Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich
Augustin, Anneliese CDU/CSU 17. 4. 96 **
Beck (Bremen), BÜNDNIS 17. 4. 96
Marieluise 90/DIE
GRÜNEN
Belle, Meinrad CDU/CSU 17. 4. 96
Duve, Freimut SPD 17. 4. 96 **
Dr. Eid, Uschi BÜNDNIS 17. 4. 96 **
90/DIE
GRÜNEN
Graf von Einsiedel, PDS 17. 4. 96
Heinrich
Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 17.4. 96 **
Gleicke, Iris SPD 17.4. 96
Dr. Götzer, Wolfgang CDU/CSU 17. 4. 96 *
Dr. Gysi, Gregor PDS 17.4. 96
Dr. Haussmann, Helmut F.D.P. 17.4. 96
Hilsberg, Stephan SPD 17. 4. 96
Dr. Hoyer, Werner F.D.P. 17. 4. 96
Klappert, Marianne SPD 17. 4. 96
Krziskewitz, Reiner CDU/CSU 17. 4. 96 **
Dr. Küster, Uwe SPD 17.4. 96
Kuhlwein, Eckart SPD 17. 4. 96
Lederer, Andrea PDS 17. 4. 96
Lengsfeld, Vera BÜNDNIS 17. 4. 96
90/DIE
GRÜNEN
Maaß (Wilhelmshaven), CDU/CSU 17.4. 96
Erich
Meckel, Markus SPD 17. 4. 96 *
Mehl, Ulrike SPD 17. 4. 96
Nelle, Engelbert CDU/CSU 17. 4. 96
Schloten, Dieter SPD 17.4. 96 *
Schütz (Oldenburg), SPD 17. 4. 96 **
Dietmar
Dr. Schulte (Schwäbisch CDU/CSU 17. 4. 96
Gmünd), Dieter
Schumann, Ilse SPD 17. 4. 96
Dr. Stoltenberg, Gerhard CDU/CSU 17. 4. 96
Thönnes, Franz SPD 17. 4. 96
Voigt (Frankfurt), SPD 17. 4. 96 *
Karsten D.
Vosen, Josef SPD 17.4. 96
Wallow, Hans SPD 17. 4. 96
Weis (Stendal), Reinhard SPD 17. 4. 96
Dr. Wodarg, Wolfgang $PD 17. 4. 96
Dr. Wolf, Winfried PDS 17. 4. 96
* für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung
** für die Teilnahme an der 95. Jahreskonferenz der Interparlamentarischen Union
Anlagen zum Stenographischen Bericht
Anlage 2
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wolfgang Gröbl auf die Fragen des Abgeordneten Horst Kubatschka (SPD) (Drucksache 13/4333 Fragen 3 und 4):
Wie reagiert die Bundesregierung auf die von den Kommunalen Spitzenverbänden erhobene Forderung, das für Oktober dieses Jahres vorgesehene Inkrafttreten des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes um zumindest ein Jahr zu verschieben, da die für einen Vollzug notwendigen Verordnungen bis zum vorgesehenen Zeitpunkt nicht mehr sachgerecht behandelt werden könnten?
Aus welchen Gründen ist die vorgesehene Novellierung der Verpackungsverordnung zur Umsetzung der Europäischen Verpackungsrichtlinie erforderlich, und wie hat die Bundesregierung mittlerweile auf die Kritik der Europäischen Kommission vom Dezember letzten Jahres an den in der Verpackungsverordnung enthaltenen Mehrwegquoten reagiert?
Zu Frage 3:
Nach dem Stand der Arbeiten am Untergesetzlichen Regelwerk zum Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz und dem Ergebnis der Anhörung der beteiligten Kreise Anfang April dieses Jahres sieht die Bundesregierung keinen Anlaß, das Inkrafttreten des Gesetzes und der für den Vollzug erforderlichen Verordnungen hinauszuschieben.
Die Konzeption der vorgelegten Verordnungsentwürfe ist umfassend mit den betroffenen Kreisen der Wirtschaft, den zuständigen obersten Abfallbehörden der Länder sowie den kommunalen Spitzenverbänden erörtert worden. Die Ergebnisse der Beratungen bildeten die fachliche Grundlage der einzelnen Verordnungsentwürfe.
Nach den im Rahmen der Anhörung der beteiligten Kreise eingeholten Stellungnahmen der Wirtschaftsverbände, der Länder sowie der kommunalen Spitzenverbände wurden weder gegen die Regelungsstruktur des Untergesetzlichen Regelwerkes noch gegen die einzelnen Verordnungen wirklich durchgreifende Bedenken erhoben. Die Stellungnahmen zu den einzelnen Regelungen werden derzeit ausgewertet und bei der weiteren Überarbeitung berücksichtigt.
Die für den Vollzug des Abfallrechts zuständigen Länder und die Mehrzahl der Verbände haben in der Anhörung der beteiligten Kreise die Forderung der kommunalen Spitzenverbände nicht unterstützt, sondern vielmehr die zügige Verabschiedung des Untergesetzlichen Regelwerkes gefordert.
Zu Frage 4:
Die geltende Verpackungsverordnung war 1991 ein mitentscheidender Anlaß zur Erarbeitung einer europäischen Verpackungsrichtlinie und ist in zahlreichen materiellen Punkten deren Vorbild, wenngleich die europäische Richtlinie in wichtigen Bereichen die anspruchsvollen Vorgaben der deutschen Verpackungsverordnung nicht aufgegriffen hat.
Die geltende Verpackungsverordnung erfaßt allerdings - anders als die EG-Verpackungsrichtlinie - nicht die Verpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter. Insoweit soll mit der Erweiterung des Anwendungsbereichs durch die Novellierung die EG-Verpakkungsrichtlinie umgesetzt werden. Darüber hinaus
sollen einige Definitionen in der Verpackungsverordnung den Definitionen der EG-Verpackungsrichtlinie angepaßt werden, so z. B. der „Verpackungs " -Begriff.
Die mit Schreiben vom 12. Dezember 1995 von der Europäischen Kommission gegenüber der Verpakkungsverordnung geäußerte Kritik wird von der Bundesregierung in einer ausführlichen Stellungnahme bis Ende April 1996 beantwortet werden. Darin wird die Bundesregierung zu den Fragen der Kommission substantiiert Stellung nehmen und im einzelnen darlegen, weshalb sie die in der Verpackungsverordnung enthaltenen Anforderungen unter anderem zum Schutz von Getränke-Mehrwegsystemen bei Befreiung von Rücknahme- und Pfandpflichten aus Gründen des Umweltschutzes für gerechtfertigt erachtet.
Anlage 3
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hansgeorg Hauser auf die Frage des Abgeordneten Wolfgang Ilte (SPD) (Drucksache 13/4333 Frage 7):
Beabsichtigt die Bundesregierung von ihren Aufsichtsrechten Gebrauch zu machen - insbesondere Prüfungsbeanstandungen vorzunehmen -, wenn Mittel aus dem Investitionsförderungsgesetz Aufbau Ost (§ 3 Abs. 3) zur Sanierung von Schulgebäuden eingesetzt werden, weil dies aus städtebaulicher Sicht (Dach, Fassade, Fenster) erforderlich ist?
Eine allgemeinbildende Schule ist als solche grundsätzlich nicht förderfähig. Sofern Schulgebäude sanierungsbedürftig und Teil einer städtebaulichen Sanierungsmaßnahme sind, können sie jedoch nach § 3 Nr. 3 Investitionsförderungsgesetz Aufbau Ost (IIG) gefördert werden. In dieser Frage besteht zwischen Bund und neuen Ländern Einvernehmen.
Von seiten der Bundesregierung besteht deshalb keine Veranlassung, einer derartigen Verwendung von IfG-Fördermitteln durch die neuen Länder entgegenzutreten.
Anlage 4
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Horst Günther auf die Fragen des Abgeordneten Ernst Hinsken (CDU/CSU) (Drucksache 13/4333 Fragen 9 und 10):
Was hat die Bundesregierung veranlaßt, eine 75%ige Anrechnung der Firmenaufträge auf die Wertschöpfung der jeweiligen Werkstätten für Behinderte zuzulassen, wo doch bekannt ist, daß Aufträge nur bis zu der Höhe vergeben werden, die zur Verrechnung der jeweils zur Zahlung fälligen Ausgleichsabgabe erforderlich ist?
Wie kann die Bundesregierung Behauptungen der Behindertenverbände widerlegen, wonach durch die beschlossene Änderung des § 55 des Schwerbehindertengesetzes weniger Aufträge an die Behindertenwerkstätten, mit damit verbundenem Verlust von Arbeitsplätzen, vergeben werden, und wie will sie solcher Entwicklung begegnen?
Zu Frage 9:
Nach geltendem Recht wird die Vergabe von Aufträgen an Werkstätten für Behinderte (WfB) dadurch gefördert, daß 30 v. H. des Rechnungsbetrages solcher Aufträge vom Auftraggeber auf eine von ihm zu zahlende Ausgleichsgabe angerechnet werden können. Voraussetzung dabei ist, daß der Rechnungsbetrag des Auftrags nicht zu weniger als 30 v. H. durch die von der WfB erbrachte Arbeitsleistung bestimmt wird. Diese Regelung verfolgt das Ziel, WfB's zu Aufträgen zu verhelfen, die eine stetige Beschäftigung der Behinderten in den WfB's ermöglichen.
Die von der Bundesregierung vorgeschlagene und vom Deutschen Bundestag beschlossene Neufassung (BT-Drucksache 13/2440, S. 11, BR-Drucksache 141/ 96, S. 13) sieht eine Änderung dieser Regelung vor:
- Aufträge dürfen generell angerechnet werden, auch solche, bei denen der Anteil der Arbeitsleistung geringer ist als 30 v. H. des Rechnungsbetrags;
- Bezugsgröße soll künftig die in der WfB erbrachte Arbeitsleistung sein, d. h. der Betrag der Gesamtrechnung abzüglich des Materials;
- Verrechnungssatz soll nicht mehr 30 v. H. des Rechnungsbetrages einschließlich Material, sondern 75 v. H. dieses Betrages ohne Material sein.
Die Motive für diese Änderung sind in der Amtlichen Begründung genannt (BT-Drucksache 13/2440, S. 32, zu Art. 3, Nr. 3 [§ 55]):
1. Der Anreiz, WfB's beschäftigungs- und nicht so sehr materialintensive Aufträge zu vergeben, soll verstärkt werden, damit die Behinderten in den WfB's möglichst stetig Arbeit haben.
2. Es soll der Anreiz genommen werden, WfB's dazu zu veranlassen, Material auf eigene Rechnung zu beschaffen und dieses Material nach u. U. nur geringfügiger Weiterverarbeitung ausgleichsabgabewirksam in Rechnung zu stellen.
3. Der Verrechnungssatz von 30 v. H. soll im Zuge der Umstellung der Bemessungsgrundlage so erhöht werden, daß die Werkstätten im Durchschnitt durch die Umstellung nicht benachteiligt werden.
Die Neuregelung kann im Einzelfall - so bei der Erbringung reiner Dienstleistungen - dazu führen, daß einem Auftraggeber ein höherer Anrechnungsbetrag zugutekommt und sich die von ihm zu zahlende Ausgleichsabgabe infolgedessen durch eine geringere Zahl von Aufträgen auf Null reduziert. Die zuweilen aufgestellte Behauptung, ausgleichsabgabepflichtige Arbeitgeber würden nur Aufträge an WfB's vergeben, bis ihre Ausgleichsabgabe auf Null reduziert sei, trifft nicht zu. Vielfach sind andere Motive zur Auftragsvergabe an WfB's maßgeblich wie Preiswürdigkeit und Leistungsfähigkeit.
Zu Frage 10:
Die neue Regelung fördert - wie gewollt - die Vergabe beschäftigungsintensiver Aufträge. Aufträge, deren Rechnungsbetrag nur zu einem geringen Teil durch die Arbeitsleistung in den WfB's, ganz überwiegend aber vom Anteil und Preis des Materials bestimmt werden, deren Vergabe also zu wenig Beschäftigung in der WfB, aber nach der bisherigen Regelung zu einer raschen Aufzehrung der Ausgleichsabgabe geführt hat, sind nach der neuen Regelung unter dem Aspekt Verringerung der Ausgleichsabgabe weniger attraktiv.
Behauptungen von Werkstattverbänden, die neue Regelung werde generell zu einer Verringerung der
8648* Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 97. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 17. April 1996
Auftragsvergabe führen, sind aus der Sicht der Bundesregierung nicht begründet.
Anlage 5
Antwort
der Pari. Staatssekretärin Dr. Sabine Bergmann-Pohl auf die Fragen des Abgeordneten Wolfgang Schulhoff (CDU/CSU) (Drucksache 13/3444 Fragen 11 und 12):
Ist der Bundesregierung der Bericht der „Welt am Sonntag" vom 10. März 1996 bekannt, wonach eine fünfköpfige ausländische Familie im Rahmen der Sozialhilfe einen Gesamtbedarf in Höhe von 3 153,70 DM und eine laufende Hilfe zum Lebensunterhalt in Höhe von 2 190 DM erhält, was einen Endbetrag von 5 343,70 DM ausmacht, und falls diese Angaben zutreffen, sieht sie dann gesetzgeberischen Handlungsbedarf?
Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die tatsächliche Zahl der ausländischen Sozialhilfeempfänger festzustellen, da im eben erwähnten Artikel berichtet wird, daß Mitarbeiter von Sozialämtern nicht alle Namen ausländischer Sozialhilfeempfänger an die Ausländerbehörden weitergeben?
Zu Frage 11:
Der Bundesregierung ist der fragliche Bericht der „Welt am Sonntag" vom 10. März 1996 bekannt. Erkenntnisse zum Einzelfall liegen der Bundesregierung allerdings nicht vor, denn die Durchführung des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) und damit auch die Entscheidung im Einzelfall liegt bei den Ländern und Kommunen.
In dem dem Bericht der „Welt" zugrundeliegenden Sachverhalt handelt es sich offensichtlich um eine ausländische Familie, die entsprechend ihrem ausländerrechtlichen Status Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt gemäß § 120 Abs. 1 Satz 1 BSHG hat. Allgemein ist zu den im Bericht erwähnten Zahlen zu bemerken:
Die Sozialhilferegelsätze für die 5-köpfige Bedarfsgemeinschaft entsprechen denen im Lande Hessen für den damaligen Zeitraum. Ob die angegebenen Unterkunftskosten für eine 5-köpfige Familie den der Besonderheit des Einzelfalles angemessenen Umfang übersteigen, kann von hier aus nicht beurteilt werden. In jedem Fall wirkt sich das angegebene Wohngeld von 477 DM leistungsmindernd auf die übernommenen Unterkunftskosten aus. Von daher erscheint der angegebene Gesamtbedarf von 3 153,70 DM für eine 5köpfige Familie als möglich.
Nicht nachvollziehbar ist jedoch die Darstellung in dem Bericht, wonach nochmals zum Gesamtbedarf ein weiterer Betrag von 2 190 DM an laufender Hilfe zum Lebensunterhalt hinzugerechnet worden sein soll. Nicht auszuschließen ist, daß der Gesamtbedarf für den Monat Mai 1995 3 153,70 DM betrug und tatsächlich lediglich ein Betrag von 2 190 DM als laufende Hilfe zum Lebensunterhalt für diesen Monat anteilsmäßig ausgezahlt worden ist, weil ein Anspruch nur für einen Teil des Monats Mai bestanden hat.
Ein Endbetrag von 5 343,70 DM erscheint nach den vorliegenden Zahlen und den allgemein geltenden Regelsätzen als völlig unrealistisch. Ein Handlungsbedarf des Gesetzgebers ist aus diesem Grunde nicht gegeben.
Zu Frage 12:
Für die statistische Erfassung ausländischer Sozialhilfeempfänger sind nicht die Ausländerbehörden zuständig. Gemäß § 127 BSHG wird über die Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt und von Hilfe in besonderen Lebenslagen sowie über die Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe eine Bundesstatistik geführt. Erhebungsmerkmale dieser Sozialhilfestatistik sind u. a. die Staatsangehörigkeit und bei Ausländern auch der aufenthaltsrechtliche Status.
Die Bundesregierung und die zuständigen statistischen Ämter haben keine Hinweise darauf, daß die örtlichen Sozialämter die gesetzlich vorgeschriebenen statistischen Meldungen hinsichtlich der Ausländereigenschaft der Hilfeempfänger nicht ordnungsgemäß erstatten.
Anlage 6
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Johannes Nitsch auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Winfried Wolf (PDS) (Drucksache 13/3444 Fragen 14 und 15):
Warum ist unter den von 1990 bis 1995 in das Bundesprogramm gemäß § 6 Abs. 1 des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) aufgenommenen 25 Vorhaben für den öffentlichen Personennahverkehr (siehe Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage, Drucksache 13/4228) nur ein einziges Vorhaben (die Straßenbahnverlängerung nach Jena-Lobeda) in den neuen Ländern einschließlich Berlin?
Soll die Verlängerung der Berliner U-Bahnlinie 5 in das Programm gemäß § 6 Abs. 1 des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) aufgenommen werden, und wenn ja, warum hat die Bundesregierung nicht darauf gedrungen, daß im Rahmen des Standardisierten Bewertungsverfahrens auch der Abschnitt, der allein zur Realisierung ansteht (AlexanderplatzLehrter Bahnhof), untersucht wird?
Zu Frage 14:
Dies trifft nicht zu. Von 1990 bis 1995 wurden bei den jährlichen Programmfortschreibungen Vorhaben aus den neuen Ländern einschließlich Berlin in das Bundesprogramm gemäß § 6 (1) Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz aufgenommen. Im aktuellen GVFG-Bundesprogramm 1995 bis 1999 sind 24 endgültig in das Programm aufgenommene Vorhaben enthalten.
Zu Frage 15:
Nein, für die U-Bahnlinie U 5 sind - wie in der Antwort auf die Kleine Anfrage (Drucksache 13/4050) Frage Nr. 6 dargestellt - für einzelne Abschnitte standardisierte Bewertungen durchgeführt worden. Die Ergebnisse hätten auch eine Förderung des Vorhabens aus dem Bundesprogramm nach § 6 (1) GVFG gerechtfertigt.
In Anbetracht der im GVFG-Bundesprogramm für Berlin verfügbaren Mittel, die bereits hauptsächlich für die S-Bahn verplant waren, wurden andere Finanzierungswege gesucht mit Einsatz von
- Hauptstadtmitteln,
- GVFG-Landesprogramm Berlin,
- Regionalisierungs- und eigene Mittel Berlin,
Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 97. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 17. April 1996 8649*
Anlage 7
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Johannes Nitsch auf die Fragen der Abgeordneten Dr. Elke Leonhard (SPD) (Drucksache 13/3444 Fragen 16 und 17):
Welche Planungen bestehen auf seiten der Bundesregierung in bezug auf eine mögliche Zusammenlegung von Deutschem Wetterdienst und Geophysikalischem Beratungsdienst der Bundeswehr, und wie stellt sich der aktuelle Sachstand entsprechender Überlegungen derzeit dar?
Welche konkreten Auswirkungen hätte eine eventuelle Zusammenlegung von Deutschem Wetterdienst und Geophysikalischem Beratungsdienst, insbesondere mit Blick auf Standorte und Beschäftigungszahlen bei den betroffenen Einrichtungen?
Zu Frage 16:
Ihre Fragen zu einer möglichen Zusammenlegung von Deutschem Wetterdienst und Geophysikalischem Beratungsinstitut der Bundeswehr liegen im Rahmen eines existierenden Prüfungsauftrages des Rechnungsprüfungsausschusses vom 7. Februar d. J. mit Termin 30. Juni 1996. Außerdem sollen die Anregungen des Bundesrechnungshofes in einer noch für diesen Monat erwarteten gleichgerichteten Prüfungsmitteilung bei den o. a. Prüfungen mit einbezogen werden.
Zu Frage 17:
Eingehende Antworten können daher erst nach Abschluß aller diesbezüglichen Prüfungen und Abstimmungen zwischen den beteiligten Bundesressorts BMV, BMVg und BMF gegeben werden.
Anlage 8
Antwort
des Staatsministers Helmut Schäfer auf die Frage des Abgeordneten Erwin Marschewski (CDU/CSU) (Drucksache 13/3444 Frage 18):
Wie viele Botschaften der Bundesrepublik Deutschland, und wie viele Goethe-Institute beziehen zu dienstlichen Zwecken die Wochenmagazine „Der Spiegel "und/oder „Focus"?
17 Auslandsvertretungen haben „Spiegel" und „Focus" abonniert. 208 Auslandsvertretungen haben nur den „Spiegel" abonniert. Eine Auslandsvertretung bezieht nur „Focus". Aus Mitteln des Auswärtigen Amts erhalten 24 Goethe-Institute „Spiegel" und „Focus"; 138 Goethe-Institute erhalten nur den „Spiegel", 2 Goethe-Institute erhalten nur „Focus".
19 weitere Institute, die nicht zum Goethe-Institut gehören, erhalten ebenfalls den „Spiegel" aus Mitteln des Auswärtigen Amts.
Anlage 9
Antwort
des Staatsministers Helmut Schäfer auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Egon Jüttner (CDU/CSU) (Drucksache 13/3444 Fragen 22 und 23):
Hält die Bundesregierung ihre in der Vergangenheit geäußerten moralischen und rechtlichen Bedenken gegen eine Aufgabe der von den Sudetendeutschen geltend gemachten Eigentumsansprüche gegenüber der Tschechoslowakei bzw. der Tschechischen Republik weiterhin aufrecht?
Hält die Bundesregierung weiterhin an ihrer Auffassung fest, daß es sich bei der aufgrund der Bene-Dekrete erfolgten Massenvertreibung und der entschädigungslosen Enteignung der Sudetendeutschen nach dem Zweiten Weltkrieg um völkerrechtswidrige Handlungen und um Unrecht handelt, das durch nichts gerechtfertigt ist?
Zu Frage 22:
Die Haltung der Bundesregierung zu den moralischen und rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Vertreibung Deutscher nach Kriegsende ist unverändert.
Zu Frage 23:
Die Bundesregierung hat die Vertreibung und entschädigungslose Enteignung der Sudetendeutschen immer als völkerrechtswidrig verurteilt.
Anlage 10
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Fragen des Abgeordneten Peter Conradi (SPD) (Drucksache 13/3444 Fragen 24 und 25):
Wie hoch waren 1994 die Personalaufwendungen des Bundes für die Bezahlung der Bundesbeamten (Gehälter der aktiven Beamten und Versorgungsleistungen), und wie hoch waren die Aufwendungen des Bundes für die Beihilfe für Krankheiten, Kuren usw. der aktiven Beamten und der Versorgungsempfänger?
Welche Beitragssätze für die Krankenversicherung und welche Beitragsbemessungsgrenzen legte die Bundesregierung bei ihrer Antwort auf meine Frage 20 in Drucksache 13/3842 (Aufwendungen des Bundes für die Krankenversicherung der Beamten bei der AOK) zugrunde?
Zu Frage 24:
Im Jahre 1994 beliefen sich die Aufwendungen für die Besoldung der aktiven Bundesbeamten (ohne Post und Bahn) auf rund 8,85 Milliarden DM und für Versorgungsleistungen (Ruhegehälter lt. Kap. 3303 432 01 Bundeshaushaltsplan sowie Witwen- und Waisengelder lt. Kap. 3303 432 02 Bundeshaushaltsplan) im selben Zeitraum auf ca. 2,74 Milliarden DM. Insgesamt also auf etwa 11,59 Milliarden DM. Die Beihilfeausgaben des Bundes betrugen im Jahre 1994 für aktive Beamte 311 Millionen DM und für Versorgungsempfänger 336,1 Millionen DM.
Zu Frage 25:
Es wurde der durchschnittliche Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung des Jahres 1994 in Höhe von 13,4 % West und 12,6 % Ost zugrundegelegt. Der Arbeitgeberanteil wurde entsprechend mit der Hälfte des jeweiligen Beitragssatzes bis zur Beitragsbemessungsgrenze angesetzt, d. h. 6,7 % West und 6,3 % Ost. Entsprechend Ihrer Fragestellung wurde die Beitragsbemessungsgrenze für das Jahr 1994 herangezogen. Diese betrug im Westen 5 700 DM und im Osten 4 425 DM.
8650* Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 97. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 17. April 1996
Anlage 11
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Fragen der Abgeordneten Marieluise Beck (Bremen) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 13/4333 Fragen 28 und 29):
Wird die Bundesregierung bei der jetzt eingeleiteten Aufenthaltsbeendigung der bosnischen Flüchtlinge Abweichungen von den im Friedensabkommen von Dayton aufgestellten Grundsätzen, nach denen den bosnischen Flüchtlingen die sichere Heimkehr in ihre angestammten Gebiete in Aussicht gestellt wird, etwa in der Weise zulassen, daß die Flüchtlinge unabhängig von Ort und Art der Unterbringung in Bosnien zur Rückkehr gezwungen werden, und falls nein, wie wird sie die Einhaltung dieser Grundsätze sicherstellen?
Wird die Bundesregierung die Abschiebung der Flüchtlinge durchsetzen, obwohl der Bundesminister des Innern in Genf zugesagt hat, die Rückführung in Absprache mit dem UNHCR durchzuführen, der derzeit keine geordnete Rückführmöglichkeit für die Flüchtlinge sieht?
Zu Frage 28:
Der Beschluß der IMK vom 26. Januar 1996 zur Rückführung der Bürgerkriegsflüchtlinge nach Bosnien-Herzegowina steht unter dem Vorbehalt, daß sich die Lage vor Ort stabilisiert und die im Friedensabkommen von Dayton vorgesehenen allgemeinen Voraussetzungen:
- Implementierung des militärischen Teils des Abkommens von Dayton,
- Schaffung von Amnestieregelungen,
- Funktionieren der Einrichtungen für den Schutz der Menschenrechte
vorliegen.
Die Rückführung, die so gestaffelt erfolgen soll, ist nach dem Beschluß der Innenminister von Bund und Ländern so zu gestalten, daß „davon keine Gefahr für die Sicherheit und das Leben der rückkehrenden Flüchtlinge ausgeht. "
Die Verteilung der zurückkehrenden Flüchtlinge in Bosnien-Herzegowina und ihre Wiedereingliederung ist Sache der örtlichen Behörden sowie der im Friedensabkommen hierfür vorgesehenen internationalen Hilfsinstitutionen. Mit der bosnischen Seite sind inzwischen Vertragsverhandlungen über den Abschluß eines Rückübernahmeabkommens aufgenommen worden.
Zu Frage 29:
Es ist beabsichtigt, mit der geordneten Rückführung ab Juli 1996 zu beginnen. Dabei hält die Bundesregierung die freiwillige Rückkehr für die beste Form der Rückkehr, erforderlichenfalls werden Rückführungen aber auch gegen den Willen des einzelnen Bürgerkriegsflüchtlings in Betracht kommen.
Diese Haltung Deutschlands ist vom Bundesminister des Innern dem UNHCR bereits in Genf erläutert und von der deutschen Delegation in Oslo erneut betont worden.
Anlage 12
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Norbert Lammert auf die Fragen des Abgeordneten Michael Teiser (CDU/ CSU) (Drucksache 13/4333 Fragen 30 und 31):
Ist der Bundesregierung bekannt, daß Frankreich sechs Fregatten an die Volksrepublik Taiwan liefert, und welche Gründe sprechen nach Auffassung der Bundesregierung dafür, deutschen Werften die entsprechende Inauftragnahme von Marineschiffen (Fregatten oder U-Boote) zu untersagen?
Wie viele Arbeitsplätze wären nach Erkenntnissen der Bundesregierung für welchen Zeitraum auf deutschen Werften und in Zulieferbetrieben durch die Inauftragnahme von sechs Fregatten für die Republik Taiwan gesichert bzw. geschaffen worden?
Zu Frage 30:
Der Bundesregierung ist bekannt, daß Frankreich sechs Rümpfe für Fregatten vom Typ „La Fayette" an Taiwan verkauft hat.
Die Entscheidung der Bundesregierung, vergleichbare Lieferungen nach Taiwan nicht zuzulassen, wurde entsprechend den „Politischen Grundsätzen der Bundesregierung" für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern vom 28. April 1982" getroffen. Exporte von Kriegswaffen in Nicht-NATO-Länder werden hiernach nur dann genehmigt, wenn im Einzelfall vitale Interessen der Bundesrepublik Deutschland für eine ausnahmsweise Genehmigung sprechen. Zusätzlich muß sichergestellt sein, daß eine solche Lieferung nicht zu einer Erhöhung bestehender Spannungen beiträgt. Bei Anwendung dieser Kriterien könnte in der gegenwärtigen Situation eine Genehmigung nicht erteilt werden.
Zu Frage 31:
Die Bundesregierung hat keine eigenen Erkenntnisse, wie viele Arbeitsplätze bei Herstellung von sechs Fregatten geschaffen bzw. erhalten würden. Nach Auskunft der Werftindustrie handelt es sich um gut 3 000 Arbeitsplätze, die durch einen solchen Auftrag 6 Jahre lang gesichert werden könnten.