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    1. tocInhaltsverzeichnis
      Plenarprotokoll 13/94 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 94. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 13. März 1996 Inhalt: Tagesordnungspunkt 1: Fragestunde - Drucksache 13/4035 vom 8. März 1996 - Schreiben des Staatsministers im Bundeskanzleramt, Friedrich Bohl, betr. einen zweckentfremdeten Einsatz von Mitteln beim Bremer Vulkan MdlAnfr 10 Dr. Dagmar Enkelmann PDS Antw StMin Anton Pfeifer BK 8317 D ZusFr Dr. Dagmar Enkelmann PDS . . 8318A Rolle Helmut Kohls bei der Privatisierung ostdeutscher Werften zugunsten des Bremer Vulkan MdlAnfr 11 Rolf Kutzmutz PDS Antw StMin Anton Pfeifer BK 8318C ZusFr Rolf Kutzmutz PDS 8318 D Nacheile-Vereinbarungen zum Schengener Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und ihren Nachbarstaaten MdlAnfr 15, 16 Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. Antw PStSekr Eduard Lintner BMI 8319B, 8320A ZusFr Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. . 8319C, 8320A Kontrolle der Verwendung von Investitionsbeihilfen bei privatisierten Unternehmen durch die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben; Informationen zur Liquidität der Bremer Vulkan Verbund AG 1991 bis 1993 MdlAnfr 18, 19 Christina Schenk PDS Antw PStSekr'in Irmgard Karwatzki BMF 8320D, 8322 B ZusFr Christina Schenk PDS . . . 8321A, 83228 ZusFr Rolf Kutzmutz PDS 8321A ZusFr Volker Neumann (Bramsche) SPD 8321C, 8323 D ZusFr Otto Schily SPD 8321 D, 8322 D ZusFr Dr. Christine Lucyga SPD 8322A, 8324 A ZusFr Jürgen Koppelin F.D.P 8323 C ZusFr Gunnar Uldall CDU/CSU . . . 8324 A Entzug von Mitteln für ostdeutsche Werften durch den Vulkan-Konzern MdlAnfr 20, 21 Eva Bulling-Schröter PDS Antw PStSekr'in Irmgard Karwatzki BMF 8324B, 8327 A ZusFr Eva Bulling-Schröter PDS . 8324C, 8327 B ZusFr Dr. Uwe Küster SPD 8324 D ZusFr Wolfgang Börnsen (Bönstrup) CDU/ CSU 8325 A ZusFr Michael Teiser CDU/CSU . 8325B, 8326 C ZusFr Otto Schily SPD 8325 C ZusFr Dr. Otto Graf Lambsdorff F.D.P. . 8325 D ZusFr Jürgen Koppeln F.D.P 8325 D ZusFr Dr. Hermann Kues CDU/CSU . . 8326 B ZusFr Volker Neumann (Bramsche) SPD 8326D Vorgänge bei der Privatisierung ostdeutscher Werften, Vorenthaltung von Mitteln für Wismar und Stralsund MdlAnfr 24, 25 Heidemarie Lüth PDS Antw PStSekr'in Irmgard Karwatzki BMF 8327C, 8327 D ZusFr Heidemarie Lüth PDS 8327 D Zweckentfremdung von Fördermitteln für die ostdeutschen Weilten durch die Bremer Vulkan Verbund AG MdlAnfr 26, 27 Dr. Christine Lucyga SPD Antw PStSekr'in Irmgard Karwatzki BMF 8328A, 8329 D ZusFr Dr. Christine Lucyga SPD . 8328B, 8330 A ZusFr Dr. Uwe Küster SPD . . . 8328D, 8331 B ZusFr Otto Schily SPD 8329A, 8330 B ZusFr Wolfgang Börnsen (Bönstrup) CDU/ CSU 8329B, 8330 D ZusFr Günter Marten CDU/CSU . . . 8329 C ZusFr Konrad Kunick SPD 8330 D ZusFr Volker Neumann (Bramsche) SPD 8331A ZusFr Gunnar Uldall CDU/CSU . . . 8331 A Kontrolle der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben in bezug auf die Einhaltung von Investitionszulagen und den Verbleib von Fördermitteln für ostdeutsche Werften; Höhe der durch die Bremer Vulkan Verbund AG zweckentfremdet verwendeten Fördermittel MdlAnfr 28, 29 Hans-Joachim Hacker SPD Antw PStSekr'in Irmgard Karwatzki BMF 8331C, 8332 C ZusFr Hans-Joachim Hacker SPD 8331D, 8332 D ZusFr Otto Schily SPD 8332 A, 8333 C ZusFr Dr. Uwe Küster SPD 8332 B ZusFr Wolfgang. Börnsen (Bönstrup) CDU/ CSU 8332 B ZusFr Konrad Kunick SPD 8333 B Gewährung der Investitionsbeihilfen der Treuhandanstalt für ostdeutsche Werften als nicht abgezinste Einmalzahlung; Zahlung von Bonusprämien an Mitarbeiter der Treuhandanstalt MdlAnfr 32, 33 Volker Neumann (Bramsche) SPD Antw PStSekr'in Irmgard Karwatzki BMF 8334 A ZusFr Volker Neumann (Bramsche) SPD 8334B, C ZusFr Otto Schily SPD 8334 C Kontrolle der Verwendung von Investitionsbeihilfen bei der Bremer Vulkan Verbund AG durch die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben MdlAnfr 34, 35 Otto Schily SPD Antw PStSekr'in Irmgard Karwatzki BMF 8334D, 8336A ZusFr Otto Schily SPD 8335A, 8336 B ZusFr Wolfgang Börnsen (Bönstrup) CDU/ CSU 8335B, 8336C ZusFr Konrad Kunick SPD 8335 C ZusFr Tilo Braune SPD 8335 D ZusFr Volker Neumann (Bramsche) SPD 8336 D Entbindung des Vulkan-Verbundes von der Verpflichtung zur vierteljährlichen Vorlage von Berichten über die Verwendung gewährter Beihilfen; Ausscheiden von für die Ostaktivitäten zuständigen Vorstandsmitgliedern aus der Bremer Vulkan-Spitze MdlAnfr 36, 37 Wolfgang Bierstedt PDS Antw PStSekr'in Irmgard Karwatzki BMF 8337B, C ZusFr Wolfgang Bierstedt PDS 8337 D Politische Einflußnahme auf die Treuhandanstalt bei der Privatisierung ostdeutscher Werften zugunsten des Bremer Vulkan MdlAnfr 38 Rolf Kutzmutz PDS Antw PStSekr'in Irmgard Karwatzki BMF 8338A ZusFr Rolf Kutzmutz PDS 8338B Ersatz für die von der Bremer Vulkan Verbund AG zweckentfremdeten Investitionsbeihilfen MdlAnfr 39 Tilo Braune SPD Antw PStSekr'in Irmgard Karwatzki BMF 8338 C ZusFr Tilo Braune SPD 8338 D ZusFr Wolfgang Börnsen (Bönstrup) CDU/ CSU 8338D ZusFr Hans-Joachim Hacker SPD . . . . 8339 A Information der EU-Kommission über mögliche Unregelmäßigkeiten bei der Verwendung der für die Werften in Wismar und Stralsund bestimmten Beihilfen durch die Bremer Vulkan Verbund AG MdlAnfr 44, 45 Dr. Günther Maleuda PDS Antw PStSekr Dr. Heinrich L. Kolb BMWi 8339B, D ZusFr Dr. Günther Maleuda PDS . . . 8339D ZusFr Manfred Hampel SPD 8340A Chancen der ostdeutschen Schiffbaubetriebe bei der Privatisierung bis 1994 MdlAnfr 46 Tilo Braune SPD Antw PStSekr Dr. Heinrich L. Kolb BMWi 8340 B ZusFr Tilo Braune SPD 8340C ZusFr Wolfgang Börnsen (Bönstrup) CDU/ CSU 8341A ZusFr Hartmut Schauerte CDU/CSU . 8341B Zusatztagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde betr. Vorstellungen der Bundesregierung zur Verhängung einer Haushaltssperre für den Bundeshaushalt Ingrid Matthäus-Maier SPD 8341 C Dr. Theodor Waigel, Bundesminister BMF 8342 C Oswald Metzger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 8344 D Dr. Wolfgang Weng (Gerlingen) F.D.P. . 8345 C Dr. Christa Luft PDS 8346 D Adolf Roth (Gießen) CDU/CSU 8347 D Karl Diller SPD 8349 A Dietrich Austermann CDU/CSU . . . 8350 B Helmut Wieczorek (Duisburg) SPD . . 8351 D Bartholomäus Kalb CDU/CSU 8352 D Adolf Ostertag SPD 8353 D Steffen Kampeter CDU/CSU 8354 D Eckart Kuhlwein SPD 8355 D Gunnar Uldall CDU/CSU 8357 A Nächste Sitzung 8357 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 8359* A Anlage 2 Freilassung der in West-Irian von Mitgliedern der Papua-Befreiungsbewegung OPM festgehaltenen Geiseln; Erkenntnisse über die in Dörfern der indonesischen Provinz Irian Jaya aufgetretene Krankheit und ihre mögliche Verbreitung MdlAnfr 1, 2 - Drs 13/4035 -Dr. Elke Leonhard SPD SchrAntw StMin Dr. Werner Hoyer AA . 8359* C Anlage 3 Streichung von Straftatbeständen, z. B. des Vermummungsverbots MdlAnfr 3 - Drs 13/4035 - Manfred Such BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN SchrAntw PStSekr Rainer Funke BMJ . . 8360* A Anlage 4 Wiederaufnahme von Ermittlungen aus den 50er Jahren hinsichtlich einer Beteiligung des französischen Geheimdienstes an Morden MdlAnfr 4 - Drs 13/4035 - Norbert Gansel SPD SchrAntw PStSekr Rainer Funke BMJ . . 8360* B Anlage 5 Unterstützung des Vorschlags der Betriebsräte der Braunkohlesanierungsgesellschaften der Lausitzer und Mitteldeutschen Braunkohlereviere über eine einjährige Weiterbeschäftigung von Arbeitnehmern mit auslaufender Förderdauer MdlAnfr 5 - Drs 13/4035 - Dr. Dagmar Enkelmann PDS SchrAntw PStSekr Rudolf Kraus BMA . . 8360* C Anlage 6 Zivildienstbefreiung von Aussiedlern aufgrund des von zwei Brüdern in Osteuropa abgeleisteten Wehrdienstes MdlAnfr 6 - Drs 13/4035 - Jürgen Augustinowitz CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Willi Hausmann BMFSFJ 8361* B Anlage 7 Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur Energienutzung von als Nebenprodukt anfallendem Wasserstoff MdlAnfr 7 - Drs 13/4035 - Horst Kubatschka SPD SchrAntw PStSekr Bernd Neumann BMBF 8361* C Anlage 8 Sicherstellung der Brennstoff-Versorgung des FRM-II und anderer Forschungsreaktoren innerhalb der EU durch Verhandlungen mit Rußland und China über die Lieferung von hochangereichertem Uran MdlAnfr 8, 9 - Drs 13/4035 - Simone Probst BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN SchrAntw PStSekr Bernd Neumann BMBF 8362* A Anlage 9 Aussage der ehemaligen brandenburgischen F.D.P.-Fraktionsvorsitzenden Rosemarie Fuchs zur Tätigkeit des Bundesnachrichtendienstes im Inland MdlAnfr 12 - Drs 13/4035 - Annelie Buntenbach BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN SchrAntw StMin Bernd Schmidbauer BK 8362* B Anlage 10 Neuorganisation des Bundesgrenzschutzes; künftige Standorte der Ämter auf Ortsebene, insbesondere an den EU-Binnengrenzen MdlAnfr 13, 14 - Drs 13/4035 - Dr. Barbara Hendricks SPD SchrAntw PStSekr Eduard Lintner BMI . 8362* D Anlage 11 Schußwaffengebrauch von Angehörigen des Bundeskriminalamtes, des Bundesgrenzschutzes und des Zolls 1995 sowie Personen- und Sachschäden, Straf- und Disziplinarverfahren MdlAnfr 17 - Drs 13/4035 - Annelie Buntenbach BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN SchrAntw PStSekr Eduard Lintner BMI . 8363* A Anlage 12 Übernahme stiller Beteiligungen in die Preisgestaltung beim Bremer Vulkan; Aussage des Vizepräsidenten der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben betr. Zweckentfremdung der Fördermittel beim Bremer Vulkan Verbund MdlAnfr 22, 23 - Drs 13/4035 - Rolf Köhne PDS SchrAntw PStSekr'in Irmgard Karwatzki BMF 8363* C Anlage 13 Zustimmungserteilung der Treuhandanstalt zur Verwendung der für die ostdeutschen Werften in das zentrale Cash-Management der Bremer Vulkan Verbund AG einfließenden Mittel MdlAnfr 30, 31- Drs 13/4035 - Friedhelm Julius Beucher SPD SchrAntw PStSekr'in Irmgard Karwatzki BMF 8364* A Anlage 14 Ausschluß korruptionsverdächtiger Bauunternehmen von der Vergabe öffentlicher Aufträge; Einrichtung einer zentralen Melde- und Informationsstelle MdlAnfr 40 - Drs 13/4035 - Manfred Such BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN SchrAntw PStSekr'in Irmgard Karwatzki BMF 8364* B Anlage 15 Ergebnisse der vom BMF mit der Suche nach verschwundenem DDR-Vermögen beauftragten Anwaltspraxis; Honorierung MdlAnfr 41 - Drs 13/4035 -Norbert Gansel SPD SchrAntw PStSekr'in Irmgard Karwatzki BMF 8364* B Anlage 16 Entlastung der Unternehmen von unnötigen bürokratischen Inanspruchnahmen durch Verwaltungen von Bund, Ländern und Gemeinden sowie der Sozialversicherungsträger; Ausstattung der Deutschen Ausgleichsbank mit mehr Kompetenzen, insbesondere bei der Förderung von Betriebsübernahmen MdlAnfr 42, 43 - Drs 13/4035 - Dr. Egon Jüttner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Heinrich L. Kolb BMWi 8365* A Anlage 17 Einheitliche Kriterien für die Vermögenszuordnung in den ehemaligen Produktionsgenossenschaften (LPG) in den neuen Bundesländern MdlAnfr 47 - Drs 13/4035 - Gottfried Haschke CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wolfgang Gröbl BML . 8366* B Anlage 18 Auswirkungen des Wirkstoffs Bromoxynil in Herbiziden auf die Atmosphäre; gentechnisch veränderte Kulturpflanzen mit Unempfindlichkeit gegen Bromoxynil MdlAnfr 48 - Drs 13/4035 - Antje-Marie Steen SPD SchrAntw PStSekr Wolfgang Gröbl BML . 8366* B Anlage 19 Auswirkungen des Wirkstoffs Bromoxynil in Herbiziden auf die Atmosphäre; gentechnisch veränderte Kulturpflanzen mit Unempfindlichkeit gegen Bromoxynil MdlAnfr 49 - Drs 13/4035 - Antje-Marie Steen SPD SchrAntw PStSekr'in Dr. Sabine Bergmann-Pohl BMG 8367* A Anlage 20 Bezug laufender Leistungen zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen nach dem Bundessozialhilfegesetz durch Erwerbsunfähige in den neuen Bundesländern; unterschiedliche Höhe des Regelsatzes gem. § 23 BSHG in den alten und neuen Ländern MdlAnfr 50, 51 - Drs 13/4035 - Renate Jäger SPD SchrAntw PStSekr'in Dr. Sabine Bergmann-Pohl BMG 8367* B Anlage 21 Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Agrarprodukten (z. B. Saatgut und Futtermittel als Teil der Nahrungsmittelkette); Folgerungen aus der in Freisetzungsversuchen beobachteten unerwünschten Vermehrung von gentechnisch verändertem Raps MdlAnfr 52, 53 - Drs 13/4035 - Dr. Wolfgang Wodarg SPD SchrAntw PStSekr'in Dr. Sabine Bergmann-Pohl BMG 8367* D Anlage 22 Forderung einer eindeutigen Kennzeichnung bei der Zulassung der Vermarktung von gentechnisch verändertem Raps und Soja-Bohnen als Nahrungs- und Futtermittel MdlAnfr 54, 55 - Drs 13/4035 - Dr. Liesel Hartenstein SPD SchrAntw PStSekr'in Dr. Sabine Bergmann-Pohl BMG 8368* B Anlage 23 Verwendung von Folgeprodukten gentechnisch veränderten Rapses in der Lebensmittelherstellung MdlAnfr 56, 57 - Drs 13/4035 - Matthias Weisheit SPD SchrAntw PStSekr'in Dr. Sabine Bergmann-Pohl BMG 8368* C Anlage 24 Vermarktung des gentechnisch veränderten Rapses der Firma Plant Genetic System ohne Kennzeichnung; Einführung einer Kennzeichnungspflicht MdlAnfr 58, 59 - Drs 13/4035 - Dr. Marliese Dobberthien SPD SchrAntw PStSekr'in Dr. Sabine Bergmann-Pohl BMG 8369* A Anlage 25 Maßnahmen zur Straffung und Effizienzsteigerung bei der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes MdlAnfr 60 - Drs 13/4035 - Konrad Kunick SPD SchrAntw PStSekr Johannes Nitsch BMV 8369* C Anlage 26 Vereinbarungen über die Übernahme des 100 ha großen Stuttgart-21-Areals in das Bundeseisenbahnvermögen MdlAnfr 61- Drs 13/4035 - Peter Konradi SPD SchrAntw PStSekr Johannes Nitsch BMV 8369* B Anlage 27 Übergang des für „Stuttgart 21" verkauften Bahngeländes in das Eigentum der Deutschen Bahn AG; Nutzung des Bahngeländes für den Bahnbetrieb MdlAnfr 62, 63 - Drs 13/4035 - Dr. Winfried Wolf PDS SchrAntw PStSekr Johannes Nitsch BMV 8370* A Anlage 28 Zweigleisiger Ausbau und Elektrifizierung der Eisenbahnstrecken Bad KleinenLübeck und Rostock-Stralsund MdlAnfr 64, 65 - Drs 13/4035 - Hans-Otto Schmiedeberg CDU/CSU SchrAntw PStSekr Johannes Nitsch BMV 8370* C Anlage 29 Aufrechterhaltung des Haltepunktes Bützow auf der Interregiostrecke Bad Kleinen-Rostock MdlAnfr 66, 67 - Drs 13/4035 - Günter Marten CDU/CSU SchrAntw PStSekr Johannes Nitsch BMV 8370* D Anlage 30 Atomtransporte im Jahre 1995, insbesondere durch die Deutsche Bahn AG MdlAnfr 68 - Drs 13/4035 - Horst Kubatschka SPD SchrAntw PStSekr Johannes Nitsch BMV 8371* B Anlage 31 Baubeginn und Finanzierung des Güterverkehrszentrums in Magdeburg MdlAnfr 69, 70 - Drs 13/4035 - Dr. Uwe Küster SPD SchrAntw PStSekr Johannes Nitsch BMV 8371* B Anlage 32 Beachtung der immissionsschutzrechtlichen Bestimmungen bei der Genehmigung sog. Indoor-Kart-Rennbahnen, insbesondere in Bayern MdlAnfr 71, 72 - Drs 13/4035 - Brunhilde Irber SPD SchrAntw PStSekr Walter Hirche BMU . 8371* D Anlage 33 Überlassung einer Probe des Münchener Waffenplutoniums sowie des Transportbehälters zu Prüfzwecken an Moskau; Klärung vor dem Moskauer Nukleargipfel MdlAnfr 73, 74 - Drs 13/4035 - Gernot Erler SPD SchrAntw PStSekr Walter Hirche BMU . 8372*' B Anlage 34 Überprüfung des Inhalts aller zwischen- und endgelagerten Behälter im Endlager Morsleben MdlAnfr 75, 76 - Drs 13/4035 - Ursula Schönberger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN SchrAntw PStSekr Walter Hirche BMU . 8373* A Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 94. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. März 1996 8317 94. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 13. März 1996 Beginn: 13.01 Uhr
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      Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Belle, Meinrad CDU/CSU 13. 3. 96 Büttner (Schönebeck), CDU/CSU 13. 3. 96 Hartmut Dempwolf, Gertrud CDU/CSU 13. 3. 96 Fischer (Berlin), Andrea BÜNDNIS 13. 3. 96 90/DIE GRÜNEN Fischer (Frankfurt), BÜNDNIS 13. 3. 96 Joseph 90/DIE GRÜNEN Formanski, Norbert SPD 13. 3. 96 Hanewinckel, Christel SPD 13. 3. 96 Hasselfeldt, Gerda CDU/CSU 13. 3. 96 Dr. Haussmann, Helmut F.D.P. 13. 3. 96 Ilte, Wolfgang SPD 13. 3. 96 Irber, Brunhilde SPD 13. 3. 96 Dr. Kinkel, Klaus F.D.P. 13. 3. 96 Dr. Kohl, Helmut CDU/CSU 13. 3. 96 Kohn, Roland F.D.P. 13. 3. 96 Lederer, Andrea PDS 13. 3. 96 Lengsfeld, Vera BÜNDNIS 13. 3. 96 90/DIE GRÜNEN Dr. Lippelt, Helmut BÜNDNIS 13. 3. 96 90/DIE GRÜNEN Möllemann, Jürgen W. F.D.P. 13. 3. 96 Müller (Köln), Kerstin BÜNDNIS 13. 3. 96 90/DIE GRÜNEN Dr. Protzner, Bernd CDU/CSU 13. 3. 96 Dr. Rappe (Hildesheim), SPD 13. 3. 96 Hermann Reschke, Otto SPD 13. 3. 96 Schlauch, Rezzo BÜNDNIS 13. 3. 96 90/DIE GRÜNEN Schmidbauer, Bernd CDU/CSU 13. 3. 96 Schmidbauer (Nürnberg), SPD 13. 3. 96 Horst Schulz (Berlin), Werner BÜNDNIS 13. 3. 96 90/DIE GRÜNEN Schwanitz, Roll SPD 13. 3. 96 Sebastian, Wilhelm Josef CDU/CSU 13. 3. 96 Selle, Johannes CDU/CSU 13. 3. 96 Dr. Stoltenberg, Gerhard CDU/CSU 13. 3. 96 Vogt (Düren), Wolfgang CDU/CSU 13. 3. 96 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Voigt (Frankfurt), SPD 13. 3. 96 Karsten D. Vosen, Josef SPD 13. 3. 96 Wolf (Frankfurt), BÜNDNIS 13. 3. 96 Margareta 90/DIE GRÜNEN Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Werner Hoyer auf die Fragen der Abgeordneten Dr. Elke Leonhard (SPD) (Drucksache 13/4035 Fragen 1 und 2): Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung hinsichtlich des Schicksals der Geiseln, die seit dem 8. Januar d. h. von Mitgliedern der Papua-Befreiungsbewegung OPM in Indonesien festgehalten werden, und welche Maßnahmen trifft die Bundesregierung, um zur Freilassung der verbliebenen Geiseln beizutragen? Welche Informationen besitzt die Bundesregierung in bezug auf die in Dörfern der indonesischen Provinz Irian Jaya aufgetretene Krankheit, der bislang mehr als 170 Menschen zum Opfer gefallen sind, und die zu befürchtenden potentiellen Auswirkungen über den Kreis der bisher Betroffenen hinaus - insbesondere mit Blick auf Touristen? Zu Frage 1: Mitglieder der „Organisation Freies Papua" (OPM) verschleppten am 8. Januar 1996 26 Personen, darunter vier britische und zwei niederländische Staatsangehörige sowie einen Deutschen. Seither ließen sie 14 ihrer Geiseln, darunter den deutschen Staatsangehörigen Frank Momberg frei. Damit befinden sich noch 12 Geiseln in den Händen der Entführer (u. a. die beiden Niederländer und die vier britischen Staatsangehörigen). Die Bundesregierung stand und steht auch weiterhin in engem Kontakt mit den Regierungen Indonesiens, der Niederlande und Großbritanniens, um die Freilassung der Geiseln zu erreichen. Die Lösungsbemühungen erfolgen unter Einschaltung des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK), das Gespräche mit den Entführern und ihren Hintermännern geführt hat und in weiteren Kontakten um eine Lösung bemüht bleibt. Der Bundesregierung liegen keine Hinweise darauf vor, daß die Geiseln ernsthafte gesundheitliche Beeinträchtigungen erlitten haben. Ein Arzt des IKRK, der kürzlich die Gelegenheit hatte, sämtliche Geiseln zu untersuchen, soll bestätigt haben, daß diese gesundheitlich in relativ gutem Zustand seien. Zu Frage 2: Der Bundesregierung ist aus Medienberichten bekannt, daß in der Provinz Irian Jaya eine Krankheit ausgebrochen sein soll. Einzelheiten zum Charakter dieser Krankheit liegen jedoch nicht vor. Auch Hinweise darauf, daß eventuell deutsche Touristen betroffen sein könnten, gibt es nicht. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rainer Funke auf die Frage des Abgeordneten Manfred Such (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 13/4035 Frage 3): Teilt die Bundesregierung hinsichtlich der Frage, ob be, stimmte Straftatbestände wie etwa das versammlungsrechtliche Vermummungsverbot gestrichen werden könnten, die Auffassung des Bundesministers der Justiz („Sicherlich ... Bedarf für ,Entrümpelung' ". „Denken Sie an das Vermummungsverbot" [„Frankfurter Rundschau" vom 23. Februar 1996]; „... stehen Ruinen herum, von denen man genau weiß, sie taugen nicht ... was sollen die da noch ... das Vermummungsverbot ... schränkt Freiheitsrechte ein, wird aber von der Polizei kaum durchgesetzt, weil sie verhindern will, daß Demonstrationen eskalieren." [„Süddeutsche Zeitung" vom 5. Februar 1996]) oder aber die Auffassung des Bundesministers des Innern (vgl. Antwort vom 6. März 1996 auf meine Frage vom 27. Februar 1996), daß jedenfalls hinsichtlich des Versammlungsrechts ein „Änderungsbedarf bei der derzeitigen Rechtslage nicht besteht" und welche weiteren Straftatbestände sieht die Bundesregierung - der Wertung des Bundesministers der Justiz folgend - möglicherweise als verzichtbare „Ruinen" an? In den von Ihnen zitierten Äußerungen - im Gesamtzusammenhang gelesen - hat der Bundesjustizminister auf die Notwendigkeit hingewiesen, daß Gesetzesvorschriften schon im Interesse der Akzeptanz unserer Rechtsordnung immer wieder auf ihre Erforderlichkeit, ihre Effizienz und praktischen Auswirkungen hin überprüft werden müssen. Das gilt selbstverständlich auch für strafrechtliche Normen. Der Bundesjustizminister hat allerdings unmißverständlich zum Ausdruck gebracht, daß eine Änderung des Versammlungsgesetzes durch Streichung der Strafvorschrift des Vermummungsverbotes nicht ansteht. Ein Widerspruch zu der zitierten Antwort des Bundesministeriums des Innern auf Ihre schriftliche Frage besteht deshalb nicht. Zu Ihrer Frage, welche Straftatbestände die Bundesregierung möglicherweise als verzichtbar ansieht, möchte ich darauf hinweisen, daß im Rahmen eines Strafrechtsreformgesetzes, das zur Zeit im Bundesministerium der Justiz vorbereitet wird, beabsichtigt ist, einzelne nicht mehr erforderliche Strafvorschriften, wie zum Beispiel den Auswanderungsbetrug in § 144 des Strafgesetzbuches, aufzuheben. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rainer Funke auf die Frage des Abgeordneten Norbert Gansel (SPD) (Drucksache 13/4035 Frage 4): Was haben die Prüfungen des Generalbundesanwalts ergeben, Ermittlungen wegen Mordsachen aus den 50er Jahren wiederaufzunehmen, an denen neuerlichen Hinweisen zufolge der französische Geheimdienst beteiligt gewesen sein könnte? Die Frage betrifft denselben Komplex wie Ihre vorangegangene Frage Nr. 6 für die Fragestunde des Deutschen Bundestages vom Mittwoch, den 7. Februar 1996. Diese Frage hatte ich schriftlich beantwortet, nachdem Sie auf die mündliche Beantwortung verzichtet und gebeten hatten, über den Fortgang der Sache unterrichtet zu werden (vgl. 85. Sitzung, Seite 7473, Anlage 2). Der Generalbundesanwalt hat am 12. März 1996 mitgeteilt, er habe seine Zuständigkeit geprüft und eine originäre - also eine nach dem Gerichtsverfassungsgesetz allein ihm zugewiesene - Zuständigkeit nicht festgestellt. Ein Evokationsrecht - also die Übernahme eines Verfahrens von der Staatsanwaltschaft eines Landes - könne nach gegenwärtigem Stand der Ermittlungen nicht angenommen werden. Er werde daher die zuständigen Staatsanwaltschaften der in Betracht kommenden Länder zwecks Überprüfung der Wiederaufnahme des Verfahrens unterrichten. Ob die Ermittlungsverfahren wieder aufgenommen werden, unterliegt dann der Entscheidung der zuständigen Staatsanwaltschaften. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rudolf Kraus auf die Frage der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann (PDS) (Drucksache 13/4035 Frage 5): Ist die Bundesregierung bereit, den Vorschlag der Gesamtbetriebsräte und Betriebsräte der Braunkohlesanierungsgesellschaften der Lausitzer und Mitteldeutschen Braunkohlereviere, die befürchten, daß Ende März 1996 über 7 000 Beschäftigte der Sanierungsgesellschaften ihre Arbeit verlieren werden, zu unterstützen und mehr als 50 % der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren individuelle Förderdauer in Höhe von 36 Monaten ausläuft, für ein weiteres Jahr zu beschäftigen? Nach den der Bundesregierung zur Verfügung stehenden Informationen werden Ende März 1996 von einer geplanten Beschäftigtenzahl von rund 13 840 in der Braunkohlesanierung rund 1 700 Beschäftigte das Ende ihrer individuell zulässigen Zuweisungshöchstdauer erreichen. Die Dauer der Zuweisung eines Arbeitnehmers in eine Maßnahme der Arbeitsförderung Ost ist in § 249h Abs. 4 Satz 4 AFG und ergänzend in § 5 Abs. 4 Satz 2 der entsprechenden Anordnung des Verwaltungsrats der Bundesanstalt für Arbeit geregelt. Nach der gesetzlichen Festlegung soll die Dauer der Zuweisung 36 Monate nicht überschreiten. Der Verwaltungsrat der Bundesanstalt für Arbeit hat anordnungsrechtlich verschiedene arbeitsmarktpolitisch begründete Ausnahmen zugelassen, unter denen Arbeitnehmer für die Dauer von insgesamt 48 Monaten in Maßnahmen nach § 249h AFG zugewiesen werden können. Für die oben genannten 1 700 Arbeitnehmer liegen nach dreijähriger Beschäftigung in Maßnahmen nach § 249h AFG in Maßnahmen der Braunkohlesanierung, die zumeist im Anschluß an eine zweijährige Beschäftigung in einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme nach §§ 91 ff. AFG erfolgt ist, die anordnungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Zuweisung um weitere zwölf Monate nicht vor. Der Vorschlag der Gesamtbetriebs- räte und Betriebsräte der Braunkohlesanierungsgesellschaften wäre nur durch eine Gesetzesänderung oder eine vom Verwaltungsrat der Bundesanstalt für Arbeit zu beschließende Anordnungsänderung zu verwirklichen. Hiergegen bestehen nach Auffassung der Bundesregierung erhebliche Bedenken. Die zeitliche Befristung der Zuweisung ist einerseits darin begründet, daß bei der Förderung nach § 249h AFG Bundesanstalts- und Bundesmittel, die sonst als Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe ausgegeben würden, in entsprechendem Umfang produktiv als Lohnkostenzuschüsse gezahlt werden. Die hierbei erforderliche Kostenneutralität der Förderung gegenüber dem Arbeitslosengeld und der Arbeitslosenhilfe wäre bei einer längeren Zuweisungsdauer nicht gegeben. Im übrigen ist es nach Auffassung der Bundesregierung angesichts der insgesamt hohen Arbeitslosenzahlen aus arbeitsmarkt- und sozialpolitischen Gründen nicht zu rechtfertigen, wenn die bei der Braunkohlesanierung in den den neuen Bundesländern durch § 249h AFG mitfinanzierten Arbeitsplätze ausschließlich solchen Arbeitnehmern vorbehalten bleiben, die regelmäßig bereits über die Dauer von mindestens fünf Jahren in AFG-geförderten Maßnahmen beschäftigt worden sind. Anlage 6 Antwort des Staatssekretärs Dr. Willi Hausmann auf die Frage des Abgeordneten Jürgen Augustinowitz (CDU/ CSU) (Drucksache 13/4035 Frage 6): Auf welcher Rechtsgrundlage werden Wehrpflichtige deutscher Volkszugehörigkeit, die bis zu ihrer Aussiedlung nach Deutschland in den Ländern Osteuropas oder der ehemaligen Sowjetunion lebten, vom Zivildienst befreit, wenn zwei ihrer Brüder dort Wehrdienst geleistet haben (vgl. Jahresbericht 1995 der Wehrbeauftragten, Drucksache 13/3900, Kapitel 6.2.2, S. 17), und wie beurteilt die Bundesregierung diesen Sachverhalt? Rechtsgrundlage für die Befreiung deutscher Wehrpflichtiger vom Zivildienst, die bis zu ihrer Aussiedlung nach Deutschland in den Ländern Osteuropas oder der ehemaligen Sowjetunion lebten, ist § 10 Abs. 2 Nr. 3 Zivildienstgesetz, wenn zwei Brüder Wehr- oder Zivildienst geleistet haben. Bei der Berechnung, wieviele Brüder des Wehrpflichtigen Dienst geleistet haben, werden im Zivildienst auch Brüder berücksichtigt, die vor ihrer Aussiedlung nach Deutschland in den Ländern Osteuropas oder der ehemaligen Sowjetunion als Deutsche gezwungen waren, dort Wehrdienst zu leisten. Die Bundeswehr berücksichtigt dagegen bei der Berechnung, wieviele Brüder bereits Dienst geleistet haben, diese Brüder nicht. Sie berücksichtigt nur Dienst, der für die Bundesrepublik Deutschland geleistet worden ist. Sie hat aus diesem Grunde vor der Wiedervereinigung Deutschlands auch anders als der Zivildienst Brüder, die in der Nationalen Volksarmee, also in einer Fremdstreitmacht gedient hatten, nicht in die Berechnung mit einbezogen. Nach der Wiedervereinigung hat die Bundeswehr den Dienst in der Nationalen Volksarmee wie Dienst für die Bundesrepublik Deutschland behandelt. Die Bundesregierung ist mit der Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages der Meinung, daß im Interesse der Wehrgerechtigkeit für die Bundeswehr und den Zivildienst baldmöglichst eine einheitliche Regelung gefunden werden muß. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Bernd Neumann auf die Frage des Abgeordneten Horst Kubatschka (SPD) (Drucksache 13/4035 Frage 7): Ist die Bundesregierung bereit, künftig Forschungs- und Entwicklungsvorhaben für ein Energiepotential von knapp acht Milliarden m3 Wasserstoff zu fördern, das - nach Schätzungen des Frankfurter Chemie-Verbandes - jährlich in der Bundesrepublik Deutschland als unerwünschtes Nebenprodukt anfällt und zum größten Teil abgefackelt wird? Es ist bekannt, daß Wasserstoff in großtechnischem Maßstab industriell erzeugt wird und in industriellen Produktionsprozessen vorwiegend als Rohstoff eingesetzt wird; daneben auch z. B. in der Raumfahrt als Energieträger. Im Ruhrgebiet ist seit über 70 Jahren eine Wasserstoff-Pipeline in Betrieb. Insofern existiert bereits seit langem eine Wasserstoffwirtschaft. Selbstverständlich fallen dabei auch überschüssige, wirtschaftlich nicht zu verwertende Restmengen an, die freigelassen werden. Diese industrielle Wasserstoff-Erzeugung und -Nutzung war und ist nicht Gegenstand von Forschungsprogrammen des BMBF, zumal der Wasserstoff aus fossilen Energieträgern (Erdgas, Erdöl) gewonnen wird. Die Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben der Bundesregierung bezieht sich vielmehr auf die umweltfreundliche Herstellung des Wasserstoffs, z. B. mittels Solarenergie, und den Einsatz im Bereich der Energieerzeugung. Herausragende Projekte sind das Ende 1995 ausgelaufene Projekt HYSOLAR in Kooperation mit Saudi-Arabien und die Pilot- und Demonstrationsanlage BAYSOLAR in Neunburg vorm Wald (Bayern), wo neben der Erzeugung mittels Photovoltaik auch die Nutzung des Wasserstoffs in Brennstoffzellen zur Stromerzeugung, in Gasheizkesseln zur Wärmeerzeugung und in katalytischen Heiz- und Kühlsystemen entwickelt und erprobt werden. Nicht zuletzt auf der Basis der Ergebnisse dieser Forschungsarbeiten hat der Freistaat Bayern eine „Strategie für die Einführung von Wasserstoff in Bayern" erarbeiten lassen. Die von Ihnen angesprochenen 8 Milliarden m3 Wasserstoff entsprechen einem Energiegehalt von ca. 2,7 Millionen t SKE (dies sind rund 0,5 % des deutschen Primärenergieverbrauchs). Dieser Wasserstoff, der als Nebenprodukt in chemischen Prozessen anfällt, wird überwiegend thermisch, d. h. als Prozeßwärme oder zu Heizzwecken, genutzt; nur sehr geringe Mengen werden tatsächlich abgefackelt. 8362* Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 94. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. März 1996 Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Bernd Neumann auf die Fragen der Abgeordneten Simone Probst (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 13/4035 Fragen 8 und 9): Ist der Bundesregierung bekannt, daß für Mitte März weitere Verhandlungen mit Rußland über die Lieferung von waffenfähigem hochangereicherten Uran für Forschungsreaktoren geplant sind, und wer wird nach Kenntnis der Bundesregierung bei diesen Verhandlungen die Interessen der FRM-II-Betreiber vertreten? Wird für den Fall, daß die Verhandlungen mit Rußland über Lieferungen von waffenfähigem Uran nicht zum Erfolg führen, die Bundesregierung die Aufnahme von Verhandlungen mit China befürworten, um die Brennstoff-Versorgung des FRM II und der innerhalb der EU gemeinschaftlich genutzten Forschungsreaktoren sicherstellen? Zu Frage 8: Ich habe schon früher dargelegt - zuletzt in meinem Statement im Ausschuß für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie des Deutschen Bundestages am 31. Januar 1996 zum Stand des Projektes Forschungsreaktor München -, daß die Versorgung eines Forschungsreaktors Sache des Betreibers, d. h. der TU München, ist und daß dies in der Europäischen Gemeinschaft in die Zuständigkeit der Europäischen Versorgungsagentur fällt. Von den entsprechenden konkreten Verhandlungsterminen hat die Bundesregierung keine Kenntnis. Zu Frage 9: Ich verweise auf meine Antwort zu Frage 8. Im übrigen beteiligt sich die Bundesregierung in diesem hypothetischen Fall nicht an Spekulationen. Anlage 9 Antwort des Staatsministers Bernd Schmidbauer auf die Frage der Abgeordneten Annelie Buntenbach (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 13/4035 Frage 12): Wie erklärt die Bundesregierung den Widerspruch zwischen ihrer Antwort vom 18. April 1995 auf meine Frage (Drucksache 13/1163, S. 1) und der Erklärung der ehemaligen Vorsitzenden der F.D.P.-Fraktion im brandenburgischen Landtag und Beisitzerin im F.D.P.-Bundesvorstand, Rosemarie Fuchs, daß der Bundesnachrichtendienst (BND) sie über seinen Verbindungsmann mit Decknamen „Wiegand", welcher zuvor einen BND-Doppelagenten (Deckname „Kleber"/„Nixberg") geführt hatte, schon beginnend Ende März/Anfang April 1990 zu monatlichen Treffen mit zwei BND-Beamten (Decknamen „Becker" und „Ammer") sowie zur Kontaktaufnahme mit einem ihr bis dahin unbekannten KGB-Residenten in Deutschland veranlaßt habe, denen ab Juli 1990 bis Juli 1993 durchweg von „Becker" selbst telefonisch initiierte Gesprächstermine insbesondere zum Thema ehemaliger KGB- und Stasi-Mitarbeiter folgten, und mit welchen Erwägungen widerspricht die Bundesregierung meiner Wertung, daß es sich bei dem beschriebenen Agieren des BND um diesem untersagte Inlandsaufklärung handelte, weil die verfolgten Anliegen der Spionageaufklärung in Deutschland eigentlich nur durch den Verfassungsschutz oder durch Strafverfolgungsbehörden hätten wahrgenommen werden dürfen? Die am 18. April 1995 gegebene Antwort der Bundesregierung auf Ihre damalige Frage war und ist nach wie vor richtig, sie ist vom Bundesnachrichtendienst erneut bestätigt worden. Das erste Treffen zwischen Frau Fuchs und dem Bundesnachrichtendienst fand am 22. August 1990, und nicht wie behauptet Ende März/Anfang April 1990 statt. Auch mit dem sogenannten Verbindungsmann mit dem angeblichen Decknamen „Wiegand" kam der Bundesnachrichtendienst erst am 30. Juli 1990 in Kontakt. Es ist unzutreffend, daß der Bundesnachrichtendienst Frau Fuchs über diesen sogenannten Verbindungsmann zu einem Treffen veranlaßt hat. Richtig ist, daß die Initiative zu dem Treffen am 22. August 1990 von Frau Fuchs und dem sog. „Verbindungsmann" ausging. Der Bundesnachrichtendienst hatte vor dem 22. August 1990 keinerlei Erkenntnisse zur Person von Frau Fuchs. Auch die weiteren Treffen fanden nach Auskunft des Bundesnachrichtendienstes ganz überwiegend auf Wunsch von Frau Fuchs statt. Der Bundesnachrichtendienst hat Frau Fuchs nicht zur Kontaktaufnahme mit einem ihr bis dahin unbekannten „KGB-Residenten in Deutschland" veranlaßt. Richtig ist, daß der Bundesnachrichtendienst von Frau Fuchs den Namen dieses KGB-Angehörigen erfahren und Frau Fuchs geraten hatte, sich KGB-Kontakten zu entziehen. Es trifft nicht zu, daß der Bundesnachrichtendienst Gespräche zum Thema „Stasi-Mitarbeiter" initiiert hat. Der BND hat Frau Fuchs auf seine grundsätzliche Unzuständigkeit diesbezüglich hingewiesen. Die Art und Weise, wie der Bundesnachrichtendienst hier tätig geworden ist, ist nicht als Inlandsaufklärung zu werten. Der Bundesnachrichtendienst hat das Bundesamt für Verfassungsschutz mit dieser Angelegenheit befaßt. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Fragen der Abgeordneten Dr. Barbara Hendricks (SPD) (Drucksache 13/4035 Fragen 13 und 14): Wie ist der Stand der geplanten Organisationsänderung des Bundesgrenzschutzes? Sind bereits Vorentscheidungen zum zukünftigen Standort der Ämter auf Ortsebene, insbesondere an den EU-Binnengrenzen, gefallen? Zu Frage 13: Im Bundesinnenministerium wird derzeit geprüft, ob und durch welche Maßnahmen die Kräfte des Bundesgrenzschutzes noch zielgenauer und effizienter eingesetzt werden können. Nach Abschluß der Prüfungen sollen die zu treffenden Maßnahmen in einem BGS-Entscheidungskonzept zusammengestellt werden. Die Arbeiten hierzu dauern an. Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 94. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. März 1996 8363* Zu Frage 14: Konkrete Aussagen zu einzelnen Standorten sind gegenwärtig nicht möglich. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Frage der Abgeordneten Annelie Buntenbach (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 13/4035 Frage 17): Welche Auskünfte kann die Bundesregierung hinsichtlich des Schußwaffengebrauchs von Angehörigen des Bundeskriminalamts, des Bundesgrenzschutzes und des Zolls im Jahr 1995 jeweils geben über die Fallzahlen von Warn- und gezielter Schußabgabe gegen Menschen oder Sachen, über den Umfang der dabei verfeuerten Munition, über die dabei eingetretenen Personen- und Sachschäden sowie über die Ergebnisse von in diesem Zusammenhang etwa eingeleiteten Straf- und Disziplinarverfahren? Im Bereich des Bundesgrenzschutzes wurden im Jahr 1995 folgende Sachverhalte registriert: - Warnschüsse = 42 - gezielte Schüsse gegen Sachen = 8 - gezielte Schüsse gegen Personen = 6 Die dabei verfeuerte Munition sowie evtl. dadurch entstandene Sachschäden werden nicht gesondert erfaßt. In einem Fall wurde eine Person verletzt. Gegen den Schützen wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Dieses ist noch nicht abgeschlossen. In allen anderen Fällen kamen Menschen nicht zu Schaden. Im Bereich des Bundeskriminalamtes wurde im angegebenen Zeitraum ein Warnschuß abgegeben. Im Zollbereich wurden 1995 in zwei Fällen vier Warnschüsse ohne Folgen für Menschen oder Sachen abgegeben. In einem Fall hat ein Zollbeamter eine Kollegin durch einen Schuß schwer verletzt. Das durch die Staatsanwaltschaft eingeleitete Ermittlungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen; das zugleich eingeleitete Disziplinarverfahren ruht bis zum Abschluß des strafrechtlichen Verfahrens. In einem Fall sind durch mehrere Beamte mehrere Warnschüsse und zwei Schüsse gegen ein Fahrzeug abgegeben worden; das eingeleitete Strafverfahren gegen einen Beamten hat zur Anklage u. a. wegen fahrlässiger Körperverletzung geführt; das zugleich eingeleitete Disziplinarverfahren ruht bis zum Abschluß des Strafverfahrens. Anlage 12 Antwort der Parl. Staatssekretärin Irmgard Karwatzki auf die Fragen des Abgeordneten Rolf Köhne (PDS) (Drucksache 13/4035 Fragen 22 und 23): Seit wann und inwieweit war der Bundesregierung bzw. der Treuhandanstalt/Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderausgaben (BVS) bekannt, daß bei der Bremer Vulkan Verbund AG die Übernahme stiller Beteiligungen von 10 bis 20 % des Werftpreises der Aufträge „häufig geübte Praxis" war, die bei normalem wirtschaftlichen Verlauf „praktisch einen verlorenen Zuschuß" darstellten (Conti-Reederei Putzbrunn; dpa 25. Februar 1996)? Kann die Bundesregierung bestätigen, daß der Vizepräsident der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderausgaben (BVS) gegenüber den Obleuten des Wirtschaftsausschusses des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern und dem dortigen Wirtschaftsminister am 8. Dezember 1995 erklärt hat, im Falle einer Zweckentfremdung der Fördermittel bei der Bremer Vulkan Verbund AG seien eben über 500 Millionen DM in den Sand gesetzt, man müsse dann nochmal von vorn beginnen, und wenn ja, welche Konsequenzen hat die BVS zu diesem Zeitpunkt aus diesen Erkenntnissen gezogen? Zu Frage 22: Der Bundesregierung ist seit längerem bekannt, daß deutsche Werften häufig stille Beteiligungen an Schiffsbeteiligungsgesellschaften übernehmen, die bei ihnen gebaute Schiffe erwerben. Über die Höhe dieser Beteiligungen und die jeweilige Ausgestaltung der vertraglichen Vereinbarungen werden der Bundesregierung von den Beteiligten keine Informationen übermittelt. Der Bundesregierung ist nicht bekannt, inwieweit Werften der Bremer Vulkan Verbund AG im Zusammenhang mit der Übernahme stiller Beteiligungen erhöhte Risiken eingegangen sind. Zu Frage 23: Die Bundesregierung kann eine solche Äußerung nicht bestätigen. Laut Auskunft der BVS wurden anläßlich eines Treffens am 8. Dezember 1995 in Schwerin, an der seitens der BVS auch das für Vertragsmanagement zuständige Vorstandsmitglied, Herr Bohn, teilgenommen hat, Vertreter der Landesregierung über den aktuellen Stand informiert. Der Landesregierung wurden von der BVS sowohl aktuelle Zahlen als auch ein Schreiben des Vorstandes der BVV AG, Herrn Smidt, vom 7. Dezember 1995 übergeben, in dem Herr Smidt u. a. erklärte: „Die Mittel, die von den Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern in das Cash Concentration der Bremer Vulkan Verbund AG geflossen sind, werden entsprechend unseren Liquiditätsplanungen den Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern so zur Verfügung gestellt, daß die Finanzierung der Umsatzprozesse in den Unternehmen sichergestellt ist. Es war schon bisher nicht daran gedacht, die im Cash Concentration liegenden Mittel dieser Unternehmen für langfristige Investitionen einzusetzen, und zwar schon deshalb nicht, weil wir hier im wesentlichen kurzfristig zur Verfügung stehende Mittel langfristig binden würden ... " 8364* Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 94. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. März 1996 Anlage 13 Antwort der Parl. Staatssekretärin Irmgard Karwatzki auf die Fragen des Abgeordneten Friedhelm Julius Beucher (SPD) (Drucksache 13/4035 Fragen 30 und 31): Hat die Treuhandanstalt die Zustimmung dafür erteilt, daß die bereitgestellten Fördermittel der Treuhandanstalt für die ostdeutschen Werften in das zentrale Cash-Management der Bremer Vulkan Verbund AG einfließen konnten, und wenn ja, wann wurde diese Zustimmung erteilt? Ist der Bundesregierung bekannt, seit wann von der Treuhandanstalt/Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben von der Bremer Vulkan Verbund AG die „Spill-overBerichte" abverlangt werden, und was hat die Treuhandanstalt/ Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderausgaben hierzu veranlaßt? Zu Frage 30: Die Entscheidung für das zentrale Cash-Management wurde vom BW in eigener Verantwortung für die Organisation des gesamten Unternehmens getroffen. Da der BW nach der Privatisierung der Ostfirmen die unternehmerische Verantwortung übernommen hatte, konnte weder die THA/BVS noch das Bundesministerium der Finanzen auf die Entscheidung des zentralen Cash-Managements Einfluß nehmen. Cash-Management-Systeme sind übliche Verfahren in Konzernen. Zu Frage 31: Die ersten Spill-over-Berichte für die EU waren für 1993 zu erstellen. Die Matthias-Thesen-Werft lieferte den ersten Bericht am 16. März 1993, die Volkswerft - die erst 1993 privatisiert wurde - legte einen ersten Bericht am 10. August 1993 vor. Für 1994 und 1995 waren weitere WP-testierte Spill-over-Berichte vorzulegen. Quartalsweise wurden zusätzliche Spill-over-Berichte erstellt, die jedoch nicht von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft wurden. Alle Spill-over-Berichte wurden der BVS übergeben und über die Bundesregierung (BMWi) an die EU weitergeleitet. Eine Pflicht für die Werften in Mecklenburg-Vorpommern, der EU-Kommission sogenannte Spill-over-Berichte vorzulegen, ergibt sich aus Artikel 10a der 7. EG-Schiffbaubeihilfenrichtlinie. Anlage 14 Antwort der Parl. Staatssekretärin Irmgard Karwatzki auf die Frage des Abgeordneten Manfred Such (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 13/4035 Frage 40): Mit welchem Ergebnis hat die Bundesregierung inzwischen der unmittelbar an den Bundesminister der Finanzen gerichteten Bitte der Finanzministerkonferenz vom 7. September 1995 entsprochen, hinsichtlich eines bundesweit wirksamen Ausschlusses korruptionsverdächtiger Bauunternehmen von der Vergabe öffentlicher Aufträge zu prüfen, „ob er sich für die Einrichtung einer Zentralen Melde- und Informationsstelle für Vergabesperren beim Bund einsetzen kann", und falls der Bitte noch nicht gefolgt wurde, welche Gründe haben die Bundesregierung gehindert, das Ersuchen positiv zu bescheiden, z. B. nach dem Vorbild der in Hessen eingerichteten Meldestelle? Die Bundesregierung nimmt das Problem der Korruption im öffentlichen Auftragswesen sehr ernst. Zur Zeit werden verschiedene Maßnahmen legislativer und administrativer Art einschließlich einer zentralen Meldestelle geprüft, die ergriffen werden können, um die Korruption noch stärker zu bekämpfen. Innerhalb des Katalogs der verschiedenen Maßnahmen wird auch überlegt, ob im Sinne der Verdingungsordnungen „unzuverlässige" Unternehmen befristet von der öffentlichen Auftragsvergabe ausgeschlossen werden sollen. Neben verschiedenen komplexen rechtlichen sind u. a. auch arbeitsmarktpolitische Gesichtspunkte zu berücksichtigen. Welche Maßnahmen letztlich ergriffen werden, wird auch davon abhängen, welche Eigenanstrengungen die Wirtschaft unternimmt, um auch seitens der Auftragnehmer Korruption einzudämmen. Anlage 15 Antwort der Parl. Staatssekretärin Irmgard Karwatzki auf die Frage des Abgeordneten Norbert Gansel (SPD) (Drucksache 13/4035 Frage 41): Welche Leistungen hat die Anwaltspraxis, die vom Bundesministerium der Finanzen mit der Suche nach ,,verschwundenem DDR-Vermögen" beauftragt worden ist, erbracht, und wie sind diese Leistungen honoriert worden? Ein Auftrag zur Suche nach „verschwundenem DDR-Vermögen" wurde weder einer Rechtsanwaltskanzlei noch einer Person erteilt. Soweit in den „Komplexen Kommerzielle Koordinierung" und „Vermögen der Parteien- und Massenorganisationen" gerichtliche Verfahren geführt werden, wurden jeweils Rechtsanwälte beauftragt. Dabei ergingen die Mandate an mehrere Kanzleien. Die Verfahren werden von der BVS geführt. Die Leistungen der einzelnen Kanzleien richteten sich nach dem jeweiligen Verfahrensstand. Die Honorierung erfolgte auf der Grundlage der gesetzlichen Gebührenregelungen (Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung - BRAGO). Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 94. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. März 1996 8365* Anlage 16 Antwort des Pari. Staatssekretärs Dr. Heinrich L. Kolb auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Egon Jüttner (CDU/ CSU) (Drucksache 13/4035 Fragen 42 und 43): Was unternimmt die Bundesregierung zur Entlastung der Unternehmen von unnötigen bürokratischen Inanspruchnahmen durch die Verwaltungen von Bund, Ländern und Gemeinden sowie der Sozialversicherungsträger? Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die deutsche Ausgleichsbank mit mehr Kompetenzen auszustatten und insbesondere auch Betriebsübernahmen mit den gleichen Konditionen zu fördern wie Neugründungen? Zu Frage 42: Im Rahmen der Standortdiskussion Deutschland spielt die Bürokratiebelastung der Unternehmen eine große Rolle. Überreglementierungen führen zu Entwicklungshemmnissen für deutsche Unternehmen und damit zu einer erheblichen Schwächung der Wettbewerbsfähigkeit. Daher setzt sich die Bundesregierung dafür ein, die Deregulierung auf nationaler und internationaler Ebene zu verstärken und Zurückhaltung bei der Einführung neuer Regelungstatbestände zu üben. Als Mittelstandsbeauftragter der Bundesregierung ist es mir ein besonderes Anliegen, hierbei vor allem kleine und mittlere Unternehmen, die nach einer Studie des Instituts für Mittelstandsforschung überproportional von der Bürokratieüberwälzung belastet sind, zu berücksichtigen. Hervorzuheben sind folgende Handlungsfelder. - Die Bundesregierung wird eine sogenannte „Bürokratiekosten-Wirkungsklausel" in der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien aufnehmen, nach der künftig bei allen Gesetzen und Verordnungen der Vollzugsaufwand der Unternehmen ermittelt und dargestellt werden muß, bei denen Auswirkungen auf Wirtschaftsunternehmen und insbesondere den Mittelstand zu erwarten sind. - Im Aktionsprogramm für Investitionen und Arbeitsplätze wurden weitere Maßnahmen zur Deregulierung festgelegt: - Vereinfachung sowie wachstumsfreundliche und arbeitsplatzfördernde Ausrichtung und Umgestaltung des Steuersystems (d. h. Abschaffung von Gewerbekapital- und Vermögenssteuer und Senkung von Gewerbeertrags- sowie Erbschafts- und Schenkungssteuer). - Umgestaltung arbeitsrechtlicher Vorschriften, die u. a. für KMU wachstumshemmend sind (Erhöhung der Schwellenwerte für Kündigungsschutz für KMU, großzügigere Gestaltung befristeter Arbeitsverhältnisse, flexiblere und kostengünstigere Arbeitsbedingungen). - Vereinfachung und Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren durch Umsetzung der Vorschläge der Schlichterkommission. - Im internationalen Wettbewerb wird die Notwendigkeit für mehr nationalen Wettbewerb und innovative Initiative auf dem Weg zur Informationsgesellschaft immer wichtiger, daher sollen Regelungen im Wettbewerbsrecht, Datenschutz, Arbeitsrecht und Urheberrecht überprüft werden. - Konsequente Fortsetzung des Privatisierungskurses der Bundesregierung, das große Privatisierungspotential bei den Ländern und Kommunen muß genutzt werden. - Gesetzentwurf zur Novellierung des Ladenschlußgesetzes, Reformierung der Anlage A der Handwerksordnung (Straffung der Liste der als Handwerk zu betreibenden Gewerbe, Abschaffung überflüssiger Regelungen). - Bildung und Qualifikation der Arbeitnehmer sind das wichtigste Kapital eines wettbewerbsfähigen Standortes, Ziel ist daher Schaffung neuer zukunftsorientierter Berufsbilder, Anpassung der Ausbildung an den bestehenden Strukturwandel und vor allem Überprüfung rechtlicher Hemmnisse, die einer Ausweitung des Ausbildungs- und Arbeitsplatzangebotes entgegenstehen (Verkürzung der Studienzeiten, Überprüfung der Berufsschulzeiten). Der Bundesminister für Wirtschaft führt derzeit branchenbezogene Wirtschaftsgespräche durch, die zu einer Verbesserung der Dialogkultur zwischen den wirtschaftlich und politisch Verantwortlichen führen und durch Veränderung der wirtschaftlichen Strukturen und Rahmenbedingungen wachstums- und beschäftigungspolitische Impulse geben sollen. Auch auf europäischer Ebene sind vor allem auf nachhaltigen Einfluß der Bundesrepublik Subsidiarität und Deregulierung feste Bestandteile der europäischen Politik geworden. Die Bundesregierung kann aber nur dort Maßnahmen zur Entlastung von bestehender Bürokratie erlassen, wo ihr eine originäre Zuständigkeit gegeben ist. In allen anderen Bereichen, wo die Zuständigkeit von Ländern, Kommunen oder auch der Sozialversicherungsträger gegeben ist, will die Deregulierungspolitik der Bundesregierung Überzeugungsarbeit hinsichtlich der Notwendigkeit weiterer Deregulierung leisten und somit Impulse zum Bürokratieabbau auf allen Ebenen liefern. Zu Frage 43: Die Bundesregierung wickelt ihre Fördermaßnahmen zugunsten der mittelständischen Wirtschaft u. a. über die Deutsche Ausgleichsbank ab. Im Rahmen der Bundesprogramme wie z. B. im Eigenkapitalhilfe(EKH)-Programm und in der ERP-Existenzgründungs- und Umweltprogrammen handelt die Deutsche Ausgleichsbank auf der Grundlage von Programmrichtlinien der Bundesregierung. Zusätzliche Kompetenzen benötigt sie dafür nicht. Das Fördervolumen im EKH-Programm ist durch die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel begrenzt. Art und Umfang der Förderung müssen ferner durch die Europäische Kommission genehmigt werden, die als Hüterin der Verträge die Beihilfenkontrolle ausübt. Die Deutsche Ausgleichsbank (DtA) ergänzt die Förderprogramme des Bundes mit sog. Eigenmittelprogrammen, das EKH-Programm mit dem DtA- Existenzgründungsprogramm. Die Eigenmittelprogramme sind in die allgemeine Förderpolitik des Bundes eingebunden und deshalb mit dem Bund abzustimmen. Die Europäische Kommission sieht die Eigenmittelprogramme im Zins zwar als günstig, aber noch als marktmäßig an. Deshalb sind hier die Freiräume für eine Förderung höher als im (subventionierten) EKH-Programm. Allerdings sind die Mittel auf das Volumen begrenzt, das die DtA aus eigenen Mitteln aufbringen kann. Betriebsübernahmen sind im DtA-Existenzgründungsprogramm - und übrigens auch in dem noch zinsgünstigen ERP-Programm - überall, d. h. in den alten und neuen Bundesländern förderbar. Im EKH-Programm ist die Lage aus Haushaltsgründen und wegen der Brüsseler Beihilfen-Genehmigung komplizierter: - In den neuen Bundesländern sind Betriebsübernahmen aus EKH-Mitteln förderbar, im Falle von Privatisierungen und Reprivatisierungen sogar mit einem Höchstbetrag von bis zu 2 Millionen DM im Einzelfall. - In den alten Bundesländern können wir für Betriebsübernahmen im Rahmen des EKH-Programms z. Z. nur haftende Mittel („Eigenkapital"), nicht aber im Zins subventionierte Darlehen zur Verfügung stellen. Die vorhandenen Haushaltsmittel reichen dafür nicht aus, und die Kommission hat dies nicht zugelassen. Der Bundesminister für Wirtschaft versucht die Kommission zu einer Änderung ihrer Haltung zu bewegen. Die Chancen für eine Gleichstellung mit der Gründungsförderung sind aber gering. Im Bundeshaushalt sind für eine großzügige Förderung der Betriebsübernahmen im EKH-Titel keine Mittel eingeplant. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wolfgang Gröbl auf die Frage des Abgeordneten Gottfried Haschke (Großhennersdorf) (CDU/CSU) (Drucksache 13/4035 Frage 47): Welche Möglichkeiten der Einflußnahme hat die Bundesregierung, daß die Bewertung der Ordnungsmäßigkeit der Vermögenszuordnung in den ehemaligen Produktionsgenossenschaften bzw. bei deren Rechtsnachfolgern - wie in der Flächenerwerbsverordnung vom 20. Dezember 1995 gefordert - nach einheitlichen Kriterien in den neuen Bundesländern erfolgt? Nach Auffassung der Bundesregierung ist es für den Frieden in den Dörfern und für die Zusammenarbeit landwirtschaftlicher Unternehmen in den unterschiedlichsten Rechtsformen unerläßlich, daß die Vermögenszuordnung in den ehemaligen Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften korrekt durchgeführt wurde bzw. wird. Deshalb weist sie sowohl die Betroffenen als auch die für die Überprüfung der gesetzeskonformen Geschäftsführung der ehemaligen Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften zuständigen Länder immer wieder auf die Notwendigkeit einer fairen Regelung hin. Unternehmen, die durch Umwandlung oder im Zusammenhang mit der Liquidation einer Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft entstanden sind, können die Erwerbsmöglichkeiten nach dem Ausgleichsleistungsgesetz nur wahrnehmen, wenn die zuständige Landesbehörde die ordnungsgemäße Durchführung der Vermögenszuordnung bestätigt hat. Die Feststellungen über die ordnungsgemäße Durchführung der Vermögenszuordnung treffen die zuständigen Landesbehörden in eigener Zuständigkeit. Insoweit ist die Bundesregierung gegenüber den Landesbehörden nicht weisungsbefugt. Die Bundesregierung wird, wie bisher, ihre Auffassung über die Auslegung des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes insbesondere unter Hinweis auf die höchstrichterliche Rechtsprechung gegenüber den zuständigen obersten Landesbehörden darlegen, dabei wird sie auf die Notwendigkeit der Beachtung dieser Grundsätze hinweisen, um einheitliche Kriterien bei der Beurteilung der Vermögenszuordnung zu gewährleisten. Entscheidungshilfen, die in Einzelfällen seitens der Bundesregierung gegeben werden, werden im Interesse einer einheitlichen Rechtsanwendung den obersten Landesbehörden aller neuen Länder zur Kenntnis gegeben. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wolfgang Gröbl auf die Frage der Abgeordneten Antje-Marie Steen (SPD) (Drucksache 13/4035 Frage 48): Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Einsatz bestimmter Herbizide mit dem halogenierten Wirkstoff Bromoxynil (aus der Gruppe der Benzonitrile) und ihre Auswirkungen auf die Atmosphäre, in der sie unter bestimmten Bedingungen als massive Ozonkiller wirken sollen? Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Bromoxynil sind in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen. Bei der Zulassung sind die Anwendungsgebiete Winter- und Sommergetreide sowie Mais vorgesehen. Zum Anwendungsumfang liegen der Bundesregierung keine Angaben vor. Kenntnisse darüber, unter welchen Bedingungen bromoxynilhaltige Pflanzenschutzmittel als „massive Ozonkiller" wirken sollen, liegen der Bundesregierung ebenfalls nicht vor. Aus den im Rahmen der Zulassung geprüften Angaben läßt sich diese Vermutung nicht belegen. Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 94. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. März 1996 8367* Anlage 19 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Sabine Bergmann-Pohl auf die Frage der Abgeordneten Antje-Marie Steen (SPD) (Drucksache 13/4035 Frage 49): Auf welche Kulturpflanzen (wie z. B. Raps oder Sojabohnen) ist die Unempfindlichkeit gegen diesen Wirkstoff inzwischen (mit Hilfe von Gentechniken) übertragen worden, und in welchem Umfang werden derartige Kulturpflanzen bereits im Freiland angebaut? Bisher sind in der Europäischen Union nur aus Frankreich und dem Vereinigten Königreich insgesamt 16 Anträge auf Genehmigung der Freisetzung gentechnisch veränderter Tabak- und Rapspflanzen (Sommer- und Winterraps) mit gentechnisch vermittelter Resistenz gegen Bromoxynil-Herbizide bekannt. In Deutschland wurde bislang kein derartiger Antrag gestellt. Ein aus Frankreich stammender Antrag auf Inverkehrbringen gentechnisch veränderter Tabakpflanzen mit gentechnisch vermittelter Bromoxynil-Resistenz ist 1994 genehmigt worden. Der Anbau dieses Tabaks ist auf Frankreich beschränkt. Über den Anbauumfang dieses Tabaks ist der Bundesregierung nichts bekannt. Anlage 20 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Sabine Bergmann-Pohl auf die Fragen der Abgeordneten Renate Jäger (SPD) (Drucksache 13/4035 Fragen 50 und 51): Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, wie viele Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben, und wie viele Personen unter 65 Jahren, die erwerbsunfähig im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung sind, derzeit (bitte die aktuellsten Zahlen) in den neuen Bundesländern laufende Leistungen zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen nach dem Bundessozialhilfegesetz erhalten? Wie begründet die Bundesregierung die unterschiedliche Behandlung von Personen in den alten und neuen Ländern, die ausschließlich in den alten Ländern einen Rechtsanspruch auf einen um 20 % erhöhten Regelsatz entsprechend § 23 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BSHG haben, wobei die unterschiedliche Behandlung des heutigen Empfängerkreises nach § 23 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BSHG in den alten und neuen Ländern auch bei der von der Regierungskoalition vorgesehenen Novellierung des Sozialhilferechts (entsprechend dem am 1. März 1996 im Deutschen Bundestag verabschiedeten Gesetzentwurf) durch eine Besitzstandswahrungsklausel beibehalten wird, und sieht die Bundesregierung den verfassungsrechtlich garantierten Gleichbehandlungsgrundsatz durch den genannten Sachverhalt verletzt? Zu Frage 50: Am Jahresende 1993 (derzeit aktuellster Stichtag) empfingen in den neuen Ländern und Berlin-Ost rd. 6 600 Personen, die 65 Jahre und älter sind, laufende Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen. Erwerbsunfähige im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung, die ergänzend laufende Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen erhalten, werden in der Sozialhilfestatistik nicht gesondert erfaßt. Zu Frage 51: Statt der Mehrbedarfsregelung wurde bisher in den neuen Bundesländern ein Sozialzuschlag gewährt. Diese Leistung ist jedoch im Zuge der Rentenerhöhungen ersatzlos zum Teil schon ausgelaufen, zum anderen Teil endet sie zum 31. Dezember 1996. Die Streichung der pauschalen Mehrbedarfsregelung § 23 Abs. 1 BSHG für ältere und erwerbsunfähige Personen und die Besitzstandsregelung im § 23 Abs. 1 a BSHG in der vom Bundestag am 29. Februar 1996 beschlossenen Fassung verletzen den Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes nicht. Die Streichung dieser Mehrbedarfsregelung beruht auf dem Umstand, daß bei Personen, die 65 Jahre und älter oder erwerbsunfähig sind, ein allein dadurch entstandener Mehrbedarf im Regelfall nicht vorliegt. Für die Zukunft sollen insoweit gleiche Rechtsverhältnisse in Ost und West hergestellt werden. Allerdings ist eine Besitzstandswahrung in den Fällen geboten, in denen Personen mit bereits anerkanntem Mehrbedarf sich in aller Regel längerfristig auf die höhere Leistung der Hilfe zum Lebensunterhalt eingestellt haben. Zu berücksichtigen ist auch, daß ein durch Alter und Erwerbsunfähigkeit begründeter, tatsächlicher Mehrbedarf im Einzelfall durch die Sozialhilfe weiterhin gedeckt wird. Anlage 21 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Sabine Bergmann-Pohl auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Wolfgang Wodarg (SPD) (Drucksache 13/4035 Fragen 52 und 53): Welche Position vertritt der Bundesminister für Gesundheit bezüglich der Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Agrarprodukten mit Virus-, Insekten-, Pilz- und Herbizidresistenzen (Saatgut, Pflanze und daraus gewonnene Erzeugnisse) im Non-food-Bereich, und teilt der Bundesminister für Gesundheit die Auffassung, daß Futtermittel als Teil der Nahrungsmittelkette in den Food-Bereich gerechnet werden müssen? Welche Folgerungen zieht die Bundesregierung aus der kürzlich im „New Scientist" veröffentlichten Beobachtung, daß die Ausbreitung von Rapspollen von der Größe der Anbaufläche des Rapses abhängt und daß somit die in den bisherigen Freisetzungsversuchen gewonnenen Erkenntnisse über die mögliche unerwünschte Vermehrung gentechnisch veränderten Rapses im Falle einer agrarwirtschaftlichen Anwendung nicht aussagekräftig sind? Zu Frage 52: Soweit es sich bei den genannten Produkten um gentechnisch veränderte Organismen (GVO) handelt, richtet sich die Kennzeichnung nach den Vorschriften der sog. Freisetzungsrichtlinie bzw. nach den entsprechenden Vorschriften im deutschen Gentechnikrecht. Dort ist eine Kennzeichnung vorgese- hen, soweit das zum Schutz von Mensch oder Umwelt geboten ist. Futtermittel für Nutztiere können Teil der Nahrungsmittelkette des Menschen sein. Trotzdem wird traditionell zwischen Futtermitteln und Lebensmitteln sowie rechtssystematisch zwischen Futtermittelrecht und Lebensmittelrecht unterschieden, und bei dieser bewährten und sachgerechten Trennung soll es auch bleiben. Das Futtermittelrecht trägt im übrigen dem Umstand, daß die Nahrungsmittelkette beim Menschen endet, schon durch seine Zweckbestimmung Rechnung. Zu Frage 53: Es ist bekannt, daß Raps genetische Eigenschaften über Pollen auf Kreuzungspartner übertragen kann. Dieser Sachverhalt für sich allein stellt kein Risiko dar. Entscheidend sind vielmehr die Folgen einer möglichen Auskreuzung. Diese werden vor der Erteilung der Genehmigung zur Freisetzung oder zum Inverkehrbringen durch die für die Genehmigung nach dem Gentechnikgesetz zuständigen Behörden bewertet. Bei allen bisher genehmigten Vorhaben sind schädliche Einwirkungen auf Mensch und Umwelt nicht zu erwarten. Insofern waren in diesen Fällen für die Risikobewertung die räumliche Ausdehnung und die gebildete Pollenmenge von untergeordneter Bedeutung. Anlage 22 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Sabine Bergmann-Pohl auf die Fragen der Abgeordneten Dr. Liesel Hartenstein (SPD) (Drucksache 13/4035 Fragen 54 und 55): Wird die Bundesregierung bei dem bereits vorliegenden Antrag der Firma Plant Genetic System (PGS) auf Vermarktungsgenehmigung für gentechnisch veränderten Raps als Nahrungs- und Futtermittel gemäß ihrer öffentlich vom Bundesministerium für Gesundheit vertretenen Forderung nach einer klaren und eindeutigen Kennzeichnung gegen eine Vermarktungszulassung stimmen? Wird das Bundesministerium für Gesundheit seine Zustimmung im derzeit laufenden Genehmigungsverfahren auf Inverkehrbringen der gentechnisch veränderten Sojabohne der Firma Monsanto, die eine Herbizidresistenz aufweist, von der Kennzeichnung, d. h. einem Hinweis auf die gentechnische Veränderung, abhängig machen? Die Fragen konstruieren einen Widerspruch, wo es keinen gibt. Die Bundesregierung setzt sich im Rahmen der Diskussion zu künftigen Regelungen über neuartige Lebensmittel durch die sog. Novel Food-Verordnung - die im übrigen gerade in dieser Woche im Europäischen Parlament geführt wurde - für eine grundsätzlich umfassende, aber praktikable Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Lebensmitteln ein. Das ist die eine Seite. Auf der anderen Seite hat die für Genehmigungen zum Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Organismen zuständige Behörde, das RKI, auf der Grundlage des in der EU und bei uns geltenden Gentechnikrechts nach dem Stand der Wissenschaft eigenständig zu entscheiden. Danach kann eine Kennzeichnung nur angeordnet werden, wenn das zum Schutz vor Gefahren für Mensch oder Umwelt nötig ist. Anlage 23 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Sabine Bergmann-Pohl auf die Fragen des Abgeordneten Matthias Weisheit (SPD) (Drucksache 13/4035 Fragen 56 und 57): Wie will das Bundesministerium für Gesundheit sicherstellen, daß Folgeprodukte aus dem gentechnisch veränderten Raps der Firma Plant Genetic System - für die bisher keine Genehmigung vorliegt - keinen Eingang in die Lebensmittelherstellung finden, wenn beim Saatgut dieses Rapses durch die fehlende Kennzeichnung jeglicher Hinweis auf die gentechnische Veränderung fehlt? Wie bewertet die Bundesregierung ihre Entscheidung für die Vermarktungsgenehmigung heute, nachdem einem Bericht des britischen Wissenschaftsmagazin „Nature" zufolge festgestellt worden ist, daß in Raps eingepflanzte Gene sich spontan auf nahe, wildlebende Verwandte übertragen, und daß bei Kreuzungsversuchen bereits nach zwei Generationen fortpflanzungsfähige Exemplare der Wildpflanze auftreten, die extrem widerstandsfähig sind und von dem Pflanzenschutzmittel „Basta" nicht mehr angegriffen werden? Zu Frage 56: Es ist nicht das Ziel der Bundesregierung sicherzustellen, daß gentechnisch veränderte Pflanzen oder andere Organismen als Lebensmittel oder als Ausgangsprodukte für Lebensmittel ausgeschlossen sind. Die Bundesregierung ist im Gegenteil der Auffassung, daß die Gentechnik auch im Lebensmittelbereich positive Beiträge leisten kann, z. B. durch Verbesserungen bei der Umweltverträglichkeit der Produktion, etwa durch verminderte Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, bei der Qualität oder durch niedrigere Preise. Deshalb werden auch entsprechende Forschungsvorhaben von der Bundesregierung unterstützt. Zu Frage 57: Die angesprochene Veröffentlichung in „Nature" wurde offensichtlich vorab der Presse mitgeteilt; die bereits herausgegebenen bzw. über Datenbanken bekannten Ausgaben von „Nature" enthalten diese Informationen nicht. Daher kann die Bundesregierung derzeit nicht im Detail auf diese Meldung eingehen. Jedoch ist grundsätzlich festzuhalten, daß Raps auch fremdbestäubend ist. Die Möglichkeit einer Kreuzung mit weiteren Arten innerhalb dieser Pflanzenfamilie ist bereits seit langem bekannt und wird z. T. auch züchterisch genutzt. Bei der Bewertung der Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 94. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. März 1996 8369 * gentechnisch veränderten Pflanzen zum Zwecke des Inverkehrbringens werden die sich daraus möglicherweise ergebenden Folgen berücksichtigt. Der in der Frage dargestellte Sachverhalt macht eine neue Bewertung des Antrags nicht erforderlich. Anlage 24 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Sabrine Bergmann-Pohl auf die Fragen der Abgeordneten Dr. Marliese Dobberthien (SPD) (Drucksache 13/4035 Fragen 58 und 59): Aus welchem Grunde hat der Vertreter der Bundesrepublik Deutschland im Ausschuß nach Artikel 21 der Freisetzungsrichtlinie einer Vermarktung des gentechnisch veränderten Rapses der Firma Plant Genetic System ohne Kennzeichnung, d. h. ohne jeglichen Hinweis auf die gentechnische Veränderung, zugestimmt, obwohl sich der Bundesminister für Gesundheit im Vorfeld der Entscheidung über die Genehmigung des Inverkehrbringens dieses Rapses für eine Kennzeichnung ausgesprochen hat, und wie beurteilt das Bundesministerium für Gesundheit das Abstimmungsverhalten dieses Vertreters der Bundesrepublik Deutschland vor dem Hintergrund der in den Beratungen zur Novel-food-Verordnung von der Bundesregierung öffentlich vertretenen Position für eine verpflichtende Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Lebensmitteln und Lebensmittelzutaten? Wie wird sich die Bundesregierung zukünftig bei Genehmigungsverfahren über das Inverkehrbringen gentechnisch veränderter Pflanzen hinsichtlich der Kennzeichnung verhalten vor dem Hintergrund, daß eine Kennzeichnung, die auf die gentechnische Veränderung hinweist, nach der Richtlinie 90/220/EWG ausdrücklich möglich ist, und wird sie zukünftig innerhalb der Genehmigungsverfahren ihre Zustimmung von einer solchen verbindlichen Kennzeichnung abhängig machen? Wie schon in der Antwort auf die Frage der Kollegin Hartenstein gesagt, hat das RKI als in Deutschland für solche Entscheidungen zuständige Behörde geltendes Recht anzuwenden. Das geltende Recht zur Gentechnik erlaubt die Anordnung einer Kennzeichnung nur dann, wenn das unter dem Gesichtspunkt des Schutzes der menschlichen Gesundheit oder der Umwelt geboten ist. Bei der zitierten Entscheidung zu Raps war das nicht der Fall. Das RKI hat also korrekt gehandelt. Aus diesem Verhalten des RKI kann kein Widerspruch zur Haltung des Bundesministers für Gesundheit und der Bundesregierung bei der Kennzeichnung für Lebensmittel konstruiert werden. Im einen Fall geht es um die Anwendung geltenden Rechts, im anderen Fall um die politische Forderung künftiger gesetzlicher Regelungen. Wer von der Bundesregierung forderte, die von ihr für die Zukunft geforderte Rechtslage durch Verbiegung des geltenden Rechts vorwegzunehmen, hätte ein eigenartiges Verständnis von Rechtsstaatlichkeit. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) wird darauf achten, daß die zuständige Behörde, das RKI, das geltende Recht korrekt anwendet. Bislang gibt es keinen Grund, daran zu zweifeln. Das BMG wird sich daneben weiter wie bisher um eine grundsätzlich umfassende, aber praktikable Kennzeichnung bei neuartigen Lebensmitteln bemühen. Das ist der demokratische, rechtsstaatliche und sachgerechte Weg. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Johannes Nitsch auf die Frage des Abgeordneten Konrad Kunick (SPD) (Drucksache 13/4035 Frage 60): Welche Maßnahmen zur Straffung und Effizienzsteigerung bei der Wasser- und Schiffahrtsverwaltung des Bundes hat die Bundesregierung, wie in der Unterrichtung zur Verringerung und Straffung von Bundesbehörden (Drucksache 13/3923) angekündigt, in die Wege geleitet? Am 1. Februar 1996 wurde im BMV eine Lenkungsgruppe mit dem Auftrag „Erarbeitung eines Feinkonzeptes zur Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung" eingerichtet. Die Lenkungsgruppe wird zusammen mit einem Unternehmensberater die Aufgaben der Wasser- und Schiffahrtsverwaltung und ihre künftige Verteilung auf das Bundesministerium für Verkehr, die Bundesoberbehörden Bundesanstalt für Wasserbau, Bundesanstalt für Gewässerkunde und Bundesamt für Seeschiffahrt und Hydrographie, die Wasser- und Schiffahrtsdirektionen (WSDn), Wasser- und Schiffahrtsämter (WSA), Wasserstraßen-Maschinenämter und WasserstraßenNeubauämter neu bestimmen. Dabei ist auf die Optimierung des inneren und äußeren Aufbaues sowie der Ablauforganisation zu achten. Die gesamten Untersuchungen sollen Mitte des Jahres 1997 beendet sein. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wasser- und Schiffahrtsverwaltung werden wie bisher ständig über Zwischenergebnisse informiert, die Personalvertretung wird intensiv am weiteren Verfahren beteiligt. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Johannes Nitsch auf die Frage des Abgeordneten Peter Conradi (SPD) (Drucksache 13/4035 Frage 61): Trifft die Erklärung des Sprechers des Bundesministeriums für Verkehr gegenüber der „Stuttgarter Zeitung" („Stuttgarter Zeitung" vom 2. März 1996, S. 25) zu, das 100 ha große Stuttgart-21- Areal sei Eigentum der Deutschen Bahn AG und diese Lösung sei nach zähen Verhandlungen zwischen der Deutschen Bahn AG, Bundeseisenbahnvermögen (BEV) und verschiedenen Bundesministerien vereinbart und vom Bundesrechnungshof genehmigt worden, und falls ja, wann haben das Bundesministerium der Finanzen der Lösung zugestimmt und der Bundesrechnungshof sie genehmigt? Die Erklärung des Pressesprechers des Bundesministers für Verkehr ist zutreffend, daß sich der Liegenschaftskomplex Hauptbahnhof Stuttgart im Eigentum der Deutschen Bahn AG befindet. Diese Liegenschaften sind insgesamt bereits kraft Gesetzes im Zeitpunkt der Gründung der Deutschen Bahn AG am 5. Januar 1994 auf das Unternehmen als bahnnotwendig übergegangen. Nur von diesem gesetzlichen Übergang nicht erfaßte Liegenschaften der ehemaligen Deutschen Bahn und Deutschen Reichsbahn waren Gegenstand der im Juli 1995 vorgenommenen vergleichsweisen Zuordnung, in deren Rahmen dem Bundeseisenbahnvermögen ein Liegenschaftspaket mit einem Wertvolumen von 13,4 Milliarden DM zur Verwertung zugeschrieben worden ist. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Johannes Nitsch auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Winfried Wolf (PDS) (Drucksache 13/4035 Fragen 62 und 63): Sind Meldungen (u. a. „Stuttgarter Zeitung" vom 7. März 1996 und „Stuttgarter Nachrichten" vom 5. März 1996) zutreffend, wonach das Gelände, das im Rahmen der Realisierung von „Stuttgart 21" verkauft und dessen Erlös für die Finanzierung dieses Projekts eingesetzt werden sollte, insbesondere die Flurstücke 9080, 9080/1 (ehemaliger Warengutbahnhof) und 9269 (Innerer Nordbahnhof) bzw. einzelne Teile dieser Flurstücke, in das Eigentum der Deutschen Bahn AG überging, und wenn ja, auf welcher juristischen Grundlage wurde dieses Gelände der Deutschen Bahn AG zugeschrieben und damit zur Finanzierung von „Stuttgart 21" bereitgestellt, anstatt in das Bundeseisenbahnvermögen einzugehen und zur Tilgung der Bahnaltschulden bzw. für andere Aufgaben des Bundes eingesetzt zu werden? Ist es zutreffend, daß der große Teil dieses auf einen Wert von mehr als 2 Milliarden DM geschätzten Bahngeländes bereits zu Zeiten der Gründung der Deutschen Bahn AG nicht für den Bahnbetrieb genutzt wurde bzw. im Rahmen der weiteren bahnorganisatorischen und vom Projekt „Stuttgart 21" unabhängigen Veränderungen nicht für den Bahnbetrieb erforderlich ist, und wenn nein, welche Teile dieses der Deutschen Bahn AG übereigneten Geländes werden von der Deutschen Bahn AG für den Schienenverkehr genutzt? Zu Frage 62: Alle von dem Projekt Stuttgart 21 berührten Bahnliegenschaften sind mit der Gründung der Deutschen Bahn AG am 5. Januar 1994 als bahnnotwendig auf das Unternehmen übergegangen. Dieser Übergang erfolgte kraft Gesetzes (Artikel 1 § 21 des Eisenbahnneuordnungsgesetzes). Die Frage einer Verwertung dieser Liegenschaften durch das Bundeseisenbahnvermögen stellt sich deshalb nicht. Das Unternehmen Deutsche Bahn AG kann sich zur Finanzierung von „Stuttgart 21" auch ihm gehörender Liegenschaften bedienen, wenn es diese für den Betrieb nicht mehr benötigt. Zu Frage 63: Bei dem Bahnhofsgelände Stuttgart handelt es sich um einen räumlich und wirtschaftlich zusammengehörenden Komplex von Liegenschaften, der insbesondere Betriebs-, Verkehrs- und Verwaltungsanlagen umfaßt; dieser Komplex war im Zeitpunkt der Gründung der Deutschen Bahn AG als bahnnotwendig einzustufen. Darauf, welche dieser Liegenschaften derzeit für den Schienenverkehr genutzt werden, kommt es deshalb für die rechtliche Bewertung nicht an. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Johannes Nitsch auf die Fragen des Abgeordneten Hans-Otto Schmiedeberg (CDU/CSU) (Drucksache 13/4035 Fragen 64 und 65): Bis zu welchem Zeitpunkt gedenkt die Bundesregierung den zweigleisigen Ausbau und die Streckenelektrifizierung des Verkehrsprojekts VDE Nr. 1 zwischen Bad Kleinen und Lübeck fertigzustellen? Wie weit ist das Planungsverfahren für den zweigleisigen Streckenbau zwischen Rostock und Stralsund vorangetrieben worden, und wann erfolgt der voraussichtliche Baubeginn? Zu Frage 64: Im Zuge der Realisierung des Verkehrsprojektes Deutsche Einheit Nr. 1, ABS Hagenow Land/Lübeck-Rostock-Stralsund, ist weder der zweigleisige Ausbau noch die Elektrifizierung des Streckenabschnittes Lübeck-Bad Kleinen vorgesehen. Dieser eingleisige Streckenabschnitt wird in den nächsten Jahren für eine Streckengeschwindigkeit von weitgehend 160 km/h ertüchtigt. Derzeit erfolgt auf dem ca. 25 km langen Abschnitt zwischen Grevesmühlen und Bad Kleinen der Gleisumbau mit dem Ziel, diese Maßnahme im Jahre 1996 abzuschließen. Zu Frage 65: Für den vorgesehenen abschnittsweisen zweigleisigen Ausbau zwischen Rostock und Stralsund ist derzeit die Einleitung von Planfeststellungsverfahren noch nicht erforderlich, da bis auf den Abschnitt Rostock-Rövershagen der zweigleisige Ausbau der Abschnitte Rövershagen-Ribnitz-Dammgarten West und Velgast-Stralsund in einer späteren Ausbaustufe entsprechend der Entwicklung des Verkehrsaufkommens im Personen- und Güterverkehr bedarfsgerecht erfolgen wird. Das Planfeststellungsverfahren für den Abschnitt Rostock-Rövershagen wird rechtzeitig für einen Baubeginn nach dem Jahre 1999 eingeleitet. Konkrete Angaben zum Baubeginn sind derzeit noch nicht möglich. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Johannes Nitsch auf die Fragen des Abgeordneten Günter Marten (CDU/CSU) (Drucksache 13/4035 Fragen 66 und 67): Wie reagiert die Bundesregierung auf Überlegungen der Deutschen Bahn AG, auf der Strecke Bad Kleinen-Rostock den Interregiohalt in der Stadt Bützow aufzugeben? Welchen Einfluß nimmt die Bundesregierung, um in derart infrastrukturschwachen Regionen Angebote im Bahnverkehr aufrechtzuerhalten? Zu Frage 66: Ein wesentliches Ziel der Bahnreform ist die Trennung von staatlichen und unternehmerischen Aufgaben hinsichtlich der Eisenbahnen des Bundes. Die Angebotsgestaltung, Planung und Durchführung des Schienenpersonenverkehrs betrifft danach ausschließlich den Verantwortungsbereich des Vorstandes der Deutschen Bahn AG, der sein unternehmerisches Handeln an der Marktnachfrage auszurichten hat. Nach den hier vorliegenden Informationen der Deutschen Bahn AG soll der Bahnhof Bützow auch im nächsten Fahrplanjahr von InterRegio-Zügen im 2-Stunden-Takt bedient werden. Zu Frage 67: Eine Einflußnahme des Bundes auf Einzelheiten der Fahrplangestaltung der Deutschen Bahn AG würde mit den Zielen der Bahnreform, insbesondere der klaren Trennung von staatlichen und unternehmerischen Aufgaben nicht in Einklang stehen. Im Nahverkehr werden die für den Schienenpersonennahverkehr der Deutschen Bahn AG erforderlichen Mittel ab 1. Januar 1996 auf die Länder übergeleitet. Hiermit erhalten die nach Landesrecht zuständigen Stellen die Möglichkeit, vor Ort ihre regionalpolitische Verantwortung wahrzunehmen. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Johannes Nitsch auf die Frage des Abgeordneten Horst Kubatschka (SPD) (Drucksache 13/4035 Frage 68): Wie viele Atomtransporte wurden im Jahr 1995 durchgeführt und wie viele davon von der Deutschen Bahn AG? Im Jahre 1995 erfolgten 79 Kernbrennstofftransporte durch die Deutsche Bahn AG mit dem Verkehrsträger Schiene bzw. im Kombinierten Verkehr, insgesamt wurden 867 Transporte durchgeführt. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Johannes Nitsch auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Uwe Küster (SPD) (Drucksache 13/4035 Fragen 69 und 70): Kann nach den Aussagen des Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesministerium für Verkehr, Johannes Nitsch, in der 89. Sitzung der 13. Wahlperiode definitiv davon ausgegangen werden, daß bereits eine positive Entscheidung zugunsten des Baus eines Terminals für den Kombinierten Verkehr (KV-Terminal) in Magdeburg gefallen ist und daß die Finanzierung für das Güterverkehrszentrum (GVZ) gesichert ist? Welche aktiven Vorkehrungen trifft die Bundesregierung derzeit in ihrem Verantwortungsbereich, damit möglichst bald, ggf. noch 1996, mit dem Bau des GVZ begonnen werden kann? Zu Frage 69: Die Aussagen des Parlamentarischen Staatssekretärs Nitsch sind zutreffend. Eine definitive Entscheidung zugunsten des Baus eines Terminals für den Kombinierten Verkehr im Güterverkehrszentrum Magdeburg-Rothensee wird mit Abschluß einer Finanzierungsvereinbarung zwischen Bund und Deutsche Bahn AG vorliegen. Hiermit ist in der 2. Jahreshälfte 1996 zu rechnen, Mit dem Abschluß einer Finanzierungsvereinbarung ist auch die Bereitstellung der finanziellen Mittel aus dem Haushalt für den Terminalbau gesichert. Zu Frage 70: Die Finanzierung von Güterverkehrszentren ist Angelegenheit der Länder bzw. der Kommunen. Zu ihrer finanziellen Förderung können jedoch Bundesmittel als Investitionshilfen im Rahmen des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) gewährt werden. Die Bundesregierung kann daher keine aktiven Vorkehrungen dafür treffen, daß 1996 mit dem Bau begonnen wird. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Walter Hirche auf die Fragen der Abgeordneten Brunhilde Irber (SPD) (Drucksache 13/4035 Fragen 71 und 72): Welche gesetzlichen Bestimmungen liegen in der Bundesrepublik Deutschland der Genehmigung von ,,Indoor-Kart-Rennbahnen" zugrunde, und inwieweit greifen bei der Erteilung von Genehmigungen derartiger Anlagen in Wohn- und Mischgebieten immissionsschutzrechtliche Bedingungen? Wie reagiert die Bundesregierung in diesem Zusammenhang auf ein Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Landesentwicklung und Umweltfragen vom 9. Februar 1996, Az. 8102-7/21-8549 an alle Regierungsbezirke, Landratsämter und kreisfreien Städte, in dem die nachgeordneten Behörden angewiesen werden, bei Anträgen auf Genehmigung von „Indoor-Kart-Anlagen" immissionsschutzrechtliche Bestimmungen generell außer acht zu lassen, und welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, um die Beachtung immissionsschutzrechtlicher Bestimmungen bei der Genehmigung von ,,Indoor-Kart-Anlagen" sicherzustellen? Zu Frage 71: Bei der Zulassung von Kart-Rennbahnen sind insbesondere Anforderungen aus dem Immissionsschutzrecht, jedoch auch aus verschiedenen anderen Rechtsbereichen, u. a. dem Baurecht maßgebend. Für den Schutz vor Lärm und Luftverunreinigungen ist das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) maßgebend. Der sachliche Geltungsbereich dieses Gesetzes umfaßt vielfältige Arten von Anlagen, wobei zwischen genehmigungsbedürftigen und nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen unterschieden wird. Beide Klassen von Anlagen unterliegen gesetzlichen Grundpflichten des Immissionsschutzes. So müssen die nicht genehmigungsbedürftigen Anla- 8372* Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 94. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. März 1996 gen nach § 22 BImSchG so errichtet und betrieben werden, daß schädliche Umwelteinwirkungen verhindert werden, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind. Unvermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen sind auf ein Mindestmaß zu beschränken. Diese gesetzlichen Grundpflichten werden für den Bereich des Lärmschutzes durch die VDI-Richtlinie 2058 „Beurteilung von Arbeitslärm in der Nachbarschaft", bei Sportanlagen durch die Sportanlagenlärmschutzverordnung - 18. BImSchV - konkretisiert. Die genannten Regelungen zum Lärmschutz enthalten Immissionswerte, die zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Lärm nicht überschritten werden dürfen. Die Werte sind nach der Gebietsart und nach der Tageszeit abgestuft. Zu Frage 72: Das in der Frage erwähnte Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Landesentwicklung und Umweltfragen leitet aus einer typisierenden Betrachtung der sog. „Indoor-Kart-Anlagen" ab, daß diese nicht zu den genehmigungsbedürftigen Anlagen nach § 4 Abs. 1 BImSchG zählen. Sie heben sich typmäßig klar von den in Nummer 10.17 des Anhangs zur 4. BImSchV gemeinten genehmigungsbedürftigen Motorsportanlagen ab. Damit gelten für diese Anlagen die gesetzlichen Grundpflichten der §§ 22 ff. BImSchG für nicht genehmigungsbedürftige Anlagen. Entgegen der Formulierung Ihrer Frage sagt das genannte Schreiben nicht, daß bei der Genehmigung von „Indoor-Kart-Anlagen" die immissionsschutz - rechtlichen Bestimmungen außer acht zu lassen wären. Vielmehr wird begründet, weshalb derartige Anlagen nicht zu den genehmigungsbedürftigen Anlagen zählen. Zu den immissionsschutzrechlichen Anforderungen an nicht genehmigungsbedürftige Anlagen verweise ich auf die Antwort zu Teilfrage 1. Es besteht daher keinerlei Anlaß zu weiteren Reaktionen der Bundesregierung in dieser Angelegenheit. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Walter Hirche auf die Fragen des Abgeordneten Gernot Erler (SPD) (Drucksache 13/4035 Fragen 73 und 74): Warum hat die Bundesregierung der erneuten, Anfang Januar 1996 schriftlich durch Generaloberst Michail Barsukow vorgetragenen Bitte, Moskau eine Zehn-Gramm-Probe des Münchener Waffenplutoniums sowie den Transportbehälter zu Prüfzwecken zu überlassen, auch nach zwei weiteren verstrichenen Monaten nicht entsprochen, obwohl die Bundesregierung auf von mir gestellte Fragen bereits am 27. Dezember 1995 mitgeteilt hat, daß nach umfangreichen Prüfungen feststehe, sogar die Überstellung der Gesamtmenge des in München sichergestellten Nuklearmaterials an die russische Seite sei rechtlich zulässig, und bis wann plant die Bundesregierung den russischen Wunsch zu erfüllen? Mit welchen konkreten eigenen Vorschlägen wird die Bundesregierung, insbesondere was die Arbeitsgruppe "Nukleare Sicherheit" angeht, an dem Moskauer Nukleargipfel am 19./ 20. April 1996 teilnehmen, und warum hat sie nicht die Chance genutzt, durch rechtzeitige Überlassung der von Moskau gewünschten Probe mehr als anderthalb Jahre nach dem Münchener Vorfall, rechtzeitig vor dem Moskauer Nukleargipfel, die Herkunft des aufgebrachten Nuklearmaterials definitiv klären zu lassen? Zu Frage 33: Mit Schreiben vom 26. Januar 1996 hat Armeegeneral Barsukow, basierend auf dem Vorschlag von Staatsminister Schmidbauer vom 14. Dezember 1995, eine Probe des am 10. August 1994 in München sichergestellten Kernmaterials sowie den Behälter, in dem sich das Kernmaterial bei seiner Sicherstellung befunden hat, erbeten. In dem seit dem 26. Januar 1996 verstrichenen Zeitraum von einem Monat wurden die erforderlichen Genehmigungen und Zustimmungen nach den verschiedenen zu beachtenden Rechtsvorschriften bei den jeweils zuständigen Behörden beantragt. Die für die Beförderung des Kernmaterials erforderliche atomrechtliche Genehmigung wurde der mit dem Transport beauftragten Spedition durch das Bundesamt für Strahlenschutz bereits erteilt. Die Genehmigungen zur Ausfuhr des Kernmaterials sind weitgehend vorbereitet; Ende Februar wurde über die deutsche Botschaft in Moskau die russische Seite um Angabe des Endverbrauchers, d. h. desjenigen Instituts in der Russischen Föderation, in dem die Analyse des Kernmaterials erfolgen soll, gebeten, um die Ausfuhrgenehmigungen erteilen zu können. Das Auswärtige Amt hat am 7. März d. J. der Botschaft der Russischen Föderation in Bonn die im Schriftwechsel zwischen Staatsminister Schmidbauer und Armeegeneral Barsukow vereinbarte Note übergeben, in der die Übersendung des erbetenen Kernmaterials sowie des Behälters angekündigt wird, und die Russische Föderation um Übersendung der notwendigen russischen Genehmigungen wie beispielsweise Importgenehmigung oder Transportgenehmigung gebeten. Nach Vorlage dieser Genehmigungen werden Kernmaterial sowie Behälter unverzüglich der russischen Seite übergeben werden. Zu Frage 74: Der Moskauer Nukleargipfel am 19./20. April 1996 wird durch die Arbeitsgruppen „Nukleare Sicherheit" und „Nichtverbreitung" vorbereitet. Die Arbeitsgruppe „Nukleare Sicherheit" hat sich entsprechend ihrem Mandat mit Fragen der Nichtverbreitung von Kernmaterial nicht befaßt. In der Arbeitsgruppe „Nichtverbreitung" ist die spezielle bilaterale Frage der Probenüberlassung nicht Gegenstand der Beratung gewesen. Zur Frage der Überlassung einer Kernmaterialprobe an die Russische Föderation sowie einer gewachsenen Analysefähigkeit der Russischen Föderation verweise ich auf die Antworten auf Ihre diesbe- Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 94. Sitzung, Bonn, Mittwoch, den 13. März 1996 8373* züglichen Fragen vom 6. September 1995 bzw. 27. Dezember 1995. Im Hinblick auf den genannten Zeitraum von „mehr als anderthalb Jahren" weise ich darauf hin, daß erst mit dem inzwischen rechtskräftigen Urteil des Landgerichts München I vom 17. Juli 1995 die Verfügungsgewalt über das Kernmaterial dem Bund übertragen wurde; vorher war das beschlagnahmte Kernmaterial als Beweismittel in der Verfügungsgewalt der Staatsanwaltschaft Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Walter Hirche auf die Fragen der Abgeordneten Ursula Schönberger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 13/4035 Fragen 75 und 76): Welche konkreten Maßnahmen zur Überprüfung des Inhaltes aller zwischengelagerten Behälter im Endlager Morsleben hat die Bundesregierung unternommen, nachdem beim Überprüfen eines Behälters festgestellt wurde, daß entgegen den Äußerungen des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Fragen 20, 21 in Drucksache 13/3666, andere Stoffe eingelagert waren, als auf den Inventarlisten verzeichnet sind? Welche konkreten Maßnahmen zur Überprüfung der endgelagerten radioaktiven Abfälle hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit unternommen, nachdem bei den zwischengelagerten Abfällen Abweichungen von der Dokumentation festgestellt wurden und diese Abweichungen demzufolge auch bei den endgelagerten Abfällen nicht auszuschließen sind? Zu Frage 75: Die Bundesregierung hat veranlaßt, daß der Sachverhalt bezüglich der im Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben zwischengelagerten radioaktiven Stoffe weiter geklärt und ein Konzept zur weiteren Vorgehensweise erarbeitet wird. Aus Gründen des Strahlenschutzes sind meßtechnische Untersuchungen des Inhalts der zwischengelagerten Behälter mit höheraktiven Stoffen im ERAM prinzipiell nicht zulässig. Dies ist nur bei den zwei Behältern in der Nordstrecke unter Inkaufnahme der damit für die Mitarbeiter verbundenen radiologischen Belastung erfolgt. Für die Neutronenquellen werden aus Gammabzw. Neutronendosisleistungsmessungen und Gamma-Spektren die eingesetzten radioaktiven Stoffe, die Aktivitäten und die Quellstärken ermittelt und die so erhaltenen Werte mit Angaben in vorliegenden Katalogen über Quelitypen verglichen. Bei diesen Untersuchungen haben sich Anhaltspunkte ergeben. daß sechs Quellen zusätzlich zur Americiumqualität eine Plutoniumaktivität aufweisen; sie sind daher eher als Plutonium-Beryllium-Neutronenquellen denn als Americium-Beryllium-Quellen zu bezeichnen. Die Untersuchungen sind noch nicht abgeschlossen. Die Bundesregierung hat veranlaßt, daß die Dokumentation der zwischen- und endgelagerten radioaktiven Stoffe durch einen unabhängigen Gutachter, den Technischen Überwachungs-Verein Hannover/ Sachsen-Anhalt, geprüft wird. Der TÜV wurde am 19. Februar 1996 von der Eigenüberwachung des BfS beauftragt. Im Hinblick auf das weitere Vorgehen zu den zwischengelagerten Quellen wird überprüft, ob eine anderweitige Zwischenlagerung oder Verwertung der Stoffe möglich und zweckmäßig ist. Zu Frage 76: Bis 1990 war das ERAM nicht nur für die Endlagerung, sondern für das Gesamtsystem der Endlagerung und der vorlaufenden Erfassung der radioaktiven Abfälle und ihrer Daten verantwortlich. Die sich aus Übergabe-/Übernahmeprotokollen für die im ERAM endgelagerten radioaktiven Abfälle ergebenden Abfalldaten werden seit 1990 rückwirkend bis zu dem Beginn der Einlagerung rechnergestützt erfaßt und radionuklidspezifisch bilanziert. Auch diese Ergebnisse sind Gegenstand des Auftrages an den TÜV Hannover/Sachsen-Anhalt. Für sicherheitsanalytische Untersuchungen wurde eine detaillierte radionuklidspezifische Charakterisierung des bis 1991 im ERAM endgelagerten Abfallinventars sowie Analogbetrachtungen zu entsprechenden Abfallströmen vorgenommen. Auf der Grundlage des auf diese Art und Weise überprüften Inventars werden die Sicherheitsanalysen durchgeführt.

    Rede von Tilo Braune
    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)