen Lasten umwidmen.
    Auch werden wir im Gesetzgebungsverfahren Anregungen prüfen, ob - und wenn ja, in welchem Maße - steuerliche Rückstellungen geltend gemacht werden können. Das ist ein ganz großes Problem, insbesondere bei Altlastflächen. Hier müssen wir zu funktionsfähigen Regelungen kommen.
    Bodenschutz ist Querschnittsaufgabe. Darauf weisen sowohl der Sachverständigenrat als auch die Zielsetzung des jetzt versandten Gesetzentwurfs hin. Deswegen ist es wichtig, daß wir uns auch im Rahmen der Beratung des Bundesbodenschutzgesetzes darüber unterhalten, welche anderen Fachregelungen wir in artverwandten Regelungsbereichen treffen werden, beispielsweise im Bereich der Landwirtschaft, aber auch im Bereich des Baurechts. Das Entsiegelungsgebot ist ja schon erwähnt worden.
    Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich meine, daß der jetzt vorliegende Gesetzentwurf und die Anregungen der Wissenschaftler des Wissenschaftlichen Beirats sowie des Sachverständigenrats für Umweltfragen genug Material für die Gesetzesberatung des Bundesbodenschutzgesetzes liefern. Ich bitte die Bundesregierung, relativ rasch mit dem Anhörungsverfahren zuwege zu kommen und dem Bundestag eine Kabinettsvorlage zuzuleiten. Wir werden dann - Frau Kollegin Schwall-Düren, ich nehme an, daß Sie die Berichterstattung übernehmen - unmittelbar in die Fach- und Detailberatungen eintreten mit dem Ziel, zu einem möglichst frühen Zeitpunkt einen Meilenstein der Umweltgesetzgebung vorzulegen.
    Herzlichen Dank.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)



Rede von Hans-Ulrich Klose
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat Herr Kollege Dr. Jürgen Rochlitz, Bündnis 90/Die Grünen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Prof. Dr. Jürgen Rochlitz


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir bedauern es sehr, daß Ihnen, meine Damen und Herren von der Bundesregierung, nur ein dünner, beinahe nichtssagender Kommentar zu den umfangreichen Abhandlungen des Wissenschaftlichen Beirats Globale Umweltveränderungen zu den globalen Bodenproblemen gelungen ist.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Das überlassen wir dem Professor Rochlitz!)

    Daran hat auch Ihr Beitrag von heute, Herr Staatssekretär, nichts geändert.
    Bei den nationalen Bodenproblemen haben Sie von Ihrer eigenen Bodenschutzkonzeption von 1985 hier im Land bisher rein gar nichts umgesetzt. Gut ein halbes Dutzend Referentenentwürfe zu einem Bodenschutzgesetz haben Sie bis jetzt verschlissen und nun gerade einmal einen zur Anhörung der Verbände gebracht, und der ist - es sei mir gestattet, Herr Kampeter - bodenlos schlecht, auch wenn Sie versucht haben, ihn schönzureden.
    Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen von der SPD, besetzen wieder einmal verbal ein Thema, bewegen sich dabei aber auf demselben niedrigen Niveau wie die Bundesregierung, glauben gar, in Ihrem Antrag ohne jede Begründung auskommen zu können. Immerhin ist eines Ihrem Papier zugute zu halten: Die zentrale Aussage „Bodenschutz ist notwendig" könnte glatt von uns sein, nur ist unsere Initiative nicht wie bei Ihnen mit diesem Satz erledigt. Er ist bei uns lediglich die Überschrift eines kompletten Bodenschutzgesetzes, welches wir in den nächsten Tagen hier einbringen werden und womit wir wieder einmal originäre Regierungsarbeit erledigen werden. Das sollte Ihnen, Herr Staatssekretär, und Ihrer Ministerin doch zu denken geben. Gerade die Umweltministerin hätte eines aus der Klimadebatte lernen sollen: Selbstverständlich muß endlich globaler Bodenschutz betrieben werden. Aber es darf dabei nicht vergessen werden, daß auch der hiesigen Umwelt durch die Zuspitzung nationaler Bodenschutzziele weitaus besser gedient wäre.
    Im übrigen hat der Wissenschaftliche Beirat bei seiner globalen Problemanalyse mit 12 festgestellten Syndromen peinlicherweise eine Bodenkrankheit übersehen, nämlich das ,,Deutschland-Syndrom", das Sie von der Regierungskoalition in seiner Gänze zu verantworten haben und das andererseits in seinen Auswirkungen vom Sachverständigenrat für Umweltfragen sehr wohl skizziert worden ist. Unter diesem 13. Syndrom der Bodendegradation ist ein Umgang mit dem Boden zu verstehen, der sich nur an der optimalen Nutzung des Bodens orientiert mit der Folge flächenhafter Boden- und Grundwasserverseuchung mit Säurebildnern, Nitraten, Pestiziden und Altlastenfolgeprodukten.
    In dieser Einschätzung stehen wir nicht alleine. Auch der Sachverständigenrat für Umweltfragen

    Dr. Jürgen Rochlitz
    weist in seinem 96er Gutachten darauf hin, daß die absolute Zahl aller Pflanzenschutzmittelfunde im Rohwasser und darunter auch die Zahl aller Funde mit Konzentrationen oberhalb des Grenzwertes der Trinkwasserverordnung weiterhin ansteigt. Und wörtlich - mit Erlaubnis des Herrn Präsidenten - heißt es:
    Beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ist nach Maßgabe der Persistenz von schwer kalkulierbaren Langfristeffekten auf die Umwelt auszugehen.
    Die Tatsache, daß es sich bei der Mehrzahl der Funde um das seit 1991 verbotene Atrazin handelt, ist ein deutlicher Hinweis darauf: Vom wirklichen Bodenschutz sind wir weiter denn je entfernt. Wie stark sich die Problematik des Deutschland-Syndroms zugespitzt hat, ist auch daraus zu ersehen, daß die in der Vergangenheit verursachten Nährstoffaltlasten durch den aktuellen Trend des Rückgangs des Handelsdüngerverbrauchs nicht verringert werden. Auch ist noch nicht die Spur einer Abnahme der Nitratbelastung im Trinkwasser zu verzeichnen.
    Gerade an den ökologisch notwendigen Bodenschutzzielen fehlt es in den Vorstellungen der Bundesregierung. So ist Bodenschutz bei ihr auch weiterhin nur nutzungsbezogen denkbar - soll heißen: Boden soll nur so weit saniert werden, wie es der nachfolgende Nutzungszweck erfordert. Wir dagegen wollen, daß der Boden an seinen natürlichen Funktionen gemessen wird. Der Schutz der Böden muß um ihrer selbst willen erfolgen. Das erfordert natürlich eine ziemlich weitgehende Sanierung, vielleicht nicht immer bis zur natürlichen Ackerbodenqualität, aber doch überall so weit, wie es immer möglich ist. Es kann doch nicht angehen, daß alle kontaminierten Flächen zukünftig nur deshalb halbherzig saniert werden, weil für ihre weitere Verwendung urplötzlich nur noch Parkplätze oder Industrieansiedlungen vorgesehen sind.

    (Steffen Kampeter [CDU/CSU]: Was ist Ihre Alternative, Herr Rochlitz?)

    So wie wir Sie, Herr Kampeter, und die Damen und Herren der Koalition kennen, würden Sie das doch gleich in Ihrem Sinne nutzen. Wo bliebe dann der Bodenschutz? Leider wird dem Parlament eher der Bodenzustand der Sahelzone nahegebracht, als daß die Bundesregierung auf die kritischen Forderungen des Beirats eingeht. Die laufen darauf hinaus, daß die Bundesrepublik international eine Vorreiterrolle bei der Erhaltung der biologischen Artenvielfalt spielen soll, was im Sinne des Beirats bedeuten würde, daß das Bundesnaturschutzgesetz zügig novelliert wird.
    Auch die vom Beirat festgestellten Defizite in Sachen Bodenschutzforschung können wir nur dick unterstreichen. Vor allem erwarten wir von der Bundesregierung, doch bitte schön einmal zu unterbreiten, warum sie zwischen Flensburg und Garmisch in Zukunft nur noch partiellen Bodenschutz betreiben möchte. - Ja partiell. Denn, Herr Kampeter, was ist in Ihrem Entwurf nicht alles vom Bodenschutz ausgenommen! Es sind nicht nur die ökologisch unsinnigen Ausnahmen für militärisch genutzte Flächen und
    Einrichtungen - Ausnahmen, die wir inzwischen sattsam genug kennen und an denen das Ende des Kalten Krieges in den deutschen Umweltgesetzen bisher spurlos vorüberging.
    Verwirklicht sich die Vorstellung der Bundesregierung, dann ist künftig weder das Aufbringen von Pestiziden, Düngemitteln, Gülle oder Abwasser Sache des Bodenschutzes, noch sind es Gentech-Flächen, Atom-Altlasten wie Wismut und einiges andere mehr. Und da bedauern wir es sehr, daß die SPD mit ihrem Antrag nicht über das hinausgegangen ist, was auch im Entwurf der Bundesregierung schon formuliert wird.
    Ihnen, meine Damen und Herren von der Koalition, die Konzeption des Bodenschutzes zu überlassen heißt doch, den Teufel mit dem Beelzebub austreiben. Der Umweltministerin müßte bekannt sein, daß wir bei weitergehender Bodenversiegelung wie gehabt in 81 Jahren gar keinen Bodenschutz mehr brauchen. Dann brauchen Sie höchstens noch über eine Betonflächen-Freihalteverordnung nachzudenken. Dann kommt in der Tat jede bindend festgeschriebene Entsiegelungspflicht zu spät. Warum eigentlich wollen Sie, Herr Kampeter, und diese Regierung nicht einsehen, daß Sie seit 1985 den Bodenschutz sträflichst vernachlässigt haben? Sonst müßte der Sachverständigenrat für Umweltfragen nicht ständig ein Bodenschutzgesetz angemahnt haben.
    Zudem fehlt eine verantwortungsvolle Finanzierung der Altlastensanierung. Hier läßt der Bund die Länder einmal mehr im Stich, obwohl er für die Sanierung von Rüstungs- und Militäraltlasten als Rechtsnachfolger der Wehrmacht in der Pflicht steht und obwohl er die ökotoxische Hinterlassenschaft der ehemals in Ostdeutschland stationierten Sowjetarmee durch den Einigungsvertrag quasi miterworben hat.
    Meine Damen und Herren, was not tut, ist endlich eine sich an der Vorsorge und am Verursacher orientierende, tiefgreifende Bodenschutzpolitik. Dies bedeutet letztendlich auch eine organisatorische und im Haushalt verankerte Eigenständigkeit des Bodenschutzes und damit ein Ende der bis heute betriebenen Nachrangigkeit.

    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)