Rede von
Dr.
Freiherr
Wolfgang
von
Stetten
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Es kann nicht sein, daß Deutschland zum Operations- und Lebensmittelpunkt von kriminellen Drogenhändler- und Geldwäscherbanden wird. Wir werden diesen das Handwerk legen.
Darüber hinaus verlangt der Bürger verstärkt, daß er vor sogenannter kleiner Kriminalität geschützt wird, angefangen von den Ladendiebstählen über Handtaschendiebstähle bis hin zu Serien von Einbrüchen in Häusern und Wohnungen. Ebenso verlangt er, daß er auch nachts durch die Straßen unserer Städte und Dörfer gehen kann und dabei nicht Angst haben muß, von enthemmten Süchtigen und Berufskriminellen angegriffen und beraubt zu werden.
Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten
- Das ist unsere Aufgabe, Herr Fischer, nicht die Verniedlichung von Straftaten und die Sorge um die Täter, sondern die Sorge um die Opfer.
- Wenn es so war, ist es ein paar hundert Jahre her, Herr Fischer. Darüber können wir uns ja einmal unterhalten.
- Herr Fischer, ich könnte jetzt eine Stunde lang darauf antworten. Aber da es leider keine Zwischenfrage war, würde es von meiner Redezeit abgehen.
Herr Fischer, Sie fordern einen verbesserten Tater/ Opfer-Ausgleich. Den gibt es bereits, wenn wir die Vorschriften voll ausschöpfen. Über § 153 StPO und über § 56 StGB gibt es die Wiedergutmachungspflicht. Nach dem Jugendgerichtsgesetz gibt es sehr viele Möglichkeiten, Auflagen und Weisungen zu erteilen. Ein wirksames, leider selten gebrauchtes Mittel ist das Adhäsionsverfahren nach §§ 403 ff. StPO, das viele Juristen gar nicht mehr kennen. Hiervon wird selten Gebrauch gemacht - wahrscheinlich, weil die Anwälte nicht viel Gebühren bekommen.
Zur wirksamen Erziehung gehören aber auch konsequente, schnelle und notfalls harte Maßnahmen wie Kurzzeitarrest und zusätzliche Wiedergutmachung, die insbesondere bei Jugendlichen wirken. Der kurzzeitige Freiheitsentzug über ein Wochenende ist auch nicht unmenschlich, sondern heilsam.
Lieber Kollege Hartenbach, auch ich weiß, wovon ich rede. Ich war zehn Jahre lang Richter, davon acht Jahre lang Jugendrichter, und habe dabei festgestellt, daß das dümmlichste aller Mittel ist, einen Jugendlichen, der in der Regel nicht zum erstenmal geklaut hat, sondern nur zum erstenmal erwischt wurde, richterlich zu ermahnen. Die jungen Leute lachen sich hinterher halbtot, weil sie auch schon von Großmutter, Mutter, Vater, Lehrer und Pfarrer ermahnt wurden. Nun ermahnt sie der Richter auch noch. Die Folge: Ab ins nächste Kaufhaus, auf ein neues.
- Lieber Kollege, hinterher, nicht im Gericht.
Nicht wesentlich intelligenter ist die Auflage, hundertmal zu schreiben „Ich darf nicht stehlen", und die gemeinnützige Arbeit ist auch nur dann wirksam, wenn sich der Richter um die Stellen und die Überwachung persönlich kümmert. Kartenspielen und Biertrinken sind keine erzieherischen Maßnahmen.
Wer wie die Hamburger Justiz jungen Straftätern Erlebnisurlaube in aller Welt spendiert, muß sich nicht wundern, wenn diese jungen Leute kein Rechtsgefühl erhalten. Gerade gestern stand in der „Bild"-Zeitung
ein Fall mit der Überschrift: „Wer hat alles bei ihm versagt?" Es geht um einen 13jährigen jungen Mann namens Dennis. Die Mutter klagt:
Diese Betreuer haben völlig versagt. Man setzte 19jährige Praktikanten auf ihn an. Dabei hätte mal ein gestandenes Mannsbild auf den Tisch hauen und Dennis mit harter Hand führen müssen.
Die Kosten dieser Reisen: 100 000 DM. - Wer die „Bild"-Zeitung liest? Alle distanzieren sich von „Bild", aber lesen tut sie jeder.
Also seien wir doch ehrlich: Sie ist eine Zeitung.
Ich habe selbst erlebt, daß manche Mutter, die zunächst in Tränen aufgelöst war, weil ihre Tochter einen Wochenendarrest bekommen hat, später gesagt hat, das sei gut gewesen und habe eingeschlagen, weil ihrer Tochter erstmals Grenzen gesetzt worden seien.
Ich möchte aber noch einen Punkt erwähnen, der anscheinend vergessen wurde. Bis heute kann man einen Ladendieb nach § 127 StPO dingfest machen. Wäre es eine Ordnungswidrigkeit, könnte man das nicht mehr. Dann würden der Ladeninhaber oder der Ladendetektiv unrechtmäßig handeln, der Dieb könnte sich rechtmäßig dagegen wehren und den Laden lachend verlassen. Auch diese Folgen sollte man dabei bedenken.
Meine Damen und Herren, die SPD und Birzele wollen die Rechtsordnung auf den Kopf stellen, und diese rot-grüne Vorstellung vom Rechtsstaat machen wir nicht mit. Wir wollen das Opfer und nicht den Täter schützen. Deswegen bitte ich Sie, dem Antrag zum Schutz des Eigentums und des Vermögens zuzustimmen.
Danke schön.