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    Plenarprotokoll 13/91 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 91. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 6. März 1996 Inhalt: Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung (Entwurf eines Gesetzes zur Förderung eines gleitenden Übergangs in den Ruhestand; Bericht über die Entwicklung der Konvergenz in der Europäischen Union im Jahre 1995) 8025 A Dr. Norbert Blüm, Bundesminister BMA 8025 B Hans-Eberhard Urbaniak SPD 8026 A Dr. Norbert Blüm, Bundesminister BMA 8026 B Jürgen Koppelin F.D.P 8026 D Dr. Norbert Blüm, Bundesminister BMA 8026 D Peter Dreßen SPD 8027 B Dr. Norbert Blüm, Bundesminister BMA 8027 C Petra Bläss PDS 8028 C Dr. Norbert Blüm, Bundesminister BMA 8028 C Andreas Storm CDU/CSU 8028 D Dr. Norbert Blüm, Bundesminister BMA 8028 D Wilhelm Schmidt (Salzgitter) SPD . . . 8029 A Dr. Norbert Blüm, Bundesminister BMA 8029 A Adolf Ostertag SPD 8029 D Dr. Norbert Blüm, Bundesminister BMA 8030 A Konrad Gilges SPD 8030 C Dr. Norbert Blüm, Bundesminister BMA 8031 A Gerhard Jüttemann PDS 8031 C Dr. Norbert Blüm, Bundesminister BMA 8031 C Hans Michelbach CDU/CSU 8031 D Dr. Jürgen Stark, Staatssekretär BMF . 8031 D Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde - Drucksachen 13/3934 vom 1. März 1996 und 13/3958 vom 5. März 1996 - Vorwürfe gegen den Präsidenten des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge in der „Frankfurter Rundschau" vom 4. März 1996 DringlAnfr 1 Amke Dietert-Scheuer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN DringlAnfr 2 Amke Dietert-Scheuer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Antw PStSekr Eduard Lintner BMI 8032 C, 8036 A ZusFr Amke Dietert-Scheuer BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 8032 D, 8036 B ZusFr Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast SPD 8033 B, 8037 B ZusFr Wolfgang Schmitt (Langenfeld) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 8033 C ZusFr Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 8033 D, 8036 D ZusFr Dr. Angelika Köster-Loßack BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 8034 B ZusFr Dr. Helmut Lippelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 8034 D, 8037 C ZusFr Annelie Buntenbach BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 8035 A, 8037 C ZusFr Gila Altmann (Aurich) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 8035 B ZusFr Irmingard Schewe-Gerigk BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 8035 D, 8038 A ZusFr Cem Özdemir BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 8035 D ZusFr Ludger Volmer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 8036 B Kritik an der Qualifizierung der Bediensteten des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge DringlAnfr 3 Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN DringlAnfr 4 Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Antw PStSekr Eduard Lintner BMI 8038 B, 8039 D ZusFr Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 8038 B, 8039 D ZusFr Irmingard Schewe-Gerigk BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 8038 C ZusFr Wolfgang Schmitt (Langenfeld) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 8038 D ZusFr Dr. Angelika Köster-Loßack BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 8039 A ZusFr Ludger Volmer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 8039 B ZusFr Annelie Buntenbach BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 8039 B ZusFr Amke Dietert-Scheuer BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 8039 C Zunahme der Installation von Sendern für „Home-Handies" auf Hausdächern infolge des zu teuren Leitungsnetzes der Telekom MdlAnfr 1 Horst Kubatschka SPD Antw PStSekr Dr. Paul Laufs BMPT . . 8040 B ZusFr Horst Kubatschka SPD 8040 C Gerichtliche Überprüfung eines nach § 218a StGB beantragten Schwangerschaftsabbruchs MdlAnfr 4 Hubert Hüppe CDU/CSU Antw PStSekr Rainer Funke BMJ . . . . 8041 A ZusFr Hubert Hüppe CDU/CSU . . . . 8041 A ZusFr Werner Lensing CDU/CSU . . . . 8041 B Zweckentfremdete Verwendung von Finanzmitteln durch von der ehemaligen Treuhandanstalt privatisierte Unternehmen, wie z. B. der Bremer Vulkan Verbund AG MdlAnfr 5, 6 Otto Schily SPD Antw PStSekr Hansgeorg Hauser BMF 8041 D, 8042 D ZusFr Otto Schily SPD 8042 A, 8043 B ZusFr Jürgen Koppelin F.D.P. . . 8042 B, 8043 C ZusFr Dr. Willfried Penner SPD 8042 C Medizinische Versorgung eines bei einer im Rahmen der medizinischen Indikation im letzten Schwangerschaftsdrittel vorgenommenen Abtreibung lebend zur Welt gekommenen Kindes; Gesetzgebungsbedarf Schwangerschaftsabbruch MdlAnfr 9 Hubert Hüppe CDU/CSU Antw PStSekr'in Dr. Sabine Bergmann- Pohl BMG 8044 A ZusFr Hubert Hüppe CDU/CSU . . . 8044 B ZusFr Werner Lensing CDU/CSU . . . 8044 C ZusFr Wolf-Michael Catenhusen SPD . 8044 D Bereitstellung von deutschen Polizisten zur Umsetzung des Dayton-Abkommens; Mittelbereitstellung für den Wiederaufbau Bosnien MdlAnfr 11, 12 Gernot Erler SPD Antw StMin Helmut Schäfer AA 8045 A, 8045 D ZusFr Gernot Erler SPD 8045 B, 8045 D Auswirkungen der SchlechtwettergeldNachfolgeregelung auf den Arbeitsmarkt bzw. die Finanzlage der Bundesanstalt für Arbeit; Sicherstellung der Anwendung MdlAnfr 20, 21 Peter Dreßen SPD Antw PStSekr Horst Günther BMA 8046 C, 8046 D ZusFr Peter Dreßen SPD 8046 C ZusFr Konrad Gilges SPD . . . . 8048 A, 8049 B ZusFr Horst Kubatschka SPD 8048 C ZusFr Leyla Onur SPD 8048 D ZusFr Annette Faße SPD 8049 A ZusFr Jürgen Koppelin F.D.P 8049 A Abbau von Überstunden angesichts des erneuten Anstiegs der Arbeitslosigkeit MdlAnfr 24, 25 Doris Barnett SPD Antw PStSekr Horst Günther BMA . . 8049 D ZusFr Doris Barnett SPD 8050 A ZusFr Konrad Gilges SPD 8050 C ZusFr Peter Dreßen SPD 8051 A ZusFr Siegfried Hornung CDU/CSU . 8051 C Gewährleistung einer ausreichenden Sicherheitsvorsorge an der deutschen Küste im Hinblick auf einen evtl. Tankerunfall MdlAnfr 29 Gila Altmann (Aurich) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Antw PStSekr Johannes Nitsch BMV . 8052 A ZusFr Gila Altmann (Aurich) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 8052 C ZusFr Annette Faße SPD 8053 A ZusFr Konrad Kunick SPD 8053 B Regelung für einen Anlauf deutscher Häfen nur durch mit Doppelrumpf ausgestattete Tanker MdlAnfr 30 Gila Altmann (Aurich) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Antw PStSekr Johannes Nitsch BMV . 8053 C ZusFr Gila Altmann (Aurich) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 8053 D ZusFr Konrad Kunick SPD 8054 B ZusFr Annette Faße SPD 8054 C Gesundheitsgefährdung durch die von „Home-Handies" ausgehende gepulste Strahlung MdlAnfr 54 Horst Kubatschka SPD Antw PStSekr Walter Hirche BMU . . 8055 A ZusFr Horst Kubatschka SPD 8055 B Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bundesregierung zur Situation im Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge 8055 C Amke Dietert-Scheuer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 8055 C Dietmar Schlee CDU/CSU 8056 C Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast SPD . . 8057 B Cornelia Schmalz-Jacobsen F.D.P. . . 8058 A Eduard Lintner, Parl. Staatssekretär BMI 8058 D Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 8059 D Hans-Otto Wilhelm (Mainz) CDU/CSU 8061 A Fritz Rudolf Körper SPD 8062 B Nächste Sitzung 8063 A Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 8065* A Anlage 2 Genom-Forschung in Deutschland seit 1990; Mittel und beteiligte Industrieunternehmen MdlAnfr 2, 3 - Drs 13/3934 - Wolf-Michael Catenhusen SPD SchrAntw PStSekr'in Cornelia Yzer BMBF 8065* D Anlage 3 Sicherung der Überlebensfähigkeit der Mecklenburger Hochseefischerei durch Quotierung der Freifangzone in der Irminger See (südwestlich von Island) ab 1997 MdlAnfr 7, 8 - Drs 13/3934 - Günter Marten CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wolfgang Gröbl BML . 8066* A Anlage 4 Zwangsräumung von Dörfern der alevitischen Glaubensgemeinschaft durch türkische Sicherheitskräfte MdlAnfr 10 - Drs 13/3934 - Cem Özdemir BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN SchrAntw StMin Helmut Schäfer AA . . 8066' D Anlage 5 Finanzieller Ausgleich für die benachteiligten Zusatzversorgungsempfänger der VBL MdlAnfr 13 - Drs 13/3934 - Dr. Egon Jüttner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Eduard Lintner BMI . 8067* A Anlage 6 Tarifverhandlungen zum ArbeitnehmerEntsendegesetz; Verabschiedung der Entsenderichtlinie MdlAnfr 16, 17 - Drs 13/3934 - Hans Büttner (Ingolstadt) SPD SchrAntw PStSekr Horst Günther BMA . 8067* B Anlage 7 Auswirkungen des Einsatzes der arbeitsmarktpolitischen Instrumente im Vergleich zum Vorjahr; Rückführung der Arbeitsmarktpolitik in den neuen Bundesländern auf Westniveau MdlAnfr 18, 19 - Drs 13/3934 - Adolf Ostertag SPD SchrAntw PStSekr Horst Günther BMA . 8067* C Anlage 8 Ausgestaltung der vom Deutsch-Tschechischen Jugendrat für 1996 vereinbarten Jugendaustauschprogramme MdlAnfr 26 - Drs 13/3934 - Dr. Egon Jüttner CDU/CSU SchrAntw PStSekr'in Gertrud Dempwolf BMFSFJ 8068* A Anlage 9 Teilnehmer an der Vorbereitungskonferenz der EU am 25. und 26. April 1996 in Straßbourg für die Weltkonferenz gegen kommerzielle sexuelle Ausbeutung von Kindern vom 27. bis 31. August 1996 in Stockholm MdlAnfr 27, 28 - Drs 13/3934 - Antje-Marie Steen SPD SchrAntw PStSekr'in Gertrud Dempwolf BMFSFJ 8068* D Anlage 10 Einlauf- und Fahrverbote für Einhüllentanker, vor allem in der Nordsee; Durchfahrtverbote für Schiffe mit nicht den internationalen Anforderungen entsprechenden Versicherungen MdlAnfr 31, 32 - Drs 13/3934 - Dietmar Schütz (Oldenburg) SPD SchrAntw PStSekr Johannes Nitsch BMV 8069* B Anlage 11 Finanzierung der Schnellbahnverbindung Paris - Ostfrankreich - Südwestdeutschland (POS); Zuschüsse aus Haushaltsmitteln der EU MdlAnfr 33, 34 - Drs 13/3934 - Klaus Dieter Reichardt (Mannheim) CDU/ CSU SchrAntw PStSekr Johannes Nitsch BMV 8069* D Anlage 12 Eisenbahnkonzeption für Berlin: Wirtschaftlichkeitsberechnung MdlAnfr 35, 36 - Drs 13/3934 - Dr. Winfried Wolf PDS SchrAntw PStSekr Johannes Nitsch BMV 8070* A Anlage 13 Umfang des Luftfrachtaufkommens beim Flughafen Köln/Bonn; konkurrierende Flughäfen beim Standortwettbewerb MdlAnfr 37, 38 - Drs 13/3934 - Horst Friedrich F.D.P. SchrAntw PStSekr Johannes Nitsch BMV 8070* C Anlage 14 Möglichkeiten des Bundes zur Einflußnahme auf die unternehmerischen Entscheidungen zum Konrad-Adenauer-Flughafen in Köln/Bonn MdlAnfr 39, 40 - Drs 13/3934 - Jörg van Essen F.D.P. SchrAntw PStSekr Johannes Nitsch BMV 8070* D Anlage 15 Gründe für die Verlagerung des europäischen Frachtumschlagplatzes der Firma TNT nach Lüttich; Auswirkungen auf den Standort Köln/Bonn MdlAnfr 41, 42 - Drs 13/3934 -Dr. Guido Westerwelle F.D.P. SchrAntw PStSekr Johannes Nitsch BMV 8071* A Anlage 16 Verringerung der Fluglärmbelastung im Bereich des Flughafens Köln/Bonn; differenziertere Unterteilung der Lärmschutzklassen bei Flugzeugen MdlAnfr 43, 44 - Drs 13/3934 - Paul K. Friedhoff F.D.P. SchrAntw PStSekr Johannes Nitsch BMV 8071* D Anlage 17 Verhinderung der Verlagerung weiterer Luftfrachtunternehmen aus dem Raum Köln/Bonn, z. B. durch verbesserte Verkehrsanbindungen an den Konrad-Adenauer-Flughafen MdlAnfr 45, 46 - Drs 13/3934 - Roland Kohn F.D.P. SchrAntw PStSekr Johannes Nitsch BMV 8072* B Anlage 18 Nachtflugbeschränkungen am KonradAdenauer-Flughafen; Einführung einer sog. Kernruhezeit MdlAnfr 47, 48 - Drs 13/3934 - Ina Albowitz F.D.P. SchrAntw PStSekr Johannes Nitsch BMV 8072* D Anlage 19 Kosten einer Umrüstung der klimatisierten Eisenbahnwagen und Reisebusse gemäß FCKW-Halon-Verbotsverordnung; Verbot der Einreise nicht umgerüsteter Verkehrsmittel nach Ablauf der Übergangsfrist 1998 MdlAnfr 49, 50 - Drs 13/3934 - Dr. Olaf Feldmann F.D.P. SchrAntw PStSekr Walter Hirche BMU . 8073* B Anlage 20 Sicherheit der im Endlager Morsleben befindlichen Europiumstäbe und der Lagerung in Sachsen-Anhalt; Konditionierung der Europiumstäbe MdlAnfr 51, 52 - Drs 13/3934 - Wolfgang Behrendt SPD SchrAntw PStSekr Walter Hirche BMU . 8074* A 91. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 6. März 1996 Beginn: 13.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordneter) entschuldigt bis einschließlich Antretter, Robert SPD 6. 3. 96 ** Belle, Meinrad CDU/CSU 6. 3. 96 Dr. Böhmer, Maria CDU/CSU 6. 3. 96 Büttner (Ingolstadt), SPD 6. 3. 96 Hans Büttner (Schönebeck), CDU/CSU 6. 3. 96 Hartmut Fischer (Berlin), Andrea BÜNDNIS 6. 3. 96 90/DIE GRÜNEN Fischer (Frankfurt), BÜNDNIS 6. 3. 96 Joseph 90/DIE GRÜNEN Fuhrmann, Arne SPD 6. 3. 96 Dr. Geißler, Heiner CDU/CSU 6. 3. 96 Dr. Gysi, Gregor PDS 6. 3. 96 Haack (Extertal), SPD 6. 3. 96 * Karl Hermann Hanewinckel, Christel SPD 6. 3. 96 Hasselfeldt, Gerda CDU/CSU 6. 3. 96 Holzhüter, Ingrid SPD 6. 3. 96 Ibrügger, Lothar SPD 6. 3. 96 Keller, Peter CDU/CSU 6. 3. 96 * Kohn, Roland F.D.P. 6. 3. 96 Kraus, Rudolf CDU/CSU 6. 3. 96 Lamers, Karl CDU/CSU 6. 3. 96 Lederer, Andrea PDS 6. 3. 96 Dr. Leonhard, Elke SPD 6. 3. 96 Pfeiffer, Angelika CDU/CSU 6. 3. 96 Dr. Probst, Albert CDU/CSU 6. 3. 96 * Schultz (Everswinkel), SPD 6. 3. 96 Reinhard Schumann, Ilse SPD 6. 3. 96 Sebastian, Wilhelm-Josef CDU/CSU 6. 3. 96 Simm, Erika SPD 6. 3. 96 Dr. Sperling, Dietrich SPD 6. 3. 96 Dr. Stoltenberg, Gerhard CDU/CSU 6. 3. 96 Dr. Thalheim, Gerald SPD 6. 3. 96 Dr. Tiemann, Susanne CDU/CSU 6. 3. 96 Tippach, Steffen PDS 6. 3. 96 Vogt (Düren), Wolfgang CDU/CSU 6. 3. 96 Abgeordneter) entschuldigt bis einschließlich Welt, Jochen SPD 6. 3. 96 Wettig-Danielmeier, SPD 6. 3. 96 Inge Wohlleben, Verena SPD 6. 3. 96 Wolf (Frankfurt), BÜNDNIS 6. 3. 96 Margareta 90/DIE GRÜNEN Zierer, Benno CDU/CSU 6. 3. 96 * * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Antwort der Parl. Staatssekretärin Cornelia Yzer auf die Fragen des Abgeordneten Wolf-Michael Catenhusen (SPD) (Drucksache 13/3934 Frage 2 und 3): Welche Mittel der Projektfinanzierung und der industriellen Förderung wurden und werden vom Bundesministerium für Forschung und Technologie bzw. vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie in den Jahren 1990 bis 1996 für die Erforschung der menschlichen Erbanlagen bereitgestellt, und welche Mittel sind in der mittelfristigen Planung für die Jahre 1997 bis 1999 veranschlagt? Welche Industrieunternehmen aus Deutschland und anderen Ländern haben bislang an vom Bundesministerium für Forschung und Technologie geführten Projekten der Genom-Forschung teilgenommen bzw. haben sich an Vorschlägen für Forschungsprojekte beteiligt? Zu Frage 2: Mit Mitteln des BMBF und des früheren BMFT (insgesamt ca. 26 Millionen DM) wurde von 1990 bis 1995 der DFG-Schwerpunkt „Analyse des menschlichen Genoms mit molekularbiologischen Methoden" finanziert. Im Rahmen dieses Schwerpunkts wurden ausschließlich akademische Forschergruppen gefördert. Seit Juni 1995 ist die Ausschreibung zum Forschungs- und Förderkonzept „Humangenomforschung" des BMBF wirksam. 1995 und 1996 sind im Rahmen dieses Konzepts ca. 44 Millionen DM für die Projektförderung vorgesehen. Im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung 1997 bis 1999 sind insgesamt 130 Millionen DM für diese Fördermaßnahme veranschlagt. 8066* Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 6. März 1996 Zu Frage 3: An der Ausschreibung zum Forschungs- und Förderkonzept „Humangenomforschung" des BMBF haben sich 5 deutsche Unternehmen beteiligt. Die Anträge dieser Unternehmen auf Förderung befinden sich im Stadium der Begutachtung und unterliegen daher - wie alle anderen Anträge auch - der Vertraulichkeit. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wolfgang Gröbl auf die Fragen des Abgeordneten Günter Marten (CDU/CSU) Drucksache 13/3934 Fragen 7 und 8): Was beabsichtigt die Bundesregierung zu tun, um angesichts der Fangquotenverteilung zwischen den deutschen Hochseefischereiunternehmen, die wirtschaftliche Überlebensfähigkeit der Mecklenburger Hochseefischerei zu sichern? Wie reagiert die Bundesregierung auf Überlegungen, die bislang von den Mecklenburger Hochseefischern genutzte Freifangzone in der Irminger See südwestlich von Island ab 1997 ebenfalls zu quotieren und damit den Rostocker Fischern, die mangels ausreichender Quoten für den lukrativen Kabeljau- und Heilbuttfang sich auf den in der Irminger See vorkommenden Rotbarsch geradezu spezialisiert haben, ein wichtiges wirtschaftliches Standbein zu nehmen? Zu Frage 7: Im Rahmen der Gemeinsamen Fischereipolitik der Europäischen Union verfügt die deutsche Hochseefischerei über Fangquoten im Nordatlantik, insbesondere in den westbritischen Gewässern, vor Grönland, Nord-Norwegen, Spitzbergen, den Färöern, Island und im Regelungsbereich der Fischereikommission für den Nordwest-Atlatnik (NAFO). Die Quoten in diesen Gebieten sind in der Anlage im einzelnen aufgeführt. Zusätzlich bestehen derzeit noch ungeregelte Fangmöglichkeiten auf ozeanischen Rotbarsch im internationalen Gewässer der Irminger See. Auf diesen Bestand hat die Mecklenburger Hochseefischerei eine erfolgreiche Fischerei entwickelt. Im Jahre 1995 betrug der Fang etwa 18 000 t. Die Bundesregierung hat Verständnis dafür, daß die Mecklenburger Hochseefischerei GmbH zur Absicherung ihrer Wirtschaftlichkeit die besondere Abhängigkeit von einer Fischart, dem Rotbarsch, und von einem Fanggebiet, der Irminger See, verringern möchte. Das Seefischereigesetz legt für die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung den Rahmen für die Fangquotenverteilung unter den derzeit vier deutschen Hochseefischereiunternehmen fest (Mecklenburger Hochseefischerei GmbH, Deutsche Fischfang-Union GmbH & Co. KG, Firma Doggerbank Seefischerei GmbH, Firma Hartmann). Dies geschieht in enger Abstimmung mit den betroffenen Fischereibetrieben. Es bleibt zu hoffen, daß sich diese Betriebe einigen können, damit wie in den bisherigen Jahren die Quotenaufteilung einvernehmlich auf Vorschlag der Fischwirtschaft durch die Bundesanstalt entschieden werden kann (siehe Tabelle Seite 8075). Zu Frage 8: Die Fischereikommission für den Nordost-Atlantik (NEAFC), der die Europäische Union, Island, Dänemark (für Grönland und die Färöer), Rußland, Polen, Schweden und Bulgarien als Mitglieder angehören, strebt erstmalig die Festsetzung einer Gesamtfangmenge für ozeanischen Rotbarsch an. Hintergrund ist die dramatische Zunahme des fischereilichen Drucks auf den Rotbarsch-Bestand. Angesichts der sehr langsamen Reproduktion von Rotbarsch (Geschlechtsreife erst nach etwa 15 Jahren) besteht nach Auffassung des Internationalen Rates für Meeresforschung eine begründete Gefahr, daß der Bestand ohne Festsetzung einer Gesamtfangmenge ernstlichen Schaden nehmen würde. Die Verhandlungen über die Festsetzung einer Gesamtfangmenge konnten auf der Jahrestagung der NEAFC im November 1995 nicht abgeschlossen werden. Noch vor Beginn der neuen Fangsaison im April soll im März 1996 eine Sondersitzung zu entsprechenden Regelungen führen. Die Bundesregierung steht in engem Kontakt in allen diesen anstehenden Fragen mit der Mecklenburger Hochseefischerei GmbH. Vertreter dieses Betriebes haben teilweise als Beobachter an den vorbereitenden Sitzungen der NEAFC teilgenommen. Sowohl die Bundesregierung wie auch die Vertreter der Mecklenburger Hochseefischerei GmbH halten die Festsetzung einer Gesamtfangmenge und ihre Aufteilung trotz der drohenden Beschränkungen zum jetzigen Zeitpunkt für die richtige Maßnahme. Damit soll die Existenzgrundlage der Mecklenburger Hochseefischerei GmbH auch mittel- und langfristig gesichert werden. Über den Fortgang der Verhandlungen in der NEAFC werde ich Sie gerne unterrichten. Anlage 4 Antwort des Staatsministers Helmut Schäfer auf die Frage des Abgeordneten Cem Özdemir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 13/3934 Frage 10): Ist der Bundesregierung bekannt, daß in der Türkei in der Region Sivas Dörfer von Angehörigen der alevitischen Glaubensgemeinschaft von türkischen Sicherheitskräften unter dem Vorwand der Terrorismusbekämpfung zwangsgeräumt werden, und welche Schlußfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus? Der Bundesregierung ist bekannt, daß ein sozialdemokratischer Abgeordneter von Sivas Anfang Februar in der türkischen Nationalversammlung den Vorwurf erhoben hat, die türkischen Sicherheitskräfte hätten Dörfer der alevitischen Glaubensgemeinschaft unter dem Vorwand der Terrorismusbekämpfung geräumt. Der Gouverneur von Sivas bestreitet die Vorwürfe. Das Problem sei durch die Be- Deutscher Bundestag - 13. Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 6. März 1996 8067* reinigung der Katastereintragung bereits seit längerem verlassener Dörfer entstanden. Die Deutsche Botschaft in Ankara hat bereits Mitte Februar über die Vorgänge berichtet und auf die Probleme aufmerksam gemacht. Solange jedoch der Sachverhalt nicht eindeutig geklärt ist, möchte die Bundesregierung hieraus keine Schlußfolgerung ziehen. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Frage des Abgeordneten Dr. Egon Jüttner (CDU/ CSU) (Drucksache 13/3934 Frage 13): Was unternimmt die Bundesregierung, damit die im Vergleich zu den Beamtenpensionären sowie den aktiven Angestellten und Lohnempfängern des öffentlichen Dienstes benachteiligten Zusatzversorgungsempfänger einen finanziellen Ausgleich erhalten? Die Bundesregierung geht davon aus, daß sich die Frage auf die Nettobegrenzung der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst bezieht. Die Nettobegrenzung der Zusatzversorgung ist tarifvertraglich vereinbart und mit der 19. Satzungsänderung der VBL zum 1. Januar 1985 eingeführt worden. Sie dient dem Abbau einer damals - gerade im Vergleich zu den aktiven Arbeitnehmern und zu den Pensionären - bestehenden relativen Überversorgung. Die Tarifvertragsparteien haben sich dafür entschieden, daß mittels fiktiver Abzüge (Steuern und Sozialabgaben) ein fiktives Nettoarbeitsentgelt berechnet wird. Diese Regelungen sind seit Jahren höchstrichterlich überprüft und auch vom Bundesverfassungsgericht als rechtmäßig bestätigt worden. Beim Abschluß von Tarifverträgen haben die Tarifvertragsparteien ganz allgemein - so auch hier - weitgehenden Gestaltungsspielraum. Sie haben das System der Nettobegrenzung erst in diesem Jahr erneut bestätigt. Eine durchgängige Benachteiligung der Zusatzversorgungsempfänger läßt sich nicht feststellen. Allein daraus, daß andere als die vereinbarten Regelungen für einzelne Personen oder Personengruppen günstiger erscheinen, ergibt sich noch keine Notwendigkeit, daß die Tarifvertragsparteien eine Rechtsänderung vornehmen. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Horst Günther auf die Fragen des Abgeordneten Hans Büttner (Ingolstadt) (SPD) (Drucksache 13/3934 Fragen 16 und 17): Wie gedenkt die Bundesregierung zu reagieren, wenn sich angesichts der bisherigen Verhandlungen der Tarifparteien über einen Tarifvertrag zum Entsendegesetz die Gefahr verstärken sollte, daß durch das Verhalten der Arbeitgeber die Umsetzung des Gesetzes verzögert wird und weitere Arbeitsplätze in Gefahr geraten? Setzt sich die Bundesregierung dafür ein, daß der neue Vorschlag für eine Entsenderichtlinie, den die italienische Präsidentschaft eingebracht hat, im Ministerrat zügig verabschiedet und der Deutsche Bundestag entsprechend der verfassungsmäßigen Vorgaben an dem Verfahren beteiligt wird? Die Bundesregierung sieht derzeit keine Veranlassung an einem Tarifabschluß zu zweifeln. Ihre zweite Frage beantworte ich mit ja. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Horst Günther auf die Fragen des Abgeordneten Adolf Ostertag (SPD) (Drucksache 13/3934 Fragen 18 und 19): Wie hat sich der Einsatz der arbeitsmarktpolitischen Instrumente im Vergleich zum Vorjahr entwickelt, und welche Auswirkung auf den Arbeitsmarkt ergeben sich daraus angesichts der Tatsache, daß in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst derzeit Entlassungen diese Neueinstellungen weit überwiegen? Wie verträgt sich die Ankündigung des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung, Norbert Blüm, die Arbeitsmarktpolitik in den neuen Ländern auf das Westniveau zurückzuführen, mit der Tatsache, daß die neuen Länder von einem sich selbst tragenden Wirtschaftswachstum noch weit entfernt sind? Zu Frage 18: Der Einsatz der arbeitsmarktpolitischen Instrumente erfolgte im Westen im Januar 1996 im Vergleich zum Vorjahr auf einem annähernd gleich hohen Niveau. Im Osten war der Einsatz der arbeitsmarktpolitischen Instrumente demgegenüber rückläufig, was im wesentlichen auf den Rückgang der Vorruhestandsleistungen und der Maßnahmen der produktiven Arbeitsförderung nach § 249h zurückzuführen ist. Da aber 1996 für die aktive Arbeitsmarktpolitik Mittel in einem annähernd gleichen Volumen wie 1995 zur Verfügung stehen, wird der Einsatz der arbeitsmarktpolitischen Instrumente im Jahresverlauf in etwa das gleiche Niveau wie 1995 erreichen. Im übrigen geht die Bundesregierung nicht davon aus, daß das Arbeitsplatzdefizit auf dem zweiten Arbeitsmarkt ausgeglichen werden kann. Hierfür ist ein ganzes Maßnahmebündel erforderlich. Die Bundesregierung hat dies mit dem „Aktionsprogramm für mehr Wachstum und Beschäftigung" vorgelegt. Vor allem sind aber auch die Sozialpartner aufgefordert, Maßnahmen zum Ausgleich des Arbeitsplatzdefizits zu ergreifen. Mit dem „Bündnis für Arbeit" sind die Weichen hierfür gestellt. Zu Frage 19: Die arbeitsmarktpolitischen Instrumente sind insbesondere darauf gerichtet, die Eingliederungschancen von Arbeitslosen in den regulären Arbeitsmarkt zu verbessern. Eine Fortführung der extrem hohen 8068' Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 6. März 1996 Arbeitsförderung, wie sie nach der Vereinigung in den neuen Bundesländern richtig und notwendig war, läßt sich nicht rechtfertigen, wenn die Teilnehmer danach in großer Zahl wieder arbeitslos werden. Die damit verbundene Kostenbelastung führt gesamtwirtschaftlich zu einer Einschränkung der Nachfrage nach Arbeitskräften. Außerdem kann in erheblichem Umfang arbeitsmarktpolitisch geförderte Beschäftigung das Entstehen und den Erhalt wettbewerbsfähiger Arbeitsplätze gefährden. Die Politik der Bundesregierung ist deshalb vornehmlich darauf ausgerichtet, die Rahmenbedingungen für die Wirtschaft und damit den regulären Arbeitsmarkt zu verbessern. Die schrittweise Heranführung der arbeitsmarktpolitischen Leistungen in den neuen Ländern an den Umfang in den alten Ländern muß weiter erfolgen. Im Jahre 1996 kamen in den neuen Ländern 43 und in den alten Ländern 14 Maßnahmen auf 100 Arbeitslose. Anlage 8 Antwort der Parl. Staatssekretärin Gertrud Dempwolf auf die Frage des Abgeordneten Dr. Egon Jüttner (CDU/ CSU) (Drucksache 13/3934 Frage 26): Wie werden die in Nürnberg vom Deutsch-Tschechischen Jugendrat für 1996 vereinbarten Jugendaustauschprogramme im einzelnen ausgestaltet sein, und an welchen Orten finden sie statt? Aufgrund des Subsidiaritätsprinzips und der Autonomie der Träger internationaler Programme obliegt es den Trägerorganisationen selbst, die inhaltliche Ausgestaltung der Programme zu bestimmen. Selbstverständlich sind die Programme nach den Tätigkeitsbereichen und dem Bedarf des deutschen wie des tschechischen Partners ausgerichtet. In der Regel handelt es sich bei den aus dem Sonderprogramm deutsch-tschechischer Jugendaustausch geförderten Maßnahmen um solche aus der kulturellen und politischen Jugendbildung, um Workcamps und um Fortbildungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Jugendhilfe. Aktuelle Themen wie die Ökologie spielen ebenso eine Rolle wie die Auseinandersetzung mit der deutsch-tschechischen Geschichte. Die aus dem Sonderprogramm geförderten Trägerorganisationen haben folgende Veranstaltungsorte angegeben: AFS Interkulturelle Begegnungen Prag Aktionsgemeinschaft Dienst für den Frieden Weigendorf Luze, Decin Olomouc Terezin Travna Arbeiterwohlfahrt Bundesjugendwerk Breitenbrunn Nejdek AKSB - Verein zur Förderung katholisch-sozialer Bildungswerke Waldmünchen Malina/Prag Großkrotzenburg Dresden, Berlin Odernheim Bund Deutscher Pfadfinderinnen und Pfadfinder Bockhorn Deutsches Jugendherbergswerk Taltitz Sloup v. Cechach Lichtenstein Kamenice Deutscher Bundesjugendring Prag Europäische Staatsbürgerakademie Cursdorf Gustav- Stresemann-Institut Bonn Prag Internationaler Arbeitskreis Sonnenberg St. Andreasberg Ostakademie Königstein Magdeburg Solidaritätsjugend Deutschlands Bayern Service Civil International Bonn Die Bundesländer haben folgende Veranstaltungsorte angegeben: Zollalbernkreis Gauting Hilchenbach Meißen Chemnitz Hohen-Ernstthal Böhmen Anlage 9 Antwort der Parl. Staatssekretärin Gertrud Dempwolf auf die Fragen der Abgeordneten Antje-Marie Steen (SPD) (Drucksache 13/3934 Fragen 27 und 28): Wie beteiligt sich die Bundesregierung an der Vorbereitungskonferenz der EU am 25. und 26. April 1996 in Straßburg für die Weltkonferenz gegen kommerzielle sexuelle Ausbeutung von Kindern, die in der Zeit vom 27. bis 31. August 1996 in Stockholm stattfindet? Wer wird an dieser Vorbereitungsrunde von seiten der Bundesregierung teilnehmen, bzw. sind Mitglieder des Bundestages als Teilnehmerinnen und Teilnehmer dazu eingeladen worden? Zu Frage 27: Die Bundesregierung weist erneut darauf hin, daß sie im Kindersextourismus eine der schlimmsten Formen der Ausbeutung sozialer Not gegenüber den Schwächsten einer Gesellschaft sieht. Sie hält es daher für notwendig, auf den Gebieten der Gesetzgebung, der Durchführung von Gesetzen, der Präven- Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 6. März 1996 8069* tion und der internationalen Zusammenarbeit die notwendigen Maßnahmen zu einer Bekämpfung des sexuellen Mißbrauchs von Kindern zu ergreifen. Konkret ist zu der Frage folgendes zu bemerken: Anläßlich eines Vorbereitungstreffens am 25./26. Januar 1996 in Genf kündigte das Vorbereitungskomitee des „World Congress against Commercial Sexual Exploitation of Children" an, für den 3./4. April 1996 zu einem regionalen Vorbereitungstreffen nach Straßburg einzuladen. Ein Einladungsschreiben liegt der Bundesregierung noch nicht vor. Die Bundesregierung geht aufgrund einer ihr bekannten Vorankündigung der Veranstalter davon aus, daß das Vorbereitungstreffen für die europäische Region in Straßburg der Diskussion eines im Entwurf bereits zirkulierten Konferenzdokuments („Draft Declaration and Action Guidelines") dienen soll. Die Teilnahme der Bundesregierung an dem regionalen Treffen in Straßburg ist daher auf Expertenebene konzipiert. Zu Frage 28: Die Bundesregierung geht nach dem bisherigen Vorbereitungsstand nicht davon aus, daß neben einer Teilnahme der erwähnten Experten eine Beteiligung von Parlamentariern vorgesehen ist. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Johannes Nitsch auf die Fragen des Abgeordneten Dietmar Schütz (Oldenburg) (SPD) (Drucksache 13/3934 Fragen 31 und 32): Welche nationalen und internationalen Instrumente existieren nach Auffassung der Bundesregierung, um zu verhindern, daß nicht mehr den heutigen Sicherheitsanforderungen entsprechende Einhüllen-Tanker, wie die „Sea Empress", weiterhin ökologisch sensible Küstenzonen befahren dürfen, und in welcher Form wird die Bundesregierung sich im Rahmen der EU und anderer internationaler Organisationen dafür einsetzen, daß Einlauf- und Fahrverbote für Einhüllen-Tanker vor allem in der Nordsee mit dem hochsensiblen Wattenmeer beschlossen werden? Welche Initiativen wird die Bundesregierung ergreifen, um die Haftungs- und Schadensersatzbedingungen dergestalt weiterzuentwickeln, daß Flaggenstaaten und Reeder stärkere Anreize in Richtung Sicherheitsverbesserungen und sicherheitstechnische Nachrüstungen ihrer Tankerflotte erhalten, und ist die Bundesregierung bereit, Einlauf- und Durchfahrtverbote für Schiffe zu verhängen, deren Versicherungen nicht den internationalen Anforderungen entsprechen? Zu Frage 31: Die von der Internationalen Seeschiffahrts-Organisation (IMO) erlassenen Vorschriften für Bau und Ausrüstung von Öltankern schreiben seit Juli 1993 für Neubauten die Doppelhüllenbauweise oder alternative Konstruktionen gleichwertiger Sicherheit vor. Für davor gebaute Tanker sind verschärfte Kontrollen eingeführt worden, und die Lebensdauer ist beschränkt worden (bei Ablieferung vor 1982 25 Jahre, bei Ablieferung danach 30 Jahre). Zur Abwehr von Gefahren für die Meeresumwelt in der Nordsee einschließlich des besonders gefährdeten Wattenmeeres setzt die Bundesregierung auf ihr bewährtes Sicherheitskonzept, welches im Lichte der schwerwiegenden Schiffsunfälle der jüngsten Zeit gründlich überprüft und weiter fortentwickelt worden ist. Hierzu wird auf den Bericht der Bundesregierung über Maßnahmen zur Verbesserung der Schiffssicherheit und der Gefahrguttransporte auf See (BT-Drucksache 13/1279) verwiesen. Im Hinblick auf den Unfall des liberianischen Tankers „Sea Empress" besonders hervorzuheben ist die seit 1. Januar 1995 verbindlich vorgeschriebene Benutzung des in rd. 50 km vor der deutschen Nordseeküste verlaufenden Tiefwasserweges für Fahrzeuge ab 5 000 BRZ mit gefährlicher oder umweltschädlicher Ladung und die durch Verordnung vom 23. August 1994 festgelegten Bedingungen für das Anlaufen der inneren Gewässer der Bundesrepublik Deutschland. Im Verein mit dem in der deutschen Bucht betriebenen weltweit größten zusammenhängenden und radargestützten Verkehrssicherungssystem sind hierdurch Schiffssicherheit und Meeresumweltschutz in diesem Gebiet weiter verbessert worden. Zu Frage 32: Am 30. Mai 1996 werden die im November 1992 in London verabschiedeten Protokolle zur Fortentwicklung des internationalen Haftungs- und Entschädigungssystems für Ölverschmutzungsschäden sowohl völkerrechtlich international als auch national für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft treten. Für ein Schiff von der Größe der „Sea Empress" (77 356 BRZ) erhöht sich damit der Haftungsbetrag des Reeders von bisher 10,3 Millionen Sonderziehungsrechten - SZR - (= ca. 22 Millionen DM) auf 33,4 Millionen SZR (= ca. 71,3 Millionen DM). Reicht dieser Betrag nicht zur vollen Entschädigung aller Schäden aus, so leistet der Internationale Entschädigungsfonds für Ölverschmutzungsschäden - IOPC-Fonds - statt bisher bis zur Höhe von 60 Millionen SZR (= ca. 130 Millionen DM) künftig bis zur Höhe von 135 Millionen SZR (= ca. 290 Millionen DM) Entschädigung. Das Internationale Ölhaftungsübereinkommen und das deutsche Ölschadengesetz verpflichten alle deutsche Häfen anlaufenden Öl-Tanker unabhängig davon, welche Flagge sie führen, eine Haftpflichtversicherung in der durch das Ölhaftungsübereinkommen vorgeschriebenen Höhe vorzuhalten und nachzuweisen. Gleiches gilt für Öl-Tankschiffe, die den Nord-Ostsee-Kanal befahren. Einhaltung und Überwachung der Versicherungspflicht für Tankschiffe sind gewährleistet. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Johannes Nitsch auf die Fragen des Abgeordneten Klaus Dieter Reichardt (Mannheim) (CDU/CSU) (Drucksache 13/3934 Fragen 33 und 34): Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, daß die Schnellbahnverbindung Paris-Ostfrankreich-Südwestdeutschland (POS) aufgrund von Schwierigkeiten bei der Finanzierung auf französischer Seite oder durch eine Nichtgewährung europäischer Mittel gefährdet werden könnte? In welcher Höhe erwartet die Bundesregierung eine Bezuschussung des Projektes aus Haushaltsmitteln der EU, sowohl für den deutschen als auch für den französischen Teil dieser Strecke? Zu Frage 33: Nein. Ergebnisse von Verhandlungen der französischen Regierung mit der Kommission sind der Bundesregierung nicht bekannt. Zu Frage 34: Für die deutschen Abschnitte wird die Bundesregierung insgesamt ca. 50 Millionen ECU Zuschuß der Europäischen Union beantragen. Dies entspräche der Höchstfördersumme, die bei maximal 10 % der Baukosten liegt. Die französische Regierung erwartet einen Zuschuß zur Neubaustrecke von 530 Millionen ECU. Über die Vergabe in Tranchen wird jährlich entschieden. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Johannes Nitsch auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Winfried Wolf (PDS) (Drucksache 13/3934 Fragen 35 und 36): Wurde vom Bundesministerium für Verkehr eine Studie über Planung, Auswirkungen und Realisierbarkeit der Eisenbahnkonzeption für Berlin erstellt oder in Auftrag gegeben, und wenn ja, ist diese öffentlich zugänglich? Mit welchen Annahmen und mit welchen Varianten erfolgte die Wirtschaftlichkeitsberechnung im Planfeststellungsverfahren Verkehrsanlagen Zentraler Bereich von Berlin? Zu Frage 35: Zur Eisenbahnkonzeption Berlin (Pilzkonzept) mit der Variante Lehrter Bahnhof unter Zurückstellung des Ausbaus des südlichen Berliner Innenrings wurden vom Berliner Senat und der damaligen Deutschen Reichsbahn entsprechende Planungsunterlagen dem Bundesministerium für Verkehr zur Verfügung gestellt. Nach erfolgter Prüfung dieser Unterlagen unter Hinzuziehung von externen Gutachtern wurde die vorgeschlagene Entscheidung des Berliner Senats und der damaligen DR vorbehaltlich des Nachweises der Wirtschaftlichkeit befürwortet und in den Vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans 1992 aufgenommen. Zu Frage 36: Für das Planfeststellungsverfahren wurde keine gesonderte Wirtschaftlichkeitsberechnung durchgeführt. Grundlage für die Verkehrsanlagen im zentralen Bereich bildeten die Ergebnisse der Wirtschaftlichkeitsberechnungen zur Eisenbahnkonzeption Berlin nach der standardisierten Methode zur Bewertung von Investitionen von Eisenbahnknoten, die im Auftrage des Bundesministeriums für Verkehr entwickelt wurde. Das Vorhaben Eisenbahnkonzeption Berlin erreichte dabei ein Nutzen/Kosten-Verhältnis von 1,7. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Johannes Nitsch auf die Fragen des Abgeordneten Horst Friedrich (F.D.P.) (Drucksache 13/3934 Fragen 37 und 38): Welche verkehrspolitische Bedeutung hat der KonradAdenauer-Flughafen für das Luftfracht-Transportaufkommen in Deutschland und für das Personenverkehrsaufkommen im Flugverkehr, und welche nationalen und europäischen Flughäfen stehen im Standortwettbewerb mit dem Konrad-Adenauer-Flughafen sowohl im Fracht- als auch im Personenverkehr? Wie groß ist das Luftfrachtaufkommen in Köln/Bonn im Verhältnis zum Personenbeförderungsaufkommen? Zu Frage 37: Der Flughafen Köln/Bonn-Konrad Adenauer hat 1995 das zweitgrößte Luftfrachtaufkommen Deutschlands gehabt. Im Personen-Transportaufkommen nimmt der Flughafen den siebten Rang ein (nach Frankfurt, Düsseldorf, München, Berlin, Hamburg und Stuttgart). Im nationalen Wettbewerb stehen im Personentransport Düsseldorf, im Frachtbereich Frankfurt. Beide Flughäfen sind aber kurz vor der Grenze ihrer Kapazität, so daß der Flughafen Köln/Bonn die weitergehenden Entwicklungschancen bietet. Im internationalen Wettbewerb stehen die Flughäfen Maastricht und Amsterdam in den Niederlanden, Lüttich und Brüssel in Belgien, Luxemburg und in Frankreich Straßburg sowie in geringerem Maße die drei Pariser Flughäfen. Zu Frage 38: Das Luftfrachtaufkommen betrug 1995 281 271 t sowie 31 649 t Luftpost. Das Passagieraufkommen betrug 4,8 Millionen. Demzufolge liegt Köln/Bonn unter den deutschen Flughäfen bei der Fracht an zweiter Stelle und bei der Passagierbeförderung an siebter Stelle. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Johannes Nitsch auf die Fragen des Abgeordneten Jörg van Essen (F.D.P.) (Drucksache 13/3934 Fragen 39 und 40): Wie ist der Bund am Konrad-Adenauer-Flughafen beteiligt, und welche Einflußmöglichkeiten hat er auf die unternehmerischen Entscheidungen im Flughafenbereich? In welcher Weise wurden diese Einflußmöglichkeiten bisher genutzt? Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 6. März 1996 8071* Zu Frage 39: Der Bund ist als Minderheitsgesellschafter an der Flughafen Köln/Bonn GmbH (FKB) mit 30,94 Prozent beteiligt. Im Rahmen der Möglichkeiten, die das GmbHG und die Satzung der FKB zulassen, wird auf die unternehmerischen Entscheidungen, soweit nötig, Einfluß genommen. Zu Frage 40: Der Einfluß wurde über Aufsichtsrat bzw. Gesellschafterversammlung genutzt. Hierbei wurden die haushaltsrechtlichen Vorschriften beachtet. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Johannes Nitsch auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Guido Westewelle (F.D.P.) (Drucksache 13/3934 Fragen 41 und 42): Wie reagiert die Bundesregierung auf die Verlagerung des europäischen Frachtumschlagplatzes der Firma TNT nach Lüttich im Hinblick auf die wirtschaftliche Zukunft des Flughafens und die Veräußerbarkeit der Bundesanteile an der Flughafengesellschaft? Welche Umstände kennt die Bundesregierung, die zur Entscheidung der Firma TNT geführt haben, ihren Standort Lüttich zu verlagern, und welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen bzw. gedenkt sie zu ergreifen, um die Firma am Standort Köln/Bonn zu halten? Zu Frage 41: Zwischen der Bundesregierung und dem Land Nordrhein-Westfalen besteht Einigkeit darüber, den Nachtflugbetrieb der Frachtexpreßdienste und die damit verbundenen Arbeitsplätze zu erhalten, aber auf leise Flugzeuge der sogenannten BMV-Bonusliste zu beschränken. Für den bestehenden Verkehr soll es eine Übergangsregelung geben. Mit Rücksicht auf die notwendige Flexibilität der Flugdienste wird eine nächtliche Kernruhezeit einvernehmlich abgelehnt. Das Land Nordrhein-Westfalen hat eine Nachtflugregelung ab November 1996 in Vorbereitung. Der Bundesminister für Verkehr wird einer solchen Regelung zustimmen, die sowohl den Interessen der Frachtexpreßdienste als auch denen der Anwohner entgegenkommt. Die Bundesregierung vertraut darauf, daß die mit NRW vereinbarten Regelungen auch weiterhin Bestand haben und geht davon aus, daß die für die betriebliche Genehmigung des Flughafens verantwortliche Landesregierung die Einführung einer Ruhezeit nicht verfolgt. Für den Flughafen Köln/Bonn sind aus Sicht des Bundes die Voraussetzungen für eine Privatisierung im Grundsatz gegeben. Das Unternehmen ist wirtschaftlich konsolidiert und kann seine Entwicklung aus eigener Kraft bestreiten. Diese anläßlich der Kabinettbefassung am 28. November 1995 getroffene Aussage gilt auch noch nach dem angekündigten Weggang der Firma TNT. Sollte dieser Abwanderungstrend allerdings anhalten, könnte dies zu einer erheblichen Schwächung der FKB führen. Mögliche Folgewirkung hiervon wäre, daß die Privatisierung der FKB nicht, wie vorgesehen, realisiert werden könnte. Die Bundesregierung wird ihre Einflußmöglichkeiten über die Anteilseignervertreter in den Gremien der FKB nutzen und die Geschäftsführung in ihrem Bestreben unterstützen, damit der Flughafen Köln/ Bonn als Wirtschaftsfaktor dieser Region erhalten bleibt. Zu Frage 42: Nach Äußerung der Firma TNT begründet diese ihre Entscheidung zur Verlagerung der Frachtexpreßdienste nach Lüttich wesentlich mit der nach ihrer Ansicht offenen Diskussion über den Fortbestand des Nachtflugbetriebs am Flughafen Köln/Bonn sowie günstigeren wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Lüttich. Zwischen der Bundesregierung und dem Land Nordrhein-Westfalen besteht Einigkeit darüber, den Nachtflugbetrieb der Frachtexpreßdienste und die damit verbundenen Arbeitsplätze zu erhalten, aber auf leise Flugzeuge der sogenannten BMV-Bonusliste zu beschränken. Für den bestehenden Verkehr soll es eine Übergangsregelung geben. Mit Rücksicht auf die notwendige Flexibilität der Flugdienste wird eine nächtliche Kernruhezeit einvernehmlich abgelehnt. Das Land Nordrhein-Westfalen hat eine Nachtflugregelung ab November 1996 in Vorbereitung. Der Bundesminister für Verkehr wird einer solchen Regelung zustimmen, die sowohl den Interessen der Frachtexpreßdienste als auch denen der Anwohner entgegenkommt. Die Bundesregierung vertraut darauf, daß die mit NRW vereinbarten Regelungen auch weiterhin Bestand haben und geht davon aus, daß die für die betriebliche Genehmigung des Flughafens verantwortliche Landesregierung die Einführung einer Ruhezeit nicht verfolgt. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Johannes Nitsch auf die Fragen des Abgeordneten Paul K. Friedhoff (F.D.P.) (Drucksache 13/3934 Fragen 43 und 44): Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, durch Maßnahmen der Flugsicherung und der Flugleitung zu erreichen, daß die nächtliche Lärmbelastung für die Anwohner des Konrad-Adenauer-Flughafens verringert wird? Welche Bemühungen verfolgt die Bundesregierung, die international geregelte Klassifizierung der Flugzeuge in die beiden Lärmschutzklassen II und III stärker zu unterteilen, um besonders lärmarme Flugzeuge kennzeichnen zu können? 8072* Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 6. März 1996 Zu Frage 43: Bisher sind alle zur Verfügung stehenden Maßnahmen angewendet worden, um die nächtliche Lärmbelastung für die Anwohner des Flughafens Köln/ Bonn - Konrad Adenauer - zu verringern. Dies sind: 1. Festlegung lärmmindernder Abflugstrecken in Abstimmung mit der zuständigen Lärmschutzkommission; 2. Empfehlung von lärmmindernden Startverfahren; 3. Anhebung der Zwischenanflughöhen während der Nachtstunden; 4. Radardatenaufzeichnung und -auswertung der Abflüge und Verfolgung von festgestellten Abweichungen durch Ordnungswidrigkeiten-Verfahren. Zu Frage 44: Die Flugzeuge mit Lärmzeugnis der ersten Stufe (Kapitel 2) werden weltweit bis 2002 ausgemustert und spielen bis dahin eine abnehmende Rolle für die Lärmbeeinträchtigung. Am Flughafen Köln/Bonn - Konrad Adenauer - dürfen solche Flugzeuge in der Zeit von 22.00 bis 6.00 nicht starten und landen. Die Bundesregierung tritt auf internationaler Ebene für eine weitere Herabsetzung der Lärmgrenzwerte für neue, bereits leisere Flugzeugmuster des Kapitels 3 ein. Nach einer Sitzung der Arbeitsgruppe „Umweltschutz in der Zivilluftfahrt (CAEP)" der „Internationalen Zivilluftfahrt (ICAO)" im Dezember 1995 ist jedoch mit schnellen Ergebnissen nicht zu rechnen. Daher hat der Bundesminister für Verkehr bereits Anfang 1994 das „Bonuslistenverfahren" eingeführt. Die sogenannten BMV-Bonuslisten (je eine für An- und Abflug) erlauben eine Unterscheidung von Flugzeugtypen innerhalb des Kapitels 3. Sie enthalten alle Flugzeuge, die sich bei Messungen an mehreren deutschen Flughäfen als besonders lärmarm erwiesen haben. Das BMV hat zugestimmt, daß die Länder die Bonuslisten auch als Grundlage für Nachtflugbeschränkungen verwenden. Damit wird eine weitere Reduktion des Nachtfluglärms erreicht. Für den Flughafen Köln/Bonn - Konrad Adenauer - soll das Listenverfahren als Grundlage für Nachtflugbeschränkungen im November 1996 eingeführt werden. Für bereits im Einsatz befindliche Flugzeugtypen soll es Übergangsregelungen geben. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Johannes Nitsch auf die Fragen des Abgeordneten Roland Kohn (F.D.P.) (Drucksache 13/3934 Fragen 45 und 46): Welche Leistungen trägt der Bund für die verkehrstechnische Anbindung des Konrad-Adenauer-Flughafens? Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, um weitere Verlagerungsentscheidungen von Luftfrachtunternehmen aus dem Raum Köln/Bonn zu verhindern? Zu Frage 45: Der Konrad-Adenauer-Flughafen ist durch die autobahnmäßig ausgebaute L 84 optimal über die A 59 („Autobahnkreuz Flughafen") an das bundesdeutsche Autobahnnetz angeschlossen. Für die Anbindung des Flughafens an das IC/ICE Netz der Deutschen Bahn AG wird die Bundesregierung im Rahmen des Bonn/Berlin-Ausgleichs einen Anteil von 500 Mio. DM der geschätzten Gesamtkosten in Höhe von 900 Mio. DM übernehmen. Zu Frage 46: Es ist generell Sache des Landes NRW, die Standortbedingungen an Flughäfen so zu gestalten, daß sie für Luftfrachtunternehmen interessant sind. Dies gilt vor allem für die Nachtflugregelungen, die für den nationalen und internationalen Luftfrachtverkehr von existenzieller Bedeutung sind. Die Bundesregierung appelliert daher dringend an die Landesregierung NRW, unverzüglich die Nachtflugregelung Köln/Bonn zu bestätigen, wie sie zwischen Minister Clement und dem Bundesminister für Verkehr vereinbart worden ist. Es gilt jetzt dringend, Vorsorge zu treffen, daß sich nicht andere Frachtexpreßdienste vom Flughafen Köln/Bonn zurückziehen. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Johannes Nitsch auf die Fragen der Abgeordneten Ina Albowitz (F.D.P.) (Drucksache 13/3934 Fragen 47 und 48): Welche Beschränkungen bestehen bisher für den Nachtflug am Konrad-Adenauer-Flughafen, und wie hat die Bundesregierung ihren Einfluß auf die Regelungen und Beschränkungen des Nachtflugverkehrs im allgemeinen und speziellen genutzt? Wie reagiert die Bundesregierung auf den Vorschlag, in Köln/ Bonn eine sog. Kernruhezeit einzuführen, um die betroffenen Anwohner zeitweise vor Nachtfluglärm zu schützen, insbesondere unter wirtschaftlichen und beschäftigungspolitischen Aspekten? Zu Frage 47: Derzeit gelten am Flughafen Köln/Bonn folgende „örtliche Flugbeschränkungen": 1. Zwischen 22.00 und 6.00 Uhr besteht Start- und Landeverbot für alle Strahlflugzeuge, die kein Lärmzeugnis gemäß Kapitel 3 des Anhang 16 der internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) haben. 2. Startverbot besteht für Flugzeuge mit einem Lärmzeugnis gemäß Kapitel 3 auf den Startbahnen 14 R, 32 L und 25. 3. Landeverbot besteht für Kapitel-3-Flugzeuge auf den Landebahnen 14 R und 07. Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 6. März 1996 8073* 4. Start- und Landeverbot gilt in dieser Zeit für militärische Kampfflugzeuge. Ausgenommen davon sind: 1. Verspätete Landungen von Kapitel-2-Flugzeugen auf den Landebahnen 14 L, 32 R, 32 L und 25 bis 23.00 Uhr. 2. Landungen aus meteorologischen, technischen oder sonstigen Sicherheitsgründen. 3. Katastrophen- und Hilfeleistungseinsätze sowie sonstige Notfälle. 4. Flüge im Nachtluftpostnetz sowie mit Flugzeugen der Flugbereitschaft des Bundesministers der Verteidigung auf den Landebahnen 14 L, 32 R, 32 L und 25 sowie auf den Startbahnen 14 L, 32 R und 07 sowie 5. Vermessungsflüge der Deutschen Flugsicherung GmbH (DFS). Die in den oben genannten „örtlichen Flugbeschränkungen" für Flugbewegungen freigegebenen Start- und Landebahnen sind diejenigen, von denen Flugbewegungen über möglichst gering besiedelte Gebiete führen. Alle angegebenen Zeiten sind Ortszeiten. Zu Frage 48: Zwischen der Bundesregierung und dem Land Nordrhein-Westfalen besteht Einigkeit darüber, den Nachtflugbetrieb der Frachtexpreßdienste und die damit verbundenen Arbeitsplätze zu erhalten, aber auf leise Flugzeuge der sogenannten BMV-Bonusliste zu beschränken. Für den bestehenden Verkehr soll es eine Übergangsregelung geben. Mit Rücksicht auf die notwendige Flexibilität der Flugdienste wird eine nächtliche Kernruhezeit einvernehmlich abgelehnt. Das Land Nordrhein-Westfalen hat eine neue Nachtflugregelung ab November 1996 in Vorbereitung. Das BMV wird einer solchen Regelung zustimmen, die sowohl den Interessen der Frachtexpreßdienste als auch denen der Anwohner entgegenkommt. Die Bundesregierung geht davon aus, daß die für die betriebliche Genehmigung des Flughafens verantwortliche Landesregierung die Einführung einer Ruhezeit nicht verfolgt. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Walter Hirche auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Olaf Feldmann (F.D.P.) (Drucksache 13/3934 Fragen 49 und 50): Welche Kosten erwartet die Bundesregierung durch die Umsetzung der FCKW-Halon-Verbotsverordnung bei einer Umrüstung von klimatisierten Waggons der Deutschen Bahn AG, die sowohl der Personen- als auch der Kühlgutbeförderung dienen sowie von klimatisierten Reisebussen? Wie kann die Bundesregierung sicherstellen, daß nach Ablauf der Übergangsfrist im Juni 1998 keine ausländischen Busse und Eisenbahn-Waggons in die Bundesrepublik Deutschland einfahren, die nicht zuvor auf FCKW-freie Kältemittel umgerüstet worden sind? Zu Frage 49: Nach § 3 Abs. 2 in Verbindung mit § 11 Abs. 2 Nr. 4 der FCKW-Halon-Verbots-Verordnung dürfen seit dem 1. Januar 1994 keine neuen mobilen Kälteanlagen mit mehr als 5 kg Inhalt an FCKW hergestellt und in den Verkehr gebracht werden. Vor diesem Termin hergestellte Anlagen dürfen nach § 10 Abs. 2 der Verordnung weiterhin mit vollhalogeniertem FCKW betrieben werden, sofern nach dem Stand der Technik in ihnen keine Kältemittel mit niedrigerem Ozonabbaupotential eingesetzt werden können. Diese Kältemittel sind vom Umweltbundesamt bekanntzugeben. Darüber hinaus besteht seit dem 1. Januar 1995 ein EG-weites FCKW-Produktionsverbot. Vor diesem Hintergrund hat das Umweltbundesamt die Stoffe R 22 und R 134a als nach dem Stand der Technik zum Einsatz in R 12-Kälteanlagen geeignete Kältemittel benannt. Gleichzeitig hat das Umweltbundesamt bekanntgegeben, daß der Stand der Technik spätestens in 30 Monaten erreicht sein wird (30. Juni 1998). Mit Ablauf der vorgenannten Frist tritt das Verbot der Verwendung von R 12 in Kälteanlagen in Kraft. Dies bedeutet jedoch rechtlich keine generelle Umrüstungsverpflichtung. Sofern nach dem 30. Juni 1998 die R 12-Klima- und Kälteanlagen weiterbetrieben sollen, ist eine Umrüstung der Anlage jedoch wirtschaftlich erforderlich, falls die Anlage weiterbetrieben werden soll. Die Kosten einer etwaigen Umstellung sind abhängig von Art und Zustand der umzustellenden Anlage und vom gewählten Ersatz-Kältemittel. Es werden somit auch die sog. mobilen Anlagen in Fahrzeugen aller Art erfaßt. Dabei ist eine Umstellung auf das chlorfreie R 134 a technisch und wirtschaftlich aufwendiger als eine Umstellung auf R 22 und insbesondere R 22-haltige Kältemittelmischungen. Soweit der Bundesregierung bekannt ist, stellt die Deutsche Bahn AG ihre mit R 12-Klimaanlagen ausgerüsteten Reisezugwagen bereits - unabhängig von der Bekanntgabe des Umweltbundesamtes - im Rahmen größerer planmäßiger Unterhaltsarbeiten auf R 134a um. Angaben über die Anzahl der einzelnen Fahrzeuggattungen und die Gesamtkosten liegen der Bundesregierung nicht vor. Die Umrüstungskosten bei Reisebussen belaufen sich lt. Aussage des Bundesverbandes Deutscher Omnibusunternehmen - bdo - auf „leicht jenseits von 10 000,- DM". Es wird geschätzt, daß derzeit ca. 10- bis 12 000 Busse mit R 12-Klimaanlagen im Einsatz sind. Wieviel Fahrzeuge davon bis zum 30. Juni 1998 umgerüstet werden sollen, ist nicht bekannt. Reisebusse werden in der Regel nicht bis zum Ende der Lebenszeit, sondern in anderen Diensten eingesetzt oder ins Ausland veräußert. 8074* Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 6. März 1996 Zu Frage 50: Nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 der FCKW-Halon-VerbotsVerordnung in Verbindung mit § 27 des Chemikaliengesetzes wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer vorsätzlich oder fahrlässig FCKW-haltige Kältemittel in den Verkehr bringt oder verwendet. Die Strafdrohung wird ab dem 1. Juli 1998 wirksam. Die Überwachung der Einhaltung der Bestimmungen der FCKW-Halon-Verbots-Verordnung einschließlich etwaiger Strafverfolgungsmaßnahmen fällt in die Zuständigkeit der Bundesländer. Zum jetzigen Zeitpunkt kann nicht vorausgesagt werden, in welchem Umfang mögliche Verstöße gegen das Verwendungsverbot der Verordnung nach dem 30. Juni 1998 tatsächlich strafrechtlich verfolgt werden müssen. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Walter Hirche auf die Fragen des Abgeordneten Wolfgang Behrendt (SPD) (Drucksache 13/3934 Fragen 51 und 52): Trifft es zu, daß die im Endlager Morsleben befindlichen Europiumstäbe in ihrem derzeitigen Zustand nicht sicher transportiert und in einer Landessammelstelle gelagert werden können und somit das Land Sachsen-Anhalt, auch wenn eine Landessammelstelle vorhanden wäre, diese nicht aufnehmen dürfte? Wie sollen die o. g. Europiumstäbe konditioniert werden, und wer trägt hierfür die organisatorische und finanzielle Verantwortung? Zu Frage 51: Die Europiumstäbe befinden sich z. Z. in einem Spezialcontainer, der zum Transport in einen geeigneten Typ B (U)-Behälter eingebracht werden müßte. Auf diese Weise kann er nach den für den jeweiligen Verkehrsträger geltenden Gefahrgutvorschriften, die auf den Transportempfehlungen der International Atomic Energy Agency (IAEA) beruhen, sicher transportiert werden. Für die Zwischenlagerung in einer Landessammelstelle müßten die Stäbe wegen ihrer Aktivität in einer geeigneten Einrichtung vereinzelt und den Annahmebedingungen der Landessammelstelle entsprechend konditioniert werden. Zu Frage 52: Die vereinzelten Europiumstäbe können mit entsprechenden Strahlenschutzabschirmungen so konditioniert werden, daß sie den üblichen Annahmebedingungen für Landessammelstellen genügen würden. Die organisatorische und finanzielle Verantwortung für die Konditionierung trägt der Eigentümer der Europiumstäbe. Für den Fall, daß sich das Eigentum eines Dritten an den Stäben nicht nachweisen ließe, hätte der Bund die Kosten zu tragen. zu Anlage 3 Entwicklung der Bestände und Fangmöglichkeiten (1995/1996) - in t - Gesamtfangmengen EG-Quoten deutsche Quoten Gebiet/Fischart - 1995 1996 1995 1996 1995 1996 Westbritische Gewässer - Makrele 391 540 261 100 370 500 247 070 23 710 15 810 - Hering 77 000 83 570 70 140 76 710 6 720 8 570 - Kabeljau 13 000 13 000 13 000 13 000 370 380 - Seelachs 16 000 13 000 16 000 13 000 1 065 815 - Blauer Wittling . 367 500 367 500 90 500 63 500 Gemeinschaftsquote - Stöcker 300 000 300 000 262 000 259 000 Gemeinschaftsquote Grönland - Kabeljau 31 000 31 000 25 360 25 360 - Rotbarsch 52 320 52 320 51 665 51 665 - Schw. Heilbutt 6 400 7 000 4 590 4 590 - Katfisch 2 000 2 000 2 000 2 000 - Blauer Wittling . 30 000 30 000 24 000 24 000 - Grenadier 6 400 7 000 4 950 4 950 - Grenadier 2 000 2 000 Gemeinschaftsquote - Lodde 8 150 8 150 Gemeinschaftsquote - Polardorsch 2 000 2 000 Gemeinschaftsquote Norwegen nördlich 62° - Kabeljau 28 800 30 050 3 500 3 500 - Schellfisch 3 500 3 500 750 750 - Seelachs 7 000 7 000 5 600 5 600 - Rotbarsch 3 500 3 500 1 880 1 880 - Blauer Wittling . 1 000 1 000 - 500 500 - Andere Arten 450 450 150 150 Spitzbergen - Kabeljau 24 220 24 220 4 820 4 820 Färöer - Rotbarsch 7 000 7 000 6 440 6 440 - Seelachs 2 500 2 500 310 310 - Blauleng/Leng . 3 600 3 600 1 055 1 055 - Blauer Wittling . 25 000 25 000 3 000 3 000 (Quote für F, D, NL) - Plattfisch 1 000 1 000 180 180 - Andere Arten 760 760 305 305 Island - Rotbarsch 3 000 3 000 1 690 1 690 NAFO - Kabeljau 2J3KL . . 0 0 0 0 - Kabeljau 3M 5 485 5 485 513 513 - Rotbarsch 3LN 476 374 476 374 - Rotbarsch 3M 4 030 4 030 Gemeinschaftsquote - Schwarz. Heilbutt 3LMNO 11 070 11 070 0 550
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    Rede von Johannes Nitsch


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Nein, Herr Kunick. Es ist an einen Zeitraum von einem Vierteljahr gedacht. Noch bevor Sie in die Sommerpause gehen, werden wir ein Ergebnis vorlegen können, falls Sie danach fragen sollten.


Rede von Dr. Burkhard Hirsch
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Dann rufe ich die Frage 30 der Kollegin Altmann auf:
Gibt es eine den von der amerikanischen Regierung aus dem amerikanischen Exxon-Valdez-Unfall gezogenen Konsequenzen entsprechende Regelung für deutsche Häfen, wonach diese nur noch durch Doppelrumpf-Tanker angelaufen werden dürfen, und wenn nicht, gedenkt die Bundesregierung als Konsequenz aus dem Unfall der „Sea Empres" eine derartige Regelung einzuführen, und, wenn ja, wie verhält sich die Bundesregierung zu der Äußerung des Leiters der Cuxhavener Sonderstelle des Bundes zur Bekämpfung von Ölunfällen auf See, daß Vergleiche mit einem möglichen Tankerunfall wegen entscheidender Unterschiede in der Küstenstruktur nicht zu ziehen seien?

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    Rede von Johannes Nitsch


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Frau Kollegin Altmann, nach dem Beschluß der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation von 1992 sind seit Juli 1993 für Neubauten die Doppelhüllenbauweise oder alternative Konstruktionen gleichwertiger Sicherheit vorgeschrieben. Vor diesem Zeitraum gebaute Tanker sind verschärften Kontrollen unterworfen. Sofern nicht vorher auf Doppelhülle umgerüstet wird, müssen Schiffe, die vor 1982 abgeliefert wurden, nach 25 Jahren außer Dienst gestellt werden. Nach 1982 abgelieferte Tanker müssen im Falle der Nichtumrüstung nach 30 Jahren außer Dienst gestellt werden.
    Nach den US-Vorschriften dürfen Einhüllentanker zum Teil noch bis zum Jahre 2010 und Tanker mit Doppelboden oder doppelten Seitenwänden zum Teil noch bis zum Jahre 2015 US-Häfen anlaufen.
    Die Bundesregierung beabsichtigt vor diesem Hintergrund keine einseitigen Beschlüsse.
    Die Einschätzung der Sonderstelle des Bundes „Ölunfälle See/Küste", daß die Küstenformationen von Wales - das ist der zweite Teil Ihrer Frage - und der deutschen Nordseeküste nicht vergleichbar sind, trifft zu. Selbst bei einer Strandung eines Öltankers im weichen, sandigen Nordseeboden - anders als vor der Felsküste von Wales - sind die Möglichkeiten des Abschleppens und des Leichterns besser und damit die Gefahr des Auseinanderbrechens wesentlich geringer.