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    Plenarprotokoll 13/99 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 99. Sitzung Bonn, Freitag, den 19. April 1996 Inhalt: Nachbesetzung im Kuratorium der „Stiftung Archiv der Parteien und Massenorganisationen in der DDR" 8817 A Tagesordnungspunkt 14: a) Erste Beratung des von den Abgeordneten Monika Knoche, Gerald Häfner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Spende, die Entnahme und die Übertragung von Organen (Transplantationsgesetz) (Drucksache 13/2936) 8817 B b) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Spende, Entnahme und Übertragung von Organen (Transplantationsgesetz) (Drucksache 13/4355) . . . . 8817 B c) Antrag der Abgeordneten Dr. Wolfgang Wodarg, Dr. Herta Däubler-Gmelin, Horst Schmidbauer (Nürnberg) und weiterer Abgeordneter: Kriterien für die Spende, Entnahme und Übertragung von menschlichen Organen (Drucksache 13/4114) 8817 C d) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes - Organhandel (Drucksache 13/587) . . . 8817 D in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 12: Antrag der Abgeordneten Rudolf Dreßler, Rudolf Scharping, Klaus Kirchner, Wolfgang Lohmann (Lüdenscheid), Horst Seehofer, Dr. Wolfgang Schäuble, Dr. Dieter Thomae, Wolfgang Zöller sowie weiterer Abgeordneter der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und F.D.P.: Spende, Entnahme und Übertragung von Organen (Drucksache 13/4368) . 8817 D Beatrix Philipp CDU/CSU 8818 A Dr. Wolfgang Wodarg SPD 8822 A Monika Knoche BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 8824 C Dr. Dieter Thomae F.D.P 8827 B Dr. Ruth Fuchs PDS 8829 B Horst Seehofer, Bundesminister BMG . 8830 B Dr. R. Werner Schuster SPD 8834 B Rudolf Dreßler SPD 8834 D Gerald Häfner BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 8837 B Dr. Edzard Schmidt-Jortzig F.D.P. . . . 8838 D Christina Schenk PDS 8840 C Dr. Rita Süssmuth CDU/CSU 8841 D Dr. Herta Däubler-Gmelin SPD 8843 B Dr. Sabine Bergmann-Pohl CDU/CSU . 8845 D Horst Schmidbauer (Nürnberg) SPD . 8847 A Eckart von Klaeden CDU/CSU 8848 B Dr. Hansjörg Schäfer SPD 8850 C Editha Limbach CDU/CSU 8852 A Tagesordnungspunkt 15: Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über ihre Maßnahmen zur Förderung der Kulturarbeit gemäß § 96 BVFG in den Jahren 1991 und 1992 sowie die Fortschreibung des Aktionsprogramms des Bundesministeriums des Innern zur Förderung der deutschen Kultur des Ostens in den Jahren 1994 bis 1999 (Drucksachen 12/7877, 13/725 Nr. 22, 13/3195) . . . 8853 A Nächste Sitzung 8853 D Berichtigung 8853 Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 8854* A Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 14a bis d und Zusatztagesordnungspunkt 12 (Spende, Entnahme und Übertragung von Organen - Transplantationsgesetz) Wolfgang Lohmann (Lüdenscheid) CDU/ CSU 8854* D Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 15 (Bericht der Bundesregierung über ihre Maßnahmen zur Förderung der Kulturarbeit gemäß § 96 BVFG in den Jahren 1991 und 1992 sowie die Fortschreibung des Aktionsprogramms des Bundesministeriums des Innern zur Förderung der deutschen Kultur des Ostens in den Jahren 1994 bis 1999) Hartmut Koschyk CDU/CSU 8856* C Gisela Schröter SPD 8858* B Annelie Buntenbach BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 8860* A Ina Albowitz F.D.P. 8861* A Dr. Winfried Wolf PDS 8862* A Thomas Krüger SPD 8862* D Dr. Horst Waffenschmidt, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern 8864* C Anlage 4 Amtliche Mitteilungen 8865* B Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 99. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. April 1996 8817 99. Sitzung Bonn, Freitag, den 19. April 1996 Beginn: 9.00 Uhr
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    *) Anlage 3 Berichtigung Im Stenographischen Bericht der 98. Sitzung ist auf Seite 8754 A der Zuruf des Abgeordneten Steffen Kampeter (CDU/CSU) „Da habe ich manchmal meine Zweifel! ", statt nach dem Satz „Auch Herr Töpfer hat sich etwas dabei gedacht", nach den Sätzen „Der Bundesrat hat dies mehrfach gefordert. Er weiß schließlich, was er tut." einzufügen. Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Augustin, Anneliese CDU/CSU 19. 4. 96 * * Basten, Franz Peter CDU/CSU 19.4. 96 Beck (Bremen), BÜNDNIS 19. 4. 96 Marieluise 90/DIE GRÜNEN Belle, Meinrad CDU/CSU 19. 4. 96 Braune, Tilo SPD 19.4. 96 Burchardt, Ulla SPD 19.4. 96 Duve, Freimut SPD 19. 4. 96 ** Dr. Eid, Uschi BÜNDNIS 19. 4. 96 ** 90/DIE GRÜNEN Graf von Einsiedel, PDS 19.4. 96 Heinrich Ferner, Elke SPD 19.4. 96 Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 19. 4. 96 ** Gleicke, Iris SPD 19. 4. 96 Dr. Glotz, Peter SPD 19.4. 96 Dr. Götzer, Wolfgang CDU/CSU 19. 4. 96 * Dr. Gysi, Gregor PDS 19. 4. 96 Dr. Haussmann, Helmut F.D.P. 19.4. 96 Dr. Jacob, Willibald PDS 19. 4. 96 Jelpke, Ulla PDS 19. 4. 96 Kauder, Volker CDU/CSU 19.4. 96 Klappert, Marianne SPD 19. 4. 96 Dr. Kohl, Helmut CDU/CSU 19. 4. 96 Krziskewitz, Reiner CDU/CSU 19. 4. 96 ** Dr. Küster, Uwe SPD 19. 4. 96 Dr. Graf Lambsdorff, F.D.P. 19. 4. 96 Otto Lederer, Andrea PDS 19. 4. 96 Lengsfeld, Vera BÜNDNIS 19.4. 96 90/DIE GRÜNEN Maaß (Wilhelmshaven), CDU/CSU 19.4. 96 Erich Meckel, Markus SPD 19. 4. 96 * Mehl, Ulrike SPD 19.4. 96 Möllemann, Jürgen W. F.D.P. 19. 4. 96 Nelle, Engelbert CDU/CSU 19. 4. 96 Dr. Paziorek, Peter CDU/CSU 19.4. 96 Dr. Pfaff, Martin SPD 19. 4. 96 Dr. Rappe (Hildesheim), SPD 19. 4. 96 Hermann Dr. Rössel, Uwe-Jens PDS 19.4. 96 Schlauch, Rezzo BÜNDNIS 19. 4. 96 90/DIE GRÜNEN Schloten, Dieter SPD 19.4. 96 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Schmidt-Zadel, Regina SPD 19.4. 96 Schoppe, Waltraud BÜNDNIS 19. 4. 96 90/DIE GRÜNEN Schütz (Oldenburg), SPD 19.4. 96 * * Dietmar Dr. Schulte (Schwäbisch CDU/CSU 19.4. 96 Gmünd), Dieter Schumann, Ilse SPD 19.4. 96 Schwanitz, Rolf SPD 19. 4. 96 Steenblock, Rainder BÜNDNIS 19.4. 96 90/DIE GRÜNEN Dr. Stoltenberg, Gerhard CDU/CSU 19. 4. 96 Thieser, Dietmar SPD 19.4. 96. Dr. Töpfer, Klaus CDU/CSU 19.4. 96 Vergin, Siegfried SPD 19. 4. 96 Voigt (Frankfurt), SPD 19. 4. 96 * Karsten D. Wallow, Hans SPD 19. 4. 96 Weis (Stendal), Reinhard SPD 19. 4. 96 Weisskirchen (Wiesloch), SPD 19.4. 96 Gert Wettig-Danielmeier, SPD 19.4. 96 Inge Dr. Wolf, Winfried PDS 19. 4. 96 * für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung * * für die Teilnahme an der 95. Jahreskonferenz der Interparlamentarischen Union Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 14 a bis d und Zusatztagesordnungspunkt 12 (Spende, Entnahme und Übertragung von Organen - Transplantationsgesetz) Wolfgang Lohmann, (Lüdenscheid) (CDU/CSU): Es ist in Deutschland bisher nicht gelungen, die Transplantationsmedizin auf eine sichere rechtliche Basis zu stellen. In den letzten 15 Jahren sind vielfältige Versuche des Gesetzgebers auf Bundes- und Landesebene, diese Materie zu regeln, aus unterschiedlichen Gründen immer wieder gescheitert. Der letzte Gesetzentwurf in einer langen Reihe von Initiativen wurde vom Landtag des Landes Rheinland-Pfalz im Sommer des Jahres 1994 beschlossen und noch vor den letzten Bundestagswahlen mit Donnergetöse in den Medien wieder zurückgezogen. Vor diesem Hintergrund der Fehlversuche taucht zwangsläufig die Frage auf, ob wir in Deutschland ein Transplantationsgesetz überhaupt brauchen. Ein Blick in das europäische Ausland zeigt, daß nahezu alle unsere Nachbarstaaten über ein derartiges Gesetz verfügen. Neben Irland, Island, Liechtenstein und Malta sind wir das einzige westeuropäische Land ohne eine gesetzliche Regelung der Organtransplantation. Bereits diese Regelpraxis unserer europäischen Nachbarn ist für mich ein wichtiges Indiz dafür, daß gewichtige Gründe für die Verabschiedung eines Transplantationsgesetzes sprechen. Diese Gründe sind vor allem daran zu sehen, daß es bei der Übertragung von Organen sowohl um das Interesse des Organempfängers an einer möglicherweise lebensrettenden Krankenbehandlung, als auch um den Schutz der körperlichen Unversehrtheit von Spendern und damit um den Schutz und Ausgleich zwischen hochwertigen grundrechtlich geschützten Interessen geht. Wie sensibel dieses Spannungsverhältnis ist, wie anfällig gerade heutzutage in unserer Mediengesellschaft dieser Interessenausgleich für auch von Angst getragene Stimmungsveränderungen in der Bevölkerung ist, belegen die Veränderungen, die insbesondere auf Grund der Debatte um das Transplantationsgesetz des Landes Rheinland-Pfalz zu verzeichnen waren. Auch das Thema Organhandel und eine entsprechend reißerische Darstellung in den Medien haben zu einer starken Verunsicherung der Bevölkerung geführt. Ich bin der festen Überzeugung, daß wir das Mißtrauen, die Ängste und die Unsicherheit der Bevölkerung nur mit einem klaren rechtlichen Rahmen für die Transplantationsmedizin in Deutschland auf Dauer abbauen können. Kontraproduktiv wäre aber ein Transplantationsgesetz, das nach heftigem Streit in den Ausschüssen des Bundestages vielleicht auch erst nach Durchführung eines Vermittlungsverfahrens beschlossen werden würde. Ich begrüße daher ausdrücklich, daß der Ansatz der Koalition dieses Gesetz in einem fraktionsübergreifenden Konsens einzubringen, zu beraten und schließlich auch zu beschließen, zumindest von der SPD auch so gesehen wurde. Ich begrüße dies insbesondere auch vor dem Hintergrund unseres aktuellen Konsensstreits über die Haushalts- und Sozialpolitik. Damit setzt die Politik ein positives Zeichen. Ich danke bei dieser Gelegenheit auch SPD und der F.D.P., daß sie auf die Union sozusagen gewartet haben, da der Meinungsbildungsprozeß bei uns etwas länger als ursprünglich vorgesehen gedauert hat. Als Signal an die Öffentlichkeit ist wichtig, daß wir bis auf die beiden wichtigen Punkte des Transplantationsgesetzes - der Bewertung des endgültigen, nicht behebbaren Ausfalls der gesamten Hirnfunktionen als Tod des Menschen und der Berechtigung der Angehörigen und engsten Vertrauten eines Verstorbenen, einer Organentnahme zuzustimmen, wenn dazu keine eigene Erklärung des Verstorbenen vorliegt - über alle anderen Regelungen, die mit einer Organentnahme zusammenhängen, einen Konsens erzielt haben. Dabei ist von besonderer Bedeutung, daß dies nicht nur für die Fraktionen des Bundestages gilt, sondern auch für die Länder, da diese bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfs von Anfang an mitgewirkt haben. Die Sensibilität des Themas hat dazu geführt, daß dieser Gesetzentwurf vorbereitet wurde wie kaum ein anderer. Neben einer breit angelegten Sachverständigenanhörung des Gesundheits- und Rechtsausschusses des Bundestages nur zur Bewertung des Hirntodes sowie zur Frage der engen oder erweiterten Zustimmungslösung hat es in den zuständigen Arbeitsgruppen sowie in der Gesamtfraktion Sondersitzungen zu dieser Thematik gegeben. Um jedem Abgeordneten über diese Vorbereitungsphase hinaus noch weitere Gelegenheit zu geben, sich intensiv mit dieser Thematik vor einer abschließenden Entscheidung zu beschäftigen, haben wir uns auch zu dem ungewöhnlichen Verfahren entschlossen, im Gesetzentwurf die beiden genannten Punkte zunächst offenzulassen und statt dessen in Antragsform die jeweilige Absicht zu formulieren. Abhängig vom Beratungsverlauf in den Ausschüssen soll möglicherweise auch dort noch keine Entscheidung über die zentralen Fragen fallen, sondern erst mit der Abstimmung nach der zweiten Lesung im Bundestag. Es gibt wohl kaum Vergleichsfälle, in denen die Gewissensfreiheit des einzelnen Abgeordneten derart zum Tragen kommen soll wie in diesem Gesetzgebungsverfahren. Auch wenn es bereits von meinem Vorredner gesagt wurde, möchte ich das aus meiner Sicht wesentliche Ziel des Transplantationsgesetzes noch einmal herausstellen. Es muß uns gelingen, durch die Schaffung klarer Rechtsgrundlagen für die Entnahme und Übertragung von Organen sowie insbesondere aber auch durch die Bestrafung des Organhandels einen breiten gesellschaftlichen Konsens in Deutschland für die Transplantationsmedizin zu sichern bzw. diesen Konsens verstärkt zu fördern. Dieser Konsens sollte helfen, die zum Teil vorhandene Irritation in der Bevölkerung abzubauen. Dabei sind die Rechtssicherheit für die Ärzteschaft und das Fehlen jeglichen Zwangs bei der Organgewinnung für mich herausragende Punkte. Sollte das Gesetz auch dazu beitragen, die Spendebereitschaft in der Bevölkerung allgemein zu heben und mehr Transplantationen zu ermöglichen, ist dies natürlich begrüßenswert. Nur mit dem Gesetz allein werden wir meiner Meinung nach keine Verbesserung der Situation in Deutschland erreichen. Wir brauchen dazu parallel eine breit angelegte Aufklärungskampagne, mit der der Bevölkerung alle wesentlichen Punkte bei der Organtransplantation vermittelt werden. Dazu gehört natürlich auch die Information, daß mit dem Gesetzentwurf gewährleistet wird, eine Organspende verbindlich abzulehnen - ein für mich wesentlicher Punkt, um Mißtrauen und Ängste abzubauen. Dreh- und Angelpunkt eines jeden Transplantationsgesetzes ist eine Aussage zu der Frage, wann der Mensch tot ist. Alle anderen - sicher auch gravierenden - Fragen sind letztendlich Folgefragen, deren Beantwortung auf der ersten Gundentscheidung, nämlich der Bewertung des Hirntodes, aufbauen können. Ich respektiere andere Überzeugungen, halte deren vorgeschlagene Lösung aber aus verfassungsrechtlichen sowie rechts- und gesundheitspolitischen Gründen für nicht vertretbar. Trotz aller Formulierungskünste gelingt es dem sog. Wodarg-Modell nicht, die Tatsache zu unterdrücken, daß es sich bei diesem Vorschlag um eine Organentnahme an Lebenden handelt. Eine solche Lösung kann weder den Ärzten noch den Angehörigen zugemutet werden. Ich bin der festen Überzeugung, daß erstens der Hirntod der Tod des Menschen ist und zweitens der Gesetzgeber dies im Transplantationsgesetz klar zum Ausdruck bringen muß. Obwohl Minister Seehofer dies u. a. bereits ausführlich und überzeugend getan hat, möchte ich abschließend die für mich wichtigsten Argumente für die Anerkennung des Hirntodes als Tod des Menschen auch noch einmal nennen: - Der menschliche Organismus ist im Falle des Hirntodes unwiderruflich zu einer zentralen Selbststeuerung nicht mehr in der Lage; der Organismus ist keine Lebenseinheit mehr; - jede Möglichkeit der bewußten Wahrnehmung, des Denkens, einschließlich der Schmerzempfindung ist unwiederbringlich verloren; - das Gehirn ist von der Durchblutung abgekoppelt, seine Zellen zerfallen, auch wenn der übrige Körper noch künstlich durchblutet wird; von Medizinern wird dieser Zustand plastisch mit dem Begriff „innere Enthauptung" umschrieben; - eine Aufrechterhaltung der Funktion des Gehirns mit technischen Mitteln - wie bei Herz, Lunge, Niere usw. - ist nicht möglich; - es besteht kein Grund für Zweifel an den vom Wissenschaftlichen Beirat der Bundesärztekammer erarbeiteten „Kriterien des Hirntodes - Entscheidungshilfen zur Feststellung des Hirntodes"; diese Entscheidungshilfen beinhalten den derzeitigen Stand der medizinischen Wissenschaft. Für mich ist daher als Grundlage für ein dauerhaftes tragfähiges Transplantationsgesetz nur die sog. Hirntodkonzeption und darauf aufbauend die sog. erweiterte Zustimmungslösung geeignet. Zur Zustimmung noch dies: Für diejenigen, die den Gruppenantrag unterschrieben haben, steht die Selbstbestimmung des Betroffenen (zu seinen Lebzeiten) natürlich unantastbar im Vordergrund. Aber: Es wird trotz Gesetzes- und Werbekampagnen immer einen großen Teil Verstorbener geben, die eine Entscheidung zu ihren Lebzeiten nicht getroffen haben. Bei einer Nichtentscheidung allerdings zu unterstellen, dies verbiete eine Organentnahme von vornherein, ist einfach nicht sachgerecht. Deshalb soll der mutmaßliche Wille des Verstorbenen bei Angehörigen erkundet und ihnen die Möglichkeit der Zustimmung oder Ablehnung eingeräumt werden. Ich werbe dafür, sich dieser im Gruppenantrag niedergeschriebenen Auffassung anzuschließen. Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 15 (Bericht der Bundesregierung über ihre Maßnahmen zur Förderung der Kulturarbeit gemäß § 96 BVFG in den Jahren 1991 und 1992 sowie die Fortschreibung des Aktionsprogramms des Bundesministeriums des Innern zur Förderung der deutschen Kultur des Ostens in den Jahren 1994 bis 1999) Hartmut Koschyk (CDU/CSU): Der politische Wandel in Ostmittel-, Ost- und Südosteuropa und die Öffnung der Grenzen haben neue Wege zur freien Entwicklung der Kultur, insbesondere auch der Kultur und Geschichte der Deutschen in diesen Gebieten eröffnet. Die dort verbliebenen Deutschen werden sich mehr und mehr ihrer geschichtlichen und kulturellen Wurzeln bewußt. Aber auch die heute dort lebenden Nachbarvölker beginnen, sich mit der Kultur und der Geschichte der Deutschen in diesen Regionen zu befassen. Insbesondere bieten sich nun auch erweiterte Möglichkeiten, die in ihrer Heimat verbliebenen Deutschen und die dort lebenden Nachbarvölker bei ihrem Bemühen um geschichtliche und landeskundliche Informationen zu unterstützen und eine entsprechende Zusammenarbeit mit ihnen aufzunehmen. Diese Zusammenarbeit ist eng mit der in der Bundesrepublik Deutschland geleisteten und noch zu leistenden Kulturarbeit nach § 96 des Bundesvertriebenengesetzes verbunden. Aufgabe dieser Kulturarbeit ist, die in diesen Regionen in Jahrhunderten entwickelten Besonderheiten deutscher Geschichte, Kunst und Kultur zu erforschen, im Rahmen der Bildung zu vermitteln und mit Hilfe sachkundiger Träger, nicht zuletzt auch durch den kulturellen Zusammenhalt der vertriebenen Volksgruppen zu erhalten. Seit den Veränderungen in unseren östlichen Nachbarstaaten bildet diese vielgestaltige kulturelle Arbeit nunmehr auch die Basis für eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit. Die Aufgabe des § 96 BVFG hat damit verstärkt Aktualität erhalten. Dem Wunsch der Menschen in den Ursprungsregionen der deutschen Kultur im Osten - der Deutschen und ihrer Nachbarn - nach Erhaltung und Pflege des kulturellen und geschichtlichen Erbes ist vor allem durch die in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen Träger der Kulturarbeit nach § 96 BVFG Rechnung zu tragen. Seit der Herstellung der deutschen Einheit sind darüber hinaus auch die neuen Bundesländer, in denen die deutsche Kultur des Ostens während der SED-Herrschaft verschwiegen wurde, in diese Arbeit eingebunden, so daß auch die dortige Bevölkerung - Einheimische wie Vertriebene - mit dieser Kultur vertraut gemacht werden kann. In diesem Zusammenhang begrüßen wir die geplante Einrichtung eines pommerschen Landesmuseums in Greifswald und eines Landesmuseums Schlesien in Görlitz sowie den mit Bundesmitteln errichteten Stiftungslehrstuhl „Mediävistische und Osteuropäische Germanistik" in Leipzig. Die deutsche Kultur im östlichen Europa ist Teil der deutschen und der europäischen Kultur. Sie darf nicht in Vergessenheit geraten! Daher bleiben Bund und Länder weiterhin verpflichtet, das deutsche Kulturerbe aus dem Osten zu bewahren und im allgemeinen Bewußtsein zu erhalten. Grundlage für diese Aufgabe ist der § 96 des Bundesvertriebenengesetzes, der Bund und Länder u. a. verpflichtet, das Kulturgut der Vertreibungsgebiete in dem Bewußtsein der Vertriebenen und Flüchtlinge, des gesamten deutschen Volkes und des Auslandes zu erhalten, Archive, Museen und Bibliotheken zu sichern, zu ergänzen und auszuwerten sowie Einrichtungen des Kunstschaffens und der Ausbildung sicherzustellen und zu fördern. Heimatvertriebene, deren Kinder und Kindeskinder, Aussiedler und Spätaussiedler sollen durch ihre Mitwirkung zur Bewahrung, Tradierung und Präsentation des deutschen kulturellen Erbes im und aus dem östlichen Europa weiterhin entscheidend beitragen. Ihr Interesse, ihr Wissen und ihre Verbundenheit mit den Wurzeln ihres eigenen Lebens waren ein wichtiger Antrieb für ihr Engagement und sind auch in Zukunft unverzichtbar. Seit vielen Jahrzehnten sind die Vertriebenen in die Pflege und Vermittlung von Kultur und Geschichte ihrer Heimatgebiete voll einbezogen. Denn gerade die Vertriebenen verfügen über besondere Sachkunde vor allem im Bereich der Landeskunde und des kulturellen Brauchtums. Sie und ihre Vereinigungen und Einrichtungen, besonders die Landsmannschaften, tragen in beispielhafter Weise dazu bei, das kulturelle Erbe ihrer jeweiligen Heimatregion lebendig zu erhalten. Sie sind darin zu unterstützen, auf der Grundlage und im Rahmen der mit unseren Nachbarstaaten geschlossenen Verträge Brücken zu ihren Heimatgebieten zu schlagen. Gerade die Bereitschaft der Vertriebenen und ihrer Organisationen und Einrichtungen, an dieser Kulturarbeit mitzuwirken, eröffnet die Chance für eine von gegenseitigem Verständnis und Zusammenarbeit getragene friedliche Nachbarschaft mit den östlichen Staaten und Völkern. Der Deutsche Bundestag hat bereits am 23. Juni 1994 aufgrund eines Entschließungantrags der Koalitionsfraktionen die herausragende Leistung begrüßt und gewürdigt, die auf der Grundlage des § 96 BVFG durch Bund und Länder und insbesondere durch die Organisationen und Kultureinrichtungen der Vertriebenen bisher erbracht worden ist. In Museen, wissenschaftlichen Einrichtungen, Bibliotheken, Archiven, Heimatstuben und Einrichtungen der Landsmannschaften und Vertriebenenverbände ist ein Netz geschaffen worden, durch das der in der über 700jährigen Geschichte entstandene kulturelle Beitrag der Deutschen im Osten bewahrt werden konnte. Bereits die Entschließung von 1994 knüpfte daran die Forderung, die Rechtsgrundlage und den eigenen Etat für diese Kulturarbeit weiterhin zu erhalten. Darüber hinaus hat der Deutsche Bundestag schon 1994 empfohlen, die Bemühungen im wissenschaftlichen Bereich und in der kulturellen Breitenarbeit zu verstärken sowie neue Wege zu erschließen, um die für den Erhalt des kulturellen Erbes bedeutsame Vermittlung der deutschen Sprache stärker als bisher zu fördern. Dies möchte ich heute noch einmal bekräftigen. Der Innenausschuß, dem ein einstimmiges Votum des Auswärtigen Ausschusses und ein weiteres positives Mehrheitsvotum des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft vorlag, hat den aufschlußreichen Bericht der Bundesregierung über die Kulturarbeit nach § 96 BVFG in den Jahren 1991 und 1992 mit Mehrheit zustimmend zur Kenntnis genommen. Das ebenfalls vorgelegte Aktionsprogramm des Bundesinnenministeriums zur Förderung der deutschen Kultur des Ostens in den Jahren 1994 bis 1999 wurde mehrheitlich begrüßt. Die CDU/CSU-Fraktion unterstützt die in diesem Aktionsprogramm der Bundesregierung für die Jahre bis 1999 vorgesehenen Maßnahmen. Neben der grenzüberschreitenden Kulturarbeit sind der weitere Ausbau und die Sicherung der Einrichtungen im Inland, die sich mit der Bewahrung und der Vermittlung der Kultur und Geschichte der Deutschen aus dem Osten befassen, besonders wichtig. Denn ohne die Tätigkeit dieser Einrichtungen wären zum einen diese beachtlichen Teile unserer Kultur in Deutschland vom Vergessen bedroht, fehlte zum anderen die Basis für einen fruchtbaren Austausch mit kulturellen und wissenschaftlichen Einrichtungen in unseren östlichen Nachbarstaaten. Mit der Fortschreibung des Aktionsprogramms macht die Bundesregierung deutlich, daß die durch die historischen Veränderungen in Europa neu gewonnenen Chancen bei der Bewahrung und Förderung des kulturellen Erbes der Deutschen im Osten weiterhin genutzt werden müssen. Gerade die Vertriebenen haben die neuen Chancen ergriffen und stehen mit ihrer Kulturarbeit im regen Austausch mit kulturellen Institutionen und Kulturschaffenden in ihrer Heimat. Keinesfalls ist durch die Veränderungen in Europa die Grundlage für die bereits bisher nach § 96 BVFG geförderte Kulturarbeit weggefallen, wie dies von seiten der Opposition immer wieder behauptet wird. An dieser gesetzlichen Verpflichtung von Bund und Ländern muß auch in Zukunft festgehalten werden, da die Bewahrung dieses Kulturerbes nur mit Hilfe von gemeinsamen Anstrengungen gelingen kann. Es wäre gerade der falsche Weg, die Förderung der deutschen Kultur in Mittel- und Osteuropa allein diesen Staaten zu überlassen. Über die Bedeutung dieser Kulturarbeit besteht im übrigen zwischen Bund und Ländern weitgehendes Einvernehmen. So hat die Arbeitsgemeinschaft der Landes-Flüchtlingsverwaltungen im September 1995 einstimmig folgendes beschlossen: Die Kultur und Geschichte der Vertreibungsgebiete i. S. des § 96 BVFG sind unlösbarer Teil deutscher und europäischer Kultur und Geschichte und daher nicht allein eine Aufgabe der Vertriebenen und Flüchtlinge. Sie stellt sich allen Deutschen. Das Wissen um die deutschen Kulturtraditionen in den Siedlungsgebieten in Mittel-, Ost- und Südosteuropa und um die historischen Verflechtungen im Zusammenleben der Völker ist ein wesentliches Element der Verständigung mit unseren Nachbarn im Osten. Daher muß die Vermittlung der entsprechenden Kenntnisse in der Bundesrepublik Deutschland durch die Einrichtungen der allgemeinen Kultur, Bildung und Wissenschaft sowie durch die besonderen Einrichtungen, die die Aufgaben nach § 96 BVFG wahrnehmen, gewährleistet sein... . Für die grenzüberschreitende Kulturarbeit sollte die vorhandene Sachkunde der Vertriebenen und der Institutionen nach § 96 BVFG auch weiterhin im Interesse der Verständigung genutzt werden. Leider klafft in einigen sozialdemokratisch oder rot-grün regierten Bundesländern eine große Lücke zwischen Anspruch und Wirklichkeit. So haben große Länder wie Nordrhein-Westfalen, Hessen und Niedersachsen ihre diesbezügliche Förderung nahezu eingestellt. Nordrhein-Westfalen ist jetzt dabei, auch den Schülerwettbewerb „Die Deutschen und ihre östlichen Nachbarn" abzuschaffen, wodurch der jungen Generation ein wichtiger Zugang zur Beschäftigung mit der deutschen Geschichte und Kultur des Ostens genommen wird. Die Bundesregierung hat mit ihrem Bericht über die Kulturarbeit in den ersten beiden Jahren nach der deutschen Einheit und der Fortschreibung ihres Aktionsprogrammes eindrucksvoll dargelegt, wie ernst sie diese wichtige Aufgabe nimmt. Die Bewahrung der deutschen Kultur des Ostens ist auch in Zukunft unverzichtbar. In diese Arbeit, zu der auch eine breitgefächerte grenzüberschreitende Zusammenarbeit gehört, müssen die Vertriebenen und ihre kulturellen und landsmannschaftlichen Einrichtungen weiterhin einbezogen bleiben. Dies sieht das Aktionsprogramm auch vor, weshalb es unsere Zustimmung findet. Im Hinblick auf die friedensstiftende und verständigungspolitische Dimension der Förderung der deutschen Kultur des Ostens auf der gesetzlichen Grundlage des § 96 BVFG ist hierfür auch weiterhin die Bereitstellung angemessener Haushaltsmittel erforderlich. In seiner Beschlußempfehlung hat der Innenausschuß die Bundesregierung aufgefordert, bei künftigen Berichten über ihre Maßnahmen zur Förderung der Kulturarbeit gemäß § 96 BVFG darzulegen, inwieweit eine Verstärkung der Zusammenarbeit der aus Bundesmitteln geförderten Einrichtungen, die sich mit der Bewahrung und Vermittlung der Kultur und Geschichte der Deutschen aus dem Osten befassen, mit Einrichtungen auf Bundes- und Landesebene möglich ist, die sich mit der Bewahrung und Vermittlung des gesamten deutschen und europäischen Geschichts- und Kulturerbes beschäftigen. Ich bitte Sie, der Beschlußempfehlung des Innenausschusses zuzustimmen. Gisela Schröter (SPD): Grundlage der heutigen Beratung ist ein Bericht der Bundesregierung, der sich auf die Jahre 1991 und 1992 bezieht. Beraten werden soll die Förderung der Kulturarbeit nach § 96 des Bundesvertriebenengesetzes, wie sie die Bundesregierung vor vier bzw. fünf Jahren durchgeführt hat. Mit diesem Zeitverzug ist eine angemessene parlamentarische Beratung nicht möglich. Für eine sinnvolle Debatte in diesem Hause brauchen wir eine aktuellere Berichterstattung. Ich möchte ausdrücklich darauf hinweisen, daß die Bundesregierung nach § 96 des Bundesvertriebenengesetzes verpflichtet ist, jährlich über das von ihr Veranlaßte zu berichten. Von seiten des Bundesinnenministeriums ist uns in den Ausschußberatungen der nächste Bericht für dieses Frühjahr zugesagt worden. Noch steht er aus, und so müssen wir mit der Bilanz über die Jahre 1991 und 1992 vorlieb nehmen. Wenn die mangelnde Aktualität des vorliegenden Berichtes auch eine Erörterung der einzelnen Maßnahmen wenig sinnvoll erscheinen läßt, so ist hier doch eine Verständigung über die Grundlinien der Kulturförderpolitik nach dem BVFG angezeigt. Dazu bietet auch das Aktionsprogramm über die geplanten Fördermaßnahmen der Jahre 1994 bis 1999 Anlaß. Dieses Programm hat die Bundesregierung ihrem Bericht beigefügt. Bevor hier alte Mißverständnisse und Unterstellungen zum Thema der Kulturförderung nach § 96 wieder hochkochen, möchte ich voranschicken, was die SPD-Bundestagsfraktion nicht will und was sie nicht fordert: Wir bestreiten doch gar nicht die Notwendigkeit dieser Kulturarbeit. Im Gegenteil: Wir betonen ausdrücklich die besondere Verpflichtung zur kulturellen Unterstützung der ostdeutschen Minderheiten in Mittelost-, Südost- und Osteuropa. Und wir danken den Trägern und Mittlerorganisationen, die sich hier bislang engagiert haben. Gebetsmühlenartig werden die Behauptungen vorgetragen, die SPD wolle die Unterstützung der Kulturarbeit für die Vertriebenen streichen. Ein für allemal: Das ist nicht die Absicht der SPD. Wir anerkennen auch das Schicksal und die Leistungen der Vertriebenen. Wir haben immer wieder bekräftigt, daß jede Vertreibung von Menschen aus ihrer Heimat nicht zu rechtfertigen ist. Jeder Akt der Vertreibung ist ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Die deutschen Vertriebenen haben zum Aufbau einer freiheitlichen und demokratischen Staats- und Gesellschaftsordnung in der alten Bundesrepublik beigetragen. Viele Vertriebene haben sich um die Verständigung und Versöhnung zwischen den Völkern verdient gemacht. Auch für uns folgt daraus der Auftrag an den Bund und die Länder, mit geeigneten fördernden Maßnahmen das Kulturgut der Vertreibungsgebiete zu sichern und zu erhalten und einen Beitrag zur Weiterentwicklung der Kulturleistungen der Vertriebenen und Flüchtlinge zu leisten. Beides ist festgeschrieben im § 96 BVFG. Dazu stehen wir. In diesem Zusammenhang möchte ich ausdrücklich auf das Gespräch der SPD-Bundestagsfraktion mit den ostdeutschen Landsmannschaften im vergangenen Herbst hinweisen. Auch die Wahrung und Sicherung des kulturellen Erbes spielte dabei eine wichtige Rolle. Von beiden Seiten wurde das Treffen als konstruktiv bewertet. - Die SPD-Bundestagsfraktion fordert also keineswegs die Streichung der Mittel nach § 96 des Bundesvertriebenengesetzes. Was wir aber fordern - und zwar nicht erst, seit dieser Bericht und das Aktionsprogramm vorliegen -, ist: Die Bundesregierung muß in ihrer Kulturförderpolitik für die Vertriebenen die Konsequenzen daraus ziehen, daß sich die politischen Verhältnisse in Europa seit 1989/90 grundlegend verändert haben. Weder die Fördermaßnahmen der Jahre 1991/92 noch die Vorausschau auf die Jahre 1994 bis 1999 geben einen Hinweis, daß die Bundesregierung hier das Notwendige erkannt hat. Sie hat zwar begriffen, daß mit der Öffnung der Grenzen in Europa der Kulturarbeit eine neue Aufgabe zugewachsen ist. In den ehemaligen deutschen Siedlungsgebieten Mittel-und Osteuropas ist seitdem eine Kulturarbeit vor Ort überhaupt erst wirklich möglich geworden. Damit stellt sich auch die neue Aufgabe in einer grenzüberschreitenden kulturellen Zusammenarbeit, die Versöhnung und Völkerverständigung in den Mittelpunkt stellen muß. Zwar sieht auch die Bundesregierung das neue Aufgabenfeld. Doch ihre Vorstellungen darüber, wie diese politisch höchst sensible Aufgabe umgesetzt werden soll, werden der Bedeutung und Tragweite der friedenspolitischen Aufgabe nicht gerecht. Denn die Bundesregierung begreift den neuen Aspekt der grenzüberschreitenden Kulturarbeit als ein zusätzliches Betätigungsfeld ihrer Fördermaßnahmen im Rahmen des Bundesvertriebenengesetzes. Dagegen ist die SPD-Bundestagsfraktion der Auffassung: Grenzüberschreitende kulturelle Zusammenarbeit ist eine Aufgabe auswärtiger Kulturpolitik. Es handelt sich bei der Kulturarbeit in den deutschen Siedlungsgebieten um eine besonders sensible Angelegenheit, die viel Fingerspitzengefühl erfordert. Die Pflege der deutschen Kultur muß als gemeinsame Kulturarbeit mit den Nachbarstaaten als eine Politik des Friedens und der Aussöhnung, der Verständigung und der Zusammenarbeit im europäischen Zusammenhang betrieben werden. Als solche muß sie eingebunden sein in das außenpolitische Gesamtkonzept der Bundesregierung. Dies erfordert die Zuständigkeit beim Auswärtigen Amt. Die jüngsten Verstimmungen im deutsch-tschechischen Verhältnis zeigen uns doch, wie groß die Empfindlichkeiten immer noch sind. Hier führt allein die Tatsache, daß die Zuständigkeit für die Kulturarbeit in den Siedlungsgebieten beim Bundesinnenminister angesiedelt ist, bereits zu Irritationen. Die Federführung für die Kulturarbeit in den Herkunftsländern ebenso wie für die grenzüberschreitende kulturelle Zusammenarbeit muß dem Außenministerium übertragen werden. Dies bringt es mit sich, daß auch die entsprechenden Haushaltsmittel beim Auswärtigen Amt untergebracht sind. Neben den außenpolitischen Erwägungen sind dafür auch haushaltspolitische Erfordernisse größerer Transparenz maßgeblich. Diese Notwendigkeiten haben aber nun keineswegs zur Folge, daß wir auf die Leistungen der Institutionen und Verbände verzichten könnten und sollten, deren Kulturarbeit bisher gemäß § 96 des Bundesvertriebenengesetzes aus dem Bundeshaushalt gefördert wird. Die SPD will die Vertriebenenverbände nicht aus diesen Aufgaben herausdrängen. Ihre wertvolle Brückenfunktion gegenüber den östlichen Nachbarvölkern sollte weiter genutzt werden - allerdings unter Federführung des Auswärtigen Amtes. - Dabei kann übrigens auch der beim BMI angesammelte Sachverstand beratend in die Entscheidungen eingebracht werden. Unabdingbare Voraussetzung einer staatlichen Förderung muß die Anerkennung aller Freundschafts- und Nachbarschaftsverträge mit den östlichen Nachbarstaaten sein. Inwieweit die bei der Bewahrung der deutschen Kultur des Ostens tätigen Einrichtungen den politischen Veränderungen Rechnung getragen haben und inwieweit sie ihre Arbeit auf der Grundlage der geschlossenen Verträge gestalten, kann nicht ein für allemal beantwortet werden. Ohne diese Institutionen und Verbände einem Pauschalverdacht rechtsradikaler Bestrebungen aussetzen zu wollen, möchte ich doch darauf hinweisen, daß es immer wieder - wie wir alle wissen - vereinzelte Affären bei geförderten Trägern der Kulturarbeit gegeben hat. Notwendig ist eine differenzierende Betrachtung von Fall zu Fall. Sollten rechtsextreme Tendenzen bei einer geförderten Organisation nachzuweisen sein, so ist sie umgehend von der Mittelzuwendung auszuschließen. In die Förderung der Vertriebenenkulturarbeit fließen große Summen. Die Fördermittel wurden für diesen Bereich seit 1984 verzehnfacht. Im laufenden Haushaltsjahr stehen 45,5 Millionen zur Verfügung. Die Angemessenheit dieser Mittel möchte ich hier nicht diskutieren. Ein Urteil darüber ist nur auf der Grundlage einer Einigung über die Aufgaben der Kulturarbeit nach dem Vertriebenengesetz möglich. Hier gibt es - wie eben dargelegt - deutliche Auffassungsunterschiede. Es ist weniger die Höhe der bereitgestellten Haushaltsmittel, die von unserer Seite zu kritisieren ist. Unsere deutliche Kritik gilt aber der Mittelvergabe und vor allem der Mittelverwendung. In jeder Hinsicht fehlt es hier an Nachvollziehbarkeit und Transparenz. Der Bericht der Bundesregierung zum Zeitraum 1991/1992 leistet zwar eine anschauliche Beschreibung der einzelnen Förderbereiche. Welche Gelder wo zum Einsatz kommen, ist aber nicht ersichtlich. Lapidar heißt es zum Beispiel, daß 50 Zuwendungsempfänger für ca. 500 Projekte jährlich gefördert wurden. Die exemplarische Aufzählung einzelner geförderter Organisationen und die Benennung einzelner unterstützter Projekte ist für die Berichterstattung über die Förderaktivitäten der Bundesregierung nicht ausreichend. Nicht nachvollziehbar wird die Verteilung der Mittel für Kulturarbeit im Inland gegenüber den Geldern, die in den Siedlungsgebieten eingesetzt werden. Dieser Mangel an Transparenz darf sich in den künftigen Berichten der Bundesregierung zu ihrer Vertriebenenkulturförderung nicht wiederholen. Für eine angemessene parlamentarische Beratung brauchen wir eine übersichtliche und erschöpfende Auflistung von Beträgen, Empfängern und Projekten. Ich fasse zusammen: - Das Aktionsprogramm des Bundesministeriums des Inneren zieht nicht die er- forderlichen Konsequenzen aus dem politischen Wandel in Europa. - Der Bericht der Bundesregierung weist große Mängel hinsichtlich der Transparenz der Fördermaßnahmen auf. Daher können wir der vorliegenden Beschlußempfehlung des Innenausschusses nicht zustimmen. Wir wollen die Förderung der Kulturarbeit nach dem Bundesvertriebenengesetz fortführen. Aber wir wollen sie - unter Anlegung strenger Effizienzkriterien - auf ihre wesentlichen Aufgaben konzentrieren. Das Wissen um die im Osten entstandenen Teile unserer Kultur soll bewahrt und diese kulturelle und künstlerische Substanz soll erhalten und weiterentwickelt werden. Sobald solche Aktivitäten in den mittel- und osteuropäischen Gastländern gefördert werden, muß die Federführung beim Auswärtigen Amt liegen. Erst recht gilt dies, wenn es um die grenzüberschreitende Vermittlung dieses kulturellen Erbes geht. Diese Fördergrundsätze können nur im Interesse der öffentlichen Akzeptanz dieser Kulturarbeit und aller daran Beteiligten liegen. Unser Entschließungsantrag trägt diese Forderungen zusammen. Wir bitten um Ihre Zustimmung. Annelie Buntenbach (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Bei der Vorlage zur Vertriebenenkulturarbeit, mit der wir uns heute befassen, geht es weniger um die kulturellen Bedürfnisse einer Interessengruppe als um eine politische Initiative der Bundesregierung. Sonst wäre wohl kaum zu begründen, warum 50 Jahre nach Kriegsende einer kleiner werdenden Erlebnisgeneration und bei einem tatsächlichen Nachlassen des Engagements der Vertriebenen dieser Etat stetig steigt - daß neugebaut wird, neu investiert wird, neue hauptamtliche Stellen geschaffen werden. Was für ein immenser Unterschied zu den Entschädigungszahlungen für NS-Opfer, wo die Bundesregierung gern die Ansicht vertritt, daß damit, 50 Jahre nach Ende des NS-Regimes und des Zweiten Weltkrieges, Schluß sein muß. Die Bundesregierung ist bemüht, ihre Vertriebenenkulturarbeit nach § 96 BVFG in einen Rahmen der friedlichen Nachbarschaft, des Verständnisses und der Zusammenarbeit mit den Partner- und Nachbarstaaten in Osteuropa zu stellen. Soweit könnten wir übereinstimmen, wenn diese schöne Floskel denn auch die praktisch-politische Leitlinie wäre. Ein Blick auf die aktuelle Praxis zeigt: - Ihre Politik der „Verständigung" hat zu einer Blokkade des deutsch-tschechischen Verhältnisses geführt. - Sie hat dazu geführt, daß der ehemalige polnische Außenminister Bartoszewski die Befürchtung äußerte, daß in Polen bald 30 Millionen Deutsche leben würden. - Ihre Politik der Verständigung hat dahin geführt, daß sich die Alliierten des Zweiten Weltkriegs erst vor wenigen Wochen durch Äußerungen des Außenministers Kinkel genötigt sahen, die Rechtsverbindlichkeit des Potsdamer Abkommens zu bestätigen. Wenn man Ihren Bericht durchliest, stellt man fest, daß Sie die Öffnung Osteuropas kaum als eine Chance zu friedlicher Nachbarschaft, zum Verständnis und Brückenbau begreifen, sondern als eine günstige Situation, den wirtschaftlich schwächeren Partnerstaaten alte Rechnungen vorzulegen und mit dem überheblich wirkenden Verweis auf die „kulturellen deutschen Leistungen im Osten" Ansprüche zu begründen. Ich will nicht bestreiten, daß es in der Vertriebenenkulturarbeit Projektträger gibt, die eine Verständigungsarbeit mit großem Engagement leisten. Die Regel ist das leider nicht. Mit der Vertriebenenkulturarbeit nach § 96 BVFG erhalten Sie, meine Damen und Herren von den Regierungsfraktionen, sich künstlich eine Lobby, nämlich Vertriebenenverbände, deren Funktionsträger mehrheitlich die Debatte um die ehemals deutschen Ostgebiete anheizen, die Entschädigungsforderungen stellen bis hin zu Gebietsrückforderungen. Sie übersehen großzügig die rechtsextremen Tendenzen in diesen Verbänden. - Die Kollegin Jelpke hat das ausführlichst dokumentiert. - Diese Gruppierungen werden von Ihnen im Rahmen der Vertriebenenkulturarbeit finanziert, und deren Ansichten von Kulturarbeit haben in der Regel nur sehr wenig mit Verständigung zu tun. Der ehemalige Generalsekretär des BdV, Neuhoff, brachte das im Jahr 1975 auf den Punkt: In der Kulturarbeit finde, so Neuhoff, „die zweite Schlacht um den deutschen Osten statt". Herbert Hupka, der Vorsitzende der schlesischen Landsmannschaft, gibt der Vertriebenenkulturarbeit eine ähnliche Bedeutung - ich zitiere aus dem Jahr 1987 -: „Wer den Nachweis erbringen will, wie deutsch Ostdeutschland jenseits von Oder und Neiße", wie deutsch die Sudetendeutschen, wie deutsch die Deutschen in den deutschen Siedlungsgebieten waren und sind, bedarf der Objektivierung der Beweise, und diese Möglichkeit eröffnet die ostdeutsche Kultur." Deutscher geht's kaum. Was hat es mit Verständigung zu tun, wenn z. B. - und das war im Jahr 1995 - die ostpreußische Landsmannschaft unter der deutschen Minderheit in Polen Landkarten verteilt, in der Südostpreußen als „unter polnischer Verwaltung" stehend gekennzeichnet ist? Wir nehmen Ihren Anspruch der Verständigung gerne auf. Aber Verständigung braucht ein Programm, das nicht auf Überheblichkeit und Revanchismus oder der Wiederaufrichtung von Kriegerdenkmälern beruht. Wir fordern in unserem Entschließungsantrag daher ein Aktionsprogramm, das den kulturellen Austausch zwischen den Menschen in Ost und West, zwischen den Vertriebenen, den deutschen Minderheiten, vor allem aber der hiesigen und dortigen Mehrheitsbevölkerung in den Vordergrund stellt. Wir halten es nicht für das richtige Signal, wenn das bundesdeutsche Innenministerium für Bürgerinnen und Bürger Polens, Rußlands oder Tschechiens zuständig ist. Die Auslandsmaßnahmen Ihres Aktionsprogramms gehören in die Zuständigkeit der auswärtigen Kulturpolitik und nicht in die Zuständigkeit des Innenministeriums. Ihre Kulturpolitik wird letztlich auch den Tatsachen nicht gerecht. Die Kultur der deutschen Minderheiten ist nicht einfach „deutsch". Sie hat eine eigene Entwicklung in einem besonderen Spannungsfeld von Assimilation, Kulturbewahrung und dem friedlichen Zusammenleben mit der Mehrheitsbevöl- kerung genommen. Verschließen Sie sich nicht der neuen Realität! Die Kultur der ehemaligen deutschen Ostgebiete hat nun eine 50jährige polnische Geschichte, eine Geschichte vom Zusammenleben von Minderheits- und Mehrheitsbevölkerung, von der Vermischung der Kulturen. Diese Multikultur eröffnet viele Möglichkeiten der Verständigung. Fördern Sie den Jugendaustausch, fördern Sie die grenzüberschreitende Kulturarbeit und fördern Sie Mittlerorganisationen, die zu dieser Verständigungsarbeit bereit sind! Ina Albowitz (F.D.P.) In dem heute zur Debatte stehenden Bericht der Bundesregierung über die Kulturförderungsmaßnahmen nach § 96 Bundesvertriebenengesetz (BVFG) in den Jahren 1991 und 1992 konnten erstmals die erheblich verbesserten Möglichkeiten, die sich durch die Neugestaltung der politischen Landschaft in Europa für die Kulturarbeit ergeben haben, berücksichtigt werden. Das Aktionsprogramm schreibt die mittelfristige Konzeption der Bundesregierung für die Jahre 1994 bis 1999 fort. Vor den politischen Umwälzungen im Osten und Südosten Europas war die Pflege und Erhaltung des kulturellen und historischen Erbes der Deutschen weitgehend auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland beschränkt. Die grenzüberschreitende Kulturarbeit ist also eine wichtige Aufgabe von aktueller Bedeutung. Es versteht sich von selbst, daß die in den Gebieten in Ost-, Mittel- und Südosteuropa lebenden Deutschen ebenso wie die Menschen, die heute bei uns leben, ein großes Interesse an der Bewahrung und Pflege ihrer Geschichte und Kultur haben. Auch wenn diese Gebiete heute ausschließlich im Ausland liegen, ist deren Kultur ein integraler Bestandteil der gesamtdeutschen und europäischen Kultur und Geschichte. Daß sich die jeweiligen Nachbarn ebenfalls immer mehr dafür interessieren, ist Ausdruck der neuen Zeit und des Zusammenwachens in Europa. Die Pflege dieses kulturellen Erbes ist ein wichtiges Mittel der Völkerverständigung und hilft, die alten Gräben zu überwinden. Sieht man sich den Katalog der geförderten Maßnahmen an, so wird gleich viel plastischer, was damit gemeint ist. Gefördert werden zum Beispiel Ausstellungen, Musik, Theater, Volkstanz und Brauchtum. Es geht aber auch darum, wertvolle deutsche Bau- und Kulturdenkmäler zu erhalten und zu sichern. In der über 700jährigen Geschichte der Deutschen in diesen Gebieten sind herausragende Zeugnisse deutscher Baukunst entstanden. Leider wurden nur wenige Objekte wiederhergestellt, und viele wertvolle Baudenkmäler sind dem Verfall preisgegeben. Wenn hier nicht schnellstens restauriert wird, sind viele Kirchen, Burgen und Schlösser, aber auch wertvolle Bürgerhäuser und Friedhöfe unwiederbringlich verloren. Akut gefährdet sind auch unsachgemäß gelagerte Bestände in Archiven und Bibliotheken. Natürlich darf Kulturförderung nicht erst jenseits der Grenzen beginnen. Gerade vor dem Hintergrund, daß die SED-Machthaber die deutsche Kultur des Ostens schlichtweg ignorierten, wird der große Nachholbedarf in den neuen Bundesländern deutlich. Die Menschen dort müssen die Möglichkeit haben, sich mit dieser Kultur vertraut zu machen. Deshalb wird die Kulturförderung in den neuen Bundesländern auch in Zukunft besondere Berücksichtigung finden. Neben dem Ausbau bereits vorhandener Museen, die einzelnen deutschen Kulturregionen im Osten und Südosten Europas gewidmet sind, wird zum Beispiel in Görlitz ein Landesmuseum Schlesien und in Greifswald ein Pommersches Landesmusem entstehen. Die Einbeziehung der neuen Bundesländer in die Auswärtige Kulturpolitik der Bundesrepublik Deutschland wurde unter besonderer Berücksichtigung des starken Interesses im Ausland am deutschen Einigungsprozeß mit Nachdruck vorangetrieben. An den Hochschulen in unserem Land sind die deutschen Ostprovinzen und Siedlungsgebiete zwar Gegenstand der allgemeinen Lehr- und Forschungstätigkeit, hier muß aber noch viel mehr getan werden. Die Lehr- und Studienpläne sollten in dieser Richtung ergänzt werden. Außerdem bieten sich ausgezeichnete Möglichkeiten zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zwischen Wissenschaftlern und Studierenden. Gerade die junge Generation ist ein wichtiger Adressat der kulturellen Breitenarbeit. Es gilt, ihr Interesse für das kulturelle Erbe zu wecken und durch die Beschäftigung mit diesem Teil der deutschen Geschichte das Verständnis untereinander zu fördern. Da es in Europa glücklicherweise keine schier unüberwindlichen Grenzen mehr gibt, ist es heute möglich, diese Gebiete zu besuchen und sich ein Bild von Land und Leuten zu machen. Der Kontakt mit den Menschen, die dort leben, ist für die Versöhnung von unschätzbarem Wert. Das bisher Erreichte ist beeindruckend und verdient unsere Anerkennung. Das Aktionsprogramm für die Jahre 1994 bis 1999 zeichnet einen Weg vor, den wir als wichtigen Beitrag zur Völkerverständigung und zur Pflege deutscher Geschichte und Kultur gleichermaßen unterstützen. Selbstverständlich müssen dafür auch angemessene Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden. Als Haushaltspolitikerin bin ich mir sehr wohl bewußt, daß das viel einfacher klingt, als es in der Realität ist. In Zeiten äußerst knapper öffentlicher Kassen und intensiven Nachdenkens über Einsparmöglichkeiten ist es natürlich ausgesprochen schwer, Ausgaben für Kulturförderung zu rechtfertigen. In diesem Dilemma befindet sich die Kulturpolitik schon seit längerem, und es vergeht kein Haushaltsjahr, in dem nicht der Rotstift regiert. Bei allem Verständnis für Argumente, die der direkten Existenzsicherung den Vorrang einräumen, war ich immer der Meinung, daß man ohne Kultur auch nicht leben kann. Um unter diesen Prämissen möglichst viel zu erreichen, müssen Schwerpunkte gebildet werden. Das Prinzip Hilfe zur Selbsthilfe ist eine wesentliche Handlungsmaxime. In diesem Zusammenhang muß den Organisationen L und Gruppen der Vertriebenen und Aussiedler Dank gesagt werden. Sie leisten mit ihrer unermüdlichen und meist ehrenamtlichen Arbeit einen ganz wichtigen Beitrag. Es handelt sich aber um eine Auf- gabe aus dem Selbstverständnis Deutschlands als Kulturnation, die in die Verantwortung aller Deutschen und nicht nur der Vertriebenen fällt. Deshalb ist es auch notwendig, besondere Kultureinrichtungen für die Erhaltung der deutschen Kultur des Ostens als Rückgrat dieser Kulturarbeit institutionell zu fördern. Die Kulturförderung muß auch in Zeiten strikter Ausgabendisziplin einen angemessenen Platz im Bundeshaushalt haben und zielgerichtet eingesetzt werden. Auch wenn sich mit dem Frühling draußen anderes ankündigt, halte ich es in dieser Sache weder mit der Gießkanne noch mit dem Rasenmäher. Dr. Winfried Wolf (PDS): Wir diskutieren heute über die Kulturpolitik der Vertriebenenverbände, die - im Gegensatz zu den drastischen Kürzungen im Sozialbereich, des BAföG und der Renten - mit stetigen Steigerungen ihrer Haushaltstitel rechnen können. Zu fragen ist: Was für eine „Kultur" ist hier gemeint? Nehmen wir Vertriebenen-Zeitungen wie den „Schlesier" und „Fritz", das Blatt der „Jungen Landsmannschaft Ostpreußens", zwei Zeitungen, die trotz ihres offenkundig rechtsextremistischen Inhalts über Jahre hinweg von der Bundesregierung protegiert und geschützt worden sind. Oder nehmen wir das „Ostpreußenblatt". In diesem wurde das Holocaust-Museum in Washington mit den Worten kritisiert, dieses „erschwere" die Verständigung. In diesem werden die Überlebenden des Holocaust als „Anti-Auschwitz-Schickeria" beleidigt. Eine Zeitung, in der die zum Held stilisierte Figur des deutschen Faschismus, Leo Schlageter, als „Freiheitsund Widerstandskämpfer" verherrlicht wird. Die Oder-Neiße-Linie wird dort als „Mahnmal des Verbrechens" bezeichnet. Schließlich spricht dieses Blatt von einer „nachweislichen Intoleranz Polens", die dafür verantwortlich sei, daß der Zweite Weltkrieg „unvermeidbar" wurde. Sie können im „Ostpreußenblatt" nachlesen, daß dort zunehmend Leute schreiben, denen die rechtsextremistische „Junge Freiheit" erklärtermaßen nicht mehr rechts genug ist. Ich möchte an dieser Stelle eindeutig feststellen, daß es mir fern liegt, die Vertriebenen-Politik der Bundesregierung in die Nähe der deutschen Siedlungs- und Kulturpolitik zu bringen, wie sie vom Hitler-Faschismus betrieben worden ist. Problematisch wird es aber, wenn die Bundesregierung sich selber in diese Nähe bringt: Nehmen wir das Beispiel des VDA, der Mittlerorganisation der Bundesregierung. Dessen langjähriges Vorstandsmitglied Rolf Sauerzapf - Herr Koschyk kennt ihn aus der gemeinsamen Vorstandstätigkeit - sprach von einer „verhängnisvollen Einengung" des deutschen Staatsbürgerschaftsbegriffs. Die durch „Mundarten, Brauchtum, Sitte und Traditionen verbundenen deutschen Stämme" jenseits der deutschen Landesgrenzen dürften nicht ausgegrenzt werden. Hierbei bezog sich Sauerzapf ausdrücklich auf das „Handwörterbuch des Grenz- und Auslandsdeutschtums" aus dem Jahr 1933. Oder nehmen wir das Beispiel der „Altpreußischen Forschungen", eine Zeitschrift aus den Jahren 1924 bis 1943. In diesen Forschungen wurde die Unterwerfungs- und Ausrottungspolitik vorbereitet, wie sie von der faschistischen Wehrmacht im Rahmen des Generalplanes Ost im Zweiten Weltkrieg umgesetzt worden ist. Diese „Altpreußischen Forschungen" wurden 1989 von der Bundesregierung als Reprint neu herausgegeben. Das Bundesinnenministerium lobt diese Werke als „bedeutsames, herausragendes und unentbehrliches Schrifttum". In den Bibliotheken der Vertriebenenverbände stapeln sich Bücher und Dokumente über bzw. aus der Zeit des deutschen Faschismus. Teils handelt es sich hierbei um Originalschriften, teils um Reprints. Vor allem handelt es sich allzu oft um Bücher, in denen die Verbrechen des deutschen Faschismus in Frage gestellt werden. Das geschieht zum Beispiel, indem die faschistischen Verbrechen mit der Aussiedlungspolitik der osteuropäischen Staaten nach Ende des Zweiten Weltkrieges in Verbindung gebracht werden. Nicht allein diese Bücher, vor allem die Politik der Vertriebenenverbände sind das Problem. Wer rechtlich dubiose Gebietsansprüche erhebt, die sich mit Forderungen zum Beispiel der rechtsextremistischen „Deutschen Volksunion" decken, muß gefragt werden: Dient die Neuauflage nazistischer Bücher nur wissenschaftlichen Zwecken oder nicht doch einer revanchistischen Propaganda von Vertriebenenverbänden? Die Herren Marschewski und Koschyk, die bei unseren Kritiken in der Regel nur mit platter Polemik reagieren, sind bis heute nicht imstande, unsere diesbezüglichen Tatsachenbehauptungen zu widerlegen. Die Bundesregierung wiederum verlegt sich darauf, die Kleinen Anfragen meiner Kollegin Ulla Jelpke in einer Weise zu beantworten, die das Fragerecht von Bundestagsabgeordneten faktisch ins Leere laufen läßt. Der Skandal ist weniger das Verhalten der Vertriebenenverbände bzw. des VDA. Für die Demokratie in unserem Lande ist weitaus gefährlicher: Die Bundesregierung hält angesichts all dieser skizzierten rechtsextremistischen Umtriebe systematisch ihre schützende Hand über ihre Betreiber und begießt den Revanchismus mit Steuergeldern. Die PDS kann dem Entschließungsantrag der Fraktion der SPD nicht zustimmen, da dieser auf eine nur modifizierte Forderung der Vertriebenenverbände einschließlich ihrer rechtsextremistischen Verbindungen hinausläuft. Wir werden jedoch dem Entschließungsantrag BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zustimmen. Thomas Krüger (SPD): Unser Thema ist kein alter Schinken. Wir diskutieren hier nicht über eine ungültige, verbrauchte Fahrkarte, die man einfach wegwirft, wenn sie keinen Sinn mehr macht. Im Gegensatz jedenfalls zu dem Bericht der Bundesregierung, der fast schon so alt aussieht wie diese Bundesregierung selber. Das Engagement der Bundesrepublik Deutschland gegenüber den Vertriebenen ist ein originärer Bestandteil der Kulturpolitik. Die gesetzliche Veranke- rung im Bundesvertriebenengesetz sichert diese notwendige und ernsthaft zu betreibende Aufgabe ab. Hier kann und darf aber nicht mit Ideologie operiert werden, dieses Feld darf nicht instrumentalisiert werden, um dem jeweiligen Affen Zucker zu geben. Wer es wirklich ernst meint mit dieser Arbeit, muß sie sachlich und nüchtern gegenüber der ganzen Gesellschaft legitimieren. Ich werfe hier der Koalition unter Verweis auf den Bericht und das Aktionsprogramm ebenso die Fortschreibung ihrer Vor-89er-Ideologie vor wie den Kollegen von Bündnis 90/Die Grünen mit ihrem Entschließungsantrag. Meine Damen und Herren, wir haben den Fall der Berliner Mauer erlebt, wir haben den Fall der Ideologien erlebt, den der kommunistisch-unmenschlichen im Osten wie den der Kalten Krieger im Westen. Die Sozialdemokratie hat vor diesem Hintergrund ihre Position zu diesem Aufgabenbereich überdacht und weiterentwickelt. Wir halten diese Kulturarbeit für sinnvoll und wollen gerade darum mit der Regierung über ihre sinnvolle Verankerung streiten. Ich persönlich habe keinen Bezug zu Vertriebenen, aber ich glaube schon zu wissen, wovon ich rede. Ich kann es schließlich am Beispiel meiner eigenen Geschichte als Ostdeutscher von jedem sachverständigen Historiker lernen. Die rheinisch-glückliche Republik unter Konrad Adenauer hat große Worte gebraucht als zum Beispiel die Generation meiner Eltern im sowjetisch besetzten Gebiet Solidarität und nationalen Zusammenhalt gebraucht hätte. Die Westeinbindung eines glücklichen Teils der Deutschen war Adenauer aber wichtiger als eine praktizierte Politik der deutschen Einheit. Heute noch, meine Damen und Herren, begegnet man den Nachwehen dieser Doppelmoral: wenn auf der einen Seite mit großen Worten über die deutsche Einheit schwadroniert wird, andererseits aber durch ureigene Interessen genau diesen politischen Imperativen Knüppel zwischen die Beine geworfen werden. Warum dieser Exkurs? Es gibt, meine Damen und Herren, eine Parallelität im ideologischen Umgang mit den Ostdeutschen und den Vertriebenen. Die einen werden als kommunistisch verseucht verdächtigt, die anderen als revanchistisch. Wer heute eine deutsche Kulturpolitik jenseits der Grenzen der Bundesrepublik diskutieren will, darf nicht ungerecht sein. Was wir vorfinden als politische Aufgabe, hat mit den von Deutschland verursachten unmenschlichen Weltkriegen ebenso zu tun wie mit der deutschen Nachkriegspolitik. Glauben Sie mir, ich weiß, wovon ich rede. Ich bin im Osten aufgewachsen. Herr Koschyk, Sie haben nie Pionierlieder gesungen und zum Fahnenappell strammgestanden. Ich meine, es hätte Ihnen ganz gut getan, dann würden Sie heute nicht so große Töne spucken. Sie wissen, die Ostdeutschen haben das nicht mit Vorliebe betrieben, und viele auch nicht freiwillig. Meine Damen und Herren, die SPD hat in der Diskussion über diesen Bericht festzustellen: Wir sind nicht gegen das Gesetz, wir sind nicht gegen die Förderung dieser kulturellen Aktivitäten. Im Gegenteil, auch meine Partei hat den schweren Prozeß der Entideologisierung zu gehen. Es ist eben zu einfach, diese Arbeit unter dem Stichwort „Revanchismus" abzubuchen. Natürlich wissen wir, daß die eine oder andere rechtsorientierte, auch verbitterte Position in den geförderten Institutionen zuhause ist. Sonst würde sich ja Herr Koschyk nicht so engagieren. Aber ich sage hier auch ganz deutlich: Wir dürfen nicht die problematischen Ausnahmen verallgemeinern. Die SPD bekennt sich deshalb zu diesem Politikfeld. Ich darf Sie an die großen kulturellen Traditionen erinnern. Herder hat in Riga seine Schrift „Vom Ursprung der Spache" verfaßt, Kant ist in Königsberg mit der „Kritik der praktischen Vernunft" angetreten, Johannes Bobrowski, Uwe Johnson und Günter Grass haben die deutsche Nachkriegsliteratur geprägt wie kaum andere. Unsere Kultur hat ihre Wurzeln nicht nur in den jeweils festgelegten Grenzen. Das hat mit der Sprache als kulturellem Code ebenso zu tun wie mit der Tatsache, daß sich kulturelle Erfahrungen und Identitäten nicht nur in den politisch-historischen Grenzziehungen bewegen. Es gibt diese Ungleichzeitigkeit in der deutschen Kultur; und sie ist ein Mehrwert, eine Quelle, aus der Verantwortung und Takt geschöpft werden können, wenn es um Tolerenz und kulturellen Austausch geht. Das ist eigentlich Ermutigung zu Grenzüberschreitungen, zum Bekenntnis des Transnationalen: dessen, das bleibt, was es ist, und trotzdem neu wird. Zum zweiten lohnt es sich, über das nachzudenken, was das Wort „Heimat" meint. Heimat ist die Gegend, in der man zuhause ist. Das hat nichts mit revanchistischen Gebietsansprüchen zu tun und darf auch nichts damit zu tun haben. Aber Heimat ist verbrauchte und gelebte Zeit, ist das, was einen erwachsen werdenden Menschen bindet. Lesen Sie Bobrowskis Texte, und Sie werden nachvollziehen, was ich meine. Zur Heimat gehört die Natur ebenso wie der menschliche Umgang samt seinen regionalen Ritualen. Wir gebrauchen oft die Metapher der „Wurzel", um dieses Ineinander von regionaler Verankerung und persönlichen Erfahrungen zu bezeichnen. Die Wurzel gibt Halt und Bodenhaftung, sie hat aber auch etwas mit dem Stoffwechsel zu tun. Meine Wurzeln, meine Damen und Herren, liegen in der DDR. Gerade weil ich auch hier ähnlichen Gestimmtheiten und Heimatgefühlen begegne, die ich nicht immer teile, kann ich die Bedeutung dieser Kulturarbeit nur unterstreichen. Ich erlaube mir an dieser Stelle die Anmerkung, daß ein vergleichbarer kulturpolitischer Ansatz des Bundes in den ostdeutschen Ländern nötig ist. Das Leuchtturmprogramm hier ist nur ein kleiner Merkposten, verglichen mit den finanziellen Aufwänden im Vertriebenenbereich. Lassen Sie uns aber nicht eine Diskussion führen, die das eine gegen das andere ausspielt. Gerade weil die Bedeutung aktiver Kulturarbeit auf beiden Feldern auf der Hand liegt. Meine Damen und Herren, Sie werden in der SPD einen konstruktiven Partner finden - und ich biete ihnen die Zusammenarbeit hier ausdrücklich an -, aber wir sind nicht zu haben für eine Zusammenarbeit nach dem Leninschen Motto: weiter, weiter, weiter. Dagegen will ich den Austauschgedanken und den Hinweis auf die Jugendarbeit, die in dem Antrag der Grünen vorzufinden sind, ausdrücklich begrüßen. Die SPD ist für eine nüchterne, vernünftige und nachideologische Arbeit auf diesem Feld. Gerade deshalb können der kulturelle Austausch und die kulturelle Bildung Jugendlicher hier mehr bewirken als nur schöne Worte. Ein solcher Ansatz hat investiven und zukunftsgerichteten Charakter, und das kann dieser Arbeit nur nützen. Aber, und das sage ich auch in die Richtung von Bündnis 90/Die Grünen: Lassen Sie den berühmten Ariadne-Faden nicht reißen. Der Vorrat an Emotionen bei den Vertriebenen und ihren Angehörigen darf nicht in Vergessenheit geraten. Kultureller Austausch und Jugendbegegnungen müssen daran anknüpfen, sonst unterscheiden sie sich in nichts von den gewöhnlichen internationalen Begegnungen. Schließlich ein Wort zu einem strukturellen Verwaltungsproblem. Wer wie wir eine konstruktive Position zu diesem Politikfeld aufbauen will, darf auch Anregungen geben. Eine interfraktionelle Lobby für diese Kulturarbeit bedarf der Transparenz. Meine Damen und Herren von der Koalition, stellen Sie diese Transparenz her. Sorgen Sie dafür, daß die Arbeit von ihren berechtigten und auch unberechtigten Verdachtsmomenten befreit wird. Wir unterstützen Sie dabei, wenn Sie Farbe gegen Mißtöne und Mißbräuche bekennen wollen. Einen Vorschlag für die transparente Arbeit will ich noch unterbreiten. Übrigens ein Vorschlag, der in vielen sozialen Ressorts von Ländern und Kommunen längst Wirklichkeit ist. Wir müssen den Mut haben, die Arbeit in bestimmten Politikfeldern transparenter zu machen. Damit kann man sie auch ein Stück der parteilichen Willkür entziehen. Sie gewinnen dann nämlich mehr Evidenz. Statt vor allem auf institutionelle Förderung zu setzen, sollte die sogenannte Projektförderung wieder an Profil gewinnen. Hier kann anhand jeder Aktion systematisch abgelesen werden, welche Erfolge die Arbeit hat, wie sinnvoll sie ist. Denn in Zeiten knapper Kassen darf eben nicht einer gegen den anderen ausgespielt werden. Man muß seine Arbeit andererseits öffentlich legitimieren und quasi lesbar und wiedererkennbar machen. Hierfür eignen sich projektorientierte Finanzierungen wesentlich mehr als jedes Jahr fortgeschriebene institutionelle Förderungen. Meine Damen und Herren, die Vorschläge der SPD liegen auf dem Tisch. Greifen Sie unser Diskussionsangebot auf. Heute werden wir jedoch dem Aktionsprogramm nicht zustimmen. Bei dem Antrag der Grünen enthalten wir uns, da sinnvolle Ansätze enthalten sind, die es aufzugreifen gilt, der Grundtenor aber nicht dem unseren entspricht. Dr. Horst Waffenschmidt, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Der Bericht über Maßnahmen zur Förderung der Kulturarbeit gemäß § 96 des Bundesvertriebenengesetzes in den Jahren 1991 und 1992 verdient besondere Bedeutung. Dies aus drei Gründen: Es ist der erste Bericht dieser Art nach der Vereinigung Deutschlands. Der Bericht kann erstmals auf die neuen Möglichkeiten der Zusammenarbeit eingehen, die sich auf Grund der politischen Veränderungen in Ostmittel-, Ost- und Südosteuropa ergeben haben. Schließlich ist dem Bericht die Fortschreibung des Aktionsprogramms des Bundesministeriums des Innern zur Förderung der deutschen Kultur des Ostens für die Jahre 1994 bis 1999 beigefügt. Dieses Programm schließt an das frühere Aktionsprogramm für die Jahre 1988 bis 1993 an, das der Deutsche Bundestag im Oktober 1989 zustimmend zur Kenntnis genommen hatte. Erstens. Auch nach den politischen Veränderungen in Ostmittel-, Ost- und Südosteuropa sind das kulturelle Erbe und die geistige Substanz der deutschen Kulturlandschaften im Osten unverzichtbarer Teil der gesamten deutschen Kultur. Diese seit Jahren wahrgenommenen Aufgaben der Erforschung, Dokumentation und Vermittlung des kulturellen und geschichtlichen Beitrags der Deutschen in diesen Gebieten müssen unter den durch die Wiedervereinigung Deutschlands und die politischen Veränderungen in Ost- und Ostmitteleuropa verbesserten Bedingungen tatkräftig fortgesetzt werden. Die Verbesserung unseres geschichtlichen und kulturellen Wissens hinsichtlich der früheren deutschen Gebiete und Siedlungsgebiete im Osten ist daher ein Schwerpunkt des Berichts der Jahre 1991 und 1992. Es ist selbstverständlich, daß hierbei Zusammenhänge, die sich aus dem Zusammenleben der Völker ergeben, beachtet und einbezogen werden. Denn europäische Kultur lebt von den sie verbindenden Wurzeln und nicht von trennenden nationalen Betrachtungsweisen. An entsprechendem geschichtlichem und kulturellem Wissen mangelt es nicht nur in den alten Bundesländern. In den neuen Bundesländern ist der Nachholbedarf aus den uns allen bekannten Gründen besonders groß. Zusätzliche Anstrengungen sind hier gefordert. Zweitens. Zum anderen stellt der Bericht dar, daß die Veränderungen in Ostmittel-, Ost- und Südosteuropa auch neue Aufgaben und Perspektiven kultureller Art im Rahmen des § 96 BVFG eröffnet haben. Wir können feststellen, daß Einrichtungen, Wissenschaftler und Kulturschaffende, die heute in den früheren deutschen Gebieten und Siedlungsgebieten ansässig sind, ein zunehmendes Interesse haben, Näheres über die deutsche Vergangenheit dieser Gebiete zu erfahren. Das dadurch gegebene gemeinsame Interesse der Menschen hier und dort hat verbindende Kraft. Eine Zusammenarbeit auf breiterer Grundlage hat begonnen. Um so dringlicher ist es, unsere Kultureinrichtungen in die Lage zu versetzen, ihren Aufgaben als Partner dieser Zusammenarbeit voll nachkommen zu können. Wenn zum Beispiel das Ostpreußische Landesmuseum in Lüneburg mit zahlreichen polnischen, litauischen oder russischen Museen im ehemaligen West- und Ostpreußen oder das Oberschlesische Landesmuseum mit Museen in Schlesien oder wenn die Opitz-Bibliothek in Herne mit entsprechenden Bibliotheken in den genannten Gebieten zusammenarbeiten, dann bedürfen sie dazu eines Mindestmaßes an sächlicher und personeller Ausstattung, um die wir uns gemeinsam mit den diese Einrichtungen mittragenden Ländern bemühen. Der lebhafte kulturelle Austausch, der sich auch in zahlreichen gemeinsamen Veranstaltungen oder Symposien entweder am Sitz der hiesigen Einrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland oder am Sitz von Einrichtungen jenseits der Grenzen wiederspiegelt, kann nur von ganzem Herzen begrüßt werden. Er ist ein wichtiger Beitrag zur Verständigung zwischen den Völkern, den wir weiter nach Kräften fördern und unterstützen werden. Die Zusammenarbeit in diesen Fragen innerhalb der Bundesregierung ist ausgezeichnet, insbesondere zwischen dem Auswärtigen Amt und dem Bundesinnenministerium. Daran wird sich auch nichts ändern. Was auf der Grundlage der Erfahrungen der Jahre 1991 und 1992 in den nächsten fünf Jahren zu tun ist, ist in dem gesonderten Aktionsprogramm für die Jahre 1994 bis 1999 dargestellt, das dem Bericht der Jahre 1991 und 1992 als Anlage beigefügt ist. Ich empfehle das Programm Ihrer besonderen Aufmerksamkeit und würde mich sehr freuen, wenn Sie ihm zustimmen könnten. Drittens. Lassen Sie mich zum Schluß noch hervorheben, daß die Vertriebenen und ihre Verbände in die Kulturarbeit nach § 96 BVFG voll einbezogen sind und auch bleiben müssen. Sie leisten damit nicht nur einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung unseres gemeinsamen kulturellen Erbes, sondern vor allem auch zur Verständigung und freundschaftlichen Zusammenarbeit mit unseren Nachbarvölkern. Die Arbeit der Vertriebenen verdient Achtung und Respekt. Die Vertriebenen stehen zu den Grundsätzen ihrer wegweisenden Charta von 1950. Ich darf herzlich für das Verständnis danken, das der Deutsche Bundestag immer wieder der Arbeit nach § 96 BVFG entgegengebracht hat. Dies ist eine große Ermutigung und Unterstützung für alle, die sich dieser wichtigen Aufgabe widmen. Ich möchte Sie bitten, diese Arbeit auch weiterhin positiv zu begleiten. Anlage 4 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 695. Sitzung am 22. März 1996 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen, einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen bzw. einen Einspruch gemäß Artikel 77 Abs. 3 GG nicht einzulegen: - Gesetz zu dem Vertrag vom 20. Oktober 1992 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über Grenzberichtigungen (Zweiter Grenzberichtigungsvertrag) - Gesetz zu dem Abkommen vom 15. März 1995 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Chile über die Seeschiffahrt - Gesetz zu dem Abkommen vom 20. März 1995 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über den Autobahnzusammenschluß sowie über den Bau und den Umbau einer Grenzbrücke im Raum Forst und Erlenholz (Olszyna) - Gesetz zu dem Abkommen vom 20. März 1995 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über die Erhaltung der Grenzbrücken im Zuge der deutschen Bundesfernstraßen und der polnischen Landesstraßen an der deutsch-polnischen Grenze - Gesetz zu dem Abkommen vom 20. März 1995 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über den Zusammenschluß der deutschen Bundesstraße B 97 und der polnischen Landesstraße 274 sowie über den Bau einer Grenzbrücke im Raum Guben und Gubinek - Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften - Gesetz zur Vereinheitlichung der Rechtsverhältnisse bei Bodenschätzen - Gesetz zur Stabilisierung der Krankenhausausgaben 1996 - Gesetz zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz - AFBG) - Zweites Gesetz zur Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (Zweites SGB VI-Anderungsgesetz - 2. SGB VIÄndG) Der Bundesrat hat zum Gesetz zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz - AFBG) folgende Entschließung gefaßt: Die Wiederherstellung eines gesetzlichen Anspruchs auf individuelle Förderung beruflicher Aufstiegsfortbildung ist nach Auffassung des Bundesrates ein erster Schritt in die richtige Richtung. Der Bundesrat hält es jedoch für erforderlich, das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz im Lichte der mit der Durchführung gewonnenen Erfahrungen insbesondere hinsichtlich folgender frauenpolitischer Forderungen des Bundesrates zu überprüfen: - Erweiterung der Zuschüsse für Kinderbetreuung über den Kreis der Alleinerziehenden hinaus, - Festlegung der Mindestausbildungsdauer auf 350 Stunden, - Streckung der Rückzahlungsverpflichtung bei Teilzeitbeschäftigung. Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung, über die Erfahrungen mit der Durchführung des Gesetzes insbesondere hinsichtlich der Auswirkungen auf Frauen bis zum Herbst 1998 zu berichten. Der Bundesrat hat zum Zweiten Gesetz zur Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (Zweites SGB VI-Änderungsgesetz - 2. SGB VI-ÄndG) folgende Entschließung gefaßt: Der Bundesrat erinnert erneut an die bereits im Zusammenhang mit dem Rentenreformgesetz 1992 angemahnte umfassende Neuregelung der Erwerbsminderungsrenten und bittet die Bundesregierung, schnellstmöglich eine entsprechende Gesamtreform in die Wege zu leiten. Er betrachtet die jetzt vorgesehene Gesetzesneuregelung deshalb nur als vorläufigen Zwischenschritt. Zugleich sieht der Bundesrat jedoch die Gefahr, daß hierdurch der soziale Schutz für die meist älteren und langfristig arbeitslosen Versicherten geschmälert wird und sie in die Sozialhilfe abgedrängt werden. Er nimmt daher mit Befriedigung zur Kenntnis, daß die Bundesregierung in den Beratungen des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung des Deutschen Bundestages erklärt hat, daß mit dem Gesetz der derzeitige Rechtszustand für die betroffenen Versicherten beibehalten werden solle und Verschlechterungen zu ihren Lasten nicht beabsichtigt seien. Der Bundesrat begrüßt ferner, daß die Bundesregierung ihre Bereitschaft erklärt hat, die jetzt geregelte Teilproblematik im Rahmen der umfassenden Neuregelung erneut aufzugreifen und zu überprüfen. Der Vorsitzende des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung hat mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Drucksachen 13/3120, 13/3528 Nr. 1.3 Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EUVorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische Parlament zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat. Auswärtiger Ausschuß Drucksache 13/1614 Nr. 1.10 Innenausschuß Drucksache 13/3117 Nr. 2.8 Drucksache 13/3668 Nr. 2.2 Finanzausschuß Drucksache 13/3529 Nr. 1.15 Drucksache 13/3668 Nr. 1.19 Drucksache 13/3668 Nr. 2.58 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 13/2494 Nr. 1.14 Drucksache 13/3668 Nr. 2.34 Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Drucksache 13/218 Nr. 59 Drucksache 13/218 Nr. 60 Drucksache 13/218 Nr. 61 Drucksache 13/218 Nr. 62 Drucksache 13/218 Nr. 63 Drucksache 13/218 Nr. 72 Drucksache 13/218 Nr. 73 Drucksache 13/218 Nr. 78 Drucksache 13/218 Nr. 81 Drucksache 13/218 Nr. 82 Drucksache 13/218 Nr. 84 Drucksache 13/1096 Nr. 2.20 Drucksache 13/1614 Nr. 2.13 Drucksache 13/2306 Nr. 2.16 Drucksache 13/2674 Nr. 2.7 Drucksache 13/2674 Nr. 2.18 Drucksache 13/2674 Nr. 2.40 Drucksache 13/2674 Nr. 2.6 Drucksache 13/3117 Nr. 2.16 Drucksache 13/3117 Nr. 2.21 Drucksache 13/3117 Nr. 2.31 Drucksache 13/3286 Nr. 2.12 Drucksache 13/3668 Nr. 2.4 Drucksache 13/3668 Nr. 2.12 Drucksache 13/3668 Nr. 2.20 Drucksache 13/3668 Nr. 2.28 Drucksache 13/3668 Nr. 2.32 Drucksache 13/3668 Nr. 2.39 Drucksache 13/3668 Nr. 2.40 Drucksache 13/3668 Nr. 2.46 Drucksache 13/3668 Nr. 2.48 Drucksache 13/3668 Nr. 2.50 Drucksache 13/3668 Nr. 2.52 Drucksache 13/3668 Nr. 2.53 Drucksache 13/3668 Nr. 2.60 Drucksache 13/3668 Nr. 2.61 Drucksache 13/3668 Nr. 2.62 Drucksache 13/3668 Nr. 2.66 Drucksache 13/3668 Nr. 2.8 Drucksache 13/3790 Nr. 2.7 Drucksache 13/3790 Nr. 2.8 Drucksache 13/3790 Nr. 2.9 Drucksache 13/3790 Nr. 2.0 Drucksache 13/3938 Nr. 2.2 Drucksache 13/3938 Nr. 2.4 Drucksache 13/3938 Nr. 2.5 Drucksache 13/3938 Nr. 2.6 Drucksache 13/3938 Nr. 2.21 Drucksache 13/3938 Nr. 2.22 Drucksache 13/3938 Nr. 2.25 Drucksache 13/3938 Nr. 2.28 Drucksache 13/3938 Nr. 2.31 Drucksache 13/3938 Nr. 2.37 Drucksache 13/3938 Nr. 2.38 Drucksache 13/3938 Nr. 2.41 Drucksache 13/3938 Nr. 2.42 Drucksache 13/3938 Nr. 2.43 Drucksache 13/4137 Nr. 2.10 Drucksache 13/4137 Nr. 2.11 Drucksache 13/4137 Nr. 2.12 Drucksache 13/4137 Nr. 2.13 Drucksache 13/4137 Nr. 2.14 Drucksache 13/4137 Nr. 2.32 Drucksache 13/4137 Nr. 2.33 Drucksache 13/4137 Nr. 2.35 Drucksache 13/4137 Nr. 2.37 Drucksache 13/4137 Nr. 2.38 Drucksache 13/4137 Nr. 2.43 Drucksache 13/4137 Nr. 2.44 Drucksache 13/4137 Nr. 2.67 Drucksache 13/4137 Nr. 2.8 Drucksache 13/4137 Nr. 2.9 Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Drucksache 13/2306 Nr. 2.63 Drucksache 13/2494 Nr. 1.9 Drucksache 13/3117 Nr. 2.27 Drucksache 13/3529 Nr. 1.18 Ausschuß für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Drucksache 13/2306 Nr. 2.19 Ausschuß für Verkehr Drucksache 13/3286 Nr. 2.27 Drucksache 13/3529 Nr. 1.1 Drucksache 13/3529 Nr. 1.5 Drucksache 13/3529 Nr. 1.16 Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 13/2426 Nr. 1.11 Drucksache 13/2988 Nr. 1.11 Drucksache 13/3286 Nr. 1.1 Drucksache 13/3668 Nr. 1.10 Ausschuß für Bildung, Wissenschaft, Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung Drucksache 13/3117 Nr. 2.33 Drucksache 13/3117 Nr. 2.34 Drucksache 13/3182 Nr. 2.3 Drucksache 13/3286 Nr. 2.22 Drucksache 13/3286 Nr. 2.7 Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Drucksache 13/2988 Nr. 1.15 Drucksache 13/3286 Nr. 2.11 Ausschuß für die Angelegenheiten der Europäischen Union Drucksache 13/2306 Nr. 1.9 Drucksache 13/2674 Nr. 1.1 Drucksache 13/2674 Nr. 2.14 Drucksache 13/2988 Nr. 1.14
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    Rede von Dr. Rita Süssmuth


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Minister, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Schuster?


Rede von Horst Seehofer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Ich möchte, wenn Sie erlauben, Herr Kollege Schu-

Bundesminister Horst Seehofer
ster, bei diesem Thema, im Zusammenhang sprechen.
Wir alle haben das bei der Vorbereitung dieses Gesetzes in den letzten zwei Jahren erfahren. Das lag nicht zuletzt daran, daß viele Menschen auf die Organspende und die Organtransplantation so sensibel wie auf kaum einen anderen Bereich der medizinischen Versorgung reagieren. Dieses Thema geht weit über medizinische Aspekte hinaus. Es geht hier auch um ethische und rechtliche Fragen des Zusammenlebens in einer Gesellschaft, die jeden einzelnen von uns unmittelbar betreffen. Es tauchen Fragen auf zur Grenzsituation unseres Daseins, Fragen, die über das eigene Leben hinausreichen.
Hier ist eine Dimension der persönlichen Betroffenheit und damit auch der persönlichen Verantwortung erreicht, die es im Zusammenhang mit medizinischen Möglichkeiten vorher so nicht gegeben hat. Deshalb ist es selbstverständlich, daß die Menschen in solchen Situationen verläßliche Orientierungen brauchen. Sie müssen sich darauf verlassen können, daß Mediziner, Juristen, Wissenschaftler und auch Politiker mit der Möglichkeit der Organspende, Entnahme, Vermittlung und Übertragung höchst verantwortlich umgehen.
Von der Qualität unserer Antworten auf solche berechtigten Erwartungen wird die Einstellung der Menschen zur Transplantationsmedizin abhängen. Je besser es uns gelingt, mit unseren Antworten aus Skepsis Zuversicht, aus Unsicherheit Sicherheit und aus Mißtrauen Vertrauen zu schaffen, desto eher wird die Bereitschaft zur Organspende steigen, die leider in den vergangenen Jahren zurückgegangen ist. Je mehr Menschen sich in Deutschland zur Organspende bereit erklären, desto mehr kann schwerkranken Menschen durch die Transplantationsmedizin geholfen werden.
Meine Damen und Herren, ich bin froh, daß wir uns bei allen Unterschieden in einzelnen Punkten doch darüber einig sind: In der Bundesrepublik Deutschland müssen sich mehr Menschen zur Organspende bereit erklären. Wir können uns auf Dauer nicht auf die hohe Spendebereitschaft unserer Nachbarländer verlassen. Man kann nicht oft genug darauf hinweisen, daß ohne deren Hilfe ein großer Teil der Transplantationen in der Bundesrepublik Deutschland nicht durchgeführt werden kann. Nur 5 Prozent derjenigen, die für eine Explantation in Frage kommen, haben einen Organspendeausweis. Wir können diese hohe Spendebereitschaft unserer Nachbarländer nicht auf Dauer erwarten. Ich möchte betonen, daß es für ein reiches Land wie die Bundesrepublik Deutschland auf Dauer moralisch auch nicht vertretbar wäre, Organtransplantationen nur durchführen zu können, wenn Organe aus benachbarten Ländern eingeführt werden.

(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der SPD)

Deswegen ist es schon unsere Aufgabe - ich denke, darüber besteht Einigkeit -, unseren Teil dazu beizutragen, die Spendebereitschaft in der Bevölkerung zu erhöhen. So wichtig manche Paragraphen und Regelungen sind, so sehr kommt es auch darauf an, daß wir - nicht nur als Bundesregierung, sondern auch alle Beteiligten in diesem Bereich - in den nächsten Monaten durch eine breitangelegte Motivations- und Aufklärungskampagne in der Bevölkerung darauf abzielen, daß sich mehr Menschen in der Bundesrepublik Deutschland zur Organspende bereit erklären.

(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der SPD)

Ein zweiter Punkt sollte von vornherein auch feststehen: Unsere Aufgabe kann nur sein, um Organspenden zu bitten. Wer hier fordert oder die Menschen zu einer Entscheidung drängen möchte, erreicht genau das Gegenteil. Auch die Ablehnung einer Organspende darf moralisch nicht abgewertet oder gar mißbilligt werden.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der F.D.P.)

Wenn der Eindruck entsteht, daß die Achtung vor dem Persönlichkeitsschutz Verstorbener nicht der Maßstab des Handelns oder Unterlassens ist, dann werden wir das notwendige Vertrauen in die Transplantationsmedizin nicht erreichen.
Wir brauchen deshalb eine Lösung, die garantiert, daß die Würde des Menschen, auch eines toten Menschen, nicht im Namen fremden Wohlergehens verletzt wird, eine Lösung, die diese besondere Hilfe erbittet und nicht erzwingt, eine Lösung, die auch Grenzen für die Organentnahme setzt. Das sind für uns unverzichtbare Bedingungen für ein Transplantationsgesetz.
Eine gesetzliche Regelung auf Bundesebene ist bekanntlich erst seit kurzer Zeit möglich. Denn wir als Bund haben erst durch die Grundgesetzänderung Ende 1994 die Gesetzgebungskompetenz erhalten. Damit sind nun die rechtlichen Voraussetzungen für eine umfassende Regelung des Transplantationsrechts durch den Bund geschaffen worden.
Die Leitlinie für die gesetzliche Regelung steht fest: Die Organentnahme und alle mit ihr verbundenen Maßnahmen müssen unter Achtung des Willens und der Würde des Organspenders durchgeführt und auf das medizinisch unerläßliche Maß beschränkt werden. Das Selbstbestimmungsrecht der Bürgerinnen und Bürger hat für mich höchste Priorität. Die zu Lebzeiten abgegebene Erklärung zur Organspende hat absoluten Vorrang und ist von jedermann strikt zu beachten. Um so wichtiger ist auch die Frage, wie wir diese zu Lebzeiten abgegebene Willenserklärung künftig sicher dokumentieren.
Unterschiedliche Auffassungen bestehen in der Frage, ob nun die Zulässigkeit der Organentnahme ausschließlich an eine zu Lebzeiten dokumentierte Einwilligung geknüpft werden soll oder ob nicht unter bestimmten Voraussetzungen auch die Angehörigen Verstorbener entscheiden können. Die Vertreter der sogenannten engen Zustimmungslösung, bei der es also auf die Willenserklärung des Betroffenen zu Lebzeiten ankommt, knüpfen die Zulässigkeit der Organentnahme ausschließlich an eine zu Lebzeiten

Bundesminister Horst Seehofer
dokumentierte Einwilligung. Ich glaube, nachdem ich mich seit vielen Jahren intensiv mit diesem Komplex befaßt habe, daß dieser Weg uns nicht weiterführt. Ich wage sogar das Urteil: Dieser Weg wäre möglicherweise sogar das Ende der Transplantationsmedizin für lebenswichtige Organe in Deutschland. Ein Ende der Transplantationsmedizin wiederum würde die Gefahr des Organhandels in Deutschland, aber jedenfalls die der Verlagerung der Transplantationsmedizin in das Ausland heraufbeschwören.
Ich denke, daß wir, wenn gelegentlich über die Zwei-Klassen-Medizin diskutiert und gesprochen wird, eines nicht zulassen dürfen, nämlich daß die Organspende, die Transplantationsmedizin und die Organübertragung zu einem Privileg für jene Menschen werden, die es sich leisten können, ihre persönlichen Wünsche im Ausland zu befriedigen.

(Beifall bei der CDU/CSU, der SPD und der F.D.P.)

Sie mögen möglicherweise zu der Schlußfolgerung kommen, daß die Analyse, daß die enge Zustimmungslösung zum Ende der Transplantationsmedizin in Deutschland führen könnte, überzogen ist. Aber man muß ganz nüchtern sehen - es ist schon gesagt worden -: Es gibt in der Bundesrepublik Deutschland etwa 900 000 Todesfälle im Jahr. Nun verhält es sich keineswegs so, wie oft oberflächlich geurteilt wird, daß wir dann, wenn sich von diesen 900 000 einige Tausend zusätzlich zur Organspende bereit erklären würden, das Problem gelöst hätten und daß auch die Frage, ob man Angehörige einbeziehen muß, in den Hintergrund treten würde. Man muß wissen - das ist keine politische Schlußfolgerung, sondern das Ergebnis aller Mediziner und Wissenschaftler -, daß von diesen 900 000 jährlichen Todesfällen tatsächlich nur etwa 5 000 Verstorbene potentiell für eine Organspende in Frage kommen.
Es kommt dabei darauf an, daß die medizinischen Faktoren stimmen, daß das Alter stimmt. Es kommen ohnehin nur Patienten und Verstorbene in Frage, die während einer intensivmedizinischen Behandlung sterben. Nun muß man diese Zahl von 5 000 potentiell Verstorbenen, die jährlich überhaupt nur für eine Organspende in Frage kommen, zu dem Bedarf in der Bundesrepublik Deutschland in Beziehung setzen, der, je nach Organ, bei einigen Tausend, ungefähr 3 000 bis 4 000, im Jahr liegt. Eine enge Zustimmungslösung würde nun voraussetzen, daß praktisch jeder der potentiellen Organspender in der Bundesrepublik Deutschland zu Lebzeiten positiv erklärt, daß er zu dieser Organspende bereit ist. Ich glaube, trotz aller Bereitschaft, Aufklärungs- und Informationskampagnen zu starten: Dies wäre eine unrealistische Annahme. Es nutzt nichts, wenn von den 900 000 Sterbefällen im Jahr 300 000 oder 400 000 Personen ihre Zustimmung erklären, wenn sie wegen der medizinischen Faktoren oder ihres Alters oder wegen der Art des Ablaufs des Sterbeprozesses, nämlich außerhalb einer intensivmedizinischen Behandlung, für eine Organspende und -übertragung überhaupt nicht in Frage kommen.
Deshalb bin ich überzeugt und plädiere dafür, daß wir ohne Einbeziehung der Angehörigen nicht auskommen. Nach meiner Vorstellung sollen die nächsten Angehörigen, die den mutmaßlichen Willen des Verstorbenen ja am besten beurteilen können, im Einzelfall die Entscheidung über eine vom Arzt beabsichtigte Organentnahme treffen können, allerdings - das kann man nicht oft genug betonen - nur dann, wenn der Betroffene selbst zu Lebzeiten keine Erklärung zur Organspende abgegeben hat. Ich möchte auch bei weltweiter Betrachtung darauf hinweisen, daß die Beteiligung der Angehörigen in diesen Fällen immer stattfindet, ganz gleich, für welche Lösung man sich entscheidet. Es ist wichtig, noch einmal darauf hinzuweisen: Auch bei einem eindeutigen Ja eines Verstorbenen zur Organspende werden ohnehin in der Praxis die Angehörigen vor der Entnahme immer einbezogen.
Es gehört schon immer zum ärztlichen Selbstverständnis, den nächsten Angehörigen in Grenzsituationen beizustehen und sie über alle Entscheidungen bei der Behandlung zu informieren, gerade auch bei einer intensivmedizinischen Behandlung.
Deshalb ist es für mich selbstverständlich und ein Gebot der Pietät, die Angehörigen in die Entscheidung über eine Organentnahme einzubeziehen - auch dann, wenn sich der Betroffene zu Lebzeiten erklärt hat. Natürlich können die Angehörigen den Willen des Verstorbenen nicht revidieren. Ich möchte darauf hinweisen, daß bei allen Zweifelsfällen, beispielsweise wenn Kinder in einen Konflikt darüber geraten, ob beim Vater entnommen werden soll oder nicht, eine Organentnahme gesetzlich ausgeschlossen ist.
Ich weiß aus der Praxis, daß diese Einbeziehung von Angehörigen gerade bei einer intensivmedizinischen Behandlung ungeheuer schwer und belastend ist. Man kann überhaupt nicht oft genug darauf hinweisen, daß sich dieser Prozeß für alle Beteiligten in Grenzsituationen des Lebens abspielt: für die Angehörigen, die einen lieben Mitmenschen verloren haben, aber auch für die Ärzte und das Pflegepersonal, die den Kampf um das Leben eines Menschen verloren haben.
Deshalb sollte sich niemand überhöhen und glauben, er könne als Vormund, als Reglementeur auftreten. Aus diesem Grund kommt es so entscheidend darauf an, immer wieder darauf hinzuweisen, daß es auch bei der erweiterten Zustimmungslösung nicht darum gehen kann, daß der Staat bevormundet oder reglementiert. Es darf auch bei der erweiterten Zustimmungslösung allein und entscheidend nur auf den Willen der betroffenen Menschen ankommen.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der F.D.P.)

Das bedeutet: Auch für den, der mit dem Thema Probleme hat, der befürchtet - was in der Öffentlichkeit gelegentlich diskutiert wird -, das medizinisch Notwendige würde nicht mehr getan, weil auf Grund eines Transplantationsgesetzes nur noch Interesse an den Organen besteht, muß es möglich sein, sich zu Lebzeiten gegen eine Organentnahme zu entschei-

Bundesminister Horst Seehofer
den; und das muß respektiert werden. Wir sollten auch im Gesetzgebungsverfahren sorgfältig überlegen, wie wir dokumentieren und registrieren können, daß diese Willenserklärung auch im Todesfall zur Verfügung steht.
Für mich ist selbstverständlich, daß vor der Organentnahme mit Sicherheit festgestellt sein muß, daß der Spender tot ist. Der Mensch darf nicht etwa zugunsten eines Empfängers vorzeitig für tot erklärt werden. Es ist in erster Linie Aufgabe der medizinischen Wissenschaft, die Methoden der Todesfeststellung zu definieren. Der Gesetzgeber muß dazu klare, einwandfrei nachweisbare und naturwissenschaftlich begründete Kriterien schaffen, die objektiv nachprüfbar sind.
Die ganz überwältigende Mehrheit der medizinischen Wissenschaft im In- und Ausland sagt: Der Hirntod ist ein sicheres Zeichen und damit ein zuverlässiges Kriterium dafür, daß der Tod eines Menschen eingetreten ist. Die Feststellung des Todes erfordert den Nachweis des endgültigen, nicht behebbaren Ausfalls der gesamten Hirnfunktionen. Dieser Nachweis erfolgt bei nur noch künstlich aufrechterhaltener Atmungs- und Kreislauffunktion durch spezielle klinische und apparative Untersuchungen.
Natürlich spricht der äußere Anschein für einen scheinbar noch lebenden Menschen. Deshalb ist es verständlich, daß manche am Todeseintritt zweifeln. Doch dieser Schein trügt; denn mit dem endgültigen, nicht mehr behebbaren Ausfall aller Hirnfunktionen ist die Grundlage und das Wesensmerkmal des Menschen, die körperlich-geistige Einheit, die ihn als Individuum konstituiert, unwiderruflich zerbrochen. Von einigen Medizinern wird dieser Zustand besonders drastisch als „innere Enthauptung" umschrieben.
Ich möchte an dieser Stelle Bischof Lehmann, den Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, zitieren, der vor wenigen Wochen zur Frage der Bewertung des Hirntodes folgendes klargestellt hat:
Der Hirntod ist in gewisser Weise auch ein unsichtbarer Tod. Insofern ist ein gewisses Mißtrauen vieler Menschen, den Hirntod zum einzigen Maßstab der Feststellung des Todes zu erklären, verständlich. Es kann jedoch kein Zweifel bestehen, daß der Hirntod zwar nicht einfach gleichzusetzen ist mit dem Tod des Menschen schlechthin, aber er ist auf seine Weise auch Ausdruck und reales Zeichen des Todes der Person. Darum ist der Hirntod eine nach heutigem Wissen akzeptable Festlegung der Todeszeitbestimmung und eine Methode der Todesfeststellung. Nicht mehr und nicht weniger.
Und die Evangelische Kirche in Deutschland führt in einer Stellungnahme vom 22. Juni 1995 aus:
Um die Situation angemessen beschreiben zu können, müssen wir die beiden Kriterien des Todeseintritts („Hirntodkriterium" und „Herztodkriterium") von dem „Tod des Menschen" unterscheiden: Der Hirntod bedingt den Tod des Menschen als erlebendes, denkendes und handelndes Ich (...).
Und weiter:
Ein Hirntoter ist also ein Toter mit noch erhaltenen Körperfunktionen und nicht - wie die Kritiker behaupten - ein Sterbender mit lebendem Körper bei gestorbenem Gehirn.
Beide Stellungnahmen machen deutlich, daß es nicht Aufgabe des Gesetzgebers sein kann, die theologische oder philosophische Dimension des Todes zu beschreiben. Das Gesetz muß vielmehr verläßliche medizinische und naturwissenschaftliche Kriterien zum Nachweis des eingetretenen Todes benennen.
Meine Damen und Herren, es gibt - wie das heute verschiedentlich gesagt worden ist - keine neue Hirntodkonzeption. Die Todesfeststellung auf der Grundlage des nachgewiesenen Hirntodes ist bereits seit vielen Jahren, ja seit mehr als zwei Jahrzehnten weltweit - und auch in Deutschland - eindeutig medizinisch definiert. Wir erfinden also heute mit dem Transplantationsgesetz nicht etwa wegen der Transplantationsmedizin eine neue Todesfeststellung.
Ich weiß, daß sich trotz all dieser Tatsachen manche mit der Anerkennung des Hirntodes als sicheres Todeszeichen schwertun. Jeder von uns hat ein Recht darauf, in dieser schwierigen Frage zu einer persönlichen Entscheidung zu kommen, und ich denke, wir müssen diese Entscheidung auch akzeptieren.
Aber wir müssen auch so ehrlich sein - und diesen Hinweis erlauben Sie mir abschließend -, deutlich zu sagen: Wer den Hirntod nicht als Kriterium für den eingetretenen Tod des Menschen akzeptieren kann, müßte eigentlich zu der Konsequenz kommen, daß Transplantationen grundsätzlich abzulehnen sind. Denn es gibt zwischen Leben und Tod keine „Grauzone", die Spielraum für Interpretationen läßt. Erst der Tod rechtfertigt die Entnahme von Organen, denn auch das verlöschende Leben steht unter der uneingeschränkten und grundgesetzlich verbürgten Unantastbarkeit und Unverfügbarkeit des menschlichen Lebens.

(Beifall der Abg. Anke Fuchs [Köln] [SPD])

Sich auf den Standpunkt zu stellen, der Hirntod bedeute nicht den Tod des Menschen, aber gleichwohl sei, wenn der Betreffende zu Lebzeiten zugestimmt habe, die Entnahme von Organen möglich, ist aus meiner Sicht eine verfassungs- und strafrechtlich höchst bedenkliche Position; denn der Staat darf eine aktive Tötung auch nicht kurz vor dem Todeseintritt oder zum Zwecke der Lebensrettung Dritter hinnehmen.
Es gibt dementsprechend heute schon strafrechtliche Vorschriften, nach denen die Tötung eines Menschen selbst auf dessen ausdrückliches Verlangen oder mit seiner Zustimmung strafbar ist. Von dieser Regelung kann es nach meiner Überzeugung keine Ausnahme geben - auch nicht für die Transplantationsmedizin.

(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

Meine Damen und Herren, wir brauchen Vertrauen. Das ist heute oft gesagt worden. Ich bin si-

Bundesminister Horst Seehofer
cher, daß ein solches Transplantationsgesetz mit einer klaren rechtlichen Grundlage für die Organentnahme zu mehr Rechtssicherheit führt. Dies wiederum schafft mehr Vertrauen in der Bevölkerung. Ich hoffe, daß dieses zunehmende Vertrauen auch wieder zu mehr Bereitschaft zur Organspende in Deutschland führt.
Dieses Vertrauen ist die wichtigste Voraussetzung dafür, daß auch in Zukunft Menschen die berechtigte Hoffnung auf eine lebensrettende und lebenserhaltende Transplantation haben können - wie viele tausend Patienten vor ihnen auch. Es liegt an uns, durch ein gutes Gesetz und durch eine sachorientierte Debatte dieses Ziel zu erreichen.
Erlauben Sie mir eine persönliche Anmerkung, die sich auch an jene Medien richtet, die sich besonders für dieses Thema interessieren. Wir haben uns in allen Vorgesprächen auf folgendes verständigt: Wenn es ein Thema gibt, bei dem es nur nach dem Gewissen der einzelnen Kollegin oder des einzelnen Kollegen gehen kann, dann sollten wir bei der Beratung dieses Gesetzes und dieses Komplexes so manche politischen oder journalistischen Rituale ablegen. Mir gefällt es überhaupt nicht, wenn man auf der einen Seite für die Gewissensfreiheit in diesem Punkt eintritt, auf der anderen Seite dann aber Kommentare oder Schlagzeilen lesen muß: „Dreßler gegen Herta Däubler-Gmelin" oder „Schmidt-Jortzig gegen Seehofer" oder umgekehrt.
Ich finde, wenn man Gewissensfreiheit bejaht, dann muß man es als natürlichen Umstand einstufen, wenn Politiker und Politikerinnen in der Realität tatsächlich eine unterschiedliche Position einnehmen.
Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der SPD)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Antje Vollmer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Das Wort zu einer Kurzintervention erhält der Abgeordnete Dr. Schuster.